1835 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

396 Wien, 1. April. vz Met. 10163. A3 353. 218 3886 13 21.

NAegie ihre Deelaration machen spllen, diefe aber demnächst zur Zer= Körung besagter vsendo⸗Tabacke, Stoffe und Werkzeuge schreiten wird, vorbehältlich etwaniger Entschädigung der Eigenthümer nach Ermessen

des Finanz ⸗Ministeri.

AUnterdessen geht die von der Deputirten⸗K’ammer ernannte Kom— mlission „zur Untersuchung und Konstatirung aller auf Anbau, Fabri⸗ cation und Verkauf des Tabacks und deren Verhältnisse zu dem In⸗ teresse des öffentlichen Schatzes, des Ackerbaues ünd des Handels Pe⸗

Berliner Börse. Deu 6. April 1835.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Prensa. Cor.

züglichen Thatsachen' ihren Gang. Sie hat am 21sten . M. eine

Bank- Actien 1323. Neus Anl. S863.

. erste Sitzung gehalten, und seitdem nicht nur zur Mittheilung aller 5 r, . r, ,,. 4 ihren Zweck fürderrden Rachrichten eril in Kuffordtrüng an das e, . . , ,. 11. ublikum erlassen, sondern auch über die Lag? der Sache im Innern St Fehnld,sßch 3 sigo; figo sherpr. Ffundbr. I ige 18 rankreichs mit den Präfekten, Handels, Kammern, Agrifultur⸗Socie⸗ Er, Engl; Ohl. 0.4 285 285 bomm.. do. 2 1981 . täten 2c, über die Lage derselben im Ausijande mit verschiedenen Eräm. Sehrd Seeh— S3 683 ur, u, eum. do. 3 196. 108 * zm. Pariser Hose akkrekßitirten Diplomaten sich in Korresponden; ge, EKurm-Dhlizm, lic 3 i693 Hchlerische de, 1 100 Eätzt. Die von der Deputirten- Kammer, ngch Genehmigung der eum. Int. sch, da 3 ib . sähst. C. u. .- Sch. 9 Prorogation des Monopols auf 8 Jahre, jieinlich abweichend von ge⸗ Perl; Stadt. Obl. 3 100 199 4d. . u. N. 70 wöhnlicher parlamentarischer Forin ergriffene Maßrtges' dieser en. Känigab. do. ö . t es ziemlich unwährscheinlich, daß die Tabacks Regie in Elbing. do, 1 20. Gold al mareo 216 218 rankreich noch von langer Dauer seyn werde; schon jetzt härte sie Danz. da, in Ih. 39 z85 eue Duk. ... 1886 zufgehört, wäre es nicht schwierig, für den bisher dadurch jährlich im Wertpr. Hfandnr. I 192 siol Friedrichsd or.. 13 131 Durchschnitt gewährten Roh ertrag von etwa 6z und Reln ertrag von Groteha. as. do.; d 102 102 Jbisconto..... 8 *

etwa A Millionen Franken ein zweckmäßiges Ersatzmittel aufzufinden. Zweierlei ist jetzt schon ziemlich klar, und dürfte, zum Theil durch die Benquüten, noch klarer gemacht werden. Erstlich die bisher in 3 rankreich geübte Ungerechtigkeit gegen die Konsumenten eines Arti⸗ ls, welcher, nicht Lurus⸗Artikel der Reichen, sondern nothwendiges

Königliche Schausptele. Dienstag, 7. April. Im Opernhause:

61 =, , elbst . n,, , jetzt NR aher als irgendwo in Europa dase esteuert ist: denn der Franzose ĩ ö j Mad. ; . , ,,, , d, , , , , . '. j außerdem versteht es sich, dag auch den Erjeugungsd- und Verkanft— ; ) ö ,. . Fandango in Andalusischer Tracht. 2) 41 Preiß des Tabäcks bie Krgie noch bedeutend vertheuert. Sodann as Gortzlgras-de,cöcFilla im Nationalseostüm,) . zweitens aber leidet Frankreichs Production und Handel nicht wenig Im Schauspielhause: I) Le retour, vaudeville en 1 acte, 6 unter diesem Beschränkung s Sy ste me n den beiden Perioden des par Scribe. 2) La premiere , de: L'autoritè . freien Anbaues von 1732 1810, und ßer Regit von 1810 bis jetzt, dans Lambarras, comédie nouvelle en 3 actes et en prose, 16. 2 . die Hroduetion 14:9, und die Exportatisn par 9 . ö La consigne, vaudeville comique en Lacte. 6. . Mitt wo . il. iel ö. ! Friedri , , , r , , , , , , , und die ösentlichz Mete ung' n wem! Ishekihkintftsss, men , . von E. Raupach. (Herr Seydelmann: Friedrich li, Darin wesentliche Verbesserungen der bisher gegoltenen Napoleonischen als astrolle) kJ Legislgtur über diesen Gegenftgnd. Eine große Menge bisheriger Kön⸗ . troversen wird dadurch geschlichtet, eine große Zahl gehegter Wünsche ͤ ah ft dtisches Theater. der Handels⸗ Kammern erfüllt, die unglisckliche Lage des eh r lichen Dienstag, 7. April. Der Glockner von Notre⸗Dame, roman Bankerettirers gemildert, und dennoch gegen Betrug und Bosheit keine tisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Victor ab cegel der Borsicht und Strenge verabsüumt. Vieles ist geschehen ugo, frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. (Mad. Birch⸗ zu Ersparung unnützer Formalitäten, zur Abkürzung wesentlicher, zur feiffer: Gervaise, als Gastrolle.) . Sicherstellung der Massen, zur Begünstigung der Akkorde und Vermin— Herd. 8. April Die Eh d ö in 1 Ak derung der eigentlichen Konkurs-Projesse, jur Berichtigung der Ver⸗ nach Dupt on A * 6 Hi , , n, fin, hältnisse mehrerer Societarien einer Konkursmasse, zur Abstellung un— x 9 , , . Endlich hat er es doch nützer oder schädlicher Bevorrechtungen einzelner Klassen von Gläubi⸗ gut gemacht Lustsp. in 3 Akten, nach einer Englischen Idee fuͤr geri. Man hofft und wünscht setzt die Züßimmung der Pairts-⸗Kammer die Deutsche Buͤhnt bearbeitet von Albindi. nnd dann die baldige Promulgation des Gesetzes. Nr. M9 des Moniteurs publizirt eine Königl. Orbonnanz vom 27sten v. M. zur Herabsetzung der Münjkosten. Dieselben werden, . Duni ö * 16 bei , von z auf 6 Fr., bei Silber⸗ N N . jünzen von z güf 2 Fr. pr. Kiligramm ermäßigt. Also werden dann l ö . , statt mit 3091 h. st ? J h . h 46 „wie Art. 2 des Gesetzes vom 80. März 1831 vorschrieb, mit 3091 R r, und die Silbermünzen derfelben Klasst, fat ö. . gte C. Paris, 31. März. Gestern Mittag um 1 Uhr hatte Lord uli nt 6. C. pr. Kilogramm bel den, Nꝛünifärten beiahlt wei? Lowler die Ehrt, dem Koͤnige in einer offentlichen Aubienz das ken. Dabei sogen zale Kosten füt ünterhaltung der in den Hiühhen Kreditis zu überreschen, das ihn als Boischafter Sr. Majestät ö gebrauchten Königl. Maschinen und Urensilien, alle Stempel-Kosten, des Königs von Großbritanien bei Sr. Majestat dem Könige alle Wage, . und Verification Gelder jür Last der Rünzmeister der Franzosen beglaubigt. Det. Minister der auswaͤrtigen An, Yerbleiben, Dieser heue gesFtz ich Tarif ist eigentlich nur die Bestä‚ gelegenhtiten war bei dieser Audienz zugegen, zu welcher Lord

Towley nach dem uͤblichen Ceremoniel mit Königlichen Equipagen

tigung und Generalistrung desjenigen, welcher conventionell, und be— sonders für größere Summen schon in der Praxig durch Konkurren; . e enn, in gran, ö. Folg⸗ r großen seit 39 Jahren Münz⸗-Fabrieationswesen gemachten Fortschritte mechanischẽr un chemischer Wissenschaft, sich gebildet ut? . . ; Am 19ten d. M. wurde in der Deputirten-Kammer der Bericht

des zur Prüfung und Begutachtung des neuen Zollgesetz⸗ Projektes nie⸗ dergesetzten Ausschusses vertheilt. Nichtsdestoweniger scheint noch im⸗ mer iweifelhaft, ob in gegenwärtiger Kammer⸗-Sessson das Gesetz zur Vollendung, oder auch nur zur ernstlichen Diskussion gelangen! wird. Einstweilen ist bemerkenswerth, daß Herr Meynard, Berichterstatter der Majorität des Ausschusses, in allen theoretischen Erörterungen sei⸗ nes Berichts als Anhänger St. Cricq scher Ansichten, als Begünstiger des Prohibitiv⸗Systems, als Vertheidiger „der Vorzüglichkeit in⸗ nerer Nationalk-Konkurrenj vor unzeitiger Kivalität mit

dem Auslande“ sich geieigt, und deshalb denn auch auf eine Er— gänzung der wichtigen Omissionen des Gesetz Projektes in Bezug auf . iweckmäßigere Zoll-Behandlüng der Artikel Steinkohlen, Gisen, Vieh u. s. w. anzutragen, sich wohl gehütet hat: nichtsdestoweniger aber doch die meisten, wirklich von ihm in Antrag gebrachten, minder wichtigen Modificationen des Regierungs- Projektes in liberalem und antiprohi⸗ bitivem Sinne gefaßt gewesen find. So . B schlägt er vor, daß Mi— nimum des declarationsfähigen Werths eingehender Kaschmire von Zoo Ir, wie die Negierung vorgeschlagen, auf a0 Fr. ju ermäßigen; fer⸗ ner eing stärkere Herahsetzing des Eingangs-Zolls von rohem Talg; U eine gleichmäßige . des Einfuhr⸗Zolls fremder Baumwolle in 4 Franiössschen Schiffen, ohne Unterschied des Ursprungs Und der Gua, ität; die Wegstreichung der vom Minister proponirten Erhöhung des

Eingangs- Zolls fremder Leinsaat; die Aufhebung aller Eingangs- Ab—= gaben von fremden, zum Dienst der Nativnal⸗Schifffahrt bestimmten

geleitet wurde. Nach Beendigung derselben wurde der neue Bot⸗ schafter auch von der Koͤnigin und dem Herzog von Orleans empfangen.

Dem Courrier frangais zufolge, will das Franzoͤsische Kabinet die Anwesenheit Lord Cowley's in Paris zur Anknůpfung von Unterhandlungen in Betreff Spaniens benutzen. Es wurde sich darum handeln, Mittel zur Beendigung des Buͤrgerkriegs, der die noͤrdlichen Provinzen der Halbinsel verwuͤstet, ausfindig zu machen.

Der König und die Koͤnigliche Familie werden sich unmit— telbar nach dem Namensfeste des Koͤnigs, das auf den 1. Mai faͤllt, nach Neuilly begeben und wahrend der Debatten des vor dem Pairshof anhängigen Prozesses dort verweilen.

Die Pairs-Kammer setzte gestern ihre Berathungen uͤber das Munizipal⸗Gesetz bis zum l8ten Artikel incl. fort.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer berichtete auch noch Herr Karl Dupin uͤber die von dem See— Minister verlangten Zuschuͤsse zu seinem vorjaͤhrigen Budget; die Kommission hat dieselben von Yo6,0h0 Fr. auf 650, 090 8 her⸗ abgesetzt. Im ferneren Laufe der Berathungen über den Gesetz— Entwurf wegen der Verantwortlichkeit der Minister wurde der erste Theil der von Herrn Vivien beantragten und von der Kom— mission amendirten Bestimmungen (den Ihsten Artikel des Ent— wurfs) angenommen. Der zweite Theil dagegen, wonach die Minister gewissermaßen uͤber die Zulaͤssigkeit der gegen einen Beamten angebrachten Klage entscheiden sollen, fand lebhaften

* Raschinen u. s. w. dagegen wird auf Beibehaltung des bisher ; ; ; ͤ , * ,. . gen Widerspruch, indem ein großer Theil der K ö S

ö k. ihn bedeutende Erhöhung der Ein ze nt ech n steme . ge, errn Dünn re n,. e ,

* Realctun⸗ , e , . ö ö. an d cher Gerichtshöfen anheimfallen soll. Der e den

brizirten Zuckern angetragen. Auf diese Weise , ber gane Minister widersetzte sich diesem Antrage auf das lebhafteste, waͤh⸗

rend Hr. Odilon⸗Barrot ihn unterstuͤtzte. Es kam daruͤber an die⸗

9 Bericht die Nothwendigkeit des Fortschreitens auf der Pahn li

; Handels / wolitit eben so sehr als ki n r, ö Dr a nir ehet

weisen, weiche, in ihrem eigenen Interesse, jener Nothwendigkeit so

8 als nur immer möglich zu weichen und nachzugeben ge⸗

Die Municipalität von St. Paul auf der Insel ?

den Entschluß gefaßt und die nöthigen . an ss gd . ö.

räumige Bassin von St. Gilles mittelst gehöriger Auztie fung einer

Einsahtt und Censtruction zweier Seitendämme zu einem beJuemen

und ficheren Hafen umzuschaffen. Die ganze Insel-Küste gewährtt

his jetzt den Schiffen nur bedenkliche Ankerplaͤtze auf offenen Und ün“

e . , w, . . auch St. e,. auf Isle de

range, so lange beide Inseln unter einer Ober-Herrschaft z l igli ie E ei

, , n r , ö e ., ö ga . , ,,

en Bedürfnisse e i⸗ f ĩ ti li .d in ĩ

n, , Ed 6. durch An r nr. der . 3 Her n e gh sesfe h V

1 weckmaäßig genügt werden. ; ;

; Eine merkwürdige Steigerung des Franiösischen Erfindung se „.Die in der letzten Zeit von der Presse mehrmals angeregte Seißses scheint aus der offziellen Angabe hervorgehen, baß im letz, wichtige Frage, ob ein Mitglied des Franzoͤsischen Advokatenstan, ien Quaxtale des leztverflossenen Jahres nicht wen iger als 225 neue des mit der Vertheidigung eines Angeschulbigten vor einem außer— In sention z Patente ben l t ünd ausgefertigt worden sind. ordentlichen Gerichtshofe von Amtswegen beauftragt werden könne,

(Schluß folgt.) st nun, nachdem mehrere Mitglieder des Pariser Barreau's sie mit Nein beantwortet, durch eine vom 30sten d. datirte und von dem Großsiegelbewahrer Herrn Persil kontrasignirte Königliche

J,, . 9 fig . enthaͤlt, definitiv

hieden worden. iese Verordnung lautet folgendermaßen:

„Mit Hinsicht auf die . 22, 28 82 und . 6

tionnellen Charte und auf den Aten Artikel des Gesetzes

vom 19. April 1834, welche die Falle bestimmen, in denen die Pairs⸗ Kammer sich zu einem Gexichtshofe konstituirt; mit

Hinsicht auf den 38sten Artikel des Gesetzes vom 22. Ventose

des Jahres 12, der also lautet: „Es wird durch Anordnungen

sem Tage noch zu keiner Abstimmung. In der heutigen Sitzung wurde die Debatte wieder aufgenommen. Herr Charlemagne unterstuͤtzte die Vorschlaͤge des Herrn Di sckte Beide Depu⸗ tirte vereinigten sich zuletzt uͤber eine neue Abfassung. Als es indessen daruͤber zur Abstinimung kam, wurde das Amendement mit 215 gegen 153 Stimmen verworfen. Herr Parant entwickelte jetzt ein neues Amendement, das die beiden in Antrag gebrach— ten Systeme vereinigen sollte. Der Großsiegelbewahrer belampfte dasselbe und befand sich um 1 Ühr (wo dieser Be⸗ richt endigt) noch auf der Rednerbuͤhne. Aus der ganzen De—

Auspärtige Börsen. . icderl. wirkl. Sech̃n 4b. 53 do. iolz. Aung. Sehnld 17. Ranx- Pill. p63, Az Amort. 3. 33 so. inn 9s z. Mente. Mi. Ereunss. Prim. Seheine 1169. do. A Aul. Span. V3 A8, *..

3 28. z . in. 1 Müůürꝝn. pan. de B33 283. insl. 20! Cortes 48. ö = Nene Span. Anl. 97. Belg. 102 Darmnt. V. en

*

Der Maurer, Oper in 3 AÄbth. mit Tanz. Musik von Auber. Hierauf, auf wahrers, M Begehren: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Akt, von Ho— guet. (Die Solotaͤnzer des Koͤnigl. Hoftheaters zu Madrtd,

der Staats-Berwaltung für die Boll

aͤlt,

Art. I.

von dem

eichnet

oͤfe zustehen.

werden wuͤrde.

digt seyn.

Ungewissen.

ist kraͤnklich.

den

ten.

vember 1822, welche die Anordnung uͤber die Ausuͤbun vokaten und uͤber die Disziplin des Barreau's enthalten; mit Hinsich auf den Aten Artikel Unserer Verordnung vom 7. Augu . „„Von demselben Zeitpunkte (der Pu licatson der Verordnung) an gerechnet soll jeder in die Liste eingetrage

e 9s.

der also lautet:

Advokat vot allen Königlichen Gerichtshoͤfen und vor allen bunaͤlen des Koͤnigreichs plaidiren . ohne einer 2 Ermaͤchtigung zu beduͤrfen, außer den Bestimmungen des 2h sten Artikels des Kriminal-Instructions-Koder““; den 295sten Artikel des Kriminal-Instructions-Kodex, lautet: „„Der Anwalt des Angeklagten soll nur unter den Advokaten oder Anwalten des Königlichen Gerichtshofes oh seines Ressorts von von dem Richter bezeichnet werden koͤnnen, wofern nicht der An, gllagt⸗ von dem 5

sich einen seiner Verwandten Beistand zu wählen““; inister⸗ Staats Secretairs des Departements der Iu⸗ stiz und der geistlichen Angelegenheiten; in Betracht, daß zi Vorschriften uͤber die Disziplin des Advokatenstandes keine beson⸗ dere Bestimmung uͤber die Ausuͤbung der Advokatur vor der Gerichtt⸗ barkeit des Pairshofes enthalten, und daß es im Interesse der Verte digung und der offentlichen Ordnung angemessen 1. eine Verfůͤgim in dieser Beziehung zu treffen, und nach

Staatsraths, haben Jeder auf die Advokatenliste eines Gerichtshofes ohn eines der Tribunale des Königreichs ; seinen Dienst vor dem Pairshofe ausuͤben. Jedoch koͤnnen allen die Advokaten bei Praͤsidenten des 204 des Kriminal, Instructions Kodex, werden. stes vor dem Pairshofe berufenen selben Rechte und sind hier denselben Pflichten unterworfen, wit vor den Assisenhoͤfen. sident bleiben, in Betreff der Advokaten, mit allen den Befig nissen bekleidet, die den Assisenhöfen und den Praͤsidenten ditse

Aus Bayonne vom 27sten d. schreibt man: Seiten her treffen Truppen in Navarra ein; in Pampelomn sind drei Bataillone und 400 Pferde von Aragonien angelangt, Tordova in Vittoria mit 4 53060 Mann. Bataillone sind an der Graͤnze Navarra's eingetroffen. Dies hat, wie man behauptet, den General V= dez auf den Gedanken gebracht, sich selbst zu der Operationz⸗lt⸗ mee 3 begeben; er wird in Vittoria erwartet.

berbefehl ubernehmen, so geschäͤhe es keinesweges alt El— fersucht gegen Mina; denn beide sind innige Freunde. Ales zeigt ͤbrigens an, daß in den insurgirten Provinzen der entschei⸗ dende Augenblick eingetreten ist.“ Im Constitutionnel liest man: „Wir haben auf außer ordentlichem Wege Nachrichten aus Madrid vom 2osten erht

Ein Kabinets-Courier, der in aller Eile nach London . gangen ist und den Bericht der Consolidations⸗Kommission i das Budget der Königl. Amortisations,-Kasse uͤberbringt, hat un

Idzi

mit Hinsicht af der als

ihm (dem Angeklagten) gewaͤhlt ode raͤsidenten des Assisenhofes die Erlaubniß z, oder Freunde

um Re auf den Bericht Unseres chu

roßsiegelbe

. Anhoͤrung Unsert ir verordnet und verordnen, wie fohf,

dem Königlichen Gerichtshofe von Pam Pairshofes, gemaͤß dem At, von Amtswegen hi, ur Leistung ihres Dien dvokaten genießen hier Rif

Art. 2. Die Art 3. Der Pairshof nnd dessen Pri

Art. 4. Unser Großsiegel⸗Bewahrer ist mit di

ollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.“ Der Me

sager bezeichnet diese Verordnung als eine exorbitante Maßreil

Heute fruͤh verfügte sich, sobald der Moniteur erschienen wa,

eine große Anzahl Advokaten in den Justiz-Palast. Es herrscht

eine große Bewegung unter ihnen.

sicht zu seyn, daß die diesen Morgen publizirte Verordnung s zum PVlaldiren verpflichte.

Sie scheinen nicht der M

ie in der Conciergerie befindlichen Angeschuldigten vm Lyon haben das Beispiel der Gefangenen in St. Pelagle besoh und sich geweigert, irgend einen Advokaten anzunehmen, der h nen von dem Praͤsidenten des Pairshofts ex oflieio bezeichmd

Herr Pasquier, Praͤsident der Pairs-Kammer, hat gestetn Abend die Verordnung unterzeichnet, welche die Eroͤffnung da gerichtlichen Debatten des April-Prozesses auf den 5. Mal fes setzt. Die Arbeiten des provisorischen Saales, der im Pank Luxemburg gebaut wird, werden am Schlusse dieser Woche bein

Herr von Pepronnet schreibt aus seinem Gefängniß zu Hu an die Quotidienne, substribirt 40 Fr. zu ihrer bemerkt, auch er habe sich schon den großen Fehler zu Schuhen kommen lassen, die Dinge bei ihrem Namen und den König von Frankreich bei seinem Titel zu nennen.

Es heißt hier, auch der Tuͤrkische Botschafter in Londof, Nuri Efendi, sey wieder abberufen worden.

Lord Eliot und Oberst Garwood sind gestern auf ihrer Rest nach Spanien mit Depeschen von London hier angelangt.

Heute ist keine Estafette aus London angekommen, und mm war uber das Resultat der Motion des Lord Russell noch in

trafsumme lin

„Von alln

Mehrere ander Min

Sollte Vabtz

et

die Madrider Zeitungen mitgebracht. Aus dem Etat des Finan

Ministers geht hervor, daß die auswaͤrtige Spanische Schl am 1. Januar 1835 aus 1,483,564, 9909 Realen 34 Marapehh passiver Schuld (Nominal⸗Kapital) und aus 3, 162, 835,710 Ren len proc. aktiver Schuld besteht. den wir leider die ausgesetzte Schuld von 1831, in Betreff dern man bessere Bedingungen fuͤr die Inhaber zu erhalten glaubt, mit einbegriffen; der Summe von 432 Millionen Realen Nominal“ Kapitul Eine Madrider Zeitung theilt mit, Oberst Wylde, Englisch Kommissar bei der Armee Mina's, habe von Pampelona geschrit ben, daß Lord Fitzroy Sommerset auf die diplomatische Misset verzichtet habe, mit der er fuͤr Spanien von seinem Freunde, den Herzoge von Wellington, beauftragt worden war.“

Heute schloß proc. Rente 107. 59. Zproc. 80. 70. pro

Neap. 97. 60.

183. Neue Span. Anl. 83 Praͤmie. Frankfurt a. M.,

10135. 10144. Aproc. 95 . 953.

Bank⸗Actien 1597. 1595.

261.

In die passive Schuld fi

sie figurirt in der passiven Schuld m

Ausg. Schi

3. April. Oesterr. Sproc. Menl 21proc. 563. B. Iproc. 2h] Part. Obl. 140. 140. Los

5proc. Span. 48. 3proc. 293.

u 100 G. 2123. Br. Preuß. Pram. ⸗Sch. 64. Br. do. pri nl. M7. G. Holl. proc. Obi. von I832 o 1003. Pal p

Loose 703. 701.

271. 273.

Fzproc. Span. Rente HN. 463. Pproc. do. penn

——— .

Redacteur Co tl.

Gedrndt beJj A. B. Hayn.

Ste ziehung des gegenwart

Gesetzes, und besonders insoweit es sich 7) um die Ent wer fr der Advokaten Liste und um die Disziplin des Barreau't h delt, gesorgt werden““; mit Hinsicht auf das Dekret vom 1

Dezember 1810 und die Koͤnigliche Verordnung vom 29. Na

g der Ay⸗

eingetragene Advokat lam

Allgemeine

Pprenßische Staats-Zeitung.

Berlin, Mittwoch den 8ten April

3

——

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Ober- Landes, erichts⸗Rath Feege zu Insterhurg als Rath an das Tribunal J Königsberg zu versetzen geruht.

: Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung

u Minden ist die durch Versetzung des Pfarrers Schäfer nach Nieheim erledigte Pfarrstelle zu Stahle dem seitherigen psarrer Johann Stricker zu Erkeln, ferner die erledigte pfarrstelle zu Etteln dem bisherigen Pfarrer zu Thuͤle, Phi— sipp Bruns, die erledigte Pfarrstelle zu Rödinghausen dem höherigen Pfarrer zu Lerbeck, Friedrich Hackmann, und die rrlebigte Pfarrstelle in Peckelsheim dem Vice⸗-Kuratus Kauf— mann in Rheda verliehen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und (ommandeur der 11Iten Division, von Block, und

Der General⸗Major und Commandeur der 11Iten Infante— rie Brigade, von Luca do u, von Breslau.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com— mnandeur der 5ten Division, Prinz George zu Hessen-Kas⸗ sel, nach Frankfurt a. d. O.

Zeitungs-⸗Nachrichten. Au s 1 an d.

Frankreich.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 30. Marz. ö Der von Herrn Vivien beantragte und von der ommission amendirte 39ste Artikel des Gesetz-Entwurfes uͤber die Verantwortlichkeit der Minister (wie solcher in dieser Siz— jung angenommen wurde) lautet im Wesentlichen also: „Wenn ein Staats⸗Beamter eines Verbrechens oder Vergehens in seinen Amts-Befugnissen beschuldigt wird, so hat der Erste Praͤsident des betreffenden Koͤnigl. Gerichtshofes einen seiner Raͤthe mit der Einleitung einer vorlaͤufigen Untersuchung zu beauftragen. Dieser kann ein Zeugen-Verhoͤr anstellen, doch kann er den an⸗ geschuldigten Beamten selbst unter keiner Bedingung vorladen.“ Der von demselben Deputirten herruͤhrende 40ste Artikel dagegen erregte eine lebhafte Debatte, insoweit es sich dabei um die Ent— scheidung der Frage handelte, ob die Befugniß, einen Staats Beamten zu belangen, von der administrativen oder von der richterlichen Behoͤrde ertheilt werden solle. Herr Vivien stimmte fuͤr die erste, Herr Dufaure fuͤr die zweite Alterna— tive, indem er eine besondere Abfassung in diesem Sinne in Vor— schlag brachte.

In der Sitz ung vom 31 sten wurde (wie bereits erwähnt worden) das eben erwaͤhnte Amendement des Herrn Dufaure, wonach die Entscheidung uͤber die Zulaͤssigkeit einer Klage gegen einen Beamten den Koͤniglichen Gerichtshoͤfen zustehen sollte, mit Ab gegen 153 Stimmen verworfen. Dasselbe geschah mit einem in demselben Sinne abgefaßten Antrage des Herrn Parant. Hiernaͤchst kam ein Amendement des Herrn Daunant zur Be— rathung, das im Wesentlichen also lautete: „Ist die vorlaͤufige gerichtliche Untersuchung beendigt, so wird solche dem General— Prokurator mitgetheilt, der sie demjenigen Minister zufertigt, un— ät welchem der angeschuldigte Beamte steht. Von diesem Mo— mente an bleibt jedes gerichtliche Verfahren 3 Monate lang ein— gestellt. Wahrend dieser Zeit kann der Minister insofern die Klage einen Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten, Divisions- oder Unter— Divisions⸗Commandeur betrifft die Verfuͤgung, die zur Klage Anlaß gegeben, unter seine eigene Verantwortlichkeit nehmen, worauf er sowohl, als der angeschuldigte Beamte, vor den Pairs— hof verwiesen werden koͤnnen. Betrifft die Klage dagegen jeden andern Beamten, so muß eine Koͤnigliche Verordnung zu dessen Belangung vor Gericht extrahirt werden, wobei, in sofern die Belangung nicht gestattet wird, der betreffende Minister sich durch seine Kontrasignatur fuͤr die begangene Handlung verant— wortlich macht. Im entgegengesetzten Falle, oder, wenn inner— alb jener drei Monate gar keine Entscheidung erfolgt, geht der

rozeß seinen gewoͤhnlichen Gang.“ Herr Guizot erklärte, daß die Regierung diesem Antrage beipflichte, worauf Herr Odilon-Barrot erwiederte, daß er ihm dies von Herzen gern glaube, da bei der Annahme jenes Antrages nur noch fuͤr die Unter⸗Beamten die Garantie des Staats-Raths bestehen wuͤrde, waͤhrend alle hoͤhere Beamte sich hinter die Minister verschanzen konten. „Nach einer mehrtaͤgigen Debatte“, fuͤgte der Redner hinzu, „sind wir jetzt zu dem reinen administrativen Veto, zu der absolutesten Willkuͤr, gelangt, unter einer einzigen Buͤrg— schaft, die ich jedoch als voͤllig illusorisch betrachte, indem sie die Nothwendigkeit mit sich fuͤhrt, die großen Staats— koͤrper in Bewegung zu setzen und bei der Deputirten— Kammer die Erlaubniß nachzusuchen, den betreffenden Mi— nhister und seinen Agenten vor dem Pairshofe zu belangen.“ Auch Herr Mauguin war der Meinung, daß die Verantwort— lichkeit der Minister nicht allzu oft in Anspruch genommen wer— den dürfe, da sie sonst leicht ganz illusorisch werden koͤnnte. Hr. von Salvandy schlug darauf vor, den in dem Amendement des Herrn Daunant gemachten Unterschied zwischen hoͤheren und niederen Beamten dadurch schwinden zu lassen, daß man ihre gerichtliche Belangung uͤberhaupt von einer Koͤnigl. Verordnung abhaͤngig mache ein System, bei dessen Annahme in der schon jetzt bestehenden Einrichtung eigentlich gar keine Aenderung be— wirkt werden wuͤrde, da eine solche Koͤnigliche Verordnung nur nach vorgaͤngiger Berathung des Staats⸗Raths zu erfolgen pflegt, mithin dieser letztere nach wie vor der Richter uͤber die Zulaͤssig⸗

'inister das Recht verweigern, seine Beamten zu vertreten; wollte man es dennoch thun, so wuͤrde die ministerielle Verantwortlichkeit in den Beziehungen der Central- zu den Provinzial-Behoͤrden in Nichts zerfallen, und ein Minister wuͤrde alsdann nicht mehr das Recht haben, einem Praͤfekten zu sagen: „Sie haben diesen meinen Befehl puͤnktlich zu vollziehen, denn Sie handeln unter meiner Verantwortlichkeit, ich werde Sie vertreten, ich werde eventuell Ihre Vertheidigung vor dem Pairshofe uͤbernehmen.“ Herr Odilon-Barrot bestand wiederholt auf der Nothwen⸗ digkeit, die Anklage eines Beamten lediglich von der Entscheidung der gewohnlichen Gerichtshoͤfe abhangig zu machen. Als es end— lich zur Abstimmung kam, wurde zunaͤchst das obige Unter⸗Amen⸗ dement des Herrn von Salvandy verworfen. Dagegen fiel aber auch der Antrag des Herrn Daunant, wenn gleich nur mit ge— ringer Stimmen⸗Mehrheit, durch. Die Sitzung vom l. April begann mit der monatlichen Erneuerung der Bureaus. Sodann wurde die obige Debatte wieder aufgenommen. Herr Agier bekaͤmpfte saͤmmtliche Amen— dements, und trat dann den Antraͤgen des Herrn Vivien bei, die er in einer neuen Abfassung reproducirte. Herr Odilon— Baxrxot erklaͤrte sich noch einmal auf das entschiedenste gegen die Annahme jener . und suchte die Majoritaͤt fur seine Ansicht zu gewinnen. Als es endlich zur Abstimmung kam, wurde der obige Vorschlag des Herrn Agler, der sich von dem Tages zuvor verworfenen Unter-Amendement des Herrn von K fast gar nicht unterscheidet, angenommen. Er lau— tet also: „Art. 40. Ist die vorlaͤufige Untersuchung beendigt, so wird das Protokoll derselben sammt der Klage von dem Ge— neral-Prokurator demjenigen Minister abschriftlich eingereicht, unter welchem der angeklagte Beamte steht. Von diesem Mo— mente an bleibt jedwedes gerichtliches Verfahren 2 Monate lang eingestellt. In dieser Zeit hat eine Koͤnigliche Verordnung dar— uͤber zu entscheiden, ob das gerichtliche Verfahren fortzusetzen sey oder nicht. Dieser Verordnung muß eine Berathung des Staats-Raths vorangehen, und sie selbst muß von dem be— treffenden Minister contrasignirt seyn. Autorisirt sie den Pro⸗ zeß, oder erfolgt sie nicht innerhalb zweier Monate, so geht das gerichtliche Verfahren seinen gewohnlichen Gang.“

Die Annahme dieses Artikels erregte lautes Murren unter den Oppositions⸗Mitgliedern.

Paris, 1. April. Die Prinzessin Adelaide und der Prinz von . sind gestern von Bruͤssel wieder in Paris ein— getroffen.

Die Pairs-Kammer gelangte gestern in ihrer Debatte uͤber das Mun zipal⸗-Gesetz bis zum 27sten Artikel. Einige von den Herren Villemain und Dubouchage beantragte Amendements wurden verworfen. Heute wird die Berathung fortgesetzt.

Saͤmmtliche Oppositions⸗Journale beschaͤftigen sich heute mit der gestern im Moniteur erschienenen Koͤniglichen Verordnung (s. Neueste Nachr. im gestrigen Blatte der St. Ztg.) und grei— fen dieselbe auf das Heftigste an. Im Temps heißt es: „Diese Verordnung sagt mehr, als man dem Anscheine nach hat sagen wollen. Sie entzieht den Angeklagten eines der heiligsten Rechte der Vertheidigung; sie greift die Unabhaͤngigkeit der Advokaten an, und antwortet durch eine Luͤge auf das seit dem Monat August geleistete Versprechen, die freie Ausuͤbung ihres Standes durch ein Gesetz zu ordnen. Es handelt sich hier weniger um eine Frage der Gesetzlichkeit, als um eine Frage der Moral und der Menschlichkeit. In Ermangelung von Gesetzen bedient man sich gewaltthaͤtiger Waffen. Kann man aber dann noch sagen, daß der Stand des Advokaten unabhängig, und die Verthei— digung des Angeklagten frei sey?““ Der National aͤu— ßert sich folgendermaßen: „Die Verordnung muß als eines

der merkwuͤrdigsten Denkmaͤler der legislativen Anarchie, in deren Schoß wir leben, betrachtet werden. Wer sollte nicht glauben, wenn er sieht, auf welche Unzahl

von Gesetzen und Dekreten sich jene unglaubliche Verordnung bezieht, daß sie vollkommen logisch und auf eine Masse gesetzli— cher Bestimmungen gegruͤndet sey? Dem ist aber durchaus nicht so, und die Gesetze, die man anfuͤhrt, stehen so wenig mit der Verordnung in Verbindung, daß man genoͤthigt ist, ihr folgende unerhoͤrte Einleitung zu geben: „„In Betracht, daß die Vor— schriften uͤber die Disciplin des Advokatenstandes keine besondere Bestimmung uͤber die Ausuͤbung der Advokatur vor der Gerichts— barkeit des Pairshofes enthalten, und daß es im Interesse der Ver— theidigung und der oͤffentlichen Ordnung angemessen ist, eine Verfuͤgung in dieser Beziehung zu treffen u. s. w.““ Aber wenn nichts Besonderes fuͤr den in Rede stehenden Fall feststeht, warum denn Gesetze anfuͤhren, die keine sind, und von denen man einraͤumt, daß sie auf die jetzigen Verhaͤltnisse nicht anwend⸗ bar seyen? Und wenn nichts in unseren Gesetzen zu der Ver— ordnung, welche man erlassen hat, ermaͤchtigt, was heißt dann eine Procedur, die sich selbst nach Maßgabe ihrer Beduͤrfnisse Regeln aufstellt? und zu welchen Folgerungen kann man in dem April⸗ Prozesse nicht gelangen, sobald man sich der so furchtbar unbestimmten Formel: In Betracht, daß es angemessen ist, eine Verfugung zu treffen, bedienen will? In der Sache selbst umfaßt und entscheidet die Verordnung mit einem unhalt— baren Despotismus zwei Fragen von sehr voerschiedener Beschaf— fenheit: von der einen Seite die Pflichten der Advokaten gegen den Pairshof, und von der anderen die Rechte des Pairshofes und seines Praͤsidenten auf den Advokatenstand, und besonders auf den Pariser. Wir fechten hier nicht fuͤr den Advokatenstand, wohl aber fuͤr das Recht der Angeklagten, das nicht ohne Ge— fahr mit solcher Kuͤhnheit angegriffen werden kann. Die Rechte, die den Assisenhoͤfen und ihren Praͤsidenten zustehen, sind ihnen durch das Straf-Gesetzbuch und durch die Kriminal-Gerichts— Ordnung zuerkannt worden, und koͤnnen nicht durch eine bloß ministerielle Verfuͤgung auf Andere uͤbertragen werden. Die Fehler, die Inconsequenzen und das Ungesetzliche der in Rede stehenden Verordnung werden aller Welt in die Augen springen.

und sich die einfachsten Begriffe von Menschlichkeit und Gerech⸗ tigkeit zu eigen gemacht haͤtte, wuͤrde gar nicht einmal eine Er— oͤrterung daruͤber noͤthig seyn.“

Mehrere hiesige Blätter enthalten uͤbereinstimmend ,. Note: „Die Vorlesung der Verordnung, welche die ldvokaten der Disciplin der Pairs⸗Kammer unterwirft, hat ge⸗ stern im Justiz-Palaste eine sehr lebhafte ar, hervorge⸗ bracht; es hatten sich daselbst zahlreiche Gruppen gebildet, in de⸗ nen man die , . jenes neuen Reglements eroͤrterte. Aller Welt war es klar, daß man die Advokaten durch Andro⸗ hung von Disciplinar⸗/ Strafen einschuͤchtern wolle, und daß es kein besseres Mittel dazu . als sie zu zwingen, den Ange— klagten wider deren Willen Beistand zu leisten. Nichtsdestoweniger scheinen alle ex officio ernannte Advokaten einstimmig entschlossen, sich nicht vor der ministeriellen Willkuͤr zu beugen, und sich, inmitten jener Wi rn, en der Politik, die Wuͤrde ihres Charakters und die Unabhaͤngigkeit ihres Standes unversehrt zu erhalten. Der Disciplinar-Rath, der sich alle Dienstage versammelt, hat sich, nachdem er von der Verordnung Kenntniß genommen, bis zum kuͤnftigen Montag vertagt, um sich uͤber den Weg zu bera⸗ then, den die ex ofsicio ernannten Advokaten einzuschlagen haben.“ Im Journal des Débats liest man Folgendes: „Der Baron Pasquier, Praͤsident der Pairs-Kammer, an den sich mehrere ex ofsicio ernannte Advokaten gewandt, und ihm die Weigerung der Gefangenen, sie zu Vertheidigern anzunehmen, gemeldet haben, hat geantwortet, daß der Pairshof gleich bei Er⸗ offnungen der Debatten uͤber . Entschuldigungs⸗-Gruͤnde be⸗ rathschlagen wurde. Die Angeklagten von Lyon, von dem Gra— fen von Bastard in der Conciergerie befragt, haben die ihnen von Amtswegen gegebenen Vertheidiger angenommen und verlangt, sich unverzuͤglich mit ihnen zu besprechen. Dagegen enthalt der National folgende, von gestern datirte, und von 50 Gefangenen unterzeichnete Protestation: „Die Angeklagten von Lyon, St. Etienne und Arbois er erfahren, daß die ex officio ernannten Advokaten sich hinsichtlich der Lage, in welche sie der Praͤsident des Pairshofes versetzt hat, in ,. befaͤnden; sie erklaͤren daher, daß sie sich fortan nur mit den Ver⸗ theidigern und Rathgebern besprechen werden, welche sie sich ge⸗ waͤhlt haben, oder die von dem Vertheidigungs⸗Comité angenom⸗ men worden sind, und ersuchen demnach die ex officio ernann—⸗ ten Advokaten, sich nicht zu ihnen zu bemuͤhen.“

Der Temps sagt, daß die Depeschen an den Marschall Maison, die man schon am 13. Maͤrz unterweges glaubte, erst fuͤnf Tage spaͤter wirklich abgegangen seyen. Der Marschall werde uͤbrigens zwischen dem 15. und 20. April hier erwartet, wenn er auch das Portefeuille des Krieges nicht annehmen sollte.

Herr Karl Dupin ist gestern durch 39 Stimmen unter 50 um Praͤsidenten der Akademie der Wissenschaften statt des Hrn.

iot, der Kraͤnklichkeits halber diese Stelle niedergelegt hatte, erwählt worden.

Leopold Robert, der bekannte Franzoͤsische Maler, 20. Marz zu Venedig seinem Leben ein Ende gemacht. sache dieses Selbstmordes kennt man noch nicht.

Das gestrige Blatt der „Mode“ ist auf der Post und im Expeditions⸗Lokal weggenommen worden.

Ein Schreiben aus Toulon vom 26sten v. M. meldet, daß die Englische Schaluppe „Aristides“, von Rosas (Catalo— nien) kommend, die Nachricht uͤberbracht habe, daß die Ameri— kanische Flotte noch immer bei den Balearischen Inseln vor An⸗— ker liege und die ihr angekuͤndigten Verstaͤrkungen erwarte.

Im Moniteur liest man in Bezug auf die Spanischen Angelegenheiten: „In dem Augenblicke, wo Echarri-Arañaz ka— pitulirte, waren 22,000 Christinos um Pampelona zusammen⸗ gezogen. Der groͤßte Theil dieser Truppen ist sofort in das Borunda⸗Thal gegen Zumalacarreguy geschickt worden. Bei ih⸗ rer Annaͤherung hatte Zumalacarreguy seine Streitkraͤfte getheilt und die Richtung nach Estella eingeschlagen; 8000 Mann, fuͤr die Armee Mina's bestimmt, sind in Navarra angekommen. In Vittoria spricht man noch immer von der Ankunft des Kriegs— Ministers.“

Von der Spanischen Gränze wird gemeldet, die Kar— listen seyen entschlossen, den 29. 363 als den Geburtstag ih⸗ tes Koͤnigs, durch einen allgemeinen Angriff zu feiern.

In einem hiesigen Blatte liest man. „Wir erfahren in Bezug auf die Unterhandlungen, die zwischen den verschiedenen Europaischen Hoͤfen angeknuͤpft worden, um dem Buͤrgerkriege in den noͤrdlichen Provinzen Spaniens ein Ende zu machen, daß weder Don Carlos, noch die Koͤnigin auch nur irgend etwas von ihren Rechten aufgeben wollen. Der Erstere weigert sich, das Spa⸗ nische Gebiet zu verlassen, und das Ministerium Martinez de la Rosa verlangt, Don Carlos solle auf die ihm und seinen Kindern zustehenden Erbfolgerechte verzichten. Mittlerweile nimmt der Buͤrgerkrieg in Navarra taͤglich einen barbarischeren Charakter an. Das Schicksal des Dorfes Lacaroz scheint die Englische Regierung veranlaßt zu haben, einen neuen Vermittelungsversuch zu ma— chen. Die zwei von ihr abgeschickten Agenten sollen die beiden Parteien dahin zu bewegen suchen, daß sie ihren Vernichtungskrieg aufgeben und hee Gefangenen menschlicher behandeln. Man glaubt, daß, im Falle diese Unterhandlungen gelingen sollten, der en von Wellington von neuem suchen werde, sich mit dem Kabinet der Tuilerieen zu verstaͤndigen, um eine gaͤnzliche Paci— fication der Halbinsel herbeizufuͤhren.“

Großbritanien und Irland.

London, 31. Maͤrz. Sir Augustus Foster hat London verlassen, um seine diplomatischen Functionen in Turin wieder anzutreten.

Im heutigen Boͤrsenbericht des Sun heißt es: „Der all— gemeine Gegenstand der Unterhaltung in der Eity und in jedem Kaffeehause war . die Lage der Minister, tende Meinung ist, daß sie eine Niederlage erleiden werden, und daß dann Sir N. Peel sein Amt niederlegen, der König aber seine Resignation nicht annehmen wird. i beß ist dies bis jetzt

at am ie Ur⸗

keit einer Klage seyn wurde. Nichtsdestoweniger widersetzte sich Hr. Gu iz ot diesem Vorschlage. Man koͤnne unmoglich, meinte er, einem

Bei einem Volke, welches nur einigen Werth auf seinẽ Gesetze legte

ein bloßes Geruͤcht, und man muß den Ausgang abwarten.“

und die vorwal⸗