1835 / 38 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Eigen, auf bloßen Ordonnanzen beruhenden Abgaben⸗Erhebung ein nde ju machen. Sie hossen aber zugleich, Herr Duchatel werde es bei die ser Legglisatlon ber Vergangenheit nicht bewenden, lassen, son? dern nun auch ernstlich an die Zukunft denken. Die „en quéte com. mereiale : habe, sagen sie, die Schwächen aller jener Argumente satt⸗ sam enthüllt, welche bisher zu Gunsten des Schuͤtz⸗Systems angeführt worden wären: kein aufgeklärter und unparteisscher Franzose sey mehr im Zweifel dariiber, daß die Prohibitionen allmälig verschwinben müssen, mit gleichzeitiger Verminderung der Eingangs Abgaben auch auf die schon jetzt nicht prohibirten, bem Französischen Gewerbffeiße dienstbaren fremden Urstoffe. Geschehe das nicht, so werde man glauben müssen, s habe sich das Ministerium durch bas bei Gelegenheit der „en quake: so übermäßig laut gewordene Geschrei einiger Privilegirten einschüch= tern lassen. Diescz Geschrei indesfen wen gstens in so weit ju unter drücken, daß kein Vernünftiger mehr danach hinhöre, gebe es nur Ein Mittel, und zwar eben die erwähnte suecessive Einstellung aller Prohi⸗ bitionen, und Gewährung aller Konzessionen, deren der Französische Ge— werbfleiß bedürfe, um die auswärtige Gewerbs-Konkurtenz wirklich zu destehen.. Bloß die Einfuhr der ürstoffe, Lebens mittel und Fabricationz— Materialien zu erleichtern, würde eine Ungerechtigkeit gegen die inlän⸗ dischen Produzenten senn und die Fabrikanten auf ihre Kosten berei⸗ chern; gleichzeitig aber den Singang fremder Fabrikate erlauben oder zrleichtein, würde die Fabrikanten zwingen, nun wirklich auch in dem— selbei Verhältuisse wohlfeiler zu verkaufen, als sie Urstoffe, Nahrungs⸗ mittel, Brenn⸗Material c. wohlfeiler bejögen: dadurch aber zwischen Produzenten und Fabrikanten das Gieichgewicht wieder sich herstellen, Rit gtoßem Gewinn für den beträchtlichen, weder der einen noch an“ deren Klasse angehörigen Theil des konsumirenden Publikums. In der That scheint, nach sechsmongtlicher enquste und Erörterung ihrer Er—⸗ gebnisse durch die freie Presse, so viel jetzt gewiß, daß fernerer Man— el einer wahrhaft für Frankreich zweckmäßigen Zoll-Gesetzgebung we⸗ er durch Unkenntniß der betreffenden statistischen Thatsächen, noch durch Sparlichkeit theoretischer Beleuchtung der betreffenden Grund- sätze, noch durch Ungewißheit üßer den Stand der öfentlichen Mei— nung wird entschuldigt werden können. Eben so wenig läßt sich be⸗ . daß die Regierung durch finanzielles Resultat der seit zwei

ker serif von 1800 daselbst zur Ausfuhr verboten waren), erlaubt eyn soll. Ferner enthält ein, durch Ukas des dirigirenden Senats vom 22.

Nov. v. J vublizirter Reichs-Rathsschluß folgende Bestimmungen:

1) von den Schiffen unter ausländischer Flagge, welche in die Hä⸗ fen von Ra dut⸗-Kala und Suchum-⸗Kala einlaufen, oder von da absegeln, sollen 50 Kopeken von jeder Last Waaren er⸗ hoben werden; .

2) von allen ankommenden Schiffen soll, wie in allen ausländi⸗ schen Häfen, ein Ankergeld (droit 4 angrage) erhoben werden. Diese Abgabe beträgt für fremde Schiffe 50 Kopeken von der Last, und für Russische 25 Kopeken. *

3) Ueberdies sind, zur Unterhaltung der Leuchtthürme, 25 Rubel von jedem Schiffe zu erheben; .

) da in den Häfen an der Ostküste des Schwarzen Meeres noch lange keine Stadträthe und Magistrate bestehen dürften, so sind alle diese Abgaben den Zoll-Behörden einzuhändigen, zur Ver⸗ sendung an den Verwalter von Imerezlen, und den Kom⸗ mandanten von Anap zum speziellen Aufbewahren; ö ;

5) das von diesen . eingehende Geld soll der Verfügung des Ober⸗-Befehlshabers von Trans-Kaukasien überlassen und verwendet werden zur Einrichtung der Städte, Anlage von

Wasserleitungen, Austrocknung der umliegenden Sümpfe u. s. w.

Ein Kaiserlicher Utas vom 30 Nov., publizirt am 7. Dez. v. J.,

bestimmt für das Jahr 18335 den Cours Russischer Gold- und Silbẽr⸗ münze beim . von Abgaben und anderen Erhebungen auf

Gold zu 3 Rubel 63 Kopeken und auf Silber 3 Rubel 60 Kopeken.

Ein anderer Allerhöchster Uas vom 19. Novbr., publizirt am 6.

Dez, verlängert die dürch Ukas vom 1. Sept. 1838 bis zum 1. Jan. 1835 ertheilte Erlaubniß zollfreler Getrgide⸗Einfuhr in allen Eursöpäi— schen Häfen und Zollämtern des Reichs, für die Häfen des Schwar⸗ zen Meeres, der Donau und des Asowschen Meeres bis zum Ende des letztbesagten Jahres. . Durch Ufas vom 28. Dezember v. J. hat seitdem diese Proroga⸗ tion auch auf die Land-Granze von der Moldau, Oester reich und Preußen, die Häfen des Weiß en und Baltischen Mee— res, wie auch die Getraide-Verschiffung von einem Russi— schen Hafen zum andern in ausländischen Schiffen Ausdeh— nung erhalten. Auf Grundlage des Salz-Reglements vom 5. August 1818, und in Folge finaniministerieller Verfügung, bringt das Departement des Berg- und Salzwesens zur öffentlichen Kenntniß, aus welchen Maga zinen und in welchen respektiven Quantitäten während des Jahres 1838 Kronsalz zum freien Verkauf verabfolgt werden wird. (Im̃ Detail zu ersehen qus der St. Petersb. Handels-⸗Zeitung Nr. 101. v. J.5 Nach einem vom Departement des auswärtigen Handels publizir— ten Erlasse des Finanz-Ministeriums soll zugezählt woͤrden: Kokos— Nuß-⸗Oel zum Tarifs-Artikel Baum- oder Oliven-Oel und andere Oele derselben Art in Fässern, nach Abzug der Tara, mit 1 Rub. 50 Kop. Silber das Pnd, aber in irdenen Geschirren, Flaschen und ande⸗ ren gläsernen Gefaßen, mit dem Gewicht des Gefäßes, mit 3 Rub. 50 Kop. Silber das Pud belastet.

Ein Ukas des dirigitenden Senats vom 21. Mai v. J. verordnete, daß, statt der in natura nicht bestehenden Silbermünze Ünter 5 Kop, Kupfermünze nach dem jährlich festgesetzten Course angenommen wer⸗ den soll. Zur Erleichterung für die Zollämter in schneller und richti—⸗ ger Berechnung dergleichen kleiner Silbermünze gegen Kupfer nach dem für das Rear 1835 festgesetzten Cours von 3 Rub. 60 Kop. für den Silber-Rubel, publizirt bas Departement des auswärtigen Handels nachstehende Tabelle, wonach die Zollämter sich zu richten haben:

4 Kop. Silber wird gar nicht gerechnet.

rechtigung, auf deren Grund auch im Buche die von ihn. machten Ablieferungen zum Verkauf im Innern eh 79 verzeichnet werden können. 7) Hinsichtlich aller übrigen diesen Gegenstand betressenden jn verbleibt die Verordnung vom 17. Juni 1830 in Kraft. Die in unserm Art. XV. (St. Ztg. No. 837 v. I) ernh Verordnung üher das Verfahren mit etwa angehaltenen verbot eingebrachten fremden Lotterie⸗Loosen ist dahin erläutert worden sie sich nicht auf die Billets der Warschauer Lotterie er welche demnach ungehindert in Rußland gingelassen werden solle Der Stadt Qdessg ist von des Kaisers Majestät eine Mest liehen, und diese Bewilliging am 9ten d. M. publizirt worden f

1da ußischen Staats- Zeitung M 38

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

ekanntmachun en. des Kaufgeldes und der Werth der Saaten, wird! den 18. Juni 1835, Vormittags 10 uhr, stiz Raͤthe Ziekursch und Föͤrster und die Justiz⸗Com-= ö. kann tm ach ö. , ,, u. n,. dir, e. ĩ ĩ ĩ ß ü ; ö j. 2 endeß, angesetzt; ierd h t . besagte Messe wird eine Fortsetzung und ,,, lin Gli gen Verpachtun der Dom gine Rheden. verweigert, das Grundstuͤck anderweitig ausgeboten, mit dem Bemerken zur . , n , , . 7 . nette denon endels⸗ärfte eenemcchenze elckennöih Bäe Pächttüäctetder Domnatns töeden, im Graäs und zer li Termin eingckahlt? Bett bud rein, nb, h ern Taxe, der neueste Hypothekenschein und Termin Riemand melden, so wird die Praecluston , ii, wer ee undalwgf, as, Horwerk eden mit verfallen pirs. die Faus-⸗HGedingüngen täglidh in unserer Con curs, fler biejcht unbelannten Prütendenten erfolgen, uni werden. Die Körenpi.-Moesse macht dabei, den Anfang; dann j Kphan Klewengü, die Benuhung des Brau- und Im Falle des Verkaufs in einzelnen Etablissements, Registratur eingesehen werden können. der Referendar Carl von Salza und Lichtenau in Reamnk; dann die Mrgri. Him5mellshrte hes on Charkow; i mau fet und, dez Fischerei in den zur Amtspacht werden auch die vorhandenen Vorwerks- Gebäude zur Cislin, den hl Cap enden h ben Genuß der Majorats-Stammmfinfen gesetzt wer⸗ den auf letzterer verkehrenden Kauflcuten besucht werden zu könn, hgchbrigen Gewaͤssern, so wie der Krug Verlag Verdußerung und zwar zum Abbrechen ausgeboten Civil-Senat des König! Ober-Landes-den, und dicsen igen gleich nahen oder näher Berzch⸗ die neue zMesse zu Odessa, auf den 1. Sept, bestimmt, jh Men noch zwangspflichtigen Krug- Und' Schank— werden, wofuͤr das Kaufgeld gleich im Lizitations⸗= gerich ti eiten nome if geesfhn e erfohtes races en. den Kreusss, Crhöhn ng, weicher Zeituhnkgsitbtrhsuhs fül alk B Nen, hen. Bchüfs Sicherstellnng der aufgelau Lermin erlegt werden muß. Bir. riss at faser milden, werben är verpflichtet ö werden die sen deg Handels Verfehrs, vzn Neu Rußland ber beguemse get in, Pachtresie, är den Zeitraum vom 1. ipril Feräußerung' zum Grunde zu legenden Bebingungen Hank lun gent ieee dee Harl won? Galse hatzen Serwird anf, dieser Messe mit allen TWagren, Kandel hn fs zum i. pril 838 mit dem vorhandenen fönnen in unser Regiftratur und ber den' Bor ä nen rächsichtlich diefer zinsen anzuerkennen, und resp. werden dürfen außer mit selchen, die zur Einfuhr verboten n öl. Jibentarid an Braus und Brennerei Ge Fentämtern Inobpräclaw und Strsellzo zu jeder Zeit zu übernchmen, ohne von ihm Rechnungslegung den wachte nsr neh elan ht sind, den wen nn, then und der bestellten Wintersaat, im Wege der eingesehen werden, auch werden ö im Lizitations⸗ dder Erfah der erhobenen Rutzungen fordern zu kön= halb des Besirks Les Freihäßent feen, nahz an andf, sil m ien an den WMeituicten den perpgchtet werden. Termine den Crwerbhmsstig'nt elan ttt m nht. gen f der sogenannten Chersonesischen Einfahrt in die Stadt. Wir haben einen Termin zur Lizitation auf Bromberg, den 7. Januar 1835.

(Schluß folgt.) den, . ö . . ö. K un ig. 8 gierung.

. 5 ; em Conferenz⸗Gebaude anberaumt, und laden theilung fur direkte ö

Meteorologische Beobachtung. u g als iert rb , gm inn h g f kte Steucrn ꝛc Morgens Nachnitt, Abemds Nach nnch Be neren Bedingungen der Verpachtung, so

6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beo bat ie hie Ertraͤge der Pachtstücke, und der Pacht-Kon⸗

. 9 ; . . m rom 23. October 1826, dessen Bessimmungen

338, 5 6 Par Z3 d 32 r 331/41 War · Quellwärme ig jcenwẽrtigen Veipachtung iin wefentlichen zum ö unde gelegt? werden fölen, können in unstrer w 5, R. e s, e R. Mt, 2, , R. samainen-Registratur eingesehen werden. . Dunstsaͤttg. 90 ꝓCt. 73 pCt. J5 pCt. Diejenigen, welche auf das Pachtgeschaͤft einzu⸗ Wetter - trüber. true. regnig. ben eabsichtigen, muffen in dem Lizitations-Ter= . RB. **. Wo w. in eine Kaution von Zweitausend und Fuͤnfhundert Koiten zug NW. . haleen in Staats⸗Schuldscheinen oder Wenspreuß. andbriefen mit den dazu gehdrigen Coupons de⸗ niren, und sich außerdem uͤber den Besitz eines bponiblen Vermoͤgens von mindestens 600906 Thlr., wie uͤber ihre persßuliche Qualifikation zur Ueher⸗ hme einer Koͤnigl. Domainen⸗-Pachtung ausweisen. Die Domaine Rheden gehort zu den vorzuͤglichsten schtungen des hiesigen Regierungs- Bezirks; ein sher Theil des Ackers besteht aus dem schoͤnsten sitzen⸗Boden und eignet sich auch zum Anbau von -Gewaͤchsen. Die Lage ist angenehm und fuͤr den satz der Producte wegen der Naͤhe der Weichsel b der Handels- Stadt Graudenz guͤnstig. Die Ge⸗ unde befinden sich in einem guten Zustande. Marienwerder, den 12. Januar 1835.

Königlich Preußische Regierung. htheilung für direkte Steuern, Domai— nen und Forsten.

Beilage zut Allgemeinen Pre

Avertissement.

Ueber den Nachlaß des am 13. November 1831 zu Marwitz verstorbenen Kriegs⸗ und Domainen-Raths von Berge, ist auf den Antrag des Ober⸗Landesge⸗ richts Assessor von Berge der erbschaftliche Liquida— tions- Prozeß eröffnet, und zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Forderungen ein Termin vor dem De— putirten, Referendarius von Manteuffel auf den 11. Mai 1835, Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden.

Glaͤubiger, so

Es werden daher alle unbekannten wie der auf dem zum von Bergeschen Nachlasse ge⸗ en Vorwerke Weißberg bei. Posen eingetragene

nen, sich vielmehr mit den noch nicht bezogenen Fideicommiß⸗Zinsen zu begnuͤgen.

Glogau, den 7 Rovember. 1831.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Nleder⸗Schlesien und der Lausitz.

(L. S.) v. Götz e.

*

1835. 5. Februar.

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt

Bekanntmachung, j

betreffend den Verkauf des Königl. soge⸗

nannten Probstei⸗Vorwerks bei Naum bůrg am Bober im Saganer Kreise.

Da in dem am 18. Maͤrz v. J. zum Verkauf des Königlichen sogenannten ra bstei Vol wirt bei Naum⸗ burg am Boer angestandrnen Licitations-Termine ein annehmbares Kaufgebot nicht abgegeben worden ist; so wird ein anderweiter Bietungs- Termin auf den 30. Maͤrz d. J. hiermit anberaumt, welcher von dem dazu ernannten Komissario in loco Naumburg am Bober von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends abgehalten werden wird,.

Genanntes Vorwerk liegt im Saganer Kreise, Vier Meilen von Crossen, Drei Meilen von Gruͤnberg, und Drei Meilen von Sagan entfernt. Es enthaͤlt: 83 Morg. 37 Ruth. Hofraum und Bau⸗ stellen, Gaͤrten, Acker, Wiesen, Strauchholz den Wiesen, Rasenhuͤtung, Teiche und Ge⸗ waͤsser, Wege, Daͤmme, Unland c. 1099 Ruth. ht aus: 18 UMlIRuth. Laubholz, 1 Nadelholz, 76 Weidigwerder,

Edietal -- Citation.

Von dem unterzeichneten Gericht werden alle die⸗ jenigen, welche an den von dem hiesigen Kaufmann Franz Wirner unterm 23. September 2. c. auf die ., Schummel & Hintel zu Breslau an die

rdre des hiesigen Kaufmanns Ludwig Michaelis uͤber 500 Thlr. 6 nach erfolgter Acceytation ünterm 28. Octobe an den Kaufmann Moritz Lilienhayn allhier girirten, nach 2 Monaten zahlbar gewesenen, jedoch in Ber⸗ lin abbanden gekommenen Wechsel, als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand Inhaber oder sonstige Anspruͤche zu haben glauben, auf den Antrag des ꝛc. Lilienhayn hierdurch aufgefordert, sich in dem auf den iE. Äpril 18635, Vorm. um 10 Uhr, vor dem Herrn Auscultator Freiherrn von Ripperda in dem Stadtgerichts Gebdude hierselbst angesetzten Termin entweder persoͤnlich oder durch legitimirte Bevollmaͤchtigte bin melden, ihre Anspruͤche an den Ie, Wechsel anzuzeigen und zu bescheinigen, wi⸗ rigenfalls ihnen dieserhalb ein ewiges Still schwei⸗ en af let und gedachter Wechsel amortisirt wer⸗ en wird.

Glogau, den 19. Deebr. 1833. . Könlgl. Preuß. Land⸗ und Stabhtgericht.

höri Real ⸗Glaͤubiger Paul Balzerowsky oder Ballenowky, eventugliter dessen Erben, und dessen Bruder der Geistliche Balzerowsky (Balienowsky), fuͤr welchen eine rechtskraͤftig erstrittene Forderung von 180 Thlr. nevst 3 pCt. Zinsen seit dem 28. Februar 1806 auf den Grund des Iinmissorialis vom 31. August 1829 bei dem Vorwerke Weißberg eingetragen steht, oder seine hinterlassenen Erben hierdurch vorgeladen, ihre Forderungen spdͤtestens in dem obigen Termine auf dem Königl. Ober⸗Landesgerichte hierselbst, entweder in Person oder durch einen mit Vollmacht und In⸗ formation versehenen hiesigen Justsz⸗Commissarius anzuzeigen und die Beweismittel beizubringen. Bei Nichtanmeldung ihrer Anspruͤche im Termine haben dieselben zu gewaͤrtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger noch uͤbrig bleiben mochte, werden ver— wiesen werden.

Frankfurt a. d. O., den 5. December 1834.

Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht.

Flußwärme 2m Boden wärme ng, Ausdünst. oy Niederschlag 0, j

Ihren im Kleinen und Einzelnen versuchten Reformen und Systemms— odifieationen von größeren und entscheidenderen Maßregeln in der⸗ selben Richtung abgeschreckt werde. Denn die jetzt amtlich publizitte Staats Einnahnie Frankreichs im Jahre 1834 hat, im Kapitel der indirekten Steuern, gegen das Jahr 1832 ein Plus von 19, 608,000 Franken und gegen das Jahr 1833 ein Plus von 511,009 Franken

ergeben. Nach einem zwischen Frankreich und Großbritanien abgeschlossenen Vertrage vom 26. Januar 1826 sollten Englische Schiffe, welche . mit ., ö Ladung aus den Europäischen Besttzungen Großbri—

aniens; oder in Ballast aus kommen; . . oder aus dem Vereinigten Königreich oder dessen Suropäischen Be— sitzungen kommend, ihre Bestimmung außerhalb Frankreich ha— ben, aber genöthigt sind, einen Französischen Hafen anzulaufen

; und ohne Handels-Geschäfte daselbst zu verweilen,

hinsichtlich aller Schifffahrts-Abgaben mit den Französsschen National⸗ Schiffen auf völlig gleichen Fuß behandelt werden, in allen übrigen n. aber als fremde. Doch war ihnen später durch Ministerial⸗ Beschluß vom A. August 1828, auch flir den Fall, da ste, andertho als in Großbritaniens Europäischen Besitzungen beladen, während ihrer Reise durch höhere Macht gezwungen werden würden, in einen Fran— zösischen Hafen einzulgufen, eine Ermäßigung der Schifffahrts-Abgabe don 3 Fr. 75 Ets. auf 30 Cts. per Tonne, jedoch nur unter ausdrück⸗ licher Bedingung der Gegenseitigkeit, zugestanden worden. Da sich nun seirdem ergeben hat, daß diese Gegzenseitigkeit, wegen gewisser Eigenthümlichkeiten des Englischen Abgaben-Systems, in England nicht gewährt werden konnte, so ist jetzt auch Französischer Seits durch

ourant gezogenen und von diesem October a. c.

Eerlin er Börse. Den 6. Februar 1835.

Amtl. Fonds. und Gel- Cours Jettel, (Ereusag 3 n . .

Ostpr. Pfandbr. Fomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. I. u. N. LZ. Sch. d. K. -u. N. Holl. vollw. Dub. Neue do. Friodrichsdior . Digsconto

St. Schuld - Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Prüm. Sch. d. Sech. Kurm. Obl. m. I. C. Neum.lInt. Sch. do. Berl. Stadt- Obl. Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Efandhr. Grosshz. Pos. do.

irgend einent anderen fremden Hafen an—

160 105 123

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C = . e o , = .

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,,,, das Aufgebot einer Post von 1060 Thalern Courant auf dem Antheil⸗Gute Schweinitz betreffend. Die Graͤfin Eveline von Schlabrendorff, vermaͤhlte Graͤfin von Sickingen, hat als Besitzerin des An⸗ theil Gutes Schweinitz, Gruͤnberger Kreises, darauf angetragen, die von den auf dem

Bekanntmachung. Das zum Domainen⸗-Amte Kruschwitz gehdrige, Meilen von der Departements⸗Stadt Bromberg, dz Meilen von der Kreis-Stadt Inowraelaw, Meile von dem Königl. Polnischen Staͤdtchen Ra⸗ 'jewo entfernte, auf dem bstlichen Ufer des Goplo⸗

Bekanntm achung.

Das Etablissement des verstorbenen Kaufmanns Placke im alten Theile der Neustadt, bestehend in Wohn, Fabrik⸗, Wirthschafts⸗Gebaͤuden, Hofraum und Garten, welches zum Betriebe eines Fabrik⸗ Geschaͤfts oder auch zur Parzellirung geeignet und

Auswärtige Börsen. Ams ter dam, 1. Fehruar. zu 17 Kop. Kupfer. Niederl. wirkl. Schuld 553. 53 101. Kauz-Bill. 29. . 6 Aut werben, 31. Januar. ö Span. 38 Alz. 33 27. Guebhard . Zinsl. 1853. Belg. —. Durinst. 25.

Timm 508 . Die Waldung beste

CM es ta

* Cort ö * *.

Beschluß des Finanz, Ministers von 25. Dezeinber v. J. die unterm K-‚August 1828 der Englischen Flagge ertheilte Bevorrechtung, wegen Nichterfüllung der Bedingung, unter welcher sie ertheilt war, wiederum aufgehoben worden. . 5

Der Moniteur publizirt eine Königl. Verordnung vom 25. De— zember v. J., wodurch der Regalpreis des feinsten Jagdpulvers, pon dre royale benannt, vom 1. Januar 1835 ab auf 12 Fr. pr. Kilogramm, einschließlich des Werthes der Kapsel, bestimnit wird.

Derselbe Moniteur giebt in Nr. 7 8. J. eine Königl. Verordnung vom ten d. M. zur Reorganisation des durch Artikel z des Gesetzes vom 28. April 1816, für Entscheidungen über die Natur der als Con⸗ trebande in Beschlag genommenen Waaren, eingeführten Geschwornen⸗ Gerichts, wonach dasselbe künftig aus 3 Mitgliedern und 15 Stellver- trerern bestehen, in seinen fle n, immer zu Fünfen vperiren und jihrlich mit einem Fünftel erneuert werden soll.

Folgendes Cirkulare der General-Zoll-Verwaltung vom 21. De⸗ 6 ö. J. ist nicht ohne Interesse auch für den auswärtigen Han—

elsstand:

Beim Zoll-Amte Bordeaur war Caution gestellt worden fur die Wiederansfuhr über Bayonne von 12 Kisten gereinigten Zuckers (sucre terré); im Cautions⸗-Certifikat (acquit é caution) fand sich der Zucker als weiß bezeichnet; bei der Ankunft wurde er für gelb— lich (blond) erkannt und in Gemäßheit Art. 9. Tit. III. des Gesetzes vom 22. August 1791 von der Dougne in Beschlag genommen. Das Tribunal, zu Bayon ne hob diesen Beschlag wieder auf, indem es au= führte, die Bezeichnung des Zuckers als weiß sey etwas Ueberflüssiges gewesen, indem nach dem Tarif von 1822 schon die Bezeichnung einer

zaare nach Art und Qualität zur Gültigkeit der Declaration hin reiche, und diesem Erforderniß im vorliegenden Falle durch die Angabe als „suere terré“ vollkommen schen genügt gewesen sey. Die Zoll⸗ Verwaltung trug auf Cassation dieses Üürtheils an und erhielt dieselbe am 18. Nrvember v. J vom höchsten Gerichtshofe mit dem Entschei⸗ dungsgrunde, „daß die Declaration des Absenders und das ihm dar⸗ auf ausgefertigte Cautions-Kertifikat als Korrelatg zu betrachten sind, aus welchen eine nicht willkürlich zu umgehende Verbindlichkeit gegen die Verwaltung sich bildet.“ Die Zoll-Behörden werden aufgefordert, dieser Entscheidung, welche einen wichtigen und möglicherweise häufig zur Anwendung kommenden Grundsatz feststellt, die gehörige Aufmerk⸗ samkeit zu widmen.“

Auf, Antrag des Municipal⸗-Raths zu Havre ist vom Handels Ministerium genehmigt worden, daß auf dem dortigen Packhofe vom 1. Jan. d. 1. ab die doppelte Lagetungs⸗Gebühr aufhören soll, welche dich für den ersten Monat nach Einbringung von Waaren ins reelle , berechnet wurde. . .

ie Ausführung der Französischen, im Gesetz⸗Bülletin vom 38. Juni v. J, bekannt gemachten Handels⸗-Verträge mit den Republiken Vẽne⸗ zuela und Neu-⸗Gr an ada betresend, ist von der General⸗Zoll⸗Ver⸗ waltung bekannt gemacht worden, daß von jetzt an nicht nur alle na— türliche und Manufaktur⸗Produkte der besagten Republiken, gleich den Nord⸗Amerikanischen, beim Eingange in Frankreich von der Fusat-Ab⸗ gabe befreit seyn werden, welcher sonst dergleichen unter fremder Flagge gemachte Einführen unterliegen, sondern auch ihren Schiffen in Fran- iösischen Hafen die völlige Freiheit von Tonnengeldern und die Ent— richtung sonstiger Schifffahrts⸗-Abgaben auf dem . der Nationnal⸗ Schife zügektanden seyn wird. Es ist dabei jedoch vorausgefetzt, daß Waaren und Schiffe, durch die gehörigen Ursprungs-Zertifikat? und Manifeste, oder resp. Musterrollen als wirklich direkt aus Venezuela oder Neu⸗Granada kommend, und resp. dahin zu Hause gehörig, auch . k. mit wenigstens z nationaler Mannschaft besetzt, nachgewie⸗ en werden. .

Rußland. Ein am 18 Nov. v. J. bestätigter Reichs /Rathsschluß verordnet, daß bei der Zoll-Erhebung Für ein⸗ und ausgeführte Waa⸗ ren, im Handel sowohl mit Europa als mit Asien, der Silber⸗Rubel zu 3 Nubeln 60 Kopeken Reichs-Bank⸗Assignationen während des Jah⸗ res 1838 gerechnet werden soll.

Ein anderer am 26. Okt v. J. Allerhöchst bestätigter Reichs⸗Raths⸗ schluß besggt; daß zur Verbreitung der Rüssischen Tuch-Fabrieation und zur Beförderung des Handels mit China die Ausführ' des Sol⸗ datentucht über Kjachta (auch in solchen Farben, die nach dem Ksächꝙ

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* *

1.

No, 103 der St, Petersburgischen Handels-Zeitung v. J. enthalt eine ausführliche, daselbst etwa nachzusehende Topographie ünd Wir⸗ kungs⸗Beschreibung der verschiedenen Leuchtthürme und sonstigen Zei⸗ chen, welche längst der Nord⸗Küste des. Schwarzen- und auf den wich⸗ tigsten Punkten des Asowschen Meeres bestehen, um den Seefahrern, sowohl bei Tage als hei Nacht, ihren Weg zu bezeichnen: namentlich Lan den nördlichen Ufern des Schwarzen Meeres: des O de ssa'schen Leuchtthurms auf dem Fontaine⸗Vorgebirge; des sch wim⸗ menden Kinburnischen am äußersten Ende der Kinburnischen Landzunge beim Eingang in die Bucht des Dnieprs; des Tendrai⸗ schen auf, dem nördlichen Ende der Halbinfel diefes Ramens; des Tarchankutischen auf dem nord-wesilichen Ende der Taurischen e ng nicht weit vom Achmetschetschen Hafens; des In kermani—

chen Allignements-Fanals beim Eingange in die Sewastopolsche Rheede; des Chersonesischen Leuchthurmz am südwestlichen Ufer der Taurischen Halbinsel; des Taklynifchen beim Eingange aus dem Schwarzen Meere in den Kimmerischen oder Kertschischen Bosporus. II. Im Bereiche des Asowschen Meeres; des Jen ikalaischen beim Ausgange aus dem Asowschen Meere in den Bosporus; des Bielosaraischen auf der Landzunge gleiches Namens am nördl?⸗ chen Ufer des Asowschen Meeres. Außerdem III. an den Donau, Mündungen: des Kiliaischen Allignements-Fanals zur Bezeich⸗ nung des Eingangs in die nördlichste Mündung.

Ein am St. Nov. v. J. Allerhöchst bestätigter Reichs-Rathsschluß modifizirt die Verordnung vom 12 Juni 1830 in ihrem den Verkauf giftiger Substanzen betreffenden Theile. Zur Erleichterung der An⸗ schaffung dahin gehöriger für Künste und Gewerbe unentbehrlicher Ma— terialien, und doch mit gehöriger Beachtung wesentlicher Zwecke der Sicherheits⸗Polizei, sollen künftig

1) Künstler, Fabrikanten und Handwerker, welchen nach der Ver⸗ ordnung v. 17. Juni 1830 gewisse giftige Substanzen für ihre Arbeit zu gebrauchen erlaubt ist, nicht mehr, wie bisher, bie Erlaubnißscheine zur Ausübung dieses Rechts in jeden einzel— nen Ankgufsfalle nehmen müssen, sondern für ein ganzes Jahr sie zu lösen berechtigt sen. ;

2) Diese Erlaubnißscheine sollen in den Städten von dem Amte der ,,, oder der Zunft, oder der Stadt- Polizei, in den Kreisen von der Land-Polizei ertheilt werden.

3) Künstler aus dem Bereich der Akademie der Künste, oder Per⸗ sonen, welche bei gelehrten und anderen Kron-Anstalten die⸗ nen, müssen darüber, daß zu ihrem Geschäft dergleichen Sub— stanzen erfordert werden, Certifikate ihrer Behörde beibringen.

) In dem Erlaubnißscheine muß verzeichnet seyn, Stand, Tauf— und Familien⸗Name des Fordernden, mit spezieller Angabe der . zu deren Ankauf und Besitz er sich berechtigt aus

ewiesen hat.

5) 6 Vorzeigung des Erlaubnißscheines erfolgt die Auslieferung der geforderten Substanzen gegen Quittung des Käufers in dem besonderen für diesen Zweck vom Verkäufer zu haltenden Buche, und mit Anführung des den Verkauf authoristrenden Certimfikats.

6) Fabrikanten und Kaufleute, welche dergleichen Substanzen un— mittelbar vom Auslande verschreiben, wie auch diejenigen, welche wiederum von ihnen sie zum Vertriebe im Innern kau fen, bedürfen keiner anderen Erlaubnißscheine zum Nnkaufe der- selben, als der gewöhnlichen Certifikate über ihre Handels⸗Be⸗

Frankfurt a. M., 3. Februar.

Oesterr. 53 Metall. Bank- Actien 1568. 1566.

e . 21. Loose zu 100 G. 2143. Anl. 96. —. lioll. 53 70.

53 RKente 197. 85. A39.

33 273. Ausz. Span. Schuld —.

10135. 101 *. 43 94 944. 218 * Part. - Oblig. 15305. reuss. Präm.-Sch. 65. 621. do Ohli. v. 1832 98 983. Pom. Loosstf

.

53 Span. Rente 434. 43. 38 do. perp. 26. 253.

Haris, 31. Juuuar. 33 do. 77. 809. 58 Neap. 9A. 60. 5z eue Span. Anl. 6

König

Sonnabend, 7. Febr.

liche Schauspiele.

Im Schauspielhause: Zum h

male: Sohn oder Braut, Lustspiel in 1 Akt, von Georg Hu (Mit Benutzung eines Franzoͤsischen Planes.) Hierauf. Kardinal und der Jesuit, historische Tragi-Komoͤdie in l

von E. Raupach. Im Konzert ⸗Lokale

Sonntag, 8. Febr

des Schauspielhauses: Subscriptiontt

Im Opernhause: Pygmalion,

drama in 1 Akt, nach dem Franz. des Rousseau. Komponlh

G. Benda. Hierauf

. Der Aufruhr im Serail, Ballt

Abth., von Ph. Taglioni.

Im Schauspielhause: Hierauf:

von Castelli. von Bauernfeld.

Königstädtisches Theater. Sonnabend, 7. Febr. tecchi, Oper in 4 Akten, nach dem Italiaͤnischen.

Bellini.

Sonntag, 8. Febr. Lustspiel in 3 Akten, von Albini. Lustspiel in 1 Akt, von A. vom Thale. ken, zum erstenmale: Rosa⸗Walzer, von

Die Schwaͤbin, Lustspiel in! Die Bekenntnisse, Lustspiel in 31

Die Familien Capuleti und! 9 Must

Endlich hat er es doch gut gin Vorher: Der Hagel Zwischen beiden Joh. Strauß.

Montag, 9. Febr. Lestocg, oder: Inirigue und Liebt,

in 4 Akten, von Scribe.

Musik von Auber.

Mar kt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 5. Februar 1835.

Zu Lande:

Weißen 1 Rthlr 22 Sgr. 6

sf., auch ß

12 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr.; große Gerste 17, 7 Sgr. 6 7 auch 25 Sgr.; kleine Gef. is e ir 10 Sgt,

25 Sgr.; Hafer 26 Sgr.

22 Sgr. 6 Pf; Linsen 3 Rth Eingegangen sind 839 Wispe Weizen

Zu Wasser:

3z Pf, auch 22 Sgr. 6

f. 3. Erbsen 1 —⸗ 5 Sgr., auch 3 Rthlr. 2 Sgt.

(weißer) 2 Rthlr., auch 1 Ahl

Sgr. und 1 Rthir. 15 Sgr.; Roggen ü Rthlr. 13 Sgr. 0 HM

1Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 5 Sgr:; Hafer 22 Sgr.

3 Pr, auch 1

thlr. 6 Sgr. e. cht Sorte) 1

6 Pf: Erbsen (sch

17 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 135 Wispel Mittwoch, den 4. Februar 1835. . Das Schock Stroh 7 Rthlr. 20 Sgr., auch 6 Rthlt! Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 15 Sgr. Branntwein⸗Preise vom 30. Januar bis 3. Februar 18335. Das Faß von 200 Quart nach Tralles i pCt. oder M Richter gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung; Branntwein 26 Rthlü; Kartoffel- Branntwein 25 Rthlr 15

auch 21 Rthlr. 15 Sgr.

Kartoffel⸗Preise vom 29 Januar bis 4. Februar 1835.

Der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf, auch i?7 Sgr. 6 Pf.

Redacteur Cottal. Gedruckt bei A. W. Hahn

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1497 5

i Halfte des Kaufgelbes einzahlen, die andere Haͤlfte

kees gelegene Vorwerk Kicko, soll der hoͤheren Be⸗ imnung gemaͤß von Trinitatis d. J. ab alternative mn Ganzen und auch in einzelnen daraus zu bilden⸗ Etablissements dͤffentlich zur Veraͤußerung ausge⸗ ten werden, wozu der Termin auf den 1. April C. or dem Departements-Rath Herrn Regierungs⸗Rath achmann im Vorwerkshause zu Kicko anberaumt ist. Bei der Veraͤußerung im Ganzen werden saͤmmt⸗ che vorhandenen Gebäude mit verkauft, und gehb⸗ n zum Vorwerke nachfolgende Laͤndereien, als: 83 Morg. 16 MIRuth. Acker 2ter Klasse, K zter⸗ ter zjaͤhriges Land, Gaͤrte, Wiesen von verschiedener Qualitaͤt, Huͤtung, ; als der beim Vorwerk hlei⸗ bende, suͤdlich von dem ihn durchschneidenden Graben gelegene An⸗ theil des Sces, an Hof⸗ und Baustellen, unbrauchbares Land,

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159 Ruth.

Der feststehende zur Domainen⸗Kasse zu entrich⸗ nne Kanon betragt 70 Thir. incl. 22 Thlr. 18 sgr. gold, außerdem wird der Acquirent verpflichtet sein, bothandenen Saaten und Bestellungskosten, er= tte nich den Marktpreisen der Kreis -Stadt Ino⸗ ziehn mit einem Rückschlage von 8 pCt. fur die hartt⸗Transport-Kosten und letztere nach den hier lichen zekonomischen Saͤtjen zu bezahlen, und die Eskmcßige Grundsteuer, deren fuͤr jetzt festgestellter hetrög im Lisitations- Termine nachrichtlich bekannt macht wird, an die Kreis⸗Keasse zu entrichten. geen einitation wird auf das Erbstandsgeld gerich⸗

Veim Verkauf im Einzeln werden dagegen fol— Ende Etablissements zur Veraͤußerung ausgeboten: r. Mit 1Wohnhau⸗ läche. Domainen· Minimum „l Scheune, 1 Schaf⸗ lache. Rente. d. Kaufgeldes. al und dem 4. Theil M. R. Thl. Thl. sar. s Sees 77 36 1186 25 98 20 A8 20 98 36 15 fr. . 98 125 17 11 1 Aß6 d die zur Kreis- Kasse fließende gesetzliche Grund⸗ ner den Erwerblustigen im Lizitations-Tmin eben⸗ lg nachrichtlich bekannt gemacht werden,. ie Ausbietung erfolgt in beiden Faͤllen unter darbehalt der ir w gun des Königl. Finanz⸗ hier, ber Meistbietende ist aber an fein Gebot en.

nichgebote werden nicht angenommen, wenn das

hinimüm des Kaufgeldes erreicht ji. le Veraͤußerung des Vorwerks im egen erfolgt ri gacht e chte, die im Wege der Dismembra⸗ er

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10

bige binnen 3 Jahren mit den erforderlichen Ge⸗ nden, mindestens einem Wohnhause, einer Scheune nd einem Stall zu bebauen. Zur Sicherheit der Gebote und statt besonderer autign müssen die Erwerber sog eic im Lizitations⸗ ermin, den einjaͤhrigen Zins, die Grundsfeuer und

Hopfen⸗Garten. Bau ⸗Zustande. todte Inventarium wird mit verkauft.

langen seyn, so wird das Vorwerk nebst der Braue—⸗ rei und Brennerei, mit Ausschluß jedoch der Wal⸗

zum vollen Eigenthunti. Die Aequirenten R einzelnen Etablisfements werden derpflichtet sein,

Lehm und Sandgruben, Wegen ꝛc.

2 *

zusammen aus 371 Morg. 1120 Ruth. Zur Brauerei und Brennerei gehoren 24 JIRuthen

Die Vorwerks⸗Gebaͤude befinden sich in gutem Das auf dem Vorwerke vorhandene lebende und Sollte ein annehmbares Kauf⸗Gebot nicht zu er⸗

dung, auf 6 Jahre in Zeitpacht ausgeboten werden. Kauf⸗ und Pachtlustige werden zu dem vorstehend anberguntten Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß Jeder, welcher als Lieitant auftreten will, sich zuvor bei dem Kommissario uͤber sein Zahlungs⸗Ver⸗ mdgen genugend ausgewiesen, und eine Kautlon von 19609 Thlr. in schlesischen Pfandbriefen oder Staats— schuldscheinen mit Koupons, entweder bei der hiesigen Königlichen Reglerungs-Haupt⸗Kasse oder bei der Kreig⸗Steuer⸗Kasse in Sagan deponirt haben muß. Fuͤr den Fall der Pachtung genuͤgt eine Kaution von 500 Thlr. in denselben Papieren.

Die naͤhern Bedingungen fuͤr den Verkauf und eventuelle Zeit Verpachtung konnen in unserer Fi⸗ nanz - Registratur und bei dem Verwalter des Vor⸗ werks, Amtmann Qual zu jeder schicklichen Zeit ein⸗ gesehen werden.

Auch ist der 3. Qual angewiesen, den sich melden⸗ den Kauf⸗ und Pachtlustsigen die Guts⸗Realitaͤten ur Besichtigung anzuzeigen, und ihnen alle gewuͤnschte

uskunft zu ertheilen.

Liegnitz, den 13. Januar 1835.

nig l. Reg ier ung. Abtheilung für die Verwaltung der Do— matnen und Forsten.

Avertissement. .

Die im Schwetzer⸗Kreise belegene freie Allodial⸗ Ritterguͤterherrschaft Poledno, zu welcher das Gut Poledno Nr. 140 und der Guts⸗Antheil Wienskowo

r. 181, Litt. A. gehört, ist im Wege der Execution ar n . gestellt, und der Bietungs-Ter⸗ min au

den 29. August 1835),

Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Reidenitz, hieselbst, an ge⸗ setzt worden. Die im Jahre 1833 aufgenommene landschaftliche Taxe, nach welcher der Werth der gedachten Herr⸗ schaft z5,n2z Thlr. 16 sgr. 8 pf. betragt, und die Verkaufs⸗Bedingungen, so wie der neueste Hypothe⸗ kenschein, sind uͤbrigens jederzeit in der hiesigen Re⸗ gistratur einzusehen .

Marienwerder, den 19. November 183.

Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landes⸗

g erich tz.

Bekanntmachung.

Das im Belgardtschen Kreise belegent Gut Wol⸗ disch Tychow nebst Pertinenzien und Gerechtigkei⸗ ten, welches nach der unterm 28. Juli 1832 aufge⸗ genommenen landschaftlichen Tage auf 20, 288 i. Iĩ7 sgr 2 pf. e e. worden, ist zur nothwendi⸗

en Subhastation gestellt, und zum öffentlichen Ver⸗

vom 14. Februar 1749 fuͤr den Bader J deler zu Schweinitz abgezweigten und sub No. 7. litt. . Kubr. III. intabulirten ß fc oder 1000 Thlr. Preuß. Courant aufbieten assen.

so ergeht an alle diejenigen, welche an die gedachte Post Anspruch zu haben vermeinen, besonders aber an die unbekannten Bader Johann Seydelerschen Erben, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hierdurch die Aufforderung, ihre etwanigen Anspruͤche

gedachten Gute Schweinitz sub No. 7. Rubr. III. fur die verwitt wete Freyin Barbara von Keßlitz, geborne Freyin von Rottenberg, eingetragnen Dotal⸗ und Parapher= nal⸗ Geldern laut gerichtlichen Cessions⸗Instruments

dh nn Sey⸗

ost von 1200 Thlr.

Da dieser Antrag fuͤr begruͤndet erachtet worden,

entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen die biesigen gr n Commissarien, die Justizraͤthe Zickursch und Foͤrster und die Justiz⸗Commissions⸗Raͤthe Treutler und Wunsch vorgeschlagen werden, innerhalb drei Mona⸗ ten, laͤngstens aher in dem vor dem Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Assessor Graf zu Dohna auf den 13. ar z 18335 Vormittags um 11 Uhr, auf dem Schloffe hierselbst anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls die sich ntcht Meldenden mit ihren Anspruͤchen ganzlich ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, auch nach ergangenem Praͤelu⸗ sions Erkenntniß die Loschung der gedachten Post im Hypotheken⸗Buche bewirkt werden wird. Glogau, den 21. Oktober 1833. Koͤnigl. Ober-Landesgericht von Nieder⸗ Schlesien und der Lausitz. (L. S.) v. Götze.

Ediectal⸗Citation.

Nachdem der Königl. Saͤchsische Hauptmann Herr⸗ mann von Salza und Lichtenau, welcher zeither Per⸗ eipient der Zinsen des auf dem im Gbrlitzer Kreise der Oberlausitz gelegenen Guts Ebersbach mit Sie⸗ benhufen Rubr, III. No. 1. mit 6833 Thlr. 10 sgr. haftenden unabldslichen Majorats-Stamms des von Salzaer Geschlechts aus den drei Haäͤusern Schrei⸗ bersdorff, Lichtenau und Linda, wovon jahrlich 391 Thlr. 8 ggr. Argent⸗Zinsen dem aͤltesten Geschlechts⸗ Vetter in halbjaͤhrigen Raten entrichtet worden, aus der Ordination des Bischofs zu Bralau, Jacob von Salza, d. d. Dienstag nach Kaurentjt und aus der Geschlechts Fundation d. d. Neiße 18532, dem alten Amts⸗Consense vom 29. Septbr. 1612, auch dem Lossaer Erb⸗Rezesse vom 15. Februar 1757, am 26. April 1828 zu Dresden verstorben ist, und dessen Sohn der Königl. Saͤchsische Referendar im Mini⸗ sterio der Justiz, Carl von Salja und Lichtenau zu Dresden als durch die Stiftungs⸗Urkunden berufenen Majorats Folgen gedachte Zinsen in Anspruch nimmt, so werden alle unbekannte Mitglieder der von Sal⸗ jaschen Familie aus den Haͤusern Schreibersdorff Lichtenau und Linda, welche ein naͤheres oder glellh nahes Anrecht zu haben vermeinen, vorgeladen, i Anmeldung und Geltendmachung ihrer vermeintli⸗ chen Rechte sich auf

den 10. März 18z38,

Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗Lan⸗ , von Boenigk, auf dem Schloße hieselbst entweder persoͤnlich oder durch nf ge. und informirte Bevollmächtigte aus der Zahl der

auf ein Bietungs . Termin auf

hiesigen Justiz⸗Commissarien, von denen die Justiz⸗ Commis 5 . und Treutler, 9 Ju

neueste zur Einsicht bereit.

gierungs · Deyartement belegenen, der

nach Abzug der Lasten auf 30,000 Thlr. Courant ge⸗ richtlich abgeschaͤtzt ist, soll in dem Termine den 17. en, 1835, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Nelz an hie⸗ siger Gerichtsstelle in nothwendiger Subhastation meistbietend verkauft werden. . . Zugleich werden die von Köͤpkenschen Erben, welche

ihreni Aufenthalte nach unbekannt und fuͤr welche zwei Groschen Erbenzins von einer Worthe, nebst Lehnsqualitaͤt im Hypotheken⸗Buche 1 sind,/ hierdurch zur Warnehmung ihrer Gerecht

diesem Termine vorgeladen.

ame zu

Die Taxe und Kauf⸗Bedingungen, so wie der ght en C an liegen in der Registratur

Magdeburg, den 19. November 1831. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

E diet al⸗Laduna. ;

Da der Herrman Brinkmann, aus Waltrop gebür⸗ tig, im Jahre 1802 in einem Alter von 20 Jahren sich nach Hamburg uud Amsterdam und von da nach Amerika begeben, seit dem Jahre 1804 aber von sei⸗ nem Leben und Aufenthalte keine weitern Nachrichten eingegangen sind, so wird demselben aufgegeben, sich vor oder in dem auf

den 16t en Mai 1835, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Referendar Jungeblodt anberaumten Termine schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden und alsdann weitete Anweisung zu

ewaͤrtigen, widtigenfalls er fuͤr todt erklaͤrt und sein

achlaß dem naͤchsten Erben uͤberantwortet werden wird. Zugleich werden alle unbekannte naͤchste Erben des Ver r den iu diesem Termine verabladet, um ihre etwaigen Erbrechte anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erbansprüchen praͤcludirt, und die Erbschaft den sich meldenden Erben überlie⸗ fert werden wird.

Recklinghausen, den 24. Juni 1834.

Koͤnigl. Prenß. Land⸗ e ,,.

iner s.

Edietal - Citation.

Da der Schneider Laurenz Götting aus Wesel sich im Februar 1823 von hier heimlich entfernt hat, ohne seit jener Zeit etwas von sich hören zu lassen, so wird derselbe auf Antrag des ihm bestellten Ab⸗ wesenheits ⸗Eurators, Johann Ravensberg, nebst sei⸗ nen etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben hier⸗ durch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤte= . geg 1 e vor dem Deputirten Herrn Ju⸗

rath Kerstein au 35

36. 8. August k. J. Vormittags 10 uhr, angesetzten Termin in dem Gerichtsgebäude persßn⸗ 6 oder schriftlich zu melden, und weitere Anwei⸗ sung zu erwarten, unter der Warnung, daß er, der Laurenz Götting, sonst fuͤr todt erklaͤrt, und dessen Vermögen seinen sich legitimirenden Erben uͤberwic⸗ sen werden soll.

Wesel, den 6. October 1831.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Subhastatlions⸗Patent. Zum Verkauf des im Bromberger sereise 6 * osephine Ca- toline, dem Carl Franz Wilhelm und der Adelheid Clementine Emilie, Geschwistern von Loga und zur