1836 / 284 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

a 72 mn

und sich zu legitimlren, widrigenfalls

den 1. August d. J. in Kraft treten. Derselbe enthält die Artikel Batist (aus Lein), Berggrün, Berliner Blau, Berliner Roth, Bier, Beistifte, Kampfer, Konfekt, Drechslerwaaren, Feigen, Feuerfprützen, Glas und Glaswaaren, Glocken, Gold, Haudschuhmacher-Arbeit, Holz und Holzwaaren, Hüte, Kämme, Karden, Käse, Knochen, Köl— nerwasser, Korallen, Kupfer, Leder, Meerschaum, Messing, Papier, Parfümerien, Schmalte, Seiler⸗Arbeiten, Silber, Spielkarten, Streu⸗ aud, Tabackspfeifen (hölzerne unbeschlagen), Tapeten, Thonwaaren, Tischler-Arbeiten, Weine. Die neuen Abgabesätze und sonstige De⸗ tails der Maßregeln finden sich unter Andereni in Rr. 78068. und 7514 der Hamb. Börsenh. Zeitung ausführlich mitgetheilt.

Hannover. Die Eingangs-Abgabe auf fremdes Getraide ist

(m Allgemeinen erhöht, dem Hafen von Leer aber auf Getraide,

Hülsenfrücht! und Oeltörner, welche dort eingehen und binnen Jah—

resfrist seewärts wiederum ausgeführt werden, eine Erleichterung der

bestehenden Transitogefälle um 4 pCt. zugestanden worden. s

Durch Gesetz vom 1. Augüstz d. J, ist eben daselbst verordnet, daß die Hannoverischen conventionsmäßigen 2 Gutegroschenstücke

nur noch bis zum 6. Oktober d. J. in bisherigem Werthe kursiren, von da ab bei allen Königl. Kassen nur im gleichen Werthe mit Preuß. Courant angenommen werden sollen.

Ehen daselbst erschien unterm 18. Jull d. J. ein neues Gefetz über die Bezeichnung der Gold- und Süberwaaren und den Feinge— halt derselben.

Oldenburg. Bom 18. Juli d. J. ist die Großherzogl. Verord⸗ nung datirt, welche den mit dem 1. August d. J. verwirklichten An⸗ schluß des Großherzogthums an den Hannoverisch-⸗Braunuschweigischen Zell-Verband ausspricht. Zugleich wurden die danach erforderlichen Hesetze über die neuen Eins, Ans- und Durchgangs-Abgaben, über DYestenerung des Branntweins, über Erhebung einer Rachstener und Über den Salz⸗Debit erlassen. Der Hafen zu Brake bleibt vorläu— fig von dem neuen Zoll-BVerdande ausgeschlossen und wird in Bezug auf denselben als Ausland behandelt. .

Holstein. Das bei der Stände Versammlung zur Proposition gekommene Zoll-GesetzProjekt ist, als unvereinbar mit dem von der WMajorität lebhaft vertheidigten von Altersher bestandenen Zoll-Pri— vilegien und Exemtionen, schon im 6 d. J. verworfen worden. Es wird daher in dieser Hinsicht wohl beim Alten bleiben, insofern nicht etwa der Regierung noch gelingt, im Wege der Separat⸗Unter— handlung, allenfalls durch Berwilligung ansehnlicher Compensationen, für eine künftige Reproduction des Entwurfs den jetzt dawider kund zewordenen Groll der Privilegirten zu besiegen.

Belgien. Durch Königl. Verordnung vom 9. März d. J. wurde dir provisorische Bestimmung des Dekrets vom 31. März 1833, wonach den Landfrachtführern einstweilen verstattet ist, ihr Fuhrwerk auch über das im Gesetz vom 23. Juni 1806 vorgeschriebene Maxi⸗ mum hinaus ju beladen, anderweit dis zum 1. April 1837 prorogirt.

Ein Gesetz vom 23. März d. J. erklärt den bisherigen proviso— rischen Weggelds-Tarif für ferner bis zum 1. April 1837 verbindlich.

Ein anderes Gesetz vom 29. März d. J. bestätigt für Belgien den Freundschafts Schifffahrts- und Handels⸗Traftat, welcher am 20. Dezember 1828 zwischen dem damaligen Königreiche der Nieder⸗ lande und Brasilien geschlossen worden ist.

Der Moniteur Belge publizirt in seiner Rr. 105 in extegso und mit ihren im vorangeschickten Ministerial⸗Berichte entwickelten Motiven eine Königl. Ordonnanz vom 29. März d. J. zur Fesitsetzung einer neuc— ren Verfahrungsweise bei den Probirungen, welche dem Verkauf al— ler im Königreiche verfertigten Feuerwaffen reglementsmäßig voran— gehen müssen.

Dasselbe ofsizielle Blatt enthält in seiner Rr. 118. eine Königl. Ordonnanz vom 22. April d. J. über das künftige Verfahren dei An stellung der Börsen-Mäkler und Wechsel-Agenten.

Durch Königl. Verordnung vom 10. Mai d. J. (M. B. Rr. 136) wurde das Duanen-Gesetz über Ein- und Ausgang der Cerealien in der Provinz Limburg vom 31 März d. J. für anwendbar auch auf der die Stadt und . Maestricht und ihren Ravon umstellen⸗ den Duanenlinie erklärt, mit Hinzufügung gewisser Modificationen seiner Ausführung auf diesem Punkte.

Der M. B. in seiner Rr. 151 enthält abermals eine Liste von 17 Erfindungs-Patenten, deren Gegenstände, theils wegen Ablauf der bewilligten Frist, tbeils aus anderen gesetzlichen Ursachen, der freien Disposition des Publikums jetzt anheingefallen sind.

Eine Königl. Ordonnanz vom 6. Juni d. J. (M. B. Nr. 161) bestimmt eine veränderte Verfahrungsweise bei der den Gränz⸗Zoll— 1 obliegenden Gewichts⸗Konstatirung des eingeführten Schlacht. viehes. ö Der M. B. publizirt in seiner Rr. 171 und 192 das Gesetz vom 18. Juni d. J., welches in 38 Artikeln sehr wesentliche Veränderun— gen Und Modisicationen der bis dahin in Bezug auf Transito⸗-Zoll— wesen, dessen Handhabung und Kontrolle bestandenen Legislation ver⸗ ordnei; zugleich auch die über die dadurch näthig gewordene Aufhe— bung, Errichtung und Verlegung mehrerer Zoll Stätten erlaffene Königl. Ordonnanz vom selbigen Datum, zu welcher noch zusätzliche Bestimmungen vom z0. Juli d. J. in Rr. 220 des offiziellen Blat⸗ tes enthalten sind. 4

Derselbe benachrichtigt in Rr. 177 das Publikum, daß Mu— ster solcher Waaren, welche vorzüglich zur Versendung nach den West— küsten Süd⸗-Amerikas und den Philippinen sich eignen und zugleich zum Bereiche des Belgischen Gewerbfleißts gehören, namentlich un⸗ gebleichte, gebleichte und gedruckte Baumwollenzeuge, Baumwollen⸗ Sammt, Leinwand, Teppiche, Papier u. s. w., zugleich aber auch Proben der in den vorbesagten Ländern einzunchmenden vortheilhaf— testen Retouren auf dem Ministerium des Innern zur beliebigen Ansicht bereit liegen. .

Einer Bekanntmachung dieses selbigen Ministeriums (M. B. Rr. 236) zufolge, sollen alle Ramens⸗Veränderungen Belgischer Kauffar⸗ tei-Schiffe (deren Eingabe und Anzeige beim Ministerlum auch bisher schon gesetzlich war) künftig auch durch das amtliche Blatt zur Kennt- niß des Publikums gebracht werden, und wurde mit einigen derselben hereits der Anfang gemacht.

Laut fernerer Bekanntmachung im M. B. Rr. 2035 hat der Teuchtthurm bei Ostende ein zweckmäßigeres und mit dem allgemei⸗ nen Signal-Spstem der östlichen Kanalküsten in bessere Ueberein⸗ stimmung gebrachtes Feuer erhalten.

zu wollen,

her von den Kapitalsen auf Consignation bei Fremden wie Einhei—

1154

und Handel der Insel Cuba ein Dekret erlassen, folgenden wesentli—⸗ chen Inhalts:

gegen eine Abgabe von 2 p. c. ad val, im Entrepot zu Havanna

aben⸗Betrag. zugelassen werden. 66 ag

llebrigens sollen diese Additional⸗Abgaben sph

sind nachbenannten Ausfuhr⸗Artikeln, außer den gewöhnli gangs⸗Abgaben, noch nachsiehende Addittonal⸗Zölle lten,

15 Schiffe, welche, Havarie wegen, die Havanna anlanfen, ohne gebendes Vieh, Schsen und Kühe pr. Stück Jr. zy etwas von ihrer Ladung zu verkaufen, sollen vom Tonnengelde be⸗ , e ,, ,. . ö . seyn. Werden sie aber irgend eines heimlich getriebenen Handels gl 2 2 iberfübrt, so soll ihre Ladung ins Entrepot geschafft und nach dem . ö 594 für dieses bestehende Gesetz mit 2 p. e. Ad vn. bestenert werden. Baumwolle ..... , .

2) Zur Erleichterung des Handels⸗BVerkehrs, besonders des Spa— Mineral⸗Kupfer, roh, .. . . . . . .. 2 9 nischen mit der Insel, sollen künftig nachbenannte Waaren: Rindshäute in Haaren pro Stück . . . .. . . Speise, Oele aller Art, Schinken, Reiß in Schläuchen , ,, . „.

oder Säcken, Bier, Riemer⸗ und Scilerwerk, Marmor und Gr ban gtill. e , , 3 Alabaster, Cider, Wein aller Art, Bei allen übrigen Artikeln 190 pCt. über den gewöhnlich

3) Allen Entrepots⸗Artikeln wird der Uebergang in den Verbrauch des Innern unter gewissen Bedingungen gestattet.

I) Allen in Rationalschiffen eingeführten Spanischen Erzeug— 1836 nissen, so wie allen, gleichviel unter welcher Flagge, aber in Fässern 9 Otto einkommenden fremden Getränken wird, gegen Erlegung von 2 p. c. bi.

ad val. die Ucberladung von Bord zu Bord erlaubt. . : TLuftdruck .... 3

eine Conventien geschlossen, kraft welcher die in die Jegenseitigen Häfen in Rothfällen einlanfenden Schiffe der beiderseiligen Unter

; Dunstsattigung thanen von allen Abgaben-Zahlungen befreit werden. Jun

) . Wetter ...... Den von der Deputirten- Kammer im März d. J. angenomme⸗ Wind 77... nen Gesetz⸗ Entwurf über Zulassung fremder Cereéälien und die Polkenzug. ..

verschiedenartig davon zu erhebenden Zölle kann man nachsehen in Rr. 7375 der Bamb. Börsenh. Zeitung.

Morgens H Uhr.

32,78 Par.

Portugal. Die hitsige Regierung hat mit der Franzüsischen Sustuwarme ?! Trios z. Thaupunkt.. 44 6,190 R.

71 pCt. heiter.

SEL.

WSW. Tagesmittel: 323.32 Par.. 4 116174. . 4 G.99 R...

Nachmittag Abends 2 Uhr. 10 Uhr.

333 76“ Par. 334,92“ Par. 15406 R. 4 S, 9 0 9. 4 740 R. 4 6,9 7 R. 32 oCt. bezogen

S5 vCt. regnig. W.

nach 2 Jahren, wo möglich auch früher, wit derum cessiren. 3

Meteorologische Beobachtung.

Nach ein eobachtun

Quellwãrme ; Fluf warme 10 Bodenwãärme n Ausdũnstung Niederschlag ¶) Nachtkälte I

Toskana. Zu Lirorno ist das daselbst nach veraltetem Her— lommen bestanden? Asyl-Recht fremder Bankerettirer gegen die Rer— folgung ihrer Gläubiger durch Großherzogl. Verordnung vom 16. Aug. d. J. aufgehoben worden.

Berl i

n 8 *

E är

Den 10. Oktober 1836.

Am e e r n m s , , ae M C0 u r s Tettz

8 E.

Königreich beider Sicilien. Zu Reapel wurde am z1.

März d. J. eine Zusammenstellung der Pflichten, welche die in den diesseits der Meerenge belegenen Häfen des Königreichs ankommenden Schiffs-Capitaine zu erfüllen haben, in 25 Artikeln publizirt. Die— selbe ist in extenso mitgetheilt durch Nr. 7413 und 7437 der Hamb. Börsenh. Zeitung.

Türkei. Der Wallachische Hafen Brailow ist, statt eines bloßen Niederlags-Hafeng, was er bishtr gewesen, jetzt zum Freihafen erklärt worden, mit einer nur sehr geringen zum Besttn der städti⸗ schen Kasse erhobenen Abgabe von Wein und Taback, wenn in den städtischen Verbrauch übergehend.

Der Pascha von Aegypten hat erklärt, den Türkischen Piaster

———

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& nrief vn eg. 3 nt J] gt. Schuld. Sch. 4 1017. 1015 s Ostpr. Pfaudhr. 102 Pr. Enxl. oni. 3 4 1003 Ass pomm. do. 4 192. Prim ch. d Seel - 62 V Gl */ kur- n. Num. do. 10023, Kurm. Ohl. m. I. 0. 1015 3 do. do. do. at 98 M Nm. Int. Seh. do. 4 101 M ö Selilesische do. 33. Berl. Stadt. OQul, 4 1625, 1017 Rhickst. C. und. kKöuigsh. do. 4 Seh. d. R. a. N. 86 Elnintzer do. JJ. CGold al marec. 21523 Danz. do. in Th. 43 Neue Duke. 183, West pr. Pfaudbr. 4 1027/1 . Friedrichs dot. - 181 Orossh Pos. do. 41 10319 103 Diseonto. ö

künftig im Verhältniß von 20 Stück pro Span. Piaster oder ioo Stück pro Liv. Sterling in seinen Kassen stetig verrechnen lassen und auf dieser Basis wird die Münze jetzt zu

Bulakt ausgeprägt. Derselbe hat, das schon seim 1833 be— folgte und vortheilhaft befundene System des Verkaufs sei— ner Baumwolle in öffentlichen Auctionen jetzt auch auf an, 2296

dere seiner Monopols-Artikel ausgedehnt, namentlich auf Indigo, Gummi, Opium, Getraide, Elfenbein und Kardamomen. Das bishe⸗ rige Kaffee⸗Monopol ist von ihm aufgegeben, und dieser Artikel wie⸗ derum mit den alten Zöllen belegt worden.

Vereinigte Staaten votn Amerika. Einer im Mai d. J dassirten Bill zufolge, sollte für fremde Weine nachstchender Zolltarif mit Juni d. J. in Kraft treten:

Französischer Rothwein in Fässern ....

Oesterr.

1Cent. pro Gallon.

7 . l sch K. 3 63 ch

. eine in Flasche n., ..... 1 Cent pro Flasche. Deutsche, Spanische und alle die nicht unter comtt/ 77 90 anderer Rubrik vorkommen.... 3 n, 25 0. FReres und Madeira ..... 2 19 Cent. pro Gallon. ,

und es soll vorstehender Tarif fortan noch jährlich um 10 pCt. er— mäßigt werden.

Süd⸗Amerika. Buenos Ayres. Die Regierung hat am —. 18. Dezember v. J., um mit dem 1. Januar d. J. in Kraft zu tre. *

Auswärtige Bsrsen.

do / do.

Antwerpen, 4A. Oktober.

So Met. 38. 10,6, 25. Br. Loose zu 500 FI. 11319. 113. Prüm. Sch. 615,8. Span. Anl. 23768. 2356.

do. AM,

Passive . Ausg. Sch. 23. FErankfurt a. M., 7. Oktober. 193. A0 991. 99. A Bank- Actien 1607. 1608. Partial. Obi. 15 Loose zu 100 kl. 2161/2. hn Paln. Logse 6A. Bt. 21/4 O½* Holl. 2d. 25 6. Paris, 4. Oktoher. ; 5M, Rente pr. compt. 101. 95. fin lin conr. 77. 93. hassive 71“. Neue Ausg. Sen. Ausg. Beh. 30/9 Fortug. 31.

103 .

Anl. 100.

Zinsl. 95½. G

Yoo Reap.

Wien, 35. Oktober. z o Met. 1021. Ac, 100. 36 73. 21.i. o, dan Bank-Actien 1335. Neue Anl. 566.

Ausg. Seh. —. Oesterr. Met. 987.

cour. 105. 5. 30)

1901.

Neue Anl. 2)

97. =. 59 h

ten, einen neuen . in 6 Kapiteln und 15 Artikeln publizirt. Die merkwürdigsten Dispositionen desselben sind folgende. Eine bis—

mischen erhobene Abgabe von A pro Mille, cessirt mit Einführung des neuen Tarifs. Zollfrei bei der Einfuhr sind roht Häute, Haare, Wolle, Straußfedern,. Talg, Hörner, Knochen, Pökelfleisch, gemuͤnztes Gold und Silber. Verboten zur Einfuhr sind 70 verschiedene, im Lande selbst hinreichend erzielte Produkte und Fabrikate; darunter befinden sich, als Regel, auch Weizen und Weizenmehl; doch werden, wenn der Preis des ersteren im Lande einen gewissen Punkt über— steigt, Einfuhr ⸗-Licenzen für beide ertheilt. Auch sind beide un— ter gewissen Bedingungen stets zum Entrepot zulässig. Alle übri⸗ gen Gegenstände bezahlen bei der Einfuhr einen Zoll ad val, welcher für die zinzelnen von 8 50pCt. variirt. Bedeutende Zwei⸗ fel über den wahren Werth einer Sache werden durch Obmänner erledigt. Frei bei der Ausfuhr sind Getraide, Lebensmittel, Wolle, Leder und alle einheimischen Manufaktur-Artifel. Stückweise verzollt bei der Ausfuhr werden rohe Häute, und zwar von 2 8 Realen. Sonstige Artikel jahlen zwischen 1 und 4 pCt. ad val. variirende Aus— gangszölle. Zoll-Beträge über 300 Piaster werden 3 6 Monate gestündet. Das Gesetz soll jährlich revidirt werden, jede Veränderung tines Zollsatzes aber erst binnen bestinmten Fristen nach der Publi— cation in Kraft treten. Eine vollständige Mittheilung aller 5 Ar— tikel dieses Gesetzes findet sich in Nr. 7376 nnd 7377 der Hamburger Börsenhallen⸗Zeitung.

Am 31. Mai d. J. ward die National Bank von Buenos AÄvres, nach Ablauf, ihres Freibriefes, durch Dekret der Regierung aufgelöst, um liguidirt zu werden. Die Liquidation, so wie die Ad— , h. k ist ciner Kommission über⸗ wiesen; für da apiergeld hat die Regierung sich verantwortlich er— ; ö. är pierg 9 g sich ) Hierauf: Am 4. März d. J. verordnete dieselbe Regierung eine Zoll-Er⸗ von Achat. höhung von 25 pCt., auf age übersceische Waaren, welche über die Häfen der östlichen Republik (Monte Video) nach Buenos Ayres gelangen würden. Nonte Video hat gegen die Maßregel protestirt, ob mit Erfolg, weiß man noch nicht.

oder:

3) Angeline,

wiederholt:

bezeichnet seyn

Spanien. Unterm 22. Dezember v. Jahres ist für Schifffahrt

Venezuela. Durch Regierungs⸗Dekret vom 26. Februar d. J.

Allgemeiner Bekanntmachungen. Edictal- Citation.

Sohn des jzu Wollstein im Großherzogthum Posen

—— ——

Anzeiger fur

mogen unter seine naͤchsten sich legitimirten Ver— n , , n, , . wird.

andsberg a d. W, den 2 Februar 1836.

Der Muͤllergeselle Friedrich Dienegott Schneider, Konigl Preuß. Land? g

Königliche Schauspiele. Dienstag, 11. Okt. Im Opernhause: Johann von Singspiel in 2 Abth., mit Tanz. Musik von Boieldieu. Marrder, vom National⸗-Theater zu Frankfurt a. Me: den Seneschall, als Gastrolle.) Hierauf: Der Mutter Namen Der geprellte Alcade, Ballet in 1 Akt, von Hoguet Im Schauspielhause: 1) Michel et Christine, vaudeville en 1 aete, par Seribe, Rabelais. ou: Le bon curé, vaudeville anecdotique en li ou: La champenoise, vaudeville en 14 (Dans la premiere piece, Mr. Clozel remplira le roͤl Stanislas, et dans la secconde, celui de Rabelais.) Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus“ Billets, Mittwoch bezeichnet, verkauft. Mittwoch, 12. Okt. Im Schauspielhause, zum erstem Konig Richard II., Trauerspiel Shakespeare, uͤbersetzt von A. W. Schlegel. eingerichtet von Eduard Devrient. Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits geloͤsten, mit o stag bezeichneten Schauspielhaus-Billets, guͤltig; auch die dazu noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Di

Dienstag, 11. Okt.

Pour la

Königstädtisches Theater.

291 Der Pariser Taugenichts. g in 4 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen, von Hr. C. j Charlatanismus. Lustspiel in 1 Akt, nach (ih

rentrée de Ir. (ln

in 5 Abth., Fuͤr die Vl

De ——

——

Preußischen

die , u n

der Spanischen A und 5procentigen Vales. Die am 1. Oktoher c. rälligen Zins-Cou—

und Stadtgericht . der Spanischen 4A u nd Shrocentigen ales werden durcli! uns bezahlt.

domicilirten Kantor und Rektor Schneider, bereits seit 0 bis zo Jahren verschollen, so wie dessen etwa⸗

hierdurch auf den Antrag der Verwandten vorgela⸗

en 7. Dezember c.,

rendar v. Stochow, auf dem hiesigen Land⸗ und S

fehcnen Mandatarlus, wozu den hier Unbekannten die Justis⸗Kommissarien Burchardt, Rößler, Gott⸗ schalt in Vorschlag gebracht werden, 4 , e e 2 ene für todt erklaͤrt und das zuruͤckgelassene Ver⸗

Die Inhaber von Cerlisicaten der Russ.- Ilollünd. nige noch unbekannte Erben und Erbnehmer, werden Anleihe bei Lope & Comp., Me Serie, welche die am nr. Norbr. d. J. fälligf werdenden Zinsen in den, von ihrem Leben und Aufenthalte vinnen 9 Mo⸗ Berlin zu erhehen wünschen., werden hierinit auß naten Nachricht zu geben, spaͤtestens aber in dem auf gzelordert, die betreffenden Goupons his spites lens ö den 28. d. M. bei den Unterzeichneten vorzuzeigen vor dem Deputirten, Herrn Ober. Landesgerichts⸗Refe⸗ und mit dem erforderlichen Vermerk versehen zu tadt⸗ lassen. Der Einlösungs- Termin der auf diese gerichts Lokale angesetzten Termine in Person oder Weise angemeldelen Coupons wird s. Z. durch die' urch einen mit Information und Vollmacht ver⸗ ölfentlichen Blätter bekannt gemacht werden. Berlin, am 1. Oetober 1835.

A. HH. Hey nanu & Comp., unter den Linden No. 23.

Literarische Anzeigen.

Anton der Guüͤtige, er st er n,, Konig der Sachsen ö un . Seine 38eitz eine historische Skizie zu einer Biograpbie und Zeit⸗ geschichte dieses trefflichen Fuͤrsten, entworfen von Dr. W Schaͤfer.

Anhalt und Wagener, Brüderstrasse No. 3.

. *

Sro. Broch. Thlr. in der Arnoldi schen Buch lung in Dresden und in allen andern Buchbandh gen, zu Berlin in der Stuhrschen, Schloßplatz M

zu haben.

Nebst dem Bildniß des Koͤnigs Anton auf dem , . Todten vette.

Redacteur Ed. Cottæ b ——

Gedruckt bei

Das Verzeichniß der von dem Königl. din w. Arzt Hr. med. Herrn Vblzke, dem Jusfij Komm rius Herrn Gutike, dem Prediger Heren Band und von Anderen hinterlassenen Hücher samm u jn insbesondere medizin. (dabei Engl. und einc bh Sammlung augenaͤrztlicher), bellctr, theolog, hist., jurist, geschichtl.,, geograph. und verschitki an dere Werke, Meise⸗ Keschrelbungen, Lutherischt⸗ tograpba, Reformations Schriften und altere deu Dichter enthaltend, welche Ende Oktober d gc steigert werden sollen, ist bei dem gerichtl. Auctions Kommissarius Rauch, Schuͤtzenstr Nr.

A. W. Hayn.

mn

6 Paris, 5. Okt. J ö ; . g sem aus Marokko zuruͤckgekehrten Obersten Delarue eine Pri⸗ F-Audienz und arbeitete demnächst mit den Ministern des In—

Allgemeine

tagnts-Zeitung.

Berlin, Mittwoch den 12ten Ok

rn nn,,

tober

Amtliche Nachrichten.

nil de dünnes.

Se. Majestät der König haben dem Wirklichen Geheimen th Rother den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichen⸗ b zu verleihen geruht. ; . Sen Majestaͤt der Koöͤnig haben dem Magistrats-Kanzlei⸗ kflor Weiß zu Königsberg in Preußen den Roten Adler— en vierter Klasse zu verleihen geruht.

Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinz essin Louise, Wittwe des sten Anton Radziwill, ist von Schloß Ruhberg in Schlesien eingetroffen. .

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung

u Breslau ist der Kandidat des Predigtaints, Mosler, hevangelischen Prediger in Wischüt, Kreis Wohlau, und der erige Kuratus Mösekopf in Steinau an, der, Oder zum sdlischen Psarrer in Groß-Nossen, Kreis Muͤnsterberg, er— nt worden.

Angekommen: Ihre Durchlauchten der Pinz und die inzeffin Boguslaw Radziwill und der Fürst Ezar— ski nebst Geinahlin, von Schloß Ruhberg in Schlesien. Der Praͤsident des Koͤnigl. Großbritanischen Geheimen hs, Pair von England, Marquis von Lansdowne, von don.

Zeitungs-Nachrichten. . n d.

3 r , h Der Koͤnig ertheilte gestern in Neuilly

n und der auswaͤrtigen Angelegenheiten. ö Das neue ministerielle Blatt, die Charte von 1830, ent— t in Bezug auf die Algierschen Angelegenheiten folgenden ikel: „Die meisten Zeitungen verbrelten seit einigen Tagen einer Art von Ueberennstinimung, wovon wir den Schluͤssel, wir sonst wollten, leicht auffinden wurden, allerhand Zwei—⸗ über die Absichten der Regierung in Bezug auf die Kolonie ier und besonders in Bezug auf die projektirte Expedition h Konstantine. Diese Expedition war von dem vorigen Ka— tte auf den Antrag des Gouverneurs von Algier, Marschalls zel, und nach den schon lange von ihm aufgestell— Grundlagen beschlossen worden. Zur Ausfuhrung der— en hatte der Marschall cinen Effektivbestand der dor— n Armee ron 356,000 Mann verlangt, d. i. 9000 nn mehr, als die Veranschlagung des Budgets fuͤr 7, und 000 Mann mehr als die des Budgets von 1835. Verantwortlichkeit fuͤr die aus dieser Verstaͤrkung des Be— ngs„Heeres entstehende Mehr-Ausgabe war von Seiten ei⸗ Ministeriums wohl zu bedenken, das man zuweilen beschul— , daß es außerhalb der Kammern entstanden sey. Da in— en das vorige Kabinet diese Verantwortlichkeit bereits erwo⸗ hatte, so hat das jetzige keinen Anstand genommen, sie auch erseits zu übernehmen. Die Truppen stehen in Vereitschaft, in der Regentschaft befinden sich in diesem Augenblicke 30000 Mann, die der Marschall Clauzel zu seiner Expedi— fuͤr nothwendig erklart hat. Sollte nun aber spaͤterhin von r nochmaligen Verstärkung dieses Corps und von neuen Aus⸗ en uͤber die Veranschlagungen des Budgets hinaus die Rede so glauben wir, deß die Kammer diese Frage zu entscheiden en würde. Die Eroͤffnung der Session steht so nahe bevor, daß Regierung es fuͤr ihre Pflicht halten muß, die Einsichten Und Entscheidung der Kammer abzuwarten. Was aber die Be⸗ hrung und die Kolonisirung von Algier betrifft, so brauchen wohl nicht erst darauf hinzuweisen, daß diese Frage fuͤr alle t unwiderruflich entschieden ist.“ Der heutige Moniteur haͤlt diesen Artikel der „Charte von 1836“ nicht. Dagegen bollstandigt ein anderes ministerielles Blatt, die Paix, jenen kel in nachstehender Weise: „Der Marschall Clauzel, dessen stem wir stets unterstuͤtzten, und dessen Fahigkeiten als Ge— hl⸗-Gouverneur unserer Besitzungen in Afrika wir wohl zu digen wissen, wuͤrde gleichwohl Unrecht haben, wenn er üben wollte, daß er allein die Wohlfahrt der Kolonie zu ründen im Stande sey. Frankreich ist nicht so arm, und Art ünd Weise, wie z. B. der General Bugeaud die Expe— on nach Tremezen geleitet hat, beweist, daß es in unserem de noch andere Maͤnner giebt, die im Stande sind, Kolonie zu erobern und zu behaupten. Der Marschall uzel ist selbst ein zu guter Heerfuͤhrer und kennt zu genau Regein der Disziplin, als daß er nicht wissen sollte, daß n mit einem Kriegs Minister nicht um ein Kommando feilscht.“ Das Journal des Débats äußert sich uͤber die Schwei⸗ ischen Angelegenheiten in folgender Weise: „Wenn die Re— kung, wo es die Ehre und die Interessen Frankreichs gilt, die Ansichten der Opposirion eingehen wollte, so wuͤrde sie, t jetzt von der Schweiz die gebuͤhrende Genugthuung zu ver— gen, vor derselben auf den Knieen liegen, um sie fuͤr all' das te, was Frankreich ihr erwiesen, um Verzeihung zu bitten, d wahrscheinlich auch, um ihr fuͤr die Beleidigungen zu dan— „die uns von Seiten der Tagsatzung zugefuͤgt worden sind. ücklicherweise fuͤr Frankreich kennt die Regierung ihre Pflichten d ihre Rechte besser. Diese stammen aus dem in Europa all— ein anerkannten Gesetze her, das die Verhaͤltnisse der Natio— n unter sich regelt; ihre Pflichten werden ihr durch das Vertrauen

des Herzogs von Mentebello ausgedruͤckten Beschluß nicht ein— stimmig. Waͤhrend Einige alles Unrecht auf Frankreich und seinen Gesandten waͤlzen, raͤumen Andere, Gemaͤßigtere, ein, daß die Schweiz das größte, Frankreich aber das erste Un— recht gehabt habe, was wir indeß durchaus besireiten muͤssen. Die Letzteren sind wenigstens eifersuͤchtig genug auf die Ehre des Landes, um f̃⸗ nicht das Recht

einer fremden Macht d e. einzuräumen, die Regierung Frankreichs Angesichts Eu—

ropa zu beschimpfen und sich ungestraft Beleidigungen gegen dieselbe zu erlauben, die auf nichts Geringeres

hinauslaufen, als die Nationalität unserer Regierung selbst in Zweifel zu stellen. Was uns betrifft, die wir gegen den auslaͤn— dischen Radikalismus keine Schonung zu beobachten brauchen und die wir zu stolz auf unsere Justitutionen sind, als daß wir ihn um die seinigen bitten sollten, wir koͤnnen weiter gehen. Wir bestreiten nicht allein der Schweiz das Recht, sich zum Richter des Franzoͤsischen Gesandten, der nur seiner Rezierung verantwortlich ist, aufzuwerfen, sondern, nach einer gruͤndlichen Pruͤfung saͤmmtlicher Aktenstuͤcke, erklaren wir auch mit der vollsten und innigsten Ueberzeugung, daß in der Sache, die den Beleidigungen gegen Frankreich zum Vorwande gedient hat, Alles falsch dargestellt worden ist, daß weder der Herzog von Montebello, noch sonst ein Franzoͤsischer Agent in der Schweiz in der geringsten Beziehung zu Conseil gestanden hat, und daß die ganze unerhoͤrte Prozedur eben so grund- als beispiellos ist. Inzwischen haben die bittersten Tadler der Note vom 27. Sept. so wenig Vertrauen zu der Güuͤte ihrer Sache, daß sie sich alle Muͤhe geben, die Frage auf

ein ganz fremdes Gebiet zu versetzen. Was will Frankreich und

was verlangt es durch die Note vom 27. September? Es ver— langt den förmlichen Widerruf des der Tagsatzung abgestatteten Berichts und die Annullirung des ganzen gerichtlichen Verfah— rens. Die Conseilsche Angelegenheit ist der Anlaß zu der Note; der Widerruf des gerichtlichen Verfahrens uͤber diese Angelegen— heit ist ihr Zweck. Aber die Opposition fuͤhlt sich in solchen Schranken sehr unbehaglich, und sie uͤberspringt dieselben ohne Weiteres. Aus der bloßen Genugthuungs, Forderung wegen zugefüͤgter Beleidigun— gen, macht sie eigenmächtig eine förmliche Intervention Frank⸗ reichs gegen die populairen Institutionen der Schweiz, einen Reactions-Versuch, von Frankreich in Gemeinschaft mit anderen Maäͤchten gegen die politischen Reformen der Jahre 1830 und 1831 unternommen. Diese Anklage ist weder gerecht, noch uͤber—

haupt aufrichtig gemeint. Jene politischen Reformen, jene po— pulairen Institutlonen, deren Feind Frankreich jetzt angeblich ge— worden seyn soll, hat es zu keiner Zeit bekaͤmpft, und die ganze liberale Partei in der Schweiz weiß sehr wohl, daß, wenn es dieselben auch nicht direkt beguͤnstigt, es doch wenigstens dazu beigetragen hat, ihre ungehinderte Entwickelung zu beschuͤtzen. Woher kömmt es denn aber, daß Frankreich sich gegenwartig in der harten Alternative befindet, entweder die Interessen seiner eigenen Sicherheit zu vernachlaͤssigen, oder einen Augenblick in dem Lichte zu erscheinen, als ob es mit Feindseligkeiten und Vorurtheilen, die es nicht theilt, gemeinschaftliche Sache mache? Es koͤmmt daher, weil die Schweiz ihre Stellung zu uns veraͤn— dert hat, wahrend wir die unsrige beibehielten; weil die Schwei⸗ zerischen Institutionen, statt ein Mittel zu einer guten Foöͤderativ— und Kantonal⸗-Regierung zu seyn, die Werkzeuge und die Waffen der Propaganda geworden sind; weil die liberale Partei in der Schweiz sich ihres National-Charakters entkleidet, weil sie ihre Reihen der Europaͤischen revolutionairen Partei geoffnet und sich ihren thoͤrichten Illusionen und ihren strafbaren Hoffnun— gen zugesellt hat. Dies hat die Lage der Dinge verandert, und Frankreich ift nicht Schuld daran. Frankreich hat keine Angriffsbewegung gemacht; man hat es gezwungen, sich zu ver— theidigen; und als die Regierung von Zuͤrich erschrocken die Augen uͤber jene neue Lage öffnete, als sie sah, daß die politi— schen Fluͤchtlinge, durch unselige Einverstaͤndnisse kuͤhn gemacht, noch einmal die Ruhe der Schweiz, Deutschland gegenuͤber, ge⸗ faͤhrden wuͤrden; als der Vorort von Frankreich die Mittel ver⸗ langte, dieser neuen Gefahr zu entgehen, war es da, Frankreich nicht erlaubt, seinem Versprechen, den verlangten Dienst zu ge⸗ wahren, einige Rathschlaͤge hinzuzufuͤgen? Und durch welches unselige Geschick ist jener Dienst selbst die Klippe geworden, an welche die freundschaftlichen Verhaͤltnisse mit der Schweiz scheiterten? Ein Berner Beamter, Herr Roschi, hat uͤber die Umtriebe der Fluͤchtlinge in der Schweiz einen Bericht abgestattet, der die ganze Ausdehnung des Uebels beweist und darthut, bis zu welchem Punkte sie den Geist der verschiedenen Vereine umgestaltet hatten, deren urspruͤnglicher Zweck. aus⸗ schließlich national war. Man wundert sich, daß die Conseilsche Angelegenheit in der Note vom 21. September materiell weni— ger Platz einnimmt, als die sogenannten unnuͤtzen Beschuldi⸗ gungen gegen den Radikalismus. Aber die Herrschaft eines offensiv zu Werke gehenden Radikalismus ist in der Schweiz das eigentliche Uebel, die Conseilsche Angelegenheit ist nur des⸗ sen aͤußerliches Symptom. Niemand hat fich daruber getaͤuscht, weder in Frankreich, noch in Bern. Wenn man nur von der Conseilschen Angelegenheit gesprochen hatte, so wurde man den eigentlichen Zustand der Schweiz verkannt und einer jammerlichen Intrigue zu viel Ehre erwiesen haben. Das Hüulfsmittel liegt in den Haͤnden ber Schweiz. Es ist ohne Zweifel fuͤr sie ein großes Ungluͤck, daß sie Frankreich das unbe⸗ streitbare Recht gegeben hat, eine Genugthuung zu verlangen, die es im Stande ist, sich zu verschaffen; ein noch groͤßeres aber wurde es seyn, wenn sie diese Genugthuung verweigerte; denn Frankreich wird sicherlich keinen Schritt zuruͤck thun. Die Schweiz wird, wie wir hoffen, einsehen, daß dieser energische Wille Frankreichs sich vollkommen mit dem lebhaftesten Wunsche vertraͤgt, eine so betruͤbende Mißhelligkeit schnell und so leicht als möglich beigelegt zu sehen.“

Die Charte von 1830 giebt heute das Kreisschreiben, womit der Vorort die Uebersendung der letzten Note des Fran—

17. Oktober einberufen wird. Das gedachte Blatt schickt dieser Mittheilung folgende Worte voran: „Den Nachrichten aus der Schweiz felge hat der Vorort den Entschluß gefaßt, eine au— tzerordentliche Tagsatzung zusammen zu berufen. Dies war das Weiseste, was die Regierung unter den obwaltenden Umstaͤnden thun konnte. Wir wollen hoffen, daß die neue Tagsatzung, frei von allen Vorurtheilen, und durchdrungen von dem wahrhaften Geiste des alten Schweizer Vaterlandes, die ernste Frage, die alle Gemuͤther beschaͤftigt, mit jener hohen Einsicht erörtern werde, die den Nationen ihre wahre Wuͤrde sichert und die zu ö., Zeiten der Schweiz die Achtung von Europa erworben at. 1

Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts hat 33 Gemein— den die Summe von 37,600 Fr. zur Verbesserung ihrer Schul— häuser uͤberwiesen.

Man schreibt aus Bayonne vom 2. Oktober: „Der Ge— neral Rodil ist an der Spitze von 4000 Mann und 300 Pfer— den in die Provinz Valencia eingeruͤckt. Bei dem Dorfe Liria stieß er auf das von Villarobledo her auf der Flucht befindliche Corps Cabrera's und schlug dasselbe neuerdings. Die Karlisten verloren viele Gefangene; unter denselben sollen sich der Bru— der des General Quilez und der des General Gomez besinden. Diese letztere Angabe bedarf wohl der Bestaͤtigung; aber das Treffen selbst und das Vordringen des Generals Rodil wird von allen Seiten bestaͤtigt. Der General Rodil scheint der Nord⸗Armee ein bedeutendes Truppen-Corps zuführen und sei— nem Erscheinen bei derselben durch einige Erfolge uͤber die Kar— listen noch mehr Nachdruck geben zu wollen.“

Großbritanien und Irland.

London, 4. Oktober. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Herzogin von Gloucester ist von einem Besuche bei Ihren Majestaäͤten von Windsor hier wieder eingetroffen.

Der Russische Gesandte in Brasilien, Baron Maltitz, ein Bruder des Russischen Geschaͤftstraͤger hierselbst, ist aus Rio Janeiro hier angekommen. Der Graf Pozzo di Borgo wird gegen den 20sten d. M. von Paris hier erwartet.

Den Bemuͤhungen des General-Post⸗ Amtes ist es (wie vorgestern kurz erwahnt) gelungen, den Urheber des Attentats aus— findig zu machen, durch welchen der Liverpooler Post-Beamte Barnard fast seines Lebens beraubt worden waͤre. Er ist ein Spanier, Namens Gomez Pelayo, welcher, erst am 21 sten v. M. mit einem Amerikanischen Packetboote in Liverpool angekommen, sich dort bis zum 2ö5sten aufgehalten hatte und dann nach London abgereist war. Hier wurde er durch die Polizei verhaftet, welche ihn gluͤcklicherweise so uͤberraschte, daß kein Widerstand moͤglich war, denn man fand in jeder seiner Hosen-Taschen eine geladene Pistole; auch fuͤhrte er einen Dolch bei sich. Ein Brief, der sich bei ihm vorfand, hatte ganz dasselbe Siegel, wie die beiden noch unversehrten Briefe, welche zugleich mit dem mit Knall— pulver gefuͤllten in Liverpool auf die Post gegeben worden wa— ren. In der Wohnung des Pelayo wurden noch zwei Kisten gefunden, von denen die großere, nur mit Muͤhe geoͤffnet, einen mit 18 Kugeln geladenen Blunderbuß, einen Vorrath Puloer und Ku— geln und einen besonders zierlich gearbeiteten Dolch enthielt; die klei⸗ nere wagte man nicht zuoͤffnen, weil man fuͤrchtete, sie moͤchte mit Knall⸗ pulver gefuͤllt seyn. Mehrere mit Knallpulver gefuͤllte Pakete, welche sich ebenfalls in der Wohnung des Angeklagten vorfan— den, waren an verschiedene Personen in Matanzas adressirt und dem Anscheine nach bestimmt, auf die Post gegeben zu werden. Bei dem Verhoͤr, welches gestern auf dem Polizei-Buͤreau in Bow⸗-Street vorgenommen wurde, erklärte der Angeklagte, daß sein vollstaͤndiger Name José Gomez Pelayo sey, und gestand ein, daß er die Ueberfahrt von New-Hork nach Liverpool in dem Paketschiffte „Virginia“ gemacht habe und dann nach London ge— reist sey. Daß er in Liverpool Briefe auf die Post gegeben habe, gab er zu, wollte jedoch nur einen Brief an den Gou— verneur von Havana, General Tacon, in welchem er densel— ben bittet, ö 1500 Dollars zu uͤbersenden, als von ihm herruͤhrend anerkennen; von den uͤbrigen, mit Knallpulver ge— fuͤllten Briefen, obgleich sie dasselbe Siegel haben, wie der von ihm an den General Tacon geschriebene Brief, wollte er durch— aus nichts wissen und erklaͤrte, auch die Personen, an welche sie adressirt sind, nicht zu kennen. Ueber seine Lebensverhaͤltnisse gab er an, daß er aus Havana sey und dort vor etwa drei Jah— ren eine junge Dame habe heirathen wollen, deren Vater, ein gewisser Salvador Martialto, aus Widerwillen gegen die Hei— rath ihm zu verschiedenen Malen nach dem Leben getrachtet und ihn dadurch genoͤthigt habe, seine Heimath zu verlassen, worauf er denn waͤhrend der drei letzten Jahre sich in verschie— denen Theilen von Amerika und zuletzt in New-⸗York aufgehal— ten zu haben scheint. Nachdem er diese Erklärungen abgegeben hatte, wurde er wieder in das Gefaͤngniß abgeführt, da er sich

fene Verbrechen abzugeben, als daß er von den ihm vorge zeigten Briefen gar keine Kenntniß habe. Die Untersuchung dieser Briefe hat uͤbrigens ergeben, daß sie mit Knallsilber gefüllt sind, welches sich beim Aufbrechen vermittelst eines an dem Couvert der Briefe befestigten Schwaͤrmers entzuͤndet. Das Siegel, welches auf den Briefen befindlich ist, enthaͤlt die Buchstaben 11. O. J. unter den Adressaten in Matanzas sind folgende: Señora Juana de Chirino, Wittwe des Don Ramon Brusan; Don José Nobell; Don Feliz Cruset und Don Salvador Villa Koch.

Ueber ein kuͤrzlich erschienenes Werk von Fenimore Cooper, unter dem Titel: „Ein Aufenthalt in Frankreich“, äußert der Globe sich folgendermaßen: „Die Amerikaner sind bis zur Uebertreibung gesteigerte Englaͤnder, bemerkte einst ein scharfer Beobachter von Charakteren. Wir geben die Familien-Aehn— lichkeit zu, und in vielen Punkten schamen wir uns ihrer auch keinesweges; daß aber einige unserer Zuͤge jenseit des Atlanti— schen Oceans in etwas verschrobener Form wieder zum Vorschein gekommen sind, muß man, denken wir, auch zugeben. Davon

zoͤsischen Gesandten an die Schweizer Kantone begleitet hat,

Landes , in Indessen ist die Sprache der Opposition er den von der Regierung gefaßten und in der letzten Note

und wodurch zugleich eine außerordentliche Tagsatzung auf den

enthält das uns vorliegende Buch mehrere ziemlich belustigende Pro ben. Herr Cooper ist selbst ein Anglais exagèrè. Es ist ein eigenthuͤm⸗

weigerte, irgend eine andere Erklärung uͤber das ihm vorgewor-

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