1837 / 35 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die Grippe. K Da die Landplage bei uns jetzt im Abzuge begriffen ist,

nher das lebel zu vernehmen. 4.

Der Name dieser Krankheit ist nichts weniger als eu. Grip. in ein alles Französisches Wert, welches eine Grille, eine sonderbarz Reigung zu etwas, bedeutet; die Plötzlichkeit des Auftretens, die Allgemeinheit

V.

und durch die im Verhältnisse zu seiner Dauer und seinen Sympto⸗

men auffallend große Schwäche der damit Befallenen auszeichnet. Die Krankheit kam damals aus Italien nach Franfreich und erschien

zu gleicher Zeit in England, wo die Benennung Inftuenz allge⸗ mein gebräuchlich wurde, nachdem und nter den vielen anderen Ranen desselben Zusalles (j. B. Coqué juche, Fall-, Ladendo,. Mal inatello, Mal del Buccone u. a. m.) vorgekommen war. Leicht könnte man sich über die Menge der Benennungen wundern, wenn man nicht wüßte, daß diese deu m igd—= marischene) Charakter am allerreinsten darstellende Seuch— schon

seit 412 Jahren vor der christlichen Zeitrechnung, bekannt ist und

beschriebenen Epidemieen lim vorigen Jahr- hunderte 1709, 1729, 1732. 1712, 1775, 1781), größtentheils sich von 1d, alle Länder der Erde durchzegen:

seitdem in etwa 390 ( * 1 Osten her Über Europa rerbrritend,

kat.

reichend flar wird, daß dies Zusammentreffen unr zufällig

var und daher nicht von neuem erwartet werden darf l

.

Die von dem Hof-Chirurgus hr, Stromever in Hannoger erfundene Behaudiullgsweife bel Berkrümmangen der Füße, der sich mehrere der berühmtesten Englischen Wundärzte widersetzt und die auch in Frankreich und Deutschland nur spärliche Wiederholung ge⸗ funden, hat Herr Professor Zeit mannigfach verbessert,

Klump- und nntrk bochen eh, Die Speration besteht in der Durchschneidung der Achillis⸗Sehne, und durch das darauf folgende mechanische ben Resultate in wenigen Wochen erlangt, w ; Einschreiten aum in so vielen Monaten errticht werden .

*

) Die miasmatische Verbreitung

Fuftbeschaffenheit, diese durch kranke Individuen.

A us gärtige Börsen. Amsterdam, 28. Januar. ; wieder. wirkl. Schuld 53. 5, do. 101346. Kauz Hils. 23. 59 Span. 21. Passivs Ausg. Sch. gin, g. kteuss. Präm.- Seh. Foln. Oesterr. Met Antwerpen, 27. Januar.

jn s] 338. 1 109 1.

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Rene Anl. 23.

verden Gencfene und Verschonte um so aufgelegter feyn, eine kleine Netiz 9 k X. Grippe 53

es wurde aber bereits im Jahre 1713 auf das rpidemische Katarrhalfieber angewandt, welches sich durch der Verbreitung

sit schon früher hin und wieder

Rur auf einer ihrer vielen und großen Wanderangen ist sie mit der Cholera, im Jahre 1831, jzusammengettoffen, wodurch hin

St Schuld- Sch. 1 Rr. Eugl. Gul. 3). 4

Przm Seh. d. Serh.

Pr. Dieffenbach hierselbst in neuerer ) und so seit 4 Monaten schon bei 37 In⸗ . Deidurn theils augeborne und theils nach der Geburt entstandene , m. ind Spitzfüße größtentheils inntrbalb 1 6 Wochen geheilt.

einer Epidemie steht der ,,,

kontagißfen gezenüber: jene geschieht durch eine Veränderung der

Frankfurt n. 164 M. C.

590 Met. 21 *,.

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1337 537 Neue Au London, 25. Januar. ; elz· . 11713. 21M ν) Holl. . Russ.

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Hen 2. Februar 1837.

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London Paris

Wien in 20 Tr.“ Augs lnurg Breslau

Leipziꝶ

Frankfart a. A. WZ... Petersburg

250 Rl, 250 FI. 30 M. 3060 M. 114 8t. 30 Fr. 156 FI. 130 FI. 160 ThlI. 116 ThlI. . 160 Rh.

Kuræ 2 Mi. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tags 2 Mt. 3 Woch.

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Königliche Schauspiele.

8 5 63 Freitag, 3. Febr. In unh Port ci, große Oper in 5 Abth, mit Ballet.

Im Oaxernhause:

Die Stumme n Musik von Auh⸗

Preise der Plaäͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten R.

; ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

. 95 / . 9 . ĩ Mn f ö vardeville en 2 actes, par Serihe. 25 Une passion romaniiq . ; 2

Im Schauspielhause:

1) La reprise de: Le vienx

vandeville en 1 acte.

Sonnabend, 4. Febr. Im Schauspielhause: Die S Eduard's, Trauerspiei in 5 Abtheilungen, nach Delay

von Th. Hell.

(Herr Fischer:

junge Graͤfin, Mirandolina,

Montag, 6. Febr. Einlaß-Billets a 20 Sgr. sind Lei dem Rosch im ö bei dem Kastellan Herrn Schauspielhause zu haben.

361 . w 6. uch Zuschauer⸗Billets zu den Ranges verkauft, und sir bciden genannten Kastellanen zu haben,

Montag, 6. Febr. ho ise: ron der Elfe, Schauspiel in 5 Abth., von C. Blum. Im Opernhause, zum erstenmal; It. pantomimisches Ballet in 3 Abth., von Hoguet. von H. Schmidt.

Der Billet⸗V tag, den 6ten d. M.

binson,

—— ——

M. Tenelli. von Achat.

——

C

Im Konzertsaale des Schauspielhauses:

Sonntag, 5. Oper in 3 Ahtheilungen, mit Ballet. Telasko, als Gastrolle.) Im Schauspielhause, zum erstenmale: Lustspiel in 3 Abth., von E. Raupach. Hirn Lustspiel in 3 Abtheilungen, von E. Blum

Freitagz 19.

Königstädtisches Th Freitag, 3. Febr. s Vorher:

Sonnabend, 4.

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Sonntag, 5. dianer in England,

Febr. Im Opernhause:

Im Opernhause: Redoute.

Ini Schauspielhause: Di

Febr.

a ter. Die Moͤnche. Charlatanismus.

Febr.

Febr.

Lustspiel in 3 Akten, von Kotzebm.

Redacteur Ed. Cotftel.

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Gedruckt bei A. W. Hayn

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Subscriptions ) T

Fernand Cm Musik von Sposn

Die alte un

Kastellan Aw

Logen des h nd diese Billets à 15 Sgr. hi

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erkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst!

2 Lustspiel in 3 Alten, Lustspiel in 1

Der Gloͤckner von Notre On Romantisches Drama in 6 Tableaux, von Charl:tte Sn Pfeiffer. (Mad. Schwanfelder: Esmeralda.) .

F Zum erstenmale wiederholt. De 3

Allgemeine

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Ge. Majestaͤt der König haben dem Oberst/ Lieutenant von Te, Chel der 20 sten Infanterie⸗Regiments, Garnison⸗Tom⸗ e, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen 6 Majestaͤt der Koͤnig haben dem evangelischen Predi—

FJimmermann . Marienau, im Regierungs-Bezirk n zig, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen

Der Koͤnigliche Hof legt morgen, den 4ten d. M., die er fuͤr Se. Koͤnigliche Hoheit den Großherzog von cklenburg⸗Schwerin auf 14 Tage an.

Berlin, den 3. Februar 1837.

Der bisherige Ober-Landesgerichts-A1 ssessor Mietzsch ist Justiz-Kommissarius bei dem Königlichen Ober-Landes— ft in Naumburg ernannt worden.

Ingekommen: Der Bischof der evangelischen Kirche General⸗ Superintendent der Provinz Posen, Dr. Frey⸗ ft, von Posen.

Ubgereist: Der Kaiserl. Nussische Geheime Rath und smerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi— übei der Schweizerischen Eidgenossenschast, von Severin, St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten. ü 8 1 g n

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Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Stagten. , . . heften, Quer⸗ Folio.

Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nach der Bestimmung des Königl. Haus-Mini⸗—

fett, General Berwaltung fuüͤr Domainen und For⸗ S

sten soll daz ehemalige, !

säadicirté Erbpachts-Vorwerk Neidenburg im Wege vorbehalten,

der dffentlichen Lizitation veräußert werden. Dasselbe ihr Gebot dis

liegt im landräthlichen Kreise Neidenburg, ist vgn Königsberg, 5 nächten größern Handelsstadt Elbing cirea 14

men werden.

de rd Meilen ieffung 3038 Morgen 171 Ruthen Pr., worunter 12 M. 38 R. Gaͤrten, . 959 172 Acker mittlerer Bodenklasse, . 53 39 Wiesen mit etwa 2260 Centuer Heu, 1299 11 Weideland, 1097 180 Gewaͤsser, , 3 . AUnland, Wege, bezriffen sind. ; Die Veräußerung erfolgt, sisfalssche Interesse am vort wird, auf dem ganzen Complexus des Vorwerks mit den vorhandenen Wohn- und Wirthschafts⸗-Ge⸗ bäuden, dem Brandt⸗- und Brauhause, dem Pro⸗ pinations - Geräthe, der Brau- und Brennerei. Gerechtigkeit und der Fischerei im Muͤhlenteich; oder 2) auf einzelnen Parzelen. Zu diesem Zweck sind gebildet: = a) ein Haupt⸗Etablsssement von 1183 Morgen 179 Ruthen Pr., und zwar:

§8 M. 19 R. Gartenland,

839 Acker,

233 Wiesen/

332 Weideland,

40 Unland, Wege, mit den vorhandenen Wohn- und Wirthschafts⸗ ze däu den, dem Brandt und Brauhanuse, dem Propinations-Geraͤthe und der Grau⸗ und Hrennerei⸗Gerechtigkeit;

16 Acker⸗Parzelen, zur Bebauung geeignet, 23 bis 983 Morgen Land inel. der zu den ein⸗ zelnen Etablissements noöͤthigen Wiesenflaͤchen; 35 KWeide⸗Parzelen von 155 Morgen Weideland fuͤr jede Narzele; . 2 21 kleine Acker-Parzelen zu Gartenland à 3, A, 3 und 6 Morgen Pra aptirt; 261 1s kleine Wiesen-Parzelen, hinter den Gaͤrten der Grundvbesitzer der Vorstadt Neiden burg be legen, eirea bis 13 Morgen Pr. guter Wie⸗ sen für jede Parzele enthaltend, mit zwei Gaͤr⸗ ten und zwei Familienhausern; . der Mühlenteich von 909 Morgen 87 mR. Pr.

entfernt und enthält nach der speziellen Ver⸗ f

Steuern und

1181

16 6 *

verkauft werden.

Beide

abzugeben.

sind diefe auf dem Felde mit Ntummer⸗Pfaͤh— rig brzeichnet. 3 ̃ ist zur Lizitation ein peremtorischer Termin auf „8. und 9. März jedesmal von Morgens

glerungz⸗ und Depgrtements Rath Krause aun und fur den Fall, daß die Lizitation in diesen 3 Ta—⸗ gen nicht beendigt werben sollte, wird sie an den fol⸗

den 21. Königl. 8, Abtheil fuͤr die Verwaltung der dicerten Domainen und Forsten

Stadt belegenen beiden ; je nachdem es fuͤr das Stadt⸗ und Schloß⸗ Mühle genannt, von reso 3 und heilhaftesten seyn wird, A Panzergaͤngen, sollen im Wege der offentlichen Lier tation zusammen oder einzeln an den Meistbietenden

Abtheilung

die Grundstuͤcke nach vorgangiger Meldung in dem genannten Amte zu jeder Zeit in Augenschein

Der Zuschtag erfolgt nach den Umstaͤnden gleich am chlusse des Lizitationz⸗Termins durch den Lizitations⸗ dem Domainen- Fiskus ad⸗Kommissarius, oder er wird der höͤhern Genehmigung

Jedenfalls bleiben die Meistoietenden an

zur hoͤhern Entsch

Fanuar 1837.

Preuß Regier un

] der

Bekanntmachung,

effend die Veräußerung der veiden Amt Muͤhlen in und bei der Stadt Oppel Die hiesigen an der Oder und unmittelbar an der Hühlen,

2 , fis kalischen

Mühlen haben das ganze Jahr hindurch den noͤthigen Bedarf an Mahlwasser aus dem Oder⸗ steome, und wird das Mahlgut der Einwohner der Stadt Oppeln von 65060 Seelen und von 31 Ortschaften mit 11.909 Einwohnern von denselben gefoͤrdert. Die Stadtmühle ist in gangharem Zustande, die Schloßmühle aver muß umgebaut werden. Oberhalb dieser beiden

April 1837

enden Tagen fortgesetzt. 1 . . der wird zu Gebste zugelassen, der sich als besitz⸗ und zablungsfätig auswelst oder dem Lizitatlons⸗ Kommissarius als solcher bekannt ist. Jeder Andere muß den sechsten Theil des Gebots als Caution gleich nach abgegebenem Gebote bei dem Pöomainen⸗Rent⸗-Amt Veidendurg depont ren.

Die Listtations- und Berkaufs Bedingungen, die zuge der Königl. Franz Anschlaͤge und dig Karte werden im. Lizitations Ter- in Rußland am ]7. l sie kbnnes aber auch vor dem Ter⸗ scheinigtermaßen seinen m Domainen⸗Rent⸗Amt Neiden⸗ durch Proclam vom heutigen Tage befehligt wor⸗

min vorgelegt; min bei dem Königl.

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(Dritte und letzte Bekanntmachung Unbekannt“ etwanige Erben und e hierselbst bisher unter vormundschaftlicher Berwal⸗ Koönigl tung gestandenen Vermögens des Johann Georg August Heinrich Boye, welcher im Viens und Feld⸗ osischen Truppen bei Krasno— November dis Jahres 1812 be— Tod gefunden hat, sind

1 6 t.

eidung gebanden.

Mählen sind gar kein und erst sechs Meilen unterhalb derselben noch andere Muͤhlen an der Oder belegen, und da außer diesen N nur noch die cine Meile von hier entfernte an der Malapane belegene Muhle zu Czarnowanz das ganze Fahr hindurch den bendthigten Wasserbedarf ö eignen sich die beiden verkäuflichen Mühlen vorzuͤglich zu einer sebr lohnenden Anlage im grötzten Magsstabe, Der Termin zur Veraͤußerung derselben stebt auf Montag den 2. in dem Vernehmungs-Zimmer des hlesigen Regte⸗ rungs- Gebaͤudeg, Vormittags von bis 12 Uhr, an. Indem wir dies den Kaufliebhahern hierdurch be⸗ kannt machen, fordern wir dieseshen zugleich auf, sich in diesem Termine einzufinden und ihre Gebote Der Zuschlag wird jedoch der hoͤhern Genehmigung vorbehalten, und bleibt jeder Bietende bis zu decen Eingang an sein Gebot gebunden, zu dessen Sicherheit er eine Faution von 1660 Thlr. haar oder in Staats-Papieren zu bestellen hat Auch hat jeder Bietende vor dein Termine sich hei bem Kommissarius, Regierungs- Assessor von Rode, über seine Qualification zur Erwerbung der qu Mühlen auszuweisen. Die Veraͤußerungs⸗Bedingungen konnen in der Registratur der unterzelchneten Regierung, so wie in der Kanzlei des Domainen-Amts Oppeln, zu jeder schicklichen Zeit eingesehen werden. Oppeln, den 2. Januar 1857. Königliche Regierung, der direkten Steuern, Domainen und Forsten

)

1519. 65 * Glaͤubiger

genom⸗

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des

von Dietrici.

oder anderweitigen Rechts⸗ Monaten beim hiesigen Magistrat, u e in 1eriino unicd' am Sonnerstag den 24. August dieses Jahres, Morgens 19 Uhr, auf hiesigem Rathhause lkecrelum a Senatu. schen Herzogthum Lauenburg,

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Literarische Anzeigen. In der unterzeichneten Buch

61

rof

Enthaltend einzelne Scenen, s liche Lkleußerungen von i

*

Im bibliographischen Institute erschienen und zur Bestellung empfohlen: Das Etste Heft vom Uni ver sal⸗ Kun stbuch

oder Einhundert der schoͤnsten Original⸗Radirungen und Faesimile's von Orlginal⸗Handzeichnungen berühmter Waler von Raphael bis Cornelius. Ein Vorlegewerk fuͤr dffentliche Zeichnenschulen, zum Siudium und zum Selostunterrichte. Cg ief erung. Nr. J. Original⸗Radirung von Klein Nr. 2 u. 2. Faesimile's nach Potter. Rr. A. Oeiginal⸗Radirung Nr 5 Facsimile nach van Haeften. Subseriptions⸗PBreis: 3 gr. Saͤchs. 100 sgr. 36 Kr. Dies Werk, das auf Veranlassung und unter dem Patronate mehrerer Kunst-Vereine erscheint, füllt eine Lücke in den Bildungsmitteln fuͤr den Kunst⸗— schüͤler aus, welche jeder denkende und tüchtige Leh⸗ rer immer gefuͤhlt hat und die schon oft kffentlich beklagt worden ist. Bei dem Eifer, welchen daz Ver⸗ lags-Institut fuͤr die Verbreitung des Kunstbuchs anwenden wird, kann es nicht fehlen, ihm den all⸗ gemeinsten Eingang zu verschaffen und so den Zweck Man rechnet dabei auf eine wohlwollende Unterstuͤtzung der 156lichen Unterrichts⸗ Behoͤrden und jedes verstäͤndigen Lehrers. cher wird seinen Eleven gewiß gern rathen, si U beste Bildungsmittel anzuschaffen, wenn das KBeste, wie in diesem Falle, nicht mehr kostet, als das min—⸗ der Gute und Schlechte.

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' d, C Pre n s⸗ . .

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Muller), Breitestraße Ne A]

Die Wasserkur zu Graͤfenbet

oder die Kunst, durch Anwendung ten Wassers Warme zu erzeugen. 3 leichterung eines richtigen Gebtth Kur, nach langerer Zeit fortgeseßth achtungen beschrie ben und auf del vieler Badegsste herausgegeben n

Kurgaste. Prels 15 sgt.

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bei leiten, begbachtet hat. Die Resulllte ln achtungen wurden in Graͤfenberg felbst ben, sie erfreuten sich nicht bloß det,

des Stifters der Kur, sondern auch d u wesender Hadegaͤste, und ist dlese Eich Urtheile derselben fuͤr Alle, welche die ! haben, sie kennen lernen oder Graͤfen wollen, von wesentlichem Nutzen.

Raczynski, comte A. Ili— en Allemagne. Tome J. uss Rhin. Excursion à Paris 1836. k mit 89 Liolzséchnitten. u ern, n c ssn und einer Mappe mit 11 Kuhsers

arch h hersol a! darch!

. j . z mehrt. Lagen, mit Anmerkung n is ett Eine detzillirie Auzsiße e s- Leilin 1 4 . 8 r * 3 ** gen Werks sindel man j der Sli *

Londau und Berlin.

moͤchte,

k . baris, 28. Jan. Der Koͤnig hat von dem Papst ein stwuͤnschungs-Breve auf Anlaß der Erhaltung seines Lebens hem Attentat vom 27. Sept. bekommen. Dieses Breve ward Masjestaͤt gestern von dem Paͤpstlichen Internuntius, Herrn lbaldi, in einer Privat-Audienz überreicht. In der Pairs⸗Kammer wurden heute verschiedene Kom— onen zur Pruͤfung mehrerer der ihr vorgelegten Gesetz— swuͤrfe durch den Praͤsidenten gebildet. Herr Villemain ngte, daß die Kammer die Mitglieder der beiden Kommissio— ür Untersuchung der Gesetz-Entwuͤrfe uͤber die Kompetenz bos gerichtliche Verfahren des Pairshofes selb st ernenne, hicber diese Ernennung, wie gewohnlich, dem Praͤsidenten h'sse. Letzterer bemerkte, daß, wenn die Kammer sich mit Antrage einverstanden erklären sollte, es besser die Wahl der gedachten Kommissions-Mit— sher bis auf die naͤchste Sitzung zu verschieben, indem etwa 50 Pairs zugegen wären. Als indessen nach einigen trheblichen Bittschriften-Berichten die Versammlung zahlrei— geworden war, wurde der Gegenstand wieder aufgenommen. r Dejean verlangte, daß die gedachten Kommissionen eben— löw von dem Praäsidenten zusammengesetzt wurden, indem die— besser als irgend Einer wisse, welche Pairs am geeignetsten ken, sich der Pruͤfung der betreffenden Gesetz- Entwürfe zu sehen. Herr Cousin trat dagegen dem Antrage des rn Villemain bei, indem die Kammer nicht den Glauben ommen lassen duͤrfe, daß sie sich des Rechtes, die Mitglieder er Kommission selbst zu waͤhlen, ein fuͤr allemal be— ben habe. Der Herzog Decazes meinte, daß man besten thue, die mehrerwähnten beiden Gesetz-Entwürfe an selbe Kommission zu verweisen, die sich bereits in der vorigen sesion mit einer Proposition des Barons Mounier uber den— ben Gegenstand beschaͤftigt habe. Auf den Antrag dieses Letz en einigte sich aber die Versammlung zuletzt dahin, daß eine zige Kommission zur Pruͤfung beider Gesetz-⸗Entwuͤrfe in den steaux der Kammer ernannt werden solle. Die heutige Sitzung der Deputirten-Kammer war, malle Sonnabend⸗-Sitzungen, den eingegangenen Bittschriften widmet. Unter den ersten Petitionen, die zum Vortrage ka— n, befand sich die gestern erwahnte mehrerer angesehener Po— zu Gunsten ihrer unbemittelten Landsleute. Herr Merkin lttete den betreffenden Kommissions-Bericht ab und stimmte die Ueberweifung der Bittschrift an den Conseils⸗ Praͤsiden⸗ 4 Diesem Antrage widersetzte sich der Minister des In— . Derselbe bemerkte, daß sich im vorigen Jahre 5151 67 Frankreich besunden hatten, zu denen neuerdings 400 ,, hinzugekommen wären. Die seit der Polni— Revolution bewilligten Unterstuͤtzungen beliefen sich bereits 166 als 19 Millionen Fr. Die Negierung habe, so weit n ihrer Macht gestanden, den Polnischen Flüchtlin— ö 9 Mittel an die Hand gegeben, sich ihren Lebens- Unter—⸗ 1 st zu verschaffen, so daß zwei Drittheile der Eingewan— mn sich jezt durch ihrer Hande Arbeit ernähren könnten einer Unterstuͤtzung nicht ferner beduͤrften. Die Eher solle nicht vergessen, daß sie in der vorigen islen selbst den Wunsch zu erkennen gegeben habe, die Under— ulgs, Summe allmaͤlig zu ermäßigen. „Unter denjenigen wuchtlingen“, so schloß der Minister seinen Vortrag, „die uscht thelten mögen, und dene sonach die Regier e hh ll nin und n sonach die Regierung die ihnen frü— mn che n! Unterstuͤtzung entziehen zu muͤssen geglaubt hat, 1. . wir zwei Klassen; die eine dieser Klassen besteht i . 3 Mannern, wovon die Einen sich im Sommer nach ier * adeorte begeben, die Anderen prachtvoll wohnen, eine ö * ienerschaft halten, nichtsdestoweniger aber regelmaͤßig haet , , nehmen. Die zweite, zahlreich ere Klaffe hie ih euten, die deshalb nicht arbeiten wollen, weil sie nen von Frankreich gewaͤhrte Unterstützung als eine S ttiachten. An beide Kl . eide Klassen haben wir in neuerer Zeit ju ih—

rem Unterhalte nichts mehr gezahlt, und es fragt sich jetzt, ob die Kammer geneigt ist, sich zu neuen Hpfern zu verstehen.“ Herr von Trach erklaͤrte, daß es nicht seine Absicht sey, das Mitgefühl Frankreichs fuͤr die Polnische Nation, so groß auch das Ungluͤck dieser letztern sey, aufs neue zu wecken, und daß er bereit sey, ganz und gar zu schweigen, sofern das Ministerlum verspraͤche, die vorliegende Petition in Erwaͤgung ziehen zu wollen. Da die Minister durch ihre Mienen zu erkennen ga— ben, daß sie hierzu in keinerlei Weise geneigt waͤren, so bemuͤhte der edner sich jetzt, zu beweisen, daß einerseits die Polnischen Fluͤchtlinge sich des Wohlwollens der Franzoͤsischen Regierung noch niemals unwuͤrdig gezeigt haͤt—⸗ ten, daß andererseits aber die polizeilichen Nachweise uͤber die mehr oder minder große Dürftigkeit dieses oder jenes Fluͤcht⸗ lings oftmals irrig waͤren, wie er sich selbst bereits hiervon . t habe. Wenn man durchaus wolle, daß die Polen sich durch ihrer Hande Arbeit ernähren sollten, so muͤsse man ihnen auch die Hauptplaͤtze, wo solches moglich sey, wie Paris, Lyon, Marseille, Toulouse, Montpellier Und andere Orte nicht ver⸗ schließen. Nach Herrn von Tracy bestieg der Minister des offentlichen Unterrichts die Rednerbuͤhne. „Ich er— greife nur das Wort“, sagte Herr Guizot, „um der Kammer das eigentliche Sachverhaältniß kiar auseinander zu setzen. In der vorigen Session hat die Kammer pro 1837 eine bestimmte Summe fuͤr die politischen Fluͤchtlinge ausgesetzt, und diese Summe wird auch gewissenhaft unter sie vertheilt werden. Was man aber jetzt von Ihnen, in. H., verlangt, ist ein Zu⸗— schuß von 50, 900 Fr. Wir haben nicht geglaubt, daß die Re— gierung ihrerseits auf eine solche neue Ausgabe antragen duͤrfe; ist dies aber der Wunsch der Kammer, so wird sie thun, was ihre Pflicht erheischt. Herr Mauguin war der Meinung, daß man die Polen nicht deshalb hulflos lassen duͤrfe, weil ihre Zahl sich vermehrt habe; die Gastfreundschaft sey eine Schuld jeder clvilisirten Nation, und Frankreich wuͤrde, wenn man die Polen nicht mehr unterstuͤtzte, einstimmig seine Mißbilligung daruͤber zu erkennen geben. Auf diese Behauptung erwiderte Herr Guizot, daß Frankreich bereits hinlaͤngliche Beweise seiner Gastsreiheit gegeben habe; man solle dagegen auf England hinblicken, das den politischen Fluͤcht⸗ lingen so leicht einen Zufluchtsort bei sich gewaͤhre, bis jetzt aber kaum den zwanzigsten Theil von dem ausgegeben habe, was von Seiten Frankreichs den Polen gezahlt worden sey. „Wie!“ rief der Redner, „man spricht uns von einer Schuld; soll denn Frankreich Fremdlingen mehr schuldig seyn, als den eigenen Landeskindern?“ Herr Mauguin erklärte, daß er es nicht so gemeint habe; er habe von einer moralischen Schuld gesprochen, und naturlich nicht von einer sol— chen, die gerichtlich beigetrieben werden koͤnne. Nachdem noch Herr Fulch iron darauf hingewiesen, daß es in Lyon 38,000 brodlose Arbeiter gaͤbe, denen der Minister des Innern aus Mangel an Fonds nicht mehr als 20,000 Franken habe anwei— sen konnen, wurde von mehreren Seiten der Schluß der De— batte verlangt. Indessen gelang es noch dem Herrn Salverte, sich Gehoͤr zu verschaffen. Mit Angst und Erstaunen, meinte er, hätten die von der Regierung unterstuͤtzten Polen erfahren, daß sie vom 1. Januar d. J. ab ein Fuͤnftheil ihrer Einnahme verlieren sollten; es sey zum erstenmale, daß das Mitgefuͤhl der Kammer von ihnen in Anspruch genommen werde, und, wie er hoffe, nicht umsonst. Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurde die von mehreren Seiten beantragte Tages— Ordnung verworfen, und die in Rede stehende Bitt— schrist, nach dem Vorschlage der Kommission, dem Tonseils⸗Praͤsidenten uͤberwiesen. Die linke und die rechte Seite der Kammer, wie auch einige Mitglieder des Centrums, stimm— ten bei dieser Gelegenheit zusammen. Aus der Zahl der übrigen Petitionen, die bis zum Abgange der Post noch zum Vortrage kamen, heben wir folgende hervor, die, zum Theil un— ter großem Gelaͤchter, durch die Tages-Ordnung beseitigt wur— den. Ein Einwohner von Toulon machte, als Mittel, den At— tentaten gegen das Leben des Königs und die Sicherheit des Staates ein Ziel zu setzen, den Vorschlag, Ludwig Philipp zum Kaiser der Franzosen und Koöͤnig von Algeria auszurufen. Ein Einwohner von Bourg verlangte ein Gesetz, das auf den Köͤnigsmord eine martervollere als die gewohnliche Todesstrafe setze. Ein Kauf⸗ mann in Rouen wollte, daß man die Post⸗Verwaltung durch ein be⸗ sonderes Gesetz fur alle mit der Post versandten und verloren ge— gangenen Wechsel und sonstige Handels, Effekten verantwortlich mache. Ein Einwohner von Paris trug darauf an, daß man aus Gesundheits-polizeilichen Grunden in allen Stadtvierteln oͤffentliche Retiraden einrichte, und eine strenge Strafe fuͤr alle diejenigen festsetze, die die Straßen verunreinigten. Ein Ein— wohner von Ste Colombe begehrte die Einfuͤhrung einer Hunde— steuer, um auf diese Weise den Ausfall zu decken, den der Staat durch die Aufhebung der Spielhäuser erleide.

Das Journal des Dabats, welches bisher die in den letzten Tagen den Kammern vorgelegten Gesetz-Entwuͤrfe mit Stillschweigen uͤbergangen war, aͤußert sich heute uͤber dieselben in folgender Weise: enge, ist der Geist und welches ist der Zweck der neuen Gesetze, namentlich derjenigen uͤber die Trennung der Prozesse, wenn Militair- und Civil-Personen in dieselbe Ankla— ge verwickelt sind, und uͤber die Verhehlung von Staate ⸗Verbrechen? Sind es Gesetze, die die Freiheit der rechtlichen Leute bedrohen und die Rechte der Burger beschraͤnken? Sind es tyrannische Ge— setze? Wenn ein rechtlicher Mann erfährt, daß ein Komplott geen das Leben des Koͤnigs geschmiedet worden, so wird er keinen Augenblick Anstand nehmen, die Behoͤrde davon in Kenntniß zu setzen; daruͤber ist alle Welt einig. Es streitet gegen die Moral, daß man lieber ein abscheuliches Geheimniß nicht verrathen, als durch Kundmachung desselben ein großes Ungluͤck von seinem Lande abwenden will. Ein Verbrechen anzeigen, um demselben vorzubeugen, ist in einem solchen Falle die Pflicht jedes rechtli⸗ chen Mannes und jedes guten Burgers. Wir sind seit 3 Jah— ren Zeugen eines furchtbaren Schauspiels. Der Mord wuͤthet gegen die Person des Monarchen. Giebt es dagegen weiter

Berlin, Sonnabend den 4etn Februar

nichts zu thun, als den Koͤnig in seinem Palaste ein— geschlossen zu halten und abzuwarten, daß die il durch die Vereitelung ihrer Plane einer nach dem andern der Justiz in die aͤnde fallen, oder aber, bei'm endlichen Gelingen der Ohnmacht einer großen Nation spotten, die, das Verbrechen voraussehend, es nicht zu verhindern gewußt hat? Wir raͤumen ein, daß in gluͤcklicheren Zeiten Niemand daran gedacht haben wurde, die Gesetze gegen die Hehler von Staats-Verbrechen wieder in's geben zu rufen. Das Gesetz befiehlt, seiner Natur nach, nicht Alles, was es zu befehlen berechtigt waͤre; das Ge— setz knüpft nicht an jeden Fehler eine Strafe; es verwandelt nicht jede moralische Verpflichtung in eine positive; es ist die Pflicht jedes Ehrenmannes, das Verbrechen anzuzeigen, um demselben vorzubeugen; die Erfuͤllung diefer * ist indeß oft schwierig, es koͤnnen Ausnahmen vorkommen und man begreift, daß das Gesetz es vorzieht, dem Gewissen des Burgers die Entscheidung zu uͤberlassen, wann er sprechen muß, oder wann er schweigen kann. Aber das Gesetz kann auch, wenn das Verbrechen um sich greift, wenn es droht, alle gesell— schaftlichen Damme zu durchbrechen, von den Buͤrgern die stren ge Erfuͤllung aller ihrer Pflichten verlangen. Soll z. B. dersenige, der den teuflischen Plan Fieschi's kannte, und durch ein Wort das Leben so vieler Personen retten konnte, nicht strafbar seyn, wenn er schwieg? Sell die Gesellschaft ihn wegen seines moͤrderischen Stillschweigens nicht zur Rechenschaft ziehen ksnnen? Es giebt indeß, wir gestehen es frei, Ge— fühle und natuͤrliche Verpflichtungen, deren Opfer das Ge— setz niemals verlangen kann. So kann das Gesetz nicht verlan— gen, daß der Sohn seinen Vater, die Frau ihren Gatten, dae Schwester ihren Bruder denunzire. BSeshalb tadeln wir auch ohne Umschweif jede Strafe, so leicht sie auch seyn mag, die man fuͤr ein solches Schweigen auferlegen wollte. Es wurde auch ubrigens eine unnuͤtze Strafe seyn, denn der Richter würde ö. niemals in Anwendung bringen. Man streiche daher den srtikel, der die Mutter, die ihren Sohn nicht denunzirt, unter ö Aufsicht stellt; der Geist des Gesetzes wird dadurch verfälscht und dasselbe erscheint in einem gehaͤssigen Lichte. Nur

das Schweigen der Feigheit und des Einverständnisses ist straf⸗

bar, und wenn es dem Gesetze auch nur gelingen sollte, den Verbrecher zu isoliren, ihn zu verhindern, a . ) . liche Vertraulichkeiten noch mehr aufrege, und feigen Auffor⸗ derungen den Mund zu verschließen, so hat es schon seinen Zweck erreicht. Es ist eben so leicht zu beweisen, daß das Gesetz über die Kriegsgerichte kein tyrannisches und kein Aus— nahme⸗Gesetz ist. Errichtet dasselbe etwa eine neue Gerichts bar⸗ keit? Wird nach der bestehenden Gesetzgebung ein Ober der sein Negiment zur Empoͤrung verleitet, nicht vor ein Kriegs⸗ ericht gestellt? Ist sein Verbrechen geringer oder von anderer rt, weil er Personen, die dem Civilstande angehoren, zu Mitschuldigen hat? Hat er deshalb weniger alle Gesetze, die die Sicherheit des Staates veschuͤtzen, und alle Gesetze der Militair⸗Dis ciplin verletzt? Ist sein Einverständniß mit Tivil-Personen ein mil⸗ dernder Umstand, der ihm eine nachsichtigere Gerichtsbarkeit verschaf⸗ fen muß? Warum hat man denn die Militair⸗ Gerichte eingeführt? Warum ist diese besondere und strengere Gesetzgebung ins Le ben gerufen worden? Wenn sie schlecht, wenn sie ungerecht, wenn sie grausam ist, so schaffg man sie ab, aber offen und fal alle Faͤlle. Ast sie aber, im Gegentheil, gut und zweckmäßtg, ist sie die Bedingung der Mannszucht, die Schutz wehr er Freiheit, der Zaum der rohen Gewalt, so erlaube mah aus nicht, daß die Strenge derselben so leicht umgangen werde, Und daß ein Kerporal, wenn er Geschicklichkeit genug besitzt⸗ un sich etwa ein verworfenes Frauenzimmer zu ugesellen, Eures Mi⸗ litair⸗Gesetzbuches und Eurer Kriegs“ erichte spotten kann Die Armee selbst und die Armee vor Allem ist bei der der 5 der Dit ip lin interes⸗

rke und ihre Ehre. Wen

die es um so Seht ihr st, allein fen, und

B C⸗

Cy. liegt das Uebel, welchem . . uns nicht in den Augen von ganz . mul, rend der Abwesenheit des Marschalls C ist den General Rapatel der Oberbefehl in . 1 ö Die Abreise des Generals von Rigny nach Marseille sol dem Messager zufolge, mit folgenden Umstaͤnden begleitet ge wesen seyn: „Der General ward ganz unerwartet, kraft eines von dem Kriegs-Minister unterzeichneten Befehls, durch zwei Gendarmen verhaftet und konnte nur mit Mühe erlangen,? daß er sich noch einige Augenblicke mit seinem Onkel, dem Baron Louis, besprechen durfte. Er mußte sich dann sogleich in den Reisewagen setzen und ward von den beiden Gendarmen eskor— tirt; bei . Ankunft in Marseille wurde er sogleich in das Militair⸗Gefaͤngniß gesuͤhrt. Diese ungewöhnliche Strenge wird einem heftigen Wortwechsel zugeschrieben, der zwischen dem fan,, und dem General von Rigny stattgefunden ha⸗ ben soll, und zwar wegen der Expedition nach Konstantine, nber welche der Herr von Rigny eine Broschuͤre geschrieben hat de⸗ ren Veroͤffentlichung die Regierung zu verhindern wuůnscht./ Durch ein Urtheil des hiesigen Tribunals erster Instanz ist dem Buchhaͤndler Ladvocat das Recht zuerkannt worden, die

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