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Die Hof-Zeitung enthalt nun saͤmmtliche am 19ten d. von Sr. Hꝛos n vorgenommene Befoͤrderungen in der Armee und Marine. In der ersteren sind 38 General. Lieutenant, worunter der Marquis von Londonderry, Lord Howard von Ef⸗ fingham. Sir John Slade, Sir H. F. Campbell und Sir Henry Fane, zu Generalen; 30 Gen gt al eatore, worunter Sir Benjamin d Urban und Sir Lionel Smith, zu General ⸗Lieute⸗ nants; 36 Obersten zu General⸗Masoren, 112 Oberst Lieutenants zu Obersten, 97 . Oberst⸗Lieutenants und 75 Capitaine zu Majoren ernannt. Unter den Beförderungen der Marine befinden sich folgende: der bisherige Vice- Admiral der rothen Flagge, Sir George Cockburn, ist zum Admiral der weißen, der bisherige Contre⸗ Admiral der weißen, Sir Charles Adam, zum Vice Admiral der blauen, der bisherige Vice— Admiral der rothen, Sir Pulteney Malcolm, und die bis— herigen Vice⸗Admirale der weißen, Sir Edward Codrington und
Sir George Parker, zu Admiralen der blauen Flagge ernannt.
Den hoͤchsten Grad, als Admirale der rothen Flagge, haben 8 n,, . weißen Flagge erhalten, naͤmlich William Wolse⸗ ley, Sir John Wells, Sir George Martin, Sir William Sid ney Smith, Sir Davidge Gould, Sir Robert Stopford, Sir Manley Dixon und Isaac George Manley. . ;
Sir Charles Adam ist an die Stelle des Sir Josiah Row— ley zum Befehlshaber der Britischen Flotte im Mitte llandischen Meere ernannt und dadurch eine Stelle im Admiralitäͤts-⸗Amte erledigt worden. h 3 3
ie Venezuelanischen Generale Soublette und O'Leary sind aus Madrid hier angekommen. .
In der Times liest man: „Der „Lonstitutionnel“ ent⸗ halt einen Artikel, worin er sagt, Lord Lyndhurst habe sich uͤber den gegen den „Courrier frangais“ eingeleiteten Prozeß folgen⸗ dermaßen geäußert: „„Ich begreife nicht, wie man einen sol⸗ chen Prozetz anhängig machen kann; man muß in Frankreich über das Wesen der Repraͤsentativ Regierung sehr im Unklaren seyn, daß man gegen ein Blatt unter solchen Vorwänden eine gerichtliche Verfolgung beginnen kann.““ Wir können versichern, daß Lord Lyndhurst zu einem seiner Freunde in Bezug auf die⸗ sen Artikel geschrieben hat: „„Sie werden mich wohl einer solchen Impertinenz nicht fuͤr faͤhig halten.““
Der Globe meint, es sey durchaus Bedingung des Qu drupel⸗Traktats, daß Frankreich in Spanien mitwirke, wenn es die Nothwendigkeit erfordere; den Grad und Umfang dieser
Mitwirkung have England, als der Fall eingetreten, daß die⸗ selbe noͤthig gewesen, ganz der Discretion Frankreichs uͤberlassen;
sie der Lonstitution in Spanien gegen die Karlisten zu Theil werden lasse, oder wie Elisabeth sie einst den Niederlanden ge— währt habe, sich mit Frankreichs Wuͤrde und Interessen nicht vertrage, koͤnne er (der Globe) nicht begreifen, wenn doch Frank— reich nicht glaube, daß uͤberhaupt der Quadrupel⸗-Traktat seiner Wuͤrde und seinen Interessen widerstrebe; glaube es aber das Letztere, so wisse man nicht, warum es noch an diesem Traktat festhalte. 163 Der Courier belobt die Portugiesische Regierung, daß sie, ungeachtet mancher widerstrebender Interessen, die sie dabei zu bekämpfen gehabt, doch nun wirksame Maßregeln zur Verhinde⸗ rung det Sklavenhandels durchgesetzt, wahrend er zugleich den Bemuhungen Lord Palmerston's einen großen Antheil an der Erreichung dieses Ziels zuschreibt. J Am J. November hat Sir Lionel Smith die legislative
Session in Jamaika eroͤffnet, und Alles schien sich zu voͤlliger Er äußerte in seiner Rede, das einzige ö Strafe bei . . Rthlr. oder Gefaͤngniß von 35 Wochen geschaͤrft werden kann. Juden, welche Nothhandel treiben, koͤnnen kein Buͤr⸗ J ] ; ; ; .
Lokal-Censor fuͤr reine Lokalsachen in der Per son t *
Eintracht zu gestalten. Mittel, den Zustand der Neger zu bessern, sie zu guten Buͤr— gern und treuen Unterthanen zu machen, liege darin, daß man ihre religiösen und sittlichen Interessen beherzige und foͤrdere, und ihren Kindern eine christliche Erziehung zu verschaffen be— muͤht sey, weshalb er rathe, das herrschende Vorurtheil gegen
die Missiongire abzulegen, indem er dieselben als durchaus geeig⸗ net ansehe, zu diesem Endzweck auf das uneigennuͤtzigste foͤrder⸗
lich zu seyn. . Es sind hier Zeitungen und Briefe aus Rio- Janeiro
bis zum 12. November eingegangen.
tischer Art ereignet; in den Geschaͤften herrschte viele Thätigkeit.
In den noͤrdlichen Häfen hatte es sich init dem Handel nur we⸗
nig gebessert, und fuͤr die Englischen Schiffe in den Brasiliani— schen Haͤfen hielt es schwer, Ladungen zu bekommen. Einen ent⸗ schiedenen Vorzug erhielten die Amerikaner, von denen es heißt, daß sie beinahe sämmtliche Produkte Brasiliens kauften. Die Nachrichten aus Rio-Grande widersprachen dem Geruͤchte, daß es jener Provinz gelungen, ihre Unabhaͤngigkeit zu begruͤnden; im Gegentheil hatten die Regierungs⸗ Truppen nach einigen Ge— fechten mehrere Gefangene gemacht, die Rebellen gaͤnzlich ver— trieben und die Brasilianischen Behörden wieder eingesetzt. Un— ter den Gefangenen befand sich der Anfuͤhrer, Benton Gonza⸗
les, der am Bord eines Kriegsschiffes nach Rio⸗Janelro gesandt worden ist. In Rio-Janeiro waren die Kaffee⸗Preise in Folge
großer Nachfrage gestiegen. J . Ans Buenos-Ayres wird unterm 20. Oktober geschrte—
ben: „Man darf annehmen, daß der Buͤrgerkrieg in der Banda Oriental seiner Beendigung nahe ist. Montevideo Zeitungen vom
15ten d., welche mit dem Britischen Paketboote „Hornet“ an—
gekommen sind, enthalten eine Depesche des Generals Ignacio
Oribe, in welcher er der Regierung anzeigt, daß er, fraft der
außerordentlichen Vollmachten, mit denen er bekleidet worden, die Obersten Rana und Marote, die mit den Offizieren und Truppen (690 Mann Kavallerie, 150 Mann Infanterie und einer Kanone) zur Armee der Regierung uͤbergegangen waͤren, begna—⸗ digt habe. Er empfiehlt zugleich der Regierung die Beruͤcksich⸗ tigung dieser Chefs fuͤr ihre dem Lande auf diese Art geleisteten Dienste. Einem Geruͤchte zufolge, sind die Sachen zwischen dem Präsidenten, Don Manuel Bribe und dem Rivera freund⸗ schaftlich arrangirt, und Letzterer soll sogar (wie gestern bereits erwähnt) wiederum als General-Capitain des Landes eingesetzt seyn. Daß die streitenden Parteien zu einem Verstandniß ge⸗ kommen, scheint nun zwar allerdings nicht unwahrscheinlich und durfte dazu dienen, den scheinbaren Abfall Rana's von Rivera's Seite zu erklaren; daß aber Letzterer in seinen Posten, eine Stellung von großem Einfluß, wieder eingesetzt werden sollte, nachdem er proskribirt gewesen, das ist offenbar nicht wahrschein⸗ lich. Außerordentliche Vorfaͤlle muͤßten sich ereignet haben, um eine so große Veränderung in der Montevideoschen Politik zu bewirken. Gleichwohl ist zu bemerken, daß die „Gaceta Mer— cantil! (das Regierungsblatt) die offiziellen Dokument hinsicht⸗ lich der oben genannten Ereignisse nicht aufgenommen, auch nicht eine einzige Bemerkung über den politischen Zustand der Orientalischen Republik gemacht hat. Viele vermuthen, daß die jetzige Wendung der Sachen dem General⸗Gouverneür Rosas großes Mißvergnuͤgen verursache.“
Die Times meldet heute aus Buenes⸗Ayres vom 23.
Art. 63. gerrecht erwerben und nicht Genossen einer Zunft werden. Sie rxerlieren Bürgerrecht und Zunftrechte durch den Betrieb des Nothhandels, wenn sie jene Rechte bereits erworben hahen. n bestehend, ur / Rh unter dem Vorsitze des Kreis-Direktors von Falkenstzh, Mit aus dem Kirchen- und Schulrath Meißner und den Pit Wachsmuth besteh:. Die dritte Be sitzerstelle ist noch unbeseß
Ihr Ton ist im Allge⸗ meinen friedlich. In Nio-Janeiro hatte sich nichts Neues poli— P
Oktober, man vernehme aus Montevideo, daß, nach dem Ueber—
gange des Rana und des Marote zur Partei der Regierung, auch das Anerbieten des Riverg und des Lavalle, zu kapituliren, angenommen worden sey. Von Cadix waren in Montevideo drei Franciskaner, zwet Karmeliter und zwei Mönche von S. Juan de Dios angekommen, vermuthlich um nach Buenos⸗ Ayres abzugehen, wo Rosas auch die Jesuiten gut aufgenom⸗ men hat.
Gestern hieß es an der hiesigen Boͤrse wieder, der General Evans werde doch binnen kurzem nach Eng land zuruͤckkehren. Dies Gerücht, verbunden mit Nachrichten aus Durango vom 29sten v. M., wonach die Karlisten Bilbao von neuem zu blo⸗ kiren beabsichtigten, wirkte unguͤnstig auf die Spanischen Fonds.
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Hannover, 16. Jan. Folgendes ist nach der Hanno⸗ verschen Zeitung die Fortsetzung des von der Regierung vor— gelegten Gesetz Entwurfes in Bezug auf die Rechts- Verhaäniniffe der Juden: (S. Nr. 17 der St. Zig.) Art. 49. Die privat⸗ rechtlichen Verhaltnisse der Juden, welche vor Erlassung dieses Gesetzes entstanden sind, werden nach den bisherigen Gesetzen beurtheilt. Art. 50. Die Juden konnen Grund?; Eigenthum gleich den Christen erwerben. Art. 51. Der Erwerb von Gränd— Eigenthum, welchem christliche Landes- Einwohner zu dienstherr— sichen oder zu guteherrlichen Leistungen Czu welchen aber die aus Erbenzins⸗ und Erbpachts verbande folgenden nicht gehoren )verpflich⸗ tet sind, erfordert jedoch zu seiner Gultigkeit Landdrosteiliche Erlaub— niß. Art. 52. Die mit dem Grundeigenthum etwa verknuͤpften Ehrenrechte, als Patronatrecht, Gerichtebarkeit, Polizeirechte u. s. w. werden, so lange der Besitz des Juden dauert, von Uns durch die geeignete Behoͤrde ausgeuͤbt. Besondere Lasten, welche in diesen Beziehungen mit dem Eigenthum verbunden sind, bleiben jedoch bestehen. Art. 33. Ergeben sich aus dem Erwerbe von Grundeigenthum durch Juden Nachtheile faͤr das
Semeinwohl, so kann das Ministerium fuͤr einzelne Orte eder
Landestheile die nach den Umständen noöͤthigen Beschraͤnkungen anordnen. Art. 53. Die Juden koͤnnen zuͤnftige und unzuͤnf— tige Gewerbe, gleichwie die christlichen Landes- Einwoh— ner, erlernen und betreiben. (Der Artikel 55 ist in den Relationen der Hannoverschen Zeitung nicht zu finden.) Art. 56. Auch soll die Zahl der an einem Orte vorhandenen , Kleinhandlungen in der Regel nicht vermehrt werden. Art. 57.
Ansehung einzelner sonstiger Gewerbe die aus allgemeinen oder warum nun eine solche Mitwirkung, in der Art wie England besonderen ortlichen Grunden nothig erscheinenden Ausnahmen s und Beschraͤnkungen anzuordnen. ; den sogenannten Nothhandel oder Schacher treiben, finden die bisherigen Bestimmungen nur unter den in den Art. 63. u. f.
Art. 58. Auf Juden, welche
enthaltenen Beschränkungen Anwendung. Art. 359. Zum Noth— handel soll gezählt werden: 1) das Gewerbe des Troͤdelhandels, 2D das Geiverbe des Ausleihens von Geld im Kleinen auf Faustpfander oder Handschriften, 3) der Gewerbsbetrieb im Um! herziehen (Hausiren), so weit er nicht uͤberhaupt verboten ist. Art. 69). Der Nothhandel soll nur Ausnahmsweise und unter den nach Lage des einzelnen Falles angemessenen Beschraͤnkungen
solchen Juden obrigkeitlich gestattet werden, welche ohne jenen ö 1; . di 3. c Professor Fleischer; für Politik und fuͤr alle nicht
Handel den Unterhalt zu erwerben außer Stande sind. Art. 61.
Eine neue Niederlaffung bloß auf den Nothhandel foll in der
Regel nicht gestattet werden. Art. 62. Juden, welche ohne Erlaubniß Nothhandel treiben, haben weder Klage noch Einrede aus Nothhandelsgeschaͤften, und verwirken Geldbuße bis zu 19 Rthlr. oder Gefaͤngnißstrafe bis zu acht Tagen, welche Wiederholungen bis zu Geldbußen von 56
Art. 64. Sie können neben dem Nothhandel nur dasjenige Ge⸗ werbe treiben, welches ihnen obrigkeitlich besonders gestattet wer⸗ den wird. Art. S5. Sie durfen nur Einen Gehuͤlfen und auch diesen
nur mit obrigkeitlicher Erlaubniß halten. Letztere ist bloß dann zu er⸗
theilen, wenn sie keinen als Gehulfen zu gebrauchenden Sohn haben. Art. 66. Sie sollen nicht vor zuruͤckgelegtem dreißigsten Lebens—
jahre zur Verheirathung zugelassen werden. Art. 67. Ihre Handlungsbuͤcher haben nicht die Beweiskraft der Handlungs⸗ Sie konnen fuͤr
bücher sonstiger Landeseinwohner. Art. 686. en ihre Glaubensgenossen kein vollguͤltig es Zeugniß gegen Christen ablegen. Art. 65. Sie koͤnnen ohne Landdrosteiliche Erlaubniß kein Grundeigenthum erwerben. Art. 70. Die Bestimmungen der beiden vorstehenden Artikel finden jedoch nur da Anwendung, wo sie in Ansehung der Juden gegenwärtig bereits bestehen. Art. 71. Entschließen sich die Juden, wesche den Nothhan⸗ del betreiben, denselben aufzugeben und ein anderes Gewerbe anzufangen, so fallen die obigen Beschraͤnkungen dann hin⸗ weg, wenn sie der Obrigkeit nachweisen, daß sie während des letzten n hab
Art. 72. Auslaͤndische Juden sollen nicht zur selbststaͤndigen Besetzung im Koͤnigreiche zugelassen werden. Unser Minjste— rium kann jedoch in einzelnen besonderen Faͤllen eine Ausnahme gestatten. Art. 73. Einer solchen Gesta:tung bedarf es jedoch nicht, wenn ein inlaͤndischer Jude eine auslaͤndische Jüdin hei—
rathet. Art. 74. Ausländische Juden duͤrfen nicht als Lehrer,
Handlungs- und Handwerks-Gehuͤlfen, Dienstboten ꝛc. zuge⸗ lassen werden. Art. 75. Eine Ausnahme hiervon kann die Obrigkeit nur dann zugestehen: 1) wenn sie eine Bescheinigung der Obrigkeit ihrer Heimath beibringen, daß sie und die Ihri— gen dort jederzeit wieder aufgenommen werden sollen, und 2) inlaͤndische Juden, welche in solche Verhaͤltnisse einzutreten wuͤnschen, und sich dazu eignen, nicht vorhanden sind. Art. 76. Wer einen auslaändischen Juden ohne Erlaubniß in eines der im Art. 7! gedachten Verhaäͤltnisse aufnimmt, verwirkt Geldbuße bis zu 50 Thlr. oder Gefaͤngnißstrafe bis zu 5 Wochen, Der Aufgenommene ist aus dem Lande zu verweisen. Art. 77. Die⸗ jenigen fremden Juden, welche sich in den gedachten Verhaͤlt⸗ nissen gegenwartig im Koͤnigreiche aufhalten, sollen ebenfalls aus dem Lande entfernt werden, wenn sie nicht binnen einer naͤher vorzuschreibenden geräumigen Frist die im Art. 75 gedachte Be— scheinigung beibringen. (Art. J8 und 79 sehlen in der Hannov. Ztg.) Art. 80. Die Obrigkeit kann einem auslaändischen Juden die Trauung im Koͤnigreiche nur dann gestatten, wenn er eine in⸗ laͤndische Jüdin heirathet und eine Bescheinigung der Ohrigkeit seiner Heimath beibringt, daß er mit der Frau dort werde auf— genommen werden. Art. 81. Die Juden sollen der Gemeinde ihres Wohnorts nach den fuͤr die Christen bestehen der Bestim⸗ mungen angehören. An Angelegenheiten, welche sich auf das christliche Kirchen“, Schul- und Armenwesen beziehen, tonnen sie jedoch keinen Theil nehmen, mit Vorbehalt der Bestimmun⸗ gen in den Artikeln 37 und 43. — Art. 82. Alle diesem Ge⸗ setze widersprechenden fruͤheren Bestimmungen werden aufgehohen.
Außerdem bleibt Unserm Ministerium vorbehalten, in
worden. ( ontzie hung ihren Einkaͤnften verlieren, hoffen auf Entschaͤdigung)
Jahres den Nothhandel nicht mehr betrieben haben. —
Art. 83. Unser Ministerium wird ermächtigt, die zur rung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften zu erlas⸗
Leipzig, 9. Jan. (Allg. Ztg.) Inlaͤndische n waͤrtige Zeitschriften sind einige Zeit her mit gefaͤhrlich den Berichten uͤber den Eindruck erfuͤllt worden, den n sogenannte Preß-Polizei-Verordnung auf Buchhaͤnd Buchdrucker gemacht hat. Die Sache ist sehr übertrieh den, und der Sturm hat sich jetzt beruhigt. An einen Auszug von Leipzig, mit dein die Buchdrucker in einer lung, die sie jetzt zurückgenommen haben, gedroht haben konnte nur mit Laͤcheln gedacht werden. Denn die Buchdrg wegen der Verlags-Buchhaͤndler in Leipzig. Nun haben abi teren keine Ursache gehabt, sich uͤber die neue Einrichtung zu ren; manche Bestimmungen sind ihnen offenbar von Vo denn die Sicherung des Verlags-Rechts jetzt viel einf wohlfeiler ist, als fruͤher; und es war ein bloßer Kunstgriff, daß manche Berichterstatter, um den Liber in ihr Spiel zu zithen, die neue Einrichtung von der 6 verstärkten Preßzwanges darzustellen suchten. Nur dan ten die Verlags- Handlungen klagen müssen; aber Schärfung erfolgt. Censur war vorher und i Instructi
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sessoren,
Censur.
sein Stellvertreter du für Medizin und Naturgeschichte Pu Mathematik, Physik, Chemie und Technolo) fessor Erdmann, Beide einander substituirt; für Geschichn bliographie, allgemeine literarssche Zeitschriften, Alten Wissenschaften, neuere Philologie, mit Aussch luß der M ländischen und Slavischen Sprachen, vermischte Sch Staats⸗Wissenschaften, mit Ausschluß der Politik, Prof nuth; fuͤr Kameral-Wissenschaften und geschichtliche Hhlllfe senschaften Professor Hasse, Beide einander sub stiujet; fun losophische Wissenschaften und Erziehungs- und Schuss Professor Niedner, in gegenseitiger Substitution mimt) tath Winer; fuͤr Morgenlaͤndische und Slavische G
besonderen Fächern oder zur Lokal-Censur gehoͤrigen Ju ten und Fiugschriften, Professor Buͤlau, an dessen auch die zu Grimma erscheinenden Philippischen Blis wiesen sind, die bisher in Dresden censirt wurden; s dichte, Romane, Schauspiele u. s. w. I). Gretschel, Beide einander substituirt. Die Central⸗Censoren ind f Kreis-Directions-Bezirk Leipzig bestimmt und vom Mins ernannt worden. Außerdem hat der hiesige Stab my
Bibliothekars 3I, Naumann bestellt. — Als zweite llenß das bei der Kreis-Direction bestehende Censur Kubnun—
heimerath Poͤlitz hat die Theilnahme abgelehnt; wie mi im Wesentlichen, weil er, als seitheriger Vorsitzender der
Kommission, den Platz vor dem Kirchenrath Meißner in lt
genommen, wahrend ihm dieser nicht zugedacht war, dan glaubt haben mag, das von der Kreis⸗Direction deputztn glied muͤsse den Borrang vor den zugezogenen Gelehrten Die dritte Instanz ist bei dem Ministerinm des Inn
Diese Einrichtung wird die Presse weder freier, noch
machen, als sie gewesen ist. Eher das Erstere, iveil meß nung und Konsequenz in das Ganze kommt, und der In
ug besser geordnet ist. Nicht uͤber diese Sinrichtung st
.
(Die Professoren, die durch Entziehung der C
aber mag nicht geleugnet werden, daß manche die Konhh in Leipzig debitirten Buͤcher betreffende Bestimmun Sortiments- und Kommissions-Buchhandel benachtheilig ten, zum Theil offenbar unausfuͤhrbar seyn mogen, zum . Mangel an gehoͤriger Kenntniß des buchhaͤndle iischen geflossen zu seyn scheinen. Dem ist bereits abgeholfen in durch Erläuterung des Gesetzes, gewiß noch mehr gin werden. Die Buchdrucker hatten nur insofern Urseche gen, als die neue Einrichtung es noͤthig macht, daß allt wirklich censirt wird, was schon zeither nach dem Gesthtl werden sollte. Bisher soll die Censur bisweilen Uumgan / den seyn; doch nicht im Interesse der Preßfreiheit, senn in dem des Geldbeutels. Denn es war nur bei solchend thunlich, die sich als ganz unbedenklich dar stellten. Bamberg, 14. Jan. Das Leichenbegaͤngniß 26 Hoh. des Herzogs Wilhelm in Bayern fand ge sten 2 tags 3 Uhr ganz in der durch das Programm be st u statt. Den großen feierlichen Zug eröffnete das Rr ö ĩ taillon und das Chev. leg. Negiment Leuchtenberg, 7 ji das städtische Landwehr-Regiment mit der Lund m eht̃i u Im Zuge befanden sich, nebst der gesammten Hohn. alle Zöglinge der hiesigen Lehr⸗ und Studien⸗Anstalten, der un gistrat, Armenpflegschafts-Rath und die Gemcin de r enn ten, alle Behoͤrden und Collegien sämmtlich in aorpore ni staͤnden, die Ossizier Corps mit allen Nilitair- Vr u Domkapizel mit der ganzen Stadtgeistlichkeit und eine i von anderen der angesehensten Emnwohner und Buͤrger . und Umgegend, alle in voller Uniform oder in schmat dern. Se. Durchl. der Oberst Prinz Eduard von al Altenburg, so wie der eigens deshalb von Bayreuth ö. kommene Herr General-⸗Commissair Freiherr von , ten der Feierlichkeit ebenfalls bei. Die Leiche ist . Schlosse Banz abgefuͤhrt worden, wo heute die Beiseß der Herzoglichen Familiengruft erso gte.
Munchen, 13. Jan. Ihre Maj. die Koͤnigin Wittwe ist gestern gegen Abend auf ihrem Landhause Biederstein von Dres⸗ den eingetroffen und hat nach einem kurzen Aufenthalte daselbst ihre Neise nach Tegerhsee fortgesetzt.
Wie man sagt, wird Se Köͤnigl. Hoheit der Kronprinz seinen Königl. Bruder Otto und die Königin Amalie von Gric! chenland nach Venedig begleiten. Von da werden sich JJ. MM. mit dem Dampfschiffe uber den Golf nach Triest begeben und sich daselbst einschiffen. .
Folgendes ist der heutige Stand der Brechruhrkranken in nr Stadt und den Vorstäͤdten: Vom vorigen Tage 44, Zugang Summe 51; zenesen keiner, gestorben 3, in arztlicher Be⸗ handlung verblieben 48.
Stuttgart, 8. Jan. Seit dem ungluͤcklichen Brande, der vor bald 80 Jahren das schoͤne vom Herzog Friedrich J. urch den beruͤhmten Baumeister Schickhardt erbaute Gebäude, der Neubau! genannt, mit allen seinen Kunstschaͤtzen verzehrte, fehlte es Stuttgart an einem Vereinigungs, Punkt fuͤr Werke der Kunst und des Alterthums. Der jetzigen Regierung, der Regierung Königs Wilheim, welcher unsere Stodt schon so manches schoͤne Denkmal verdankt, war es vorbehalten, diese beklagenswerthe Luͤcke, welche insbesondere auch von dem Frem— den, der hier verweilte, gefühlt werden mußte, auszufuͤllen. Es soll nun demnaͤchst ein Kunstsaal gebaut werden, worin die bis jetzt überall umher zerstreuien, und zum Theil vernachlaͤssig— ten, oder auf eine unpassende, ja unwuͤrdige Wesse untergebrach, ten Werke der Kunst und des Alterthums vereinigt werden sol— len, und somit der Grund zu einer Anstalt gelegt werden, welche Stuttgart eine neue Zierde, der Kunst und Wissenschaft eine lang enthehrte Stütze und jedem Gebildeten Genuß und Belehrung gewähren wird. Dem Vernehmen nach, soll das Ge— baͤude, das anfänglich auf einen entfernten Platz außerhalb der Stadt, auf die Seewiesen, gesetzt werden sollte, nun näch dem Willen des Koͤnigs in die Nähe des Koͤnigl. Residenzschlosses zu stehen kommen, wo die alte, durch den neuer Schloßgarten voͤl— lig uͤberfluͤssig gewordene Promenade, die Planie genannt, hin— länglichen Raum darbietet. ;
Enen weiteren Beweis der Königlichen Fuͤrsorge faͤr Werke der Kunst und des Alterthums haben wir kuͤrzlich in einem auf hoͤchsten Befehl durch die Königl. Ministerien des Innern und zer Finanzen ausgegangenen Erlaß an die Bezirks? Aemter er— halten. Es wird darin verfuͤgt, daß eine Uebersicht der im Lande
)
vorhandenen Denkmäler, unter Mitwirkung des neuerlich wieder
üs Leben gerufenen Vereins für Baterlands-Kunde, hergestellt Kriegs⸗-Minister Camba dieses Recht verweigert. — Ein junger
berden soll, um sosort dieselben durch Kenner naher untersuchen lu lassen, und nach Maßgabe des Befundes weitere Fuͤrsorge
wegen deren Unterhaltung zu treffen. Vorlaͤufig ist den Bezirks ⸗ Beamtungen aufgegeben, auf die Schonung und Erhaltung der
vorhandenen Denkmale sorgfaͤltig zu achten, und wo dieselben nicht in Staats⸗Eigenthum sind, vor jeder beabsichtigten Veraäͤn— derung, Veräußerung oder Zerstoͤrung Anzeige zu machen und die weitere Entschließung zu erwarten.
Ein wesentlicher Dienst wird der Kenntniß und Geschichte 1s Vaterlandes, so wie der Verwaltung selbst durch die Wie⸗ lereinfuͤhrung von Orts-Chroniken geleistet werden, welche der⸗ nalen im Werke seyn soll. In Anerkennun ihrer vielfachen Nuͤtzlichkeit sind dergleichen Chroniken neuertich in mehreren Deutschen Staaten eingefuhrt worden; in Württemberg bedarf es nur einer Erneuerung bestehender Verordnungen, welche im Laufe der letzten wechselvollen Zeiten in Vergessenheit gekommen sind.
Karlsruhe, 13. Januar. Riche Hoheit der Großfürst Michael von Rußland sind vorge⸗ an, spaͤt in der Nacht, von Baden hier angekommen. Hoͤchst— hielben haben gestern an einer Jagd im Wildpark Theil ge⸗ summen, darauf der Familientase bei Hof und endlich, im
Kreise der Großherzoglichen Familie, einer Hpernvorstellung in; Heute am Neujahrstage alten
bm Hoftheater beigewohnt. Etyles, haben Se. Kais. Hoheit die Gluͤckwuünsche unferer hoͤch⸗ len Herrschaften empfangen, so wie auch die Aufwartung des hffizier⸗Corps der hiesigen Garnison anzunehmen geruht. Der Rest des Tages ist, dem Vernehmen nach, für die Besichtigung Ehren des hohen Gastes ein großer Hofball veranstaltet. Mor— zen werden Se. Kais. Hoheit von hier aus unmittelbar Hoͤch st⸗ hre Reise nach Italien, durch die Schweiz, antreten.
Oe st·terre ich.
Wien, 10. Jan. (Schles. Ztg.) Der Fasching hat mit Lchhaftigkeit begonnen, wie es stets zu seyn pfiegt, wenn seine
Nuer beschränkt ist. Jeder Tag der Woche für den ganzen siching ist mit Lusrbarkeiten bereits reichlich bedacht. Jeden Eonntag ist Soirée dansante bei Sr. Durchl. dem Fuͤrsten
Netternich; Montags Kammerball hei Hof; jeden Dienstag Ball St. Aulaire; andere bei dem Prinzen Wasa
kei dem Franzoͤsischen Botschaster Grafen bis jet noch nicht bestiminte Balle Und. anderen hohen Herrschaften werden dje Mittiwoche des
6
lurnevals aus fulsen; seden Donnerstag ist eine Soirée bei dem Kam iter Grafen v. Beroldingen und jeden Sonnabend bet dem Koͤnigl. pnußischen Gesandten G rafen v. Maltzan. Am Freitag darf bekannt; ich nicht getanzt werden. Außerdein verdienten noch ern! Menge anderer Privat⸗Baͤlle, die bereits angekuͤndigt sind, ihres fruͤhe— ren Renomẽe wegen ruͤhmlich erwaͤhnt zu werden, und besonders derspricht man sich viel von einem großen Balle, den der Tuͤrkische oischafter am 22sten d. veranstalten wird. Die erste Soirée usanle beim Fuüͤrsten Metternich war aͤußerst glänzend, man ülickt unter den An wes . einen Söhnen, den Herzog und die Prinzen von Rasfau, he— gleitet von den Soͤhnen des Erzherzogs Karl. — Der dem Ge— heral⸗ Direktor der Fuͤrstlich Taxisschen Posten zur Seite ste— nde Herr von Dörnberg ist von Frankfurt a. M. gestern hier ttgetroffen, wodurch die Vermuthung entstanden ist, daß n engerer Anschluß der Desterreichischen Posten an die tutschen Neich sposten, wodurch es moͤglich wuͤrde, Briefe ohne tinkirung ber die Gränzen des Kaiserstaates zu senden oder nst eine Aenderung im Postwesen in Unterhandlung seyn lrste. Dieser Gegenstand hat in neuerer Zeit auch hier ein tsonderes und allgemeines Interesse erregt. . m 8. Januar bemerkte man in Laibach um A Uhr ch nnetegs, sowohl in der Stadt als deren nächster Umgetung, er Ri htung von Südost, ein mit roöͤmthlich strablendem Lichte ⸗ nzendes Meteor, auf weiches eine dumpfe, rollende Detona— on erfolgte.
CX.
r e n. ; n Neapel, 25. Dez. (Allg. Ztg) se Koͤnigin Mutter 6 sich in ein Kloster (ai miracuti3 der nder begeben, um gigen zen Januarius durch diest Bugun zu bewegen, die ge, womit Neapel heimgesucht ist, doch enduch abzuwenden;
auf einem kleinen
(Karlsr. Ztg.) Seine Kai— freiung von Vilbao muß tief von den Karlisten gefühlt werden
enden den Erzherzog Franz Karl mit
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man glaubt aber auch, daß ein anderer Grund sie bestimmte fuͤr einige Zeit den Aufenthalt im Kloster zu nehmen,. — Es wird stark an der Ausruͤstung des Linienschiffes „Il Vesuvio⸗ gearbeitet. 8 soll, Schweizer Truppen nach Sicilien uͤberzuschiffen, um die dortigen Maßregeln zur Eintreibung der Contributtonen zu un⸗ ker stüßen — Die Cholera ist sehr im Abnehmen begriffen.
Die meisten hiesigen Aerzte glauben noch an die Kontagiosi⸗ taͤt der Krankheit und lassen den Puls durch andere Perso⸗ nen fuͤhlen. Was will man machen? Medizinische Polizei il gar nicht hier, und Huͤlfe nur für den, der sie erkaufen kann. In der ersten Zeit wurde ein wackerer Militair Arzt, Domenico Dara, weil er im Gefuͤhle der Menschlichkeit bereitwillig einem Cholera⸗ Kranken beistand, zu 29taͤgigem Arrest verurtheilt; in Aäuem anderen Lande haͤtte er wohl ein Ehrenzeichen bekommen. In den letzten Tagen wurde aufs neue das absurde Geruͤcht von Vergiftungen verbreitet, die sich auf alle Lebensmittel und Elbst auf Briefe erstrecken sollen. Aber eine Publication von Seiten der Intendanz ermuthigte die Furchtsamen, und der Leicht bewegliche Neapolitaner ißt wiede? seine Makaroni ohne Todesangst. — Unter den juͤngst auf der Kuͤste von Baja ange⸗ schwemmten Leichnamen fand sich der des jungen Lords Welles— ley, Neffen des e gs ven Wellington. Er hätte, wie es heißt,
e egelschiffe nach Genua gehen wollen, als der Sturm das Schiff zertrümmerte.
8 r n i n.
Am wahrscheinsichsten ist es, daß es dazu dienen
Französische Blatter enthalten ein Schreiben aus Ma. 5
drid vom 4. Jan,, in welchem es heißt: „Die Entsetzung Bil— bao s ist noch immer der einzige Gegenstand, der die oͤssentliche Lufmertsamkeit in Anspruch nimmt, Und die Freude uͤber dieses Ereigniß wird nur dadurch einigermaßen getruͤbt, daß die Gene— rale Saarsfield und Espartero durch das schlechte Wetter ver— hindert werden, ihre gemeinsamen Operations-Plaͤne auszufůͤh⸗ ren, — In der Sitzung der Eortes am 2ten wurde einstimmig beschlossen, in dem Sitzungs-Saale eine steinerne Tafel aufzu⸗ stellen mit der vergoldeten Inschrift: „„Die Spanische Nation. Dem unsterblichen Bilbao, seinen heroischen Verthei— digern und der tapfern Armee ewige Dar kbarkeit.““ — Man glaubt allgemein, daß die in wenigen Tagen beginnende Diskussion des Bud— gets das Signal zum Ausscheiden Mendizabal's seyn werde. Vorher sind jedoch noch heftige Debatten zu erwarten uͤber die Frage, ob Herr Lopez als Minisser auch züm Deputirten erwaͤhlt wer— den kann. Bekanntlich hat die Kammer schon dem sruͤheren
D eo ß tire, ) 191 5ast y acl ĩ Fes— ) 5 Dehutirter, Namens Castro, brachte die Beschwerden des Ge—
nerals Quiroga zur Sprache, dessen Armer an den nothwendig⸗ sten Bedurfnissen Mangel selbet, und letzte die Minister dadurch n nicht geringe Verlegenheit. — Die Organisirung der Proceres, Kammer geschieht nach folgenden Prinzipien: Die Mitglieder
der Proceres-Kammer werden nur fuͤr ihre Person auf Lebens—⸗ zeit, und zwar vom Volke, erwählt. Es werden der Krone drei Kandidaten vorgeschlagen, von denen einer gewahlt werden muß. Die Kandidaten muͤssen unter den ausgezeichneten Militair- und Civil-⸗Beamten gewahlt werden und uͤberhaupt talentvolle und reiche Manner seyn. — Unter den Notabilitäten des Finanz-Departements sind Spaltungen ausgebrochen, und die Direktoren der Renten, Egea, Osores und Fontillan, haben ihre Entlassung eingereicht, weil sie mit Mendizabal sich nicht einigen koͤnnen. Man glaubt indeß nicht, daß die Entlassungen
angenommen werden.“
— Der Korrespondent des Courier in San Sebastian schreibt unterm 2. Januar: „Die moralische Wirkung der Be— denn das Volk wußte, daß Eguia mit dem festen Entsch iusse, Bilbao einzunehmen, vor Bilbao erschienen war, und daß er sich gegen Don Carlos verpflichtet herte, Bilbao einzunehmen oder seinen Kopf zu verlieren. Das Volt glaubte dies und dis ponirte bereits über das zu raubende Gut der eroberten Stadt.
Es waren schon Verkaufe dieses erwarteten Reichthums gemacht
worden, und ich weiß aus glaubwürdiger Quelle, daß zwei Wech⸗
sel, der . . 50, 009, der andere von Go, 900 Dollars, vier I ages Ber ĩ Tage nach der Einnahme von Bilbao ahlbar, wirklie 9 inserer Militairanstalten bestimmt, auf heute Abend aber ist zu . , .
stellt und verkauft wurden.“
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. Berlin, 198 Jan. Die Post aus Frankreich, den Nieder⸗ landen und der Rheinprovinz, wesche hier sonst regelmäßig am Morgen eintrifft, kam vorgestern erst gegen Abend und gestern in der Mittags-Stunde an. Der Aufenthalt ist durch starkes Schneetreiben in Westphalen herbeigeführt worden, das die Wege zum Theil unfahrbar machte. Von' Meschede ist der Postwagen mit 10 Pferden nach Brilon abgesandt, 16 Pferde sind von letzterem Orte entgegen geschickt worden, und die Befoͤrderung auf dieser drei Meilen langen Strecke hat doch nur l . Stunde bewirkt werden können. Auf der 25 Meilen langeñ Station von Straßerhof nach Lennep sind bei doppelter Bespan⸗ nung der Schnellpost 9 Stunden gebraucht worden. Heute ist die Post wieder zu rechter Zeit angekommen. Man meldet aus Trier 'unterm ten e Folge des anhaltenden Regenwetters waren alle Flisse und Bäche des RVegierungsbezirks Trier eine Zeit lang ungewoͤhnlich angeschwollen. Die Mosel erreichte einen so hohen Standpunkt, wie sie ihn seit 1324 nicht gehabt hatte. Ihr Wasserspiegel, der bei dem niedrigsten Stande nur 1 und dei gewoͤhnlichem Stande 2 Fuß am Pegel unserer Stadt markirt, stieg in den Tagen vom 26. zum 28. Noyrbr. zu einer Hoͤhe von i8 Fuß und üuͤberschwemmte einen großen Theil des Thales. Bei diesem hohen Wasserstande sind 3 mit Kohlen beladene Schiffe auf der Saar und 1 mit Gips be⸗ ladenes an der hiesigen Moselbruͤcke verungluͤckt. Die Ladungen ngen ganz verloren und die Schiffe selbst wurden zerschmettert. Den Schiffsmannschaften gelang es, sich auf Kähnen zu retten. Die Schifffahrt auf der Saer und auf der Mosel ist, mit Aus— nahme der ersten und der letzten Tage des verflossenen Monats, wo der zu hohe Wasserstand, so wie das in den Fluͤssen getrie— bene Grundeis hinderlich waren, sehr lebhaft gewesen; nament, lich wurden viele Steinkohlen tromabwärts befoͤrdert.“
— In Sankt⸗Wendel Reg. Bez. Trier) ist eine Sonn⸗ tagsschule gegruͤndet worden, die zu den besten Hoffnungen berechtigt.
. den Hafen zu Danzig sind im verflossenen Monat 26 Schiffe Eingegangen, von denen 17 Schiffe aus Englischen, aus Russischen, 2 aus Schwedisch-Norwegischen, 2 aus Han⸗ seatischen und 1 aus Franzoͤsischen Haͤfen kamen. Hauptgegen⸗ sände der Einfuhr waren; Brucheisen, Oel in Faͤssern, ge⸗ schmiedetes Eisen, Stahlwaaren, Salz, Talg u. s. w.; 18 Schiffe aten Ballast. Ausgega ngen sind 22 Schiffe, davon!! Schiff nach Preußischen, 17 nach Englischen, 2 nach Schwe⸗ disch · Norwegischen, 1 nach Hanseatischen und 1 nach Amerika⸗
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nischen Hafen.
Hauptgegenstaäͤnde der Aus fuhr waren: 34, 554
Scheffel Weizen, 12,575 Schfl. Roggen, 2655 Schst. Ge en, 12. chf. 2 hsl. Gerste än de destt Lö. 5ꝛs Schnt., Ech sen, 1 ohn Sentner W ene .
Zink, Eisenwaaren u. f. f. — 0
Schluß des vorgestern abgebrochenen Artikels lichen Geburten.
Nur 1 Schiff hatte Ballast.
uͤber die unche⸗
Allein wie hoͤchst unsicher auch jedes Urtheil uͤber die Sitt⸗ lichkeit sein möge, das sich nur auf die Zahl unehelicher Gebur— ten stuͤtzt: so bleibt es dennoch wahr, daß eine große Zahl der— selben ein großes Uebel ist. Zunaͤchst behaftet jede Geburt ausser der Ehe das Leben der Mutter mit einem unausloͤschlichen Flek⸗
ken. Wird dieser auch uͤbersehn, so lange sie
Wohlwollen um⸗
giebt, und die Gunst des Gluͤckes ihr schmeichelt: so vergessen
Haß und Neid seiner doch nicht, und decken
ihn hoͤhnend auf
in den Tagen der Truͤbsale, worin sie laut werden duͤrfen. Un⸗ ersatzlich bleibt immerdar einer Geschwaͤchten der Verlust voller Sicherheit gegen solchen Vorwurf: Leichtsinn und Eitelkeit täu—
schen oft und lange Zeit uͤber die Bedeutung aber äͤußerst selten bleiben die Stunden des und der Demuͤthigung aus, worin derfelbe bitter
dieses Verlustes; ernsten Gerichts empfunden wird.
Ersparen auch Vernunft und Gesetz dem unchelichen Kinde seden unverdienten Vorwurf, jede Zurüͤcksetzung und Schmach: so vermsgen sie doch nicht, ihm Estern zu geben, deren Stolz auf sein Gedeihen keine leise Beschämung beugt; Eitern, welche seinem sittlichen Gefuͤhle nur Gegenstaͤnde reiner Verehrung sind. Den meisten unehelichen Kindern mangelt schon in der Mutter Schooß die zarte Sorgfalt fuͤr ihr Leben; fast alle wer— den in Schande, sehr viele selhst in bittrer Duͤrstig keit geboren: daher unter ihnen die große Zahl der Todtgebornen, und der im
ersten Lebensjahre Verstorbnen. Wärend der 18290 bis mit 1834 wurden in den vor stehend zig Abtheilungen des preußischen Stagts , darunter waren Tedtgeborne und von den lebend Gebornen starben noch Vollendung des ersten Jahres
sunfzehn Jahre benannten sieben⸗
7,066, 525
vor - ... 1, 170, 406 ö
Der ganze Verlust bis zu Ende des ersten Jah⸗
res betrug demnach
das ist durchschnittlich auf jede 19,0909 Geborne
Gleichzeitig wurden ebendaselbst außer der geboren
Darunter waren Todtgeborne
und von den lebend gebornen starben vor lendung des ersten Jahres
Ehe
QMas Bol
Der ganze Verlust bis zu Ende des ersten Jah—
res betrug demnach
182, 910 , .
das ist durchschnittlich auf jede 10,9000 Geborne 2, 9uß5 . ö . ) . . n, e =/ e , Es starben also bis zu Ende des ersten Lebensjahres Tei deñ
ehelichen Kindern nicht ganz zwei, bei den
unehelichen etwas
unter drei Zehntheile der Neugebornen, und es verhielt sich die Sterblichkeit der ehelichen und unehelichen Kinder bis zum Ende des ersten Lebensjahres also fast wie 2 zu 3, oder genauer nahe
wie 185 zu 22.
ohne sittlichen Nachtheil der muͤtterlichen Aussicht, welche d
Der jungere Theil des weiblichen Gesindes entbehrt selten l
1
Herrschaft gemeinhin nur sehr unvollstandig ersetzen kann, wei ihr eben sowohl das Ansehn, als die Liebe der Eltern mangelt. In großen Staͤdten, wo die Leichtigkeit, den Dienst zu
wechseln, den Einfluß der Herrschaften auf die Sittlichkeit d Gesindes noch mehr schwaächt, faͤllt daher der größte Theil de
8 T*
9 ic 53395 2 6 * (vp j „M , , , mn, unehelichen Geburten der zahlreichen Klasse der Dienstmadchen
anheim; welche die Schwangerschaft moͤglich chen, um nicht zu fruͤhe dienstlos zu werden,
st lunge verheimli— und bald nach der
Entbindung genöthigt sind, ihre Kinder in Kost zu geben, um
durch Ammendienst ihren Unterhalt zu gewinnen.
Dies Ent⸗
behren der muͤtterlichen Sorgfalt und Pflege steigert aber die
Sterblichkeit der unehelichen Kinder noch w stehend berechnete Maaß. In den funfzehn mit 1833 wurden in Berlin ehelich geboren. Darunter waren Todtgeborne
und von den lebend gebornen starben vor V dung des ersten Jahres ö also uberhaupt Verlust bis zu Ende des ersten J das ist auf 10,0900 Geborne durchschnittlich
81 eit uͤber das vor— Jahren 1820 bis 1 103953
ollen⸗
ahres
Gleichzeitig wurden in Berlin unehelich geboren.
darunter waren Todtgeborne. w und von den lebend gebornen starben vor B dung des ersten Jahres....
also uͤberhaupt Verlust bis zu Ende des ersten u
das ist auf 16, 000 Geborne durchschnittlich
Es sterben also hier beinahe drei Siebe lichen Kinder vor Vollendung des ersten Lebe ohngeachtet der größern Sterblichkeit in Berl
ollen⸗
e , 926 — — —
5 2918
ahres
——— 2,
; 1, 2 itheil aller unehe— us jahres, waren . in uberhaupt,
den ehelichen Kindern im ersten Jahre nech nicht eln Vierthe n naͤmlich ziemlich nahe nur zo sterben. Oder um das Verk.
nit noch durch eine andere Vergleichung anse
haulich zu machen
es sterhen in Berlin vor dem Ende des ersten Jahres von de
selben Anzahl Neugeborner sehr nahe unter fuͤnf, unter unehelichen ne un—
Entfernt von dem großstädtischen Leben häͤltniß der Sterblichkeit zwischen ehelichen Kindern zwar auch jedenfalks zum Nachtheile mehrentheils weit minder unguͤnstig. Wenn
ehelichen Kindern
stellt sich das Ver—⸗
und unehelichen der letztern, doch in solchen Gegen—
den die Zahl der unehelichen Geburten beträchtlich ist, so liegt dies weniger in dem Zustande des Gesindedienstes, als in den Volkssitten uberhaupt, welche groͤßre Freiheit im Umgange bei—
der Geschlechter gestatten.
Durch eine sehr beträchtliche Zahl unehelicher Geburten
zeichnen sich namentlich aus die Krese Nie
der ung und La—
biau am kurischen Hafe, worin nur eine kleine Stadt ist, und
deren Einwohner sich fast ganz von Landba
F scherei nähren. In diesen beiden Kreisen wurden waͤrend der
funfzehn Jahre 1820 bis mit 1834 ehelich geboren...
darunter waren Todtgeborne ... und im ersten Lebensjahre starben
also uberhaupt Verlust im ersten ahne ,,,,
das ist, durchschnittlich auf 10,000 hon, .
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u, Viehzucht und
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