. g l e i ch en d ö u e b er si ch t ö . nu ha ,,,, Laun ĩ 2 2 J. . * * der in den Jahren 1833 und 1832 im Geschaͤfts-Bezirke der bedeutendsten Post-Anstalten bes Preußischen Staats des Zufalls, ini eh in 3 dot , 36. u here die Rechnung“ bearbeitet von C. Lebruͤn. r. Hessen, vo angekommenen Briefe und der von dort abgereisten Personen. Herz n hastheatet zu Dessau; Karl 9. Hitz ig, ais Ga tro ñ n m eee 77 7 „ä ä„ „„ / . Nachbarliche Freundschaft, Posse in 1 Akt, kn, ngely. Im Jahre 1833 Im Jahre 1832 Im Jahre 1833 Sonntag, 17. August. Im Opernhause: Die Braut, Oper in 3 . mit . . von . 4 In Charlottenburg: Rataplan, der kleine Tambour, Lust, angekommene Zahl . angekommene Zahl der m 5 . ö spiel in 1 Akt, von A. Schrader. Hierauf: Stille Wasser 1 Briefe. abgereisten Briefe abgereisten tief, Lustspiel in 4 Abth.,, von Schroder. P Personen. Personen. ö . Montag, 18. August. Im Schauspielhause: Der Parig, Stück Steüct Briefe Personen. Briefe. Personen. Trauerspiel in 1 Akt, von M. Beer. Hierauf: Caprsceiost — . ind —Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum. ; k 10416594 16,393 976,837 14,353 64/857 , . , (excel, 6A81 pr. Privatentreprise Sols desgl) — Köni g st ä an i sche s 9 heate . w 27617, 104 42,748 2,627,527 42,602 J...... ... . 146 . Sonnabend, 15. August. Zum erstenmale wiederholt: Maͤn, . . . 6 ner-Freundschaft, Lustspiel in Akten, nach dem Englische Breslau JJ , 778,334 5/225 760, 472 4,197 17,862 14028 8 von Grammiersttter. Vorher: Die Unzertrennlichen, 6 . . 483,722 10,626 477,389 10,531 h/ 333 J 1 Akt, von Dr. . ö ⸗ . , 1208, 467 7 1222,34 , 147 7 . Sonntag, 17. August. Zum erstenmale: Der diplomatisch 89. / he 47,065 . 15,593 ö 1472 . ö . Schnäedmn' * osfe in wl itt, nach bemmh' gran östschen, un . Dan ig. 288,098 1,930 302,027 1 13,929 31 Meyer. Vorher: Der Freund in der Noth, Posse in 1 Ah, J 487,516 28,925 481,619 27,759 5867 , . von Bäuerle. Zum Beschluß: Die Ochsenmenueit, Singspiel i JJ ö rn ö, nn, dong 2363s! n zs.. . 146 z ; ö. * ** ö 4. 22 — 5 ; 8. Au st. ö n A 5) 1 33 2 6er bb as,. Si, gäso ..... .. . .. ,,, , 355 / 57 6,201 310,828 6,070 14 / 829 d Dienstag, 19. August. Der höͤse Geist Lumpacivagabunzut— k 611,098 10,099 611,108 ö 1,640 kö ö Das liederliche Kleeblatt, Zauberposse mit Gesang in z Damburg..... ...... 282,36 2,200 264,219 1,884 18,517 k , Jö k h 82264 4/056 611 590 w 29,326 1 ö . ö,, 108,833 13,595 1,021,528 9,176 ...... 4,519 . Markt⸗Preise vom Getraide. ö 256, 648 3/503 247,689 2,683 S/ 959 ö / Berlin, den 14 August 1834.
; 427 ö. . ö ; JJ Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 I 774,372 7, 196 44,509 h,. 530 29, 863 J 61 33. . — ö . . 3 ö 2. * ö 624,394 4,035 653/090 40l0 ...... ..... 25 28, 696 ........ .. 6. 6 3. . 6 Pf.; Linsen 2 Rthlr. 8 Sgr. Esnge⸗
=. ? ö . ö . 1nd 228 ( el. .
e, d 320,962 16,0416 324,355 15. 680 . 366 3/393 — ö Wasser: , . L Rtblr. 27 Sgr. 6 Pf, auth ö 45 5, 42 334 557 z 5 1 Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Roggen i en, . ö. 2 ,, , ö b. 189 135 I . . ö Irn in,, 376,998 5, 104 354,044 4,399 22,884 , 22 Sgr. 6 Pf. C een en sind 216 Wispel 9 Scheffel.
Mittwoch, den 13. August 1834.
1. . ' ö ö. Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 5 Rthlr.; der Centner Heu 1 Rthlr. O5 Sgr., auch 15 Sgr.
Die Zahl aller Briefe, welche im Jahre 1833 bei sämmtlichen Post-Anstalten des Preußischen Staates angekommen sind, ist .... 30, 857, 100. . . . d 30,371,345. Das Faß von 200 Quart nach Tralles 31 pCt. oder o pct. . — , Richter gegen bagre Zahlung und sofortige Ablieferung: Korn, pro 1833 mehr.. 185, 755. J 24 Rthlr.; Kartoffel-Brannt wein 26 Rthlr., auch
. 23 Rthlr.
J mo 1833 ...... 61.615. RN. dacteur G.
mo 1832 ...... 419,257. ö wee . mo 1833 mebr ...... 42, 558. Gedruckt bei A. W. Hayn.
— —
— —— — — —
Allgem
Bekanntmachungen.
/ Avertissement.
Die zum Geheimen Kriegsrath von Hippelschen Fi⸗ deikommisse gehörigen, im Riesenburger Kreise belege⸗ 9 Ritterguͤter Leistenau und Gottschalk, welche, und war:
1) Gottschalk und Doh⸗ nastaedt auf
31, 90 Thlr. 2) Thymau und Ossow⸗
11 sgr.;
ken auf 28,972 Thlr. 26 sgr. 8 pf.; 3) Babken und Wurzel⸗ dorf auf 11,314 Thlr. 18 sgr. 4 pf. I Leistenan und Carls⸗ hof auf 51, 442 Thlr. 1 sgr. 8 pf.; 5) . auf 13, 857 Thlr. 24 sgr., un 6) Scharnhorst auf 19,942 Thlr. 15 sar.; zusammen landschaftlich auf 156,917 Thlr. 6 sgr. S pf.
abgeschaͤtzt worden, sind auf den Antrag der Königl. Landschafts-Direkrion hierselbst, wegen ruͤckstaͤndiger Pfandbrief-Zinsen zur Subhastation gestellt, und der Bietungs⸗Termin ist auf dene, rere m her e., ; Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Walter II. hierselbst an⸗ gesetzt worden . Die Taxe, die neuesten Hypotheken⸗Scheine und die Verkaufs-Bedingungen sind ubrigens jederzeit in der hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗Registratur einzusehen. Marienwerder, den 9. Mai 1834 Koͤnigl. Ober-Landesgericht.
Ediet al ⸗Citat io n.
Nachdem uber das Vermögen des Kaufmann C. B. Schubarih durch die Verfugung des Köoͤnigl. Landge— richts zu Halle vom 9. v. M. auf den Antrag mehre⸗ rer Glaͤubiger der Concurs eroͤffnet worden ist, so wird allen denen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelbe, Sachen, Effeeten und Briefschaften hinter sich haben, hierdurch aufgegeben, demselben nichts davon zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeich⸗ neten Commissarius daruͤber getreue Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen mit Vorbehalt der ihnen daran etwa zustehrnden Rechte an den Unterzeichneten zur weitern Befoͤrderung in das gerichtliche Depositum abzuliefern. Sollte dem zuwider dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden, so wird die⸗ ses fur nicht geschehen erachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden, außerdem wer⸗ den diejenigen, welche von dem Gemeinschuldner Gel— der oder Sachen hinter sich haben, und solche ver⸗ schweigen oder zuruͤckbehalten, ihres daran habenden ünterpfands- und etwa sonstigen Rechts, fuͤr verlustig erklaͤrt werden. ⸗ ö
Zugleich wird ben saͤmmtlichen Glaͤubigern des ge⸗ dachten Gemeinschuldners hierdurch bekannt gemacht, daß ich einen Termin auf
den 17 September d. J,
zur Anmeldung saͤmmtlicher Ansprüche an die Concurs⸗ masse, in meiner Expedition, Gruͤne Gasse Nr. 13, an⸗ beräumt habe, zu welchem ich die unbekannten Glaͤu⸗ biger des Gemeinschuldners unter der Verwaruung
einer Anzeiger fuͤr die Preußtschen Staat
vorlade, daß diejenigen, welche in dem Termine nicht erscheinen, und ihre Forderungen liqguidiren, mit ihren Anspruͤchen an die Masse praͤcludirt und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. — Unbekannten oder zu erschei⸗ nen verhinderten Liquidanten werden die hiesigen Ju⸗ stizs Commissarien: Clauswitz, Wagner und Bohndorf zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame vorgeschlagen, und wird bemerkt, daß der Justiz⸗Commissar Grum⸗ bach, als Interims-Curator bestellt, über dessen Bei⸗ behaltung die Glaͤubiger sich zu erklaͤren haben, widri⸗ genfalls das deshalb Ersorderliche exofficio verfuͤgt werden wird. Merseburg, den 2. Juni 1834.
V. C. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Wilke.
Dampf ⸗ Packet fahrt zwischen Lubeck und St. Petersburg.
Die Abfahrt der beiden privilegirten schoͤnen und großen Dampfschiffe, von Läbeck nach St. Petersburg, ist fuͤr das Jahr 1834 auf folgende Tage festgesetzt:
A le rend gg. Capitain J. C. Diet s. Dienstag den 26. August, Donnerstag den 11. September, Dienstag den 30. September. Donnerstag den 16. Oktober. Nicolay J. Capitain N. W. Stahl. Dienstaz den 2. September, Dennerstag den 18. September, Dienstag den 7ũ. Oktoher, Donnerstag den 23 Oktober.
Abfahrt von Travemünde um 2 Uhr Mittagt. —
Die Preise der Passage sind die naͤmlichen wie im vorigen Jahre. — Anmeldungen geschehen im Com tolr der Dam; fiese gotta Gefeiischaft
in Lubeck.
im mmm, r
Literarische Anzeigen.
Bei Ferd. Dum mler, Linden Nr. 19 erschienen: 3 . Buch, Leopold von, über Terebratelu, mit ei- nem Versuch, die zu classzisiciren und zu beschrei- ö. ö.. . 25 39r. ütenick, Oberpred, die christl. Lehre fur Konsir⸗ manden, Ir Bd. Glaubenslehre. n ,, Auflage. Hat auch den Titel: Der christliche Glaube nach dem apostolischen Bekenntnisse kate⸗ cetisch entwickelt und zur Benutzung bei dem ; Konfirmanden⸗ und hoͤheren Schulunterrichte. 2te vermehrte Auflage. 1 Thlr.
— 0
So eben igt erschienan und in allen Buchhandlun- gen au baben:
— — 1 —
Encyelopädisches Wörterbuch der medi— cinis chen Wissenschaften, herausgegeben von den Professoren der medicinischen Facultät zu Berlin: D. W. H. Busch, C. F. v. Gräfe, C. VW. Huseland, H. F. Link u. Joh. Müller.
Eilsten Bandes drittes Hest à 25 agr.
Vier regelmälsig monatlich erscheinende Heste von 11 — 12 Bogen bilden einen Band. Eine aussührli- chere Anzeige liegt in allen Buchhandlungen zur An- sicht vor.
Berlin, im August 1834.
Veit & Comp., Oherwallstr. No. 6.
So eben ist erschienen und in der Stuhrschen Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2, so wie in allen Buchhandlungen, für 19 sar. zu haben;
Leschke, poetischer Rathgeber für Kinder
und Erwachsene, welche geliebten Verwandten,
Gönnern und Freunden bei der Feier des neuen Jahres, des Weihnachtssestes, am Sylveß erabende, an Geburtstagen, Hochzeit⸗ und Jubelfesten, oder beim Abschieße und bei eingetretenen Todesfällen ihre Theilnahme zu erkennen geben wollen. 10 Bogen Syo. bꝛosch.
Dieses Buch verdankt nicht dem Zusammentragen von Gedichten Anderer seine Entstehung, sondern allet darin Gegebene gehort allein dem Verfasser an, zu dessen Herausgabe er durch hen Beifall, den er in seinem Wohnorte (Zittau) fand, hestimmt wurde.
Weller in Bautzen.
Im Verlage der Brodhag'schen Buchhandlung in Stuttgart ist erschienen und in allen soliden ö handlungen (in Berlin bei E. S. Mittler, Srech—⸗ bahn Nr. 3), iu haben: r;
J o e h it im Lichte des gesunden Menschenverstandes, von Dr. Haerlin, Ober- Amts-A rzt in Nürtingen.
. Preis 5 sgr.
Eine starke Dosis fuͤr die Verduͤnnerer! Wenig Worte, die aber zum Schrecken der Homöopathen he— moͤopathisch wirken und ihre ganze Masse durchdringen, so daß die ätzende Kraft auch noch nach einer decillion⸗ fachen Aufloͤsung zu verspüren sein mochte. Der Herr Nerfasser nimmt das Tuch an vier oder eigentlich an fünf Zipfeln. Nachdem er mit vieler Laune darge— than, daß eine wissenschaftliche Widerlegung der He— moͤopathie wöse sie als monströses System gegenwaͤrtig auftritt; 1) uͤberflüssig, 2) nutzlos, 3) zweckwidrig und 4) unmoglich sei, stellt er sie vor ben Richterstahl des gesunden Menschenverstandes, und hbeweist durch ein einfaches Rechnen-⸗Exempel, daß sie vor, demselben nicht bestehen könne und daß die Gutmüthigkeit einen deutschen Publikums dazu gehoͤre, um auf Treu und Glauben Etwas hinzunehmen, dessen Nichtigkeit bei Iiir ret Betrachtung sogleich in die Augen springen muͤsse.
In der F. Beck' schen Universitaͤts-Buchhandlung in Wien ist erschienen und durch alle gute Buchhand⸗ lungen, in Berlin bei C. F. Plahn, Jägerstraße Nr. 27, zu haben:
El. Briefe über Göthe's Faust,
K 1834. gr. Svo. geh. 183 agr.
Hyéres in der Provence. Geschildert von Dr. A. J. Polsterer. 1834. Svo. geh. 15 agr.
Ueber die neuesten Leistungen der Franzosen, fuͤr die Herausgabe ihrer National⸗-Heldengedichte, ins besondere aus dem fraͤnkisch⸗karoling'schen Sagen kreise; nebst Auszuͤgen aus ungedruckten oder seltengt . . w Inhaltes. in Beitrag zur Geschichte der romantischen Poesse ven , . 9 1833. gr. Sro. geh. 1 Thlr. 6 ,
der Bibliotheks-Wissenschaft be sonders zum Gebrauche der Nicht dil welche ihre Privat-Bücher-Sammlungen ! selbst enn⸗ richten wollen.
theks⸗-Wissenschaft zu gebrauchen. Von M. Schrettinger. 1834. gr. Svo. geh. 26 sar. Pharmaceutisch-technis cher Rathzg eber
vieler chemischer Operationen.
sten nutzanwendbaren Ersahrungen im Gebiete der Pharmacie, und den damit verbundenen Wuissenschasten. Mit Zusätzen, Tabellen und Abbildungen zum nütil chen Gebrauche hülfreicher Berathungen im Er werbꝛweige. Für Aerzte, Apotheker, Fabrikanten, und überhanst für Ereunde pharmaceutisch- technischen VWiaseñ. Journalmässig bearbeitet und zusammengestelli
Auch als Leitfaden zu Vorlesungen uber die Biblit⸗
.
von Er. Moraxwek. 1833. gr. So. geh. 1 Thlr. Th gr. ne den Schlag und Schall des Herzens, .
forscher in Wien den 18. September 1832.
Von K. F. Burdach. ö gr. to. geh. I sar.
Die Brüche und Vorfälle, beschrieben, und durch Beispiele erläutert, von Michael Hager.
Mit 2 Kupfertaseln, 1834. gr. Svo. geh. 2 Thlr. Beiträge zur Bergbaukunde insbesondere zur Bergmaschinenlehre, ; von J. Schitko. Erstes Hest. 1833. Mit 1 Kupsert. gr. Svo. 22Iäsr.- Desselben Werkes zweites Heft, auch unter dem Titel:
Die VWuassersäulen - Maschine.
gr. Svo. Mit 9 Kupfertaseln. 1 Thlr. 223 ar-
gehalten in der Versammlung der Aerzte und Natu⸗
nennen.
preuzisc
Allgemeine
tagts⸗Zeitung.
Berlin, Sonntag den 17ten August
— 22 2
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Freiherrn Alexander einrich von Simolin auf Groß-⸗Dselden in Kurland die Kammerherrn-Wuͤrde zu ertheilen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Freiherrn Otto von Wettberg auf Brinkenhof bei Mitau in Kurland die Kam— merherrn⸗Wuͤrde zu ertheilen geruht,
Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, die bis— herigen Regierungs-Assessoren Freusberg zu Oppeln, von Kahlden-Normann ö Frankfurt a. d. C., Kuͤhne zu Mer—
seburg, von Struensee zu Koblenz, Troschel zu Posen, von Hinck el dey zu Liegnitz, von Raumer zu Posen und
Krause zu Koͤnigsberg in Pr. zu Regierungs-Raͤthen zu er—
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime
Staats, und Justiz⸗Minister, von Kamptz, von Neu-Strelitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staatö—
und Kriegs-Minister, General-Lieutenant und General-Adjutant,
von Witzleben, und Der General-⸗Major und Commandeur der 1sten Garde— Infanterie⸗Brigade, von Roder, nach Königsberg in Pr. Se. Excellenz der Kaiserl Russische General der Infanterie,
General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Commandeur
der saͤmmtlichen Garde-Infanterie des abgesonderten Garde— Corps, von Bistram, nach St. Petersburg.
Zeitungs⸗Nachrichten. ,
Ruß ghd.
St. Petersburg, g. Aug. Seine Majestaͤt der Kaiser haben das im Reichs⸗Rath entworfene Reglement uͤber die Kom—
petenz der Gerichts-Behoͤrden fuͤr Verbrechen, welche von Un—
terthanen des Russichen Reichs im Koͤnigreich Polen oder von
Bewohnern des Koͤnigreichs Polen im Kaiserreiche veruͤbt wer— den, bestätigt. e ) „Wenn eine und dieselbe Person eines schweren Verbrechens in
In diesem Reglement heißt es unter anderem:
einem der beiden Länder und eines geringern in dem andern an—
eklagt ist, so soll sie dort gerichtet werden, wo sie das schwerere
erbrechen begangen hat. — Personen, weche im Kaiserreiche zu einem der privilegirten Stande gehoren, behalten ihre Rechte in deren ganzem Umfange, wenn sie im Koͤnigreiche Polen vor Gericht stehen oder verurtheilt werden; diese Staͤnde sind: der Erb⸗ und der Verdienst⸗Adel, die Geistlichkeit, die erblichen und persoͤnlichen Ehren⸗ buͤrger und die Kaufleute 1. und 2. Gilde; deren Frauen nicht ausge⸗ nommen. Desgleichen genießen die Unterthanen des Koͤnigreichs Po⸗ len, die zum Adel, dem Militair- und Civilstande gehoͤren, und deren Frauen und Kinder, wie auch die Geistlichkeit, wenn sie in Ruß— land eines Kriminalverbrechens wegen belangt werden, die Rechte der zu jenen Staͤnden gehörenden Russischen Unterthanen. Rus— sische Unterthanen, die im Koͤnigreiche Polen zur Todesstrafe
vverurtheilt sind, sollen, nachdem diese Strafe entweder durch den Statthalter oder auf Allerhoͤchsten Befehl in eine andere ver—
wandelt worden, nach Uebereinkunft des Statthalters mit den Russischen Militair- oder Civil-Gouverneuren, in einer der naͤch⸗ sten russischen Gouvernementsstaͤdte ihre Strafe erleiden und dann nach Grundlage des allgemeinen Rechts, nach Sibirien transportirt werden.“
Ein so eben publizirter Kaiserlicher Ukas in Bezug auf den Jugend⸗-Unterricht lautet folgendermaßen: „Indem Wir allmaͤ— lig alle Theile der Volks-Erziehung unter Aufsicht stellen und alle Unsere getreuen Unterthanen einladen, zur Erreichung dieses
hohen Zweckes mitzuwirken, der mit dem Wohle Aller und jedes Einzelnen so innig verknuͤpft ist, haben Wir es fuͤr nothwendig erachtet, die haͤusliche und oͤffentliche Erziehung mit einander
Ein Auszug aus den reichhaltigsten chemischen Lät. . sest zu verbinden,
schriften, mit besonderer Berücksichtigung der nen-
In dieser Absicht haben Wir dem Minister
des Volks Unterrichts befohlen, ein besonderes Reglement zu ent—
werfen, kraft dessen einerseits alle Personen, die sich mit Aus— zeichnung und Vortheil der Privat-Erziehung widmen, von nun an im aktiven Dienst unter der Jurisdiction des Ministeriums des Volks-Unterrichts stehen, und andererseits die Verpflichtun— gen festgesetzt werden, welchen sie als Compensation gegen die ihnen verliehenen Vorrechte unterworfen sind. Moͤge dieses von Uns bestaͤtite und Unserm Ukas beigelegte Reglement uͤber die haͤuslichen Erzieher und Lehrer ein neues Zeugniß von Unserer
Unabaͤnderlichen Absicht seyn, auf einer festen Basis das System zu gruͤnden, das alle Theile der Volks-Erziehung umfassen soll, ihm eine stetige, den Erwartungen aller Wohlgestunten und Un— serer Fuͤrforgs um das fortschreitende moralische Wohl Unserer
geliebten Unterthanen entsprechende Richtung giebt.
Nikolaus.“ Die wesentlichsten Bestimmungen des in dem obigen Ukas
. erwähnten Reglements sind nachstehende: „Alle Personen, welche sisch kuͤnftig mit der Privat⸗ Erziehung in / Rußland zu beschafti. gen wuͤnschen, zerfallen in drei Abtheilungen; in Erzieher, Leh— er und Lehrerinnen und duͤrfen sich nur ausschließlich einer der⸗
selben widinen. Sie muͤssen durchaus zu einer der christlichen
J Konfessionen sich bekennen und von Seiten ihrer Moralität aufs beste bewährt seyn; das zweite ihnen obliegende Erforderniß sind hinlaͤngliche niß der Berufs- Abtheilung, ; 9m den angedeuteten Modificationen widmen, auch der ihnen J vom Reglement verheißenen Rechte theilhaftig . hu
wissenschaftliche Kenntnisse, nach Verhaͤlt⸗ fuͤr welche sie sich bestim—
Sie muͤssen, wollen sie sich diesem Fache nach
Unterthanen seyn. Niemand darf sich in einem Privathause mit der Jugend⸗-Erziehung beschaͤftigen, der nicht ein ihn ö. ,
; risirendes Certificat von der kompetenten Behoͤrde besitzt. Aus—⸗
lander, die nach Grundlage des Reglements das Recht erlangt haben, dem Erziehungs-Fache in Rußland in einem der erwaͤhn— ten drei Faͤcher obzuliegen, koͤnnen dieses Recht ungestoͤrt aus— uͤben, selbst wenn sie nicht wuͤnschten, in Russische Unterthanen⸗ schaft zu treten; dann gehen sie aber auch der diesen Abtheilun— gen durch das Reglement zugewiesenen Rechte und Vortheile verlustig. Aufseher und Aufseherinnen, deren Geschaͤft sich auf die bloße physische Kinder-Erziehung beschraͤnkt, gehören nicht in die Kathegorie der oben angedeuteten Erziehungs⸗-Fächer. Sie unterliegen daher auch keiner Pruͤfung ihrer Kenntnisse, noch be— duͤrsen sie dazu der Zeugnisse. Der Ruf ihrer Moralitaͤt und Fuͤhrung ist fuͤr sie hinlaͤnglich. Der Beruf eines Erziehers wird ausschließlich den Personen ertheilt, die auf einer der hoͤhern Lehr ˖Anstalten einen vollstaͤndigen wissenschaftlichen Cursus absolvirt, ein erfolg— reiches Examen daruͤber bestanden und von einer der Russischen Universitaͤten den Rang eines wirklichen Studenten, oder das Diplom zu einer der gelehrten Wuͤrden erhalten haben und sich in Privathaͤusern der Jugend-Erziehung zu widmen wuͤnschen. Hierzu sind auch die von den geistlichen Akademieen mit gelehr— ten Graden entlassenen Studenten zulaͤssig. Auf den Beruf des Hauslehrers koͤnnen diejenigen Anspruch machen, welche bei den ihnen vorschriftlich obliegenden Pruͤfungen nicht nur die zum Elementar⸗-Unterrichte unümgaͤnglich noͤthigen Kenntnisse darthun, sondern auch gruͤndlich in denjenigen Spezial-Gegenstaͤnden un— terrichtet sind, in welchen sie zu unterrichten wuͤnschen. Des Ranges eines wirklichen Studenten oder einer gelehrten akade— mischen Wuͤrde beduͤrfen sie nicht fuͤr ihren Beruf. Der allei— nige Unterricht in einer der schoͤnen Kuͤnste berechtigt zu keinen Anspruͤchen oder Vorrechten, die das mehrberegte Reglement den Erziehern und Lehrern gewaͤhrt. Zum Beruf eines Hauslehrers ist allemal ein Examen nothwendig, dieses wird in der Univer— sitaͤt oder dem Lyceum vollzogen; in Gouvernements aber, wo diese hoheren Lehr-Anstalten nicht existiren, in den Gymnasien. Ausländer, die nach Erlassung dieses Reglements die darin erwäͤhn⸗ ten Stellen zu bekleiden wuͤnschen, haben von unsern Missionen in den Staaten, aus denen sie herkommen, naͤchst ihren Taufscheinen, Belobungs⸗Certificate ihrer guten moralischen Fuͤhrung vorzuweisen. — Alle auf diese Weise der Privat-Erziehung sich widmenden und im aktiven Dienste befindlichen Personen tragen, da sie zur Jurisdiction des Ministeriums des Volksunterrichts gehoren, die fuͤr dasselbe festgesetzte Vice⸗Uniform. Die Erzieher stehen beim Beginn ihres Berufs bis zur Bestaͤtigung des Ranges, der ihnen nach ihren Attestaten oder Diplomen zusteht, in der Eigenschaft der Klassen-Beamten und genießen deren Rechte; die Privat⸗Lehrer aber, welche noch dar keinen Klassen-Rang besiz—⸗ zen, genießen die Vorrechte des persoͤnlichen Adels auf so lange, bis sie die 14. Rangklasse erhalten. Beide, Erzieher sowohl als Lehrer, genießen, so lange sie in ihrem Berufe stehen, die glei⸗ chen Vorrechte der Dienst-Befoͤrderung, wie alle uͤbrigen Kron— Beamten, nach Maßgabe der Lehr-Anstalten, an welchen sie ge— bildet wurden und den Verhaͤltnissen ihrer Geburt. Diejenigen, die untadelhaft und mit Eifer zehn Jahre hindurch ihrem Be— rufe im Erziehungsfache oblagen, erhalten auf die Vor— stellung ihrer Vorgesetzten besondere fuͤr diesen Zweck ge— praͤgte Medaillen, um sie am Bande des St. Ale— xander-Newsky⸗Ordens im Knopfloche zu tragen, und zwar sind fuͤr die Erzieher goldne, und fuͤr die Lehrer silberne Medaillen bestimmt. Ein ausgezeichneter Diensteifer in diesem Beruf waͤhrend 15 bis 25 Jahren, abgesehen auf die Verhaͤltnisse der Geburt, er—⸗ wirbt ihnen die Anwartschaft auf die Orden der untersten Klas— sen; wer aber 35 Jahre untadelhaft beharrt, wird mit Verlei— hung des Wladimir⸗Ordens 4ter Klasse belohnt. Privat-⸗Erzieher und Lehrer, welche durch hohes Alter oder durch eine unheilbare Krankheit ihren Beruf aufzugeben gezwungen sind, erhalten, wenn sie kein eigenes Vermoͤgen besitzen, lebenslängliche Sub— sistenz⸗ Mittel aus einem besondern Fuͤrsorge-Fonds, der fuͤr diesen Behuf im Ministerium des Volks- Unter— richts bestehen wird. Gehen sie mit Tode ab, so werden ihre nachbleibenden Waisen auf Kosten der Regierung erzogen und versorgt. Gleichen Vorschriften, wie die Privat- Er— zieher und Lehrer, sind auch die Privat-Erzieherinnen un terworfen, welche sich mit der moralischen und wissenschaftlichen Erziehung der weiblichen Jugend beschaͤftigen. Auch sie haben sich bei hohem Alter und schweren Krankheiten, bei erwiesener Durftigkeit und bei Hinterlassung huͤlfsbeduͤrftiger Kinder, der oͤffentlichen Unterstuͤtzung zu erfreuen. Der zu errichtende Fonds zu den besagten Unterstuͤtzungen wird von den fuͤr die zu er— theilenden Certifikate eingehenden Gelder, imgleichen von den für Rang-Erhoͤhungen und Medaillen-Ertheilungen festgesetzten Preisen, endlich von freiwilligen Beitraͤgen und von dem nach— bleibenden Vermoͤgen der erblss verstorbenen Erzieher, Erziehe— rinnen und Lehrer gebildet werden. Russen oder Auslaͤnder, welche sich kuͤnftig ohne Besitz des vorgeschriebenen Certifikats mit der Privat-Erziehung beschaͤftigen, werden, gleichwie die Aeltern und Vorsteher, die sie ohne solche halten, fuͤr den ersten Uebertretungsfall mit einer Buße von 256 Rubel Banco, zum Besten des Fuͤrsorge-Kapitals gestraft. Wird ein Auslaͤnder oder eine Ausländerin in diesem Fall zum zweiten Mal be— troffen, so werden sie uber die Landes-Graͤnze transportirt; ein⸗ geborne Russen aber, oder Russische Unterthanen werden als Falsarien der gerichtlichen Ahndung uͤbergeben.“
Die Nordische Biene schreibt aus Tambow: „Die Errichtung von offentlichen Leihbiliotheken in den Gouvernements— staͤdten ist eine der heilsamsten Veranstaltungen unserer aufge— klaͤrten Regierung. Auch hier soll eine solche eroͤffnet werden, und der Tambowsche Adel, welcher den ganzen Werth dieser wohlthaͤtigen Maßregel zu schätzen weiß, ünd zur Ausfuͤhrung derfelben behuͤlflich zu seyn wuͤnscht, hat beschlossen, neben den von der Krone dazu bestimmten Mitteln und mehreren schon ein— gegangenen Schenkungen, noch ein Kapital von 50,090 Rubel um Besten dieser Anstalt zusammen zu bringen. Zu diesem Endzwecke sollen 500 Actien, jede zu 105 Rub, ausgegeben wer⸗ den. Statt des baaren Geldes fuͤr die Aktien, koͤnnen indeß auch Buͤcher in Russischer oder irgend einer auslaͤndischen Sprache
angenommen werden. Auf solche Weise hat man jetzt schon ge— gen 4000 Rub. und uͤber 4000 Werke gesammelt.“
Frankreich.
Paris, g. August. Der Prinz von Joinville wird sich am 17ten d. M. in Lorient am Bord der Fregatte „la Syrene“ einschiffen.
Es heißt, daß der Fuͤrst von Talleyrand binnen Kurzem in Paris erwartet werde.
Der Vicomte von Chateaubriand hat gestern die . verlassen; man glaubt, daß er den Rest der schoͤnen Jahreszeit in der Schweiz zubringen werde.
Der General⸗Konsul zu Genua, Herr Tellier-de-Bölanriez, und der General⸗Konsul zu Barcelona, Herr Decazes, sollen ihre Posten gegenseitig austauschen.
Die heutige Sitzung der Deputirten⸗-Kammer wurde, da nach der Wahl der beiden Quaͤstoren nichts weiter an der Ta— ges-Ordnung war, bereits um 23 Uhr aufgehoben, und die De— putirten verfuͤgten sich in ihre resp. Bureaus, um daselbst die Mitglieder der mit der Entwerfung der Adresse zu beauftragen— den Kommission zu ernennen. Zuvor ersuchte indeß Herr Dupin noch diejenigen Deputirten, auf welche diese Wahl fallen wuͤrde, sich unverzüglich in seinem Hotel einzufinden, um jene Arbeit, gemeinschaftlich mit ihm, moͤglichst zu beschleunigen. Die Namen der 9 gewahlten Deputirten waren heute Nachmittag um 4 Uhr noch nicht bekannt. Mittlerweile fordert das Jo ur— nal des Débats die Kammer auf, in der Adresse ihre Ab— sichten klar und deutlich auszudruͤcken. „Wenn sie,“ sagt dieses Blatt, „das System der Regierung nicht billigt, wenn sie das— selbe fuͤr stationair oder gar fuͤr zuruͤckschreitend haͤlt, so moͤge sie es offen zu erkennen geben; eben so offen moͤge sie es aber auch loben, wenn sie es billigt. Was sie vorzuͤglich vermeiden muß, das sind alle verwickelte Umschreibungen, alle doppelsinnige Redewendungen. Die Kammer von 1834 bedarf einer freimuͤ⸗ thigen und ausdrucksvollen Adresse.“
Ein hiesiges Blatt giebt seine Verwunderung daruͤber zu erkennen, daß man noch jetzt in England und Deutschland uͤber die Moglichkeit einer Franzoͤsischen Intervention in Spanien hin und her streite, wahrend in Frankreich selbst Niemand mehr daran denke, indem eine hohe Person, ungeachtet der entgegen— gesetzten Ansicht des Kabinetrs, jeder direkten Einmischung in die Spanischen Angelegenheiten abgeneigt sey, und zwar um so mehr, als nach allen von der Graäͤnze eingehenden glaubwuͤrdigen Nachrichten die Sache des Don Carlos durchaus keinen Fort—
ang habe.
; 39 Gazette de France zusolge, soll im Laufe des ver—⸗ flossenen Juni-⸗Monats in Paris fur nahe an 6 Millionen Fr. an Grundeigenthum öffentlich meistbietend verkauft worden seyn.
Die Regierung geht damit um, eine direkte Dampfschifffahrts⸗ Verbindung zwischen Marseille und Konstantinopel einzurichten. Der General-Post-Direktor Conte ist zu diesem Behufe vor einigen Tagen nach Mar seille abgereist.
Auf der hiesigen 12ten Mairie war vor einigen Tagen fol—⸗ gende amtliche Anzeige oͤffentlich angeschlagen: „Einem jeden der beduͤrftigen Juli-Ritter ist als Unterstuͤtzung die Summe von
wei Francs bewilligt worden.“ Sechs wohlhabende Juli— har protestiren heute in den oͤffentlichen Blaͤttern gegen diese Benachrichtigung und fordern ihre unbemittelten Kameraden auf, sich, wenn sie in Noth waren, an sie zu wenden, indem sie ihnen mit Vergnuͤgen eine Unterstuͤtzung reichen wuͤrden, die alsdann wenigstens nicht das beleidigende Ansehen eines Almosens ha— ben werde.
Der Herausgeber der Quotidienne, Herr Dieudé, ist am 6ten d. M. von dem Assisenhofe zu Angers wegen eines in der Nr. 118 dieses Blattes enthaltenen und fuͤr den Direktor des Gefangenhauses zu Fontevrault, Herrn Bouvier, beleidigenden und verleumderischen Artikels, worin es unter Anderem hieß, daß die dortigen politischen Gefangenen aͤrger als die niedrigsten Bösewichte behandelt wurden, zu 14taͤgiger Haft und einer Geld—⸗ buße von 2000 Fr. verurtheilt worden.
In Algier sind Vorsichts-⸗Maßregeln getroffen worden, um die Einschleppung der Cholera aus Spanien zu verhuͤten. Alle aus Spanien kommende Schiffe, ohne Ruͤcksicht auf den Hafen, aus welchem sie ausgelaufen sind, sollen danach in Algier, Oran, Bona oder Bugia eine fuͤnftaͤgige Quarantaine halten.
Großbritanien und Irland.
London, 9. August. Ihre Majestät die Koͤnigin von England wird auf ihrer Ruͤckreise am 18ten d. M. in Hel⸗ voetsluis erwartet, wo das Dampfboot „Firebrand“ bereit liegt, um Ihre Majestät nach England zuruͤckzubringen.
Ein vom Unterhause , . Ausschuß zur Untersu— chung der Sache des Herrn Buckingham, jetzigen Parlaments—
kitgliedes, der im Jahre 1823, nachdem ein von ihm in Kal— kutta herausgegebenes Journal von der Regierung der 9Ostindi— schen Compagnie unterdruͤckt worden war, auf Befehl dieser Regierung Indien binnen zwei Monaten hatte verlassen muͤssen, hat das Gutachten abgegeben, daß Herrn Buckingham voller Schaden -Ersatz gebuͤhre, und daß der Ostindischen Compagnie anzurathen sey, denselben aus eigener Bewegung zu gewähren, damit der Betrag nicht erst in der naͤchsten Session vom Par— lamente festgestellt zu werden brauche.
Die Times enthält ein vom 4àten d. M. datirtes Schrei— ben des Roͤmischen Doktors der Theologie, Luigi Giustiniani, in Bezug auf die vom Oberhause verworfene Dissenter⸗ Bill, folgenden Inhalts: „Ich bin uͤberzeugt, daß es vielen Ihrer Leser nicht unangenehm seyn wird, einige Lokal⸗Nachrichten uͤber Rom zu vernehmen, zu deren Mittheilung ich dadurch veranlaßt wurde, daß ich in Ihrem Blatte las, die Englischen Dissenters seyen von den Universitäten ihres eigenen Landes ausgeschlossen. Dagegen kann ich Ihnen versichern, daß sie in Rom alle Grade in jeder Wissenschaft erlangen konnen, ohne noͤthig zu haben, katholisch zu werden oder auf Glaubens⸗Artikel zu schwoͤren. Die einzige Bedingung, der sie sich zu unterwerfen haben, ist,
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