1835 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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theken⸗Schelne, an deren Stelle nach der Rheinischen Verfassung zenes AÄttest tritt, allgemein dem Stempel unterworfen und nach die ser Verfassung die Kosten in Hypothekensachen in der Rhein- Provinz Kberhaupt geringer, als in den andern Provinzen sind. Die Posi⸗ tion des Stempel Tarifs: „Legalisatlon von ürkunden, be⸗ zieht sich nur auf Ätteste, welche darüber, daß eine amtliche Unter— schrift richtig und mit anitlicher Befugniß gusgestellt ist, von der kompetenten Behörde ertheilt werden. Die Bestimmung der. obigen Position ist daber auf Legalisationen von Privat- unterschriften bei Vollmachten nicht anzuwenden; es tritt hierbei vielmehr die Bestim—⸗ mung der Tarif⸗Position: „Vollmachten“ ein, wonach zu den Be⸗ , ,. der Vollmachten ein besonderer Stempel, wie bei Attesten, genommen werden muß, ohne uUnterschied, ob die Legali⸗ sation ß der Urkunde selbst erfolgt ist, oder nicht. Auf die Be⸗ schwerde, daß die Stempelsaͤtzs durch die, den Vorschritten des Stempel⸗Gesetzes von den Behörden ertheilte Auslegung nicht sel⸗ ten erhöht werden, können Wir, da sie nicht durch Anfuͤhrung spe⸗ zieller Fälle belegt ist, nur im Allgemeinen bemerken, daß auf die richtige Anwendung der Steuer⸗-Vorschriften sorgfaͤltig gehalten und dem Stenerpflichtigen, welcher durch eine Verfügung der Be⸗ hoͤrden wegen des zu verwendenden Stempels beschwert ist, die er⸗ forderliche Abhülfe im Wege des Rekurses nicht entstehen wird. Der von den getreuen Standen gewünschten Bestimmung, wonach jede Interpretation eines Stcuer-Gesetzes nur von Uns Selbst ausgehen dürfe, bedarf es nicht, da authentische Gesetz-Interpretationen über— haupt nur von uns ertheilt werden koͤnnen.

1) Was die Aufhebung der Jagd- Frohnden in den vormals Nassauischen Landestheilen anlangt, so wird die Ablbsungs⸗Qrdnung den Verpflichteten die Mittel gewaͤhren, sich von diesen Diensten ganzlich zu befreien. Für Unsere Bomanial-Jagden sind indessen bereits jetzt Unsere Behörden angewiesen, den Verpflichteten bei Ab—⸗ leistung dieser Dienste jede Erleichterung angedeihen zu lassen; auch wird solche bei der Abloͤsung seibst moͤglichst stattfinden. ;

12) Wenn Unsere getreuen Stanke in ihrer Beschwerde über die Zurücknahme der von der Franzoͤsischen Regierung den Depar= tementz, Arrondissementz 3c. überwiesenen Domäinen-Gebaͤude sich dahin äußern, daß der Zweck der fruheren Ueberweisung kein ande⸗ rer gewesen sey, als die Domainen-Verwaltung der Last der Unter— baltung zu entheben und solche den neuen Eigenthuͤmern aufzubuͤr⸗ den, so ergiebt sich schon hieraus, daß im Allgemeinen keine Üürsache zur Beschwerde vorhanden seyn kann, wenn der Staat, nach Auf⸗ betzung der fruͤheren Landes-Abtheizung, und, nachdem Departements und Arrondissements nicht mehr existirten, solglich auch die 6 tbüͤmer solcher Gebäude nicht mehr vorhanden waren, die Gebaͤude zuͤruͤck, und die Last der Unterhaltung wieder auf sich genommen bet. Wa die noch vorhandenen Sgenthuͤmer, insonderheit die Kommunen, anlangt, so waͤre zu einer staͤndischen Beschwerde nur bann Veranlassung vorhanden gewesen, wenn bei diesfallsigen An— zyotüchen ihnen die Ausführung derselben, und, wo dergleichen vo⸗ handen find, eine billige Entschaͤdigung verweigert wuͤrbe. Dies ist aber so wenig der Fall, daß namentlich bei der vom Landtage an⸗ gezogenen Erbauung eines Regierungs-Gebaͤudes in Aachen der von Uns schon genehmigte Bau so lange aufgeschoben worden ist, bis die Kommune Düren, welche auf ein zu Gunsten des Baufonds zu verckußerndes Gebdude Anspruch gemacht hatte, mit diesem An⸗ spruche in zweien gleich lautenden Ertenntnissen vom Richter abge⸗ wiesen, in jweiter Fnstanz sogar deshalb zu Strafe und Kosten ver⸗ urtheilt worden war. Auch werden Unsere getreuen Stande aui weitere Erkundigung erfahren koͤnnen, daß wegen aͤhnlicher Ansprüche und gern, Tn fer gl, noch neurrlich von Üünserer Regierung mit der Stadt Koblenz zur Beseitigung prozessualischer Weitlaäͤuftigkei⸗ ten ein Vergleich abgeschlossen und von Uns der Stadt eine be⸗ deutende Summe bewilligt worden ist. Wenn wir nun schon hei dieser Sachlage, in Erwartung der von den noch vorhandenen El⸗ genthümern olcher Gebͤude etwa zu erhebenden Anspruͤche, die Wache auf sich beruhen lassen könnten, so haben Wir doch eine Knähere Erörterung nicht nur der speziell angefuhrten Falle, son⸗ bern auch der Sache im Allgemeinen angtordnet, werden in Ge⸗— maͤß beit des . das Weitere verfügen und Unsere getreuen Städe vom Erfolge benachrichtigen lassen. .

13) Der Antrag, die größtren Staats-Waldungen in der Rhein⸗ Provinz von der Veräußerung aus uschließen, findet seine Erledi⸗ gung in den für die Erhaltung und Verbesserung Unserer Fo rsten verctts bestehenden Vorschriften. Diese sind, wie die suh . ange⸗ fuͤgte Denkschrift Unseres Finanz⸗Minißers ergiebt, dort zweckmaͤßig ausgeführt worden, und es kann danach dem befürchteten Holzman⸗ gel nur durch eine gleich sorgfältige Bewirthschaftung der ubrigen Waldungen in der Provin; vorgebeugt werden. Wenn nach dem in dieser Hebung gemachten Antrage unsere getreuen Staͤnde auf die nachhaltige Bersorgung der Provinz mit ihren Holz⸗Beduͤrfnij⸗ sen, befonders bel dem verderblichen Einflusse des Holzmangels auf hie dort bestehenden Fabriken, mit Recht einen großen Werth legen,

so werden dieselben auch,

13) in Beztchung auf ihren Antrag wegen Aufhebung der in den Regierungs⸗Bezirken Koblenz und Trier eingefuͤhrten Kommu⸗ nal-⸗Kreis-Forst⸗Verwaltung, die große Wichtigkeit der Erhaltung der Kommunal-Waldungen für das Gesammtwohl der Provinz nicht verkennen, da nach der oben angezogenen Denkschrift Unseres Fi⸗ nanz⸗Ministers nur ein Fuͤnftheil der Waldungen dortiger Provinz dem' Staate angehört, vier Funftheile aber sich in dem Besitze von Kommunen, Gesellschaften und Privaten befinden. Die Regierun⸗ gen zu Koblenz und zu Trier haben sich durch diese Rücksicht zu den Verfügungen bestimmen lassen, die sie wegen genauerer Beauf— sichtigung der Kommunal-Waldungen getroffen haben, indem insbe⸗ sondere die Regierung zu Koblenz nach vorher genommener Ruͤck⸗ syrache mit den Gemeinde⸗Raäͤthen und im Einverstaͤndnisse mit der Mehrzahl derselben, die durch das Amtsvlatt bekannt gemachte

Forst⸗Einrichtung getroffen; die Regierung zu Trier aber zur Her⸗

ellung eincr genauen und sachverstaͤndigen Aufsicht, ohne wel⸗ö che ,. eine geordnete Forst⸗-Wissenschaft nicht zu erhalten ist, wenigstens provisorisch Kreisfoͤrster für Rechnung der Kommunen angestellt hat. In sofern nun hierbei das durch das Gesetz vom 24.5 Desemee 1856 den Kommunen zugestandene Recht, tbre Forst⸗

Beamten selbst zu wahlen, oder sonst dasjenige, was ihnen an Be⸗

fugnissen durch das Gesetz zugestanden worden ist, beeintraͤchtigt worden seyn sollte, als worüber Unser Minister des Innern und der Polizei Erorterungen angestellt hat, so wird fur die Zukunft

Remedur getroffen werden. Da hingegen muͤssen Wir Unsere ge⸗

treuen Stände darauf aufmerksam machen, daß das gedachte Gesetz 5. 2. den Regierungen die Pflicht der Ober-Außsicht ausdrücklich

auflegt, ihnen aber auch zu diesem Zwecke 8. 6. das Recht zusteht,

Rberall, wo es nötbig ist, die Annahme eigener, gehdrig gebildeter

Forst⸗Beamten zu verlangen und auf den oͤrdnungsmaͤßigen Betrieb der Forst⸗Wirthschaft in den Lommunal⸗Waldungen zu halten, was

allenthalben durch Vereinigung mebrerer Kemmunen zur Aufsicht ibrer Waldungen durch einen gebildeten Forst⸗Beamten besser, als durch Anstellung derselben in jeder einzelnen Kommune wird gesche— hen konnen, da auf jenem Wege fuͤr einen bedeutendern Wirkungs⸗

Rreis besser gebildete Forst-⸗Leute zu erlangen, die Beiträge der

Kommunen ju deren Besoldung aber geringer seyn werden, als

wenn den einzelnen Gemeinen das gesetzlich begruͤndete Ansinnen

der Anstellung einez solchen ausgebildeten Beamten geschehen waͤrc. Wenn überhaupt die den Regierungen uber die Kommunal- Forst⸗ Verwaltung zustebende Aufsicht in der Rhein -Provinz mit ri Strenge geführt wird, als in anderen Provinzen, wo hei einem größeren Reichthume an Holß und bei geringerem Fabrik ⸗Wesen ein minderes Beduͤrfniß solcher Strenge eintritt, so werden Unsere getreuen Stande, welche die Wichtigkeit der Sache durch ihre unter ben vorigen Nummern aufgeführte Petition selbst anerkannt haben, dies durch pflichtméßige Färsorge für das Gesammtwohl der Pro⸗ vinz gerechtfertigt finden.

15) Was die Abfassung eines foͤrmlichen Provinzial-Gesetzbuchs über das Verwaltungsrecht anlangt, so werden Ünsere getreuen Stände selbss ermessen, daß, da eben jetzt über viele der wichtigsten

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Gegenstaͤnde desselben, üͤber Regulirung des Grundsteuer⸗, des Ge— meine⸗, des Armen⸗, des Juden-Wesens, über Gewerbe-⸗Polizei, Feuer⸗Versicherung und Wegebau : c. behufs Erlassung neuer Gesetze verhandelt wird, der jetzige Zeitpunkt nicht der schickliche seyn wuͤr⸗ de, um ein, die ganze Verwaltung umfassendes Gesetzbuch auszu⸗ stellen. Auch wird sich die Nothwendigkeit eines solchen in Bezie⸗ hung auf alle diejenigen Gegensaͤnde nicht behaupten lassen, welche seit der Verbindung der Provinz mit dem Staate durch allgemeine Gesetze für Unsere gesammte Monarchie geordnet worden sind, wo⸗ hin besonders das allgemeine Abgaben- und Militair⸗Wesen gehoöͤrt. Was aber diejenigen Gegenstaͤnde der Administration anlangt, wel⸗ che von Unserer Gesetzgebung noch unberuͤhrt geblieben sind, wohin besonders mehrere in den verschiedenen Theilen der Hrovinz nach verschiedenen alten Gesetzen zu behandelnde Polizei-Angelegenhei— ten gehbren, so erkennen Wir eine genauere Festsetzung desjenigen, was in dieser Beziehung noch guͤltig ist, oder nicht, und was sich mit der sonst bestehenden Preußischen Gesetzgebung vereinigen läßt, oder nicht, allerdings als wuͤnschenzwerth an. Wir haben daher Unser Staats-Ministerium beauftragt, die noͤthigen Ermittelungen hlerüber anzustellen, und werden nach dem Ergebnisse uͤber dasjeni⸗ ge, was im Verfolg derselben öffentlich bekannt zu machen seyn dürfte und über die Form, in welcher die Bekanntmachung erfol⸗ gen soll, weitere Entschließung fassen. (Schluß folgt.)

Meteorologische Beobachtung.

1833. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 3. April. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. Luftdruck. 338, Par. 334, 3 Par. 334, 37 Par ]Quellwärme , 99 R. Luftwaͤrme 4. 6,9 9 R. 4 16,82 R. 10,832 R. zlußwärme d, 3 o R Thaupunkt 4. 4,“ R. 4 5,1 6 R. - 9,39 R ,, .

Sunstsaͤttg 82 pCt. 0 pCt. 0 pCt. Wetter.. heiter. heiter. Regen. Wind .... S. S. WSMV8. Wolkenzug S. . Tagesmittel: 331,71 ... 4 11.30 R. ..

Bodenwärme 3, 2 2 R. Ausdünst. p, Oo 79 Rh. Niederschlag ,o s 5 Rh. 6 d, 38 8 R.. . 71 pCt.

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Berliner Börse. Den 4. April 1835.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Settel.

I, , ner em, St. Schuld. icli. 1003 100 Oatpr. Efuundhr. r. Einl. Obl. 30. A 98 988 Pomm. do. Prüm. Sch. d. Seh. 6567 6055 Kur- u. Neum. do. Rurm. O )bI. m. J. C. 10053 80chlesische do. Neum. Int. Sch. do. 1007 Rt. C. u. E. Sch. Berl. Stadt- Obl. 100. d. K. u. N. Königsb. do. Q —935 Elbing. d. . 899 Gold al marco Lanz. do. in Th. 39 3875 veue uk... Westpr. Pfundbr. 4 102 1011 Frisdrichd' or..

(ir osesin. Pos. do. 3 1022 JRiseont e / 2

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2 Hire / v. Cos. Hr ef. . Tim m e- me re,

x Q O 0 , O m , O , T e- m m r O O tmr m, dm, Ain sterdum...... .. 250 El. Kur- 142 dito 250 El. 2 Mt. 141 HIumhurg 300 Mk. Kur 1517 dit ; lk. Mt. 151 London LSt. 6 257 Paris 300 Fr. 2 Mt. 801 Wien in 20 Xr 30 El. 12 Mt. 1011 Augshurs 50 FI. Mt. 103 Breslau 2 At. 99 Leipzig Th. ug 1027 Frankfurt R. M. WE... .. 130 EI. Mt. 1023 Hetertszhurg z Woch. Wars chan J. .

Aus wärti ze Börsen. Amsterdzom, 39. Mär.

Niederl. wirkl. Schuld 55 üs. 33 da. 1013. Ausg. Schuld 1X. kKanz-Bill. 25 77. AEZ Amuart. 9h. 3183 79. Kuss. 98z. Oesterr. v9. Hreuss. l'rim. - Scheine 1159. do. Az Anl. Spun. 53 A8. 25 28. ö

St. Patershurz, 27. Miüræ.

Lovil. 1033. Humburg 95. Haris 12. Austerdam 53. Silber- Rub. 358. Königliche Schauspiele.

Sonntag, 5. April. Im Opernhause: Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abth,, mit Tanz. Musik von Mojart. (Olle. S. Heinefetter: Susanne, als letzte Gastrolle. Ylle. Stephan: die Graͤfin, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause: Die seltsame Wette, Lustsp. in 1 Akt, frei nach dem Franz. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Der Verlobungsring, Lustspiel in 3 Abth., vom Verfasser von „Lage und Wahrheit.“ (Dlle. B. Stich: Lieschen, als Gastrolle,) Und: Die Damen unter sich, Lustsp. in 1 Akt, von M. Tenelli.

Montag, tz. April. Im Schauspielhause: Isidor und Olga, Trauerspiel in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Seydelmann: Ossip, als Gastrolle.)

Dienstag, 7. April. Im Opernhause; Der Maurer, Oper in z AÄbth., mit Tanz. Musit von Auber. Hierauf, auf Begehren: Der Gehurtstag, Divertissement in 1 Akt, von Ho— guet. (Die Solotaͤnzer des Königl. Hoftheaters zu Madrid, Hr. Font, Hr. Camprtuvi, Mad. Dubinnon und Dlle. Serral, werden hierin folgende Spanische National-Taͤnze ausfnhren; 19 Las Boleras del Fandango, in Andalusischer Tracht. 2) Las Corraleras de Sevilla, im National-Kostuͤm.

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

Segen ;

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Paris, 29. Maͤrz. Der Konig fuͤhrte gestern den Vorsitz in einem Ministerrath.

Herr Dumon, der in der gestrigen Sitzung der Depu⸗ tirten-Kammer uͤber die Convention mit den Nord-Amerika— nischen Freistaaten berichtete, schloß seinen Bericht, den er erst gegen 6 Uhr endigte, und in welchem er zuletzt auf die Vestä— tigung jener Convention antrug, mit folgenden Worten: „Nachdem die Kommission ihr Untersuchungs-Geschäͤft beendigt, hat sie einmüthig anerkannt, daß Frankreich den Vereinigten Staaten 25 Millionen schulde, und schlaͤgt Ihnen hiernach vor, den zur Bezahlung dieser Summe erforderlichen Kredit zu be—

willigen. Inmitten ihrer Arbeit ist die Kommission ubrigen der Aufregung nicht fremd geblieben, welche die Botschaft z Praͤsidenten Jackson bei uns verursacht hat. Die von dn Praͤsidenten gefuͤhrte Sprache, und die von ihm bei dem Ko gresse beantragte Abhulfe haben unser National-Gefuͤhl m! Recht verletzt, und haͤtte die Kommission daher unter dem alle nigen Eindrucke jener Aeußerungen berathschlagt, so wurde es schwerlich haben vermeiden koͤnnen, daß der heleidigte Stn lauter spreche, als die Gerechtigkeit. Der Kongreß hat aber ( Vorschlaͤge des Praͤsidenten beseitigt; er hat begriffen, daß Franz

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitung.

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reich einer Drohung gewiß verweigern wurde, was das gin Necht von ihm erlangt haͤtte. Wir schmeicheln uns, daß h Kongreß bei diesem vorsichtigen Verfahren geblieben seyn win, 19 sollte er dagegen beim Schlusse der Session der Botschaft in

Präsidenten beigetreten seyn und ihm die verlangte VolimachF

Berlin, Montag den 6te April

1835.

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ertheilt haben, so wurden das Interesse und die Würde Fram reichs in gleichem Maße erheischen, daß die Befriedigung i, Vereinigten Staaten bis nach erlangter Genugthuung ausgesth werde. . Kommission schlägt Ihnen die , des h treffenden Gesetz- Entwurfes mit folgenden Amendements vy, j T Diese Amendements betreffen bloß die Form. In der ö. Kron ! k des T ö 9 ; z. selbst hat der Gesetz⸗ Entwurf keine Aenderung erlitten, so n Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Ober-Landes— Frankreich 25 Millionen zahlen und 13 Millionen empfannn richts⸗Rath Schulz aus Marienwerder als Rath an das Kam—⸗ soll. Der von der Regierung nachtraͤglich hinzugefuͤgte te n, etgericht zu versetzen geruht. . tikel, wonach jene Zahlung nur erfolgen soll, insofern die R, Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, den bis⸗ einigten Staaten mittlerweile nicht die Wurde und das Int rigen Appellations-Gexichtsrath Bessel zum Praͤsidenten und Frankreichs verletzt haͤtten, ist beibehalten worden.“ Kaum hen n biöherigen Staats-Prokurgtor Deuster zum Ober-Proku— Herr Dumon seinen Bericht geendigt, als sich die lebhaft uor bei dem Landgerichte zu Saarbruͤcken zu ernennen. Aufregung in allen Theilen des Saales kund gab. Herr Berrhn Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Landgerichts bestieg die Rednerbuͤhne, um von den Ministern einige Aufschss ah Gunther zum Rath beim Appellations-Gerichtshofe zu darüber zu verlangen, ob die Regierung seit der Botschaft N im Allergnädigst zu ernennen geruht. Praͤsidenten zufriedenstellende Erklaͤrungen von diesem Letztern , , ,, halten habe, und, insofern solches nicht der Fall sey, jedncn Angekommen. Der General-Major und Direktor des Debatte uber den vorliegenden Gegenstand so lange auszustza hilitair⸗Oekonomie⸗Departements im Kriegs-Ministerium, von bis der definitive Beschluß des Kongresses auf die gedachte H Hack, von Stargard. schaft in Frankreich bekannt geworden sey. Der Herzog v. Brogt fand sich hierdurch veranlaßt, an die bereits zur Genuͤge belmm ten Vorgänge zu erinnern, die in den Vereinigten Staaten st der Botschaft des Praͤsidenten stattgefunden haben. Er bemerh, wie durch den von der Regierung dem Gesetze hinzugefuͤgten in Artikel die Ehre und das Interesse Frankreichs fuͤr jeden st gesichert waren, und wie sonach in diesem Augenblicke nichts n ; gelegentlicher zu wuͤnschen sey, als daß uͤber dieses Gesetz min Frankreich. lichst rasch abgestimmt werde, damit der Handelsstand end Paris, 29. Maͤrz. Gestern Abend halten der Praͤsident seiner Ungewißheit entrissen werde. Was die neuesten Nacht ö Deputirten⸗-Kammen und der Admiral Willaumez Audienzen ten aus New-⸗Hork betreffe, so beruhten sie auf bloßen Hande] im Könige. briefen und bedurften also einer Bestätigung; waͤren sie c Das Fournal des Debats giebt den gestern in der De— auch gegründet, so habe Niemand Ursachs, sich darlbee hirten⸗-Kammer von Herrn Dumon abgestatteten Bericht uͤber wundern, daß, nachdem der Franzoͤsische Gesandte in Wachfs le Convention mit den Nord⸗Amerikanischen Freistaaten in einer ton abberufen worden, auch der Nord- Amerikanische Gesinn] Hsnderen Beilage, wo derselbe volle 12 Spalten fuͤllt. Nach einer in Paris zuruͤckberufen werde; indessen sey ihm hitman schichtlichen Entwickelung der groͤßtentheils bekannten That— noch nichts bekannt, und jedenfalls habe die Abberufung n cen, aus denen die Nord⸗Amerikanische Schuldsorderung ent— bedingungsweise stattgefunden. Aus diesem Allen ergebe st nden ist, beleuchtete Herr Dumon in seinem Vortrage die Con— daß die Kammer durchaus keinen Grund habe, ihre Berathi mntiöon vom 4. Juli 1831 und den, auf den Grund derselben auszusetzen, weshalb er seinerseits darauf antrage, daß schs w Kammer vorgelegten Gesetz-Entwurf, wonach den Vereinigten bereits am Montag uͤber 8 Tage (6. April) eröffnet werde. M waaten eine Entschäbigung von 25 Millionen bewilligt werden ein Mal wollte Herr Berrher zur Widerlegung des Me f, waͤhrend sie selbst an Frankreich !. Meillion zu zahlen hätten. sters auftreten; man ließ ihn indessen nicht zu Worte komm „Bevor wir ung indeß, sagte der Redner, „in eine Untersuchung Ein Antrag des Herrn Odilon-Barrot, daß die betrefn fer Convention selbst einlassen, mochte es gut seyn, die Rechte Debatte erst am 3. April beginne, wurde verworfen, und! i Kammer elner Prüfung zu unterwerfen. Die Charte giebt dem *** 4 e. . sinage das Recht, Friedens-, Allianz⸗ und Handels-ertraͤge abzu⸗ Eroͤffnung derselben auf den 6ten angesetzt. ig al gn, . e, en,, , n. 69st Ungefähr in der Mitte des Monats Juli soll in din . Die Charte nn r ragt den , n, und zunächst der , ,, d Peputirten Kammer, die Bewilligung der Steuern, und also auch Jahre wieder ein Lager bei St. Omer bezogen, werden, llt r Ffentlichen Ausgaben. Bie Königl. Praͤrogarive und die par das der Herzog von Orleans den Ober-Befehl erhalten wird. mentarische sind strreng von einander geschieden, sie modifiziren Der Minlster der auswärtigen Angelegenheiten hat, we ich gegenseitig. Handelt es sich von einem Vertrage, der keine heißt, die offizielle Nachricht erhalten, daß die bei der Schti hanzie lle Klausel in sich schließt, so wird derselbe, ohne Einmischung zerischen Eidgenossenschaft akkreditirten auswaͤrtigen Diplomnn ler Kammern abgeschlossen und ausgefuhrt. Ist dagegen von einem in Begriff wären, sich nach Bern zu begeben. Eetrage die Rede, der eine finanzielle Klausel enthalt, welche den Redschid Beh, der Botschafter' der HYttomanischen Pfrrt fat belastet, so wird derselbe zwar ebenfalls von damm Könige ab= Hweris ist in enn, S ain uckberufe (en Meschlossen, aber die Erfuͤlwung der finanziellen Punkte haͤngt von Pet, e n fein n esd ergtn r eiehtr gf, , lem legislativen Votum ab., Wollte die Regierung irgend eine wollte gestern nach Konstantinopel abreisen. Nuhedden Esh en Vofü'nüder Kammern tent ichn, an ln Dolmeischer der Botschaft, ist einstweilen mit den gesandtsthz imngekehrt die Kammern einen Vertrag durch Berathschlagung. lichen Geschäften beauftragt. ber die darin enthaltenen finanziellen Klauseln amendiren, so würde Lord Eowley, der neue Britische Botschafter, hatte ge wides eine Verletzung der Charte und der Vorrechte seyn, die sie, eine Zusammenkunft mit dem Minister der auswärtigen hi Hin der Krone, dort den Kammern in dem Interesse des Landes ein= ö, . GJ SHSerr 2 amartine ntli h int Ausgabe Aus fuͤ ö ; ags e das ; * . Alph. ö Lamartine hat . . offene ichen 83 Recht, den Leal sel bst n rng zu , , , sie . das dem Gerüchte widersprochen, daß er fuͤr den supplementaris⸗ geg, 'anunketfach n, b ler gerecht, Hb er chren voll, ob er nüͤtzj lich Kredit von 1,200,006 Fr. für die geheimen Ausgaben stimns 63 ö ' h l ; r , ,. . sey, und dem Resultate dieser Prufung gemaͤß ihren Beistand zu wuͤrde. Er bemerkte, jede Regierung bedürfe zwar geheim hanstigen ober n ver weigcun. Fudessen darf man- es sich nicht vr— Fonds, er werde aber in diesem speziellen Falle gegen den n Kehlen, eine folche Weigerung Wäre ein sehr ernstes Ercigniß; die langten Kredit stimmen, weil das Ministerium daraus eijt st⸗ Sicherheit der diplomatischen Verbindungen koͤnnte dadurch ge⸗— binets⸗Angelegenheit mache. szrt und dem politischen Kredite des Landes geschadet werden. Dies So lange der AprilProzeß dauert, werden, nach dem Ha s nun zwar fein Grund, um daz Recht in Abrede zu

8 s 5 issen scharf ge aba ltellen; es ist aber ein Grund, so selten als moͤglich, und Sens, alle Posten an den Gefaͤngnissen scharf eg laden h renn Gemen i ralseh n g gn, nn, m,

l c . 2 8 9 6 53 j Q) ]

8 . , ö . . , hriße des Uebels die Gefahr der Abhulfe uͤbersteigt, Dieselben von St. Pelagie befindlichen April-Sefangenen nm M Fründe, die der Krone allein die auswärtige Reprasentation des ersten beloben sie ihre von Lyon angekommenen ungluckt . Gt landes zuerkannt haben, verlangen, daß man sic in der Ausübung ten wegen ihres Patriotismus und sagen, daß sie mit Ungth derselben nicht , schwaͤche. Um die Krone in den den Augenblick erwarten, wo sie mit ihnen vor dem Pairis Stund zu setzen, mit einem gewissen Ansehn unterhandeln zu koͤn⸗ erscheinen werden. Im zweiten Schreiben, das an Herrn M nen, muß sie mit Vertrauen Zusagen machen können. Wenn in zeß, quier, den Praͤsidenten des Pairshoses gerichtet ist, verlangen n ke gesagt, die Kammern nur mit Vorsicht von ihrem Rechte Ge⸗ Gefangenen von St. Pelagie, mit ihren Bruͤdern von Lhon n n. machen muͤssen, so ist dieses Recht deshalb , minder vor⸗ Lünepflle in ein und dasfelbe Haus gebracht zu werden, dan, zämen, Man kann es nicht in Abrede siellen, und man darf es

; (Bre Vertheidi x n könn? e uicht aus den Augen verlieren. Es wäre daher passend gewe⸗ zusammen ihre Vertheit gung Herathen können. Die ih, ien enn eng ernte; dieses Rechtes ausdrücklich in den

April⸗-Gefangenen von Paris betragt 4 (41 An geschuldigt Vertrag von 1831 einzufch alten. . Man haͤtte dadurch dem abwesend), die Anzahl derer von Lyon 52. sl Fichte der Kammern allerdings nichts hinzugefügt, denn dieses be⸗ Die Gazette de France hat, wie sie meldet, das Vl sest, ohne daß ez einer besonderen Erwähnung bedurfte; dber es

tin Zumalacarreguy's uͤber die Einnahme von Echarri⸗Arafa; ] vire fuͤr den Fall einer Meinungs⸗Verschieden heit zwischen der Regie⸗ halten. Sie hat ferner durch ihre Korrespondenten von ung und den Kammern, besser für die Wuͤrde der Krone gesorgt Gränze erfahren, daß, als Mina die Nachricht von dem 5 alen Bei einem solchen Vorbehalte hätten die Vereinigten des Forts Echarri-Arafiaz erhalten, er befohlen habe, alle Seh ihn . Vorwpand, geb ght, auf eine Zablung gu peste hen, der , schleßen, die' in den letzten Treffen in seine Gen anne änn dä, gesetz lichen Bestaͤtigung fehlte. Die Regierung hatte gene zu ersch ö ö ̃ esehr unangenehme Erdrterung verimleden, und sich nicht von gerathen waren. ö. . 969) Selten der Vereinigten Staaten dem Vorwurfe oder wenigstens dem Die heute eingetroffenen Zeitungen und Briefe aus ) erdachte ausgesetzt, daß sie sich der constitutionnellen gllehle der suͤdlichen Frankreich enthalten keine Nachrichten aus Spanier. n nin. als einer Ausflucht und zur Umgehung des gegebenen

ediene.

Frankfurt a. M., 1. April. Oesterr. 5proc, Mel Herr Dumon stellte hierauf eine Berechnung des dem Nord— 10137 1601. proc. 95 1. 95 e. 2Iproc. S6. Br. proc. merikanischen Handelsstande vor und nach dem Jahre 1803 zu— 241. Bank-⸗Actien 1596. 1594. Part. -Obl. 140. 1401. ka gfuͤgten Schadens an, und schaͤtzte denselben auf 60 8) Mill. zu 100 G. 2123. Br. Preuß, Präm.⸗Sch. 653. 655. do. ö . ranken ab, wovon mehr als 24 Mill. durch die Sequestrixung Anl. 975. B. Holl. 5proc. Obl. von 1832 993. 993. 4 . Schiffen und den Verkauf ihrer. Ladungen baar in den Fran— Loose 7065. Br. 5proc. Span. Rente 4653. 461. 3proc. do. Kösischen Schatz geflossen seyen, so daß die Convention vom 4. 27. 26. ne. eigentlich nur als eine Restitution betrachtet werden koͤnne.

ᷓ. 6 , . . und en, ,, ne,

; Neistaaten?, fügte der Redner hinzu, „wuͤrde ein Ungluͤck seyn,

a, Cottaæl. ö. beide Theile in gleichem Maße beklagen muͤßten. Das gute me n, Vernehmen zwischen ihnen ist eine gemeinschaftliche Buͤrgschaft, Gedruckt bei A. W. Hahn,. die man je mehr und mehr zu befestigen suchen sollte. Frank— reich und die Vereinigten Staaten scheinen gleichsam dazu be—

stimmt, gegenseitig ihre Schifffahrt, ihren Ackerbau, Handel

Amtliche Nachrichten.

Zeitungs-Nachrichten. Aus lan ddt.

und Gewerbfleiß zu beleben. Keine Eifersucht kann je— mals zwischen ihnen stattfinden. Frankreichs Gewerbfleiß leiht von den Vereinigten Staaten ihre Urprodukte, und sendet sie ihner als 68 brik * uüͤck Ty kreie r. n. * opoinmia- sie ihnen als Fabrikate zuruͤck. Frankreich ist fuͤr die Vereinig— ten Staaten der groͤßte Markt, und die Vereinigten Staaten

sind es fuͤr Frankreich, denn sie erhalten den fuͤnften Theil un—

serer gesammten Ausfuhr an Erzeugnissen unseres Bodens und unseres Gewerbfleißes. Unter diesen Umstaͤnden ist es fuͤr uns von hohem Werthe, daß die Handels-Verhaͤltnisse zwischen bei— den Laͤndern keine Stoͤrung erleiden.“ Am Schlusse seines Vortrages beruͤhrte Herr Dumon noch in wenigen Worten die auf 13 Millionen veranschlagten Forderungen Franzoͤsischer Unter⸗ thanen an die Vereinigten Staaten, und stimmte zuletzt fuͤr die Annahme des der Kammer vorliegenden Einer Entwurfes mit einigen unwesentlichen Aenderungen in der Abfassung.

Das Journaldes Débats sagt in Bezug auf den von Herrn Dumon abgestatteten Bericht: „Unsere Leser werden aus demselben ersehen, daß die Ehre und die Wuͤrde des Landes von der Kommission nicht vergessen worden sind, und daß wir, indem wir rechtmaͤßige Forderungen anerkennen, auch die uns schuldige Genugthuung zu fordern wissen. Die Regierung wird nur dann erst bezahlen, wenn es erwiesen ist, daß der Ehre und dem In— teresse Frankreichs auf keine Weise Eintrag geschehen ist. Die Regierung wird, wie wir sest versichert sind, jenen beiden Punk— ten die gewissenhafteste Aufmerksamkeit schenken.“

Man spricht aufs neue von der Ernennung des Herrn Gasparin zum Unter-Staats-Secretair im Ministerium des

Innern.

Herr A. Gendebien wird in Paris erwartet. Derselbe soll sich bereit erklart haben, die Vertheidigung mehrerer Ange— klagten vor dem Pairshose zu uͤbernehmen.

Seit laͤngerer Zeit spricht man von einer neuen Anleihe, welche Don Carlos in England abzuschließen im Begriff stehe. Die Election enthaͤlt daruͤber solgendes Naͤhere: „Die Anleihe wird von dem Hause Gower und Comp. uͤbernommen werden, und sich auf 199 Millionen Fr. Nominal⸗-Kapital zu 5 pCt. Zin— sen belaufen. Die Ruͤckzahlung soll binnen 25 Jahren geschehen, und jedes Jahr soll eine Serie durchs Loos gezogen werden. Die Anleihe wird zum Course von 65 pCt. uͤbernommen, welche auf folgende Weise eingezahlt werden: 15 pCt. baar; 15 pCt., so— bald Don Carlos sich irgend einer Festung oder wichtigen Stadt bemaͤchtigt haben wird; 31 pCt. sobald Don Carlos im Besitze von Madrid seyn wird; 4 pCt. Kommission. Es scheint, daß das Haus Gower auch eine Anleihe von 60 Millionen Fr. fuͤr Dom Miguel zu uͤbernehmen geneigt ist, und zwar unter denselben Bedingungen, Unter denen fruͤher Herr Jauge in Paris eine Anleihe fuͤr den— selben Prinzen uͤbernommen hatte. Der Cours waͤre alsdann 45 pCt., und die Zahlungen sollen auf folgende Weise geleistet werden: 15 pCt. baar; 10 pCt. sobald Dom Miguel den Por— tugiesischen Boden betreten haben, oder sobald in irgend einer wich— tigen Stadt Portugals eine provisorische Regierung in seinem Namen errichtet seyn wird; 20 pCt. wenn die Regierung Dom Miguels in Lissabon errichtet seyn wird. Man will dabei die schon seit 2 Semestern ruͤckständigen Coupons der Miguelistischen Anleihe in Zahlung nehmen.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 39. Marz. Der erste Bericht der Kommission zur Unter— suchung der Munizipal-Corporationen wurde auf die Tafel des Hauses niedergelegt. Sodann wurden mehrere Bittschriften uͤberreicht, und auf den Wunsch des Lord Brougham verschob der Herzog von Richmond seinen Antrag auf die dritte Lesung der Bill wegen Abschaffung gewisser Eidleistungen bis zum Don— nerstag, indem Jener meinte, daß er zwar gegen den Grundsatz der Bill nichts einzuwenden habe, daß aber einige Theile der— selben mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden waͤren, die noch einer naͤheren Beruͤcksichtigung beduͤrften.

Unterhaus. Sitzung vom 30. März. Nachdem der Bericht des Ausschusses uͤber die von Sir R. Peel vorgeschla— genen Resolutionen hinsichtlich der Trauungen der Dissenters eingebracht und die darauf gegruͤndete Bill zum erstenmal verle— sen, ferner der Bericht der zur Untersuchung des Munizipalwe— sens in England und Irland bestellten Kommission vorgelegt und die Einbringung der Aufruhr-Bill (muliny-act), deren Geneh⸗ migung bekanntlich allein die Haltung eines stehenden Heeres moͤglich macht, angeordnet worden war, erhob sich Lord John Russell und legte dem Hause, dessen Gallerieen mit Zuhoͤrern dicht besetzt waren, seine angekuͤndigte Motion vor, die folgen— dermaßen lautete: „Das Haus beschließt, sich in einen Ausschuß zu verwandeln, um den gegenwärtigen Zustand der Kirche von Irland zu untersuchen, mit der Absicht, jeden Ueberschuß ihrer Einkuͤnfte, der nicht durch die geistliche Sorge fuͤr deren Mitglieder in Anspruch genommen wird, zum allgemei— nen Volks-Unterricht fuͤr alle Klassen, ohne Unterschied des religiͤsen Glaubens, zu verwenden.“ Der Redner erwaͤhnte zunaͤchst aller fruͤheren von dem Parlament gefaßten Beschluͤsse und angenommenen Maßregeln, wodurch es seinen Wunsch zu erkennen gegeben habe, die gerechten Beschwerden Irlands zu beruͤcksichtigen und die legislative Union zwischen Großbritanien und diesem Lande aufrecht zu erhalten; wenn man, sagte er dann, seinem Antrag vermeintliche und fernliegende Besorgnisse entge— genstellen wolle, daß das, was das Parlament thun koͤnnte, Um wohlbegruͤndete Beschwerden zu beseitigen und besonnene Reform— Maßregeln zu befoͤrdern, in ber Zukunft schaͤdliche Folgen fuͤr ei⸗ nige der Institutionen jenes Landes haben moͤchte, so muͤsse er darauf erwiedern, daß es dem Hause nicht gezieme, deshalb die noͤthigen Abhuͤlfe⸗Mittel beschraͤnken zu wollen. (Hort!)

„Wenn“, fuhr Lord Russell fort, „das Haus bereit ist, Irland Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so steht es ihm auch zu, die Aufloͤsung der Union zu verweigern; wenn man aber sagt, unsere Lage sey von der Art, daß eine solche Maßregel fuͤr England nach⸗— theilig seyn wurde, und unsere Besorgnisse fuͤr die Kirche von Eng⸗ land verhinderten uns, die Mißbraͤuche der Kirche von Irland dh—

zustellen, so hat man wahrlich kein Recht, zu behaupten, daß die le⸗ islative ünion aufrecht erhalten werden müsse. (Hort, hoͤrt!! Der uhr Irlands war seit langer Zeit eine Quelle der Verlegenheit fuͤr jeden Minister und jeden Staatsmann an der Spitze der Nation. Die untersuchung des physischen Zustandes dieses Landes mag einer anderen Zeit vorbehalten bleiben. Jetzt handelt es sich um den mo— ralischen Zustand des Volks und um̃ den Einfluß, welchen die Angli= kanische Kirche, wie sie in Irland besteht, darauf aus uͤbt. Der Redner hob dann den Unterschied hervor, der seit alter Zeit durch die Gesetzgebung zwischen dem Volke von Irland und dem von England zum Nachtheil des ersteren gemacht worden sey, und daß man demfelben nur aus Furcht vor Buͤrgerkriegen hin und wieder i , , emacht habe, wie noch kurzlich bei der Frage uͤber die katholische Emancipation. Er kam nun auf den eigent⸗ lichen Gegenstand seiner Motion und gab zu, daß eine herrschende Kirche dazu beitrage, die Religion zu befoͤrdern und Zucht und Ord— nung unter dem Volke aufrecht zu erhalten, aber er forderte das Haus auf, zu bedenken, ob diese Argumente zur Vertheigung der herrschenden Kirche in Irland angefuͤhrt werden koͤnnten, ob der Re⸗ , . unter dem Irlaͤndischen Volk durch die Art und Weise, wle man jetzt die nicht viel weniger als ob, 00 Pfd. betragenden Einkuͤnfte der Anglikanischen Kirche daselbst verwende, befbrdert wurde. „Im Jahre 1716“, sagte er, „beliefen sich diese Einkünfte nur auf 110,00 Pfund, und hat sich nun etwa in demselben Verhaͤltniß, wie sich wahrend des letzten Jahrhunderts die Revenuen der Kirche vermehrten, auch die geistliche Sorge dieser Kirche vermehrt? Hat die protestantische Kirche so viel mehr Anhänger erhalten, als sie an Einnahmen gewann? Haben die Geistlichen solchen Eifer be⸗ wiesen, daß der groͤßere Theil der Einwohner Irlands zum prete— stantischen Glauben bekehrt worden ist? Ich fuͤrchte, das Resultat ist gerade das entgegengesetzte gewesen. Die Geistlichen haben sich ihrer Seelsorge so viel als moglich entschlagen und sich lieber um die Politik bekuͤmmert. er Charakter der Geist⸗ lichkeit in Irland ist von dem der Englischen Geistlichkeit wesentlich verschieden; ihre Aufmerksamkeit wird dort viel zu sehr durch das Sinnen auf Plaͤne, wie sie den Zehnten am besten eintrei⸗ ben koͤnnen, beschaͤftigt, und von geistlichen Dingen ganz abgezogen. So finden wir denn, daß, waͤhrend sich in der Grafschaft Armagh nach Stewarts Angabe die Zahl der Protestanten vor 60 Jahren noch wie 2 zu 1 verhielt, sie jetzt auf das Verhaͤltniß von 1 zu 3 herabgesunken ist. Nach den glaubwürdigsten Schaͤtzungen beläuft sich die ganze Zahl der zur herrschenden Kirche sich bekennenden Pro⸗ testanten in Irland jetzt auf nicht mehr als 750,000 Seelen, und davon kommen 400,009 auf die Didcese von Armagh; kurz die Bi⸗ schbflichen machen hoͤchstens den neunten Theil unter der Irlaͤndi⸗ schen Bevölkerung aus.“

Der Redner ging nun naͤher auf den Inhalt seines Antra— ges ein, der, wie er meint, die herrschende Kirche mehr als je— des andere Mittel in Irland zu Ehren bringen werde; er er— klaͤrte, daß es seine Absicht sey, wenn das Haus den Antrag an— naͤhme und sich in einen Ausschuß verwandle, in demselben auf eine Resolution von wesentlich gleichem Inhalt und, wenn auch diese genehmigt wuͤrde, auf eine Adresse an die Krone anzutra— gen, worin Se. Maj. ersucht werden sollten, das Haus in den Stand zu setzen, daß es die Nesolution des Ausschusses verwirk— lichen koͤnne. (Hoͤrt, hoͤrt) Er äußerte dann die Hoffnung, daß, wenn sein Antrag durchginge, Sir R. Peel vielleicht so zu handeln geneigt seyn moͤchte, wie im Jahre 1826, wo er, nachdem er eine Resolution gegen die Emancipation der Katholiken mit einer Majoritaͤt von nur sechs Stimmen durchgesetzt und sich also fuͤr geschlagen angesehen haͤtte, selbst zu der siegenden Partei uͤbergetreten sey. (Hoͤrt, hoͤrt! Sir E. Knatchbull, der hierauf das Wort nahm, widersetzte sich dem Antrage des Lord Russell aufs allerentschiedenste, weil er die ganze Sache nicht fuͤr eine Frage daruͤber hielt, ob das Eigen— thum der Kirche von Irland anders als bisher verwandt wer— den sollte, sondern fuͤr einen bloßen Versuch, die Staͤrke der bei— den großen Parteien im Staate zu erproben. (Beifall von bei—⸗ den Seiten des Hauses.) Dies, meinte er, leuchte offenbar aus der Art und Weise hervor, wie Lord Russell auf die von Sir R. Peel in seiner Adresse an die Waͤhler von Tamworth ausge⸗ sprochenen Ansichten angespielt und dabei angedeutet habe, daß derselbe seine Meinung vielleicht aͤndern koͤnnte, so wie aus der Absicht des Antragstellers, auf seine Motion eine Adresse an die Krone zu begruͤnden, um darzuthun, daß die Gesinnungen der Minister mit den Ansichten der Mehrheit des Unterhauses im Widerspruch staͤnden. (Hoͤrt, hoͤrt! Besser waͤre es gewesen, fuͤgte er hinzu, wenn der edle Lord lieber gleich den Antrag gestellt haͤtte, daß auf die Minister Sr. Majestaͤt kein Vertrauen zu setzen sey, aber dazu habe er nicht den Muth, son— dern er habe seinen eigentlichen Zweck lieber unter eine andere Motion versteckt. „Ich werde“, fuhr der Kriegs⸗-ahlmeister fort, „niemals einwilligen, daß das Kirchen⸗Eigenthum zu anderen als protestantischen Zwecken verwendet werde. Der edle Lord mag sagen, was er will, die Folge seiner Motion wuͤrde keine andere seyn, als daß der protestantischen Kirche in Irland ihre Fonds genommen wuͤrden, um sie den Katholiken jenes Landes zu geben. Wenn nun aber der edle Lord seinen Zweck erreichte und das jetzige Ministerium stuͤrzte glaubt er, daß es ihm gelingen wuͤrde, eine neue Verwaltung zu bilden? Erwartet er, daß Graf Grey sich an die Spitze einer solchen Verwaltung stellen wurde? Oder sieht sich der edle Lord bei den Herren aus dem Schwesterlande um Unterstuͤtzung fuͤr seine Verwaltung um? Wenn er dies thut, so kann ich ihm versi— chern, daß er sich in seinen Erwartungen sehr getaͤuscht sehen durfte. Der edle Lord sagte, wenn man Irland nicht Gerech— tigkeit widerfahren lasse, muͤsse die Aufloͤsung der Union nach— gegeben werden. Wer soll aber daruͤber entscheiden, wann senem Lande Gerechtigkeit geschehen seyn wird? Ich habe den Anfuͤhrer der großen Whig-Partei in enger Allianz mit dem ge— sehrten Mitgliede fuͤr Dublin gesehen, und das hat mich in der That nicht wenig in Erstaunen gesetzt, mit dem Mitgliede fuͤr Dublin, welches dem Hause zumuthete, 1 pCt. von den Zinsen der Staats-Schuld zu streichen!“ (Hoͤrt, hoͤrt! Der Redner schloß damit, daß er die feste Ueberzeügung aussprach, wenn der Antrag des Lord Russell genehmigt wurde, müßte es zu einer Trennung zwischen Kirche und Staat kommen. Herr Ward, der fruͤher selbst die dem Hause vorliegende Motion hatte einbrin— gen wollen, aber dem Lord Russel den Vorrang einge—