1836 / 54 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Auskunft eriheilte uber die auswaͤrtigen Verhaͤltnisse.

das Stillschweigen der Franzöͤsischen Regierung in Be— zug auf seine Note vom 18. April angab, welche bestimmt war, Auskunft uͤber einige Ausdrücke zu verlangen, deren sich Herr Serrurier, damals Franzoͤsischer Gesandter zu Washington, in einer Mittheilung an den Staats-Secretair, Herrn Forsyth, bedient hatte, eine Auskunft, welche die Franzoͤsische Regierung gern ertheilen werde, wenn sie zuvor die ihr gebuͤhrenden Erklaͤ— zungen erhalten habe. Vor seiner letzten Note habe indeß Herr Livingston noch eine andere, vom 25. April datirte, dem Herzog von Broglie uͤbersandt, in welcher er, ohne spezieile Anführunz des damals schon angenommenen Ainendemenis Valazé, das

Pyinzip desselben anficht und dessen wahrscheinliche Konse quenzen

ausführlich entwickelt. Damals habe er (der Herzog von Bro—

glie) es nicht fur zweckmäßig gehalten, offiziell bie Vertheidigung

des nur im Entwurfe existirenden Amendements zu übernehmen, jetzt aber, da es von der gesetzgebenden Gewalt gebilligt sey,

fühle er sich dazu genoͤthigt. Der Herzog geht da: Berichtigung der schon in der Botschaft von 1831 enthaltenen

und in der diesjaͤhrinen wiederholten Geschichts- Erzählung über.

Seine Darstellung ist im Wesentlichen folgende:

Der Gesetz- Entwurf in Bezug auf die Ausfuhrung des Trab tats vom 4. Juli 1834 ist der Deputirten-Kammer drei mal vorge— legt worden, namlich am 6. April 1833, am 11. Juni desselben Jaͤh⸗ res, und am 13 Januar 1834, worauf er denn am 1. April is durch eine Majoritaͤt von 8 Stimmen verworfen worden ist. Die Nachricht davon kam in Wasbington am 6. Mai an. Am 4. Juni zeigte Herr Serrurler dem damaligen Staats-Secretair fur die aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten zu Washington, Herrn M Lene an, daß die Franzosische Regierung beschlossen habe, den Gesetz- Entwurf nochmals einzubringen, und wiederholte diese muͤndlich gemachte Anjeige in einer vom folgenden Tage, dem 5. Juni, datirten Note. Herr M Lane antwortete darauf am 27. Juni, daß der Praͤsident sich auf die Versicherung des Herrn Serrurler verlassen und den Beschluß der Kammern abwarten wolle. Herr Sexrurier hatte in seiner Note erklaͤrt, daß der Gesetz- Entwurf so bald eingebracht werden solle, als es nur die Bestimmungen der Französischen Verfassung gestat⸗ ten, indeß mußte die genauere Bestimmung des Zeitpunktes natuͤr— lich theils von dem allgemeinen Zustande der inneren Angelegenhei— ten Frankreichs, thells von dem Zwecke, den beide Regierungen zu erreichen bemuüͤht waren, abhängig bleiben. Im August 1831 wur— den die Kammern zusammenberüfen, doch nur der Form wegen, um dem 12sten Artikel der Charte zu genuͤgen; Gesetz-Eatwuͤrfe wur— den weder eingebracht noch diskutirt. Obgleich Herr Livingsten so— wohl als der Praͤsident der Vereinigten Stagten erwartet zu haben scheinen, daß das Entschaͤdigungs-Gesetz in dieser formellen Session werde vorgelegt werden, lietzen sie sich doch leicht uͤberzeugen, daß durch eine solche Voreiligkest nicht nur der bestehende (Gebrauch ver— letzt, sondern auch die Annahme des Gesetzes selbst eher gefaͤhrdet als befördert worden seyn wuͤrde. Dieselben Ruͤcksichten fañ den auch Anwendung auf das spaͤtere Begehren des Herrn Livingston, eine besondere Session zur Vorlage des Entschädigungs-Gesetzes anzu— orbnen. Auch diesezmgl fanden die Vorsiellungen der Franzzsischen Regierung bei dem Praͤldenten Eingang, und der inzwischen ernannte Staars⸗Secretair, Herr Forsyth, aͤuß rte Hrn. Serrurier nur sein Bedau ern daruber, daß die naͤchstfolgende Session erst am Ende des Monats De⸗ zember und nicht am 1. Dez. werde erdͤffnet werden (welches letz tere indeß doch durch ein Zusammentreffen von Umstaͤnden bewirkt wurde), erklaͤrte aber zugleich dem Franzöͤsischen Gesandten, daß der Präsident in seiner Botschaft dem Kongresse nur anrathen werde, die Entschei dung der Französischen Kammern abzuwarten. Unter solchen Um— ständen traf die Botschaft von 1831 ein. Gleich nach dem Eintref fen der Botschaft in Paris suchte Herr Lwingston in einer Noie vom 29. Jan. 1835 dem uͤblen Eindruck derselben dadurch zu begeg

nen, daß er den auf Frankreich bezuͤglichen Scttzen der Botschaft

die mildeste Deutung gab und uͤberdles das Prinzip aufstellte, daß es einer fremden Macht nicht zustehe, Erklaͤrungen zu verlangen über die Mittheilungen, welche cin Zweig der gesetzgebenden Gewalt der Vereinigten Staaten an den andern zu machen fuͤr gut findet, ein Hrinzip, welches er in selner Note vom 25. April noch weiter entwickelte, Herr Livingston gesteht ein, daß, wenn der Praͤsident einen amtlichen Akt vornaͤhme, der die Interessen einer fremden Nation verletzte, oder wenn er bei direkten Mittheilungen an dieselbe durch Vermittelung diplomatischer Agenten eine anstSßige Sprache fuͤhrte, oder wenn der Kongreß ein Gesetz annahme, welches die Wuͤrde einer fremden Nation verletzte, das Begehren einer Erklarung en der rechten Stelle seyn und ach— tungs voll erwiedert werden würde; dieser Grundsatz fey aber nicht anwendbar auf einen Akt, durch welchen der Praͤsident, als alleini⸗ ger Reprcsentant der Nation bei fremden Mächten, dem Kongresse

Freiheit von aller Beschraͤnkung sey erforderlich, wenn der Praͤsident dem wichtigen Theile seiner Functionen genugend nachkommen solle, welcher seine Berichte uͤber die Beziehungen zu fremden Nationen betrifft. Wenn es irgend einer fremden Macht erlaubt ware, diese Mittheilungen der vollziehenden Gewalt zu kritisiren, dann wurde das Land sich fortwaͤhrend in Koöntroversen verwickelt finden, denn wenn das Recht einmal anerkannt wäre, so wuͤrde man es fur seine Pflicht halten, dasselbe auszuüben, und verlangen, daß jede anschei— nend beleidigende Phrase degavonirt und uͤber jedes Wort eine Er— klärung gegeben werde, welches einer ungerigneten Interpretation unterzogen werden könnte. „Daher“, sagt Herr Livingston in feiner Note, „ist der Grundsatz festgestellt worden, daß keine fremde Macht das Recht hat, Erklaͤrungen zu verlangen uͤber irgend etwas, was der Praͤsident bel Ausuͤbung seiner Funettonen dem Kon— mitzutheilen oder in Bezug auf irgend eine Maß⸗ weiche er demselben auzuempfehlen

gresse

regel

zu können, wenigstens nicht als ein absolutes, allgemeines, perem. torisches Prinzip, ohne Bedingung und Begraͤnzung. „Es hangt nicht von einer Nation ab“, fügt er hinzu, „durch die bloße That⸗ sache, daß sie diese odec jeng Regierungsform angenommen hat, in Beziehung zu feemden, Maͤchten mehr Rechte zu erwerben, als sie sonst besessen haben wurde, oder sich andere Rechte anzumaßen, als sie unter irg end würde. Den Nationen steht ts frei, ohne irgend eine Beschraͤnkung die Regierungsform zu waͤhlen, welche ihnen beliebt, gerade aus der Ursache und unter der Bedingung, daß solch eine Wahl sie allein angeht, und daß, welche Wahl ste auch treffen mogen, dieselbe an— deter Nationen Rechte nicht affiziren, noch deren legitime Interessen benachtheiligen ann. Nun hat aher eine jede Regierung das an— erkannte Recht, Ercklaͤrungen zu verlangeit, wenn der gesetzliche Re⸗ praͤsentant oder das ofsizielle Organ einer anFeren ̃ rung sich eine Sprache gegen sie erlaubt, welche fuͤr leidigend anaesehen wird. Solch' ein Recht kann die Ver— fassung der Vereinigten Staaten weder vernichten, noch modisi— zicen, noch beschraͤnken; denn es ist im Voͤsterrechte begründet. Die Unverantwortlichkeit, mag sie sich nun auf Personen, auf Handkun— gen oder Worte beziehen, die Unverantwortlichkeit, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage beruht, ist eine rein nationale Institution, eine durchaus innere Regulative, und kann niemals als ein Argu⸗ ment bei dem Verkehr verschiedener Regierungen unter einander be— n werden Wenn dem nicht so ware, und wenn wir geneigt seyn könnten, nach dem Beispiele des Herrn Llvingston, das Argument bis in seine dußersten Konsequenzen zu verfolgen, so koͤnnte sogar behauptet werden, daß der Praͤsident der Vereinigten Stagten, wenn s anxers nur in einer Botschaft an den Kongreß geschaͤhe, dffent⸗ lick fremden Nationen unz fremden Regierungen die gehässtgsten Handlungen, die verkehrtesten Abstchten zuschreiben, sie dem Tadel der ganzen Welt vloßstellen dürtr, ohne daß diese Natsonen oder Regierungen das Recht hatten, die geringsie Ahndung darüber ergehen zu lassen, da sis jener sonderbaren Lehre zufolge nicht Linmal dazu berechtigt waren, offizielle Notiz davon zu

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222 der Franzoͤsischen Regierung, als dessen Grundzüge er Schonung und Versoöͤhnlichkeit bezeichnet, und zu dem dasselbe Jnteresse Ver⸗ anlassung gegeben habe, auf dem der von Herrn Livingston verthei⸗— digte Grundsatz beruhe, naͤmlich das allen auf Theilung der Ge— walten und Oeffentlichkeit der Verhandlungen basirten Regierungen gemeinschaftliche Interesse, jede direkte Einmischung in die Mitthei⸗ ungen der Behoͤrden einer fremden Nation unter einander, so viel wie möglich, zu vermeiden. Deshalb habe die Franzoͤsische Regie⸗ rung sich zunaͤchst damit begnügt, ihren Gesandten aus Washington abzuberufen, und die Erklärungen abgewartet, welche sie unter an— deren Umstaͤnden sogleich gefordert haben wurde. Diese Maͤßigung habe auch, Herr Livingston anerkannt, indem er sich beeilt habe, gleich nach dem Eintreffen der Botschaft ausführliche Erlaͤut rungen derselben zu geben, welche denn auch, wie er späͤter angezeigt habe, von dem Praͤsidenten vollig ge— billigt und genehmigt worden seyen. Daß aber diese Erklaͤrungen nicht genügen konnten, begruͤndet der Herzog von Beoglie einestheils

e

darin, Ansicht des Herrn Livingston, diesen Charakter am 18. April, als das Amendement in der Deputirten⸗-Kammer angenommen wurde, noch nicht veraͤndert gehabt, anderentheils aber auch in dem Wesen dieser Erklaͤrungen selbst. Er erkennt es als richtig an, daß die Einwendungen der Franzssischen Regierung hauptsaͤchlich gegen zwei

Punkte gerichtet seyen, namlich erstens: daß die Botschaft die redli⸗

chen Äbsichten der Regierung des Koͤnigs der Franzosen in Zweifel ziehe, und zweitens: daß sie die Drohung enthalte, die Erfüllung des Traktats durch die Furcht vor Repressalten erzwingen zu wollen. Wenn man die Botschaft, d. h. den auf Frankreich bezüglichen Theil

einzige Phrase nicht einer mehr oder minder plausiblen Interpretation unterzogen werden 18nne, wann auch vielleicht 'n der einen der Zweifel ge— gen die rechtlichen Absichten der Franz sischen Negierung, oder die Absicht durch Drohung oder Einschuͤchterung auf dieselbe einzuwirken, sich bestimmter als in der anderen ausgesprechen finde. Wenn aber die ganze Folgenreihe der Fakta berücksichtigt werde, wenn man be— merke, mit wie vieler Sorgfalt sie so sehr als moͤglich in ein schlech— tes Licht gestellt wuͤrden, ohne Erwägung der erklaͤrenden Umstaͤnde und der Ruͤcksichten, welche die Regierung der Vereinigten Staa— ten zuvor selbst anerkannt habe, wenn man am Schlusse der unun—

gaben beruhen, den unerwarteten, den, mindestens gesagt, extremen Vorschlag finde, Franzoöͤsisches Eigenthum zu konfiszicen, dann sey es auf den ersten Anblick unmöglich und selbst nach langerem Nach— denken schwierig, den Gedanzen schwinden zu lassen, daß dieser ganz: Theil der Botschaft zu dem oben angegebenen doppelten Zwecke verfaßt worden sey. „Dem ist aber nicht so“, faͤhrt der Herzog fort, „wenigstens hoffen wir, daß dem nicht so it Doch was wurde noͤthig seyn, um einen solchen Gedanken gaͤnzlich zu verbannen? Nichis als ein sehr einfaches Mittel. Wir streiten hier nicht uͤber diefe oder jene Phrase, diefe oder jene Be— hauptung, diesen oder jenen Ausdruck; wir streiten uͤber die Absicht, welche diesen Theil der Botschaft diltirt hat. Wenn es wahr ist, daß der Praͤsident der Vereinigten Staaten, als er dem Kongresse die mit dem Traktat vom 4. Juli 1831 in Verbindung stehenden Thatsachen darlegte, nicht die Absicht hegte, einen Zweifel wegen der redlichen Absichten der Franzoͤsischen Regierung rege zu machen, wenn es wahr ist, daß der Praͤsident der Vereinigten Staaten, als

Eigenthums zu dekretiren, nicht die Absicht hatte, eine drohende Stellung Frankreich gegenuber einzunehmen, so sehen wir nicht ein, warum er Schwierigkeit finden sollte, dieses zu erklaͤren. Ist aber eine solche Erklaͤrung in der That in der Rote enthalten, welche Herr Livingston am 29. Januar an die Franzoͤsische Regierung rich— tete, oder in derjenigen, welche derselhe Minister bei seiner Äbreise am 27. April hinterließ Wir wagen eben so wenig, dies zu bejahen

Die außertste

alz es zu verneinen, und aus diesem Grunde ist es klar, daß weder die eine noch die andere genügen kann. Die Note vom 29. Januar hat den Zweck, der Franjoösischen Regierung gegenuͤber, die in der Botschaft des Praͤsidenten Jackson angeführten Thatsachen zu ent wickeln. Sie will beweisen, daß die von im aufgefaßte Ansicht dit⸗ ser Thöatsachen wenigstens eine plausible ist. Mitten in dieser langen Entwickelung kommen zwei ober drei Perasen vor in Bezug auf daz Zutrauen, ĩ zu der Aufrichtigkeit der Französischen Regierung gebegt have, ein Zutrauen, welches zu naͤhren Herr Lwingston sich stets zur Psicht gemacht habe, und welches seiner Ansicht nach keinesweges mit einer der Ideen und Behauptungen, welche in der Botschaft ausgespro— chen sind, im Widerspruche siehe. Die Note vom 27. Aprif dagr— gen ist hauptsaͤchlich darauf berechnet, das von der Deputirte n- Kam— mer eingebrachte Amendement auf indirekte Weise zu prüfen. Im Verlauf dieser Prufung und in der Absicht, zu beweisen, daß irgend ein Verlangen nach Erklärungen kuͤnftighin nutzlos dem Wesen nach und unzulaäͤssig dem Prinjipe nach seyn werde, beruft sich Heir Livingston auf das Zeugniß ven den rechtlichen Arsichten der Französischen Regierung, welches er in seiner ersten Note abgelegt hat; er bezieht sich auf die spätere Sanctionirung des Inhalts jener Note durch den Präsidenten und verweilt insbesondere bei dem Paf— sus in der Botschaft des Praͤsidenten, in welchem, wie er behanptet, iezße Idee einer Drohung abgeleugnet wird. Sie werden leicht ein⸗ sehen, mein Herr, und das Kabinet von Washmngton wird, wie wir glauben, sich auch davon uͤberzeu zen, daß solche zufällig eingewehte Phrasen in Dokumenten, deren Zweck und Inhalt polenfisck sst, und welche überdtes in die Deta ls iner Konttoverfe versteckt sind, die sich nicht immer von Bitterkeit frei halt, nicht genügen konnen, den Eindruck zu verloͤschen, den die Lesung der Botschaft hervorgebracht hat, noch dleselbe Wirkung auf den Geist Pervorbringen können,

regel, weich selbe fuͤr gut sindet“ Dieses Prinzip nun erklärt der Herzog von Broglie nicht zugeben

einer anderen Regierungsform genossen haben

len zu konnen. Wenn sie sich damit fuͤr jetzt he

nehmen.“ Der Herzog von Broglie erlautert dann das Verfahren

wie dieselbe Idee, wenn sie in einfachen, positiven, dir⸗kien Ausdruͤk—

.

. Fr 8 138. ö 25 ö ö . v2 30 5 ö ken geäußert wurd“, und unbegleitet von Beschuldigungen, welche

daß sie, ursprunglich nichts als der Ausdruck der persoͤnlichen

derselben, im Detail betrachte, so werde man viellelcht finden, daß keine

terbrochenen Reihe von Behauptungen, welche sich als Beschwerden geltend machen, nur weil sie auf isolirten und unvollstaͤndigen An-

er dem Kongresse vorschiug, die gewaltsame Wegnahme Franzoͤsischen

welches die Regierung der Vereinigten Staaten immer

ihm Abschrift da

Die hiesigen

1836.

95 . 5 20. Februar.

Luftdruck. .... 310 21 Luftwärme .. Thaupunkt ... . Dunstsättig . Wetter

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Montag, 22.

C. Toͤpfer.

aus jetzt ganz unwichtigen Thatfachen oder Incidenipunkten geschoͤpft

sind. Der Art ist das Motiv, welches Reven Fran; dͤsische Regierung in die Unmoͤglichkeit versetzt hat, von Herrn Livingston am Schlusse seiner Note vom 27. April aus⸗ gesprochenen Wunsche Gehör zu geben und zu erklären, daß bor⸗

zufrieden gestellt haben.

in den Vereinigten Stagten, wie die Berichte uber die Debatten im LKonsress: beweisen. Dicses Eindrucks ungeachtet, bedachte sich die Franzbsische Regierung nicht, sich in die Lage zu versetzen, die Ver— pflichtung, welche sie im Namen Frankreichs eingegangen ist, erfuͤl⸗ n zi nnen, . enügt und erwar— et Faß bie Erfüllung jener Verpsitchtung unter Bedingungen ge— fordert werde, welche mit der ihr gebührenden Achtung uͤbereinstim— men, so besorgt weder sie, noch Frankreich, welches durch sie repraͤsentirt wird, sich der Beschuldigung auszusetzen, als schätzten sie die National— Ehre nach der Zahl der Millionen, welche sie zuruͤck halten konnten als eine Entschadigung fuͤr eine zugefuͤgte Belcidigung. Herr Lvingston wird der Erste seyn, der eine solche Idee zuruüͤckweist. Weit davon entfernt, wird die Franzdͤsische Regierung vielmehr den Tag als el— nen gluͤcklichen preisen, an welchem sie im Stande seyn nerd, das hr anver traute Pfand auf eine ehrenvolle Weise zu üderliefern; aber ieder Stgat hat Pflichten gegen sich selbst zu erfüllen, jede Nation muß auf sich selbst Ruͤcksicht nehmen. Heer Livingston findet die Idee verwerflich, daß der Praͤsident der Vereinigten Staaten aber— mals Zeugniß ablegen soll von seinem Vertrauen in die redlich en Arsichten der Franzöͤsischen Regierung, weil ein solcher Schritt, so verhünfttg und gerecht er an und füͤc sich seyn mag, nicht als aus— schließlich durch Vernunst und Gerechtigkeit vorgeschriebett erschet—

vielen anderen die dem

nen koͤnnte. Er wird nicht daruͤber ertaunt seyn, d die Franz ö. k *r wir ich er nannt. . daß die Franzö⸗ sische Regierung ihrerseits eln glelches Gewtcht darauf legt, zu be- p'eisen, daß, wenn sie offen eine gesetzliche Schuld anerkennt und sich bereit erkigrt, sie abzutragen, sie ausschließlich nur die Vernunft

und Gerechtigkeit beruͤcksichtigt hat“

Demoiselle Bock.

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Mittwoch, 2

derholt: Der Marquis von Carabas, oder: Der gestiefelij

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Foy Rente pr. compt. 109 50

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) Hierauf: ein Holz und Steoh-Inßsirument grrangirt und auf dilslla vorgetragen von Hern Gusikow. ö musikalische über ein Russisches Volkslied, arrangirt und vorgetragtn i

gängige von dem Gesandten der Vereinigten Stzaten gegebene Er. Herrn Gusikow.

klaͤrungen, welche von em Praͤsidenten gebilligt worden seyen, sie den gest Der Eindruck, den die Botsch aft geniacht bat, ist tief eingedrungen, in Frankreich, in ganz Europa und selbst

Nach biesen Worten schließt der Brief mit d an Herrn Pageot, denselben dem Herrn Forsyth e id von anzubieten.

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von demselben vorgeschlagenen Maßregeln an

Umstaͤnde solche Schritte erheischen sohten.

Zeitungen liefern auch wieder Nachrichten

Mobile, wonach zwei Truppen-Abtheilungen in Föorida den Seminol-Indianern niedergemacht und von 112 Nam] drei entkommen seyn sollen. nieen war aus New-Hrleans nach dem Schauplatze dieser

derlage abgegangen. ; Ein Nord-Amerikanischer Schooner, der Freiwillig

New⸗Orleans nach Texas bringen sollte, n nischen Schiffe genommen worden; Capitain, Mannschast n Passagiere, zusammen an 50 Menschen, wurden in gesssn Matamoras abgesuͤhrt und dort in's Gefängniß geworfen.

Ein Dampfschiff mit vier Com

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Meteorologische Beobachtung.

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Februar. Lins! 1916. 18. Februar.

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A G 9921.

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Königliche Scha

Im Schauspielhause: Herrmann i

ce Fedr.

Dorothea, idyllisches Famtlten-Gemälde in 4 Abth., von) C. To Hierauf: Zum erstenman: heit, Lustspiel in ? Au nügen, von E. Raupach. Dienstag, 33. Febr. Im Opernhause: Demoiselle tt Lustspiel in 1 Ak

Der Narr seinet sit

t, von J. E. Mand. (Dlle. Bertha kthh Vartationen von Maysehfsis

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Mittwoe 4. Febr. Im Opernhause: Capricios, i spiel in 3 Abth., von C. Blum. Hierauf: Zum erstenmalt th

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ter, komisches Zauber-Ballet in 2 Abth., von Hoguet. Ml 530 28niat Goöommer⸗ Miüstese s 8 ö ö von dem Königl. Kammer⸗Musikus H. Schmidt. J

2* j 9 8 Im Schauspielhause: 1) La seconde reprè

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in 1 acte, par Scribe. 3) 1 famille M

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Sigeth, Melodrama mit Choͤren in 5 Akten, von Th

Musik vom Dienstag, 23 Oper in 2 Akten.

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Donnerstag, 25. Febr.

und erster Stock,

Gesang in 3 Atte Die neuen Decorattonen sind vom Decorations-Maler

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Fehr.

Kapellmeisier Franz Glaͤser. stj Der Barbier von Sevilla, lem Musik von Rossini. (Dlle. Gerhardt: Rost⸗

Zum erstenmale: Zu ebener i oder: Launen des Gluͤckes, botal, Po n

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schlössen.

Redacteur d, C ge,. ü ,

Gedruckt be. A. W, H ahh

gemacht zu haben; daß dagegen hinsichtlich Bescher's nicht Lonstirt, daß derselbe in irgend einer Weise bei dem Attentate betheiligt gewesen; spricht der Gerichtshof den Vescher al, von jeder Anklage los und befiehlt, daß er sofort auf freien 2570 ö.

uUund das Haupt mit einem schwarzen Schleier bedeckt, zur

ausgestellt und dann sofort vom Leben zum Tode gebracht

die Sitzung aufgehoben.

sich beschieden hatten.

zet eintreten wurden. (2)

Theodor gl 2

renßisch

Allgemeine

tants⸗-Zeitung.

B

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Konig haben dem katholischen Pfarrer sottfried Schwane zu Borbeck, im Kreise Duisburg, den othen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Breslau ist der bisherige Prediger an der Hospital⸗ cche zu Breslau, Urbatsch, zum Pastor in Herrmannsborf, ö bicherige Pastor Höfer zu Schurgast als Pastor in Po— rell, und der bisherige General⸗Substitut und Lektor an der ssaheth⸗Kirche in Breslau, Lomnitz er, als Pastor in Herrn—

visch ernannt worten.

Zeitungs-⸗Nachrichten. , Fran tte n

Fieschi's Prozeß. Siebzehnte und letzte Sitzung m I5. Febr. Das Gericht hatte sich schon um halb 11 Uhr orgens in geheimer Sitzung zur Abfassung des Urtheils ver— melt. Den ganzen Tag über hatte man außerhalb des Pa— es nichts von dem Resultate der Berathung erfahren. Um Uhr Abends erhielten die Advokaten der Angeklagten und die dacteure saͤmmilicher Journale durch den Groß-Referendar die zeige, daß das Urtheil noch an demselben Abend publizirt wer⸗

würde. Gegen halb 11 Uhr Abends wurde darauf die Siz— ng wieder eroͤffnet. Die Pairs nahmen mit Ernst und Wurde re Platze ein. Der Namens-⸗-Aufruf erfolgte unter feierlicher sille. Gleich darauf erhob sich der Praͤsident, bedeckte sich, d verlas das Urtheil, welches in seinen wesentlichen Theilen gendermaßen lautet:

„Auf den Grund der gegen Fieschi, Morey, Pepin, Boi⸗ reau und Bescher entworfenen Anklage Akte; nachdem die Zeugen in ihren Aussagen, der General Prokurator in seinem Requisitorium und die Advokaten der Angeklagten in ihren Plai⸗ dohers vernommen worden; in Betracht, daß Fies chi sich am B. Jult eines Attentats gegen das Leben des Koͤnigs und mehre— rer Mitglieder seiner Familie, so wie des freiwilligen Todschlags gigen 18 Personen, und des Versuchs eines Todschlags gegen

IAI Personen schuldig gemacht hat, daß Morey und Pe—⸗ pin sich zu Mitschuldigen jener Verboechen dadurch gemacht, daß sie: () mit dem Haupturheber des Attentats das Verbrechen verabredet; 2) durch Geschenke, Machinationen und strafbare Kunstgriffe den Haupt-Urheber des Attentats angespornt; 3) ihm Waffen, Instrumente und andere Mittel zur Ausfuͤhrung des Verbrechens verschafft; endlich 4) ihm bei den Vorkehrun— gen, wodurch das Attentat vorbereitet, erleichtert und vollfuͤhrt worden, beigestanden haben; daß Boireau uͤberwiesen ist, sich gleichfalls zum Mitschuldigen des gedachten Verbrechens

Fuß gesetzt werde; verurtheilt Fieschi, den Artikeln Ss und 13 des Straf- Gesetzbuches gemäß, zur Strafe des Va⸗

termordes“) und befiehlt demnach, daß er im Hemde, barfuß

Nichtstãtte gefuhrt, auf dem Schaffolt, während der Vorlesung des Todes Urtheils durch einen Gerichtsschreiber, zur Schau

werde; verurtheilt Morey und Pepin zum Tode; verurtheilt Boireau zu 20jähriger Festungsstrafe “), nach de— ren Ablauf er lebens laͤnglich unter polizeilicher Aufsicht stehrn soll; verurtheilt endlich Fieschi, Morey, Pepin und Boireau solidarisch in die Kosten des Prozesses“

Unmittelbar nach Vorlesung dieses Urthenlsspruches wurde

Paris, 165. Febr. Gestern Mittag versammelten sich sammt [. Minister in den Tuilerieen, wo sie 2 Stunden lang mit n Koͤnige konferirten. Der Messag er will wissen, der Graf

ols habe vorgestern Abend dem Koͤnige geschrieben gehabt, daß ir auf jedwedes Portefeuille verzichte, worauf Se. Maj. die bis— erigen Minister auf den folgenden Tag um 2 Uhr Mittags zu . In dieser Konferenz nun haͤtte der Köͤ— ö ihnen erklaͤrt, daß, nachdem man 10 Tage in nutzlosen Ver— . zur Rekonstruirung des Kabinets hingebracht, jetzt nichts J iter uͤbrig bleibe, als daß sie saͤmmtlich oder doch zum Theil te Porteseuilles behielten. Man glaube hiernach, meint das . Blatt, daß bloß die Herren von Broglie und Guizot usscheiden und dagegen die Herren von Montaltvet und Sau—

Bevor gestern das obige Urtheil des Pasrshofes gefallt ward hatte Fieschi in seinem Gefaͤngnisse , ,. . Herrin ö. Er beschwor ihn auf den Knieen, zwei Dinge fur ihn h inen: 1) daß er zu Fuß nach der Richtstaäͤtte gehen koͤnne,

nd 2) daß man ihm nicht, wie allen zum Tode Verurtheilten,

„„Der söste Artikel des Straf-Gesetzbuches §. 11 lso: „Angriffe auf das Leben oder die Person des Kön ref. *r Fi e d gg n er. kae r.. ..

erna n Bezug auf Boireau unsere gestrige Mitthei⸗ . sie das „Hon rlnß de Liege“ vom elend fm n g 1 e egraphischen Bepesche aus Paris, gegeben hatte, zu berichti⸗ n nf htl von leben slnglicher Freiheitsstrafe die Rede war, nne ur Sean geardelt (travaux forces) gemeint seyn, da die Fe⸗ . rase detention höchstens auf 20 Jahre verfuͤgt werden darf. u ist also zum Morsmum dieser Sirafe, mit welcher zugleich

daß die erste dieser Bitten nicht erfuͤllt werden koͤnne, weil die jetzige Regierung es sich zum Grundsatze gemacht habe, das Hin— zudraͤngen des Volkes bei Hinrichtungen moͤglichst zu verhindern,

er kin, Dien stag en ten

K

bie Zwange⸗Jacke anlege. Herr Lavocat machte ihm bemerklich,

und wenn man ihn zu Fuße an lasse, so wäre dies das beste Mittel, ganz Paris auf die Beine zu bringen. Dagegen ver— sprach ihm . Lavocat, Schritte . thun, um die Gewaͤhrung seiner zweiten Bitte zu erlangen. en gestrigen Tag uͤber war Nina Lassave, in Folge der ihr ertheilten Erlaubniß, bei Fieschi. Sie zerfloß in Thraͤnen, so daß ihr Fieschi zuletzt lächelnd sagte: „Wenn Du gekommen bist, um mir meinen Muth zu rauben, so haͤttest Du lieber fortbleiben sollen.“ Heute Morgen um 109 Uhr wurde den Angeklagten das Urtheil des Pairshofes no— tifizirt. An bestimmten Details über den Eindruck, den die Ent— scheidung ihres Schicksals auf sie gemacht hat, fehlt es noch. Indeß sagt man, Fieschi sey ganz ruhig geblieben; er habe sich sogleich bei dem Inspektor der Gefängnisse nach einigen Details uber die Art und Weise der Hinrichtung erkundigt und es nur zu bedauern geschienen, daß er noch 21 Stunden warten muͤsse. Pepin und Boireau sollen sehr niedergeschlagen gewesen seyn und Letzterer einen Strom von Thraͤnen vergossen haben. Mo— rey ist theilnahmlos und unerschuͤttert geblieben, wie wahrend der ganzen Dauer des Prozesses. Man hatte gehofft, Pepin wurde nach erfolgter Verurtheilung zum Tode Gestaͤndnisse ma— chen; dies ist aber nicht geschehen. Gleich nach Verlesung des Urtheils wurde den drei zum Tode Verurtheilten die Zwangs— Jacke angelegt. Als Nina Lassave gestern Abend den Fieschi verlassen hatte, schrieb er einen langen Brief an den Abbé Gri— vel, worin er um dessen geistlichen Beistand bat. Dem Scharf— richter ist der Befehl zugegangen, sich zu morgen fruͤh bereit zu halten. Der Moniteur, der lange uͤber die Ereignisse im noͤrdli— chen Spanien geschwiegen, wahrscheintich weil er in der letzteren Zeit nichts Guͤnstiges fuͤr die Christines zu melden hatte, giebt heute wieder folgende Nachricht: „Der ehemalige Kanenikus Batanero war mit 300 Mann Infanterie und 1090 Mann Ka— vallerie uͤber den Ebro gegangen, um die Karlistischen Guerillas von Castilien zu sammeln. Am Sten ist er aber bei Urillo voll— ständig geschlagen worden; man hat ihm 190 Mann theils getoͤd⸗ tet, theils als Gefangene abgenommen; 600 Kuͤrassiere von der Garde verfolgen den Rest.“

Briefe aus Bayonne vom 11ten sprechen von einem Aus— falle, den die Garnison von St. Sebastian am 19ten gemacht habe. Die Karlisten, so heißt es, hatten anfangs ihre Verschan⸗ zungen eiligst verlassen, jedoch bloß um den Feind irre zu leiten; nachdem darauf die Christinos ich weiter vorgewagt, waͤren sie von allen Seiten uͤberfallen und mit ziemlich bedeutendem Ver— luste bis unter die Mauern von St. Sebastian zuruͤckgeworfen worden.

Großbritanien und Irland,

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 12. Februar. (Nachtrag.) Auf eine Frage des Herrn Wallace erklaͤrte Herr Labouchere, daß die Kommissarien zur Untersuchung des Postwesens die Abschaffung des General Postmeister? Amts unb die Uebertragung seiner Functionen an eine KollegialBehoͤrde anempfohlen haͤtten; es werde, fuͤste er hinzu, dem Hause naͤchstens ein vollstaͤndiger Bericht uͤber die vorgeschlagenen Veraͤnderungen mitgetheilt werden, der ihm voll— kommene Einsicht in die Sache gewähren wuͤrde. Das Haus verwandelte sich dann in einen Subsidien-Ausschuß, in welchem die Besoldung fuͤr einige Koͤnigliche Wildhuͤter bewilligt wurde. Herr Hume fragte bei dieser Gelegenheit, was denn diese Wild— haͤter zu thun haͤtten; die Besoldung, welche sie bekaͤ— men, betruͤge mehr, als das ganze Wild werth sey, wel— ches sie hüteten, und es sollte daher diesem Wild ein Ende gemacht werden. (Gelächter. „Da das Publikum“, sagte Herr Hume, „das Wild erhalten und die Gebuͤhren zahlen muß, welche die Wildhuͤter von sechs oder sieben Thiergärten empfan— gen, so glaube ich ein Recht zu der Frage zu haben, ob das Wild von den ehrenwerthen Herren des Ministeriums gegessen wird oder nicht?“ (Gelaͤchter.) Lord John Russell versicherte, er habe noch kein Stuͤck Wild angenommen, seitdem er im Amte sey, wiewohl er nicht leugnen koͤnne, daß ihm welches angeboten worden sey. Bei dem Antrag auf Annahme der gewoͤhnlichen Beschluͤsse in Betreff der Zusammenstellung der Pruͤfungs-Kom— missionen des Hauses wollte Herr O Brien als Amendement vorschlagen, daß in allen auf Angelegenheiten des Vereinigten Koͤnigreichs bezuͤglichen Fällen wenigstens zwei unter den funfzehn Kommisstons⸗Mitgliedern aus der Zahl der Irlaͤndischen Repraͤsen tanten gewählt werden sollten, indem er behauptete, daß, obgleich die Irländischen Mitglieder ihren Pflichten am gewissenhaftesten nachlämen, doch unter 191 Kommissions-⸗Mitgliedern nur g aus ihrer Mitte ernannt worden seyen, und daß das Verhältniß der— selben zur Zahl der anderen Mitglieder in der Kommission sich nur wie 1 zu 21 stelle, waͤhrend es im Hause selbst doch wie zu 5 sey; er nahm jedoch auf die Bemerkung des Herrn Finn, daß dies hoffentlich bisher nur eine Unaufmerksamkeit und nicht ein boͤser Wille des Hauses gewesen sey, und daß gewiß kuͤnftig bei den Zusammenstellungen der Kommissionen mehr Ruͤcksicht auf die Irlaͤndischen Mitglieder werde genommen werden, seinen Vorschlag wieder zuruͤck. Hierauf trat Herr Finn mit seinem ange— kuͤndigten Antrage hervor, daß das Haus sich in einer Resolution Über die unheilvollen Folgen des Orangismus fuͤr den Charakter und Ver⸗ waltung der Rechtspflege in Irland und uͤber die Besorgnisse aussprechen solle, welche eine unter der Jeomanry und dem Mi— litair so weit verzweigte Association, zu der Personen vom hoͤch— sten Range und Einfluß gehoͤrten, fuͤr die sichere und gesetz maͤ— ßige Erhaltung der Thronfolge in Großbritanien einfloͤßen muͤsse. Er behauptete, daß die Haͤlfte der Mitglieder der herrschenden Kirche in Irland aus Orangisten bestaͤnde, und daß sich unter dem Jeomanry Corps, welches 27, 000 Mann stark sey, wenigstens 25, 00 Orangisten befänden. (Hoͤrt, hoͤrt ] Die Polizei, die sich auf

ö

von den Geschworenen, Friedensrichtern, Sheriffs undUnter⸗Sheriffs gehoͤrten verhaͤltnißmaͤßig eben so viel zu dieser Association. Die Be— hauptung des Redners, daß der Grundsatz dieses Vereins töͤdt⸗ liche Feindseligkeit gegen die große Masse der Irlaͤndischen Be— voͤlkerung sey, wurde von der Opposition mit „Nein, nein!“ auf— genommen. John Russeil aber erklaͤrte, er koͤnne mit der Annahme einer solchen Resolution, wie die vorgeschlagene, die so viele Hauseln, so schwere Anklagen und so wichtige Gegenstaͤnde umfasse, nicht üͤbereinstimmen. (Hort, hört Auch habe der ehrenwerthe Herr seinen Antrag nicht zu einer passenden Zeit vorgebracht; er sehe, daß die anwesenden Mitglieder nicht gestimmt seyen, jetzt diese ö Angelegenheit zu entscheiden, und er halte es daher fuͤr esser, Zeit zu verschieben; wolle er bei der

Herr C. Buller unterstuͤtzte den Antrag, Lord

die Erwägung der ganzen Sache auf eine spaͤtere

wenn die Debatte vertagt wuͤrde, so

Wiederaufnahme derselben die Ansich⸗

ten der Minister in Bezug auf diesen Gegenstand und

auch seinen Grund, warum er weder das von Herrn Finn noch

das von Herrn Hume vorgeschlagene Verfahren gutheißen konne,

dem Hause mittheilen, so wie, weshalb er glaube, daß das Haus,

ohne sich in eine weitere Untersuchung einzulassen, gleich zu An—

fange der Session seine Meinung uͤber den Charakter und die

Tendenz der Orangisten⸗Vereine aussprechen muͤsse; er wolle dies

in zwel Resolutionen thun, die er dann dem Hause vorlegen werde; uͤbrigens aber sey es keinesweges seine Absicht, sich einem etwanigen gegen andere geheime Vereine gerichteten Antrage zu

widersetzen, denn er sey ein Feind aller geheimen Gesellschaften, und wenn sich durch Untersuchung in einem besonderen Ausschusse oder auf einem anderen Wege ein Mittel ausfindig ma— chen lasse, dieselben ganz zu unterdrücken, so wuͤrde er es gern annehmen, denn er sey vollkommen uͤberzeugt, daß dadurch Irland eine , der Religion ein Dienst und dem ganzen Koͤnigreich Gerechtigkeit erwiesen wer— den wuͤrde. (Hort, hoͤrt! Der Minister schloß mit dem Antrage, die weitere Erwägung dieser Sache bis zum 23sten d. zu verta— gen, womit das Haus sich einverstanden erklärte. Herr Hume beantragte nun die Vorlegung eines Verzeichnisses der Offiziere jedes Ranges, die, ohne der kriegsrechtlichen Untersuchung unter— worfen zu seyn, aus der Armee ⸗Liste ohne Angabe des Grundes gestrichen worden, nebst ihren Namen und der Beschaffenheit ihrer verschiedenen Vergehen. Wenn dieser Antrag bewilligt wuͤrde, sagte er, dann wuͤrde er, falls der Herzog von Cumber— land auch ferner noch den von dem Ober-Befehlshaber der Armee mit Bezug auf die Orangisten-Logen erlassenen Befehlen nachzu— kommen sich weigere, darauf antragen muͤssen, daß das Haus unter⸗ suche, inwieweit der Ober-Befehlshaber Lord Hill seine Pflicht gethan habe, da er nicht fuͤr die gehoͤrige Vollziehung seiner Befehle gesorgt, die dem Herzoge, als Obersten eines Regiments, doch initgetheilt worden seyn muͤßten, und er werde dann die

Frage so stellen, wer eigentlich der Ober / Befehlshaber in diesen Königreichen sey. Lord Howick, der Kriegs-Secretair, sagte, er habe nicht sowohl gegen den Antrag, als gegen die Form des— selben Einwendungen zu machen; in ersterer Beziehung muͤsse er übrigens bemerken, daß Se. Majestaͤt das unbezweifelte und unhestreithare Recht hätten, Individuen ohne Angabe einer Ur— sache aus dem Dienste zu entlassen, wenn dies Recht auch nur selten und nur in den schlimmsten Fällen ausgeübt wuͤrde; in letzterer Hinsicht habe er gegen den Antrag einzuwenden, daß es sehr gehaͤssig sey, die Namen von Individuen, die wegen un— ruͤhmlicher Ursachen entlassen worden, vor die Augen des Publi— kums zu ziehen, da die Entlassung aus der Armee schon an sich eine schwere und wohl hinreichende Strafe sey. (Hort, hoͤrt!) Oberst Verner erklärte, er sey einer von denen, die auf halbem Sold ständen; diese Belohnung nebst der Erlaubniß, seinen Rang beibehalten zu durfen, sey ihm von Sr. Maj. fuͤr seine Dienste bewilligt worden; er habe nichts gethan, was eines Offiziers oder Gentleman's unwuͤrdig ware, und er wuͤrde es hart finden, wenn er bloß deshalb von der Liste gestrichen werden sollte, weil er zu einem Vereine gehöͤre, an dessen Spitze zwei Bruͤder Seiner Majestaͤt staͤnden. Herr Scarlett fragte, ob Herr Hume die persoͤnliche Freiheit so weit verkuͤrzt wissen wollte, daß es einem Manne, der auf Halbsold gesetzt sey, verwehrt seyn sollte, etwas zu thun, was kein Gesey fuͤr unrecht erkläre; allen Gesetzen und aller Vernunft zum Trotze eine bittere Ver— folgung gegen Theilnehmer an einem Verein zu beginnen, sey weder recht, noch ehrenwerth. (Hort! Oberst Thom son da— gegen erklaͤrte, er wuͤrde gern Reform-Vereine in jedem Regi— ment begruͤnden, damit uͤber die verschiedenen auf das Wohl des Soldaten bezuͤglichen Gegenstaͤnde, zum Beispiel uͤber die köͤrper⸗ liche Zuͤchtigung, darin debattirt werden koͤnnte, wenn er sich nicht stets dadurch hatte davon abhalten lassen, daß es nicht weise sey, politische Debatten unter der Armee anzuregen; die Krone koͤnne aber nicht einseitig han— dein und duͤrfe eben so wenig das Bestehen von Orangisten⸗-Logen in der Armee dulden, wie sie Reform Vereine darin zulassen wuͤrde. Lord Howick erwiederte darauf, er habe keines weges sagen wollen, daß es Offizieren, die auf Halbsold ständen, gestat⸗ tet seyn solle, Vereine in der Armee zu stiften, sondern nur, daß solche Offiziere in allen Fallen, außer in solchen, uͤber welche ein ausdruͤckliches Verbot von Seiten des Hauptquartiers oder das Reglement der Armee etwas Bestimmtes anordne als Civilisten betrachtet wurden; der Befehl des Lord Hill vom 31. Aug. sey nun in der That ein solches ausdrückliches Verbot, und es wuͤrde daher ord⸗ nungswidrig und sogar ein Akt des Ungehorsams seyn, wenn ein Offi⸗ zier, selbst einer, der auf Halbsold staͤnde, die Vorschriften desselben äberträͤte; ein Offizier, und wäre er auch vom hoͤchsten Range, der nach Erlassung jenes Befehls noch Vereine in der Armee stiftete, wuͤrde sich eines Vergehens schuldig machen. Herr Hume stimmte zwar mit der Ansicht des Kriegs. Secretairs hinsichtlich der Unangemessenheit in der Form seines Antrages nicht uͤberein und nannte es ein übermäßiges und unnoͤthiges Zartgefähl, wenn man es grausam finde, die Namen der wegen Vergehun— gen aus dem Dienst Entlassenen e publiziren, änderte jedoch

vuͤrgerliche Begradat ion verknuͤpft ist, vyrurtheilt worden.

7 8000 Mann belaufe, zaͤhle 4 5000 Orangisten unter sich, und

feine Motion dahin, daß er bloß „einen Nachweis uͤber die