1835 / 60 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wenigstens zu der Ernennung des Premier— Ministers des Lord⸗ Kenzlers und des Herzogs von Wellinzton beigetragen hätte. Der Courier nämlich hatte die Aeußerung desselben folgendermaßen (. Nr. 57 der Staats⸗-Ztg.) berichtet: „Ich sage es geradezu und ein fur alle Mal, da ich, mit Ausnahme der Ernennung meines sehr ehrenwerthen Freundes (namlich des Sir R. Peel), des Lord-⸗Kanzlers und des Herzogs von Wellington, niemals ei— nen Rath ertheilt, einen Vorschlag gemacht habe oder zu Rathe gezo— Jen worden bin, und daß ich alle übrige Ernennungen erst, nachdem sie veilzogen waren, erfuhr.“ Mit geringem Unterschied in der Stellung der Worte war der Bericht im Globe und im Sun gleichlautend. In der Times dagegen hieß es nicht „mit äsnahme der Ernennung“, sondern „mit Ausnahme meiner Kenniniß die ich aber mit dem Publikum heilte von der Ernennung“; hierdurch kam natuͤrlich ein ganz anderer Sinn in den Satz, nur war derselbe nicht ganz logisch, denn nach dem Ausdruck „mit Ausnahme“ oder „außer daß“ haͤtle man glauben sollen, Sir C. Sutton wolle einen oder ein paar Falle anfuͤhren, wo er davon abgewichen, „niemals einen Rath zu ertheilen oder cinen Vorschlag zu machen“; die Einschraͤnkung, welche er seiner Versicherung geben wollte, ist aber nach der Berichter⸗ stattung in der Times nur die, daß er freilich von der Ernennung dreier

Ritglieder des jetzigen Ministeriums gewußt, nämlich von der

des Sir R. Peel, des Lord Lyndhurst und des Herzogs von Wellington, aber auch das Publikum hahe ja davon gewußt, es sey also kein Geheimniß zwischen ihm (Sir C. Sutton) und den neuen Ministern gewesen. Um nun jedem etwat igen Miß— verständniß vorzubeugen, und der Opposition nicht Raum zu ei—⸗ ner salschen Auslegung der Worte des Sir C. Sutton zu lassen, gat die Times sich, wir Jie sagt, genau nach der Aeußzrung des Letzteren erkundigt und theilt dieselbe nun in folgender, ihrer Versicherung nach allein richtiger, Fassung mit: „Obgleich ich“, sagte der sehr ehrenwerthe Herc, „ioie ja auch das Publikum, von den beabsichtigten Ernennungen Sir R. Peel's, des Lord— Kanzlers und des Herzogs von Wellington wußte, ehe diese Er⸗ ennungen wirklich stattgefunden hatten, so ertheilte ich doch in Bezug au dieselben niemals einen Rath, noch wurde ich dabei zu Rathe gezogen, noch mischte ich mich irgendwie darein, und alle spätere Ernennungen gelangten nicht eher zu meiner Kenntniß, als bis eine jede derselben vollzogen war.“ Hiernach, meint die Times, stehe nun der vorige Sprecher vollkommen ge⸗ rechtfertigt da, und die boshafte und verleumderische Beschuldi⸗ gung, daß er zu dem Minister⸗Wechsel gerathen, auf welche Lord John Russell doch wieder zurückgekommen sey, nachdem er und seine Partet von der vorgegebenen Absicht, sie fahren lassen zu ollen, Vortheil gezogen, falle ganz und gar zu Boden, aber der Götze der Opposition, das sogenannte Prinzip, habe ein Menschenepfer gefordert, und man habe ihm Sir C. W. Sut— 10n dargebracht, doch noch barbarischer, als dem sehr ehrenwerthen Herrn, sey dadurch der Nateon mitgespielt. ,

Die beiden Parlamentshaͤuser sollen, der Tim es zufolge, letzt in ihrem Innern einen sehr schoͤnen Anblick gewähren. Alles ist neu, Tische, Bänke, Leuchter und anderes Mobiliar. Das Unterhaus soll sich im Allgemeinen noch besser auenehmen, als das Oberhaus, weil es freier und geräumiger ist. Das Oberhaus ist etwas eng, die Ausstattung desselben aber ehr glaͤnzend und reich; der Gothische Stil seiner Decke und seiner Gallexieen, so wie die dunkelrothe Farbe der Moͤbel und der Tapeten, machen einen ganz eigenen Eindruck. Dagegen sieht im Unterhause Alles einfach und zierlich aus; alles Holzwerk ist eichen und hat die naturliche Farbe, die Decken und Polster auf Tischen und Banken sind von gruͤnem Leder, und das

nöthigt sind, das Volk zum Gehorsam zu zwingen, zugleich lee , gewinnen. Nach diesen Grundsaͤtzen werde ich zu

216 handeln fortfahren, und ich hoffe, mir das Vertrauen zu verdie⸗ nen, womit Sie mich so hochherzig beehrt haben.“ Getraide⸗Durchschnittspreise in vergangener Woche. Woͤchentl. Sechswoͤchentl. Zoll.

Weizen.. 40 Sh. 10 P. 41 Sh. P.

Gerste .. R. ö 2 *

2

R * 11 2 Hafer 22328 27 ö Noggen . . 31 6 31 5 * Bohnen.. 36 6 36 9 V

Erbsen .. 38 982 39 Nieder lande.

Aus dem Haag, 22. Febr. In Hollaändischen Blaͤt— tern liest man: „Ses Königl. Hoheit der Erbprinz von Ora— nien hat zwar am 19ten d. M., in Gemaͤßhett des Art. 38 des Grund-Gesetzes, das Alter der Volljährigkeit erreicht, doch ist eine Verkündigung in dieser Hinsicht bisher noch nicht erfolgt.“

Die Sängerin Madame Mast, welche mehrere Male die Ehre gehabt, bei Hofe einige Gesangstůcke, und dabei auch mit der Frau Gräfin von Rossi ein Italzänisches Duett vorzutragen, hat von Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Feiedrich ein Paar kostbare Armbänder zum Geschenk erhalten.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 17. Febr. Der Beitritt des Bauernstandes zu den Beschluͤssen des Priester- und des Adelsstandes in der

Alnleihesache, dessen wir schon erwahnt, erfolgte gestern nach ei—

ner sehr eifrigen, den ganzen Vormittag füllenden Debatte, und trotz dem, daß mehrere angesehene Mitglieder dieses Standes, welche fuͤr den fruͤheren Beschluß wegen Anleihen des Reichs— Schuld-Comtoirs zum Wiederausleihen an Grundbesitzer gespro— chen, wie Nils Mansson, Anders Danielssen und Andere sich jetzt gegen die Verbuͤrgung des Staats fuͤr Privat-Darlehn— Anstalten, die in Hinsicht ihrer Zusammensetzung noch unbekannt, geaͤußert hatten. So unerwartet war aber vollends die Verwer⸗ fung der früheren Bestimmung, da ein Drittheil der Anleihe kleineren Grundbesitzern also ganz eigentlich Bauern zu— kommen solle, daß ein Protokoll- Auszug fuͤr den vermutheten entgegengesetzten Beschluß schon fertig gelegen hatte und nun ein anderer gemacht werden mußte. ;

In Bezug auf die am 12ten d. M. im Adelsstande statt⸗ gefundene Debatte hinsichtlich der Preßfreiheit wird berichtet, daß, nachdem man sich bis zur Mittagsstunde daruber gestritten, ob nicht, mit Verwerfung des Bedenkens des Constitutions/ Aus⸗ schusses, der fruͤhere Beschluß des Standes (so wie der drei an— deren Stande) wegen Aufhebung der Befugniß zur Einziehung und Unterdrückung öffentlicher Blaͤtter zu bestätigen sey, und man nun die Abstunmäang erwartete, der Staats-Secretair Herr von Hartmannsdorf mit einer langen Rede fuͤr das Gegen⸗ theil auftrat, voller AusL lle auf die Frechheit und den Ueber— muth der Presse und uͤber die Nothwendigkeit, die Einziehungs⸗ Befugniß nicht aus den Haͤnden zu geben, ehe man nicht ein anderes Korrektiv in der Uebertragung der Preßhändel an die Gerichte besitze. Diese Rede fand nun hoͤchst lebhaften Wider— stand; auch General Graf Biß rn stjerna begann einen Vor⸗ trag gegen den Constitutions-Ausschuß, wurde aber gleich beim ersten Satze von einem so heftigen Nasenbluten uͤberfallen, daß er sich nach Hause begeben mußte. Die Herren Sträle und von Hartmannsdorf trugen förmlich dar— auf an, das Ausschuß⸗Bedenken ö den Akten zu legen, wo— durch denn die Sache völlig beim Alten geblieben wäre. Hin— gegen Graf Horn und Herr Dalman aͤußerten, daß der Stand wohl den Constitutions- Ausschuß ganz neu waͤhlen koͤnne, wozu die Stände dasselbe Recht haͤtten, das jeder Prinzipal habe, die Vollmacht seines Mandatars zu widerrufen, wenn derselbe seine Vorschriften zu befolgen unterlaͤßt, oder seine Sache verraͤth und verdirbt. Am Schlusse trennten sich die Meinungen zwischen dem Antrage des Herrn von Hartmannsdorf, Freiherrn L. Boye u. A., daß das Bedenken zu den Akten zu legen, und dem des Herrn E. von Troil, daß 1) in Gemaͤßheit des fruͤhern Be⸗ schlusses der vier Stände, die Aufhebung der Bestimmung des Preßfreiheits-Gesetzes uͤber die Einztehungs-Befugnitz zur grund—⸗ gesetzmäßigen Behandlung am nächsten Reichstage ruhen bleiben, 3) der Vorschlag wegen Aufhebung der Jury, als schon von den vier Ständen verworfen, wegfallen solle. Und dieser von Troil' sche Antrag wurde endlich angenommen. Da jedoch die im Priesterstanbe zwischen demselben und dem praͤsidirenden Erzbi—

schofe in dieser Sache entstandene Spaltung zur Entscheidung

an den Ausschuß kommen muß, so befuͤrchtet man, daß darum der uͤbrizens gleichlautende Veschluß der vier Stande ins Stok— ken gerathen und dieser Reichstag keinen Fortschritt in der gan— zen Sache machen werde.

Deutschland.

Hannover, 25. Febr. Ihre Königl. Hoheit die Herzozin

von Cambridge gab gestern, zur Feier des Geburtstages Ihres Durchlauchtigsten Gemahls, des Vice-Koöͤnigs, einen glänzenden Ball. Bei mehreren Ministern fanden Vereinigungen zur Tafel statt, und auf dem Schuͤtzenhause hatte eine zahlreiche Gesell⸗ schaft aus allen Ständen sich zu einem Festmahle versammelt. Se. Durchlaucht der Herzog Wilhelm von Braunschweig war hierher gekemmen, um seinem Durchlauchtigsten Oheim zu der im besten Wohlseyn erlebten Wiederkehr des Tages Gluͤck zu wuͤnschen. Im Königl. Hof-Theater wird heute ein panto⸗ mimisches Festspiel von Holbein: „Morgenfeier des 24 Februar“, und dann zum erstenmale die Oper „Lestocq“ aufgefuͤhrt. Die dritte Hannoversche Kunst-Ausstellung ist gestern eroͤff— net worden. Die Anzahl der vorhandenen Kunstwerke belaͤuft sich auf 429, worunter hier zum erstenmale viele und ausgezeich— nete Werke der Duͤsseldorfer Schule.

Oesterreich.

Ueber den gegenwartigen Stand der Dinge in Sieben— buͤrgen melden Deutsche Blatter Folgendes: „Nach monat⸗ langen grundlosen Klagen uͤber Wahl-Umtriebe und gesetzwidrige Berufung der Regalisten und hierauf begruͤndeten Ausfluͤchten der Mehrzahl der Deputirten, daß bei dem gaͤnzlichen Mangel an gegenseitigem Vertrauen eine Berathung unmoͤglich sey, da sie schwerlich zu einem guten Resultate fuͤhren koͤnne, schien die

„Drohung der ,,, daz, wenn die Versammlung nicht

endlich zu den Geschäͤften schreiten und also von dem ihnen gnäͤ— digst bewilligten Landtage rechtlichen Gebrauch machen werde, dieselbe sich gezwungen sehen wuͤrde, den Landtag wieder aufzu— loͤsen doch endlich wicken zu wollen. Die Versammlung ver— einigte sich und schritt unter scheinbar guten Auspizien zur Be— rathung der Kandidaten⸗Liste fuͤr die Gouvernementsstellen. Dies waͤhrte jedoch nicht lange. Immer haͤufiger kehrten die alten, zeit⸗ raubenden Klagen und die Angriffe gegen die Regierung wieder, und hemmten vollig die so viel versprechend begonnenen Geschaͤfte, so daß sich der bevollmächtigte Commissair, Se. K. K. Hoheit der

verändert sich mehr und mehr.

Erzherzog Ferdinand von Este, abermals zu Warnungen und Drohungen veranlaßt sah, und endlich erklärte, daß, wenn bin zum 10ten die Kandidaten, Listen-Berathung nicht geschlossen sey er die Landtags-Verhandlungen suspendiren mußte, was abet keinen Eindruck machte. Vesselenyi, das Haupt der Opposition unterstützt von einigen andern einflußreichen Deputirten, wüuht— stets Hindernisse und immer neue Freunde zu finden, gegen die Regierung zu eifern, und zwar auf eine Weise, die bei weniger Ruͤcksicht verbrecherisch 6 konnte. So nahte der he⸗ stimmte Termin (10. Febr.), ohne die geringste Aussich daß die Kandidaten-Liste bis dahin fertig werden wurde, heran und der Erzherzog Ferdinand sah sich darum veranlaßt, am d. die Suspenston des Landtags zu vollziehen.“ ;

Italien.

Venedig, 17. Febr. In einem Italiaäͤnischen Blatte lest man: „Bei San Rocco, in Venedig, ist eine Reitschule eingerichtet. Das Gebäude, uͤber 809 Fuß lang und uͤber breit, gegen jede Unbill des Wetters gedeckt, steht frei und is ringsum durch Fenster trefflich erhellt. Der Reitmeister Cittn, din ist aus Guerra's Schule. Ein Garten, im Umfange vnn Migl,, bietet seine mit Weinranken uͤberwoͤlbten Gaͤnge zu Spazierritten, und läßt auf einen Augenblick beinahe vergessen, daß man von allen Seiten durch das Wasser zurůck zede ung ungefähr wie in den Waͤllen einer Festung eingeschlossen ss. Damit sich die Anstalt erhalte und nicht gleich fruͤheren aͤhnss, chen Versuchen eingehe, bedarf sie 25 bis 30 stabile Abonnen— ten; nebst den Ab- und Zugehenden. Hoffentlich wih sich diese Zahl bald zusammen finden. Eine Reitschule muß hier doppelt willkommen seyn, da außer den Hallen deß Markusplatzes und dem Volksgarten nur einige Kanal-⸗Ufe, noch dazu von einer Menge hoher Bruͤcken unterbrochen, Gele genheit geben, sich einige Bewegung zu verschaffen, wenn man nicht Lust hat, sich in einer Gondel selbst herum zu rudern, odr reich genug ist, seine Pferde am Lido zu halten, der natuͤrlichen Damm-Insel, welche die Lagune vom Meere trennt. Venebtz Die Physiognomie der Stabt jetzt und zur Zeit der Republik soll bei einer andern Gelegenhet entworfen werden; heute nur ein paar Worte von den Pferden. Die genannten bei S. Rocco sind nicht die einzigen. Die Offiziere tummeln die ihrigen auf dem geraͤumigen Exerzirplatze umher, der durch Verschuͤttung mehrerer Kanaͤle gebildet ward; ja im Ha zen der Stadt selbst, auf der Riva degli Schiavoni, die in ihrer An einzig ist, wie die Procuration selbst, haben Kunstreiter ein Bude aufgeschlagen. Es war lustig zu sehen, wie das, an einen solchen Anblick wenig gewohnte Volk sich erschrocken auf den Bruͤcken zusammen drängte, als die zahmen, nichts weniger q unbaͤndigen Thiere mit wiehernder Freude wieder festen Fuß zu gewinnen, aus dem Schiffe ans Land sprangen. Charakteristish bei dieser Bude ist der Bajazzo, der auf einer Art von breiter Kanzel, welche die ganze eine Seite einnimmt, das gaffende Volk unermuͤdet mit der drolligsten Beredtsamkeit einladet, sich in den waghalsigen Kuͤnsten zu ergoöͤtzen. Seine Spaͤße sind den Volk eine Komoͤdie, wobei es sich eben so gut unterhaͤlt, als wenn es die Kuͤnste selbst sahe, und die noch oben darein nichts kostet. Ich glaube nicht, daß die Zahl der Zuschauer dadurch bedeutend vermehrt wird. Aber der Italtäner muß schreien und jede Gelegenheit Dazu ist ihm willtommen, spollte er auch nur zu seinem eigenen Vergnuͤgen laͤrmen. Die Verkaͤufer auf den Straßen preisen schreiend ihre Waaren an, wenn auch auf hundert Schritte weit kein Mensch da ware, sie zu hoͤren. So viele Pferde sind als gegenwaͤrttz in der Stadt, wohin noch vor einem halben Dohr hunderte ein Mann sich rettete, als ihm der Tod durch so ein Thier geweissagt war; denn außer den ehernen Schicksaltgrasen an der Markuskirche, die immer weiter ziehen, wenn ein Reich fällt, und dem Schilde einer Osteria, war damals kein Pferd in Venedig zu sehen, und es gab hier keine anderen Reiter az die Gassenjungen, wenn ihnen etwa die Lust kam, sich als wahre Amors-Parodieen auf die Bronce-Lowen am Campo S. Mach zu schwingen.“

Griechenland.,

Ueber die Bauten in Athen und den neuen Stadtplen wird in Deutschen Blattern Nachstehendes berichtet: „Die neuesten Nachrichten aus Griechenland, welche bis zun 19. Jan. reichen, sprechen viel von der regen Thaͤtigkeit, welche bei dem eingetretenen Fruͤhlingswetter zu Athen im Bauwesrm herrsche, daß die Piräeus⸗Straße fast vollendet, und zu beiden Seiten derselben mehr als 20 neue Gebaͤude bereits im Bun begriffen seyen. Die Restauratlons⸗Arbeiten der Akropolis neh⸗ men einen raschen Fortgang, und die entstellenden, von den Venetianern und Tuͤrken aufgefuͤhrten Mauern sind zum Theil schon entfernt; an dem neuen Muͤnz⸗Gebäude ist auf dem ven Herrn Geheime Rath v. Klenze dafuͤr ausgewaͤhlten Plate h reits zu arbeiten begonnen worden, die Straßen sind nivellitt, d Baulinlen ausgesteckt, und ehe ein Jahr vergeht, werden dit grellsten Spuren der Zerstoͤrung verschwunden seyn. Dir neue Stadtplan sindet täglich mehr Anerkennung. Die ih Athen erscheinende Ethnike vom 14. Dez. sagt daruber: „Piü⸗ vat-Interessen haben uͤberall großen Einstuß auf das Urtheil ut Menschen; deshalb haben auch alle bisher zur Wiederherstellung der Stadt entworfenen Pläne unter verschiedenem Vorwande dem oͤffentlichen Tadel nicht entgehen koͤnnen. Unsere hohe Aa gentschaft, dieser widersprechenden Urtheile muͤde, und von dem Wunsche beseelt, die Restauration dieses klassischen, zur Haupt; stadt des Koͤnigreichs bestimmten Bodens zu beschleunigen, hat daher ohne eine eigne Ansicht uͤber diese, ganz in den Be— reich der Architektur einschlagende Sache auszusprechen einen Mann von allgemein anerkannten architektonischen Kenntnissen und der ausgebreitetsten Erfahrung berufen, welcher, da er kei nen Zollbteit Grundes in diesem Lande besitzt, auch ganz un— parteiisch daruͤber zu urtheilen im Stande ist. Nachdem der selbe alle Oertlichkeiten mit Aufmerksamkeit untersucht, und alle fruͤhern Plane mit Gewissenhaftigkeit gepruͤft hatte, nahm er an denselben die ihm noͤthig scheinenden Abänderungen und Verbesserungen vor, um einen zweckmäßigen, seines Namens wuͤrdigen Entwurf herzustellen. Auf diese Weise entstand durch ihn der neue Stadtplan, welcher zwar nicht alle einzelnen Pt vat⸗Interessen befriedigt, wohl aber in Bezug auf dle Disposi⸗ tion und Benutzung der Oertlichkeiten den' allgemeinen Inter- essen sowohl des Koͤniglichen Hofes als der Einwohner volllom— men enispricht, und in welchem es ihm gelang, die Ruͤcksichten auf aͤußere Schoͤnheit und Wuͤrde mit denen einer weisen Spar samkeit zu verbinden. Sein Entwurf wurde von Sr. Majest dem Koͤnige und der Regentschaft genehmigt, und verdient den Beifall eines jeden unparteiischen Beurtheilers. Dessenungtach— tet ist derselbe zu unserem großen Befremden von einigen we— nigen Personen getadelt worden, welche sogar Vorschlaͤge bei⸗ fuͤgten, wodurch neuerdings Schwierigkeiten und Abänderungen herbeigefuͤhrt werden wurden, die schon des dadurch veranlaß⸗

en Zeitverlustes wegen allgemeines Mißfallen erregen muͤssen. Jencr in ganz Europa mit Recht beruͤhmte Architekt kam nicht ei. Athen, um wie ein zweiter Columbus ein unbekanntes gand zu entdecken, und hatte nicht noöͤhig, sich uͤber die Gesund⸗ Feteverhäͤltnisse des Klima s bei erfahrenen Bewohnern Raths ü erholen; sondern er kam in eine altberüͤhmte Hauptstadt, hann viele Geschichtschreiber gedenken, und bedurfte daher nicht fremder Anweisung, um die gesuͤndeste Lage auszuwählen. Die, welche diese Stadt Jahrhunderte lang bewohnten, wurden ge⸗ vwiß ihre Lage veraͤndert haben, wenn sie von unge sunden Aus— dünstungen zu leiden gehabt haͤtten; wenigstens würde letzterer Unstand der Aufmerksamkeit der Geschichts schreiber nicht ent⸗ ungen seyn welche selbst der geringsten Umstaͤnde dieser Stadt gedenken, Diese aber erwaͤhnen im Gegentheile stets des herr⸗ chen Klima's von Athen, und selbst Plato redet ausdr ůcklich von der reinen und staͤrkenden Luft Athens, welche die Ent— hickelung des geistigen sowohl al des physischen Lebens unge— mein guͤnstig besoͤrdert.“ Also die Zeugnisse sowohl der Alten der Neueren stimmen darin uͤberein was auch täg liche Erfahrung noch heute bestäͤtigt daß nämlich Athen eines ihr gesunden und angenthmen Klima's sich zu erfreuen hat. zn einem Orte, wo oft große Duͤrre herrscht, wo weder Flusse sießen, noch auch stehendes Wasser und Sümpfe sich besinden, za koͤnnen sich wohl aus der Erde keine schädlichen Ausduͤn stun⸗ en entwickeln, die Krankheiten, und insbesondere Wech selfie— her, hervorbringen. Da es aber doch so sehr in ihrem Urtheile hefan gene Personen giebt, welche die Epidemie des vergange⸗ nen Jahres als einen Beweis der Behauptung citiren, daß es in ber Stadt gesunde und ungesunde Orte gebe, so möchten wir dieselben auffordern, uns vorerst zu sagen: 17) ob diese Epidemie sich etwa nur allein in der Siadt gezeigt habe, und nicht vielmehr auch in vielen andern Bezirken, nicht allein in hochgelegenen Staͤdten, sondern selbst in den niedrigsten und trockensten Inseln; 2) ob sie wohl glauben, daß es in der At—⸗ nosphaͤre irgend eine Art von Damm gebe, welcher die von fau— len Duͤnsten entstehenden Miasmen hemmen könne, und endlich Y warum wenn es wirklich solche Duͤnste in einigen Theilen dir Stadt gebe diese nicht immer dieselben Krankheiten er— fen, da gleiche Ursachen auch immer gleiche Wir kungen her—

ythringen muͤssen. Daß in Athen oft Nordwinde herrschen,

st allbekannt; kein Theil der Stadt ist ganz dage⸗ gin geschuͤtzß; wer Gaͤrten anlegen will, wird sie mit Nmern umgeben muͤssen. Selbst das herrliche Bubinistra ist dim Nordostwinde zugaͤnglich. Was diesen von Hrn. v. Klenze sit den Palast des Königs ausgewaͤhlten Platz betrifft, so be⸗ sidet sich derselbe in einer der reizendsten, und wegen der Nähe des Hafens zweckmaßigsten Lage. Von hier aus üͤber— seht man die ganze herrliche Bergkette, welche die Stadt be— klinzt, die Akropolis, die alte und die neuentstehende Stadt; non hier aus hat man den immergruͤnen Oliven wald, die ginze fruchtbare bebaute Ebene und den belebten Hafen mit alen ankommenden und absegelnden Schiffen vor Au zen. Die Uust ist hier gesund, rein, und wird im Sommer Surch kuͤhle Geewinde erfrischt. . Jeder, dem das allgemeine Beste mehr git, als das Hrivat-Interesse Einzelner, muß die schleunigste Ausfuhrung des letzten Planes der Stadt lebhaft wuünschen, da⸗ mit sich bald Bewohner einfinden, um die leeren Räume der neüen Residenz zu fuͤllen, und damit die Stadt nach dem allge— mtinen Wunsche bald mit schoͤnen ihrer Bestimmung würdigen Gebaͤuden prange. Wir sind uͤberjeugt, daß die wohlthätige Anwesenheit St. Majestaͤt des Koͤnigs und der Regierungs— Behörden die Wiedergeburt Athens befoͤrdern, und alle Sch wie⸗ rigleiten beseitigen wird, ohne daß es noͤthig ist, auf das, was Privat-Interesse und Eigennutz dagegen sprechen moge, be— sendere Aufmerksamteit zu wenden.“ Die Redaction der Eth— nike fuͤgt diesem Aufsatze noch folgende Bemerkung bei: „Lei— der schon zu lange wurde die ersehnte Wiederherstellung Athens verzoͤgert, wegen der endlosen, gegen alle verschiedenen Pläne erhobenen Reclamationen. Anstatt jetzt noch neue Abänderun⸗ zen vorzuschlagen, muͤssen wir uns vielmehr bestreben, alle der

Lusführung sich entgegenstellende Schwierigkeiten zu besẽiti⸗

En, und mit allen Kraͤften die weisen Absichten un serer hohen

Negentschaft unterstuͤtzen, welche durchaus kein Interesse hat,

dem einen oder dem andern Plane den Vorzug zu geben, fon—

detn deren einziges Streben ist, Athen zu einer wuͤrd igen

Hauptstadt Griechenlands zu erheben, und ihm den Weg

6h Wiedererlangung seines alten Ruhmes und Glanzes zu nen.“

Inland. Landtags-Abschied

füt die zum Aten Provinzial-Landtage ver samm elt gewesenen Stände der Provinz Westph alen.

(Fortsetzung.) L Auf die Uns vorgetragenen Bitten und Beschwerden.

L Auf den von Unseren getreuen Standen gestellten Antrag, ß ibnen gestgttet werde, die zur Berathung verschiedener Gefeh— kitwürfe gewahlten Deputirten nur zur vorbereitenden Theilnabhme nden Berathungen und Llusarbeitungen der Gesetz- Entwürfe zu hoollmaͤchtigen, daneben aber jederzeit nach erfolgter Redaction die hrllegung der gedachten Entwürfe auf dem Landtage vorbehalten nlibe, eroͤffnen Wir denselben, wie zwar die nur vorkaufige Bevoll⸗ nichtigung solcher Deputirten in deantragter Art nicht als Regel selgestellt werden kann, da das hierunter zu beobachtende Verfahren bin der Natur der einzelnen Gesetz⸗ Entwürfe und deren mehrerer der minderer Dringlichkeit abhaͤngt, Wir aber dem Wunsche ge⸗ 3 Staͤnde da, wo es die Umstände gestatten, gern entsprechen erden.

2) Die wegen Modißsicgtion des Statuts der dortigen Hůͤlfs⸗ Use gemachten Anträge haben Wir saͤmmtlich genebmig?, und bie Nigtonung getroffen, daß die vorgeschlagenen Abänderungen und ssihe duech die Anitsblaͤtter der Frövinz' bekannt gemacht? werden. Bis die Portofreihelt der Huͤlfskasse anlangt, so machen Wir Un kit getrehen Stande darauf aufnierksam, baß folche Ss *I des Statuts unter den dort festgesetzten Bedingungen nur für die Kor— kespondenz der Kasse mit den Behörden, so wie mit ihren Beamten und Agenten bewilligt ist, infofern diese Korrespondenz durch das der Kasse verliehene Siegei als portofrei bezeichnet wird; den Kom⸗ munen, welche ein Darlehn bei der Huͤlfskasse nachsuch en, ist aber diese

Freiheit fo wenig verliehen worden, als sie ihnen in anbern Kom⸗

nunal-Angelegenheiten zusteht. Die Post⸗Aemter sind daher nicht brechtigt, der' diesfallstgen Korrespondehz der Buͤrgermeister mit der hiͤlsskasse die Portofrelheit zuzugestehen.

3). Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde wollen Wir hier⸗ durch festfetzen, daß in dortiger Provinz die gandräthe, wenn nach en Kreistage s oder mehr Monate verstrichen sind, verpflichtet Ihn sollen, auf den Antrag dreier Mitglieder der Kreis⸗Stände vier Wochen nach Eingang des Antrages, enen neuen Kreistag anzu sez⸗ n. Der in der Petition vom 16 Dej. pr. su 2 a und b benn- tragten Bestimmungen bedarf es nicht, da dieselben schon in den be= kehenden Gefehen liegen, wobei sich indes von selb if ver stehr daß, sefern die Ansichten der Kreis. und Provinzial ⸗Behorden mit denen

angeordnet ist, und h) gebeten,

24 her Kreis Stande, in Betreff der hier berührten Gegenstäͤnde, nicht uͤbereinstimmen, die höhere Entscheidung ha ed i fen gen n

, Wir finden Bedenken, ber nach Inhalt unserer Ordre vom 2 Februar 1851 vorbehaltenen Entscheidung über die Ausdehnung der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt bei ihrer bevorste benden neuen Einrichtung vorzugreifen und schon jetzt uͤber die Zu⸗ lassung der mittelbaren Staats Diener, die nach den bisherigen Vorschriften zum Beitritt nicht veryfiichtet waren, zu desfimmen?

5) In Betreff des Land⸗Armenhauses zu Benninghausen haben unser⸗ getreuen Stande a) über eine Verfügung . Ministers des Innern und der Pollzel vom 16 Nop' 1832 Beschwerde ge⸗ fuhrt, durch welche die Aufhebung der sogenannten Freimonate und die Herabsetzung der Provinzial⸗Beitraͤge fuͤr das Land Armenhaus ̃ daß das gedachte Land⸗Armenhaus von der Verpflichtung befreit werden möge, entlasFsene Straͤflinge, welche sich spaͤter als unverbesserliche Muͤßiggaͤnger und Bettler ge⸗ zeigt, aufzunehmen, daß vielmehr für diese eine besondere Aufbewäh⸗ rungs⸗Anstalt eingerichtet werde. 1d a. ist Grund zu einer Beschwerde zwar nicht vorhanden, indem nach dem Reglement für das Land zrmen? haus bei Ausschreibung der Provinzigl⸗Beitraͤge nicht uͤber das damals bekannte Beduͤrfniß ohne ünsere Genehmigung hat hinausgegangen werden dürfen, und die in Frage gestellke Verfugung daher den Verhaͤltnissen uͤberall angemessen war; da indeß ner? getreuen Staͤnde auf die Fortzahlung höherer Beiträge, als dieses Beduͤrfniß erfordert, um damit noch andere an sich allerdings lobenswerthe Zwecke zu erreichen, so wie auf Herstellung der Freimonate aus⸗ druͤcklich antragen, so wollen Wir in beiden Beziehungen deren Antraͤgen nachgeben, vorausgesetzt, daß die gehdrige le schmna ln keit im Genuß der Theilnehmungz-Rechte beobachtet werde; ad b. geben Wir denselben zu erkennen, daß es einer Abaͤnderung des 8.2 des Reglements vom 15. Dezember 1820 insofern nicht bedarf, als nach Anzeige Unseres Ober-Präsidenten von Vincke Herforder Zuͤchtlinge, gegen welche auf Hetention bis zum Nachweise des ehrlichen Erwerbs erkannt worden, schon langst nicht mehr in die Anstalt zu Benninghausen aufgenommen sind, und solche Indi viduen auch fernerhin der gedachten Anstalt nicht werden überwiesen werden. Dagegen kann jedoch dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde, di in Zuchthäusern und Festungen eingesperrt gewesenen und ent— lassenen Straͤflinge, welche sich spaͤter als unverbesserliche Muͤßig⸗ gaͤnger, Bettler und Trunkenbolde gezeigt, und das bffentliche Wohl gefaͤhrdet haben, in einem anderen, befon ders einzurichtenden Lokale zu detiniren, um so weniger gewillfahrt werden, Mals einestheils die Anstalt ! Benning hausen zur Aufnahme sfolcher Individuen be— stimmt ist, und der ümstand, daß der Eine oder dẽr Andere schon fruher wegen eines begangenen Verbrechens Strafe erlitten hat, keine Ausschließung von der Aufnahme in diese Anstalt rechtfertigt, anderntheils aber auch ohnedies die Zahl solcher Subjekte Rach der Aeußerung des Ober⸗Praͤsidenten zu gering ist, als daß es anraͤthlich erscheinen könnte, dafür eine eigene Rinstalt einzurichten.

6) Die löͤbliche Absicht, eine Provinzial⸗Pflege⸗Anstalt fuͤr huͤlf⸗ lese Kranke zu errichten, haben Wir aus' der Desfallstgen staͤndischen Eingabe wohlgefaͤllig ersehen, und werden zur Unterstuͤtzung dieses Unternehmens die Kloster- Gebäude zu Gesecke oder Wiedenbrück, spbald die einen oder andern disponibch werden möchten, unentgelt⸗ . . . daß von ö. naͤchsten

andtage der Plan zur Einrichtung der gedachten Provinzial-Pffege⸗ Anstalt vorgelegt werde. g . .

) In. Folge Beschwerde unserer getreuen Stande, daß oͤfters unsichere und unvermö5gende Personen an ganz un⸗ passenden Stellen neue Anstede ungen zu begründen versuchen, bestimmen Wir nach dem Antrage derselben, daß kuͤnftig keine neue Ansiedelungen gestattet werden puͤrfen, ohne die beireffen⸗ de Gemeinde darüber vorher zu hoͤren, und daß der Wider⸗ spruch derselben stets beruͤcksichtigt werden soll, wenn der neue An⸗ siedler entweder bescholtenen Rufeg ist, oder nicht hinlaͤngliches Ver⸗ mögen zur Ausfuͤhrung des Reubaues und zur Einrichtung seiner Wirthschaft nachzuweisen vermag, so wie auch die Polizei⸗Behörden verpflichtet seyn sollen, die Errichtung eines neuch Etablissements zu untersagen, wenn nach der Lokalität, und der Persoͤnlichkeit des Ansiedlers von seiner Anlage Gefahr fuͤr

die Gemeinde zu besorgen steht, und werden Wir die Provinzial⸗

Verwaltungs⸗Behörden demgemäß anwelsen lassen.

8) In Beziehung des von Unsern getreuen Standen unter Bei— fuͤgung des Entwurfs zu einer allgemeinen Verordnung gemachten An⸗ trages, wegen Errichtung von Leih- und Spar ⸗Kassen, geben Wir denselben zu erkennen, daß den Kreisstaͤnden nicht die Befugniß bei⸗ gelegt werden kann, durch ihren Beschluß alle einzelne Gemeinden zum Beitritt zu solchen zu errichtenden Kassen und zur Verhaftung fuͤr dieselben mit ihrem Gemeinde-Vermogen zu verpflichten; daß aber, wenn sich auf Anregung der Kreisstande freiwillig Associatio⸗ nen zu Spar- und Leih-Kassen bilden sollten, dieselben' die von ih— nen entworfenen Statuten Unserm Ober-Praͤsidenten einzureichen haben, welcher kraft der ihm beigelegten Amts-Befugnisse zu deren Genebmigung autorisirt ist.

D)-„In, Beruͤcksichtigung des Antrages wegen Vermehrung der Spinnschulen in denjenigen Gegenden der Provinz, wo die Be— wohner des vlatten Landes sich mit Leinengarn-Spinngn beschaͤfti— gen, baben Wir beschlossen, vier Jahre hindurch mindestens jährlich 2000 Rthlr. zu diesem Behufe zu bewilligen. Ünser Ober⸗Praͤsident der Provinz Westphalen wird den specielken Verwendungs⸗Plan in Vorschlag bringen, sowohl hinsichtlich der Orte, wo Schul⸗Einrich⸗ tungen getroffen werden sollen, als der damit verbundenen Kosten. Stehend duͤrfen diese Schulen jedoch nicht seyn, sondern sie sollen nach Verlauf eines bestimmten Zeitraums verlegt werden; auch ist denjenigen Gemeinden der Vorzug einzurdumen“ welche zur unent⸗

eltlichen ,, des gerigneten Lokals nebst Heizung und Er

euchtung erbötig sind.

e l10ꝝ) Anlangend die Petition. I) die Vorschrift des Allg. Landr. Thl. 1. Tit. I. S. Sas in der Art wieder herzußellen, daß die fur gekaufte Lotterieloose kreditirten Einsatzgelder nicht eingeklagt wer= den durfen; 2) den Hausirhandel mit Lotterieloosen zu versagen und zu bestrafen; so steht der Gewaͤhrung des ersten Antrages die Allgemeine Rechtstheorie entgegen, nach welcher dergleichen Aus⸗ nahme⸗Gesetze nur gegen unerlaubte Handlungen als gerechtfertigt erscheinen können. Das Spielen in einer vom Staate autorisirten, unter dessen Aufsicht und Kontrolle gestellten gorterie gehört aber nicht zu den unerlaubten Geschaͤften, und kann daher der Kreditgeber dabei nicht mit Strafe belegt werden. Die Lotterse- Einnehmer muͤssen übti— gens, wenn sie den Preis eines Looses kreditiren, nichtsdestoweniger den Betrag an die Lotterie⸗Kasse abfuͤhren, indem von der Könsgl. Kasse ihnen deshalb kein Kredit gegeben wird, Der andere Antrag sindet dadurch seine Erledigung, daß eigentlicher Hausir⸗Handel mit Lotterie Loosen, wie der aufdringliche Verkauf derseiben, nicht ge⸗ stattet ist, vielmehr die Geschaͤfts⸗Instruction fuͤr Lotterie⸗Einneh⸗ mer und unter- Einnehmer solches strenge und unter angemessenen Strafen verbietet, es mithin nur darauf ankommt, die etwanigen . zur Kenntniß der Administrations- Behörde

en.

112 Der Antrag auf eine Bestimmung „daß künftig Gebäude bei inlaͤndischen oder ausländischen Privat⸗Feuer⸗Versicherungs Ge⸗ selschaften nur dann versichert werden dürfen, wenn dtese Gesell⸗ schaften in Beziehung auf die Prämien für die Herbeiführung und auf die Herstellungs⸗Kosten der Loöͤsch⸗Geraͤthschaften, im Fall diese heschaͤdigt werden, dieselben ,,,, übernehmen, welche die Landes- oder Provinzial⸗Soesetaͤten derjenigen Landestheile, in welchen die Geb4ude liegen, durch ihre Statuten übernommen haben ober kuͤnftig übernehmen“, wird bei Berathung Köber das Provinzial⸗ Feuer- Societäͤts Reglement in Erwägung genommen, and die er= forderliche Vorsorge zur Beseitigung des l fen dn. etroffen werden.

12) Eine nahere Verbindung unter den in Wessphalen bestehen⸗ den landwirthschaftlichen Vereinen herbeizuführen, muß diesen selbst uͤberlassen werden, auch finden Wir die nachgefuchte Errichtung einer landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt in dieser Provinz den zeitigen Be⸗ duͤrfnissen derselben nicht entsprechend. neigt, jene Vereine durch Zuschuͤsse aus den Staats Kassen in den

den sonstigen Verhaͤltnissen

Dagegen sind Wir gern ge⸗

Stand zu setzen, auf die Ermunterung ausgezeichneter vraktischer Landwirthe zur Einführung beachtungswerther Kulturen und Kultur⸗ Methoden, und so auf Vermehrung der nachahmungswerthen Bei⸗ spiele und der Gelegenheiten zur praktischen Belehrung künftig ein⸗ zuwirken. Wir werden daher durch Unsern Ober⸗Praͤsidenten der Provinz Westphalen die weiteren Verhandlungen mit den von den getreuen Staͤnden erwaͤhlten Abgeordneten und den Vorstehern je⸗ ner Vereine zur weiteren Vorbereitung dieses Planes und wegen der aus dem staͤndischen Digpositions Fonds zu eben diesem Zwecke zu gewaͤhrenden Zuschuͤsse einleiten und deren Resultate durch Un⸗ sere Minister der Finanzen und des Innern fuͤr Gewerbe⸗Angele⸗ genheiten Behufs Herbeifuͤhrung Unferer definitiven Entscheidung

Uns vorlegen lassen.

135 Dem Antrage auf Bewilligung der Sportel⸗ und Stempel⸗ Freiheit für die Verhandlungen über die Zusammenlegung und Ver⸗ loppelung von Grundstuͤcken zum bessern Arrondissement und zur Erleichterung der Gemeinheits Theilungen und Servituts⸗Abldsun⸗ gen sind Wir zu entsprechen nicht abgeneigt: a) wenn dergleichen in dem speziellen Falle wirklich zur Erleichterung einer Ge⸗ meinheits Theilung geschehen, oder wenn dadurch das AÄr= rondissement eines ganzen Hofes verbessert wird; b, wenn äber die Richtigkeit diefer Vorauzsetzung von dem betrsffenden Kreis Landrath ein Attest erthellt wird. Wir muͤssen Uns iirdeß die speciellern Bestimmungen hierüber noch vorbehalten, da die desfallsi⸗ gen Anordnungen wegen der zu besorgenden Mißbraͤuche einer ge⸗ nauen und gruͤndlichen Prufung beduͤrfen. ö

13) Der auf Antrag anderer Provinzial-Staäͤude abgefaßte, dle. Benutzung der Gewaͤsser betreffende und die Wiesen⸗ Kultur durch Bewaͤsserung mit umfassende und bereits den Provinzial⸗ Landtagen der Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen und Posen zum Gutachten vorgelegte Gesetz⸗Entwurf soll dem naͤchsten Westphäli⸗ schen Landtage zu gleichem Behufe mitgetheilt werden.

157 Die Uns von ünserm Staats-Ministerium vorgelegte Hau— bergs-Ordnung fuͤr den Kreis Siegen haben Wir vollzogen und de⸗ ren Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Regierung zu Arns⸗ berg angeordnet.

16) Der Entwurf zu einer Forst- und Jagd-Ordnung wird dem nachsien Wespphaͤlischen Provinzial. Landtage voörgelegt werden. Den Antrag auf eine einstweilige Bestimmung, wodurch die Provinzial⸗ Regierungen unter gewissen Maßgaben ermächtigt werden, den Tag der Erbffnung. und des Schlusses der kleinen Jagd jährlich festzu⸗ setzen, auch däs Jagen mit sogenannten Bracken nur vom 15 Okto ber bis 1 Februar zu gestatten, und das Jagen an Sonn- und Festta⸗ gen ganz zu verbieten, haben Wir genehmigt und Unsere Minister der n. und des Innern und der Polizei ermächtigt, danach das Erforderliche zu verfügen. . 17) Die Wichtigkeit des Antrages wegen Verbindung der Weser mit dem Rhein durch eine Eisenbghn mit mehreren Nebenarmen er⸗ kennen Wir vollkommen an und sind gern geneigt, der Ausfuhrung dieses Planes Schutz und Befoͤrberung angedeihen zu lassen. Da indeß die vorgelegten Projekte einer sehr sorgfaͤltigen und genauen i ,, welche von Uns bereits angeordnet ist, beduͤrfen, so müs⸗ en Wir Uns weitere Erwaͤgung vorbehalten, ob und in welcher Art dieses Unternehmen am ziweckmaͤßigsten unterstuͤtzt und befördert werden könne. .

A8) Unseren getreuen Staͤnden haben Wir schon in dem Ab⸗ schiede fuͤr den dritten Landtag eröffnet, daß die Schiffbarmachung der Em von der Graͤnze bis Rheine und höͤher hinauf davon ab- hängig ist, daß die Königl. Hannoversche Regierung ihre traktaten— mäßig übernommene Verbindlichkeit hinsichtlich der Beschaffung einer hinlaͤnglichen Fahrtlefe erfülle. Der Maxr⸗-Klemens⸗-Kanal ist in den neuesten Jahren bedeutend verbessert worden, womit auch künftig planmäßig forrgefahren werden soll. So wünschengwerth auch eine Kuns-Straße von Osnabruͤck uͤber Jbbenbühren, Rheine, Maxhaven nach Holland seyn wuͤrde, so kann doch jetzt so wenig über die Ausfuhrung des Ganzen, als des einzelnen Theiles von Rheine nach Maxhaven, eine zusage ertheilt werden, zumal der Nutzen dieses letzteren sich erst dann vollstaͤndig würdigen läßt, . die Schiffbarmachung der Ems als vollendet angesehen wer—

en kann.

19) Der Antrag, die Straße von Siegen nach Kirchen kunst⸗ . anzulegen, kann nicht fruͤher in Erwägung gezogen werden, als bis der von Uns schon genehmigte Bau einer Straße von Olpe üͤber Kirchen und Altenkirchen nach Koblenz vollendet ist, da jener nur in Verbindung mit diesem fuͤr den Kreis Siegen von erhebli⸗ chem Nutzen seyn kann. Daß der Umbau der steilen Wegestrecke zwischen Combach und Kleisheim, so wie zwischen Drolshagen und Alpe, auf unsern Befehl veranschlagt worden, beruht auf einem Irrthum, da im Gegentheil der Antrag der Pro vinzial⸗Behbrde, die BVeranschlagung vorzunehmen, eben deshalb abgelehnt ist, um nicht Hoffnungen zu erregen, deren Erfuͤllung noch nicht verbuͤrgt wer⸗ den könnte. Hinsichtlich der Volme - Straße kann nur“ daran erinnert werden, daß von jeher die Absicht darauf gerschtet gewesen ist, den Bau auf AÄctien auszufuͤhren, und die auf Kosten des Staa—⸗ tes bewirkte Veranschlagung nur zum Zweck hat, dies zu erleichtern. Es kann aber auch der Actten⸗ Unternehmung nicht eher naher ge— treten werden, als bis über die freiwilligen Beitrage fur den Ab— schnitt, welcher dem Kreise Alten angehört, und über die Grund- Entschadigung befriedigende Erklaͤrung erfolgt ist.

20) Der Ausbau der in der Sträße von Muͤnster nach Hamm noch befindlichen Lücke soll ehestens bewirkt werden. Den Antrag auf Chaussirung einer Straße von Telgte nach Osibevern bis zur Os? nabrückschen Graͤnze werden Wir noch einer naͤhern Prüfung' unter= werfen lassen, und bei Unserer demndchstigen Entscheldung die Wün- sche Unserer getreuen Staͤnde moöͤglichst beruͤcksichtigen.

21) In Betreff der Beschwerde über die Weigerung der Regie⸗ rungen fi Muͤnster und Minden, die Verpflichtung des Staats zur Unterhaltung solcher Bruͤcken im Furstenthum Minden und den Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Ober Lingen anzuerken⸗ nen, welche in die fruͤhere Bruͤcken-Tabelle eingetragen waren, geben Wir Unsern getreuen Staͤnden zu erkennen, daß, sobald Gemelnden nachweisen, daß Bruͤcken nicht auf einem gesetzlich von ihnen zu un— terhaltenden Gemeinde⸗Wege, sondern auf einer Landstraße liegen,; welche zu unterhalten, sie mag Chaussee seyn oder nicht, dem Staate obliegt, sie in Anwendung der Bestimmungen des Allgemeinen Land- rechts von deren Unterhaltung entbunden werden; daß auf die frü⸗ here Bruͤcken⸗Tabelle dagegen, welche ohnehin nicht bestimmt war, den Rechtstitel der Gemeinden zu begründen, seit den Veränderun«“ gen, die durch die fremde Gesetzgebung in den Domansal-Verhaͤlt= nissen herbeigeführt sind, von ihnen nicht weiter Bezug genommen werden kann, und daß außerdem ez den einzelnen Gemeinden über lassen bleibt, ihren Anspruch auf den Grund eines früheren Rech ts⸗ titels der betreffenden Regierung nachzuweisen.

235. Die den Bergbai- Betrieb und die Besteuerung des Berg— Eigenthums betreffenden Antraͤge koͤnnen nur auf dem Wege der bereits vollstaͤndig vorbereiteten Revision der Berg- Gesetzgebung ihre Erledigung finden, und sollen bei dem gegenwaͤrtig zur Bera⸗= thung vorllegenden Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und einer Instruetion zur Verwaltung des Berg⸗Regals, mit gleicher Berück⸗ sichtigung des allgemeinen Interesses und der Privat-Rechtsverhält nisse, in naͤhere Erwägung gezogen werden.

23) Die Heragbsetzung der Mahlsteuer von Mengekorn ist mit dem Schutze des Steuer⸗Aufkommens von der Weizen⸗Vermahlung unverinhat. Da überdem solche gemischte Frucht auch in der Pro“ vinz Westphalen nur an einigen Orten des Fuͤrstenthums Paderdorn gebaut wird, und also nur in der dort allein mahlsteuerpflichtigen Stadt Paderborn in Betracht kommt, welche aber den ihr zur Be= seitigung der Klagen uber die Höhe der Steuer früher schon ge⸗ machten Vorschlag, einen allgemeinen Mahssteuer⸗ Satz von 8 Sgr. fuͤr den Centner aller Getraide⸗Arten anzunehmen, abgelehnt hat, so ist um so weniger Veranlassung vorhanden, eine Abaͤnderung der Bestimmung des Mahlsteuer-Gesetzes vom 36. Mat 1820 S. 58. ein⸗ treten zu lassen.

24 Die von Uns dem Finanz⸗Minister ertheilte Ermächtigun die gesetzlichen Gewerbesteuer⸗Saͤtze von den Mahlgaͤngen .