1836 / 207 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Gewalt, und bei der Wahl der letzteren würde eben so wohl politisches Vorurtheil mit ins Spiel kommen, wie bei der Wahl der ersteren; wo aber ein politischer Koͤrper Patronat besitze, da verwende er dasselbe auch zu politischen Zwecken, es mochten nun die Whigs oder die Tories vorherrschen. Außer diesem Redner erklaͤrten sich besonders noch Sir J. Graham, Herr Pemberton und auch Herr Harvey gegen die Bill. Letzte⸗ rer behauptete, daß die Verwaltung der milden Fonds in dene, en der Corporationen gelassen werden müsse, denen sie die. Donato ren uͤbertragen hatten, meinte, es sey ganz gleich, ob Mißbrauche von Tories oder Whigs verübt wurden, und suchte die Lobes⸗ erhebungen, die Herr V. Smith den Mayors gespendet hatte laͤcherlich zu machen, indem er den Mayor vielmehr 16 den entschiedensten Parteimann in jeder Stadt bezeichnete. Oberst Sibthorp beantragte nun, daß der Bericht über die Bill erst in drei Monaten entgegengenommen werden solle; dieser Antrag wurde aber, nachdem Lord J. Russell, der Genera l- Pro⸗ kurgtor und der General-Fiskal die Bill vertheidigt hat— ten, mit 133 gegen 88, also mit einer Majoritaͤt von ** Stim men verworfen und der Bericht genehmigt. Als Lord J. Rus⸗ sell darauf die dritte Lesung der Englischen Tirchen Dill bean⸗ tragte, erhob sich Herr Hume und sagte;: „Ich hoffe, der edle Lord wird mit dieser Bill nicht so eilen. (Hort, hoͤrt! Diese und noch eine andere Bill sind erst vor wenigen Tagen eingebracht wor⸗ den. Wenn der edle Lord auf seinem Antrage besteht, so werde ich darauf antragen, daß die dritte Lesung noch vierzehn Tage verschoben werde.“ Lord J. Russell hielt einen solchen Auf⸗ schuͤb aber fuͤr ganz unnoͤthig und sagte, wenn es sich darum handelte, ob die Bill nicht heute Abend zum drittenmal ver— lesen oder ob sie bis zur nachsten Session ausgesetzt werden solle, so wuͤrde er noch lieber das Letztere waͤhlen. (Hort, hort!) Herr Hume meinte dagegen, die Bill koͤnne heute Abend un— moͤglich passiren, und wenn sie passirte, so wurde sie der Sache, die der edle Lord zu vertheidigen vorgebe, den groͤßten Schaden zufuͤgen, denn es sey dem Lande die Aufhebung der Kirchen⸗ Steuer, die durch die Händel, welche sie veranlasse, die Kirche selost in Gefahr bringe, von Sr. Majestaͤt anempfohlen und von dem edlen Lord und seinen Vorgaͤngern ver⸗ sprochen worden. Die vorliegende Maßregel schließe aber nichts dergleichen ein; selbst Kirchen-Maͤnner wuͤnschten eine bedeutendere Reform, und die Dissenters koͤnnten mit dem, was durch diese Bill geschehe, gar nicht zufrieden seyn; gelange aber dle Bill erst an einen anderen Ort (ins Oberhaus), so sey an gar keine Veranderung mehr zu denken, denn dort werde man sie viel zu gut finden, um sie noch einmal zuruͤckzusenden. (Hort! „Ich fordere den edlen Lord auf“, so schloß der Red⸗ ner, „zu beachten, was ich sage, und nicht nur ich, sondern fast Jedermann auf dieser Seite des Hauses.“ (Hoͤrt! und Gelaͤch⸗ ter. Da dessenungeachtet zur Tages-2rdnung uͤbergegangen und die Frage gestellt wurde, ob die Bill zum drietenmal ver— sesen werden solle, beantragte Herr Hume, daß dies erst nach sechs Monaten geschähe. Sir R. Inglis meinte, es sey klar, daß die Bill einen großen Theil der Mitglieder dieses Hauses nicht befriedige, den Einen gehe sie zu weit, den Anderen nicht weit genug; er widersetzte sich derselben, weil sie den Grnndsatz aufstelle, daß Kirchengut Staats-Eigenthum sey, und sagte, er muͤsse da⸗ her leider diesmal einen Antrag des ehrenwerthen Mitgliedes für Middlesex unterstützen. Herr C. Buller pflichtete ebenfalls diesem Antrage bei, nur in anderem Sinn; er warf dem Mi⸗ nisterium vor, daß es nur die Plane des vorigen (Peelschen) ausfuͤhre, und daß ein politisches Mandver die Siege, welche den sehr ehrenwerthen Baronet aus dem Amte getrieben, un— nütz gemacht habe, denn dieser genieße eigentlich noch immer das Wesen der Amtsgewalt, wenn er auch kein Gehalt beziehe, indem die jetzigen Minister alle seine Maßregeln annähmen; sie thaten, als wollten sie die Cumulation der Pfrunden abschaffen, und ließen sie doch bestehen; sie thaͤten, als wollten sie die hoͤ⸗ heren Kirchen-Aemter reformiren, und gestatteten doch die Ver— setzung von einem Bisthum zum anderen; sie beschwerten sich uͤber das hohe Einkommen der Bischoͤfe und ließen es doch viel hoͤher, als es seyn sollte; genug, sie befolgten ein Ver⸗ fahren, welches ganz dem gleiche, das ihren Gegnern im Jahre 1834 eine Zeit lang die Macht der Regierung in die Hände ge— geben habe. Lord J. Russel vertheidigte das Ministerium Zegen diese Angriffe und beschwerte sich uͤber die Bitterkeit der⸗ selben; es sey der Regierung, sagte er, vorzuͤglich darum zu thun gewesen, eine Kirchen-Reform zu entwerfen, die den Bei⸗ fall der Häupter der Kirche hatte, und deesen großen Vortheil habe sie zu erlangen gewußt, indem sie, da ihr die Letzteren so eyorenvoll'entgegengekommen, auch ihrerseits nicht zu große Zuge— ständnisse auf einmal gefordert habe. Sir R Peel! wollte jedoch gar kein Zugeständniß in dieser Maßregel sehen und hielt es fuͤr laä— cherlich, daß ein ehrenwerthes Mitglied dieselbe als einen von ihm (Peel) errungenen Sieg betrachte, da er an dem Schicksal der Bill doch nicht das geringste Interesse habe; der Gerechtig— keit aber sey er es schuldig, zu sagen, daß die Minister bei der Einbringung dieser Maßregel ganz ohne Partei⸗Rücksichten gehan⸗ delt zu haben schienen. Nachdem noch einige Redner das Wort genommen hatten, unter denen sich nament ich Hr. Du n Combe in ahnlicher Weise wie Herr Buller äußerte, wurde die Debatte bis zum Freitage vertagt und dann noch der Bericht uͤber die Stempel⸗Vill eingebracht.

London, 20. Juli. Der König hat ein so eben beendig— tes Gemälde von Herrn Huggins, das Ende der Schlacht bei Trafalgar darstellend, in Augenschein genommen und dem Kunst— ler seinen hohen Beifall uber die gelungene Ausfuͤhrung zu er— kennen gegeben.

Die Berichte aus Lissabon reichen bis zum 109ten d. M.

Nach einem von der Times mitgetheilten Privatschreiben soll die Pértugiesische Regierung die offizielle Nachricht erhalten ha— ben, daß kürzlich zwei verdächtige bewaffnete Fahrzeuge von Sar— dinlen abgesegelt seyen, und daß man glaube, sie haͤtten gewisse Personen an der Portugiesischen oder an der Spanischen Kuͤste landen sollen; allen Kommandanten und Magistrats-Behoͤrden der Poctugiesischen Seestäbte war daher von der Regierung die größte Wachsamkeit eingescharft worden. . Aus New-Hork sind Zeitungen bis zum 28sten v. M. hier eingegangen, denen zufolge die Bill zur Regulirung der Regierungs-Deposita und in Betreff der Vertheilung der uͤber— schuͤssigen Fonds beide Häuser passirt und dann auch die Geneh⸗ migung des Praͤsidenten erhalten hatte. Die Feindseligkeiten mit den Indianern dauerten noch immer fort, doch hoffte man, daß die erfolgte Gefangennehmung eines der angesehensten Haäupt— linge und seiner beiden Soͤhne ein baldiges Ende des Krieges her— beifuͤhren wuͤrde.

Nachrichten aus Veracruz vom 29. Mai zufolge, ging daselbst das Geruͤcht, daß Santana aus seiner Gefangenschaft entkommen und wieder bei der Mexikanischen Armee angelangt sey. Die Mexikanischen Freistaaten befanden sich uͤbrigens in

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einem fieberhaften Zustande; die Geschaäͤfte lagen ganz danieder, und man befuͤrchtete eine Krisis.

Nieder lande.

Amsterd am, 22. Juli. Das Handelsblad enthaͤlt in seiner heutigen Nummer Betrachtungen uͤber die Resultate, welche das vor einem halben Jahre in Holland eingefuͤhrte neue Korngesetz bisher gehabt hat. Das gedachte Blatt legt dabei die Berichte zum Grunde, die so eben äber die verschiedenen Provinzen des Reiches im Schoße der Provinzial Staͤnde ab⸗ gestattet worden sind. Hiernach haben einerseits die Getraide⸗ Preise im Lande nirgends eine Erhoͤhung erfahren, seitdem jenes Gesetz in Kraft ist, wahrend andererseits in, allen Hafen uͤber Abnahme von Handel und Schifffahrt geklagt wird. Das jenige also, was die Gegner des Gesetzes fruͤher bereits als Folgen desselben vorher verkuͤndet haben, scheint vollkommen eingetreten zu seyn.

Nicht der Marquis und die Marquisin von Londonderry, sondern der Furst und die Fuͤrstin von Bretzenheim, die bekannt⸗ lich in Ungarn ihre Besitzungen haben, sind aus London im Haag eingetroffen und haben bereits von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen von Oranien einen Besuch erhalten. ö.

Der Franzoͤsische Pair, Herzog von Richelieu, und sein Bruder, der Marquis von Jumilhac, sind aus Paris im Haag angekommen.

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Warschau, 22. Juli. Die hiesigen Zeitungen enthalten ein von Sr. Majestaͤt dem Kaiser unterm Tten d. M. bestaͤtig⸗ tes neues Gesetz uͤber den Adel im Koͤnigreich Pelen, welchem folgende Verordnung vorangeht: „Von Gottes Gnaden, Wir Nikolaus J. Kaiser aller Reußen, König von Polen u, . w. Als Wir durch das am 14. Februar 1832 dem Koͤnigreich Polen verliehene organische Statut die allgemeinen Rechte aller Einwoh⸗ ner dieses Landes feststellten, hatten Wir bereits die Absicht, spaͤ— terhin die einem jeden Stande eigenthuͤmliche Rechte genauer zu bestimmen. Dieser Unserer Absicht gemäß hielten Wir es ür angemeffen, vor Aliem die Verhaͤltnisse des Adels zu ordnen. Mit der veränderten Gestalt der Regierung wechselte im Köͤnig— reich Polen auch das urspruͤngliche Wesen der Adels⸗ wuͤrde zu wiederholten Malen. Im Jahre 1867 wurde der Adel, hinsichtlich seiner Rechte mit allen anderen Staͤnden vermischt, zu einem bloßen Ehrentitel. Diese Lage desselben kann der gegenwartigen Ordnung der Dinge nicht entsprechen. Unter einer streng monarchischen Regierung muͤssen alle Stände, waͤhrend sie den Schutz der Landesgesetze auf gleiche Weise genießen, eine durch diese Gesetze bezeichnete und gesicherte abgesonderte Existenz, eigene Rechte und Verpflichtungen haben. Zur Grundlage fuͤr die Rechte des Adelsstandes im Koͤnigreich hielten Wir es für gerecht, dasselbe Haupt Prinzip anzunehmen, auf welches der Adel im Kaiserreich begruͤndet ist namlich einen durch ausgezeichnete Verdienste in der militairischen oder bůur⸗ gerlichen Laufbahn erworbenen Namen. Dergestalt eröffnet sich ein Feld: fur die Einen, sich inskuͤnftige durch ihren jetzigen ausgezeichneten Dienst den Adel zu erwerben; fuͤr die Anderen, den? Glanz des Namens ihrer Vorfahren wiederherzustel⸗ len, sobalð derselbe, nachdem sie ihre Abstammung in der vorgeschriebenen Ordnung dargethan, sich mit jetzigen wirklichen Diensten vereinigt. Näch Bestätigung des auf, diese Haupt⸗ Prinzipien begründeten, von dem fuͤr die Angelegenheiten des Koͤnigreichs Polen bestehenden Departement des Neichsraths durchgesehenen, hier beigefuͤgten Gesetzes uͤber den Adel dieses Koͤnigreichs befehlen Wir: 1) Abiges Gesetz in Ausfuͤhrung zu bringen; 2) da neben der in Folge dieses Gesetzes gebildeten Heroldie das im Jahre 1832 in Warschau niedergesetzte provi— sorische Comité uͤberfluͤssig wird, dieses Comit⸗ aufzuloͤsen und seine Akten auf die Heroldie zu uͤbertragen. Gegeben. in Peter⸗ hof, 25. Juni (J. Juli) im Jahre des Herrn 1836 und Un⸗ serer Regierung im eilften. (unterz.) Nikolaus.“

Das Gesetz selbst besteht aus hundert Artikeln in vier Ka— piteln. Das erste Kapitel handelt von der Erwerbung der Rechte des Adelsstandes, so wie von seiner Uebertragung und Darthuung. Der Adel ist erblich oder personlich. Der erb— liche Abel wird durch Militair- und Civil⸗Dienst, durch Erlan— gung eines Russischen Kaiserlich-Koͤniglichen Ordens von Per⸗ sonen, die im Staatsdienst stehen, und durch die Gnade des Monacrchen erworben. Durch den Militairdienst erlangt den erblichen Adel jeder Einwohner des Koͤnigreichs Polen, der jetzt oder in Zukunft als Offizier in der Kaiserlichen Armee dient. Durch den Eivildienst erlaugen den erblichen Adel alle diejenigen, welche jetzt oder in Zukunft ein Amt der öten oder einer hoheren Klasse, nach der allgemeinen Klassisizirung der Civil-Beamten des Koͤ— nigreichs, bekleiden. Beamte, die von der provisorischen Regierung des Koͤnigreichs Polen vom 4. (16.) September 1831 an zu einer Stelle berufen worden, werden als be stallte Staatsdiener ange⸗ sehen, wenn sie nicht nachher vom Dienst entfernt oder entbun— den worden sind. Griechisch-Russische, Griechisch⸗ unirte und evangelische Geistliche und alle im Militair⸗ oder Civil⸗Dienst stehenden Personen, denen ein Russischer Kaiserlich⸗ Koͤniglicher Orben verliehen wird, erlangen dadurch den erblichen Adel. Die Geistlichkeit der Roͤmisch-katholischen Kirche genießt, wenn sie einen Russischen Orden erhalt, persoͤnlich alle Rechte, und Privi⸗ legien dieses Adels. Diejenigen Einwohner des Königreichs Po⸗ len, welche vom 21. April (z. Mai) 1815 an mit dem St. Wladimir, dem Weißen Adler-, dem St. Annen- oder dem St. Stanislaus-Orden 1ster Klasse, und welche vom 17. (29.) No⸗ vember 1831 an mit dem St. Stanislaus-Orden der uͤbrigen Klas— sen dekorirt worden, koͤnnen um Verleihung des erblichen Adels ein— kommen, und zwar die im Koͤnigreich Polen oder in Rußland lebenden bis zum Ablauf eines Jahres, und die mit Erlaubniß der Ne⸗ gierung im Auslande sich aufhaltenden bis zum Ablauf zweier Jahre, von der Bekanntmachung dieses Gesetzes an gerechnet. Ber Russische und Finnlaͤndische erbliche Adel genießt auch im Koͤnigreich Polen die Privilegien des dortigen erblichen Adels. Der persoͤnliche Adel wird durch Erlangung des Offizier Ranges bei der Entbindung vom Militair-Dienst, durch den Civil⸗Dienst, von der 16ten Beamten-Klasse an, durch Erlangung eines Nus⸗ sischen Ordens von Personen, die nicht im Staats⸗Dienst stehen, und durch besondere Gnade des Monarchen erworben. Der Russische persoͤnliche Adel genießt ebenfalls auch im Koͤnigreich Polen die ihm zustehenden Rechte. Der erbliche Adel wird durch Geburt und Verheirathung übertragen, der personliche nur durch Verheirathung; ist der erbliche Adel erst nach der Publication dieses Gesetzes erworben, so geht er auf alle legiti, men Nachkommen uber, sie mogen vor oder nach der Erwerhung des Adels geboren seyn, wenn der Adel durch Militair oder Civil⸗Dienst und durch Erlangung von Russischen Orden erworben worden, wenn aber durch besondere Gnade des Monarchen, dann nur auf die nach der Ertheilung des Adels geborenen Kinder, falls er nicht ausdruͤcklich auch auf die fruͤher geborenen ausgedehnt wird. Jede Gattin eines Adligen tritt durch ihre Verheirathung mit

entrichten ist, im Hannoverschen und Braunschweigschen

schweigsches Bier im Bldenburgschen steuerfrei ist. Die h

einem solchen auch in den Adelsstand ein, ohne Ruͤcksich r Dampfwagen seit der Zeit seines Gebrauchs (249 auf ihre Herkunft oder fruͤhere eheliche, Verbindung.ů Didage) nur cinen Tag außer Gang, war, Saͤmmtliche Tochter eines erblichen Edelmanns behalt ihren Stand bej hersonenwagen, mit Ausnahme der Mustergestelle, welche aus wenn sie sich auch mit einem Nichtadligen verheirathet, theis ngland bezogen wurden, sind in Nuͤrnberg angefertigt. Die ihn aber weder ihrem Manne, noch ihren Kindern mit. Daf Heise derfulben, so wie der ganze Gang und Erfolg der Ver— selbe gilt von der Wittwe eines Edelmannes, wenn sie sich mi andlungen der Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, sind ausfuͤhrlich einem Richtadligen verheirathet, welcher Herkunft sie auch senm einer Druckschrift enthalten, welche in Nurnberg unter dem mag. Das zweite Kapitel handelt von den Rechten und Prin ite: „Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft, oder legien des Adelsstandes, das dritte vom Verlust und von de Berhandiungen der Ludwigs, Eisenbahn-Gesellschaft“ erschienen Wiedererlangung die ser Rechte und das vierte von der Verifij J. Die angewendeten Schienen, aus der Puddlingsfrischerei rung der Beweise des Adels, von der. Eintragung des Adels Rasselstein bezogen, haben sich vortrefflich gehalten, so daß die zu diesem Zweck in den Wojewodschaften eingerichteten B setzt nicht eine einzige derselben ausgewechselt werden mußte. cher und von den Akten des Adelsstandes. 5 wird nicht ohne . seyn, , , . 1h ; ich dem Zeugniß aller Ingenieure, welche aus England, Frank— Deu tsch l 57 8. . . Velen c. ꝛc. nach Nuͤrnberg kommen, die Bahn vor— Kassel, 21. Juli. Ihre Königl. Hoheit die Kurfuͤrs ffflich erhalten, ja verbessert hat, daß weder im Niveau, noch im und Ihre Hoheit die Prinzessin Karoline sind am 19ten d. M arallelismus der Schienen eine Anomalie wahrzunehmen ist, Abends im erwuͤnschtesten Wohlseyn von Berlin über Liebensta geachtet die im Winter angewandte Geschwindigkeit von hier wieder eingetroffen. Fuß in der Secunde nun in den Sommermonaten auf Die Prinzessin Clotilde, Schwester des verewigten Lan Fuß vermehrt worden ist, und daß die Befestigung der grafen von Hessen-Rotenburg, letzter noch übrig geblieben hairs in den Stein- und Holzunterlagen sich fast als absolut weiblicher Sproͤßling dieser in seinem Mannesstamm nun völ wahrt, indem bis zur Stunde sich nicht ein Nagel losgemacht erloschenen Nebenlinie des Hessischen Kurhauses, traf in dies . Aus der in vorerwaͤhnter Druckschrift enthaltenen all— Tagen auf der Durchreise hler ein. Dieselbe hat mehrere M meinen Beschreibung der Bahn ist ersichtlich, daß einer nate in Rotenburg, ihrer Geburtsstadt und fruͤhern gewoͤhn schiene von 15 Fuß Länge 6 Stuͤtzpunkte gegeben worden sind, chen Residenz, vielleicht zum letztenmale, zugebracht, um mi 3 wie in Liderpool. Dieses bewahrt sich als sehr vortheil— cherlei Verhäͤltnisse, die' auf ihre Nevenlen und die künfl ft, denn dadurch ist die Tragkraft der Schienen, wovon ein Beziehung der im Testamente ihres hochseligen Bruders sender Fuß JM Pfd. Baherisch oder . Pfd. Preußisch ausgesetzten lebenslaͤnglichen Apanage Bezug haben, zu ordn jegt, so verstaͤrkt, daß sie der Maximal-Schwere des Im §. 20 des unterm 25. Oktober 1831 aufgestellten Landgtt zainpfwagens mit Wasser und Kohlen von circa 130 sichen Testaments findet sich verordnet, daß die Fideitn Lentner Bayerisch, oder 142 Centner Preußisch vollkommen mißerben verpflichtet seyn sollen, dieser Prinzessin bis . Piderstand leisten. Freilich ist auch die Qualitat des Eisens Tage ihres Todes jahrlich die Summe von 4690 Reit nz vorzuͤglich und läßt nichts zu wuͤnschen übrig. Es sind thalern Preußisch Cour. in Quartal Renten praäͤnumerah arallel⸗ Schienen. Nach dieser Erfahrung ist man Willens, auszuzahlen. Von der ihr außerdem im gedachten Testam (ch bei der projektirten Fortsetzung der Bahn nach Bamberg ertheilten Befugniß, ihren freien Wohnaufenthalt auf einem

r n, 4 den Main keine schwereren, und eben so wenig sischbauchfoͤr⸗ Schlosser des Landgrafen in dessen Allodial-Besitzungen auf ze anzuwenden. Die einzige unangenehme Erfahrung, welche Preußischem Gebiet zu wählen, scheint die Prinzessin keinen

6 , ., . lacht worden ist, war, daß die ursprungliche Staͤrke der in brauch machen zu wollen, indem sie jetzt definitiv die Stadt Ma quille gegossenen eisernen Räder zu den ransportwagen nicht heim zu ihrem kuͤnftigen Wohnsitz ausersehen und dort auch nuͤgte, fo daß in kurzer Zeit der groͤßte Theil derselben brach, reirs ein Haus zu diesem Behuf hat ankaufen lassen. Ge bꝛei jedoch Niemand beschadigt wurde, so wie denn uͤberhaupt wartig begiebt sich die genannte Prinzessin. welche mit Scs sher, trotz der großen Personen⸗Frequenz guf der Bahn, durch— Durchlaucht dem Fursten von Hohenlohe -Bartenstein verm s kein Menschenleben gefaͤhrdender Unfall sich ereignet hat. sst, mit dein sie aber in getrennter Ehe lebt, vorlsufig nach! Der im Englischen Park zu Muͤnchen auf dem künstlich ange— vey, zum Besuch der auf dem dortigen Schlosse sich jetzt auf. Eten bie auf Kosten des Koͤnigs erbaute runde Jonische tenden Hohenlohe-Waldenburg Schillingsfürstschen Familie,! Hempel, Monopteros, naht sich seiner Vollendung. Zwoͤlf Mar— Allodialckben ihres Bruders, wo sie langer als einen Monat brsaͤulen umgeben den Tempel, der im Style der reinsten An— verweilen und nachher, bevor sie die Reise nach Mannheimi le erbaut, im Innern mit Gemaͤlden geziert und mit einem tritt, auch noch einen Aufenthalt in hiesiger Residenz zu mach rgoldeten Dache versehen ist. Der Tempel ist bestimmt, fuͤr gedenkt. . . n Gruͤnder und Vollender des Parks, den Kurfuͤrsten Karl 8 Hannover, 23. Juli. Der Steuer-und Zollvereinigun heodor und den König Mar, Marmor-Denkmale aufzunehmen, Vertrag mit dem Herzogthum Oldenburg vom 7. Mai 1.9 ichdem fuͤr die Schoͤpfer der herrlichen in unserem sterilen ist durch nachstehendes Patent heute publizirt worden und üs Hoden gleichsam hingezauberten Anlagen, den Grafen Rumford mit denn 1sten. E. M. in Wᷓrkfamteit, . . d Herrn v. Skell, bereits im Park Denkmale aufgestellt sind.

„Wir Wilhelm der Vierte re. Fuͤgen hiermit zu m

sen: Wir haben uns bewogen gefunden, zur Befoͤrderung S ch w e i 3. . Handels und Verkehrs zwischen Unserem Koͤnigreiche Hanne Freiburg, 10. Juli. (Allg. Ztg.) Bei uns nimmt und dem Herzogthume Oldenburg in Gemeinschaft mit Illes wieder einen friedlichen Gang. Die Kantone fuͤgen sich Durchl. dem Herzoge von Braunschweig mit Sr. Koͤnigl. Hi die Beschluͤsse des Vororts und sehen sich gendthigt, die po⸗ dem Großherzoge von Oldenburg den beigefügten Vertrag ichischen Fluͤchtlinge auszuweisen, welche im Verdacht stehen, an die Anordnung ?'gleichmaßiger und gemeinschaftlicher Eingang smtrieben Theil genominen zu haben. Also wird bald, die ge— Durchgangs, Ausgangs Und Verbrauchs-Abgaben abzuschlies mmte Eidgenossenschaft von dem größten Theile der Gaͤste be— Da nun Unsere getreuen Stände hinsichtlich der dadurch ha eit seyn, die ihr so mancherlei Nachtheil und Verdruß bereitet vorgebrachten Einwirkung auf die innere Gesetzgebung ihre hben. Die Franzssische Regierung hat dem neuerlich geaͤußer⸗ fassüngsmaßtige Zustimmung ertheilt haben, so bringen Wir d n. Wunsch des Vororts entsprochen und will alle aus der obigen Vertrag hierdurch zur offentlichen Kenntniß und befehl chweiz zu entfernenden Fluͤchtlinge aufnehmen, um sie spater allen, welche des angeht, die mit dem J. August dieses Jah iich Amerika uͤberschiffen zu laslen. Herr v. Montebello har in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen desselben gehoͤrig Tshalb eine Erklarung an den Vorort abgegeben. Außerdem befolgen. Hannover, den 29. Juli 1836—⸗;⸗!!]3 arer bemuͤht, die Streitfrage mit dem Paͤpstlichen Hofe zu vermit— Kraft Seinct Konig. Majestät Ällergnadigsten Spezial-Vollmig in, und es ist ihm bekanntlich gelungen, seinen Vorschläͤgen beim Ado lphus. ö bort Eingang zu verschaffen, obgleich sie ausschließlich im Interesse Stralenheim. Alten. Schulte. J. C. v. d. Wisch oms sind. Freilich konnte dagegen nicht viel eingewendet wer— Durch den obgedachten Verirag wird das Herzogthum n, weil, dem Vernehmen nach, der Repraäsentant Frankreichs denburg mit Hannover und Braunschweig zu einem gleichm Voraus angedeutet hatte, daß er keiner Art von Einsprache gen und gemeinschaftlichen Systeme der Eingangs, Durchgan aum geben werde. Er bestand vielmehr peremtorisch darauf, Ausgangs- und Verbrauchs⸗Abgaben auf Grundlage des seit? B man sich zu fuͤgen und zu beeilen habe, mit Rom wieder s. Junt' i835 zwischen Hannover und Braunschweig bestehen freundschafiliche Beziehungen zu treten, Dies war allerdings Vabandes vereinigt. Vom freien Verkehr sind ausgenomn Rnschenswerth und kann von jedem 2Bohldenkenden nur gebil— Salz, Spielkarten und Kalender: auch ist Oldenburgsches BY WR werden; allein die Art, wie diese Zumuthung gestellt wurde, da von selbigem im Herzogthume teine Fabrications⸗Steuer

ar nicht nur fuͤr die Schweiz, sondern auch fuͤr andere nicht en erbaulich, weil es geradezu den Anschein hat, als wenn ir unter dem ausschließlichen Patronate Frankreichs standen. lle politische Fluͤchtlinge haben bei Zeiten das Schweizer Ter— torium verlassen und muͤssen durch Italien oder Frankreich tkommen seyn; nach der Deutschen Graͤnze hin wuͤrde es ih— n . gefallen seyn, sich der Wachsamkeit der Behoͤrden zu tziehen.

Biersteuer unterworfen, während Hannoversches und Bu

noversch⸗Braunschweigsche Branntweinsteuer wird auch in denburg eingefuͤhrt. Die Wasserzoͤlle auf anderen Gew als den Binnen-Fluͤssen sind von der Gemeinschaft ausgeschlt Die Schifffahrts-Abgaben unterliegen wie bisher seits der eigenen Bestimmung, sind aber fuͤr die Ber ner der Vereinsstaaten gleich. Bei der Erhebung j gemeinschaftlichen Abgaben wird einer lei Muͤnze, 7 und Gewicht zum Grunde gelegt. Der Vertrag dauert! weilen bis zum Ende des Jahres 1831. Im Falle einer j standigung sämmtlicher Deutschen Bundesstaaten uͤber gem fame Mäßregeln in Beziehung auf Eingangs-“ Ausgang Durchgangs, und Verbrauchs-Abgaben soll jedoch der g von der Zeit an, von welcher die desfallsigen Beschluͤsse in WM samkeit treten, wieder aufgeldst werden. Auch werden, wenn? Deutschen Bundesstaaten uͤber freien Handel und Verkehr! Lebensmitteln gemeinsame Verabredung treffen, dem gemaͤß erforderlichen Modificationen in dem gegenwartig augenommel Systeme eintreten. . ö der gleichfalls heute publizirten Vollzugs Ven nung ist der Oldenburgsche Weser-Hafenort Bracke einst we von dem Abgaben-Verbande ausgenommen und nach wie d als Ausland zu behandeln, . 6u Ferner ist heute das Gesetz uͤber die Bezeichnung dei, 9 und Sllber-Wanren und den Feingehalt derselben voin 18ten M. publizirt worden. . anf Nurnberg, 29. Juli. Ueber das Resultat der Nürn . Fürther Eisenbahn liest man in oͤffentlichen Blaͤttern Fo ö des: „Die Frequenz der Bahn hat sich im zweien, Qua auf 111,124 Personen und die Einnahme auf. ia g Gun 27 Kreuzer gehoben und ist noch im Wachsen, so daß cen scheinlich fuͤr das erste Jahr eine Dividende von Itz bis 18 . ausstellen wird. Der einzige im Gebrauch stehende nr, hat bis zur Stunde keine andere Reparatur esor i . Ersetzung einer der beiden Wasserpumpen, durch welch Danipfkessel gespeist wird, und der Glasroͤhre, welche den . serstand im Kessel anzeigt, weil beide Gegenstaͤnde im voꝛig Winter, bei 150 Reaumur Kalte, zersprungen waren, so

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dadrid, 12. Juli. In der heutigen Revista liest man: Wir erfahren, daß am 1sten d. M. vierzehn in verschtedenen heilen des Gebirges zu Gefangenen gemachte Insurgenten nach Hantiago gebracht worden sind. Es sind meistens junge Maͤn⸗ r, die in den Kloͤstern gedient und die Lehren ihrer Herren ngesogen haben. In wenigen Tagen wird man von der Re— ellion in Galicien nichts mehr hoͤren, und es wird nichts davon brig bleiben, als die Anfuͤhrer, die darauf bedacht sind, sich in Sicherheit zu begeben.“

Am 28. Juni Morgens bemerkte man an der Hauptfront zes Konsistorial⸗Gebaͤudes die mit Kraͤnzen umgebene Inschrift:

latz der Constitution.“ Die Behoͤrden ließen jedoch dieselbe ogleich ausloͤschen.

Man wollte heute wissen, daß es in Folge der Bewegun— zen der Karlisten unter Quilez in der Nahe von Tortosa in zieser Stadt zu ernstlichen Unruhen gekommen und mehrere Personen getoͤdtet worden seyen. .

General Cordova hat am 6. Juli, bei seiner Abreise von ampelong, eine Proclamation erlassen, worin er sich über die chlechten Menschen beklagt, die, unter dem Schutze der Freiheit, uf die Beduͤrfnisse und Anstrengungen der Armee spekuliren nd, statt zur Erleichterung derselven beizutragen, sich uͤber as Ungluͤck des Heeres freuen und seine Siege bedauern. „Ja, hameraden“, heißt es unter Anderem in der Proelamation, die Freunde der Unordnung und der Anarchie, die Anhaͤn— jet des Praͤtendenten haben sich unter uns eingeschlichen nd suchen die Schwachen zu verführen und die Unvorsichti⸗ n zu überraschen, um so viele Anstrengungen, so vieles n das Vaterland vergossene Blut, so viele der Freiheit, deren f este Schutzmauer wir sind, dargebrachte Opfer unnuͤtz zu ma— hin. Die Armee, der es bis jetzt durch ihre Tapferkeit gelun—

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gen ist, das Vaterland und die Freiheit zu schuͤtzen, kennt seit langer Zeit ihre Pflicht, und sie hat gezeigt, was Einigkeit, Müth und Disziplin vermoͤgen. Schande dem Elenden, der es wagen wird, sie zu verleumden; er wird sich selbst sein Urtheil sprechen, und schneller als der Blitz wird die Zuͤchtigung seiner Verraͤtherei und Treulosigkeit folgen. Mit Blut und nicht mit Worten, mit Thaten und nicht mit Geschrei und Declamationen vertheidigt man die Freiheit.“ Der General erklart dann noch, daß er gewisse, sowohl von ihm, als seinen Vorgängern erlassene strenge Verordnungen wieder in Krast setzen werde, und schließt mit der Ermahnung, daß man der Regierung, die Alles repräsentire, auch gehorchen solle.

Franzoͤsische Blatter enthalten nachstehendes Schrei— ben aus Madrid vom 12. Juli: „Die Wahlen werden mor— gen beginnen. Man glaubt allgemein, daß das Resultat guͤnstig fuͤr die Minister ausfallen wird, die ihre Hoffnung auf den Sieg der gemäßigten Partei bauen und der Koͤnigin gleiches Ver— trauen eingefloͤßt haben. Der Conseils-Praͤsident begab sich ge— stern nach La Granja, wo er in Bezug auf diesen Gegenstand eine Audienz bei der Koͤnigin hatte. Bei den Wahlen in der Hauptstadt wird es allem Anschein nach heiß zugehen, und Madrid wird wohl durch eine gleiche Anzahl von Deputirten der Bewegungs- und der gemaͤßigten Partei repraͤsentirt wer— den. Die Detail-Haͤndler scheinen geneigt zu seyn, die Bewe— gungs-Kandidaten zu unterstuͤtzen, aber die reicheren Eigenthuͤ— mer und das Militair halten ihnen das Gleichgewicht. Emis— sarien gewisser geheimer Gesellschasten beabsichtigten, während des Wahlkampfes Unruhen zu erregen, allein die Regierung ist davon in Kenntniß gesetzt worden und hat strenge Vorsichts— Maßregeln getroffen, um jene Projekte zu vereiteln. Die Provinzial-Wahlen gewaͤhren eine guͤnstige Aussicht. Andalusien wird sich durch die Wahl gemäßigter Deputirten aus, zeichnen, und es ist eines der charakteristischsten Zeichen der statt— gehabten Wahl-Reaction, daß Malaga entschlossen ist, gewissen⸗ hafte Repraͤsentanten zu erwaͤhlen. Selbst in Saragossa, wo das Benehmen des Generals Evariste San Miguel gebilligt wurde, scheint sich die Aussicht fuͤr die Regierung günstig zu stellen. Auch Catalonien wurde sein Kontingent an Männern senden, die der gerechten Sache ergeben sind, wenn General Minaeine weniger zweideutige Stellung eingenommen haͤtte; doch muß man erst abwarten, wie er sich bei den Wahlen verhalten wird. Die Nachrichten aus Unter-Aragonien und Valencia lauten guͤnstiger. Die Generale Rotten, Montes und Soria entwickeln eine große Thätigkeit. Briefen aus Cartageng vom gten zufolge, hat der Gouverneur jetzt uͤber 10009 Mann unter seinem Kom— mando. Diese Macht ist hinreichend, die Ordnung zu erhalten, bis er durch die Hinrichtung der Moͤrder, deren Verhoͤr bald zu Ende ist, ein warnendes Beispiel gegeben hat. Die finanziellen Anordnungen werden mit großer Thaͤtigkeit be— trieben. Die der Regierung gemachten Vorschuͤsse haben hin— gereicht, um die dringendsten Ausgaben fuͤr die Armee zu be— streiten. Die Schatz-Scheine werden bei Auszahlung der zwei— ten Reihe von Vorschuͤssen ausgegeben werden. Im Laufe die— ses Monats sollen 40 Millionen Realen der Regierung uͤberlie— fert werden, allein man glaubt, daß diese Summe, nach allen Abzuͤgen, wohl bis auf 25 Millionen zusammenschmelzen wird. Die Kontrahenten laufen allerdings Gefahr, daß sie die Sanc— tion der Cortes nicht erhalten. Sollte dies der Fall seyn, so wurden natuͤrlich die weiteren Zahlungen eingestellt werden. Man glaubt indeß allgemein, daß die Cortes die Abschließung eines Geschaͤstes nicht mißbilligen werden, das, wenn auch druͤckend, doch unerlaͤßlich war.“

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Athen, 18. Juni. (Munch. Ztg) Das mit der Leitung der Geschaͤfte beaustragte Regierungs-Conseil scheint des Ver— trauens Sr. Majestaͤt sich in jeder Hinsicht wuͤrdig erweisen zu wollen. Die Regierungs-Angelegenheiten werden Unter der Lei— tung des Staats-Kanzlers, dessen Gesundheits-Verhaͤltnisse gluͤck⸗ licherweise nichts zu wuͤnschen uͤbrig lassen, in ununterbrochener Ordnung und mit ruͤhmlichem Eifer fortgefuͤhrt. So wurden in kurzer Zeit mehrere wichtige Verordnungen erlassen, und an— dere zu den Berathungen des Staatsrathes vorbereitet, welcher wegen Erkrankung einiger Mitglieder seine Sitzungen aussetzen mußte. Zu den erstern gehoren: a) die Verordnung uͤber die kirchlichen Besitzungen, der gemäß alle in Ruinen liegende Ge— bäude der den aufgeloͤsten Kloͤstern zugehorigen Kirchen und Wohnhaͤuser unverweilt verkauft werden sollen; der Ertrag die— ser Veraͤußerung wird ausschließlich zur Errichtung einer Univer— sität bestimmt. Eben so sollen die in Ruinen liegenden Pfarrkirchen

Athens und die resp. Blauplaͤtze der Gemeinde Athens im Versteige—

rungswege uͤberlassen werden; der Ertrag dieser Verkäufe wird aus— schließlich dazu bestimmt, in der Hauptstadt milde Anstalten zu errichten, und hauptsaͤchlich zur Erbauung einer Kathedral⸗-Kirche oder einer groͤßeren Anzahl Pfarrkirchen; jede derselben soll an dem Mittelpunkt der vier großen Abtheilungen erbaut werden. Wenn nach Erbauung dieser Kirchen ein Ueberschuß bleibt, so vird derselbe zur Errichtung zweier Gemeindeschulen, einer fuͤr Knaben und einer fuͤr Maͤdchen, verwendet werden; b) die Ver— ordnung uͤber die Errichtung von Handels-Kammern und eines General-Handels-Comité. Es sollen nämlich in den drei Städ— ten Nauplia, Patras und Syrg, wo sich zur Zeit einige Han— delsgerichte befinden, bis zum 27. Juni Handels-Kammern er— richtet werden. Auch den uͤbrigen Staͤdten, in denen sich ein Handelsstand von besonderer Bedeutung befindet, soll es frei stehen, die Errichtung von Handels-Kammern bei der Staats— Regierung nachzusuchen. Die Handels-Kammern, deren Mit— glieder von den ansassigen Handelsleuten aus ihrer Mitte ge— wählt werden, und die sich so oft versammeln, als sie es fuͤr nothwendig erachten, oder von der Staats-Regierung dazu auf— gefordert werden, sind berufen, der Staats-Regierung ihre An— sichten und Erfahrungen hinsichtlich der Handels-Interessen vor— zulegen, und die Ausfuͤhrung der auf den Handel bezuͤglichen offentlichen Arbeiten und Etablissements zu bewachen. Das Ge— neral⸗Handels⸗Lomité, zu dem jede Handels-Kammer einen Depu— tirten abgiebt, und die Regierung noͤthigenfalls noch andere erfahrene Handelsleute berufen kann, versammelt sich, so oft es die Staats-Re— gierung fuͤr zweckmäßig erachtet, zur Berathung der allgemeinen Handels-Interessen in der Hauptstadt unter dem Vorsitze des Staats-Secretairs des Innern, welcher die speziellen Bera— thungs-Gegenstände dem Comité vorzulegen hat. Doch steht dem General-Comitsé auch die Befugniß zu, seine Ansichten und Wuͤnsche hinsichtlich der allgemeinen Handels-Interessen des Landes ex proprio motu an die Staats-Regierung zu bringen. Eine andere Verordnung tritt den Gemeinden zur Bestreitung der Gemeinde-Lasten 2 vom Hundert des Zehnten des laufen— den Jahres ab. Von den Gesetz-Entwuͤrfen, die bei dem Staatsrathe dermalen zur Berathung vorliegen, sind besonders wichtig der uͤber Stempel-Taxe und Gewerbsteuer. Man sieht

mit sedem Tage der Erledigung dieser wichtigen Gegenstaͤnde

im Staatsrathe entgegen, die dann sogleich in Vollzug treten sollen. Das Hypotheken-Gesetz soll dieser Tage dem Staats⸗ rathe vorgelegt werden. Der Griechische Gesandte am Petersburger Hofe, Herr M. Sutzos, der sich seit geraumer Zeit hier auf Urlaub befin— det, hat die Weisung erhalten, in der kuͤrzesten Zeit auf seinen Posten abzugehen. Der Zustand des Landes im Innern ist befriedigend; nur aus Messenien sind Nachrichten uͤber dort vorgefallene Raͤube— reien eingegangen, zu deren Ausrottung Major Feder mit einer Abtheilung Mainotten dahin detaschirt wurde. An der Tuͤrkischen Gränze sind Ruhe und Sicherheit zuruͤckgekehrt; dagegen sollen die ausgetriebenen Raͤuber auf Tuͤrkischem Boden ihr Unwesen in einer die Tuͤrkischen Bewohner hoͤchst beunruhigenden Weise fortsetzen. 3 Die beiden wissenschaftlichen Gesellschaften Athens, die na— turhistorische und medizinische, gewinnen taͤglich an Ausdehnung und Interesse. Die erstere hat in ihrer Sammlung bereits sehr interessante Exemplare, die durch die Thaͤtigkeit und den Eifer ihrer Mitglieder sich in kurzem vervollstaͤndigen werden. Ueber den Standpunkt dieser Gesellschast in Griechenland wird fol— gende Stelle aus der Rede, die der Kabinetsrath Frey in der neulichen offentlichen Sitzung hielt, Aufschluß ertheilen: „Se. Maj. der Koͤnig (dessen erhabenen Geburtstag und Regie— rungs-Uebernahme wir heute zu feiern das Gluͤck haben), un— ablaͤssig bemuͤht, die geistig-moralischen und materiellen Kräfte Seines Volkes und Landes zu entwickeln und zu heben, haben schon bei Genehmigung der Statuten unsers Vereins einige Andeutungen hinsichtlich seiner praktischen Wirksamkeit gegeben, z. B. die allmaͤlige Heranbildung der naturhistorischen Sammlungen gleich nothwendig fuͤr die Naturwissenschasten wie fuͤr die Volksbildung, insbesondere die hoͤheren Lehr-Anstal— ten ferner die Verpflichtung des Vereins, dem Gouverne— ment als wissenschaftliches Organ bei praktischen Fragen zu dienen ꝛc. Inzwischen wurde auch zu Athen die Anlage eines botanischen Gartens, verbunden mit der Baum— schule, allergnaͤdigst angeordnet und unserem Vereine zur wissenschafilichen Benutzung geoͤffnet. Durch die geognosti— sche Gebirgs-Untersuchung des Landes und durch die geo— logische Suiten⸗Sammlung, welche schon weit vorgeschritten sind, wird der Verein fuͤr das Mineralreich schaͤtzbare Anhaltspunkte benutzen koͤnnen; die Organisation eines auf wirthschaftlichen Grundsaͤtzen beruhenden Forsibetriebs und die bevorstehende Be— reisung des Landes in botanischer Hinsicht muͤssen fuͤr das Pflan— zenreich gleichfalls manche Ausbeute darbieten. Nicht minder wird die Errichtung der medizinischen Schulen und des aͤrztli— chen Vereines zur Erweiterung der Natur-Kenntnisse beitra— geh i s w

Unsere Journalistik hat sich abermals vermehrt. Außer dem „Griechischen Courrier“, der, wenn auch nicht mit entschiede— nem Talent geschrieben, doch an faktischen Argumenten reicher ist, als seine Kollegen, hat sich noch ein anderes politisches Jour— nal, „das wiedergeborne Griechenland“, angekuͤndigt. Auch die⸗ ses Journal wird in Griechischer und Franzoͤsischer Sprache ge— schrieben und scheint, wiewohl unabhaͤngig, doch eine dem Gou— vernement befreundete Stellung einnehmen zu wollen. Hervor— gerufen wurde dieses Journal wahrscheinlich durch die alle Graäͤn— zen einer vernuͤnftigen Polemik uͤberschreitenden Angriffe des „Sotir“, der durch seine taͤglich steigende ungezuͤgelte Leiden— schaftlichkeit jeden Vernuͤnftigen, sey er auch kein persöͤnlicher Freund der Angegriffenen, von sich abwenden und die Freunde der freien Presse mit Unwillen uͤber die Judas-Rolle erfuͤllen muß, die der Redacteur dieses Journals spielt. Selch frivoles, schlecht verdecktes Spiel mit politischen Maximen, deren Aspha und Omega der Egoismus ist, laßt sich wohl eine Zeit lang in einem Lande treiben, wo es noch an politischen, wissenschaftlich ausgebildeten Kapacitaͤten fehlt, die den muthwilligen Heraus— forderer mit der Waffe logischer, ernster Raisonnements beschä— men und unwirksam machen; doch hat das Griechische Volk zu viel Takt und richtige Beurtheilung, als daß solche Kunstgriffe eine ernstere Bedeutung gewinnen koͤnntes.

Meri o.

Dee Leipziger Zeitung enthaͤlt ebenfalls direkte Nach— richten aus Mexiko, und zwar vom 15. Mai, welche die (ge— stern erwähnte) Mittheilung, daß Ruhe und Ordnung auf die Nachricht von der Niederl ige Santana's in der Hauptstadt un— gestoͤrt geblieben, vollkommen bestaͤtigen. Die Leipziger Zei— tung fuͤgt hinzu: „Es sind diese Mittheilungen fuͤr Deucich— land und Sachsen insbesondere dadurch inkeressant, weil sie zugleich die anfaͤnglich durch Nord-Amerikanische, dann durch Englische Zeitungen verbreiteten Geruͤchte vollständig widerlegen, daß die Nachricht von oberwaͤhntem Unfalle die Erbitterung ge— gen die in Mexiko lebenden Fremden Seitens der dortigen Ein— geborenen in einem solchen Grade erregt hatten, um der größten Besorgniß fuͤr die Sicherheit nicht nur ihrer Personen, sondern auch ihres Eigenthums Raum zu geben. Obiger Bericht fließt aus zu sicherer Quelle, um nicht mit Gewißheit annehmen zu koͤnnen, daß der Berichterstatter dieses letzteren Umstandes jeden— falls und selbst dann, wenn nur im entferntesten zu so chen Be— sorgnissen Veranlassung gewesen ware, erwahnt haben wuͤrde.“ Die von dem Hamburger Korrespondenten gegebene No— tiz, daß unterm 15. April der mit der Koͤnigl. Preuseschen Re— gierung abgeschlossene Handels-Vertrag von dem interimist. schen Praͤsidenten ratifizirt worden sey, beruht auf einem Irrthum, da die Auswechselung der Natifications-Urkunden dieses Ver— trages bereits unterm 6. Dezember 1854 stattgefunden hat. Waͤhrscheinlich beruht diese Notiz auf einer Verwechselung mit einem in neuerer Zeit abgeschlossenen Handels -Vertrage zwischen Mexiko und einem anderen Europaäͤischen Staate.

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Rio-Janeiro, 9. Mai. (Brem. Ztg.) Wir haben im Ganzen wenig politische Neuigkerten von Belang. Dle Opposi— tion der Presse ist mit Erfolg unterdrückt worden, und das An— sehen des Regenten befestigt sich fortwaͤhrend. Die merkwuͤr— digste Neuigkeit ist die am 3. Mai hier stattgehabte (bereits erwähnte) Eroͤffnung der beiden Kammern. Der Regent hielt an diesem Tage eine Rede, welche sich durch ihre unumwundene Sprache und das offene Bekenntniß der großen Mängel in un— seren gesellschaftlichen und politischen Zustanden auszeichnet. Es verdient bemerkt zu werden, daß es, hinsichtlich der Verhaͤltnisse zum Papste, im hoͤchsten Grade zweifelhaft ist, ob Feijo seinen desfallsigen Vorschlag durchsetzen wird, denn nach den bisherigen Aeußerungen scheint, die Mehrheit einem so extremen Mittel gaͤnzlich aogeneigt zu seyn und wird daher auch die Bitterkeit, mit der der Regent sich ausdruͤckt, sehr getadelt. Diese Opposition hat auch gewiß sehr triftige Gruͤnde fuͤr sich, denn nie wird ein einheimisches Kollegium das Ansehn

und den Einfluß erlangen, welche der Nachfolger Petri in der

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