1835 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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jeber Art, so wie Gold- und Silberpapier, mit 40 Kop. Silb.

das Pfund belgstet.“ 3 . j

Ein aus der Türkei , n , , eingeführtes wollenes Zeuch, welches dort unter dem Namen der Angorischen Shawls bekannt ist, und viel , mit den Europäischen Fabrikaten dieser Art dat, soll auf Befehl des Finanz⸗Ministers, bis auf weitere Verfügung, nach Transkaukasten über die Landgränze gegen inen Zoll von 83 pCt. zugelassen werden. Da es aber schwer ist, das gedachte Zeuch Europäischer Fabrication von dem Türkischen in unterscheiden, so kann die Ausfuhr desselben nach Rußland nur ellein durch die Transkankasischen, Euxi— nischen und Kaspischen Häfen auf derselben Grundlage zugelassen wer⸗ den, als im §. 28 der Verordnung vom 3. Juli 1831 für die in den Tranck aul asschen Häfen verzollten Waaren vörgeschrieben ist, und die in andere Ruszische, Euxinische, Asopische und Donau⸗Häfen oder auch in Astrachon eingeführt werden, d. h. mit Zuzahlung des Ergänzungs— Zolls nan h dem Europäischen Tarif, und auf Vorzeigung der Certi⸗ scate, daß in ben Transkaukasischen Land-Zoll-Aemtern 5 pCt. Zoll beishlt worden sind.

Ein Reichs-Raths⸗Schluß, Allerhöchst bestätigt am 21. September d. J, verfügt wie folgt:

1) Den Professoren und anderen Gelehrten, welche, gemäß Re— alements der Universitäten und anderer höherer Lehr-A Anstalten, bei ih⸗= rer Ankunft in Rußland, oder beim Verschreiben aus dem Auslande, das Recht zur zollfreien Einfuhr ihrer Habe und Sachen zum Belauf der bekannten Summe haben, sollen hinführo dergleichen Habe und Sachen nicht nach . Werthe durchgelassen werden, sondern nach dem Betrage des dafür gebührenden Zolls; die erlaubten gemäß dem jetzt beß henden Tarif, und die verbotenen nach dem Tarif von 1819; und 4 Zulassung soll für die dieses Rechts, der Einfuhr auf 2000 Rubel S. Genießenden beschränkt seyn auf ein Quantum eines Zoll= Betrags bis zu zoh0 Rubel B. A.; und für diejenigen, welche derglei⸗ chen fur zo,⸗0 Rubel B. A einzuführen berechtigt sind, auf ein Quan— tum eines Zoll-⸗Betrags bis 1500 Rubel B. A. einschließlich.

23) In dem Betrage dieser Summe soll, der früheren Ordnung kenn, nicht der Zoll Betrag solcher von den Professoren selbst einge⸗

rachter Sachen begriffen seyn, welche den nach Rußland ankommen— den Passagieren zollfrei zugelassen werden.

3) Dlese Verordnung bezieht sich nur auf die Professoren und Ge⸗ lehrten, die nach Erlaß derselben nach Rußland kommen.

Fuͤr den Verkehr zwischen Rußland und Polen ist durch Ukas vom 13. Nov. d. J. der neue, schon im Ukas vom 12 Nov. 1831 vorbe⸗ Ln gewescne Tarif publizirt worden. Derselbe befindet sich als

eilage der Nr. der Senats-Zeitung, und ist auch einzeln abge⸗ druckt in der Staatä⸗Druckerei zu St. Petersburg zu haben. Die we⸗ sentlichsten darin enthaltenen allgemeinen Grundsätze und Bestimmun⸗ gen sind folgende:

I) Die eigenen Fabrikate beider Länder werden zugelassen nach den verordneten Ursprungs⸗-Certisicaten, und unter Beobachtung der übrigen vorgeschriebenen Regeln für die Durchfuhr, durch die A Zoll⸗ Aemter Kowno, Brestlito woky, das Ustikuschkische und Cho— rostinskische Zoll⸗ Amt. Rohe Produkte werden durch alle Zoll— Stellen auf der Gränze des Cjarthums durchgelassen, wo die Bereini⸗

ung der Waaren ale und ohne Ersordern eines Ursprungs-Certi⸗

eats gestattet ist. Außerdem ist es nach diesem Tarife erlaubt, durch alle Zoll⸗Aemter aus dem Czarthum Polen, ohne Ursprungs-Certisicate, die nachbenannten Artikel durchzulassen: Assignationen, Kassen-Billets des Cijarthums Polen, Mineral-Wasser, Maschinen und Modelle, Mün⸗ zen, gemeines Tuch bäuerlicher Fabrication, Thon. Senf in Körnern, rohe Häute, Stahl (unverarbeitet), Scheeren zur Schaafschur und zum Tuchscheeren, Schaafs⸗Pocken⸗Materie, Poctasche, Ziegenflaum, Vieh⸗ Hörner, ungeschmolienen Talg, rohe, Wolle von Schafen, Kamelen, Ziegen und andern Thieren, ungereinigten Salpeter, Vieh, Süßholz, rohe Seide, Hasenfelle, Bernstein (unverarbeitet).

2) Von allen ausländischen Waaren, die aus Rußland nach Po⸗ len, oder aus Polen nach Rußland geführt werden, ist der Zoll eines jeden dieser Länder zu erheben, unabhängig von dem bereits in einem derselben entrichteten Zolle. Es versteht sich dabei von selbst, daß über⸗ haupt alle Einfuhr ausländischer Waaren auf der Gränze mit Polen nur nach Maßgabe der den dortigen Gränz-⸗Zoll-Aemtern zur Annghme und Bereinigung derselben verliehenen Berechtigungen stattfinden kann.

3 Apotheter⸗Materialien werden ans einem Reiche in das andere gegen den in demselben bestehenden Zoll eingelassen, ; ö.

Y Sachen, jum Konimissariats- und Ärtillerie-Bereich gehörig, aus Rußland ins Czarthum ober umgekehrt, für den Bedarf des Mi⸗ litairg eingeführt, unterliegen keiner Zoll⸗Erhebung. .

Y Die im Verzeichniß vom 12. Nov. i831 erwähnten 123 pCt. Zuschlag auf den Zoll-Rubel sollen sowohl von den aus Polen einge⸗ führten ausländischen Waaren erhoben werden, welche den Regeln des allgemeinen Europäischen Tarifs unterliegen (iedoch mit Ausnahme der nach Punkt 3 des gedachten Tarifs davon befreiten Waaren), als auch von denjenigen, welche kraft Artikel VI. des Verzeichnisses vom 12. Nov. 1831 nach denn Europäischen Tarif mit einem Zolle belastet sind, als: gerupfte Federn, Plümagen u. A., Petinet, Blonden, Spitzen, Tüll, Marli, Porter, Pottasche, Sali und Taback,

6) Der zjährige Termin des Einfuhr-Verbots nach Rußland von seidenen und linnenen Fabrikaten, nach Punkt 18 lit., T. des Ukas vom 12. Nov. 1831 ist zu zählen von Herausgabe des Ukas vom 28. Jan. 1832 über die Erlaubniß zur Einfuhr aus Polen der Fabrikate ister und 2ter Klasse. Nach Ablauf dieses Termins soll über den Zoll die⸗ ser Fabrikate besondere Verfügung getroffen werden.

7) Alle früheren, über den Handel zwischen Rußland und dem Szarthum Polen erlassene Verordnungen, insofern sie durch Ukas vom 12. Nov. 1831 nicht abgeändert wurden, und im gegenwärtigen Tarif

nicht einbegrifsen sind, verbleiben in voller Kraft.

Schweden. Unterm 22. Nov. d. J. hat die Königl. Regierung zu dem vom Königreich Griechenland angebetenen Reriprocitäts Ver— fahren, wonach resp. die Schwedischen Schiffe in Griechenland und die Griechischen in Schweden, hinsichtlich der Hafen-Abgaben, den eige—⸗ nen Landesschiffen gleichgestelit werden sollen, ihre Zustimmung erklärt. Auf der Scheere Rie dingen, im Kattegat an der Küste von Halland, sind 2 neue Leuchtthürme erbaut, und die Eröffnung . Feuer, mit Aufhören der bisher daselbst unterhaltenen offenen Pfan⸗ nenfeuner, ward auf den 15ten d. M. angekündigt. Die Höhe der neuen, aus Granit in Geckiger Form erbauten Thürme über der Scheere beträgt, einschließlich der Lanterninen, M Fuß, und die der Klippe 18 Fuß bei hohem Wasser; die Breite der Thürme ist 22 Fuß. Der Fokus der Flamme in den Lanterninen kommt z0 Fuß über die ordinaire Wasserhöhe. Die Thürme sind von der Klippe bis ; ihrer Höhe in den Fügen zugestrichen; das letzte Drittel ist, zu besserer Wahrnehmung für die Seefahrer, weiß überworfen, und die Lanterni— nen sind weiß gemalt. Die Richtung zwischen beiden Thürmen ist nach Norden “‘ O. und nach Süden Mm W. rechtweisend, oder nach Norden 67 zo“ O. (ONO) und nach Süden 67 30 W. (WSW) auf dem Kompasse, und auf diesen Strichen zeigen die Feuer, wie die Thürme, gleich. Der Abstand der Centra von einander ist 100 Fuß. Es missen diese Feuer, hei klarem Wetter, von einem 19 Fuß hohen Schiffsdeck auf gute drei Deutsche Meilen gesehen werden können. Anf der Nordseits der Thürme ist ein steinernes Gebäude, A8 Fuß lang und 20 Fuß hoch, ausschließlich eines Ziegeldaches von 9 Fuß Höhe. Es ist in den Fugen angestrichen, hat 3 Fenster auf der einen, 2 Fenster und eine Thür auf der andern langen Seite. Zur Seite e , ,. Thurmes ist ein Contrefort errichtet, worin Line Glocke größerer Art in gewissen kurzen Zwischenräumen, wenigstens jede Viertelstunde, geläutet wird, wenn es dickes Wetter ist. Außer⸗ dem besindet sich noch ein hölzerner Kohlenschuppen außerhalb der Leuchthürme. Die Feuer werden, nach Schwedischem Gebrauch im Kattegat und der Ostsee, von einer halben Stunde nach Untergang bis eine halbe Stunde vor Aufgang der Sonne, das ganze Jahr hindurch, unterhalten. Bei der Scheere ist beständig ein Boot zu haben.

Deutschland. Hannover. Die Gesetz⸗ Sammlung enthält das aus Windsor vom 21. Okt. d. 3 datirte Gesetz über die neue, vom 1. Jan. 1833 ab 3 erhebende Stempel ⸗Steuer.

Einẽ fernere, durch dis Gesetz- Sammlung vom 17ten d. M. publi⸗

zirte Verordnung über Annahme der Conventions-Zweigutegtoschen= Stücke und der Hannoverschen Scheidemünze ist schon in Nr. 353 der St. 3. ausführlich wiedergegeben worden.

Mecklenburg-Schwerin. Ebendaselbst befindet sich bereits in extenso die wegen Äufhebung aller noch bestandener Beschränkun⸗ gen des Handels mit Landes-Produkten zwischen dem Großherzogthum und dem Fürstenthum Ratzeburg erlassene Verordnung d. d. Schwerin den 17. Nov. d. J.

Oldenburg. Am 12ten d. M. erschien eine Großherzogl. Ver⸗ ordnung zu Gunsten des Hafenplatzes Brake an der Weser, folgenden wesentlichen Inhalts: ; . .

1) Der Hafen zu Brake wird mit dem Bezirke, welchen eine zu⸗ gleich publizirte Kammer⸗-Verfügung näher bestimmt, zum Freihafen er⸗ flär Es können alle Waaren auf der Weser in den Freihafen so⸗ wohl frei eingeführt, als von dort auf der Weser frei ausgeführt, im Bezirke des Freihafens gelöscht, in Niederlagen gebracht und ver—= kauft werden, ohne daß es dieserhalb einer Declaration bedarf, und ohne daß eine Eingangs-, Ausgangs-, Durchgangs, oder Comsum⸗ tions-Abgabe von den? Waaren zu entrichten ist. Aus- und Einla⸗ dungen an der nördlichen Kgje des Hafenbassins dürfen jedoch, wenn diese gleich im Bezirke des Freihafens sich besindet, nur unter vorgän—⸗ giger Anzeige bei dem Strom-Richter zu Brake geschehen. Die Be—⸗ wohner des Freihafens Brake sind frei von Entrichtung der Aecise.

2) Der Bezirk des Freihafens wird in Ansehung der im § J. genannten Abgaben als Ausland angesehen, und soll von der Land—⸗ seite mit einer Zolllinie umgeben werden; mit Bezug auf eine zu⸗ gleich im Anhange publizirte Kammer-Verfügung zur möglichsten Er⸗ leichterung seines Verkehrs mit dem Inlande

3) Die Einwohner des Freihafens Brake haben statt des Zolls und der Accise eine jährliche Aversional-Summe zu entrichten, deren Regulirung vorbehalten wird. ; .

4) Die neue Einrichtung soll mit dem 1. Januar 1835 ins Leben treten.

Bremen. Durch Senats-Beschluß vom 10ten d. M. wurden die Abgaben, welche von den die Hafen-Anstalten zu Bremerhaven benuz— zenden Schiffen zu entrichten sind, neu regulirt, wie folgt;

Für das Ein- und Ausgehen der Schisse durch die Schleuse und den Aufenthalt im Hafen bis zu zwei Monaten haben zu erlegen;

1) Schiffe von 10 300 Last und darüber 1 40 Rthlr. in 18 verschledenen Abstufungen.

2) Holzflöße, insofern Floß 2 Rthlr. . ᷣJᷣ;.

3) Kleinere Fahrzeuge bis zu 80 Last Größe, welche in Bremer⸗ haven Güter ans Land setzen, oder vom Lande empfangen, erlegen, statt des vorstehenden Hafengeldes, ein Lastengeld, welches, wenn die angebrachten oder empfangenen Güter unter und bis zu einer Last be— tragen, mit 6 Groten, und für jede mehr angebrachte oder empfangene Last Güter mit 6 Groten mehr entrichtet wird. Der Gewichts Aus— mittelung wird die Normal-Gewichts-Tabelle der Weser⸗Schifffahrts⸗ Akte zum Grunde gelegt. Wenn jedoch Schisse, welche nur dieses Lastengeld entrichtet haben, länger als 8 Tage nach Ankunft im Hafen verweilen wollen, so haben sie für den auf deren Ablauf folgenden Monat ein Liegegeld von 2 Rthlr, und für jeden solgenden Monat von 1 Rthlr. zu bezahlen. . ö / .

) Leichterschisse, welche von Weserplätzen, bis zuin Honmersiel an der Jahde und bis zum Dorumertief am rechten Weser-Ufer ein⸗ schließlich, resp. abgefertigt, oder dahin vom Hafen aus bestimmt sind, und nur in dem Hafen lagen, um Güter aus den Seeschissen zu em⸗ pfangen oder in dieselben ju löschen, sind von Erlegung des Hafen⸗— geldes befreit. . ; .

5) Wenn Schiffe länger als zwei Monate im Hafen liegen, zahlen sie für jeden folgenden Monat, wobei der angebrochene für voll zu rechnen, nach Verhältniß ihrer Größe von 60 300 Lasten und dar— liber, 1 5 Rthlr. in 6 verschiedenen Abstufungen,

Die Last wird für die gewöhnliche Roggenlast zu 4000 Pfd., die Kammerzlast für 14 Last, 3 Amerikanische oder Englische Registerton⸗ nen werden fur 2 Tast gerechnet.

dxiederlande. Zu Batavia ist im Juli d. J eine Verord⸗ nung publizirt, wonach alle auf Java, gleichviel ob in National- oder fremden Schiffen, eingehende Blumwol en- und Wollengewebe, wenn ihr Ursprung aus einem mit Wann befreundeten Lande nicht erwie⸗ sen werden kann, mit einem Zölle von 30 pet. ad vul. (statt der bis⸗ herigen resp. 25 und 75, je nachdem in National- oder fremben Schif⸗ fen eingebracht) belegt werden sollen. Dem Vernehmen nach ist eine in einem Holländischen Schiffe angekommene starke Ladung Genter Baumwollen-Waaren der neuen Abgabe bereits unterworfen worden.

Belgien. Der Moniteur Belge vom Isten d. M. publizirt die geschehene Vertheilung der durch Verordnung vom 30. Januar 1832, im Interesse der Maulbeerbaum- und Seidenwür mer Zucht gestifteten Präm̃ien. Alle drei Rreis-Medaillen von resp. 500, 390 und 109 51. sind demselben Individuo, Hrn. Charles Degandt zu Gent, zuerkannt worden.

Für eine

deren Zulassung erlaubt wird, für jedes

Handels⸗-Versuchs⸗Expedition nach Aegypten hat die Re⸗ gierung nicht nur dem Unternehmer derselben eine Prämie von 8oö9 Fr. bewilligt, sondern auch Mannschaften der Königlichen Marine, im Königlichen Sold und Verpflegung verbleibend, für die Bemannung des dahin bestimmten Schiffes zu seiner Disposition gestellt.

Im M. B. Nr. 312 werden 80 Erfindungs- Patente namhaft ge⸗ macht, welche theils durch Ablauf der sur sie bewilligten Fristen, . durch Entsagung oder Vernachlässigung übernommenen Verbindlichkei⸗ ten abseiten der Inhaber, erloschen, und deren Gegenstände also der sreien Benutzung und Bearbeitung des Publikums wiederum anheim— gefallen sind.

Spanien. Das wichtige Staats-Gesetz vom 16. November d. J. in 13 Artikeln, über die auswärtige Schuld und die neue Anleihe, ist bereits in Nr. 313 der Staats-Zeitung vollständig und textmäßig mit— getheilt worden. K.

Meteorologlsche Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends ] Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

z39, 57“ Par. 339, 6 Par. 338,“ 2 Par Quellwärme 8, 17 R. 9 0 J 0 8 4 0 ö 2 90 pCt. 70 pCt. 83 pCt. Bodenwärme 2, 090 R. halbheiter. heiter. halbheiter. SW. SSW. SW. SW. Niederschlag 0.

1834. 30. Dezbr.

Luftdruck... Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg.

Wolkenzug

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. Dezember. Niederl. wirkl. Schuld 593. 53 100. 53 A3. Cortes 23. Hamburg, 29. Dezemher. Foln. 137. Hope in Cert. 97. Engl. Russ. 102. Portug. S2. London, 23. Dezemher. Cons. 33 pr. compt. 921. Cortes Rz. Iloll. 233 5M. Port. Soz. Engl. Russ. 1063. Columb. 325. Mex. 42. Griech. —. Bras. 79. Gesterr. —.

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Ausdünst. 0, o 2 1 Rh.

Kunz-Bill. 2 . Span. Hreuss. Präm. Scheine 120).

53 99. Bei. 35.

Königliche Schauspiele.

.

. Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballets. Musik von uber. Preise der Platze: Ein Platz in den Logen des ersten Ru ges 1 Rihlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause: 1) Le Chaperon,. vaudeville en acte. par Scribe. 2) La premiere reprèsentation de: La Visi domiciliaire, drame-nouveau en 1 acte, du théatre du Gyn. nase. 3) Une Passion romantique, folie vaud eville en 1 acit, In Potsdam. Zum erstenmale; Franz Walter, Charalte Gemälde in 4 Abth., von Bauernfeld. Hierauf: Zum ersten male: Jugend muß austoben, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Fran, von L. Angely. ( Freitag, 2. Januar. Im e , Fra Diavolo, Op in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber. J Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

Koͤnigstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Januar 1835. Die Familien Capuleti un Montecchi, Oper in 4 Akten Musik von Bellini. . . Freitag, 2. Januar. Die Reise auf gemeinschaftliche sten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. Vorher: Das Raͤths⸗ Lustspiel in 1 Akt. J

Neueste Nachrichten.

Paris, 25. Dez. Der Koͤnig fuͤhrte gestern den Vor in einem anderthalbstuͤndigen Minister-Rath, arbeitete sod mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ertheih spaͤter dem Marschall Gérard eine Audienz. U

Von dem Pairshofe sind gestern abermals 33 Theiln⸗ mer an den letzten Unruhen, zu deren gerichtlicher Belangu; keine hinlaͤnglichen Gruͤnde obwalteten, auf freien Fuß geses worden. . Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten-Kammz ist noch Folgendes zu melden: Nachdem der Oberst Lamy n Debatte über den Gesetz-⸗Entwurf wegen des kuͤnftigen Avang ments der Zoͤglinge der Special-Militair-Schule zu Saint 6 und der polytechnischen Schule zusammengefaßt hatte, ergriff d General Leydet das Wort, um sich wegen seiner von dem Berich erstatter geruͤgten Aeußerung, daß man zu Gunsten jener militairisch Institute ein Privilegium begruͤnden wolle, zu rechtfertigen. bemerkte, daß er nicht sowohl die Zoͤglinge als deren Familhg als Privilegirte habe bezeichnen wollen, indem sich mehrma der Fall ereignet habe, daß die Zahl der zu ernennenden E conde⸗Lieutenants bloß deshalb vermehrt worden sey, in denjenigen jungen Leuten, die das Examen nicht haͤth machen koͤnnen, nichtsdestoweniger zu einer Lieutenant Stelle zu verhelfen. Aehnliches habe bei der Marine zugetragen. Diese veranlaßte den See⸗-Minister zu einer Rechtfertigum worauf Herr Mauguin die Rednerbuͤhne bestieg, un besonders den Nachtheil hervorzuheben, den der der Berathun vorliegende Gesetz- Entwurf insofern biete, als er ein frühn organisches Geserß (vom Jahre 1832), wonach es in der Arm niemals einen Grad ohne Amt geben sollte, umstoße. Ausnnh men von der Regel, meinte er, veranlaßten in der Regel m Störungen in den Reihen der Armee und erregten Besorgns über die Zukunft. Er wolle nicht in Abrede stellen, daß die 3 linge der Schule zu St. Cyr Anspruͤche haͤtten; deshalb abe duͤrfe man sie nicht den Unteroffizieren der Armer vorziehn Er verlange daher ausdruͤcklich, daß ahnliche Ausnahme⸗Ceseh wie das vorliegende, nie wieder der Kammer vorgelegt wuͤrde Nach einigen Bemerkungen des Herrn Guizot kam es zur! stimmung, worauf der Gesetz⸗ Entwurf in der von der Komm sion beantragten Abfassung (s. das gestr. Blatt der St. Ze mit 204 gegen 41 Stimmen angenommen wurde. Die Kamm vertagte sich darauf bis zum 26sten. 4

Ker General Solignac, von dem es bekanntlich heißt, er den Herzog von Leuchtenberg nach Portugal begleiten we hatte gestern eine Audienz beim Herzoge von Orleans.

Fuͤrst Talleyrand besindet sich wieder besser. Das Fiel von dem er befallen worden ist, wird den allzu anstrengen; Arbeiten zugeschrieben, denen er sich in der letzten Zeit! Schlosse der Tuilerieen hingegeben. R

Die Franzoͤsische Atadeinie hat gestern die Erneuerung ih! Bureaus vorgenommen. Herr von Lamartine ist zum Direl'⸗ und Herr von Jouy zum Kanzler ernannt worden. .

Aus Toulon wird vom 10ten d geschrieben: „Die Ka sten sind aufs neue in Bewegung. Diejenigen dieser Pat; die im Jahre 1830 emigrirt waren, kehren nach und nach n der zurück. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Freu der Legitimitaͤt wieder etwas im Schilde fuͤhren. Die ung stigen Geruͤchte, welche sich uͤber die Lage der Garnison Bugia verbreitet hatten, haben sich nicht bestaͤtigt.“ .

Die Quotidienne meldet: „Der Baron de los Val (Auguet) wurde auf seiner Reise nach England gestern fruͤh⸗ dem Hause eines seiner hiesigen Freunde verhaftet, unter di Vorwande, daß er gegen die Sicherheit des Staates intrigun Es wurden einige Nachsuchungen in dem Zimmer, wo der ron schlief, und in der Wohnstube der Person, die ihn auß nommen hatte, angestellt, man entdeckte jedoch nichts, was i haͤtte kompromittiren konnen.“ Ein Schreiben aus Bayonne vom 18ten d. besagt: „M rere Spanische Fluͤchtlinge von der Karlistischen Partei hat von den Behöoͤrden die Erlaubniß erhalten, in dieser Stadt selbst an der Graͤnze zu verweilen. Da jedoch einige von iht diese Gastfreundlichkeit mißbrauchten, so werden sie jetzt Ein nach dem Anderen ins Innere des Landes abgesandt.“

Frankfurt a. M., 28. Dez. 5proc. Met. 1005. g2n. Actien 1544. 5proc. Holl. 973. Hproc. Span. 45.

letztere

Redacteur Cottel.

Gedruckt bel A. W. Hayn.

spiele, Grafen von Redern, den Stanislaus⸗-Orden erster Klasse

von 15,000 Fl. angewiesen, auch . Institut den Namen des heiligen

e. sprechzn, und zer gut oder bos gemeinten Aufferder ung der zn wideriegen, weiche, ir fuer ihrer volligen Unwahrschein—

me der Wahrheit bei allen denjenigen ohnmaͤchtig seyn werde welche, wie die Juden der Vorzeit, ihre Ohren verschließen unt

Donnerstag, 1. Januar 1835. Im Opernhause; Die Stumme .

prenßischt Stan

Allgemeine

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Professor an der Uniersitat zu Kiel, Dr. A. Twesten, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultat der hiesigen Universitaͤt uu ernennen und die fuͤr ihn ausgefertigte Bestallung Allerhoͤchst⸗ Fu ö. vollziehen geruht. es Königs Majestät haben den bisherigen außerordentli⸗ chen Professor Pr. Ernst Blasius zum ordentlichen Professor der Chirurgie in der medizinischen Fakultat der Universitaͤt zu Halle und zum Direktor des zu dieser gehoͤrigen chirurgischen Klintkums Allergnaͤdigst zu ernennen und die fuͤr denselben aus— gefertigte Bestallung Allerhoöchstselbst zu vollziehen geruht. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den Ober Foͤrster von Berg zum akademischen Forstmeister der Universitaͤt Greifswald ernennen und das fuͤr ihn ausgefertigte Patent Allerhoͤchst⸗ fu zu vollziehen geruht.

Heute wird das 25ste Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches enthaͤlt unter Nr. 1571. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 18ten d. M., das Verdot des Besuchs der Universitaͤten zu Zuͤrich und Bern betreffend und mit demselben gleichzeitig das Titelblatt nebst chronologischer Uebersicht fuͤr ; das Jahr 1834 aus geg eb en. Berlin, den 31. Dezember 1834. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Die GesetzSammlungs⸗Interessenten werden benachrichtigt: daß mit dem heutigen Tage abermals eine Preis-Ermaͤßigung eingetreten ist, und

a) komptette Exemplare vom Jahre 1810 ab bis 1820 einschließlich zu 3 Rthlr. 15 Sgr. und mit jedem anschließenden folgenden Jahre zul * 15 5 mehr, also fuͤr die Zeit von 1810 ab bis 18354 einschließlich zu verkaͤuflich sind; dagegen

b) einzelne ,, aus der Zeit von 1819 bis 1816 der Jahrg. zu Rtl. 7 Sgr. 6 Pf.

x v 1817 51830 V 15 ; 3 x , ꝓPleisen! 1 abgelassen werden und zu diesen Preisen von saͤmmtlichen Post⸗ Austalten der Monarchte zu beziehen sind. ö

Bei dieser Gelegenheit wird auch bemerkt, daß von dem Nachtrage von 1806 ab bis zu der im Jahre 1810 errichteten Gesetz Sammlung die Ausgabe in Quart-Format schon laͤngst vergriffen ist und alle desfallsigen Forderungen nur in dem noch in hinreichender Anzahl vorhandenen Folio-Format zu 1 Rthlr. fuͤr sich und zu 15 Sgr. in Verbindung mit einem kompletten , , befriedigt werden koͤnnen.

erlin, den 1. Januar 1835. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Zeitungs-⸗Nachrichten. w 1 9 n 8.

Rußland.

St, Petersburg, Se. Majestaͤt der Kaiser haben dem Königlich Preußischen Ober⸗Stallmeister von Knobelsdorf, so wie dem Königlich Preußischen Ober-Ceremonienmeister von Buch den Weißen Adler-Crden, und dem Königlich Preußischen Kammerherrn und General⸗Intendanten der Königlichen Schau—

verliehen.

Der bei der diesseitigen Gesandtschaft in Berlin angestellte Wirkliche Staatsrath Baron von Maltitz, ist zum Kaiserlichen Kammerherrn ernannt worden.

Der bekannte Reisende, Dr. von Siebold, hat den Wladi⸗ mir ⸗Orden vierter Klasse erhalten.

P᷑Polen.

Warschau, 28. Dez. Se. Majestaͤt der Kaiser haben den Plan der Regierung des Koͤnigreichs Polen, in der Stadt Busk in der Wojewodschaft Krakau ein Hospital fuͤr Arme zu gruͤn— den, bestäͤtigt und zur Deckung der ersten Kosten die Summe ugleich genehmigt, daß dies . lkolaus fuͤhren duͤrfe.

Die hiesigen Zeitungen enthalten folgenden Artikel: „Indem die Gahette de France, in ihrem Blatt vom Sten d. M, einen Artikel aus dem Courrier frangais anfuͤhrt, wuͤnscht sie jugleich, denselben oͤffentlich geruͤgt zu sehen. In diesem Artikel werden angebliche Verfolgungen erzahlt, denen sowohl die Ein wohner Litthauens, als auch die des Koͤnigreichs Polen ausge— 1 waren. Wenn wir uns auf fruͤhere Widerlegungen ahnlicher Ar⸗ likel berufen wollten, so koͤnnten wir den erwahnten ganz mit Still⸗ schweigen uͤbergehen. Doch wollen wir noch einmal im Dienst der Gazette olge leisten. Wir entschließen uns somit, Verleumdungen lichteit, vön den Franzoͤsischen Journalen mit so großer Ge— schäftigkeit aufgenommen und in ihre vordersten Reihen gestellt worden sind. Üebrigens wissen wir im Voraus, daß die Stim⸗

Ntfliehen, um sie nicht zu hoͤren. Haͤtten wir dann in jenem * nur eine nm er hen zu widerlegen, so wuͤrde 5. we⸗ iger empöͤrend seyn. Wenn sich aber eine schlechte Gesinnun

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Berlin, Freitag de

thäͤtigsten Handlungen zu entstellen, und wenn diese schlechte Ge— sinnung, wahrend sie ein leichtglaͤubiges Publikum . eine Regierungs⸗Maßregel der Barbarei zu beschuldigen wagt, welche doch einzig nur den Schutz jener ungluͤcklichen Wesen bezweckte, die in Folge der letzten Unruhen als Verwaiste zuruͤckgeblieben sind, so kann man kaum glauben, daß die Bosheit und Tuͤcke bis zu diesem Grad der ÜUnverschaͤmtheit steigen konnten. In wenig Worten erwiedern wir daher fuͤr diejenigen, welche uns hoͤren wollen, daß die Fabel von Entfuͤhrung von Kindern ein— zig und allein aus der Sorgfalt der Regierung entstanden, diese verwaisten Kleinen, welche aller Mittel der Eristenß entbehrten, in den Instituten des Reichs unterzubringell, und zwar nicht deshalb, um mit diesen Individuen dermaleinst die Reihen der Kombattanten zu verstaͤrken, sondern bloß in der Absicht, sie dem Hungertode zu entreißen und ihnen irgend ein weiteres Fort— kommen zu eroͤffnen. Sie werden auf Regierungs-Kosten be— kleidet und an die Erziehungs-Hauser der Militair-⸗Waisenkinder geschickt. Darin hesteht der ganze Akt der Barbarei, gegen wel— chen man die ganze civilisirte Welt zu empoöͤren sucht! Eben so wenig Wahrheit liegt in der Anschuldigung, daß die Confiscation der, Polen zugehörenden Guͤter ohne Ende sey und auf die einfache Angabe von Polizei-Agenten erfolge. Die durch den Ukas vom 4. (16.) Oktober d. J. dekretirten Confiscationen betreffen nur diejenigen, welche durch den hoͤchsten Gerichtshof verurtheilt worden sind, so wie die Emi— grirten, welche, theils durch die Verstocktheit und Verderbniß ihres eigenen Herzens hingerissen, theils durch die von den Journalen so dienstfertig verbreiteten Luͤgen der Propaganda verfuͤhrt, bis zu dem letzten Augenblick die Amnestie nicht ange— nommen haben, welche ihnen doch nicht nur zu verschiedenen Malen, sondern auch in mehr als zureichenden Terminen darge⸗ botan worden war. Die uͤbrigen Angaben jenes Artikels sind so offenkundig falsch, daß sie schlechterdings keiner Widerlegung be⸗ duͤrfen. Wir wiederholen deshalb nur noch, daß wir weder den Anspruch machen, noch die Hoffnung haben, der Verleumdung den Mund 3 schließen. Wir lassen ihr vielmehr ihr Feld frei und uͤbergeben nur ihre Urheber der oͤffentlichen Verachtung, indem wir das Schicksal derjenigen aufrichtig beklagen, welche als Opfer ihrer eigenen Leichtgläubigkeit nunmehr der Last des Ungluͤcks erliegen, eines Ungluͤcks, bei dem es nur an ihnen lag, sich demselben zu entziehen.“

Frankreich.

; Paris, 26. Dez. Der Kaiserlich Russische und der Kö—⸗ niglich Sicilianische Botschafter wurden vorgesiern Abend von dem Koͤnige empfangen.

Der heutige Moniteur enthalt Folgendes: „Mehrere Zeitungen kommen auf die Unterbrechung des Herrn Carrel in der Sitzung der Pairs-Kammer vom 16. Dezember zuruͤck und setzen voraus, daß die bei dieser Gelegenheit von dem Baron Pasquier gesprochenen Worte von dem Moniteur nicht getreu wiedergegeben worden waren.) In der Pairs-Kammer wie in der Deputirten Kammer ist unsere Abfassung der Debatten Geschwindschreibern anvertraut, deren Genauigkeit wir bei allen Gelegenheiten nur zu ruͤhmen gehabt haben. Wir erklaͤren da— her auch diesmal, daß die von einigen Zeitungen dem Praͤsiden— ten in den Mund gelegte Aeußerung von unseren Geschwind— schreibern nicht vernommen worden ist, obgleich sie doch sehr in seiner Naͤhe sitzen. Wir haben daher in ihrer Redaction nichts zu streichen oder zu aͤndern, indem der von uns berichtete Satz woͤrtlich so lautet, wie sie ihn gehoͤrt und dem Haupt-Redacteur unseres Blattes mitgetheilt hatten: nichts ist darin geaͤndert worden.“

Das Journal des Debats liefert folgenden Kommentar zu der in der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer stattgehabten Debatte uͤber die Zoͤglinge der Militairschulen: „Das Gesetz uͤber die Lage der Offiziere verbietet, daß es Offiziere à la suite, d. h. solche Offi⸗ ziere gebe, die einen Grad besitzen, ohne zugleich eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee zu haben. Ungeachtet die— ser Anordnung haben wir gegenwaͤrtig etwa 1130 Offiziere à la suite. Dies ist indessen die unvermeidliche Folge der im vori— gen Jahre aus Gruͤnden der Sparsamkeit vorgenommenen Ab— schaffung der Aten Bataillone bei der Infanterie und der 6ten Schwadronen bei der Kavallerie. Die Offiziere ließen sich nicht wie die Soldaten entfernen, und man mußte sie à la suite stel— len, d. h. ihnen einen Grad ohne Amt lassen. Durch diese Maß— regel ist indessen das Gesetz nicht verletzt worden, denn dieses besagt nur, daß Niemand zu einem Grade ohne Amt ernannt werden solle. Die Offiziere der abgeschafften Bataillone sind aber nicht zu ei— nem Grade ernannt worden, sie haben denselben bloß behal— ten. Waͤhrend sich aber auf diese Weise die Zahl der Offiziere Wa suite vermehrte, meldeten sich die jungen Leute, die in der Militair⸗Schule zu St. Cyr ihr Examen bestanden hatten, zu Offiziers⸗Stellen. Was sollte man thun? Die jungen Leute waren in jene Schule unter der ausdruͤcklichen Bedingung ein— etreten, daß sie nach bestandener Pruͤfung als Offiziere in die rmee eintreten sollten. Nur in dieser Hoffnung hatten ihre Aeltern sie unterhalten, die Pension fuͤr sie gezahlt, und ihrer militairischen Ausbildung alle moglichen Opfer gebracht. Sollte man wortbruͤchig gegen sie seyn? Es blieb der Regierung nichts weiter uͤbrig, als von der Kammer eine Ausnahme von dem Ge— setze zu verlangen, und die Kammer hat in diese Ausnahme gewilligt, jedoch zugleich, um den Unteroffizieren der Armee ihre Rechte 1. bewahren, entschieden, daß die Zöglinge aus der Militair— chule zu St. Cyr, die von der Regierung zu Offizieren à la suite ernannt werden moͤchten, ihre Dienstsahre erst von dem Tage an zaͤhlen sollten, wo sie eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee erhielten. Die ganze Debatte in der Kammer hat bewiesen, wie sehr die Versammlung sich fur die Unteroffi⸗ hr interessire und wie hoch sie ihre gerechten Anspruͤche achte.

ugleich hat aber eine einzige Angabe des Berichterstatters klar

) Man vergleiche den Artikel aus dem IJgurnal du Com⸗

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und deutlich dargethan, welche Theilnahme auch die Regierung den Unteroffizieren widmet. Von 3963 Vakanzen, die seit der Juli⸗-Revolution eingetreten sind, haben die Unteroffiziere 3314 erhalten, obgleich das Gesetz ihnen nur den dritten Theil der— selben zuerkennt. Dergleichen Zahlen-Angaben sprechen mehr fuͤr die Regierung, als alle möͤglichen Declamationen wi— der sie.“

Der Indicateur und das Mémorial, zwei in Bor— deaux erscheinende liberale Blaͤtter, schweigen ganzlich uͤber die Niederlage, welche die Generale Oraa und Cordova am 15ten d. M. erlitten haben sollen. Dagegen liest man in dem royali— stiscen Journal de la Guyenne, das ebenfalls in Bordeaux herauskommt, folgendes Schreiben: „Bayonne, 290. Dezember. Großer Sieg! Zumalacarreguy hat am 15ten Cordova und Oraa vollständig geschlagen. Der Feind hat 2000 Mann ?) verloren. Bald werden Sie das amtliche und ausfuͤhrliche Bül— letin uͤber dieses Gefecht erhalten. Wahrend jene Generale sich schlugen, blieb Mina ruhig in Estella stehen. Er hat von die— sem Platze aus waͤhrend des ganzen Tages des 15ten das Ka—⸗ nonen, und Kleingewehr⸗Feuer hören koͤnnen.“

Die Quotidienne enthaͤlt folgendes Karlistisches Bulletin aus Eulate vom 16. Dezember uͤber den eben erwahnten Sieg des Zumalacarreguy: „Nach dem Treffen vom 12ten in der Umgegend von Asarta, in welchem der Feind 300 Mann verlor, blieb Zumalacarreguy am 13ten den ganzen Tag uͤber mit seinen Bataillonen in Zuniga stehen, indem er den Cordova und Oraa erwartete, welche Mendoza und Asarta (in einer Entfernung von einer Stunde) mit 8600 Mann besetzt hielten. Am 15ten Mittags erschien Cordova, nachdem er dem Zumalacarreguy eine Art von Herausforderung geschickt hatte, mit 6000 Mann vor dem Gasthause der Bruͤcke bei Arquija, wo ihn Zumalacarreguy mit Nachdruck empfing. Das Gefecht dauerte drei Stunden unter dem lebhaftesten Feuer. Cordova ließ vier Mal chargiren, um die Bruͤcke wegzunehmen, jedesmal wurde er aber mit großem Verluste geworfen. Da er endlich sah, daß seine Anstrengungen von dieser Seite vergeblich waren, so versuchte er es, uͤber einen Damm zu mar— schiren und hier zu gleicher Zeit eine Kanone aufzupflanzen; al— lein auch dies gelang ihm nicht. Mittlerweile trat die Nacht ein, worauf die Christinos sich auf Los Arcos zuruͤckzogen; in einer entfernten Stellung ließen sie Wachtfeuer brennen, um sich das Ansehen zu geben, als ob sie dort kampirten und um da— durch ihre Verfolgung zu verhindern. Waͤhrend dies sich bei der Bruͤcke von Arquija zutrug, unternahm Oraa mit 2500 M. einen geheimen Marsch in der Richtung von Acedo, um in das Thal von Lanz einzudringen und dem Zumalacarreguy in den Ruͤcken zu fallen. Er versuchte, durch den Engpaß von Gastiain herabzukommen; ein dort aufgestelltes Alavesisches Bataillon warf ihn aber zuruͤck. Als Zumalacarreguy das Feuer von die— ser Seite vernahm, marschirte er mit einigen Bataillonen dort hin, ohne jedoch die Position an der Bruͤcke aufzugeben, und zerstreute den Feind, der sich vergebens wieder zu sammeln suchte. Erst nach vielen Umwegen konnte er nach Los Arcos gelangen. Unsere Bataillone zogen darauf nach dem Thale von Lanz, nachdem sie einen vollstaͤndigen Sieg davonge— tragen, den Feind uͤberall geworfen, und ihm einen Verlust von 2000 Mann beigebracht hatten.“

Im Indicateur liest man: „Wir haben vor einigen Wo— chen von der Beschlagnahme von 1900 Flinten auf dem untern Flusse gesprochen, die fuͤr Don Carlos bestimmt schienen. Diese Sache ist durch eine Entscheidung der Raths⸗-Kammer beendigt. Die Beschlagnahme ist fuͤr unstatthaft erklaͤrt, der zu Toulouse verhaftete Herr Gaillard, Ankäͤufer jener Gewehre, ist in Frel— heit gesetzt und das konfiszirte Gut ist ihm zuruͤck gestellt worden.“

Großbritanien und Irland.

London, 26. Dezember. Man wußte gestern in Brighton noch nicht, ob der Köoͤnig sich morgen nach London begeben . doch glaubte man, daß seine Minister ihn dieser Muͤhe uͤberheben und zu ihm nach Brighton kommen wuͤrden. Die Prinzessin Auguste ist vorgestern Nachmittags von Bagshot-Park dort an— gekommen. Die Herzogin von Gloucester aber, die ebenfalls dort erwartet wurde, wird noch so lange in Bagshot bleiben, bis die Hoftrauer um den verstorbenen Herzog vorüber ist. Der Herzog von Wellington hat sich zu einem kurzen Be⸗ such bei dem Marquis von Salisbury nach Hatfield begeben, wo er die Weihnachts-Feiertage zubringt. Eben dahin sind auch der , Pahlen und mehrere andere ausgezeichnete Fremde ab— gegangen. 9 Robert Peel hat gestern mit seiner Familie die Anits— Wohnung des Premier⸗Ministers in Downing⸗Street bezogen. Der Couxier giebt folgende Zusammensetzung der Kom— mission des Schatzamtes als authentisch an: Sir Robert Peel, erster Lord; ihm zur Seite sein Bruder, Herr William Yates Peel, der Graf Lincoln, Viscount Stormont, Herr Ch. Roß und Herr W. E. Gladstone, als Kommissare. ö Die Proclamation wegen Aufloͤsung des Parlamentes wird, dem Courier und Globe zufolge, ganz bestimmt morgen von— Koͤnige in Brighton unterzeichnet werden. Doch ist es nicht wahrscheinlich, daß sie fruͤh genug in London eintreffen wird, um noch der Hof“⸗Zeitung vom Sonnabend einverleibt zu wer den. Man erwartet daher die offizielle Verkuͤndigung ncht vor Montag oder Dienstag. Mehrere Minister, und ein großer Theil anderer Parlaments ⸗Mitglieder haben bereits die Stadt ver as⸗ sen, um .. Wiedererwaͤhlung in Person zu betreiben. Der Globe fuͤgt seiner Anzeige von der zu erwartenden Aufloͤsung des Parlaments folgenden Aufruf an die Waͤhler hinzu: Re former des Vereinigten Koͤnigreichs! Seyd auf Euren Posten 1 Es ist der letzte Kampf der Tories! Sir Robert Peel hat selbn die Redensart: „5, Maßregeln, nicht Personen /n verworfen (s. den Art. London im gestrigen Blatte der Staats— eitung) und Ihr habt daher jetzt bloß auf die Manner zu 6 wel

ö. , e Verwaltung bilden. Präͤgt Euch ihrs Ramen

einer unerhörten Frechheit hemuͤht, die reinsten und wohl⸗

mere in Nr. 859 der Stgats⸗Zeitung vom v. J.

Die heutige Times sagt: „Es wird vom Courier, wir