1836 / 53 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Belgien ist in der Thren⸗Rede gar nichts gesagt worden. Kann ich dem edlen Lord gegenaber etwa zur Erledigung dieser Angelegenheit Glück wünschen? Wollte er diesen Glückwunsch annehmen, so sehe ich hicht an, zu behaupten, daß ganz Europa daruͤber lachen würde, (Hort, hoͤrt!«! Es giebt obne Zweifel viele edle Lords, die vielleicht so sebr mit der inneren Politik ihres Vaterlandes beschaͤftigt sind, daß sie gar keine Zeit haben, auf die auswärtigen Angelegenheiten zu achten; aber bedenken Sie, was die großen Verbündeten, die dte⸗ sem Lande durch den großen Kampf, in den es verwickelt war, hin— Durchgebolfen haben. dazu sagen müssen, wenn sie in der Thron -Nede die Aeußerung finden, daß man von dem klu— gen und energischen Benehmen der Spanischen Regierung Ane baldige Beendigung des dortigen Kampfes hoffen dürfe. Ich fuͤr mein Theil, der ich ein inniges Interesse an Europa's aus— waͤrtiger Politik nehme, kann nicht Umhin, diesen Gegenstand Sprache zu bringen, wenn ich solche Stellen in der Thron-2 finde, wenn ich ferner bedenke, wie sehr ein gewisf⸗r Stand durch die Art der Kriegfübrung in Spanien entwuͤrdigt worden, und wel— che Schmach und Schande dadurch auf die Britischen Truppen ge wälzt wird, denen jede Niederlage zur Last fallt, während je Sieg die Spanler sich anrechnen. (Hort, hört! Der edle Secretuir, der solchen Einfluß bei der Koͤnigin hat, versicherte, er habe sich zu Gunsten der Gefangenen verwandt und um ihre Feeilassöung nach⸗ gesucht. Dies wurse in einem Briefe an den Bischof ven Leon er— klaͤrt, der in einem Tone geschrieben ist, deß ich nicht begrcire, wie der edle Lord ihn vertheidigen kann. Da die Sache sich so verhaͤlt, o hoffe ich, der eile Viscount gegenuber wird so guůͤtig feyn, das Schreiben des edlen Lors und die Antwort darauf auf ole Tafel des Hauses niederzulegen. (Hört, hört!! Waͤre der edle Herzog (on Wellington) im Amte gebliehen, so bin ich überzeugt, wir würden all die Graͤuel nicht erlebt haben, die Europa mit Schau— der erfüllen. Man kann nicht behaupten, daß das Beisplel dieser Metzeleien nicht anstecke. Es thut mir leid, daß meine Landsleute von den; jetzigen Ministectum verleitet und auf zemuntert worden lind, ihr Vaterland zu einem so abscheulichen Zweck zu verlassen. Hört, hört Ich wünscht, dem Englischen Volke zu zeigen, daß ders Ministerium, statt kühn und offen einen Krieg zu fuͤhren, es auf eine den Charakter der Englischen Nation und jedes Englaͤnders entehrende Weise gethan hat. Henn wie stehen die Sachen? Rachdem Don Carlos das Leben mehrerer Engländer geschont hatte, kehrten die Soldaten des Oberst Evans, die Britische Le— Aion, betrunken nach Vitteorig zuruck und ermordeten uͤber 180 Spanier. Die Offiziere legten sich zwar dazwischen, um es zu verhindern, aber vergtbens. Wie muß es also mit der Manns— zucht dort stehen? Mesner Ansicht nach hat Don Carlos seine Spe— rationen fest und energlsch geleitet, wovon auf der anderen Seite nicht die Rede seyn kann. (Hort, hört!! Ich hoffte, dies würde die Mintßer zu einem anderen Verfahren bewegen; da dies aber nicht der Fall gewesen, so muß ich gegen den Theil der Thron Rede pro?“ tiren, der sich auf die Spanischen Angelegenheiten bezteht. Ich denke auch, das Unterhaus wird trotz seiner Reform sehr ungern die WMittel zur Führung eines solchen Krieges bewilligen. Sobald mir die Verzeichnisse der verschiedenen nach Soanlen gesandten Norraͤthe 1 werden, will ich die Sache vollstaͤndig int wickeln.“ Hört, hört!)

Der Margnis protestirte dann aufs energischsté? gegen den

auf die Alltanz mit Frankreich bezuͤglichen Thril der Thron⸗Rede und meinte, daß andere Maͤchte daran Anstoz nehmen könnten; die Minister, fügte er hinzu, schienen den Umfang der Aufgabe gar nicht zu kennen, zu deren Erfüllung sie sich durch den Bei— tritt zu dem QuadrupelTraktat verpflichtet hatten, und er schleß mit dem Antrag auf Vorlegung eines Nachweises der Zahl der 1tzt in Spanien dienenden, auf Halbsold stehenden Britischen Oifiziere und des Belaufs der Kriegs-Vorraͤthe und Waffen, welche der Regierung jenes Landes geliefert worben. Lord Mel— bourne erwiederte, der Beistand an die Königin von Spanien seh ausdruͤcklich unter der Bedingung gewährt worden, daß er bezahlt werden solls, und der Herzog von Wellington habe, als er Minister gewesen, sich se bst bereit erklärt, so zu handeln, wie das setzige Ministertum handle, wenn die Falle eintraͤten, die jetzt eingétrécen Kyen; der Belauf der zu liefernden Vorräthe solle sich, our Uebereinkunst zufolge, nach den Uniständen richten und dem Gutachten der Regierung überlassen bleiben, wobei man 1e doch orf die moglich ste Spar samkeit und auf die Lage des Landes Rlck

icht nehmen werde. Was die Stelle der Thron⸗RKede in Bezug auf

ankreich betreffe, so sey dieselbe keinesweges dazu geeignef, die Wermuthung zu erregen, as ob zwischen England und anderen

Maͤchten eine Eifersucht bestände; vielmehr sey das Gegentheil e r sandten von Frankreich und den Vereinigten Staaten jetzt un— mittelbar mit einander, während sie bisher ihre Zusammenkuͤnfte

der Fail; wenn man aber bedenke, welche Stroͤme Bluts in den Kämpfen zwischen England und Frankreich geflossen, so sey es wohl naturlich, sich dazu Gluͤck zu wuͤnschen, daß die jetzige Lage der Dinge die Welt von dem Bestehen eines Zustandes versichern toͤnne, der das staͤrkste Vertrauen auf die kuͤnsttge Wohlfahrt und die dauernde Eintracht dieser beiden Lander einfloͤße. Gro— ßer Beifall) Der Minister kam nun wieder auf die Spani— schen Angelegenheiten und sagte, das Ministerium habe sich oͤf— ters wegen des mehrerwähnten Dekrets an Don Cartos gewandt und stets zur Antwort erhalten, das Dekret sey noch in Kraft und werde es auch bleiben. Von den Graäueln, die der edle Marquis den Christinos vorwerfe, habe er nichts gehort, wolle sich aber genau darnach erkundigen; uͤbri⸗ gens koͤnne er nach Allem, was er uͤber die Auffuͤhrung der in Spanien dienenden Britischen Truppen gehoͤrt, versichsrn, daß dieselbe ihnen nur zur Ehre gereiche; daß in der Thron-Rede teine fremde Regierung gepriesen oder getadelt werden duͤrfe, da— mit sey er richt einverstanden, denn es kaͤmen oft Fäll? vor, wo eines von beiden nothwendig sey; in Betracht der Umstände, worin die Spanische Regierung sich jetzt befinde, halte er die in der Thron ⸗Rede in Bezug auf sie gebrauchten Ausdruͤcke far voll— kommen gerechtfertigt. Schließlich erklärte er, daß bis jetzt die Spanische Regierung auf Rechnung der ihr gelieferten Waffen und Vorraͤthe noch keine Zahlung gemacht, daß aber auch die Englische mit Ruͤcksicht auf die Lage, in der jene Regierung sich befinde, noch nicht darauf habe dringen wollen, und daß er bereit sey, die von dem edlen Marquis verlgngten Papiere dem Hause mitzutheilen. Der Graf von Aberdeen sprach sich zwar sehr entruͤstet über das Benehmen der jetzigen Spanischen? Re— gierung aus, gab jedoch zu, daß das Ministerium verpflichtet sey, den Traktat, auf den England eingegangen, so sehr er dies auch bedaure, puͤnktlich und gewissenhaft zu erfuͤllen, da er ein- mal abgeschlossen sey; nur glaubte er, man sey in dieser Erfuͤl⸗ lung zu weit gegangen, denn zu einer Aufhebung der Akte in Betreff der fremden Werbungen konne er in dem Traktate keine Verpflichtung sehen. Auf eine Frage, die sodann noch an Lord Melbourne gerichtet wurde, erklärte dieser, er glaube aller— dings, daß kuͤrzlich sechs Englander auf Befehl des Don Carlos erschossen worden seyen, und der Marquis von Lon don derry schloß diese Debatte mit der Bemerkung, daß der edle Viscount doch dem Hause keine Aufschluͤsse daruber ertheilt habe, worauf die Regierung ihre Hoffnung gruͤnde, daß der Buͤrgerkrieg in Spa⸗ nien bald durch die Kiugheit und Energie der dortigen Regierung beendigt werden wurde. Hierauf brachte der Lord⸗Kanzler die Bill zur Konsolidirung der geistlichen Gerichishoͤfe ein 7wo— von in No. 31. der St. 3. ein Abriß mitgetheilt worden), die von Lord Lyndhurst vollkommen gebilligt und demnaͤchst zum ersten Male verlesen wurde. !

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Unterhaus. Sitzung vom 12. Febr. Lord J. Rus— sell brachte zwei Bills ein, die eine uͤber die Registrirung der Geburten, Heirathen und Todesfalle, die andere zur Verbesse— rung der Gesetze in Beziehung auf die Heirathen der Dissen⸗ ters. Die Dissenters sollen danach kuͤnftig in ihren eigenen Got— teshäͤusern getraut werden; diesenigen, welche die Heirath als einen bloß buͤrgerlichen Kontrakt ansehen, sollen sich verheirathen koͤnnen, nachdein sie ihre Namen einige Tage zuvor in einem be— sonderen Register niedergeschrieben haben. Auch sollen sie ihre

eigenen Begraͤbnißplaͤtze erhalten. Auf den bedingungslosen Ein⸗ tritt in die Universitaͤten von Orford und Cambridge, sagte der Minister, koͤnne man den Dissenters zwar keine Hoffnung ma— chen, indeß werde der Kanzler der Schatzkammer in kurzem eine Bill einbringen zur Begründung einer Universitäͤt in London, die das Recht haben solle, akademische Grade zu ertheilen.

London, 13. Februar. Die Minister verfammelten sich heute Nachmittag um 2 Uhr zu einem Kabinets-Conseil.

Der Russische Gesandte ist gestern nach Strath fieldsaye zum Besuch beim Herzoge von Wellington abgegangen. .

Von Sir H. Ellis, dem außerordentlichen Gesandten Greß— britantens am Persischen Hofe, sind heute Depeschen hier einge⸗ gangen. Gestein ging ein Kabinets-Courier mit Depeschen des Kolonial⸗Amts und der Admiralitaͤt fuͤr Sir H. Douglas, den Lord-Ober-Cemmissair der Jonischen Inseln, und fuͤr den Gou— verneur von Malta von hier nach Ancona ab.

Lord Wynford, der wahrend der ganzen vorigen Session

wegen Unpaͤßlichkeit an den Parlaments⸗-Verhandlungen gar nicht

Theil nehmen konnte, hat am Mittwoch wieder seinen Sitz im Hberhause eingenommen. . .

Es ist eine Subseription im Werke, um in Dublin ein Wohnhaus fuͤr O Connell anzukaufen; der erste Unterzeichner hat 590 Pfd. St. subscribirt.

Der Morning Herald will wissen, daß in den höͤchsten politischen Zirkeln hierselbst die Dokumente im „Portfolio“ jetzt doch meist fuͤr echt gehalten wuͤrden.

Die Times meldet heute, daß die freundschaftlichen Ver— häͤltnisse zwischen Portugal! und Sardinien, die einige Zeit ge— stoͤrt gewesen, durch die Vermittelung der Britischen Regierung wieder heraestellt seyen.

Laut Briesen aus Hull war dort die Nachricht eingetrof— fen, daß das Schiff „Cove“, welches abgegangen war, um die in der Davis-Straße vom Eise eingeschlossenen Wallfischfaͤnger zu befreien, genoͤthigt gewesen war, nach Stromneß zuruͤckzukeh— ren, indem es seinen Bugsprit verloren hatte.

Aus Kanada sind Zeitungen bis zum 20. Januar hier eingegangen, woraus man ersieht, daß Lord Gosford es fuͤr noͤ— ihig gefünden hat, das „Britische Jaäger-Corps“, welches sich dort gebildet hat, far gesetzwidrig zu erklaͤren, wenn es sich ohne

Erlaubniß der vollziehenden Gewalt bewaffnen wollte; alle Frie⸗

densrichter waren aufgesordert worden, sich diesem Vorhaben, als fuͤr die Ruhe der Kolonie gefährlich, zu widersetzen. Indeß nahm die Aufregung unter der Britischen Bevolkerung immer mehr zu, und die constitutionnelle Association hatte eine Adresse publizirt, worin sie den Gouverneur ungebuͤhrlicher Vorliebe fuͤr die Franzoͤstsche Partei zeiht, den Agenten derselben, Herrn Roe— buck, denunziert und alle ihre Landsleute auffordert, mit ihr ge— meinschaftliche Sache zu machen, um die Faction, und sollte es auch mit physischer Gewalt seyn, zu unterdruͤcken. Auch hatte man von Montreal Abgeordnete nach Quebek geschickt und diese Stadt eingeladen, die Versammlung eines General-Kongresses aller Distrikte des Britischen Amerika's herbeifuͤhren zu helfen. Die hiesigen Zeitungen enthalten heute neuere Nachrichten aus Nord-⸗-Amertka, naͤmlich bis zum 27sten v. M. (s. den Artikel Verein. Staaten), doch war auch damals die Britische Kriegs-Soop „Pantaloon“, welche das Vermittelungs-Anerbie— ten der Britischen Regterung überbringt, nech nicht in Ner— York angelangt. Der Morning-Herald sieht indeß die Sprache ber Nord-⸗Amerikanischen Zeitungen als so friedlich an, daß man glauben koͤnne, die Annahme der Englischen Vermittelung werde keiner Schwierigkeit unterliegen, und es werde also nicht zum Kriege kemmen. Inzwischen konferiren hier in London die Ge—

nur im Beiseyn Lord Paimerston's hielten. Der Sun enthaͤlt solzendes Privaischreiben aus New York vom 24. Januar: „Der jetzige Stand unserer Verhaͤltnisse zu Frankreich ist der Gegenstand vieler Muthimaßungen. Man sagt unter Anderem, es stehe, ohne eine Verletzung der Reziprozitäͤts-Vertraͤge zwi— schen Frankreich und den Vereinigten Staaten, gar nicht in un— serer Macht, zu Handel. ⸗Restrictionen gegen Frankreich un sere Zuflucht zu nehmen, wenn nicht erst 6 Monate vorher der Franzssischen Regie⸗ rung von einer solchen Absicht Anzeige gemacht wuͤrde. Am 22sten wurde das Repräsentanter-Haus der Vereinigten Staaten in große Aufregung versetzt, indem Herr Adams auf Unter suchung der Ursachen antrug, weshalb die in der vorigen Session angenom— mene Appropriations-Bill, die den Zweck hatte, das Land in Ver— theidigungs-Zustand zu setzen, nicht ausgefuhrt worden sey. Die Mitglieder grisfen einanber gegenseitig mit den bittersten Persoͤn⸗ lichkeiten an, und zuweilen sprachen drei Redner zu gleicher Zeit. Auf den Sprecher wurde gar nicht gehoͤrt; sein Ruf zur Ord— nung verhallte unter dem allgemeinen Lärm und Geschrei der Mitalieser und der Zuschauer. Der Vice-Praͤsident erklärte, es sey ihm ein solcher Auftritt noch nie vorgekommen. Die Nach— richt von Grotzbritaniens Vermittelung ist den hiesigen Kaufieu— ten schon zu Ohren gekommen und hat den Friedlichgesinnten großes Vertrauen eingeflößt, die Regierung aber kann freilich auf biese Nachricht keine Ruͤcksicht nehmen, bis sie offiziell von den freundschaftlichen Absichten Englands unterrichtet ist.“

Schweden und Norwegen.

Christiania, 11. Febe. Am Sten wählte das Storthing zu seinsm Präsidenten den Hoöͤchsten gerichts-⸗Advokaten Soͤrenssen mit 85 Stimmen, zum Vice⸗Praäͤsidentön den Pasior Riddervold mit 83, zum Secretair den Sorenschreiber Steen mit 85, zum Vice Secretair den Stadtvogt Bing mit 76 Stimmen. Nachdem mehrere andere vorbereitende Maßregeln für die Verhandlungen des Storthings angeordnet worden, erklärte der Prasident das achte ordentliche Storthing des Königreichs Norwegen fuͤr gesetz ich constituirt. Hierauf hat gestern Staatsrath Collet, welchen die ubrigen Mitglieder der K. Norweg. Regierung und mehrerer andern Behoͤrden begleiteten, das Storthing im Auf— trage Sr. Maj. durch Ve lesung der folgenden K. Rede eroͤffnet:

„Gute Hecren ungzVorwegische Manner! Bald sind nun 22 Jahre verflossen, seit, die beiden Nationen der Skandinavischen Halbinsel ihre verdt se wechselseitige Feind schaft abschwuren. Die unter des Höchsten Schutz eingegangene Vereinigung machte eine Zwietracht verschwinden, dte sonst, nicht allein mit Erschoͤpfung der Huͤlfsmittel beider Volker, sondern auch mit Vernichtung ihrer Nationalität geendet haben würde. Nun steht die Selbststaͤndigkeit beider Völker ünangetastet. Sie macht einen Theil des öffentlichen . 14

deren Schutzes.

Aufrichtigkeit und Medlichkeit Was

Rechtes von Europa aue. Buͤrge fuͤr die Festigkeit und Dauer derselben.

wegens Huͤlfsmittel betrifft, werden Sie selbst zu im Stande seyn. Auf die Staats⸗Schuld sind jedes Jahr r mäßige Abzahlungen geschehen, eine Ordnung, die befolgt worben. Ungeachtet die direkten Steuern seit dem ie

im Stande, Ihnen mitzutheilen, ; Ausgaben übersteigen. Diese Vortheile verdanken w Grundregel,

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weichlich befolgt haben. Die Festigkeit der Bank ist auf di u

ergangenen Gesetze und auf die Deutlichkeit und Einfachh Staturen gegründet. Wir fühlen die glücklichen Wirkungen Negelmäßigkeit eines Verfahrens, das fest in einem richtigen s ziellen System begruͤndet ist. sich dem des baaren Silbers in dem Grade genaͤhert, daß der

als der Bank-Cours gewesen. Allgemeines Vertrauen zu Muͤnz-Repraͤsentative laßt sich nur durch Genauigkeit in der ]

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Der Werth unseres Paplergeldeß ö

sen-Eours während des Laufes mehrerer Jahre bestäͤndig nia

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waltung, welcher die Aufrechthaltung ihres Kredits übertragen ,

den, bewerkstelligen. Die Verbesserung unseres Papiergeldez zum Ruhme fuͤr die Bank-Verwaltung. guͤltigen Bestimmungen, durch Darlehne zu R pCt. dem gar

Handel und Gewerbfleiß beis⸗hen koͤnnen. Die Ver bessctum

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Papiergeldes gegen Silber Species hat jedem Ein wohner inn

gens, welcher Waaren vom Auslande bedarf, die bedeutende Citsh terung in deren Preise von 78 pCt. verschafft, nach einem h . von 150 pCt., wie der Boͤrsen⸗ Cours im Jahre 1832 notirt wat. h setzt 19 4 10812 p Ct) Dies ist ein wirklicher Vortheil inn Masse der Verbrauchenden. Für mehrere Klassen acht es eine q

sprechende Minderung in den Ausgaben aus. Eine höhere t, wickelung unseres Ackerbaues, Handels, unserer Schifffahrt unn h

dustrie wird inzwischen eine Vermehrung unserer Geldrepräsenin, ven fordern, allein diese muß stets dadurch bedingt seyn, pa Bank im Hesitz eines Silverfonds ist, der in dem gesetz lich hestimnn Verhaͤltnisse dem Papier, das in Umlauf gesetzt wird, entspricht. Handel und Schifffahrt in fernen Gewaͤssern beduͤrfen eines hh Alle seefahrende Nationen erkennen dessen Ri wendigkeit, und Nerwegen, mit seiner weit ausgedehnten Kuͤsz, nicht allein eine Marine haben, sondern auch seine Kriegsschisn unentbehrlichen Uebungszüͤge vornehmen lassen, um die Besahmn zu uͤben und die Tüchtigkeit der Offiziere auszubilden. Eng schlag in Betreff dieses wichtigen Gegenstandes wird Ihnen bin legt werden. Lassen Sie uns mit kräftigem Willen unsere hi quellen zu diesem Zwecke vereinen. Die in dem letzten Jahhsn dert in Europa verbreitete Aufklärung mußte eine Revision un rer Civil und Kriminal-Gesetze hervorrufen. Eine hierauf zweckende Arbeit ist schon vorbereitet Bei unseren Untersuchungen m eine allgemeine Uebersicht der Gesetzgebungen der verschiedenen Mh uns zu statten kommen. Norwegen, wie Schweden, hat in ost Hinstcht den Vorzug vor mehreren anderen Laͤndern, daß tn sprüͤngliche Gesetze besitzt. Gewohnheiten, von den Altvordemm g erbt, machen National-Eigenthümlichkeiten aus. Es giebt Nato welche diese Gewohnheiten unter die höchsten ihrer Rechte sihen, h welchen sie auf keine Weise abstehen wollen. Ich erfuhr ditstz än Frage über die Einfuͤhrung der Juries. Ich achtete ihre Abnchnm gegen diese Anstalt. Wir muͤssen deshalb alle die Schonung itt achten, welche die Gerechtigkeit fordert und die der indihsuth Ueberzeugung gebührt. Die Gemeindegesetzgebung üch der wichtigsten unter denen, welche die bürgerliche Gesellschaft n nen. Ein Vorschlag in Betceff dieses Gegenstandes wird Ihnen votgt werden. = Norwegen Hat Distrikte, die sehr von dem Hauptsitze inn gierung entfernt sind. Diese Betrachtung im Vereine mit den hh nerun gen der Vorzeit muß uns behutsam in den Beschluͤssen mt die wir bieruͤber fassen. Nur durch Institutionen, die sich m eigenthuͤmlichen Charakter eines jeden Volkes gruͤnden, erm Gesetzgeber Ruhe und Sicherheit desselben zu befestigen. Nicht Gefahr geht man zu ploͤtzlich von einer Verwaltungsweise zuth andern uͤber. Der Staatskoͤrper muß, wie der Menschenleib, ge same Erschuͤtterungen vermeiden, die ihn in Gefahr bringen ln Mit wahrer landesvaͤterlicher Zufriedenheit habe Ich Norwtggh abgewichenen Jahre wieder gesehen. Der Empfang, den Ich if Einwohnern fand, die herzliche Freude, womit man in den genden, durch welche Ich reiste, sich schaarte, haben zwar, dih nicht noch vermehren können, welche Ich bereits fuͤr sie fuͤhln Meine feurigen Wuͤnsche fuͤr ihr Glück; allein Meine Gedanken Meine Blicke heben sich zum Himmel, um dem AÄllmaͤchtigen ken, der seine Hand über das Norwegische Bolk gehalten imd die ununterbrochene Ruhe geschenkt hat, die die sicherste Bh für einen stufenweisen stets steigenden Wohlstand und fuͤr za g it. Unsere Pflicht ist, daß wir fortfahren, zu diesem Ziel ein zu leiten, das, eifrig in Behauptung seiner Rechte, mit Dinban die Bestrebungen der Staatsterwaltüng, sie zu bewahren, etlennt. unsere politischen Verhaltnisse, von welchen unsett ann verbindungen abhaͤngen, sind durchaus friedlich. Ich habt Ch zu glauben, daß sie nicht werden gesiort werden. Die gebgtus Lage der vereinigten Königreiche ünd die almaͤlig wachs nh theidigungs-Anstalten unterstůͤtzen Meine und Ihre (eie dlithen n sche. Wir trachten bloß, unsere Unabhängigkeit aufrecht zu . Wir fuͤrchten daher nichts, denn wir sind vereinigt, init frel. Ich verbleibe Ihnen, gute Herren und Norwegische j ner, mit aller Koͤnigl. Zuncigung und Gnade wohlgewogen, Karl Joßggann. Löͤvenskiold.“

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War ch au, 15. Februar. Die hiesige Ressourceh O⸗ schaft gab gestern in dem Dikiertschen Palast einen glinsen Ball, bei welchem, auf die an sie ergangene Ein nl Fuͤrst Valentin Rabziwill, der General Read, die Bij nen rese Jablonowska und die Graͤfin Ozarowska die niche machten, und den der Fuͤrst Statthalter und seint iin mit ihrer Gegenwart beehrten. thal

Vorgestern begab sich eine Deputation der hiesigen x Mitglieder, der Regisseur Herr Kulitsch an ihrer Spihe 3. General Rautenstrauch, der die Leitung der Theatet m an spiele im Koͤnigreich Polen hat, um ihm fuͤr seine Bem nn zu Gunsten der Erbauung des kuͤrzlich hier eloͤffneten Theaters zu danken.

Freie Stadt Krakau.

8 Der an, , . Beobachter vom 16. de enthält nachstehenden Artikel: „Die in ber Freistadt Krakau in den letzten ,, oͤfter wieberholenden Unordnungen und einzelnen e,. keiten gegen der bestehenden Ordaung anhängliche n. ij Drohbriefe und Maueranschlaͤge zur Einschüchterung de g und Beamten oder selbst bloß solcher Personen, die 6 chen Vergnuͤgungen Theil nehmen wollten, oder sonst n erregt hatten; hierzu ein in den ersten Tagen dieses eh einem gewissen Johann Pawlowski mit allen Anzeichen Hrst zugs des Ausspruchs eines geheimen evolution a enn . zolbrachter Mord, da die von Volchstichen durchbahtesn von den Mördern als drohendes Warnungszeichen . . gebreiteten Mantel des unberaubt gebliebenen. Or e ü hn ö an offener Straße hingelegt ward; endlich die e,, jn weise der von Krakau ausgehenden, auf die ö hn un, vinzen sich erstreckenden devolutiongiren Umtrie . 26 angränzenden Schutzmaͤchte bes Freistaats , nm, son chen eines fuͤr die Ruhe und Sicherheit dieses S

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; zt Die Bank hat, nach al 6

sin ß jene der zunaͤchst liegenden Lander gefahrbringenben, nicht

ner zu duldenden Zustandes aufmerksam machen. Zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht die friedlichen Be—

ne f Phner des Freistaaté, sondern die zahlreichen in demselben an—

Storthinge auf die Halfte herabgesetzt worden, sehe Ich mich . h

zuften revolutioniaren Fluͤchtlinge und Emissaire als die Urhe— so vieler freventlichen und verbrecherischen Handlungen an—

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sehen seyen, hielten es die drei Hoͤfe von Oesterreich, Preu—

. ; ö r ; vt J . l J d ĩ Pflichtktn geae en d j die wir gemeinschaftlich festgesetzt und die wir ö. n und Rußland sowohl ihren Pflichten gegen den durch die

gener Kongreß⸗-Akte unter ihren Schutz gestellten Freistaat Kra— ü und gegen ihre eigenen Unterthanen, als dem ihnen durch n ten Artikel derselben Kongreß ⸗-Aete gewährten Rechte, die shiltung unb Auslieferung von Fluͤchtlingen und dem Gesetz fsilener Personen zu verlangen gemäß, bei der Regierung FFreistaates mindestens auf die Entfernung der erwaͤhnten salutionairen Fluͤchtlinge und anderer bestimmungslosen gefaͤhr— zen Menschen aus der Stadt und dem Gebiete von Krakau, der anerkannten Ursache des offen vorliegenden Uebels, zu drin—

Die Bevollmaͤchtigten der brei Mächte zu Krakau er— selten zu diesem Ende den Auftrag, dem Praͤsidenten

d dem Senat des Freistaates nachstehen de gemeinsame Note uͤbergeben, indem zugleich die geeigneten militairischen Maß— geln getroffen wurden, um der Negierung von Krakau zum bollkug der wirksamsten Maßregeln und zur Aufrechthaltung der fentlichen Ruhe gegen mogliche Storungen die etwa benoöͤthigte nterstitzung angedeihen zu lassen, und beinebst zu verhindern, tz die aus Krakau entfernten Individuen auf andern Wegen ss jenem, der ihnen eroͤffnet worsen, sich in die benachbarten hrovinzen einzuschleichen und in selben zu verbreiten suchen moͤch— n. Auf die vorerwaͤhnte Note der drei Bevollmächtigten ist die ntwort des Senats nebst einer oͤffentlichen Kundmachung dessel— in erfolgt, die gleichfalls nachstehend mitgetheilt werden. In hetref der in der Antwort des Senats an die Bevollmächtigten r hohen Schutzmachte erwähnten Beruͤcksichtigung der besonde— n Privat-Verhaältnisse, in denen sich einige der in dem Freistaat rakau anwesenden Fluͤchtlinge befinden durften, sind den respek— hn Residenten der gedachten Machte bereits faher die erforder— tn Instructionen zugefertigt worden.“

bte der Bevollmächtigten von Oesterreich, Preußen nd Rußland an den Präͤsidenten und Senat des Frei⸗

staats Krakau de dato §. Februar 1836.

„Die unterzeichneten Residenten Sr. Majestaͤt des Kaisers aller keußen und Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen, wie auch der nterzeichnete Geschaͤftsträger Sr. K. K apostolischen Majestaͤt, ha— n sich beeilt, die Mittheilung Sr. Excellenz des Herrn Praͤsiden« n des Senats der freien Stadt Krakau hinsichtlich des ungluͤcklichen rrignisses, welches die ersten Tage des gegenwärtigen Jahres in je— r Stadt bezeichnet hat, zur Kenntniß ihrer erlauchten Hoͤfe zu ngen. Die drei Hoͤfe von Oesterreich, Preußen und Rußland Iben in diesem Ereignisse nur einen neuen unwiderleglichen Beweis s Daseyns eines tiefwurzelnden Uebels erblicken koͤnnen, welches im nern dieses Freistaates verbreiret, nicht allein seine Ruhe und seinen tleden, sondern auch die Sicherheit der angraͤnzen den Provinzen bedroht. durch die bestehenden Traktate zum Schutze der freien Stadt Kra⸗ u und zur Ueberwachung der Aufrechthaltung ihrer Neutralitaͤt frufen, fuͤblen sich die drei Höfe um so meor zur Ergreifung der haßregeln, welche der Fall erfordert, verpflichtet, als sich dazu auch ie Rerbindlichkeit gesellt, ihre eigenen Staaten vor offenbarem Nach⸗ heil zu bewahren. In Folge dieser Betrachtung sind die Unter⸗ schneten beauftragt, Sr. Excellenz dem Herrn Praͤsidenten und m Senate der freien Stadt Krakau anzuzeigen, daß die augen⸗ ickliche Reinigung der Stadt und des Gebteis von Krakau durch ie Entfernung der Polnischen Flüchtlinge und aller gefaͤhrlichen ndividuen, welche sich ungluͤcklicher Weise in großer Anzahl allda ersanmelt haben, die Maßregel sey, welche als unerlaͤßlich erachtet hörden ist, um die gegen die Sicherheit und Ruhe der Stadt und 's Gebiets von Krakau sowohl, als gegen jene der nahegelegenen obinzen angezettelten meuterischen Anschlaͤge zu vernichten. le Unterzeichneten können nicht zweifeln, daß die Regierung von ktakau sich um so bereitwilliger zu dieser Maßregel herbellassen erde, als sie selbst schon zu verschiedenen Malen die Absicht hierzu ejeigt und die drei Hofe nunmehr alle Mittel vorbereitet haben, m ihr deren Ausführung zu erleichtern. Gestutzt auf den gten Irtikel der Wiener Kongreß Akte, welcher mit den Artikeln 6, so⸗ vohl des Traktats vom 3 :

ergehenden Paragraphen bezeich—⸗ rihnen zu ihrem Auszuge dargebotenen Stra⸗ , „Regierung von Krakgu den Beistand, dessen sie be⸗ n n an eisten, wi auch um jene Aufforderung zu unterstützen, 6 3 . und öfentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Es wird daher rm en ö. enz dem Herrn Praͤsidenten und von dem Senate j 9 sich an die Unterzeich neten zu wenden, wenn sie in den . , , sollten, zur Erfuͤllung des einen oder des anderen die— r. der unterstůtzung der hewaffneten Macht zu bedürfen. 6 . die gegenwartigen limsidnde fortwähren, hat jeder Üuter⸗ n tft f Stadt Krakau, welcher die Graͤnze des einen der . j , Staaten überschreiten will, um zugelassen zu wer— 1 eh en 3 nung smgäßigen mit dem Visa des betreffenden Residenten n n eat vorzuzeigen. Die drei Schutzmaͤchte schmeicheln e 1 angedeutete Reinigung des Krakauer Gebiets durch , . g rng, Freistaates dargebotenen Erleichterungen . . Sch m ierigkeit mehr unterliegen werde. Sollte indeß , lige Erw ar ung getguscht werden, und der oben augezeigte . e . ohn daß die erwdͤhnte Maßregel ganz und' voll—⸗ ire e; ö Ausführung gebracht worden wäre, so wuͤrden sich die . fe verr fichte halten, durch eigene Mittel dassenige zu erzie— n mn die Reglerung von Krakau ins Werk zu setzen entweder ahmt en oder die. Kraft, nicht gehaht hatte. Indem die unter— 9 eten durch diese Erdffnung die ihnen von ihren erlauchten Hö— . zugekommenen Befehle erfüllen, ergreisen sie die Gelegenheit 5, Ercellen; dem Herrn Praͤsidenten ünd dem Senate der freien . Krakau die Versicherung ut. s. wo.“ . ntwort des Senats an die Bevollmächtiat er i tn n ch, ebenfalls vom 9. , n „Gleich nach Empfang der Collettio Note vom heutigen hl, woelcher die Herren Residenten der drei elend y ain . erklart haben, daß es der Wille dieser Machte fey, daß ivilsen den Polntschen Ex Milit airs so wohl als alle diesenigen vom . . 1 die auf was immer für eine Art an der letzten Polni⸗ . ö ution in den Jahren 1837 und 1831 Theil genommen irn sich auf den Gehiete der freien Stadt Krakau befinden, . 3a aus demselben entfernt werden, mit dem Befehic, halten 9 gorze zu begeben, wo sie ihre fernere Bestimmung er“ erden, hat der Senat sich beelit, die anltegende Kundna⸗

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chung zu erlassen, um alle Personen dieser Kategorke in Kenntniß der oberwäͤhnten Verfuͤgungen der hohen Schuhßmaäͤchte zu 6 und ihnen zugleich unter Androhung der von den Herren Residen⸗ ten angekündigten Maßregeln befohlen, sich ohne Zögern und selbst in der noch um zwel Tage verkürzten Frist diesen Anordnungen zu fuͤgen. Ueberdies wird die Regierung keines der Mittel, die ihr zu

Gebote stehen, verabsaͤumen, um diesem hoöchsten Willen auf eine

wirksame Art zu entsprechen. Und da unter den Polnischen Flüchtlingen, die sich hier aufhielten, mehrere sind, denen, um sie auf eine nuͤtzliche Art ö. zu beschaͤftigen, subalterne Anstellungen im hiesigen bffentlichen Dienste verliehen worden sind, hat der Senat sogleich denselben die nöͤthige Entlassung ertheilt und ihnen aufgetragen, sich an den Ort ihrer nenen Bestimmung zu begeben. Nachdem der ausdruͤckliche Wille der hohen Maͤchte bereits zur Kenntniß des ganzen Landes und na— mentlich der hierbei betheiligten Personen, ohne den mindesten Ver⸗ zug noch Beschraͤnkung und auf allen möglichen Wegen gebracht worden ist, kann der Senat doch nicht umhin, den Herren Residen ten die Beruͤcksichtigung der Kürze der zur Raͤumung des Gebiets anberaumten Frist zu empfehlen, theils wegen des möglichen Falles, daß diese Verfüͤgungen nicht zu gehöriger Zeit auf den entferntesten Punkten des Freistaates bekannt werden könnten, theils in Anbe— tracht der Unmdglichkeit, ihre Angelegenheiten zu ordnen, in der sich diejenigen der reklamirten Individuen befinden durften, welche waͤh⸗ rend ihres fuͤnfjaͤhrigen Aufenthelts in diesem Lande Vermdͤgensver— haͤltnisse kontrahirt haben sollten. Da es uͤbrigens leicht vorher- zusehen ist, daß, während der Vollstreckung dieses Beschlusses der hohen Machte, jene Individuen der in Frage stehenden Kategorie, dit sich mit den hier ansässigen Familien durch die Bande der Ehe indenti= fizirt, liegende Guter entweder angekauft oder gepachtet, oder solche endlich, die sich an die Spitze von Werkstaͤtten gestellt haben, Vor⸗ stellungen machen, und den Belstand der Regierung, unter deren Schutz sie sich niedergelassen haben, ansprechen werden, so halt der Senat, da hierüber in der Note der Herren Residenten keine Äus— nahme zu finden ist, es fur seine Pflicht, diesen Umstand ihrer Be— ruͤcksichtigung zu unterziehen, und die Herren Residenten zu ersu—⸗ chen, ihn in Kenntniß setzen zu wollen, ob die Individuen, zu deren Gunsten obige Ruͤcksichten sprechen, auch ohne Unterschied von die⸗ sen allgemeinen Maßregeln betroffen werden sollen, oder ob die ho— hen Mächte, in Anbetracht ihrer Lage, sich bewogen finden durften, sie großmuüthig davon auszunehmen.

(Folgen die Unterschriften.)

Kundmachung der Regierung des Freistaates, von dem— selben Datum.

„Der regierende Senat der freien, unabhängigen und streng neutralen Stadt Krakau und ihres Gebietes. Die Herren Residen⸗ ten der drei allerdurchlauchtigsten Schutzmaͤchte, welche bei der hie⸗ sigen Regierung beglaubigt sind, haben unter heutigem Datum dem regierenden Senate eröffnet, wie es der Wille ihrer hohen Höfe sey, daß alle fremden Polnischen Militair- oder Civil⸗Personen, welche an der Revolution im Königreiche Polen in den Fahren 1830 und 1831 Theil genommen, indem sie als Offiziere, Unteroffiziere oder Soldaten oder auch auf eine andere Weise gedient haben und sich in der Stadt Krakau und ihrem Gebiete aufhalten, sofern sie nicht im Stande sind, ihren“ Aufenthalt durch einen in gesetzlicher Form ertheilten Paß oder durch eine von der kompetenten Behörde der Schutzmaͤchte ibnen gegebene Er⸗ laubniß zu legitimiren, gehalten seyn sollen, unverzüglich das Gebiet der freien Stadt Krakau zu verlassen, und sich nach Podgorze zu begeben, wo diejenigen, welche sich ausweisen, daß ir= gend eine Regierung sie aufnehmen will, den nöoͤthigen Beistand er⸗ halten, um sich nach dem Orte ihrer Bestimmung zu begeben; dte⸗ jenigen aber, welche sich nicht in dieser Lage befinden, nach Amerika abgeschickt werden sollen. Gleichzeitig haben die allerdurchlauchtig⸗ sten Hofe erklart, daß auch diejenigen Personen von dieser Katego⸗— ric, welche in diesem Lande irgend einen Civil- oder Militaer⸗Posten bekleiden, selbst wenn ihnen von der hiesigen Regierung das Buͤr⸗ gerrecht verliehen worden, von dieser Bestimmung nicht ausgeschlos⸗ sen sind. Indem der Senat diese hohe Entschließung der aller⸗ durchlauchtigsten Höfe zur allgemeinen Kenntniß bringt, und nament— lich diejenigen Personen davon benachrichtigt, welche dies angeht, fordert er dieselben auf, sich binnen sechs Tagen in der Stadt Pod⸗ gorze zu stellen, und sich bei den Kaiserl. Oesterreichischen Behörden, welche zu ihrer Uebernahme beauftragt sind, zu melden. Der res gierende Senat haͤlt es fuͤr nothwendig, diejenigen Personen, welche obiger Anordnung nachzukommen haben, darauf aufmerksam zu ma— chen, wie die hiesige Regierung bedeutet worden, daß, im Fall der zur vblligen Evacuation bestimmte achttägige Termin verflossen, und der Wille der allerdurchlauchtigsten Hoͤfe nicht vollstaͤndig erfuͤllt sey, dieselben sich genbthigt saͤhen, durch die Anwendung eigener Maß⸗ regeln ben Erfolg herbeizuführen; er erwartet daher, daß die bezeich— neten Personen die angekündigten Maßregeln beseitigen und freiwil— lig ihrer Bestimmung folgen werden, wodurch ihnen eine ÄAussicht bleibt, die Beruͤcksichtigung derjenigen Regierung zu erlangen, unter deren Macht sie sich begeben, und wodurch sie überdies das biesige Land vor den traurigen Folgen bewahren werden, welche die Nicht— erfuͤllung des Willens der hohen Hofe unausbleiblich mit sich brin— gen wurde. Krakau, am 9. Februar 1836.

Folgen die unterschriften.)

Dent R m o,

Weimar, 18. Febr. In Gemaͤßheit der Verhand⸗ lungen mit dem Herzogl. Braunschweigischen Finanz⸗Rath Men— gen uͤber die in den Großherzoglichen Kassen und an diese von Privaten abgegebenen und deponirten Betrage Braunschweigi— scher Muͤnze uͤber 200,09 Rthlr. sind vor einigen Tagen aus Braunschweig 100,900 Rthlr. Preuß. Cour. hier eingetrof— fen. Die r bleiben hier im Lande und werden mit 8 Pfen—⸗ nigen Preuß. pro Thaler Agio zuruͤckgegeben; die “, hingegen mit demselben Agio gegen Preußisches Courant ausgewechselt und nach Braunschweig geschafft.

In unserm Großherzogthume werden bereits in diesem Jahre mehrere Runkelruͤben⸗Zucker⸗Fabriken nach der Zier⸗Hanewaldschen neuen Methode arbeiten und in das Leben treten.

Schneestuͤrme, Frost und Thauwetter sind seit Anfang die— ses Jahres unsere tägliche Witterung, und das Barometer macht an einem Tage oft die merkwürdigsten Spruͤnge von 2tz bis 27,0 und eben so wieder herab.

Muͤnchen, 15. Februar. Gestern ist Herr Wilkins, Ge— sandter der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika am Hofe zu St. Petersburg, hier angekommen.

Darmstadt, 17. Februar. Das heute erschienene Regie⸗ rungsblatt enthält eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, vom 20. Januar, wo— nach der Graf zu Ysenburg und Buͤdingen, durch einen mit der Staats-Regierung abgeschlossenen Vertrag, die ihm nach dem Edikt vom 17. Februar 18290 zustehenden Gerechtsame in Bezug auf die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit, der Polizei-, Forst, und Jagdpolizei Gerichtsbarkeit, der Polizeiverwaltung (jedoch mit einstweiliger Ausnahme der Forst- und Jagd-Polizei in den in— nerhalb des Graͤflich⸗Ysenburg-Buͤdingenschen standesherrlichen Bezirks liegenden Waldungen der Standesherrschaft, Gemein⸗ den, Corporationen und Privaten), sowie der Aufsicht in Kir— chen- und Schulsachen, an den Staat zur kuͤnftigen Ausuͤbung in eigenem Namen vom 1. Januar d. J. an abgetreten hat.

, reich.

Preßburg, 11. Febr. Die seit dem verflossenen Sonn— tag Mittag bloß fuͤr Wagen unterbrochene Communscation unse—

ganz gehemmt, indem die Eisdecke zwat nur um wenige Fuß ge⸗ ruͤckt, dadurch jedoch so viel Spalten und Löcher bekommen hat, daß man sie ohne Gesahr nicht mehr passiren kann. Uebrigens ist die Donau, so weit das Auge reicht, bis auf einige unbedeu⸗ tende offene Stellen, noch mit stehendem Eise bedeckt.

t g n.

Neapel, 3. Febr. Die hiesige Zeitung giebt Nachrich⸗ ten uͤber das Befinden Sr. Maj. des Königs, Hoͤchstwelcher sich in Portici aufhält. Der König soll seit dem Ableben seiner Ge⸗ mahlin ganz untroͤstlich seyn und sehr verstoͤrt aussehen, doch hofft man von der Zeit eine Linderung seines Schmerzes Der neugeborne Kronprinz befindet sich wohl. Die verwittwete Königin und der Prinz von Salerno statten dem Koͤnige oͤftere Besuche in Portici ab. Die Hof- und Landestrauer ist nicht, wie es kurzlich hieß, auf sechs Wochen, sondern auf sechs Monate an⸗ gesetzt.

Spanien.

In einem von Franzoͤsischen Blattern mitgetheilten Schreiben aus Madrid vom 5. Febr. liest man „Man hat die Entdeckung gemacht, daß zwischen den geistlichen Behörden in Toledo und dem Roͤmischen Hofe eine Karlistische Verschwoͤ⸗ rung angezettelt worden ist. Don Fernand Cortina, Sectetair des vor einigen Tagen gestorbenen Erzbischofs, und Don Fran— cisco Ramirony Arcayo, Vikar von Madrid, sind darin verwik⸗ kelt. Der Erstere ist verhaftet und dem Letzteren angedeutet worden, sich nach Santa Maria de la Cabeza zu begeben und dort die weitere Entscheidung der Regierung abzuwarten. Man sagt, er werde nach Manzanares verbannt werden. Dasjenige Individuum, welches aus Rom hier anwesend war, um die Korrespondenz zu führen, ist nach Cadix transportirt wor— den und soll von dort nach Italien eingeschifft werden. Den Secretair des Vikars, Don Franciséo Macorra, hat man bis jetzt noch nicht auffinden koͤnnen. Wie es heißt, hat sich in Toledo eine Paͤpstliche Bulle gefunden, die in sehr feindseligem Tone gegen die Koͤnigin abgefaßt ist. Die Patrioten fordern die Regierung auf, Rom gegenuͤber eine Stellung anzunehmen, die einer unabhaͤngigen Nation wuͤrdig sey. Man spricht auch noch von der Entdeckung einer Verschwörung in Sevilla, worin die Offiziere, welche in die Verschwoͤrung von Malavila verwickelt waren, abermals Theil genommen haben sollen. Unter Anderen nennt man auch Don Casquete und Don Alonzo Gomez, denen die Regierung so große Nachsicht bewiesen hat. Aus allen Theilen des Koͤnigreichs gehen Adressen an die Königin ein, wel⸗ che die Zufriedenheit mit der Aufloͤsung der Cortes aussprechen.“

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Der Oesterreichische Beobachter meldet. „Die neueste Post aus Konstantinopel vom 27. Januar bringt die Nach⸗ richt, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig von Bayern am 19ten ge⸗ dachten Monats, unter dem Incognito eines Grafen ven Augs⸗ burg, an Bord der Englischen Fregatte „Medea“ in Smyrna angekommen war. Se. Majestaͤt haben Smyrna, nachdem Sie die Merkwuͤrdigkeiten dieser Stabt in Augenschein genommen, am 21sten wieder verlassen, um sich nach der Kuͤste von Troja zu begeben und von da, nach Besichtigung einiger Inseln des Archipels, nach Athen zuruͤckzukehren.“

Der Kaiserl. Oesterreichische General-Major, Freiherr von Appel, hat am 12ten v. M. an Bord eines Oesterreichischen Kauf⸗ fahrteischiffes Konstantinopel nach einem sechsmonatlichen Auf— enthalte verlassen, um sich uber Triest nach Wien zu begeben.

Vor Anfang des diesjährigen Ramasans (Fastenmonats) ist eine sehr strenge Verordnung des Seriaskers Chosrew Pascha hinsichtlich des Verhaltens der Bewohner der Hauptstadt wäh⸗ rend der Dauer desselben in den Moscheen sowohl als auf den Straßen und Plätzen kund gemacht worden.

Am 5. Schewwal (23. Januar), nach Beendigung der Bai— ramsfeste, ist die sogenannte Tewdschihat-Liste fuͤr die Statthal⸗ terschaften des Osmanischen Reichs erschienen, welche mit Aus— nahme der Ernennung des ehemaligen Kommandanten von Varna, Dilawer Pascha, zum Statthalter von Rhodus, mit dem Range eines Ferik der Großherrlichen Leibgarden, keine Veränderung enthaͤlt.

Vereinigte Staaten von Nord-⸗Amerika.

New-⸗York, 22. Jan. Das hiesige Journal of Com— merce theilt den Brief des Heczogs von Broglie an den Fran— zoͤsischen Geschaͤftstraͤger zu Washington, Herrn Pageot, mit, von welchem in der letzten auf die Verhaͤltnisse zu Frankreich bezuͤg⸗ lichen besonderen Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staa⸗ ten die Rede gewesen ist. Der Brief war bekanntlich bestimmt, als eine nicht-offizielle Mittheilung in die Haͤnde der Amerika— nischen Regierung zu gelangen, und bezweckte vornehmlich, dem Praͤsidenten die Art und Weise anzudeuten, in welcher die von Frankreich begehrten Erklaͤrungen in Bezug auf die angeblich be— leidigende Botschaft von 1834 am leichtesten und zweckmaͤßigsten gegeben werden konnten; zugleich enthaͤlt derselbe eine Darstel— lung der Ereignisse nach der Publication jener Botschaft, aus dem Gesichtspunkte des Franzoͤsischen Interesses betrachtet Herr Pageot nahm von der Weigerung der Annahme des Brie— fes Gelegenheit, Herrn Forsyth die Anzeige zu machen, daß er sich fortan seines offiziellen Charakters als Geschäftsträger, in welcher Eigenschaft er nach der Abreise des Franzoͤsischen Ge— sandten, Herrn Serrurier, in Washington residirte, begebe und nur als Privatmann den Schutz der Regierung der Vereinigten Staaten in Anspruch nehme. Mittlerweile wurde dies Doku— ment durch die Franzoͤsischen Agenten und namentlich den Fran⸗ zoͤsischen General-Konsul, dem dafuͤr, wie der New-HYHork Courier meint, das Exequatur genommen werden soll, in ver— schiedenen Zeitungen der Vereinigten Staaten bekannt gemacht worden, nach Angas der Anhänger des Präsidenten nur in der Absicht, um im Voraus den Eindruͤcken entgegen zu wirken, welche man von der erwarteten Botschaft des Prä— sidenten zum Nachtheile der Franzoͤsischen Interessen besorgte. Es ist aus Paris vom 17. Juni 1835 datirt und beginnt mit der Erklärung, daß sich Franzoͤsischerseits jetzt kein Hinderniß der vollständigen Erfuͤllung des Traktats vom 14. Juli 1831 entge— genstelle, da das Gesetz in Bezug auf die in jenem Traktate sti⸗ pulirte Entschädigung von beiden Kammern angenommen und vom Könige sanctionirt worden sey. Alles haͤnge jetzt von der Regierung der Vereinigten Staaten ab, und ihr komme es zu, das noch obwaltende Hinderniß zu beseitigen. Da die Regierung in dem Valezéschen Amendement nichts ihren Ansichten Wider sprechendes gefunden habe, so sey der Gesetz-Entwurf in seiner amendirten Form von derselben an die Pairs Kammer gebracht worden. Ehe diese aber noch ihr Votum habe abgeben konnen, sey Herr Livingston, der damalige Ameritanische Gesandte in Paris, abgereist, mit Hinterlassung einer vom 27. April

rer Stadt mit dem jenseitigen Donau-Ufer ist seit diesen Mittag

datirten Note, in welcher er als den Grund seiner Abreise