1834 / 217 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

oder minder wichtige reglementarische Bestimmungen. böten wird e üusl ; mehreren Waaren ist das Minimuẽm der Massen, in denen sie nur eingeführt werden dürfen, bedeutend herabgesetzt,; i. B. bei Gußeisen von 40 auf 25 Pfd.; viele neue Büreaux sind dem Transit eröffnet, Packhöfe für Toulon und Agde bewilligt, mehrere Erleichterungen bei dem Plombirwesen eingeführt, Flüssigkeiten unter gewissen Bedingun⸗ gen zu dem ihnen bisher verschlossenen Transito jugelassen u. s. w.

u. s. w.

Mn. Ordonnanz vom 5. Juli d. J. jur Erweiterung der Qua⸗ rantaine⸗ Bequemlichkeit für die Barbarei ankommenden Schiffe. Bestimmungen der Verordnüngen vom 3. Mär und 7. August 1822 soll den von Algier, Bona, Bugia und Oran anfommenden Fahrjeugen, wenn sie reine, von den Lokal-Behörden ausgefertigte Ge sundheitspasse bei sich führen, künftig in allen Häfen des Königreichs einzulaufen erlaubt seyn.

Minister ganz kürzlich nachstehende Entscheidungen erlassen und der Straßburger Handels⸗Kammer zugesertigt:

. Va m ll am Re fes ziaudiuns fi dase t az! ö n vlus ** 35734 Reirend Ami, ere,

.

in gleicher Art wird die Ausfuhr⸗Prämie für 78 Kilogt. Lumpen- und halbweißen (tupé d nuanee ö Zucker , Meles⸗ f

und bei Melessen auf 12 Fr. pr. 100 Rilogt.

Y Die Restitution der Eingangs⸗Rechte von Yi. den geschieht, schon von Publication gegenwärtiger Ordonnanz ab, nach den im vorigen Artikel bestimmten Verhältnissen.

3) Zur Erlangung glier dieser Ausfuhr-Prämien müssen alle übrige ure rr, vom 26. April 1833 vorgeschriebene Bedingungen er⸗

eyn.

Nach dem der Verordnung vorangeschickten Berichte des Handels⸗

Ministers beruht ihr wesentlicher Inhalt auf der durch h Reihe nn,, Diskussionen und Experimente gewonnenen Ueberzeuqung, der mittlere Gewichtsverlust an Rohzuckersubstanz bei'm Raffsini⸗ tungsproceß nicht, wie das Gesetz vom April v. J. annahm, 30, son— 6 3 beträgt. TI. Ordonnanz vom 8. Juli d. J. zur Feststellung einer Modifi—⸗ cation des Grundsatzes, wonach untern 8. Febr. 1826 die Zulassung 3ller. ans den Großbritannischen Besitzungen in Europg reexped röen Listatischen, Afrikanischen und Amerikanischen Erieugnisse in Franjöst⸗ schen f nur auf Niederlagen und zur Wiederausfuhr gestattet ward. Man hat seitdem gefunden, daß von diesem Grundsatze, wiewohl der⸗ selbe im Allgemeinen durch Reziprozität gerechtfertigt und der naͤtiona—⸗ len Schifffahrt vortheilhaft sey, im Interesse des Handels und ohne Nachtheil für die Franjösische Rhederei, einige Ausnahmen stattfinden können. Diese Ausnahmen werden jetzt festgesetzt für rohe ungesponnene Seide, rohe Foulards, Rum, Rack, Tafig jedes Ursprüngs und außer europäische Kaschmir-Shawls, welche Artikel von jetzt an, auch wenn k Besitzungen in Europa, jur Consum⸗ ö t n die tarifmäßigen Ei Rec elasse ua fi, 9 fmäßigen Eingangs⸗Rechte zugelassen (I. Ordonnanj vom 8. Juli d. J. zur Publication der bei Er— lassung der Verordnung vom 2Fen v. 9d i , gebliebenen Ver⸗ änderungen des bestehenden Zoll-Tarifs und Zoll-Reglements. Mangel des Raums gestattet hier nicht, die ganze Ordonnanz aus Nr. 192 des Mo⸗ niteurs zu übertragen: wir beschränken uns daher auf nachstehenden Auszug der wesentlichsten Inhaltspunkte; . A,. Bei der Einfuhr wird I) die jetzige 30 pCt. ad val. betragende Eingangs-Abgabe von der Wolle mit dem J. September d. J. auf 26 pCt. ermäßigt, und zugleich das bigher gesetzlich bestinimt gewesene Minimum zu⸗ lassiger Werth⸗Declarationen dieses Artikels (U Fr. für rohe, 2 Fr. für kaltgewaschene, 3 Fr. für heißzewaschene Wolle pr. Kilogr.) aufgehoben. Dagegen soll dann bis zum 1. Januar k. N. eine Verminderung der jetztbestehenden Ausfuhr-⸗Prämien für Wollfa— brikate publicirt werden. 2) Es werden ferner unter andern ermäßigt:

Talg von 25 auf 12 Fr. pr. 100 Kilog

Roher Schwefel von 1 Fr. pr. 100 Kilog. auf 25 Cts. wenn in mineralischem zustande und 75 Cts. wenn geschmoljen aber ungereinigt eingeführt.

Schwefelsaures Eisen oder grüner Vitriol von 40 Fr. auf 6 Fr. pr. metrisches Centner.

Kupfer-Erj; von 1 Fr. auf 10 Cts.

k Kupfer von 40 Fr. auf resp. 1 - 2 Fr.

Zink ersten Gusses von 5 Fr. auf 50 Cts.

Berliner Blau von 210 auf 150 Fr.

Flachs (roh und gehechelt)h von resp. 1 Fr., 1ẽ Fr. 20 Cts. und 1 9 50 Cts. auf 50, 60 und 75 Cts.

Elfenbein, Perlmutter, Caoutschuk, Kurku me, Qu er⸗

. Galläpfel, Anis, resp. auf z und ) der bestehenden

ätze.

Su mach von 25 Fr. pr. metrisches Centner auf 1 Fr. als Rinde und 65 Fr. im gemahlenen Zustande. eine Tischlerhöl;er auf resp. K und F und arbehölzer auf resp. L und z der bestehenden Abgabe. ae ao behält die Sätze der Verordnung vom 29. Juni v. J. lresp. I0, 59, 55, S, 1065 Fr. pr. 109 Kil)

Muskatnüsse von resp. 4, 12 und 15 Fr. pr. Kilog. auf 1 Fr., 2 Fr. 50 Ets. und A Fr.

Nelken auf die Hälfte.

Pfeffer und Zim mt resp. auf wund z.

Fournitures d'horlogerie auf .

Chinesisches Papier auf P. des jetzigen Satze.

Lack und Firniß statt der bisherigen gleichfsͤrmigen Abgaben von 100, 200 und 250 Fr. auf Taxen von resp. 1 h, . und 5 Fr. 50 Cts. für natürlichen Lack, 50, 75 und 1600 Fr. fur Färbelack. ! ;

Eine gleichfalls nöthig erachtete Tarifs-Veränderung in den Ar⸗

teln Schlachtvieh, Oel, Salpeter, Eisen und Stein

kohlen bleibt der Gesetzgebung der nächsten Kammer-Session

reservirt. J e dn g ftzhl wind

1) das bisherige Exportations-Verbot der rohen oder roh behaue⸗ nen Nutzhölrer, so wie der eichenen Bretter und Stäbe (merrains de chene) aufgehoben; bei ersteren gegen den Aus⸗ fuhrzoll der Balken von niehr als 8 Centimeter Dicke; bei (etz⸗ . hegen einen der Eingangs-Abgabe gleichkommenden Aus— uhrzoll.

2) Ermaßigt werden die Ausfuhr-Abgaben mehr oder weniger be⸗ trächtlich von Weberkarden, Pfer dehaaren, allerlei 5 rbe⸗ stoffen, Kegen- und Sonnenschirmen, gold- und silber—⸗ durchwirkten Seidenstoffen, Tapetenpapier, Pappe, Mühlsteinen, jerstoßenen Aepfeln oder Birnen und Berliner Blau.

Ein zweiter Titel der Ordonnanz enthält dann noch 18 mehr

Allen Dampf⸗

der Gebrauch ausländischer Steinkohlen gestattet; bei

pr. 100 Kilog.

von gewissen Küstenpunkten der Mit Aufhebung entgegenstehender

Hinsichtlich des Transits auf dem Elsasser Kanal hat der Handels⸗

1) Es sollen auf diesem Kanal, in plombirungsfähigen Fahrzeugen, sowohl pulverisirte Tabacke als auch Flüssigkeiten in Fässern, mit Ausnahme jedoch von Medikamenten und chemischen Präpara— ten, zum Transit jugelassen werden.

2) Es soli daselbst künftig erlaubt seyn, beim Transit, tarifirte und verbotene Waaren in demselben Kolli zu verpacken; doch muß dann der Absender die für die letzteren bestimmten Formalitäten sich für beide gefallen lassen.

1

* ni . * . 7 82 n n Auf Befehl des Finanj⸗Ministers ist im Tarif juzu⸗ wohlriechende Seife mit Wachs umgeben und in Gestalt

zur Ausfuhr erlaubt für einen Zoll von 4 Kop. das Pud. Heu um Tarif ⸗Artikel: Klever, zollfrei zur Ein- und Ausfuhr. Durch Kaiserl. Ukas vom 1. Mai d. J. ist befohlen worden:

bloß mit Hinzufügung seines Stempeljeichens, ausprägen.

schrift, neue Imperial- oder Russische Dukaten zu 3 Rubeln ge⸗ prägt werden, mit der Russischen Inschrift „drei Rubel“ und der Polnischen „zwanzig Slote“; die Probe dieser Münze soll die⸗ selbe seyn, als die der anderen Imperial-Münze, d. h. die Stz ste und das Gewicht jeder Münze von 3 Rubeln 88 Theile eder 81 Theile vom Solotnik reines Gold. Als Unterschied im Ge⸗ wicht auf den Guß ist ein halber Theil 16 Solotnik mehr oder weniger als das gesetzliche Gutgewicht zu gestatten. Die War⸗ schauer Imperiale werden von den Petersburgern nur durch das resp. Stempelzeichen differiren. Y der Warschauer Münihof soll eine Silber-Münze prägen mit der Rusñschen Inschrift „30 Kopeken“ und der Polnischen „zwei Slot; ganzlich von derselben Probe als die obgenannte Munze

von 1 Slot, aber von zweifachem inneren Gehalt. 4) Alle diese Münzen sollen in Rußland wie in Polen Umlauf haben. Laut Bekanntmachung des Finanz-Ministers vom Gten d. M. ist iu St., Petersburg und zu Moskau an dem Probier-Amte zur Ein⸗ wechselung vollwichtiger ausländischer, im Reiche coursirender Münzen gegen Russische Währung Einrichtung getroßsen. Nr. 54 der dies ähri⸗ gen St. Petersburger Handels Zeitung publizirt die dabei zu beobach⸗ tenden Vorschriften und nachstéhenden Einwechselungs-Tarif:

ih ge Legatur-Gewicht. Probe. Innerer Werth. Goldmünien. Solornik. Theile. Nub. Kopek. Hell dil len. 718 94 2 81 drßtzt, h d w,, . 3 4 d6z 2 ö, 1 50 86 184 Sardinisches 20 Lirestück . 1 49 4 807 Preuß. 10 Thalerstück . .. 3 13 86 9 893 w 1 86 1 957 Hannövr. 10 Thalerstück . 3 10 86 9 88 . ᷣ— 53 8 ö Sächsisches 10 Thalerstück 8 10 88 5 88 ö. 5 . 1 53 86 4 831 Spgnischer Dublon ...] 3 19 344 Oesterr. Doppel⸗Louisd'or 2 5 877 8 443 Silbermünzen. Höll td hal 6 646 823 15961 . 5 81 8b . 1 5 . 911 Sächsis. u. Bayers. Thaler 6 53 79 12277 Schwedischer Thaler 6 S2 83 1411 Danischer . ö 6 72 83 1 381 Brabantischer⸗ 6 83 82 . Oesterreichscher⸗ J 77 1 Spanischer Piaster ... 6 29 dh 1 *

Danemark. Der am 12. Februar d. J. iwischen den Kronen

Dänemark und Oesterreich zu Kopenhagen abgeschlossene, jetzt zur Oef⸗

fentlichkeit gelangte Handels- und Schifffahrts-Vertrag ist folgenden

wesentlichen Inhalts:

U) Beide Theile versprechen in ihren Häfen ausschließ ich jedoch der Dänischen Kolonieen, so wie Grönlands, Islands und der Faröer-Inseln die Schisse des anderen Theils, hinsichtlich aller Vorrechte und Abgaben auf dem Fuße der Nationalschiffe behan⸗ deln zu lassen. Oesterreich stipulirt zugleich den Mitgenuß jeder, künftig etwa irgend einer andern Macht Dänischer Seits in den vorbesagten Kolonieen einzuräumenden Begünstigung.

*) Alle Waaren und Handels-Gegenstände, ohne Ausnahme der Gat—⸗ tung oder des Ursprungs, deren Einführung oder Ausführung durch National-Schiffe in den Staaten des Einen Kontrahenten erlaubt ist, sollen auch den Schissen des Anderen unter völlig gleichen Bedingungen einzuführen oder auszuführen erlaubt seyn. Auch soll beim Waaren-Einkauft, weder direkt noch indirekt, den Nationalen vor den Schiffen des Mit-Kontrahenten einiger Vor⸗ zug eingeräumt werden.

2) Oesterreichische Schisfe sind, bei Entrichtung des Sundzolls, auf dem Fuße der begünstigtesten Nation ju behandeln.

4) Desgleichen wird in beiden Staaten die Behandlung der daselbst anwesenden Unterthanen des Mit-Kontrahenten auf dem Fuße der begünstigtesten Nation in Oesterreich jedoch ausschließlich der den Unterthanen der Ottomanischen Pforte durch besondere Ver⸗ träge daselbst zugestandene Begünstigungen stattfinden; unbe- 3. übrigens ihrer Unterordnung unter die resp. Landes“

esetze.

5) Der Vertrag ist vorläufig auf 10 Jahre geschlossen, kann dann stilischweigend prolongirt werden, ünd wird, im Falle der Aus⸗ ö jedenfalls noch 12 Monate nach derselben in Krast

hen.

Qeutschl and. Hannover. Die Verordnung des Königl. Fi— nani-Ministeriums vom 25sten v. M., betreffend die Annghme und Berechnung der verschiedenen im Königreiche coursirenden Münzsorten bei den öffentlichen Kassen, ist schon in Nr. 181 der diesjährigen Staats Zeitung mitgetheilt.

Niederlande. Desgleichen war in Nr. 166 der Staats-Zeitung

schon von den verschiedenen Beschlüssen die Rede, welche die Königl.

Niederlandische Regierung zur Förderung des Handels und der Schiff

fahrt ihrer Kolonie Surinam gefaßt haben soll, deren Bestätigung

übrigens ju erwarten ist.

Belgien. Die ein neues Zollsystem vorbereitenden Arbeiten der

Gewerbs⸗- und Handels⸗Kommission bei der Deputirten-Kammer schrei⸗

ten vorwärts, und die von ihr zu machenden Antrage sind in Bezug

auf die beiden wichtigen Artikel Leinwand und Getraide kürzlich definitiv festgestellt morden. Für die Leinwand spoll man jedoch mit erheblicher Begünstigung des Französischen Fabrikats über

. , , von . pCt. ad . . geeinigt haben; für das etraide über ein System, wovon die nachstehenden Sätze die Haupt—

Grundlage bilden: . . ,

1) Bei Weijen und Roggen soll ein Maximum und Minimum der Marktpreise zur Bestimmung, der Eingangs-Abgabe, oder des Einfuhr-Verbots, oder der freien Einfuhr, festgesetzt werden; bei

allen übrigen Fruchtarten ein fester Tarsmssatz stattfinden.

2) Für den Weijen soll die Einfuhr frei seyn, sobald der Markt⸗ preis über 24 FIr, pr. Hektoliter steigt; verboten, enn er unter 12 Fr. sinkt; jwischen beiden gegen einen Eingangosoll von 3 Fr.

. 9 Hektoliter zulässig.

3) Für den Roggen die Einfuhr frei, wenn der Marktpreis über 16 Fr.; verboten, wenn unter 8 Fr.; jwischen beiden gegen den Eingangsioll von 1 Fr. 50 Cts, pr. Hektoliter gestattet.

4) Als feste Tarissätze für andere Fruchtarten kommen in Antrag:

bei Buchweizen 58 Cts. pr. Hektoliter, Gerste , * Hafer WJ,

W

* *

3) Die Zollstätte von Hüningen soll künftig, gleich der von Straß—⸗ burg, dem Transit verbotener Waaren geöffnet seyn.

) Art. 21. des 133 Zollgesetz⸗Projekts wonach alle im Ta—⸗ bleau 3 beim Gesetz vom 9. Febr. 32 verieichnete Waaren beim Straßburger Packhofe zum ransit auf Hüningen durch den Elsasfer Kanal zulgssig erklärt sind, ohne Ausschließung der ober, halb Mainz geladenen soll in provisorischen Vollzug gesetzt werden.

6 worden, unter denselben Bedingungen wie die übrigen der Halb—

Gehalte, werden durch eine Abgabe von Z pt, des Werths der gela— gerten Wagren und, subsidiarisch, vom Handelsstande bestritten. Nach der Spanischen Gesetzgebung sind die von Behörden für

.

Bohnen 10 Fr. Ets. pr. 1000 Kilogr. Erbsen . .

wegen der übrigen ist der Beschluß noch rückständig. Spanien. Der . von Vigo ist zum Niederlags⸗Hafen er⸗

Die Niederlags⸗Kosten, einschließlich der betreffenden Beamten

von Früchten geformt, zum Tarifs-Artikel; wohlriechen de Seife mit einem Einfuhrzoll von 12 R. S. das Pud belastet, und

1) Der Warschauer Mümhof soll Silber⸗Münzen ju 15 und 75 Ko⸗ peken und 19 Rubeln mit der Polnischen Inschrift von 1, s und 10, Sloten, genau in derselben Art, wie solche der Petersburger Münzihof nach dem Ukase vom 15. Oktober 1832 geprägt hat,

2) In Petersburg und Warschau sollen, nach einer bestimmten Vor—

zustellenden Schifss⸗Papieren einen Zusatz beizufügen, wodurch die be,

tigte allgemeine Revision der Spanischen Gesetzgebung auch in de,

wird. Portugal.

rechthaltung des Staats-Kredits hat die Kaiserl. Regentschast kürzli⸗

eine Re he von Dekreten erlassen, felgenden wesentlichen Inhalis:“

dabei Obligationen, Schatzkammer-Scheine ünd Certifikate du Staatsschuld in Zahlung anzunehmen, und die eingegangenen unter Beobachtung gehöriger Förmlichkeiten, össenrlich zu bel nichten.

2) Unterm 23. Juni d. J. Brasilien auf dessen Schuld an das Königreich Portugal, mie ß

tisationsfonds der Portugiesischen Staatsschuld überwiesen; se sollen, so wie sie eingehen, far die sen Zweck in der Bank un England deponirt werden. 9 8) Unterm 27. Juni d. J. wird das im Dekret vom 7. April en wähnte, zum Verkauf gestellte Nationgl⸗Eigenthum naher dahin definirt, daß darunter die Guter der Mönchs-Orden, des Pali archats, der Basilieg de St. Maria mayor und des Insantahk, sodann die, gemeinhin capelläas vatzas benannten Kronländerei zu verstehen sind. Es wird jugleich wiederholt, daß die Kaufen jener Realitäten, mit einziger vorlausiger Ausnahme der capelitk vagas, alle oberwähnte Staatspapiere, und zaar nach den Nennwerthe, in Zahlung ju geben besugt Linz. . Von den in den letzteren Tagen des v. M. ers hie ncnen Verorz nungen zur Regulirung der Zoll- und Handels-Verhältnise der Inst Mlüdeira, und Ermäßigung der unter dem Namen derécho de fri— gatas bekannten Zoll-Abgabe, hat die Staals-Zeitung bereits in Nr. ll eine vorläufige Notiz gegeben; vielleichi haben wir Gelegenheit, na ment lich auf die letztere, welche für den Leinwandhandel nicht ohne Wich tigkeit ist, späler noch einmal zurückzukemmen. K.

Meteorologische BSeodachtung.

1834. Morgens Nachmiit. Üüvends Nach einmaliger August. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. Luftdruck. 333, 1. var. 38, par. 335, 0. Var. Huelndar me 9, o 0 J. guftwarme 12, R. 21, 8 R 14, N. .

Thaupunkt 8 2” R. 6, 0 O R. d. s o Ff. Blufwärme 19,80 Dunstsaͤttg. 73 pCt. Sl pCt. 30 pCt. Bodenwärme 16,2 90R, Wetter.. beiter. beiter. . ' Kind . WNW. WM Ww. WN W. lu sdunst. 0, 6 7 Ih. Wolkenzug W Hꝛiedersch lag .

Die Anzeigen der Instrumente am 3 August waren: 351. 37ĩ, 31, i, 332,27 17, , , , 13, 13,7 9 71, 6A, 87 pCt.

Berliner Börse. Den 5. August 1834.

Amtl. Fonds- und Gelkil-Cours-Kettel. (ren s. Chur.]

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. St. Schuld- Sch. A 99k 99 IGeuolshz. l'os. do. A 103 * r. Engl. Anl. 18 35 Ostpr. Pfandkr. A io. Pr. Eul. Anl. 22. —— Iomm. do. E 16651 kr. Eni. Obl. 390. 4 955 9af Kur- u. Neum. da. A 100 1060 hrüm. Sch. d. Seeh. 58 375 ISchlesiscie do. R 16 Kurm. Ohl m. l. C A 98 IRktzt. C. d. .- u. X. 72 Neum. Int Sch. do. A 985 EZ. ch. d. K. -u. . 72 kerl. Stadt - Obl. 4 99 knigah. do. 2 98. IH0llI. vollw. Duk.— 13 bing. do. 1 8981 Neus do. 18 18 Danz. do. in Th. 377 Friedrichad'or .. 135 13 Wortpr. Esandbr. 101 Disconto . . ... . t

Wechsel- Cours. i,, Here, er eid. te n,, 0 Tir, ö 6 5 1. k Do kl. 2 at. 112 ias n e, Si pißß. ura 1521 , 1 1 1LSt. 3 Mt. 6 26 6 26 ,, i , . z 2 Mt. 1111 D iso Fi. 2 Mt. 10853 . WJ 100 Flil. 2 Mt. . 99 1 100 Th. 8 Tage 11606 . n. R w,, 100 FI. 2 unt 103 19 hetershurgö..... . 100 lihl. 3 Woch. 30 J 00 ki. Kurz

Aus wvwiürtige hören. Amntour dam, 31. Juli. Niederl. wirkl. Sehnid SI. 53 do. 973 Ausg. Sehuld 1. Kanz-Bill. 229. M3 Amort. Siz. 353 72 Russ. (v. 1831) 96 Preuss Prämivn-Scheine 1017. do. A5 Aut. 989 Gexterr. 965 83 Span. 60. 33 40. Antwerpen, 30 Juli

33 393. Zinal. 169 Cartes 313. Fran furt n. M., 2. August. Oesterr. 53 Metall. 98z5. 985. Az 89d 88Ẽ5. 2383 53. Br. 13 23. Er Kank-- Actien 1492 1499. 'urt. - Gbl. 138 Loose zu 100 FI. 2077. Br. Hoist. 58 OblI. v. 1832 9e. 9M E. Lan. Loose 65 651. Preuss. Präm. Scheine Sz 56. do. Az Al. 93. Br. 53 Span. Kente 595. —. 33 do. perp. 397. Paris, 30 Juli.

Span. d d dððꝭ

Rente 105. 68. 33 75. 60. 58 Neap. 93 —. 33 Span. Rente 577. 33 38. Cartes —. Aust. Span. Schwld Königliche Schau spiele. Mittwoch, 6. August. Im Schauspielhause: Kritik und Antikritik, Lustspiel in 4 Abth, von E. Raupach. Hierauf,

zum erstenmale wiederholt: Nachbarliche Freundschaft, Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Königstädtisches Theater. Mittwoch, 6. August. Zum erstenmale wiederholt: Pflicht und Liebe, Schauspiel in 5 Akten, von Vogel.

Redacteur Cattel.

am t me.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Rheder und Capitains von Kauffahrthei,Schiffen ausgestellten , Papiere nur für den Bestimmungsort dieser Fahrzeuge selle Sol . wägung der mannigfachen aus strenger Handhabung dieses Gruñdsahe⸗ ; sich für den Handel ergebenden Hemmungen und Unbegquemlichkeitn hat jetzt das Finan;-Ministerium durch Cirkular vom 20. Mai d. 3 die Spanischen Konsuln im Auslande ermächtigt, den von ihnen an,

treffenden Rheder und Capitains Spanischer Kaufsarthei-⸗Schise Er. laubniß bekommen, nach allen Plätzen zu fahren, wo sie sür ihre Fahrt. zeuge Beschäftigung finden können, auch die Spanischen Kelonieen nich . ausgeschlossen, hinsichtlich welcher bis dahin die vorerwähnte Beschrän, kung besonders strenge gehandhabt ward. Die Konsuln sollen von di. ser Ermächtigung nach Diseretion Gebrauch ingchen, bis die beabsig

ser Angelegenheit eine definitive Entscheidung herbeigesuhrt haben Ueber Consolidation der National-Schuld und Au,. 1) Unterm 7. April d. J. war schon verordnet worden, daß soson

zur Veräußerung des unbeweglichen National-Eigenshumg, pi . auch eines Theils der Kronländereien geschritten werde. Es siz

werden alle Zahlungen des Kaiserreich

durch den Traktat vom 29. August 1825 bestimmt ist, dem Amt.

.

yreußische Staats-Zeitung.

M 217.

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Amtliche Nachrichten. Kronik Tag es. Se. Koͤnigliche Majestaͤt haben den Kammergerichts-Rath

Scholtz zum Geheimen Justizrath zu ernennen und das dies— fällige Patent Allerhoͤchsteigenhandig zu vollziehen geruht.

des

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fuͤrst Wilhelm Radziwill, von St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

ö Rußland. St. Petersburg, 30. Juli. Se. Majestaͤt der Kaiser

;

chen Ihres hohen Wohlwollens, den St. Annen-Orden zweiter

Klasse in Diamanten verliehen.

Der Admiral Mordwinow ist nebst seinen direkten Nach⸗

kommen in den Russischen Grafenstand erhoben worden.

Mit Erlaubniz Sr. Majestaͤt des Kaisers ist in Kertsch (an der Einfahrt ins Asowische Meer) eine Handels Gesellschaft von Actionairs zur Befoͤrderung des Russischen Handels zusammen— getreten. Das Kapital der Gesellschaft beträgt 400,00 Rubel, in 460 Actien, jede zu 19000 Rubeln. die Stiftung dieser Gesellschast ist bereits im Druck erschienen.

stets fuͤr das schoͤnste Attribut des Soldaten unter den Waffen

der Armee, weil man dem Soldaten eine laute Sinnes⸗Aeußerung anbestehlt, die mit dem Militair-Dienste nichts gemein hat, und

Die Verordnung uͤber nen aus der Kaiserlichen Armee gaͤnzlich verbannt; die alte

Die Branntwein-Paͤchter des Gouvernements St. Peters⸗

burg haben aus Dankbarkeit dafür, daß ihnen die Branntwein—

.

Pacht fuͤr die nächsten vier Jahre wieder uͤberlassen worden, ei⸗

nen Beitrag von einer Million Rubel zur Unterstuͤtzung der Abgebrannten in Tula zusammengeschossen. Zu dieser Summe

1

hat von den zehn Branntwein-Pächtern Herr K. Kusin 00, 000 und Herr Attiganiew 350,060 Rubel hergegeben. Se,. Majestaͤt

der Kaiser haben den Gebern fuͤr diesen außerordentlichen Bei⸗ tras, Ihren Dank zu erkennen geben lassen.

Ein aͤhnliches Brand-Ungluͤck, wie das in Tula, traf am Iten v. M. einen Theil von Moskau. Das in einem Pri⸗ vathause ausgebrochene Feuer wurde durch den starken Wind

sehr weit verbreitet und gegen 300 hoͤlzerne, so wie einige stei⸗

nerne Gebaͤude wurden ein Raub der Flammen. Der Schaden wird auf mehrere Millionen Rubel angeschlagen.

Wahrend der letzten Tage hatten wir hier in den Mittag— stunden eine Hitze von 22 Grad Réaumur.

Aus dem noͤrdlichen Duͤnathale, einige Meilen von Riga, wird geschrieben: Kluͤna, das Klima von Pisa, Nizza, oder gar Valencia. Alle Tage heiter; das Firmament saphirblau; der Mond hell und klar; schoͤne, herrliche Siegwart's-Naͤchte, und die Tage gegen Mittag durch angenehme Luͤftchen erfrischt. Wirklich scheint diese Witterung auf die menschliche Organisation einen gluͤck— lichen Einfluß zu haben: der Tod hat keine Aerndte, und die Gottesgäcker, sein Feld, werden nicht von dem Spaten umwuͤhlt.

Schoͤnes, herrliches Klima! Aber auf unserm hitzigen Kalkboden,

auf den es bald lohnen wird, Champagner-⸗Trauben anzupflanzen, ist der prosaische Roggen vor der Zeit reif geworden; wir sind gezwungen gewesen, die Sense und Sichel schon an ihn zu le— gen, und es steht noch dahin, wie er auf der Tenne ausfallen wird, ob er einiges Gewicht auch mitbringen, oder leicht befun⸗ den werden wird, so leicht vielleicht, daß er nicht in die Erde zu bringen seyn wird. Unsere Wiesen haben uns verbranntes Gras geliefert, und wir haben am Heu Ertrage mehr denn 40 Prozent verlo— ren. Das kommt aber nicht von un serm beneidens werthen Klima, son— dern von unserm Schlendrian, und vom Geize, der Wurzel alles Uebels. Mit unserm Sommerkorn aber sieht's auch uͤbel aus; das schmachtet, wie ich es noch selten leiden sah; kaum Einen Fuß hoch, treibt es schen Achren und Rispen ach! wie jaͤmmer— liche; und wenn kuͤnftige Regentage uns vielleicht auch noch zu einigem Korne verhellen, so koͤnnen sie doch dem Halme schwer— lich mehr Wuchs geben; und auch von dieser Seite her droht dem armen Viehe, das schon verdurstet und verhungert ist, die Merinos nicht ausgenommen, auch fuͤr den Winter ein betruͤben— der Futtermangel. Das sind nun wohl schlimme, sehr schlimme Aussichten! Niemand jammert indessen mehr, als unsere Wirthin— nen auf dem Lande um ihre Garten. Da ist nun vollends der Tod in den Pflanzen, und wirds spaͤterhin in den Toͤpfen auch seyn; denn der Kohl ist ein Ritter von der traurigsten Gestalt; alle Wurzelgewaäͤchse vertrocknen ganz und gar; selbst das Obst auf den Bäͤumen vertrocknet, und faͤllt ab, weil den Baͤumen die Nahrungssaͤfte mangeln, ihre wenigen Fruͤchte groß zu ziehen und Freude an ihren Kindern zu erleben. Die Blumen um der Vollstaͤndigkeit wegen auch die— sen die Parentation zu halten, alle und jede von ihnen um 2, ja 4 Wochen fruͤher in vollem Putze dastehend, lassen die Koͤpfchen haͤngen, und verbluͤhen eben so schnell, als sie aufbluͤheten, wie's auch mancher leidenschaftlichen jungen Taͤn— zerin geht. Aber das Wetter ist doch schoͤn! Es erquickt alle alte Leute; es muß bei allen Badenden die Kur foͤrdern. Darum: Es lebe das Wetter, das milde! Es wird uns so viel Gesund— heit geben, daß wir der Nahrung nicht sehr beduͤrfen werden. Laßt uns auch einmal von der Luft leben! Und will uns einmal irgend ein uͤbel gelaunter Dämon beschleichen und mißmuͤthig machen uͤber die leeren Scheunen und Töpfe: so wollen wir ihm entgegen rufen oder singen: „Diese Welt ist nicht die beste, soll auch nicht die beste seyn.““)

Hdessa, 18. Juli. Nachrichten aus Kertsch zufolge, ist der Marschall Marmont in Begleitung der Grafen Woronzoff

) Ein ganz aͤhnlicher, landwirthschaftlicher Bericht ist a aus andern Gegenden ivlands eingegangen. ö

in den ersten Jahren seiner Regierung abzuhalten gestattete, er— scholl von allen Seiten der Ruf: wig XVllII nahm denselben kalt und mit der ihm eigenen Wuͤrde

„Wir haben hier jetzt ein treffliches gegen die Regeln der Disciplin verstoße, weshalb er wuͤnschen

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i ] r großen Paraden zum Vivatrufen zu kommandiren. „Nicht daß haben dem Copitain Roß von der Englischen Marine, zum Zei⸗

delt hatte, erhob sich Herr

Einfluß auf die uͤbrigen Klauseln ausuͤben; durch dieselbe wuͤrde

und Witt am 26. v. M. dort angekommen und hat einigen Nachgrabungen beigewohnt, wobei zwei schoͤne Vasen und einige andere Alterthuͤmer aufgefunden wurden. Er besuchte dann von dort aus Taman an der Muͤndung des Kuban und schiffte sich nach seiner Ruͤckkehr von da mit dem Grafen Woronzoff nach Berdiansk am Asowschen Meere ein.

Am 15. d. ging auf der hiesigen Rhede eine von Sebasto— pol kommende Kriegs, Korvette vor Anker.

Briefe aus Konstantinopel melden, daß die Pforte den Griechischen Fahrzeugen keine Fermane mehr ertheilt, um den Kanal zu passiren.

Frankreich.

Paris, 30. Juli. Der Marquis von Dreur-Brözs, das Haupt der Legitimisten in der Pairs⸗-Kammer, befindet sich seit einigen Tagen wieder in Paris.

Die Quotidienne ruͤgt den seit der Juli Revolution ein—¶ gefuͤhrten Gebrauch, das Militair und die National⸗-Garde bei

wir auf solche Demonstrationen eifersuͤchtig waͤren,“ aͤußert das gedachte Blatt, „wir wissen, daß sie durchaus keine politische Be— deutung haben; aber sie sind ein Verstoß gegen die militairische Disziplin, indem sie jene imponirende Stille unterbrechen, die

gegolten hat. Sie kompromittiren uͤberdies auch noch die Wuͤrde

die derjenige, dem man sie zumuthet, nicht verweigern darf. Zu Napoleons Zeiten waren daher auch dergleichen Demonstratio⸗

Garde hat sie nie gekannt. Napoleon hatte, da er selbst Sol— dat war, einen sehr hohen Begriff von der Würde der Armee; nicht minder aber hielt er auf strenge Mannszucht, und aus bei⸗ den Gruͤnden wuͤrde er daher niemals geduldet haben, daß ein Offizier seinen Untergebenen ein Vwwatrufen gestatte, geschweige denn, daß er es ihnen gebiete. Nach der Flucht von Moskau trug es sich ein einziges Mal zu, daß Napoleon von einem Corps, von dem er eine Zeit lang getrennt gewesen, mit dem Rufe: „Es lebe der Kaiser!“ bewillkommnet wurde. Dieser un— gewohnte Empfang machte ihn stutzig, ja er war daruber betruͤbt, denn er fand in demselben einen Beweis mehr von dem Zustande der Aufloͤsung, worin sich die Truͤmmer seines Heeres befanden.

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Ludwig XVIII. dachte hieruͤber wie Napoleon,. Bei einer der wenigen Paraden, welche die koͤrperliche Beschaffenheit dieses Fuͤrsten ihm

„Es lebe der König!“ Lud—

auf; nach der Revue aber ließ er den Ober-Befehlshaber zu sich kommen, und machte ihm bemerklich, daß ein solches Vivatrufen müsse, daß die Corps-Chefs kuͤnftig einen solchen Empfang nicht veranlaßten; denn Ludwig XVIII, hatte zu viel Takt, als daß er nicht haͤtte fuͤhlen sollen, daß dergleichen Demonstrationen stets von den Anfuͤhrern angeordnet werden. Aehnliche Accla⸗ mationen fanden daher auch in der Folge nie wieder statt“

Die Gesammtzahl derjenigen Einwohner von Lyon, gegen welche, als der Theilnahme an den letzten Unruhen verdächtig, Verhafts— Befehle erlassen worden sind, belaͤust sich auf 571. Von diesen haben sich 127 ihrer Verhaftung durch die Flucht entzogen, 196 find wieder auf freien Fuß gesetzt worden, und 248 befinden sich noch im Gefaͤngnisse. Die Untersuchung ist uͤbrigens in diesem Augenblicke so gut als beendigt, und die Akten sollen in diesen Tagen dem Pairshofe ein gesandt werden. In St. Etienne be⸗ finden sich nur noch 27 Personen in Haft.

Großbritanien und Irland.

Parlament s-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 30. Juli. Der neuen Irländischen Zwangs—Bill, die mit dem 1. Auqust in Kraft tritt, wurde die Königliche Zustimmung ertheilt. Der Lord-Kanzler fand sich veranlaßt, die in den offentlichen Blaͤttern angegebene Stimmenzahl in Betreff der auf. die unehelichen Kinder bezuͤglichen Klausel der Armen-Bill zu Lerichtigen; mehrere Blaͤtter hatten namlich gemeldet, diese Klau⸗ sel sey nur mit einer Majoritaͤt von einer Stimme durchgegan⸗ gen, wogegen der Lord -Kanzler erklarte, daß sie mit der siegrei⸗ chen Masoritaͤt von 338 gegen 14 Stimmen angenommen worden sey; waͤre das Erstere der Fall gewesen, fuͤgte er hinzu, so wuͤrde er sich geneigt gesuͤhlt haben, die Klausel noch einmal reiflich in Erwaͤgung zu ziehen.

ͤnterhaus. Sitzung vom 30. Juli. Als das Haus sich in den Ausschuß uͤber die Irländische Zehnten Bill verwan— O Connell und sagte, die dem Hause jetzt zur Begutachtung vorliegende dritte Klausel begreife den ganzen Grundsatz der Bill in sich und werde den größten

der Koͤnig fuͤr die erste Zeit zum Eigenthuͤmer und Einnehmer des Zehnten in Irland gemacht; die Eintreibung des Zehnten und mithin alle Verantwortlich keit falle dadurch der Krone zu (hört, hoͤrt!), und diese werde also in eine feindselige Lage ge— gen das Irlaͤndische Volt versetzt; es sey geradezu eine Kriegs—⸗ erklärung, denn die Krone müßte ihr Recht, wenn sie nicht in Gutem dazu gelangen konnte, mit Waffen Gewalt durchsetzen; dies heiße, das Schwerdt ziehen, um die Entrichtung des Zehnten zu erzwingen. „Will man,“ fuhr der Redner fort, „eine solche Revolution in dem Zehnten System vornehmen? Man sollte vielmehr die Bill so einrichten, daß sie das Volk so wenig als moͤglich druckte. Wenn man irgend etwas zu befuͤrchten hat, so ist es von Seiten der niedrigeren Volksklassen. Wenn aber diese Klausel durchgeht, so werden diese Klassen dem größten Druck unterworfen seyn. Sie schlaͤgt vor, daß diejenigen Gutsbesitzer, welche den Zehnten,-Vergleich augen— blicklich eingehen, einen Vortheil von 19 pCt. erhalten, daß jedoch nach Ablauf einer gewissen Zeit alle Gutsbesitzer zu dem Ver⸗

lassen, nur einen Vortheil von 15 pCt. erhalten sollten. Dieser Plan ist aus mehreren Gruͤnden verwerflich. Erstens, weil er nur theilweise ausgefuͤhrt werden kann. Gutsbesitzer, deren Guͤter verpfaͤndet oder deren Güter unter Sequester befindlich sind, wozu noch die Faͤlleẽ kommen, wo die Guͤter verheiratheten Frauen, Wahnsinnigen oder Minorennen gehoͤren, alle diese koͤnnen, wenn sie auch noch so gern möchten, in den Plan der Regierung nicht eingehen. Die Gutsbesitzer wuͤrden also in vielen Fallen von der ihnen

angebotenen Bonification gar keinen Gebrauch machen koͤnnen, und ihre Paͤchter muͤßten daher den vollen Zehnten⸗Betrag fort⸗

entrichten, während deren Nachbarn vielleicht 10 pCt. weniger zu zahlen hatten. Die armen Leute wuͤrden den Grund dieses Unlerschiedes nicht einsehen, und es bedarf nur geringer Einsicht, um vorherzusehen, daß er eine Quelle fortwahrender Unruhen seyn wuͤrde. Der Zweck meines Amendements ist daher, statt fuͤnf Jahre zu warten, den Zehnten sogleich durch die Bank um 0 pCt. herabzusetzen und die Gutsbesitzer dann fuͤr die noch bleibende Zehnten-Last ganz allein verantwortlich zu machen. Wenn dies nicht geschieht, wenn der Druck nicht sogleich von den Schultern der armen Paͤchter hinweggenommen wird, so wird Irland niemals zur Ruhe gebracht werden. (Ein Zei⸗ chen des Widerspruchs auf der ministeriellen Seite.) O, ich wünschte, wir Irlaͤnder waͤren Schwarze, dann wurden wir schon von dem ehrenwerthen Mitgliede fuͤr Weymuth (Herrn Buxton, dem eifrigsten Verfechter der Sklaven ⸗Emancipation) und von allen Philanthropen unterstuͤtzt und vertheidigt werden. Beifall und Gelächter) Man wuͤrde 120,000 Pfund, ja eine Million wenig achten, wenn es sich darum handelte, den lieben suͤßen Schwarzen von Irland“ damit zu helfen. (Anhaltendes Gelächter.) Ich trage also darauf an, den Zehnten⸗-Pflichtigen so⸗ gleich die 30 pCt. abzunehmen; den Zehnten-Eigenthümern köoͤnnte ja der fuͤr sie daraus hervorgehende Verlust einstweilen aus dem konsolidirten Fonds verguͤtigt werden.“ Herr Littleton er—⸗ suchte den Antragsteller, die Bill in ihrer jetzigen Gestalt weiter gehen zu lassen und mit seiner Motion erst herporzutreten, wenn der Ausschuß-Bericht abgestattet wuͤrde; zwar konne er sich nicht dafuͤr verbürgen, was die Regierung dann thun wuͤrde, seine eigenen Ansichten stimmten nicht mit dem Vorschlage des Herrn O Connell uͤberein, indeß da es der Regierung einzig und allein daran liege, die Interessen und Konvenienzen der Irlaͤndischen Gutsbesitzer zu beruͤcksichtigen, so wuͤrde man, wenn das vorge— schlagene Arrangement von ihnen gebilligt werde, gerade nichts Befonderes dagegen einzuwenden haben. (Hört) Herr O Con— nell bestand jedoch darauf, daß uͤber sein Amendement sogleich zur Abstimmung geschritten werden moͤge, und es wurde dasselbe, gegen die Minister, mit 82 gegen 33 Stimmen an genomm en. Lord Althorp erhob sich hierauf und bemerkte, daß in Folge dieser Entscheidung alle auf die Zehnten⸗Ablosung bezuͤgliche Klauseln aufgeschoben werden muͤßten, weil sie dadurch gaͤnzlich derangirt waren; die Folge des so eben erfolgten Votums wurde eine raschere Ausfuͤhrung des Grundsatzes der Bill seyn, und er wurde es, wenn er auch dieses Votum nicht gerade beklage, doch fuͤr ver⸗ nuͤnftiger gehalten haben, wenn die Bestimmungen der Bill allmaͤlig in Ausfuhrung gekommen waͤren. Herr OConnell sagte, der edle Lord muͤsfe unterstuͤtzt werden, welches Verfahren er auch zu beobachten gedenke. (Hört!) Herr Shaw meinte darauf, daß es freilich nach der Art von Opposition, die Herr O'Connell von Seiten der Regierung erfahren habe, dessen Pflicht sey, sie zu unierstuͤtzen. Dies veranlaßte den Kanzler der Sch atz⸗ kammer zu der Frage, ob Herr Shaw etwa glaube, daß es ihm (dem Minister) mit der Opposition gegen Herrn O'Con— nell's Amendement nicht Ernst gewesen sey. (Hört!) „Frei—

lich“, fuhr der Redner fort, „habe ich mich bei dieser Gelegenheit nicht um die Stimmen der Herren bewor— ben, die sonst gewohnlich die Regierung unterstuͤtzen. Aber

der ehrenwerthe und gelehrte Herr scheint die durch die Reform⸗ Bill in der Verfassüng dieses Hauses vorgegangene Veraͤnde⸗ rung vergessen zu haben. (Lauter Beifall. Ich gebe zu, daß ich zuweilen, wenn es sich um ein bedeutendes Prinzip handelte, und' wenn ich erwartete, daß ole Entscheidung des Hauses gegen mich ausfallen wurde, einen Theil der Mitglieder um ihre Stimme ersucht habe, um das Prinzip durchzusetzen. Aber bei einer Frage uͤber eine Klausel in einer Parlaments-Akte, wo⸗ durch das Prinzip der Bill nur rascher in Ausfuͤhrung gebracht werden soll, wuͤrde ich mich geschaͤmt haben, ein Verfah— ren zu beobachten, das nur zu rechtfertigen gewesen waͤre, wenn es sich um den Grundsatz der Bill selbst gehandelt hatte.“ err Shaw behauptete, die Regierung habe es gewuͤnscht, in diesem Punkte geschlagen zu werden, was von Lord Althorp geleugnet wurde, mit der Bemerkung, daß, wenn das Amendement irgend Jemanden Nachtheil bringen koͤnnte, es eher die Pächter als die Gutsbesitzer seyn wuͤrden. Die dritte Klausel wurde demnaͤchst so verändert, daß es nun darin heißt, es sollen z von dem urspruͤnglichen Zehnten-Betrag erheben wer— den! Auf den Antrag des Herrn Littleton, dem sich Hern O Connell nicht widersetzte, indem er vielmehr erklaͤrte, daß er nun sein Moͤglichstes thun wolle, um die Bill zu befoͤrdern, wur⸗ den darauf die Klauseln bis 41 und 43 bis 48 noch ausgesetzt, die L. Klausel angenommen und die Klauseln 49 bis 56 aus— gelassen. Das Haus vertagte sich um 11 Uhr.

Oberhaus Sitzung vom 31 Juli. Die Verhandlun— gen uͤber die Armen-Bill im Ausschuß wurden fortgesetzt und beendigt. Bei der 7osten Klausel bemerkte .d Wharncliffe, daß dieselbe, seiner Meinung nach, ganz gegen den angenomme— nen Grundfatz der Bill streite. Dieser Klausel zufolge, koͤnne das ungluͤckliche Opfer der Verfuͤhrung von dem Kirchspiel Un⸗ terstuͤtzung verlangen und muͤsse in ein Arbeitshaus aufgenom— men werden, um dort die Niederkanft abzuhalten; dann aber solle die Person vor einen Magistrats⸗Beamten gefuͤhrt werden, um den Vater des Kindes zu nennen, und von diesem habe das Kirchspiel die Kosten fuͤr die Unterhaltung des Kindes einzutrei— ben. Gegen diese Klausel, sagte der Redner, muͤsse er sich des⸗ halb erklaren, weil sie immer noch ein Mittel in den Haͤnden

gleich genoͤthigt seyn und dann, weil sie sich erst hatten zwingen

des Weibes iasse, welches diesem durch die Bill genommen

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