1836 / 281 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Untersuchung.

destags-Gesandten Herrn von Schoͤler nelle Untersuchung? O

l-Lieutenant und Vice-Gouverneur der begleitet von dem General⸗Major

der Infanterie und Bun Der Genera Bundesfestung Mainz, Baron von Muͤffling, Jaspecteur der Besatzung der Bundesfestungen, von der Gröben, und mehreren hoͤheren Offizieren der Mainzer Gar⸗ nison, so wie von allen hier anwesenden Köni ten, sammtlich in Uniform, hatte, in Folge Sr. Majestäaͤt des Koͤnigs, am Vormittage höchst gnaͤdigen Ausdruͤcken abgefaßtes Schreiben nébst einem sehr ähnlichen, in Oel großen Brustbilde Sr. M den Herrn Jubilar zu begluͤckwuͤnschen, chische Feldmarschall-Lieutenant Baron von der Bundes⸗Militair⸗Kommission angestellten Kaiserl. der General⸗Major des Sicherheits Corps, ler mit dem Offizier Corp und ihnen schlossen sich die Besuche der Herren der Militair-Kommissarien, der beiden Buͤrgermeister Personen aus der Stadt

Exc. statt.

l. Preuß. Beam⸗ onderen Auftrages dem Jubilar ein in Allerhoͤchstes Kabinets— gemalten lebens⸗ Darauf erschienen, der Kaiserl. Oesterrei⸗ Welden mit den bei Offizieren, saͤmmtlichen Offizie⸗ von Schil— Truppen, Bundestags⸗

Allen feine Rotiz, opfer eingeleitet, auf und mit seiner

dm.

ajestät uͤberreicht.

von Wissiak mit und der Oberst s der hiesigen Linien

Gesandten, und einer großen Anzahl angesehener Schriftliche Aeußerungen der Theilnahme gingen aus ver— namentlich auch aus ch mehrere Jahre hindurch als Koͤnigl. Um 2 Uhr vereinigte ein ssen dekorirten Lokale die Familie des Herrn von Schoͤler mit den aus Mainz hier angekommenen anwesenden Preußen, zu denen auch d Commandeur der 2ten Division, Freund des Herrn Jubilars), Jubiläum gefeiert hat, mit sei⸗ des mit Herzlichkeit und sich Abends in zahlreiche Ge— Mitglieder des diplomati⸗

schiedenen Gegenden, ußland ein, wo der , , Herr Jubilar bekanntli Preußischer Gesandter fungirt Mittagsmahl in einem angeme

aus den verschiedenen

Offizieran und allen anderen der General-Lieutenant un Herr von Rummel (ein näherer der in vorigen Jahr selbst sein ner Familie gehoͤrte. Frohsinn begangenen seltenen der Wohnung des Herrn von sellschaft, bei der sich auch saͤmmtliche schen Corps befanden. Dresden, 28. Sept. ungen unserer Stadt neu und glichen Blinden ⸗Instituts Bestimmung eingeweiht. Die schon Tags zuvor ihre zeitherige lassen und die neue freundlichere in Besitz genommen.

Schweiz.

Bern, 30. Sept. Ein bereits s lischen Kabinet und dem voroͤrtlichen tenwechsel uͤber die unstatthafte sten Bowles, welche der Regierung auf ein Privat ⸗Billet v Franzssischen Gesandten i net, um einen Franzoͤsischen Gl hat nun sein Ende erreicht. latt enthält unter den Bekanntmachun Reclamation Seiner Britischen Majestaäͤt Eidgenossenschaft, hat sich der Re⸗ Gründe der Verhaftung der zwei rn Bowles und seines Be— sich von der Gesetzwidrigkeit d demnach seiner Reclamation des Herrn Bowles dem Regierungs⸗Statthalter f dessen Befehl die Verhaf⸗ nen strengen Verweis zu ertheilen be— Regierungs-Rath sieht sich veranlaß ntlichen Kunde zu bringen, damit die nicht auf gesetzwidrige

Zum Schlusse Festes versammelte

Schoͤler eine sehr

und von ihm nicht die Uebergabe dieser Papiere f er, stets zur Verfügung der Polizei stünden, wenn man sie ihm in gefetzlicher Welse abfordere; er ist durch einen Eid gebunden, nicht aber, sie nicht zu zeigen, und auf Verfahren des Herrn Waͤtt zeigte er sie ihm. Der Direktor begnügte sich damit, und nachdem er von den Papie⸗ ren Einsicht genommen, läßt er sie Berthola, cinen höchst verdächti⸗ gen Flüchtling, auf die Gef schlimmen Gebrauch davon Tage nachher bringt Berthol sich zu dem Präfesten, sie haben müsse, und Tages darau gestern ohne haben mich wieder verlassen, Diese wichtigen Aktenstücke, hohen Polizei sofort mitgetheilt werden sollen; zumal da Sie das Schutz⸗ gepriesen, haben Sie eine wesentliche Förmlich⸗ Wenn diese Papiere ausschlicßlich mir gehörten, erwidert Berthoka, wären sie schon längst in den Händen der Polizei, Rach diesen und ähnlichen Unterredungen darf man annehmen, daß

Heute ward das in einer der schöͤn⸗ zweckmäßig gebaute mseiner menschen⸗ linden hatten nebst Wohnung ver—

sten Umgeb Haus des Koͤnigli freundlichen ihren Lehrern

sie nicht auszuhändigen dieses edle und würdige

it Monaten zwischen dem Eng⸗ Staats⸗Rathe gepflogener No⸗ ftnahme des Englischen Ober⸗ s⸗Statthalter Roschi in Bern on Herrn von Rumigny, gewesenen n der Eidgenossenschaft, hin angeord—˖ aublger des Herrn Bowles zu Das heutige Ber—

** c. ——

efriedi recht der Flüchtlinge . keit vernachlässigt. Folgendes:

Regierung Ministers

des bevollmächtigten bei der Schweizerischen gierungs-⸗Rath über die Englischen Unterthanen, des Her dienten, Bericht erstatten lassen,

dieser Verhaftung uͤb entsprochen; die unverzügliche und seines Bedienten angeordnet, des Amts⸗-Bezirks Bern tung stattgefunde

erzeugt un Freilassun

aber au sichere Thatsachen: nach der Schweiz schickte,

t, diesen wärtigen Angelegenheiten,

Vorfall zur oͤffe sich künftig wohl vorsehen, ) sonliche Freiheit sowohl Englischer Fremden, als h esiger Staatsbuͤr

Nachstehendes ist der d . nen) Rede des Barons von Chambrier über die gelegenheit: .

Endlich unter welchtn Ur gänzlich verschiedene er in das Attentat baud's flüchtig sey; allein man h

schaft seiner Unschuld. Ii Monat August h entrissen, daß er sich in der S und Italiänischen Revolution beobachten. Und damals beh Umstände, unter denen Conseil hdaben einen nicht weniger außeror Corelli brachte Berthola auf

Er und einige Italiä

Boschi und Primavesi, al

steigen aus dem Wagen g

ten der jungen Schweiz, Groß un

hinter sein Geheiõmniß gel sie betreffe. Von dem Morgen lockten sie ihn an einen in der

die Drohung mit den .

6hess in Schrecken versetzte und ihm zi cinen Strom von Thränen entlockte. hatte ihm Berthola nicht fur die Folgen;

Niemand Hand an sein an war Conseil gan

behielt ihn i

Weise die per⸗ Unterthanen und ander

zu verletzen.“

chluß der (gestern abgebroche⸗

Conseilsche An⸗

uständen hat inan Ceuseil auf jwel so andelt? Im Monat Juli sagte er, daß s Atttutats Ali⸗ Wort als Bürg⸗

tion richtete. Weisen beh Fieschi's verwickelt und wegen de atte bloß sein eigenes is duidete man ihn frei zu Bern. aben treulose Landsleute ihm ein Geständniß befinde, um die Französischen d die neuen Königsmörder zu andelte man ihn als Verbrecher. verratben und ausgeliefert wurde, dentlichen Charakter. daß Conseil ein Spion nische Flüchtlinge, Namens Migliari, die er btim Aus—

Und dama

achen und Der Paß l Auguste C ihn 12 Tage lang am 22. Juli nach seine Verhaftung verlang duldete, sondern i

die Bermuthung,

te Bekannte Conseil's, etroffen hatte, bildeten mit den Redacteu« d Bandelier, ein Komplott, um von dem sie vermutheten, daß es des folgendes Tages an (7. August) Rähe der Stadt gelegenen rt, wo aus charakterschwachen igleich das Geständniß, so wie Wenn man in eurem Koffer, ände findet, so stehe ich eständnisse versprach er ihm, daß Von diesem Augenblick Willkür der vier Italiäner Preis gegeben; u den Angen, und er zitterte v gewöhnlich fliehen oder mich zu erkennen zu ge so hätte mich kein M allein mit seinem Gefangenen, thola's gelassen bei cinem Mah Fang mit t wissen, daß

”Tode den von Hause

Theil werden lassen. Offe Beweis ⸗Gegenst gegen Sry. Watt hegen. nach dem G

Leben legen werde. Pariser Polizei und den

chinationen aussandte, in auch diese Gleichgilltigkeit erklärt, mit der Herr Watt am 8. August Conseil in der Schweiz fey, so wie die Mitthei⸗ lung seiner Papiere aufnahm, die er nachdem er sie durchgesehen, in den Händen Berthola's ließ, statt diesen aufzufordern, sie auf der Sielle ju deponiren; eudlich, daß man in dieser Weise sich allein die Rrise nach Ridau erklären kann, indem Berthola und Migliari in der Vermuthung, daß die Berner Polizei wisse, wer Conseil sep, und daß fie ihn den Gerichten nicht überliefern werde, ihn nach Nidan zu füh⸗ ren beschlossen, um dort mit größerem Aufsehen die Sache kund zu angenommen, die Behauptungen Conseil's über seine Berührungen mit der Französischen Gesandtschaft bei seinem zwei⸗ ten Lufemhalte seyen wahr, daraus nur so vie sich ergäbe, daß Confeil, der sich damals in der Verlegenheit befand, sich eines dten vorgestellt hätte, der aber, von seinem Anblick unangenehm überrascht, ihm gesagt hätte: „Ich werde ihnen en, um sich aus Bern entfernen zu können,“ andtschafts-Secretair ihm Tags darauf unter

. die Nachricht, d ben versucht hätte, sagte Conseil, Tags darauf reiste Migliari dessen Papiere in den Händen Ber— ach Freiburg. Dort versammelte er le einige Leute seines Gelichters, zeigte ihnen scinen Miene und den Worten: wang Conseil, indem er ihm dik⸗ aft zu schreiben, um ihr die daß Rauschenplatt sich zu Morat befinde; daß er Mittwochs, den ährend Berthola mit Da er fürchtete, daß legte er sich auf einen quer Und wenn ich, sagte er, de geschwornen Eid gehalten hätte, hätte daß er kein Auge schloß. acht und die Reisekosten reiste Migliari mit ihm Mitt⸗ berg traf Berthola, von Bern kommend, mit einander auf dem Eilwa⸗ andelier's und eini dessen Terrorismus von seint Geständnisse zu wiederholen, en und einer schändli⸗ Bandelier dem Richter und nachher dritten Akt dieseß Dramas bildet di

tensch gerettet.

worden waren, n

riumphirender „Ihr werdet ich Migligri bin.“ Er rte, an die Französische richt zu geben, an Bandelier nach Nidau, Menschen zuführen werde, r eintreffen werde.

Nacht entwische, ellten Tisch nieder.

. .

machen. 7) Daß, falsche Rach er selbst schrieb 19ten, ihm den apieren aus Bern Conseil ihm in der an die Zimmerthüre gest einen in meinem Vaterlan ich ihn ermordet.

a r-· .

Abends bei dem Gesan

zustellen lass aß, den der Ges dem Ramen Hermann gegeben hätte., Dies sind die Thatsgchen. die herausjubringen man sich so viele Mühe gab, und alle Beschwerden der Schweiz beschränken sich demnach darauf, daß der Franzisische Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Verhaftung eines In⸗ dividuums verlangte, das die Französische Polizei, ihm unbewußt, dt hatte, um die Revolutionaire und Königs⸗ mörder zu beobachten. In der That, man sieht nicht, welches Unrecht man der Schweiz angethan habe, und was es da Verletzendes für Wenn je das Geschäft eines Spfens gerechtfertigt werden kann, so sst es ju einem folchen Zwecke. Gewiß Niemand weniger, als ich, wird die. Vertheidigung des Spionenwesens kbernehmen. Es ist dies auch das erste Mal, daß ich mich bei

Auch Conseil giebt an, Nachdem er den Dienstag in Freiburg mit dem Geld Conseil's bez wochs nach Nidan. mit ihnen

ahit hatte,

sie begaben sich idau, wo in Gegenwart B des Orts, Berthola, bezeugt wird, Consei und nach mehreren e chen Komödie wurden die P Nidau übergeben, Bern gebracht.

usammen;

er Advoka⸗

nach der Schweiz gesan lnwesenden

mnöthigte, mysteriösen Bewegung apiere von

ihre Ehre gebe.

1644

wen wird sie eingeleitet diese krimi⸗ hne Zweifel gegen die gefährlichen Leute, die mitten in zwei Schweijerstädten drei Tage lang einen Menschen in einem Privat⸗-Gefängniß unter dem Schrecken des Dolches gehalten haben, ihm seine Papiere entrissen, ihn einen falschen Brief schreiben ließen und sein Geld verzehrten? Keineswegs; man ninimt von diesem und der Prozeß wird gegen deren Schlacht den Grund der Papiere, die sie ihm abgepreßt erfon dem Richter überliefert haben. Wer die ge⸗ gen Consfeil geführte Untersuchung liest, wird daraus nur einen böchst peinlichen Eindruck empfangen. Ven Allem, was dem Con⸗ seil zur Last lag, von Allen daß er auf Berner Gebiet f so zu sagen, gar keint Rede. feil' fonfrontitt; weder er noch Migliari wurden über ihr Attentat, Über die Drohungen und den Terrorismus, den Migltari, dessen Vertheidigungsreden, wie Berthola sich ausdrückt, stets von dem Dolche begleitet sind, gegen Conseil drei Tage lang ausgeübt hatte, vernom— men, sondern fis wurden, nach cinem kurzen Verhaft, wie gewöhn— liche Flüchtlinge ausgewiesen. rung Berthola's, der von Con Genossen für die sogenannte Familien-Gesellschaft zu werben. Allein wie soll man diefer Aussage Glanben schenken, da weder Conseil der Untersuchung über diese Thatsache he— fragt, noch weniger konfrontirt worden sind? Gleichwohl ergeben sich auf dem Bäreau aufgelegten Aktenstücken Thatfachen ganz eigenthümlicher Art in Betreff der vier Italiäner und und ihrer Beziehungen zur Berner Polizei.

In einem Zeitpunkt, rück datiren muß, gab der sich vor einigen dieser Italiä hatte hierauf geäußert, daß sie Spiene seyen; zwei Stunden nach feiner Abreife nach Freiburg wollen Jene Exklärüngen hierüber von dem Polijzei-Direktor fordern; dieser giebt indessen bloß zu, Conseil den Rath gegeben zu haben, er möge auf, seiner Hut seyn. Prima⸗ vesi fordert sofort Berthola auf, sich mit den Papieren Couseils ebenfalls auf die Polizei zu begeben. Berthola begiebt sich dahin, und indem er eine etwas fonderbare Sprache annimmt, verlangt er dem Dircktor sein Wort ab, daß er seine Stellung nicht mißbrauche

I, was gigen ihn beweisen konnte, wie alsche Pässe gebraucht habe, davon ist, Berthola wurde nicht einmal mit Con—

Man erwähnt dermalen einer Aeuße— seil gesagt hätte, daß er beauftragt sey,

der sich auf die erste Reise Conseil's zu⸗

Polizci-Direktor ihm zu verstehrn, daß er

ner in Acht nehmen solle, und Conseil

ordere, die, sagt

ahr hin, daß er sie oder einen mache, wieder mit sich nebmen. Zwei a die Papiere nach Nidau; er begiebt

der daron in Kenniniß gesetzt war, daß er der sie ihm gleichwohl nicht abfordert. Des f sagte er ihm bloß: Die Polizei erwartete, daß Sie sie Anftand übergeben würden; Sie sind gekommen und

ohne mit mir ein Wort davon zu reden. sagte man Berthola ferner, hätten der

diese Flüchtlinge mit der Pelizei als Spione in Berührung standen, und mehr noch, daß die Berner Polizei mit der Französischen im ändniß war, was ich nicht auseinandersetzen will. Wir ge⸗ langen nun zur Hauptfrage s Conseil's mit der Französischen Polizei und Gesandtschaft betrifft. Äus der Unterfuchung selbst, die man hiergegen eingeleitet, und die grundfalsche Dinge enthält, wie 6. B. was man den Gesandten dem Consell sagen läßt, e te g.

mehrere mit vier Pferden führen, ergeben sich gleichwohl folgende 1) daß die Pariser Polizei allein den Conseil ohne daß weder das Ministerium der aus⸗ noch der Gefandte irgend eine Kenntniß davon hatte, und daß er seine Erkundigungen direit an einen An— gestellten der Pariser Poligei nuerksamkeit sich in keiner Beziehnng auf die Schweiz, oder irgend eine Schweizer Behörde oder einen Schweizer, sondern bloß auf die politischen Fiüchtlinge bezog, mung oder ein Komplo anstiften könnten.

welche die angeblichen Verbindungen

ru 160 Spione habe, von denen

adrefsiren follte. 2) Daß seine Auf⸗

die irgend eine gewaltthätige Unterneh—

tt gegen die Königliche Familie in Frankreich : 3) Daß ihm förmlich aufgegeben war, sich jeder Provocation zu euthalten, und daß er sich streng nach dieser Instruc⸗ 2) Daß Conseil während seiner ersten Reise nicht in utiindester Berührung mit der Französischen Gesandtschaft stand, der sich zu nähern ihm die Pol Zeit des Cirkulars vom 19. Juli, das die Verhaftung und Auswei⸗ fung Conseil's begehrt, der, Gesandte keine Kenntniß davon hatte, daß Conseil von der Französischen Polizei nach der Schweiz gesandt war. 6 Daß im Gegentheil die Berner Polizei die Sendung Con— seil's nach der Schweiz unter einem angenommenen Namen, fo wie den Zweck seiner Sendung kannte, was aus folgenden That⸗ etrachtungen erhellt? daß Conseil sich, wie er sagt, seinen Instructionen gemäß, vor der Berner Polizei stellte, wo er sich als onseil zu erkennen gab; daß der Polizei⸗Direktor, Herr Watt, u Bern duldete, wissend, wer er sey, und ihn erst em ECirknlar der Frauzösischen Gesandtschaft, das te, fortschickte; daß Herr Watt ihn nicht bloß ch, gleich einem sehr unerfahrenen Menschen, Raih und Winke hinsichtlich der Italtänischen Flüchtlinge, vor de— nen er sich zu hüten habe, ertheilte, daß, wenn Herr Watt nicht sehr wohl gewußt hätte, wer er war, und ihn für einen des Einverständ— nisses mit den Königsmördern verdächtigen Revolutionair gehalten hätte, er ihm weder diefe Duldung, nech diese Raithschläge hätte zu nbar dürfte man keinen so beleidigen den Verdacht zaß, da es im Gegentheil seine Amispflicht war, die Machinationen der Flüchtlinge zu beobachten, n ge,, natürlich mit der

Agenten, die sie zur Aufde

. selbst untersagt hatte. 3) Daß zur

sdeckung dieser Ma— erbindung setzte: daß sich in dieser Weise

erwerben,

Gelegenheit dieser Prozedur berufen finde, irgend eine oder indirekte Kenntusß von solchen Dingen zu nehmen

wenn sie eine gesetzwidrige Herren, war der Entschluß sobald sie Ihren Bericht gelesen hatte, und sie als mehrere Buͤrger sie ersuchten, die von ihnen atriotische Gesellschaft zu bestaͤtigen und zu beschuͤtzen. at die Königin hat es nicht fuͤr zweckmaͤßig gehal— ; und es ist daher dem politischen efehl ertheilt worden, diesem Beschlusse gemaͤß zu Sie haben sich danach zu richten. Hi. . den 19. September 1836. in die Mitglieder der Munizipalitaͤt von Madrid.“

Espanñol aͤußert sich in Bezug auf das vorstehende endergestalt:q „Vor wenigen Tagen meldete ein hiesi— daß mehrere Buͤrger, welche die Gesetze der zweiten Epoche in Betreff der patriotischen Gesellschaf⸗ trachteten, sich in einem Pri—⸗ Verein dieser Art zu

tze, die man hier auskram daß die Französischen Ka für geheime Fonds voliren; sche Polizei ist daher nicht bloß berechtigt, sondern sogar pflichtet, diesen Fonds die beabsichtigte Verwendung zu geben, um Ihre M irlicheres, noch was ihr mehr obläge, als ihre and zu fenden, wo sie weiß, daß gefühn Kemplotte gegen die Scherheit Frankreichs und des Throne n und Sie selbst, meine Herren, wenn Sie einen neral ernennten, um ine Reuͤtralitäts Armee zu befehligen, gia daß er ebenfalls Agenten in die, Nachbarländer sch daselbst keine Zusammenziehnn fe Tagsatzung wird ihm ohne 3 u handeln, allein die Wohlfahn aus Mangel an Nacht unermeßliche Veraninn Was ist denn endlich das Resultgt i chts, als daß man sich schwer gegen die m,. Und in der That, worin bestanin Regierung zukam, n Migliari ung erson Conseil's begangene 2) Der von n

sinde, ich alle die Geineinplätze, gar überflüssig. Jedermann weiß, beträchtliche Summen

Regierung,

giebt nichts Nati Gesuch zu bewilligen, ten in ein benachbartes L Gott erhalte

zettelt werden. Madrid, J. M. Lopez Sie nicht, würde, um sich zu versichern, d von Truppen stattfinden? fel keinen Befehl geben, so z Armee wird es erheischen, und wenn er überfallen lichkeit auf sie geladen.

ganzen Prozedur? Gar ni sische Regierung vergangen hat. beiden Thatsachen, über die es der Berner len? Dies war: 1) das von

roga stattgefunden.

uutio nnellen ls wieder in Kraft getreten be e versammelt haͤtten, um einen und daß sie zur Ernennung von Praͤsidenten, Vice ⸗Pra⸗ airen geschritten seyen. Dasselbe Blatt fuͤgte daß diese Gesellschaft nicht zögern werde, hervorzutreten,

Untersuchung anzuste ä und Geenen tyola auf Berner Gebiet gegen die P tentat, verbunden mit der Drohung des Todes. auf Verner Gebiet gemachte Gebrauch angeblich falscher Pässe. at man nicht einmal Kenniniß; über die Vorumn

sobald sie

ihrer Cxistenj sich völlig gleich sind.

in Kenntniß ge— Spater wurde angezeigt, daß bei einer zweiten nehrere Patrioten zugelassen und ein Schatzmei— und endlich, daß die Gruͤnder des Adresse uͤberreicht hätten, worin sie ezeigt und zugleich um Schutz und B iese Nachrichten erregten in Madrid fast Geschichte dieser gsten Declama⸗ theils um den sie zum Vor⸗

das erste Faktum anbelangt, h genommen, und in dem Ber chung heißt es, daß sich we das dem Primavesi, Boschi, Berthola und Mi lle, und es wird beantragt, bloß den Dolch Migliari's als eine ver Waffe zurückzubchalten. Was das zweite F selbe am Anfange der Vorunte wähnt, allein es erscheint dasel für den Inhalt dieser beiden Aktenstücke; auf dieses Faktum gerichtet worden wäre, verlangt, so wäre man z lich unschuldig an dem s

dersammlung er ernannt worden sey; bereins der Regierung eine re Installirung ane and nachsuchten.

llgemeine Bestuͤrzung. Wir wollen hier nicht in die chaften eingehen, in welchen man sich den hefti berließ und zu den groͤßten Excessen aussorderte, eidenschaften des Pobels zu schmeicheln und rauchen, theils um, durch Verleum— spotismus Dienste zu leisten, aben belohnen sehen. regten ohne

icht vom 20. Aug. der ein Verbrechen, noch ein Ven gliari zur Last siele, hn

aktum à anbelangt, so with rsuchung und am Ende der Untersuchn bst in der That bloß als eine fremde C denn wenn die Untersit wie es die Gercchh u dem Schlusse gekommen, daß Conseis ey, wessen man ihn anklagte, indem a Berner Gebiet nie von Pässen unter einem angenommenen Gebrauch machte, ausgenommen mit der förmlichen und offs Genehmigung der Berner Poli Abgabe des Passes Napoleon gelitten, ihm auch noch zur Juli) diesen Paß, der überdies gar nicht

zeil einiger Ehrgeizigen zu geb ng der liberalen Regierung, dem De

Stadt nach e wir, zehn traurige ach

des Prinzen Mori lichen Anlagen in

Jahre hindurch, h se beklagenswerthen Exzesse er ich begruͤndete Furcht, daß dieselben sich bald en, wenn jene Gen eilschaften abermals auf dem platze erschienen, moͤchten noch so rein gewesen seyn, liche Meinung ganz offen ge en, deren Errichtung die Journale anzeigten. jrunde wandte sich die Munizipalitaͤt von Madrid, r Gesinnung der Hauptst bitten, jedes Gesuch um Wiederherstellung des darauf bezuͤgli rweigern. Die Regierung beeilte sich, ofort in dem offiziellen Journal be g vom 19ten en

i selbst, die, nachdem sie ihn ah heli zwölf Tage hindurch zu einer Abreise nach Frankreit mehr vorhama

ihre Absichten ur— So hat sich die öoͤf— ft ausgespro⸗ Aus diesem das Organ

eben fo wenig wegen Spionereit vor die Gerichte wie man gesechen, gar nicht einmal in d irgendwo enthalten. angeschuldigt, einen Paß verfälscht oder die aben, indem er sie einen Paß Nach Lage der Alig örden denselben wissentlich, un Was war also der Zwa

ser Punkt ist, gen die Gesellscha

schuldigungs⸗ 2 eben so wenig zösischen Behörden getäuscht zu h nem falschen Ramen ausstellen machte. ben ihm die Französischen Beh wohl kennend, wer er ist, ausgestellt. Ünterfuchung und der ganzen Prozedur? Der Bericht des dih tischen Departements vom 15. August hezeichnet ihn frei heran hin: die Untersuchung muß hauptsächlich in Hinsicht auf die ii die dieser Angelegenheit zu geben sind, geführt werden. Und Pa and in der That in dem Ven daß die Franzksischen Bebörden Pässe untet anz actum nicht blos⸗

adt, an die Koͤnigin, Bestaätigung solcher Vereine oder chen Cortes Gesetzes zu diese Adresse der Mu— kannt zu machen, tsprach dieser Be⸗ daß das Verbot der Gesellschaft d. Jetzt, wo die Wuth ihren hoͤch—

zipalität s nd die Koͤnigliche Verordnun Wir glauben, on allen Vernuͤnftigen gebilligt werden wir schaften und die Parteien aben, wuͤrde eine Erlaubniß, wie die sten Resultate herbeifuͤhren. nente der Zwietracht unter uns, ch die Schrecken und Graͤuel Jene Gaͤhrung, und so große und dro— ch neue Reizmittel vermehren zu eine Feuersbrunst anschuͤren, deren Gesellschaft zu

. nntmachung. zige Gegenstand de Es herauszustellen, menen Namen aussiellten, ünd inau wollte dieses F ondern man wollte es auch näher bezeichnen und bi Artikel des Franjösischen Gesetzbuchs die Besirafum daß diese Strafe entehrend Französische Gesandischast

suchung best hährung der Leiden en Grad erreicht h angte, nothwendig die traurig iebt jetzt ohnedies genug Elen nd die Gemuͤther sind dur es Buͤrgerkrieges schon aufgeregt gen ie schon an und fuͤr sich so

hende Gefahren darbietet, dur gallen, hieße offenbar, lamme die mit so vielem Brennstoff geschwaäͤngerte Der Espanol schließt diesen Artikel mit der Preßfreiheit hinreichende

ausstellen, s men, welche selben vorschreiben, und durchführen, Wohlan denn, eine solche, gegen die richtete Untersuchung ist schon eine schwere Beleidigung gegen König, und ein Eingriff in d ein äußeres Faktum, d lnngen, die sich auf das Innere der Wo hen; es ist die Eintheilung seiner gestellten der Berner Regierung Schrift seiner Kanzlei, um die men und Rummern suchung au die Tags

as Bölkerrecht; es ist dies nicht n , es sind dies Hu hnung des Gesanden d über die man einen ernahm:; es handelte sich un Reihenfolge seiner Pässe, deren ie offizielle Mittheilung dieser ! atzung und die Aufseben ie daraus hervorging, hat man diese Auf die bloßen Aussagen eines Ankömmt den man auf die Abgabe eines Passes unter angenommenem u Bern ofsiziell duldete, und der gegenw en Gegenstandes peinlicher Beurtheilung ur eines falschen Briefes, den man ihn schreiber die ihm darch die verhaßteste all

as man konstatiren wollte,

Gemächer, urzehren droht.“ bemerkung, daß die unbeschraͤnkte mittel darbiete, um die Mißbraäͤuche der Verwaltung und die Buͤnsche des Vaterlandes dem Publikum mitzutheilen.

Das Wahlgeschaͤft fuͤr die Cortes hat hier begonnen, oder An den letzten Wahl⸗Operationen besteuerte Buͤrger Theil,

erregende Verös Beleidigung noch kenntlicher gemacht. g ist vielmehr schon beendigt. ahmen nämlich 20060 Wähler oder ährend sich jetzt, bei allgemeiner Stimmen-Freiheit, nur 357 aben, um in den Primair-Versammlungen

Man kann hiernach mit Recht behaup— die exaltirte Par⸗

ärtig zu Bern wegen iterworfen ist, in n ließ, und angth er Torturen, dür en wurden, wegen ähnlicher eier Banditen abgenöthigt Polizei nur vermittess emächtigte und die sie ihrer Pflicht nach n von solcher ausgehend, geheiligten Rechtes der! on Frank

sten die n 1827 ab au lergnaͤdigst zu bewilli reichende Zahl von Einrichtung der Schulen das Unterrichts

bähler cingefunden h jr Votum abzugeben. n, daß die Wahlen so gut wie beendigt sind: i, welcher Gleichguͤltigkeit, oder politische Schüchternheit freies eld laßt, traͤgt einen leichten Sieg davon. hrt die Reglerung auf das strengste gegen alle Buͤrger, die in em Verdacht des Karlismus stehen; 3 bis 6000 wirkliche, oder uthmaßliche Royalisten und unter ihnen eine große ge haben den Befehl erhalten, die Haupt⸗

Geständnisse, Dolch cines Galeeren-Sklaven entriss die ihm durch die Todes-Bedrohungen zw den Akteustücke, deren sich die Berner ses infamen Weges b blicklich einer Französischen Behörde, « en sollen, unier Verletzung des lität wurde der Repräsentant des Königs v sdigendsten Untersuchung unterworfen, oh hn auch nur hi

Mittlerweile ver⸗

der Schweiz der hele rufen worden zu s konnte, etwas zur nicht der Schweijertschen Gerichtsbarkeit ändliche Prozedur vollkommer

emaliger Freiwilli adt zu verlassen. ie Zvangs-Anleihe der 200 Millionen beschaͤftiat unausge⸗ tzt alle Gemuͤther. In der nächsten Nacht wollen die vornehmsten Besteuerten eine Zusammenkunft halten, um unter sich eine Vor⸗ llung an die Regierung, in Bezug auf den i mnther Ein sehr einfaches Mittel, den Steuer— flichtigen die Last zu erleichtern, waͤre, wenn man das Anlehen von Einwohnern repartirte, wo dann er Anthell jedes Einzelnen mäßiger ausfallen würde. Die nach ehende Liste giebt eine Uebersicht der Art und Weisen, wie das snlehen unter den Neichsten ausgeschrieben worden ist: bank zahlt z64, 00900 Realen; Riera 229,090 Realen; der Graf. 6 la Cortina 226,000 Realen; die Entrepreneurs der Post 2b, h0) Reaien; der Graf von Gagin 221, 909 Realen; Don ntonio Cobian, Don ao de Burgos, Remisa und der Graf on Casa-Irujo 166,000 Realen; Valmaseda, Caballero, Gar— ollo, der Herzog von Infantado, der Herzog von Ossuna und er Marquis von Miraflores, ein jeder 110,000 Realen; der raf Montijo und Don Pedro San-Antino, ein jeder 110,000 Reaien; Don J. Caballero del Mazo, der Graf von Chinchon, her Graf von Cuba, der Graf von Torre⸗-Musquinz und der raf Don Manuel Gaviria, ein jeder 80, 000 Realen; Don Jose Uguirre-Solarte steht an der Spitze derer, die J2, 99 Realen Hiernaͤchst kommen die Namen der mit zd, 009, 44,100, 28,090, 22, , 14,009, 8009 und 4009 Nealen Dieser letztere Satz ist der niedrigste. Fur Madrid allein betragt die Anleihe 17080, 009 Realen. Eine Real beträgt etwa 2 Silbergroschen.) Diese Vertheilung Beschwerden Anlaß gegeben.

eyn, oder ohne daß man i Aufklärung der Thatsachen zu sagen, die jezt angehören. Nun aht minstrutrt, das si n Siraf⸗Gesetzbuchtei

thum Posen Lehrer a und demn

nachdem diese sch geuau bestimmit, die Artiket des peinliche find, von diesem Allen eine diplomatische Mittheilung der Franzosen machen und dabei deutlie hben, was man von ihm verlange, und daß werde dies als ein Gebot annehmen; heißt das nicht, der gung noch eine Beschimpfung be die Tagsatzung in eine Lage versetzt, wischen zwei schar er Regierung zu

Wenn sie i Folgen davon auf sich. fie dies wollen? Wenn dagegen die Tagsatzung d billigt, so muß sie dies offen erkl ute und ehrenvolle Stellung zu bewahren. üten, daß sie fremdartige Vorgriffe einiger Volksve fich cin wirken lasse, oder gar Eindrücken dieser Art nachgeht, n sich zu Handlungen von greßer Folgewichtigkeit hint eib Das? Schweizervolk könnte sich in dieser Weise durch

weit mehr verwickelt sinden, als es wünschte, und sol u dieser Versammlung seyn, ich werde einen gefůhi hne nie und nimm Von diesem )

an , hnen zuerkannten

man sichs vers gtheil, zu verabreden.

fügen? Die Regierung von feine groͤßere Anzahl wo ihr nichts übrig ble ; äblen, nämlich Provinzial⸗ vinz Sachsen 18 also 37 bei offentlichen S taubstummer Kinder, und Erfolg begonnen, u der Zeit der

vinzen mit Le

f getrennten Mitteln zu w Bern verfolgten Weg zu billigen oder zun hu billigt, so wird sie dafür bäftbar; sie nn Ünd nach dem, was eben gesagt wum as Gescheheh! ären; dies sist das ein zige Mill Möge die Tagsatm rsammlung

größte Theil der Schu hrern wird besetzt seyn, welche einzelne taubstumme ihres Bereiches richten werden im Stande sind, daß sie wohl vorbe⸗ die Taubstummen-Schulen eintreten koͤnnen. In den mit den Seminarien vorerwahnter denen Schulen erhalten jetzt fortwährend 229 Taubstumme Un⸗ terricht, während bis zum Instituten der Monarchie die Zahl der Taubstummen, gesichert ist, hat sich neuen geschlosse als verdoppelt. denen Taubstummen⸗Schulen kosten, einsch erforderlichen Unterstuͤtzungen, den vier

es allein i Vorschlag, zu Gunsten dessen man zweifelso Ralional-Ehre anrufen kann, stets bekämpfen. blick an, und vielleicht noch mehr in der Zukunft, wage ich t die Zustimmung der großen Masse des Schweizer. V age ich der Tagsatzung vor, zu erk! Älle?, was in dieser Angelegenheit geschehen sev. imiß demselben keine weitere Folge gegeben werden solle.“

eil cs zu nt u entrichten haben.

In Folge dessen schl t Folg esteuerten Einwohner.

Pflege der Kinder

vinzen jährlich noch nicht]

mit Ruͤcksicht auf die 33h der taubstummen Kinder, welche n und unterrichtet, und der Lehrer, welcht zur Er—

Taubstummen Unterrichts befähigt werden,

chten ist. Es läßt sich mit Grund erwarten, daß

w Mehrere Quo— tziehen seyn, insofern nämlich ind und ihr Grundeigenthum

at zu zahlreichen en werden uͤberdies gar nicht einzu die Besteuerten außerhalb Landes bereits veraͤußert worden ist. Es ist daher nicht unwahrschein— ich, daß die Junta sich zu neuen Grundlagen, behufs der Ver— heilung des Iwangs-Anslel Durch ein Koͤnigliches Dekret vom aus fuͤnf Mitgliedern bestehende Commission it der Entwerfung eines Gesetz-Entwurfes ation des Justizwesens beschaftigen soll.

ein anderes Dekret wird der wegen ihrer tapferen Vertheidi sehr edlen und sehr loyalen

Spanien.

Das (gestern erwahnte) 8& Dekret, wodurch der Gesellschaft der Wiederhersteller des die Bestätigung verweigert wird, lautet folgendermaßen: asestät hat in Ihrem Bericht vom

in Bezug auf die Absicht mehrerer Buͤrge Gesellschaft zu bilden,

sam keit, die ktober I8Sꝛl welche die Bestimm d der Form solcher Verein und die Reg! wurde sich s

Madrid, 24. Sept.

dafuͤr erzoger theilung des mäßig zu era diese in vier Provinzen des chtung auch in Das Beduͤrfniß hat sich nicht vermindert,

Regierung Ihrer M 9 9 Ih d Ins, verstehen werde. 22sten d. M. wird eine ernannt, die sich

, wegen Reorgani—

Hauptstadt eine patriotische Beweis gefunden von dem Eifer und der Wag Das Dekret der Cortes vom 21. O das Gesetz vom 1. November in Betreff der Autorisirung un halten, sind nicht wieder in Kraft gesetzt, welche nur den Vorschriften der Gesetze folgt,

thatige Einri den werde.

der Zahlung von 1834 sind ü unter diesen 2939 im bildunzs ren in der ganzen Monarcht vorgefunden worden.

Die Preußische Harp

Stadt Requena, gegen Gomez, der Titel der verliehen. Auch hat sie

1145

die Erlaubniß erhalten, ein eigenes Wappen zu fuͤhren, dessen Embleme sich auf die Waffenthaten der Einwohner beziehen. An neueren Nachrichten von dem Brigadier Alair fehlt es hier ganz, was zu allerhand Vermuthungen Anlaß giebt. Einige wollen wissen, daß nach der Niederlage des Gomez dieser Letztere eifrig verfolgt worden sey, doch a man nicht, in welcher Rich tung, ob nach den Gebirgen von

zu. Mau erwartet hier die in dem Gefechte bei Villarobledo gemachten Gefangenen; doch bedauert man es, daß der General . . Niederlage des Feindes nicht besser zu benutzen ge— wußt hat.

Einem amtlichen Schreiben aus Granada vom 2osten zu— folge, hat in dieser Stadt ein Aufstand gegen den General Qui⸗ Die Artilleristen der 3

aufruͤhrerisches Geschrei und den Ruf: „mura Luiro ga!“ er— toͤnen; ploͤtzlich erschienen jedoch 50 Carabiniers und stellten die Ruhe wieder her. Quiroga hat sofort eine Militair⸗Kommission niedergesetzt, die das Urtheil uͤber die Ruhestoͤrer sprechen soll. n der hiesigen Börse herrscht große Schlaffheit. zinslose Schuld wurde gestern mit 9! Schuid mit 35, die neue aktive aber nur mit 26, obgleich beide d. Die Kapitalisten scheinen indessen zu glauben, daß Don Carlos eventuell bloß die fruͤhere procentige Schuld, nicht aber das neuere Ardoinsche Anlehen anerkennen wurde.

IFJnltan d.

Berlin, 9. Okt. Man schreibt aus Clever unterm z3ten d. M.: „Se. Königl. Hoheit der Kronprinz empfingen noch gestern Abend die Verwaltungs-Chefs und die Pfarrer beider Konfessienen und hatten die Heute früh besichtigten Se. Koͤnigl. Hoheit einige Parthieen des Thiergartens und fuhren gegen 10 Uhr durch die mit Laubgewinden, Fahnen und Wimpein festlich geschmuͤckte erg und Thal, wo Höchstdieselben das Grabmal von Nassau und die in dessen Naͤhe befind⸗ ugenschein nahmen und sodann Hoͤchstihre Reise uͤber anten und Krefeld nach Achen fortsetzten. . KK. HH. der Prinz und die Prinzessin Albrecht find heute Abend um 10 Uhr hier eingetroffen; der Prinz Albrecht folgt mor— gen fruͤh dem Kronprinzen nach Achen, die Prinzessin aber reist direkt üiber anten und Muͤnster nach Berlin.“ Laut Nachrichten aus Achen vom zten d. M. wurden Se. Königl. Hoheit der Kronprinz am folgenden Tage gegen Abend daselbst erwartet, und man schmeichelte sich, daß Hoͤchstdieselben noch fruͤhzeitig genug eintreffen wuͤrden, um der wohnen zu koͤnnen.

oledo, oder nach Andalusien

ational⸗ Garde ließen

. Die notirt, die alte aktive

nade, selbige zur Abend⸗Tafel zu

estvorstellung im Theater bei⸗

en Während der Anwesenheit Sr. Königl. Hoheit in Achen soll an derjenigen Stelle vor dem Adalberts— Thore, wo am 18. Oktober 1818 Se. Majestät der Konig mit Ihren hohen Verbuͤndeten, den Kaisern Franz und Alexander, Hochseligen Andenkens, den Jahrestag der Schlacht bei Leipzig durch felerlichen Gotteödienst begingen, der Grundstein zu einem entsprechenden Monumente gelegt werden. Im Jahre 1823 zählie man im Preußischen Staate soo0 Taubstumme, unter diesen 2300 noch bildungsfahigen Alters, von welchen aber nur 170 in den damals im Lande befindlichen Taubstummen⸗ Instituten unterrichtet und . Das Beduͤrfniß nahm er Unterrichts- Anstalten und der unterrichtsfahigen Lehrer, welche sich der Ausbildung a in die Taubstummen⸗An⸗ stalten nicht unterzubringender

in Anspruch. Zu diesem Behuf schien es angemessen, mit den Schullehrer Seminarien Taubstummen⸗ Schulen zu verbinden, die, indem sie das Unterrichts ⸗Beduͤrfniß der Taubstummen der Provinz moͤglichst befriedigen, zugleich den Seminaristen Gele⸗ genheit geben sollten, sich mit Unterrichts bekannt zu machen und sich darin zu uͤben. Königs Majestaͤt geruhten, den zu lan zu genehmigen und zur Ausbildung der Lehrer, die den Taubstummen“ Schulen vorstehen und den Seminari— oͤthige Anleitung ertheilen sollten, vom Jahre f 6 Jahre die Summe von 3000 Thlr. jährlich al⸗ en. Sobald auf diesem Wege eine hin⸗ ehrern gewonnen war, konnte man zur

er⸗ eine Vermehrung

aubstummen annehmen könnten,

er Methode des Taubstummen⸗ Des dieser Einrichtung entworfe⸗

selbst uͤbergehen. Weil aber durch sie

Bedürfniß der in der Provinz vorhan— aubstummen befriedigt werden sollte, so wurden wegen der Kosten mit den betreffenden Provinzial— lungen angeknuͤpft, die dahin gefuͤhrt haben, daß seit dem Jahr

Standen Unterhand⸗

1831 bei vier Seminarien in der Provinz Sachsen, bei zwei in Westphalen, bei zwei in Preußen, bei einem im Großherzog⸗ auf Kosten der betreffenden Provinz Taubstummen, ellt und Taubstummen⸗Schulen eingerichtet sind aͤchst auch bei einem Seminar der Provin dieselbe Einrichtung getrofsen werden wird. Die Zahl der durch die Benutzung dieser Anstalten vorberei Lehrer angestellten Seminaristen kann fr Gleichwohl hatten nach den eingeg Behörden am Schlusse des Jahres 1835 in der Pro— , in Westphalen 14, in Preußen 5, zusammen

Pommern

teten und bereits als eilich noch nicht groß angenen Anzeigen der

chuüͤlen angestellte Lehrer den Unterricht fuͤr mehrere nicht ohne Hoffnung auf

nd es laßt sich hiernach erwarten, daß mit

l ⸗Stellen in diesen Pro—

theils vollstaͤndig, theils so weit

Provinzen verbun—

Jahre 1824 in allen Taubstummen— nur 170 Aufnahme fanden, und denen eine vollstaͤndige Ausbildung

auch abgesehen von den seitdem entstandenen Taubstummen⸗Instituten, s Die bestehenden, mit den Seminarien verbun⸗

jetzt schon mehr ließlich der fuͤr die Pro⸗ S, 000 Thlr., eine Summe, die ur sehr

Staats zu Stande gebrachte wohl— den andern Provinzen Eingang fin—

berhaupt 19,162 Taubstumme und faͤhigen Alter von 5 bis 13 Jah—⸗

t⸗VBibel⸗Gesellschaft wird am nach

sten Mittwoch, Nachmittag um 3 Uhr, in der Dreifaltigkeits⸗ Kirche zu Berlin ihre 22ste Stiftungs- Feier mit Gesang, Ge— e . rogramm, wodurch der Pre⸗ diger und Professor Pischon im Namen der Gesellschaft zu die⸗ ser Feier einladet, handelt von der Huͤlfe, welche die Frauen der Aufnahme des göttlichen Wortes leisten konnen. Nach Vor— lesung des Jahres,-Berichts uͤber die Verhältnisse, und besenders über die Wirksamkeit des Vereins und der mit demselben ver— bundenen Bibel-Gesellschaften, werden 160 Bibeln an arme Schulkinder vertheilt, am Schlusse aber wird eine Sammlung fuͤr die Zwecke der Gesellschaft veranstaltet werden.

bet und Predigt begehen.

Haupt⸗Momente

olizei⸗Gesetzgebun

; des Auslandes, so weit selbige den Handel

neuerer Finanz / und

Berlin, z6 September 1836.

(Fortsetzung des in Nr. 279 der St. Ztg. abgebrechenen Artikels.)

Eine Actien-Gesellschaft zur Verbesserung der in⸗ landischen Schafzucht und Woll-Prodüctien durch Ankauf vorzilgli— cher Racen, Berschreibung geschickter Schäfer, Einführung zweck⸗ mäßiger Behandlungs-Metheden der Thiere und, der Wolle, sich unter Kaiserlicher Autorisation für Neu-Rußland und Bessara⸗ bien . ö.

Zur Erleichternng des Ausfuhr-Handels nach Asien ist verstattet worden, Gußeisen, Eisen, Stahl, Kupfer, so wie die aus kichen Me⸗ tallen verfertigten Fabrifate bei der Drskajaischen Barriere zu ver⸗ zollen, um sse von dort mit den nach der Bucharei gehenden Kara— vanen abzufertigen.

erkauf der in hölzernen Gefäßen konfiszirten starken Ge⸗— tränke sind sammtliche Zollämter angewiesen, den Käufern die Be— dingung zu stellen, den Inhalt sofort auf Flaschen zu füllen, deren Pfropfen sodann mit dem Zoll⸗Siegel belegt werden sollen.

Die Zoll⸗ Behörden haben erneüertt und geschärfte Aufforderung erhalten, darüber zu wachen, daß weder bei Passagieren oder vom Auslande ÄAnreisenden, noch unter den Waaren im Tarif zur Einfuhr verbotene Röhre oder Stöcke mit ungehörigen Beifügungen zugelassen werden, und noch viel weniger Röhre mit irgend einer

Rußland.

Zur besseren Sicherung wirklicher Reexpertatlon gewisser den ankommenden Schiffern und Schiffspersonen nur unter dieser Be— dingung zu behalien versiatteter goldener, silberner und Galanterie— Effekten, ist den Hafen-Zoll-Aemtern und Barricren vorgeschrieben worden, jedesmal beim Albsegeln ein, Verzeichniß der Sachen ju gehen, welche beim Schiffer oder Schiff spersonale zur Wiederzurücknahme ins Au land sich vorfinden n n die wirkliche Vorfindung und Reerportatien darauf zu escheinigen.

eines Schiffes dem Hafenmeister

andener Zweifel über die Behörde, welcher die Stem⸗ pelung des vor Publication des Senats⸗Ufases vom 3. Januar de J. Auslande eingegangenen Porters gebühre, ist durch die Vẽr⸗ ordnung beseitigt worden, daß besagte Stempelung, insofern die ässer noch an dem Orte existiren, wo das Zoll-Amt, welches sie ab⸗ , i. a , are, soll, n aber in Gou⸗ ernements- Behörden durch den Kaumeralhof, und in Kreisstädte

durch die städtische Behörde. . ö Dit durch Ukas vom 28. Dezember 1832 auf ein Jahr ertheilte Erlaubniß jollfreier Einfuhr ausländischen Getraides in E sthiän⸗ dische Häfen war durch ferneren Utas vom J. Rovember 1838 noch bis jum 1. Januar 1837 prorogirt,

andere Russische S St. Petersburg, je ner Erlaubniß Bei chemi

ugleich aber nachher unterm ollfreie Getraide⸗Einfuhr ans Esthländischen in fen, oder auch zu Lande aus Esthland nach ür Verhütung möglichen Mißbrauchs für die Dauer uspendirt worden. . ; scher Reinigung der inr Ausmünzung bestimmten Pla⸗ tina des ralgebirges im Laboraterium des Departements des aus⸗ wärtigen Handels verbleiben zur Disposition dieses Departements ge⸗ wisse Abfälle, und darunter eine nicht unbedeutende Quantität des seltenen und für manche technische Zwecke ungemein nützlichen Iridium, welches in Französischen zrachme notirt war, aber dieses h verhältnißmäßig geringen Absatz fand. Zur Vermehrung dieses Ab⸗ Interesse des vorbesagten Departements ist im April d J der Russische Preis jenes Iridiums auf 6 Rubel B. A. pr. Solotnik bestimmt und festgestellt worden.

Den zum Transport roher Materialien zwischen St. und Kronstadt bestimmten offenen Fahrjeugen ist, zur künftigen Ver⸗ meidung der wahrscheinlich bisher nicht selten stattgehabten Un fälle, eine beträchtlichere Bordhöbe, von mindestens Werscho dem Wasserspiegel zu geben, durch Ullerhöchste Verordnung vorge⸗

Die im April 1830 zuerst auf 3 Jahre ertheilte und im April ahre erneuerte Erlaubniß zollfreier Ausfuhr von Tauwerk nnd Stricken ist unterm 10. März d. J. noch fer⸗ uer auf 8 Jahre prorogirt worden.

Durch Kaiserlichen Utas vom 18, März d. J. ward das bisher zur zten Klasse gehörige Gußjatinsche Zoll-Amt zur ersten Klasse erhoben, so daß daselbst künftig alle nicht im Tarif verbotenen oder für irgend einen Hafen oder ein Gränz⸗Zoll-⸗Amt ausschlicßlich zu⸗ lässigen Waaren abgefertigt werden können. Doch soll dasselbe keine Waare über 6 Monat unverzollt bei sich liegen lassen, auch keine, welche daselbst abgefertigt werden kann, von dort zu einem anderen z Das Berditschevsche Zoll— änden nicht ferner nothwendig, aufge⸗— hoben, und in Folge dessen zugleich dem Radziwilovschen Zeu— Amte die Abfertigung aller zur Einfuhr erlaubter und keiner ande⸗ i 1sschließlich überwiesener Waaren verstattet, zuglench auch auf der bisherigen Berditschevschen Linie die Gränz-Kontrolle Übertragen worden.

Fiach Ministerial-Verordnung vom 21. April d. schen Uhren mit goldener Einfassung und dabei abzulösenden nen Unterkapseln zur Einfuhr verboten seyn, und 1837 an der Confiscation, bis dahin aber nur der Ausland unterliegen.

Unter demselben Datum wurden die Zoll-Aemter vem Finanz⸗ Ministerium auf richtige Deutung und strengere Handhabung des Ärtikels 1131 des Zoll⸗Reglements verwiesen, wonach, „wenn sich un⸗ ter der Contrebande Waaren vorfinden, die für Russische ausgegeben werden, aber feinen Stempel tragen, der ihren Ursprung erhärtet, diesel⸗ ben der Confiscation unterliegen.“ Diese soll nämlich jedesmal eintreten, ohne Zulässigkeit anderer Beweismittel für den angeblichen einheimi— schen Ürsprung, fobald dergleichen Waaren gemischt mit unstreitiger Wilzde aber eine ganze Masse der— ohne fremde Beimischung, als Contrebaude in Anspruch ge— rovocation auf ihre Untersuchung durch Sach— verständige gestattet seyn und ihr Schicksal, ohne Rücksicht auf den fehlenden Ursprunge-Stempel, nach dem Resultat dieser Untersuchnug sich entscheiden. .

Im Juni 1833 war eine gesetzliche Fesistellung des wahren Kerlh— Verhlälmnssfes ausländischer Gold, und Silbermünzen zu Russischem Metall- und Papiergelde öffentlich bekannt gemacht worden. seitdem im Course der Bank Assignatiouen eingetretene Veränderung hat eine partielle Modisicatien jener Feststellung nöthig welche durch Senats⸗Ukas vom 27. April d. J. in folgender blizirt wurde:

reis-Couranten zu 80 ohen Preises wegen bisher nur

1833 auf anderweite 2

Zoll-Amt übergeführt werden dürfen.

Ämt ist, als unter diesen Umst ren Behörde auss J. sollen Ta⸗

ückseudung ins

Contrebande gefunden werden.

nommen, so foll die P

denn bei