1834 / 255 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Drottningskar gebracht. Bei Gothland ist diesem Geschwader eine Nussische Flottille von 17 Fahrzeugen begegnet,

Von gestern bis heute fruͤh sind hier 276 Personen an der Cholera erkrankt. Im Ganzen erkrankten bisher (seit dem 25. August) 1293, wovon 213 genesen und 5äg gestorben sind.

Deutschland.

Kassel, g. Sept. In der gestrigen Sitzung der Staͤnde, Versammlung wurde der Gesetz-Entwurf uͤber die Abtretung zu offentlichen Zwecken diskutirt und die einzelnen Paragraphen desselben mit verschiedenen Zusätzen angenommen. Ferner war— den die Gesetz-Entwuͤrfe 1) uͤber das, in minderwichtigen, oder, hrer Beschaffenheit nach, einfachen Rechtsstreiten zu beobach⸗ tende Verfahren; 2) uͤber die gerichtliche Zustaͤndigteit bei Rechts⸗ freiten, weiche Verloͤbnisse so wie die Vater- und Mutterschafe b treffen; 3) uͤber die Gebuͤhren; 4) uͤber die Veraͤußerung der Guͤter Minderjaͤhriger diskutirt, revidirt und in geheimer Ab⸗ stimmung ersterer mit 36 gegen 1 Stimme, der zweite mit 2? egen 1 Stimme, der dritte mit 26 gegen 16 Stimmen, und der vierte mit 35 gegen? Stimmen angenommen. Es wurde Jann nach der Gesetz⸗Entwurf, die anderweite . der Justiz⸗Aem—⸗ ter Neuhof und Großenluͤder, und die deshalb n thige anderweite Be⸗ stimmung der Anzahl der von den genannten Justiz-Aemtern zu Tellenden Wahlmaͤnner betreffend, diskutirt und revidirt, und in geheimer Abstimmung mit 386 gegen 1 Stimme angenommen. Der Präfident verkuͤndete aber, daß das Gesetz nicht werde von der Regierung sanctionirt werden koͤnnen, weil wegen der in demselben liegenden Modification des Wahl Gesetzes zu dessen Annahme Einstimmigkeit erforderlich sey. Auf die von dem Regierungs-Commissair, Ober-Gerichtsrath Mun scher, geaͤu— ßerte Ansicht, daß die in dem Gesetz liegende Modification des Wahl⸗Gesetzes keine solche sey, die zur Annahme des Gesetzes Stimmen-⸗-Einhelligkeit nothwendig mache, wurde der Rechtspflege— Ausschuß beauftragt, sich gutachtlich daruͤber zu aͤußern, ob und wie weit zur Annahme des in Rede stehenden Gesetz⸗ Entwurfs Stimmen⸗Linhelligkeit erforderlich sey.

Darmstadt, 7. Sept. An die Stelle des am 19ten v. M. versto benen Bischofs Humann ist am 26. August der Dom— Kaplturnr und Offizial r. Werner zum Bisthumsverweser und der Dom ⸗Kapitular Hofer zum Verwalter der bischöͤflichen Do⸗ tation von dem Dom-Kapttel zu Mainz, den Kirchen-Gesetzen gemaͤß, gewahlt worden. Am Ludwigstage, 25. August, haben bes Großherzogs Koͤnigl. Hoheit den Praͤsidenten der Hofgeichte zu Gießen und Darmstadt, v. Preuschen und Weller, das Com andeur-Kreuz 2ter Klasse, und dem Ministerial-⸗Rath v. Kuder das Ritter,-Kreuz 1ster Klasse des Ludwigs-Ordens zu verlei— hen geruht.

Spanien.

Nachstehendes ist das (gestern erwähnte) in der Times enthaltene Privat-Schreiben aus Bayonne vom 31. August: „Gestern Abend kam der Oberst Caradoe aus dein Hauptquar— ier des Generals Rodil, das er 48 Stunden vorher verlassen hatte, hier an. Er geht uͤber Paris nach London. General Rodil begleitete ihn mit dem groͤßten Theil seiner Truppen bis auf eine kurze Entfernung von unserer Graͤnze. Der Oberst Taraboc spricht in sehr lobenden Ausdrucken von dem Eifer, der unermüdlichen Thätigkeit und den militairischen Talenten des Generals Rodil, der nicht bloß seine Pflichten als Ober⸗BVefehls⸗ haber zu erfuͤllen hat, sondern auch, da er bei einigen Gelegen⸗ heiten nicht gehörig unterstuͤtzt wurde, zuweilen selbst ein unter— geordnetes Kommando uͤbernehmen muß. Es mag auffallend erscheinen, daß er mit solchem Eifer, solcher Thätigkeit und sol—⸗ chen Talenten noch nichts Enischeidendes oder Wichtiges ausge⸗ führt hat. Aber die Wahrheit ist, daß die ihm zu Gebot ste— henden Mittel fuͤr den ihm gegebenen Auftrag durchaus unzu⸗ reichend sind. Es sind allerdings fast (M000 Mann von den Truppen der Koͤnigin in und bei den in surgirten Provinzen, aber nicht uͤber 25, 000 M. sind disponibel fuͤr ben Kampf, Die Abrigen sind in Garnisonen u. s. w. a n. und diese 25, 60) M. sind unter mehrere Generale vert eilt und wegen der großen Schwierigkeit der Verbindung ist es sast ganz unmoͤglich, alle ddr einige dieser Abtheilungen zur rechten Zeit zu einer schnel— sen militairischen Operation zu vereinigen. Wegen derse ben Schwierigkeit der Communication und weil die ganze Bevoͤlke⸗ rung jener Gegend dabei interessirt ist, den Christinos alle Kunde aszuschneiden und sie durch falsche Nachrichten irre zu leiten, ist General Rodil, so wie die übrigen Anfuͤhrer oft mit der Stel— lung und den beabsichtigten Bewegungen des Feindes vollig un⸗ Dles erklärt die häufigen beschwerlichen Maͤrsche und

bekannte. ; GegenniKrsche, die nur den Koͤrper und den Geist der Soldaten ermuͤden. Diese Wirkung ist indeß nur voruͤbergehend; denn

man muß dere Truppen die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß spaͤrlichen

sie, nach einer kurzen Ruhe und bei zuweilen nur D Ersrischungen, ihre Energie wieder erlangen und unter Sang

und Tanz ihre fruͤhrren Muͤhseligkeiten vergessen. Zu diesen Schwierigkeiten kommt noch der von Zumalacarreguy entwor— fene und unveraͤndert befvlgte Feldzugsplan. Dieser Mann

besitzt nicht wenig Energie und militairische Talente, wie sie fuͤr die Art des Krieges, welchen er fuͤhrt, am ge— eianetsten sind. Sein Plan ist, seinen Gegner so vtel

und so lange als moglich uber seine Stellungen und Bewegun⸗ gen in Unwissenheit zu erhalten, wobei er durch die Ergeben heit der Bevölkerung sehr unterstuͤtzt wird, und seinen Feind durch haufige forctrte Märsche und Gegenmaͤrsche zu ermuͤden und 'sich nie in ein Gefecht einzulassen, es muͤßte denn seyn, daß er' den Feind in einer so schlechten Stellung trifft, daß es vielmehr ein Schlachten, als eine Schlacht wird. Dies war der Fall am 19. August, wo Zumalacgrreguy eine Abtheilung Ka— Hallerie und etwa 50h bis 7900 Mann Infanterie unter dem Haron Carondelet uͤberfiel. Obgleich der Anfuͤhrer durch einen Muͤller, welcher etwa 50 bis 60 Karlisten in dem Gehoͤlze auf den Bergen gesehen hatte, gewarnt worden war, marsch ten die Truppen doch in einen Engpaß hinein, wo ihnen der Ruͤckzug Durch die Lasithiere und durch die Insurgenten unter Zumala⸗ carreguy versperrt war. Letztere hatten einen sorcirten Marsch von 12 Spanischen Meilen gemacht und eröffneten von beiden Seiten des Engpasses ein mörderisches Feuer auf die Truppen, cödteten den Obersten des Regiments „Valladolid“, etnia 12 Yffiziere, und uͤber 309 Soldaten. Ein schoͤner junger Mann, der Graf von Villa Manuel, Grande von Spanien, der sich vor wenigen Tagen erst der Armee angeschlossen hatte und zum Oberen renannt war, wurde gefangen. Am naͤchsten. age lud ihn Zuenalacarkeguy zum Fruͤhstuͤck ein; aber nach dieser Judas, Mahlzeit wurde er auf, einen Esel gesetzt, bei der Ankunft in deim nächsten Dorf mit Peitschen geschlagen und am nächsten Morgen erschossen. Auf die Richtigkeit dieser Details konnen Sie sich verlassen. Ein anderes auffallendes Creigniß wovon einige Details in den gestrigen Bayonner Zeitungen erschienen,

1636 hat fast das Ansehen einer Ersindung. (Der Briefsteller meint und erzaͤhlt hier die in Nr. 251 der Staats⸗-tg. nach der Sen— tinelle des Pyrenées mitgetheilte Geschichte von dem frei— gebigen jungen Manne, der sich für Dom Miguel ausgab und der hernach erschossen wurde. Man hielt diesen jungen Mann zuerst fuͤr einen Engländer, aber es ergab sich, daß er ein Spa— nier war, der den Andalusischen Dialekt sprach. Dieser Ungluͤck— liche hatte wahrscheinlich nur die Absicht, Nachrichten einzuzie— hen und das furchtbare bei ihm gefündene Rezept, angeblich zu einem Giftmittel für Don Carlos, war nichts als eine Anwei— sung zur Verfertigung sympathetischer Tinte. Aus dem vorste— henden authentischen Bericht uͤber den Stand der Militair-An— gelegenheiten in den insurgirten Provinzen ergiebt sich, daß, wenn die Karlisten nicht eine Reihe unvorsichtiger Handlungen begehen, was bei einem so vorsichtigen Anfuͤhrer wie Zumalacarreguy nicht wahrscheinlich ist, der Kampf sich noch sehr in die Laͤnge ziehen kann. Das einzig wahrscheinliche und praktische Mittel, um die— se beklagenswerthen Stande der Dinge ein schnelles Ende zu machen (denn außer dem materiellen Nachtheil fuͤr das Land wird das Volk durch die barbarische Art des Mordens in und nach dem

Kampfe demoralisirt und grausam), ist, daß die Spa— nische Regierung alles aulbietet, um Rodil mit 30,000 bis 0,100 Mann zu versärken, und die Hoffnungen

der Karlisten ganzlich zu vernichten und dadurch die Unterdruͤk— kung der Insurrection zu bewirken. Werden nicht Maßregeln dieser Art ergriffen, so kann der gegenwartige Zustand der Dinge noch Monate und Jahre lang dauern, wenn ihm nicht eine Franzoͤsische Intervention ein Ende macht, ein Mittel, das, wie ich von Spaniern aller Parteien gehort habe, noch schlechter seyn wurde, als das Uebel selbst, und verderblichere Folgen haben wuͤrde, als der jetzige schlechte Stand der Angelegenheiten. Dies ist keine erfreuliche Ansicht der Dinge, aber es ist die wahre; auch ist es besser, den wahren Zustand des Uebels darzulegen, damit die Gegenmittel um so schneller und wirksamer angewen— det werden koͤnnen. Aber diese Aussicht, obgleich nicht erfreulich fuͤr die Freunde der jetzigen Spanischen Regierung, ist doch nicht in gleichem Verhaältnisse ermuthigend fuͤr die Anhänger des Don Carlos; Alles, was diese Partei thun kann, besteht darin, den Kampf in die Lange zu ziehen, wenn die Nachlaͤssigkeit oder Unfaͤhiakeit der Regierung es gestattet; von einem endlichen gluͤcklichen Erfolge traͤumt wohl Niemand, ich glaube, sie selbst nicht einmal. Don Carlos war am 28sten in Roncesvalles, und General Rodil am 29sten an demselben Orte. Dies ist ein neuer Beweis, wie zwecklos die Anstrengungen des Letzteren, wegen der Unmoͤglichkeit, genaue und zeitige Nachricht zu erhalten, sind. Don Carlos hatte von den Anstrengungen sehr gelitten. Sein Koͤrper war mit Blasen bedeckt, und auf seinen letzten Maͤrschen oder seiner Flucht mußte er auf dem Pferde von einem Mann auf jeder Seite unterstuͤtzt werden. Das Wohlwollen und die Aufmerksamkeit des General Rodil gegen den Oberst Caradoc ließ nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Er ist den Englaͤndern sehr ge— wogen, von denen er Einige in Suͤd-Amerika kennen lernte, die ihn in seiner militairischen Laufbahn daselbst sehr unterstuͤtzten.“

PD ort ug al.—

Cortes-Verhandlungen. Erste Sitzung der Pairs-Kammer vom 17. August. Der Herzog von Pal— mella zeigte an, daß er von dem Regenten, Herzoge von Bra— ganza, zum Praͤsidenten der Kammer ernannt sey. Der Graf von Lumiares und der Marquis von Louls wurden zu Se— cretairen erwählt und die Vollmachten derjenigen Pairs, welche ihrer Jugend wegen im Jahre 1818 den Sitzungen noch nicht hatten beiwohnen konnen, namlich der Marquis von Ponte de Lima und von Louls und des Grafen von Ficalho verificirt. Der Minister des Innern uͤbergab eine gerichtliche Anklage ge— gen den Grafen von Taipa (motivirt durch die fruͤher von ihm an Dom Pedro gerichteten Briefe) und fuͤgte hinzu, daß er aus diesem Grund den edlen Pair nicht zu der Koͤniglichen Sitzung eingeladen habe, aber die Kammer erklaͤrte, daß die Minister nicht das Recht haͤtten, die Functionen eines Pairs zu suspen— diren und der Graf von Taipa nahm seinen Platz ein. Der Präsident zeigte hierauf an, daß der Graf von Parati (wie bereits erwahnt) sich daruͤber beschwere, daß das Ministe— rium ihn deshalb von der Koͤnigl. Sitzung ausgeschlossen habe, weil er im Jahre 1828, als Praͤsident des Conseils der Finan⸗ zen, die Petition an Dom Miguel, worin dieser aufgefordert wurde, sich zum König zu erklären, mit unterzeichnet habe; dies sey indessen nur geschehen, um spaͤter um so leichter mit seiner Familie entfliehen zu toͤnnen, und er habe an allen Wechseln der Emigration Theil genommen; er verlange daher die Voll— macht, seinen Platz in der Kammer wieder einnehmen zu duͤr— fen. Alle Pairs nahmen sich dieser Vorstellung an und meh— rere benutzten diese Gelegenheit zu einem lebhaften Angriffe auf das Ministerium. Die Vorstellung wurde einer Kommission, die aus dem Herzog v. Terceira, dem Grafen v. Villa Real und dem Marquis v. Valen ga bestand, zur Pruͤfung uͤberwiesen. Der Vorschlag des Grafen von Lumiares, daß die Verhand— lungen uͤber die Beantwortung der Thron-Rede oͤffentlich statt— finden sollten, und daß eine Kommission ernannt werde, um Dom PHedro die Installirung der Kammer anzuzetgen, wurde zur Dis— cussion zugelassen. ; .

Sitzung vom 18. August. Der Graf von Taipa schlug vor, den Gesetz- Entwurf uͤber die Freiheit der Presse, welcher im Jahre 1828 in der Deputirten⸗Kammer durchgegan⸗ gen und dann von derselben der Pairs-Kammer uͤbersandt wor— den sey, so bald als möglich in Berathung zu ziehen, damit er die Koͤnigliche Bestätigung und Gesetzeskraft erhalte. Es erhob sich eine lange Debatte daruͤber, ob ein Entwurf, der in einer Deputirten⸗Kammer passirt sey, die später aufgeloͤst wurde, in der neuerwählten Deputirten⸗Kammer noch einmal alle Stadien durch— lausen muͤsse, ehe er die Sanction der executiven Gewalt erhalten konne. Der Vorschlag wurde endlich einer Kommission uͤberwiesen. Die Kommission, welche mit der Pruͤfung der Vorstellung des Gra— fen von Parati beauftragt war, sprach sich fuͤr die Zulassung desselben aus. Dies erhielt die Zustimmung der Kammer, wor— auf der Graf von Parati seinen Sitz einnahm, welches der Re— gierung angezeigt wurde. Darauf wurde der Antrag, ob die Antwort auf die Thron-Rede oͤffentlich diskutirt werden sollte, angenommen und das Reglement der Kammer dadurch veraͤndert. Der Antrag des Grafen von Taipa, das Ceremoniell, wonach die Secretaire der Kammer die Minister, wenn sie erschienen, empfangen und begleiten muͤssen, abzuschaffen, wurde zur Dis— kussion zugelassen.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 19. August. Am Tage vorher hatte bereits Herr Rebello eine Anzeige ge— macht, worin er die Minister beschuldigte, die Sitzung vom 18ten willkuͤrlich vertagt zu haben; sie wurde zuruͤckgelegt, bis

den die drei Kommissionen zur Verifizirung der Vollmachten 1 nannt, und der Minister des Innern sandte die Papiere zurüt welche sich auf die Verhaftung des Rodrigo Pinto Pizarro beziehen der nach seiner Verhaftung zum Deputirten fuͤr die Provinz det ö Douro erwählt worden ist. Die ministerille Parte: nahn die rechte Seite der Kammer ein, der Marschall Saldanha seh - sich auf die linke Seite an die Spitze der Opposition. O . Centrum enthält eine ziemliche Anzahl von Indifferenten. Da Präsident nannte die Deputirten, deren Vollmachten durch di; erste Kommissioen verifizirt worden sinz. Der Berichterstatter de zweiten Kommission zeigte an, daß die Vollmachten im Allgemeinen in Ordnung seyen, nur diejenigen fuͤr die Provinz des Dou erforderten einige Bemerkungen. Die ministerielle Partei, a ihre Stärke zählend, verlangte vom Praͤsidenten, daß er dien Ansicht in zwei verschiedene Fragpunkte theilen und so zur Ah stimmung bringen moge; nämlich 1) ob die Vollmachten de Deputirten fur die ubrigen Provinzen in Ordnung seyen, um 2) ob diejenigen fuͤr die Propinz des Douro als regelmaͤßig 1. erklaͤren waͤren; sie wollten namlich dadurch bewirken, daß ersten angenommen und (letztere verworfen wurden. Die Oppositia verlangte, daß die Abstimmung uͤber die ganze Frage mit einen Male stattfinde. Es erhob sich eine heftige Debatte und di Sitzung wurde sehr stuͤrmisch. Die Opposition sagte dem nisterium sehr derbe Wahrheiten, wurde jedoch, als sie vo) „Ministeriellen“ sprach, zur Ordnung gerufen. Der Marschel Saldanha erhob sich darauf und sagte, seine Freunde seyen in der Ordnung und er hoͤre zum ersten Male, daß das Wort „ministeriel entehrend sey. Der Präsident antwortete, daß diesem Worn etwas „Odisͤses“ beigelegt werde, wodurch ein Gelaͤchter auf den Gallerieen entstand. Der ministerielle Deputirte Mag elh att versuchte, in einer langen Rede die Ministeriellen zu vertheidi gen, und obgleich er die Gallerieen anredete, so blieben diese doch stumm; als er aber darauf von der Opposition heftig angegriff wurde, gaben die Gallerieen die lebhastesten Zeichen ihrer Bill, gung. Als der Praͤsident darauf zur Abstimmung brachte, oh) die Meinung der Kommission ganz angenommen werden soll.

Bischof von Coimbra, einen sehr gemaͤßigten

Deputirten F. A. de Campos, Mitglied der Opposition und den Marschall Saldanha, das Haupt der Opposition.

Sitzung vom 20. August. Die Wahl der Kandidaten zur Praͤsidentur wurde fortgesetzt. Durch das zweite Scrutz nium wurde der ministerielle Kandidat, Marciano d' Azevedo, um . dritte der Kandidat der Opposition, Fonseca Moni erwaͤhlt. .

Sitzung vom 21. August. Die Kommission zur Pr fung der Vollmachten erkläͤrt mehrere derselben fuͤr ordnur g

zugelassen.

Sitzung vom 22. August. den auch heute verifizirt. Die Verhandlungen sind ohue Inter esse. Die Wahlen des Praͤsidenten und Vice-Praͤsidenten sind noch nicht vom Regenten bestaͤtigt, weshalb auch die heutige . Sitzung noch zu den vorbereitenden gehoͤrte.

Mehrere Vollmacht en wer-

Lissab on, 23. August. Die Minister scheinen bei den Wahlen einigermaßen hinter's Licht geführt worden zu seyn. Sie berechneten mit Sicherheit eine starke Stimmen Mehrheit fuͤr sich; ihre Niederlage in der Sitzung vom igten d. hat aber das Gegentheil bewiesen. Jene Sitzung gewaͤhrt vieles Interesse.

fuͤr das Ministerium, als fuͤr die Opposition. Ersteres wollte unter dem Vorwande von Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen zu Porto, die 27 Deputirten vom Douro (welche fast alle zur Oprosition gehoren) mit einem Federstrich aus der Kammer 'so gleich entfernen, darauf ihre Wahlen einzeln pruͤfen, und dann endlich einige fuͤr guͤltig erklären. Saldanha und Passos abet uͤbersüͤhrten sie gleicher Unregelmaͤßigkeiten bei den Wahlen, wo sie, die Minister selbst, in andern Provinzen gewählt worden und zogen die wahre Ursache, weshalb sie die Deputirten det Douro entfernt wissen wollten, an das Tageslicht. Ihre Reden machten einen solchen Eindruck selbst auf die Indifferentisten, daß ein großer Theil derselben mit der Opposition stimmte. Auch suchten die Minister bei dieser Gelegenheit darzuthun, daß sie

wenn sie bei Haupt-Fragen in der Minorität bleiben, ihre Ent lassung einzureichen. Dieses aber gab der Opposition zu man. chen satirischen Bemerkungen Gelegenheit. Was indessen die letztere kaum zu sagen wagte, das spricht das hiesige Oppositions Blatt Aguia aus, welches kuͤhn genug ist, zu sagen: „Portu— gal koͤnne es nicht dulden, daß die Leute von 1820 vor gan Europa seine Verwaltung bildeten.“ Die Minister sind also fuͤr jetzt in der Deputirten⸗ Kammer in der Minoritaͤt. Daß auch bie Pairs-Kammer, wie sie jetzt zusammengesetzt ist, ihnen ganz entgegen seyn muß, ist sehr natürlich Die Thron-⸗Rede hat im Lande mehr und mehr Beifall gefunden; sie soll durch den neuen Staatsrath, Bischof v. Coimbra, abgefaßt worden seyn.

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Berlin, 13. Sept. Ueber die am 2ten und Zten d. M.

auf der Rennbahn bei Anklam abgehaltenen Pferde-⸗Rennen geht uns erst heute ein Baricht zu, aus welchem wir Folgendes entnehmen: An dem ersteren Tage fanden zwei Rennen statt,

gesetzten Preis von 150 Fr. d'or, wofuͤr der Sieger gekauft wird Doppelter Sieg; Meile. ö dem Kronprinzen ausgesetzten silbernen Pokal. Pferde aller Lander. Doppelter Sieg; J Meile. Zu dem ersten Rennen waren 13 Pferde angemeldet worden; es erschienen jedoch nur 7. Im ersten Laufe siegte „der schwarze Hengst vom Babran“ des Barons von Maltzahn auf Sommersdorf, im zweiten der „Romulus“ des Barons von Hertefeld auf Liebenberg. Es mußte daher ein dritter Lauf unternommen werden, in wel— chem der schwarze Hengst vom Babran den Romulus um eine halbe Kopflange schlug, und somit den Preis gewann. In allen drei Laͤufen war die „Tiflis“, eine dem Herrn Bens— tin in Berlin zugehorige Fuchs-Stute, immer hart hinter den Siegern. fuͤr 150 Fr. d'or uͤberlassen, und hätte hiernach dem Muͤhlenmei— ster Wienicke, dem bei der diesjaͤhrigen Verloosung in Berlin der Sieger auf der Anklamer Bahn zugefallen war, zugestellt

so entschied sich eine bezeutende Majoritäͤt fuͤr die Annahm. Man schritt darauf zur Wahl der fuͤnf Kandidaten fuͤr die Pr; sidentenWuͤrde und das erste Scrutinium ergab folgende: Den

Es handelte sich um eine Lebensfrage für die Zukunff, sowohl!

Mann, den

maͤßig und die Inhaber derselben werden demnach als Depri;

in der Kammer weder eine besondere Partei bildeten noch bilden wollten, und zwar thaten sie dies, um nicht gendthigt zu seyn,

und zwar: 1) Rennen um den von dem Berliner Verein aus⸗

2) Rennen um den von Sr. K. H.

Der gedachte schwarze Hengst wurde dem Vereine

werden muͤssen; Letzterer hatte aber seine Rechte an den Baron

die Kammer vollständig constituirt seyn wuͤrde. Am 19ten wur—

. 9 ö.

von Hertefeld auf Liebenberg abgetreten, der hiernach Eigenthü⸗.

des Pferdes ward. Bei dem zwelten Rennen galt als 3 daß jeder Konkurrent 5 Fr dor einsetzen, und daß der Sieger außer diesen Einsaͤtzen fuͤr dieses Jahr in den Besitz des silbernen Pokals kommen sollte, um ihn im näͤchsten Jahre u vertheidigen oder Reugeld zu zahlen; nur wer. ihn dreimal gewonnen, soll ihn als Eigenthum behalten. Diese von Sr. K. Hoheit dem Kronprinzen gestellte Bedingung hatte, da das be⸗ treffende Schreiben erst wenige Tage vor der bestimmten Rennzeit ein⸗ gegangen war, nicht mehr hinreichend bekannt gemacht werden koöͤnnen, um zahlreiche Bewerber herbeizufuͤhren. Nur à Anmeldungen waren erfolgt; unguͤnstige Verhaͤltnisse aber veranlaßten drei der Konkurrenten, kurz vor dem Rennen dem Kampfe zu entsagen. Es blieb daher von den Bewerbern nur der Herr Landrath Ba— ron von Maltzahn auf Sommers dorf uͤbrig, dessen braune Stute Johanng“ zweimal uͤber die Bahn ging, wodurch der Eigen— hũmer fuͤr dieses Jahr in den Besitz des Pokals kam. Am 3. Sept. wurden drei Rennen abgehalten, naͤmlich 1) Steeyle⸗ Chase um den von der Stadt Anklam ausgesetzten silbernen Po⸗ 2) Rennen um den von dem Huͤlfs⸗Vereine ausgesetzten

. , . e lers von 60 Fr. d'or. Ueberdies Einsatz 10 Frid or. Pferde seden Landes und Alters. Einfacher Sieg; J Meile. 3) Ren—

nen mit Bauern⸗Pferden, um die drei Preise von 30, 20 und 10 Rihlrn. Zu dem ersten Rennen waren 7 Pferde angemeldet; von diesen jedoch wieder zuruͤckgezogen worden. Siegerin blieb die braune Stute „Pauline“, geritten von Herrn Hart zu Schoͤ⸗ neberg, mit welcher der Schimmel Hengst „Jvanhoe“, geritten von dem Baron von Maltzahn auf Sommers dorf, und die Fuchs⸗Stute „Rosa“ des Herrn Lichtwald, geritten von Herrn von Buggenhagen auf Zuͤssow, konkurrirten. Bei dem zwei⸗ ten Rennen liefen nur 2 Pferde (da von den 6 angemeldeten zuruͤckgezogen worden waren), namlich die braune Stute „Jerboa“ des Barons Biel⸗Zierow, und die braune Stute Jo⸗ hanna⸗ꝰ des Barons von Maltzahn auf Sommersdorf. Beide ausgezeichnete Pferde blieben bis nahe vor dem Siegespfahl ne⸗ hen einander, so daß der Kampf bis auf den letzten Augenblick weifelhaft war; mit der äͤußersten Anstrengung gewann die „Johanna“ kurz vor der Entscheidung die Spitze, und schlug die „Jerboa“ um eine halbe Kopflaͤnge, so daß auch in die sem Rennen dem Baron von Maltzahn der Preis zufiel. Zu dem Bauern-Rennen waren 11 Pferde gestellt worden. Der Bauer Schmook aus Japenzin gewann den ersten, der Bauer Lierkamp aus Goͤrke den zweiten, und der Bauer Gellendin aus Tetterin den dritten Preis. Es verdient bemerkt zu werden, daß die nämlichen, diesen Landleuten zugehörigen 3 Pferde in derselben Ordnung auch im vorigen Jahre die Preise gewannen, und daß, so lange die Rennen bei Anklam bestehen, der erste Preis in den Bauern ⸗Rennen stets einem Pferde⸗Besitzer aus dem Borfe Japenzin zu Theil geworden ist. Nachdem noch ein Privat-Rennen veranstaltet worden, kehrten die Theilnehmer und die zahlreich versammelten Zuschauer zur Stadt zuruͤck. Die fuͤr den Nachmittag bestimmte Thierschau war durchaus unerheblich, indem nur 4 oder 5 junge Pferde vorgefuͤhrt wurden, Auch auf dem Markte, der in diesem Jahre am zweiten Tage der Pferde⸗Rennen abgehalten wurde, sah man groͤßtentheils nur Bauernpferde und diesjährige Fohlen; von edlen Pferden waren nur sehr wenige vorhanden, und im Handel zeigte sich kein Le⸗ ben. Da sich indessen gleichwohl viele Stimmen fuͤr die Zweck⸗ maͤßigkeit der Thierschau und hauptsaͤchlich eines Marktes fuͤr edle Pferde, Rindvieh und Schafe erhoben, so laßt sich mit Recht erwarten, daß beide in Zukunft an Interesse und Lebendigkeit gewinnen werden.

Im verflossenen Monat August sind in den Sw ine, münder Hafen bei einem Wasserstande von 19 20 Fuß 74 beladene und Iz geballastete Schiffe eingelaufen und 107 bela— dene und 20 geballastete von da in See gegangen. Unter den beladen eingegangenen Schiffen fuhren 63 und von den aus ge⸗ gangenen J Schiffe unter Preußischer Flagge, 31 ausgegan gene Schiffe waren mit Getraide und Mehl, 5 Schiffe mit Spiritus, groͤßtentheils nach St. Petersburg, und It mit Holz nach Nordsee⸗ Hafen beladen. Die Haupt, Artikel der in Stettin eingegangenen Waaren bestanden in: 9156 Ctr. Asche und Pottasche, 11,2683 Ctr. Farbehoͤlzer, 4706 Ctr. Hanf und Heede, 10, 7 Tonnen Haring, 9g35 Ctr. Juchten und Leder, Aon Ctr. Kupfer, S057 Ctr. Oel, 3246 Ctr. Talg, 4194 Ctr. Thran, 2525 Etr. Wein, 16,0ͤö9 Ctr. rohem Zucker, 6h24 tr, Lumpen⸗-Hucker 3c. Seewärts sind von Stettin versandt:; 4,6 ä Kubikfuß Eichen⸗Schiffsbauholz, 5090 Ring Stabholz, 2070 Stuͤck Balken, 1263 Last Bohlen, 2051 Ctr. roher Zink, 3096 Wispel Getraide, 6924 Ctr. Mehl, Graupen ꝛc., 2799 Oxhoft Spiri⸗ tus 1c. Die 3 letzten Artikel, mit Ausschluß von 613 Wispeln Getraide, gingen nach Ostsee⸗Haͤfen. Die Stadt Anklam verschiffts' B30 Wispel und die Stadt Demmin sö4 Wispel Getraide und 1353 Ctr. Roggen -Schroot-⸗Mehl seewaͤrts.

In den drei Hafen zu Stolpmuͤnde, Kolberger⸗ munde und Ruͤgenwaldermünde, so wie auf der Rhede zu Leb a (Reg. Bez. Köslin) kamen im verflossenen Monat, ausschließlich der Bootsfahrten, 50 Schiffe an und 49 liefen von dort aus. Mit den ersteren gingen vom Auslande besonders Kolonial, Waaren, Russische Produkte, Häring, Stangen-Eisen, Kreide ꝛc. ein; nach dem Auslande wurden dagegen als Haupt— Artikel 800 Klafter Brennholz, 3523 Scheffel Roggen, 253 Ctr. Leinwand ꝛc. verschifft.

Haupt ⸗Momente

neuerer Finanz und Polizei / Gesetzgebung des Auslandes, so weit selbige den Handel betrifft.

XII.

Berlin, 4. September 1834.

Großbritannien. Das neue Einnahme-Budget Lord Al—¶ thorpz hat nicht nur der Zustimmung des Parlaments, sondern auch der Gunst fast aller Partheien und Farben im Englischen Publikum sich zu erfreuen gehabt. Es reduzirt verschiedene Zweige des direkten so⸗ wohl als indirekten öffentlichen Einkommens um die Totalsumme von 1581900 Pfd. Sterl. Dieser Ausfall soll gedeckt werden theils durch Erhöhung der Patentsteuer vom Detail Verkauf der Liqueure um 30 pEt. und vom Bierschank in den Brauhäusern um 333 pCt., theils durch vermuthlichen höheren Ertrag einiger herabgesetzten Auflagen eben in Folge der Herabsetzung, theils endlich durch partielle Ausgabever⸗ minderung. So hofft der Minister nicht nur allen laufenden Bedürf— nissen des nächsten Finanzjahres genügen zu können, sondern auch zur Auszahlung derjenigen Eigenthümer 4procentiger Stocks, welche deren Reduction auf 3 pCt. sich nicht gefallen lassen wollen, so wie zur Ab⸗ tragung von 780 006 fo. St. Zinsen für das zur Schadloshaltung der Ostindischen Compagnie, bei ihrer jüngsten Umgestaltung, ausgeworfene

1637

von Moso, 0900 Pfd. St. auf das Kapital, welches der Staat an die Bank von England schuldet, ist ein außerordentlicher Kredit vom Par— lamente bewilligt worden. Die Zahlung soll durch Translation einer equivalenten Summe in zprocentigen reduzirten Stocks auf die Actio— naire der Bank geleistet werden. Die Bank-⸗Aktien sind seitdem nicht unbedeutend im Course gestiegen.

Zu Gibraltar ist am 14. Juli d. J. alle Quarantaine für

Schiffe, welche aus Gegenden ankommen, wo die Cholera herrscht, völlig aufgehoben worden. Diese amtliche Lossa— gung vom Systeme der Köntagionisten ist doppelt interessant an einem von dieser Krankheit mehrfach schwer heimgesuchten Orte, und in einem Augenblicke, wo wir in andern Gegenden, z. B. in Genua und in Schweden, das besagte System noch immer einen für Handel und Verkehr so hemmenden und nachtheiligen Einfluß auf die Gesetzgebung und Verwaltung ausüben sehen. Auf dem Fort Amherst zu St. John in Newfoundland, und zwar auf der südlichen Spitze am Singange zum Hafen, ist seit dem 20. Juli d. J. ein neues Leuchtfeuer, von Sonnen-untergang bis Sonnen-Aufgang brennend, eingerichtet worden.

Frankreich. Folgendes ist ein Auszug des Cirkulars, welches die General-Zollverwaltung zur näheren Verständigung über Anwen- dung der vorläufigen Ordonnanz vom 8. Juli d. J., megen der Aus— fuhrprämie des raffinirten Zuckers, unterm 2Asten desselben Monats an die Französischen Zollbehörden erlassen hat:

Man wird überall, bei dieser Anwendung, die Regeln besolgen, welche ertheilt worden sind, als das denselben Gegenstand betreffende Gesetz vom 26. April in Kraft trat. Also wird der raffinirte Zucker, dessen Uebergang ins Ausland nicht vor dem nächsten 1. November be— wirkt wurde, auf die Prämie nur im Verhältniß zur neuen Bestim⸗ mung denselben Anspruch zu machen haben. Eine Ausnahme kann nur stattfinden, insofern etwa die besagten Zucker schon vor jener Epoche, in einem Ausgangsbürean der Landgränze angemeldet und ve⸗ rifizirt, oder in Seehäfen schon in die zu ihrer Ueberführung ins Aus— land bestimmten Schiffe verladen worden wären, den wirklichen Aus⸗ gang nicht zeitig genug hätten bewerkstelligen können, ihn demnächst jedoch, ohne irgend eine rückgängige Bewegung, vorschriftsmäßig be⸗ werkstelligen würden. Hinsichtlich der aus nicht weißem Rohzucker hervorgehenden Raffinaden bleibt die Anwendung des neuen Prämien— satzes noch (bis zum 1. November) ausgesetzt, tritt aber unmittelbar ein für diejenigen, welche erweislich aus Moskovaden verfertigt wur⸗ den. (Für diese Beweisführung werden viele und unerläßliche Forma— litäten vorgeschrieben, zugleich über richtige Erkennung der ursprüng-— lichen Moskovadenqualität des raffinirten Zuckers einige Erläuterungen hinzugefügt.) In Bezug auf Kandiszucker wird bemerkt, daß, nach— dem durch die néue Ordonnanz der hierher gehörige Inhalt des Ge— setzes vom 26. April bedeutend modifizirt worden, die Ausfuhrprämie künftig jedem völlig kompakten und zugleich transparenten Kandis zu⸗— gestanden werden müsse. Endlich wird nachstehender Tarif der in den verschiedenen Fällen, resp. gleich nach Promulgation der Ordon- nanz und vom 1. November d. J. ab, zu zahlenden Ausfuhrprämien beigefügt:

Qualität Bei einem Prämien-Betrag bei der der zu den Raffinaden ver- Einfuhrzoll d. Ausfuhr der Raffinaden pr. wendeten Rohzucker. Rohzucker von 16060 Kilogramm für

Melis und Lumpen ꝛc.

Kandis

1) Nicht weißer Roh—⸗

zucker

Französischer

,, A2 Fr. 85 Cts. 56 Fr. A6 Cts. SM Fr. 29 (ts. von d. Antillen und Guyana A9 530 66 63 46

Fremder , ,, R sonst von außerhalb Europa 93 830 122 66 11987

2) Mos kovaden

Französische ,, , von d. Antillen und Guyana 77 102 66 9871 * Fremde von td 99 132 126 92

sonst von außerhalb Europa 109 50 139 33 13397

Rücksichtlich der Sanitäts-Maßregeln gegen die von Algier kom— menden Schiffe ward unterm 12. August verordnet, daß, wenn sie mit reinen Gesundheitspässen ankommen, sie in der Regel nur einer ein— fachen Observations-Quarantaine unterworfen seyn sollen, welche, ohne Unterschied, in allen Französischen Häfen abgehalten werden kann. Kom⸗ men sie mit unvollkommenen Gesuͤndheitspässen irgend einer Abstufung (batente suspecte et, brute), so sind sie, zur Abhaltung strenger Qua⸗ rantaine, auf einen Lazarethhafen zu dirigiren. Zur letztern Kategorie sollen präsumtiv auch gerechner werden:

1) die Schiffe, welche eines von der kompetenten Behörde des Orts ihrer Abfahrt ausgestellten Gesundheitspasses entbehren: .

2) diejenigen, an deren Bord, während ihrer Reise, verdächtige Krankheitsfälle vorgekommen sind:

3) diejenigen, deren Ladung irgend zweifelhaften Ursprungs ist.

Vom 1. Oktober d. J. an, wird am Eingange des Hafens von Dieppe, ein neues Leuchtthurms- und Signalsystem eingeführt wer— den. Die ganze Nacht hindurch wird ein stehendes Leuchtfeuer auf der äußersten Spitze des Hafendammes im Osten unterhalten seyn; 23 Stunden vor dem höchsten Wasser ein zweites, 2 M. 60 CtM. über dem ersten angezündet werden; eine halbe Stunde später aber noch ein drittes zwischen den beiden ersten. Mit Eintritt des höchsten Was— sers wird das mittlere Feuer erlöschen, und 27 Stunden nachher auch das Hauptfeuer. Bei Tage werden die drei Feuer durch drei Platten ersetzt, welche, wenn sie geschlossen sind, viereckig und schwarz, und, wenn sie geössnet werden, roth, auch höher als breit erscheinen. Die obere und untere Platte sind 23 Stunden vor dem höchsten Wasser geöffnet, die mittlere Stunde später. Die obere Platte wird ge— schlossen, sobald der höchste Wasserstand eintritt, die beiden anderen 2 Stunden später. Treten Ebbe und Fluth theilweise bei Tags und Nachtzeit ein, werden die Signale eben so theilweise durch die Feuer und die Platten ertheilt. Sie dienen den einlaufenden Schiffen in der Art zur Wegweisung, daß Feuer sowohl als Platten in ihrer Ver— tikallinie bleiben, so lange das Schiff sich in der rechten Fahrt besin— det; sobald es aber von derselben abweicht, neigen sie sich der Seite zu, wohin richtig gesteuert werden muß. Abwesenheit der Feuer bei Nacht ober der Platten bei Tage würde nur stattfinden, wenn der Eingang zum Hafen überhaupt durch Umstände untersagt ware.

Rußland. Am 29. Juni d. J. hat eine einjährige Prolonggtion der mit der Krone Preußen im Jahke 1825 geschlessenen, am *r. April d. J. abgelaufen gewesenen Handels- und Schifffahrts-Convention die Kaiserliche Genehmigung erhalten.

Vom Departement des auswärtigen Handels wurden am 13. Juli d. J. folgende neue Verordnungen und Vorschriften publizirt:

I) Die eingangsfähigen Strohhüte für Damen sollen künstig nicht mehr wie bisher durch Aufdruck eines Stempels in der Höhlung des Hutes selbst, sondern mittelst, eines Abdrucks desselben in Siegoͤllack auf Papier, welches an einem durch den Hut gezogenen Faden befestigt ist, in den Eingangs-Büreaus bezeichnet werden.

2) Ünter den zum Eingange verbotenen Ordensbändern sind nur die Bänder der Russisch Kaiserlichen und Königlichen Orden zu verstehen. ö ö

3) Die Wurzel Iwarankusa ist dem Tarifs-Artikel lmperatorin ra- dix. mit io Kop. S. das Pud belastet zuzuzählen.

) Auf Grundlage der im Jahre 1839 erschienenen Classifieation im Tarif nichtbenannter Wäaren, soll bei Besichtigung flüssiger in blechernen und kupfernen Gefäßen eingebrachter Waaren, das Gewicht jedes dieser Gefäße abgesondert von der darin enthalte

Staats-Kapital-Fonds übrig zu behalten. Für eine Abschlagszahlung

nen Flüssigkeit konstatirt werden. Doch kann der Einbringer

diese Konstatirung vermeiden, wenn er sich der Zahlung des Ta⸗

rifsatzes nach dem Bruttogewicht unterwerfen will, und zwar des

höchsten entweder für Blech in Platten ober Kupfer im Bruch, oder. für die fragliche Wagre selbst ausgeworfenen

8) Bleierne und zinnerne Gefäße, worin Flüssigkeiten eingeführt werden, sind, zur Vermeidung möglicher Mißbräuche, auf der selben Grundlage zuzulassen, als kupferne und eiserne Gefäße, ge—⸗ gen Erlegung desselben Zolls, welcher auf Blei und Zinn im ro— hen Zustande lastet.

6) Flüssigkeiten und andere Waaren, die in ordinairen nicht ge— schliffenen und nicht verzierten gläsernen Gefäßen eingeführt wer den, sind, mit Abzug der im Tarif auf dergleichen in glasernen Gefäßen eingebrachten Waaren bestimmten Taxe zu verjollen. Flüssigkeiten aber und andere Waaren, welche in facettirten und ge⸗ schliffenen Gläsern, mit metallenen Pfropfen, Ringelchen und ande—⸗ ren Verzierungen eingebracht werden, sind als zur Einfuhr ver— boten nicht zuzulassen, als facettirt jedoch nur die Gefäße mit geschliffenen Facetten zu betrachten. Werden Flüsstgkeiten in irgend einer anderen Art Gefäße, deren in der Tabelle der Tara „non nassen eingeführten Waaren nicht Erwähnung geschieht, iur Einfuhr angebracht, so soll darüber dem Departement berich⸗

tet und dessen Entschließung abgewartet werden.

) Bei Besichtigung ausländischer Weine sollen die Zollbehörden auf die in den Fässern zuweilen vorfindlichen Querhölzer und Beschläge u,, seyn, welche mit Nägeln am Boden oder den Seiten derselben befestigt sind, und ihre richtige Aichung verhindern. In solchen Fällen soll zwar der Wein gegen Zah— lung des Zolls für den wirklichen Inhalt vorläufig verabfolgt, sedoch dem Departement Bericht erstattet, und der Kaufmann schaft bekannt gemacht werden, daß die Wein-Einfuhr, in Fäffern mit solchen Einsatzstücken, als eine Verkürzung der Krongefälle beabsichtigend, und gegen die Zollgesetze verstoßend angesehen, unk nach gehöriger Untersuchung bestraft werden wird. ö

Zur Verhütung der nicht selten vorkommenden Selbstentzündun eingebrachter Waagren hat das Finanz⸗Ministerium die nach fen nn hn Vorschriften erlassen und den Zollbehörden zur Handhabung empfohlen:

1) Ausgepreßter Oele besonders die leicht in der Luft verdunst sind in besonderen Packhäusern, Behältnissen und ,, aufzubewahren; auf den Schiffen müssen sie in besonderen Räu— men, entfernt von solchen Gegenständen, welche durch Berührung mit ihnen, Erfahrungsmäßig, zur Selbst-Entzündung disponirt werden können, gehalten werden. ö

2) Sind dennoch dergleichen Gegenstände (als Baumwolle, Wolle die Fabrikate aus beiden, Stein- und Holzkohlen, Ofenruͤß, Baß, Bastmatten, Hanf, Flachs, Stroh, Heu, Theer c.) aus unvor⸗ sichtigkeit mit Qel befeuchtet worden, so sollen sie, nach Verschie⸗ denheit ihrer Qualität, entweder unverzüglich in Fluß⸗ oder Seewasser mit Pottasche oder Seife ausgewaschen, ober wenig— stens ausgebreitet, ausgewettert, und jedenfalls mit großer Vor sicht besonders aufbewahrt werden; auf keinen Fall in hölzernen Gebäuden, sondern, wo steinerne nicht vorhanden, lieber unter freien Himmel. Die Zollbehörden werden für Handhabung die; ser Vorschriften verantwortlich gemacht. ö

Die bei der großen Zahl ausländischer in Rußland kursirende Münzen, obwaltende Unmöglichkeit, selbige, so h lh , . her gierung gewünscht wird, einziehen und ümprägen zu lassen, hat die Nothwendigkeit erjeugt, ihnen provisorisch einen festen gesetzlichen Cours zu geben. Dieset ist durch Ukas des dirigirenden Senats v. 25. Junt la. St) d. J. in nachfolgender Art festgestellt worden, und es Fllen nur darnach vorlaufig die ausländischen Münzen, unter gewissen Ein— schränkungen, welche Jeder, den es näher interessirt, aus Ni. 60 ver Petersburger Handelszeitung ersehen mag, auch bei der öffentlichen Ab⸗ gabenjahlung theilweise angenommen werden; .

Berechneter Ab⸗ Labeneours in Bank ⸗Assigna⸗

Innerer Werth in

A. Goldmünzen. Golde

tionen. Französ. 10 Frankenstück. .... 9 Rub. 69 Kop. 35 Rub. 36 Kop . 20 J ( 46838393 . 1, 6. .

Sardin. n di etz; 125350 .

Preuß. 10 Thalerstück ...... ,

. * * J 4 * 96. * 18 * *

Hannövr. 10 Thalerstück . 86 w 1

. ö wd

Sächsisches 1 Thalerstüich 9 3 86 7

* k ? dd , 18 2 nnn, n,, 1 3 9 6 Oesterr. Doppelsouverain .

B. Silbermünzen.

Holländischer Thaler... .... 1 1 ranzös. 5 Frankenstück ..... 1 21 ( . , wd

Sächs. und Bayrisch. Thaler. 1 27 K

Schwedischer Thaler. ...... ö 3.

nchen, JN 97

Brabantischer Thaler ...... J K

Nesterr Thaler,. .... w .

S pansscher Piasßterr̃r̃rc— . J ö

Cin Zwanziger oder 20 Kreuzer 173 63

Niederlande. Das Leuchtfeuer auf dem Thurm an der Ve:

!. ( l. X der Ven

auf der Gelderschen Hout nahe bei Enkhuyzen, ist, wegen einiger de h/ nothwendig gewordenen Reparaturen, für den Zeitraum vom 1. Aus nf bis 1sten Oktober d. J. suspendirt worden. ö

Belgien. Nr. 210 des Moniteur Belge publizirt einen ver— gleichenden Abschluß der aus den w. ke 3. nigreichs in den beiden Semestern vom 1. Januar bis J. Jul, 163 und 1831 wirklich bejogenen Einkünfte. Es wird dadurch 7u diesen Zweige des Staats⸗Einkommens zu Gunsten des diessühri gen erer Semesters ein Plus von 442, 976 Fr: 66 Ct. nachgewiesen.

Ueber die Vieh-Exportation ist unterm 265. Juli d. J. ein Ses(tz erschienen, welches die im Zolltarif bejeichneten Ausgang? Abe nhbnn sür Pserde, Fohlen, Stiere, Ochsen, Kühe, Rinder, Kälber, Schwei⸗ ne, Schaafe und Lämmer aufhebt und zugleich die Reg ernng mächtigt, Exemtionen, von den im Artikel 113 des allgen, einen 36 gesetzes bestimmten Formalitäten, auf allen Grenzpunkten, wo es Fi. lich erachtet werden mag, zu bewilligen. .

Der Moniteur Belge Nr. 218 publizirt eine Königl. nung vom 39. Juli d. J. über Einrichtung öffentlicher Ausstellnnazn der Erzengnisse des Belgischen Gewerbfieißes. Die erste derselben * am 15. August 1835 eröffnet werden; die Einrichtungs? und Affe. Commission wird gus zehn vom Könige ernannten Mitgliedern beste. hen; über die Bedingungen der Zulassung zur Ausstelling bleibt ü * Reglement vorbehalten; vorläufig sollen alle Fabrikanten, Künßler ** Handwerker, welche dabei zu konkurriren wünschen, sich in Min 6er

o nt

* 8 90 Farpp *Tbolb⸗

des Innern melden. Provinzial Commissionen sollen organtsrt rs?, um über die individuelle Zulassungsfähigkeit angemelderer Ge , . ju entscheiden; bei der Ausstellung selbst wird eine R . Personen, welche der König ernennt, über die preiswirdid . ei der un ö? gestellten Gegenstände urtheilen. Die Preise werden in HFebnil e, Gold, Silber oder Bronze bestehen, und am Schlusse a . . feierlich vertheilt werden: außerdem finden Accesst⸗z mit . Erwähnung statt, und Ankäufe ausgezeichneter Gegenstande 6 . Regierung. Nützliche Erfindungen, wenn auch, ihr Resultat z n w. eben zur materiellen Ausstellung eignet, solle: nichts destowenig , . jur Erwähnung kommen, und nach Umständen belohnt werde! 8e. Sc trägt die Kosten fist Hin- und Rücksendung der ausziune 2 ö

Unterm 31. Juli d. J erschien das Gesetz über künftige Zollbehand

Der

zustellenden