1836 / 327 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Nieder lande.

Aus dem Haag, 18. Nov. Gestern wurde hier der 2öste Jahrestag der We Ling Hollands von der Franzoͤsischen Herr schaft und heute der Geburtstag Ihrer Maj estat der Koͤnigin durch eine Militair-Parade und durch ein großes Diner bei Hofe gefeiert.

Amsterdam, 18. Nov. Das Handels bla hat Nach, richten aus Lissabon vom ten d. M., und zwar uͤber London durch ein vorgestern Mittags um halb 12 Uhr von dert abge⸗ gangenes Extraboot erhalten. Hiernach ist der Versuch einer Tonire⸗Revolution mißgluͤckt und die Koͤnigin genoͤthigt gewesen, die Constitution von 1822 im Angesichte des Volks von neuem zu bestaͤtigen. Außer dem Tode des Ministers Freire, der auf der Bruͤcke von Alcantara von der National, Garde erschossen wurde, wird auch die Toͤdtung vieler Portugiesischen Ser ⸗Sol⸗ daten gemeldet, die von den wuͤthenden Natienal⸗Garden be⸗ schuldigt wurden, den Plan der Contre- Revolution zu unter stäützen. Der Marquis von Palmella und der Herzog von Ter⸗ teira retteten ihr Leben nur durch eine schleunige Flucht auf das Dampfschiff „Iberia“. Die Königin, wird hinzugefuͤgt, mußte sich „auf Befehl ihrer demokratischen Minister“ nach dem Pa⸗ last in der Stadt zuruͤckbegeben und hier die Bestaͤtigung der Constitution erneuern. Die Englischen See-Soldaten waren zwar bereit, auf Verlangen der Königin zu agiren, dech sind ihre Dienste nicht verlangt worden. Auch die Britischen Kriegs— schiffe blieben ruhig im Tajo liegen. (Vergl. damit die gerade entgegengefetzten, aber unwahrscheinlichern Nachrichten des „In— dependant“ unter Bruͤssel.)

R 8 ien

Bruͤssel, 17. Nov. In der heutigen Sitzung der Re⸗ praͤsentanten⸗Kammer wurde der zweite Artikel des Gesetz Ent wurfs uͤber die Vikare, der das Gehalt derselben, unbeschadet der etwanigen Zuschüsse von Seiten der Kirchen und Gemein⸗ den, auf 5660 Fr. festsetzt, angenommen, der dritte aber, wonach fir den Fall, daß eine Kirche oder Gemeinde hinreichende Ein⸗ kuͤnfte haͤtte, um dies Gehalt zu bestreiten, dieselbe auch serner— hin damit belastet bleiben und der Staat nur 260 Fr. zuschießen sollte, wurde verworfen. .

An der Boͤrse wollte man ganz bestimmt wissen, daß die Minister Ernst, de Theux und d Huart in Folge eines Kabinets Raths, in welchem uͤber die Ernennung der Herren Coghen und

F. Meeus zu Stasts, Ministern debattirt worden ware, ihre

Entlassung eingereicht hätten. .

Bas Budget der Mittel und Wege fuͤr das Jahr 183 ist auf S6, 622, 090 Fr. veranschlagt. Auf dem Ausgabe- Budget ar 1857 steht eine Summe von 50,000 Fr. fuͤr das Monument auf dem Maäͤrtyrer⸗Platz; in dem vorjaͤhrigen Budget waren da—⸗ für nur 35,000 Fr. angesetzt.

Vorgestern brach in der Laekener Straße eine Feuersbrunst aus, die erst gestern fruͤh gegen 4 Uhr geloͤscht wurde, und die

einen Schaden von 160,060 Fr. angerichtet haben soll. ,

Dem hiesigen Moniteur zufolge, haͤtte Herr de Beriot letzt Aussicht, die irdische Huͤlle seiner Gattin, der Saͤngerin Malibran, von Manchester zuruͤckzubekommen; der Bischof von Chester soll erklärt haben, daß er in die Ausgrabung derselben willigen wolle.

Der Independant meldet: „Obgleich die Englischen Blatter über die Ereignisse von Lissabon Stillschweigen beob—

achten, so sind wir doch im Stande, dieselben zu bestaͤtigen und einige Details hinzuzufuͤgen. Das diplomatische Corps, die ehemaligen Minister ünd eine große Anzahl von Personen folg! ten der Koͤngin nach dem . . . . ö liger Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, wurde auf dem 3 ; . 9 . 3 r geen, ö. , ihre, Von der Englischen reitenden Sitzung der Stände die Wahl des Secretairs in der Floite wurden 1800 Mann gelandet und nahmen von dem Schlosse Besitz, um uöthigenfalls die Köoͤnigin zu beschützen. Die Minister, welche die Bewegung vom 10. Sept. ans Nuder gebracht hatte, haben ihre Entlassungen eingereicht. Die Koͤni⸗

gin hat eine allgemeine Amnestie proklamirt.“

Deutsch hand.

Oldenburg, 18. Nov. In Bezug auf die Vermählung

Ihrer Hoheit der Herzogin Amalie mit Sr. Majestaͤt dem Koöͤ⸗

nige Otto von Griechenland ist hier folgendes Programm er— schienen: 96 ö '.

. An dem zu der Allerhöchsten Vermählung festgeretzten Tage, den 22. November d. J. virsammeln sich um 6!“ Uhr Nachmittags die Herren in Galla, die Damen in Manteaug; 1) von Herren: a. alle herrschaftlichen Angestellten der acht Rangklassen; h dir Geist⸗ lichen aller Konfessionen; (. die Offizier-Corps der Garnison; 4 der Magistrat der Stadt Oldenburg; 2) von Damen: alle verheiratheten Damen, die in den fünf ersten Rangklassen rangiren und bei Hose präsentirt sind, und ven unverheiratheten Damen: alle, welche zu HDof-⸗Bällen éder Hof-Kenzerten angesagt werden; 3) von Fremden beiderlei Geschlechts: alle, welche hei Hofe präsentirt sind. II. Die

anwesenden fremden Gesandten, diplomatischen Agenten, Generai⸗ Tonfuln und Konfuin werden durch dasjenige Mitglied des Staats-

und Kabinets-Ministeriums, welches das auswärtige Departement wahrzunchmen hat, von der Stunde, wo die Vermählung statt— sinden wird, in Kenniniß gesetzt, die Uebrigen durch Bekannt⸗ zuächung und Vertheilung des Programms, in Folge dessen Lie Chefs der verschiedenen Behörden ihre Untergebenen zu die ser Feierlichkeit ansagen zu lasstu haben. III. Die Gesandten und

Fremden ven Distinciien, der männliche und zweibliche Hefstaat, die Gehcimeräthe und die Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Großher⸗

zogs, versammeln sich in gelben Vorzimmer; die Damen im Tisch— „uschen Zimmer, die übrigen Herren im weißen Saale, in der Gal⸗ lerie ünd in dem Tischbeinschen Zimmer; in letzterem so weit Ler Platz es zus nt; die Geistlichen werden sogleich in den großen Sag! gze— übt. = JV. In den großen Saal, unter das Bild König Chöi= in 19, wird ein mit rothem Sammet belleideter Tisch gestellt, se Daz hiatér demselben Platz für die Geistlichkeit bleibt, und vor den Iich zwei Kniebänke, . Sebald die hebe Braut angelleidet ist, wird Se Königl. Hoheit der Großherzog den Ober- Kammerherrü nich der Wohnung Sr. Majestät des Königs senden, um Aller— höchsidemselben die Anzeige zu thun, daß, Alles zur Trauung bereit sey. VI. Zu gleicher Zeit wird der den Dienst eins Ceremonienmeisters verrichtende Kammerherr die in deu Süten des Appartements sich besindende Versaumlung einladen, sich den großen Saal zu begeben, und dieselbe so orduen, daß: I) die öeistlichen aller , ,. hinter den Altar zu stehen kemmen; 2m die

ernten Gesandten, das Ministerium, die Fremden von Tistinction

iich au der Fensterseite des großen Saales nahe bei dem Altare auf— feen; 3) diesen zunächst die angestellten der fünf ersten Rang— Kiasfen, doch so, daß die beiden letzten Fenster wie die Mitte des es frei bleiben; die Damen werden an der Thürseite des Saales fo aufgestellt, daß die erste Reihe derselben an der mittleren Thor stcht Und' die Hälfte des Saales in der Breite nicht üherschreitet; 3 die Tvüren der benachbarten Gemächer bleiben offen, damit dieje= nigen, denen der Raum den Eintritt in den Saal nicht gestattet, in Pen, dein großen Saale nächsten Gemächern, der feierlichen Handlung beiwohnen können. VII. Der Sber⸗Kammerherr geleitet Se. Maj. den

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1330 König, unter Vortritt des Oldenburgischen, und Rachfolge des eigenen Dienstes Über die steinerne Treppe in den weißen Saal, wo Se. Kö⸗ nigl. Hoheit der Großherzog den König empfangen und, unter Ver⸗

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trüt des Diensies wie vorher, durch die Gallerie in das rethe Ge— mach führen wollen, woselbst Ihre Königl. Heheit die Großherzogin und die Hohe Braut sich besinden werden. Vll. Se. Königl. Ho⸗ heit der Großherzog werden hierauf befehltn, daß die Damen, welche die Schleppe tragen sollen, durch die Oder-Hofmeisterin eingeführt wer⸗ den. JX. Se. Königl. Hoheit der Großherzog führen Ihre Heheit die Herzogin Amalie, deren Schleppe von zwei DVofdamen aufgenom⸗ men wird. X. Ihre Königl. Heheit die Großherzogin, deren Schleppe von zwei Heffräulein aufgenommen wird, geleiten Se. RMajestät den König. RI. Se. Königl., Hoheit der erste engel folgt. Kii. Der männliche Hefslaat tritf paarweise die Jüngsten peran und so nach der Anctenneiät, die Keltesten zunächst vor den Herrschaften, in den großen Saal. Die Oberhefmeisterin und sonst nicht n Zunction befindlichen Hof- Damen, das Gefolge Seiner Majestäht des Königs, die Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs felgen nach. Der vortretende Hof rangiri sich lints des Altars ohber— balb der Damen. = Xl, Se. Küng. Heheit der Greßherzeg führt die hobe Braut, Ihr Könsgl. Hoheit die Greßherzegin Se. Maje— stät den König gézen den Altar, se daß Se. Majestät rechts, Ihre Hoh. die Herzogin links stehet, Und treten dann wieder zurück. Die Damen und die Uebrigen, welche gefolgt sind, bleiben hinten im Fonds des Saales siehen. XIV. Der General- Superintendent voll⸗ zieht die Trauung nach protestantischm Ritus. XV. Nachdem

zer General- Superintendent die Trauung volljogen hat, wird

die katholische Trauung durch den Bischos von Münster vollzogen. Xvi. Sobald die Ringe zuerst gewechselt werden, fängt dit Artillerie an zu feuern, und zwar zweimal 21 Schuß so daß dieses während der ganzen Feierlichkeit fortdauert. XVI. Nach vollendeter Traunng gratulirt die Familie, so wie die Geistlichkeit, sogleich, und die Herr⸗ schaften begeben sich in das rothe Appartement, unter Vortritt und Rachfelge des Hofes, wie beim Erscheinen. Der Hef und das Ge— folge blelben in dem gelben Zimmer, bis derselbe unter der Leitung der Ober-Heofmeisierin und des Dber-Kammerherrn in das rothe Gemach

ür Gratulation gesührt werden, und sich hierauf hinter den Herrschaften zes ; , un der ; dem Auslande durch Unterlassung der Zinsen Zahlung erklär einschen Zimmer ordnet sich die ganze Versammlung unter Leitung

. Aufwartung aufstellen. VIII. In dem gelben und dem Tisch⸗

des Kammerherrn, welcher den Dienst eines Ceremonienmeisters er sieht, zur Gratulatienz, Cour. Die Gesandten und diplomailischen Agenten, das Kabinets-Ministerium und die Damen treten in As

Foöheiten dein Greßherzoge und der Großherzegin ihren Elückwunsch ab, und treten durch das sogenannte Eckzinimer und Begenzimmer

ab. Anf die Damen felgen die Herren auf dieselbe Weise. XIX.

Rach der Gratulations-Eonr entlassen Se. Königl. Hoh. der Groß— herzoa die Versammlung, und die Allerhöchsten Herrschaften ziehen sich in die Gemächer Ihrer Maj, nehen dem en rn, zu rück. Der Sr. Maj. dem Könige beigegebene Oldenburgische Dienst er⸗

wartet Se. Maj. im Bogenzimmer, um Allerhöchsidenselben in das

Appartement im rezde chunrsée zu geleiten.“

lassenen Gesetze „uber Verwaltung der Preß⸗ Polizei! hoͤrt mit dem 1. Januar 1837 die Buͤcher-Kommissien zu Leipzig auf;

an ihre Stelle treten Censur-Kollegien, welche mit einer der Kreis-Directionen verbunden und koöllegialisch organisiirt sind.

Die in Dresden auf Actien gegruͤndete Champagner-Fabrit

ist schon in voller Thätigkeit, und wird in diesem Jahre 59, 0600 Flaschen dieses schaͤumenden Getränkes liefern, das man sich von vorzuͤglicher Gute verspricht, da die Qualität des diesjährigen Weines sich besonders dazu eignen soll.

mations Urkunden der Mitglieder der Stände Versammlung heute Vormittags von der Landtags Kommission an den Praͤsi⸗ denten wieder zuruͤckgelangt, hat heute in einer weitern vorbe⸗

Person des Abgeordneten Hartert und des Stellvertreters in

mehr nach § 5 der Geschäfts-Ordnung der feierlichen Eroͤffnung der Stände Versammlung entgegengesehen werden kann. ‚.

Aus dem durch dir Versüche der Gold, Wäsche an der Ed— der gewonnenen Golde sind nunmehr 127 Stuͤck Sch aumuͤnzen geprägt worden, welche an die Actionairs dieses Unternehmens ju 1 Rthlr. abgelassen werden.

Davon genesen 19, gestorben 14, in aͤrztlicher Behandlung ver— blieben 182.

Sssten Jahre ihres Alters am Nervenschlage. .

In Dänischen Blättern wird gemeldet, daß der Hol— steinifche Gelehrie, Dr. Roß, Konservator der Alterthuͤmer in Athen, seinen Abschied aus dem Griechischen Staatsdienste ge⸗ nommen habe.

Sch welz.

Bern, 15. Nov. Die Alig. Schweizer Zeltung enthält nachstehende Bemerkungen: „Der Krieg ist geendigt, der Friede geschlossen. „Auf blut'ge Schlachten folgt Gesang und Tanz.““ Gestern morgen brachte ein Courier dem Her. zoge von Montebello die erfreuliche Nachricht, daß man sich in den Tuilerieen an der letzten wohl gefeilten Poesie der Tazsetzung ersättiget habe. Laßt uns nun den auf den Schlachtfeld ern ge falle⸗ nen Brüdern würdige Denkmale errichten, unsere verbrannten Dör⸗ fer und Staͤdte wieder aufbauen und die Segnungen des Friedens und des freien Verkehrs nach se vielen Leiden und Ungemach mit dem süßen Bewußtseyn genießen, daß die Schweizer mit Ruhm gekrönt und als Helden aus dem ungleichen Kampse hervorgegangen sind. Doch, wir maßen uns zu viel an, wenn wir die gewonnenen Lorbeern fuͤr die Schweizer und also auch far uns in Aluspruch nehmen. Ist ja der Streit nur von den Radikalen ohne In⸗ struct'on begonnen, auch ven den Radikalen fortgesetzt und end⸗ lich durch die Radikalen allein veendigt worden, Da wäre es wirklich unbeschiden, wenn man sich in die Ehre eindraͤngen wollte, die durchaus nur Anderen gebührt. Höͤchstens konnen wir uns freuen, daß das Vaterland noch im Jahr 1836 Maͤn— ner hervorbringt, welche beinahe eben so viel Tinte verspritzen, als es unsern Vorfahren bei solchen Gelegenheiten Blut ge⸗ kostet haͤtte. Der Conseilsche Handel war eine reiche Fundgrube fuͤr die Journalistik. Wie viele herrliche Spalten hat er uns nicht geslefert! Und in dieser Hinsicht scheiden wir mit Weh⸗ muth von dem Trefflichen. Wir werden nur wenig mehr uber den Gegenstand zu berichten haben, wenn nicht der Held des Drama selbst, Conseil, der arme Teufel, der noch jetzt hier im Gefängniß auf die Entwickelung seines Schicksals harret, uns noch eine kleine Nachlese vergönnt.“

kuͤndigten Unveraͤnderlichkeit seines Systems den Untergang da J ] Sache der Königin als entschieden. Herr Arguelles dagegen der Person des Abgeordneten Manns stattgefunden, so daß nun⸗ ; mwit Laune und Offenheit vor. So erklärte er gestern, um denn

rem: „Wenn ich eine so zahlreiche Armee aufbringen koͤnnte, cl

den, um uns zu sagen, die constitutionnelle Partei sey von jeh illn Spanien die einzige gewesen, die sich durch Weisheit un Altona, 21. Nev. Am 18ten d. M. verstarb in Leipzig die Prinzessin Sophia Eleonore Friederike, Gemahlin des Prin. en Emik zu Schleswig-HolsteinSonderburg-Augustenburg, im nichts welter als ein Rebell wenn wir ihn dann so bestrafn

wie die armen Teufel, die ihm folgen, namlich ihn erschießch

Zu Zuͤrich ist am 9. November der , Theolo,

Professor Dr. , . im 73sten Jahre seines Lebens unz (m ö5osten seines Lehramts, gestorben.

ten.

Neapel, 5. Nov. Seit zwei Tagen wurde kein offizielles Buͤlletin ausgegeben, indessen greift die Krankheit immer mehr

um sich, und die Zahl der Gestorbenen während der letzten zwe Naͤchte schwebt zwischen 360 und 400. In den Theilen de Stadt, wo sich die Krankheit zuerst zeigte, hat sie beinahe gan aufgehört. Viele mogen wohl durch falsche ärztliche Behand lung geopfert worden seyn, da keiner der ersten Aerzte sich m der Krankheit befaßt. Uebrigens ist Alles ruhig, und in da

Geschaften herrscht große Seille; nur die Oele neigen sich zu

Aufschlagen. Der Handel leidet sehr durch die Fortdauer d

Sanitäts. Maßregeln gegen die noͤrdlichen Gränzen. Auch d . Raͤucherung der Briefe dauert fort. Die Witterung schwan

zwischen Wärme und Kaͤlte.

Spanien. Madrid, 5. Nov. (Allg. Ztg.) Die großen Crwartun

gen, welche der Anfang der Diekussion der Cortes uͤber die ven

fehlten Kriegs-Operationen bei den Zuhörern erregen mußte, sim

durch den Ausgang derselben durch nichts gerechtsertigt worden Das Land wird nun einsehen, daß die Stimme der Patrioten i

den Cortes verhallt, daß die Minister sich fuͤr unsehlbar halten

und durch hohle Declamationen, so wie durch schnoͤde Abfern

gungen die Anfragen über die von ihnen getroffenen Maßregel juruͤckweisen. Allein die Lage des Landes liegt jedem nicht Ver blendeten offen und grauenerregend vor: die Verbindungen m allen Europäͤischen Mächten von Bedeutung abgebrochen, ein seh gespanntes Verhältniß zu Frankreich, und ein wenigstens zwä deütiges zu England, den beiden Schutzmachten Spaniens, de

Bankerott, die gesetzwidrige Beschlagnehmung der Guter di

Ausgewanderten, die Pluͤnderung der Kirchen, welche das Vo mit stiller Wuth erfuͤllt, die angekuͤndigte Errichtung von Repo

10 Ti ij . j 29 s 1oß gelbe Zimmer und die übrigen Herren zu das Tischbeinsche. Der lutions-Tribunglen in den Provinzen, deren zum Blutvergießen

FRber-Kammerherr meldet den Alerhöchsten Herrschaften, sodald die ses geschehen ist, und auf erhaltenen Befihl Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs treten zueist das Kablueis-Ministertum, die frem— den Gesandten und diplomatischen Agenten und die Damen in ka rotbe Gemach und siatten durch eine siumme Verbeugung Ihren Majestäten dem Könige und der Königin und Ihren Konigl.

bestimmte Beisitzer von den Junten ernannt werden sollen, ein

Kriegs-Ministerium, an dessen Spitze ein Mann steht (Cambo), der seit langen Jahren in fremden Welttheilen verweilte und

ver den Cortes erklärte, daß er weder die Einrichtung noch Ms Personal der Spanischen Armee kenne. Dies sind nur einige Ii aus dem vor uns aufgestellten Gemälde. Und worin ist du

Grund dieses Unheils zu suchen? in dem Mangel der Preßfren e seit zwei Jahren in Navarra gekaͤmpft haben, Gaspar Agui⸗ ra und Andere zur Verbannung verurtheilt worden.

Die Hof-Zeitung zeigt heute an, daß Antonio Carasco, sDerantwortlicher Herausgeber des Journal „El Mundo“, wegen r Aufnahme eines Artikels, der die Ueberschrift hatte: „Was an sagt und was man nicht sagt“, zu zweijäͤhrigem Gefaͤng⸗ siß und zur Bezahlung der Prozeßkosten verurtheilt worden sey.

Mehrere von dem Schatzamte acceptirte Wechsel sind am age ihres Verfalls nicht bezahlt worden.

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Der Times wird aus Konstantinopel vom 19. 9kt. „Der Sultan ließ im vorigen Jahre durch Nuri— endi dem Koͤnige von England den Wunsch äußern, daß Se. aͤt einige Englische Offiziere nach der Tuͤrkei senden moͤchte,

orauf der König bereitwillig einging und den Obersten Con⸗ Dine, den Capitain Cook und den Major Biggs zu diesem Zwecke absandte, welche vom Seriasker sehr zuvorkommend em. Die Aeußerungen dieses hohen Beamten wa⸗ keinen Zweifel an n Anstellung hegten, und der Oberst erstattete einen so guͤn⸗ jgen Bericht nach England, ehrere Offiziere, so wie ein Schiff mit Waffen- und Uniform-⸗ ustern, nach Konstantinopel sandte. enheit brachte aber Alles ins Stocken, da Lord Ponsonby un— diesen Umständen es nicht uͤber sich nehmen konnte, diese fiziere dem Sultan vorzustellen; um die Mitte dieses Monats schloß er sich jedoch, der Pforte eine Note zuzustellen, des halts, daß Ali Pascha von Bagdad ihn aufgefordert habe, e Tuͤrkische Regierung um Anstellung einiger Britischen Offi— lzre unter den dertigen Truppen zu ersuchen, wobei er zugleich Absichten Sr. Hoheit hinsichtlich jener drei Offiziere zu erfah— wuͤnschte. Der Divan ertheilte nach laͤngerer Berathung hierauf Antwort, es sey nie die Absicht der Tuͤrkischen Regierung gewesen, Britischen Offiziere mit irgend einem Rang im Heere, sondern ir als Instruktoren anzustellen; auch ließ der Seriasker diese rren zu sich bitten und setzte ihnen auseinander, daß die tundsätze des Korans nicht gestatteten, Muselmaͤnner unter Befehle Andersglaäubiger zu stellen, was er selbst zwar für thoͤrichtes Vorurtheil halte, das aber im Gemuͤthe des Vol— so tief eingewurzelt sey, daß de Nichtbeachtung desselben allgemeine Militair-Revolution nach sich ziehen koͤnnte. herst Considine und seine Gefaͤhrten erklaͤrten hierauf, daß als Instruktoren nicht dienen koͤnnten und sich daher beur— ben muͤßten, um mit der ersten Gelegenheit nach Hause zu— kzukehren.“

heit unter dem vorigen Ministerium, wie Arguelles sagt? Nein, der Grund der seitdem so sehr verschlimmerten Lage ist identish mit dem des Emperkommens der gegenwärtigen N Constitution, so hieß es, soll das Land retten. Sie in Bewt⸗

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gung zu setzen, beduͤrfen wir Minister wie Calatrava, Generale wie Rodil u. s. w. Wohlan! diese nehmen die so lang ersehn

ten Plätze ein; was ist aus der Rettung des Landes geworden!? Leipzig, 19. Nov. Nach einem unterm J. November er, Sind nicht alle oben angegebenen Uebelstände erst seit dem Ven stehen des gegenwartigen Ministeriums hinzugekommen?“ Wer verschuldete die Niederlage bei Jadraque? wer die des Buil bei Valencia? wer den Soldatengufstand in Leon? wer die frucht, losen Hin- und Herzuͤge der Armee-orps? Die Beantwortung liegt in den Vorfaͤllen von San Ildefonso, in dem Triumphzug Rodil's zur Seite des Sergeanten Garcia, und die Bedeutung

dieser Antwort wird dem General Rodil klar werden, wenn

seine Soldaten, gestuͤtzt auf die in den Cortes gegen ihn (yl, : CW. „3. benen Beschuldigungen, ihm ein Schicksal bereiten, wie es Qu— Kafsel, 2. Nov. (Kass. Ztg.) Nachdem die Legiti⸗

sada zu Theil wars. Aus den Cortes hat sich nun der Frei

muth' in die Presse gefluͤchtet, und alle unabhängigen Blatter ubberhäufen das Ministerium mit Vorwürfen und betrachten bei

der Fortdauer dieser Verwaltung und der von Calatrava angt

verliert den Muth nicht und trägt den Cortes seine Ansichien lich zu machen, daß man vieler Soldaten beduͤrfe, unter And

Friedrich der Große im dreißigjährigen Kriege (en la Suter!

de los 3 anuos) hatte, so wuͤrde ich es thun; und dann wuͤn z den die Cortes sehen, daß die fremden Kabinette, welche jet München, 15. Nov. Stand der Brechruhr am 15. No, vember: Verblieben 161, neu aufgenommen A2, beisammen 206.

ihre Agenten abberufen haben, der Papst, der Kaiser von Oe ste⸗ reich und selbst der von Rußland, Botschafter hierher schicken wu

Rechtlichkeit auszeichnete. Wenn wir uns vielleicht binnen zw

bis drei Monaten des rebellischen Infanten bemaͤchtigten, un

ihm die Strafe auferlegen, die er als Rebell verdient, denn er ss

selbst dann duͤrfen wir noch nicht die Hande in den Scho

legen. Nein! wir muͤssen erst unsere Unabhängigkeit sicher sl!

len, die sehr mächtige Feinde hat, zu denen ach eine gewisse N gierung zähle (Lich sage dies unter meiner Verantwortlichkeit welche sich unsere Verbuͤndete nennt und sich das Recht anmaß die Interessen unserer Nation auszulegen. Die Nationen hab keine verschiedenen Interessen, wohl aber die Familien und N gierungen. Und in unserem Falle stehen die Interessen der milien? mit denen der Rationen im Widerspruche.,“ VM Rodil haben wir keine weiteren Nachrichten; doch se

.

er seinen Entschluß ausgesprochen haben, Gomez anzugreifen

was auch immer der Erfolg seyn moͤge. In Estremadur

herrschte die groͤßte Bestaͤrzung, und Alles lief auseinande alle in Almaden durch Gomez gefangen genommenen Nation),

Milizen gehdren den besten Familien jener Provinz an. Di Port'igiesen ziehen an der dortigen Granze Truppen zusamme)! deren Hauptquartier in Beja aufgeschlagen werden soll; ma

glaubt jetzt ziemlich allgemein, daß Gomez sich einen Weg durch Portugal zu öffnen suchen werde, um über den Tojo zu kommen Gestern Nachmittag, als gerade die schoͤne Welt im Prat lustwandelte, erscholl pöötzlich kriegerische Musik, und ganz unel wartet marschirte die Diwviston Narvaez (5060 Mann Infanten, und 15 Mann Kavallerie) durch das Thor von Atocha in d Stadt ein. Diese Truppen, die sich durch die vorteeffsichste Hl tung und kriegerisches Ansehen guszeichneten, waren in die y, gegend von Madrid verlegt worden, um bei Erdffnung der Co les die Regierung gegen etwanige Unruhestifter zu unter stůtze n Sie marschirten, mit Staub bedeckt, durch ganz Madtid⸗ 6h dem Königlichen Pallaste, auf dessen Balkon sich Ihre 9 die Königln-Regentin befand, vorbei und sind sogleich, . i heißt, nach Estremadura weiter gezogen. Der Franz os ö Botschafter lebt in großer Zurüͤckgezoögenheit. Da er der 866 nischen Sprache eben so wenig, als Hr. Calatrava der dir: zöͤsischen mächtig ist, so muͤssen natuͤrlich die Konferenzen . beiden Herren, falls solche stattfinden, ziemlich einsylbig a fallen.

9. Nov. In der heutigen Sitzung der Cortes odifizirung der Constitution ernannte Kommission daß jeder in Bezug auf die Aenderung der Verfas— chte Vorschlag wenigstens von zwanzig Deputirten itzt, in drei verschiedenen Sitzungen verlesen und, wie n Gesetze, nur mit der absoluten Majoritaͤt angenom— Hierauf wurde der von Ballesteros gemachte das Franziskaner-Kloster in ein Invaliden-Haus zu nmal verlesen und an die Kriegs-Kom⸗ Der (gestern erwahnte) Antrag des speziellen Kriegs⸗Kommis⸗ zweiten Lesung verworfen. Herr un darauf an, daß die von der speziellen Kriegs— geschlagenen Maßregeln, sogleich nachdem sie in der Regierung uͤbersandt und Nach Ueber⸗

Madtid⸗ lug die zur

deln, zum zweite zuruͤckgesandt.

Gorosari, die Permanenz der nöbetreffend, wurde bei der

josa trug soda mmission vor Kammer angenommen worden, rch ein Dekret bek schung mehrerer an igen Maßregeln,

üttel fuͤr die Beend

annt gemacht werden sollten. deren Vorschlaͤge begann die Diskussion der welche die Kommission zur Berathung der igung des Krieges vorgeschlagen hat.

Der in der Sitzung der Cortes am 7ten von Don Eulofio arc la Paton gestellte Antrag, die Regierung um Vorlegung eines erzeichnisses aller Beamten der verschiedenen Ministerien fuͤr

en und namentlich den Etat des Finanz— e Nachweisungen uͤber die Ausgaben zu üifen, wurde in derselben Sitzung, nachdem die Minister sich den, angenommen. General Alaix ist abgesetzt und das Kommando dem Narvaez uͤbertragen worden. ing Rodil's und versichert, daß der Deputirte Car— abgereist sey, um den genannten Generalen die Befehle der egierung zu überbringen. (S. den Art. Paris in dem ge— igen Blatte der St. 3) Der General Aldama i

Us Jahr 1837 zu ersuch nisteriums und die

Man spricht auch von

st an die Stelle des Generals Espi— zum General⸗Capitain von Andalusien ernannt worden. Die Regierung hat der Division Rodil's 11,000 Paar Die Division des Brigadiers Narvaez hat Abmarsch von der Hauptstadt fast eben so viel erhal— Geld jedoch hat weder die eine noch die andere empfangen. Palencia und die umliegenden Doͤrfer sollen sich fuͤr Don urlos ausgesprochen und Santiago Leon, ein ehemaliger Gue— llafuͤhrer, sich an die Spitze der Bewegung gestellt haben. Auch in der Umgegend von Salamanca haben sich neue huerillas gebildet.

5 ö. ! . 4 . . . ö Es sind mehrere Personen, unter denen die Bruͤder Punon, neuerer Finanz und Polizei- Gesetzgebung des Auslandes, so

dinister! Die

pfangen wurden. n von der Art,

der König seitdem noch

Die Churchillsche Ange⸗

ö.

ö

Berlin, 23. Nov. Nach dem Ableben des Fuͤrstbischofs von imland, Prinzen von Hohenzollern-Hechingen, ist von dem pintap: zu Frauenburg der bisherige General— kariats Verweser, Domherr hr. Frenzel, zum General-Ad— nistrator der Didͤzes Ermland erwählt und diese Wahl hoͤhern ts genehmigt worden.

. Am loten d. M. fand zu Trier das feierliche Leichen— Bangniß des verstorbenen Bischofs, Herrn von Hommer, statt. en zug eroff nete der Dompedell mit schwarzumflortem Stabe, zur Seite die Chorknaben des Doms; hierauf folgten die glinge der verschiedenen Schulen mit ihren Lehrern und Leh— innen; die Kandidaten der Philosophie und Theologie; die rrer und andere Geistliche des Stadt-Dekanats; die Geist— diet der Domkirche und der die Leiche einsegnende Geistliche; Leichenwagen, zu beiden Seiten zwoͤlf Alumnen des bischoͤf— hen Seminars mit brennenden Kerzen. Unmittelbar vor dem— ben wurden auf Kissen die Insignien der beiden Orden, die schoͤfliche Pektoral-Kreuz, der Hir— schoͤfliche Mitra und das Familien-Wappen getra— Leiche folgten unmittelbar der Herr Welhbischof, die Seminars, die Verwandten des Enischlafenen chaft; ferner die Dechanten und Pfarrer tiger Dekanate uns die Geistlichen der einde; sammtli

omkapitel von Ermland

Verstorbene besaß, das bi istab, die bi

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lofessoren des dessen Hausdieners evangel schen Ge— iche Militair⸗ und Civil-Behoͤrden und eine große Honoratioren und Buͤrgern der Stadt und Umgegend. Zug in der Kirche angekommen war, wurde die Leiche und Gesang in einem neben dem hohen Chor bereiteten

1331 ö

Grabgewoͤlbe beigesetzt, worauf die Feier des Todtenamts durch den Herrn Weihbischof und, nach Beendigung derselben, eine von dem Dom-Kapitular Arnoldi gehaltene Gedächtniß⸗Rede folgte, den Schluß der ganzen Trauerfeier, bei welcher sich die allgemeinste Theilnahme und Verehrung fuͤr den Entschlafenen kund gab, bildeten die uͤblichen Absolutions-Gebete. Die Rhein- und Mosel-Zeitung berichtigt ihren (gestrigen) Ar— tikel uͤber das Testament des verstorbenen Herrn Bischofs dahin, daß der Hof im Kreise Wittlich nicht der dortigen Gemeiagde, sondern dem Seminar in Trier vermacht worden ist.

In den drei Haͤfen des Regierungs- Bezirks Köslin kamen im Monat Oktober 34 Schiffe und 342 Boͤte an; eben so viel Schiffe und 33 Boöͤte gingen von da in Ser. Die Haupt— Exporte bestanden in 248 Ctr. Leinwand, 375 Klafter Holz, Knochen, Butter, Lumpen, Rappssaat, Rappskuchen und Rapps— und Ruͤboͤl; eingefuͤhrt wurden dagegen hauptsaͤchlich 1568 Etr. Eisen und Eisenwaaren, 161 Ctr. Wein, 458 Tonnen Haͤring, 1725 Ctr. Steinkohlen, Pottasche, Thran und Kolonialwan—

ren. Die Chausseebauten zur Verbindung der Hafen mit

der Haupt⸗-Chaussee sind so weit vorgeschritten, daß die Chaussee zwischen Ruͤgenwalde und Karwitz groöͤßtentheils schon befahren werden kann, das Planum der Chaussee von Stolpmuͤnde nach Stolp noch in diesem Jahre beendigt wird und bei dem Chaus— seebau zwischen Kolberg und Koͤrlin die Vollendung saͤmmtlicher Erdarbeiten ebenfalls noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten steht. Die Bauten zur Wiederherstellung des Stolpmuͤnder Hafens sind bis auf etwa die Halfte der Steinplattirung der westlichen Moole vollendet.

Herr Professor Rauch hatte kuͤrzlich sein neuestes Kunst— werk, das Thon-Modell zu der in Nuͤrnberg zu errichtenden Statue Albrecht Duͤrer's, in seinem Attelier gegen ein beliebiges Eintrittsgeld zum Besten der hiesigen Erwerbschulen, zur An— sicht ausgestellt Letteren ist hierdurch die ansehnliche Einnahme von 200 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., einschließlich eines Allerhoͤchsten Geschenks von 1060 Rthlr., zugeflossen.

In Bezug auf die in der Nr. 322 der St. 3. enthal—

tene Anzeige von dem schwunghaften Betriebe der Fabrik der

Herren Dumenil und Hartwigs zu Halle, bemerken wir nach—

träglich, daß diese Herren keine Papier- Fabrik, sondern eine Papier-Tapeten-⸗Fabrik besitzen.

Haupt⸗Mo mente

weit selbige den Handel betrifft. XXXII. Berlin, 31. Oktober 1836.

(Fortsetzung.)

Rußland. Durch Allerh. Ukas vom 10. Juli d. J. ist das von den Schiffen in den Häfen des Kaspischen Mecres zu erhebende Tonnengeld, mit demjenigen, welches gegenwärtig in allen übrigen 5 des Russischen Reichs erhoben wird, gleichgestellt, auf 3 Kop.

pr. Last festgesetzt worden.

Unterm 15. September d. J. ward folgender auf Beschluß des , ergangener Ällerh. Befehl zur öffentlichen Kunde gebracht:

1) Tie zollfreie Ein- und Ausfuhr der Kupfermünze von dem Mänzfuße zu 36 Rubeln aus dem Pnd, an allen Punkten, wo Waaren durchgelassen werden, folglich auch in Kjachta zu ge— statten, jedoch die Ausfuhr der Kupfermünze zu 26 Rubeln aus dem ud nach wie vor allenthalben zu verbieten; desglei— chen in Kjachta die Ausfuhr von Gold, Silber und Platina, sowohl gemünzt als in Barren, bis auf weitere Verfügung.

an den Katharinenburger Münzbof abzusenden, sondern den Orts-Kreis Rentereien zur Verwendung für den inneren Gebrauch

zu übergeben, doch nur in sofern die gesetzliche Geldstrafe zum

Besten der Konfiskanten dafür beigetrieben werden konnte; im

eutgegengesetzten Falle aber die eine Hälfte vorab zu diesem Zwecke zu verwenden, um nur den Rest an die Rentereien ge—

langen zu lassen.

durch das Zoll-Amt von Kjachta auf dem Platze verkaufen, und

aus dem Erlös die den Konfiskanten gesetzlich zukommende Be⸗

lohnung zahlen zu lassen; die Gold- und Silber-Münzen aber,

in sofern die Confiscations-Gebühr dafür besonders beigetrieben

werden konnte, vollständig, im entgegengesetzten Falle aber, nach

Abzug der einen Hälfte für jenen Zweck, nur zur Hälfte an

die Rentereien abzuliefern.

Durch Publication des auswärtigen Handels-Departemens vom 18. Sept. d. J. ward verordnet, daß der im Tarif nicht benannte

Artikel: Eingedickte Bittersoole (von Salzsoole) zum Verbots⸗ Artikel Sa! CGaralinense, und Näatrum nitricum oder Nitras Sodae

zum Verbots-Artitel: Gereinigter Salpeter gerechnet werden soll.

Schweden. Die Norwegische Regierung zu Christianig hat unterm 16. Sept. d. J. bekannt gemacht, daß, in sofern nicht unvor— hergesehene Hindernisse eintreten, in der ersten Hälfte Rovembers d. J. auf dem nordwestlichen Theile des niedrigen Landes Lister ein neues Blinffener angezündet werden soll. Daffelbe, genannt

Gennara⸗Hong⸗Feuer, wird jede Minute einen Schein werfen und

seewärts in einer Entsernung von A 35 Seemeilen sichtbar seyn. In Verbindung mit demselben wird auf Varnäs, auf der westlichen Seite des Einlanfs durch das Listerfjord, Fleckefjord und Fäddefjord ein kleineres und festes Fener angezündet werden, zur Leitung der Seefahrer, welche bei Nachtzeit ihren Weg in jener Fjorde suchen müssen, und seewärts auf 1 2 Seemeilen sichtbar. Eine speziellere Beschreibung beider Feuer wird noch vorbehalten.

Dieselbe Regierung benachrichtigt unterm 17. Sept. d. J. das Publikum von der seit dem 1. Stpt. d. J. geschehenen Einziehung des bisherigen Leuchifeuers auf Apdenäs am Drontheimer Fahr— wasser, und Anzündung eines neuen Feuers auf der Höhe oberhalb im S. O. vom alten Leuchihause, und 112 Fuß über dem Meeres⸗ spiegel. Dieses leuchtet gegen das Fahrwasser von W. * R. durch N. bis O. und der auf 2 Seemeilen seewäris sichtbare stärkste Schein fällt in W. „M N. Gegen das Drontheim Fjord leuchtet das Feuer von S. O. durch S. nach S. W. und sein siärkster bis auf 3 See⸗ meilen sichtbarer Schein fällt bier in S. DO. Zwischen O. und S. O oder durch à Kompaßstriche sieht man mitten ju Fahrwasser das Feuer gar nicht wegen der Höhe auf der Apdenäs-Spitze; je näher aber dem Lande auf der östlichen Seite des Fjords, desto klei— ner der dunkele Winkel. Die seichteste Stelle des Aydenäs⸗Wassers, mit nur 9 Fuß zur Ebbezeit, liegt, vom Feuer abgerechnef, in O. z. N. auf, dem Kempasse. Die neue Beleuchtung wird, wie die vorige, alljäihrlich vom J. Sept. bis 15. April dauern, in den Sommer-Mo— naten cessirend.

Dänemarf. Die Dänischen Herjogtbümer haben gleiches Maaß

und Gewicht erhalten, und soll namentlich die Seeländisch: Tenne ö. nnn, ganz ausschließlich beim Messen des Korns gebrancht verden.

Laut Bekanntmachung der Königl. Finanz-Deputirten vom 9. Sept. d. J. werden, zum Theil um dem auf Island fühlbaren

——

Mangel der Scheidemünze abzubelfen. 2— 3 1 Reichsbank Schil— lingsstücke zu 21 Rthlrn auf die Mark fein ausgemünzt, und sell diefe Scheidemünze in Dänemark und den Herzogthümern Schleswig und Hoistein bei allen Zahlungen in Silber-Münje, nach dem Werthe, auf welchen sie lautet, zwar gesetzlichen Cours haben, jedoch Niemand verbunden seyn, mehr als z2 Rbthir. auf einmal davon in Zahlung anzunehmen.

Die Dänische Handels Zeitung euthält einen interessanten, auch durch die Hamb. Börseuh. Zeitung Nr. 7347 im Auszuge mitgetheil⸗ ten Bericht über die aus dem Königl. Britischen Geheime⸗Raths-Be⸗ fehle von J. April v. J. wonach Däuischen Schiffen erlaubt ward, die Produfte und Waaren des eigenen Landes in alle Brili⸗ schen Kolonteen einzuführen, und aus diesen Kolonieen wiederum Waa—⸗ ren nach allen Ländern, mit Ausnahme des Britischen Reichs, zu er— portiren entsprungene, für den Verkehr recht günstig sich gestal⸗ tenden Verhältnisse.

Deutschland. Hanno ver. Das Königl. Ministerium hat das Verhältniß der durch Gesetz vem 19. August d. J. festgestellten Maaße und Gewichte des Könizreichs zu denen der Nachbarstaaten und Frankreichs bekannt gemacht. Hiernach sind z. B. 289,15 Millimeter 1 Bremer Fuß Cost Hannöversche Fuß, die Bremer Elle Lie HPannöversche Fuß O Motcor Hannöversche Ellen, l, oßssz9 Hannör. Pfunde J Pfund Bremer Handels-Gewicht, l,oos4o Hannöversche Pfunde 1 Pfund Bremer Krämer⸗Gewicht n. . mn

Mecklenburg-Schwerin. Der zwischen diesem Großherzeg⸗ ihum und der Krone Frankreich, in Erneuerung und Verbesserung des längst abgelaufenen Traktats vom Jahre 1779, unterm 19. Juli d. J. zu Paris abgeschlossene, und am 8. Okt. d. J. zu Schwerin publizirte Handels- und Schifffahrts-Vertrag enthält folgende wesent— liche Bestimmungen:

1) Französische Schiffe, direkt und beladen aus irgend einem Französischen, oder in Ballast aus irgend einem Hafen kommend, follen in den Mecklenburgischen Häfen vom Tonnengelde ganz befreit sepn, und hinsichtlich aller übrigen sowohl für Staats- als Privat Nechnung erhobene Schiffs-Umgelder den Rational-Schiffen gleich behandelt werden. Mecklenburgische Schiffe direkt und beladen aus Mecklenburgischen, oder in Ballast, gleichviel aus welchen Läfen nach Frankreich kommend, sollen daselbst in allem, was die Erhebung der Schiffs-Abgaben betrifft, den Französischen Schiffen völlig gleichge— halten werden, und von allen auf fremde Schiffe etwa gelegten un— terscheidenden Abgaben durchaus befreit seyn.

2) Die Produlte des Bodens und der Manufukturen Frank- reichs, direkt nach Mecklenburg eingeführt, bleiben befreit von jeder Mehrabgabe (3urtaxe), namentlich von der um 89 pCt. böheren Ac— cise, welche auf die für fremde Rechnung eingeführten Waaren in Mecklenburg gleichförmig gelegt ist. Eben so werden Mecklenbur— gische Produkte und Manufakte, direkt in Mecklenburgischen Schiffen nach Frankreich verführt, von der daselbst auf Einfuhr in fremden Schiffen gelegten Mehrabgabe frei seyn. Der Beweis des Ursprungs der Waaren wird durch Certifikate der resp. Kon uln oder Orts⸗ Obrigkeiten im Einschiffungshafen geführt. Art und Quantität der hiernach jährlich in Frankreich admissiblen Mecklenburgischen Produkte

bezeichnet vorläufig die Beilage, unter Vorbehalt tünftiger gemein—

schaftlich etwa zu beliebender Erweiterung ihres Inhalts.

3) Die Ausfrachtungen, welche von den Häfen des cinen der beiden Staaten durch die Schiffer des andern vorgenommen werden, sollen, ohne Rücksicht auf den Bestimmungsort, von jeder Mehr⸗ abgabe, und insbesondere von der in Mecklenburg auf den durch fremde Schiffe bewirkten Anfrachten ruhenden Abgabe von 16 Schill. pro Last befreit seyn. Die Bersender sollen alle Vortheile, Prämien, Rückvergütungen und senstige Vergünstigungen genießen, welche für die unter Ratonal-Flagge stattfindenden Anfrachtungen bewilligt sind.

A) Als Mecklenburgische Schiffe sollen solche angesehen werden, deren Eigenthümer und Offiziere Mecklenburgische Unterthanen sind und deren Bemannung wenigstens zu 23 aus Mecklenburgern oder Unterthanen jedes anderen zum Deutschen Bunde gehörigen Staats besteht, mit welchen Frankreich sich anderweitig, in Beziehung auf Handel und Schifffahrt, durch ähnliche Stipulalionen, als der gegen— wärtigen Convention zum Grunde liegen, verbinden möchte. Als

j Französische Schiffe sind solche anzusehen, deren Eigenthümer und 2) Das in Kjachta zur Ausfuhr verbotene konfiszirie Kupfer- genth geld, vom Münzfuße zu 22 Rubel aus dem Pud, nicht ferner

fffiziere Franzosen sind und deren Bemannung mindestens zu 23 aus Französischzn Seeleuten besteht.

53) Befrachtete Schiffe, welche während ihrer lleberfahrt von einem der beiden Staaten zum anderen in einen oder mehrere Zwischen— Häfen eingelaufen sind, bleiben der durch gegenwärtige Conventien stipulirten Begünstigungen theilhaftig, dafern nur ihr Einlaufen da— selbst nicht zu irgend einem Handelsgeschäft Verantassung gegeben hat, was durch Certifikate resp der in den fraglichen Zwischen-Häfen

n. residirenden Konsuln des Staats, wohin die Schiffe bestimmtesind 3) Desgleichen die in Kjachta lonfiscirten verbotenen Waaren, che —ͤ wie auch Gold und Silber-Münzen, ferner nicht dem Irkuz kischen Civil-Gouverneur zu überschicken, sondern die Waaren

oder, in deren Ermangelung, der Orts-Obrigkeiten bescheinigt wer— den muß.

6) Die Vortheile gegenwärtiger Convention kommen auch den Schiffen des einen der beiden Staaten zu Gute, welche, befrachtet oder nicht, in einem Hafen des anderen Zuflucht suchen, ohne Han-—= delsgeschäfte daselbst zu treiben, auch nicht länger, als für den Zweck nöthig, daselbs verweilen. 237

7 Se. Königl. Hoheit der Großherzog, in Anerkennung der aus vorstehenden Stipulationen für die Mecklenburaischen Unterthanen

mannigfach hervorgehenden Begünstigung, verpflichtet sich, den Be—

rag der in seinen Staaten jetzt bestehenden Ein-, Aus-, Durchgang -,

Verbrauchs- oder anderen Abgaben auf Französische Produkte des Bodens und der Industrie nicht zu erhöhen, deren keine neue an— zuordnen, der freien Einführung und dem Umsatz dieser Predukte weder Beschränkungen noch Gränjen zu setzen, kurz, sie den Meckien— burgischen Produkten in jrder Hinsicht gleichzustellen.

8) Außerdem sollen Franzosen bei Erwerbung des Bürgerrechts im Großherzogthum keinen anderen und höheren Abgaben, als Meck— lenburgische Unterthanen, unterworfen seyn, auch hinsichtlich der jähr⸗ lichen Abgaben und bürgerlichen Lasten völlig gleich mit den letzieren“ behandelt werden.

9) Die Franjösischen Konsuln und Konsular-Agenten in Meck-. lenburg sollen die selben Freiheiten, Privilegien und Immunitäten zu genießen haben, wie die der daselbst am meisten begünstigten Na— tion: die Mecklenburgischen Konsuln 4 in Fraufreich aber alle durch Gesetz, Reglement oder Herkommen festgesteüten Freiheiten, JFmmmuni— täten und Privilegien.

10) In Strandungsfällen der Schiffe des einen Staats an den Küsten des anderen sollen die Berge-Anstalten durch die Konsuln ze. der Nation geleitet werden, welcher das Schiff angehört, versteht sich ohne Ausschluß der aus irgend einem Grunde etwa nöthigzen Assi⸗ stenz der Orts-Obrigkeien. Geborgene Güter sollen keinen Abzaben unterworfen seyn, außer in sofern sie etwa zum Verbrauch eingeführt werden möchten.

19 Heimfalls-Recht und Abzugs-Recht sind und bleiben in Mecklenburg zu Gunsten der Franzesen, wie in Frankreich zu Gun— sten der Mecklenburgischen Unterthauen, aufgehoben.

12) Gegenwärtiger Vertrag ist vorläufig auf 10 Jahre geschlos— sen, dauert aber auch dann noch stillschweigend fort bis 12 Monate nach abgegebener Erklärung des Gegentheils durch einen der kontra— hirenden Staaten.

13) Ratifications-Klaufel.

Beilage zu Art. 2 des vorstehenden Vertrages.

1) Getraide in unbestimmter Quantität,

2) Stabholz desgl.,

z Oelsaamen und daraus bereitete Oele, auch trockne Hülsen— früchte zum jahrli hen Kollcklib-⸗Betrage von 000 Schiffstonnin.

A) Hanf, Flachs und Wolle zum jährlichen Koleftiv-Betrage von 3006 Schiffstennen.,

3) Butter, Käse, Pökelfleisch und andere Eßwaaren zum jährli— chen Kollektiv⸗Betrage von 10090 Schiffstounen.

Eine von der General-Zoll⸗Verwaltnag zu Paris, für Ansfäh⸗ rung und Anwendung des vorstehenden Vertrags durch ihre Unter—

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