Bestimmungen hat bei Wablen von Mitgliedern des Senats der n, Senat sechs Wahlherren aus seiner Mitte zu waͤhlen. Ein chez geschicht von den 65 Mitgliedern des gesetzgeben. 399 Körpers, welche nicht zu dem Raths Kollegium gehören. Diese zwole Personen wählen nach vorheriger Vereidung durch absolute Stimmen-Mehrheit drei nach der Verfassung geeignete Burger. Sofort wird vom Senate die altherksmmliche Kuge— lung, so wie die Verpflichtung des durch Ergebniß derselben zum Senator Ernannten vorgenommen. Diesem gemaͤß waren im
vorigen August zur Wiederbesetzung einer erledigten Senators. Stelle als die drei Kandidaten, die Doktoren Fiedler, Boͤhmer
und Eder von den sechs Wählern aus dem gesetzgebenden
Korper, von den Waͤhlern aus dem Senate aber statt dis letzten Dr. von Schweizer vorgeschlagen worden. Bel dem
wegen Gleichheit der Stimmen am 13. Okt. angeoroͤneten neuen Die Reise von Livorno nach Konstantinopel soll binnen 7 Tagen
Wahl Akte hatte aber or. Eder neben den p). Fiedler und
Boͤhmer eine absolute Stimmen-Mehrheit davongetragen. Bei
der Kugelung entschied das Loos fur Eder. Ganz unerwartet schlug jedoch dieser die sehr ehrenvolle einträgliche Stelle aus. Man kann leicht denken, daß diese seine Erklarung großes Auf— sehen gemacht hat. Es bleibt setzt nichts uͤbrig, als zu einer nochmaligen dritten Wahl suͤr den erledigten Senatoren Posten zu schreiten.
e r c Wien, 18. Okt. (Schles. Ztg.) Nach Briefen aus Prag
gens doch in nachster Woche hier erwartet. Heute wurde der Jahrestag der Schlacht bei Leipzig von der hiesigen Garnison wieder auf die uͤbliche Weise feierlich be—
gangen. Se. F. Hoh. der juͤngere Köͤnig von Ungarn ꝛ0. hielt bei diesem Anlaß Revue uͤber saͤmmtliche in voller Parade aus,
geruͤckten Truppen. Der Praͤsidial⸗Gesandte am Bundestage, Graf v. Muͤnch⸗
nach Frankfurt antreten. Ueber Venedig sind neuere Nachrichten aus Scutari in Al—
banien hier eingegangen, die sich beruhigend uͤber die dortigen Verhaͤltnisse aussprechen. Der Pascha hat die als Geiseln in die Citadelle gesperrten Notabilitaͤten der Stadt gegen das Ver⸗ sprechen fur Aufrechthaltung der Ruhe ond Ordnung Sorge zu tragen und mit der Zusage von seiner Seite, daß ihre Rechte nicht angetastet werden sollen, wieder in Freiheit gesetzt. Die
indessen noch immer in und um Scutari in Garnison.
selben in jeder Hinsicht vollkommen bestätigen. Die Weinpreise blieben trotz der bedeutenden Quantitat fortwährend gut, naͤmlich
zwischen 5 bis 13 Fl. Conv. M. fuͤr den Oesterreichischen Eimer von 4) Oesterreichischen Maaßen. Es giebt nicht leicht einen Weinberg-Besitzer, auch unter den ältesten Leuten, der sich eines befoͤrdert wurde, an welchem ein Courier ihm den Befehl uͤber— brachte, augenblicklich das Kommando niederzulegen, und ein an—
ahnlichen segenreichen Ertrages seiner Weingarten erinnert. ö
Neapel, 9. Okt. (Allg. Ztg.) Der Koͤnig und die ganze Königl. Familie befinden ich eh in Portict, und werden ann n, wollen, die niemals genau sind. Ich kann nicht um— Si
dieses reizende Lustschloß nicht vor Ende Oktobers verlassen.
Die Revue der beiden ersten Sectionen der Guardia Ci— vica hat am 5ten (Sonntag) hier stattgefunden; wodurch denn wohl die Gerüchte von Reclamationen und Prorestationen ande— rer Mächte widerlegt werden. Das freundliche Benehmen des Ober⸗Befehlhabers dieser Buͤrgergarde, des Prinzen von Sa— lerno, hat ihm alle Herzen gewonnen. Mit uͤberwiegender Stimmenmehrheit ist der Entschluß gefaßt worden, das ganze Corps auf eine geschmackvolle, aber einfache Art zu uniformiren.
Der neue Franzoͤsische Gesandschafts Secretair, Graf von Bearn, ist schon seit einigen Wochen hier. Durch die Abreise des Russischen Gesandten, Grafen v. Stackelberg, der einen Urlaub von 5 Monaten in Mailand zuzubringen sich vornimmt, und in dessen Hause sonst gewohnlich der Sammelplatz der durch Geburt und Rang ausgezeichnetsten Fremden und Einheimischen war, wird das gesellschaftliche Leben in Neapel in diesem Win— ter viel verlieren, da es nicht leicht seyn duͤrfte, diese Lucke auch nur zum Theil auszufüllen.
Der junge Ricciardi, unter dessen Papieren man Briefe von einigen Franzoͤsischen Deputirten gefunden hat, die ihn kom— promittiren sollen, ist auf das Kastel St. Elmo gebracht. Es
seyn werde, um so mehr, als sich die ausgezeichnetsten Familien von Neapel fuͤr seine Freilassung verwenden, und der Konig den greisen Vater dieses jungen unbesonnenen Mannes, den wuͤrdi— gen Grafen de' Camaldoli, besonders hochschätzt
Der Minister des Innern, St. Angelo, ist unermuͤdlich in Projekten und Planen fuͤr die Verschoͤnerung von Neapel. Manche sind schon zur Ausfuͤhrung gebracht. Vielleicht ware es indessen wuͤnschenswerther, die nicht unbedeutenden Sum— men, welche auf oͤffentliche Bauten verwendet werden, wenig— stens theilweise fuͤr die Herstellung der Reinlichkeit in den Stra— ßen und Haͤusern bestimmt zu sehen, denn der Schmutz ist hier auf einen unertraͤglichen Grad gestiegen.
Die Abwesenheit des Barons von Rothschild, der mit sei— ner Familie nach Deutschland zuruͤckkehrt, um, wie es heißt, seine Tochter, ein durch Schoͤnheit und Talent ausgezeichnetes junges Madchen, mit einem seiner Neffen in London zu ver— mahlen, wird nun auch doppelt fuͤhlbar seyn. Dessen ungeach— tet wird es nicht an Retsenden von allen Nationen in Neapel fehlen, die schon jetzt den größten Theil der in den reizenden Straßen Riviera di Chiaja, Santa Lucia u. s. w. disponibeln Wohnungen fuͤr den Winter in Beschlag genommen haben. Man spricht allein von sechzig Russischen Familien, worunter Feldmarschall Fuͤrst Wittgenstein, die Generale Rennenkampf, Kaissaroff, Senator Murawieff-Apostol u. s. w. Der Marquis von Anglesea, dessen Gesundheitszustand sich auffallend gebessert hat, wird wahrscheinlich mit seiner Familie den Winter hier zubringen. Man erwartet den Marquis Hertford, Lord Lowther, General Gordon und den Irlaͤndischen Dichter Thomas Moore.
Die Anzahl der Dampfschiffe im Mittelländischen Meere ver— mehrt sich fast jeden Monat. Den regelmäßig zwischen Mar— seille, Genua, Livorno und Negpel gehenden Dampfpboͤten, „Ferdinand J.“, „Francesco l.“, „Sully“, „Henry IV.“, „Com— merczo di Genova“ und „Ozean“ werden sich zwei neue noch im Laufe dieses Jahres zugesellen, wovon das eine mit einer Maschine von 120 Pferdekraft fuͤr die Gebruͤder Barin in Mar— seille, das andere, „Marie Christine“, mit der Kraft von 180 Pferden fuͤr Herrn Sicard in Neapel bestimmt ist. Zwei Eng— lische Dampfschiffe, wovon das eine, „St. Wenefrede“, schon
seit mehreren Monaten in Thaͤtigkeit ist, gehen regelmäßig ein⸗
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mal in der Woche von Marseille nach Livorne und von Livorno nach Marseille ab; ein Sardinisches, „Columbus“, macht die Reise von Genug nach Livorno seden Sonn— abend, und kehrt am Mittwoch zuruͤck. Zwei andere wer— den eine regelmäßige Verbindung zwischen Algier und Marseille unterhalten. Von drei andern Franzoͤsischen Dampfschiffen ist das eine, welches alle 14 Tage einmal abgehen soll, von Mar— seille nach Gibraltar und Lissabon, wo es am vierten Tage nach der Abfahrt ankommen wird, bestimmt; das zweite geht woͤchent— lich einmal nach Barcellona, das dritte nach Toulon und Bastia in Corsica. Eine große Gesellschaft hat sich in Livorno gebildet. Der Lauf der fuͤr ihre Rechnung in England und Schottland erbauten Dampfboͤte wird die ganze bewohnte und kultivirte Kuͤste von Afrika bis nach Aegypten und Griechenland umfassen.
zuruͤckgelegt werden, und das Schiff nur dreimal waͤhrend der Ueberfahrt anhalten, um die Kohlenvorräthe zu erneuern.
Neapel, 10. Okt. Ihre Majestat die Koͤnigin-Mutter
ist am 6ten d. von Florenz zuruͤckgekehrt. Se. Meajestaͤt der Koͤnig war ihr am 1sten d. bis zur Graͤnze entgegengereist, wo eine feierliche Deputation zur Begruͤßung aufzestellt war.
Ueberall, wo der junge Monarch auf seiner Reise hinkam, wurde
er vom Volke mit Jubel empfangen, und auch die hiesige Be— voöoͤlkerung nahm die Zuruͤckkehrenden, in deren Begleitung sich die hiesige Ehrengarde und die Kommandanten der Provinzen
3. . 2. d . 1 je Re. MJ ; ir E ; wird Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz von Bayern durch eine befanden, durch die JJ. Me). gekommen waren, mit Enthu
leichte Unpaͤßlichkeit daselbst zuruͤckgehalten. Derselbe wird uͤbri⸗
siasmus auf. Turin, 14. Okt. Die hiesige amtliche Zeitung erzählt, es
sey ihr aus Spanien die sichere Nachricht zugekommen, daß in einem Dorfe von Andalusien, wo die Cholera heftig ausgebro—
chen war, dieselbe augenblicklich aufgehort habe, als eine Heerde
von 000 Schafen nach dem Dorfe gebracht worden sey. Die Schafe sollen sich in Spanien uͤberhaupt als ein Abwehrungss Mittel gegen die Cholera erwiesen haben. Bellinghausen, hat Wien noch immer nicht verlassen konnen. Morgen oder uͤbermorgen wird er aber ganz bestimmt seine Reise
nö
Madrid, g. Okt. Zufolge eines Circulars an die Gene⸗ ral Direction der Wege und Kanaͤle enthalt die gesetzlich be⸗ stimmte Spanische Meile (Laguna) 20,000 Fuß, die Castilische Vana 3 Fuß, der Fuß 12 Zoll, der Zoll 12 Linien und die
Linie 12 Striche.
Die hiesigen Blatter stellen Betrachtungen uͤber die möglichen Folgen an, die der Tod Dom Pedro's fuͤr die Pyre⸗ r naͤische Halbinsel haben kann, sind jedoch saͤmmtlich der Mein regulairen Tuͤrkischen Trußpen, einige 1000 Mann stark, lagen nung, daß eben so wenig in Portugal als in Spanien der ge⸗ genwaͤrtige Stand der Dinge dadurch wesentlich veraͤndert wer—
Die Weinlesen sind in Oesterreich nun so ziemlich heendigt,ů und jetzt erst laßt sich das schon fruͤher berichtete Resultat der⸗—
den wuͤrde.
In dem (gestern schon erwähnten) Schreiben eines Englaͤn— ders aus Navarra wird noch Folgendes uͤber Rodil gesagt: „Man wird es kaum glauben, daß vor kurzem eine Anpreisung Rodil's (ohne Zweifel auf seine a n,, wegen seiner
Beibehaltung des Kommando's bis zur Ankunft Mina's, an
demselben Tage mit dem Telegraphen von Bayonne nach Paris
derer Courier nach Bayonne abging, um saͤmmtliche Gelder an Mina zu uͤberliefern. Es waͤre indeß eine Zeitverschwendung, irgend etwas uͤber die Berichte des Telegraphen zu Bayonne
hin, e auf eine meiner fruͤheren Mittheilungen aufmerksam zu machen, als Rodil in voller Gunst stand, und noch Niemand daran dachte, daß er in Ungnade fallen koͤnnte. Ich erwahnte damals seiner republikanischen Gesinnungen und der Absicht, sich an die Spitze der exaltirten Liberalen zu stellen. Ein Je—
der, der mit der Laufbahn dieses Mannes in Amerika be— kannt ist, mußte glauben, daß ich eine Luͤge sagte oder wenig—
stens sehr getäuscht worden sey. Jetzt zeigt es sich, daß ich Recht hatte, und ich weiß bestimmt, daß er seine Entlassung er— hielt, weil man in Madrid von der Veraͤnderung seiner Gesin— nungen und der Absicht, sich an die Spitze der Bewegungs⸗-Par—⸗ tei zu stellen, unterrichtet war. Rodil hat sein Kommando ver— loren, aber er ist noch thaͤtig, und wenn der Sturm losbricht, und Blut-Tribunale errichtet werden, so wird Rodil an seinem
Posten gefunden werden. Er war nicht zufrieden damit, daß er
das Kommando niederlegen solle, er murrte; man sagt sogar, er drohte, und gab nur mit Widerstreben seinen Posten auf, als ein zweiter Courier den bestimmten Befehl uͤberbrachte. Er ist jetzt auf dem Wege nach Madrid und wird von der un—
ter Oraa's Befehl stehenden Brigade, so wie von der ganzen
steht aber zu erwarten, daß seine Haft nicht von langer Dauer Kavallerie begleitet. Zumalacarreguy steht mit zehn Bataillonen
am Ebro und wartet auf die Ruͤckkehr Oraa's, dem es unmoͤg—
lich seyn wird, wieder in Navarra einzudringen, wenn er nicht von Burgos oder Vittoria Verstärkung erhält. — Es bestaͤtigt sich, daß Mina in wenigen Tagen Frankreich verlassen wird, da sich seine Gesundheit täglich bessert. Ich fuͤrchte jedoch, daß der Wunsch dieses Patrioten, Spanien zu betreten, ihn veranlassen
wird, sich uber seine Kräfte anzustrengen. Seine Anhaͤnger zu Madrid haben ihn zur Beschleunigung seiner Reise vermahnt,
weil sie besorgten, daß Zarco den verlassenen Zustand der Pro—
vinzen als Vorwand benutzen werde, um Mina zu verdrängen und sich selbst an die Spitze zu stellen. — Es ist ein merkwuͤrdiger Umstand, daß alle disponiblen Gelder in Bayonne Mina uͤber— geben worden sind, ungeachtet Osma den Oberbefehl in den drei Provinzen fuͤhrt. Der Banquier Ardouin soll sich bestimmt ge— weigert haben, das Geld in andere Haͤnde niederzulegen, da er wahrscheinlich kein Vertrauen zu den Befehlstzabern in Biscaya hat. — Die Angelegenheiten in Catalonien werden täglich ver— wickelter. Die Karlisten machen offenbar bedeutende Fortschritte in dem gebirgigen Theile der Provinz. Der General-Capitain Lauder war eine Zeit lang von Barcelona abwesend, um die
verschiedenen Distrikte zu inspiziren und geeignete Maßregeln
zur Unterdruͤckung des Aufstandes zu ergreifen. — Elisondo wird fortwährend von den Karlisten blokirt. Die Gar— nison, etwa 1500 Mann stark, ist mit Lebensmitteln und Munition versehen. Der Zweck der Karlisten ist, die Truppen der Koͤnigin von den Streifzuͤgen in das Thal abzu— halten. — Die Nachrichten aus Pampelona lauten taͤglich trau— riger. Lorenzo ist mit seiner Division in der Festung eine Beute der Cholera. Lebensmittel sind sehr theuer: ein Pfund Fleisch kostet 3 Franken und ist nur zu erhalten, wenn eine starke Trup pen⸗-Abtheilung in die benachbarten Dörfer gesandt wird. Der Mehl- und Fleisch-Vorrath ist fast erschoͤpft. — Am 6ten er—
hielten die Karlisten von Guipuzeoa 800 Gewehre, die groͤßten—
theils schon den Freiwilligen, welche sich dem Haupt⸗Heere ange— schlossen haben, uͤbergeben worden sind. — Der Oberst Wylde ist noch in Bayonne und will sich, in Gesellschaft von Mina, nach Spanien begeben. — Man sagt, daß Don Carlos, der sich jetzt in der Borunda befindet, seit kurzem einen lebhaften Briefwechsel mit Madrid unterhalte.“
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New-Hork, 15. Sept. (Leipz. Ztg.) Die wichtige Frage uͤber das Bestehen und nicht Fortbestehen der Banken sst ) Die Bank-Mitglieder suchen so viel Stim,. men als moͤglich zu den naͤchsten Wahlen zu erkaufen. Jackson und seine Anhaͤnger gehen von dem Gesichtspunkte aus: die P Banken, welche schon bis jetzt den Handel an sich gerissen, zin. rden sich endlich so einen Einflu verschaffen wissen, daß mit der Zeit auch das Staats-Rude ihre Hände kommen muͤsse, daraus werde aber zunaͤchst ein Geld⸗Aristokratie und sodann aus dieser eine Monarchie hervot, [i gehen. Ferner bemerkt man, daß, da vi is . der Bank der Vereinigten Staaten haben, jahrlich uͤber 2 Mil. Dollars an Interessen nach England gingen; dieses Geld wuͤrh⸗ nach Aufhebung der Bank im Lande bleiben. Die Mittelklas der Einwohner in den Städten, so wie die Land-Bewohner sind ganz fuͤr Jackson; die reichen Kaufleute dagegen und derm Klienten find natuͤrlich fuͤr die Erhaltung der Bank. aber, wie einige Deutsche Blaͤttr behaupten, der bessere Thes der Nation hier die Umgestaltung der Republik in eine constiu, tionnelle Monarchie wuͤnsche, ist durchaus grundlos. In VBesse hung auf den Tumult im vorigen Monat muß ich Folgen bemerken. Die Farbigen in den Vereinigten Staaten haben ls⸗ Rechte, die man wuͤnschen kann, nur das einzige fehlt ihnen konnen nicht Buͤrger werden. stens zu der Sekte der Methodisten u. a. m. Prediger auf den Kanzeln sie angefeuert, jenes Recht zu verlh gen, und wuͤrde es ihnen nicht zugestanden, es mit Gewalt j . Die meisten Anhaͤnger der Sekte schlossen sich an dr Farbigen an, und in der Mitte des Juli begannen die erhitzt, von ihren zum Theil fanatischen Predigern aufgeregten Leu Es wurden mehrere Hauser demolirt; wiederholten die folgenden Abende denselben Frevel, bis die R gierung Kanonen auffahren ließ und die Ruhe herstellte. . Philadelphia fanden zu gleicher Zeit ähnliche Auftritte aus ah licher Ursache statt. .
Das Loos der meisten hier eingewanderten Deutschen is nach dem, was ich hier sehe, erbärmich. mit der sanguinischen Hoffnung hier an, in Amerika ihr Glit zu machen; allein oft nicht im Stande, ihr Ueberfahrts-Geld n bezahlen, liegen sie unter freiem Himmel auf der Straße, vn allem enthloͤßt, der Sprache unkundig, und es dauert lange, ch Viele fallen gewinnsuͤchtigen Schurken i die Hände, die ihnen das Wenige abnehmen, was sie haben, und sie dann ihrem Schicksale preisgeben. jenigen, die mit Vorsicht zu Werke gehen und etwas mitbrin gen, oder auch Empfehlungen haben, bald Arbeit, die gut bezaht Wer noch kein Eigenthum besitzt, zahlt hier keine Abga ben, und wer etwas hat, zahlt verhaältnißmäßig nur wenig. In die Deutschen Einwanderer weil die meisten von ihnen (Hessische, Bayersche und Schw bische Bauern) durch schlechte Kleidung, Unreinlichkeit un sich kenntlich machen; anstaͤndig gekleidete Deutsche, von gutem Betragen, halt man fuͤr Franzosen, oder wenn sie Englisch sprechen, fuͤr Englaͤnder. Die hiesigen Zeitungen geben von den Deutschen Verfassungen und Regierungen falsche, einseitige, luͤgenhafte Berichte. Polen erhalten, wie Sie schon in oͤffentlichen Blattern gelesen haben werden, von Seiten des Kongresses vielfache Unterstuͤtzung; jeder 100 Acres Land zu einem billigen, erst nach 10 Jahren So sehr ich auch fuͤr diese Nation eingenom— enehmen vieler von ihnen sehr Sie erklären laut, Baͤume faͤllen und Landba Frovinzial-Guͤter sind. Lieber lassen sie sich von einigen Polen-Freunden ernaͤhren und sind ausschweifend im Genust Doch giebt es auch wackere Maͤnner unter den Polen, die sich durch Fleiß und Ordnung einen anstaͤndigen, wenn gleich spärlichen, Unterhalt verschaffen.
,,, Rio Janeiro, 12. Aug.
noch nicht erledigt.
gen immer weiter und wuͤ
ele Englische Hauser Gelder i
durch allgemeine Gesetze e Form, in welchen Ei— oder Provinzial-Nutzen Polizei und Verwaltung, ztadt. 3) Ueber Fest⸗ Provinzial⸗ Ausgaben fo Auflagen, insofern einen Staats- Auflagen beeinträchtigen. Die Stadt en die Mittel zur Bestreitung der zejirke vorschlagen. 6) . urch die Gemeinde- Be soenlirag'o) des Amtes der bff
Einnahmen, so wie uͤber die ten. Die Provinzial⸗-Ausg denten der Provinz festgesetzt, und die Muni im der resp. Stadtraͤthe. er Munizipal⸗
Diese Farbigen bekennen sich m Nun hatten
Raͤthe kbn⸗ Ausgaben fuͤr ihre Gemeinde— Ueber die Vertheilung der direkten Steuern Previnz, und die Verwaltung entlichen Provinzial- und Munizi⸗ Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Rechnun⸗ en nach dem Budget des Praͤ⸗— zipal-Ausgaben nach „?) Ueber die Errichtung und Aufhebung und Provinzial-Aemter und die Bestimmung ihrer „ Munizipal- und Provinzial-Aemter sind alle die, welche n den Gemeinden und Provinzen bestehen, mit Ausnahme derjeni⸗ hen, welche sich auf die Erhebung und Verwaltung der allgemeinen gs⸗ und Marsne-Verwaltung beziehen, und der zischofs, der Mitglieder
hoͤrden der
Gewalt zu brauchen. aben werd
Diese Leute komm
'inkuͤnfte, die Krie Stellen des Praͤsidenten der Provinz, des her Tribunale und Ober⸗Gerichtshöfe (KRelacoes e Trihunaes Supe- sores) und der an den medizinischen Fakultaͤten zu a ursstischen Vorlesungen und m S. 2 dieses Artikels aufgestellten Grundsatze. lich Bauten, Straßen und Binnen-Schifffahrt der betreffenden Pro—⸗ int, wenn solches nicht zur allgemeinen Staatsverwaltun ueber den Bau der Gefaͤngniß⸗, Arbeits- und Besserungshaͤuser und dern 10). Ueber Gebaͤude zur offentlichen Unterstuͤz⸗ ung, Kloͤster und politische oder Religions⸗Vereine jeder Art. ber die Fälle und die Form, in welchen die Praͤsidenten der Pro— Finzen die Provinzial⸗Beamten ernennen, suspendiren und selbst ab⸗ setzen können. Art. 11. Gleichfalls steht es den gesetzgebenden Pro— pinziel-⸗Versammlungen zun 1) Ihre inneren Geschäͤfts-Ordnungen enden Grundlagen einzurichten: er Beschluß kann zur Diskussion kommen, wenn derselbe nicht indestens 21 Stunden vorher auf der Tagesordnung r Beschluß soll mindestens 3 Diskussio⸗ werd c) Zwischen der einen und der anderen Diskussion soll fein kuͤrzerer Zwischenraum als 24 Stunden stattfin⸗ en, 2) Nach den Angaben des Praäsidenten der Provinz die resp. 1. 3) Die Stadtraͤthe und die Provinzial—⸗ stgierung zur Abschließung von Anleihen zur Bestreitung ihrer — *) Die Verwaltung der Provinzial⸗ Ein allgemeines Gesetz wird bestimmen, was 5) In Gemeinschaft mit der allgemeinen Bersammlung und Regierung fuͤr die Anfertigung der Provinzial— Btatistik, fuͤr die Katechisirung und sittliche Ausvildung der Ein— ebornen und fuͤr die Errichtung von Kolonieen zu sorgen. 6) Zu tscheiden, wenn der Praͤsident der Provinz angeklagt oder veruͤr⸗ heilt seyn sollte, ob die Sache ihren Fortgang zu nehmen habe und von der Ausübung seiner Functionen zu fuspendiren sey, in den ällen, wo, den Gesttzen nach, Grund zur Suspension ware. 7) Die kuspension oder selbst die Absetzung der obrigkeitlichen Personen zu ordnen, welche zur Verantwortung gezogen worden, nachdem die— lben angehört und ihnen Raum zun Vertheidigung gestattet wor⸗ kn. 8) In Gemeinschaft mit der allgemeinen Regierung, in Faͤl— §. 33 des Art. 179 der Verfassung giebt, das Recht auszuuͤben, welches dieser der allgemeinen Re— ͤ Y ueber die Bewahrung der Verfassung d der Gesetze in ihrer Provinz zu wachen, und der allgemeinen sersammlung, so wie der Regierung, Vorstellungen wider die Ge⸗ se anderer Provinzen zu machen, welche ihre Rechte etwa ver— Art. 12. Die Provinziagl-Versammlungen koͤnnen enstaͤnde, die in nd, gesetzgebend
. ; . llgemeinen und sie Arbeit bekommen. an Akademieen Angestellten, gemaͤß dem 8) Ueber dͤffent⸗
Dagegen finden di
heren Verwaltung.
Unmaͤßigkeit Essen und a) Kein Gesetz Entwurf
Jeder Gesetz⸗Entwurf ode en unterworfen werden.
sölizeimacht festzusetzen.
sp. Ausgaven zu ermaͤchtigen.
zahlbaren Preise. Füter anzuordnen.
men bin, so finde ich doch das X tadelnswerth. ; waͤre keine Arbeit fuͤr sie.
aller Freuden.
Unterm 6ten d. M. nahm dip Kammer der Abgeordneten das wichtige Dekret in Betreff det zlaturen in der ihr am 4ten voth— ie Aurora Fluminense von gestem theist dasselbe mit, so wie auch einen sehr kurzen Gegen-Entwurf den die „geehrte Opposition“ (honrada Opposicao), wie sih die Aurora ausdruͤckt, noch bei der dritten Diskussion in Antraß gebracht, nachdem sie schon bei der zweiten einen sehr heftigen, wiewohl vergeblichen Kampf gefuͤhrt hatte. scharfe Kritik dieses Gegen-Entwurfes; ferner die Anrede, womit der Praͤsident einer Deputation von 24 Mitgliedern der Kam mer das angenommene Dekret am gten d. M. der Regentschaf uͤberreicht hat, die Antwort des Praͤsidenten der Regentschaf und eine Gluͤckwuͤnschungs-Adresse des bekannten Klubs: „So ciedade efensora da Liherdade e Independeneia Naciondl' an die Kammer wegen des von ihr angenommenen Gesetzet Dieses lautet folgendermaßen:
„Die Kammer der Abgeordneten, als gehörig ermaͤchtigt ju Reform der Verfassung des Kaiserreichs, nach den Bestimmungh des Gesetzes vom 12. Oktober 1832. Dekretirt die folgenden Aende— rungen und Zusaͤtze, welche, nach geschehener Hinzufuͤgung zu da besagten Verfassung, feierlich promülgirt werden sollen. Das durch den Art. 71 der Verfassung anerkannte und verbuͤrgt— Recht wird durch die Kammern der Distrikte und durch die Veh— sammlungen (àssembléas) ausgeuͤbt werden, welche, an die Stell der allgemeinen Raͤthe (Conselhes Geraes) tretend, in allen Prw— vinzen unter der Benennung von gesetzgebenden Provinzial⸗Vet— sammlungen einzufuͤhren sind. . Provinzial⸗Versammlungen soll bestehen: aus 36 Mitgliedern in den Provinzen Perngmbuco, Bahia, Rio-Janeiro, Minas und S. Pault, aus 28 in den Provinzen Para, Maranhao, Ceara, Parabiba, Alz—
ogs und Rio⸗ Grande do Sul, aus 20 in allen uͤbrigen. ein allgemeines Gesetz geaͤndert werden. Gewalt kann die
Einfuͤhrung von Provin
gelegten Abfasfung an. mund in der Form, welche
trung selbst zugesteht.
ken mochten. icht über Ahgaben von Wichtigkeit, noch uͤber Ge beiden vorhergehenden Artikeln nicht enthalten schließen. Art. 13. Die Gesetze und Beschluͤsse der gesetzgebenden obinzial⸗Versammlungen uͤber die in den Art. 10 und 11 ver⸗ schneten Gegenstäaͤnde werden an den Praͤsidenten der Provinz ge— ot, dem es zusteht, sie zu sanctioniren. s hesetze und Beschluͤsse in Betreff der in den §§. A, 53 und 6 des nt lo hinsichtlich dessen, was die Munieipal-Einnahmen und Aus— ben anbelangt, erwahnten Gegenstaͤnde, die im fdas, was die Munieipal-Aemter betrifft, und die in den S8. 1, und 9g des Art. 11 erwahnten Beschluͤsse, welche von den Ver— mmlungen selbst, unabhaͤngig von der Sanction des Praͤsidenten, Art. 14. Wenn der Praͤsident das Gesetz oder n Beschluß sanctioniren zu muͤssen glaubt, so thut er es durch lende, eigenhändig zu unterzeichnende Formel als Gesetz bekannt zu machen.“ E Sanction verweigern zu muͤssen glaubt, weil das Gesetz oder r Beschluß dem Vortheil der Provinz nicht angemessen sey, so . „Geht zuruͤck an die gesetzgebende sobinzial⸗Versammlung“, und zeigt unter seiner Unterschrift die ͤ In diesem Falle wird der Ent⸗ kfeiner neuen Diskussion unterworfen; und wenn er von zwei stittheilen der Stimmen der Mitglieder der Versammlung, so enommen, oder im Sinne der vom Praͤsidenten an⸗ nde geandert wird, so wird er abermals an den fasdenten der Provinz gesandt, der ihn zu sanctioniren hat. so kann er in derselven Session Wenn jedoch der
Dann folgt eim
Ausgenommen sind die
lrrirt werden.
„Ist sanetionirt Art. 15. Wenn der Peaͤsident
Ut er es durch die Formel:
Jede der gesetzgebendeh V künde zu seinem Verfahren an.
er ist, an
ahlen konnen durch fuhrten Gr
allgemeine gesetzgebende richtung einer zweiten gesetzgebenden Kammer fur vinz auf Verlangen ihrer Versammlung dekretiren, diese zweite Kammer von langerer Dauer als die erste seyn. Art. Die Wahl zu dlesen Versammlungen geschieht auf diefelbe Weist, wie die der Abgeordneten zu der allgemeinen gesetzgebenden Ver— sammlung und durch die naͤmlichen Waͤhler; allein jede Provinzial⸗ Legislatur soll nur zwei Jahre wahren, doch koͤnnen die Mitglieder der einen zu den folgenden wieder gewahlt werden. geschehener Bekanntmachung dieser Reform ist in jeder Provinz zur Erwaͤhlung der Mitglieder ihrer ersten gesetzgebenden Provinzial— Versammlungen zu schreiten, welche sogleich in Function treten und bis Ende des Jahres 1837 waͤhren. lung findet in den Hauptstaͤdten der Provinzen statt, und die fol⸗ genden an den Orten, welche durch gesetzgebende Provinzial⸗Be— schluͤsse dazu bestimmt werden; jedoch soll der Ort zur ersten Zu— sammenkanft in Provinzen, die keinen Hauptort haben, von der Re— terung bestimmt werden. Art. 6 Die Ernennung der resp. Praͤ⸗ identen, Vice-Praäͤsidenten und Secretaire, die Verification der Vollmachten der Mitglieder, die Vereidigung und die innere Polizei J
angenommen, ht aufs neue vorgeschlagen werden. säͤsident die Sanction in der Meinung verweigerte, daß der Ent— rf die Rechte irgend einer anderen Provinz in Faͤllen, wie die im 8 des 10ten Artikels erwaͤhnten, oder die mit fremden Nationen igegangenen Traktaten verletze, und die Provinzial⸗-Versammlung t jwei Drittheilen ihrer Stimmen, wie im vorigen Artikel er? ihnt, das Gegentheil erklaͤrte, so soll der Entwurf mit den vom . rovinz angeführten Grunden zur Kenntniß der all⸗ heinen Regierung und Versammlnng gebracht werden, damit diese nlitiv entscheide, ob er zu sanectioniren sey oder nicht. ollte die allemeine Verfammlung zu der Zeit keine Sitzungen lten und die Regierung meinen, daß der Entwurf zu sanctioniren so kann sie befehlen, daß derselbe provisorisch, bis zur definiti⸗ der allgemeinen Versammlung, zur Ausfuhrung rt 18. Nachdem das Gesetz oder der Beschluß etionirt worden, befiehlt der Praͤsident die Bekanntmachung des⸗ . Praͤsident der Provinz.. n Einwohnern derselben kund, daß die gesetzgebende Provinzial⸗
Fleich nach Gleich n usidenten der
Die erste Versamm⸗
hen Entscheidun bracht werde.
ben in folgender Form: „F
12171
Versammlung das nachfolgende Esetz, oder den Beschluß (folgt das Gesetz ganz, bloß seinen HSestimmungen nach) dekretirt und ich dasselbe⸗ oder denselben, sanctionirt habe Befehle demnach allen Behörden, welchen die Kenntniß und bie Vellkttehung des besagten Gesetzes oder Beschlusses zukommt, daß sie es in Tem, was es enthäͤlt, befolgen und in' Ausführung bringen. Der Seerctair dieser Provinz soll es drucken, bekannt machen und in Umlauf brin— gen lassen.“ Unterzeichnet von dem Praͤsidenten der Pro⸗ vinz und mit dem Reichs- Siegel bedruckt, ist das Gesetz oder der Beschluß in der Urschrift im dffetlichen Archive zu verwahren, und sind Exemplare davon an alle Stadtraͤthe und Gerichtshöfe und nach andern Orten der Provinz, wo die Bekanntmachung angemes— sen ist, zu senden. Art. 19. Der Prasident giebt oder verweigert seine Sanction im Verlauf von zehn Tagen, und wird es, wenn solches nicht geschehen, so verstanden, als öb er siie gegeben. In die⸗ sem Falle, und wenn er, nachdem ihm das Gefetz, wie es Ärt. 19
bestimmt, wieder zugesandt worden, die Sanettontrung ablehnt, be
fiehlt die gesetzgebende Provinzial⸗Versammlang, indem sie dies an— zeigt, die Hekanntmachung desselben, und hat in solchem Falle der Pra4sident dieser Versammkung es zu unterzeichnen. Art. 23. Der Praͤsident der Provinz sendet der allgemeinen Versammlung und Re— gierung authentische Abschriften von allen promulgirten Erlassen der Provinzial Versammlung zu, um zu untersuchen, ob damit wider te Verfassung, die algemeinen Auflagen, die Rechte anderer Pro— vinzen oder die Trattaten gehandelt worden, in welchen Fallen allein die allgemeine gesetzgebende Gewalt sie aufheben darf. Art 21. Die Mitglieder der Provinzial-Versammlungen können wegen der Meinungen, die sie in der Ausübung ihrer Funerionen äußern, nicht verfolgt werden. Art. 22. Die Mitglieder der Pro— vinzial⸗Versammlungen beziehen wahrend der Zeit der ordentlschen oder außerordentlichen Sessionen und der Prorogationen eine taäͤg— liche, von der Provinzial⸗Persammlung in der ersten Sitzung der vorhergegangenen Session bestimmte Remuneration. Sie erhalten auch, wenn sie gutzerhalb des Versammlungs-Ortes wohnen, eine jaͤhrliche Entschaͤdigung fuͤr die Kosten der Hin- und Herreise, wel⸗ che auf dieselbe Art bestimmt und in Verhältniß zu Ler Weite des Weges abgemessen werden soll. In der ersten Legislatur werden so— wohl die Diaäͤten, al die Entschäͤdigungen, von dem Praͤsidenten der Provinz bestimmt. Art. 22. Die Mitglieder der Provinziak— Versammlungen, welche dffentliche Beamte sind, können wahrend der Sessionen ihr Amt nicht bekleiden, noch Gehalte beziehen; je— doch bleibt ihnen die Wahl zwischen dem Amts-Gehalt und der Remuneration, die ihnen als Mitglieder der gedachten Versammlungen jukommt Art. 23. Außer den Verrichtungen, welche den Praͤsidenten der Provinzen gesetzlich zustehen, kommt es ihnen auch zu: 1) Die neue Provinzial⸗Versammlung einzuberufen, solchergestalt, daß sie sich in der fuͤr ihre Session bestimmten Frist versanmeln koͤnne. Wenn der Praͤsident die Versammlung nicht sechs Monate vor dieser Frist einberuft, so soll es der Stadtrath der Hauptstadt thun. 2) Die neue Provinzial-Versammlung außerorventlich einzuberufen, sie zu prorogtren, zu vertagen, wenn das Wohl der Provinz es erheischt, jedoch so, daß kein Fahr ohne eine Session bleibe. z Die Bekannt⸗ machung der Provinzial⸗Gesetze in Fallen und in der Form, wie in den Art. 15 und 16 bestimmt, zu suspendiren. 4) Befehle, Instruc— tionen und Anordnungen in Bezug auf die gehdͤrige Vollziehung der Provinzial⸗Gesetze zu erlassen Art. 253. In zweifelhaften Fällen über den Sinn einiger Artikel dieser Reform steht die Auslegung derselben der allgemeinen gesetzgebenden Gewalt zu. Urt 26. Wenn der Kaiser keinen Verwandten hat, der die im Ar, tikel 122 der Verfassung erforderten Eigenschaften in sich vereinigt, so soll das Reich waͤhrend seiner Minderiaͤhrigkeit durch einen einstweilen auf je vier Jahre zu waͤhlenden Regenten regiert werden, und soll die Wahl in dieser Hinsicht alle vier Jahre er— neuert werden. Art 27. Diese Wahl soll durch die Waͤhler der resp. Legislatur geschehen, welche in ihren Kollegien versammelt, durch geheimes Skrutinium fuͤr zwei Brasilische Burger stimmen, von welchen einer nicht in der Provinz, zu welcher die Kollegien gehoren, gebuͤrtig seyn, und deren keiner ein naturalisirter Burger seyn darf. Nachdem die Abstimnsingen richtig befunden worden, werden drei Akten von demselben Inhalt ausgefertigt, welche die Namen aller Gewaͤhlten und die gengue Zahl der Stimmen, welche jeder derselben bekommen, enthalten follen. Nachdem diese Akten von den Wählern unterzeichnet und besiegelt worden, werden sie, die eine an den Stadtrath, dem das Kollegium angehört, die andere an die all— gemeine Regierung, durch Vermittelung des Praͤsidenten der Provinz, und die dritte unmittelbar an den Praͤsidenten des Senats gesandt. Art. 28. Der Praͤsident des Senats wird, nachdem er die Akten von allen Kollegien erhalten, dieselben in einer allgemeinen Ver— sammlung beider vereinigten Kammern oͤffnen und die Stimmen zaͤhlen lassen; der Buͤrger, welcher die meisten derselben erhalten, soll der Regent seyn. Wenn ein Hinderniß dadurch entstaͤnde, daß zwei oder mehr Buͤrger dieselbe Zahl von Stimmen erhalten haͤt— ten, so soll das Loos zwischen ihnen entscheiden. Art. 29. Die all⸗— gemeine Regierung wird einen und eben denselben Tag fuͤr die Wahl in allen Provinzen des Reiches bestimmen. Art. 36. Bis der Regent seine Stelle einnimmt, und in Ermangelung und Be— hinderung desselben, wird der Staats-Minister des Reichs und in dessen Ermange ung und Behinderung der Justiz⸗Minister die Regierung fuͤhren. Art. zJ. Die gegenwartige Regentschaft wird fortregieren, bis der Regent, von welchem Art. 26 handelt, gewaͤhlt seyn und seine Stelle eingenommen haben wird. Art. 32. Der im Tit. III., Kap. 7 der Verfassung erwahnte Staatsrath wird aufgehoben. Pa— last der Kammer der Abgeordneten, den 4. August 1833.“
Kö
Die neuesten Berichte von der Halbinsel jenseits des Gan— ges gewähren ein trauriges Bild von der Zerrüttung, in der sie sich in Folge des bürgerlichen Krieges in Tochinchlna und des Siamesischen Einfalls befindet, den jener nach sich gezogen hat. Die Siamesen haben mit einer Armee von 160,066 Mann ganz Nieder-Cochinchina uͤberschwemmt, und fuͤhren den Krieg mit all der Barbarei, die ihre Expeditionen immer ausgezeich— net hat. Der Koͤnig von Cochinchina hat sich an den Kaiser von China, dessen Oberherrschaft er bis auf einen gewissen Grad anerkennt, gewendet. Man kennt aber die Entschließung des Hofes von Peking noch nicht. Sollte er die Intervention abweisen, so wird Siam ohne Zweifel auf einige Zeit der vor— herrschende Staat in der Halbinsel werden. Diese Umstaͤnde machen die bisher fast vergessene Englische Provinz von Tenasserim zu einem Gegenstande von hoher Wichtigkeit. Die Compagnie ließ sie sich von den Birmanen bet dem Friedensschluß von 1824 abtreten, um sich dadurch den Zugang zu den ungeheuern Waldungen von Teakholz zu sichern, mit denen die tiefen Thaler des Innern bewachsen sind, und deren die Indische Marine nicht entbehren kann. Sie liegt am Westufer der Halbinsel von Malakka und bildet ein sehr stumpfwinkliges Dreieck, dessen kuͤrzeste Seite die Seekuͤste bildet, und dessen spitzer Winkel sich tief ins Innere am Fluß Saluan hinauf erstreckt. Diese dem ersten Anblick nach unbe— greifliche Form wurde ihr gegeben, um sich des Stroms und da— mit der Floͤßung des Teakholzes aus dem Innern zu versichern, allein sie wird gegenwartig von einer weit groöͤßern politischen und kommerziellen Wichtigkeit, als man voraussetzen konnte. Sie ist gleichsam ein Keil, der zwischen Birma und Siam hin— eingetrieben ist und dessen äͤußerste Spitze sich beinahe bis an das Chinesische Gebiet erstreckt. Urspruͤnglich bildete sie einen Theil von Pegu, und nach der Eroberung des Landes durch die Birmanen wanderte der groͤßte Theil der Einwohner nach Siam aus, wo sie unter ihren eigenen Chefs einen abgesonder— ten Stamm bilden, der den bittersten Haß gegen die Birmanen
hegt, und sobald er von der Landung einer Englischen Armee in hre 1823 hörte, eine Gesandtschaft an den Engli— schen General schickte, um ihm ein Huͤlfs-Corps von 5000 Mann Die Compagnie fuͤhrte sogleich nach ihrer Besikt— nahme ein regelmaͤßiges, einfaches und wohlfeiles System ven Administration ein, sfipulirte mit jedem Dorfe eine mäßige Land— steuer, deren Vertheilung und Erhebung der Kommune überlassen blieb, stellte Sicherheit des Lebens und Eigenthums her, unter— druͤckte die Einfaͤlle der Birmanen und Siamesen, hoß alle Zöͤll auf, oͤffnete die Teakwaͤlder fuͤr Jedermann, und sorgte fur die Wiederbepflanzung der ausgehauenen Seellen. An der aͤußerster noͤrdlichen Spitze des Englischen Gebiets, in Je li am Saluan, wurde eine Station angelegt, um die Passage der Siamesischen und Chinesi⸗ die am Flusse hinab nach Moulmein gehen, zu decken. Der Erfolg ist schon sichtbar; allein die Einfuhr Europaͤischer und In aktur⸗Waaren betrug im Jahre 1833 nahe an Thaler, und man hofft, daß kuͤnftig ein großer Yunnan und den übrigen westlichen Provinzen von China u; diesem Wege gefuͤhrt werden koͤnne. Bisher waren die Kaufleute dieser Provinzen in großen Karawanen nach A Birma gekommen, wohin sie Thee, Seide und Europaͤische ren, die sie aus Canton bezogen, brachten; Handel eine neue Wendung nehmen, da sie sich wohlfeiler mit Europäischen Waaren in Moulmein versehen koͤnnen. Die al ten Bewohner wandern nach und nach wieder ein, als es ihnen die Eifersucht der Siamesen und Birmanen e neue Erschuͤtterung . Fluͤchtlinge in das Englische Gebiet bringen, wo sie persoͤnliche Freiheit und Sicherheit des Eigenthums genießen. 1 der direkte Einfluß, den eine Provinz, wie Tenasserim, auf die Halb— insel jenseits des Ganges ausuͤben kann, kommt n gleich mit dem moralischen, den sie ausuͤben muß. den Kanal, durch den sich Handel und Gewerbe, und das Bei⸗ spiel einer milden Regierung in die umliegenden halbbarbarischen Nationen, und die gänz wilden Staͤmme, zwischen denen sie sich Sie ist glüͤcklicherweise nicht be— deutend genug, um als Basis fuͤr Eroberungen zu dienen, waͤl rend sie durch die Macht von Hindostan gegen alle Eingriffe von Siam und Birma gesichert ist.
Birma im
anzubieten.
schen Karawanen,
kuͤnftig wird dieser
der Halbinsel
icht in Ver— Sie bildet
durchdraͤngt, verbreiten wird.
ö
Se. Maj. der Konig haben dem ake— demischen und Hof-Kuͤnstler Doͤbler fuͤr eine Allerhöchstdenenselben uͤberreichte sehr kunstreiche Arbeit in Elfenbein die große gol— dene Medaille fuͤr Kunst und Wissenschaft, begleitet von einem hoͤchst gnaͤdigen Kabinets-Schreiben, zustellen zu lassen geruht.
Berlin, 25. Okt.
— In Breslau erfolgte am 20sten d. M. die oͤffentliche feierliche Uebergabe des Rektorats der dasigen Universität fuͤr das naͤchste Jahr in der Aula Leopoldina. fessor Dr. Schneider, theilte die Haupt-Ereignisse der Universi— taͤt mit, welche sich in dem verflossenen Jahre, namentlich in Be— zug auf die Personen, zugetragen haben, proklamirte darauf sei— nen Nachfolger, den Professor D.. Unterholzner, nebst den neuen Dekanen und Senats⸗-Mitgliedern, und uͤberreichte dem erstern die Scepter, die Statuten, die Stiftungs-Urkunde, das Album der Universitaͤt und die Decoration des Rektors. auf der neue Rektor die Studirenden zum Fleiß und zur Beob— achtung der Gesetze ermahnt hatte, beschloß der Regierungs-Be— vollmächtigte und Kurator der Universitaͤt die Feierlichk einer Lateinischen Rede uͤber die Grundlosigkeit der Klagen we— gen eingeschraͤnkter Freiheit des akademischen Studiums, wobei er ebenfalls nicht unterließ, zur puͤnktlichen Beobachtung der neuern gesetzlichen Vorschriften aufzufordern und von geheimen Das Dekanat fuhren in diesem 1) in der katholischtheologischen Fakultat der Professor Dr. Berg; 2) in der evangelischttheologischen Fakultät der Kon— sistorialRath und Professor Dr. Middeldorpf; 3) in der juri— stischen Fakultat der Professor Dr. Huschke; 4) in der medizi— nischen Fakultat der Medizinal-Rath und Professor De. Otto; 5) in der philosophischen Fakultaͤt der Professor Dr. Schneider.
Der zeitige Rektor, Pro—
Tachdem hier—
Verbindungen abzumahnen.
— Aus Duisburg schreibt man unterm 19ten d „Der gestrige, fuͤr jeden Deutschen so herrliche Tag erhielt fuͤr unsere Stadt noch eine besondere Bedeutung. hiesigen kleinern evangelischen Gemeinde und Assessor der Provin— zial⸗Synode, Friedr. Mohn, feierte sein 50 jähriges laͤum. Schon den Abend vorher hatte sich die allgemeine Theilnahme an dem Feste unverkennbar ausgesprochen, und besonders hatte der Jubelgreis von seiner Gemeinde die ruͤhrendsten Be . Liebe und Dankbarkeit erhalten; um so mehr mußte die kirchliche Feier den allgemeinsten, erhebendsten Eidr Waͤhrend derselben uͤberreichten der Konsistoria dem Jubilar den ihm von des Koͤnigs Majestaäͤt Allergnaͤdiast verliehenen Rothen Adler-Orden dritter Klasse, nebst den Gluͤck wunschungs-Schreiben des hohen der Konsistorialrath schungs-Schreiben des hochwuͤrdigen Konsistoriums zu Kob so wie mehrere andere aͤhnliche Schreiben von Seiten der Pro— Ein großes Mittagsmahl beschloß
Der Pfarrer der
dinisteriums und der Re—
a nen, Gluückwuͤn
Schriever
vinzial⸗ und Kreis⸗Synoden. die Festlichkeit.“
— Heute fruͤh gegen 4 Uhr brach hier in dem sogenannten Englischen Hause, in der Mohrenstraße Nr. 49, auf eine bisher noch nicht zu ermitteln gewesene Weise Feuer aus. griff so schnell um sich, daß, bei der Ankunft der unve zur Brandstelle geschafften Loͤsch-Geraͤthschaften, der im Gebäude dieses Hauses befindliche schoͤne Saal bereits überall In diesem Saale war bis heute fruͤh gegen 3 Uhr eine musikalische Gesellschaft versammelt gewesen, und es ist daher mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß das Ungluͤck durch irgend eine Fahrlaͤssigkeit herbeigeführt worden ist Der angestrengten Thaͤtigkeit der Polizei⸗Beamten und Feuerloͤsch— Mannschaften ist es gelungen, diesem großen Brande insoweit Grän⸗ zen zu setzen, daß nur das gedachte Quer⸗Gebaͤude eingeäschert, die umliegenden Gebaͤude aber bloß mehr oder weniger beschädigt wor— Das Feuer war zwar gegen Mittag noch nicht ge— loͤscht, indessen stand um diese Zeit nicht mehr zu befuͤrchten, daß es von neuem um sich greifen werde. schaͤftigt gewesene Personen sind leider durch herabgefallene bren— nende Balken bedeutend verletzt worden, und werden ärztlich Sonst ist Niemand dabei verungluͤckt. stadt wird ubrigens durch diesen Brand eines ihrer schönsten oͤffentlichen Saͤle, an denen sie ohnehin Mangel l
in lichten Flammen stand.
Zwei bei dem Loͤschen be—
behandelt. Die Haupt⸗