1835 / 62 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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hat, nicht den geringsten Einfluß haben wird. Dle jetzigen Mi— niner übernahmen die Verwaltung in der festen Absicht, diejenigen Reform- und Verbesserungs⸗Maßregeln in den buͤrgerlichen und kirch⸗ lichen Instituttonen des Staats vorzuschlagen, von denen sie glaub⸗ ten, daß sie die allzt meme Wohlfahrt am besten befördern konnten. Dse Maßregeln werden die Minister Sr. Majestaͤt auch jetzt noch vorschlagen, weil ihre Ueberzeugung, daß dtes⸗lben des Bei falls und der Unterstuͤtzung des Parlaments wuͤrdig gefunden werden duͤrften, durch nichts im geringsten Grade geschwaͤcht wor—⸗ den ist. Sie wollen nicht glauben, daß man dem festen Gange einer patriottschen Verwaltung, die solche Maßregeln ruhig, aber mit Eifer zu betreiben entschlossen ist, ein er if Hinderniß in den Weg legen werde; sollte dies aber nichtsdestoweniger gesche⸗ hen, so werden sie vorbereitet seyn, solchen Hinderntssen kuͤhn zu begegnen und sie siegreich zu uͤberwinden. Was die Nation for— dert, ist elne liberale Regierung, die zugleich kraͤftig, fest, geschickt und gewissenhaft sey; und die jetzige Verwaltung ist entschlossen, * zeigen, daß sie Alles vermag, was die ? angt. Gegen eine solche Regierung werden die Kunstgriffe der Factionen vergebens versucht werden und keinen anderen Er— folg haben, als den, diese Gegner einer heilsamen Verwaltung, diese Feinde eines vernuͤnftigen und aufgeklärten Volks selbst zu schwächen, und verhaßt zu machen. Diese allgemeinen Andeutun— gen mogen hinreichen, um jede augenblickliche Besorgnisse zu verscheuchen, die das unerwartete Votum des Unterhauses bei der Sprecher⸗Wahl veranlaßt haben könnte.“ Die Oppoßtions— WBaätter prophezeten naturlich andere Folgen von jenzm Votum und spotten ber das, was sie „die Drohungen“ der Min isteriellen nennen. „Die Abstimmung am Donnerstag“, sagt die Morning Chrontele unter Anderem, „hat bewiesen, daß das Land die Mi— nister bereits kennt und ihnen nicht vertraut, sondern sie verschmaͤht. Wenn nun die Minister dem Parlament nicht die Stirn zu bieten im Stande sind, was koͤnnen sie thun? Sie koͤnnen resgniren! Das ist das Verfahren, welches ihnen die gesunde Vernunft verschreibt. Ohne die Zustimmung des Parlaments kann kein Ministerium dies Land regieren. Das Unterhaus hat den Geld—⸗ beutel in der Hand, und es ist klar, daß sie von dem jetzigen Unterhause nie einen Shilling erhalten werden. Der gemeine Menschenverstand sagt Einem, daß man sich durch Cie Thuͤr ent— fernt, wenn zum Fenster hinausgewarfen zu werden die Alter⸗ native ist.“ Die (gestern erwähnte) Aeußerung des Stan— dard, daß die Minister ihre Flagge an den Mast nageln wuͤrden, haͤlt das vorhin genannte Blatt fuͤr eine leere Drohung und einen Versuch, die Mitgleeder des Unterhauses einzuschuͤchtern; aber, meint die Chronicle, die Klasse von Mit— gliedern, auf welche eine solche Drohung wirken konne, sey in den Gränzen der Minorität eingeschlossen, die sich zu Gunsten Sir C. Sutton's ausgesprochen. „Sollen wir etwa glauben“, saͤhrt dieses Blatt fort, „daß die Minister das Land wirk— sich mit einer neuen Auslegung der Britischen Verfassung be— gluͤcken, daß sie Unterhaus auf Unterhaus aufloͤsen wollen, bis sie eines finden, das Willens ist, sich blind ihren Aufträgen zu fuͤgen und ihre Befehle gleichsam nur einzuregistriren? Ob⸗ gleich wir nicht einsehen, wie die Minister die ihnen vom Standard untergelegten Absichten ausfuͤhren wollten, und niche glauben, daß namentlich Sir R. Peel zu solchem Verfahren seine

Zuflucht nehmen sollte, so muß doch das Land auf das Schlimmste

zefaßt seyn. Die Waͤhler muͤssen unter anderen moglichen Er⸗ eignissen auch auf den Fall einer Aufiösung des jetzigen Parla— ments rechnen. Was sie dann 7 thun haben, wissen sie. Ueber⸗ all muͤssen sie Ausschüsse zu Wahljwecken bilden und vor allen Dingen Ansfalten treff'n, um an jolchen Orten, die jetzt nicht angemessen repraͤsenttet sind, die Erwählung geeigneter Kandidaten zu sichern. Die &timmliste vom vorigen Donnerstag wird den Reformern dab en zur rg. dienen koͤnnen. Die Fonds zur Faͤhrung dieses Krieges muͤssen sogleich aufgebracht werden, damit es, wenn der Kampf beginnt, nirgends daran mangelt.“ Auch der Globe will nicht glauben, daß Sir Robert Peel dem Rathe folgen werde, den ihm die Torp⸗Blaͤtter, und besonders die Organe der Hochk chen Partei, ertheilten, da er selbst im Lande mehr auf dem Spiel zu stehen habe, als eine momentane Amis, Gewalt oder einen Partei Zweck. Im Kentish Observer heist es dagegen: „Wir wissen zu unserer Genugthuung, und wir ver— sichern es auf keine unbedeutende Autoruät hin, daß Sir Ro⸗ bert Peel sich durch keinen Plan der Oppesition, der einen wesentlich unconstitutionnellen Charakter hatte, wird aus dem Dienst des Königs vertreiben lassen, sondern daß er Willens ist, von einer factioͤsen Ligue im Parlament an die Loyalltaͤt, den Patriotismus und die männliche Gesinnung des Landes zu appelliren. Er wuͤrde sich auch in der That schwer gegen den König sowohl als gegen das Land vergehen, wenn er eine minder feste und entschledene Stellung, as diese, anneh⸗ men wollte. Entweder der Köͤnig muß unterstůtzt werden, oder es ist um den Thron geschehen. Zu anderen Zeiten andere Maß— regeln; in diesem Augenblick aber giebt es gegen eine verwegene Verbundung, die den König erst zum Sklaven machen und ihn dann, wie bald, brauchen wir kaum zu sagen, auch kassiren möͤchte, nur eine einzige volitische Richtschnur, diejenige nämlich, durch welche unzweideutig ermittelt werden kann, ob das Land selbst fuͤr eine Auflösung der Monarchie reif ist Wenn dem so ist, wohlan denn! Wir muͤssen uns mit Tapferkeit ruͤsten, um auf. Alles gefaßt zu seyn, was der Wille der Vorsehung aber uns verhängt hat. Aber vorher ist noch eine Pflicht zu erfuͤllen, eine Pflicht, wir wiederholen es, welche Sir Robert Pell erfüllen wird, nämlich die, einen feierlichen Aufruf an das Land selbit zu erlaßsen, dannt er dessen Wunsch erfährt, ehe er es seinem Schicksal uͤberlaßt. Sobald also das jetzige Unterhaus es wagen sollte, sowohl die Neigung als die Macht zu zeigen, die Bermpe⸗ gungen der Regierung zu hemmen, so muß augenblick⸗ lich eine zweite Auflösung dem Lande die letzte Gelegenheit dar— bieten, einen solchen Urtheilsspruch zu bestaͤtigen oder umzusto⸗ ßen.“ Der Morning Herald endlich spricht sich uͤher den oben erwähnten zweiten Plan der Opposition nach Eröffnung des Parlaments, namlich ein der Regierung feindseliges Amendement zur Adresse durchzusetzen, in folgender Weise aus: „Die Dopposition weiß bis jetzt noch nichts von dem Inhalt der Thron⸗Rede, von der die Adresse wie gewohnlich das Echo seyn wird. Dessenungeachtet scheint sie schon ent— schlossen zu seyn, auf ein Amendement zur Adressse anzuiragen, was auch der Inhalt der Thron, Nede seyn möge. Wenn ein solcher Beschluß schon vorweg gefaßt werden kann, so ist es klar, daß die Thron Rede, wenn sie auch die vernuaͤnfti⸗ gen Erwartungen des Landes in Bezug auf Reform⸗Maßregeln Hollkommen befriedigte, doch der Whigistisch⸗radikalen Opposition nicht genügen würde, ja, wäre es auch die Rede eines Engels. Was ist dies anderes, als Leidenschaft, Blino⸗ . und Wuth einer Faction? Wird sich die gesunde

ernunst und das richtige Gefühl des Landes solchem fac⸗

tiösen Berfahren unterwerfen? Wird das Land gute. Maß⸗ 6 wenn ste von Ministern vorgelegt werden, die auch fähig

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218 sind, sie auszufuͤhren, bloß deshalb beiseitwerfen lassen, weil 2 O'Connell und Lord John Russell sich zu einer politischen ameradschaft entschlossen haben, und weil die Whigs es nicht ugeben wollen, daß Andere jene liberalen, aber gefahrlosen

eform, Maßregeln ausführen, welche sie selbst, als sie am Ru— der waren, auszuführen weder die Neigung, noch das Talent hatten? Wir mußten uns in dem Lande und in dem Geist, der sich während der letzten Wahlen in ganz England kund aab, sehr irren, wenn ein so schmähliches und geradezu factidses Benehmen dazu beitrüge, die radikalen Whigs in der oͤffentlichen Achiung 3 heben. Selbst Herr Wakley sagte vor kurzem, daß Sir Robert Peel, wenn er vernuͤnftige Reform⸗Mahßregeln einbrachte, sich der eifrigen Unterstuͤtzung von Seiten des Volks zu erfreuen haben wuͤrde. Aber es zeigt sich ganz offenbar, daß die Whigs sich lieber auf dem Pfade der Zersiörung und uͤber die Truͤmmer der Verfassung hinweg zur

Bewalt draͤngen, als ohne Aemter bleiben moͤchten.“

Lord Gage wird, dem Vernehmen nach, im Oberhause dle Antwerts⸗Adresse auf die Thron-Rede unterstuͤtzen. Es geht das Geruͤcht, daß Sir James Graham den Mi—

nistern seine vollkommene Adhäsion eingesandt habe, und daß er,

wenn bei einer eintretenden Vakanz der Graf De Grey zu ei— nem anderen Posten uͤberginge, wieder an dessen Stelle zum er— sten Lord der Admiralität ernannt werden würde Der Sun meint, die häufigen Besuche, welche Sir Jaines dem Premier— Minister abstatte, ließen allerdings glauben, daß er die Whigs verlassen vnd sich zu der Tory-Partet gesellt habe.

Die letzten Wahlen sollen den Tories, nach der Ver sicherung eines Oppofitions-Blattes, eine Million Pfund Sterling geko—

stet haben.

Der Sun behauptet, es traten schon in mehr als einer Grafschaft, faͤr den Fall einer nochmaligen Parlaments- Auf d⸗ sung, wieder Kandidaten auf, die sich um die Stimmen der Waͤhler bewuͤrben.

Sir Robert Wilson wird sich dieser Tage an Bord des „African“ zu Plymouth nach den Jonischen Inseln einschiffen, um dort als Lord-Ober-Commissair an die Stelle des Lord Nu— gent zu treten.

Es sind wichtige Nachrichten aus China vom 20. Okt. hier eingegangen, denen zufolge Lord Nap'er mit Tode abgegangen und der Handel mit China wieder eroͤffuet ist. „Durch diesen Todesfall“, bemerkt der Sun, „geht die Wahrnehmung der Briti— schen Interessen auf einen alten Residenten und ehemaligen Be⸗ amten der Ostindischen Compagnie uͤber, und es steht daher zu hoffen, daß die Ruhe fortdauern und Alles gut gehen wird. Die Unthatigkeit des Handels im Oltober ist nichts Ungewoͤhnliches. Wenn die Schiff? (wie es zu erwarten ist) im November und Dezember laden, so koͤnnen sie doch, wie sonst, im . und April in England ankommen.“ (Stehe den Areikel: China.)

Nord-Amerikanische Blätter vom 2. Februar melden, daß zu Washington durch einen Mann, Namens Richard La⸗ wrente, am hellen Tage ein Angriff auf das Leben des Praͤsi⸗ denten gemacht worden ist. (Siehe den Artäkel: Nord Amerika.)

Selg ien. Bruͤssel, 25. Febr. Die Repraͤsentanten/ Kammer beschloß

vorgestern in Bezug auf drei ihr vorgelegte Gesetz⸗Entwuͤrfe, die⸗

selben in Erwaͤgung zu ziehen und an die Sectionen zu verwei⸗ sen. Der erste betraf die Besoldungen der Offiziere eines Theils der Buͤrger⸗Garde, und warde von Herrn Gendebien eingebracht; der zweite, von Herrn v. Brouckére in Voischlag gebracht, bean, tragte die Aufhebung des von der provisorischen Regierung am 6. Oktober 1830 erlassenen Gesetzes uͤher die Zulassung von Freinden in Belgien; der dritte endlich war der schon vor laͤn⸗ gerer Zeit erwahnte Antrag des Herrn Desmaisieres, als Mit⸗ gliedes der Industrie⸗Kommission, auf Anordnung hoͤherer Zoͤlle gegen die Einfuhr fremder Baumwollen⸗Wagren zum Schutz der insäadischen Baumwollen⸗ Industrie. Da sich der Handelsstand hauptsachlich in Antwerpen gegen diesen, durch die Petitionen ber Genter Fabrik-Arbeiter herbeigefuͤhrten Borschlag opponirt und die Minister gerathen hatten, man moge damit warten, bis die Unterhandlungen uber den mit Frankreich zu schließenden Handelsvertrag beendigt seyn warden, so war die Sache zwar bis gestern verzoͤgert worden, aber da wiederholte Petitionen langeren Aufschub unthunlich machten, so wurde gestern nach vie⸗ len Debatten beschlossen, das Gesetz⸗Projckt in Erwaͤgung zu 6. hen, und dasselbe an die Industrte⸗Kommission verwiesen; dlese fo wie die Regierung wurden ersucht, uͤber die Lage der Dinge genauen Bericht an die Kammer abzustatten.

Die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des Herzogs von Orleans in Brässel wird von unseren heutigen Zeitungen fuͤr ungegruͤndet erklart. .

Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom gestrigen Tage ist der Oberst Charles von Brouckkre zum Direktor der neuen Belgi— schen Bank ernannt worden. Bas Kapital, welches zur Errich⸗ tung derselben gezrichnet worden, hat dereits die Höhe von 20

Millionen Franken erreicht.

Oester reich.

Wien, 215. Febr. Nachstehendes ist die Fortsetzung des Königlichen Reskriptes wegen Verabschiedung des Siebenbuͤrgi⸗ chen Landtages: . ; n

. „äber weit entfernt, eben dieses zu erfüllen, was Euch pflicht= maͤßig ganz besonders oblag, habt Ihr vielmehr absichtlich weir ere 3Zögerungs-Gruͤnde gesucht, und jene Eides⸗Formeln in Frage ge⸗ steht, un sie, während der Landtag noch unpgolständig warnt einseitiger Willkuͤr abzuaͤndern. Ber diesem offenbar, ungesetzlichen Strebent seyd Ihr auch dann noch verharrt, als Wir Eüch vereits bedeutet hatten, daß derzleichen Abäneerungen nur wenn der Land⸗ tag vollsindig ist, und nur mit Königlichen Genehmigung (die selbst nach dem Wortlaute der Repräsentation die von Euren auf dem Landtage im Jahre 1712 versammelten Vorfahren abgefaßt wurde, zur Legalität nothwendig ist) vorgenommen, mithin nut im Weg? eines gesetzmaͤßigen gemeinschaftlichen Landtags Traktates be wirkt werden tbane' ja, Ihr feyd darauf in einer Art bestanden, daß Ihr, weder der positiven Gesetze, noch Eurer eigenen fruheren Erklarung eingedenk, mit offenbarer . der Gesetze, und augenschein⸗ lich' Euch seibst widersprechend, Euch erdreistet habt, jenem Eurem Trin ational-Konvent, der den Gesetzen unbekannt ist, dieselbe Akti⸗ vität beizulegen, die nur dem gesetzlich versammelten Landtag ge⸗ buhrt, und diesen Landtag, auf dem Ihr versprochen haht, mir ESu⸗ ren Vorfahren um den Ruhm der Treue gegen Uns, und des Stre⸗

bens fuͤr das allgemeine Beste zu wetteifern, zum Feld der unge⸗

bundensten Licenz, und, in so weit es von Euch abhing, . völligen Umsturz der bestehenden Gesetze und der erprobten Geioohnhelten zu' verkehren. Alle Eure Schritte und Verhand⸗ jungen führen auf dies Eine: daß Ihr dieselben nicht nach den Ge⸗ setzen einrichten, sondern die Gesetze, und namentlich den 2östen Ar⸗ tikel des 2ten Bekretes Uiadislat, dann den 11ten Actikel vam Jahre 1791 über die Art und Weise öffentliche Geschaͤfte mit Würde und Mäßigung zu verhandeln, unter die Herrschaft Eurer Willtür habt beugen wollen. Dahin war all Euer Bemühen und Strehen ge⸗ richie, und felbst jene Worte, daß die gesetz liche Aktivitat der Staͤnde

keinen Ausnahmen und unterscheidungen in Hinsicht der Verschie.

denheit der Gegenstaͤnde unterliege, verrathen, wenn sie mit den oben erwähnten Gesetzen, ja mit Euren eigenen Aeußerungen äber die vorzugsweise Verhandlung Unferer Königl. Propositionan weyglichen werden, eine verabscheuungswürdige Licenz. Mit Gemuͤther verwir= rener Schlau helt wurde sie truͤgerisch in die Gestalt derwgesetz lichen Freiheit gehüllt, Eifer fuͤr die alte Verfassung und die Gesetze vor=— gisch g und allwaärts taͤuschend verkuͤndet, es walte keineswegs Absicht ob, die Haͤnde zum Unisturz der Gesetze zu bieten, so wurden Unbesonnene, und Andere, die minder faͤhig, die Zukunft zu ermessen, in iene Umteiebe verlockt, manche auch durch Drohun— gen zur Theilnahme an der Schuld gebracht; auf diese Weise ge— wann jene Licenz die Oberhand uͤber die Heiligkeit der Geletze, und uͤber die Norm der Landtags-Verhandlungen, welche eben durch die Gesetze und das Herkommen der Ahnen vorgeschrieben ist. Zuͤgel⸗ los schritt sie in jener Eurer Trinational⸗Versammlung so weit, daß die Befugniß nicht nur Beschluͤsse zu fassen, sondern auch förmliche Protokolle zu führen, eine Befugniß, die nach dem 3zten Punkte deß obenerwaͤhnten 11Iten Artikels zu ii) und 1h vloß dem unter dem gesctz⸗ lichen r , verfammelten Landtag, unter den daselbst ausdruck lich erklaͤrten Vorsichtsmaßregeln vorbehalten ist, zur Befdrderumg verwegener Unternehmungen jeder Art jener Versammlung zugt eignet, und Uns zugemuthet wurde, mit jenem Vereine in Diaͤtal-Traktate einzugehen, und über das, was derselbe unte dem Namen von Postulaten und Beschwerden zusammengetragen hatte, ,,,, zu ertheilen, wodurch jene Wirksamkeir, . die Grundgesetze und die klaren Verfuͤgungen des 7ten und lun Artikels vom Jahre 1791 nur den auf dem Landtag gesetzm ßig b sammelten Standen zuschreiben, faktisch auf jene Versammlum übergegangen waͤre, die alles andere eher, als einen im Sinne da Gesctzez versammelten Landtag vorstellen kann. So weit ist dir Licenz gegangen, daß man (was sonst nach altem Herkommen selbhs

von den gesetzmäßig versammelten Standen nur nach vorlaͤufig ein⸗

geholter Königlicher Eriaubniß zu geschehen pflegt) Einige aus det Mitte jenes Vereines, ohne Unsereni, zum Landtag abgeordneten Bi= vollmaͤchtigten und Unsere Person vorstellenden Commnissair es vot⸗ laͤufig zu inelden, unter dem Namen einer Reichs⸗-Deputation ch Uns abgesendet, und uͤberhaupt, mit frevel hafter Willkuͤr ge waltet hat. Man mag die an unwuͤrdigen persdnlichn Schmaͤhungen reichen Verhandlungen; man mag die, in der offenkündigen Absicht, die Regierung verhaßt zu mia chen, und alle Bande der bürgerlichen Gesellschaft und Ordnung ju lbsen, zu böͤswilliger Aufreijung verfaßten Beschwerden; min mag das verderbliche Streben, mlt welchem dieselben mit offenbart Versuͤndigung gegen Uns und die ehrwürdige Asche Eurer Vorfaäh= ren (die Urheber der bestebenden jener Licenz widerstehenden Gesetzh allgemein bekannt gemacht, und zur Aufregung der Gemuͤther il waͤrts verbreitet würden; man mag endlich die uͤbrigen verbn⸗— cherischen Schritte, die von Einigen mit offenbarer Treu sigktit und mit Verletzung ihres Amtseides verübt worden, ha trachten; ist an dem Orte, welcher das Heiligthum der Gesetze un der gesetzlichen Ordnung seyn sollte, und von Jenen, die an Mäß⸗ gung, Wurde, Anstand und Sorge fuͤr die doͤffentliche Ruhe ihtn Mitbürgern zum Vorbild dienen sollten, durch Wort und Thi Vieles geschehen, was die Vorfahren, auch selbst bei Privat-Perso⸗ nen, nicht nur nicht dulden, sondern vielmehr mit den schaͤrfstn Strafen ahnden zu muͤssen geglaubt haben. Hieraus ergicht sich zur Genuͤge, wie Ihr . Beginn des Landtags den Zeitraum so vieler Monate verwendet habt.! Nach Unseren gni— digen Absichten, die Wir in unseren Koͤniglichen Propositionen ct=

öffnet, und die einzig auf die allgemeine Wohlfahrt gerichtet gewe—⸗ ö

sen, die im Wege der grundgesetzlichen, und auf den diplomatischtt Sanctionen beruhenden alten Institutionen bewirkt und befestigt werden sollte, haͤtte diese Zeit in der Weise, welche die erwaͤhnttz Gesetze vorschreiben, zu eben diesem heilsamen Zwecke, und somt auch zur baldigen Erfuͤllung dessen verwendet werden sollen, wat, wie Wir Euch bedeutet haben, in Bezug auf das Loos der Kontri⸗ buenten Uns sehr am Herzen liegt. In Bezug . die Zeit ⸗Er⸗ eignisse, welche dem Landtage vorausgegangen sind, habt Ihr öh zu Eurem Troste erwahnt, daß, waͤhrend allwaͤrts die dffentliche Ruh gestoͤrt, das Vertrauen zwischen Regenten und Voͤlkern uͤntergräben, geistliche und weltliche Ordnüng mlt Umwaͤljung bedroht war, die Gemuͤther Unseres getreuen Volks in Sit— benbuͤrgen, und in den demselben wieder einverleibten Lam— destheilen, diesen unheilbringenden Umtrieben durchaus unzugaͤnglihh eblieben sind, und daß es niemals unterlassen habe, der alten Vaͤ= affung anzuhaͤngen und die eben so alte Treue gegen seinen Fit sten gewissenhaft zu bewahren. Hierin haäͤttet Ihr selbst die Auffon⸗ derung finden sollen, dies gerechte Lob noch mehr durch die That in bewähren; Ihr habt aber im Gegentheil das Meiste zu waͤnscha übrig gelassen. Die Ermahnungen, die Wir Euch wiederholt et

theilt haben, beweisen hinlaͤnglich, wie sehr Wir in dieser Lage de

Dinge bemuͤht gewesen, Euch auf die Bahn der Gesetze zu bringah eich ner worden (und welcher beizutreten auch die Ubrigen christ,

lichen Mächte eingeladen wurden), erklaͤrt ausdruͤcklich und feier⸗

und zu , . die nach der Vorschrift der Gesetze zu verhän delnden Geschäfte vorzunebmen, und Euch sonach uͤber die Angel

enheiten des Vaterlandes und besonders uͤber die in Betreff Ce len en geaͤußerte . Unseres vaͤterlichen Herzens zu narchen 3 offenbaren, sowohl in der Verwaltung der Ihnen anver⸗

rathen. Nach großer Zeit⸗Versplitterung, durch Eure Fehler hoh beigeführt, und wie Ihr es nachtraͤglich faktisch selbst gezeigt,! fruchtlosem Kampf gegen die Gesetze und das bestatigte Herkommw vergeudet, wurde der Staͤnde-Praͤsident und die Prötonotaire zug nach der Eidesformel vom Jahre 1791 endlich becidet, aht es ergab sich bald, daß dadurch, ungeachtet der wiederholten Ermth, nung? mittelst Unseres Reskriptes vom 27. November 1ss*, nicht da Wilke, sondern bloß der Vorwand, die Erfuͤllung Eurer gesetz licht Pflicht zu verzögern, sich geaͤndert hatte. Da naͤmlich die besth deren, an jedem der ernannten Regalistön im Sinne des Artikels! 1791 einzeln ergangenen Schreiben Euch vollkommene Gewißht daruber gewährten, welche Personen, außer jenen, die von Amteyn gen dem Landtage beiwohnen müssen, in Gemaͤßheit jenes Gesch „a Regalisten ernannt worden sind, ergiebt sich von selbst, daß P im siebenten Monate nach der Einberufung des Landtages, Zwejs dagegen, welchen die stets anerkannte Authentieitaͤt dieser Sch reiht ausschließt, einzig in der verdammlichen Absicht, den Landtag hin zuhalten, hervorgerufen und aufgeregt habt. frecher Will ür Riußte sowohl Uns, äls allen Gutgesinnten um unangenehmer seyn, je nachtheiligere selsen in der Verschiebunß ber Wahlen und der Ergaͤnzuag des Landtages

Selbst hierdurch war Unsere Geduld noch nicht erschoͤpft. Aut

ferner innigst bemuͤht, diesen Lanz tag zu vervollstaͤndigen, hab l

Wir mitteist Unseres gnaͤdigen Restripts., vom 31. Dezember 183 Tuch, Unsere obige Willens⸗Meinung erkläͤrend, nochmals nachdrüc lich ermahnt, Eurer Pflicht endlich zu entsprechen. Aber Gemuͤthen gegenuͤber, die andere Zwecke versolgen, waren Unsere Ermahnun erfolglos. Jene Eure Versammlung, durch die Gesetze und be tigten Gewoöbnheiten, wie nicht minder durch Uunsere mehrfach obenerwähnten gnaädigen Reskripte verpoͤnt, fuͤllt! das Maß)

25, 79 „zur Erneuerung der Kardinal⸗-Avemter vermdͤge Diplomt weiland Kaifer Leopold j., und laut der spaͤteren in gegenseitig— Uehereinstimmung des Landes- Fuͤrsten und der Siaͤnd Stande gekommenen, und durch das Herkommen be Satzungen“ den im Landta ̃ den zusteht, in dieser ö in Zweifel wagtet; hierauf die freie Abstimmung (derer Schutz . Sinn der Ahnen eben dieses Gesetz seyn sollte) dem gesetz lichen Zwang (wie Ihr Euch , , zu unterwerfen, in Verhandlumn drachtit, und endtich nicht angeslaßden feyd, zu fordern, daß NR

führten Gefetzes und des bisher bestandenen gesetzlichen Herk mens, sondern nach ganz entgegengesetzter Weise zu geschehen hab und auch sonst kein Bedenken sruget, Eure Obliegenheiten unerfůͤl zu laffen. Demnach, ruhig in Ünserem Gewissen, daß Wir durg Unfer Verfahren cin großes Denkmal Unferer Anhänglichkeit

lagen. P

gerichtet ist.

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6 Gesetze und Munieipgl- Rechte Unseres Groß fuͤrttenthums Sie⸗ dabärgen und der demselben wieder einverleibten Theile, und zu⸗ buch, ie Wir nicht anstehen offen zu erklären, Unseres Langmu, us und Unserer Neigung, mit der Anwendung scharferer Mittel iögern, gegeben haben, finden Wir Uns nunmehr durch die Uns alehende heilige Pflicht aufgesordert, zu sorgen, daß das allge⸗ ban Wohl nicht größen Schaden leide durch Euren, mit offen⸗ mar Verachtung der bestehenden Gesetze und aller Ordnung verbun⸗ unn Starrsinn, und die Fortdauer Eurer Versammlung, welche ht bloß durch die Grundsaͤtze, die daselbst laut ausgesprochen wur⸗ 1 sondern auch durch die Art, wie die Stimmen⸗ Freiheit unter⸗ kickt wird, wenn sie nicht den Absichten der Parteimaͤnner zusagt, (lt den Schein eines berathenden Körpers ganz verloren hat, und e sonach nicht die Erhaltung, sondern den ümsturz der alten Ver= ssung bezweckt, losen Wir, nach der Uns gebuͤhrenden hoͤchsten Kd⸗ niglichen Gewalt, diesen Landtag hiermit auf, und erklaͤren alle und h Verhandlungen und Neuerungen, die der alten . und a durch die Gesetze und Diplome festgestellten Form der bffentli⸗ hen Verwaltung, so wie auch der gesetzlich org e fenen Weise nu äbhaltung der Landtage, oder dem Koͤnigl. Ansehen und Unsce⸗ un Gerechtsamen, in welcher Art und Beziehung es sey, nichtheilig sind, welche ohnedies nach derselben alten Ver⸗ isüng den Gesetzen und den erprobten Gewohnheiten, von 6 jeder Kraft und Guͤltigkeit ermangeln, fuͤr unguͤltig, ul und nichtig, und verwerfen sie hiermit. Nachdem Allez, was Kir kraft Unseres unabaͤnderlichen Vorhabens, dig alte Verfassung d die Municival-Rechte Unseres vielgeliebten Großfuͤrstenthums EGichenbüͤrgen, und der demselben wieder einverleibten Landestheile hellig und unversehrt zu erhalten, mit Euch zu verhandeln began⸗ nen, durch Euch, ganz ohne Erfolg geblieben ist, und die Dinge hähin gediehen sind, daß es nunmehr einzig Unserer höchsten Kbnig⸗ schen Macht obliegt, Unser Großfuͤrstenthum Siebenbürgen gegen bie Uebel der Anarchie, und jede Folge Eurer Halsstarrigkeit zu bewahren, geben Wir ungern dieser , Nothwendigkeit hmäch, indem Wir zugleich nichts sehnlicher wuͤnschen, als, wenn ze Gesetze ihr Ansehen wieder erlangt haben, und die Gemuͤther nt Beobachtung derselben zurückgekehrt seyn werden, Wir Uns hib in der Lage befinden mochten, einen Landtag einbe— un, und eine, Unserem wiederholt erklaͤrten immerwaäͤhren⸗ den Vorhaben entsprechende Regierungsweise befolgen zu koͤnnen. Kir gebieten und befehlen Euch daher sammt und sonders, heim⸗ stchren, Euch von jedem Unternehmen zu enthalten, wodurch der Hchorsam verletzt wuͤrde, den Ihr Uns durch Eure Unterthanen⸗ Träne schuldig seyd, und Unseren Befehlen und Anordnungen, so— wahl in Allgemeinen, als auch im Besonderen, was Unsere Königl. Pithe und die Ruͤcksichten der offentlichen Verwaltung erfordern mien, Folge zu leisten. Im uͤbrigen bleiben Wir Euch mit un— sennt Kaiserl. Königl. und landesfuͤrstlichen Huld gnaͤdig gewogen. 6tzcben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, am neün und shahzgsten Januar, im Jahre des Herrn Eintausend acht Hundert inf und dreißig, Unserer Regierung im drei und vierzigsten.

; Fran z. Jo seph Freiherr v. Mis ke.“n

Wien, 25. Febr. Im Oesterreichischen Beobachter pom heutigen Tage liest man: „Der Standard vom 12ten d, M enthält aus Anlaß eines Streites mit der Times uͤber die auswärtige Politik des Englischen Kabinets einen Artikel, worin es heißt: „„. . . Verstehen wir die Politik Sir Ro⸗ bert Peel's recht, so ist sie in jeder Hinsicht der Gegensatz des Oystems der heiligen Allianz. Die Grundlage, das Fundamen⸗ al-Prinzip der heiligen Allianz ist: Verbindung im Interesse der Intervention; die Grundlage der Politik Sir Robert Peel's ist: absolute Unabhaäͤngigkeit und vollständige Neutralität gegen⸗ äber den Interessen selbststndiger Staaten. Mit Einem Worte: sein System ist jene Englische Politik, woraus Großbritaniens Größe erwuchs, jene gleichsam insularische Politik, welche von hit einen Seite den jakobinischen Propagandismus, von der ndern den Propagandismus der heiligen Allianz zuruͤckweist ü s. w.““ „Es erscheint befremdend (setzt der Oester⸗ keichische Beobachter hinzu), daß der Standard sich chenfalls derselben Ausdrucke und Begriffe bedient, mit de— ten Huͤlfe die gewohnliche Taktik der revolutionnairen Blaͤtter seit 'ner langen Reihe von Jahren so große Verwirrung auf dem Hebiete der offentlichen Meinung angerichtet hat, daß es end— lich an der Zeit seyn duͤrfte, das Trugbild zu entlarven. Die

or aller Welt Augen liegende, unter dem Namen des „heiligen

Bundes“ bekannte Akte, welche am 14. (26) September 1815

ju Paris von Ihren Majestaͤten dem Kaiser von Oesterreich,

dem Kaiser von Rußland und dem Koͤnige von Preußen unter—⸗

ch;„daß sie bloß zum Gegenstande habe, vor den Au— en der ganzen Welt den unerschuͤtterlichen Entschluß dieser Mo—⸗

trauten Staaten, als auch in den politischen Beziehungen mit jeder anderen Regierung, nichts Anderes zur Richtschnur zu nehmen, als die Gebote des christlichen Glaubens, ie Gebote der Ltebe, der Gerechtigkeit und des sriedens, die sich durchaus nicht durch ihre Anwendung bloß af das Privatleben einschraͤnken, sondern dagegen unmittelbar Af den Willen der Fuͤrsten Einfluß haben und alle ihre Hand⸗ Ungen leiten muͤssen, als das einzige Mittel, welches die mensch⸗

ltzen Anordnungen befestigt und ihren Unvollkommenheiten ab—

hist““ Ganz dem entsprechend und bloß den obigen im Ein— Kuge ausgesprochenen Satz naͤher erlaͤuternd ist der Inhalt der taauf folgenden drei Artikel dieses rein religissen Buͤnd— nises, das man mit dem Namen der „heiligen Allianz“ zu be—

kihnen gewohnt ist. Ein politisches System der heiligen

Dieser neue Bene Be

llanz, wie es der Liberalismus träumt, eine Verbindung zum dehufe von Interventionen, ist ein Gespenst ohne Wesenheit und mne reine Erfindung ununterrichteter oder uͤbelwollender Zeitungs— blitiker. Wollte man unter jener Verbindung die freundschaftlichen und engen Beziehungen der Hoͤfe von Wien, Petersburg und Ber— mn verstehen, so ist einerseits zwar gewiß, daß selbige besteh en,

c Trchaus falsch dagegen ist, wie die Thatsache beweist, die

Behruptung, daß die Politik dieser Machte auf Interventionen Was der Standard als das politische System . Robert Peel's bezeichnet, „„absolute Unabhängigkeit und

volständige Neutralitäi gegenuber den Interessen selbststaͤndiger

Staaten““, i c ,, haten““, ist auch die Grund-Idee der gemeinschaftlichen Po⸗

Wahlrechts, welches nach den ausdruͤcklichen Worten des Ajiit 6 d nbe slandismus der heiligen Allianz undenkbar, so ist auch ein

lk von Oesterreich, Rußland und Preußen, und eben diefen kundsatz nehmen diese Maͤchte in ihren Verhaͤltnissen zu an ern Staaten fuͤr sich in Anspruch. Ist demnach ein a,

uruͤck⸗

. staͤtigti weisen desselben von Seiten des Englischen Kabinets weder noͤ— gesetzlich, verfammelten Siän tig noch möglich, und es bleibt mithin in der Wirklichkeit zu zich siur der Gegensatz gegen den jakobinischen Propagandis—

nach dem nut uͤbrig, auf welchem Wege das Englische Kabinet nur mit

er Politik jener drei Mächte Hand in Hand gehen wuͤrde.“ Als Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz von Bayern Sr.

herannahenden Wahlen, nicht' nach der Vorschrift des oben ange Reset a dem Kaiser die Glückwuͤnsche zu dessen Geburtsfest

om derbrachte, uͤberreichte ihm der Kaiser das Großkreuz des Leo ben zold⸗ Ordens in Brillanten. Der Kronprinz erschien . an ,

Alben Abende, mit diesem Beweise Kaiferlicher Zuneigung ge—

schmickt, auf dem Hofballe.

238 ; l China.

Das Canton Register vom 14. Oktober enthalt nachste= henden Artikel, aus welchem Englifche Blatter folgern wol— len, daß die Art, wie mit den Chinesen bei den letzten Streitig⸗ keiten umgegangen ist, der einzig mogliche Weg sey, um sie zuͤr Vernunft bringen. „Die Schiffe Sr. Masestät, „Imogen“ und „Andromache“, unter dem Befehl des Capitain Blackwood, gingen am J. September um 127 Uhr unter Segel, um die Bocca Forts zu passiren. Sogleich bemerkte man unter den Dschunken (Chinesische Fahrzeuge) in der Ansons⸗Bai eine lebhafte Bewegung und die Forts singen an, zuerst blind, dann aber CHharf zu schießen, doch fielen die Kugeln, wegen der Entfernung, vor den Schiffen nieder, die indeß bald das Feuer der Forts zum Schweigen brachten. Der Kampf war am heftigsten in der Mitte des Kanals, aber die Chi— nesen feuerten wie Menschen, welche in der groͤßten Angst sind. Die Laskaren (Indische Seeleute) haben sich bei dieser Gelegen⸗ heit sehr gut genommen. Bald nachdem die Chinesischen Bat— terieen zum Schweigen gebracht waren, zwang der Wind die Englischen Schiffe, bei der Tiger-Insel zu ankern. Die „Andro— mache“ hatte einen Todten und 3 Verwundete. Der Verlust der Chinesen muß sehr bedeutend gewesen seyn. Später anker— ten die Schiffe, wegen Mangel an Wind, unterhalb der zweiten Barre. Der Handel ist wieder eroͤffnet, und Alles geht wieder seinen Gang. In der Naͤhe der fremden Faktoreien ist vor ei⸗ nigen Tagen ein Feuer ausgebrochen und hat beträchtlichen Scha— den angerichtet. Die Bekanntmachung des Chinesischen Gouver— neurs wegen Eroͤffnung des Britischen Handels ist ein merkwuͤrdiges Dokument. Das Edikt, welches die Aus— fuhr der Haupt Erzeugnisse des Chinesischen Reichs in Bri⸗ tischen Schiffen erlaubt, ist an Britische Unterthanen in Asien gerichtet, die nur theilweise in diesem Handelszweige betheiligt sind. Es ist indeß eine Antwort auf eine Petition der Parsis in Betreff des Britischen Handels. Wahrscheinlich wur— den dieselben von den Hong-Kaufleuten aufgefordert, eine Pe⸗ tition einzureichen, da sie wohl wußten, daß die Europaͤer es nicht thun wuͤrden. Der Gouverneur scheint in seinem Edikte das so lange bestehende und fortwaͤhrend beobachtete Spstem der Verantwortlichkeit aufgegeben zu haben, denn nur derjenige, wel⸗ cher Uneinigkeit verbreitet, soll fortgewiesen und nicht Alle da— durch beeinträchtigt werden. Dies scheint auf den Mangel an Einigkeit unter den Britischen Unterthanen wahrend der jetzten Streitigkeiten mit China hinzudeuten. Sobald die Fregatten die Bocca-Forts wieder passirt haben, wird auch die Fahrt von Wampoa nach Canton, welche seit den letzten 16 Tagen allen fremden Boͤten verschlossen war, wieder fret gegeben werden. Die Wiedereröffnung des Handels wird auch nach Beseitigung gewisser Föoͤrmlichkeiten, wegen Einsetzung des neuen Hoppo in sein Amt, stattfinden. Bei Allem, was vorgegangen, haben die Chinesen entschleden den Kuͤrzeren gezogen, und sie haben weder fuͤr die Beschießung ihrer Forts, noch fuͤr das unter ihren Leu— ten angerichtete Blutbad von Genugthuung zu sprechen gewagt.“

Englische Blatter enthalten folgendes Schreiben aus anton vom 20. Oktober: „Da mehrere bedeutende Handels— leute noch nicht nach Canton zuruͤckgekehrt sind, und einer der thätigsten Hong-Kaufleute von der Regierung wegen der neuer— lichen Streitigkeiten unter einem nichtigen Vorwande zuruͤckge⸗ halten wird, so ist noch kein Leben wieder in die Geschaͤfte ge— kommen. Ungeachtet des Befehls der Chinesischen Regierung zur Wiedereröffnung des Handels, weigerten sich doch die Chinesischen Deamten zu Macao eine Zeitlang, den zahlreichen Britischen Schiffen, welche auf der Rhede warteten, Lootsen zu senden, und das erste derselben kam erst am 17. zu Wampoa an. Die Finanz⸗Kommission der Ostindischen Compagnie hat bekannt gemacht, daß sie auf Verschiffung von Waaren nach London Vor— schuͤsse geben wolle. Es thut uns leid, melden zu muͤssen, daß Lord Napier am 11. Oktober zu Macao gestorben ist. Ein geringes Unwohlseyn, das er sich durch die eifrige Erfuͤllung seiner Pflicht zu Canton zugezogen hatte, wurde durch die Be— handlung, welche er von der Chinesischen Regierung auf seinem Wege nach Macao erfuhr, verschlimmert und brachte ihm den Tod. Herr J. F. Davis, fruͤher bei der Ostindischen Faktorei angestellt, ist sein Nachfolger, und, wie wir hoͤren, entschlossen, nicht eher mit der Chinesischen Regierung zu unterhandeln, bis er neue Instructionen aus England erhalten hat.“

Veretnigte Staaten von Nord⸗Amerika,

Washington, 30. Jan. Der National Intelligen— cer enthalt Nachstehendes uͤber einen Mord-Anfall auf den Praͤsidenten Jackson: „Als vor einigen Tagen der Praͤsident der Vereinigten Staaten von einem Leichenbegängnisse zuruͤckkehrte, und in den Porticus des Kapitols trat, draͤngte sich ein Mann aus dem Volke hervor in die Naͤhe des Praͤsidenten und richtete ein Pistol auf ihn, das jedoch versagte. Der Marine-Lieutenant Godney, welcher in der Nahe stand, schlug den Thaͤter zu Bo— den, der indeß schon ein zweites Pistol auf den Praͤsidenten ab—⸗ zufeuern versuchte, welches jedoch ebenfalls versagte. Er wurde darauf sogleich ergriffen und nach dem Stadthause zum Verhör gebracht. Er soll Richard Lawrence heißen und ein Maler seyn. Welch ein außerordentliches und welch ein gluͤckliches Ereigniß ist das Mißlingen des An⸗ schlags dieses elenden Wahnsinnigen auf das Leben des Praͤsidenten! Wir nennen ihn einen Wahnsinnigen, weil seine That ihn als einen solchen darstellt, und nicht, weil sein Verhoͤr irgend einen Beweis fuͤr seinen Wahnsinn ergeben haͤtte, ob— gleich wir erfahren haben, daß er fruͤher wegen Gewaltthaͤtig⸗ keiten verhaftet worden ist, die einen zerruͤtteten Geist anzeigen. Bei dem vorlaͤufigen Verhoͤr weigerte sich der Ungluͤckliche, eine Aus sage abzugeben. Wir haben nicht gehört, daß sich irgend ein vernuͤnftiger Grund fuͤr sein Verbrechen auch nur muthma—⸗ ßen ließe. Da er keine Buͤrgschaft stellen konnte, so bleibt er ‚. ö. Haft und wird in der naͤchsten Gerichts-Sitzung verhoͤrt

erden.

n

Berlin, 2. Maͤrz. Aus der in Koblenz erscheinenden Rhein, und Mosel Zeitung sind hier auf telegraphischem Wege folgende Data aus der am 24. v. M. von Sr. Maj. dem Koͤnige von Großbritanien bei Eroͤffnung des Parlaments gehaltenen Thronrede eingegangen: Dem Parlamente werden in der bevorstehenden Session Maßregeln zur Abloͤsung des Zehnten, zur Verbesserung der Justiz, zur Erhaltung der geistli⸗ chen Dieciplin, zur Befreiung der Dissenters von ihren bisheri⸗ gen Verpflichtungen gegen die Anglikanische Kirche bei Heira— then, ferner in Bezug auf die Corporationen und das Eintom— men der Diszesen und auf die Unterstuͤtzung der Schottischen Kirche vorgelegt werden. Der Koͤnig rechnet dabei auf die Un— terstuͤtzung des Parlaments, und empfiehlt demselben, bei der zu diesem Zwecke noͤthigen Umaͤnderung der Gesetze mit Vorsicht

zu Werke zu gehen.

Ole Königsberger Zeitung enthält in ihrem neue! sten Blatte Folgendes: ;

der vorjaͤhrigen großen Uebung des Ersten Armee“ Corps Aller⸗ gnaͤdigst zu befehlen geruht, daß den zur Königlichen Revue ein⸗ gezogenen Landwehr ⸗Mannschaften lieh Uebung für zwei Uebun⸗ gen angerechnet werden und daß die Landwehr Kavallerie in die⸗ sem laufenden Jahre demzufolge keine Uebung haben solle.

Was Se. Majestaͤt der .. nunmehr in Betreff der dies⸗ jaͤhrigen Uebungen der uͤbrigen Landwehr Allergnaͤdigst zu be⸗ fehlen geruht haben, wird dürch die nachstehen de Allerhoͤch e Ka binets⸗ Ordre hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Koͤnigsberg, den 35. Februar 1835.

Der interimistisch kommandirende General von Natzm er.“ „„Auf Ihren Bericht vom 4ten d. M. bestimme Ich,

, Reserve und Landwehr⸗Artilleristen, Pioniere, Jäger und Schützen in diesem Jahre ganz aus fallen sollen. Berlin, den 20. Februar 1835. (gez) Friedrich Wilhelm. An den General- Lieutenant von Natzmer.““

Landtags-Abschied füͤr die zum Aten Provinzial-Landtage ver sammelt gewesenen Stände der Provinz Westphalen. (Fortsetzung und Schluß.)

10) Aus dem Vortrage Unserer getreuen Staͤnde und den dazu gegebenen Erläuterungen Ünsers Landtags⸗Kommissarius haben Wir mit Kummer ersehen, daß in der dortigen Provinz das Verbrechen des Wucherg so bedeutend um sich greift. Wir haben Unser Mini⸗ ster der Justiz und des Innern und der Polizei angewiesen, ihr sorg⸗ faͤltiges Augenmerk auf diesen Gegenstand zu richten, ünd durch die ihnen untergeordneten Behörden dahin wirken zu lassen, daß diesem Verbrechen, unter welcher Gestalt es sich auch verhüllt, ernstlich

entgegengetreten werde, koͤnnen Uns jedoch zur Zeit noch ö ent⸗

schließen, auf den Vorschlag, dem Denuncianten cinen Antheil an der Geldstrafe zu bewilligen, wozu der Verbrecher verurtheilt wer⸗ den sollte, einzugehen. Die Errichtung von Leih⸗Kassen und eine strenge Aufsicht der Behörden wird hoffentlich dem Uebel vorbeugen, ohne daß es . seyn wird, durch Verheißung von Gewinn zur Aufspuͤrung von Verbrechen anzureizen, welche nur innerhalb der Graͤnzen des engsten und sonst wider den Willen der Interessenten nicht ans Licht zu ziehenden Privat⸗Verkehrs vorzukommen pflegen.

AI) Das Gesuch wegen Bestrafung der ee ebf erledigt sich zum Theil durch Unsere Ordre vom 28. April d. J., welche mit Vorbehalt der bereits eingeleiteten Revision des Gesetzes vom 7ten Juni is2zi, anderweitige Straf⸗Bestimmungen anorbnet.

Die Revision des letzteren Gesetzes steht ubrigens mit Maß⸗ regeln, welche die Verstaͤrkung des Forstschutzes, die Strafe der Wi⸗ dersetzlichkeit gegen Forst⸗ und Jagd⸗Beamte und die Verbesserung des Straf⸗Verfahrens in Forst⸗ und Jagd⸗Sachen betreffen, in einer nothwendigen Verbindung, und werden diese Gegenstaäͤnde fort- waͤhrend bearbeitet.

r) Was das Hypothekenwesen in den Bezirken der OberLan⸗ desgerichte Paderborn, Muͤnster und Hamm betrifft, so werden die getreuen Stande aus der beigefügten Denkschrift Unseres Justiz⸗ Ministers ersehen: 1) daß durch unsere Ordre vom 6. Oktober v. J. und das darin angeordnete abgekuͤrzte Verfahren allen Nachtheilen vorgebeugt worden ist, welche durch die aufgebohene Zwangs⸗Ver⸗ pflichtung zur Berichtigung des Besitztitels haͤtten herbeigeführt werden können; 2) daß die Glaͤubiger in der Verordnung vom zten Maͤrz d. J. uber die Execution in Civil⸗-Sachen die Mlttel erhal⸗ ten haben, auf dem kürzesten Wege zur Eintragung ihrer judikat⸗ mäßigen Änspruͤche n gelangen; 3) in welcher Lage sich die Regu⸗ lirung des Hypothekenwesens bei den Untergerichten der Provinz Westphalen besindet, und A) daß ein Gesetz⸗Vorschlag vorbereitet wird, die Erleichterungen in der Behandlung des Hypotbekenwesens, welche die Verordnung vom 31. Maͤrz d. J. für das Herzogthum Westphalen gewahrt, auch auf die uͤbrlgen Theile der Provinz aus⸗ zudehnen. Wir werden denselben einer sorgfaͤltigen Prufung unter— werfen und fuͤr dessen baldmoͤglichste Ausführung sorgen.

Sollte uͤbrigens ein Grunbbesitzer die an sich sehr geringen Hy⸗ potheken⸗Regulirungs⸗Kosten schon vorgeschossen haben, so soll fur 46 a mh, seines Hypotheken⸗Foliums von Amtswegen gesorgt

erden.

13) Den Wünschen unserer getreuen Stande in Beziehung auf das Hypothekenwesen im Herzogthume Westphalen ist inzwischen ,. , n. Verordnung vom 31. Marz d. J. bereits entsprochen

orden.

nn) Lluf die Antraͤge wegen Modificirung einiger Vorschriften uͤber die Stempelsteuer eroffnen Wir Unsern n en Dr n 1) daß ohne Verletzung einer gleichen Besteuerung die Vertrage wegen Uebertragung bäuerlicher Besitzungen an einen Descendenten, so weit solche wirksiche Verkaufe sind, in der dortigen Provinz nicht nach andern Grundsaͤtzen wie in den uͤbrigen Theilen der Monar⸗ chie behandelt werden können, und die Älufhehung Unserer Ordre vom 11. April 1832, welche in der Petition irrthümlich auf alle Arten von Uebertrags⸗Vertraͤgen bezogen wird, fuͤr die dortige Pro⸗ vinz um 6 weniger genehmigt werden kann, als die beantragte Wiederherstellung der Vorschrift des Stempel⸗Gesetzes vom 7. Marz 1823. 8. 5. litt. b, alle diejenigen Schwierigkeiten wieder hervorrufen wurde, welche sich bei Anwendung dieser Vorschrift früher gezeigt und zu der vorerwähnten Ordre Anlaß gegeben haben; 2) 6 at Aufhebung des Erbschafts- und Nießbrguchs⸗Stempels rüͤcksichtlich des uͤberlebenden Ehegatten, welcher mit dem verstorbenen in allge⸗ meiner Guͤtergemeinschaft gelebt hat, hei Revision des Stempel⸗ Gesetzes in naͤhere Erwägung kommen wird, und 3) daß die Be⸗— freiung der Confirmations⸗-Urkunden der hoheren Behoͤrden zu den Vertragen der Gemeinden, Corporatlonen und anderer moralischen Personen, so wie der Beglaubigung der unterschriften unter Quit⸗ tungen uber Zahlungen aus bffentlichen Kassen nach den Stempel⸗ Tarif-Positionen. „Atteste“, „Ausfertigungen“ und „Bestaäͤtigun-

en in n, und zu einer ,,, hierin kein Grund vor⸗ anden ist, indem die gedachten Confirmatlonen sich von denjenigen, welche sonst das Gesetz wegen der persoͤnlichen Qualität eines Pa⸗ eiscenten vorschreibt, nicht wesentlich unterscheiden, und die Beglau⸗ bigung der Quittungen nicht durch ein Interesse der Kasse, sondern des Empfaͤngers veranlaßt wird, welcher, wenn seine Handschrift den Kassen⸗Beamten nicht genau bekannt ist, auf eine der Kasse zu⸗ eschickte unbeglaubigte Quittung die ae eb n, nicht würde ver⸗ angen können, sondern auf der Kasse, wo gesetzlich die Zahlung in Empfang genommen werden soll, erscheinen, uber die Identitat sei⸗ ner nf noͤthigenfalls sich ausweisen, und in Gegenwart der Be⸗ amten die . ausstellen muͤßte.

15) Getreue Stände haben gebeten; 1) um Bewilligung der Kosten- und Stempel⸗Freibeit auf drei Jahre fuͤr alle Lehns? und Fideikommiß⸗Anwaͤrter, welche Rechte anzumelden haben, die ihnen nach der Verordnung vom 11. Marz 1818 (Gesetz⸗Samml. S. 17 und Deelaration vom 9. Juni 1827 (Gesetz⸗Samml. S. 76) no zustehen, so wie 2) um die Ausdehnung der bereits im §. 4. Des Gesetzes vom 15. Juli 1833 (Gesetz Samml. S. sz) bis zum 30. April 1831 bewilligten Kosten⸗ und Stempel -Freiheit auf denselben dreijdhrigen Zeitraum. Zu Gewaͤhrung dieses Antrages fehlt es an hinreichenden Grunden, da zu 1, duͤrch die in Bezug genom- menen Gesetze den Lehns⸗ und n, n,, eine be⸗ stimmte Frist, innerhalb welcher sie verpflichtet waͤren, Rechte an⸗= zumelden, nicht gesetzt ist; ju 2. aber die Kosten⸗ und Stempel Freiheit an den Zeitraum geknüpft bleiben muß, welcher das Gesetz dom 11. Juli 1833 zur Änmeldung der Rechte der Fideilommig⸗

Anwärter angeordnet hat.

„Se. Masestaͤt der Konig hatten bereits bei Gelegenheit

daß zur Erleichterung des Landes die Uebungen der Landwehr⸗