1836 / 1 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Rajahs stattsindet, mit dem Tode bestrafen.

Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung verbreiten sich die artesischen Brunnen immer mehr, und der dortige Ackerbau wird

dadurch von seinem größten Hindernisse,

. von dem Mangel an Bewaͤsserung, befreit .

Der neue Brasilianische Regent, Herr Feije, ist auf vier im 25. Oktober vertagte er die Ses⸗

j ö . * . diese ihm am

Jahre gewählt worden. son der gesetzgebenden Versammlung, nachdem Tage vorher durch eine Deputation ein Gesetz üersandt hatte, wodurch die Königin von Portugal von allen Anrechten auf den Brasilianischen Thron ausgeschlossen und fuͤr den Fall des kin— derlosen Ablebens des jungen Kaisers das Thronfolge-Recht der juͤngeren Prinzessin Donna Januaria anerkannt wird. Die Le gissatur von Rio Janeiro hat einer in England zusammenzgetre— tenen Gesellschast auf 40 Jahre das Peivilegium vewilligt, den Rio Doce mit Dampfboͤten zu beschiffen.

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J . Aus dem Haag, 26. Dez.

zigen, und zwar eines Vertreters der Provinz Vriesland. van Nes, der sich vor einigen Tagen durch einen Unfall em— pfindlich verletzt hatte, woslte dech bei der Schluß-Sitzung nicht fehlen und ließ sich dahin tragen, um gegen den Geseßz Entwurf zu stimmen, den er auch durch einen energischen Vortrag zu be— raͤmpfen suchte. Zu seiner Widerlegung und zur Vertheidigung

des ganzen Gesetzes trat am Schlusse der Finanz-Minister auf, der anderthalb Stunden lang sprach, bevor es zur Abstim⸗

mung kam. Unter den 25 Deputirten, welche (wie gestern er—

waͤhnt) gegen den Gesetz⸗ Entwurf stimmten, befanden sich fm mt— liche Abgeordnete der wegen ihres Reichthums und ihres Welt— handels den Kern des ganzen Königreiches bildenden Provinzen

Nord- und Suͤd-⸗Heolland. Nach erfolgter Erledigung jener

allgemein interessirenden Frage vertagte die Kammer ihre Sitzung bis zum ersten März d. J Man sieht nun mit einiger Span— nung der Entscheidung der ersten Kammer in Bezug auf das Korn-Gesetz entgegen, glaubt jedoch nicht, daß sie anders aus— fallen werde, als die der zweiten Kammer.

Amsterdam, 26. Dez. Waͤhrend dieser Woche beschäf⸗ igten sich die Spekulanten in Staats- Papieren wieder hauptsaͤchlich init Spanischen Ardoin-Abligationen und fuͤhrten darin einen sehr lebhaften Umsatz herbei. Dieselben blieben verwichenen Sonnabend gesucht, indem 187 à A9 pCt. fuͤr Stucke von großen und kleinen Summen gern bewilligt wurden; doch die darauf eingetroffenen nie— drigeren Notirungen von Paris und Antwerpen brachten die Preise in den ersten Tagen dieser Woche auch hier wieder zum Weichen, fo daß Ardoin⸗Obligationen zu 5M, A8 i verhandelt wurden. Nun aber wendete sich das Blatt nochmals; höhere Notirungen von den erwahnten Plaͤtzen, begleitet durch mehrere ansehnliche Einkaufs⸗ Auftrage von Antwerpen, steigerten den Cours anfangs bis A8?“ a é pt,, und als am naͤchsten Tage eine Staffeite von Paris noch öhcre Notirungen ankuͤndigte und auch die Englischen Briefe einen „änstigeren Stand der Spanischen Fonds meldeten, welches alles vielleicht von einem neuen Finanz -Plan abzuleiten ist, den die Ge⸗ rüchte dem Spanischen Minister zuschreiben, schritt das hiesige Stei⸗ gen weiter vor und erreichten die besagten Obligationen vorgestern den Cours von 497 50 pCt. Am gestrigen Festtage ist der

Cours in den Effekten⸗Societäten bis 2 pCt, hinaufgetrieben wor⸗ dies scheint aber nur durch ein übermäßiges Spiel verursacht

257 den;

zu seyn, da der Preis am Ende auf 0 M pCt. wieder zuruͤckgekom⸗ men ist. Der Umsatz in den uͤbrigen Spanischen Schuld⸗Dofumen— ten war hierbei sehr unbedeutend, dennoch richteten sich deren Preise nach dem Gang, den die Ardoin⸗-Ooligationen hielten; die letzten Preise sind von alter ausgestellter Schuld 185,4, von Passiven 117 und defered 251“ pCt. Die Konversion der aͤlteren Spanischen Effekten in Ardoin⸗Obligationen ist nunmehr wieder eröffnet; die

Inhaber, welche den vorigen Termin nicht benutzt haben, gehen aber

zitzt eines Jahres Zinsen verlustig Mit dem Handel in Hollaͤndi⸗ schen Staats⸗-Papleren ist es sehr still gewesen,; die steigende Rich⸗ tung der Spanischen Fonds brachte die etwas gewichenen Course wieder anf den besseren Stand vom vorigem Sonnabend zuruͤck, fo daß vorgestern Integrale zu 517½, proc. wirkliche Schuld zu 1011213, Syndikat⸗Dbligationen zu 9a e pCt. und Kanzbillets zu 2154, abgengmmen wurden. Aetlen der Handels- Geselischaft blie— ben zu 123. oEt begehrt, nachdem auch fuͤr diese einige Flauheit vorherging. Der Handel in den uͤbrigen fremden Staats- Papieren oar wieder sehr unbedeutend und die Preise von Russischen und Desterreichischen Fondz, wie auch von Preußischen Loosen fast ohne Vtraͤnderung. Der Held-Tours erhielt sich fest auf 344 pCt; ein⸗ zelne Prolongationz⸗Seschäfte wurden auch zu 41 pCt. ab eschlos⸗ sen. Die Vermuthung, das das neue Korn⸗Gefetz, . diese Woche in Berathung kommen mußte, in den Kammern durchgehen würde, hatte verwichenen Montag am Getraldemarkt, des ein zetre⸗ tenen Frostwetters ungeachtet, mirmlich lebhaften Handel zur Folge; es meldeten sich mehrere Selälanten far Weizen, welche die voör— bandenen Partieen zu etwas bhährrem Preise wegnahmen; man zahlte fuͤr 128pfünd alten bunten Ye nicken Weizen 206 Fl., 13 1pfünd. Anklamer 185 Fl, 125pfänd. Stettiner und Rostocker dito 173 Fl. 125pfuͤnd. inländischen dito 150 FJ. Den Roggen ging nur 125. 12pfuͤnd, inläͤndischer zu 116 133 31. ab. Die vokerwaͤhnte Ver= muthung ist denn auch eingetroffen, da das Kern Gesetz vorgestern mit der geringen Mehrheit von vier Stimmen durch die zweite Kam⸗ mer der Generglstaaten angenommen worden iß, wegen ' der Fesitage hat sich der Eindruck, den solches nun auf den Kornmarkt? haben wird, noch nicht bemerklich machen koͤnnen.

Belgien.

Luͤttich, 28. Dez. Das hiesige Journal melt et: „E kommen noch fortwährend Studirende Menge hier an, . die Zahl derselben wird gewiß die der gluͤcklichsten Jahre der hiesigen Universitaͤt erreichen, wenn nicht gar übertreffen. Fast alle Vorlesungen haben bereits begonnen,

Ernst Und Dupret haben dieselben in dieser Woche eröffne 12 ö t. Diese Professoren, deren Ernennung schon im voraus von ö. Publikum gebilligt wurde, sind sehr gut empfangen worden . wir haben inn * glauben, daß sie ; n, den guten Ruf zu behaupten, dessen sich bie juristische ? kultat der hiesigen Universitaäͤt steic , ö

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Dez. Die gestrige Statsttbning e , i er , ,

e erzelius an dessen Hochzeitstage ̃ dee, . * 3737 ge, den 19ten d. M, in den Se. Masestaͤt hatten der Schwedischen Akademie d : Schreiben vom 121en 8. angezeigt, daß Sie einen .

durch zu folgendem Ausruf veranlaßt-: „Welche Abscheulichkeit! Wir, hier in Jamaika, werden unseres Eigenthums beraubt, und in anderen Kolonieen gestatten die Regierungen den Skla— venhandel und dulden, daß dieselben sich davon bereichern koͤnnen!“

Der Sun erzaͤhlt, daß in Konstantinopel kuͤrzlich ein Grie⸗ chischer Schneider an der Hausthuͤr einer Tuͤrkin aufgehaͤngt worden, weil er mit derselben in einem vertrauten Umgange ge. lebt, den die Tuͤckischen Gesetze, wenn er zwischen Tuͤrken und

Dez. Bei der gestern erwähnten Abstimmung uͤber das neue Korn Gesetz waren saͤmmtliche Mit zlieder der zweiten Kammer anwesend, mit Ausnahme eines Ein- Hert

; . Auch die mit den Vortragen üher neueres Civil-Recht beauftragten Herren L.

dazu beitragen wer⸗

2 1

Unterstuͤtzung fuͤr einen jungen Literaten von viel versprechenden Anlagen. Als hierauf am 18ten die Akademie in corpors dem Koͤnige ihren Dank darbrachte, zeigte der Monarch ihr durch Seine Erwiederung an, daß Er 150 Ducaten zu ihrer Ver— fügung suͤr den Schrifisteller bestimme, der am wuͤrdigsten das Leden der beiden Koͤnige Gustav Adolf der Große und Karl X. von Schweden beschreiben würde. Vorgestern hielt die Akademie auf dem großen Boͤrsensaale ihre Jahrsversammlung im Beiseyn Ihrer Majestaͤten.

Der Ministe: der auswärtigen Angelegenheiten, Graf v. Wetterstedt, ist nun so weit hergestellt, daß er mit den Beam— en des Kabinets arbeiten und Besuche von Freunden anneh— men kann

a Die beiden letzten Daͤni—

D *

Kopenhagen, 24. Dezember. schen Staͤndebläͤtter vom 22. größerem Interesse, namentlich das erstere, welches die Nummern 22 und 23 der Stände -Zeitung zugleich liefert, und in welchem uͤber die Sitzungen vom 19., 11, 12. und 15. Dezeinber berich⸗

tet wird. Unter diesen war die vom 10ten besonders reichhaltig,

indem in derselben drei mehr oder minder wichtige Propositionen von ihren Urhebern entwickelt und uͤber die jedesmalige Frage, ob dieselben einem Comité

von diesen Propositionen die des Grafen Holstein durch ihren Gegenstand und die Ersrterungen, welche sie veranlaßte, ein all⸗ gemeineres Interesse in Anspruch. Sie ging dahin, daß die Staͤnde-⸗Versammlung Se. Majestät ersuchen mochte, durch den Koͤniglichen Bank-⸗Commissair die Aufmerksamkeit der National⸗ Bank auf mehrere Punkte in Betreff der Rechenschafts-Berichte und der Verwaltung der Bank n lenken. Der Proponent be— merkte zur Motivirung seines Antrags:

man von allen Verwaltern offentlichen Vermögens verlange, daß

(ie durch Bekanntmachung ihrer Rechenschafts Berichte die Bei⸗ tragenden in Stand setzten, ihr Verfahren in Beziehung auf das ihnen Anvertraute kennen zu lernen und zu beurtheilen, koͤnnte

es nicht auffallend seyn, wenn die Actien-Besitzer eine großere

und daß sie ihre I Bank-Abrechnung nicht als voͤllig befriedigt achteten.

Er ent⸗ Auskunft zu erhalten den Actien-Inhabern besonders zu thun Bank-⸗Verwaltung eingeweihtes Mitglied bewogen, Auftläͤrungen gleich aber die Bank wegen des ihr vorgeworfenen Mangels an

der Vorschlag des Proponenten nicht in weitere Erwägung ge— zogen werden moͤchte.

schlossen, nachdem mehrere Mitglieder geaͤußert hatten, es mochte, mit Ruͤcksicht auf die Unabhängigkeit der Bank von der Regie—

Koͤnige auf solche die Nationalbank betreffende Aufklärungen an— zutragen. Eine andere der erwaͤhnten Propositionen ruͤhrt von

setzliche Bestimmung ab, wodurch der unverehelichte Bauerknecht,

der bestehenden Gesetzgebung auf ihm ruhenden Beschraͤnkung seiner persoͤnlichen Freiheit, vermoge welcher er gensͤthigt ist, in einen festen Dienst zu treten, befreit werde. Dieser Antrag ward nach langen Ersrterungen abgelehnt.

e u re , .

Kassel, 21. Dezember. (Frankf. Journal.) Zum kur— hess. Kommissarius bei der Einfuͤhrung des neuen Zollwesens im Herzogthum Nassau und den vorbereitenden Arbeiten dazu, ist in diesen Tagen von Sr. H. dem Kurprinzen-Regenten der Oberzoll⸗Direktor v. Schmerfeid, der zugleich die Functionen ei— nes Oberpost-Inspektors bei der Thurn- und Taxischen Oberpost— Administration in Kurhessen versieht, juͤngerer Bruder des Ober— gerichts-Direktors in Hanau, ausersehen worden, und wird sich y. zu diesem Ende unverzuͤglich von hier nach Wiesbaden begeben.

( Die Klageschrift des Magistrats der Stadt Kassel gegen den Staats-Anwalt zur Wahrung und Aufrechthaltung des Stif— tungs-Briefs des hiesigen Lyceums und zur Erhaltung dieses, in Folge der Gruͤndung einer Staats -Anstalt unter dem Namen Gymnasium durch den Minister des Innern gefaͤhrdeten Insti— tuts, ist erst jetzt bei dem hiesigen Ober-Gerichte uͤbergeben wor⸗ den, und das Publikum, welches lebhaften . an dieser Streit-Angelegenheit nimmt, ist sehr begierig auf die nunmehr zu erwartende gerichtliche Entscheidung derselben. Die Verzoͤge— rung der wirklichen Anhaͤngigmachung dieses Prozesses von Sei— ten des hiesigen Magistrats hatte ihren Grund theils in dem Umstande, daß der neue Stadtrath in Gemaäͤßheit der eingefuͤhr⸗ ten neuen Gemeinde Ordnung erst in Function treten mußte, um sich mit diesem Gegenstande befassen zu köoͤn— nen, theils darin, daß einer Vorschrift Urkunde nachzukommen war. Diese verordnet naͤmlich in / ihrem 125sten Artikel. „Gemeinden beduͤrfen zu einer

der Verfassungs⸗

durch dieselbe zuzuerkennenden Preis von 300 Rihlr. Beo. be— stimmt hatten, und zwar entweder fuͤr diejenige besonders werth⸗ volle Schrift, die im Laufe des Jahres erschienen, oder auch zur

rung, wohl nicht die passendste Form seyn, bei Sr. Maj. dem

dem Kammerherrn Reventlow her und zielt auf eine neue ge⸗

wenn er ein Alter von 25 Jahren erreicht habe, von der nach

und 23. Dezember sind wieder von

. u uͤberweisen seyen, von der Ver⸗ sammlung berathen und entschieden wurde. Vorzugsweise nimmt

Zu einer Zeit, wo

erholt hatten, trafen sie die noͤthigen Anstalten,

Mill. Pesos gewiß nicht zu hoch angeschlagen wirb. Allein der

des Hauses beschraͤnkte sich nicht auf eigentliche Da b e e tionen, er erstreckte sich vielmehr uͤber alle Klassen der Gesellschaft so daß viele Einwohner der Stadt ihr Vermoͤgen bei demselben deponirt hatten u. s. w. Unter solchen Umständen mußte dag am 15. Sept. lautwerdende Gerücht, der eigentliche Geschaftsführer dieses Hauses, Herr Friedrich Hornung, sey ploͤtzlich verschwun, den, natuͤrlich großen Schrecken in Buenes-Ayres verbreiten Schon am folgenden Tage ward dieses Geruͤcht durch eine soͤrmliche Bekanntmachung des Hauses bestaͤtigt, mit dem Ersu⸗ chen an alle Inhaber von Tratten und sonstigen Papieren, si

damit zu melden, weil man Ursache habe, die Echtheit vieler derselben zu bezweifeln. Darauf traten mehrere angesehen Kaufleute zusammen und begaben sich zu Don Faustina Pe zica, dem aͤltesten der Gebruͤer und Chef des Hauses, wo ih— nen ein Brief des Fr. Hornung mitgetheilt ward, worin dieser nicht nur gesteht: „er habe eine Menge von Unterschriften auf Wechseln ꝛc. verfaͤlscht,“ sondern auch ferner erklart: „das Haus sey ganzlich bankerott, und die Gläubiger hätten wenig zu er⸗ warten,.“ Nachdem jene Kaufleute sich vom ersten Schrecken um der Sache mehr auf den Grund zu kommen, und am 20. Sept. uͤberreichten die Betheiligten eine Bittschrift an den Praͤsidenten, worin sie das Resultat ihrer Nachforschungen vorlegen und Se. Execellen

um Gerechtigkeit bitten. Hier sagt man wir wissen nicht, mi

velchem Gründe der erwaͤhnte Geschästzfuͤhrer des Hauseg Leiea, Fr. Hornung, heiße eigentlich A. . . . . sey fruͤher

Kaufmann in einer Schwesterstadt gewesen, und dort schon wegen verfälschter Wechsel fluͤchtig geworden, habe dann zwar spaͤter, als Associs des genannten Hauses in Buenss-Ayres, ase seinz Verbindlichkeiten in jener Stadt nebst Zinsen gedeckt, sey aber dennoch unter dem Namen Hornung zu dem alten Metier zu⸗ ruͤckgekehrt. Die Zukunft wird ohne Zweifel lehren, ob diese Vermuthungen gegruͤndet sind.

München, 26. Dez. Hiesige Blätter melden, daß die mitternaͤchtliche Feier der heil. Christnacht ohne alle Stoͤ—

rung vor sich gegangen sey.

Oeffentlichkeit ö der Verwaltung der Bank wuͤnschten, illigen Erwartungen durch die jährlich gedruckte

Se. Koͤnigl. Hoheit Dem Augusto, Herzog von Leuchten— berg 2ꝛc., vermachte in seinem Testamente vom 16. Dez. 1834 der Stadt Eichstätt ein Legat von 50, 06090 Fl. fuͤr ihre Armen, welche Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Herzogin von Leuchten— berg, als Vormuͤnderin der hohen Anverwandten des Seligen, und Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Karl Theodor von Bayern, als

Testaments-⸗Exekutor, zur Begrundung einer Beschaͤftigungs⸗An⸗

wickelte sodann die Punkte näher, uͤber welche eine genauere

stalt fuͤr erwachsene Arme und einer Arbeits-Schule fuͤr arme

Kinder bestimnmien.

seyn mochte. In Folge dieses Antrags sand sich ein in die

in Beziehung auf mehrere der angeregten Punkte zu geben, zu

Zufolge einer Anordnung des Ministeriums des Innern sind bis zum Ende des Monats Januar 1836 in jeder Kreis Haupt— stadt Versammlungen der Rabbiner, der israelitischen offentlichen

Elementar- und Religtons Lehrer und bevollmaͤchtigter Vertreter

Deffentlichkeit zu rechtfertigen und darauf anzutragen, daß

der israelitischen Kultus-Gemeinden abzuhalten, welche unter

Leitung von Regierungs-Cemmissairen die Angelegenheiten des

Dies wurde auch mit Ruͤcksicht auf di: 4 ersten Punkte von der Versammlung mit tz gegen 28 be⸗

Klage gegen den Staats-Anwalt zwar nicht der Ermächtigung einer Verwaltungsbehorde; indessen soll derjenigen Behörde, welcher die obere Aufsicht auf die Verwaltung des Gemeinde

geschehen, um etwa einen vorgaͤngigen Versuch der Guͤte einlei⸗ ten zu koͤnnen.“ Da das hiesige Lyceum eine Stiftung ist, die nicht unter der Provinzialregierung, sondern unmittelbar unter der Staatsregierung steht, so hielt sich erstere nicht fuͤr befugt, die Anfangs an sie ergangene Anzeige anzunehmen, und am Ende traf es sich, daß an den, gegen welchen die Klage gerichtet werden sollte, namlich den Minister des Innern, die Anzeige zu richten war. Der Staatsminister Hassenpflug legte indessen der gerichtlichen Anhaͤngigmachung dieses Prozesses von seiner Seite kein Hinderniß in den Weg, dispensirte vielmehr den hiesigen

Magistrat bei dem vorzunehmenden Schritte von der Abhaltung der sechswoͤchentlichen Frist. Hamburg, 18. Dez. (Allg. Ztg.) Seit der traurigen Geschichte von Fontleroi in London hat wohl nicht leicht ein Unfall der Art in der Handelswelt mehr Aufsehen gemacht, als ein vor kurzem in Buenos-Ayres ausgebrochener, betruͤgerischer Bankerott, durch welchen auch hier und am Rhein mehrere Häuser stark mitgenommen werden. Das Haus Sebastian Le—⸗

zicay Hermanos genoß einen so aus gedehnten Kredit, daß die Summe der von demselben ausgestellten und von anderen entweder in Zah— lung angenommenen oder diskontirten Wechsel mit anderthalb

Vermoͤgens zusteht, 6 Wochen vor Anstellung der Klage Anzeige , ! 3 so findet bei Einhaltung der Bedingungen, welche die Anmer—

(Regierungs- Blatt Nr. 35) mit dem J. Januar kuͤnftigen 30. res in Wirksamkeit.

israelitischen Kultus, der Synagogen-Ordnungen, des israeliti— schen Religions-Unterrichtes und der Aufstellung einer israeliti— schen kirchlichen Ober-Behoͤrde zu berathen haben. Nuͤrnberg, 26. Dez. Bei der dritten Dampfsahrt, wel⸗ che am ersten Weihnachts- Festtage gegen 4 Uhr Abends von Fuͤrth nach Nuͤrnberg zuruͤck gemacht wurde, ereignete sich in der Gegend von Muggenhof der Unfall, daß eines der Rader eines Personen⸗ Wagens, aus einer bis jetzt unermittelten Ur⸗ sache, sprang, was die Folge hatte, noch zwei Raͤder dieses Wagens abgleiteten, weil der Lenker der Lokomotiv-⸗Maschine noch einige Hundert Schritte sortfuhr, ehe er auf den Unfall auf⸗— merksam gemacht wurde. Sobald er anhielt, konnten alle Per⸗ sonen (von denen keine irgend eine Beschaͤdigung erhielt, weil der Wagen immer in der Reihe geblieben war) ruhig ausstei— gen, wurden in andere Wagen pertheilt, der beschaͤdigte aus der Neihe gehoben, und darauf die Fahrt ungehindert fortgesetzt. So unangenehm der Unfall an sich ist, so beruhigend ist die dabei gemachte Doppel-Erfahrung, einmal, daß weder die Bahn selbst, noch die Schienen im Mindesten darunter gelitten haben, und daß andererseits das Publikum in seinem Vertrauen und in seiner Vorliebe fuͤr die Dampffahrt nicht im Geringsten irre emacht worden ist, da fuͤr die naͤchsten zwei Feiertage bereits 7 alle Wagen fur saͤmmtliche Fahrten bestellt sind. Stuttgart, 24. Dez. Das heutige Regierungsblatt enthalt erstens eine Verfugung des Finanz-Ministeriums, be— treffend die durch den Beitritt des Großherzogthums Baden veranlaßten Abänderungen im Zoll-Tarif; zweitens eine Ver— fuͤgung, betreffend die Erleichterung der Durchfuhr auf kur— zen Straßen-Strecken, lautend: „Nachdem bei den Ver— handlungen uͤber den Anschluß des Großherzogthums Ba— den an den Verein ruͤcksichtlich derjenigen kurzen Straßen, welche kuͤnftig nach Maßgabe des vierten Abschnitts des Vereins-Tarifs, gegen Festsetzung einer Kontrol-Gebuͤhr, von der Vece. befreit seyn sollen, anderweite Verab⸗ redung getroffen worden ist, so sieht man sich demgemäß zu folgender Verfugung veranlaßt: 1) Auf saͤmmtlichen Straßen zuͤgen, welche das Vereinsgebiet auf der Linie von Kehl (bei Straßburg) bis Mittenwald (in Bayern), oder suͤdlich dieser Linie beruͤhren, so wie auch auf sammtlichen Straßenzuͤgen, welche das Vereinsgebiet von einem der Neckarhäfen, oberhalb Mainz aus, uͤber die Gränzlinie von Basel bis Mittenwald und um⸗ gekehrt durchziehen, wird, statt der ordentlichen ,, Durchgangs-Abgabe, ausnahmsweise nur eine Kontrol-Gebuͤhr von 6 Kreuzern fuͤr die Pferde⸗Ladung, oder im Falle der Ab— waͤgung, von einem halben Kreuzer vom Centner erhoben. 2) Wenn die Transit⸗Guͤter auf ihrem fruͤheren Zuge durch das Vereins⸗Gebiet bereits eine Durchgangs-Abgabe entrichtet haben,

kung, Abtheilung 1II., Abschnitt III., Punkt 2, des Vereins⸗Tarifs bezeichnet, eine Erhebung der gedachten Kontrol⸗-Gebuͤhr auf den vorgenannten Straßen nicht statt. 3) Auf anderweiten Straßen, welche das Vereins-Gebiet auf kurzen Strecken durchschneiden, kann, wenn die oͤrtlichen Verhaͤltnisse das Beduͤrfniß zeigen, eine weitere Ermäßigung der Durchgangs- Gefaͤlle oder deren Verwandlung in eine nach Pferdes Ladung zu entrichtende Kon⸗— trol⸗Gebuͤhr angeordnet werden. 4) Gegenwärtige Ver fuͤgun tritt statt der Ministerial⸗Verfuͤgung vom 19. Dezember 183 Mit dem Vollzug ist die Königl. Zoll—

Karlsruhe, 25. Dez. Die Selner ee, dem Mark⸗ grafen Wilhelm von Baden von Hoͤchstdessen Durchlauchtigster Gemahlin, Ihrer Hoheit der Frau Markgräfin Elisabeth, ge— bornen Herzogin von Wuͤrttemberg, am 18. d. M. geborne Prinzessin empfing heute, Mittags 12 Uhr, in Gegenwart der in dem Markgraͤflichen Palais versammelten höͤchsten Herrschaf— ten und des Hofes, die heilige Taufe, mit den Namen: Pauline Sophie Elisabeth Marie. Taufpathen waren: Ihre Koͤniglichen

Direction beauftragt.“

an von Wuͤrttemberg, Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Pa— i us von Ungarn und Hoͤchstdessen Frau Gemahlin Kaiserl. hoheit, Ihre Hahn die Frau Herzogin Henriette von Wurt⸗ knberg, Se. Hoheit der Markgraf Maximilian von Baden, Se. Durchlaucht der Fuͤrst und Ihre Hoheit die Fuͤrstin von Fuͤr— senbetg. hre Kaiserl. Hoheiten der Erzherzog und die Erzher= ogin Palatinus wurden durch den Kaiserl. Desterreichischen Ge⸗ sandten, Grafen von Buol-⸗Schauenstein, und dessen Gemahlin

vertreten.

kJ .

Negierungs⸗ Blattes enthalt eine ausfuͤhrliche, vom Ministerium

Fes Innern unterm 5ten d. M. erlassene ,, nn zu dem Gesetze uber den Aufwand fuͤr Volks⸗-Schulen und die Hechts⸗Verhaͤltnisse der Schullehrer.

. 6.

Wien, 22. Dez. (Allg. Ztg.) Der Vorstand der Eisen⸗ bahn / Gesellschaft hatte die Ehre, vei Sr. Maj. dem Kaiser zur Au⸗ dienz gelassen zu werden, Die Ilrbeiten an der Eisen bahn nach Ga⸗ lizien werden mit dem Eintritt der bessern Jahreszeit beginnen, und mit großer Thätigkeit betrieben werden. Man hofft, daß schon im Laufe des Jahres 1837 die Schnell-Verbindung mit Galizien zu

ü

resse fuͤr dieses Unternehmen, und die Unterbringung der Aetien fin⸗ det keine Schwierigkeit. Wenn einmal in Bayern die projektir⸗ ten Bahnen ins Leben treten, so wird man hier gewiß gern die Hand dazu bieten, auch in jener Richtung Verbindungen mit— telst Eisenbahnen oder Dampfschisffen zu befoͤrdern. Letzteres duͤrste leicht seyn, sobald der Donaulauf erst ganz regu— rt ist,. Es muß im Interesse der Uimer Gen liegen, diese Regulirung, die doch nicht so schwierig seyn kann, zu betreiben. Bei dem großen Ueberfluß an Ka— pitalien, der sich jetzt auf allen Handels-(Plaͤtzen zeigt,

ö

gen Geldmittel zur Einfuhrung, oder vielmehr groͤßern Ausdeh— nung der Donau⸗Dampfschifffahrt, vorzuschießen. Tie Post aus Konstantinopel ist angekommen, sie bringt aber nichts, was deer Erwähnung werih, oder wenigstens nicht in der offiziellen ALuͤrkischen Zeitung enthalten ware.

- Wien, 23. Dez. (Schles. Ztg. Die Gesundheit Sr. Majestaͤt des Kaisers scheint mehr zu erstarken. Man macht diese Bemerkung sowohl im Hoͤchsten Familienkreise wie bei Hof ⸗Cere— onieen, auf Spaziergängen, bei Jagden und andern Gelegen— heiten, wobei die persönliche Anwesenheit des Kaisers selten zu fehlen pflegt. Gestern war großer Empfang von Seiten Ih⸗ rer Masestäaͤt der Kaiserin, wobei die Damen des hohen Adels in ungewöhnlicher Anzahl aufzuwarten die Ehre hatten. Hin— sichtlich der neuen Uniformirung des Oesterreichischen Militairs ist noch keine Allerhoͤchste Entschließung herabgelangt; einige Deuische Blätter waren mit dieser Angabe zu voreilig. Eben so grundlos ist die Behauptung, wie mehrere daß man in der Oesterreichischen Armee noch keine Reduction wahrgenommen; ich kann aufs bestimmteste versichern, daß die

Reduction des Fuhrwesens um 3090 Pferde und sammtlicher

Regimenter um 40 Mann pr. Compagnie schon geraume Zeit

verwirklicht ist. Eben aus Triest eingegangenen Nachrich⸗ ten zufolge, haben sich daselbst ganz unerwartet viele Cholerafaͤlle ereignet.

g Triest hat man Nachrichten in 17 Tagen aus Alexan— drien erhalten, die jedoch keine wichtige politische Neuigkeit enthalten. Sie berichten nur im Allgemeinen, daß gen gegen die Hedschas noch immer fortdauern

Syrien häufige Truppen und Munitions-Sendungen abgehen. . Aus Macedonien lauten die Berichte hinsichtlich der Pest weniger beunruhigend, es scheint, daß der Eintritt der kaͤlteren

sten der Großherzog und die Großherzogin, Ihre Maj. die Ko · een en are, die Rumeliotische gegenuͤber der Peleponnesischen), nicht hinlaͤnglich

Ober⸗Hofprediger Martini verrichtete die heilige Hand⸗ un gie gestrige Nummer des Großherzoglichen Staats- und

wurden sich auch hier viele Kapitalisten bereit finden, die noͤthi⸗

Stande gebracht seyn wird. Hier zeigt sich allgemein großes Inte⸗

Zeitungen bemerken,

ie Ruͤstun⸗ ch nach

Jahreszeit wohlthätig eingewirkt hat. Indessen klagen die Kauf

leute, daß sie aus Besorgniß, daß die Pest im Fruͤhjahre mehr

überhand nehmen werde, sich verhindert sehen, bedeutende Ge—⸗ schaͤfte einzugehen.

e i h e n l a n d.

ö. Der neueingesetzte Staats⸗Rath in Athen die Nachrichten von dort reichen bis zum 24. November scheint sich jetzt mit dem Entwurfe zu einer Constitution zu beschaͤftigen, und so ist die Opposition, in Erwartung der Dinge, die nun kommen sol— ken, allmälig verstummt. Ueber die Zusammensetzung des neuen Rathes die Griechen nennen ihn National⸗Rath sind in— dessen die Stimmen noch sehr verschieden. So behauptet ein in Deutschen Blaͤttern mitgetheiltes Privat⸗Schreiben aus Athen, es äußere sich greße Unzufriedenheit uͤber einzelne Personen. „Vorzüglichen Anstoß,“ heißt es, „gab der fruͤher zum Tode ver— urtheilte Kolokotronis. Die uͤber ihn verhaͤngte Todesstrafe wurde zwar in 20jaährige Kettenstrafe verwandelt, und bei dem Regierungs, Antritt des Königs Otto erhielt er die Freiheit; allein bie Verbrechen, deren er angeklagt war, blieben anerkannt, beson⸗ ders seine Theilnahme und Beguͤnstigung der Raͤubereien im Pelopon⸗ nes, die durch den Prozeß eben so gut, als seine politischen Ver, gehen konstatirt sind. Diese koͤnnen nicht weggeleugnet; werden;

.

K

dieselben bei der definitiven Redaetion des

tinem Manne aber, auf dem so schwere Schuld sastet, gehoͤrt

keineswegs Sitz und Stimme im Staagts-Rathe. Den Englaͤn⸗ det, General Church, wuͤnscht man entfernt zu sehen; er ist ein remder in Griechenland, der weder bie Landessprache spricht noch versteht, der Griechenland keine erheblichen Dienste gelei—

siet, und stets beträchtliche Summen aus demselben gezogen hat.

Er bezieht gegenwärtig noch 12,000 Drachmen, also den dop⸗ pelten Gehalt eines Staatsraths im ordentlichen Dienste, und ktsweilen müͤssen ihm noch die Schulden bezahlt werden. Da— bei kennt er weder dle Beduͤrfnisse noch die Mittel des Landes, o daß man nicht begreift, welchen Nutzen Church dem Staats Rath ringen soll. Gegen Hrn. Xenos spricht sich ebenfalls die oͤffent⸗ iche Meinung aus, da er schwach, uberhaupt ohne Verdienste ist um Griechenland, und nicht im besten Rufe steht. Man haͤtte auf den Cykladischen Inseln viel wuͤrdigere und verdienstvollere Maͤnner gefunden, Üünd die Wahl dieses Mannes macht die Zu— ruͤcksetzung, die den Inseln bei der Einrichtung des Staats-Raths geworden, keineswegs gut.“ Dagegen Kußern sich andere Kor, d, . sehr zufrieden uͤber die Zusammensetzung, welche das Verdienst habe, alle Parteien in sich zu vereinen und mit mnander auszugleichen. Das Atheniensische Blatt Sotir vom November fagt: „Wir finden uns durch diese Zusammen, h zum Dank gegen die Regierung verpflichtet. Die natio—; . nsicht hat darin ihren Triumph gefeiert. Nicht zu ver⸗ nn, ist ubrigens, daß die Zusammensetzung des Staats Raths, 9. alles enschliche, auch seine schwache Seite hat, 3 welcher man sie seicht und mit großem Gluͤck an— n. könnte. So ist die eine der beiden großen Fractionen on Hellas, und zwar diesenige, welche die deutlichsten VBeweise

3 ber vollsten Hingebung an das Vaterland und das Volk gegeben hat im Schoße dieses Rathes vertreten. Zeit, guter Wille und Be—

hartlichkeit besseren das Mangelhafte, das bei dem ersten Anblicke sich als ganz unheilbar darstellt.“ ,

1 / 7 7 Landtags-Abschied

fuͤr die zum fuͤnften Provinzial-Landtage der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausttz versammelt gewesenen Stände.

MNiederlausitz versammelt gewesenen getreüen Standen Unsern gnaͤ—

ibrer auf's Neue dbethä⸗

l Auf die Erklärungen über dte vorgelegten Proposi— tionen

L Die getroffenen Wahlen von Deputirten und Stellvertretern zur Mitwirkung bei der zusammenstellung der Provinzial-Gesetze, Gewohnheiten und Statuten genehmigen Wir, und werden den an⸗ ter Zuziehung dieser Abgeordneten berathenen Entwurf demnaͤchst Unsern getreuen Staͤnden zur Erklarung vorlegen lassen.

Da Wir die gruͤndliche und moͤglichst erschoͤpfende Erledigung dieser Angelegenheit bezwecken, so genehmigen Wir, daß die bei Ent werfung des Provinzial-⸗Rechts bisher schon beruͤcksichtigten beson⸗ deren Rechte der zu Unserer Provinz Brandenburg gehörigen, ehe— mals Saͤchsischen erblaͤndischen und wie des Schwiibusser Kreises, auch von den von Unseren getreuen Staͤnden fuͤr die Provinzen Sachsen und Schlesien erwählten De— putirten wahrgenommen werden, und daß, wenn es angemessen be—

Querfurther Landestheile, so 41 y Sinn ö Belt . ; pel-Gesetzes, nicht zu subsumiren ist, der Kaufwerth⸗Stempel nicht

ihnen zugleich auf die Uns vorgelegten

gen Umarbeitung des Stempel⸗Gesetzes vom 7. Maͤrz 1822, bevor⸗

8

Faͤllen zur Anwendung kommen sollen, anbelangt, so hat Unser Fi⸗

dabin geht, daß nur , . Faͤlle, in welchen zu einem früͤ⸗ hern Vertrage, obwohl derselbe unter den Begriff einer kaͤuflichen

eigentlicher Verkauf oder eine verkäufliche Guts-uUeberlassung sey?

unden werden sollte, aus jenen Landestheilen auch zur Berathung

über das Provinzial-Recht der Provinz Brandenburg Deputirte . ed; ; 9 j . 1 ĩ K— 5 sollen. Hiernach erledigen sich die Besorgnisse, als ob dieser

nachtraͤglich gewählt werden.

Was dagegen die besonderen Rechte in dem Zullichauer Kreise

betrifft, so sind zwar dieselben, Jahrhunderten der Neumark inkorporirt ist,

da der gedachte Kreis bereits seit füͤglich nicht mit den

Schlesischen, sondern nur mit dem Provinzial-Rechte der Neumark

zu berathen. ; so weit sie den Zuͤllichauer Kreis betrisst, Geputirte aus demselben zugezogen werden, und haben Unseren Justiz-Minister fuͤr Gesetz— Revision beauftragt, auch hiernach das Weitere zu veranlassen.

2. Da die in Unserer Verordnung vom 17. August 1823. Art 1I. X. II. 1 27 aufgefuͤhrten kollektiv wählenden Staͤdte theils der Altmark, theils der Priegnitz angehoͤren, und wenn der Abgeordnete oder dessen Stellvertreter aus einer Altmaͤrkischen Stadt 5 ist, sich der Fall ereignen könnte, daß es den Priegnitzschen

taͤdten auf dem Kurmaͤrkischen Kommunal-Landtage an einem Abgeordneten, der diesem Kommunal-Verbande angehoͤrt, fehlte, so ist von Uns Anordnung getroffen, daß die mit Altmaͤrkischen Staͤd— ten zu einer Kollektiv Stimme vereinigten Staͤdte der Priegnitz, in dem erwaͤhnten Falle, aus ihrer Mitte einen besondern Abgeordne— ten oder Stellvertreter fuͤr den Kommunal-Landtag der Kurmark zu waͤhlen haben.

3. Zur Erganzung der Verordnung vom 17. August 1825 we— gen der, nach dem Edikt vom 1. Juli 1823 vorbehaltenen Bestim— mungen fur die Kur- und Neumark und die Nieder-Lausitz haben Wir angeordnet: ö

1) daß die Stadt Alt⸗Landsberg gemeinschaftlich mit den im Art.

II. A. II 30 —– 69 aufgefùhrten Städten den Landtag-Abgeord⸗ neten zu wahlen haben und hinter Oranienburg eingeschaltet werden soll; . .

2) daß die Staͤdte Lebus, Muͤllrose und Buckow gemeinschaftlich mit den daselbst 20 90 aufgefuͤhrten Städten den Landtags Abgeordneten wahlen und hinter Seelow eingeschaltet werden; daß die Stadt Göritz den, Art. II. 6. II. 4. aufgefuͤhrten Staͤdten hinzutritt und hinter Sonnenburg ihren Platz findet; so wie auch das der Kreis-Ordnung fur die Kur- und Neu—⸗ mark vom 17 August 1825 hinzugefügte Verzeichniß der zu Viril- und Kolletttv⸗-Stimmen berechtigten Städte in Bezie⸗ hung auf diese Stadt dahin zu vervollstaͤndigen ist, daß die— selbe kuͤnftig gemeinschastlich mit Koͤnigswaͤlde, Sternberg, Schermeißel und Lagow einen Abgeordneten zum Kreistage des Sternbergschen Keeises waͤhlt.

4. Den von dem Landtage zur Berathung uber die bei der

8)

Wege⸗Ordnung, insonderheit aus dem Gesichtspunkte der nach den

Wir genehmigen indessen, daß zu dieser Berathung,

len, nicht eingehen; wollen jedoch in dieser Beziehung fuͤr die Vor⸗ spaäͤnner, welche füuͤr die Mandver bei Berlin und Potsdam aus

besonderen Verhaͤltnissen und Beduͤrfnissen der Provinz wuͤnschens⸗

werthen Modificationen und Ergaͤnzungen getroffenen Wahlen, er— theilen Wir unsere Allerhbͤchste Zustimmung und behalten Uns vor, die Erbffnung der diesfalligen Diskussionen unter dem Vorsitze Un seres Ober⸗-Praͤsidenten zu seiner Zeit zu veranlassen, auch die Sache hiernaͤchst zur weiteren gutachtlichen Acußerung wiederum an den naͤch sten Provinzial Landtag gelangen zu lassen.

5. Die Prüfung der uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Ein— richtungen zu Befoͤrderung des Abffusses und zur Anstauung und Benutzüng der Gewaässer vom Lanttige gemachten Bemerkungen haben Wir Unserm Staats-Ministerium , und werden

aägung kommen. a,. g

esetzes gebührend in

ir baben mit Wohlgefallen den Fleiß und die Gruͤndlichkeit

wahrgenommen, womit Unsere getreuen Stande diesen wichtigen ö j 90. ? ö s 'ttgen den Berathungen uͤber die allgemeine Gerichts Ordnung, im

Gesetz⸗ Entwurf bearbeitet haben.

6. In Beziehung auf den Uns vorgetragenen Wunsch, daß die

Ausführung Unserer Verordnung vom 23 August 1829,

Die Einführung gleicher Wagen-Geleise in denjenigen

Theilen des Brandenburgisch« Lausitzischen Provinzial

Verbandes, in welchen die Verordnung vom 14 März

1893 nicht eingeführt ist, betreffend,

nach Ablauf des im 8 3. bestimmten Zeitraumes um keinen Augen— blick laͤnger durch Bewilligung irgend einer Nachfrist verschoͤben werde, wollen Wir den §. 1. ÜUnserer Verordnung vom 23. August 1829 dahin abaͤndern, daß kuͤnftig alle neue Achsen an denjenigen Wagen, auf welche jene Verordnung Anwendung Findet, in der dort vorgeschriebenen Breite angefertigt werden sollen; auch die Verferti— gung und den Gebrauch neuer Wagen-Achsen mit der Vorrichtung einer doppelten Spur, um nach dem Beduͤrfnisse auf ein breites und auf ein schmales Geleise gestellt zu werden, nach Maßgabe der Be— stimmungen, welche Unsere für die Provinz Sachsen dieserhalb er— lassene Sroͤre vom 17. September 1833 enthält, in der Mark Brau—

stimmung Unferer Srdre vom 17. Jun 1837, daß Beschwerden der .

denburg und dem Markgrafthum Niederlausitz ebenfalls gestatten,

und werden deshalb eine besondere Verordnung ergehen lafen

I Auf die staͤndischen Petitionen.

1. Der Antrag auf eine Verordnung uͤber die Waldstreu⸗Be—⸗ rechtigung bestaͤtigt die schon an dererseits über diefen Gegenstand ge— fuͤhrten Beschwerden. Diese sind in dem Entwurfe zu einer neuen Forst⸗ und Jagd⸗Ordnung berelts beruͤcksichtigt, und wird derselbe Unsern getreuen Standen zur Begutachtung vorgelegt werden

2. Auf den Antrag wegen Bereitung eines ausschließlich nur fuͤr das Vieb gentießbaren n und dessen Verkaufs um einen billigeren als dermalen allgemein bestehenden Preis, konnen Wir für jetzt nicht eingehen, indem die Bedurfnisse des Staats aushasts noch den gesammten Betrag aller bhestebenden Abgaben in Änspruch neh— men und keine Verminderung derselben gestatten, welche letz tere die

worin angenommen ist,

sten fuͤr Kirchen, Pfarren, Schulen und Kuͤstereien betrifft, so beab⸗

Bewilligung der vorliegenden Petitlon jedoch in bedeutendem Be— trage zur Folge haben würde.

3. Die gewuünschte Anordnung gesetzlicher Verhütungs-Maßre⸗ geln gegen den Abschluß von Verträgen zwischen Eheleuten, durch welche der Ehemann, zum Nachtheil seiner Glaͤubiger, feinen Rech= ten auf den Nießhrguch und die Verwaltung des Vermögens der Ehefrau entsagt, ist inzwischen durch das Gesetz vom 28. April d. J, uͤber Vertrage zahlungsunfähiger Schuldner, zum Nachtheil der Glaͤubiger, getroffen.

4. Nicht minder

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Unsere Ordre vom 11. Januar d. J. on Uns entsprochen worden.

3. Was den Antrag wegen Aufbringung der Separations⸗Ko⸗

.

sichtigen wir,

Berathung zu nehmen

56. Die in der staͤndischen Denkschrift vom 3. Maͤrz v. J., we⸗ worteten Abänderungen und Modificationen werden bei der bereits eingeleiteten Revision dieses Gesetzes in Erwägung genommen werden

7. Was den Antrag wegen Wiederaufhebung der Vorschrift Unserer Ordre vom 14 April 1832, betreffend die Abaͤnderung des §. 3 litt, 4. und b. des Stempel-Gesetzes vom 7. Maͤrz 1822, wo⸗ nach die Bestimmungen derselben auch in den noch unentschiedenen

nanz⸗Ministerium bald nach Publicatton dieser Srdre die

ö ! Provinzial Behörden mit einer Anweisung versehen, wonach

jene Vorschrift

Guts-⸗Ueberlussung, im Sinne der obigen Bestimmungen des Stem⸗ verwendet worden, oder wo über die Frage, ob ein Vertrag ein

eine amtliche Erdrterung bereits eingetreten war, nach den Bestim⸗ mungen der angefuhrten Ordre zur Erledigung gebracht werden

Vorschrift eine ruͤckwirkende Kraft, wie sie in der Denkschrift vor⸗ ausgesetzt wird, habe beigelegt werden so len.

8. Wir haben bereits eine gruͤndliche Revision der Bestimmungen uͤber das gesammte Vorspannwesen in Friedenszeiten angeordnet, und konnen Unsere getreuen Staͤnde sich dem Vertrauen uͤberlassen, daß ohnedies schon jetzt bei großen Truppen⸗Zusammenzie hungen, soweit es ohne Nachtheil thunlich ist, auf Beschaffung des Bedarfs an Fuhren durch Entreprise, wie dies auch bisher geschehen, moͤg⸗ lichst wird Bedacht genommen und die Vorspann-Requisitionen unter Beschraͤnkung auf das unerlaͤßliche Beduͤrsniß erfolgen wer— den, so wie, daß allen vorschriftswidrigen Verspaͤtungen der Ent⸗ lassung der Gespanne von den Truppen vorgebeugt, nicht minder auch dafur gesorgt werden wird, daß in jedem Orte die fuͤr unge⸗ wohnliche Ereignisse, z. B. Feuersbruͤnste, noͤthige Anzahl Pferde zu Hause bleibe. Soweit der Antrag Unserer getreuen Stande auf eine Entschädigung, nicht bloß fuͤr die Fuhrlesstung, sondern auch fuͤr die Versaͤumniß, gerichtet ist, haben Wir in dessen Beruͤcksichti— gung bestimmt, daß den, auf Requisition einer kompetenten Mlili— tair-Behoͤrde, fuͤr Mandver⸗Leistungen gestellten Anspaͤnnern, vom Eintreffen an dem Orte, wohin sie einbeordert worden, bis zur Ent⸗ lassung, fur jeden Tag, den sie vor oder nach der Ueberweisung zur Fuhrleistung warten muͤssen, ohne benutzt zu werden, die reglement?z= mäßige Vergaͤtigung von einer und einer halben Meile gewahrt und eine gleiche Entschaͤdigung denselben auch zu Theil werden soll, wenn sie vor Nacht unbenutzt wieder entlassen werden müssen, und daß fuͤr einen Tag der wirklichen Benutzung bei solchen Truppen-Zusammenziehungen in den Faͤllen, wo weniger als drei Meilen zurückgelegt werden, oder wo die Entfernung nicht angegeben werden kann, die reglementsmaäßige Verguͤtung allemal fuͤr drei Meilen erfolge,

Dagegen konnen Wir auf den Antrag, den Vorspann uͤberhaupt von der Abfahrt der Anspaͤnner auüs ihrem Wohnorte an zu bezih—

einem entferntern Umkreise einbeordert werden, in Ruͤcksicht der hier in groͤßerem Umfange eintretenden und jaͤhrlich wiederkehrenden der⸗ artigen Leistungen, ausnahmsweise eine besondere Verguͤtung bewil⸗ ligen, weshalb Unser Kriegs⸗Minister und Minister des Innern und der Polizei die betreffenden Militair⸗- und Civil-Behoͤrden mit naͤhe—⸗ rer Anweisung versehen haben.

3. Die Beschwerde in Betreff des, den staͤdtischen Grundbesitzern, auch ohne gusdruͤckliche Einwilligung ihrer Hypotheken⸗Glͤubfger, gestatteten Austritts aus der Städte⸗Feuer-Societaͤt und Versiche⸗ rung ihrer Gebäude bei einer Privat- Feuer⸗Versicherungs Anstalt, hat, nach der Uns von Unserm Staats⸗Ministerio gemachten An— zeige, den Wunschen Unserer getreuen Staͤnde gemaͤß, inzwischen ihre Entledigung gefunden.

in. Das Gesüch Unserer getreuen Stande vom 2. Maͤrz isza um Befreiung der Staͤdte von den Lasten der Kriminal-Gerichts⸗ barkeit, und um Erleichterung der Jurisdictionarien bei den uner⸗— laͤßlichen Untersuchungs-Kosten, ist bereits auf dem zweiten und dritten Provinzial-Landtag der Mark Brandenburg und des Mark— grafthums Niederlausitz zur Sprache gebracht, und durch die Land— tags⸗Abschiede vom 30. Dezember 1827 ad II. 19. und vom 22. De— zember 1830 ad II. A. 1h. darauf Bescheid erfolgt. Dabei muß es auch diesmal sein Bewenden behalten.

Wir haben die Bestimmung getroffen, daß dieser Gegenstand bet

12 6, mit der kuͤnstigen Gerichts- Verfassung, . werde.

1I. Wegen Revision der Gewerbesteuer- und Gewerbevolizel⸗ Gesetzgebung sind die Verhandlungen im Gange und werden mög⸗ lichst beschleunigt werden.

12. Wir wollen, dem Wunsche getreuer Staͤnde gemaͤß, die Be⸗

Kommunal-Landtage gegen Verfügungen unseres Ministers des In⸗ ö nern und der Polizet vom Ober⸗Praͤsidenten Uns unmittelbar einge⸗— 1 reicht werden duüͤrfen, unter den in der Ordre vom 1. Juni 1826 * festgesetzten Modtficationen, auch auf Beschwerden gegen andere Mi⸗ nisterlen ausdehnen

13. Die Angelegenheit wegen Entschddigung der Gerichts Obrigkeiten für die Aufhebung des inlaändischen Abschoß⸗ und Ab fahrts Geldes durch die Verordnung vom 21. Juni isis, werden Wir noch vor der allgemeinen Gesetz-Revision zur Entscheidung bringen lassen, und haben zu dem Ende die unverzuͤgliche Berathung Unsers Staats-Ministerit über diesen Gegenstand angeordnet. 9

14. Was die Beschwerde betrifst, welche uͤber ejne Verfuͤgung Unsers Ministers der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten, ori st, daß bei Ausleihung von Kirchen⸗Ka⸗— pitalien uͤber 850 Thlr. die Einwilligung der geistlichen Aufsichts— Behdrde erforderlich sey von Unsern getreuen Staͤnden er⸗ hoben worden, so mussen Wir denselben bemerklich machen, daß solche provsnzialrechtliche Bestimmungen, wie sie in Be⸗ zug nehmen, nicht vorhanden sind Welchen Einfluß dagegen auf dieses Rechtsverhältniß die behauptete Observanz hat, wie sie aus den, im Jahre 1802 uͤber das Maͤrkische Provinztalrecht zwischen Deputirten des Kammergerichts, des Ober⸗Konsistorit und der Staͤnde gesfuͤhrten Verhandlungen hervorgehen soll, darüber muß bis zur Beendigung der nahe bevorstehenden Berathung über n Altmaͤrkische Provinzialrecht Unsere Entscheidung vorbehalten eiben. .