1835 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Bessarabien ziehenden Uebersiedler, und zur Erleichterung ihrer er⸗ sten häuslichen Einrichtung, daß, bis auf weitere Bestimmung, jede Familie zwei Pferde ünd von anderem Vieh so viel, als wofür der ta— rifmäßige Zollbetrag 15 Rubel B. A. nicht übersteigt, jollfrei soll ein= führen dürfen.

Schweden. Die Königl. Verordnung vom 7ten v. M. de— ren, in Bezug auf Hamburg, schon in unserem Art. XXIII. Er⸗ wähnung geschah lautet im Wesentlichen wie folgt: „Nächdem we⸗

en Bewilligung besonderer Vorzüge für Hamburger und Bremer Chin in Gun en hn, Häfen auf ministerlellem Wege Vorstellung gemacht, sodann aber über die n , Schwedischer Schiffe in Hamburg und Bremen, so wie über Beschaffenheit des wechselseiti= gen Handels-Verkehrs diefer Stähte mit Schweden Nachricht eingezo= gen worden, so haven Se. Majestät zu erklaren geruht, daß Schiffe, welche Einwohnern besagter Hansestädte zugehören, hinführo bei Ein— und Ausfuhr von Waaren in Schwedischen Häfen hinsichtlich des Zolls und der übrigen Umgelder dieselben Vorzüge und Behandlung wie ein⸗ heimische Schiffe genießen sollen; unter Befolgung desjenigen jedoch, was die Königl. Verordnungen vom 10. Nov. 1724 und 28. Febr. 17265, verglichen mit den Publicationen vom 20. Okt. 182 und 19. Okt. 1838, über fremde 3 e. andere Produkte, als die ihres eige⸗ Len Landes einführen, enthalten.“

Eine e, . Verordnung besagt, daß Schiffe unter allen Flaggen, welche von Unwetter überrascht, oder wegen Mangels an Le⸗ bensmitteln, oder aus Reparatur-Bedürfniß, irgend einen Zollhafen der Gothländischen Küste anlaufen, von allen übrigen Umgeldern und Ah- gaben, mit Ausnahme der Lootsen- Gebühr und einer Gratification für die Zoll- Beamten, beides nach dem bestehenden Tarif, befreit seyn sollen. Außerdem sollen auch in solchen Fallen die Schisse unbegünstig⸗ ter Nationen mit denen der begünstigten oder den National-Schifssen

leiche Behandlung erfahren. ? Schon unterm 27. April 1833 ward die Convoi-Abgabe von aus— gehenden Waaren bis auf die Hälfte ihres durch Bekanntmachung vom 10. Sept. 1831 für die einzelnen Fälle festgesteliten Betrages ermäßigt. Jetzt ist dieselbe durch Königl. Verordnung vom 27sten v. M. „iu fer— nerer Erleichterung des Ausfuhrhandels, und da der Zustand der Con⸗ voi⸗Kasse es für jetzt gestatte“, von und mit der Schifffahrt dieses Jah— res und bis auf Weiteres gänzlich aufgehoben worden, und zwar Der— gestalt, daß, was darauf seit dem 1. Jan. d. J. etwa schon bezahlt wurde, den betreffenden Zahlern in gehöriger Ordnung zurückerstattet werden soll.

Deutschland. Hamburg. Unterm 11Iten d. M. brachte die Schifffahrts- und Hafen6⸗Deputgtion jur össentlichen KLunde, es habe sich das Fahrwasser an der Mündung der Elbe bei der Flügeltonne ver⸗ ändert, daher die Lootsen von der bei stürmischer Witterung daselbst liegenden Loots-Galliote nicht mehr mit gehöriger Sicherheit versetzt werden können. Deshalb sey der Galliote eine andere für die zur Elbe aufsegelnden Schiffe bequemere Station, und zwar innerhalb des durch die Tonnen l. C und Nr. 6 gebildeten Triangels, angewiesen worden, welche in vorkommenden Fallen nach dem 1. April. d. J. von ihr ein— genommen werden solle.

Mecklenburg⸗Schwerin. Unterm 21sten v. M. ist eine Groß— herzogliche Patent⸗Verordnung ergangen zur Publication einer mit den Ständen vereinbarten neuen Ordnung wegen Negulirung der Schiff⸗ sahrts- und Floß⸗Abgaben auf der Elde und Stör.

Niederlande. Aus Batavia wird die Erscheinung mehrerer wichtiger Verfügungen des dortigen interimistischen Ober ⸗Statthalters gemeldet. Die eine vom 6. Nov. v. J. enthält sehr strenge Bestim— mungen gegen pflichtvergessene Beamte, welche ferner, wie bisher nur allzu häufig geschehen, den Reglements der allgemeinen Verwaltung des Niederländischen Qstindiens entgegenhandelnd, in ihrer Amts- Eigen⸗ schaft oder durch Einfluß derselben unerlaubte Einkünfte und Vortheile lich zu verschaffen sichen möchten, Eine andere Bekanntmachung vom 3. Nov. v. J. tegulirt, mit Aufhebung früherer entgegenstehender Bestimmungen, die Zollzahlung von dem ins Geuvernement von Ma⸗ cassar, direkt aus dem Entrepot von Java in Quantitäten von nicht weniger als einer ein Pikol haltenden Kiste einzuführenden pin m dahin, daß von Palma Benares⸗ und Malva-Opiuni 30 Fl., von Le— vantischem 25 Fl. per Kiste gezahlt werden sollen. Endlich erschien unterm 14. Nov. v. J. eine dritte Verfügung folgenden wesentlichen Inhalts: . 3 hen, Die erste Einfuhr nach Niederländisch Ostindien von Wollen— und Baumwollen-Zeugen, verfertigt an Orten im Westen des Vorge⸗ birges der guten Hoffnung, soll, es mögen jene Waaren Niederländi⸗ schen oder anderen Ursprungs seyn, bis auf Weiteres allein durch Ba— tavia, Samarang und Surabaya geschehen dürfen. .

Y. Zur, ferneren Einfuhr der gedachten Waaren in andere Häftn des Niederländischen Ostindiens bedarf es eines Certisikats der Zollbe⸗ hörden von Batgvia, Samarang oder Sura baya, daß sie vorher in einem dieser Häfen ein- und wieder ausgeführt gewesen sind.

3) Auch in Sambas und Pontiana sollen, mit ausdrücklicher Aufhebung des entgegenstehenden Art 8 der Resolution vom 18. Fe⸗ bruar 1833, die vorgenannten Waaren nicht anders als mit dem letzterwähnten Certifikate und gegen Zahlung der Eingangs-Abgaben eingeführt werden. .

Belgien. Der Moniteur Belge publizirt in seiner Nr. 1 abermals zwei Listen von resp. A und 21 Erfindungs-Patenten, deren Gegenstände theils wegen Ablaufs der Zeit-Perioden, für welche das Patent ertheilt war, theils wegen Nichterfüllung der an die Erthei⸗ lung geknüpft gewesenen Bedingungen, jetzt wiederum der freien Kon— kurrenz des Publikums anheimgefallen sind.

Italien. Toskana. Briese aus Livorno vom 20sten v. M. erwähnen der Maßregeln, durch welche die Regierung den Ausfall zu

400

decken beabsichtigt, welcher durch die schon im vorigen Jahre beschlos⸗ sene Aufhebung der bisher für diesen Hafen bestandenen Eingangs⸗Zölle im Staats Einkommen sich ergeben mußte. Es sey namlich, wird be— richtet, der Kaufmannschaft von Livorno ein jährliches Fixum von z00, 000 Florentiner Liren, und für das laufende Jahr noch ein außer⸗ ordentlicher Zuschuß von 200,00 Liren auferlegt worden. Sodann habe, man, durch weitere Hinauzlegung der Ringmauern der Stadt, die stark bevölkerten Vorstadte derselben in den consumtionssteuerpflich⸗ tigen Stadt- Bezirk eingeschlossen, wodurch der Ertrag der Aeeise, von deren Entrichtung die Vorstädter bisher befreit waren, sehr bedeutend erhöht werden dürfte.

Spanien. Das Spanische General-Konsulat zu Amsterdam hat offiziell angezeigt, daß die durch Dekret vom 11. Dejember v. J. den Spanischen Schiffen ertheilte Erlaubniß, ungeachtet fortdanernder Blekade der Spanischen Nordküste vom Cap Finisterre bis zur Bi⸗ dassoa, die Häfen Coruna, Gijon, St. Ander und Bilbao mit erlaubten Waaren anlaufen zu dürfen, et auch, jedoch unter sämmt⸗ lichen, in vorbesagtem Dekrete aufgestellten Bedingungen, auf die Schisse aller befreundeten Nationen ausgedehnt worden sey.

Pertugal. Lissaboner Briefe vom Sten d. M. erwähnen folgen“ der, wiederum neuerdings, bezüglich auf die Waaren-⸗Einfuhr in Por—⸗ tugal, getroffener Verfügungen: .

1) Alle Güter und Waaren, ohne Unterschied ihrer Art, ihres Ur⸗ sprungs und der Flagge, unter welcher sie eingehen, bloß mit Aus— nahme der lebendigen Schwelne, des Schießpulvers und alles auslän= dischen Oliven, und Rüb-Hels, können bel den Zoll⸗Aemtern von Lissabon und Oporto für die innere Landes-Eonsumtion einge⸗ bracht werden. ;

2) Die Regulirung der Getraide-Einfuhr wird einem besonderen Gesetze vorbehalten, bis zu dessen Publication die bestehenden Ver fügungen in Kraft verbleiben. ]

3) In Bezug auf Taback, Seife und Färbermoos sind die Gesetze , mn der darüber bestehenden Staats-Kontrakte zu be— hbachten.

3) Wein ⸗Essig, Wein, Branntwein und alle geistige Getränke, bloß mit Ausnahme des guch in, Fässern zulässigen Kum s, dürfen nur ein gehen in Flaschen oder Krügen von Gehalt einer halben Canada Lis⸗ saboner Maßes, und in Kisten oder Packen, welche nicht über zwei Dutzend Flaschen oder Krüge enthalten.

Süd-Amerika. Chili, ueber die in dieser Republik zu erhe— benden Schifffahrts-Abgaben ist am 27. August v. J. zu St. Jago ein Staats⸗Gesetz publizirt worden, folgenden wesentlichen Inhalts:

1) Die Hafen⸗Abgaben sind unter den drei Benennungen: An—⸗ kergelder, Tonnengelder und Equipagengelder zu erheben.

2) Das Ankergeld wird bestimmt auf 2 Piaster für jedes Schiff; das Tonnengeld auf 2 Realen pr. Tonne; das Equipagengeld auf 2 Piaster pr. Schiff.

3) Das Anker geld, ist für National-Schiffe wie für fremde fäl⸗ lig, , ein Schiff in irgend einem Hafen der Republik Anker ge— worfen hat.

) Es wird fällig für jedes Ankerwersen, das Schiff mag aus ei⸗ nem einheimischen oder fremden Hafen kommen.

3) Befreit vom Ankergelde sind jedoch Chilesische und fremde KLriegsschiffe, und alle Ehilesische Fahrzeuge von nicht über 28 Tonnen Trächtigkeit. . ;

6) Desgleichen bleibt jedes Schiff davon befreit, welches, ohne in der Zwischeneit einen andern Hafen berührt zu haben, durch Unwet⸗ ter, Havarie oder Verfolgung üines Feindes etwa genöthigt wird, in demselben Hafen wieder einzulaufen, weschen es eben verlassen hatte.

7) Jedes fremde Kausfaährtei-Fahrzeug, aus einem fremden Lande kommend und in einem Hafen der Republik Anker werfend, ist in der Regel dem Tonnengelde unterworfen.

8), Dieser Abgabe nicht unterworfen sind alle Kriegsfahrzeuge, alle Nationa!⸗Schiffe, alle Wallstschjäger ohne Unterschied der Flagge; serner diejenigen freniden Schiffe, welche aus einem andern Hafen der Republik oder in Ballast kommen; alle wegen Havarie einlancende, ober gegen Kriegs- oder Piraten-Gefahr in einem Hafen der Repu⸗ blik Schutz suchende. .

9) Die Wallfischsäger sind jedoch nur insofern vom Tonnengelde frei, als sie außer dem Produkt ihres Fanges keine andere Art von Waaren ans Land hringen werden.

19) Fremde Fahrzeuge, welche einen Chllesischen Hafen anlaufen, ohne irgend einen Theil ihrer Ladung daselbst zu löschen, zahlen kein Tonnengeld.

UI) Fremde Handelsschiffe, welche wegen Havarie einzulaufen ge⸗ nöthigt werden, dürfen ihre Ladung in den öffentlichen Magazinen niederlegen und selche für das Ausland wieder einnehmen, ohne da— durch Tonnengeldpfichtig zu werden, wohl aber werden sie es, sobald ihre Ladung ganz oder theilweise in den inneren Verbrauch übergeht.

12) Fahrzeuge, welche aus irgend einem Grunde vom Tonnen⸗ gelde frei sind, werden dleser Freiheit nicht dadurch verlustig, daß sie im . gekaufte Produkte oder Fabrikate, nationale oder fremde, verschiffen.

ch Auch können sie, ohne jene Freiheit einzubüßen, an Bord habende edle Metalle, gemünzt oder in Barren, ans Land bringen.

14) Schiffe, die mehrere Chile sische Häfen befuchen, bejahlen nur Einmal das Tonnengeld, insofern sie, zwiaschen dem Besuch zweier Häfen, nicht über 30 Tage lang die hohe See gehalten haben.

13) So oft sie aber, nach Besuch eines fremden Hafens, in ei⸗ nen Chilesischen Hafen zurückkehren, so oft sind sie dafelbst auch auf's neue dem Tonnengelde unterworfen.

16) Das Equipagengeld wird von National- und fremden Schiffen erhoben. Es ist ein ÄAccidens der Hafen-Capitains, welche dafür die Musterrollen certifiziren, und zur Wiedererlangung etwaniger Schiffs-Desertenre behülflich seyn müssen.

1 1

17) Alle sonstige, bisher erhobene Hafen⸗Abgaben, als Ste geld für Ausgangs. Passe Registergelder, Ganitats . Gebühr u. f mn 1g n ft. und alle frühere, den Gegenstand betreffende Verordnung aufgehoben.

gar, Gegenwärtiges Gesetz tritt in Kraft 40 Tage nach fen Verkündigung. K.

Berliner Börse. Den 7. April 1835.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

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St. Schuld- Sch. 100 Ostpr. Pfandbr. Er. Engl. Obl. 30. 98 bomm. do. Präm. Sch. d. Seeh. 65 Kur- u. Neum. do. Kurm.Obl.m.l.C. „Schlesische do. Neum.Iut.Sch.do. KRkst. C. u. ZL. Sch. Berl. Stadt - Obl. d. K. u. N. Königsh. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandhr. Grosshzx. Pos. do.

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Aus würtige Börsen. Amsterdam, 2. April. Niederl. wirkl. Schuld 5E. 35 do. 10113. Ausg. Schull ij RKanæz- Bill. 283. AMI 3 Amort. 985, 393 80. Russ. 983. Cent 29. Preuss. Präm. - Scheine 1167. d. AS Anl. —. Spun. ʒ i 33 291. . , 1. April. Shan. 383 A8. 33 283. Zinsl. 20. Cortes 473. Neue Span. Anl. 67. Darmst. 27. Frankfurt a. M., A. April. 3 Metall. 10113 10119. A8 955 951. 13 2164. 2426. BunkAgtien 1506. 18058. Hart. Olig. 1404 16 Loose zu 100 G. 2127 . Ereuss. Hrüm.- Sch. 647 Br. do.] Anl. 974. G. loll. 53 Oblig. v. 1832 1007 1003. Folu. Loss] k. S3 Span. Rente A7. A63. 38 do. perp. 273 273. Haris, 1 April. 53 Rente pr. compt. 107. A0. fin eour. 107. Sl. fin Cour. 81. 25. 58 Neup. pr compt. 98. 25. 3 Span, Kente 18. 33 do. 03 Ausg. Cories A3. lHioli. 23 37

Königliche Schau spiele.

Mittwoch, 8. April. Im Schauspielhause: Kaiser Friedrich serster Theil), oder: Friedrich und sein Sohn, historische Trag in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Seydelmann: Friedrich als Gastrolle.)

Donnerstag, 9. April. Im Schauspielhause: Emilia! lotti, Trauerspiel in 5 Abth., von G. E. Lessing. (Dlle⸗ Stich: Emilig, als letzte Gastrolle. Hr. Seidelmann: Marin als Gastrolle.)

Königstädtisches Theater. Mittwoch, 8. April. Die Ehrendame, Lustsp. in 11 nach Dupin, von A. Cosmar. Hierauf: Endlich hat er es h gut gemacht! Lustsp. in 3 Akten, nach einer Englischen Ider die . Buͤhne bearbeitet von Albini.

Markt-Preise vom Getraide. Berlin, den 6. April 1838.

Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.; Roggen 10 12 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr, auch 7 Sgr 6 Pf

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf, allt Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rihlr. 15 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 n 12 Sgr. t 53 auch 1 Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 Rthl Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf; kleine Gerste! Rtzlt Sgr. 6 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 20 Sgr.

Sonnabend, den 4. April 1835.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rtjsti t

Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.

Redacteur Co tl. e -. Gedruckt bei A. W. Hayf.

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Allgemeiner Bekanntmachungen.

Auszug. . Mit Beziebung auf die, den Stralsundischen Zei— tungen ausfuhrlich inserirten Ladungen werden guf den Antrag der Dorothea v. Rußdorff zu Wotenick, als Erbin des am 16 October 1833 daselbst verstor⸗ benen Paͤchters Sasse, die unbekannten naͤchsten Ver⸗ wandte des, der Angabe nach zu Liepen bei Anelam geboren, verstorbenen Paͤchters Sasse, denen von diesem in selnem Testamente 100 Thlr. vermacht und als etwa nöͤthigen Pflichttheil ausgesetzt worden sind, hiermit geladen, sich in Termin d. 27. April d. J., Morgenz 19 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht zu melden, gehbrig zu legitimiren und mitbin ihre Anrechte 36 die obgedachten 100 Thlr. darzuthun, bei Strafe der Praͤclusion, welche im widrigen durch den am 18. Mai d. J. zu publieirenden Praͤelusiv⸗ e sonst gegen sie erkannt und vollzogen wer— den soll. .

Datum Greifßzwald, den 18. Maͤrz 18335. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

v. Möller, Peaeses.

1IIL pf.

den

lungen versandt:

Bekanntmachung.

Das zur Kaufmann Johann Carl Gnuschkeschen erb schaftlichen Liquidations-Masse gehbrige Gut Leg⸗ stries Nr. 1 von 2 Hufen 9 Morgen 154 IR. euũ⸗ misch Land nebst sammtlichen Wirihschafts Gebaͤuden,

Gartenhaus und Kunstgarten, auf 1371 Thlr. 29 sgr. erichtlich veranschlagt, soll in nothwendiger

Ei haf rf verkauft Hierzu ist ein Termin auf

vor dem Herrn Kreis-Justiz-Rath Martins an der Gerichtsstelle angesetzt worden. . Die Tax, der neiteste Hypotheken⸗Schein und die besonderen Kauf ⸗Bedingnngen foͤnnen in unserer Re⸗ gistratur eingesehen werden. . Die Haufgelder muͤssen baar eingezahlt werden. Danzig, den 20. Maͤrz 1833. : König! Preuß. Land- und Stadtgericht.

Literarische Anzeigen.

Bichtig für die H. für die herannahende

Im Laufe dieses Monats wurde an die Buchhand⸗

Anweisung zum Fruchtmaischen mittelst Was⸗— J . 4 let, , ,. . ie Arbeit, abkuͤrzend und erleichternd, in den / j 5 Zoll Vereins tagten einen zwei bis viermal Lludwig Oehmigke, Burg rbßern reinen Gewinn als das gewöhnliche Ver⸗ . gewahrt, von Ludwi Gall, Erfinder des Rheinlaͤndischen⸗ Schlestschen- und Gali⸗ zischen Dampforenn⸗ Apparats. Mit Abbildun⸗ gen. Preis 3 Thlr.

er für die Pre

werden.

8 0 der e.,

durch, die Post beziehen. Trier, im Maͤrz 1833.

verlassen: H. Brennerei-BBmesitzer Periode der Getreid e⸗ Brennerei.

Nord⸗Amerika. 1832 und 1833.

zu haben:

voller Abhildungen aller

.

ußischen Staaten.

Dicienigen H. H. Brennerei⸗Besitzer, welche diese, fur die naͤchsten 3 Monate wichtige Schrift, promp⸗ ter, als durch ihre naͤchsten Buchhandlungen zu er⸗ halten wuͤnschen, konnen dieselbe, gegen Einsendung des Ladenpreises, von A. Barth? s Buchhandlung in Leipzig, den Mittlerschen Buchhandlungen in Berlin, Posen und Bromberg und der Richterschen in Brezlau, welchen eine Anzahl Exemplare Post gesandt wird, so wie von der Unterzeichneten

F A. Gall's Buchhandlung in Trier. fer.

In Ferd. Duͤmmlers Buchhandlung, Linden Nr. 19, hat eben folgendes wichtige Werk die Presse

Briefe über die Vereinigten Staaten von Geschrieben in den Jahren Aus dem Franzoͤs. des Herrn von XX. 2 Baͤnde. 3 Thlr.

Fur Ti sch 1ẽer, Zimmerleute ze. Bei Basse in Quedlinburg ist erschienen und bei sr e Nr. 8, in Berlin

Modell- und Musterbuch fuͤr

Bau- und Moͤbel⸗Tischler.

Enthaltend eine , dem nf und

Nosk

schoͤnen Baukunst vorkommenden Gegenstaͤnzg⸗⸗ Thuͤren, Fensterladen, Thore, Treppen in Gn h und Profilrissen, so wie der neuesten, elegang n Londoner, Pariser, Wiener und Berliner MM Innen mit Grund⸗, Auf⸗ und Profilrissen, besonders Ey tairs oder Schreibschranke, Ect,, Porzellan Cl Waͤsch⸗ und Kleiderschraͤnke, Commoden, Sinn alle Arten Stuͤhle, Tische, Spiegel, Trumeaut, soles, Bettsponden, Wiegen, Waschtische, llt paͤuse ze und aller ubrigen Gegenstände, welt! der Tischlerprofession vorkommen. Von Mar. l26 Tafeln. Zweite, verbesserte lage. Klein Quart. Gebunden. Preis 1 Thli a ieses eben so elegante als moderne Medll erfreut sich mit Recht des allgemeinsten Reiff enthaͤlt chen 1000 verschiedene Muster zur helish Auswahl in dem verschiedenartigsten Geschmack Mylius s praktischer Unterricht im Treppenbth, un Oder Anweisung, alle Arten geschmackvoller, t ter hölzerner Wendel und gebrochener Treppen! Helaͤndern, so wie steinerne und eisern? Haupt. h sich selzst tragende Treppen, nach den einfachsies unt genguesten Berechnungen zu construiren. Für l1i8, r tischler, Zimmerleute und Maurer. Mit 5 & denen Tafein Abbildungen, Sr. Preis 1 Thlr d Fremd Auch int Trepßeuban hat bie neugse Zett nen, tende Verbesserungen geschaffen; die alten, ch. gewöh und geschmacklos construirten Treppen müssen ü kunstgerechten und geschmackvollen weichen.

per gegen wegen

dora

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geschmack⸗

zu Achen ist die durch tͤlberg vakante Pfarrstelle zu Hückelhofen dem bisherigen Pfar⸗ tir zu Calmuth, Johann Wilhelm Wilden, verliehen

zu Koln ist der bisherige Pfarr-Vikar einrich Joseph Oberdoörfer, als katholischer Pfarrer zu , cid angestellt worden.

An Heneral⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Königs, von Thile J., von Vrgau. . Abgereist: Se. Excellenz der General-Licutenant und Com— mandeur der 11Iten Division, von Block, und

Der General⸗Major und Commandeur der 11ten Infanterle— Brigade, von Lucadou, nach Breslau.

St. Petersburg, 1. aben den General der Kavallerie, General⸗Adjutanten Grafen ben der Pahlen, Mitglied des Reichs-Raths und des Kriegs— lonseils, zu Allerhöchstdero außerordentlichen und bevollmaͤchtigten Botschafter bei Sr. N Der Senator, General, Lieutenant Prinz Peter von Ol— eenburg, ist auch zum Mitgliede des Conseils der Militair-Lehr⸗

beit daselbst die Landwirthschaft gediehen, Umgegenden von London allenthalben angepflanzt und bebaut baten. Um auch St. Petersburg, bung noch ausgedehnte Suͤmpfe und Wildnisse zeigte, dieselben

tt

net 6 und seiner Vermittelung seines Gesaͤndten in Namens Daniel Wheeler, kommen, welcher im mmt seiner Familie in Rußland anlangte,

worhanden, allein kun Straßen, Verbindungswegen 326 Dessjaätinen, e. gemacht worden, befinden sich in der hta. Stadt⸗

der N ter dem Namen der getrocknet und urbar

weiblichen Geschlechts), und darunter:

H kute Shzh, handwerker 25,ůz22, worunter 265 Auslaͤnder;

oinmenden Snthaliung der Alerander . an en G ziehi sch, daß 328

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Ge. Koͤnigliche Majestaͤt haben den Ober⸗Landesgerichts⸗-Rath n Forckenb eck zu Breslau in gleicher Eigenschaft an das Hber dandesgericht Muͤnster Allergnaͤdigst zu versetzen geruht.

Se. Koͤnigliche Majestaͤt haben den bisherigen Landgerichts— Rath Kniese zum Ober-Landesgerichts-Rath bei dem Ober-Lan— deögetichte in Magdeburg Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.

Des Königs Majestaͤt haben gerüht, den Land- uͤnd Stadt— richtet Adam ezyk zu Groß-Strehlitz zum Kreis-Justizrath zu ernennen.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung Versetzung des Pfarrers Schnor—

n; zu Neunkirchen,

, , Se. Excellenz der General-Lieutenant und

Zeitungs-Nachrichten. n n b.

Rußland. April. Se. Majestaͤt der Kaiser

Maj. dem Koͤnige der Franzosen ernannt.

ten ernannt worden.

Der Oberhofmeister des Kaiserlichen Hofes, Fuͤrst Gagarin, hat die nachgesüchte Entlassung von dieser, so wie von der Func— tion eines Praͤsidenten des

Die Russische l

Moskauischen Hof⸗Comtoirs erhalten. andwirthschaftliche Zeitung enthaͤlt interessanten Aufsatz uͤber die Austrocknung und Be—

bauung von Suͤmpfen und Wildnissen in der Umgegend von St. Petersburg und

Zarskoje Selo, welchem wir folgende No— entheben: „Der Hoͤchstselige Kaiser Alexander j. hatte nd Seines Aufenthaltes in England (1814) bemerkt, wie und wie besonders die

das in seiner naͤchsten Um—

ließ der stets fuͤr das Wohl sei— Hauptstadt besorgte Monarch, durch London, einen Quaker, Jahre 1818 und sogleich mit ocknung von 326 Dessjaͤtinen Sumpflandes begann. Es zwar wohl. Spuren von fruͤheren Versuchen dieser Art sie beschraͤnkten sich bloß auf die zur Anlegung ꝛc. noͤthigen Landstriche. Die Jahre 1818 der Nähe von Groß— Im Jahre 1819 wurden uber 150 Dessjaͤtinen zur Weide gehöriges Land; im Jahre 1821 ein hinter der auschen Barriere rechts vom Wege gelegener Sumpf von

eile zu gewähren,

mit deren Austrocknung im

. Desssaͤtinen (welche zu Gemuͤse⸗Gaͤrcen fuͤr die Garden bestimmt wurden); in den Jahren 1822 und ei Zarstoje⸗Selo, und endlich im

1823 ungefähr 200 Dessjaäͤtinen Jahre 1825 die, 1000 Dessjaͤ— enthaltende, zwischen der alten Moskauschen Straße und ewa, 14 Werst von der Stadt gelegene Ebene, welche un⸗ Schuschar schen Suͤmpfe bekannt ist, aus, gemacht. Durch diese Arbeiten wurden zweitausend Desslaͤtinen, nicht bloß unfruchtbare, sondern der in denselben erzeugten Duͤnste selbst hoͤchst schaͤdliche ste und Wildnisse nach und nach in Wiesen⸗ und Acker⸗

1 und. umgewandelt, deren Ertrag in der letzten Zeit sich auf h . h ö Pud Heu, mehr als 6690 Tschetwert Hafer, Gerste zerschie dener Saatkraͤuter, sesch Gras, Pin leum bratense) u. s. w. jährlich belief.“

Nach amtlichen Berichten zauͤhlte St. Petersburg im Jahre

oggen, auf 10, 000 Pud Stroh und auf 300 Pud Samen als z. B. Klee, Timotheus-Gras (oder

nI,n76 Einwohner (2888,75 mannlichen und 152, 6512 Geistliche 1899; Adlige Militair niedern Ranges 60, 545; Kauf⸗ Adlige und 50 Auslaͤnder; zuͤnftige r Buͤrger uͤber⸗ 19h, Satz; ferner Fremde 9276; Dienstboten 77,18; Bauern d. Im Laufe des Jahres 1831 kamen aus verschiede⸗ Gegenden 96, 219 Personen, darunter Russen 93,339, e 2871. Es reisten aus der Hauptstadt ab gt, 5 65 Perso⸗ und zwar 9ä,tzs Russen und 2197 Fremde. Diesen un⸗ nlichen Verkehr veranlaßten die zu Wagen und zu Fuß an—

eamte 39, 120; worunter 38

Personen verschiedenen Standes bei Gelegenheit der Aus den Todtenlisten er— Personen ploͤtzlich starben und darunter 198

an Schlagfluͤssen; in Folge von uͤngluͤcksfaͤllen starben 200; er—

Berlin, Donnerstag den ten April

mordet wurden 3; an Selbstmorden zaͤhlte man 50. Gestohlen wurde fuͤr den Werth von 324,000 Rubel. Die Zahl der Feuers⸗ bruͤnste betrug 3. Wegen Diebstahl, Spitzbuͤberei und ver⸗ schiedenen Betruͤgereien wurden den Gerichten uͤbergeben 3802 Personen; Vettler wurden eingebracht 585; Landstreicher 1623; aͤuflinge 1556.

Die Einwohnerzahl der Stadt Riga hat, der letzten Zaͤh⸗ lung zufolge, 8, s5ß betragen. Riga also und nicht (wie kuͤrz⸗ lich gemeldet wurde) Odessa mit 35,000 Einwohnern ist, der Bevoͤlkerung nach, als die dritte Stadt des Russischen Rei⸗ ches anzusehen.

Fraß el ch,

Paris, 1. April. Lord Elliot und der Oberst Gurwood, die aus London hier angekommen sind und sich mit einer diplo⸗ matischen Mission nach dem Haupt-Quartier des Don Carlos begeben, hatten gestern eine Audienz beim Koͤnige.

Vor kurzem hatte sich das Gerücht verbreitet, daß das Kabi⸗ net sich bei dem Fuͤrsten von Talleyrand habe Raths erholen wol— len, um seine Meinung zu. erfahren, wie man aus den sich haͤu⸗ fenden Verlegenheiten am geschicktesten einen Ausweg gewinnen koͤnne. Der Gazette de Rormandie vom 30. Maͤrz zufolge, soll der Fuͤrst hierauf erwiedent haben, daß er in dieser Bezie⸗ . gar keinen Rath zu ertheilen habe, falls man nicht etwa eine foͤrmliche Protestation gegen jede Theilnahme an den Siz⸗ nl, ge. Pairshofes fuͤr ein von ihm gegebenes Gutachten haĩ⸗ ten wolle.

Ueber die kuͤrzlich publizirte Königliche Verordnung in Be— zug auf die Amtspflichten der Advokaten stellt der Courrier fran gais folgende Betrachtungen an: „Es ist nicht unsere Sache, das Gesetzliche dieser Verordnung zu pruͤfen; allein wir machen darauf aufmerksam, daß es in jeder Beziehung etwas . hat, durch eine außerordentliche Maßregel den ge⸗ woͤhnlichen, einfachen Gang der Dinge zu stoͤren. Man hatte den Gefangenen die elbe en Vertheidiger entzogen, und aus Besorgniß, die Angeklagten möchten sich fortgesetzt weigern, die ihnen zugetheilten amtlichen Anwalte anzuerkennen, hat man nun diese Verordnung erlassen und glaubt, gewissen Mißhellig⸗ keiten dadurch zu entgehen. Wir wiederholen es, hierin liegt etwas sehr Verletzendes, und es ist dies einer jener gefaͤhrlichen Schritte, die, wenn sie an sich auch noch nicht geradezu gesetz⸗ widrig sind, doch die Staats-Gewalt leicht zu verleiten pflegen, weiter zu gehen und ihre Macht zu mißbrauchen. Und wozu soll diese Verordnung führen? Wird sie die Angeklagten zwin⸗ gen koͤnnen, die ihnen von Amtswegen bestellten Advokaten an' zunehmen? Die Gefangenen von Lyon haben sich vielmehr still⸗ schweigend zu weiterem Widerstande mit denen von Paris ver⸗ bunden. Diese Entschlossenheit wird die Verordnung nicht ent⸗ kraͤftin, und die Advokaten werden nicht im Stande seyn, die Vertheidigung, die man ihnen aufbuͤrden mochte, zu uͤberneh⸗ men. Wenn der Gefangene jede Gemeinschaft mit dem Advo— katen verweigert, wenn diesem die Moglichkeit genommen ist, uͤber die Schuld oder Nichtschuld seines Küenten durch Kenntniß⸗ nahme der naheren Umstaͤnde im damaligen Gange der Ereignisse sich das noͤthige Licht zu verschaffen, so ist von einer eigentlichen Vertheidigung des Angeklagten gar nicht mehr die Rede, denn es liegt fuͤr den Advokaten die moralische Unmsͤglichkeit zu Tage, dieselbe nach Gewissen zu ubernehmen. Will man den Gefange⸗ nen so lange disciplinarisch bestrafen, als er sich weigert? Es wuͤrde, ohne daß man die schreiendste Ungerechtigkeit beginge, nicht moglich seyn. Nach dem 41. Artikel der Verordnung vom Jahre 1822 wird die Weigerung gerechtfertigt, sobald die Gruͤnde dazu dem Praͤsidenten als genügend erscheinen, und uns duͤnkt, unter den obwaltenden Umständen sind die Gründe der Weige⸗ rung fuͤr die Angeschuldigten schlagend genug, um den Baron Pasquier zu zwingen, sie anzuerkennen. Mithin bleibt die Schwierigkeit trotz der Verordnung nach wie vor dleselbe. Wenn man dem Angeklagten die selbstgewaͤhlten Vertheidiger entzieht, ist an eine Vertheidigung, wie sie das Gesetz gebietet, nicht zu denken. Aber die Verordnung will nicht allein die Advokaten ene, die Vertheidigung zu ubernehmen, sie will auch die

ertheidiger der Disziplin des Praͤsidenten des Pairs⸗Hofes un⸗ terwerfen. Man will also die Art und Weise der Vertheidigung leiten und kontrolliren, falls si: etwa zu lebhaft werden und die Vertheidiger sich zu empfaͤnglich' fuͤr die Sache der Angeschuldigten zeigen sollten. Dadurch giebt man dem Pairshofe eine unerhoͤrte Macht in die Haͤnde und es ist hoͤchst beklagenswerth, daß man waͤhrend des Ganges der n nn,, mn zu einer Maßregel dieser Art seine Zuflucht nimmt.“ Die Gazette de France aͤußert sich uͤber den⸗ selben Gegenstand folgendermaßen: „Die Verordnung Ludwig Philipps entscheidet gewaltsam mehrere Fragen in Bezug auf die Vertheidigung der Theilnehmer an den letzten Unruhen. Der dritte Artikel soll ein Wink seyn fuͤr die von Amtswegen ernann⸗ ten Advokaten, daß der Praͤsident des Pairshofes befugt sey, die ihm gutdunkenden Disciplinar-Strafen Aber sie zu verhaͤngen. Diese Art von Drohung hat den Pariser Advokaken-Stand' in Bestürzung versetzt, waͤhrend andererseits die Angeklagten bei ih— rer Weigerung, sich einen Rechts-Beistand aufdringen zu lassen, beharren. Unter diesen Umstaͤnden fragt es sich, ob die Advoka— ten der an sie ergangenen Aufforderung Genuͤge leisten sollen, oder ob nicht vielmehr ihr Gewissen, ihre Pflicht und ihre Amts Ehre ihnen gebieten, sich der Gefahr auszusetzen, von ihrem Amte suspendirt zu werden. Es soll hieruͤber eine Berathschlagung stattfinden. Mittlerweile betrachtet man allgemein die gedachte Königliche Verordnung in sofern wirkende Kraft hat. So haͤufen Tage. Willkuͤr schafft Willkuͤr. Die Regierung muß in die— sem großen Prozesse Alles durch Königliche Verordnungen sch af fen; den Gerichtshof, das oͤffentliche Ministerium, und sogar die * fensoren; sie ist zugleich Gesetzgeber, Richter und Vollzieher. Es ist eine Verwirrung aller Gewalten, wie aller Begriffe von Rechtlichkeit.“ Im Rénovateur liest man: „Wir wollen nicht in Abrede

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stellen, daß es logisch ist, den Pairshof mit derselben Gewalt zu

sich die Hindernisse mit jedem

als verwerflich, als sie eine ruͤck⸗

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bekleiden, die das Gesetz den Assisenhoͤfen beilegt. Hierauf koͤmmt es indessen hier gar nicht an; es handelt sich vielmehr bloß darum, ob jene Uebertragung durch eine Königl. Verordnung erfolgen konnte. Wir sagen Rein. Das Koͤnigthum allein kann das Recht nicht haben, die Kompetenz des Pairshofes zu bestim⸗ men, und dessen Gerichtsbarkeit einzuschraͤnken ober weiter aus— zudehnen. Wir duͤrfen nicht vergessen, daß das Prinzip der BVolls- Souverainetäͤt die Verfassung beherrscht, und daß das Koöͤnigthum keine andere Privilegien hat als diejenigen, die in der Charte von 1830 ausdruͤcklich geschrieben stehen.“

Aus Navarra schreibt man vom 24. Marz: In allen Doͤrfern Navarra's, wo die Christinos in Garnison liegen, sind Corregidors ernannt worden, die auf Befehl der Regierung fol⸗ gende Bekanntmachung erlassen haben: „Bei Untergang der Sonne muͤssen bei einer Geldbuße von 20 Realen alle Thuͤren geschlossen werden. Alle Versammlungen oder Gesellschaften muͤssen ebenfalls um 8 Uhr Abends bei einer Geldbuße von 1000 Realen und einer Gefaͤngnißstrafe derjenigen Personen, die nech angetroffen werden, aufhoͤren. Personen, die nicht zur staͤdtischen Miliz gehoͤren oder die als Karlisten bekannt sind, duͤrfen keine Versammlung uͤber 3 Personen bilden , bei Strafe von 1000 Realen und Einsperrung. Kein Einwohner eines Ortes, der eine Garnison hat, darf denselben ohne einen Paß des Corregidors verlassen, oder er verfaͤllt in eine Strafe von 20 Realen.“

Zumalacarreguy hat sich fuͤr die Einaͤscherung von Lecaroʒ und die Derimirung der Bewohner dieses Orts durch einen nachahmungswuͤrdigen Akt der Milde geraͤcht, wie sich aus dem nachstehenden Schreiben aus dem Haupt-Quartier Zuniga vom 21. Maͤrz ergiebt: es in demselben, „hatte Bedingung ergeben. freigestellt, ob sie bei ihm bleiben oder in die Reihen der E nos zuruͤcktreten wollten, fuͤr welchen letztern Fall er sich au Ehrenwort verpflichtete, daß sie freies Geleit na Pampelona, Estella oder Vittoria erhalten sollten. Mit Ausnahme des Kom? mandanten und dreier Offiztere, verlangten aber Alle, dem Don Carlos zu dienen, worauf Zumalagcarreguy saͤmmtliche Offiziere zu Tische lud. Nach aufgehobener Tafel wurden jene Offiziere nach Pampelona gefuͤhrt, die uͤbrigen 3 aber, so wie 350 Ge— meine in die Reihen der Karlisten eingestellt.“

Das Memorial des Pyrenées stellt folgende Betrach⸗ tungen uͤber die traurige Lage der Dinge in Spanien an. „Mina hat auf den Aschenhaufen eines orfes, unter dessen Truͤmmern der fuͤnfte Theil der Bewohner begraben liegt, die furchtbaren Worte geschrieben. der Krieg beginnt jetzt erst! Man sollte denken, es sey Zeit, daß er ein Ende nehme. Die

denschlichkeit erfordert es. Allein es steht zu bezweifeln, daß die Stimme der Menschlichkeit Gehoͤr finde— Partei⸗Kriege werden leicht grausam, in Spanien mehr als irgendwo. Die Tempera⸗ tur des Himmelsstriches erhitzt die Kopfe, die n,, regt den Fanatismus auf, der Fanatismus schnaubt Rache. Die Kar⸗ listen werden wahrscheinlich zuletzt doch das Ver eltungs⸗ recht uͤben, andere rauchende Aschenhaufen werden es ezeugen, daß Zumalacarreguy nicht der Mann ist, hinter den Thaten sei— ner Feinde zuruͤckzubleiben; scheint doch Mina ihn durch Ein— aͤscherung jenes Dorfes aufgerufen zu haben, auf seinem Posten zu seyn. Wer Spanier ist, weiß, daß die Basken unzaͤhmbar sind, und so fragen wir nur, warum man jetzt den Krieg auf diese Spitze getrieben hat? Anfangs beging man einige Nach⸗ laͤssigkeiten; man glaubte, mit dem Aufstande ein leichtes Spiel zu haben, man wollte nicht eingestehen, daß sich eine wirkliche, eine drohende Gefahr fuͤr die Existenz der Regierung daraus entwickeln koͤnne. Es schien fast, als laͤse man in Madrid nur Franzoͤsische Berichte gewisser Blatter, die hundertmal wiederhol⸗ ten, mit Don Carlos sey es zu Ende, er vegetire nur noch so herum in den Gebirgen. Jetzt endlich weicht die Lethargie, welche die Gemuͤther befiel; was nur Mann ist und die Waffen zu tra⸗ gen versteht, wird nach Navarra gesandt. Nach unserm beschei— denen Dafuͤrhalten hätte man diese Maßregel eher treffen sollen. Jetzt ist die Insurrection angewachsen und nun will man durch Grausamkeit siegen. Es steht zu befuͤrchten, daß der Aufstand auch in Asturien ausbrechen werde; gesetzt aber auch, er bliebe auf Navarra beschraͤnkt: daß die Truppen der Königin dreimal staͤrker sind, als die Karlisten, macht sie diesen noch nicht gewach— sen. Fruͤher hielten sich schon 3006 Karlisten gegen 12, 90 Ehri— stinos; sie waren damals noch nicht mit Flinten versehen, jetzt haben sie Kanonen, sie sind 28, 000 Mann stark, an Maͤhseligkei⸗ ten jeder Art gewoͤhnt, mit Lebensmitteln reichlich versehen, von Einem Geiste beseelt, und von einem Feldherrn befehligt, der sie Alle kennt und dem sie treu anhangen. Mina hat die Wuth entfesselt; jetzt beginnt ein Vertilgungs⸗Krieg.“

Großbritanien und Irland.

Parlgments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 31. März. Der Herzog von Wellington erklaͤrte, daß er uͤber die Hinrichtung in Waterford naͤhere Erkundigungen ein⸗ gezogen und nun sagen konne, daß der daselbst gehaͤngte Savage Allerdings derselbe gewesen sey, der den in Frage gestandenen Mord vor neun Jahren veruͤbt habe. Lord Broug ham zeigte sich durch diese Erklarung zufriedengestellt.

Unterhaus. Sitzung vom 31. Marz. Als Sir John Campbell sich erhob, um anzuzeigen, daß er darauf antragen wolle, die Klausel in der Bill über die Verheirathung der Dis— senters, welche sich auf den Eid be e, zu amendiren, bemerkte der General-Prokurator, daß die Minister diesen Thell der Bill aufgegeben haͤtten, so daß es einem Jeden frei steht, seine Hei⸗ rath vor den Civil⸗Behoͤrden zu vollziehen. Hr. X. Gladstone machte den Antrag, die Ordre zur Prüfung der Perttion gegen die Wahl in der Stadt Leicester (wo zwei Tories gewaͤhlt wur⸗ den) zuruͤckfunehmen. Der Antrag wurde jedoch als unzeitig betrachtet, da keine Anzeige zuvor davon gemacht worden cn und die. Debatte auf den folgenden Tag ausgesetzt. ierauf wurde die Debatte uͤher die Irlaͤndische Kirche wieder .

„Die Garnison von Echarri⸗Arasiaz“, heißt sich auf Discretion und ohne irgend eine Zumalacarreguy hat es den ö

risti⸗ sein