1836 / 1 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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durch zu folgendem Ausruf veranlaßt: „Welche Abscheulichkeit! Wir, hier in Jamaika, werden unseres Eigenthums beraubt, und in anderen Kolonieen gestatten die Regierungen den Skla— venhandel und dulden, daß dieselben sich davon bereichern koͤnnen!“

Der Sun erzaͤhlt, daß in Konstantinopel kuͤrzlich ein Grie— chischer Schneider an der Hausthuͤr einer Tuͤrkin aufgehängt zrorden, weil er mit derselben in einem vertrauten Umgange ge—

tebt, den die Tuͤckischen Gesetze, wenn er zwischen Tuͤrken und

Rajahs stattfindet, mit dem Tode bestrafen. . Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung verbreiten sich die

artesischen Brunnen immer mehr, und der dortige Ackerbau wird

dadurch ron seinem größten Hindernisse, von dem Mangel an Bewaͤsserung, befreit

Der neue Brasilianische Regent, Herr Feise, ist auf vier Jahre gewählt worden.

wodurch die Königin von Pertugal von allen Anrechten auf den Brasilianischen Thron ausgeschlossen und fuͤr den Fall des kin—

*

derlosen Ablebens des jungen Kaisers das Thronfolge-Recht der

juͤnzeren Prinzessin Donna Januaria anerkannt wird. Die Le Eissatur von Rio Janeiro hat einer in England zusammen gzetre—

renen Gesellschast auf 40 Jahre das Privilegium vewilligt, den

Rio Doce mit Dampfboͤten zu beschiffen. l Aus dem Haag, 26. Dez. Bei der gestern erwähnten Abstimmung uber das neue Korn Gesetz waren saͤmmtliche Mit—

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zlieder der zweiten Kammer anwesend, mit Ausnahme eines Ein-

zigen, und zwar eines Vertreters der Provinz Vries land. Herr van Nes, der sich vor einigen Tagen durch einen Unfall em— pfindlich verletzt hatte, wollte doch bei der Schluß-Sitzung nicht fehlen und ließ sich dahin tragen, um gegen den Geseß Entwurf zu stimmen, den er auch durch einen energischen Vortrag zu be— raͤmpfen suchte. Zu seiner Widerlegung und zur Vertheidigung des ganzen Gesetzes trat am Schlusse der Finanz-Minister auf, der anderthalb Stunden lang sprach, bevor es zur Abstim— ung kam. Unter den 26 Deputirten, welche (wie gestern er— wähnt) gegen den Gesetz-Entwurf stimmten, befanden sich fäm mt— liche handels den Kern des ganzen Königreiches bildenden Provinzen Nord- und Suͤd⸗Holland. Nach erfolgter Erledigung jener allgemein interessirenden Frage vertagte die Kammer ihre Sitzung bis zum ersten März d. 3. Man sieht nun mit einiger Span— nung der Entscheidung der ersten Kammer in Bezug auf das Korn-Gesetz entgegen, glaubt jedoch nicht, daß sie anders aus— fallen werde, als die der zweiten Kammer.

Amsterdam, 26. Dez. Wahrend dleser Woche beschäf⸗ tigten sich die Spekulanten in Staats Papieren wieder hauptsaͤchlich mit Spanischen Ardoin-Abligationen und fuhrten darin einen sehr lebhaften Umsatz herbei. Dieselben blieben verwichenen Sonnabend gesucht, indem 487 1 9 pCt. fuͤr Stuͤcke von großen und kleinen Summen gern bewilligt wurden; doch die darauf eingetroffenen nie— drigeren Notirungen von Paris und Antwerpen brachten die Preise in den ersten Tagen dieser Woche auch hier wieder zum Weichen, so daß Ardoin⸗Obligationen zu „z à A8!“ verhandelt wurden. Nun aber wendete sich das Blatt nochmals; hohere Notirungen von den erwahnten Plaͤtzen, begleitet durch mehrere ansehnliche Einkaufs⸗ Auftrage von Antwerpen, steigerten den Cours anfangs bis 87 a an 2 pCt., und als am naͤchsten Tage eine Staffette von Paris noch öhere Notirungen ankuͤndigte und auch die Englischen Briefe einen „änstigeren Stand der Spanischen Fonds meldeten, welches alles vielleicht von einem neuen Finanz-Plan abzuleiten ist, den die Ge⸗ rüchte dem Spanischen Minister zuschreiben, schritt das hiesige Stei⸗ gen weiter vor und erreichten die besagten Obligationen vorgestern den Cours von 497 a 50192 pCt., Am , Festtage ist der Cours in den Effekten⸗Societäten bis 32 pCt. hinaufgetrieben wor⸗ den; dies scheint aber nur durch ein übermäßiges Spiel verursacht zu seyn, da der Preis am Ende auf 39M pCt. wieder zuruͤckgekom— men ist. Der Umnsatz in den uͤbrigen Spanischen Schuld⸗Dofumen— ten war hierbei sehr unbedeutend, dennoch richteten sich deren Preise

Am 25. Oktober vertagte er die Ses⸗ sion der gesetzzebenden Versammlung, nachdem diese ihm am! Tage vorher durch eine Deputation ein Gesetz ersandt hante,ů

Abgeordnete der wegen ihres Reichthums und ihres Welt

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volle Schrift, die im Laufe des Unterstuͤtzung fuͤr einen jungen Literaten von viel versprechenden Anlagen. Als hierauf am 18ten die Akademie in corpors dem Koͤnige ihren Dank darbrachte, zeigte der Monarch ihr durch Seine Exrwiederung an, daß Er 199 Ducaten zu ihrer Ver— fügung süͤr den Schrifisteller bestimme, der am wuͤrdigsten das Leden der beiden Könige Gustav Adolf der Große und Karl X. von Schweden beschreiben würde. Vorgestern hielt die Akademie auf dem großen Boͤrsensaale ihre Jahrsversammlung im Beiseyn Ihrer Majestaͤten.

Der Miniße: der auswärtigen Angelegenheiten, Graf v. Wetterstedt, ist nun so weit hergestellt, daß er mit den Beam— ten des Kabinets arbeiten und Besuche von Freunden anneh— men kann

Kopenhagen, 24. Dezeinber. Die beiden letzten Daͤni—

22 und 23 der Staͤnde-Zeitung zugleich liefert, und in welchem

ob dieselben einem Comité sammlung berathen und entschieden wurde. Vorzugsweise nimmt von diesen Propositionen die des Grafen Holstein durch ihren Gegenstand und die Erssrterungen, welche sie veranlaßte, ein all— gemeineres Interesse in Anspruch. Sie ging dahin, daß die

und der Verwaltung der Bank Der Proponent be—

h lenken. merkte zur Motivirung seines

Intrags

ihnen Anvertraute kennen zu lernen und zu beurtheilen, koͤnnte es nicht auffallend seyn, wenn die Actien«Besitzer eine groͤßere

illigen Erwartungen durch die jahrlich gedruckte

und daß sie ihre d Er ent

Bank-Abrechnung nicht als voͤllig befriedigt achteten. wickelte sodann die Punkte naher,

Bank⸗-Verwaltung eingeweihtes Mitglied bewogen, Aufklarungen

Oeffentlichkeit zu rechtfertigen und zogen werden moͤchte.

schlossen, nachdem mehrere Mitglieder geäußert hatten, es moͤchte, mit Ruͤcksicht auf die Unabhängigkeit der Bank von der Regie— rung, wohl nicht die passendste Form seyn, bei Sr. Maj. dem zutragen. Eine andere der erwahnten Propositionen ruͤhrt von setzliche Bestimmung ab, wodurch der unverehelichte Bauerknecht, wenn er ein Alter von 25 Jahren erreicht habe, von der nach der bestehenden Gesetzgebung auf ihm ruhenden Beschraͤnkung seiner persoͤnlichen Freiheit, vermöge welcher er gendͤthigt ist, in einen festen Dienst zu treten, befreit werde. ward nach langen Erörterungen abgelehnt.

n , Kassel, 21. Dezember. (Frankf. Journal.) Zum kur—

nach dem Gang, den die Ardoin-Obligationen hielten; die letz ten Preise sind von alter ausgestellter Schuld 183543, von Passiven 147 und defered 25!“ pCt., Die Konversion der alteren Spanischen Effekten in Ardoin⸗ Obligationen ist nunmehr wieder erbffnet; die Inhaber, welche den vorigen Termin nicht benutzt haben, gehen aber zitzt eines Jahres Zinsen verlustig Mit dem Handel in Hollaͤndi⸗ schen Staats- Papieren ist es sehr still gewesen; die steigende Rich⸗ tung der Spanischen Fonds brachte die etwas gewichenen Course wieder anf den befferen Stand vom vorigem Sonnabend zuruͤck, fo daß vorgestern Integrale zu 5, sproc. wirkliche Schuld zu 10113, 3, Syndikat-Dbligattonen zu gal és pCt. und Kanzbillets zu 216 abgengmmen wurden. Aetien der Han dels⸗-Gesellschaft blie⸗ ben zu 1237 pCt. begehrt, nachdem auch fuͤr diese einige Flauheit vorherging. Der Handel in den ubrigen fremden Staats- Papieren war wieder sehr unbedeutend und die Preise von Russischen und Desterreichischen Fonds, wie auch von Preußischen Loosen fast ohne Veranderung. Der Geld⸗gours erhielt sich fest auf 34 pCt; ein- zelne Prolongations-Geschaͤfte wurden auch zu 31 pCt. abgeschlos⸗ sen. Die Vermuthung, daß das neue Korn⸗Gesetz, welches diefe Woche in Berathung kommen mußte, in den Kammern durchgehen wärde, hatte verwichenen Montag am Getraidemarkt, des einzetre— tenen Frostwetters ungeachtet, ziemlich lebhaften Handel zur Folge; es meldeten sich mehrere Spekulanten fuͤr Weizen, welche die voör— handenen Partleen zu etwas höherem Preise wegnahmen; man zahlte fuͤr 128pfuͤnd alten bunten Polnischen Weizen 206 Fl., 131pfünd. Anklamer 185 Fl., 1259fünd. Stettiner und Rostocker dito 173 Fl. 1239fund. inländischen dito 136 Fl. Von Roggen ging nur 125 12pfuͤnd, inlaͤndischer zu 116. 148 Fl. ab. Die vorerwaͤhnte Ver⸗ muthung ist denn auch eingetroffen, da das Kern⸗-Gesetz vorgesfern mit der geringen Mehrheit von vier Stimmen Lurch die zweite Kam— mer der Gencrglstagten angenommen worden ist; wegen der Fesstage zat sich der Eindruck, den solches nun auf den Körnmarkk haben wird, noch nicht bemerklich machen koͤnnen.

Belgien.

Lattich, 28. Dez. Das hiesige Journal meldet: tommen noch fortwährend Studirende in M die Zahl derselhen wird gewiß die hiesigen Universitaͤt erreichen,

enge hier an, und . ö r e gin Jahre der nn ni ar uͤbertreffen. F alle Vorlesungen haben bereits ,, Auch 2 . Vorträgen über neueres Civil-Recht beauftragten Herren E. Ernst und Dupret haben dieselben in diefer Woche eroͤffnet. Diese Prefessoren, deren Ernennung schon im voraus von! dem Publikum gebilligt wurde, sind sehr gut empfangen worden, und wir haben Grund zu glauben, daß sie dazu beitragen wer⸗ Rn den uten Ruf, zu behaupten, dessen sich die suristische Fa, kultaͤt der hiesigen Universitaͤt sters erfreut hat.“ J

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 22. Dez. Die gestrige S J das Koͤnigliche Handschreiben, wodurch * 8 ger n ng ten Verzelius an dessen Hochzeitstage, den j9ten! i, M., in den

Freiherenstand erhoben haben. Schwedischen Akademie

Se. Majestaͤt hatten der

Schreiben vom 121en d. angezeigt, daß Sie durch ein

einen jährlichen,

mußte, um sich

gerichts⸗Direktors in Hanau, ausersehen worden, und wird sich . zu diesem Ende unverzuͤglich von hier nach Wiesbaden begeben.

ĩ Die Klageschrift des Magistrats der Stadt Kassel gegen den Staats-Anwalt zur Wahrung und Aufrechthaltung des Stif— tungs-Briefs des hiesigen Loceums und zur Erhaltung dieses, in Folge der Gruͤndung einer Staats-Anstalt unter dem Namen Gymnasium durch den Minister des Innern gefährdeten Insti— tuts, ist erst jetzt bei dem hiesigen Ober-Gerichte uͤbergeben wor den, und das Publikum, welches lebhaften . an dieser Streit-Angelegenheit nimmt, ist sehr begierig auf die nunmehr zu erwartende gerichtliche Entscheidung derselben. Die Verzöͤge— rung der wirklichen Anhaäͤngigmachung dieses Prozesses von Sei— ten des hiesigen Magistrats hatte ihren Grund theils in dem Umstande, daß der neue Stadtrath in Gemäßheit der eingefuͤhr— ten neuen Gemeinde Ordnung erst in Function treten mit diesem Gegenstande befassen zu koͤn—

daß einer Vorschrift der Verfassungs— Urkunde nachzukommen war. Diese verordnet namlich in ihrem 125sten Artikel: „Gemeinden beduͤrfen zu einer Klage gegen den Staats-Anwalt zwar nicht der Ermächtigung einer Verwaltungsbehoͤrde; indessen soll derjenigen Behöoͤrde, welcher die obere Aufsicht auf die Verwaltung des Gemeinde— Vermoͤgens zusteht, 6 Wochen vor Anstellung der Klage Anzeige geschehen, um etwa einen vorgaͤngigen Versuch der Guͤte einlei⸗ ten zu koͤnnen.“ Da das hiesige Lyceum eine Stiftung ist, die nicht unter der Provinzialregierung, sondern unmittelbar unter der Staatsregierung steht, so hielt sich erstere nicht fuͤr befugt, die Anfangs an sie ergangene Anzeige anzunehmen, und am Ende traf es sich, daß an den, gegen welchen die Klage gerichtet werden sollte, namlich den Minister des Innern, die Anzeige zu richten war. gerichtlichen Anhaͤngigmachung dieses Prozesses von seiner Seite

nen, theils darin,

kein Hinderniß in den Weg, dispensirte vielmehr den hiesigen

Magistrat bei dem vorzunehmenden Schritte von ver Abhaltung der sechswoͤchentlichen Frist. (Allg. Ztg.)

Hamburg, 18. Dez. Seit der traurigen

Geschichte von Fontleroi in London hat wohl nicht leicht ein

Unfall der Art in der Handelswelt mehr Aufsehen gemacht, als ein vor kurzem in Buenos-Ayres ausgebrochener, betruͤgerischer Bankerott, durch welchen auch hier und am Rhein mehrere Häuser stark mitgenommen werden. Das Haus Sebastian Le— zicay Hermanos genoß einen so aus gedehnten Kredit, daß die Summe der von demselben ausgestellten und von anderen entweder in Zah“ lung angenommenen oder diskontirten Wechsel mit anderthalb

durch dieselbe zuzuerkennenden Preis von 300 Rihlr. Beo. be— stimmt hätten, und zwar entweder fur diejenige besonders werth— ahres erschienen, oder auch zur

schen Staͤndeblatter vom 22. und 23. Dezember sind wieder von groͤßerem Interesse, namentlich das erstere, welches die Nummern

uͤber die Sitzungen vom 109., 11, 12. und 15. Dezeinber berich⸗ tet wird. Unter diesen war die vom 10ten besonders reichhaltig, indem in derselben drei mehr oder minder wichtige Propositionen ton ihren Urhebern entwickelt und uͤber die jedesmalige Frage, u uͤberweisen seyen, von der Ver⸗

Staͤnde Versammlung Se. Majestät ersuchen mochte, durch den Königlichen Bank- Commissair die Aufmerksamkeit der National⸗ Bank auf mehrere Punkte in Betreff der Rechenschafts⸗Berichte

Zu einer Zeit, wo man von allen Verwaltern offentlichen Vermögens verlange, daß sie durch Bekanntmachung ihrer Rechenschasts-Berichte die Bei⸗ tragenden in Stand setzten, ihr Verfahren in Beziehung auf das

Oeffentlich keit . der Verwaltung der Bank wuͤnschten,

uͤber welche eine genauere Auskunft zu erhalten den Actien-Inhabern besonders zu thun seyn mochte. In Folge dieses Antrags sand sich ein in die

in Beziehung auf mehrere der angeregten Punkte zu geben, zu⸗ gleich aber die Bank wegen des ihr vorgeworfenen Mangels an darauf anzutragen, daß der Vorschlag des Proponenten nicht in weitere Erwägung gen! Dies wurde auch mit Ruͤcksicht auf di: 4 ersten Punkte von der Versammlung mit zt gegen 28 be⸗

Könige auf solche die Nationalbank betreffende Aufklärungen an⸗

dem Kammerherrn Reventlow her und zielt auf eine neue ge⸗— Dieser Antrag

hess. Kommissarius bei der Einfuͤhrung des neuen Zollwesens im Herzogthum Nassau und den vorbereitenden Arbeiten dazu, ist in diesen Tagen von Sr. H. dem Kurprinzen-Regenten der Oberzoll⸗Direktor v. Schmerfeid, der zugleich die Functionen ei⸗ nes Oberpost-Inspektors bei der Thurn- und Taxischen Oberpost⸗ Administration in Kurhessen versieht, juͤngerer Bruder des Ober⸗

Der Staatsminister Hassenpflug legte indessen der

Mill. Pesos gewiß nicht zu hoch angeschlagen wird. Allein der Kredlt des Hauses beschraͤnkte sich nicht auf eigentliche Handels Trantan, tionen, er erstreckte sich vielmehr über alle Klassen der Gesellschaf so dal viele Einwohner der Stadt ihr Vermögen bei demslbh⸗ deponirt hatten u. s. w. Unter solchen Umständen mußte das am 15. Sept. lautwerdende Gerücht, der eigentliche Geschaͤftsfuͤhrer dieses Hauses, Herr Friedrich Hornung, sey plotzlich verschwun, den, natuͤrlich großen Schrecken in Buenos-Ayres verbreiten Schon am folgenden Tage ward dieses Geruͤcht durch eine soͤrmliche Bekanntmachung des Hauses bestäͤtigt, mit dem Ersu⸗ chen an alle Inhaber von Tratten und sonstigen Papieren, si

damit zu melden, weil man Ursache habe, die Echtheit vieler derselben zu bezweifeln. Darauf traten mehrere angesehene Kaufleute zusammen und begaben sich zu Don Faustina Ee ziea, dem ältesten der Gzbruͤder und Chef des Hauses, wo ih» nen ein Brief des Fr. Hornung mitgetheilt ward, worin dieser nicht nur gesteht: „er habe eine Menge von Unterschriften auf Wechseln ꝛc. verfaͤlscht,“ sondern auch ferner erklart: „das Haus sey gaͤnzlich bankerott, und die Gläubiger hätten wenig zu er, warten.“ Nachdem jene Kaufleute sich vom ersten Schrecken erholt hatten, trafen sie die noͤthigen Anstalten, um der Sache mehr auf den Gründ zu kommen, und am 29. Sept. uͤberreichten die Betheiligten eine Bittschrift an den Praäsidenten, worin sie das Resultat ihrer Nachforschungen vorlegen und Se. Exeellenʒ um Gerechtigkeit bitten. Hier sagt man wir wissen nicht, mit

welchem Gründe der erwaͤhnte Geschästsfuͤhrer des Hauset Leziea, Fr. Hornung, heiße eigentlich A. . . . . seny fruͤher

Kaufmann in einer Schwesterstadt gewesen, und dort schon wegen verfaͤlschter Wechsel fluͤchtig geworden, habe bann zwar spaͤter, als Associs des genannten Hauses in Buüenos-Ayres, alle seins Verbindlichkeiten in jener Stadt nebst Zinsen gedeckt, sey aber dennoch unter dem Namen Hornung zu dem alten Metier zu⸗ ruͤckgekehrt. Die Zukunft wird ohne Zweifel lehren, ob diese Vermuthungen gegruͤndet sind

München, 26. Dez. Hiesige Blätter melden, daß die mitternächtliche Feier der heil. Christnacht ohne alle Stoͤ— rung vor sich gegangen sey.

Se. Koͤnigl. Hoheit Dom KÄugusto, Herzog von Leuchten— berg 2ꝛc., vermachte in seinem Testamente vom 16. Dez. 1834 der Stadt Eichstaͤtt ein Legat von 50, 009 Fl. fuͤr ihre Armen, welche Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Herzogin von Leuchten, berg, als Vormuͤnderin der hohen Anverwandten des Seligen, und Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Karl Theodor von Bayern, als Testaments-⸗Exekutor, zur Begründung einer Beschaͤftigungs⸗An— stalt fuͤr erwachsene Arme und einer Arbeits-Schule fuͤr arme Kinder bestimnnen.

Zufolge einer Anordnung des Ministeriums des Innern sind bis zum Ende des Monats Januar 1836 in jeder Kreis Haupt— stadt Versammlungen der Rabbiner, der israelitischen öͤffentlichen Elementar- und Religtons-Lehrer und bevollmaͤchtigter Vertreter der israelitischen Kultus-Gemeinden abzuhalten, welche unter Leitung von Regierungs-Commissairen die Angelegenheiten des israelitischen Kultus, der Synagogen-Ordnungen, des israeliti— schen Religions-Unterrichtes und der Aufstellung einer israeliti— schen kirchlichen Ober-Behöͤrde zu berathen haben.

Nurnberg, 26. Dez. Bei der dritten Dampfsahrt, wel— che am ersten Weihnachts- Festtage gegen 4 Uhr Abends von Fuͤrth nach Nuͤrnberg zurück gemacht wurde, ereignete sich in der Gegend von Muggenhof der Unfall, daß eines der Raͤder eines Personen⸗Wagens, aus einer bis jetzt unermittelten Ur⸗— sache, sprang, was die Folge hatte, daß noch zwei Räder dieses Wagens abgleiteten, weil der Lenker der Lokomotiv-⸗Maschine noch einige Hundert Schritte sortfuhr, ehe er auf den Unfall auf— merksam gemacht wurde. Sobald er anhielt, konnten alle Per⸗ sonen (von denen keine irgend eine Beschädigung erhielt, weil

der Wagen immer in der Reihe geblieben war) ruhig ausstei— gen, wurden in andere Wagen vertheilt, der beschaͤdigte aus der Neihe gehoben, und darauf die Fahrt ungehindert fortgesetzt. So unangenehm der Unfall an sich ist, so beruhigend ist die dabei gemachte Doppel⸗-Erfahrung, einmal, daß weder die Bahn selbst, noch die Schienen im Mindesten darunter gelitten haben, und daß andererseits das Publikum in seinem Vertrauen und in seiner Vorliebe fuͤr die Dampffahrt nicht im Geringsten irre gemacht worden ist, da fuͤr die naͤchsten zwei Feiertage bereits 6j alle Wagen fuͤr saͤmmtliche Fahrten bestellt sind. Stuttgart, 24. Dez. Das heutige Regierungsblatt enthält erstens eine Verfugung des Finanz- Ministeriums, be— treffend die durch den Beitritt des Großherzogthums Baden veranlaßten Abaͤnderungen im Zoll-Tarif; zweitens eine Ver—⸗ fuͤgung, betreffend die Erleichterung der Durchfuhr auf kur— en Straßen⸗Strecken, lautend: „Nachdem bei den Ver— , uͤber den Anschluß des Großherzogthums Ba— den an den Verein rüuͤcksichtlich derjenigen kurzen Straßen, welche kuͤnftig nach Maßgabe des vierten Abschnitts des Vereins-Tarifs, gegen Festsetzung einer Kontrol-Gebuͤhr, von der Durchgangs⸗Abgabe befreit seyn sollen, anderweite Verab⸗ redung getroffen worden ist, so sieht man sich demgemäß zu folgender Verfugung veranlaßt: 1) Auf sammilichen Straßen, zuͤgen, welche das Vereinsgebiet auf der Linie von Kehl (bei Straßburg) bis Mittenwald (in Bayern), oder suͤdlich dieser Linie beruͤhren, so wie auch auf saͤmmtlichen Straßenzuͤgen, welche das Vereinsgebiet von einem der Neckarhäfen, oberhalb Mainz aus, uͤber die Graͤnzlinie von Basel bis Mittenwald und um⸗ gekehrt durchziehen, wird, statt der ordentlichen ,, . Durchgangs-Abgabe, ausnahmsweise nur eine Kontrol Gebuͤhr von 6 Kreuzern fuͤr die Pferde⸗Ladung, oder im Falle der Ab— wägung, von einem halben Kreuzer vom Centner erhoben. 2) Wenn die Transit⸗Guͤter auf ihrem fruͤheren Zuge durch das Vereins⸗Gebiet bereits eine Durchgangs⸗Abgabe entrichtet haben, so findet bei Einhaltung der Bedingungen, welche die Anmer— kung, Abtheilung III., Abschnitt III., Punkt 2, des Vereins⸗-Tarifs bezeichnet, eine Erhebung der gedachten Kontrol-⸗Gebuͤhr auf den vorgenannten Straßen nicht statt. 3) Auf anderweiten Straßen, welche das Vereins-Gebiet auf kurzen Strecken durchschneiden, kann, wenn die oͤrtlichen Verhaͤltnisse das Beduͤrfniß zeigen, eine weitere Ermäßigung der Durchgangs Gefaͤlle oder deren Verwandlung in eine nach Pferdes Ladung zu entrichtende Kon— trol⸗Gebuͤhr angeordnet werden. 4) Gegenwärtige Verfuͤgun tritt statt der Ministerial⸗Verfuͤgung vem 19. Dezember 183 (Regierungs⸗Blatt Nr. 35) mit dem 1. Januar kuͤnftigen Jen res in Wirksamkeit. Mit dem Vollzug ist die Königl. Zoll—

Direction beauftragt.“ Die Seiner i dem Mark⸗

Karlsruhe, 25. Dez. grafen Wilhelm von Baden von Hoͤchstdessen Durchlauchtigster Gemahlin, Ihrer Hoheit der Frau Markgräfin Elisabeth, ge— bornen Herzogin von Wuͤrttemberg, am 18. d. M. geborne Prinzessin empfing heute, Mittags 12 Uhr, in Gegenwart der in dem Markgraͤflichen Palais versammelten hochsten Herrschas— ten und des Hofes, die heilige Taufe, mit den Namen; Pauline Sophie CElisaheth Marie. Taufpathen waren Ihre Koniglichen

ö temberg/

*

iten der Großherzog und die Großherzogin, Ihre Maj. die Koͤ⸗ ö von Wuͤrttemberg, Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Pa— von Ungarn und Hoͤchstdessen Frau Gemahlin Kaiserl. Ihre g huit die Frau ae, Henriette von Wuͤrt⸗ Se. Hoheit der Markgraf Maximilian von Baden, Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre Hoheit die Fuͤrstin von Fuͤr—⸗ sfenberg. Ihre Kaiserl. Hoheiten der Erzherzog und die Erzher— ogin Palatinus wurden durch den Kaiserl. Desterreichischen Ge— sandten, Grafen von Buol⸗Schauenstein, und dessen Gemahlin vertreten. Ober⸗Hofprediger Martini verrichtete die heilige Hand⸗ un gie gestrige Nummer des Großherzoglichen Staats- und Regierungs⸗ Blattes enthält eine ausfuhrliche, vom Ministerium zes Innern unterm 5ten d. M. erlassene Vollzugs⸗Verordnung zu dem Gesetze uͤber den Aufwand fuͤr Volks-Schulen und die Hechts⸗Verhaͤntnisse der Schullehrer.

9 s er re irh.

Wien, 22. Dez. (Allg. Ztg. Der Vorstand der Eisen— bahn ⸗Gesellschaft hatte die Ehre, vei Sr. Maj. dem Kaiser zur Au— dienz gelassen zu werden,. Die Ilrbeiten an der Eisenbahn nach Ga⸗ lizien werden mit dem Eintritt der bessern Jahreszeit beginnen, und mit großer Thätigkeit betrieben werden. Man hofft, daß schon

Ho nig lainus

oheit,

in Laufe des Jahres 1837 die Schnell-Verbindung mit Galizien zu

Stande gebracht seyn wird. Hier zeigt sich allgemein großes Inte—

resse fuͤr dieses Unternehmen, und die Unterbringung der Aetlen fin⸗

durfte leicht seyn, lrt ist. Es liegen,

det keine Schwierigkeit. Wenn einmal in Bayern die projektir⸗ ten Bahnen ins Leben treten, so wird man hier gewiß gern die

ö Hand dazu bieten, auch in jener Richtung Verbindungen mit—

telst Eisenbahnen oder Dampfschiffen zu befoͤrdern. Letzteres

sobald der Donaulauf erst ganz regu— muß im Interesse der Uimer De f, diese Regulirung, die doch nicht so schwierig seyn kann, zu betreiben. Bei dem großen Ueberfluß an Ka— pitalien, der sich jetzt auf allen Handels- Plätzen zeigt,

wuͤrden sich auch hier viele Kapitalisten bereit finden, die noͤthi⸗

gen Geldmittel zur Einfuͤhrung, oder vielmehr groͤßern Ausdeh— nung der Donau⸗Dampfschifffahrt, vorzuschießen. Die Post

aus Konstantinopel ist angekommen, sie bringt aber nichts, was

der Erwähnung werih, oder wenigstens nicht in der offiziellen . Tuͤrkischen Zeitung enthalten waͤre.

Wien, 23. Dez. (Schles. Ztg. Die Gesundheit Sr.

. Majestat des Kaisers scheint mehr zu erstarken. Man macht diese Bemerkung sowohl im Hoͤchsten Familienkreise wie bei Hof⸗Cere⸗ monieen, auf Spaziergängen, bei Jagden und andern Gelegen—

heiten, wobei die persönliche Anwesenheit des Kaisers selten zu fehlen pflegt.

Gestern war großer Empfang von Seiten Ih—

rer Majestät der Kaiserin, wobei die Damen des hohen Adels in ungewöhnlicher Anzahl aufzuwarten die Ehre hatten. Hin⸗ sichtlich der neuen Uniformirung des Oesterreichischen Militairs

ist noch keine Allerhoͤchste Entschließung Deuische Blatter waren mit dieser Angabe grundlos ist die Behauptung, wie mehrere

herabgelangt; einige zu voreilig. Eben so

daß man in der Oesterreichischen Armee noch keine Reduction wahrgenommen; ich kann aufs bestimmteste versichern, daß die Reduction des Fuhrwesens um 3090 Pferde und sämmtlicher

enthalten. gen gegen die Hedschas noch immer fortdguern

Regimenter um 40 Mann pr. Compagnie schon geraume Zeit verwirklicht ist. Eben aus Triest eingegangenen Nachrich— ten zufolge, haben sich daselbst ganz unerwartet viele Cholerafaͤlle ereignet.

9; Triest hat man Nachrichten in 17 Tagen aus Alexan⸗— drien erhalten, die jedoch keine wichtige politische Neuigkeit Sie berichten nur im Allgemeinen, daß

Syrien häufige Truppen und Munitions-Sendungen abgehen. Aus Macedonien lauten die Berichte hinsichtlich der Pest

. weniger beunruhigend, es scheint, daß der Eintritt der kälteren

Jahreszeit wohlthätig eingewirkt hat. Indessen klagen die Kauf—

leute, daß sie aus Besorgniß, daß die Pest im Fruͤhjahre mehr

uͤberhand nehmen werde, sich verhindert sehen, bedeutende Ge— schäfte einzugehen. G reiechenlan d.

Der neueingesetzte Staats-Rath in Athen die Nachrichten von dort reichen bis zum 24. November scheint sich jetzt mit dem Entwurfe zu einer Constitution zu beschaͤftigen, und so ist

die Opposition, in Erwartung der Dinge, die nun kommen sol— en, allmaäͤlig verstummt. Ueber die Zusammensetzung des neuen Rathes die Griechen nennen ihn National⸗Rath sind in—

dessen die Stimmen noch sehr verschieden. So behauptet ein in Deutschen Blaͤttern mitgetheiltes Privat⸗Schreiben aus Athen,

es äußere sich greße Unzufriedenheit uͤber einzelne Personen.

„Vorzüglichen Anstoß,“ heißt es, „gab der fruuͤher zum Tode ver— urtheiste Kolokotronis. Die uͤber ihn verhaͤngte Todesstrafe wurde zwar in 20jährige Kettenstrafe verwandelt, und bei dem Regierungs⸗-Antritt des Koͤnigs Otto erhielt er die Freiheit; allein bie Verbrechen, deren er angeklagt war, blieben anerkannt, beson⸗

ders seine Theilnahme und Beguͤnstigung der Raͤubereien im Pelopon⸗ nes, die durch den Prozeß eben so gut, als seine politischen Ver, gehen konstatirt sind. Diese koͤnnen nicht weggeleugnet; werden;

tinem Manne aber, auf dem so schwere Schuld sastet, gehoͤrt leineswegs Sitz und Stimme im Staats,Rathe. Den Englaͤn= der, General Church, wuͤnscht man entfernt zu sehen; er ist ein Fremder in Griechenland, der weder die Landessprache spricht noch versteht, der Griechenland keine erheblichen Dienste gelei— siet, und stets beträchtliche Summen aus demselben gezogen hat. Er bezieht gegenwartig noch 12, 960 Drachmen, also ' den dop,

pelten Gehalt eines Staatsraths im ordentlichen Dienste, und

liche Meinung aus, da er schwach, überhaupt ohne

bisweilen müssen ihm noch die Schulden bezahlt werden. Da—⸗ bei kennt er weder die Beduͤrfnisse noch die Mittel des Landes, o daß man nicht begreift, welchen Nutzen Church dem Staats, Rath ringen soll. Gegen Hrn. Xenos spricht sich ebenfalls die oͤffent Verdienste ist um Griechenland, und nicht im besten Rufe steht. Man haͤtte auf den Cykladischen Inseln viel wuͤrdigere und verdienstvollere Maͤnner gefunden, und die Wahl dieses Mannes macht die Zu⸗

J rücksetzung, die den Inseln bel der Einrichtung des Staats⸗Raths

geworden, keineswegs gut.“ , sehr zufrieden uͤber die Zusammensetzung, welche

m'inander auszugleichen.

Dagegen äußern sich andere Kor— das Verd enst habe, alle Parteien in sich zu vereinen und mit Das Atheniensische Blatt Sotir vom „Wir finden uns durch diese Zusammen, y zum Dank gegen die Regierung verpflichtet. Die natio— e. nsicht hat darin ihren Triumph gefeiert. Nicht zu ver, ennen ist uͤbrigens, daß die Zusammensetzung des Staats Raths, ie alles enschliche, auch seine schwache Seite hat, on, welcher man sie seicht und mit großem Glück an' len koͤnnte. So ist die eine der beiden großen Fractionen on Hellas, und zwar diesenige, welche die deutlichsten Beweise

. November sagt:

Zeitungen bemerken,

e Ruͤstun⸗ ch nach

3

der vollsten Hingebung an das Vaterland und das Volk gegeben hat] (die Rumeliotische gegenuͤber der Peleponnesischen), nicht hinlaͤnglich im Schoße dieses Rathes vertreten. Zeit, guter Wille und Be⸗

hartlichkeit besseren das Mangelhafte, das bei dem ersten Anblicke sich als ganz unheilbar darstellt.“

4. 3 w,, 2 ; über Vertrage zahlungsunfaͤhiger Schuldner, zum Nachtheil der Glaͤubiger, getroffen.

Landtags-A1Abschied

fuͤr die zum fuͤnften Provinzial -Landtage der Kur und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz versammelt

gewesenen Staͤnde.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Kbnig von

Preußen c. z. Entbieten Ünsern zum vortaͤhrigen Provinzial-Land⸗

tage der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums

Niederlausitz versammelt gewesenen getreüen Ständen Unsern gnaͤ—⸗ digsten Gruß, und geben denfelben wegen ibrer auf's Reue bethaͤ— tigten Gesinnungen treuer Anhanglichkeir, so wie wegen der Ein— sicht und des Eisers, womit sie die zu ihrer Berathung gekommenen

Gegenstaͤnde behandelt haben, Unser landesvoaterliches Wohlgefallen V e zu en ; gelen ya Staats⸗Ministerium beauftragt, diesen Gegenstand unverzüglich in

zu erkennen, indem Wir ihnen zugleich auf die Uns vorgelegten Erklärungen und Antraͤge

den nachfolgenden gnaͤdigsten Bescheid

gen Umarbeitung des Stempel⸗Gesetzes vom 7. Maͤrz 1822,

ertheilen: 1 Auf die Erklärungen über dte vorgelegten Proposi . tionen 1. Die getroffenen Wahlen von Depatirten und Stellvertretern

jur Mitwirkung bei der Zusammenstellung der Provinzial-Gesetze Gewohnheiten und Statuten genehmigen Wir, und werden den un⸗ ter Zuziehung dieser Abgeordneten btrathenen Entwurf demnaͤchst Unsern getreuen Staͤnden zur Erklarung vorlegen lassen.

Da Wir die gründliche und moͤglichst erschoͤpfende Erledigung

Bewilligung der vorliegenden Petition jedoch in bedeutendem Be— trage zur Folge haben wurde. 3. Die gewünschte Anordnung gesetzlicher Verhütungs-Maßre⸗

geln gegen den Abschluß von Verträgen zwischen Eheleuten, durch welche der Ehemann, zum Nachtheil seiner Glaͤubiger, feinen Rech— ten auf den Nießbrauch und die Verwaltung des Vermögens der Ehefrau entsagt, ist inzwischen durch das Gesetz vom 28. April . J.

4. Nicht minder ist dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde in

Beziehung auf das Verfahren bei Loschung solcher Rittergüter, wel⸗ che die Rltterguts⸗Eigenschaft durch Zerstuͤckelung oder Verminderung der Suhstanz verloren haben, in den Ritterguts⸗Matrikeln, durch Unsere Ordre vom 11. Januar d. J. (Gesetz⸗ Sammlung Nr. 2.) bereits von Uns entsprochen worden

3 Waß den Antrag wegen Aufbringung der Separations⸗Ko⸗ sten fͤr Kirchen, Pfarren, Schulen und Kuͤstereien betrifft, so beab—⸗

sichtigen wir, unter Beruͤcksichtigung der staͤndischen Vorschlaͤge, eine Verordnung zu erlassen, durch welche die Art und Weise, in welcher die Pfarrer, Küster und Schullehrer die Separations-Kosten zu entrichten, und die Gemeinden und Kirchen ndͤthigenfalls die Vorschüsse zu letsten haben, festgeseyt werden foll, und waben Unser

Berathung zu nehmen

6. Dle in der staͤndischen Denkschrift vom 3. Maͤrz v. J., we— bevor⸗ worteten Abdnderungen und Modificationen werden bei der bereits eingeleiteten Revision dieses Gesetzes in Erwaͤgung genommen werden

7. Was den Antrag wegen Wiederaufhebung der Vorschrift Unserer Ordre vom 14 April 1832, betreffend die Abänderung des §. 53 litt, 4. und b. des Stempel-Gesetzes vom 7. Maͤrz 1822, wo⸗

nach die Bestimmungen derselben auch in den noch unentschtedenen

Faͤllen zur Anwendung kommen sollen, anbelangt, so hat Unser Fi⸗

werfung des Provinzial-Rechts bisher schon beruͤcksichtigten beson⸗ deren Rechte der zu Unserer Provinz Brandenburg gehoͤtigen, ehe.

mals Saͤchsischen erblaͤndischen und Querfurther Landestheile, wie des Schwirelbusser Kreises, auch von den von Unseren getreuen

so

Staͤnden fuͤr die Provinzen Sachsen und Schlesien erwählten De- putirten wahrgenommen werden, und daß, wenn es angemessen be⸗

unden werden sollte, aus jenen Landestheilen auch zur Berathung 8 : .

; . , mungen der angefuhrten Ordre zur Erledigung gebracht werden

sollen

Was dagegen die besonderen Rechte in dem Zuͤllschauer Kreise Vorschrist eine rückwirkende Kraft, wie sie in der Denkschrift vor⸗ da der gedachte Kreis bereits seit ausgesetzt wird, habe beigelegt werden sollen.

fuͤglich nicht mit den

uͤber das Provinzigl-Recht der Provinz Brandenburg Deputirte nachträglich gewählt werden.

betrifft, so sind zwar dieselben, Jahrhunderten der Neumark inkorvorirt ist, Schlesischen, sondern nur mit dem Provinzial-Rechte der Neumark zu berathen. so wett sie den Zuͤllichauer Kreis betrisst, Beputirte aus demselben zugezogen werden, und haben Unseren Justiz-Minister fuͤr Gesetz— Revision beauftragt, auch hiernach das Weitere zu vvmrantassen.

2. Da die in unserer Verordnung vom Art. II. A. theils der Altmark, theils der Priegnitz angehͤren, und wenn der Abgeordnete oder dessen Stellvertreter aus einer Altmaͤrkischen Stadt

Wir genehmigen indessen, daß zu dieser Berathung,

nianz⸗Ministerium bald nach Publieatton dieser Srdre die Provinzial

dieser Angelegenheit bezwecken, so genehmigen Wir, daß die bei Ent! Behörden mit einer Anweisuüng versehen, wonach jene Vorschrift

dahin geht, daß nur diejenigen Faäͤlle, in welchen zu einem fruͤͤ⸗ hern Vertrage, obwohl derselbe unter den Begriff einer kaͤuflichen Guté⸗Ueberlassung, im Sinne der obigen Bestimmungen des Stem⸗ pel-Gesetzes, nicht zu subsumiren ist, der Kaufwerth⸗Stempel nicht verwendet worden, oder wo über die Frage, ob ein Vertrag ein eigentlicher Verkguf oder eine verkäufliche Guts- Ueberlassung sey? eine amtliche Erdrterung bereits eingetreten war, nach den Bestim⸗ Hiernach erledigen sich die Besorgnisse, als ob dieser

8. Wir haben bereits eine gruͤndliche Revision der Bestimmungen uͤber das gesammte Vorspannwesen in Friedenszeiten angeordnet, und konnen Unsere getreuen Staͤnde sich dem Vertrauen uͤberlassen, daß ohnedies schon jetzt bei großen Truppen⸗Zusammenziehungen, soweit es ohne Nachtheil thunlich ist, auf Beschaffung des Bedarfs

an Fuhren durch Entreprise, wie dies auch bisher geschehen, moͤg⸗

ö, ist, sich der Fall ereignen konnte, daß es den Priegnitzschen Staͤdten auf dem Kurmaͤrlischen Kommunal-Landtage an einem

Abgeordneten, der diesem Kommunal Verbande angehoͤrt, fehlte, so ist von Uns Anordnung getroffen, daß die mit Altmaärkischen Staͤd—

ten zu einer Kollektiv-Stimme veresnigten Staͤdte der Priegnitz, in dem erwaͤhnten Falle, aus ihrer Mitte einen besonderm Abgeordne⸗ ten oder Stellvertreter fur den Kommunal-Landtag der Kurmark

zu wahlen haben.

3. Zur Ergänzung der Verordnung vom 17. August 1825 we— gen der, nach dem Edikt vom 1. Juli is23 vorbehaltenen Bestim— mungen fuͤr die Kur- und Neumark und die Nieder-Lausitz haben Wir angeordnet ;

1) daß die Stadt Alt⸗Landsberg gemeinschaftlich mit den im Art. II. A. II. 530 690 aufgefùhrten Staͤdten den Landtags -Abgeord⸗ neten zu waͤhlen haben und hinter Oranienburg eingeschaltet werden soll;

2) daß die Staͤdte Lebus, Muͤllrose und Buckow gemeinschaftlich

mit den daselbst 710 90 aufgefuͤhrten Städten den Landtags⸗

Abgeordneten waͤhlen und hinter Seelow eingeschaltet werden;

daß. die Stadt Goͤritz den, Art. II. 6. II. I. aufgefuͤhrten

so wie auch das der Kreis-Ordnung fur die Kur- und Neu— mark vom 17. August 1825 hinzugefuͤgte Verzeichniß der zu Viril- und Kollektt⸗ Stimmen berechtigten Siäͤdte in Bezie— hung auf diese Stadt dahin zu vervollstaͤndigen ist, daß die— selbe kuͤnftig gemeinschaftlich mit Koͤnigswalde, Sternberg, Schermeißel und Lagow einen Abgeordneten zum Kreistage des Sternbergschen Keeises waͤhlt.

17. Augu 1825. lichst wird Bedacht genommen und die Vorspann-Requisitio nen

II. 11 27 aufgesuͤhrten kollektiv wählenden Städte

unter Beschrankung auf das unerlaͤßliche Beduͤrsniß erfolgen wer⸗ den, so wie, daß allen vorschriftswidrigen Verspaäͤtungen der Ent⸗— lassung der Gespanne von den Truppen vorgebeugt, nicht minder auch dafuͤr gesorgt werden wird, daß in jedem Orte die fuͤr unge⸗ wohnliche Ereig nisse, z. B. Feuersbruͤnste, noͤthige Anzahl Pferde zu Hause bleibe. Soweit der Antrag Unserer getreuen Stande auf eine Entschädigung, nicht bloß fuͤr die Fuhrleistung, sondern auch fuͤr die Versaͤumniß, gerichtet ist, haben Wir in dessen Beruͤcksichti⸗ gung bestimmt, daß den, auf Requisition einer kompetenten Mlili⸗ tair⸗Behoͤrde, fuͤr Mandver⸗Leistungen gestellten Anspaͤnnern, vom Eintreffen an dem Orte, wohin sie einbeordert worden, bis zur Ent— lassung, fuͤr jeden Tag, den sie vor oder nach der Ueberweisung zur Fuhrleißtung warten müssen, ohne benutzt zu werden, die reglement?⸗ maͤßige Vergaͤtigung von einer und einer halben Meile gewährt und eine gleiche Entschaͤdigung denselben auch zu Theil werden soll, wenn sie vor Nacht ünbenutzt wieder entlassen werden müssen, und daß fuͤr einen Tag der wirklichen Benutzung bei solchen Truppen⸗Zusammenziehungen in den Faͤllen, wo weniger als drei Meilen zuruͤckgelegt werden, oder wo die Entfernung nicht angegeben werden kann, die reglementsmaßige Verguͤtung allemal fuͤr drei Meilen erfolge.

Dagegen konnen Wir auf den Antrag, den Vorspann uͤberhaupt von der Abfahrt der Anspaͤnner aus ihrem Wohnorte an zu bezih—

Staͤdten hinzutritt und hinter Sonnenburg ihren Platz findet; len, nicht eingehen; wollen jedoch in dieses Beziehung für die Vor⸗

spaͤnner, welche fuͤr die Mandver bei Berlin und Potsdam aus

einem entferntern Umkreise einbeordert werden, in Ruͤcksicht der hier in größerem Umfange eintretenden und jaͤhrlich wiederkehrenden der⸗ artigen Leistungen, ausnahmsweise eine besondere Verguͤtung bewil⸗

ligen, weshalb Unser Kriegs Minister und Minister des Innern und

. Den von dem Lanztage zur Berathung uͤber die bei der Wege⸗Ordnung, insonderheit aus dem Gesichtspunkte der nach den besonderen Verhaͤltnissen und Beduͤrfnissen der Provinz wuͤnschens⸗

werthen Modificationen und Ergaͤnzungen getroffenen Wahlen, er—

theilen Wir Unsere Allerhoͤchste Zustimmung und behalten Uns vor, die Erdffnung der diesfaͤlligen Diskussionen unter dem Vorsitze Un-? seres Ober⸗Praͤsidenten zu seiner Zeit zu veranlassen, auch die Sache

hierndchst zur weiteren gutaͤchtlichen Acußerung wiederum an den naͤchsten Provinzial Landtag gelangen zu lassen.

5. Die Pruͤfung der uͤl richtungen zu Befdrderung Benutzung der Gewaͤsser vom Lanttige haben Wir Unserm Staats-Ministerium aufgetragen, und werden dieselben bei der definitiven Redaction des Gesetzes gebührend in e, . kommen. ;

Wir baben mit Wohlgefallen den Fleiß und die Gruͤndlichkeit wahrgenommen, womit Unsere getreuen Staͤnde diesen wichtigen Gesetz⸗- Entwurf bearbeitet haben.

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der Polizei die betreffenden Militair⸗ und Civil-Behoͤrden mit rer Anweisung versehen haben.

. Die Beschwerde in Betreff des, den staͤdtischen Grundbesitzern, auch ohne ausdrückliche Einwilligung ihrer Hypotheken-Glaͤubtger, gestatteten Austritts aus der Städte-⸗Feuer-Societdͤt und Versie⸗ rung ihrer Gebäude bei einer Privat- Feuer⸗-Versicherungs Anffalt, hat, nach der Uns von unserm Staats⸗Ministerio gemachten An= zeige, den Wünschen Unserer getreuen Staͤnde gemaͤß, inzwischen ihre Entledigung gefunden.

19. Das Gesüch Unserer getreuen Stande vom 2. Maͤrz 1s34

um Befreiung der Städte von den Lasten der Kriminal-Gerichte“

zember 1830 ad II. . 1h. darauf Bescheid erfolgt.

den Berathungen uͤber die allgemeine Gerichts Ordnung, im

6. In Beziehung auf den Uns vorgetragenen Wunsch, daß die

Ausführung Unserer Verordnung vom 23 August 1829,

Die Einführung gleicher Wagen Geleise in denjenigen

Theilen des Brandenburgisch- Lausitzischen Provinzial⸗

Verbandes, in welchen die Verordnung vom 14 Marz

1893 nicht eingeführt ist, betreffend, nach Ablauf des im 8 3. bestimmten Zeitraumes um keinen fugen— blick laͤnger durch Bewilligung irgend einer Nachfrist verschében werde, wollen Wir den §. 1. ÜUnserer Verordnung vom 23. August 1829 dahin abaͤndern, daß kuͤnftig alle neue Achsen an denjenigen Wagen, auf welche jene Verordnung Anwendung Findet, in der dort vorgeschriebenen Breite angefertigt werden sollenm: auch die Verferti—

gung und den Gebrauch neuer Wagen elchsen mit der Vorrichtung

einer doppelten Spur, um nach dem Bedüurfnisse auf ein breites und

auf ein schmales Geleise gestelt zu werden, nach Maßgabe der Been

stimmungen, welche Unsere für die Provinz Sachsen Fleserhalb er— lassene Ordre vom 17. September 1833 enthält, in der Mark Bran— denburg und dem Markgrafthum Niederlausitz ebenfalls gestatten, und werden deshalb eine besondere Verordnung ergehen laffen

1 Auf die staͤndtschen Petitionen

1. Der Antrag auf eine Verordnung uͤber die Waldstreu⸗Be— rechtigung bestdͤtigt die schon an dererseits der diefen Gegenstand ge— fuͤhrten Beschwerden Diese sind in dem Entwurfe zu einer neüen Forst⸗ und Jagd⸗Ordnung berelts beruͤcksichtigt, und wird derselbe Unsern getreuen Staͤnden zur Begutachtung vorgelegt werden

2. Auf den Antrag wegen Bereitung eines ausschließlich nur fuͤr das Vieb genleßbaren Salzes, und dessen Verkaufs um einen billigeren als dermalen allgemeln besehenden Preis, können Wir fär

jetzt nicht eingeben, indem die Bedürfnisse des Staatsbausbasts noch

den gesammten Betrag aller bestebenden Abgaben in Anspruch neben

men und keine Verminderung derselben gestatten, welche letztere die

uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen der Ein- barkeit, und um Erleichterung der Jurisdictionarien bei den uner— des Abflusses und zur Anstauung und 14 , , . k Hen rm! n dritten Propinzial-Landtag der Mark Brandenburg und des Matk—

laßlichen Untersuchungs-Kosten, ist bereits auf dem zweiten und

grafthums Niederlausitz zur Sprache gebracht, uns durch die Land tags⸗Abschiede vom 30. Dezember 1827 ad II. 19. und vom 22. De— Dabei muß es

auch diesmal sein Bewenden behalten. Vir haben die Bestimmung getroffen, daß dieser Gegenstand bet 31

gen

rr .

sammenhange mit der kuͤnstigen Gerichts-Verfassung, werde.

11. Wegen Revision der Gewerbesteuer- und Gewerbevolizei— Gesetzgebung sind die Verhandlungen im Gange und werden mög— lichst beschleunigt werden.

12. Wir wollen, dem Wunsche getreuer Stande gemäß, die Be⸗ stimmung Unserer Ordre vom 17. Juni 1833, daß Beschwerden der Kommunal Landtage gegen Verfügungen Unseres Ministers des In nern und der Polizei vom Ober⸗-Praͤsidenten Uns unmittelbar einge— reicht werden dürfen, unter den in der Ordre vom 1 Juni 182 festgesetzten Modificationen, auch auf Beschwerden gegen andere Mi⸗ nisterien ausdehnen

153. Die Angelegenheit wegen Entschäͤdigung der Gerichts Obrigkeiten fur die Aufbeh es inläaͤndtschen Adschoß⸗ und Ad fahrts⸗Geldes di e V i 1. Juni 1s16, werden Wir noch vor sion zur Entscheidung

. 8 f , 24 ae bringen lassen zerzugliche Berat hang 3 3

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. verde delt ö 21a r z Ka 11 16 I Kess der geistlichen und Unterrichts

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7 ⸗. 122 3 141 8eneeirlen

1. Unsers Ministers

worin angenommen ist daß dei Ausleihung von Kirchen «-Ka⸗ vitalien uber 89 Thlr. die Einwilligung der geißlichen Aufsichts Bebdrde erforderlich sey von Unsern getreuen Staͤnden er boben worden so müssen Wir denselden bemerklich machen daß solche provinzialrechtliche Bestimmungen, wie sie in Be zug nehmen, nicht vorhanden sind Welchen Einfluß dageg. auf dieses Rechtsverhaltniß die dehauptete Observanz hat wi

1 sie aus den der das Maͤrkische Provinzialrecht

im Jahre 1802 uͤber zwischen Deputirten des Kammergerichts, des Ober⸗Konsistortt und der Stande gefuͤbrten Verdandlungen bervorgeben soll, dard ber muß bis zur Beendigung der nabe bevorstedenden Berathung über . Aitmaärlische Provinztalrecht Unsere Entscheidung vorbehalten bleiben.