1837 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Engländer sich freiwillig beeilt hätten, die Bevoͤlkerung Irlands zu unterstuͤtzen, wie zum Beispiel im Jahre 1822, wo von dieser Seite eine halbe Million Pfund Sterling dargebracht worden sey. Und so werde England auch jetzt, wie sehr es auch uͤber die niedrige Undankbarkeit, mit der ihm von selbstsuͤchtigen, charakter⸗ und herzlosen Verräthern gelohnt werde, entruͤstet seyn muͤsse, Irland gewiß Gerechtigkeit zu Theil wer— den lassen, wenn auch nicht im Sinne O'CLonnell's. Es werde fuͤr den irregeleiteten Armen sorgen, den seine huͤlflose und ver— weifelte Lage bisher zum Werkzeuge des a gs, gemacht . werde eine vernuͤnftigere Gegenseitigkeit in das Ab— hängigkeitsverhaͤltniß zwischen Grundbesitzern Und Pächtern in Irland bringen; es werde allmaͤlig Maßregeln zur Sicherung von Leben und Eigenthum gegen Gewaltthätigkeit und Raub treffen und die Herrschaft der Gesetze wiederherstellen; es werde die große Festung der reformirten Religion innerhalb sei⸗ ner eigenen Graͤnzen so in Stand setzen, daß sie ihrem besten Außenwerk, der Anglikanischen Geistlichkeit auf der Schwester— insel, zu gehöriger Vertheidigung dienen koͤnne; es werde end— lich dem Irländlschen Volke den noͤthigen Unterricht gewaͤhren, ohne ihm Grundsaͤtze einzuimpfen, durch die alle buͤrgerlichen und gesellschaftlichen Rechte zerstoͤrt wuͤrden, und auf diese Weise werde Irland Gerechtigkeit erlangen, freilich nicht O'Connell's Gerechtigkeit, auch nicht aus dessen Handen, und eben so wenig aus denen der jetzigen Minister, sondern von den weisen und männlichen Rathschlägen einer konservativen Verwaltung, wenn Wilhelm 1V. noch einmal zu der gesetzmäßigen Gewalt seiner Vorfahren griffe und sich andere Rathgeber waͤhlte.

Der Glasgower Courier sagt ironisch, der dortige Stadtrath hahe sich dadurch, daß er sich geweigert, Sir R. Peel das Buͤrgerrecht zu verleihen, unsterblich gemacht, fuͤgt jedoch zum Trost fuüͤr die Konservativen hinzu, sie mochten bedenken, daß man es noch vor drei Jahren uͤber einen solchen Vorschlag in Glasgow kaum wuͤrde zur Abstimmung haben kommen lassen, während er jetzt doch unter 31!' Stimmen schon 12 fuͤr sich gehabt. Die Times äußert sich uͤber die Verwerfung dieses Antrages folgendermaßen: „Es giebt zweierlei Ar—˖ ten, wie uszeichnungen erwiesen werden können. Die erste und natuͤrlichste ist die Huldigung, welche Wuͤrde und Einsicht einigen ihre Mitwelt uͤberragenden Maͤnnern zol— len, deren außerordentliche Eigenschaften allgemeine und aufrich—⸗ tige Hochachtung gebieten. Der andere Beweis von Auszeich— nung, der solche Eigenschaften in ein noch glaͤnzenderes Licht 6e. ist der, wenn alles Lobliche beschimpft, wenn politische

roͤße mit Schmach uͤberhäuft wird, denn in diesem Fall kann man sicher seyn, daß das solchergestalt verunglimpfte Individuum die staͤrksten Anspruͤche auf die Achtung seiner Mitbuͤrger hat. Man betrachte zum Beispiel die Impertinenz der Leute, die sich den Stadtrath von Glasgow nennen. Sir Robert Peel, der die Auszeichnung, welche ihm durch seine Wahl zum Lord-⸗Rek— tor der Universstät Glasgow zu Theil geworden, weder ahnte noch wuͤnschte, hat unserer Ansicht nach sehr weise daran ge— than, daß er sich bereit finden ließ, den Freunden der Ver— fassung im noͤrdlichen Theil dieses Reiches eine Gelegenheit zu geben, sich um den vordersten Kampen der konservativen Sache zu sammeln. Sir Robert wurde nicht, wie die Todfeinde der Verfassung es gern glauben machen wollen, von Solchen ein— geladen, die aus seibstischen oder persoͤnlichen Beweggruͤnden von der Zusammenkunft mit einem großen politischen Fuͤhrer gewinnreiche Auszeichnung für sich hoffen konnten. Nein, der sehr ehrenwerthe Baronet wurde nach der zweiten Stadt Nord— Britaniens von der Jugend, von der gebildeten Jugend Glas— gow's, eingeladen, also von einer Klasse, die man doch wohl nicht nur als gi e nn nn des patriotischen Enthusiasmus ihrer Jahre und Stellung, sondern ohne Uebertreibung auch als Repraͤsentantin der Ansichten und Gesinnungen ihrer Väter und ihrer natuͤrlichen Leiter gelten lassen darf. Dies wird durch den Eifer, welchen die Glasgower Kaufleute bei der Sache zeigten, zur Genuͤge bewiesen. Es ist im gan— zen Reiche bekannt, daß der Reichthum, die Achtbarkeit, kurz

seder Einfluß, durch welchen Glasgow Beruͤhmtheit erlangt hat Kollegial-⸗Beamten und Landrichter gehört und sofort bezüglich des Dienst⸗

und sie zu behaupten hoffen darf, es ist allgemein bekannt, daß dies Alles einen Bestandtheil der konservativen Macht bildet und Sir Robert Peel mit herzlichem Willkommen begruͤßen wird. Diesem gegenuͤber sehen wir nicht etwa das erfahrene Alter, nicht die wohlhabende und unternehmende Klasse, nicht die hochherzige feurige Jugend, sondern eine Majoritäaͤt von

Sieben im Stadtrath. Sir R. Peel, ehemaliger und wahr⸗

scheinlich baldiger naͤchster Premier⸗Minister von England, wird durch eine Majoritaͤt von Sieben als des Anspruchs auf Glas— gow's Buͤrgerrecht unwuͤrdig verworfen. Ist das nicht ein po—⸗ sitisches Kompliment fuͤr den sehr ehrenwerthen Baronet? Al— les, was achtbar ist in Glasgow, hat sich um die Standarte des Konservatismus gesammelt. Der Kämpe dieses Konserva—⸗ . in Schottland eben so wie in England ist Sir Robert Heel . Die letzten New⸗Yorker Zeitungen berichten, daß die Einfuhr von Silber aus Mexiko und Cuba uͤber New⸗Orleans, wo der Geldmarkt ein besseres Ansehen gꝛwann, in die Verei— nigten Staaten in diesem Spaͤtjahr sehr groß sey; kaum er— scheine eine Zeitung in New⸗Orleans, worin nicht die Ankunft von einigen Tausend Dollars gemeldet wuͤrde. Am 11. No— vember erhielt das Haus de Sizardi und Compagnie 120,909 Dollars aus Havana, nachdem es erst kurz vorher 50, 000 empfan⸗ gen hatte. Vom 15. Oktober bis zum 11. November hatte die Einfuhr aus Mexiko 446,187 Dollars und 120 Barren betra— gen, und 309,006 Dollars wurden täglich aus Tampico erwar— tet. Eine Zeitung bemerkt, es sey nicht unwahrscheinlich, daß bei dem sehr unsichern Zustande des Verkehrs von New⸗Orleans mit den Häfen Mexikes in Folge der Texianischen Kapereien die Havana das kuͤnftige Entrepot fuͤr diesen Verkehr werden durfte, wobei nur, wie jenes Blatt meint, für die Kaufleute theils der große Umweg, theils die Ausfuhr, Abgabe in Havana sehr beschwerlich seyn und es schimpflich erscheinen wuͤrde, wenn die Regierung der Vereinigten Staaten nicht den Handel ihrer eigenen Kaufleute zu schuͤtzen wuͤßte In den Zeitungen der Vereinigten Staaten werden laute Beschwerden uber die Ein— fuhr⸗Abgabe von Kohlen gefuͤhrt, die der Kongreß in seiner letz= ten Session beschlossen. Sie wird fuͤr einen Verstoß wider die Staatstlugheit erklärt, da bei der zunehmenden Theuerung des Holzes Sieinkohlen das Haupt-Feüerungs⸗Material in den At— lantischen Städten geworden ist, und da die Union bei ihrem zroßen Einnahme⸗Ueberschuß keiner neuen Abgaben bedarf.

Nieder Csande.

Aus dem Hagg, 31. Dez. Der Königl. Preußtsche Ge— sandte am hiesigen Hofe, Graf von Wylich und Lottum, hatte 3 ein glaͤnzendes Ballfest veranstaltet, dem auch Ihre * nigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Oranien,

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so wie der Prinz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande beiwohnten·

Sonntag ist beim Doel auf Belgischem Gebiete eines un⸗ serer Kanonenbste verungluͤckt, und unsere Zeitungen ruͤhmen die menschenfreundliche Huͤlfe, womit bei dieser Gelegenheit die Belgischen Militairs erwidert haben, was von unserer Seite den Belgiern so oft in ähnlichen Faͤllen erwiesen worden ist.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 27. Dez. Den ersten Weihnachts⸗Abend brachte die Koͤnigl. Familie und der Hof bei Ihrer Majestaäͤt der Koͤ— nigin zu.

Die Svenska Minerva wirft die Frage auf, warum der Hof nicht nach dem Tode Karl's X. Trauer angelegt habe.

Christiantia, 22. Dez. Staatsrath Fasting hat den Be— fehl erhalten, nach Christiania zuruͤckzukehren, in die Norwegi⸗ sche Regierung einzutreten und die Leitung des Marine⸗Depar— tements zu uͤbernehmen, wogegen Staatsrath Schonboe densel⸗— ben als Mitglied der Norwegischen Staatsrath-Abtheilung in Stockholm abloͤsen wird.

Se. Maj. der Koͤnig haben befohlen, daß der Beschluß des Storthings, betreffend die Ausgaben fuͤr die Marine in den drei Jahren vom 1. Juli 1836 bis zur selben Zeit 1839, zur Norm dienen solle. Zugleich haben Se. Maj. mehrere Beschluͤsse des Storthings in Betreff verschiedener Abgaben, der Einfuͤhrung eines neuen Landbuches u. s. w. sanctionirt; dagegen haben Se. Maj. nicht fuͤr gut befunden, den Beschluß des Storthings, welchen die Aufhebung der Bestimmungen wegen der Verthei— lung der Stjuts-⸗Abgaben auf die Matrikelschuld des ganzen Reichs, so wie die Uebernahme mehrerer anderer Ausgaben von Seiten der Staatskasse betrifft, zu sanctioniren.

Am 20. 21. und 22sten wurden im Storthing die Berathschla⸗ gungen uͤber das Ausgabe-Budget vorgenommen. Eine Summe von 1600 Sp. wird zu Reparaturen der Gefaͤngniß⸗Lokale bewil⸗ ligt. Der Antrag des Comité, daß die auf dem außerordentli— chen Budget aufgeführte Summe von 1900 Sp. fuͤr die Straf—⸗ Anstalten nicht bewilligt werden mochte, gab zu ziemlich weitlaͤuf⸗ tigen Debatten Anlaß, wobei dieselbe zuletzt mit 52 gegen 39 Stimmen durchging. Der Antrag des Comité, daß 27, 000 Sp. Thlr. als Zuschuß zur Universitaͤt bewilligt werden moͤch— ten, ward in allen einzelnen Punkten ohne Veranderung ange nommen.

Dent ssch l ag n d.

Munch en, 29. Dez. Ein hier eingetroffener Courier

brachte uns die höchst erfreuliche Nachricht, daß JJ. MM. der Koͤnig und die Koͤnigin von Griechenland, auf Ihrer Reise nach Griechenland, am Sonntag den 1. Januar hier eintreffen werden. Se. Maj. haben geruht, dem Staats⸗Minister des Innern, Fuͤrsten von Wallerstein, das Portefeuille des Kriegs-Ministe⸗ riums interimistisch bis zur Allerhoͤchsten Ernennung eines Kriegs⸗Ministers zu uͤbertragen.

Folgendes ist der vollstaͤndige Inhalt einer so eben erschie— nenen Koͤnigl. Verordnung, die Geschaäfts⸗Vereinfachung bei der innern Verwaltung i, ,.

„Ludwig ꝛc. Seit Unsrer Thronbhesteigung ist Unser unablässi⸗ ges Bestreben auf Vereinfachung der Geschäftsformen und auf Her— beiflihrung eines Gründlichkeit und Raschheit verbindenden Geschüfts, betriebes gerichtet. Verschiedene zu diesem Zwecke bereits getroffene Anordnungen blieben auch nicht ohne theilweisen Erfolg. Die Un⸗ vollständigkeit ihres Gesammt-⸗-Ergebnisses aber bestätigte täg⸗ lich mehr die große Wahrheit, daß bloße Kompetenz⸗Ver⸗ änderungen der Aufgabe nicht genügen, und daß nur eine das Wesen der Angelegenheiten erfassende, die todte Kontrolle der Dinte und des Papiers durch die lebendige Kontrolle des Auges und Wortes ersetzende Maßregel den Vollbegriff jener Geschäftsver⸗ besserung zu sichern vermag, welche den sehnlichsten Wunsch Unsers Vaterherzens bildet. Dieser Ucberzeugung gemäß haben Wir von allen Einzelheiten der bestehenden Normen Allerhöchst persönliche Kenntuiß genommen, die Wünsche, Anträge und Urtheile bewährter Verwaltungs- Angestellter aller Kategorieen, insbesondere auch erfahrener

bereiches der inneren Verwaltung beschlossen und verordnen, was folgt: A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die bisherige Uebermachungs⸗ weise der Geschäfts-Behandlung und des Vollzugs-Verfahrens unter— geordneter Stellen und Behörden mittelst steter Erholung von Aus—

weisen und Vollzugs⸗-Anzeigen tritt bezüglich der inneren Verwaltung

mit dem Tage des Erscheinens gegenwärtiger Verordnung außer Wirksamkeit. II. Dagegen wird, von demselben Tage anfangend, das von Uns in verschiedenen Zweigen des öffentlichen Dienstes, und namentlich auch in dem Unterrichtswesen und in dem Baudienst, also in zwei der wichtigsten Zugehörungen im Bereiche des Innern mit unbedingtem Erfolge eingeführte Spstem lebendigen Geschäfts— Verkehrs und persönlicher Visttationen auf die gesammte innere Ver⸗ waltung übertragen. III. Demzufolge hat nicht nur jeder Ge— neral-Commissair und Regierungs⸗-Präsident gemäß Unserer Aller— höchsten Weisung vom 21. Jan. 1833 jährlich alle n Ih. des ihm anvertrauten Kreises zu besuchen und mit der vorschriftsmäßigen Inspection der Distrikts-Behörden auch die jeweils wünschenswerthen distriktiven und örtlichen Ermittelungen zu verbinden, sondern auch jöihrlich durch den abgeordneten Regierungs⸗Direktor, oder durch ab⸗ geordnete Kollegial-Mitglieder, vier Distrikts⸗-Polizei⸗Behörden und Polizei-Bezirke in allen ihren Einzelheiten mit unbedingtester Genauig⸗ keit visitiren zu lassen. IV. Ferner hat Unser Staats⸗Minister des Innern sich je binnen zwei Jahren mindestens einmal an jeden Regierungssitz zu be⸗ geben, daselbst von dem Geschäftsstande und Geschäftsbeiriebe persönlich Kenntniß zu nehmen, die ihm wünschenswerth scheinenden Aufschlüsse unmittelbar aus den Akten zu erholen oder erholen zu lassen, die zur mündlichen Vorbringung ihrer Anliegen sich meldenden Personen ju hören, ihre Anbringen zu bescheiden, oder der gehörigen Einleitung zu übergeben, nach Befund in Begleitung des General— Commissairs und Regierungs⸗Präsidenten einzelne administrativ wich⸗

tige Punkte des Kreises zu besichtigen, und ÜUns über das Ergebniß

unmittelbare Rechenschaft abzulegen. V. Auf diese persönlichen Zu⸗ sammentritte sind sowohl von Seiten der besichtigenden höheren Staats⸗Beamten, als mit deren Zustimmung von Seiten der besich⸗ tigt werdenden Stellen und Behörden solche Gegenstände zu verta⸗ gen, deren Aufschub im Einklange mit den bestehenden Gesetzen, unbeschadet der öffentlichen und Privat-Interessen, zulässig er⸗ scheint, und durch deren mündliche Besprechung umfassende Einlei⸗ tungen wesentlich vereinfacht oder nach volleudeter Instruirung eitraubende Erörterungen beseitigt werden können. VI. Die schriftlichen Rechenschafts-Ablagen haben sich demzufolge, so weit nicht Gesetze oder Verordnungen ausdrücklich ein Anderes bestimmen, in der 561 auf den nach 5. 79 Unsrer Allerhöchsten Verordnung vom 17. Dejember 1825 mit größter Sorgfalt und Vollständigkeit h erstattenden dreijährigen Rechenschafts⸗-Bericht zu heschränken. In em Laufe der dreijährigen Periode nöthig werdende Aufschlüsse aber sind, wo immer möglich, ohne weitschweifende Schreibereien durch Einforderung der erledigten Akten, also durch Selbst⸗Einsichts nahme von der Sachenlage und durch Selbst-Extrahirung zu erholen. II. Keine vorgesetzte Stelle soll aus Anlaß von Einzeln⸗-Geschäften Rückfragen über Gegenstände verfügen, deren Lösung sich bereits in den Akten dieser Stelle, und namentlich in der nach §. 76 Unsrer Al⸗ lerhöchsten Formations⸗Verordnung vom 17. Dez. 1825 nunmehr allent—⸗

halben hergestellten, und sowohl aus Anlaß des dreijährigen Rechen.

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schafts-Berichtes (5. 6 Unsrer Allerhbchsten Verordnung vom 17. De 1825, als in der Zwischenzeit mittelsi Vormerkung einkommendei Spezialaufschlüsse steis evident zu haltenden statistischen Sammlungen niedergelegt sindet. VIII. Eben so sind Zwischen⸗Bescheide 1nd Zu, schen-Enischließungen da sorgfältig zu vermeiden, wo die alsvenldige Erledigung des Gegenstandes nicht erweisbar unmöglich ist. Namtét—

lich hat das sogenaante bloße Nummernbeseitigen unter keiner Vor,

aussetzung ferner einzutreten. 1X. Prinzipielle Entscheidungen unn Weisungen sind zu generalisiren und hierdurch, so wie durch Einverlen bung derselben in die Generalien⸗Sammlung, ist sowohl widersprechen, den Lösungen derselben Frage, als wiederholten Schreibereien entsprechem

vorzubeugen. X. Hinwieder haben die Unterbehörden und Zwischensiellen

ihrerseits Anfragen bezüglich der Lösungsweife solcher konfreier Falle zu vermeiden, für welche die nächste vorgesetzte Sielle die Eigenschaßt einer entscheidenden Instanz an sich trägt. XI. Rekurse seder Art sind bei der einschlägigen ersten Instanz gegen schriftlichen Empfang schein einzureichen, und sofert im vorgeschriebenen Instanzen wege unter alsbaldiger Anfügung der einschlägigen Akten, dann der emma nöthigen Erläuterungen an die Rekirs-Justanz zu befördern. Die Unter-Behörden fowohl, als die etwaigen Zwischenstellen, bleiben bel den als dringend bezeichneten Gegenständen dieser Art für jeden n

Maximum von A Tagen und bei sonstigen Rekursen für jeden das R

rimum von 8 Tagen überschreitenden Aufschub verantwortlich. Eb so bleiben selbe gehalten, dem Einreichenden oder dessen Mandatar llber den Tag des Eintreffens und der Weiterbeförderung mündlich und auf Begehren schriftlich Aufschluß zu ertheilen oder ertheilen zu lassen.

XII. Nichtigkeits⸗Beschwerden greifen auch in dem nicht administratnn

kontentiösen Bereiche der inneren Verwaltung nur wegen mangelnde Jurisdiction und Citation Platz. In allen übrigen Fällen sind gt— en die Entscheidungen der gesetzlich oder verordnungsmäßig festgt— etzten letzten Instanz lediglich nachträgliche, auf dem Instanzenzuge einzureichende und von hieraus nach Andeutung der Ziffer M. gegen wärsl⸗ ger Weisung e ,. Beschwerden zulässig. Xill. Anonyme Ph schwerden und Anzeigen sind alsbald zu vernichten, und dürfen weder fon mell noch materiell auf das Urtheil des betreffenden Beamten ein wirkz XIV. Unterzeichnete Beschwerden sind einerseits mit aller Streng andererseits aber auch mit unbedingter Offenheit und mit gleih mäßiger Beschirmung des Beschwerdefübrers gegen etwaige Verfth— gung und Einschüchterung, und der betreffenden Behörde gegen um, gercchte oder vorschnelle Gefährdung ihrer Dienstes Ehre, zu sichem XV. Mündliche nicht sogleich im ersten Augenblicke, als gesetz? um verordnungswidrig oder ungegründet sich darstellende Aubringen minder bemittelter Unterthanen sind bei Unseren Kreisstellen sowohl als bei Unserem Staats-Ministerium des Innern, durch eine dan bestimmte geschäftskundige Person, kurz, aber erschöpfend und sa gemäß aufzunehmen, und sofort nach Maßgabe dienstlich Ordnung, ohne alle Rücksicht auf Stand und Vermögen und m sorgfältiger Erwägung der Thatsache zu erledigen, daß jeder Bahä gleiche Recht auf Schutz und auf gründliche Behandlung seing Angelegenheiten besitzt, und daß scheinbar geringfügige Gegenständ für das Loos des Armen oft oben so entscheidend sind, als für dei Reichen Aussprüche über Hunderttausende XXI. So gern wir Un sere General-Eommissaire und Regierungs⸗-Präsidenten im Einklang mit 5. 133. Unserer Allerhöchsten Verordnung vom 17. Dez. 1825 aug fortan ermächtigen, die Ansicht der Regierungs-Kollegie n auch übe einzelne, dex kollegiglen Behandlung nicht zugewiesene Gegenstände, vernehmen, so sehr müssen Wir erwarten, das Koilegialpersonal nicht diy ein Uebermaß rein konsultativer Berathungen von Besorgung der eich lichen Referats⸗Arbeiten behufs einer Beschäftigung abgezogen zu ssu, welche wohl zur persönlichen Beruhigung des Rath begehrmhzä Staats⸗Beamien dient und bei . Fragen, dann bei he⸗ genständen von besonderer Wichtigkeit mit wesentlichen Vorthch sen verknüpft ist, durch welche übrigens Zeug der ausdrücklichen W stimmung des erwähnten §. die persömiche Verantwortlichkeit da Kreis-Vorstandes in keiner Weise gemildert wird. XVII. Gleh ches findet auf die mit mehreren Reben⸗Beamten versehenen Unten Behörden rücksichtlich jener Gegenstände statt, welche nicht dutz Gesetze und Verordnungen der kollegialen Erledigung ausdrücklt untergeben sind. XVIII. Die in den Geschäftsrreis mehrtrn koordlairter Stellen und Behörden der innern Verwaltung ei schlagenden Geschäfts-Vorkommnisse sind, in sofern nicht bestehen Gesetze ausdrilcklich ein Anderes bestimmen, gemeinsam, und zw wo immer möglich, in periodischen Zusammentritten zu besprech̃n jedenfalls aber mittelst gemeinsamem Berichte oder Entschließmm zur Erledigung zu bringen. IX, Dem Geschäfte ist allenthah die so näthige, mit wahrer Gründlichkeit wohl vereinbare, und; häufig Wohl und Wehe ganzer Familien, ja ganzer Gemeinden dingende Raschheit zuzuwenden. In ver Regel darf kein Gegz stand später als 4s Stunden nach seiner Einreichung zu Händen ig von dem Vorstande festgesetzten Bearbeiters gelangen. Eben so dürfenn der Regel bezüglich keines Ausfertigungs-Entwurfs mehr denn zzem̃ 24 Stunden zwischen dem Expediatur und oer wirklichen Expedition, wnn der Rückgabe des betreffenden Aktes an die Registratur, verstmt chen. Jedes dieser Einrichtung möglicher Weise entgegenstehe Hemmniß ist alsbald, und um so mehr zu beseitigen, als die g dem Unterpersonal zugehende vermehrte Mühe, durch Beseitigun alle Ordnung zerstörenden und Schreibereien ohue Ende verursamm den Adpriorirens mehr denn aufgewogen wird. XX. Uebrigen k der Geschäftsgang allenlhalben mit der erforderlichen Tiefe aich d möglichste Einfachheit und Ratürlichkeit zu verbinden, Pedimi uicht minder als Oberflächlichkeit zu vermeiden, nichts der Benn dung Bedürfendes unaufgezeichnet zu lassen, nichts mündh Abthubares, durch allzustrenges Festhalten an zum Theile veraltet Formen auf das Papier zu bannen. XXI. Ferner haben die schäftsformen sich genau nach dem Unserer Verwaltung vorgezeichmnz Geiste ernsten Hehl len zu richten, jedem, auch dem dürftig Achtung zu erweisen, die nur dem Monarchen zukommende Bi gung von Wohlgefallen und Zufriedenheit nicht minder als Zute weisung vor ergründetem Sachverhältnisse, und als die bisher ohne alle Auswahl gebrauchten Worte: „pflichtwidrig, pflichty sen“ zu vermeiden, und im Spenden der Anerkennung wie des dels und der Strafe jene höhere Würde zu bewähren, welche ah dem Borgesetzten Achtung und seinen Befehlen freudigen Gehorsan sichern vermag. XXII. Endlich sind die bei einigen Kreisstellen nech Uebermaaße üblichen, und das untergeordnete Personal zu einer ren Jagd nach Versäumniß⸗Entdeckungen, ja nicht selten zu 3 lungs⸗-Verspätungen veranlassenden Geldstrafen möglichst abzuß fen, und versäumte Vorlagen in der Regel durch Wartboten z holen, deren Abordnung an entfernte Aemter von zwischen gelth Orten aus erfolgen kann, deren Anwendung sonach den Veoh gleichhestlicher Kosten ohne die Rachtheile und ohne das Verlch förmlicher, in der Regel von Richtstaatsdienern dekretirten ode aus geschriebenen Strafen in sich schließt. Schluß fol

Der K. General⸗Adjutant, General⸗Major Fuͤrst Konz von Löwenstein⸗Wertheim, ist, dem Vernehmen nach, zun neral⸗Lieutenant ernannt worden.

Bei der nun eingetretenen Verminderung der Krach wird vom Neujahr an die Zahl der fuͤr die Brechruhr é stellten Aerzte vermindert werden, sedoch in jedem Distt he t dauernd ein , zur schnellen Hülfe in eintretenden Filler manent seyn. ie Versammlungen der Aerzte, welche . täglich stattfanden, werden kuͤnftig nur Mirtwoͤchs und Sun abends gehalten werden.

Vor einiger Zeit wurde

in hiesigen Blattern gem un einer hierher getriebenen Heerde Gaͤnse seyen 140 Stiüäin

Nähe von Munchen umgekommen. Man wollte die dem unserer Atmosphaͤre herrschenden Miasma beimessen. Mg auch der große Lowe in der hier befindlichen Akenschn 9j nagerie mit Tode abgegangen, und man will auch diesen de der boͤsen Luft zuschreiben.

Muͤnch en, 30. Dez. Seit einigen Tagen ist Herr 3. rungs⸗Praͤsident von Rudhart hler gegenwartig und hat, de

2 Irländer, 9 Griechen,

Ahtrage der Regierung

& .

nehmen nach, seinen zeitigen Uebertritt in den Griechischen Staats⸗ dienst in Ordnung gebracht. Er wird Se. Majestaͤt den Konig Otto unmittelbar nach Athen begleiten und dort einen Theil der Ge⸗— schaͤfte, wahrscheinlich die des Ministeriums des Innern, speziell äibernehmen. Das Erzkanzler⸗Amt wird, dem Vernehmen nach, aufgehoben, und da Herr von Rudhart nicht nur Adininistrator nd Staatsmann von Auszeichnung, sondern auch Gelehrter von gleichem Verdienste und des Altgrlechischen wohl kundig ist, so pird er, schen jetzt mit dem Studium der Neugriechischen

prache beschäͤftigt, bald im Stande seyn, in den Geschaͤften der Rigierung nur die Griechische Sprache zuzulassen und dadurch sene Mission um so leichter zu erfuͤllen, die darin besteht, dem ungen Monarchen eine rein Griechische, auf nationalen Formen und Maßregeln beruhende Regierung vorzubereiten. Uebri— ens bestaͤtigt es sich, daß Herr Graf von Armansperg schon vor sa⸗ Monaten um seine Ruͤckberufung nachgesucht hat.

Die elektrischen Versuche uͤber Cholera, Choleraluft und Kranke, deren vor einigen Tagen gedacht wurde, werden jetzt ach auf strengwissenschaftlichem Wege fortgesetzt, nachdem die Ilademie der Wissenschaften deshalb die Aufträge der Staats— Regierung erhalten und damit ihren Chemiker, den eben so er— sehrenen als thätigen Herrn Hofrath Vogel beauftragt hat. SFolgendes ist der heutige Stand der Brechruhr-Kranken in der Stadt und in den Vorstäaͤdten: Vom vorigen Tage 40, ugang 5, Summe 45; genesen 8, gestorben 2, in aͤrztlicher Behandlung verblieben 35.

Stuttgart, 31. Dez. Während des Kirchen-Jahres vom ersten Advent 1835 bis dahin 1836 wurden hier 1056 Kin— der geboren, worunter 53 todtgeborne und 2090 uneheliche, von welchen letzteren 127 nicht in die Stadt gehoͤren. Gestorben

sind: bo männliche und 529 wetbliche, zusammen 1119 Perso—⸗

nen; neun Personen erreichten das hohe Alter von 8.4 his 91 Jahren; getraut wurden 222 Paare. rankfurt a. M., 28. Dez. Se. K. H. der Kursuͤrst von Hessen, welcher vor kurzem hier anwesend war, befindet sich jezt in Hanau, und zwar dem Vernehmen nach unwohl. Wie man vernimmt, sind in der Nacht vom 24sten auf den 2zösten d. hier fuͤnf Soldaten die ganze Wachtmannschaft mit dem Wachtkommandanten von der Wache am Schaumainthor in ,, m . . a p Nach der vov kurzem erschienenen Preisliste der Zeitungen 9 1837 sind bei der Fuͤrstlich Thurn und e ern ost⸗Amts⸗ Zeitungs Expedition hier u. a. 167 Deutsche politische . darunter z6, die in der Schweiz erscheinen, zu beziehen. eutsche . (nicht politische) literarischen, religidsen ꝛc. . ind gar 467 zu haben, darunter Wochenblaͤtter 2c. nicht erechnet. g Im naͤchsten Fruͤhjahr wird in Gent eine große Blumen⸗ ausstellung stattfinden, welche alle andern in Europa verdun— keln soll. 4 Preisrichter sind ernannt, aus vielen Europaͤischen Laͤndern. Aus Deutschland wurden sechs erwaͤhlt, unter wel— chen sich auch Herr Rinz junigr, ältester Sohn unsers kennt— nißreichen , ünd Theilnehmer der großartigen Rin— sschen Handels⸗Gartenanlage hier, befindet.

Baden Baden, 25. Dez. Die Zeitungs⸗Nachricht, daß e Bank während des Winters wieder eroͤffnet werden sollte, st eine unrichtige Folgerung aus einer einfachen Thatsache: Un— sere Behoͤrden haben den Conversations⸗Saal in Ordnung brin— zen lassen, um ihn dem Großfuͤrsten Michael zu zeigen. Man behauptet, mit nächstem noch einen hohen Besuch, doch von nur lurzer Dauer, erwarten zu duͤrfen. Der Großfuͤrst soll vorlaͤufig ö Aufenthalt hier bis zum naͤchsten Monat April bestimmi

aben. Heidelberg, 25. Dez. Unsere Universität zählt in die⸗ sem Binter⸗Semester 456 immatrikulirte , 6 . en eine beträchtliche Zahl Schweizer, 36 aus Hannover, Hol⸗ fein, Mecklenburg und k. 1 Belgier, 2 . merikaner und 2 guten Hoffnung. . ꝛ. Schweiz.

Der Schwäbische Mer kur enthaͤlt solgende Mittheilun⸗ gen aus der Schweiz vom 27. Dez.: „Eine von den Fragen, die am tiefsten in das Leben der Swetz eingreifen, ist die kirchliche der der Kampf der katholischen und paritätischen Staaten mit der Römischen Kurie. Aller politischer Hader in der Eidge⸗ nössenschaft vermaͤhlt sich mit kirchlichem, die Konservativen, selbst Reformirte, werden Römisch gesinnt, und bei ihren Geg⸗ nern verwandelt sich der Haß gegen Roömerthum und Kirchen— thum nicht selten in Haß oder wenigstens Abneigung gegen allts Religibse. Daher haben die Regierungen und ' die Einzel⸗

nen, die zwischen beiden Extremen ein reines Gewissen bewah⸗ iin mochten, eine schwere, oft verkannte Stellung. So geht es unter anderen der wohlwollenden gemaͤßigten Regierung des Standes Genf. Sie will die Katholiken, die doch eine bedeu— tende Minderzahl sind, um jeden Preis zufrieden stellen, erhoͤht die Gehalte der Geistlichen, baut und erhalt mit großen Opfern Kirchen und Pfarrhaͤuser, uͤberlaͤßt den Geistlichen die Lei— lung geistlicher Angelegenheiten sast unbedingt, so daß selbst die Wahl der Schulmeister von der Genehmigung der Geistlichen abhängt, und bringt es mit all' dem nicht dahin, daß der Bischof (von Lausanne und Freiburg) und die Mehrzahl der Geistlichen ihr auch nur mit Anstand begeg⸗ nen. Die Regierung hat fest erklart, daß sie Keinen von den Unterschreibern der Verleumbungs , Schrift, die vor mehr als Jahresfrist von einer Anzahl katholischer Geistlicher gegen das brotestantische Genf geschleudert ward, als Pfarrer werde an⸗ * lassen; der Bischof, der die Besetzung oer Pfarreien hat,

e zwei Siellen seit einem Jahre durch solche Vikarien versch Den. Die Regierung hat ihnen zwar den Gehalt entzogen, bis⸗ t aber kein znderes Mittel angewandt, um Geistliche zu ent— sernen, die den Staats; Eid nicht geleistet haben. Dem gro—

fen Vath des Standes Solothurn ist kurzlich von dem klei—

len Rathe der Antrag gemacht worden, wegen der Propstwahl in Solothurn schon so lange im Streit mit . 4 nterhandlungen einzutreten; er hat den Antrag aber verlwor— fen, vermuthlich in der Ueherzeugung, daß man schon zu weit ge⸗ langen sey, und daß auf jenem Wege doch nichts erreicht werde. Nach em Brauch ist nämlich die r nn,, Propstei ein Recht des

lagts, und Solothurn hat die Welt mit Urkunden bekannt e, die es außer e g setzen, daß der Roͤmische Stuhl lein Recht auf diese Befetzung hat. Es wird sich fur Solothurn uch bald die Nothwendigkeit ergeben, durch Annahme eine

esetzes, wie die Badener Artikel, das Verhaͤltniß des Staats

lar Kirche zu ordnen. Im Aa rg au scheint man wirtlcch fest

mtschlossen, sammtliche Patronats⸗Pfarreien gewaltsam zu Staats⸗ Pfarreien zu machen, wenigstens zieht der große Raih an dem gg das nicht in Zweifel, daß es dem Staate . he, den Privaten in seinem Interesse jenes Recht zu neh⸗

n, wenn guch vielleicht ber die Art und Weise des Here

K

rens mit dem Antrag der Regierung noch

genommen werden. untius erklart,

dens ⸗Genossen

Veranderungen vor⸗ In Bern hat die Regterung dem daß sie Herrn Cuttat und seine Lei⸗ die des Aufruhrs angeklagten und dar— um . riester) nicht wieder einsetze, und Bi— schof Salzmann hat dem Roͤmischen Stuhl erklart, daß Cuttat ihm so lange als Empoͤrer gegen seine rechtmäßige Re⸗ gierung gelten werde, als er sich auf die ergangene Ladung den Gerichten nicht stelle. Erscheine er und werde er freigespro⸗ chen, so solle die Suspension Cuttat's, die der Bischof vorge⸗ nommen, aufgehoben seyn. Neben diesen und ähnlichen Spänen und Wirren, worunter die Kloster⸗Angelegenheit nicht die letzte Stelle einnimmt, sind Werke der Eintracht und Dul— dung, obwohl selten, doch doppelt erfreulich: nicht zu erwaäͤhnen der langsam vorruͤckenden Bemuͤhungen um kirchliche Vereini⸗ gung der Deutsch-reformirten Kantone; so hat vor etwa zwei Jahren Freiburg, der Hauptsitz der Jesuiten, einen reformir— ten Gottesdienst zugelassen, und wie als Ersatz dafuͤr beschließt nun auch der große Rath von Schaffhaufen die Gruͤndung eines katholischen fuͤr die 600 Katholiken in Schafshausen und weist dazu eine Kapelle an. An beiden Orten! hat sedoch die herrschende Religion nicht unterlassen, der geduldeten einige Be⸗ schraͤnkungen aufzuerlegen; so darf sich die katholische Gemeinde in Schaffhausen nur Genossenschaft, nicht Gemeinde nennen, darf zwar bei Beerdigungen eine Fahne vortragen, bei Ertheilung des Viatikums aber kein Gloͤcklein leiten lassen. Zuͤr ich (in neuen gemeinnuͤtzigen Unternehmungen fortwährend mit ei— nem Eifer thaͤtig, der seine Krafte uͤberstiege, wenn nicht eine Reihe gesegneter Jahrgaͤnge die Einnahmen erleichterte) hat abermals einen Bau beschlossen, der fuͤr die Hochschule und fuͤr die leidende Menschheit von gleicher Wichtigkeit ist, den Bau eines neuen Kantonal⸗Krankenhauses am gesunden reizenden Abhange des Zuͤrichberges, während das ee. Spital, ein al⸗ tes Barfuͤßer⸗Kloster, in einen truͤbseligen heil der Stadt ein⸗ geklemmt ist. Der Staat wird *. und das Vermögen des Hospitals der Kosten bestreiten, die sich auf eine halbe Mil⸗ lion Franken belaufen sollen. Die Schweiz, bei deren Ein, richtungen Neichthum an Kuͤnstlern nicht zu den natürlichen Dingen gehört, hat im Laufe des letzten Vierteljahrs zwei be— deutende verloren. Den 26. Dezember starb in Zuͤrich nach kurzer Krankheit Hans Georg Nägeli, ein Mann, . Auslande durch seine musikalischen Leistungen haupt, sach ich bekannt, im Inlande auch als thaͤtiges Mitglied des Erziehungs Raihes und des großen Rathes; den 16. Oktober war ihm durch freiwilligen Tod in den Fluthen der Aar einer seiner ehemaligen Schuͤler vorangegangen, Theodor Froͤhlich 26. Brugg, Musiklehrer in Aarau. Sein Verlust fuͤr die . kann nicht genug beklagt werden; er war einer von den

enigen, die in jetziger Zeit ihre Blicke zu den großen Mei— stern früherer Tage zuruͤckwenden, und seine Bem hungen um Einführung dieser Heroen in das Leben hatten schon erfreuliche Fruͤchte gezeigt, zumal bei dem schoͤnen Musik⸗Feste in Aarau, im Brachmonat 1836. Seine eigenen tiefen Compositionen verdienten in groͤßerem Kreise bekannt zu werden. Mannig⸗ fache Sorgen, denen das weiche dichterische Gemuͤth nicht ge— wachsen war, fuͤhrten den beklagenswerthen Entschluß zum Selbstinord herbei. Seinen Schwanengesang als Dichter hat . ,, , musikalische Sonnette,

er Musik der z

wart in reicher Sprache darlegen.“ ö

It alten.

Turin, 21. Dez. (Allg. Zeitung.) Die kommerzielle Verbindung zwischen Spanien und Hul gin en ist jetzt ener abgebrochen, wenigstens hat die Madrider Regierung Maßre⸗ geln ergriffen, weiche fast einem Verbote des Einlaufens der Sardinischen Schiffe in Spanischen Häfen gleichkommen. Es ist dies ein großer Uebelstand, der zu einem voͤlligen Bruche zwischen dem Madrider und dem Turiner Hofe fuͤhren kann; denn in Genua ist man uͤber das Benehmen des Madrider Ka⸗ binets hoͤchst aufgebracht und schreit um Repressalien. Bis jetzt hat man sich aus hoheren politischen Ruͤcksichten noch nicht ö 3 , ö wie die Dinge sich gestalten,

als wahrscheinlich, daß naͤchstens ein Erklärung von Seiten Sardinlens . k

Spanien.

Madrid, 21. Dezember. In der gestrigen Sitzung de Lortes nahm nach einigen Bemerkungen . n, , . das ab solute Veto Herr Arguelles das Wort und sagte, daß , . . 6 der Diskussion zwei ganz verschie—

naͤmli ie Freiheit der Pre : ff

. . 56 in ö , .

tten. Er sey der Meinung, daß bei einer freien Constitution despotische Maßregeln gegen? die Freiheit 1 n seyen, und man habe daher gar keine Veranlassung, das abso⸗ lute Veto zu fuͤrchten. Als Herr Ferrer hier bemerkte, daß die Koͤnigin das Gesetz in Bezug auf die von der Regierung ver langte außerordentliche Gewalt in Erwaͤgung gezogen habe, sagte Herr Arguelles, daß unter einer Regierung der Gleichheit und bei der Freiheit der Presse keine verantwortliche Ver— waltung der Koͤnigin rathen werde, einem Gesetze, das zum Besten des Landes gegeben worden, ihre Sanction zu ver⸗ weigern. Er fuuͤhrte das Beispiel Englands an, wo daß abso⸗ lute Veto niemals von der Krone gemißbraucht worven sey. Herr Diaz erklaͤrte sich gegen das absolute Veto, weil es die Königliche Gewalt schwaͤche und sie in Opposition init der Volks— Souverainetaͤt bringe. In der heutigen Sitzung wurde das Budget vorgelegt und der Finanz-Kommission überwiesen.

Man will wissen, daß der Kriegs-Minister und General . die besten Freunde sind, und daß die Armee uͤberhaupt wenig Vertrauen zu Ersterem habe, der vor seiner Ernennung zum Kriegs⸗Minister Oberst bei der Nord⸗Armee gewesen ist. Man erzaͤhlt sich, daß er, statt an den Operationen in Navarra Theil nehmen, lieber in Saragossa geblieben sey, wo er haͤufig Konzerte gegeben habe.

Der Español enthalt Folgendes: „Briefe aus Burgos vom 17. melden, daß die Portugiesische Division, nachdem sie Valladolid verlassen, sich in Eilmaͤrschen nach dein Norden be— . an,, e Bilbao zu unterstuͤtzen und

gemeinen Kampfe Theil zu nehmen, der meidlich geworden.“ . J „„Die Hof -Zeitung macht bekannt, daß vom 1. Januar 1837 an jede Art von Pässen von den constitutionnellen Äkalden werde ausgestellt werben, und daß die Cortes sich spaͤterhin mit der Regulirung gewisser finanzieller Bestimmungen in Ve— zug auf diese Maßregel beschaͤftigen wurden.

den Cortes, mit einander verwechselt

Griechenland.

Die Muͤnchener politische Zeitung enthält nachste hende, aus Athen datirte n,, n ,, Zeitungen und Journale; „Politische Journale zählen wir im Ganzen fuͤnf; davon gehören drei Minerva, Sotir, ,, der Opposition an, und zwei Courrier und

rege règenerse schließen sich an das Gouvernement an. Die Miner vg wird nur in Griechischer Sprache redigirt; ihr Redacteur en Chef und Eigenthuͤmer ist Herr Antoniades. Es ist dieses Journal, das schon seit mehreren Jahren besteht und fortwährend eihen bestimmten Leserkreis von 4 500 Abon⸗ nenten hat, dasjenige, das unter den Oppositionsblaͤttern allein von dem Vorwürfe frei ist, daß seine Opposition die des Egeis. mus und der Privatleidenschaft ist. Es zählt dieses Journal unter seinen Freunden und Mitarbeitern neben einigen verwirr⸗ ten Schreiern manchen guten Kopf. Mit Unrecht wurde der Minerva von einem Deuischen Journale der Vorwurf gemacht, 't sey das Organ der Griechischen Republikaner; mit größerem

echte haͤtte es Herrn Antoniades den alten Polterer genannt, der Niemand ungeschoren laßt, und dem nöichts nach seinem Sinne geschieht, ohne daß er das Bessermachen verstuͤnde oder etwas Besseres vorschluͤge. Man nennt die Minerva! die Freun⸗ din der HH. Maurokordato und Trikupis; doch bin ich uͤber⸗ rr. daß diesen Herren, wenn sie nur 3 Tage im Ministerium aͤßen, von der Minerva eben so mitgespielt wuͤrde, wie allen anderen. Wenn uͤbrigens auch Herr Antontades kein eigent⸗ liches System hat, das er mit logischer Konsequenz verfolgt, und wenn ihm auch jene gruͤndliche wissenschaftliche Bil— dung abgeht, die zur erfolgreichen Kritik des Ganges eines Gouvernements erforderlich ist, so enthält sein Journal doch, neben vielen Gemeinplätzen und persoͤnlichen Ausfällen, bis wel, len echt patriotische Rathschlaͤgt und gutgemeinte Wunsche. Nicht se der Sotir. Der Redacteur desselben, Herr u. Skuffos, ist ein Mann von vielem Talente, von besonderer Nednergabe und sein Styl beurkundet eine seitene Korrektheit, Rhythmus und Feinheit. Sein Journal ist ohne Zweifel mit mehr Talent re— digirt, als alle uͤbrigen; Herr Skuffos ist scharfsinnig, ruͤhrig, je nach den Umstaͤnden witzig und derb, und welß den geringsten Umstand zu seinem Vortheile zu benutzen und zu modeln. Aber es mangelt seiner Opposition aller moralische Halt; er hat durch Mangel an Charakter, durch seine mehrmalige handgreifliche Un⸗ bestaͤndigkeit und seinen schlecht verdeckten Egoismus seinen Ein⸗ fluß auf das Publikum verloren. Noch vor wenigen Monaten der eifrigste Vertreter des Gouvernements, hat er durch den plötzlichen Uebergang zu der leidenschaftlichsten Opposition, ohne daß irgend eine Regierungs-Maßregel, außer seiner Nichtanstel⸗ lung, ihn dazu bestimmen konnte, auch dem Aermsten an Ge ist keinen Zweifel uͤber seine Absichten gelassen. Sein Journal ist, seitdem wegen verletzter Form das den verantwortlichen Redach teur verurtheilende Erkenntniß des Bezirks-Gerichtes von dem obersten Gerichtshof kassirt wurde, wieder erschienen; an Hef⸗ tigkeit hat es aͤbrigens noch nichts verloren, und noch immmer konzentrirt sich die ganze Gewalt seiner Opposition um die Per⸗ son des Staats Kanz lers. Man nennt den Sotir befreundet uit einem dermalen im Auslande befindlichen Griechischen Staatsmann. Die Hoffnung, in Griechischer und Deutscher Sprache redigirt, hat erst mit ungefaͤhr sechs Nummern debuͤtirt. Sie sagt, ihr Hau t⸗

daß ihr erster Redacteur, Herr Levidis, früher als einer de Hauptgegner dieses hee er e e , ü hir war. In 5 bis jetzt erschienenen Artikein, die mit einer guten Portion Derbheit ausgestattet sind, beschwert sich die „Hoffnung“ uͤber die Nichterfuͤllung der National⸗Wuͤnsche hinsichtlich der consti⸗ tutionnellen Regierungsform, eifert gegen den Einfluß der Baye— rischen Regierung auf die Administration Griechenlands, und zeigt in einigen andern Proben, daß es eben nicht ihre Absicht ist, der Regierung Rosen auf ihren Weg zu streuen. Herr Le⸗ vidis scheint besonders auf die Finanz ⸗Administration, der er fruͤher selbst angehörte, und speziell den Finanz⸗-Direktor, den er jüngst der Bestechung anklagie, bekaͤmpfen zu wollen. Wir wollen vor der Hand den weiteren Gang der „Hoffnung“ ab— warten, und gedenken, ihr spaͤter wieder einmal zuͤ— begegnen. Den Oppositions⸗ Journalen gegenuͤber stehen, wie oben bemerkt der „Courrier“ und la Greͤce règénérée.“ Als Redacteur en Chef des erstern figurirt ein Franzose, Herr Progin Soladam von dessen eminenten Talenten wir bis jutzt noch nicht Belegen⸗ heit, hatten, uns zu uͤberzeugen. Es enthält zwar der „Esur— rier“ manchen gutgeschriebenen Artikel, besonders über einige Zweige der Verwaltung; doch sind dies, so viel man im Publi⸗ kum sagt, nicht die Geisteskinder des Redacteur en Chef, der namentlich in der Griechischen Sprache noch nicht sonderliche Fortschritte gemacht haben soll. Als halb offizielles Journal sollte der „Eourrier“ wohl mit mehr Intelligenz, Ernst und Ruhe geschrieben seyn, als sammtliche uͤbrige Journale; doch kann er dermalen auf diese Praͤdikate noch nicht den Anspruch machen, den er bei seinen Mitteln haben konnte. Man sagt die Redaction stehe unter dem nächsten Einflusse des Herrn J. Rizo. Die Grace rsgénsrée zeichnet sich aus durch die Ruhe und Contemplation, womit ihre Artikel geschrieben sind; auch fehlt es ihr hie und da nicht an geistreichen Gedanken und gesunder Logik. Sie gilt speziell als Organ des Staats raths dessen General- Secretair, Hr. Pan. Sutzos, im Publikum ais deren Redacteur genannt wird. Wenn Letzterer auch ruͤcksicht lic seines Charakters eben nicht große Popolar tät genießt, was nicht ohne Ruͤckwirkung auf sein Journal ist, so hat er fuͤr das⸗ selbe eine tuͤchtigẽ Stuͤtze an seinem Bruser, dem durch Geist Kenntnisse und Ehrenhaftigkeit des Charakters bekannten Alexan⸗ der Sutzos Es hat sich Letzterer in der „Grece ragen érce“ ein besonderes Journal etablirt, das durch die Ueberschrift Jour⸗ nal der Journale““, von dem uͤbrigen Theil des Blüte ge⸗ trennt ist, und ausschließend von Alex. Sutzos redigirt und von ihm unterzeichnet ist. Er macht sich darin uͤuͤber die Thorheiten der Jour nalisten lustig, geht ein in ihre tiesern Absichten, ent hullt die Triebfedern ihrer Handlungen und ist in diesen seinen Schilderungen so gluͤcklich und wahr, daß ihm seine HH. Kol⸗ legen darum nicht wenig gram sind. Die seither von Alexan⸗ der Sutzos herausgegebene „Griechische Waage“, eine poli⸗ tisch, sathrische Zeitschrift, hat zu erscheinen aufgehört. Es spricht sich uͤbrigens in der „Grece regenerée“ ebenso, wie in den Oppositions⸗ Blattern, der Wunsch. nach baldiger Erthei⸗ lung der Constitution aus. Wir gehen von den politi⸗ schen zu den uͤbrigen Journalen uͤber. Der „Fortschritt“ Eesodoe) sagt von sich, er sey ein wissenschaftliches Journal; ich kann Ihnen aber die Versicherung geben, daß ich wohl des Barrocken gar viel, des Wissenschaftlichen sehr wenig darin gefunden habe. Es ist dieses Journal ein Aggregat von paradoxen Ideen, die weder einen natuͤrlichen noch einen logi⸗

schen Zusammenhang unter sich haben, und nicht selten an dem angehorenen Mutterwitze des Ver fasser⸗ zweifeln lassen. Uebrigen⸗

zweck sey die Gewinnung der Constitution. Sonderbar genug ist es,