1836 / 4 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Nachricht eine Fabel. Morgen werden wir etwas Bestimmteres daruber wissen.“

Einem Schreiben aus Bayonne vom Azsten zufolge, haͤtte der Infant Don Sebastian sich am 19ten von Oñate nach Gue— taria begeben, um der Belagerung dieses Platzes, die von dem General Eguia in Person geleitet wird, beizuwohnen. Dreißig Verwundete, worunter der Kommandant des Forts, sind von Guetaria nach San Sebastian geschafft worden. Am 23sten war in Baponne das abgeschmackte Geruͤcht im Umlauf, daß Don Carlos und der General Moreno am 2hsten in Seguro ermordet worden waͤren; freilich schenkte Niemand demselben Glauhen.

Die Madrider Zeitungen vom 1gten sprechen von einem großen Siege, den der General Palarea in den Ebenen von Molina (Aragonien) über die Karlisten-Chefs Quilez, Cabrera ü. A. davon getragen habe. Der Bericht des Generals ist vom 15. Dezember datirt. Die Quotidienne bemerkt hiergegen,

daß, wenn es mit diesem Siege seine Richtigkeit hatte, die Nach⸗ richt davon ohne allen Zweifel weit rascher auf geradem Wege

nach Frankreich gelangt seyn wuͤrde. Ein Schreiben aus Sara— gossa vom 22sten äußert sich aber uͤber jenen angeblichen Sieg folgendermaßen: „Der Brigadier Palarea, von dem man schon so lange sprach, geworden. Mit 1000 Mann hatte er am 14ten bei Molina mehrere Karlisten⸗Chefs angreifen wollen, ist jedoch voͤllig in die Flucht geschlagen worden. Sobald die Nachricht von diesem Gefechte hier in Saragossa bekannt wurde, ertoͤnte der Todesruf gegen die Karlisten. Die Jakobmer-Partei ist hier so gefuͤrchtet, deß jeder Ehrenmann sich scheut, das Zimmer zu verlassen.“ Die Quotidienne meint, daß moͤglicherweise auch in diesem Briefe Uebertreibungen enthalten seyn konnten; indessen sey es jedenfalls seltsam, daß dieselbe Nummer der Madrider Hof-Zei— tung, die von einem angeblichen Siege Palareas spreche, zugleich seine Abberufung melde.

Großbritanien und Irland.

London, 26. Dez. Der Tuͤrkische Gesandte, Reschid-Bey, hatte am Mittwoch eine lange Unterredung mit Lord Palmerston.

Der Standard sagt mit Hinsicht auf die Geruͤchte von einer Ministerial Veranderung, die jedoch bis jetzt nur von Tory— Blattern verbreitet worden, es heiße bald, daß Lord Stanley, bald, daß der Herzog von Richmond Premier-Minister oder doch Kolonial-Secretair werden, bald gar, daß eine Coalition zwischen dem gegenwärtigen Kabinet und dem Herzoge von Wellington nebst dessen Anhange, mit Ausschließung Sir Robert Peel's, zu Stande kommen, hald, daß Letzterer als Staats-Secretair des Innern an Lord John Russell's Stelle treten sollte. Die Morning Chroniele erklart dies Alles fuͤr reine Erdichtun— gen und versichert, es sey weder an eine allgemeine, noch an eine theilweise Abdankung, noch auch an irgend eine Coalition zu denker.

Am vorigen Sonnabend sand die Vermaͤhlung des Herrn Duncan Bligh, jetzigen Britischen Gesandten in Stockholm, der fich auf Urlaub hier befindet, mit der Tochter des Parlaments Mitgliedes, Herrn T. Gisborne, statt.

In Folge der von Liverpooler Baumwollen-Maäͤklern an die

Handels-Kammer der Vereinigten Staaten eingesandten Denk— schrift uͤber die bei dem Verpacken der Baumwolle vorkommen— den Betrügereien, hat diese eine Versammlung einberufen, in welcher beschlossen wurde, in nähere Erwaͤgung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig seyn mochte, bei dem Kongreß um ein Gesetz anzuhalten, welches jedem Pflanzer zur Pflicht machte, seinen Namen und den Namen seines Wohnorts auf jeden Ballen Baumwolle zeichnen oder stempeln zu lassen. Einstweilen soll— ten 7 Pflanzer angegangen werden, dies aus freien Stücken u thun. Das Birmingham Journal will wissen, daß jetzt in Eng— land vom Kontinent, von den Vereinigten Staaten und von anderen Weltgegenden zusammen an 260 300,000 Tons (die Ton zu 26 Centnern gerechnet) Schienen zu Eisenbahnen be— stellt seyen.

Der bekannte Banquier Herr Ardoin kam am Dienstage von Paris hier an, was natuͤrlsch gleich zu mancherlei Geruͤch— ten in Bezug auf die Spanischen Finanz-Operationen Anlaß gab.

Es werden jetzt auch Congrevesche Raketen fuͤr die Britische Huͤlfs-Legion nach Spanien gesandt.

Gestern Nachmittag kamen hier beim Schlittschuhlaufen auf dem .. durch Einbrechen des Eises 7 Menschen ums Leben.

Den letzten Nachrichten aus Kalkutta zufolge, sind in Al— lahabad drei bei der Ermordung des Herrn Fraser in Delhi be— troffene Personen vor Gericht gezogen worden, und einer dersel— ben, Schamsudin⸗Chan, bekannte sich als den Haupt-Anstifter, der die Anderen gebraucht hatte, um sich an Herrn Fraser we— gen angeblich erlittenen Unrechts zu raͤchen. Man erwartete, daß Schamsudin der Todesstrafe entgehen würde, woruͤber sich gro— tzer Unwillen kundgab; Kurrea-Chan aber, der den Mord aus— gefuͤhet, sollte hingerichtet werden. Das Preß Gesetz fuͤr Ostin— dien ist von dem dortigen Regierungs-Conseil sanctionirt worden und sollte an 15. September in Kraft treten. Das darin be— stimmte Maximum der Strafe fuͤr Preß-Vergehen ist 4000 Ru— pvien. Auch war das neue Muͤnz-Gesetz publizirt worden, wel— ches Silber als das Munz-Maaß festsetzt, wahrend bisher das Gold als solches galt. Es sollte nun Muͤnz-Gleichheit eingefuͤhrt werden und die neue Rupie mit der von Madras, Bombay, Furruckabad und Sonat in gleicher Geltung stehen. Ihr Ge— halt war auf 180 Gran Schrot, wovon 165 Gran Korn und 3 Legirung, festgesetzt. Fuͤr die Goldmuͤnzen war ein gleicher Hehalt bestimmt. Es sollten doppelte, ganze, halbe und Viertel— Rupien, doppelte, ganze, Zweidrittel und halbe Moburs (Gold— stuͤcke)h geyrägt werden.

Höiesige Blätter liefern nach Mexikanischen Quellen folgende dem Foöͤderal-Kongreß der Vereinigten Staaten von Mexiko im Monat Mai vorgelegte amtliche Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben fuͤr das Jahr vom 1. Jult 1835 bis zum 36. Juni 1836: Der Finanz⸗Minister nimmt an, daß das Gesammt— Tinkommen demjenigen des vorigen Jahres im Betrage gleich

seyn werde, naͤmlich 1,512,969 Doll. 1, 1. Davon sind abzu⸗ ziehen: 17 ein Funfiheil des Zolls auf Baumwoll-Manufaktür—

Waaren, welche nach dem Gesetze von 1830 zu einem F

ine Anleihe⸗Bank (Banco . . n ere fh. Doll.; 2 ein Sechstheil des Zolls auf Einfuhren und Ausfuh⸗ ren, ebenfalls kraft des Gesetzes fuͤr den offentlichen Kredit zu verwenden; 451,433 Doll. 1. 10; 3) die Poajes-Steuer zu glei—⸗ chem Zweck zu verwenden: 16,535 Doll. 4, 6; 3 38 pt. von dem Produtte der See-Zoölle, welche nach dem Gesetze vom zien März 1833 zum Tilzungs , Fonds anzuwen— den sind: 3,338, Sz9 Dollars; 5) 12 pCt. des Pro— jäkts angerer Nevenden, zu gleichem Zwecke zu verwenden: zes Doll, Der Gesammt / Abzug beträgt imithin 4257, 159

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ist endlich mit den Karlisten handgemein

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Doll. 6, 4; und bleibt an Einnahme 7,255,809 Doll. 2, 9. Dagegen belaͤuft sich die Ausgabe fuͤr: 1) das Departement des Staats-Secretairs, mit Einschluß des Departements der aus— waͤrtigen Angelegenheiten, auf 876,330 Doil. 6; 2) das Depar⸗ tement der Justiz und des Kultus: 489, 86 Doll.; 3) das De— partement des Kriegs, nach Abzug der vorgeschlagenen Reductio— nen: 8,917,806 Doll. 4, 53; 4) das Marine Departement: 1,033,240 Doll. 3, 53; 5) das Finanz⸗Departement: 2, 956,759 Doll. 6, 11. Die Gesammt-Ausgabe belaͤuft sich also auf 13,297, 943 Doll. 4, 9; und ergiebt sich daher ein Defizit von 7, diz, iz Doll. 2.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 29. Dez. Der Prinz von Oranien soll diesesmal auf langere Zeit hier verweilen wollen.

Gestern hat die erste Kammer das Gesetz uͤber die Miliz— Aushebung angenommen. Welchen Ausgang die Diskussion uͤber das Korn Gesetz nehmen moͤchte, daruͤber sind die Vermu— thungen noch durchaus zu keiner Festigkeit gelangt.

Heute wurden im Assisenhofe die Urtheile uͤber die Theilnehmer an den Amsterdamer Unruhen gefaͤllt. Fuͤnf wurden fuͤr nichtschul⸗ dig erklaͤrt, von den fuͤr schuldig anerkannten sind verurtheilt: drei zur Ausstellung und 8 Jahre Zuchthausstrafe; 2 zur Ausstellung und 5 Jahre desgleichen; 2 zur Auspeitschung mit einem Strick um den Hals, Brandmarkung und Sjähriger Zuchthausstrafe; 2 zur Ausstellung und Gjähriger Einsperrung; alle solidarisch zu den Kosten.

Einem Koͤnigl. Beschluß zufolge wird die Fregatte „Bello—⸗ na“ unter dem Befehl des Capitains van Son, mit 350 Koͤpfen bemannt, nach Ostindien zur Abloͤsung der Fregatte Palembang, Capitain Diemer, abgehen.

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Bruͤssel, 288. Dez. In Belgischen Blättern liest man: „Der beruͤhmte Deutsche Bildhauer Rauch hat bei seiner Durchreise durch Bruͤssel die Werkstaäͤtte des Kuͤnstlers Geeß besucht und die lebhafteste Bewunderung fuͤr dessen Werke be— igt. ö Man versichert, daß die Arbeiten an der Eisenbahn von Paris nach Bruͤssel uͤber St. Quentin sogleich nach Eingang der Konzession beginnen werden und daß 12,600 Arbeiter un— aufhoͤrlich, und zwar in der ganzen Laͤnge der Bahn, daran ar— beiten sollen, so daß Alles in zwei Jahren fertig werde.

Bruͤssel, 29. Dez. Durch eine im heutigen Blatte des Moniteurs enthaltene Koͤnigliche Verordnung wird den Mi— ligen der Aushebung vom Jahre 1826, welche durch das Gesetz vom 22. September 1831 von neuem einberufen wurden, ein Urlaub auf unbestimmte Zeit ertheilt.

Antwerpen, den 26. Dez. Das Journal d Anvers bemerkt Folgendes in Bezug auf die von einem Holländischen Korrespondenten neulich mitgetheilte Aufzählung Belgischer Handelshäuser, die sich seit der Revolution in Holland eta— blirt haben: „Da der Belgische Handel durch die Revolution die Gemeinschaft mit den Hollaͤndischen Kolonieen verloren hatte, so war eine fast unvermeidliche Folge davon, daß die Schiffe meist von starker Tonnenzahl in Holland die Beschaͤftigung suchen mußten, fuͤr welche sie ausdrücklich erbaut worden wa— ren! Die Maßregeln, welche von den Eigenthuͤmern ergriffen wurden, um die Hollaͤndische Flagge zu erlangen, waren drin gend, und mußten deshalb unmittelbar nach der Trennung er— griffen werden, um die Fahrzeuge in schiffbarem Zustande zu er— halten, und um die großen, darin angelegten Kapitalten nutzbar zu machen. Andere Schiffseigner sind jedoch geblieben, und be— treihen mit Erfolg die Schifffahrt unter Belgischer Flagge im Indischen Ocean, nach Havanah, Brasilien und dem uͤbrigen Suͤd⸗Amerika. Die ,, . ebenfalls unserer Rhederei neue Huͤlfsquellen dargeboten. Wir wollen keineswegs behaup— ten, daß durch das so eben Erwaͤhnte der erlittene Verlust auf— gewogen wuͤrde; aber wir stehen nicht an, dem Hollaͤndischen Kor— respondenten zu erwiedern, daß die von ihm angeführten Rheder und Handelshäuser fast ohne Ausnahme ihren Hauptsitz, und einen großen Theil ihrer Geschaͤfte in Belgien behalten haben. Wir wollen ferner, in der Ueberzeugung, von keinem Wohlunter— richteten widerlegt werden zu koͤnnen, noch hinzufuͤgen, daß seit der Revolution die Zahl der Etablissements in Antwerpen sich nicht vermindert hat. Uebrigens liegt es nicht in un— serm Plan, uns hier auf einen, ins Einzelne gehenden Streit uber diesen Gegenstand einzulassen, oder die Verluste her— vorzuheben, welche Holland von seiner Seite durch die gewalt— same Trennung von Belgien erlitten hat. In Erwartung der

neulich auf der Tribuͤne versprochenen offiziellen statistischen Do⸗

kumente, wollen wir uns auf die Bemerkungen beschraͤnken: „„daß der Stand der Belgischen oͤffentlichen Fonds uͤber Pari, die staͤttgehabte Zinsen-⸗Neduction der Schatzkammer-Scheine, so wie die projektirte der offentlichen Schuld, die ziemlich leichte Erhebung der Abgaben, und der geregelte Geschaͤftsgang der Fi— nanzen des Staats offenbare Zeugnisse sind von dem fort— schreitenden Zustande des Kredits von Belgien und dessen inne— rer Lage.“

Deutschland.

Dresden, 31. Dez. Die Leipziger Zeitung enthaͤlt nunmehr sehr ausfuͤhrliche Berichte uͤber die Feier des Tages, an welchem Se. Maj. der Konig das 8oste Lebensjahr zuruͤckge— legt. Da wir bereits fruͤher das Programm dieser Feierlichkeiten mitgetheilt, so beschraͤnken wir uns auf einige noch nicht bekannte Scenen jener uͤberaus erhebenden Huldigung eines Volks gegen seinen ehrwürdigen Monarchen,

Um die Feierlichkeiten des 2sten nicht allzusehr zu haufen, nahm der König schon Tags zuvor die Gluͤckwünsche seiner Die⸗ nerschaft und des diplomatischen Corps an und bei einem von ei— nigen hoͤheren Staats-Beamten im Hotel de Sexe veranstalteten Diner, dem die Prinzen des Koͤnigl. Hauses beiwohnten, wurde vom Minister von Nostitz und Jaͤnckendorf die erste Gesundheit auf des geliebten Königs Wohl ausgebracht. Am 2Asten feuͤh um 8 Uhr fanden sich auf dem Gewandhause die Mitglieder des Stadt-Raths und der Kommune Repraͤsentanischaft, so wie meh rere fretwillig Theilnehmende, achtzig Jungfrauen der Stadt und Deputirte von 58 Innungen zusammen, um von dort aus in einem feierlichen Zuge dem geliebten Koͤniglichen Greise die Gluͤckwuͤnsche der Stadt Dresden zu bringen. Die Deputation der Stadt Dresden, aus vier Gliedern des Stadot-Raths, den Buͤrgermeister Huͤbler an der Spitze, und vier Mitgliedern der Kommune-⸗Repraͤsentantschaft bestehend, empfing Se. Majestaͤt, von Ihrem Hofstaate umgeben, in dem Cour-Saale, und mit der unserem Koͤnige eigenthuͤmlichen Huld nahm er die vom Buͤrgermeister Huͤbler in einer trefflichen Rede ausgesprochenen Ginckwuͤnsche der Hauptstadt und die goldene Medaille entgegen,

Kandelaber hervor, die

die zur Erinnerung an diesen Jubeltag von der Stadt Dres den veren staltet wurde. Sie zeiat auf der Hauptseite den Kopf Sr. M. mit de Umschrift: Anton König von Sachsen und den Worten dar, unter: Sein Wirken unser Wohl; und auf der Ruͤckseite ein gefluͤgelte weibliche Gestalt, wie sie schwebend die Verfassungt Urkunde vom 4. Sept. 1831 in der Rechten und das Fuͤllhorn in der Linken diesem Tage zubringt. Die Umschrist: Dem eh, würdigen Landesvater, dein achizigjährißen, die Stßamt Hreg den. vervollständigt durch die Unterschrift: Am 27. Decenhe 1835 spricht die naͤhere Beziehung dieser von Herrn Muͤnz-Gra veur Kruͤger gearbeiteten Medaille aus. Se. Maj. sprachen i herzlichen Worten Ihren Dank aus und geruhten als ein Mert, mal Ihrer Zufriedenheit mit den an den Tag gelegten Gesinnu; gen treuer Liebe und Ergebenheit, und als ein Anerkenntniß de: persoͤnlichen Verdienste des Buͤrgermeisters Huͤbler demseiben za Ritterkreuz des Civil Verdienstordens höͤchsteigenhaͤndig zu verlihn Gleich darauf wurden die achtzig Jungfrauen in den Saal gelassen, sie sich in Gegenwart der Dresdner Deputation so ordneten, i

die Sprecherin, welche das Huldigungs⸗Gedicht trug, dem Thrnn gegenüber stand, während vier andere an dessen beiden Sein knieten, und alle uͤbrigen im weiten Halbkreise ihre Kranze von frischen Blumen emporhielten. Alle waren in weißen mit ge nen Schleifen verzierten Kleidern und trugen Myrthenkraͤnze i den Haaren; und sowohl diese Anordnung, als die wenign Worte, mit der die Sprecherin die Ueberreichung des Fest-Cr dichtes begleitete, verfehlten nicht die Wirkung auf den Kong ö lichen Greis, der mit sichtbarer Ruͤhrung diese Huldigm hinnahm. Mit Absicht waren zu den Handelnden dieß Darbringung fuͤnf Jungfrauen gewählt worden, die am? Dezember aüch ihren Geburtstag feierten. Die Andeutung von in den Worten der Ueberreichung blieb von dem wohlwolle den Fuͤrsten nicht unbeachtet. Alle die Jungfrauen und ihre sech Marschälle wurden darauf in den Koͤniglichen Zimmern mit o nem Fruͤhstuͤcke bewirthet, bei welchem die Prinzen und Pin zessinnen des Koͤniglichen Hauses zu erscheinen und sich mit M len zu unterhalten geruhten. Als die Dresdner Deputation en lassen war, und die Gluͤckwunsch-Gesandtschaften der beide Staͤnde-Kammern, durch ihre Präsidenten, und der Stuͤdb Leipzig, Freiberg, Bautzen ꝛc. Zutritt erlangt hatten, erschi Se. Majestaͤt am offenen Fenster, vor dem sich die Dresdnn Deputation in der Mitte des Vierecks aufgestellt hatte, aus den sie in die Koͤniglichen Zimmer gegangen war. Der Buͤrgermeß ster Huͤbler brachte nun das dreifache Lebehoch aus, das mi stuͤrmischer Lebhaftigkeit von allen den versammelten Tall senden wiederholt wurde, die sich unter den Augen dez ehrwürdigen Hauptes unseres Königlichen Hauses zu dap pelter Begeisterung angeregt fuͤhlten. Noch war der Zug bei dem Altsädter Rathhause nicht eingetroffen, ho er sich ordnungsmaͤßig trennte, als die Glocken schon w den evangelischen, spaͤter zu den katholischen Kirchen gi rufen hatten, wo ein feierlicher Gottesdienst diesem Tage ein religioͤse Bedeutung gab. Indessen war oie ganze Garnison au ihren Kasernen gerückt, um in Parade vor dem Koͤnige, der an dem Balkon des Schlosses uͤber dem Georgenthore erschien, um dem ganzen Hofe vorbeizuziehen. Der Prinz Mitregent fuͤhrn

seinem Königlichen Oheini die Linien Truppen aller Waffen Gattungen, des Prinzen Johann Königliche Hoheit alle 8 Ba taillone der Dresdener Kommunal-Garde voruͤber, die an di

werden.

spiegel reflektirt ward, Statue auf der Säule Gleich reizende Wir

Kleine buntgefaͤrbte Laternen, Augen wie Schwärme leuchtende noch reizendere Wirkung gematz haben, wenn die Unfreundlichkeit des Dezember Abenbt nicht die so gern hervorgerufene Taͤuschung gestört hat; Als Se. Maj. bei Ihrer Umfahrt in der Friedrichstadt eln trafen, war die dortige Einwohnerschaft unter dem Schutze nes Bataillons der Kommunal-Garde versammelt und bratht nach wenigen vom Sem. Dir. Otto gesprochenen Worten ö ehrfurchtsvollen Begruͤßung dem geliebten Könige ein lau Hoch! dar. Wie durch einen Zauber erhoben sich in diesen Augenblicke bis dahin verborgen gehaltene, tulpenfoͤrmige Late; nen aus einem Schwarme von Kindern, der durch den Nati nalgesang. Den Koͤnig segne Gott, dem Tage einen seines An fanges wuͤrdigen Schluß gab.

Der zweite folgende Tag, der 2y9ste, : chen Volksfreunde eine neue seinem Herzen erfreuliche e, gung. Bauern der Dresdner Umgegend, zunaͤchst aus de Dresdner Amts-Landschaft, doch bis an die Boͤhmische Grin her, zogen Mittags um 12 in einem feierlichen Aufzuge vor 3 Palais. Blasenden Trompetern folgten junge Burschen me n nen, dann andere, die laͤndlich, aber sehr gefaͤll ig geschmuͤckt e nem vierspaͤnnigen Wagen vorausritten, der 9 der aͤltesten , ner hiesiger Umgegend fuͤhrte. Auch sie sollten dem Koͤniali ö Greise un Namen saͤmmtlicher Landbewohner ihre Ginckwẽn . bringen. Zehn veerspaͤnnige Wasen, auf deren jedem 3 jun Madchen in ländlicher Kleidung saßen, immer dazwischen 8 n Bursche zu Pferde, dann Trompeter und Fahnenträger bildeten die J ländlichen Festzuß. Die Greise und die 80 Paare Hon . gen HMäbchen und Burschen geruhte der Monarch im Aupis ö

Kaͤfer und

statte oder Maschinen - Fabrik

maß zuerkannt. hausen, Amts Heidelberg, den zweiten ein Schmiede-Meister in

und Herr von Mormann, Adjutant Sr.

brachte dem Konig 6

saale zu empfangen, tho sie ein Gedicht und ländliche Geschenke in Frucht Körbchen Sr. Maj. zu Füßen zu legen das Gluͤck hatten. Der aͤlteste Greis und eines der achtzig jungen Madchen waren die Wortfuͤhrer, und die Huld des Monarchen ermuthigte di Sprechenden, daß sie aus der Innigkeit des Herzens ihre Perehrung bewiesen. Alle hatten sich freiwillig um die Ehre der Theilnahme beworben, und wohl mancher mußte aus Ruͤck— icht auf die Beschraͤnkung des Raums noch abgewiesen werden, ber diesem mehr als 200 Personen umfassenden Zuge sich an— schließen gewunscht hatte. Aus dem Audienz⸗Zimmer entlassen, stellien sie sich nochmals vor dem Palais auf, wo sie dem am Fenstr erscheinenden Monarchen ihr herzliches Lebehoch brachten. Se. Majestät der Koͤnig und der Prinz Mitregent Königl. Hoheit haten den Legations, Rath Johann Friedrich Lemaistre m Minist rium der auswaͤrtigen Angelegenheiten zum Geheimen begations / Rathe⸗ den prädizirten Legations, Rath Julius Hein—

ich Gruͤnler und den bisherigen Gesandtschafts, Secretair, Kam— merjunker Ernst Maximilian von Carlowitz, zu LegationsRaͤthen im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, den Kammer—

unker Friedrich Ferdinand Freiherrn von Beust aber zum Lega—

llons-Secretair bei der diesseitigen Gesandtschaft am Königl.

pPreußischen Hofe ernannt. , Hannover, zl. Dez. c Aus Hildesheim geht so eben die Nachricht ein, daß der Bischof Osthaus daselbst gestern mit Tode

(Deutscher Cour.) Es ist

. abgegangen ist.

Karlsruhe, 26. Dez.

hemerkenswerth, wie rasch in den wenigen Monaten seit unserm

Anschluß an den Deutschen Zoll-Verein die Anregung, der Muth und der Kraftaufwand zu industriellen Unternehmungen sich ge— steigert haben. Namentlich von der Schweiz heruͤber beginnt eine Industrie sich bei uns anzusiedeln, welche bisher nur in ver— eintelten, wenn auch ins Große gehenden, Anstalten in's Leben getreten war, und in dem Wiesenthale zum Beispiel sieht man von Lörrach an das Thal aufwärts eine Reihe neuer Fabriken sich erheben, welche baumwollene Gewebe und Gespinnste liefern, ohne daß ihre Konkurrenz im Mindesten die bisherigen zu beein— traͤchtizen scheint. In Hoͤllstein, bei Steinen, hat der Me— chaniker Ludwig Merian von Basel auch eine mechanische Werk— errichtet, welche das gluͤck— licht Gedeihen verspricht. In ahnlicher Weise hebt und foͤr— dert sich der angeregte Unternehmungs-Geist auf andern Punk— ten. Was den Schleichhandel betrifft, so hat man im Allgemei— nen Ursache, sich Gluͤck zu wunschen, daß er auch unter dem von weniger Aengstlichen befürcht ten Höhengrade zuruͤckgeblieben ist, und die starke Zoll-Schutzwache eine alle Erwartungen uͤbertref— fende Wirksamkeit erweist, weswegen denn auch die letzte Ab⸗ theilung der fruͤher zur Aushuͤife detaschirten Truppen nach ihrer Garnison zurück entlassen wurde. Im Uebrigen scheint der ein— mal gegebene Anstoß und Aufschwung sich uͤber sammtliche In— dustrie⸗ Zweige und Gewerbe auszudehnen und geltend zu machen. Zu der letzten Ausstellung hatte ein Herr Fode in Schilbach Wollen-Gewebe eingebracht, welche das Urtheil des Kunst- und Industrie⸗Vereins den ächten Caschemirs an die Seite setzte. Ein Pfund des Gespinnstes enthielt nicht weniger als 73,009 Ellen Faden⸗-Garn, und zwoͤlf Ellen (bei 22 Zoll Breite) erreichten noch nicht das Gewicht von Pfund. Der Verein zur Verbesserung der buͤrgerlichen Verhaͤltnisse der Juden in Baden hat im vorigen Monate die fuͤr 1835 ausgesetzten Preise fuͤr Israeliten, welche ohne sonstiges Nebengeschaͤft den Ackerbau als Nahrungszweig betreiben, sich von einem

schweren Handwerk (Maurer-, Zimmer-, Schmied-⸗Handwerk)

ernaͤhren oder ihren Unterhalt durch Arbeiten auf Tagelohn er— werben, den am wuͤrdigsten befundenen Individuen statutenge— Den ersten Preis erhielt ein Bauer zu Sand—

Dertingen, Ants Wertheim, den dritten ein Tageloͤhner zu

Breisach. Fuͤr 1836 ist eine neue Preis-Bewerbung ausgeschrie—

ben. Wie man vernimmt, wird die seit laͤngerer Zeit bespro— chene oberste Studien⸗Behoͤrde nunmehr bald ins Leben gerufen Unter den designirten Mitgliedern derselben bemerkt man den als geistoollen und gruͤndlichen Forscher bekannten Phi— lologen Zell, bisherigen Professor zu Freiburg und Abgeordneten dieser Universität fuͤr die erste Kammer unserer Stände -Ver— sammlung, der mit dem Charakter als Ministerial⸗Rath eintre— ten und zugleich einzeine Unterrichts, Stunden am Lyceum zu Karlsruhe uͤbernehmen soll. Frankfurt a. M, 30. Dez. Gestern sind hier Se. Durch— laucht der Herzog Ferdinand von Sachsen⸗Koburg-Gotha, ber Graf Lavradio, Königl. Portugiesischer außersrdentlicher Gesand⸗ ter und bevollmaäͤchtigter Minister am Königl. Spanischen Hofe, err Durchlaucht des Her—

zogs Ferdinand, aus Wien eingetroffen. s

O esterreich.

Wien, 28. Dez. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Pa— latin it am 17ten d. M., nach einem vierwöchentlichen Katarrh und Schnupfen, zu Preßburg von einem rheumatisch⸗/ katarrha⸗ lischen Fieber mit entzuͤndlichér Affection des Brustse ls befallen Forden. Die Fieber, Exaczrbationen waren in den ersten Krankheitstagen heftig und lang andauernd, nahmen jedoch all— maͤlig wieder ab, und es haben, nach den letzten aus Preßburg eingegangenen aͤrztlichen Bulletins, Se. Kaiserl. Hoheit sich

scon vollkommen fieberfrei befunden. Höchstdie selben' si l t ind zwar sehr matt, doch ist der Schlaf ruhig und erquickend. . Schweiz.

Genf, 19. Dez. (Allg. Ztg.) Der Dr. Bowrit = endigt jetzt in Genf seine , , g und , über die Handelsverhältnsse der Schweiz, mit denen ihn Pie Englische Regierung beauftragt hat. Wenn er warm fuͤr einen zollverband zwischen England, Frankreich und der Schweiz ge⸗ . den Deutschen Zollverein in dies Land kam, so ist ihm wohl n dessen noͤrdlichen und nordoͤstlichen Kantonen die Ueberzeugung , daß da wenigstens die Sache große Schwierigkeiten at. Ja sogar hier, wo fuͤr unsere Industrie ein bedeutender i n gu, einer Zollverbindung mit Frankreich hervorgehen uu lee ist man aller Anschließunz abgeneigt und will neutral 9 en. Pr. Bowring scheint auch sehr im Allgemeinen, und 3 nur theoretisch von dem Vortheil allgemeiner Zoll⸗Freiheit zu ö. chen, was in England und Frankreich nicht neu, aber bis her icht zur Ausfuhrung gekommen ist. Aus allen feinen Reden i hervor, daß man in beiden Landern das Drückende des

eutschen Zoll⸗Berbands um so lebhafter fuͤhlt, als, wie es heißt, g ord⸗Amerika durch befreundende Handels, Traktate ihm naher sten will. Unser edler Waadtländischer Menjchenfräund, der . Delessert in Paris, Besitzer des herrlichen Landguts , Signal von Bougi, hat so eben ein Programm 4us— Fer j, das auch unserer Deutschen Kuͤnstlerwelt von einigem . z sseyn durfte; es setzt drei Preise, den ersten zu zweitau⸗ nd, den zweiten zu tausend und den dritten zu fünfhundert Fran,

14 zoͤsischen Franken aus, die eine Jury von zwoͤlf Personen den Kuͤnstlern zuerkennen soll, die in Kupferstich, Lithographie oder Zeichnung eine Reihe Blaͤtter liefern, welche die Fortschritte und die Folgen des Lasters und der Tugend, der guten und der uͤblen

Auffuͤhrung in lebhaft ansprechenden und ergreifenden Bildern

darstellt. In England haben die beruͤhmten Kupferstiche Ho— garth's uͤber den fleißigen und den faulen Arbeiter, wovon der erste Lord Mayor von London wird, der andere aber sein Leben

auf dem Schaffot endet, großen Erfolg gehabt und werden da

wie eine treffiiche Sittenschule betrachtet. Seitdem hat North

cote sechs andere Blatter herausgegeben, welche die Arbeit und ö deren eine elend im Hospital stirbt, die andere sich aber gluͤcklich .

die Faulheit darstellen; es ist die Geschichte zweier Maͤdchen, verheirathet. Aehnliches soll hier geleistet werden. Die Künst— ler werden aufgefordert, in einer fortlaufenden Reihe von zehn bis zwoͤlf Zeichnungen, Lithographien oder Kupferst chen die Fort— schritte des Lasters und der Tugend darzustellen. Dabei ist dem

ist

ten, wo das Tribunal eingesetzt ist.

Tkatbestand (Geschworne) sind die gesetzlichen Waͤbler der Depu⸗ tirten zu den Cortes, die sich in der Hauptstadt der Provinz aufhal⸗ Art. 31. Das uber Preß⸗Ver⸗ gehen entscheidende Tribunal wird aus drei Magistrats Personen be⸗

stehen, die durch das Loos bestimmt werden Der Praͤsident wird zwölf Geschworne oder Richter über den Thatbesiand

durch das Loos wahlen, aber nur zehn nehmen an den Siz⸗ zungen Theil, nachdem sie den Eid geleistet haben. Art. 313 Die Geschworenen müssen mit Stimmen-Mehrheit in geheimer Abnim⸗ mung erklaͤren, ob die Instruirung der Sache siattfinden solle oder nicht' Art. 38. Erklaͤren die Geschworenen sich fuͤr das erstere, so wird der Verkauf der noch vorraͤthigen Exemplare des angeschuldig⸗ Buches suspendirt, die verantwortlichen Personen werden vor Tribunal geladen, wenn die Schrift als aufruͤhrerisch angege⸗ ben worden ist; für die übrigen Vergehen werden die verantwoörtll⸗ chen Personen verhaftet. Art. 39 Handelt es sich um Verunglim⸗ pfangen oder Beleidigungen durch die Presse, so wird nur dann

wetter verfehren wenn eine Versöͤhnung fruchtlos gewesen Art. 13. Die Debatten sollen bffentlich seyn. Art. 539. Kein Journal darf ohne Erlaubniß des Civil-Gouverneurs

Genie und der Einbildungs-Kraft des Kuͤnstlers volle Freiheit

gelassen, und nur als Beispiel oder Andeutung moͤge Folgendes dienen: Fuͤr die Fortschritte des Lasters: das Kaffeehaus, die

Schenke, der blaue Montag, das Billard, das Spielhaus, das

Pfandhaus, das Lotto, das Schulden-Gefängniß, öder Diebstahl,

das Hospital, die Theilnahme an Auflaufen, der Mord, das Kriminal-Gefängniß, der Assisenhof, das Zuchthaus, der Selbst— mord, das Blutgeruͤst. Hingegen fuͤr die Fortschritte der guten Aufführung: die Schule, der häusliche Gottesdienst, die Preis vertheilung, der Kirchenbesach, das Morgen⸗ und Abendgebet, das Lesen religioͤser Buͤcher, die Sparkasse. Das Format der Zeichnungen darf nicht zu groß seyn, auf daß sie in der Aus—

fuͤhrung wohlfeil sind und auch fuͤr die unbemittelten Staͤnde hreinal in einem Jahre wegen worden ist, wird J konnen, unter ihrer Verantwortl

passen. Die Zeichnungen, Lithographien oder Kupferstiche muͤs— sen vor dem 1. Juni kuͤnftigen Jahres an den Baron Benj.

ber Prdoinz, wo es gedruckt wird, erscheinen, doch darf derselbe die Erlaubniß nicht verweigern, sobald zwei Personen, die durch shre gesellschaftliche Stellung und iyre literarifchen Fahigkeiten die rbthtzen Garantien bieten, sich als verantwortlich für das Jour— nal erklären und wenn die Herausgeber die Summe von , 900

Realen bei der Bank von St. Fernando in Madrid und 20,000

Deputirter

Delessert, mit einem versiegelten Zettel, eingesendet werden, der

des Kuͤnstlers Namen und Adresse enthaͤlt. beiten, ebenso wie die nicht gekroͤnten, bleiben das Eigenthum

des Kuͤnstlers.

8 ig lien Nea pel, 15. Dez. Durch eine an die Erzbischoͤfe, Bi— schöͤfe ꝛc. des Koͤnigreichs erlassene Verfugung sind Kirchen— Gebete fuͤr Ihre Majestaͤt die Königin, welche sich in gesegneten Leibes-Umstanden besindet, angeordnet worden.

Spanien.

Madrid, 20. Dez. Folgendes sind, mit Weglassung der unwesentlichern Artikel, die Haupt-Bestimmungen des am 18ten der Prokuradoren⸗Kammer vorgelegten Preß⸗Gesetzes:

Art. 1. Alle Spanier haben das Recht, ihre Meinungen ohne vorhergehende Censur durch die Presse bekannt zu machen. Art. 2. Ausgenommen von dieser allgemtinen Bestimmung sind die Schrif— ten uͤber die Lehrsaͤtze der katholischen Religion und uber die heili— gen Bücher, welche nicht ohne die gewöhnliche Autorisation erschei⸗

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nen durfen Art 4. Der Mißbrauch der Preß freiheit zum Nach⸗ theil der fentlichen Ordnung und der Rechte . . die Gesetze bestraft werden. Art. 3. Als Angriffe gegen die oͤffent⸗ liche Ordnung sind zu beteachten: 1) Dlejenizen Schriften, welche gegen die Religion oder die Fundamental-Gesetze des Königreichs gerichtet sind oder ihre Legitimität angreifen. Diejenigen, welche direkt oder indirekt die Rechte Ihre Majestaͤt auf den Thron, oder ihre geheiligte Person, ihre Würde, die wesentlichen Praͤrogativen der hoͤchsten Macht des Staates, oder die unbestreitbarck Rechte der Nation durch Satyre oder heftige Schmaͤhungen, oder dadurch an⸗ greifen, daß sie dieselben laͤcherlich zu machen oder Mißtrauen da— gegen zu erregen suchen. 2 Schriften, die auf die eben angezeigte Weise, direkt oder indirekt, zum Aurstande, zur Storung der doͤffent— lichen Ruhe oder zum Ungehorsam gegen die Gesetze und die mit ihrer Ausfuͤbrung veguftragten Personen aufreizen. 3) Diejenigen Schriften, welche direkt oder indirekt, durch irgend eines der am Ende des ersten Paragraphen angegebenen Mittel, zu einer Handlung auffordern, die von den Gesetzen des Koͤnigreichs als ein Verbrechen bezeichnet wird und in den beiden vorhergéhenden Paragraphen richt enthalten ist. I Schriften, welche gegen den öffentlichen Anstand

und die guten Sitten verstoßen. Art. 6. Als uebertre— ter des Preß —Gesetzes werden betrachtet. 1) Diejenigen, welche in ehrenrührigen und verleumderischen Schmähschrijten

Anderen durch falsche Beschuldigungen Nachtheil zufügen. 2) Die— jenigen, die durch Schmähschristen angreifen, ohne gerade zu ver— leumden. Art. 7. Ausgenommen hiervon sind. 1 Bsejenigen, weiche, ohne zu verleumden, das amtliche Benehmen eines bffent— lichen Angestellten tadeln. 2) Die ientgen, die, ohne der Wahrheit zu nahe zu treten, eine Verschwörung oder ein anderes schweres Verdrechen gegen den Staat bekannt machen oder kritisiren, wenn auch Privatleute die Versasser sind; nur muß in diesem Fale die Wahr— heit der angefuhrten Thatsachen erwiesen werden, wenn eine Beschwerde wegen Verleumdung dagegen erhoben wird, und als eine solche wird je— der Angriff gegen die Ehre und den Ruf eines dfentlichen Beam— ten in Bezug auf sein Privatleben angesehen. Art. 8. Die Ve-—

über sie vergaͤngten Strafe nicht dadurch entziehen, daß sie sich er— bieten, die Wahrheit ihrer Angaben zu beweisen. Sie durfen nur dann diesen Heweis beibringen, wenn sie der Verleumdung beschul⸗ digt werden. Wird die Wahrheit der als Verleumdung vetrachte— ten Angabe dargethan, so wird der Verfasser zwar nicht als Ver— leumder, aber doch als Beleidiger bestraft. Art. 5. Die Personen, die fuͤr solche Schriften verantwortlich sind, die, direkt oder indi⸗ rekt, zum Umsturz des Bestehenden oder zu irgend einer in dem zwei— ten Paragraph des Art. 8 enthaltenen Handlung aufreizen, werden zu ein- bits vierjshrigem Gefäͤngniß und 2600 160 Realen Geld— strafe verurtheilt. Ist der Verurtheilte in Geistlicher, so konnen ihm auch seine Aemter und Wurden, so wie seine weltlichen Ein— künfte genommen werden Reizt die Schrift nur indirett zum Um—

und Gargolso die gestern von der Prokuradoren⸗Kammer mit der Pr.

. , . ĩ ( 8esl genbeit 153ũ si Fe Schluß fasser verunglimpfender und beleidigender Schriften können sich der Gelegen heit läßt sich kein Schluß

Jeegien in der Provin,; in baarem Gelde oder das Doppelte in Pa⸗ vieren der konsolidirten Schuld niederlegen. Jeder Wähler oder bei den Cortes kann die Verantworilichkeit ür ein Journal übernehmen. Art. 65. Die Artikel, die don der Ftegterung einem Journal als Erwiederung eines Vorwur ys mitgeteilt werden, müßfen bei einer Strafe von i0ü0 bis 3000 Rea len vollstaͤndig mitgetheilt werden. Art 66. Ein Journal, das Mißbrauchs der Presfft verurtheilt Art. 07. Die Civil⸗Gouverneure ichkeit, diejenigen Nummern eines el enthalten, die fuͤr die oͤffentliche

unterdruͤckt.

9 Journals verbieten, welche Artit

Die gekroͤnten Ar, Sednung gefaͤhrlich sind.

Madrid, 22. Dez. (Franz. Blätter.) Das Ministerium hat gestern dem allgemeinen Wunsche entsprochen und den so un⸗ geduldig erwarteten Gesetz- Entwurf, durch welchen es ein Votum des Vettrauens verlangt, der Prokuradoren-Kammer vorgeleg!. Diese schenkte der Verlefung des ministeriellen Entwurfs ein auf— merksames und geneigtes Gehoͤr; er trug das gewöhnliche Ge— präge ber von dem Praͤsidenten des Minister-Raths ausgehen— den Attenstücke. Kraft, Buͤndigkeit und Offenheit sind die Haupt— züge dieses Entwurfs, auf den das Ministerium die wiederholte sörmliche Erklarunz folgen ließ, daß es fest entschlossen sey, niemals zu einer fremden! Anleihe seine Zuflucht zu nehmen. Der Gesetz-Entwurf besteht nur aus drei Ar— tikeln, von so großer Bedeutung auch sein Zweck ist, denn die Austuͤhrung des ministeriellen Plans soll den Natio⸗ nal Kredit sowohl im Auslande als im Inlande wieder heben. Schon gestern empfand die Boͤrse den guͤnstigen Einfluß der Vertrauen erregenden Worte des Conseils-Praͤsidenten. Eine entschiedene Tendenz zu höheren Preisen, eine Lebhaftigkeit, die selbst die kahnsten Erwartungen uͤbertraf, bezeichnete die Fonds⸗ Geschaäͤfte dieses Tages. Von der inneren unverzinslichen & Huld wurden fast fuͤr 53 Millionen umgesetzt. Heute richtet sich Ae ganze Ausmerksamkeit auf einen die innere unverzinsliche Schund betressenden Gesetz-Entwurf, von dem die heutige Hof⸗-Zeitung einen halb offiziellen Abriß giebt. Diese Schund soll nach dem Ar tikel der Hof Zeitung, über dessen Quelle man nicht im Zweifel ist und der heute zu vielen Betrachtungen Stoff gegeben hat, auch zur Theilnahme an der Verzinsung, und zwar nach Verhälimiß ber mit dem Kapital vorzunehmenden Reduction, zugelassen werden. Außerdem heißt es, die Obligationen derselben sollten fuͤr voll als Zahlung für die National-Guͤter angenommen werden. Dir Rommission suüͤr die innere Schuld versammehlte sich noch am gestrigen Tage bei Herrn Aguirre Solarte, der nebst den Herren Ferrer fung des auf das Votum des Vertrauens bezüg ichen Gesetz⸗ Entwurfs beauftragte Kommission bildet. Seit zwei Tagen unterhalt man sich uber den Gesetz- Entwurf, den der Präsident dis Minister— Raths zur Vervollstaͤndigung der militairischen Maßregtin gk gefaßt hat. Es handelt sich darin noch um eine zweite Aushi⸗ beng, ünter dem Namen von Provinzial-Milizen. Wenn einem allgemein verbreiteten Geruͤcht zu glauben ist, so wuͤrde der Bri⸗ gadier Sancho, Secretair des Minister-Raths, unter dem Titz eines Königlichen Kommissarius, den Wahlgesetz-Entwurf in der Prokuradoren⸗Kammer vertheidigen, sobald dessen Eroͤrterung an die Reihe koͤnmt. Die Majoritäͤt der Kammer scheint fortwä—r— rend gilnstig fuͤr das Ministerium gestimmt zu seyn, odgieich

ie ministerielle Partei bei einer Nebenfrage eint kleine Nieder— lage erlitten hat. Aus dem Benehmen der Kammer bei dieser auf die Zukunft ableiten. Es . nämlich ein Deputirter von Pontevedra, Herr Cuesta, feine Entlassung von seinen Functionen als Prokurador dirett an den Minister des Innern gerichtet, statt sich an die Kammer zu wenden. Ueber den Bericht der Kommission in Bezug auf diese Entlassung entspann sich eine nicht sehr wichtige Debatte. Die Herren de las Narxas, Vega y Rio, Morales und beson—

hatte

ders Alcala Galiano behaupteten, daß die Entlassunz gůltig ey, aber nur 590 Deputirte stimmten fuͤr diese Ansicht; 59 unterstuͤtz⸗

nu ten die Meinung des Herrn Perpina, der durchaus danach strebt, als Haupt der Opposition angesehen zu werden. Herr von Toreno wohnte dieser Sitzung nicht bei, deren Resultat of—

fenbar fuͤr das Ministerium von keiner Bedeutung ist.

sturze auf, so uͤbersteigt die Gefaͤngnißstrafe nicht einen Monat bis r g ist ge . gangen; das Ergebniß der Konferenzen zwischen dem Grafen Alnlodovar und den Generalen Cordova und Evans kennt man

ein Jahr und die Geldstrafe nicht 20 20600 Realen. Art. 10. Im Falle einer direkten Aufforderung zu verbrecherischen Handlun— gen, wie sie im Art 5 angeführt worden sind, werden die veraut—

zu zwei Jahren

und zu einer Geldstrafe von 2690 zu0 Rea—⸗ len verurtheilt

Bei einer indirekten Kufforderung Dieser Art

betraͤgt das Gefaͤngniß nur acht bis dreißig Tage und die Geldbuße 20 2069 Reglen. Art. 16 Verantwortlich für jede Schrist sind: 1) Der Verfasser; 2) der Herausgeber;

3 der Eigenthuͤmer der Druckerei oder fein erster Gebuülfe. Art. 17. Jede der genannten Personen ist, bei der Äbwesenheit der Uebri— gen, allein verantwortlich Kann man des Verfassers nicht habhaft werden, so haͤlt man sich an den Herausgeber, und ist auch dieser abwesend, an den Besitzer der Druckerei oder dessen ersten Gehuͤl⸗ fen. Art. 18. Der Drucker eines Journals oder eines Baches muß seinen Namen, so wie den Ort und das Jahr des Druckes darauf setzen, bei Vermeidung einer Strafe von 350 800 Realen, wenn das Buch oder das Journal nicht verboten wird. Findet ein Ver⸗ bot statt, so betragt die Strafe 1900 4000 Realen. Art. 19. Auch die Verkäufer und Verbreiter solcher Schriften, selbst wenn deren Inhalt ihnen unbekannt ist, sind verantwortlich dafuͤr, und verfallen in eine Strafe von 40 109 Realtn. Art 23. Je⸗ der Spanier hat das Recht, der kompetenten Behoöͤrde diejenigen Schriften anzuzeigen, die er fur aufrührerisch hält. Art. 25. Sie General⸗Fiskale haben die Preß-Vergehen den Gerichtshoͤfen anzu— zeigen, ausgenommen in dem Falle, wenn es sich um eine Verleum— dung oder eine Beleidigung handelt. Art. 27. Richter uͤher den

Vem Krieas-Schauplatz ist keine wichtige Neuigkeit einge—

ĩ z . zicht. Das Benehmen des Generals Harispe seit dem Be— kdoriinchen ber onen n ie art edöolh een oki noch Jichtz Das, Renechmncdes genere at ehen

ginn der Belagerung von St. Sebastian ist von unserer Regie— rung anerkannt und belohnt worden; Ihre Maj. die Koͤnigin hat ihm das große Band des Ordens Karhs LV. verliehen. Ul berhaupt kann man sagen, daß nie eine vollkommenere Eintracht zwischen Spanien und seinen Verbuͤndeten herrschte, als jetzt; die letzten durch Courier hier eingetroffenen Depeschen aus Pa⸗ ris scheinen das Kabinet mit Zufriedenheit und Vertrauen er— fuͤllt zu haben. ö

Die letzten Korrespondenzen aus Lissabon vom 16zten d. sprechen von einer Aufiöͤsung der Portugiesischen Cortes wie von einer sehr wahrscheinlichen Sache; wenigstens hielt man dies Ereigniß in den wohlunterrichteten Zirkeln fur ziemlich gewiß, und man wollte auch wissen, daß Herr Loureiro den Finanz. Mi— nister Herrn Campos durch Herrn Man cel Car oalho zu ersetzen gedenke, der dieses Amt vor einigen Jahren schon einmal bellei⸗ det hat. Mehrere Politiker wollten in diesem Plan die Folge einer Verabredung mit dem Spanischen Ministerium sehen. Diese Meinung wuͤrde glaublicher seyn, wenn von Herrn Silva Carvalho, statt von Herrn Manoel, als Nachfolger des Herrn Campos die Rede ware, da Ersterer ein persoͤnlicher Freund det

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Herrn Mendizabal ist.