1835 / 229 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gu Meteorologische Veoßachtung. Die Deputir ten, Kammer hielt heute eins öffentliche Kerr v. Lamantins traf gesteen im det Hauptstadt ein 2 . tt eotol, Allgemeine

183. Morgens ] Nachmittags Nach einmallger Sitzung, die Herr Herve gegen 2 Uhr mit der Abstattung ei— Der Turiner Hof hat sich, wie versichert wird, IC. August,. 6 uhr. 2 uhr. Beobachtung. nes Berichts uͤber den Hesec Kirwul wegen des bel oen Pro, das Verlangen er l fh, Regierung zu er sgie ne zessen vor den Assisenhoͤfen kuͤnftig zu beobachtenden Verfahrens Prinzessin von Beira und den Kindern des Don Carlos 9

ö,, , t, bar. zz sch, war. 23, co., var Durtkwerne san 3. 'rössuete Nach eintgen Erörterungen über die Zweckmäßigkeit längeher Aufenthalt in den Sardinischen Staaken gestattet 86 I 32 Lult warme gs R. 136.2 1122 R. Jiufhoärme 15,590 3. diefes Gesetz⸗ Entwurfs, stimmte der Berichterstatter fuͤr die un, den moͤchte. z g. * = 2 ; Thaurpunkt. D2* . U2** R. ü I. Sedenwärme 1329 R. bedingte Annahme desselben. Die Berathung uͤber diesen Ge— Im Moniteur liest man: „Der Gemeinde⸗Rath von Bu 4 D n 5

un asattiguns 90 pat. 18 Ct. 86 ret. zuodunstunz O oz Rh. genstand wurde auf den naͤchsten Donnerstag (13ten) angesezt. Celona hat alle nothige Maßregeln getroffen, um der Wi . ö. 66 Nieder schlag 0. Herr Parant trug hierauf den Kommissions⸗Bericht uͤber den kehr der Undroͤnu nnn! . . , ö. ole ug. * . ö. Racttatte 8.3 0 . Gesetz Entwurf. wegen Modifizirung der Art. zil, 345 und 317 Verhaftungen und Hinrichtungen stattgehabt. Ser Gemen d Tagesmittei: zz7 Par.. 1322 R.. 8,6 R.. 72 p6 der Kriminal⸗Gerichts Ordnung, so wie des Art. 29 des Straf- Rath hat sich Kommissarien aus dem Volke beigesellt, . z ; . , , ü Gesetzbuches vor. Mit Ausnahme einiger un wesentlichen Aende⸗ er eine nach Madrid zu sendende Adresse abfaßt.“ Berlin Mitt wo ch den 19ten Au g u st ö ö rungen, beantragte auch er die Annahme des Gesetz Entwurfes, Nach dem Indicateur de Bordeaux vom dten . . 1* mit welchem die Kammer sich unmittelbar nach den Erörterun⸗ waͤhrt die Belagerung Puente de la Reyna's noch immer si K— 2 a a. . Den Iz. August 183. gen uͤher den Gesez- Entwurf wegen der Assisenhöͤfe beschaͤftigen erregt jedoch kemme ernstliche Besorgnisse; denn die Vest n Q ——————————— sHHHHH H . . .. . . . 3 Bericht ö das r,, . in,, . es, sey stark, 24 . . allen Vzrraͤthen reit ö 1 n rie 2 r. To ar. in diesen Tagrn abgestattet werden. Na errn Parant be⸗ ehen. Ungeachtet der Ausfälle Leon Iriarte's aus Pa / ! . ĩ de elche sie ten ah⸗ & wur, ' Cela. 8 dae, , nn. . n . e , b,, 9. 6 alis Pamyel 8. acht ein- lauf durch solche Personen vergrößert worden, welche sie hatten n . e , , , n ,. 65 . der , g, ., des , ie, ,, um der ö, die Schaar Mangolim s fortwährend ihr Wesen unn Amtli ch e Na ch ri ch t en. ec ,,, . 1 . . halten . sollen. ) . Hr. Eutl. Oni. z⸗ 293) , rowmr, de, , los, is, a . . Vrrngsenj . ; ö. ö I. . . . ö V Schreiben aus Bunz Kronik des Tages ben uns die Ruhe wiederherzustellen, so befiehlt der- die Mann— t 5 J. Alle f H, mn, nfsch ö , . , . m, ddr me 28. Juli Verwundeten ö der Verwandten der Si , nen, daf der Ihen n e e gf J SGi. ren t ö. shhafe Lemmandtrende Offzter oder Unteroffthier dem Haufen, Hl dtů 3 e n. 9 r en, Tunt i ihr, Tn . ; ö 18. * ? B ? ö . J R 1 1 ö 22 * ; ] z ire Mi 1 ! 1 5 h ; , K 2. ene sofortige Unterstltz ung dieser Parsonch ** e. Kredit Franzoͤsishen Seite) haben die Französischin Dehn len 244 Sc Mꝛajestät der König haben Allerhochstihren bevollmaͤch⸗ e n ,, und erzwingt, nien auf i en . Kehler, und Wohnungen. sgleich verschiscßen, und sie nicht cher kerl. Staat. or. ä Keb. 4. EC. . = 881, von hh, oh Dr. zur Bestreitung der Kosten für die Todtenfeier 8 eine Vatterie auffahren lassen, uni den Beleidigungen, Un kzten Minister am Deutschen Dundestage, General, Postmeister holung seinem Gebote, zen denhtd re hr dremmnelschlg gdercerem, priebdez nen? vis dec Alff gan Rehe mpft ist, In. def Nähe sche é on Nagler, auf sein Ansuchen von diesem Posten abzuberu⸗ petenschall gegebenen Zeichen nicht sofort genuͤgt wird, durch Waf⸗ bes Tumults durfen dergleichen Getraͤnke unter keinerlei Bor=

Käuigsb. do. . am 5ten und des Tedeums am Cten d. M. Einen Aten Gesetz= sich die Spagischen Insurgenten gegen das Franzoͤsische G . . 6 i ö . 8 ͤ z gtsg dessen Stelle Al ren bisheri⸗ d engebrauch den schuldigen Gehorsam. wand an irgend Jemanden gereicht werden, und selbst in den en und an dessen Stelle Allerhöchstih herigen außerordent⸗ feng ch schuldigen Gehors gend J ,

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Kluinger do. IJ. ; zold I marco ö. 2 Entwurf brachte der Handels-Minister ein, indem er einen erlauben, kraͤftig ein Ende zu machen. - . 6. ) Ker Mi han. ae ia r,, , - 1. 3 keien, d,. Kredit ven 36h, 0ꝛn Fr. fuͤr die Cholera, Kratzen ien s8idlichen Nach der Election 'de Bordeaux sollen Briefe n ö , ., dan ce rt der, bewaff zee che chärschr 3zidz ind, fänndi ni , Getränke überlasfen werden, von ö ische 9

* 3 icher e in ̃ selken nur an solche n Schöler, in gleicher entgegengesetzt, oder sogar ein Angriff auf dieselbe mit Waffen ier man el h, eugt ist, daß sie an dem Tumulte keinen

. Frankreich verlangte. (Beim Abgange der Post dauerte die Madrid mitgetheilt haben, daß die junge Donna = ʒ . . ü ĩ

n , , ang i, nn ,, 34 . a alt Re fe m, ,, E igenschast bei dem gedachten Bundestage zu beglaubigen geruht. 3 anderen gefaͤhrlichen Werkzeugen n ,, wird mit Tbell nehmen! Wer diefe Vorschrift labertritt? vat m bea ire; . . Dit Herausgeber mehrerer Zeitungen, namlich die Herren Re genieße überhaupt eine schwächliche Gesundheil! *deüh Se. Majestaͤt der König haben Alllerhöchstihren früheren Steinen oder anderen Gegenständen nach derselben geworfen, so Gain nehm Leibessirafe zu gewaͤrtigen.

Ans wärtige Börsen. Armand Bertin, vom „Journal des Debats“, Eoste, vom Man sagt, die Verfolgung der Mönche habe sich aus nvußerordentlichen Gesandten und. bevollmaͤchtigten Minister am ist die bewaffnete Macht, auf Anordnung . Befehlshabers, S. 6. Bel jedem entstehenden Auflaufe muͤssen die sich in der

„Temps, und einer der BJeschäftsführer des „Courrler fran, lonien nach Vatzncig und Yꝛurcia verbreitet, Auch heißt‘! Ghig Spanischen Hofe, von Liebermann, in gleicher Eigen, von der Schü wass. Gebrauch , gen beugt, D Nbenlt findenden solijzel Benmie ohn zeitverlust binzuglen, 6.

zee de. l07½ů Berg, Sehuld ais“, erschlenen gestern auf ihr Begehren vor der mit der Pru— Regierung zu Madrid habe die Cortes auf den J. Sep Baff ü än ier, usschen Hofs zu riennen göruht. 8, , ed durch ane amtliche Darstel, scsäanassnng n e , nnn, ,,,, i

gn Amort. gl. , 7s. fung des neuen, Preß Gesetzes beauftragten Kommtssion der De⸗ einberufen. ** Des Königs Majestät haben dem Nägierungs,Faih Brown lung des Befehlshabers festgestellt. baten. und. den verfammelten aufen ernstlsch ö i, f. 7)

= s'eues. iim, Zentis lä, s. putirten⸗ Kammer. Sie machten Vorstellungen gegen mehrere Ein Spanischer Diplomat soll in einem Schreiben näüitel eines Geheimen Reg ierungs,Nathes beizulegen und das é hat, derselbe darin äber folgende Gegenstinde Auskunft 6 ,,, . 1

Bonn. Fe sda. do, zer 226. Vestimmungen die ses Gesetzes, weil burch dieselben die Heraus, Londe! Sonnabend Abend uber die Lage derer sruber ausgefertigte Patent volizsehen Allergnaͤbigst geruht. zu ertheilen. . , , ander Militcir⸗

. Ant gerß en; ii. Kagusi. ) gabe eines Blattes ganz unmöglich gemacht werde, Die Kom— riums Melbourne Folgendes hierher beri . . ,, . äber Lie Beranlassung inc Einschreitens, ber den an Thefs der tut als auch der Polizei⸗Direktor von dem Vorfalle

Sean. See, sal. Lins. 1813. Cortes 31. Coup. 20. 6 , J 6. *. ,. er berichtet haben: Dan Das 15te Stuck der Gesetz- Sammlung, welches heute aus⸗ zen Haufen erlaffenen Befehl, ob er ihn zu wiederho⸗ scht⸗ den. Sie vereinigen sich inzwischen mit

Neno Span. Aul. Ax. Darimst. 23. Beg. 9 1. . ,,,. ö erklaͤrt, Jeden zu hören, der vernommen nig von . soll wirklich geneigt seyn, neuerdings die M geben wird, enthaͤlt unter len genoͤthigt gewesen und die Wirkung desselben; ob ,, n , l n n , nn

i 8 unscht. e ; ; ey n , ; ; . . = u un⸗

do Met. 1023, 3. 3 ö rar 9. Bank- Artien e eden Abend wurden die 8 Kuͤrassier, Unteroffiziere von . ,, izt al Rr. 165. die Aüerhöchstte Kabinets Ordre vom Ibsten v. M, 'ine thätliche Widersetzlichkeit stattgefunden, worin sie terdrucken , sie treffen auch bit nhthig⸗ Veranstaltung, daß diejeni⸗

6d 2s, ao, os ig. Aul. a 6. : sine , , ,, , m, , . , , . , . ; l e ren,, ; . te, heißt 6, gn uͤber die Anwendung der Ordre vom 20. April d— 9 bestanden, ob von Seiten der Aufruͤhrer ein Angriff gen, welche aus Neugier oder aus anderen Absichten den ,,

; f . 3 . f det og n , . ir Robert Peel nach Win wegen Vestrafung der Diebstaͤhle an Sachen, welche mit Waffen oder anderen Werkzeugen erfolgt ist, ob Haufen vergrößern wollen, gewarnt, und durch Besetzung aller Zu⸗

3 ö * tei in das Gefängniß von Ste. Pélagie gebracht. Der Pairs bescheiden lassen, uns sie aufgefordert, ihre Ansichten so zll ni nicht Einen Thaler an Werth erreichen u. s. w. auf mit Steinen oder anderen Gegenstaͤnden geworfen wor⸗ gaͤnge zuruͤckgehalten fer n ne g w, m. orden sind durch eine besondere In—

. . int entschlossen, sich sofort, und wahrend die Instruction difiziren, daß die Gemaͤrher auf i Wiedereintritt tta d ; ilitair⸗ Königliche Schau spiele— hof schen , , . 95 . 9 i Len, n, , . ihren tedereintritt in za Militair⸗Personen, und den; ob und welchen Gebrauch er von den Waffen, ins- 8.7 Die Militair⸗ Be .

Dienstag, i. , . . , n. Bas zugemauerte des Prozesses Fieschi statthat, mit den übrigen, nun getrenn— Kabinet vorbereitet wurden. In Folge dieser Konferen » 16360. die , zur fe gh thaltutz der offentlichen besondere von k. gemacht 6 h ö 1 struetion angewiesen, wie sie sich bei solchen Vorfällen zu verhalten Fenster, dustspiel in 1 Akt Hierauf! Johann von Puarts, Sing, ö ,, . 6 , , . 3. sich der dern 9 Wellington .. die Corporallon Ordnung und der dem Gefetze schuldigen Achtung, Auflauf gedaͤmpft hat; endlich ob und was fuͤr Beschaͤ⸗ 5 . , 6 , ,, ,, ; ö . atten der aufg en werden, so s End. Vill mit einigen Ämendements ausge sprochen. Y. 17 ö ; ; ende ; spiel w e. . allensteint n, , ,, ni von Lyon auc ge sprochen seyn wied. Grund zu der Annahme u haben, des ö dior in n s ht Berlin, . . Ein? , , ,, . dj geht . en ,,, i , enn enn, e g, Tod, Tiere iel in? beh. Tin Senn! ] . er Munizipal⸗Rath) von Marseille hat einen Adreß / Lnt, bourne's nicht bis Ende August die Geschaͤfte leiten und daß ein Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung. die Darstellung von dem obersten von ihnen aus, die Berichte brauchen Es ist auch verfügt, daß diejenigen, welche bei entstehen— n . König in Bezug auf das Attentat vom 28. Juli 26 Whigs und Konse wat: ven kombintetes Kabinet an ihn der uͤbrigen werden beigelegt, in so weit dieselben der Zeit oder dem Tumulte in der Gegend desselben auf den Straßen angetroffen König städtisches Theater. zur , , . : , b Stelle treten werde. Der Herzog von Wellington soll in i Verordnung dem Orte nach selbststandig gehandelt haben. Die nähere Be. werden, und nach der an sie ergebenden Warnung sich nicht' sogleich Dienstag, ĩ6. August. Zum ersten male; Die Selbstmörder Die „Gazette de Franc:“ vom Sonntag A end wurde ge⸗ Zeit haͤufige Zusammenkuͤnfte mit dem Franzoͤsischen Botschaft⸗ ! .; zeichnung der Beschaͤdigungen an Personen und Sachen, so weit ruhig binweg begeben, aufgegriffen und zum Arrest gebracht wer⸗

xustsfè J An, n nuch dan ,. . S. Harl Hiel⸗ stern in Beschlag gtnominen, wegen eines ihrer Artikel, die sie Grafen Sebastiani, gehabt haben.“ Die Englischen Zeitung iir Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und der dem Ge— s ni thig , e ' nd. penner T r n n, d , bange em! ( auf Der gay lnieister von Venen . h z , in Unter dem Titel: „Schrelben der Gazette de France an ihren vom Dienstag enthalten nichts, woraus man auf die Nichtig setze schuldigen Achtung. haber zugestellt i bildet einen Thal seiner Darstellun Werden diese nachher auch keiner strafbaren Absicht überführt, 2 Abc don Vrelten tin rs b n perschleb enen We, err Nach bar“, veroffentlicht. Es soll darin eine Beleidigung gegen obiger Angaben schließen könnte.) Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig §. 1. Jür Beschaͤdigungen an Sachen, welche ved solchen so „haben sie doch kür ihren Ungehorsam verbaͤltnitzmäßige Geld⸗ ʒ visch . beiden Sin en Pi Unwiderstehli chen Walen wren. die Persßn des Königs enthalten seyn. Die „Quotidienne! wurde An der Boͤrse wollte man heute die Lage des Englisc on Preußen ꝛc. ꝛc. Gelegenheiten vorfallen, haften nicht nur di Urheber derselben e, , , ,,, Ossrii teroffizier des zur anner. 2 ö d gestern ebenfalls weggengmmen wegen eines dem „Sun“ ent, Ministeriums fuͤr sehr prekaͤr halten. Einige behaupteten soga Haben Uns veranlaßt gefunden, zur Aufrechthaltung der sondern auch alle diejenigen solidarisch: ö . n, . ere nr ff if ar e, Mittwoch, 19. August. Die Goldgrotte des Geisterbanners, lehnten Artikels über die Preß Gescze. es wurde durch ein neues Ministeriums ersetzt werden, das u fffentüchen Ordnung und der dem Gesetze schuldigen Achtung a) welche sich bei einem Auflauf irgend eine gesetzwidrige Hand, den versanimesten Haufen int lauter Stimme, auffordern, ruhig zu eder: Moch Einmal jung! kemantisch r . Original. Zauber⸗ Weder gestern 18 vorgestern hat eine durch das Attentat dem Herzog von Wellington, Sir Robert Peel, Sir N. Cn le Vorschriften des Allgemeinen Landrechts im Aten Abschnitt lung haben zu Schulden kommen lassen, und seyn, und sogleich aus einander zu gehen. Dieser Zuruf muß zwöei— spiel mit Gesang in 2 Irren! vs J. E. Gulden Mun von vom 28sten motivirte erhaftung stattgehabt. ham, Lord Stanley und einigen anderen konservativen Vhh¶ s 20sten Titels II. Theils uͤber die Verbrechen gegen die in—⸗ b) alle Zuschauer, weiche sich an dem Orte des Auflaufs be⸗ mal wiederholt werden. Sollte der versammelte Volkshaufen so . . Das Journal de Paris erklärt heute ausdruͤcklich das em ges g, seyn würde. Von der Spanischen Graͤnze nn ut Ruhe und Sicherheit des Staates und alle in Beziehung funden, und nach dem Einschreiten der Orts, oder He ige, n seyn, daß der Zuruf nicht auf eine vernehmliche Art ge=

Wertpr. Pfandur. 1923, ¶rosah. Pas. de. 4 1627 =

ri edrie bnd or Ciseonto .

1323

Franz Edlen von Marinelli. Berächt fue ungegruͤndet, daß selbst unter den dem Könige am Kine neuere Nachricht bekannt. Man besorgte, die Syansch Mlanf ergangene spätere Bestimmungen, namentlich die Ver⸗ Behörde nicht sogleich entfernt haßen. Keine Entschusdi⸗ . rr, rn, 3* , ö 2 /

Donnerstag, 20. August. Norma, Oper in 2 Akten. Musik nachsten st henden? Person en? lb r. ; ; nnn . ö 2 . . 9, n P elbst unter den Adjutanten Seiner Regierung wuͤrde, um die Insurrectton in Eatalonten une mnung vom 30. Dezember 1798 Abschnitt 1 von Verhuͤtun j ĩ t ; , ., J . Bial: Norma, als Gastrolle. Dlle. Ger⸗ Maestãt, der Karlismus Mitschuldige Fieschis gefunden, daß drucken, genothigt seyn, die Nord⸗Armee zu schwaͤchen. ö ö der n, und Ver en der Urheber und . 9. ae rr re , err, mr nn hl, e, , , , . , ,, 6 n, ,, ,, reife der Plätze Ein Platz in den Logen und im Ba ken einer dieser Offiziere, bet dem Attentate vom 28sten sehr kom⸗ Heute schloß proc. Rente Pre coimpt. 108. gh. ilben, in Erinnerung zu bringen, und deren genaue Befolgung gefunden hat. an 9 . er seine Knschuld uh darthun kann u] ö. Auf⸗ des * n Ran n It ae . promlttirt, nur einer hohen Verwendung seine Freiheit verdankt! Cour. 149. 5. 3proc. br. compt. 78. 535. fin conr. 78. 6 ben Einwohnern saͤmmtlicher Provinzen Unserer Monarchie und Denen, die sich nur in dem letzteren Falle befunden haben ruührer em Befinden nach mit Gefaͤngniß⸗ Zuchthaus oder Fe⸗

es er ste ges 1 Rthlr. ꝛc. habe, und daß das Tedeum in der Kathedrale Notre⸗Dame der proc. Neap. in our, 97. 5. Zproc. Span. 371. zproc. len Unseren Civil, und Militair-Vehoͤrden unnachsichtlich ein bleibt der Regreß an diejenigen vorbehalten, die sich mit ihnen stungs⸗ Strafe belegt werden. ; . Preis fuͤr das Versprechen, wichtige Per fonen zu schonen, gewe⸗ 243. Ausg. Schuld 15. uschärfen; zugleich aber zur Ergaͤnzung und naͤheren Bestim— in demselben Falle besinden zu gleichen Theilen, an die Urheber , 2.14 It bei cinem Tumult Gewalt veruͤbt und Jemand an

sen sey. Frankfurt a. M., 14. August. Oesterr. Hproc. M mung der bestehenden Gesetze nach vorgaͤngiger Berathung in ĩ ĩ ; ' fuͤr seinem Leibe oder Guͤtern beschaͤdigt worden, so follen diejenigen gus st vroc. M ; und die Theilnehmer des Verbrechens aber fuͤr den ganzen von ,,, ge nn, e,, .

N e ste Nachrichten. Fieschi wurde gestern mit zwei Zeugen lonfrontirt. Sein 1921. 1022. 4yroc. s8S * 83. 21proc. 577. Br. Ipr 3 Unserem Staats-Ministerium zu verordnen, was folgt: ihnen gezahlten Betrag. e . : ; 6 56k ( Zußanz sell diesen Morgen wieder weniger. befriedigend gewesen 257. Dank zlctien 5392 3007 Part. Dbl. a. iir e FS. J. Die Strafe muthwilliger BVußen welche auf Stra⸗ ; * h Did ke suchung wegen dieser Verbrechen soll in Wältehaäͤtigkelten rerütt haben, niit garter Fesin nge ober Sucht cur. Paris, 11. August. Der König hat gestern in einer Pri, seyn, als in den letzen Tigen. Er scheint zwar seit gestern sehr zu 509 G. 1153. 1153. Loose zu 1 G. 2135. G. PyalLlen ünd an oͤffentlichen Orten Unruhe erregen oder grobe Un einem abgekuͤrzten Verfahren erfolgen. 6. belegt, auch letztere durch körperliche Züchtigungen geschärft vat Audienz den Betschafter des Koͤnigs von Sardinien, Grafen niedergeschlagen zu seyn; allein die Aerzte haben durchaus keine Praͤm Sch. 397 5h. do. proc. Anl. 986. G. Poln bio] satlichkeiten begehen, bestimmt der §. 183 Tit. 20 Thl. Il des Wir behalten Uns den Erlaß einer besonderen Verordnung 9 54. Den obrigkeitlichen Personen und Wachen, welche zur n nber fenen, der, ve Ss ten feines Srngeräalis de, 3 ö or 69. proc. Scan. Rente 3. Züt. Loroc. do , sh, Altzemeinen Landrechts. daruͤber vor. Stil in ans Cn if ett h ieh! muß ein rden gad fen sonders damit btaknftragt war, den König der Franzosen wegen Die Negierung hat bes.hlossen, eine Verstärkung an Kaval—⸗ Wird Unfug dieser Art, wohin auch Aufregung durch Ge— Urkundlich unter Unserer Höͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und sich aller Berunglimp un derselben, bei haͤrter Leibes Strafe se nner und seiner Familie glücklichen Rettung zu begluͤck wuͤnschen. lerie nach Algier zu sch cken. Mehreren Regimentern ist der Redaeteur Cottæ?l. schtei und Pfeifen zu rechnen, bei Gelegenheit eines Auflaufs und beigedrucktem Koͤniglichen Insiegel. enthalten. Sollten KWiderfetzlsch keiten, thaͤtliche Behandlungen oder Marschall Soult hat gestern Abend Tie lange Konferenz Befehl zugeschickt worden, daß ein jedes von ihnen eine Abthei⸗ ; vetibt, so soll in der Regel körperliche Zuͤchtigung und jedenfalls Gegegeben Berlin, den JI7. August 1835. , erfolgen; so müssen die im vorsgen §. geordneten mit dem Könige gehabt. lung von 20 Mann zu stellen habe. Gedruckt bei A. W. Hayn. Rriheitsstrafe oder Straf-Arbeit eintreten Die Strafe kann (. S.) Friedrich Wilhelm n, und dem Befinden nach bis Lebens-Strafe er—

nich Bewandniß der Umstaͤnde auf wiederholte strenge Zuͤchti⸗ . . . ; ;

—— * ; K— . ; 6. 3 , Altenstein. Lottum. M ö S. 11. Die ÄAnstifter eines Auflaufs, der auch nur aus bloßem k 2 —— un und auf Hefangniß., Arbeits, oder Züchthalis. Strafe. K. t , bweben zoggen der Gef, Poti ore nr ; nal verhaͤltnißmäͤßige Gefangnig⸗, Zucht

; . . . j J . . zu sechs Monaten festgesetzt werden. burger gesetzt sind, jedesn N kl z 3 k f d P . 9 sch 8 2 . 2. Machen andere Personen sich dergleichen Unfu n e gz ) . k r 1 . 2.5 gs —— Nr haus- oder Festungs⸗Strafe verwirkt, welche nach Beschaffenheit der 28 9 m l J 5 9 l 1 l 1 1 l . el 3) l k n S ( 6 t. l n fig so finden die vorstehenden Vorschriften auch auf sie ihre u, . ,, der größeren oder geringeren Gefahr, vom Rich fuͤr immer abgewiesen und ausgeschlossen werden erscheinen, sich aber we en Annahme des vo liegen« rschienen i 160. nwendung. ? 7 i, ,

Bekanntmachu ngen. sollen. den Vergleichs nich bent erkiaren, chern e in, , , ,,, 3. . 8, „E, Befinden sich Auslaͤnder unter den Frevlern, so wer, Aus der Verordnung vom z0sten Dezember 179. Bel. Muthwillige Buten, melche auf den Straßen oder sonst J Heism Greifswald, den 21 Jult 183 n , , Strafe wie fremde Landstrei, . , ,, . . Direktor und Assessores des Stadtgerichts Hochbansen und Fourntzs vinnen der gesetz ichen seche K CT. von Küebeiss het nach 5. 195 Tit. 260 Thl. IJ des Allgemeinen Landrechts Erster Abschnitt. sammenlguf des Volks, veranigssen könnten, haben verhältnizmést= Von dem unterzelchneten Gericht werden alle dle⸗ (. 8.) . Dr. Hoefer. wöchentlichen Frist verfahren, und“ . literarischer Nachlaß nd. Brie fwech behandelt. . ö z Von Verbuͤtung der Tumulte und Bestrafung der urheber M Hirsananth, körperliche Zuͤchtigung oder Zuchthaus - Strafe zn e , e e ee eng, ele nnr i, . der pad · eee alan, Birste ide im. en der Herausgegeben von üer. Werden bei einem Zusammenlauf von Menschen ge— und. Then ebmer. wr, Der Politti⸗ Behörde des Orts übertragen Wir die erste Wandlung Schummel e Hinkel ju Breslau an die n and. jar, Außen gebliebenen, so ie ! En . Tarn hagen von Ense und Th. Mu Kirliche Drohungen gegen eine obrigkeitliche Per son aucgesteßen . Es is von Ung bemerkt worden, daß die bisherigen Gesetze keine parlanß ge Unterlüchung gegen di; An stifter eines Tumultes, hne Brdre ves Yiehzen? Cauffuemns ludwig Michaeliß NRichdem Here Ern Edagrd Tenneberg, Gand, jur. he ne g m ( sten Marz 4iet. z In 3 Baͤnden gr. 8yo. Velinvapier. Beosht der Mißhandlungen derselben oder auch nur eines zur Stillung hinreichenden Vorschriften enthalten, um einen entstehenden Tumuit uren h des Standes oder der sonstigen Exemtion, nur allein die ü-er 80 Thlr. Csurant gezogenen, und von diesem . buen ed iti an, 2, cem zer, Kön aller der Inrotulation der Aten zus Versendung nach ea. Sübscriptions Preis A. Thlr. bes Auflaufs herbeigeeilten Kommunal, oder Polizei⸗Beamten, gleich im Anfange zu unterdrücken, da doch nach der Erfahrung der= Militair-Personen ausgenommen. Diefe Polizei⸗Behörde soll auch nach erfolgter eccphratln sintzrnt 2s Oeiöder? pi dcs den 6. dessen nachgelassene Echen jedoch He rechtlichem Eckenntniß ode der Abftfsan y Ge⸗ Eester Zand. Mit Knebeiss Bildniß. zihes Gendarmen oder einer Militair,Perfson verübt, oder sieht gleichen Polke -Aufsufe oft wider den Willen dersen igen, droelche sie befugt seyn, das Crkenntniß abzufassen und u vosstre enn an den Kanfmann Moritz Lilten gapn gllbier girkrt n, denken gercagen, den eingczog:nen Ecktundigüngen richtsbescheides inglelchen ö J öh ahtz 6. C. Lon ns dens Leben. Bug sch die rs ehe Holizei, Obrigkeit genöthigt, den Beistand Fergnlasst, das größte üinheis Riften Können. Nach linsetefal? ku gfn⸗ zelne sig: tze gon tag gzm Sd; geringerem. chr nad s raren iadllarh geubes nen gi fir en, n olg. sebr. ü erschuldeten ziachlaß sofort? anzu⸗ . ,,,, . Mun dt. Knedel's GeFöcht? 2h ker bewaffneten Macht in Anspruch zu nehmen und Jehl der desvaäͤterlichen Vorsorge für die Erhgltung der allgemeinen Ruhe faͤngnisse stattfindet, und in solchen Fallen gebuͤhret die etwanige lin abbaͤnden gekom innen? Wechsel, , m . . ö , der Publication sothnnen Eren inn sez 13. g sein, n . Karl Au z . . he 390 haufe auf die dritte zu orden gd . bewaffn eien Ma 9. 6 24 ien r left , n nnn, , . noͤtbig, uͤber n, . . . stnsanñ hegen Richter, welcher dieser

Ceisionarten, Pfand-⸗Inbabcr oder sonsuigeh Anfprüch⸗ Veraleich ; h auch, diejenigen Glaͤubiger, welche nicht im? Bete der hohen Feguen Ämalßa und duft, hͤn der V i 7 : ich aus een J e n, , , ,,,, . Vergleichs- Unterbandlungen getecten und angezelgt / u 9 . ger, e nicht im zogin * un? r , i, nr Verordnung vom 36. Dezember 1798) nicht sogleich aus— S. 1. Bei entsteßendem Tumulte ist feder auswirth, oder der⸗ 11. Ergiebt sich bei der vorläußigen untersu ie 6 7 ,. s. Lilien han wie ln ice rel ahn, Hinnd; getemmen daß fie der ,,, . 1 , gadun B'lnn ahn 9 . 80 änder, se sinden die Straf⸗Vestimmungen der Purag'aßhän ,, . ahnte geecs, gen den tinch gh ö berg ge ln. i gr, g er, den 21. November c, Vorm. 11 Uhr, gegen ÜUeverlassung des gesammten Activ. Nach lasses 9. bestesf. ern igen einen hiesigen Bevollmaͤchtig⸗ En Dalb er g' an Knebel. lis bis 175 Tit. 20 Thl. il des Allgemeinen Landrechts ünd richt erhalt, verp ichtet, sein Haus zu verschsießen, und so lange dor attfinden werde, so gehhßrt in Absicht dersciben die Fortsetzung der vor zem „ern Afesor Fiche n dem Stadtgerlchts ünd gegen erz ers, den gemeinen Gldubigern belpzig, den 8 giugut 1833 Den zweiten Band wied der im ersten bin Ur Paragraphen 8 bis Ii und 15 dieser Verordnung ihre An, Auflauf nicht gestiüt iß, folchen im Hause befindlichen Personen den Untersuchung und die Abfassung des Erkenntnisses dem Land es⸗Justiz⸗ Gebdude biersels anges⸗tzten Termin entweder ver— an gin an, . l, . 4 6 . . 1 gere be nene . ,. noch ganz aussuͤllen 1. vendung. n , . . , 6. . sie . . ,, 1 nn e ger bern, obne Zeit-

h ; ; ͤ namentlich die Briefe fol ende Koölteernd euch Di im 6. , ĩ n, ber sammelten. Vylls haufen vermeh. verlust alle erforderilche Nachtichten mitthalen r machen uns

; fe folg Korresp Las, Die im 8 8. der Verordnung angedroht Straft ge, kenifsnn n. Sammtliche Bewohner des Hauses sind schuldig, durch Lan deg⸗Justiz⸗Kolleglen biermit zur besonderen Pficht, .

soͤnlich oder barch legitinirte Hevollmächtigte zn Sicherbein a3 ie e , . ö ; J melden, ihre Anspräche an den gedachten Wechfel derannten di run eich auf Edictal⸗Ladung der un. Dr. Ruüͤling. Boͤttg er, get. Knebel s, als; Kn einen Jeden, der den Aufforderungen der bewaffneten Macht

schin ien, dekann Ildubiger angerragen haben, so werden Slaatsmini enst ; in: iger; fil e, ,. ; 9g . Befolgung der in den nachstehenden Paragrhphrn t und 3 enthal⸗ lchen Faͤllen . anzuntgen und beschein gen. widrlgenfals ihnen die bigrmut, alle diejenigen, welche an den Nachlen c . ü . k . in, h. 1 fugenblickkche Folge leitet und sich nicht fogleich hinweg. Ienen Dec ffren dem . . . ah em und ö. in chillen, 4 a. gin Gene. en nn, .

rt lt ein ewiges Sttlschwelgen auferlegt und ge⸗ eenannten He 9 8 / . ö. ö giebt, wird i bis sechs M angni / O er Wech irt . ö. darm Eenstbernart Ten neterg, als Gllun— raris e Meyer; Kanjler . Müllec; Oken; un sarlrd auf drei bis sechs Monate Fefänxgniß oder Straf, n Stan, zn setzen, dieser Obliegenheit zu genügen, wobei jederzeit aufgehalten, sondern bie en e die h de. . re, . a n, biger, oder aus irgend einem andern ch An⸗ 2 iter ari s ch e A nzeigen. . . ; 3 , Atte bestimmt. Sie wird verdoppelt, wenn bei dem Auflauf dafuͤr gesorgt ia. . daß ken . u denne! Ein ie , mn, sollen, u g n. n,, nr der g fr. 6 6 ; sprüche zu haben vermelnen, nach Maßgabe des Aller In der Stuhrschen Buchhandlung zu Berlin, Schiller; Votz; Wieland; F. A. Wolf nn cle emand an seinem Leibe oder Vermoͤgen beschaͤdigt worden ist. Eingang in verwehrt werde. ten dieser Art e . vorzunehmen. Hiernächst muß aber auch Königl. preuß. Lande und Stadtgericht. e, . Mandats von 16. Nobember i779 and urch Schloßplatz Nr. 2, und in allen guten Buchhand= ansehnliche Anzahl von Knebel's eignen Breisth int. 6. Die im 8. 9 der Verordnung enthalten? Bestimmung S. . Gleichmäßig sind zieltern, Schullehrer und Herrschaften das Erkenntniß sonder Zeltverlust abgefassck unde in jedem Falle bei · , . 6 a lungen in Berlin, ganz Preußen und Deutschland, halten, Im dritten Bande endlich hg. nit auf alle diejenigen angewendet, welche Waffen oder andere , . ö . Zöglinge und Gesinde zuräckzuhalten, und Unserem Justij- Departement, auch durch diefes bei Unscrer ochsten an , d d, ist zu haben: ö ö Knebel's vermischte Schriften aber pille gl ihrlsche Werkzeuge gebraucht, oder mit Steinen und anderen y, ö. ,. ei ., ju gestatten, die Volksmenge durch . zur Bestaͤtigung eingereicht werden, welches gleich als ge⸗ In Ge aäbenng des Se:fallsigen ichs bes ple ls n, . = 364 = , anberaumt. Die zweite, von J 85 Ludowieg, Art⸗Hauptm, und literarische Gegenstände und interessant Au. Saenstanden geworfen haben, oͤder bei denen Waffen, gefährliche hr Hinzu ig 9 6 hern. ; chehen muß, wenn in zweiter Instanz auf Milderung der Strafe n ern kdl 3 biermittcsß äjrenstg Gülle der Ker ch efet an, bie siger umgearbeitet, veröesse tt und m , n fen Zusätzen züge aus semem Tagebuch mitgetheilt were hn Pirkzeuge, Steine oder andere zum Werfen bestimmte Gegen, Forer ieEntrenrenenr ran Fabriken, bie Gewerksmeister, ageclngmn wird. sig en aufmann Carl P Tel werden bi niersitd ts Gecichtzstelie resp. gehörig bevormundet, und einem Plane vermehrte Auflage von ; Dle noch restirenden Bände (2. und zr) we kinde ver efunden worden. Das gerin lte Stra ; insbesonderg diejenigen, welche Spinnereien halten, sind schuldig, S. 15. In den Straf- Erkenntnissen muß vorzuͤglich auf die alle und jtde, welche aut irgend einem Rechtsgrunde in Person erscheinen, mit den Herren Hochhansen „J. L. Kog4grewers praftische Anweisung zum unfehlbar noch in diesem Jahre erscheinen. ö lte ch g n w ; gering 9. maß wird auf solche Vorkehrungen zu treffen, daß ihre Arbeiter, Gesellen, Lehr- mehr oder ne,. Beharrlichkeit im üngeborfam gegen obrig keit an densel den und deßen , . . nn, , . s) und Fournes gutlich Verh zr und Handlung pflegen, planimetrischen Vermessen und zur Be- echnun Surserptionz-Preis für alle' drei Bände *) Il. . ,. 3 ,. . ö ling und Tageldhner verhindert werden, sich aus den Werk stätten liche Verfagungen, und hauptfächlich auf die rz ßer? oder geringer⸗ dessen am großen . zul No. 19. bee, e. und da möglich dem beabstchtigeen Vergleiche beitre⸗ der davon zu entwerfen den Karten. gr. Al0. jetzt die bei Empfang des ersten Bandes bezahlt wech liche 9 Erfolgt eine thaͤtliche Widersetz ich eit gegen obrigkeit⸗ un Wohnungen zu entfernen. ö Gefahr 2 werden, welche durch den Tumult entsß anden di Wohnhaus 8 sein Waarenlager und Handlung ten, in dessen Entstebung iore Anspeüche und Anfor⸗ mit 13 Kupfern in Folio. 4 Thlr.“ besteht nur bis zum Schluß des Jabres 1855, . hene ersonen oder Wachen, welche zur Stillung des Auflaufs S.. 4. Sollten sich Wirthsleute, Gesellen Lehrlinge oder Dienst⸗ oder jeicht hätte entstehen ioönnen. Dem richterlichen Ermessen bleibt . , ,. zu harren vermeinen, . derungen liquidiren und bescheinigen sollen, und zwar! Nene verbesserte Au] 28e v. Biermanns! nach ein erhöhter Ladenpreis eintritt. Der so ler . eieilen oder eine thaͤtliche Behandlung oder Verwundung boten den Anordnungen der Hauswirthe, eister oder Herrschaften daher uͤberlassen, nach Befinden auch auf außerordentliche Strafen deren geh . ,. r n, Beglaubigung in unter der Verwarnung, daß dlejen igen, welche ibre Englischen Vors eh risten naeh Thom -serschienene erste Band, so wie ausfthrlichere 96 erselben, so wird die Sirafe verdoppelt und kann zufolge §. 15 widersetz en und des Verbots ungeachtet sich zur Zeit eines Tumults 9 erkennen, von welchen sich nach den Zeit Umstanden der wirk⸗ den dazu . en * 6 ons- Terminen, als den unsprüäche nicht gebörlg liguidiren für ausgesch lossen aan und Skmit. 10 HKlait. Hbol. I8 8zr. seriptions- Anzeigen sind in allen Bach hand li er Verordnung dem Befinden nach bis zur Todesstraf⸗ erhoͤht ven ibren Wohnungen oder Werkstätten one rechtliche Veranlassung famste Eindruck erwarten läßt zten und ö. . 53 . 2. n. 1 JI, von der Theilnahme än der Masse und ihrer Än— Verlag der rn n, Hof⸗Buch handlung Deutschlands ze vorraͤthig und werden daselbst Sur werden. . n . so sollen sie deshalb auf erfolgende Anzeigen von der u. s. w. Morgens 1 r und zwar bei dem spruche, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechts. ; in Hannover. seriptionen zu obigem Presse angenommen. Von der hier und in d d gkeit gebührend bestraft werden; so wie denn auch diejenigen, Berlin, den 30. Dezember 17098. Rachtheile aufgefordert, daß sie sonst, damit durch wohlthat der Wiederein seung in den vorigen Stand Leipzig, den J. August 18385 nannten err n h en vorhergehenden Paragraphen ge— pelchs die nach 8. 1 big 3. zu treffenden Jorg lun gen un er lafen, 1.8.) Frledrich Witbelm. die am 18 25 ju erlassenbe Präclusth- Lekenntniß fär' vet ug, Richtern ihr, ihn n / welche zwar Geyrü der Reich en bach. mung vom 30. Dez. IJo8 ist der Nuüszug beigefügt. N beöhad zar Kördan ee li rh s fm mn, F folen, wenn der Auf⸗ obe.

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