1837 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

130

103. 50 Port. A8.

12. 21 0 Holl. S836. 835 Engl. Russ. —. Bras. 688

Beru 17 chilr =.

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woeh.

Aus terdam. do. Namburg

Augsburg...

Brenlau

Leipꝛig

Frankfurt a. M. Wz....... Peteraburg

Ausvüärtige Börsen.

Am ster dam, 26. Januar. Niederl. wirkl. Schuld dal. 3c, do. 101. 23. S0½ Span. 2175 9. Passive 7. Preuss. run. Sen —. Poln. —. OQenterr. Met. 1001. Antwerpen, 25. Januar.

Canz- Bill

Pasaire Ausg. Sch. 285. Zius]. Gln3. Neue Anl. 2325. Br. M. G.

21,5 , S6 3. BVauk-Actien 1665. 1663. HLartial-Ghl. 141 Ma. 17. 1172. Loose zu 100 FI. 223. HFreuss. Poln. Loose 68. Br.

Frankfurt a. M., 28. Januar. Gesterr. So,, Met. 102, . (3. A0, 9915. EG. G. 105 221. 246. . Loose zw 300 . kräm. - Seh. 644. G. do. AM Anl. 997. do, Span. Anl. 25. 223.3. 21, υί! Holl. 3. da 6.

Ausg. Sch. i211. Zins. 9.

Paris, 25. Januar. ð c Rente 199. 25. 3 αυη, do. 70. 90. (Coup. det.) 8 υης Neap. Span. Rente 26232. Paszive 72M. Ausg. Seh. —. Neue usg. Seh. —. 3 Portug. 31 . z Wien, 25. . d Cc Met. —. A0 992567. 3 9 78 1½. Bank- Actien 1360. ö, Xi 867.

1

2 S 33 199

Ranges verkauft, und sind diese Billets à 15 Sgr. bei

beiden genannten Kastellanen zu haben.

9 Königstädtisches Theater.

Mlttwoch, 1. Febr. Fra Diavolo, zu Terracina. Komische Oper in 3 Akten, von Scribe. g von Auber. (Herr Erl II.: Lorenzo.)

Donnerstag, 2. Febr. Zum erstenmale: Die Indian England. Lustspiel in 3 Akten, von Kotzebue.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 1. Febr. Im Schauspielhause: Der Verraͤther, kustspiel in 1 Akt, von Holbein. Hierauf: Joseph in Aegypten, musikalisches Drama in 3 Abth. Musik von Mehul.

Donnerstag, 2. Febr. Jin Schauspielhause: Die Herrin von der Else, Schauspiel in 5 Abth., von C. Blum.

Freitag, 3. Febr. Im Opernhause: Die Stumme von Portlci, große Oper in 5 Abth., mit Ballet. Musik von Auber.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. Sonnabend, 4. Febr. Im Konzertsaale des Schauspielhau— Subscription s⸗Ball.

Montag, 6. Febr. Redoute im Koͤnigl. Opernhause. Einlaß⸗Billetß a 20 Sgr. sind von Donnerstag, den 2. Fe⸗ bruar, kei dem Kastellan Herrn Rosch im Opernhause und bei dem Kastellan Herrn Adler im Schauspielhaufe zu haben.

ses:

Markt⸗Preise vom Getraide.

Berlin, den z9. Januar 18537. u Lande: Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 R 21 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 4 Sgr., guch 1 Rihlr. 1 Sgr.; große Gerste 29 Sgr. 3 Pf., auch 27 Sgr. 6 Pf.; klein? 9 28 Sgr. 9 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf, 20 Sgr.; Erbsen Rthlr. 8 Sgr. O Pf. Zu Wasser;: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 P'. . 2 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; dꝛoggen g 5 Sgr., auch 1 Rthir 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthi n 23 Sgr. O Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 18 Syn 1ẽRthlr. 7? Sgr. 6 Pf Sonnabend, den 28. Januar 1837. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 5 Rtblr.; de ner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 25 Sgr.

RNedactenr Ed. Cot tel. ö

2er mm mm, m me-

in

Gedruckt bei A. W. Say 2

Londou, 23. Januar. Conu. 3960 895. Belg. .

Neue Anl. 2382,.

Pasziva 7 .

Es werden auch Zuschauer⸗-Billets zu den Logen des dritten

——

*

22

*

Bekanntmachungen.

Nethwendiger Verkauf.

Koͤnigsberg in Preußen, den 6. Dezember isss.

Die zur Landrath von Ereytzschen erbschaftlichen Liquidations⸗Masse gehörigen, im Preuß. Eylau—⸗ schen Kreise in Ostvräußen belegenen adlich Peisten⸗ schen Guter, welche von der Königl. Ostpreuß. Land— schafts-Direction im Jahre 1838 im Ganzen auf ils,z73 Thlr 18 sgr. 8 pf. abgeschäͤtzt sind, sollen

am 7 Juni 1837, Vormittags 10 Üühr, auf dem Ober- Landesgerichte zu Koͤnigsberg subhastirt werden. Sollte sich zu dem ganzen Complexus der Güter kein geeigneter Kaͤufer sinden, so werden die⸗ selben in Gemaͤßheit des von der Landschafts⸗Direc⸗ tion gefertigten Dismembratlons-Planes in sieben einzelnen Parcellen zu den ungefaͤhren Werthen von 2010, 30090, köhh, 30900, 20,060 und 79,000 Thaler zum Verkauf gestellt werden. Die Taxen, der Hy— pothekenschein und die Verkaufs⸗Bedingungen koöͤn⸗= nen an jedem Vormittage in der Ober⸗Landesgerichts⸗ Registratur eingesehen werden.

Nothwen diger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Januar 1837.

Das in der Bischotsstraße Ne 10 belegene Grund stuͤg des X dckermeisters E D. Thier, tazirt zu 7982 Thlr. 18 sgr. 9 pf, soll am 5 September 1837, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hnpethekenscheln sind in der Regißratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Bäckermeißer Jobann Cart Fried ich Wobring oder dessen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

. e t (3weite Bekanntmachung.)

Unbekannte etwanige Erben und Glaäͤubiger des bierselbst bicher unter vormundschaftlicher Berwal⸗ tung gestandenen Vermögens des Johann Georg August Heinrich Boye, welcher im Dienst und Feld⸗ zuge der Koͤnigl Franzoͤsischen Truppen bei Kras no in Rußland am 17. November des Jahres 1812 be— scheinigtermaßen seinen Tod gefunden hat, sind durch Proclam vom heutigen Tage befehligt wor— den, die Anmeldung und Liquidsfrung ihrer Erb— oder anderweitigen Rechts⸗Anspruͤche binnen 6 Monaten beim hiesigen Magistrat, und spaͤtestens in termine unied am Donnerstag den 24. August dieses Fahres, Morgens 10 uhr, auf hiesigem Rathbause zu beschaffen.

Uecretum a Senatu, Moöͤllen, im Königl. Daͤni⸗ schen Herzogthum Lauenburg, . Januar 1837.

1n dem

W. Hülse, Stadt ⸗Seeretair.

Literarische Anzeigen.

Wir haben se eben an alle gute Buchhandlungen Deutschlands als Neuigkeit versandt, in Berlin an E. S. Mittler, (Stechbahn Nr. 3):

Ueber die Inkompetenz unserer dermaligen Philosophie zur Erklaͤrung der Eescheinungen aus dem Nachtgebiete der Natur.

Aus einem Sendschreiben an Just. Kerner

von Franz Baader. Preis geb. 8 sgr.

Mit bekanntem tiefen Geiste beweist Herr v. Baa⸗ der in dieser kleinen Schrift, wie die neueste Philo⸗ sopbie zu einer Erklaͤrung der Erscheinungen aus dem Nachtgebiete der Natur durchaus nicht zureichte, und wie nur die Ignorirung dcͤlterer praktischer und spelulatlver Leistungen unserer Vorfahren in diesem Felde die Schuld trage, daß diese immer wiederkeh— renden Erscheinungen unsere Gebildeten und Gelehr⸗ ten simplielrter nur belaͤcheln, oh ne doch aus ihnen klug zu werden.

Stuttgart, Januar 1837.

Fr. Brodhag sche Buchhandlung

* 5 * Allgemeiner Anzeige Naturwissenschaften unter das Volk den Weg gebahnt denen die erste zwischen Ostern und Johannis, die zu baben Von allen diesen Wissenschaften aber paß⸗- letzte zu Michaelis d. J. erscheinen wird.

ü r für fuͤr die Jugend wobl keine so sebr, als die Pflanzen⸗ kunde. Die Jugend bedarf eine leichte Äuregung in freundlichem Hewande und echt religißsem Geiste, daß sie nach und nach in die Sache hineingefährt werde und Interesse bekomme Wo einmal das In—

teresse erwacht ist, kann und wird ein geordnetes und umfassendes Studium von selbst hinzukommen.

In meinem Verlage ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen, zu Berlin durch die Stuhr sche, Schloßplatz Nr. 2, zu beziehen:

Die Symbolik des Traumes,

von Dr. G. H. v. Schubert, Hofrath und Professor in Muͤnchen. Neue verdesserte und vermehrte Auflage. Mit einem Anhang aus dem Nachlasse eines Visionaͤrs: des J. Fr. Ober⸗ lin, gewesenen Pfarrers im Steinthale, und einem Fragment uͤber die Sprache des Wachens. Gr. Syn. 1837. Geh. 17 Thlr.

Schubert's beruͤhmtes Buch: „Die Symbolik des Traumes“, bedarf keines den Inhalt andeutenden Wortes, wohl aber ist zu bemerken, daß der Anhang auch besonders zu haben ist unter dem Titel:

Berichte eines Visionärs uͤber den Zustand der Seelen nach dem Tode. Aus dem Nachlasse Jobann Friedrich Operlin's u. s w. Nebst einem Fragment: Die Sprache des Wachens Gr Sen. 1887. Geh. 18 sgr.

Nicht obne vielfaches Bedenken entschloß sich der Herausgeber dleser Blatter, den Aufforderungen nach⸗ zugeben, die ihm, seitdem man ihn im Besitz eines ansehbnlichen Theiles der Papiere aus dem Steinthale wußte, von der Naͤhe wie von der weiten durch Meere getrennten Ferne kamen: den Aufforderungen zur Herausgabe eines Thelles jener Papiere, welcher Oberlin's Meinung von den Bleibstäͤtten der See len nach dem Tode und die Geschichte seiner Vi

sionen umfaßt Leipzig, im Januar 1837. F. A Brockhaus.

So eben ist erschienen und vorraͤtbig in Rerlin in der Enslinschen Kuchhandlung (Ferd. Müller), Breitestraße Nr 23: Pracht Ausgabe. von Napoleon 8 debe n.

Napoleon dargestellt nach den besten Quellen 1 Mit 10 350 Stahlstichen, nach Orig in algemaälden der berüͤhmtesten Maler Frankreichs.

Subseriptions-Preis 10 sgr. z Lieferung Die aͤußere Ausstattung und den Umfang des Wer— kes anlangend, so wird dasselbe in 20 25 monatli— chen Lieferungen in gr. Son auf schoͤnstem Velinva— pier gedruckt, jede mit 3 Bogen Tert und 2 Stahl— stichen, erscheinen und spaͤtestens in 2 Jahren voll staͤndig abgeliefert seyn. Die Stählstiche werden in solcher Vollendung gegeben, daß sie, vom Werke getrennt, als eine treff liche Zimmerverzierung dienen önnen

Suhbseribenten⸗ Sammler erbalten bei 12 bezahlten Exemplaren eins frei.

Die erste und zweite Lieferung ist erschienen und in jeder guten Buchhandlung (in Berlin in der oben genannten) vorraͤt

hi Leipzig, im Jan. 1837. Ehr. E. Kollmann.

Sub serlptions⸗Anzeige auf Armide, große Oper von Giuck. Vollstaͤndiger Klavier-Auszug in 3 Liefer à 28 sgr Auf 19 Exempl. ein 113 frei.

Bei C. Fischer C Comp in Bern ist so eben erschienen und in Berlin bei F. Du mmler, unter den Linden Ne 19, so wie in allen andern Buch- handlungen zu haben:

Die jungen Pflanzenforscher, oder bota—⸗

ni sch e Unterhaltungen eines Pfarrers mit seinen Kindern. Ein Festgeschenk. Aus dem Franzöͤsischen Mit einem raͤdagogischen Dorworte von Professor Zyro. Mit 4 Tafeln Aobildungen. Elegant brosch. 18 sgr.

Unserer Zeit gebührt das Lob, der Einführung der

Die glanzende Aufnahme, welche die letzten Vor⸗ stellungen dieser herrlichen Oper gefunden haben, ist ein Beweis, wie sehr noch immer des unsterblichen Glucks Werke bei denjenigen ihre Anerkennung fin⸗ den, die in der Musik mehr als einen bloßen Obren— kitzel suchen. Von der Armide existirt in Deutschland nur eine veraltete Ausgabe zu dem enormen Preise pon 7 Thlr. Wir glauben den Wänschen des musi⸗ kalischen Publikumz entgegen zu kommen, wenn wir diese Hper in der Art der Meyerschen Ausgaben in drei Lieferungen à 25 sgr. herausgeben, von

Nach dem Erscheinen der ersten Lieferung tritt ein erhöhter Preis ein. Sollte dies Unternehmen den Beifall fin⸗ den, den wir uns davon versprechen, so werden wir die übrigen klassischen Werke des großen Meisters auf gleiche Art erscheinen lassen, die weder dem gebildeten Musiker, noch einem jeden Musik-Vereine, noch dem echten Musikfreunde fehlen sollten, wie dle beiden Iphigenien, Aleeste, Orpheus und Eurydiee. Bei Be⸗ stellugen bitten wir zu sagen, ob dieselben bloß der Armide oder auch den ubrigen Opern von Gluck

gelten, und versprechen wir den Abnehmern aller Opern eine besondere Verguͤtigung. Schließlich erlauben wir uns zu bemerken, daß es stets unser Ziel seyn werde, durch auffallend hillige Preise und gemeinnuͤtzige Un⸗ ternehmungen einem Jeden die Anschaffung von gu— ten Musikalien moglich zu machen.

Alle Buch⸗ und Musikalienhandlungen des In—

und Auslandes sind im Stande, zu der oben an⸗ gezeigten Bedingung Bestellungen anzunehmen. C. A. Challier & Comp., Spittelbruͤcke Nr. B.

So eben ist bei F. H. Kobler in Stuttgart erschie⸗ nen und in allen Buchbandlungen zu erhalten, in Berlin hei E. S. Mittler (Siechbahn Nr. 3):

Humoristische Perlenschnur. Chrestomathie der gelungensten Stellen aus den besten humoristischen Schriftstellern.

Zweites Bändchen. Elegant brosch. 10 sgr. ,

C M. Oetting er. 1) Stundenplan eines Schma⸗ rozers. 2 ) Maskengespraͤche. 10) Thierge⸗ . 11) Modernisirte Spruͤchwoͤrter. 12) Steck- briefe

Auszug aus der Jobsigde. 1) Von den Ael⸗ tern des Helden. 2 Wie die Gevatterinnen dem Kindlein prophezeien. 3) Die Jugend des Hiero⸗ nimus. 4) Hieronimus hat ausssudirt und wird darauf bald examinirt. 5) Wie nach vielen andern Abenteuern Hieronimus Nachtwaͤchter in Schild burg wird und stirbt. ;

Swift. Unterricht fuͤrs Gesinde, um die Herr schaft zu betrugen (Forts ). 5. Kap. Regeln fuͤr den Kutscher. 6. Kap. Regeln fuͤr Stallbedlente. 7. Kap. Regeln fuͤr den Kellermeister. 8. Kap. Regeln fuͤr die Stubenmaͤdchen. 9 Kap. Regeln für die Kammerjung fer. 10. Kap. Regeln fuͤr die Kinderwaͤrterin. 11. Kap. Regeln fuͤr die Hauserzieher.

Einige Seenen aus der beliebten Lokal⸗ Posse: Der Eckensteher Nante.

IP Hebel. = 1 Der schlaue Husar. *) Schlech⸗ ter Gewinn. 3) Drei Wuͤnsche. 4) Der silberne Löffel. 3) Wie der Zundel-Frieder und sein Bru⸗ der dem rothen Dieter abermal einen Streich spielen. 6) Der falsche Edelstein. 7) Wie der Zundel Frie⸗ der eines Tages aus dem Zuchthaus entwich und gluͤcklich uͤber die Graͤnze kam.

Drei Seenen aus: „die neue Delila“, Schaͤfer⸗ und Ritterspiel v. Geyer.

Humoristische Beilage.

Subseribenten auf die Bibliothek des Frohsinns erhalten dies Baͤndchen zu 72 sgr.

6 n i e i g 6.

Das neue Verzeichniß von Pflanzen, Georginen : c. von James Booth C Sohne, Flottbecker Baum⸗ schulen, Hamburg, sind gratis zu haben bei Duncker C Humblot, Franzoͤs. Straße Nr. 204.

In der Nauckschen Buchhandlung in Berlin, Hausvogteiplatz Nr 1, ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt:

Ergdnzu ngen und Abänderungen der Preuß. Gesetzbuͤcher. Mit Genehmigung Eines hohen Ju⸗ sitz⸗Ministerit herausg. von A J. Mannkopff.

Siebenter Band . oder erster Supplement-⸗Band, enthaltend die seit dem Jahre 1835 bis inel 1836 erschienenen Gesetze und Kabinetsordern und die in dem Jahre 1831 und

1835 ergangenen Justiz⸗Ministerial⸗Reseripte.

Erste Abtheilung oder Bogen Nr. 1—20, das Allg. Landrecht Thl. I. u. II. und die Allg. Gerichtsordnung Thl. . enthaltend.

Die zweite Abtheilung, welche die Ergaͤnzun⸗ gen zu den übrigen Gesetzbuͤchern umfaßt, erscheint in 6 big 8 Wochen. Der Prels des 7ten Bandes ist 2 Thlr.

Das ganze Werk, jetzt aus? Baͤnden hestehend,

fostet nun o Thlr.

tagten.

Uist von Stuttgart hier angekominen.

Die Kameralistische Zeitung für die Königl. Preuß. Staaten hat mit 1837 ihren dritten Jahrgang begonnen! durfte bei ihrer ietzigen Reichhaltigkeit den Pam tungs und Kommunal⸗Behörden ind Beamten n kaum mehr entbehrlich seyn, Allwöͤchentlich arfg nen davon 1 Bogen auf feinem weißen spopser

Quarto, und der ganze Jahrgang von 6! allen Königl. Post-Aecmtern und in den

bestet⸗ Vn chan

lungen nicht mehr als A Thlr., durch welche ul

Probe⸗Nummern zu erhalten sind. Berlin, im Januar 1837.

——

handlungen zu haben: Schubart, Deutsche Styl⸗ und Re

Pr. geh. 13 Thlr. G. Crantz, Friedrichstraße

schlechts.

in Berlin (Stechbahn Nr. 3) zu haben? Einige Bemerkungen uber

ö,, ,

der jetzigen Entwickelung und Erstarkußg'e

Quedlinburg und Leipzig, im Januar !

Guillaume Taube

(Propriètè de

Oeuvre 32. Prix 2 ThIr.

Standes.

und Ausfuͤhrung jeden Gebildeten lebhaft bringen wird; es ist die

nebst einem Abriß der

6 Bde von 40 350 Bog auf Velinpap., g Mit sechs Stahlstichen. In Lieferungen zu 19 Bogen à 11

10 Bog. nebst Hauptitel und Stahlstich.

bereichert, in klarer, jedem Gebildeten ve lebendiges Gemälde des ganzen von Neuem deutschen Fleiß und deutsche keit beurkundet, jedem Freunde und

der Belehrung sucht und belehren

Die unterzeichnete Buchhandlung

Ueberschuß, welcher Baͤnde) über 80 Bogen ver Band erg

In der Plahnschen Buchhandlung n Ver *, r n er, Nr. 37, ist berei Lieferung vorraͤthig.

einem leichteren und wirksameren S richt in hoheren Lehr-Anstalten beiderlei

So eben ist erschlenen und bel E. S.

der Wissenschaft, den Männern . Lehrern und Aeltern, wir konnen es

So eben ist bei mir erschienen und in allen R

deschul⸗ tyl⸗ un

Nr.!

Mitt

616

; Gr. Svg. Geheftet. Preis 15 sar. Diese Schrift hat die Tendenz, darzuthun, n

chter

scher Nationalitdt auch der Deutsche Adel die angemessene, mit, in, durch und fuͤr das Gy nothwendige Stellung und Fortbildung finden mi

22— 9.

G. Basse—

17

remier Trio pour le Piano, Violan ei Violon

Eda

Berlin hex Maunriee Wes tpkhäaj, hreite Str. M

Geographie für die Gebildeten jedn

Die Hoffmannsche Verlags- Buchhandlun Stuttgart versendet so eben ein Werk, dessen Te

interts

und vielen Wißbegierigen Belehrung und R Allgemeine Laͤnder- und Voͤlkerkum

vhysikalischen Erdbeschreibung, Ein Lehr- und Hausbuch fuͤr alle Stande

von Prof. Dr. Heinrich Berghaus.

ang ht sel⸗

Erschienen ist davon des ersten Bandes erste Lien

zr.

Dieses Hand und Hausbuch der Geographf seinen Zweck, allgemein nuͤtzlich zu werden, et da es vollstaͤndig, mit den neuesten Entodg

rstaͤ

Sprache geschrieben zum erstenmale ein gell

Vtln

bietet; wir önnen daber dies gediegene Werl, n

. 6

Jede de ll

haltung liebt, mit voll ster li eber, empfehlen Die Ausstattung und der hij ringe Preis verdienen ,,, ,, an Länder und. Vblferiunde mit licberzeugung, n len und tbeilt die eisten Lieferungen gerne 1 neigter Einsicht mit. Sie bemerkt , sich (im Durchschnitt ale, iebt / . ehrlichen Subseritzenien ne Bergchnazh fert wird. Der erste und zweite Band mers n sem Jahre vollendet und die Fortsetzung ann unterbrechung in gleichen Zwischenraͤume 9

Belh

L.

ts die

oder: Das Wirthtn

Berlin, D

onnerstag den 2ten Februa

K— ä„ä „///

r

, ,

Amtliche Nachrichten.

Kreoöhil des Tagen

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kaiserlich Russischen s⸗Capitain und Adjutanten Wikulin den Rothen Adler— n dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Herzogl. Nassauischen ann und Justizrath Kobbe den Rothen Adler-Orden er Klasse zu verleihen geruht.

z. Königl. Hoheit der Prinz August von Württem—

Dem Koͤniglichen Bibliothekar Hr. Spiter hierselbst ist

dem 29. Januar 1837 ein Einfuͤhrungs-Patent auf eine ihm aus dem Auslande mitgetheilte, durch Zeichnung erläuterte Vorrichtung zum gänzlichen oder theilweisen Verschließen des Rostes unter den Flamm— frischoͤsen, so wie auf ein angegebenes Verfahren zum Verfrischen des Roheisens in Flammoͤfen mittelst Ma— schinen-Vorrichtung, in einer durch Zeichnung und Be— schreibung erläuterten Art,

zinf Jahre, von jenem Termine ab und fuͤr den Umfang

Nonarchie guͤltig, ertheilt worden.

Ee sffnete Font nrrenz

7 (E

M*

Fenn rr n den von der . Stiftung ausgesetzten reis.

Der zu Munchen am 23. Maͤrz 1833 verstorbene drama— Schriftsteller Michael Beer aus Berlin hat durch testa— nrische Verfuͤgung ein bedeutendes Kapital zu einer von Majestaͤt dem Koͤnig Allergnaͤdigst genehmigten Stiftung sesetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern juͤ⸗ her Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung hrer Kunst durch Gewaͤhrung eines Stipendiums zu erleich“; welches dem Sieger einer jaͤhrlich stattfindenden Preis, erbung zu Theil wird, mit deren Veranstaltung die Konig, Akademie der Kuͤnste nach dem Wunsche des Stifters Ai schsten Ortes beauftragt worden ist.

Demgemaͤß macht die Akademie hierdurch bekannt, daß die sihrige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis für ke der Bildhauerei bestimmt ist, allein unabhaͤngig bleibt der fuͤr dasselbe Fach anderweitig von der Akademie eroͤ ff⸗

Bewerbung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes läßt hier die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkur— mn, so wie eine Ausfuͤhrung in Basrelief oder eine runde kz nur muͤssen Basreliess, um zulaͤssig zu seyn, eine Hoͤhe nvon e. 21 Fuß zu einer Breite von c. 4 Fuß, und eine Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch seyn. Die Kosten der drmung in Gyps, wofern diese uöthig ist, werden auf Ver⸗ M erstattet. Der Termin fuͤr die Ablieferung der zu dieser

urrenz bestimmten Arbeiten an die Akademie ist der J2. Sept.

und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen seyn: dah der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur juͤ⸗ dischen Religion bekennt, 'ein Alter von 22 Jahten erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst,Rtademie ist;

daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne fremde Beihuͤlfe von ihm ausgefuhrt worden ist.

Di ; ; 9 Die Zuerkennung des Preises erfolgt vor Ende Septembers

und besteht derselbe in einem Stipendium von 5069 Rthlr. in Jahr einer Studienreise nach Italien. Derlin, den 18. Januar 1837

Königliche Akademie der Kuͤnste.

(gez) Dr. G. Schadow, Direktor.

Zeitung s-RNachrichten.

a4 n d. Ruß lan d.

ö. Petersburg, 24. Jan. Se. Maj. der Kaiser haben

fa aiserl. Oesterr. Oberst - Lieutenant und Kämmerer Sr. „Hoheit des Erzherzogs Ferdinand den St. Annen Sr

zweiter Klasse verliehen.

6 Lhef des General- Staabes des 5.

zlte ajor Hasfort hat den St. Annen;

Armee⸗Corps, Ge⸗— Orden erster Klasse

Fuͤr die Leitung des Domainen-Departements haben Se. Maj. der Kaiser interimistisch ein eigenes Conseil ernannt, be⸗ stehend aus dem General-Lieutenant Kniaschnin, den Senatoren Froloff und D. Kotschubey und dem Wirklichen Staatsrath Ga⸗— litzyn, die ihre Arbeiten Sr. Maj. dem Kaiser durch Vermitte— lung des General⸗Adjutanten Kisseleff vorzulegen haben, welcher mit der Ausfuhrung der Kaiserlichen Verfügungen in dieser An— gelegenheit beauftragt ist. .

Einer Kaiserl. Verfuͤgung vom 28. v. M. zufolge, soll die Universitaͤt Dorpat hinführo Niemand mehr die Wuͤrde eines graduirten Studenten, Kandidaten oder Arztes verleihen, der nicht genuͤgende Kenntnisse der Russischen Sprache besitzt. Nach Ablauf von fuͤnf Jahren soll aber auch Niemand mehr unter die Studirenden dieser Universitaͤt aufgenommen werden, der nicht eine strenge Pruͤfung in der Landessprache zur Zufrieden— heit bestanden hat.

Am 1Iten d. M. feierte die St. Petersburgische pharma— eutische Gesellschaft ihren Stistungstag in der Wohnung des Direktors derselben, des Wirklichen Staatsraths Hr. Nellubin. Diese Gesellschaft ward im Jahre 1818 von dem verstorbenen Akademiker Herrn A. Scherer gegruͤndet, der auch ihr erster Direktor war; ihm folgte in diesem Amte der Staatsrath Schwenson, nach dessen thaͤtiger Verwaltung und an der Cho⸗ lera erfolgten Tode dasselbe auf Herrn Reliubin uͤberging. Der Zweck des Vereins ist, sunge Pharmaceuten zu ihrem Ein— tritt in die Medico, Chirurgische Akademie vorzuͤbereiten, wo sie ihr Examen als Apotheker- Gehülfen, Provisoren und Apo— theker zu bestehen haben. Die Bibliothek des Vereins, und ihre physikalischen, minerglogischen, chemischen und pharmako— logischen Kabinette sind sehr reich und kosten uͤber 30,000 Ru⸗ bel, die durch freiwillige Beiträge der Apotheker zusammen gebracht wurden. Zu Ehren-Mitgliedern wurden in der oben erwahnten Sitzung erwaͤhlt: der Minister des Innern und der Graf Strogonoff, Und zu Mitgliedern: der Leib? Chirurgus des Me— dizinal⸗Departements des Kriegs-Ministeriums Tarassoff, der Professor Salomon, der Akademiker Brandt u. A. m. Unter den verschiedenen Vorträgen erregte das größte Interesse eine Abhandlung des Doktors Lichtenstͤdt: über die Beziehun—⸗ gen der Apotheker zu den Aerzten und dem Publi— kum, mit welcher die Sitzung geschlossen ward.

Auf Vorstellung des Finanz-Mintsters ist Allerhoͤchsten Or— tes verfuͤgt worden, denjenigen Individuen, die in Kreis staͤdten und in kleineren in deren Bereich gehörenden Orten, sie moͤgen Eingeborene oder Auslaͤnder seyn, Fabriken anlegen wollen, die bisherige Befreiung von dreijaͤhrigen Abgaben auf sechs Jahre zu bewilligen.

Ueber die Schafzuͤchtereien der Coͤthen gehorenden gehen hier immer guͤnstigere Berichte ein. lein sind wieder gegen tausend Stuͤck der dort zum Verkauf gestellt.

Zu Mitau wurde kuͤrzlich in der „Gesellschaft fuͤr Literatur und Kunst“ ein Aufsatz des Herrn Blanc „uͤber die projektirte Eisenbahn zwischen Mitau und Riga“ vorgelesen, der Hoffnun— gen erwecken muß, wenn Herrn Blancks Berechnung Probe hält. Er schlägt nämlich die Kosten der Bahn auf nur 92h, 909 Rubel S. an, schaͤtzt den Ertrag von transportirten Wagren und Personen auf 2,150 Rubel S. jahrlich und den Gewinn fuͤr den Anfang auf 62 pCt., glaubt aber, daß er kuͤnftig auf 13 pCt. steigen koͤnne.

ö

Paris, 25. Jan. Gestern fuͤhrte der Koͤnig in dem Mi— nister-Lonseil den Vorsitz.

Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt der Rede, mit wel— cher der Großsiegelbewahrer gestern in der Palrs⸗Kam— mer die Vorlegung des Gesetz Entwurfes zur Wiederherstellung der Artilel 193, 166 und 107 des Straf⸗-Gesetzbuches begleitete:

„Meine Herren, als im Jahre 1832 die Rebifion des Straf-Ge— setzbuches von 1819 erfolgte, wurden diejenigen Artikel in demfelben Zestrichen, welche Strafen auf die Verhehlung solcher Verbrechen setz⸗ ten, die der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates Gefahr drohen. Allerdings waren zahlreiche Neclamationen gegen jene Alr⸗

n modisiziren, nicht gänz—

dem Herzoge von Anhalt Kolonie Askanianowa im suͤdsichen Rußland Fuͤr dieses Jahr al— vorzuüglichsten Böcke

tikel erhoben worden; man hätte sic indesse lich streichen, man hätte die Großmuth nicht so weit treiben sollen, daß man die Aufdeckung ven Staats-Verbrechen zu einer bloßen Ge— wissenssache machte. Die Regierung schlägt Ihnen jetzt vor, das im Jahre 1832 abgeschaffte System im Wesentsichen wiederherzustellen. In den meisten Fällen ist das Verschweigen von Staats⸗Verbrechen nichts als eine Art von Mitschuld. Es giebt viele Menschen, die verderbt genug sind, um dergleichen Verbrechen zu ersinnen und zu begünstigen, zugleich aber auch geschickt genug, um sich stets den Rücken zu decken; Menschen, die diesen oder jenen Unsinnigen zum Verbrechen treiben, um späterhin aus den Erfolgen, die daffelbe haben kann, Rutzeu für sich zu ziehen; Menschen, die es versiehen, sich zu Vertrauten der Unternchmer irgend einer ünthat zu machen, zu— gleich aber auch mit solcher Berechnung und Vorsicht dabei zu Werke zu gehen, daß sie sich durch eine äußere Handlung niemals kompro- mittiren. Auf die Mitwirkung solcher Leute vorzüglich rechnen jene Unsinnigen, die sich zu Werkzengen aller aufrührerischen Köpfe her— geben. Der wahre Ehrenmann wird es stets für seine Pflicht halten, von den zu seiner Kenntniß gelangenden Komplotten Anzeige zu machen; ihn kann also die Wiederherstellung der Artikel 103, 105 und 197 des Straf⸗-Gesetzbuches nicht treffen. Im Jahre 1832 konnte der Gesetzgeber das Attentat gegen das Leben des Königs noch als einen jener äußerst seltenen Fälle betrachten, gegen welche eine ge— setzliche Bestimmung überflüssig sey. Zwar tobte der Aufruhr damals in den Straßen, indessen dachten die Parteien doch noch nicht daran, zu dem letzten Mittel ihre Zuflucht zu nehmen, und von dem Weu— chelmorde den Sieg ihrer Sache zu erwarten. Die Erfahrung hat uns seitdem leider eines anderen belehrt, und wer vermöchte zu be— haupten, daß den abscheulichen Unternehmungen eines Fieschi und Alibaud nicht vorgebeugt worden wäre, wenn die Furchk vor stren⸗ ger Strafe die Mitwisser jener Missethäter zu einer Anzeige bewogen hätte. Diese Betrachtung allein muß hinreichen, um die Nothwen⸗ digkeit einer gesetzlichen Bestimmung zu erweisen, wodurch dem größ⸗ ten aller Verbrechen vorgebeugt werden kann, und die vielleicht allein schon hinreichen wird, den Arm des Missethäters durch die Besorg⸗

niß eines Verraths ,. Wir schlagen Ihnen sonach vor, die erwähnten drei Artikel des Straf⸗Gesetzbuches wiederherzustellen. Nachdem der Minister diese drei Artikel in ihrer neuen

Abfassung vorgelesen hatte, brachte er den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Kompetenz des Pairshofes ein.

Derselbe lautet also:

Art. 1. Die Pairs-Kammer erkennt, in Ausführung des Art. 28s der Charte, über die Attentate gegen die Perfon des Kä— nigs, der Königin, des muthmaßlichen Thronerben und des Regen ten des Reichs so wie gegen die Mitglieder der Königlichen Familie.

Art. 2. Die Pairs-Kammer erkennt ebenmäßig, in Ausführu g desselben Artikels, über die Verbrechen gegen die Sicherheit des Staats, wie solche in den Artikeln 75 bis jnel. 85, 87 bis incl. 100, 202 bis incl. 206 und 208 des Strafgesetzbuches her bezeichnet sind, so oft nämlich jene Verbrechen ven Mitglit⸗ dern der Königlichen Familie, von Pairs, Marschällen eder Admirälen, von Minister-Staats-Secretairen, 4 oder Bischöfen, von Botschaftern oder Gesandten im Auslande, von kommandirenden Generalen der Land- oder Seemacht, von Comman deurs der Militair-Divisionen, Gouverneurs oder Oberbefehlshabern in den Kolonien begangen worden. Die in dem gegenwärtigen Ar— tikel spezifizirten und von den erwähnten Personen begangenen Ver— brechen sollen für Verbrechen des Hochverraths gelten.

Art. 3. In Ausführung des gedachten Artikels der Charte erkennt endlich die Pairs⸗Kammer auch noch, was auch der Stand der An— geklagten seyn mag, über die in den Gesetzen bezeichneten Atten— tate gegen die Sicherheit des Staats, sobald solche ihr durch eine Königliche Verordnung überwiesen werden und sie dafür hält, daß das begangene Attentat, seiner Natur und seiner Wichtigkeit nach zu ihrer Kempeten gehöre.“

Durch einen andern Gesetz-Entwurf wird das kuͤnftig von dem Pairshofe zu beobachtende gerichtliche Verfahren festgestellt.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer war die Berathung uͤßer den Gesetz Entwurf wegen der Munizipal— Befugnisse an der Tagesordnung. Zunaͤchst bestieg aber der Finanz⸗Minister die Rednerbühne, um von der Kammer ei— nen Kredit von 159,000 Fr. zur Verstaͤrkung des Zoll⸗Beamten« Personals an der Pyrenäen-Graͤnze zu verlangen. Nach ihm ergriff der Conseils-Praäsident das Wort und legte den laͤngsterwarteten Gesetz Entwurf wegen der Aussteuer der Koöni— gin der Belgier und der Apanagirung des Herzogs von Re— mours vor. Er bemerkte, daß die Königl. Prinzen auf eine der Große Frankreichs wuͤrdig entsprechende Weise ausgestattet wer⸗ den muͤßten; der Grundsatz der Apanagirung der Mitglieder des Koͤniglichen Hauses sey sogar von der konstituirenden Ver sammlung respektirt worden; der Konvent habe ihn zwar um— gestoßen, indessen sey er unmittelbar nach der Wiederherstellung der Monarchie wieder eingefuͤhrt worden, und man habe ihn seitdem immer in Ehren gehalten. Der Herzog von Nemours, bemerkte Herr Mols, mässe nothwendig in den Stand gesetzt werden, einen Haushalt fuhren zu koͤnnen, wie er seinem hohen Range gebuͤhre; da nun das Ministerium die Meinung des Generals Foy theile, daß es eben so angemessen als ausführbar sey, die Prinzen des Königlichen Hauses durch Grundeigen⸗ thum an den Franzoͤsischen Boden zu fesseln, so schlage er vor, dem Herzog von Nemours als Apanage die Domaine Rambonillet mit ihren Waldungen zu uͤbeweisen. Der Redner stellte hierauf eine ausfuhrliche Berechnung an, aus der sich ergiebt, daß diese Domaine, nach Abzug der auf derselben lastenden Abgaben und der Unterhaltungs⸗Kosten, dem Prinzen ein Einkommen von etwa 255,066 Fr. und, mit Hin— zurechnung einiger Pachthoͤfe und Waldungen, von 66,600 Fr. gewähren wuͤrde. Er verlas sodann den Gesetz-Entwurf selbst, wonach der Herzog von Nemours mit dem J. Januar d. . in den Genuß der Revenuen der Domaine Rambouissét nebst ,, treten soll. Fuͤr den Fall, daß der Her— zog auf den Thron gelangen sollte, würde jene Apanage an den Staat zuruͤckfallen. In einem zweiten besonde— ren Gesetz-Entwurfe trug der Conseils, raͤsident darauf an, den Finanz-Minister zu autorisiren, daß er dem Könige der Belgier, im Verfolg des zu seiner Zeit von diesem und dem Koͤnige der Franzosen unterzeichneten Ehe⸗Kontrakts, die Summe von einer Million Franken, als Mitgift fuͤr die Koöͤnigin der Belgier auszahle. Beide Gesetz Entwuͤrfe wurden von der Kammer ziemlich kalt aufgenommen. Der Präsident forderte die Versammlung auf, die Pruͤfung derselben bis nach der neuen Zusammenstellung der Buͤreau's, die am 28sten stattfindet, aus⸗ zusetzen, indem sie auf das Aufmerksamste erwogen zu werden verdienten. Der Baron von Ladoucette eröffnete nun— mehr die Debatte uͤber das Munizipal- Geseß mit ei— nem sehr ausfuͤhrlichen Vortrage, dem die Kammer nicht die geringste Aufmerksamkeit schenkte. Der Graf Jaubert, der sich nach ihm vernehmen ließ, stellte verschiedene aus der Ge— schichte geschoͤpfte Betrachtungen uͤber die Emancipatton der Gemeinden an, und stimmte schließlich fuͤr die Vertagung des Gesetz Entwurfes. Nach ihm gab noch Herr Dubois vom Departement der niedern Loire seine Meinung ab, worauf Berathung uͤber die einzelnen Artikel begann.

Die mit der Pruͤfung der Frage in Betreff des literarischen Eigenthums beauftragte Kommission hat ihre Arbeit beendiat und ein Gesetz entworfen, welches ihr Praͤsident, der Graf von Ségur, dem Minister des Innern uͤberreicht hat. Man glaubt, daß dieser Gesetz-Entwurf, der die Rechte der Schriftsteller und ihrer Familien zu sichern bestimmt ist, den Kammern unverrüs— lich vorgelegt werden wird. .

Der Lonstitutionnel aͤußert sich uͤber die gestrige Siz⸗ zung der Pairs⸗Kammer in folgender Weise; „Der Großsiegel⸗ bewahrer hat gestern der Pairs-Kammer einen Gesetz⸗Entwur vorgelegt, der in unsern Gesetzen die Strafen fuͤr dle Verheh lung von Staats-Verbrechen wiederherstellen soll, Strafen, die die Legislatur bei der Revision des Straf⸗Gesetzbuches in Jahre 1832 unterdruͤckt hatte. Es ist wahr, daß der ministerielle Entwurf sich nur auf die Faͤlle ausdehnt, wo von einem Atten' tat gegen die Person des Königs, oder gegen ein Mitglied der Koͤniglichen Familie die Rede ist; man hofft unter dem Schutze eines Gefuͤhls, welches ganz Frankreich theilt, jene ruͤckgängige Neuerung in die Gesetze einführen zu koͤnnen. . haben es gesagt und wir wiederholen es, daß wir

.