1837 / 27 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gedacht wurde, durch wiederholte Reisen und Anschauung der alten Denkmäler veranlaßten Zeichnungen derselben gereichen diesem Werke zum eigenthümlichen Vorzug, und die dem Herausgeber allein ver⸗ blieben Bearbeitung desselben ist so wohlgerathen, die geschichtliche und künstlerische Darstellung ist so deutlich, gründlich und zweckmäßig, daß man schwerlich etwas vermissen wird.

Eine allgemeine Einleitung bezeichnet den Umfang des Ganzen durch Uebersicht aller Sächsischen alten Kirchen, deren Zeitbestimmung urkundlich gewiß, oder aus der Bauart vermuthlich ist; zugleich wer⸗ den sehr bündig die Hauptsätze zusammengestellt, worauf es überhaupt bei Beurtheilung solcher alten Denkmäler ankomnit.

Den Anfang macht hier mit Recht der uralte und vornehm ste Bischofsitz dieses Umkreises, Merseburg, dessen Geschichte, so, weit sie phergehört, vorangestellt, und aus den besten Quellen geschöpft, na—

mirntlich duch aus noch ungedruckten Dom-Urkunden.

Merseburg, wo selbst der bekannte Bischof (1008 18) und Ge— schichtschreiber, Dietmar, Cäsars Soldaten den Tempel des Mars bauen, und Karl den Großen die Irminsäule zerstören läßt, wurde schon durch K. Heinrich 1, nach der ruhmvollen Ungarnschlacht dor (233), fester Sitz des Christenthums; und sein Sohn K. Stto nl. grün⸗ dete daselbst, nach der noch glänzenderen Ungarnschlacht auf dem Lech— elde (8633) am Loreuz⸗Tage, diesem Heiligen das Bisthum und den Dom (965). Der Kirchenbau wurde von Bischof Dietmar selber be⸗ gonnen, cg 1015, unter seinem Nachfolger Bruno jedoch erst die Unterkirche (Cropta) und der Chor gebauet, das Ganze vollendet und eingeweihet. Dieser Chor wurde von Bischof Hurold (1030.30), 1 Einsturz, erneuet, und durch zwei Seitenthürme

efestigt. . dieser Kirche befindet sich das Grabmal des Kaisers Rudolf von Schwaben, dessen abgehauene Hand hier noch bewahrt wird, die er im Kampfe gegen Kaiser Heinrich 1V. verlor, uud so in Merse— burg bei Bischof Werner, seinem Anhänger, starb (1080. Diefer ließ ohne . wie auch die Lateinische Umschrift andeutet, dies kunsi— reiche Denkmal machen, welches ganz dieser Zeit augemessen, trefflich ausgeführt und einzig in seiner Ari ist: zwei Drittel Lebensgröße, stark aus Erz hervorgebildet, erscheint Rudolf, bärtig, in voller kai— serlicher Tracht, mit der Krone, die einsi Edelsteine schmückten, Scep⸗ ter und Reichsapfel in den Händen, mit reichverziertem Mantel, Un— = terkleidern und Sporen: alles zwar noch in strenger alter Zeichnung und Faltenbildung, aber doch schon sichtlich natürliches Bisdniß und kunstreich gearbeitet. Es zeugt von bedeutender Höhe in diefer sehr alten, aber durch den Stoff zumeist die Zerstörung reizenden Bildne— rei; und läßt uns um so mehr den Verlust der goldenen Altartafel bedanern, welche Kaiser Heinrich II. und Bischof Dietmar stifteten,

und die erst 1571 dem Kriege zur Beute ward. Die einzelne Säule, welche vielleicht die Leuchte an diesem Grabmal in der Unterkirche trug, und in ähnlicher Art, wie die Säulen und Pfeiler derselben gebildet ist, steht jetzt in der Vorhalle.

Nächst dem Dome sind auch die übrigen alten Kirchen Merse— burgs in Betrachtung gezogen. Zuvörderst die deumarktskirche, wel= che zwar ihrer beiden Seitenschiffe beraubt, doch den alten Romani— schen oder Rundbogen⸗Styl von außen und innen noch durchgängig darstellt, ähnlich der Wechselburger Kirche, und nach der am Thurm eingehauenen Jahreszahl ils, auch aus derselben Zeit, obschon ei— nige Theile noch älter scheinen. Namentlich zeigen diesen Styl die innerhalb abwechselnden Pfeiler und Säulen mit Würfelknäufen, Rund⸗ böagen und flacher Decke, die rundbogigen Fenstern und Thüren. Diese Thüren sind durch den Ümbau neulich erst schicklich versetzt, und die

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größere hat durchgängige Mannigfaltigkeit der Sãäulen⸗Knäufe und Gesimse, weniger der Schäfte, Unter den letzten aber einen, der aus vier kleineren Schäften zusammengesetzt und in der Mitte in einen Knoten geschlungen ist; ganz wiei im Würzburger Dom die befaun⸗ ten beiden Säulen Jachin und Boas. Fast noch merkwürdiger ist die kleinere Thüre, deren beide Säulen durchaus mannigfaltig sind, an Knäufen, Simsen, Füßen und gemusterten Schäften, mit ungemei— ner Zierlichkeit und Feinheit aller Theile. Von älterer Arbeit, jedoch nicht minder bedeutend ist der große Taufstein, der, eigentlich die ser Kirche gehörig, durch Bemühung des Herausgebers in der Dom or⸗ halle bewahrt wird, zwischen Säulen ähnlicher Art mit Rundbögen stehen, stark hervorgearheitet, die zwölf großen Propheten und tragen auf ihren Schultern die zwölf Rpostel, sämmtlich durch Lateinische Inschriften bezeichnet, und noch mehr im langgestreckten geradlini⸗ gen Byzantiuischen Styl, löwenartige Thiere und Menschengebiloe stützen die im Achteck umherstehenden Säulen und Bilder. . Dee Kirche des Petersklosiers, das 1691 geweihet wurde, ist in der Bauart des 12 15ten Jahrhunderts, und fo wenig bemerkenswerth, wie die andere Peterskirche in der Altenburg auf einem Hügel, wo schon ein Heidentempel soll gestanden haben. Die Sixttirche endlich, in, reicherem Spitzbegenstyl, ist nur noch durch ihre Trümmer merk— würdig. ö Aile hier angeführten Denkmale (außer der Peterscrvypta) sind in vorliegendem Werke durch Abbildungen in Steindruck und Kupferstich vergegenwärtigt, theils nach genauen Maßen, theils in malerischen An⸗ sichten; sämmilich treu und gefällig auegefüihrt, und dem kunstgeschicht⸗ lichen Zweche völlig gemäß. Hierbei muß koch anerkannt werden, daß der Berf. bei diesem Doppelhefte schon zehn, anstatt der versprochenen acht Tafeln gegeben hat, und noch einige nachliefern will. Gleichwohl koennte der Preis um ein Drittel wohlfeiser gestellt werden, als bei den Heften der Wechselburger Kirche. Wir dürfen also, bei der bedeutenden höhern Ortes so begünstigten Förderung des echtvaterländischen Unternehmens und bei dent ungrinüdlichen Eifer, des Herausgebers, iu aller Hinsicht gctrost der Fortsetzung und Ausführung entgegensehen. Die kürzliche Anwesenheit des Verf. hat uns hier einen üͤberraschenden Blick in den reichen Vorrath seiner vieljährigen Vorarbeiten thun lassen, und besonders haben die Zeichnunzen von Naumburg und Freiburg an der Unstrut den Wunsch baldiger Mittheilung erregt. Am bedeutend— sten traten zwar darunter die gleichsam auch erst wieder entdeckten großen Standbilder am Dome zu Freiburg hervor, welche, in deui— licher Bejiehung zu den, bisher einzigen Wechselblrger Biiderwerken stehen, und ihnen zunächst folgen werden. v. d. Hagen.

Es ist in diesen Blättern mehrmals von der trefflichen Säugerin Madame Crescini, die Rede gewesen, der schen von Posen aus, wo sie sich zum erstenmale 6ffentläch hatte hören laffen, bei ihrer Reise Kon dert nach Berlin der vortheilhafteste Ruf voraugegangen war. Nachdem die Sängerin, während ihrer Auwesenheit hierselbst, Proben von ihrem schönen Talente vor dem Allerhöchflen Hef abzu— legen die Ehre gehabt, sich auch späterhin in einem Konzert dem größeren Publikum produzirt hatte, das ihre Leistungen durch den eutschiedensten Beifall lohnte, ist sie kürzlich in Dresden gewesen, wo sie ebenfalls bei Hofe gesungen und demnächst ein Konzert in dem Saale des Hotel de Saxe gegeben hat. Bei ihrer großen Scheu, öffentlich aufzutreten, sang sie auch hier ihre erste Arie mit beßender Stimme, gewann aber, in dem Maße, als sie durch Applaus aufge⸗ muntert wurde, immer mehr Sicherheit und Ruhe, so daß sie zuletzt ihre Zuhörer zu dem rauschendsten Beifall hinriß. Vorzüglich bewun—⸗

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derte man den großen Umfang ihres schönen klangreichen Contrealts, dag Seelenvolle ihres Vortrages, so wie ihre ganze Gesangsweise, be welcher sie sich vorzüglich die Pasta zum Vorbilde genommen zu haben scheint. Daß zugleich auch ihre ganze Persönlichkeit das zahlreich ver. sammelte Publikum für sie einnabm, bedarf kaum einer Erwähnung Madame Crescini ist seitdem nach Berlin zurückgekehrt, wird aber de an sie ergangenen Aufforderung, die Künstfreunde der Hauptstadt noch durch ein zweites Konjert zu erfreuen, schwerlich genügen kön. nen, da sie schon in diesen Tagen über Warschau und Riga nach St. Petersburg zu reisen beabsichtigt. Ihrem ausdrucksvollcn, wahr haft großartigen Gesange wird gewiß überall die gebührende Ane kennung zu Theil werden. .

K

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 20. Januunr.

Niederl, wirkl. Schuld SAl““'9. 50,6 do. 1012,,.. Kanz- hin 2315½ 9. 56 Shan. 25533. Passive 71 8. Aust. Sch. 12. Ainq 94. Preuss. Hrüm.-Bch. 11335. Holn. 120. CQesterr. Met. 100

Antwerpen, 19. Januar.

Kueg, Seh; 242. DinsI. 9 u. G. Neus Anl. 2 Hdœaumburg, 23. Januar. Bank- ‚cten 1381. 1379 Engl. Russ. 105.

do. 3 ½9 30. Neue Anl. 23 *,.

London, 20. Januar.

„e, Belg. 1021, Neue Anl. 261. ö 4x. 214 i' flols. Sia J. So, Jos ss Do,, Port. ; Enzl. Russ. —. Bras. S6. Columb. 26. Men

Chili A7. . wien, 20. Januar. .

3M, Met. 104. „co Zbafä. 3 , dio. 2st co I

—. Bank-Actien 13622 9. Neue Anl. 5871 2. Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 25. Jan. Im Schauspielhause, zum ersten male wiederholt: Die Herrin von der Else. Schauspiel in; Abth., von C. Blum. Nach der Idee des Sheridan Knomlt in dem Schauspiele: The ftunchback. ;

Freitag, 27. Jan. Im Opernhause: Armide, große herp⸗ srhe Oper in 5 Abth. Musik von Gluck. Ballets von Hoge (Neu einstudirt.) (Fraul. v. Faßmann: Armide und Dlle. Hu, nal, vom Stadttheater zu Nuͤrnberg: die Furie des Hasset, is Gastrollen.) J

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten hm, ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. .

Im Schauspielhsuse: 1) Le jeune homme en loferie. ) La seconde représentatlion de: Uu bonheur ignor, van ville nouvean en 1 act. 3) Lu samille de apo lhiicair vaudeville comique en 1 acte.

Konig städtisches Th enter,

e Donnerstag, 25. Jan. Auf Begehren: Posse in 5 Akten, von Kotzebue.

Has sive —.

0/0 Port. Fassive 7

heru 18.

Pagenstreicht

ö Redacteur Rd. Cote! Gedruckt bei A. W. Hayn.

.

Alsgemetner Anzeiger

Bekanntmachungen. Sekanntmachung.

frühere Bekanntmachung vom 3. Seytember 1836 wird follen: hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß nun⸗ mehr über die Perpachtung der bei hiesiger Stadt belegenen Demainen-Vorwerke Bornim, Bornstäͤdt und Pirschbeide definitive Entscheidung ergangen ist. Demnach sollen 1) das Vorwerk Bornim allein mit 1953 Morg. 177 Ruth. Acker, 306 137 . Wiesen, 13 36 Grundweide, 2 133 ' Garten, Fischerei, Rohrung, Teichen, Huͤtungen, nament⸗ lich in Königlicher Forst, einigen Handdiensten; 2) die Vorwerke Bornstaͤdt und Pirschheide zusam⸗ men mit

a) bei Bornstaͤdt und

1964 Morg. 119 (Ruth. Acker, he, Wiesen,

353 89 Garten,

16 118 Reohrung und Seen, Bran⸗ und Brennerei, einer Windmuͤhle, Huͤtungsrechten in Koͤniglicher Forst,

b) bei Pirschheide adl.

231 Morg. 82 Ruth. Acker, 367 118 Wiesen, adll. 1 ö Lütung in Königlicher Forst auf die zwoöͤlf Jahre von Trinitatis 1837 ab bis dahin 1849

J. das Vorwerk Lonkorreck mit 1325 Morgen 26 URuthen Aecker, Gaͤrten, Wiesen und Huͤtun⸗ gen, ferner das Aufhuͤtungs-Recht in dem Forst⸗ belauf Rosochen, die n rin dem Czichkow⸗ ker, dem Dembower, Glamwiser,

Pawlonker, dem Soßnoer und dem Robottnoer See, und mit der Berechtigung, in dem zu dem Zwecke schon bestimmten Propinations-Gebaäͤude Bier zu brauen und Branntwein zu brennen;

das Vorwerk Wawrowitz mit 119 Morgen 63 AMRuthen Aecker und Wiesen mit dem Äufhuͤ— tungs-Rechte in dem Forstbelaufe und mit der Fischerei in dem Skarliner See.

Das Minimum der Pacht ist fuͤr die ersten 6 Jahre,

mithin pro Trinitatis 183 jaͤhrlich

fuͤr das Vorwerk Lonkorreck Lum pertinen- anberaumten Termine ihre Anspruͤche anzumelden tüs auf 1063 Thlr. incl. 275 Thlr Gold,

928 Thlr. inel. 310 Thlr. Gold,

559 Thlr. inel. 1873 Thlr. Gold,

————

für die

H ———

dem nunmehr die Pacht-Bedingungen höͤhern Orts uͤberlassen, sich an Ort und Stelle mit den Verhaͤlt— genfalls wir dieselben fur todt erklaͤren und resp. n genehmigt worden, hiermit zur öffentlichen Kennt— niß, daß folgende zur Domaine Lonkorreck gehörige

. Vorwerk zur Separat-Verpachtung auf 2! . Mit Bezug auf die in diesen Blaͤttern enthaltene vom 1. Januar J637 bis dahin 1861 gestellt werden

nissen der Pacht-Objekte bekannt zu machen. Marienwerder, den 3. Januar 1837. Königk Preuß. Regierung, Abtheilung fuͤr direkte Steuern, Domai— nen und Forsten

; erf ment

Auf den Antrag des Lieutenants Otto Julius von . Milewoer, Lon⸗ Rabenau, als Besitzers des Mannlehn? Ritterguuts Grundstuͤck der Gastwirth Devaranneschen Chälut, korrecker, dem Groß ünd Klein Partinzyner, dem Schdngich, werden diejenigen, welche als Eigenihuͤ⸗ taxirt zu 17, 682 Thlr. 10 sgr 9pf., soll mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder andere Briefs⸗Inha⸗ ĩ ber an die für das Fraͤulein Hermine Louife von an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Derschau von dem Hauptmann Moritz von Steindel Hypothekenschein sind in der Registratur einzuschen auf Linderode und dem Rittmeister Abraham Hein⸗——— das Vorwerk Krottoschin mit 1103 Morgen 142 rich August von Rabenau auf Gersdorff, als Vor—

MRuthen Aecker und Wiesen mit dem Aufhuͤ⸗ müundern der Gebrüder Otto Julius und Bruno Ferdi—

* —— 1

18t aten.

ihren Anspruͤchen praͤeludiren, die obigen Beffaͤn aber nebst den aufgesammelten Zinsen der Koͤniglich Justiz⸗Offizianten-Wittwen⸗Kaffe uͤberweisen wen Gruͤnberg in Schlesien, den 7 Oktober 1836 Koͤnigl Preuß. Land- und Stadtgericht Noth wendiger Verkau / Stadtgericht zu Berlin, den 16. November Isz6. Das in der Landsbergerstraße Nr. 8 velegene

am 25. August 1837, Vormittags 11 uht, Taxe un

6 i r n t 6 e h, Der am 3 Maͤrz 1790 geborne Bauern sohn Guy

tungs Rechte in dem Forstbelauf Krottoschin und nand Erdmann von Rabengn, am 24. August 1816 aus- Paul Breit von Dorsbronn soll als Soldat nach m mit der Fischerei in dem Schiwarzenauer See, gestellte, mit lehnsherrlichem Konsense am 14. Sep— Ruͤckmarsche aus Rußland im Jahre 1813 in Willem,

tember 1814 versehene und in der Lehns-Tabelle des berg, Koͤnigreichs Preußen, im Ortelsburger Kreft

im Wege der Submission verpachtet werden. und fuͤr die folgenden 18 Pachtjahre, mithin pro belle verfahren werden wird.

Dictentgen, welche eine dieser beiden Pachtungen Trinitatis 1835 bedingsweise von dem Jahre ab, in ubernehmen wollen und ihre Qualification, so wie welchem der Martini-Marktpreis der. Stadt Grau— das erforderliche Vermögen, nachweisen konnen, wer- denz Einen Thaler pro Scheffel Roggen uͤbersteigt den aufgefordert, sich über die Verhaͤltnisse ber zu und auf dauernde Erhaltung dieses Preises zu rech⸗ verpachtenden Nutzungen durch Einsicht der in unse⸗ nen ist, was angenommen wird, wenn der Martini er Registratur ausliegenden Pachtkontrakts-Entwuͤrfe Roggenpreis sich seit Trinitatis 1837 durch 3 Jahre und sonstigen Nachrichten zu informiren und sodann hinker einander üb ihre Submissionen in der Zeit vom 22. bis 25. Fe⸗ dieser Preis wede bruar 1837 in der Form bei uns einzureichen, wie andere Calamitaͤt herbeigefuͤbrt ist, jahrlich fuͤr das Vorwerk Lonkorreck cum perlinen- lis auf 1300 Thlr. incl. 357 Thlr. Gold, ad II. fur das Vorwerk Krottoschin desgleichen auf

1170 Thlr. inel. 39009 Thlr. Gold, adlII. fur das Vorwerk Wawrowitz desgleichen auf 725 Thlr incl. 2123 Thlr. Gold, der Pacht⸗-Anschlag bei, der Pachtung Bornim auf festgestellt worden. Zur Licitation der Pachtstuͤcke ist ein Termin auf . 1837, Vormittags 11 uhr, Thlr. Golb abschließt, daß ferner zwar bei Horn- in nuserem Konferenz-Gebaude anberaumt, zu wel⸗ sddt, Pirschbeide, nicht aber bei Bornim ein Gebot chem Vermdͤgensfaͤhige und sonst qualifieirte Pacht Inter dieser veranschlagten Pacht angenommen wird, liebhaber hier mite

sie in den von unserer Registratur vorzulegenden all. Submissions⸗Bedingungen vorgeschrieben ist.

Auf Verlangen wird unsere Registratur Abschrif— ten der Submissions Bedingungen uud der Pachi⸗ kontrakts-Entwuürfe gegen Erstattung der Kopialien verabfolgen. Schließlich noch die Bemerkung, daß

1908 Thlr. incl. 292 Thlr. Gold und bei der Pach“

ung Bornstaͤdt, Pirschheide auf 1667 Thlr. incl szr7 den 7 Marz

and daß Pachtlustige füͤr Bornim ein Vermögen von

er Einen Thaler erhalten hat und r durch Mißaͤrndten, noch durch

ingeladen werden.

——

Erbegelder im Jahre 1821, brandt, fuͤr den 36 Thle,

muͤtterliche Eebegelder,

ren 1777, fuͤr den 12 Thlr.

1900 Thlr, fuͤr Bornstaͤdt, Pirschheide aber von soo0 bis zur höhern Bestimmung uͤber den Zuschlag ge⸗ uns nicht bekannten Erben

Thlr. nachweisen muͤssen Potsdam, den 14. Januar 1837.

Königliche Regierung, 1100 Thir

ten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung,

betreffend die Verpachtung der Domaine Lonkorreck.

* .

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bunden und muͤssen bei einem Gebote auf das Vor— werk Lonkorreck cum 1300 Thlr., auf das ; n und auf das Vorwerk Wawrowitz desgl. Abtheilung für die Verwaltung der direk— von 700 Thlr. entweder in bagrem Gelde, Bancy⸗ Obligationen, Staatsschuldscheinen oder ritterschaft⸗ lichen Pfandbriefen der Provinz mit Zins-Coupons gleich im Termin bei der Regierungs⸗Haupt⸗Kasse hierselbst deponiren. Die Pacht⸗Bedingungen, welche feststehen, können, werden hierdurch öͤffentlich aufgerufen, sich innerhalb . so wie die Ainschlaͤge, Vermessungs-Negister und Plaͤne, Neun Monaten unb' spaͤtesten sin Termin

Mit Bezugnahme auf unsere vorldͤufige Bekannt- zu jeder Zeit in unserer Domatnen⸗Registratur ein⸗ den 25 Juli i837, Vormittags um 11 Uhr, geuyre 32. machung vonn 83. September . J. bringe wir, nach geseßen werden, aich bichbt z, ben Pachtliehhih ern

zertinenliis eine Caution von

orwerk Krottoschin desgl. von 1 sgr. eingenommen,

6

richt an uns abgegeben sind,

Wawrowitz Obligation uͤber 2006 Thkr. Anspruche zu haben‘ be⸗ haupten, hierdurch oͤffentlich vorgeladen, in dem auf stat⸗ Erben auf Todeserkläͤrung des Georg Paul ti den 5. April 1837, Vormittags 10 uhr, und Extradition seines vormundschaftlich verwaltthh vor dem Deputirten Referendarius von Lessing bier Vermdgens von 6m Fl. an.

8 8 ati o h. Folgende laͤngst verschollene Personen, namentlich: 1) der Tuchmacher- Geselle Jeremias Teichert, fr

den im Jahre 1777 intabul rte 25 Thlr. l sgr. Opf.

der gleichfalls von hier gebürtige, muthmaßlich nach Rigg verzogene Bildhauer Augustin Hiide—

der Tuchmacher⸗Geselle Johann Christian Bartsch, fuͤr den im Jahre 1805 22 T

der Gottfried Mannigel, juͤngster Sohn des im Jahre 1795 hier verstorbenen Tuchmacher Anton Mannigel, fuͤr den 5 Thlr. Erogeld,

83) der Perücken macher-Geselle Gottlob Feind, gebo⸗

mit in unser Depositum eingegangen sind, so wie ihre Die drei Bestbietenden bleiben an ihre Offerten unbekannten Erben und Erbnehmer; desgleichen die

6) der im Jahre 1706 hier verstorbenen Wollspin— nerin Regine Schmidt, aus deren Effekten 5 Thlr. zwöͤl

7) des im Bruͤderhause zu Neusalz am 30. Maͤrz sen und Bromberg: die Mittler schen) und 1; 1831 verstorbenen Muͤller⸗ und Tischler⸗Gefellen Aemter Bestellungen darauf an. Th Peter Friedrich Ramsch, aus dessen Effekten, nach Abzug der Kosten, 12 Thlr. 15 sgr. geloͤst und von dem dortigen Koͤnigl Land- und Siadtge

bel ung in Perssn oder schriftlich zu mesbzn, mir Herlin chen Itza‚rses

im Sorauer Kreife belegenen Mannlehn⸗Ritterguts zurückgeblichen seyn und vor 18 Jahren von da in Schoͤnaich vermerkte, angeblich verloren gegangene die letzte Nachricht von sich gegeben haben.

Seine Geschwister trugen als naͤchstbekannte Int

Georg Paul Breit oder dessen etwaige Descendt

und zu bescheinigen, widrigenfalis sie mit denselben wird deshülb aufgefordert, sich binnen 9 Moahh fuͤr das Vorwerk Krottoschin desgleichen auf praͤcludirt werden sollen und ihnen ein ewiges Still- und laͤngstens bis zum 27. Juli 1637 schriftlich in schweigen aufeclegt, auch das Dokument für morti- persöͤnlich beim hiesigen Gerichte zu melden und ad III. fuͤr das Vorwerk Wawrowitz desgleichen auf ficirt erklaͤrt und mit der Eöͤschung der vereits als felbst weitere Anweisung zu erwarten, außerdem Gen bezahlt nachgewiesenen 2090 Thlr. in der Lehns-Ta⸗ Paul Breit mit seiner eiwaigen Descendenz fuͤt ih

erklaͤrt und sein erwaͤhntes Vermögen von 6j

Frankfurt a. d. O, den 15. November 1836. an seine Geschwister und zwar nach hiesigem Gisß Königl. Preuß. Ober-Landesgericht. Johne Kautton verausfolgt werden wuͤrde.

Ellingen, am 27 September 18356.

Fuüͤrstl, von Wredefches Herrschaftsgerit

Ellingen im Koͤnigreiche Bayern. Hermann.

Der Vollbluthengst Aegon, gezogen vom Herzog von Grafton 1832 vom Einsh und der Pastille (Gewinnerin der Oaks 1822) 6h St B. vol. III. pag. 299, wird vom J. Februn, Ende Juni Stuten zu 5 Friedrichsd'or und Thh⸗ decken. Anmeldungen und Aufnahme der Siu

1 ( . J f. bir. E sgr. 1 b nimmt Unterzeichneter.

Berlin, den 18. Januar 1837. ; Steger, Dorotheenstraße Mell. m.

Die Mitternachtzeitunz für gebildete Stande beginnt mit Anfang des . 1837 ihren ien Jasrdgng , und nehmen alle Buchhandlungen (in Her ig / gn

Preis 8 Braunschweig, den 25. Dezember 1836. ; Chir. Horn eyer—

Guillaume Taub , Premier Trio pour le Piano. Violon, el n.

h al, bralte ot

brechen gesetzlich noch nicht festgestellt waren.

Literarische Anzeigen. gte er, „wenn begangenes Verbrechen dem gemeinen Gesetze unterworfen erden. Wie

ndern

2

Berlin, Freitag den 27st Januar

Zeitungs⸗Nachrichten. 2 u 8 J a n bh.

Frankreich.

paris, 20. Januar. Der Konig arbeitete gestern nach⸗ ider mit den Ministern der auswaͤrtigen Angelegenheiten, öffentlichen Unterrichts und des Handels. Vas lgestern erwaͤhnte) Amendement des Herrn von wurde in der gestrigen Sitzung der Deputirten— nmer, sammt einem zweiten des Herrn Leyraud in Betreff Expedition nach Konstantine, verworfen. Auf die Frage Generals Jacqueminot, ob der General von Rigny, der h den Tages-Befehl des Marschalls Clauzel gewissermaßen den Pranger gestellt worden sey, vor ein Kriegsgericht ge⸗— n werden wurde, erwiderte der General Bernard, daß allerdings die Absicht der Regierung sey, und daß Kriegsgericht der achten Militair-Divifion zu Mar— den Auftrag erhalten habe, sich mit dieser Sache heschaͤftigen. Nach der Annahme des Paragraphen uͤber die suschen Angelegenheiten kam derjenige an die Reihe, der auf Straßburger Komplott anspielt. Ein Amendement des m Salverte wurde beseitigt, worauf Herr Dupin das Wort ff, und sich sowohl gegen die Freilassung der Herzogin von h, als gegen die des Prinzen Ludwig Buonaparte aus⸗ „Nach diesen Beispielen“, aͤußerte er, wird es kuͤnftig glich seyn, Aufruͤhrern von einem gewissen Stande den Pro machen, und man wird die Häupter einer Insurrection i treffen koͤnnen. Eine solche Ausnahme kann ich aber gestatten. Ich hege fuͤr die Köoͤnigs-Geschlech— eine große Verehrung, ich habe eine graͤnzenlose fung vor unserm Regenten, behaupte aber, daß, wenn der pnarch unverletzlich ist, alle Andern, die ihm mehr oder iger nahe stehen, dem Gesetze unterliegen und dem Ge— 6zwange unserer Tribunale unterworfen sind. Bedenken Sie einmal, m. H., was daraus entstehen sollte, wenn es ver— dene Praͤtendenten auf den Franzoͤsischen Thron gaͤbe, und nich sagen koͤnnten, daß die einzige Strafe, der sie sich aus⸗ fn, wenn sie eine Verschwöͤrung gegen unsere Dynastie an— lten, darin bestehe, nach Maßgabe ihres Standes, auf eine vette, eine Fregatte, oder gar ein Linienschiff gebracht zu wer— Der Redner kam hier auf das vielbesprochene Thema das Begnadigungs⸗Recht des Koͤnigs zuruͤck, das er nur gelten n wollte, insofern es nach erfolgter Verurtheilung durch die hte in Anwendung komme. „Der Gerichtshof zu Col— keUso schloß er seinen Vortrag, „hatte die Verhaftung, so— ws Prinzen als seiner Mitschuldigen, angeordnet; da immolötzlich ein sogenannter Regierungs-Befehl, unterzeichnet Mm Ministern des Innern und des Krieges, an uͤnd ge⸗ ut die Freilassung des Hauptschuldigen. Glücklicherweise hatte Justiz selbst sich nicht zu einer fo rechtswidrigen Verfuͤgung herge⸗ hen, sondern bloß die Polizei und die materielle Gewalt. Späterhin lte man die Begnadigung des Koͤnigs vor. Aeußert diese aber auf solche Weise? Hier ist von keiner Begnadigung, dern von einer Entfuͤhrung die Rede. Man nennt die Maß— feine politische; ich mag Niemanden anklagen, hoffe aber trauensvoll, daß zwei so schreiende Mißbraͤuche kuͤnftig nicht Regel gelten werden.“ Der Handels-Minister, Herr 1rtin, trat zur Widerlegung des Herrn Dupin auf. Er mte ein, daß Königliche Prinzen die Unverletzlichkeit des ats Oberhauptes nicht fuͤr sich in Anspruch nehmen sten; die Regierung habe sich auch nicht leichthin zu Freilassung des Prinzen Ludwig entschlossen; sie habe lönmen gefuͤhlt, welche große Verantwortlichkeit sie dadurch auf uhde; das Gesetz der Nothwendigkeit habe indessen den Aus— Ig gegeben. Es gebe Faͤlle, wo man sich nicht immer streng bie Gesetze halten koͤnne und die Kammern selbst haͤtten ein spiel hiervon gegeben, als die Deputirten⸗Kammer die letzten nistr Karl's XW. in Ruklagestand versetzt und die Patrs— mmer sie verurtheilt habe, obgleich die von ihnen begangenen Eben so haͤt— lie Kammern im Jahre 18352 die Mitglieder der beiden Familien nion und Buonaparte fuͤr ewige Zeiten aus Frankreich verbannt, mich sie nach dem gemeinen Rechte hierzu gar nicht befugt ge⸗ sen wären. Sie hätten bloß der Nothwendigkeit Gehoͤr ge— den und dabei wohl gethan. Aus demseiben Grunde lasse sich Freilgssung der Herzogin von Berry und die des Prinzen wig Buonaparte rechtfertigen, und nimmermehr wuͤrde das des der Regierung verziehen haben, wenn sie einen Neffen „chemaligen Kaiserz vor Gericht und den Namen Budnag— rte an den Pranger gestellt haͤtte. Er wisse sehr wohl, daß s Ministerium sich eine gesetzwidrige Handlung habe zu schul— kommen lassen, indessen fey das Käbinet bereit, die Ver— sportlichkeit dafuͤr zu uͤbernehlnen. Herr Dupin, der zu ö. Replik noch einmal das Wort ergriff, erklaͤrte, daß es ihm darum zu thun gewesen sey, das Prinzip zu retten, und es evorworten, daß man sich hinführo nicht zwei schlechte Bei— ke zur Richischnur nehme. Uebrigens wollte er den Grund, thalb der Prinz Ludwig freigegeben worden, nicht gelten las⸗ „Wie kann es unseren National, Charakter verletzen“, so die Verwandten eines großen Mannes fuͤr kann man dem Grundsatze der Gleichheit dem Gesetze jenes andere Prinzip gegenuͤber stellen, man die Menschen nicht nach ihren Handlungen, . nach den Verdiensten ihrer Vorfahren, sogar in llenlinien, richten muͤsse. Ich protestire gegen das Mitgefuͤhl olkes in gerichtlichen Dingen. Man muß dem Volte viel—

1 zeigen, daß das Gesetz die Großen wie die Kleinen zu er— en wisse, daß es stark, daß die Regierung mächtig sey, und

Niemand sich dein Arme der Gerechtigkeit entziehen könne. man dies, wie Herr Martin, einen äͤbertrieb?nen Purita⸗

6 i g (propyidis ie . nus nennen, so lasse ich mir es gern gefallen: er scheint mir Moe ip

ser, als eine uͤbertriebene Nachsicht.“ Der Ste, Hte, 10te

und 11te Paragraph des Adreß⸗Entwurfs wurden darauf unveraͤndert angenommen. Zu dem 12ten brachte Herr Barr é folgenden Zusatz in Antrag: „Unsere Pflicht gebietet uns auch, die Drangsale der Ackerbau treibenden Klasfe hervorzuheben, und geben wir uns der Hoffnung hin, daß die Regierung dazu beitragen werde, bessere Tage fuͤr sie herbeizufuͤhren. Der Antragsteller vermochte, bei dem großen Geraͤusche der Privat-Conversationen, dieses Amen— dement nicht zu entwickeln; dasselbe wurde indessen gleichwohl mit schwacher Stimmen-Mehrheit angenommen, und die Debatte uͤber die beiden letzten Paragraphen des Adreß-Entwurfs auf den folgenden Tag. verlegt.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer wurde die Berathung uͤber den Adreß-Entwurf endlich geschlos— sen, und letzterer mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Bor Eröffnung der Sitzung bildeten sich im Saate einzelne Gruppen, die sich sehr lebhaft unterhielten. Ohne Zweifel war die gestern durch den Telegraphen hier bekannt gewordene Frei— sprechung der Straßburger Angeklagten der Gegenstand des Ge— sprächs. Nachdem der vorletzte , der Adresse ange⸗ nommen worden und die Versammlung sich eben mit dem letz— ten beschaͤftigen wollte, verlangte Herr Leyraud das Wort, um an die Minister die Frage zu richten, ob sie von dem Komplott des Prinzen Ludwig Buonaparte nicht schon lange vor Ausbruch des⸗ selben Kenntniß gehabt hatten. Der Kriegs-Minister erwiderte, daß sein Vorgaͤnger, der Marschall Maison, allerdings durch den General Voirol von den Umtrieben des jungen Prinzen in Kennt— niß geletzt worden sey, worauf er den Befehl gegeben, ein wach— sames Auge auf ihn zu haben. Hr. Maugu in wollte nach dieser Er⸗ klärung noch einige andere Fragen an den Minister richten, Hr. Guizot winkte aber seinem Kollegen zu, sich auf nichts weiter einzulassen, worauf Herr Maug uin äußerte, er muͤsfe sich wundern, daß der Herr Minister des oͤffentlichen Unterrichts den Deputirten den Mund verbieten wolle. Herr Guizot erwiderte, daß ihm dies gar nicht in den Sinn gekommen sey; der Kriegs-Minister habe aber Alles gesagt, was in der Sache zu sagen sey. In der That schwieg der General Bernard, als Herr Leyraud die Frage an ihn richtete, ob auch er von den Umtrieben des Prinzen Ludwig fortwährend Kenntniß gehabt habe. Herr Mauguin nahm dieses Schweigen fuͤr eine Verneinung und fragte, wozu dem Lande eine Polizei helfe, wenn sie nicht einmal im Stande sey, dem Ausbruche solcher Komplotte vorzubeugen. Hierauf er— widerte der Conseils-Präsident, daß, wenn die Polizei Alles zu verhindern im Stande ware, sie nicht theuer genug bezahlt werden koͤnnte. So viel sey aber ewiß, daß bei dem Straßburger Aufstande Jedermann seine Yin. gethan habe. Der Graf Jaubert, der jetzt das Wort ergriff, erklaͤrte, daß er die abgeurtelte Sache nicht angreifen wolle; diese sey ihm heilig; indessen muͤsse er doch die Frag: stellen, ob das bei dieser

Gelegenheit beobachtete gerichtliche Verfahren nicht die Mannszucht in der Armee erschuͤttern durfte. Er habe seinerseits nie ge⸗ glaubt, daß, wenn bei einer Militair-Verschwoͤrung einer der Mitschuldigen dem Civilstande angehsre, aus diesem Grunde der ganze Prozeß vor die Jury verwiesen werden müsse. Schon im Jahre 1832 bei der Annullirung des Erkenntnisses der Kriegs⸗ gerichte in Paris durch den Cassationshof habe er in dieser Be— ziehung seine Meinung unumwunden ausgesprochen. Er frage jetzt, ob der Herr Kriegs-Minister auch eine richtige Ansicht von der Kompetenz der Kriegsgerichte habe und ob er der Kammer keinen Vorschlag zu machen habe, um die Gesetzgebung zu er— gaͤnzen. Der Conseils⸗Präsident erwiderte, statt des Ge— nerals Bernard, daß die Regierung in diesem Augenblicke mit einem Gesetze beschäftigt sey, das die Mannszucht bei der Ar— mee befestigen und dem Lande die nöoͤthige Sicherheit gewähren solle; sobald sie mit ihrer Arbeit zu Stande gekommen, werde sie die Mitwirkung der Kammer in Anspruch nehmen, und hoffentlich nicht umsonst. Noch woellte Herr Charamaule sich uͤber diesen zarten Gegenstand auslassen; man ließ ihn indessen nicht zu Worte kommen, die Debatte wurde geschlossen, der letzte Paragraph der Adresse ging unverandert durch und die ganze Adresse wurde endlich mit 242 gegen 157 Stim— men, also mit einer Majoritaͤt von 85 Stimsnen, angenom⸗ men. Nachdem sofort die große Deputation gewahlt worden, welche die Adresse dem Koͤnige vorlegen soll, verlangte Herr Saint Marc-Girardin die Wieder-Aufnahme seiner vor⸗ jaͤhrigen Proposition uͤber den Elementar-Unterricht, und Herr Lunegu die Wieder-Aufnahme der seinigen uͤber das Salz. Die Sitzung wurde um 31 Uhr aufgehoben.

Die gestrige Rede des Herrn Dupin in Vezug auf die Freil issung des Prinzen Ludwig Buonaparte scheint dem Mi— nisterium unangenehm gewesen zu seyn. Das Journal des Débats aͤußert sich daruber auf folgende Weise:; „Wir sind erfreut gewesen, den ehrenwerthen Praͤsidenten der Kammer auf der Rednerbuͤhne seine unveränderliche Achtung vor dem

de Liebe fuͤr die Justiz betheuern zu hoͤren, als ob er das Verfahren des Kabinettes auf ind rekte Weise haͤtte tadeln und den Schatten eines Vorwurfs oder, besser gesagt, einer Verurtheilung auf eine Maßregel haͤtte werfen wollen, deren Nothwendigkeit er selbst eingesteht. Wir raͤumen gern ein, daß Herr Dupin sich auf eine würdige Weise und als ein strenger Vertheidiger der Gesetze ausgesprochen hat. Wir räumen eben so bereitwillig ein, daß er jeden direkten An— griff gegen die Person vermieden und den Mitgliedern des Ka— binettes stets die groͤßte Ruͤcksicht bewiesen hat. Auch sind wir weit davon entfernt, seine Rede fuͤr eine Opposi ions-Rede zu halten. Aber, da Herr Dupin die Rednerouhne bestiegen haͤt, so mußte er doch einen Zweck dabei haben. Er muß seinen Worten irgend eine Vedeutung beigelegt und geglaubt

nun aber der Sinn der Rede des Herrn Dupin. Hat der eh— renwerthe Praͤsident der Kammer nur sagen wollen, daß man

das Gesetz verletzt habe? Aber wer weiß das nicht? Wer leug⸗ net es? Das Ministerium gesteht es ein; es rechnet sich dies zum Ruhme an; es macht so wenig ein Geheimniß daraus,

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wie dies Herr Thiers that, als er auf seine Verantwortlich kelt. die Herzogin von Berry der Strenge des Gesetzes entzog. Hat Herr Dupin sagen wollen, daß man das Gesetz nicht auf diese eise verletzen koͤnne, ohne durch eine dringende Nothwen⸗ digkeit dazu veranlaßt worden zu seyn? Aber giebt es eine wichtigere Entschuldigung, als die des Kabinets in der Straß⸗ burger Angelegenheit? Hat Herr Dupin diese Entschuldigung ., getadelt? Hat er sie verworfen? Hat er sie durch ein otum wollen verurtheilen lassen? Nein. Muͤssen wir allo nicht hieraus schließen, daß jene Entschuldigung Herrn Dupin im Grunde fuͤr zureichend erscheint? Warum hat er sie denn auf indirekte Weise verdammen wollen. Wir haben es gesagt und wir bleiben dabei, daß die Maßregel, durch welche die Regierung den Prinzen Ludwig Buonaparte der gewoͤhnlichen Rechtspflege entzogen hat, eine Verletzung des gemeinen Rechts ist, aber eine auf Billigkeit gegruͤndete Verletzung, eine durch Staats⸗Ruͤcksichten nothwen⸗ dig gemachte Maßregel. Wir behaupten, daß die gewöhnlichen Gesetze nicht auf gewisse Häupter, die das politische Recht außer⸗ halb des Gesetzes gestellt hat, anwendbar sind. Man hat die

man hat sie und alle ihre Nachkommen proscrjbirt; man hat sie fuͤr die Gegenwart und fuͤr die Zukunft im Namen einer poli— tischen Nothwendigkeit und aus höheren Staats Ruͤcksichten ver, urtheilt. Eben dadurch hat man sie aber auch dem gewoͤhnli— chen Rechte entzogen. sondern Fremdlinge, die man auf unserem Gebiet ait den Waffen in der Hand ergriffen hat; es sind nicht mehr Franzosen, die sich gegen die Gesetze empört haben, sondern es sind Staats⸗-Gefangene. Man muß dieses Vorrecht anerken— nen, denn man hat es selbst ertheilt. Uebrigens ist dasselbe cher beklagens- als wuͤnschenswerth, denn es schließt eine ewige Verbannung, es schließt die Proscription in sich. Als die gierung . ein Mitglied jener Familie in Haͤnden hatte, mußte sie sich fragen, ob es billig, ob es gerecht sey, denjenigen vor einen Assisenhof zu stellen, für den es in Frankreich weder Gesetz, noch Charte, noch gewoͤhnliches Recht gab; ob es zweck⸗ mäßig sey, durch eine Verurtheilung im Angesicht des Landes einen Namen zu brandmarken, den das Land noch verehrt, einen Namen, der einen Theil unseres Ruhmes ausmacht, und ob sich in Frank— reich 12 Geschworene finden wuͤrden, um unserer Nation eine solche Schmach aufzulegen. Wir sind uͤberzeugt, der Praͤsident der Deputirten⸗Kammer wuͤrde gedacht und gehandelt haben, wie die Regierung dachte und handelte, denn von zwei Dingen eins: entweder Herr Dupin, der unerschrockene Vertheidiger der Gesetze, glaubt, daß das Ministerium, als es den Prinzen Ludwig der gewoͤhnlichen Rechtspflege entzog, das Gesetz ohne Nothwendigkeit verletzt habe, und dann mußte er auf eine Anklage desselben antragen, oder er glaubt, daß eine gebieterische Ruͤcksicht das Kabinet geleitet hat. Uebrigens hat die Majoritaͤt der Kammer bewie— sen, daß sie auch nicht den Schein eines Tadels auf das Be— nehmen des Ministeriums zu werfen gesonnen sey. Sie hat den Absichten des Kabinettes, dem Edelmuthe seiner Politik und dem Muthe, mit welchem es sich der Verantwortlichkeit unterzog, Gerechtigkeit widerfahren lassen.“

Im Messager liest man: „Gestern in der Kammer wurde fuͤr bestimmt versichert, daß Herr Gasparin seine Entlassung eingereicht habe, und daß dieselbe angenommen worden sey. Man glaubt, daß Herr von Rémusat als Minister des Innern in das Kabinet eintreten werde. Herr Guizot hatte diesen Posten für sich selbst gewuͤnscht, und in diesem Falle wuͤrde Herr von Rémusat Minister des oͤssentlichen Unterrichts geworden senn; aber Herr Mols soll sich dieser Combination entschieden wider⸗ setzt haben.“

Der hiesige Tuͤrkische Botschafter, Efendi, hat vor einigen Tagen direkt einen Courier nach Konstantinopel abgefertigt. Bes ist das erstemal, daß sich ein solcher Fall bei der Tuͤrkischen Ge⸗ sandtschaft ereignet. Man glaubt, daß Mittheilungen der Fran⸗ zoͤsischen Regierung in Betreff der Afrikanischen Angelegenheit den Tuͤrkischen Botschafter diesesmal veranlaßt haben, seine De— peschen nicht, wie gewohnlich, durch den Ruffischen Courier be; sördern zu lassen. Dieser Umstand erregt in den diplomatischen Salons großes Aufsehen.

Der 3 Demidoff wird sich, wie es heißt, in Pisa mit einer jungen Russischen Graͤfin vermahlen und mit ihr in die—⸗ sem Sommer nach Baden⸗Baden kommen.

Der Marquis General von Lameth, Deputirter unter der Kaiserlichen Regierung, ist im 8S2sten Lebensjahre mit Tode eb— gegangen.

Gestern ward in dem Théaätre frangais zum erstenmale ein neues 5aktiges Lustspiel von Herrn Scribe,“ betitelt „die Ka—⸗

Gesetz, seinen Haß gegen jede Ungesetzlichkeit, seine gluͤhen⸗ gleich sam

meradschaft“ (la cameraderie, Gu la courte échelle) gegeben. Dieses Lustspiel hat sehr gefallen, obgleich man ihm Mangel an Intrigue vorwirft. Die Grippe hat nun auch angefangen, in Paris ihre Ver— heerungen anzurichten. Eine große Menge von Personen find ven derselben befallen worden, aber bis jetzt zeigt sie sich nicht gefaͤhrlich. Die ministertellen Blätter enthalten Folgendes: Men hat heute auf außerordentlichem Wege Nachrichten aus Wadr d bis zum 12ten d. erhalten. Die finanzielle Lage giebt fort— wahrend zu den lebhaftesten Besorgniffen Anlaß und verursacht die groͤßten Verlegenheiten. Es ist sogar von einer Ministeris? Veranderung die Rede, aber dies Geruͤcht scheint nicht gegrůn⸗ det. Der General Alaix erhalt sich noch bestaͤndig in einer Zu⸗ stande der Insubordination gegen die Regierung, und bis sent

haben, daß in denselben ein Sinn enthalten sey. Welches ist

scheint ihn das Ministerium wegen seines Benehmens noch nir zur Rechenschaft gezogen zu haben. Bloß um nicht seinen Befehlen unterworfen zu seyn, oder mit ihm zu mar⸗ schiren, haben der General Narvaez und mehrere seiner Offiziere ihre Entlassung eingereicht. Narvaez hat seine

Soldaten, als er von ihnen Abschied nahm, durch einen Tages befehl daran erinnert, daß der Fehler eines einzigen Menschen sie um die Fruͤchte eines Sieges gebracht habe, und hat sie auf⸗

Mitglieder der Kaiserlichen Familie auf ewige Zeiten verbannt,

Sie sind fuͤr uns nicht mehr Buͤrger,

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