1836 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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. 3 Jahre der Reorganisation des Staats unterbrachen die Ar⸗ eit vollig.

6 die Mißstaͤnde traten stets mehr und druüͤckender hervor. Anfangs war wohl die Rechtskenntniß der Provinzial⸗Rechte noch zu lebendig, als daß diese dem Allgemeinen Landrechte gegenuber sehr ins Dunkel getreten wären. Allein allmäͤlig mußten sie ihre Kraft als ungeschrlebenes Recht dem geschricbenen gegenuber verlieren. Dazu kam, daß die Gesetzgebung seit 1808 sehr tief in alle Provin⸗ zial Rechts⸗Verhaͤltnisse einschnitt, daß ein großer Theil der Gerichts Behörden anders organisirt wurde, dadurch der usus fori unterging, die Vergrößerung der Monarchie um beinah die Halfte eine haͤufige Durchelnanderversetzung der Beamten herbeiführte u. s. w.

Es mußte daber aks eine der grötzten Wohlthaten für, die Mo narchle erscheinen, daß das Justiz⸗Ministersum, besonders energisch seit 1830, den Faden zur Vollendung der Provinzia! - Gesetz gebung wieder aufnahm. Es wurden von da an zugleich überall wissen⸗ schaftliche Forschungen über die aͤtteren Rechts⸗Institute angeregt, die Rechtsquellen gesammelt und abgedruckt, und es möchte in dieser Hinsicht wohl kein Land mit Preußen sich messen konnen. Die Re⸗ daction der Provinzial-Rechte, in sofern sie den Justiz-⸗Behöoͤrden auflag, ist feitdem fast uͤberall beendet, und in einigen Provinzen sogar die Communication und Berathung mit den Staͤnden bereits in vollem Gange. . .

Die theils im Auftrage des Justiz⸗Ministeriums ausgearbeiteten, sich an die Form des All gemeinen Landrechts anschließenden und zur Berathung mit den Staͤnden bestimmten, theils als Privat-Arheiten bekannt gemachten Entwuͤrfe der Provinzial⸗Rechte, sind von deren Verfassern, mit den dazu gehbrigen Rechtfertigungen, historischen Untersuchungen, und Motlwen versehen, dem Drucke uͤbergeben. Nach der sehr praktischen und umfassenden Arbeit des Geheimen Bber⸗Tribunals-Rathes Scholz für die Chur⸗Mark, des Geheimen Ober⸗Tribunals-Rathes Hartmann fur das Eichsfeld, des Geheimen Dber⸗Tribunals-Rathes Zettwach für Pommern, des Ober⸗Lan= desgerschtsRathes Lenz fuͤr Halberstadt, des Ober-Landesgerichts⸗ Rathes Schlüter fuͤr Münster, Teklenburg, Lingen und Recklinghau⸗ sen u. sw. erscheint dann hier das Provinzial⸗Recht der Altmark vom Geheimen Justizrath Ghtze. Die Altmark ist der erste Anfang und der Kern der Preußischen Monarchie. Von hier aus wurden die sla⸗ vischen Marken erobert und germanisirt, und bildeten sich mit ihr zum Churfuͤrstenthum Brandenburg aus. Aber so wie das Land der Kern der Monarchie, so ist sein Recht der Kern unserer ganzen Rechts⸗ bildung geworden. Von der Altmark erbielten die übrigen Theile des Churfuͤrstenthums ihre germanischen Rechts- Institute ). Die Ausbildung derselben so wie die eigenthuͤmliche Gestaltung des dort ausdruͤcklich eingeführten sogenannten gemeinen Rechts (des roͤmi⸗ schen⸗, des kanonischen⸗ und des Lehnsrechts) gaben die Hauptgrund⸗ lagen des Materials fuͤr das Allgemeine Land⸗-Recht, und dieses ist in Hinsicht seiner Doktrin und bistorischen Bedeutung gar nicht zu verslehen ohne genaue Erforschung und Kenntniß des maͤrkischen Pro vinzial⸗Rechtes.

Was nun die vorliegende Bearbeitung des altmaͤrkischen Pro— vinzial-Rechtes betrifft, so ist hier nicht der Ort kritisch in die Beur—⸗ theilung derselben seibst einzugehen; wir sprechen daher nur im All—⸗ gemeinen das Urtheil aus, daß wir die Anordnung des Ganzen jweck⸗ maͤßig, die Fassung der entworfenen Paragraphen fuͤr dies künftige Gefetzbuch klar, scharf und konzis gefunden haben und daß die Einleitung so wie die historischen Erdrterungen und Motive von eben so großer Treue als gruͤndlicher Forschung und einem ausge— zeichneten Scharfsinne zeugen.

Es kann zugleich davei als eine der besten Eigenschaften des Werks hervorgehoben werden, daß es sich von Neuerungen in Theo⸗ ricen und einseitiger Auffassung fern gehalten hat. Alle jene gruͤnd⸗ lichen Untersuchungen haben der Unbefangenheit des Verfassers nicht geschadet, der mit tuͤchtigem vraktischen Sinne aus denselben die Resultate entnimmt, die sich zugleich in ihrer Begrundung jedem Urtheile eines Dritten zur eignen Prüfung vorlegen. Das Buch zeigt, daß in dieser Hinsicht viel zu thun war, und es leistet darin viel. Deshalb und weil Haupt-Momente, wie z. B, das mit beson⸗ derer Vorliebe bearbeitete Lehngrecht, von gan; gleichem Interesse fur die auf dem rechten Elb⸗Ufer belegenen Thelle der Mark wie für die Altmark sind, wird sich das Buch unbedenklich auch bald eine Autorität füͤr die ganze Mark Brandenburg verschaffen, die nur sehr wuͤnschenswerth seyn kann. .

Was wir aber am meisten herausheben möchten, ist die Gesin⸗ nung, die aus dem ganzen Werke uns entschieden entgegentritt. Sie ist eben so streng als einfach, eben so wissenschaftlich als wahrhaft, und Liebe und Knhaͤnglichkeit an die vaterlandischen Rechts⸗Institute treten uns auf jeder Seit« entgegen. .

Zum Belege von allem diesem sey es uns erlaubt, einige Stel⸗ len aus der Einleitung herauszuheben, die zugleich als einen Kon⸗ trast der alteren Preüßischen Regierungsweise zu der modernen ephemeren des Königreichs Wessphalen dienen moͤgen:

„pag. 20 ; ;

„In Holge der späͤteren Zelt-Ereignisse ist freilich die Art der Rechts- Bildung eine andere geworden. Eine alle Detail- Berhaͤlt⸗ nisse innerlich durchdringende konsequente Organisation jedes Staa⸗ tes zu einer Einheit scheint in dem Grade Bedingung der Existenz

der Staaten geworden zu seyn, daß eine freie, nicht von oben ge⸗

leitet: Rechts Entwickelung gegen die Art, wie sie fruher bestand, wesentlich hat veschraͤnkt werden muͤssen; wenigstens ist faktisch

der Zustand jetzt ein ganz anderer, und läßt sich das nicht

jn Abrede stellen, daß Verordnungen und Gesetze jetzt in einer ganz anderen Art auf den Rechts-Zustand einer Hrovinz auch im Erfolge influiren, als dies fruͤher der Fall war.“ „Dieser Diffrrenz der neuern Zeit ünd der aͤltern muß man sich aber bewußt bleiben, wenn man bei Aufstellung eints Provinzial⸗ Rechtes das Richtige nicht verfehlen will. Wollte man sich darauf beschraͤnken, die aͤlteren Maͤrkischen Verordnungen zu extrahiren, so wärde man fuͤr viele Punkte zu einem Resultate gelangen, welches

) Daß die Altmark als eine auf slavischem Grund und Boden angelegte deutsche Mark angesehen werden muß, wahrend die spater eroberte Mittelmark mehr ein nur germaͤnisirtes slaptsches Land blieb. S. v. Raumer über die alteste Geschichte und Verfassung der Mark Brandenburg pag. 62.

134 kein Sachkundiger als wirkliches Recht der Provinz wurde anerken⸗ nen können. Man würde damit zu einem nicht unbedeutenden Theile jetzt erst einen neuen Rechts⸗Zustand einführen, der vor einigen hun⸗ dert Jahren beabsichtigt, aber nie wirklich geworden war Den aͤl⸗ teren Verordnungen lag mehr oder weniger eine ganz andere Ansicht zum Grunde. Es waren Regulative und Instructlonen fuͤr die Be⸗ theiligten, die sehr oft, wenn dies auch nicht ausgesprochen war, mehr nur eine subsidlaire Ratur hatten, gegen welche sich aber namentlich in der Mark ein entgegengesetzter Rechts⸗Zustand sehr häufig unge⸗ stoͤrt erhielt. Die Interessenten machten ihn geltend und fan⸗ den darin unterstützung. Die landesherrlichen verwaltenden Behoͤrden ließen die kontrahiren Observanzen bestehen, und hielten sie durch ihre Verfuͤgungen selbst aufrecht; die landesherr⸗ lichen Gerichte konservirten sie in ihren Judikaten und spaͤtere lan⸗ desherrlichen Verordnungen erkannten sogar ausdruͤcklich an, daß die Obfervanz nicht gestoͤrt fei. Die Einleitung zu dem Kirchen⸗Rechte enthält darüber einige Details. Ueberall auch war man von keiner Seite in der Schaͤrfe der Ansicht, wie sie jetzt aufrecht erhalten wird, der Meinung, daß Verordnungen auf eine ganz desinitlve Art einen Rechtszustand erzeugen, oder einen bestehenden aͤndern konnten; man sah ein Entgegenhandeln gegen solche Verordnungen nicht als eine an sich klare Rechts-Verletzung an, vielmehr wurde die Befol⸗ gung zwar als Gehorsam in Anspruch genommen, und die Nichtbe⸗ folgung als Ungehorsam allenfalls gerügt: das bleibt aber immer er⸗ kennbar, daß man sich der Schwierigkeiten, welche entgegen⸗ stehende Rechte erzeugten, bewußt blieb, und daß man es fuͤr billig hielt, unter Uumstaͤnden sie gegen solche Verord⸗ nungen auch ferner bestehen zu lassen. Nach der neuern Ansicht der Sache macht eine Verordnung, die als Gesetz angesehen wird, eine feste Graͤnze, über welche hinaus nicht geschritten werden darf und die scharf gehalten werden muß. Wurde sie nicht beachtet, so wurde gerade dies als Rechtsverletzung angesehen werden. Die Abhuͤlfe kaͤme durch richterliche Entscheidungen oder durch Strafbefehle Eine Wiederholung der Verordnung an sich waͤre hiernach eiwas gaͤnzlich Unnützes. Fruͤher, wo die Gewaͤhr fuͤr die Befolgung mehr in dem in Anspruch genommenen Gehorsam, dem auch ein entgegengesetzter Rechts⸗Zustand sich fuͤgen sollte, lag, und wo die Ansicht von einer wirklich erfolgten Aenderung dieses Letztern sich nicht, wie jetzt gel⸗ tend machte, wurden zur endlichen Erlangung des Zieles die Ver⸗ ordnungen in vielen Faͤllen mehrmals, sogar haͤufig und mit gan kurzen Zwischenraͤumen wiederholt; es wurde in einzelnen F len vom Konig Friedrich Wilhelm J. daruͤber geklagt, daß, wenn gleich er es daran nicht habe fehlen lassen, durch Patente seine Willens—⸗ meinung gehörig bekannt zu machen, es doch an der genauen Be⸗ folgung merklich gefehlt habe, und duch unter Friedrich II. wurde in einem einzelnen Falle noch anerkannt, daß gegen äaͤltere Verordnungen, welche privatrechtlichen Verhaͤltnisen gewisse Graͤnzen geben, eine contraria possessio beachtet werden solle. In welchem Grade fru— her dem faktisch Bestehenden sogar auch wohl gegen klare entgegen⸗ siehende Rechte des Landesherrn ein Anerkenntniß zu Theil wurde, davon zeugen aber namentlich auch die merkwuͤrdigen Befehle, durch welche Konig Friedrich II. das Jahr 1740 als Normal-Jahr auf⸗ stellte und ufer, und in denen sogar Anfangs und ehe die fret⸗ lich dringend nöͤthige spaͤtere Beschraͤnkung auf ein bestimmtes Jahr hinzutrat, ganz allgemein verordnet war . „daß in Zukunft die von Adel und andere Partikuliers, wenn sie gewisse Funda, oder Gerechtigkeiten, es haben solche Namen, wie sie wollten, wirklich nutzten und besaͤßen, deshalb unter keinerlei Praͤtert durch das Otticium fisci in Anspruch genommen werden , . Und nun hingegen pag. 31. . „daß bei 6 Verfahren (im Königreiche Westphalen), bei wel⸗ chem man in solcher Art um die Mittel unverlegen war, sich bald eine Verwaltung zu Stande bringen ließ, die in ungewoͤhn⸗ lich rascher Weise ihre Zwecke erreichte, und in der das Ganze mit vieler Konsequenz zu einer Einheit äußerlich organisirt war, kann nicht auffallen, war unter solchen Umstaͤnden auch kaum ein besonderes Kunststͤck. Sehr mit Unrecht zogen aber jener blen⸗ dende Organismus und manche an sich zweckmäßige formelle Ein⸗ richtungen die Augen Vieler von dem sehr traurigen Ergebnisse ab, daß mit dem alten Herrscherstamme die tiefer gehende Gerech⸗ tigkeit aus dem Lande gewichen war, daß alles Leben und alles Lebendige und selbststaͤndige Bewegen in den Privat-Verhaͤltnissen unterdrückt war, und daß die Regierung, die es einen ihrer ersten Schritte seyn ließ, die Leibeigenschaft, wo sie etwa noch existiren möchte, und alle die Folgen, die sie hatte, und die sie nicht hatte, aufzuheben, jeden ihrer Ünterthanen in ein peinliches und aͤngst⸗ liches Abhaäͤngigleits⸗Verhaͤltniß von ihrer Will kuͤhr und ihrer Laune hielt, gegen welches es keine andere gründliche Abhuͤlfe gab, als die, , in einer Auswanderung gefunden werden konnte, se zumal bei der Naͤhe der Provinzen, welche dem alten Herrscherstamme geblieben waren unter solchen Verhaͤltnissen für Viele aufhörte, ein „flebile beneficium zu feyn.“ . Diese Zeit der Noth waͤhrte aber glůͤcklich er Weise nicht laͤnger, als noͤthig war, die Kraͤfte bis zu genügender Hoͤhe zu steigern und anzuregen, welche gebraucht werden sollen, sie zu brechen Der Krieg der Fahre is13 und 1813 fuhrte die Pro⸗ vinz Sr. Majestͤt dem Kdͤnige wieder zu; die aͤlteste Provinz der Preußischen Monarchie wurde wieder ganz in , . , .

Bekanntmachung. .

Da das im Jahre 1832 erschienene Post-Handbuch fur Berlin, in Folge der seitdem in den Post⸗-Verbindungen vorgenommenen viel fachen Veranderungen, seinem Zwecke nicht mehr entspricht, so ist solches fuͤr das Jahr iszs neu bearbeitet, gleichzeitig aber auch be⸗ deutend erweitert und namentlich hinsichts der Post-Verbindungen im Auslande sehr vervollstaͤndigt worden. ;

Das neue Post-⸗Handbüch enthalt, außer einer Uebersichts⸗

baselbst ankommenden Posten, nach den Tagen des Abgan

und der Ankunft geordnet; h

2) die von Berlin abgehenden und daselbst ankommenden Po nach den Coursen speziell beschrieben, mit Angabe der eint. und des Abganges auf den verschiedenen Stgtionen, ; Schlußzeit, des Personengeldes und der mit diesen Cour in Verbindung stehenden bedeutenderen Posten des Inn Auslandes; n

3) eine Speditions- und Porto⸗Tabelle, aus welcher die Seh tion und die Porto-Saͤtze von Berlin nach allen Preußistz Post Ansialteni und Städten, s wie nach den bäbeutenhh auslaͤndischen Orten zu ersehen sind;

) eine Tabelle uber den Abgang und die Ankunft der Korrespt denz zwischen Berlin und den hedeutendsten Orten des Inn Auslandes, aus welcher ersichtlich ist, an welchen Tagen n Stunden die Briefe von Berlin abgehen, an dem Bestimmiun orte eintreffen, von dort wieder abgesandt werden und nn Berlin gelangen;

5) die saͤmmtlichen Course der Preußischen Schnell- und orig ren Fahrposten und die mit denselben in unmittelbarer Ven dung stehes den auslaͤndischen Post⸗Kourse, mit Angabe dei gangs und der Ankunft, so wie des Personengeldes;

6) (ne Uebersicht der bedeutendsten Dampfschiff⸗ und Packet, Verbindungen, mit Angabe des Abgangs und der Ankum Schiffe und der Passagler⸗Geld⸗Saͤtze;

7) 3 Auszug aus dem Regulativ uͤber die Preußische n Vue;

8) die Bestimmungen in Bezug auf die zur Post zu gebenden von derselben zu empfangenden Briefe, Gelder und Pact

) die Bestimmungen in Bezug auf die Brief⸗, Geld⸗ und Mi Befoͤrderung nach dem Auslande;

10) die Bestimniungen fuͤr Reisende, welche sich der Preußsh Schnell- oder ordinairen Fahrposten bedienen;

11) die Einrichtung der Berliner Stadtpost;

125 die Bestimmungen in Bezug auf die Extrapost-, Courier⸗ Estaffetten⸗Befoͤrderung, mit Angabe der Zahlungs⸗aͤtze den und Auslandes; ;

13) die Bestimmungen uͤber Porto ⸗Restitutlonen bei bedeuten Geld⸗ und Packet⸗Sendungen.

Das sanber gebundene Exemplar dieses 30,2 Bogen gr. 8. ken Buches kostet ohne die Üebersichts- Karte 1 Rthlr., und der illuminirten Uebersichts-Karte 1 Rthlr. 6 Sgr. Eine einzeln luminirte Uebersichts⸗Karte auf Schweizer -Papier kostet 10 Sgt.

Fuͤr Berlin geschieht der Verkauf durch den Portier im hause, Koͤnigs-Straße Nr. 609. Auswaͤrtige koͤnnen Buch und fuͤr obige Preise durch alle Preußische Post-Anstalten beziehen.

Berlin, den 22. Januar 1836.

Cours⸗-Bureau des General-⸗-Post⸗Amts.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmittags Abends Nach ein malle 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtunm

1836. 30. Januar.

Luftdrug... z23 05, Par. 323, 10, Par. 326,15. Dar. Quellwarme 7a. Luftwärme ... 4 CO,8 O R. 1,10 R. 100 R. Flußwärme O60 . . ö. ö. O R. n . ö R. ö 6. Bodenwärme 10 Dunstsättig. 91 pCt. 90 pt. 78 pCt. . ö a Wetter...... Schnee. Schnee. halbheiter. ne m n nz 00 J Sa28. SW. W. Niederschlag on mn Wolkenzug ... SW. Nachtkalte 00 Tagesmittel: 324,30“ Par... 4 1,10 R... 070 R. . . S6 ph,

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 28. Januar.

Oesterr. 50M Metall. 10232. 10925. A0 9911 46. 990, s. M zos . , 236 . G. Bark ctien Is. os Hartiai. ö. 14. G. Loose zu 500 FI. 11815. 117789. Loose zu 100 FI. 21 Br. Preuss. Präm.-Sch. 60. 5935. do. A0, Anl. 99l/g. CG. HM Loose 703. 7013. So Span,. Anl. Aha.. 9s 4. 31 o S596. SA] 36.

Do,, Rente pr. compt. 109 70. tin compt. 80. 70. tin cour. S0. 75. SCυάη Neap. 99. 10. Rente A97/9. Passive 161“. Neue Ausg. Sch. 257. 191½. 309 Portug. —.

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Königliche Schau spiele.

Montag, 1. Februar. Im Opernhause: Jugend muß toben, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Kon uͤber ein Thema aus der Oper: Der Barbier von Sevilgg, in Allegro von Hoffmeister, fuͤr das Holz, und Stroh- Instum arrangirt und vorgetragen, von Herrn Gusikow. Dann: Spiegel des Tausendschoͤn, Burleske in 1 Akt, mit Gesang,! C. Blum. Und: Variationen uͤber ein Tyroler Thema, an girt und vorgetragen von Herrn Gusikow.

Im Schauspielhause: 1) Un moment C imprudence, mäödie en 3 actes, par MM. Wasflard et Fulgence. M!

dith et Holopherne, vaudeville en 2 actes.

Paris, 25. Januar.

cour. 109. 73. 309 do 8 Ausg. &

Koͤnigstädtisches Theater. Montag, 1. Februar. Eulenspiegel, oder: Schabem uͤber Schabernack. Wiener Lokal- Posse mit Gesang in 4 Ah Dienstag, 2. Febr. Die Goldgrotte des Geisterbamm oder: Noch einmal jung! Zauberspiel mit Gesang in 21m

Redactenr Eg. Gott?,

Karte aller Sch nellpost⸗ . , ü he Diligence und Fahr⸗ ost-⸗Verbindungen in Deutschland ꝛc. ie ,,, , . 1) Eine tabellarische Uebersicht der von Berlin abgehenden und Gedruckt bei A. W. Hayl—

Bekanntmachungen. Edictal⸗Citation.

drich auf

) der Muͤllergesell Lorenz Felix Gittler, den 10.

richt sich damals in Landau aufhielt und ein Vermoͤgen von 233 Thlr. 24 sgr. 3 pf besiht; 2) der Landwehr⸗Soldat Johann Gottfried Gott⸗ wald, gebuͤrtig aus Dippelsdorf und erzogen in Röhrsdorf bei Liebenthal, seit 1813 guf Wan⸗ derschaft, und nach der von ihm im Jahre

1616 aus Breslau erhaltenen Nachricht Soldat todt erklaͤrten Einsaaße Thomas Magnus und Marie geworden, dessen Vermögen noch nicht ausge⸗Streecschen Eheleute zu Krampitz bei Danzig, 1) Ferdinandus Mauritius, geboren den 4 Octo⸗ ber 1792 zu Krampitz, 2) Caroline Blondine, geboren den 30. Januar 1794 zu Krampitz,

mittelt ist; .

3) der Landwehrmann Franz Grande, gebuͤrtig aus Schmottseissen bei Liebenthal, welcher im Fruͤh⸗ jahr 181 nach Loewenberg als Landwehrmann berufen wurde, seitdem aber von sich nichts hat hoͤren lassen, und ein Deposital⸗Vermdoͤgen von 18 Thlr. 1A sgr. 10 pf. besitzt,

werden nebst ihren etwa zuruͤckgelassenen unbekann⸗ ten Erben hierdurch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem vor dem Deputir⸗

ten, Herrn Land- und Stadtgerichts-Assessor Hei—

2 ,, . ,, ö 2 Nachstehende Personen; angesetzten Termine in dem Gerichts-Locale persöͤn⸗ ,. ö. 1 i oder schriftlich zu melden und weitere Anwei⸗ August 1760 zu Klein Röhrsdorf bei Lieben sung zu erwarten, widrigenfalls sie fur todt erkläͤrt, thal geboren, seit 1310 abwesend, welcher nach und ihr Vermdgen ihren sich demnaͤchst zu legitimi⸗ der von sich im Jahre 1820 gegebenen Nach- renden Erben ausgeantwortet werden soll. Liebenthal in Schlesien, den 10. Juni 1835.

Koͤnigl. Preuß. Land—

Bekanntmachung. Die nachbenannten fuͤnf Kinder 6 bereits fuͤr den 6. (sechsten) , Vormittags

r, vor dem unterzeichneten Gericht in der Behausung des Justitiarii, Langgasse Nr. ses, hieselbst ang esetz ten Termin persoͤnlich oder schriftlich zu melden und weltere Anweisung zu erwarten. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden denselben die hiesigen Justiz 3) ,, . n den 6. November 1796 Eommissarien Zacharias und Groddeck in Vorschlag erschlenen: u Kleinwalddorf, A) Louise Wilhelmine Rahel, geboren den 4. Juli 1799 auf Saspe und 5) Marie Amalie, geboren den 23. April 1801 zu melden, so werden die Kleinwalddorf,

naten und spaͤtestens in dem auf

gebracht.

angen is, imgleichen die von den genannten fuͤr nach erfolgter Praͤclusi n n r n en ier m ren Eheleuten a r n, noch von Seiten der Inhaber des Nachlaffes por desn etwa erzeugten Kinder, so wie die etwanigen unbe⸗ mene Verfuͤgungen anerkennen and bern ) kannten Erben dieser saͤmmtlichen Kinder, werden muͤssen, von ihnen weder Rechnungslegung no ö hiedurch auf den Antrag ihrer hiesigen nächsten satz der erhobenen Nutzungen fordern hi, un und Stadtgericht. Verwandten und des ihnen bestellten Curators, Be- dern sich lediglich mit dem, was vom Nachla hufs der Todeserklaͤrung der erstern und Praͤclufion vorhanden ist, begnuͤgen muͤssen. der letztern aufgefordert, sich innerhalb Neun Mo⸗

Sollten sich aber die Kinder der Streeckschen Ehe⸗ leute und ihre 1 unbekannte Erben nicht Kinder der Streeckschen Ehe⸗

leute faͤr todt erklart, ihre unbekannten Erben aber

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

n 2 2 9 * ll welche angeblich von ihren genannten Eltern im praͤeludirt, und der vorhandene Nachlaß der Ste . 36. . eine rn ea! hier nach Ame schen Ehelente, welcher in cireg 1200 Thlr. . ika mitgenommen worden sind, und von deren Le- wird ihren sich legitimirenden Erben ausgehaͤn ben und Aufenthalt seitdem keine Nachricht einge⸗ werden, so daß diejenigen Praͤtendenten, welcht

on noch melden sollten,

Danzig, den 13 Juni 1835. Das Gericht der Hospitäler zum heilige Geist und St. Elisabeth.

n mam me,

Literarische Anzeigen. Bei Ludwig Oehmigke in Berlin ist so

Dr. A. Flora des Preulsis ehe

Dietrich, Ar Band, 18, 25 Heft. I Thlr.

Staats.

hungen uͤber das Budget lebhaft fortgesetzt. hen bereits ihre Kommissarien (zusammen 12) erwählt, von

Allgemeine.

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Februgr

Zeitungs-Nachrichten. El n g nn

123

Frankreich. Paris, 2tz. Jan, sbstsndizen Minister-Rath, nach dessen Beendigung der Mini— p der geistlichen Angelegenheiten Sr. Majestät den Bischof Marokko in part. inf., begleitet von einer Deputation der hnherren des Kapitels von Saint-Denis, vorstellte. Auf dem letzten Sonnabends-Ball heim Koͤnige wurde die eude des Festes einen Augenblick durch Linen Unfall unterbro—

n. Herr von Villegontier stuͤrzte mit seiner Taͤnzerin, der

rstin von Belgioso, zu Boden und renkte sich die Schulter s, Er wurde sogleich in das Zimmer eines der Koͤnigl. Adju— sten getragen, wo die Aerzte zwar sofort die Einrentüung vor— men, aber doch wegen der Folgen dieses Unfalls nicht ohne sorgniß sind. Der Ball wurde nach kurzer Unterbrechung tgesetzt.

3 Pairs-Kammer hielt heute wieder eine legislative kung, die jedoch kaum eine Stunde dauerte. Auf der Mini— sank befanden sich die Herren von Broglie, von Argout und 'sl. Der Baron von Fréöville, einer der Secretaire, ver— zunächst eine Proposition des Grafen Boissy⸗d'Anglas in tref der Abschaffung des Gesetzes uͤber den Getraide-Handel. sser Antrag soll in einer der naͤchsten Sitzungen entwickelt werden. rGroßsiegelbewahrer brachte darauf die bereits in der vori—⸗ Session von der Deputirten⸗-Kammer angenommenen Gesetze die Bankerotte und uͤber die Verantwortlichkeit der Mini— und sonstigen hoͤheren Staats-Beamten ein. Nachdem beide setzEntwuͤrfe zum Druck verwiesen worden, erfolgte noch die fnahme eines neu ernannten Pairs, worauf die Sitzung auf—

oben wurde.

In den Buͤreaus der Deputirten-Kammer werden die Be— Drei Buͤreaus

en sich 9 für und nur 3 wider die Reduction der Rente irt hatten. Von besonderm Interesse waren gestern die Ver— dungen im zweiten Buͤreau, wo Herr Humann das Wort

jm und sehr ausfuhrlich die Wichtigkeit und Nothwendigkeit

Neduction darthat. Viel Aufsehen machte die Erklärung des irn Humann, daß er dem Herzog von Broglie, auf dessen nsch, seinen Plan zur Reduction vorgelegt, daß der Conseils— asident denselben uͤber 14 Tage behalten und bei der Zuruͤck E teinesweges sich so entschieden uͤber die Unzeitigkeit einer hen Maßregel ausgesprochen habe. Er hatte nur angedeutet, zuvoͤrderst die Beseitigung der Amerikanischen Angelegenheit hwendig sey. „Hatte“, sagte Herr Humann, „der Conseils— asident mir damals gesagt, daß er glaube, die Maßregel muͤsse unbestimmte Zeit verschoben werden, so wuͤrde ich vor der rlegung des Budgets meine Entlassung eingereicht und nicht den Explicationen in der Kammer Anlaß gegeben haben.“ scheint keinem Zweisel zu unterliegen, daß Herr Humann in em Buͤreau zum Mitgütede der Budgets-Kommission, und n wahrscheinlich von dieser zum Berichterstatter erwaͤhlt wer— wird. Das Journal du Commerce enthaͤlt folgenden Artikel:

lach den Die kussionen zu urtheilen, die in den Buͤreaus statt—

nden haben, scheint die Kammer sich diesesmal ernstlicher als er mit den Finanz-Gesetzen beschäftigen zu wollen. Man 5 glauben, daß die Ruhe des Landes, die so oft in den offi— en Reden gepriesen worden ist, den Deputirten geeignet scheint, endlich die Lasten, die das Land druͤcken, einer strengen Pruͤ— g zu unterwerfen. Und in der That muß man sich fragen, auf das Land noch warten will, um die oͤffentlichen Ausgaben dieselben Schranken, wie beim Ausbruch der Juli⸗Revolutton sckufuͤhren. Herr Humann hat ganz deutlich zu verstehen pen, daß das Budget fuͤr 1837 nothwendig ein Defizit er— werde; denn was will bei einem Budget von einer lliarde ein muthmaßlicher Ueberschuß von 2,590,909 Fr. ne Bei einem Budget von einem solchen Umfange müs— die vorlaͤufizen Anschläge wenigstens einen Ueberschuß bis 20 Millionen ergeben, wenn das Gleichgewicht zwi⸗ Einnahme und Ausgabe als gesichert erscheinen soll. Das get von 1837 ist deinnach abermals ein Defizit, Budget. dsieben Jahre haben der Regierung nicht genuͤgt, um das ichgewicht herzustellen, auf welches die Deputirten in ihren 'ssen an den Konig so beharrlich dringen. Man sehe sich vor! Mißgriffe in den Finanzen sind fuͤr die Staaten, die begehen, von wichtigen Folgen, und nicht ungestraft gewoͤhnt sich daran, jedes Jahr die Ausgaben hoͤher zu schrauben, die Einnahmen. Wenn man die Wuͤnsche und Reclamatio⸗ „die die Kammer noch in ihrer letzten Adresse kundgegeben . fuͤr bloße leere Worte halten soll, so ist es ihre Pfücht, einen Entschluß zu fassen. Die einfachste Maßregel, um im finanziellen Gleichgewichte zu gelangen, ist augenschein— die Reduction der Rente. Die Ruhe des Landes, der jetzt Ge Zinsfuß, die finanzielle Lage des Schatzes Alles raͤth beser Maßregel. Es bleibt nur zu erwägen übrig, auf wwel— eise die Kämmer ihre Gesinnung am zweckmäßigsten aus, cht. Man hat drei verschiedene Mütel in Vorschlag gebracht: Adresse an den Koͤnig, ein legislativer Vorschlag und eine bitte Tagesordnung. Das Erste wird der Kammer uscheinlich als zu revolutionair erscheinen. Sich ohne fttelsmann vor das Koͤnigthum hinstellen, ihm gewis— aßen einen Willen aufdringen, das waͤre allerdings Kuͤhnheit, die man vernuͤnftiger Weise von der jei⸗ Wwammer nicht verlangen kann. Der legislative Vor— . ein mit den Gefuͤhlen der Kammer mehr in Ueber— nrg stehendes Mittel, aber es hat andere Inkonvenien— hid rderst kann man eine solche Maßregel unmoglich einem em i sßwingen. der dieselbe nicht mag. Sie kann nur , Finanz Minister ausgehen, der sie vorbereitet und zu ihrem Erfolge hat. Außerdem wuͤrde man fuͤrch—

Der Koͤnig hielt gestern einen andert—

a

ten muͤssen, daß der Gesetz Entwurf, von der Deputirten⸗Kammer angenommen, von der Pairs⸗Kammer verworfen würde, und es ware nicht klug, die Maßregel einer solchen Niederlage auszu— setzen. Das dritte Mittel, die motivirte Tages⸗Ordnung, scheint uns dagegen alle Vortheile des legislativen Verschlages in sich zu schließen, ohne dieselben Nachtheile zu haben. Es wuͤrde da— durch eine nothwendig gewordene Diskusston hervorgerufen, der Kammer Gelegenheit, ihre Meinung zu Gunsten der Maßregel auszudruͤcken, gegeben und die Kontrolle der Pairs-Kammer vermieden werden. Wenn die Kammer Anstand nimmt, dieses letzte Mittel in Anwendung zu bringen, wenn sie sich demüthig den ministeriellen Launen unterwirft, so wird sie auch die sinan— zielle Praͤrogative, die einzige, die ihr noch uͤbrig geblieben ist, auf immer verlieren.“ ö

An der Boͤrse hielt man, nach der Rede, welche Herr Hu— mann gestern in dem 2ten Buͤreau der Deputirten-Kammer ge— halten hat, eine Versoͤhnung zwischen ihm und dem Herzoge von Broglie für unmoͤglich und glaubte, daß es zu lebhaften und entscheidenden Debatten in der Kammer kommen werde.

Das Wahl⸗-Kollegium zu Weissenburg im Departement des Ober-Rheins hat statt des aus der Kammer ausgeschiedenen Herrn Lejoindre den General Schramm (Kandidaten des Mini— steriums) zum Deputirten gewählt. Derselbe erhielt 89 Stim— men unter 114. Sein Mitbewerber war Herr Eoulmann.

Das te Wahl⸗Kollegium des. Mosel-Departements ist auf den 29. Februar in Thionville zusammenberufen worden, um statt des verstorbenen Herrn Poulmaire einen andern Deputir— ten zu waͤhlen.

Aus einer statistischen Uebersicht des gegenwartigen Bestan— des der Deputirten-Kammer ergeben sich folgende interessante Resultate: Die Kammer zaͤhlt 217 Deputirte des juste- milieu, welche 38,796 Stimmen erhalten haben; 128 Deputirte des liers parti mit 21,114 Stimmen; 93 Deputirte der ultra⸗libera— len Opposition mit 15,919 Stimmen, und Al Legitimisten mit 3539 Stimmen. Hiernach ist die gegenwartige Kammer nur von 79,368 Waͤhler gewahlt worden. 59,922 Wähler haben wider die ernannten Deputirten gestimmt, und 43,5758 Waͤhler sind bei den Wahlen gar nicht erschienen. Diese drei Zahlen bilden die Gesammtheit der Wähler von 172,968. Die Hälfte dieser Zahl betraͤgt 86,184. Die Kammer ist aber nur' von 79,368 Wählern gewaͤhlt worden; mithin repräsentirt sie de facto bloß die Minoritaäͤt des Landes.

Uebermorgen wird die Akademie der Wissenschaften eine öf— fentliche Sitzung zur Aufnahme des Herrn Seribe halten.

Die Meldung von der bereits erfolgten Ankunft des Gene— rals Alava in Paris beruhte auf einem Irrthum. Er wird seit mehreren Tagen vergebens erwartet, und heute heißt es, daß er auf seiner Reise von Bordeaux hierher durch Umwerfen des Wa— gens einen Beinbruch erlitten habe. Naͤhere Nachrichten her diesen Unfall sind noch nicht bekannt.

Die gestern nach einem Privat-Schreiben aus Bayonne ge— gebene Nachricht von den am 16zten und ten zwischen den Kar⸗ listen und den Christinos stattgehabten Gefechten bestaͤtigt sich (s. unten den Artikel Spanien), nur ist das Resultat dersel— ben auch heute noch unbekannt. Aus dem Umstande jedoch, daß der „Moniteur“ sowohl als das „Journal de Paris“ das tiefste Schweigen beobachten, darf man mindestens schließen, daß die Christinos keine Vortheile errungen haben. Das Journal des Débats stellt die Sache also dar: „Am 16ᷣten hatten die Christinos mit uͤberlegenen Streitkräften zwei feindliche Batail— lone vor sich her gejagt, die darauf in den umliegen—

den Gebirgen Posto faßten. In der Nacht vom 16ten auf den 17ten erhielten aber die Karlisten aus Biscaya und von mehreren anderen Seiten Verstaͤrkungen, die

es ihnen gestatteten, Widerstand zu leisten; sie eroͤffneten sogar am folgenden Tage gleichzeitig auf drei verschiedenen Punkten das Feuer gegen die vor Salinas gelagerte Division. Man vermu— thet, daß Cordova die Absicht hatte, in das Innere von Gui— puzcoa vorzudringen, um das Fort von Guetaria zu entsetzen; die Karlisten hielten aber auf dem Wege dorthin (uͤber Durango) zwei sehr schwer zu passirende Engpaͤsse besetzt, so daß nach den letzten Nachrichten die Christinos noch nicht uͤber Villareal d' Alava hinaus waren. In einem Privat-Schreiben aus Bayonne vom 21sten Abends liest man Folgendes: „Gleich bei der ersten Kunde von dem Gefechte am 16ten war der Infant Don Se— bastian von Oñate aufgebrochen, um sich nach dem Hauptquarttere des Grafen von Casa-Eguia zu begeben. Die Englische und die Algierische Legion haben am 16ten und 17ten am meisten gelitten, doch sollen am 18ten beide Theile aufs neue handgemein geworden seyn.“ Ein anderes Privat-Schreiben aus Bayonne vom 22sten besagt: „Die einzigen hier eingegangenen offiziellen Nachrichten über die Gefechte vom 16ten und 17ten in ber Umgegend von Vittoria sind die Buͤlletins des Karlistischen Generals Eguig; aber Reisende, die aus dortiger Gegend hier eingetroffen sind, versichern, daß die Karlisten ain 17ten die feindlichen Bataillone zu verschiedenenmalen sehr lebhaft mit dem Bajonnette angegrif⸗ fen und sie, trotz der besonders von den Engländern bewiesenen Tapferkeit, gezwungen haͤtten, nach Vittoria zurückzukehren. Die Verfolgung soll so lebhaft gewesen seyn, daß Freund und Feind durcheinander in die Vorstadt eingebrungen wären, und daß die Karlisten sich erst zuruͤckgezogen hätten, nachdem mehrere Außen werke von ihnen zerstoͤrt worden.“ An der heutigen Börse zirkulirte ein Schreiben aus Bayonne vom 22sten, worin es ehen— falls hieß, daß, nachdem am 18ten Ituralbe mit 1206 Mann die Karlisten bei Villareal verstaͤrkt, ein hartnaͤckiger Kampf. begon⸗ nen und zuletzt die Generale Cordova ünd Evans genoöthigt habe, sich eiligst nach Vittoria zuruͤckzuziehen.

Großbritanien und Irland. London, 26. Jan. Durch einen Geheime-Raths-Befehl

ist Süd⸗Australien zu einer Britischen Provinz konstituirt, und

Lord Glenelg hat Maßregeln getroffen, Um die Ansiedelung Bri— 6 Kolonisten ohne Veeintraͤchtigung der Eingebornen 9 be⸗ guͤnstigen.

Die Thron Rede soll dem Koͤnige am naͤchsten Dienstage in einer Geheime⸗Raths-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Dem Vernehmen nach, werden Se. Masestät das Par— lament wie der in eigener Person eroͤffnen.

Der Kanzler der Schatz Kammer, Herr Spring Rice, wohnte am Sonnabend noch einem zweiten Diner in Eambridg⸗ bei, welches ihm zu Ehren von seinen Repraͤsentanten veranstal tet war, während das am Tage vorher stattgehabte dem neu ge— wählten Mayor dieser Stadt gegolten hatte. Bei dem letztere? war das Thema seines Vortrages hauptsaͤchlich die Widerlegung der Behauptungen, daß eines Theils die organischen Reformen der letzten Jahre der Britischen Verfassung widerstrebten, ande— ren Theils aber ein Ministerium nothwendiger Weise seiner Pflich— ten gegen die Krone uneingedenk seyn muͤsse, wenn es sich, wie das gegenwärtige, zur Pflicht mache, vor Allem den Interesser und den Wünschen der uͤberwiegenden Mehrheit des Volks Ge— hör zu verschaffen. Außerdem aber gab der Redner auch noch einen allgemeinen Umriß von dem Verfahren, welches die Mi— nister in der bevorstehenden Parlaments- Session einzuschlagen gedachten. Er erwahnte in dieser Bech ung namentlich die Be⸗ uücksichtigung der Beschwerden der Dissenters, der Englischen Zehnten-Frage, der Gerichts Reform und der Irlaͤndischen Be— schwerden. In letzterer Hinsicht sagte er unter Anderem:

„Wir müssen, so weit es in unserer Macht steht, Irland em— porbheben und beruhigen. Ich habe Ibnen, meine Herren, als wir mit einander bekannt wurden, gleich gesagt, daß ich deshalb nicht weniger au Irland gekettet seyn würde, weil ich Parlaments⸗-Mit⸗ glied fuͤr die Englische Stadt Cambridge geworden. Ich sagte Ih⸗ nen, wie ich daruber denke, und Sie erwiederten meine Gesinnun⸗— gen, Sie erklaͤrten, daß Site keine Trennung der Interessen beider Laͤnder anerkennen wollten, daß Sie fuͤhlten, wir sehen alle Bruder, und daß diejenigen, die von zwei verschiedenen Theilen des ver= einigten Königreiches reden, die wahren Repealers seyen, welche die Dauer und die Macht des Britischen Reiches untergraben. Ich be⸗ haupte nun, daß Irland beruhigt werden muß, und ich behauptẽ ferner, daß der Zweck, den wir bei der in der letzten Session von uns eingebrachten Maßregel (der Irlaͤndischen Kirchen⸗Bill) im Auge hatten, nicht weniger darauf hinausging, die Ruhe im Lande zu sichern, als der protestantischen Kirche in Frland genuͤgenden Unterhalt zuzuwenden. Wenn ich es auf mich nehmen konnte, auf das alberne Geschwaͤtz zu antworten, welches ich über diesen Gegenstand habe anhören mus— sen, so wurde ich Sie viel laͤnger aufhalten, als meine Lunge oder Ihre Geduld gestatten wurden. Erlauben Sie mir nur, das zu sa⸗ gen, daß, wenn wir auch alles Unndthige von den weltlichen Be⸗ sitzthüͤmern der Irlaͤndischen Kirche hinwegnehmen wollen, wir doch Alles bewilligen, wodurch der gehörige Unterricht der protestantt schen Gemeinde in Irland beschafft werden kann. Und wenn diese beiden Prinzipien nicht vereinigt werden koͤnnen, dann will ich meinerseits wenigstens kein Reformer der Irlaͤndifchen Kirche seyn. Ich wuͤnsche, daß der großen Masse der Bevblke— rung jenes Landes durchgaͤngige und vollkommene Gerechtigkeit zu Theil werde, aber ich würde nie meine Zustimmung zu irgend esnem Plane geben, der den protestantischen Bewohnern des Landes die Mittel zu einem genuͤgenden Religions-Unterricht raubte. Mit vie⸗ ler Wahrheit aͤußerte einmal Jemand, daß der Zustand der Irlaͤn— dischen Kirche ihn an die Sage von der Tarpejä in der Römischen Geschichte erinnerte. Sie begehrte die Zierrathen, die ihr denn auch bewilligt wurden, aber sie wurde erdrückt von dem Ge— wicht des begehrten Geschenkes. So geht es auch mit der Irlaͤndi— schen Kirche. Die Gefahr derselben liegt im Üebermaß. Diefes Uebermaß nun will ich entfernt wissen, aber darüber hinaus werze ich niemals gehen“

In Portsmouth wurde kurzlich von vielen angesehenen Ein— wohnern eine Versammlung gehalten, worin dieselben beschlossen, sich in einer an Se. Majestaͤt zu richtenden Bittschrift, um de— ren Ueberreichung sie den Herzog von Wellington erfuchen wol— len, daruͤber zu beschweren, daß der dortige Gemeinde⸗Rath alle , von den richterlichen Aemtern auszuschließen Wil— ens sey.

In der London Review befindet sich ein Aufsatz, worin die Reform des Oberhauses als eine ganz leicht n,. Sache dargestellt wird. Das Unterhaus, heißt es dort, brauche nur zu beschließen, daß eine Bill, die in demselben drei Sessto⸗ nen hinter einander durchgehe, auch ohne Zustimmung des Ober hauses gesetzliche Kraft haben solle. Der Courier meint aber denn doch, daß dieser Vorschlag sich so kurzweg nicht moͤchte aus— fuͤhren lassen. .

Morgen will der Kanzler der Schatzkammer eine Konfe— renz mit denjenigen Herren halten, die sich der Foͤrderung des Regierungs-Planes in Betreff der in der Hauptstadt zu errich⸗ tenden Universitaͤt angenommen haben.

O Connell hat sich von Strathbally aus nach Dublin bege— ben, wo jetzt ein reges Treiben herrscht. Bald nach seiner An— kunft wohnte er einer Versammlung bei, welche einen durchaus gemeinnuͤtzigen Zweck hatte. Es handelte sich naͤmlich um die Beschleunigung der Verbindungen zwischen Dublin und London vermittelst der Dampsschifffahrt nach Portdynlaen in Wales, von wo wieder eine Eisenbahn nach London gezogen werden soll. Man wuͤrde alsdann in etwas mehr als 12 Grunden den Weg zwischen beiden Hauptstädten zuruͤcklegen konnen, welcher gegen⸗ waͤrtig anderthalb Tage erfordert. Maͤnner von allen Parteien unterstützen dieses Unternehmen, und man sah O Connell neben seinem feindseligsten Gegner, Herrn Shaw, stehen; doch war die Spannung so groß, daß keiner den andern begruͤßte.

Im Boͤrsen⸗Bericht der Times wird aufs neue auf die bedenkliche Tendenz der von O Connell gestifteten Irlaͤndischen ö,, und ihren politischen Charakter aufmerksam ge⸗ macht.

Die Times behauptet, die Wahlen der neuen Gemeinde—⸗ raͤthe seyen in vielen Faͤllen in so radikalem Sinne ausgefallen daß namentlich aus der wichtigen Stadt Leeds eine Deputation hier angekommen sey, um dem Lord John Russell hieruͤber die dringendsten Vorstellungen zu machen.

In der Form einer eingeruͤckten Anzeige giebt die Times einen angeblichen Prospektus zu einer großen Eisenbahn zwischen Derrynane Abtei und Downing-Street, als Satire auf die ver⸗ meintliche Beherrschung des Kabinets durch O Connell.

Der kuͤrzlich hier verstorbene ehemalige Portugiesische Gene⸗