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thätig, und die Wirkung wurde besonders in den letzten Akten außer⸗ ordentlich. Schiller schrieb an Dalberg vom 17. Januar: „Beobach— tet habe ich sehr vieles, sehr vieles gelernt, um ich glaube, wenn
B e rI iner Den 2. März 1837. Aim trtI.Y Ces. Fo n de- t GM. O Zettel.
B ö r ae.
Deutschland einst einen dramatischen Dichter in mir findet, so muß
ich die Epoche von der vorigen Woche zählen.“ (Schluß folgt.) . Ts.
E * Brief. Geld.
geld ö.
i , oi), on,
—
St. · ekuld- eh. Pr. Engl. Ohl. 30. 4 PrämSch. d. Soeh. 64M 6*
KRK urm. Obl. m. l. C. 0214 1018 Nm. Int. Seh. do. 1021/1 . kerl. Staat · ov. 023 Königsh. do. 4 — Eipinger do. is — .. Tanz. do. In Th. · 42 Westpr. Pfandhbr. 4 1022/1 Grossh. Pos. do. 4 1037½ Oatpr. Pfandhr. 4 1032,
Aus vpwärtige Börs en.
Amsterdam, 25. Februar. Niederl. wirkl. Schuld S335. d G do. 1001,69. 227,3. Sc, Span. 253359. Fassive X. Ausg. Sch. —. — FkPreuss. Präm. - Sch. ilz r. Foln. —. Gesterr. Met. -=. Antwerpen, 22. Februar. Ausg. Sch. — LZinsl. 9. Nene Anl. 281,3. Br. Hi 8. (C. Eraukfurt a. M., 27. Fehruar. Oesterr. SMP, Met. 10456. G.
Kanz - Bill.
⸗ 1921. Zinsl. 1
Passive -.
Partias - Gbl. 132.
—
Pomm. d. Kur- u. Nenm. 40. do. do. do. G8 ehlesische do. Rickst. C. und Z. Seh. d. K. u. N. - Gold al mareo ene Dueaten Friedriehsd' or Aud. Goldmũün- zen à 5 ThlI. Hiseonto 5
1661, net seyn.
gleville en 2
125.
125,
o,, goßfn., G. 216 C,, 8676. S. 1560 217/83. 2a3I. Bank- Actien 1635. 1653. G. Loose zu 500 I. 113 ½. II8LA. Loose zu 100 FI. 223. G. Preuss. Präm. - Sch. 627. 6A 4. do. o,o Anl. 9973. C4. Poln. Loose 67.
IV e ci ge I- Cox s.
Fr. Ggur. ulr. zu 36 Sgr. Rrief. Geli.
66 . So, Spän. Anl. 23743. 235, 21 os KMioss. 33! 3. ds Mn. Hamburg, 28. Februar. Bank
250 256 360
Amsterdam do. Hamburg do. London Paris
Aetien 1322. 1310. Engl. Russ. — do. A* —. Neus Anl. 213. London, 23. Fehrunr.
Cans. 30, 80. Belg. 10219. Neue Anl. 26 1/9. Passive 71. usęz. Seh. 111. 216 66 Holl. 3 /n. S0½ 1402165. 50½ Part. 45. 10. 30 3171. Engl. HRusg. —. Bras. Sd ? /. Columb. 283. Mex. Augsburg 2352. beru Isi. ni 2. ö Faris, 21. Februar. Leipꝛig 5 9½ Rente 109. 85. 3 O de. 79. 80. S CM Neap. Fraukfurt a. A. WX. dr Spun. Rente 27. Panzivs 733. Ausg. Seh. — RKNeue Peterahurę
dM Port. —.
150 100 16060 150 1010
1837. Mäãrz.
Fl. FI. Mk.
Kurz J 1 2 Mm.
,,,
Lustwärme ... Thaupunkt ... Dunstsättigung
FI. ThlI. Thl. FI. Rh.
Wind. .... Wolkenzug ... .
Ansg. Seh. — 3069 Portug. 3216. . Wien, 25. Febrnar.
e 60, 3. 73 17.
Neus Anl. 5681.
Freitag, 3. Marz.
3, Met. 103. ö roische Oper in 5 Abth., mit B
Bank-Actien —.
1607 1
—— — —— —
Königliche Schausptele. . Im Opernhause: Armide, große he—
allets. Musik von Gluck. (Frl.
— —
Freitag, 3. März. Oper in 3 Akten. Musik von Auber.
—
zz . ar.
S7 pCt. halb heiter. WMW.
Tagesmittel:
v. Faßmann, engagirtes Mitglied der Königlichen Schausplele: Armide; Dlle. Preise der Platze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran,
ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Zur Oper Armide bleiben die bereits geloͤsten, mit Sonn tag bezeichneten Opernhaus-DBillets guͤltig; auch werden die dozu noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Sonntag bezeic
anal: die Furie des Hasses, als Gastrolle.)
actes, bar MMI. Brazier et Mélesville. 2)
Koͤnig st ad risches Theater.
—
.
' . 2 3 . ⸗ Im Schauspielhause: Catherine, ou: La eroix d'or, vau. Der Schwur, oder: Die Falschmuͤnzer 1 .
Meteorologische Beobachtung.
Morgens 6H Uhr.
Nach einmaliger
Nachmittags Abends KBeoba htuna.
2 Uhr. 10 Uhr.
238, 3a Par 0,0 8 N. 1.0 0 R.
91 Ct.
Schnee.
. — — * *
338 33 Par] Quellwerme 690 R. O R. ] Jlußwärme 170 R. 20 R. BVodemwärme 1,80 R. Ausdunstung 0, 09 Rh, Niederschlag O 1063 3) Nachtkälte — 280 9.
— 1 f
140 R. ö y S4 pCt. trübe. W daz.
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3878,70“ Par. * 3 0 9 6 R. .
dtedacteur F d. Cote.
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Gedruckt bei A. W. Sayn.
vischen Berlin und Weietzen we BPersonen eingerichteter Wagen in Anwendung koͤmmt, wird
— —— — —
Allg
Bekanntmachungen.
n n m
Die Spiegel⸗Manufaktur zu Neuͤstadt a Regictungs⸗Bezirks Potsdam, welche die einzige im Oher-Linda, welcher im J Preußischen Staate ist, den Banquiers Herren Schick⸗ Saͤchsischen Regiment Niesemeuschel desertirt ler und Splittgerber zu Berlin gehörte und im Jahre seyn soll: 63s vom Staate angekauft ist, soll im Fahre 1837 2) dessen Schwester Maria Rosina Lemberg, welche wieder veraͤußert werden. sich 1818 mit Preußischen Truppen aus Ober—
Sie enthaͤlt nach dem neuesten Arrondissement Linda entfernt haben soll;
J. an Grundsiuͤcken 265 M. J6 MR., namlich 3) die Anna Maria, geb Hacke, verehelich te Gaͤrt⸗
) an Garten, inel. 103 M. herr⸗ ner Brettschneider aus Nieder⸗Herrndorf, welche
schaftlicher, 58 M. sich im Jahre 18135 entfernt bat;
b) an Wiesen 1 * der Schuhmachergeselle Karl Beausendorf aus
e) an Lustgehoͤlz 53 Salisch, welcher 1813 in das Preußische Mili⸗
d) an Hof und Baustellen, Plaͤz⸗ tair eingetreten seyn soll;
. zen, Wegen ꝛc. 18 179 3) der Maurer und Husar Johann Siegemund il. an Gebaͤuden Krause aus Neugabel, welcher seit 186 ver— ein herrschaftliches Wohnhaus, massiv, mit 24 be⸗ schollen; wohnbaren Piegen, 3 Wohngebäude, resp. fuͤr 2 6) die Anng Elisabeth, geb Fechner, verehelich /e und 3 Familien eingerichtet, zur Unterbringung Muͤller Tapport, welche vor laͤnger als A0 Jah— der Ofsizianten und Arbeiter, einen Eiskeller, cinen, ren aus Alt Strunz nach Polen und von da Krug, eine Baͤckerei, cine Oelmuͤhse nebst den vor ohngesaͤhr 28 Jahren nach Wesipreußen ge⸗ erforderlichen Fabrik- und Hütten- Gebäuden, na⸗ zogen seyn soll; mentlich auch Schleif- und Pollermühsen, welche 7) deren Bruder, Jaͤger Johann George Fechner, nepst der vorerwähnten Oelmuͤble durch die vor⸗ welcher vor mehr als 10 Jahren hach West— beistrͤmen de Dosse mit einer Kraft von 6 Mahl⸗ preußen gezogen seyn soll: gangen getrieben werden. 8) die Erben des Brauer Gottlieb Fechner aus
Außerdem gehört zu der Manufaktur ein vollstaͤn⸗ Strun;, der am 10. August 18511 gestorben, diges Inventarlum zur Bereitung der Spiegel mit naͤmlich. einem Taxwerth von N78 Thlr. 7 sgr. 6 vf, Fische⸗ ) dessen Wittwe Anng Rosina, geb. Glersch, rei, kleine Jagd und das Recht, zum Bedarf feinen im Fahre 1816 noch in Czions, Schrimmer Sand fuͤr bie Manufaktur und Lehm zu graben, und Keeises, an gen Brauer Schulizewsky ver— sind die zum Betrieh erforderlichen Arbeiter saͤmmt⸗ heirathet, und lich vorhanden. b) dessen 4 Kinder: Schuhmachergeselle Gott⸗
Das Etablissement hat elne angenehme Lage am lieb, Brauer Karl, Brauer George urid Zusammenfluß der Dosse und Schwenze, unweit der Brauer Ludwig, Geschwister Fechner; Chaussee von Hamburg nach Berlin, i2æ Meilen von 9) der Schnejdergeselle Johann Fuͤrchtegott gesske der Residenz entfernt, und eignet sich fowohl zur aus Schleife, welcher 1820 auf Wanderschaft Fortsetzung der Bereitung von gegossenen Spitgeln, gegangen; als zur Anlage einer andern Fabrik, namentlich einer 10) der Haͤuslersohn und Schneider Lorenz Schulz Baumwollen⸗Spinnerci. Die früher bei dem Eta⸗ aus Groß Graͤditz, der seit 20 Jahren verschollen blissement benutzten Holzun ag⸗ Rechte, Abgaben⸗Ke⸗ 11) der Chriß san Paͤllaske, aus Nieder ⸗Polkwitz, freiungen und andere Begüͤnstigungen werden nicht welcher 1792 als Dragoner den Feldzug mitge—⸗ mit uͤderlassen. K . macht:
Der Veraͤußerungs⸗Plan liegt jetzt der Behörde 12 der Schornsteinfegergeselle Karl Ernst Gottlieb zur Festsetzung vor, und werden Erwerbslustige hier Joseyh Wehmeyrr aus Hainau, welcher seit durch auf dieses Etablissement aufmerksam gemacht, etwa 20 Jahren verschollen ist; mit der Bemerkung, daß Kaufltebhaber fich bei der 13) der Jaͤger Heinrich Ludwig Moritz Hofferichter, unterzeichneten Behorde zur Erdͤffnung von Unter— Sohn des Pastors Hofferichte? aus Beutmannz? handlungen bis laͤngstenz ult. Marz e? melden' kon=
. ; dorf, welcher sich 18195 aus Holstein entfernt; nen, auch die Angabe des Kaufpreises noch nachtraͤg⸗ und von deren Leben und Aufenthalte seit der angegebe— lich bewirkt werden wird.
; ; nen Zeit kein Nachtichten eingegangen sind, fo wir de— Eine naͤhere Auskunft ist von der unterzeichneten ren etwa zurückgelassene un bekannte Erben und Erbneh⸗ Behörde, so wie von dem unweit Neustadt wohnen⸗
mer, hiermit aufgefordert sich vor oder iCn dem dazu auf
den Amts⸗-Rath Cochius zu Dreetz zu erlangen. den 6. Juni 1837, Vormittags um ih ühr,
Vots dam, den 21. Januar 1837. vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Referen⸗
Königliche Regierun g darius von Prittwitz, auf dem Schkosse anberaumten! Abtbeilung für die Verwaltung der direk—
1 Termine heerselbst entweder perfönlich oder durch ten Steuern, Domainen und Forsten. zuläaͤssige Manbdatarien, schriftlich oder persbnlich bei
emeiner Anzeiger fuͤr ö
Von dem unterzeichneten Königl. Ober⸗-Landes«
gericht werden nachbenannte Personen, als:
d. D.; 1) der Bauersohn Johan Bottlich Lemberg aus Jahre 1795 aus dem
die aber über seinen Aufenthalt und sein Leben uͤberall keine Nachricht gegeben hat, und 2) der PVeruͤckenmachergese lle Hern hard Philipp Schmidt, welcher vor langer als 30 Jahren von bier auf die Wanderung und zu nächst hach Yrenzlau gegangen, sett dieser Zeit aber gaͤnz⸗ lich verschollen ist, j und resp. ihre veibeserben hiemnit aufg efo dert, bin nen Jahresfrist sich zu melden und von ihrem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, Letztere zugleich äber auch, sich als Erben der gens nnen erh nd nen zu legitimiren, und zwar bei Vermeidung des Nachtheils, daß diese sonst in lerminh ͤ den 18 38 fuͤr todt werden erklart und ihr sul— Cin gestande⸗
nes Vermößgen, in Ermangelung naͤh ten, den Extrabenten werde zuerkannt werden. HLatum Greifswald, den 21. Fanuar 1837. Das Waisenaericht. Dr. Teßmann.
Nachdem sich allenfaͤllsige Deszendenten des im Russischen Feldzuge vermißten und durch landgerichtl. Erkenntnisse vom 27. Ottober 1833 fuͤr todt erklaͤrten PVanckraz Ochs aus Duͤrrbrunn auf die öffentliche Vorladung vom 1 Kpril 1836 dahler nicht ang emel det und ihre allenfaͤllsigen Rechtsan sprüche an dessen Vermsgen inner der fuͤrgestrekten Friß nicht geltend gemacht haben, so wird das angedrohte Ptaͤjudiz nunmehr als verwirkt ausgesprochen, das bisher unten Kuratel gestandene Vermögen desselben an dessen naͤchste Verwandte ausgehändigt und solches andurch zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Evermannstadt, den 3. Februgr 1837;
Königliches Landgericht. ,
*. — .
sche Anzeigen.
Literari
Neue Notizen
aus dem
Gebiete der Natur- und Heilkunde, gesammelt und mitgetheilt von dem Ober⸗Medizinal⸗ Mathe Froriep zu Weimar und dem Medizinal· Rathe
und Professor Froriey zu Berlin.
Preis eines Vandes von 24 Bogen 2 Thlr. Die von dem Ober⸗Medizinal-Räth Froriep zu Weimar seit dem Jahre 1821 unter dem Beifalle des Publikums berausgegebenen „Notizen! sind bis auf 50 Baͤnde angewächsen Es schien daher raͤthlich, einen Ahschnitt zu machen und — da die Notizen wegen der Relchhaltigkeit ihres Inhalts für die Praxis und gelehrte Arbeiten benutzt werden — ein General? Register binzuzufuͤgen, dessen Ausgabe naͤchstens er—
folgen wird. Deshalb und weil der in einem fuͤr Forschungen in der Natur⸗ und Heilkunde besonders tbaͤtigen Kreise lebende Herr Medizinal-Rath und Prosessor Froriep zu Berlin an der Herausgabe Theil nimmt, erscheinen
uns oder in unserer Registratur zu melden und wei— Sekanntm achung.
tere Anweisung zu gewäctigen, widrigenfalls diesel⸗ ben per sententiam werden fur todt erklaͤrt und ihr von Brennholz auf den Oder— Ablagen.
zuruͤckgelassenes Vermögen den fich legitimirenden Erben oder den Es soll auf den Oder Ablagen zu Stoberau und Klink werden wird 308 Klafter Roth und Weiß buͤchen⸗Holz, 133 = Eschenholz,
Glogau, den 5. Augnst 1836. Kdͤnigl. Ober-Landesgericht von Nieder— Son Birken und Erlenholz, 361 Eichen,
Schlesten und der Lau sih. Erster Senat. 116901 Kiefernholz,
978 Fichtenholz,
ö. , ,,, 66 enn s 6
. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
in Summa Cz. Klaftern Brennbolj sowohl erster daß die hiesigen Handlungshän fert Gia nl nr ,.
als, zweiter Klasse bffentlich an den? Möeisthletenden und A. D. Faßndrich S Eomp. sich verpflichtet
verkauft werden, wozu ein Termin auf den 21. Maͤrz haben, die Produkte dez Messingwerks zu He⸗
d. I an teraumt ist. „germüůble und des Kupfer haminers bel Nzun—
Kauflustige wollen sich in diesem Termin, Vormit⸗ ß adt Eberswalde an Lattun, Rollmessing, mes
tag 10 ubr, im bz emts aufe zu, Stoberau bei singenen Kessein, Messingdraht, Stuͤckmessing und
Brieg einfinden und ibre Gebote vor Fend er nnn! Zinkblechen in ihren hicstgen Riederiagen zu den— ten Kommissarius, Regierungs- und Forst⸗ Assessor
Krause, abgeben.
selben , ,, zu verkaufen, welche auf den ge⸗ , g ; . nannten Werken fuͤ aͤ s. in sii Die Bedingungen werden im Termin bekannt ge— en,, ü n . macht werden, in welcher Beziehung vorlaͤufig bemerkt König! Ober-Berg Amt für die Branden— wird, daß der vierte Theil der Aufgelder im Termin burg⸗Preußischen Provinzen. zur Sicherheit des Gebots als Kaufgeld erlegt werden ; muß, und daß der Zuschlag bei Erfuͤllung der Taxe und der sonstigen Ver kaufs⸗Bedingungen gleich im Termin erfolgen wird. Oppeln, den 21. Februar 1837. Königl. Regierung. Abtheilung der direkten Steuern, Do mal⸗ nen und Forsten. . ͤ
Verkauf
— — —
Auf den Antrag ihrer resp. Mutterbrüͤder und Ge— schwister werden 1) der Schlaäͤchtergeselle Joachim Elias Andreas sper, auch Weyergang genannt, welcher im Winter 31 von Anklam nach Königsberg ge⸗ gangen ist, seit seiner Entfernung von Anklam
Titel: Neue Notijen sonst Berechtigten ausgeantwortet
die Notizen von jetzt an unter dem gegen waͤrtigen
Die Einrichtung der Zeitschrift und die Versendun der Nummern in ungebundenen Zeitraͤumen bleiben Jaͤhrlich werden
dem Wesentlichen nach wie bisher. höchstens A Baͤnde erscheinen. Von diesen „Neuen Nottzen“ sind Nr1 bis 2 in allen Buchhandlungen ein usehen.
Weimar, im Februar 1837. Landes-⸗Industrte⸗Comptoir.
Bestellungen übernimmt Ludwig Oehmigke in Berlin, Burgstraße Nr. 8.
In der J. G. Calvesckhken Euchhandlung in lrag ist so Chen erschienen und in der Nie olaischen Buelihandlung in Berlin (örüderstr. Ko. 13). Elin, Stettin, Stolp und Thorn, dann allen andern Buch? handlungen zu hahen: ö. 456 Taschenbach zur Verbreitung geo—
graphischer Kenntuisse.
Eine Uebersicht des Neuesten uad Wissens rsirdigeten im Gebiete der gesammten Li6uder, und Völkerküud. Ilrreusgegehen von Johann Goiũtfried Sommer.
Für 1837. (Fünlzenter Julirgang.) lit 7 Stahltafeln. Hl. Sr. Praz, 1837. (cb. 2 Thlr.
Nach einer als Einleitung varangeschickten AI. zemeinen Uebersicht der neuesten i eis cn und geographischen Entdeckungen, worin
Streif schen Ocean; naeh Caunfter:; es sind belehrend
r Berechtig · Cordova und
der ert Verf. über die wichtigsten Tnternehmrn Sen der leiatern Zeit zur Eiwéiteruntz unterer Kenn! ninse des Erdhalss und seine Bewoßfner B-ricsit stattet, liekert er eine Rehna geographische Gemälde narh den neussten Reise rwerken da Engländer und Franzsen; in un sern Tazen am meislcu zur Ausholsung' d Hunkels mitwirken, welches nach so viel fhhei! der Erdfläche bedeckt. Namentlich enthält No. ge durch einitze Linder sm Ind
und unterhaltende Bemerkungen üher verschiedene G6egenden der Vorder- Indischen Hlalhinsél und de Lratischen Kiste; II. Astes und Neues in An dalusien, hanptsäehlich Scákef:lderunzen der Sltädt 3evilla, mit historischen Rück hlicken auf die Zeiten der maurischen Herr
sehalt in Spanien, ohne welche die je zige
stelt janer Siädte ein unauflösliehes Räths?“! is! III. die (erst in neuester Zeit colonizirlen und li⸗ her sast unhakannten) Iuseln Tristan da Cunh (oder d' Acunha) im Aethionischen Mecre nuch dem Tagebuch des Engländers Earle: 1V. Mos kan; ein treues Gemälde diescr alt.n Ilaupisla der Zare; nach den neuesten Berichten de“ Bus sierre's, Rietchie's und Erman's; V. Kůnst
wen Werke des E glünders Davis, weleher la Zeit Ils Britischse Resident in Canton Geleit li I. Einiges ber llafti; nach Ilannd; vermischl emerkungen ines Englischen Geis lichen, vwelel
dirtzen Nezer— Freisluaat 1838 van Jamaica aus
sucht rat.
Hie Slahlstiche (sämmtlich nach Euglischen 0 zinalen) enthalten: 1. Eingang des liafens von Uäascal; 2. die Kathedrale van Sevilũßa un 3. dn Einganz zum GesaudtsseiraFts sad im Alcazar zu Sevilla; 4. das St. Nikolaus bLhar in Moskau; S8. , 6. und 7. and wwirihl schaftliche Maschinen der Chinesen.
Lehrbuch der Erd- und Staatenkunde Von Johann Gottfried Sommer.
2r Bd J. Abibeil. ar. Sro. Prag, 1837. Brosch. 22369
Der Uste Band kostet 1 Thle. 183 sgr. Die 2te is
theilung des 2ꝛten Bandes erscheint zu Sstern 183
— — ——
Bei Gustav Crantz, Friedrichsffraße Nr. 165, so eben erschienen und in allen soliden Buchhan lungen zu haben;
Biographische Notiz über Roland de Latte bekannt unter dem Namen Orland de La Sus. Aus dem Franzoͤsischen uͤbersetzt und m Anmerkungen herausgegeben von S. W. Deh— (mit zwei Abbildungen). Preis 1 Thlr.
Verhandlungen der Pommer schen dkonomischen Gesellschaf— Von den Verhandlungen der PDmerschen öko mischen Gesellschaft erscheinen fürs Erste zwei H in jedem, Jahre, welche aber künftig nicht bloß Verhandlungen in den General⸗Versammlungen d
ö Central-⸗Vereins, son dern auch Nachrichten uͤber .
Thaͤtigkeit der Zweig- Vereine und insbesondere saͤmmtlichen Jahres- Berichte dieser Zweig⸗Vertsf enthalten werden k
Die Zahl der Zwelg-Vereine belaͤust sich fuͤr j auf fünf; sie sind: der Negenwalder lan dwirthschij liche DistriktsVercin; der Lauenburger landwöth, schaftliche Distrikts⸗Verein; der Cösliner Gartenhah Verein; der Schlawer landwirtbschaftliche Distrittt Verein und der Stargarder Verein fuͤr Pferd, Rindvieb- und Schafzucht. Allem Anschesn no wird sich diese Zahl noch bedeutend vermebren, i welchem Falle dann vierteliaͤhrliche oder auch mon liche Berichte warden erschelgen Ranen. Im v, sind 2 Hefte erschienen und noch für den Subsech tions⸗-Preis zu haben. ö.
Den Mitgliedern werden die Hefte unentgeltli, zugeschickt; in Uebrigen ist der Subseriptions Pill . idee Heft auf funfzehn Silbergrosch gestellt.
Sdmmtliche Deutsche Buchhandlungen, welche st an C. G. Hendeß in Cöslin zu wenden habeh nehmen Subsersptionen an.
Haupt ⸗Direktorium r der Po mmerschen dkonomischen Ge feęllshs
Fuͤr Berlin nimmt Subseription an 8 Hold / Köͤnigsstraße Nr. 62, neben der Post.
——
S7 pCt.
jener beidan Vlker, die
sich bis zum 15. März d. J.
und HKewerbe der Chinesen; narh dem nege -
.
die Pariser National-Garde angenommen worden, wurde auf
stellt worden; durch sctze. . ö Erfolg Ihre Bemühungen, und nach sechsjährigen Anstrengungen
itutzigt, die Wehlfahrt überall. h . dess nicht, daß am äußersten Horijonte dieses klaren Himmels neues Geé—
5
Zeitung.
Lan vieux mari, vaudeville en 2 aeles, par MM. Scribe et Melesville,
= 3 .
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Königl. Majestät haben den bisherigen Friedensrichter n Berncastel, Justizrath Lauer, zum Staats-Prokurator Ai— ergnädigst zu ernennen geruht.
Des Koͤnigs Majestat haben die Assessoren Karl Gott— ried Hermann Friese, Karl Albert von Kamptz und Gottfried August von Maassen zu Regierungs-⸗Raͤthen Alleranädigst zu ernennen geruht. ö
Des Koͤnigs Masestaͤt haben den bisherigen Regierungs⸗ Referendarius von Gumpert zum Landrath des Kreises Obor⸗ nit im Regierungs-Bezirk Posen zu ernennen geruht.
Bekanntmachung. ö Die jetzt woͤchentlich dreimal bestehende Personen⸗Post zu welcher ein beque. ner, auf
hom 1. April c. ab täglich courstren. Von diesem Zeitpunkte ab wird sie aus Berlin abgehen 11. Uhr Vormittags in Wrietzen ankommen 3M Y Nachmittags aus Wreetzen abgefertigt werden um 7 * Morgens, und in Ber in eintreffen um LV“ » Nachimittags. Das Personengeld beträzt zaSgr. fuͤr die
Meile, wofuͤr edem Reisenden die freie Mitnahme don 30 Pfund Gepaͤck ge⸗
aattet ist.
Bei Chaisen werden zu dieser Personen-Post nicht gestellt. Berlin, den 28. Februar 1837. General ⸗Post⸗Amt.
6a nntüing ch ung. Die Kandidaten der Baukunst, welche in dem ersten dies⸗
jährigen Termin die Vor-Pruͤfung als Baumeister oder als
Bau Inspektoren abzulegen beabsichtigen, werden aufgefordert, schriftlich bei uns zu melden, orauf ihnen das Weitere eröffnet werden wird. Spaͤtere Mel ungen können nicht beruͤcksichtigt werden. Berlin, den 25. Februar 1837. Königliche Ober Bau-Deputation.
Abgereist: Der Großherzogl. Mecklenburg. Schwerinsche General“ Major und General-Abjutant, von Boddien, nach
St. Petersburg.
Zeitung s-⸗Jachrichten. ö n 8.
k
Paris, 235. Febr. Der König empfing gestern den Po⸗ lizei-⸗Praͤfekten und ertheilte darauf dem General Sebastäöani eine Privat ⸗Audienz. .
Nachdem in der gestrigen Sitzung der Deputirten—
Kammer noch die Artikel 12 — 17 des Gesetz-Entwurfes uͤber
den Antrag des Praͤsidenten die Debatte abgebrochen und das Wort dem mittlerweise eingetroffenen Herrn v. Salvandy zu seinem Berichte uͤber den Gesetz- Entwurf bewilligt, wonach künftig bei gemeinschastlich begangenen Staats- Verbrechen die Militairs vor das Kriegsgericht und die Civilisten vor die Jury gestellt werden sollen. Der Redner hob in folgender We se an:
n hatten sich eine große Aufgabe gestellt, meine Herren, die— jenige nämlich, die gesellschaftliche Ordnung durch die alleinige Herr⸗ . der Gesetze zu befestigen, und die Revolution ohne Gewalt⸗ Maßregeln, die Repräsentaiiv⸗ Regierung ohne Beschränfung der Volks- Freiheiten, die Donastie ohne Krieg zu fonselidiren. Ihre Beharrlichkeit ist durch alle möglichen Gefahren anf die Probe ge—
Empörung, Bürgerkrieg, Verachtung der Ge— Ihre Kraft lag bloß in Ihrem guten Rechte; auch lohnte der sehen wir, die alten Parteien entwaffuet, die ucue Gesellschaft be⸗ Verhehlen wir es uns indessen
Nicht an den Bürger wendet sich inchr der auti— sociale Geist der Parteien: durch den Meucheimord trachtet er dem Könige nach dem Leben, durch Verführung sucht er die Armee zu gewinnen. Diese aber hat mehr als ejumaF und bei allen Gelegen⸗ heiten Zeugniß abgelegt von den trefflichen Gesinnunzen, die sie be— seclen, und als noch kürzlich Meuterez, durch böses Beispiel herbeige— führt, in ihren Reihen ausbrach, wurde dieselbe eben so rasch unter— drückt als angestiftet, ohne daß der Sieg der Ordnung dem Lande auch nur einen Tropfen Bluts gefostet bätte. Die Regierung rer— langt jetzt von Ihnen, meine Herren, daß Sie für das Heer thun ollen, was Sie bereits für die Staats? Gesellschaft gethan haben, aß sie dasselbe gegen geheime Umtriebe schützen. Zu diesem Ende mull sie nicht etwa neue Gerichtsbarkeiten einführen, nicht eiwa nene Bürgschaften zur Aufrechthaltung der Disziplin aufstellen; nur die schon bestehenden Bürgschaflen, will sie in ihrem gan— en Umfange bewahrt wissen. Dies ist der wesentliche harakter des vorliegenden Gefetz-Entwurfes, in welchem namentlich zwei Gesichtspunkte die reiflichste Erwägung von unserer Stite her— vergerufen haben: der politische und der juristische. Ucber den einen wie über den anderen ist die Kommission getheilter Meinnng gewe— sen. Die Majorität, deren leberzuugung durch eine ernste, lovale und lichtvolle Diskussion nicht erschüttert worden ist, hat nun in jcuer doppelten Bezichung ihre Ansichten vor Ihnen zu entwickeln. Ich werde erst die Roihwendigkeit, dann die Rechtmäßigkeit des Ihnen vzrgeschlagenen Gesetzes erörtern“ — Nach diefen Eingange he⸗ rührte der Berichterstatter in wenigen Worten die bessehende Mili— lait Gesetzgebung, wonach jeder Militair nicht bloß für eigentlich militairische Fehllritte, sondern sür alle Vergehen ohne Ausnahme vor ein Kriegsgericht gestellt wird. Diese Regel erleide seit cini— n Jahren nur eine Ausnabme; in Fällen nämlich, wo ein
ergehen gemeinschaftlich von Militairs und Civilisten verübt wor—
wölk heraufzieht.
gemeinschaftliche
Maͤrz
1837.
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den, ziehe der Bürger den Militair mit vor sein Forum; der Gesetz— geber habe diese Abweichung von den erhalte nden Prinzipien, aus denen das Kriegsgericht hervorgegangen, wahrfcheinlich deshalb für uner⸗ heblich in seinen Folgen gehalten, weil er darauf gerechnet, daß solche 1 Verbrechen sich nur selten ereignen wärden. Indes⸗ sen müsse man sich fragen, ob eine gesetzliche Bestimmung, die bisher gewissermaßen unbeachtet geblieben, nicht hinführo von den Parteien Als ein treffliches Mittel benutzt werden würde, um ihren Plänen durch Borspiegelung der Ungestraftheit, in Falle sie mißlängen, bei der Armer Eingang zu verschaffen. Dieser Gedanke allein habe der Regierung den Gesetz⸗ Entwurf eingegeben; es handie sich nicht darum, tor eint neue Waffe in die Hände ju geben, fondern den Factionen eine neue Waffe zu entreißen. — . alten Zeiten,“ fuhr der Red— ner fort? „mußte das militairifche Interẽffe stets dem gemei⸗ nen Rechte weichen. Ludwig XVI. wollte nicht bioß, daß Bergehen der Militairs gegen die Bürger vor die gewöhnlichen Tri— bunäle gebracht würden, sondern daß diefe auch in allen Fällen ent—⸗ schieden, wo Verbrechen gemeinschafilich ven Militairs und Civilisten verübt worden; nur mußte alsdann ein Offizier unter der Zahl der Richter Platz nehmen. Hicräber brach die Revolution aus. Die konstituirende Versammlung stellte ebenfalls den Grundsatz auf, daß zei gemeinschaftlichen Vergehen der Militair vor die gewöhnlicher Gerichte gezogen werde; nur hei rein militairischen Fehltritten würden die Militairs vor das Kriegsgericht gestellt, und hatten sie alsdann Mitschüldige aus dem Bürgerstande, so wurden auch diese dem Kriegsgericht, unter Zuzizhung bürgerlicher Geschwo— rener überwiesen. Schon im Jahre 15 Fü aber erhielt die Militair— Gerichtsbarkeit eine größere Ausdehnün und bald wurden die Kriegs— gezichte die gewöhnlichen Tribunälc. F Direktorium wollte ast— mälig zu milderen Grundsätzen zurückflhren, und die Militair-Ge— richtsbarkeit trat einen Augenblick in den Hintergrund; aber auch nur einen Augenblick, worauf sie ihre ganze frühere Macht wieder erlangte. Unter der Kaiserlichen Regierung gab es außer den Mili— tair-Kommissionen, die das Staats- Sberhaupt für einzelne Fälle zu⸗ sammenberief, die gewöhnlichen und außerordentlichen Spezial-Ge⸗ Kzichtshöfe, die Prevotal⸗Gerichtshöfe und“ dir speziellen, außerordent⸗ lich und permanenten Kriegsgerichte. Nach der Wiederher— stell der Monarchie wurden, selbst unter der Autorität der Chartkf noch die Prevotal⸗Gerichtshöfe beibehalten. Gegenwärtig sind alle diese außerordentlichen Gericht sbarkeiten verschwunden; das Gesetz will, daß die Militair— Gerichtsbarkeit sich hinführo keinen Eingriff in die Civil⸗Gerichtsbarkeit erlaube; hiernach wäre es aber auch billig, daß das Gesetz die Militair-Gerichtsbarfeit vor Ein—= griffen der Civil-Gerichtsbarkit bewahre, daß, mit einem Worte, immer nur der Militair wie der Civilist vor seinen natürlichen Rich⸗ ter gestellt würde. Die Regienung verlangt aber eine solche Schei⸗ dung nur für Staats-Verbrechen; bes allen anderen Vergehen, selbst bei solchen gegen die Sicherheit des Staats, soll der Buͤrger, nach wie vor, den Militair vor seine Richter ziehen.“ — Nachdem Herr von Salvandy das Gesetz aus feinem politischen Gesichtspunkte be— leuchtet hatte, ging er auf eine Erörterung des Prinzips desselben ein, wobei er besonders die Ausicht i bekämpfen bemüht war, daß hier von einer förmlichen juristischen Umwälzung die Rede seyp. „Wir geben zu“, äußerte er, „daß das gerichtliche Verfahren nicht leichthin geändert werden dürfe. Namentlich muß alles, was sich an alte Gewohnheiten knüpft, von der Regierung respeftirt werden. Wir können aber nicht umhin, unsere Gegner darauf aufmerkfan⸗ zu nmachen, daß sie sich in ihrer Zeit irren, wenn sie auf bloße Formen ein so großes Gewicht legen. Sie berufen sich auf die üntrennbarteit der Prozesse, als auf eine unverletzliche Maxime, und doch ist eine Trennung des Gerichts-Verfahrens gar nichts Neues. Seit dem Jahre 1814 sind ach einander mehrert Kommissionen mit der Abfassüng eines Mili tair⸗Gesetzbuches beauftragt worden, und Alle erklärten sich in ge— wissen Fällen, wie z. B bei dem Verkaufe von Müitais⸗-Effekten, beim Spioniren und Desertiren, ber der Empörnng mit bewaffneter Hand, für eine solche Trennung, insofern Civilisten in diese Verge— hen verwickelt waren. Sollte sich aus den Ansichten dieser verschie⸗ denen Koömmissionen nicht das Daseyn eines Bedürfnisses ergeben, welchem in dem Interesse der Staats⸗Gesellschaft endlich abgeholfen wer⸗ den müsse? Und besteht die Theilung der ˖Prozesse nicht schon in vie⸗ len anderen Fällen? Gesetzt, ein Rerbrechen ist von mehreren Per— sonen begangen worden. Einer derfelben wird man nur habhaft, und diese eine Person wird, ohne Rücksicht auf ihre Mitschuldigen, vor Gericht gejogen und verurtheilt. Oder zwei Männer hahen ge— meinschaftlich cin Attentat begangen; der Gerichtstag wird angesttzt, einer, derselhen kann aber wegen Krantheit nicht crschtinen. Was geschieht? Das Verfahren wird getrennt, der ein? Angeklagte wird gerichtet und für den zweiten wird ein anderer Tag angesetzt. Unsere Gegner machen mehrere Üebelstände bei ciner Trennung des gerichtlichen Verfahrens geltend; alle diese Uebelstände bestehtn aber zum Theil schon jetzt. Freilich wendet man nns ein, daß die bisherigen Trennungen des gerichtlichen Verfahrens immer vor einer und derselben Gerichtsbarkeit stattgefunden hätten. Dies macht in— dessen, unseres Erachtens, feinen Unterschich in der Sache; im Urbrigen sind es auch hier oft andere Geschworne und andere &ichter, die zu entscheiden haben. Lassen Sie uns aber noch einen Schritt weiter geben: In dem Gesetz Entwurf über die Rerantwortlichteit der Minister war der Fall der Complizität vorausgesehen worden. Ge— setzt, so fragte man sich, ein Minister hat bei einem hechverrätherischen Ver⸗ brechen einen Militair oder einen Cioilbzramten, oder auch cinen einfachen Bürger zum Mitschuldigen athabt. Was soll geschehen? Der Pair ist der natürliche Richter des Ministers; das Kriegsgericht, des Mi⸗ litairs; die Jury, des Ciril-Beamten und des Bürgers. Die Kam. mer selbst hat sich in solchen Fällen für die Trennung des Projesses entschieden. Die Scheidung des gerichtlichen Verfahrens ist mit einem Worte nichts Neues; am allermwenigsten versiößt sie, wie un— sere Gegner behaupten, gegen die gesunde Vernunft. — Es bleibt uns jetzt nur noch ein Einwand zu beicuchten übrig, der im Schoße unserer Kommission vorijüglich geltend gemacht worden ist; wir mei⸗ nen die mögliche Verschiedenheit der Erkenntnisse. Man fünnte hier— aüf antworten, daß Aehnliches sich schon jetzt häufig zuträgt. In Straßburg war unlängst ein unger Mann der Noihzucht angeklagt; er wurde freigesprochen. Darauf stellen sich seine Mitschuldi⸗ gen, um das gegen sit ergangene Contumacial⸗ Ürtheil anzufech⸗ ien, und die Jury reruriheilt sie. Wir behaupten aber gera⸗ deju, daß ähnliche Fälle sich bei Staats-Verbrechen, die von Viilitairs und Civilisten gemeinschaftlich begangen worden, nicht er⸗ warten lassen, da die Achulichkeit des begangenen Verbrechens; sich nicht eben so genau wie dort nachweisen läßt, vielmehr jedenfalls der Militair, dem der Staat seine Waffen zur Bertheidigung des Landes gegeben hat, strasbarer als der einfache Bürger erscheint.“ — Der Redner schloß mit folgenden Worten: „Wir ͤnlssem es ernsilich be⸗ dauern, daß das Miltiair⸗(hesetznuch, mit dessen Löbfaffung man sich schon seit dem Jahre 1828 beschäftigt, noch immer nicht zu Stande gelommen ist; wäre dies der Fal, so würde die uns bevorstehende Debatte wahrscheinlich ganz vermieden worden seyn. Wir hegen jetzt nur noch den Wunsch, daß die uns vorgeschlagene Neuerung ange⸗
nommen werden möge.
horchten.
Wir können nicht glauben, daß diese NReue— rung dem Geiste unserer gesetzgebenden Versammlungen wider— strebe, sind vielmehr innig überzeugt, daß, wenn die Re— gierung einen nützlichen Vorschlag macht, die Kammern zur Annahme desselben gern die Hände bieten werden. Unser Vaterland erfrent sich einer nicht gehofften inneren und äußeren Ruhe. Möchten wir dech diese Wehlthat der Vorsehung benutzen, um unsere Gesetze, diese un⸗ zusammenhängenden Ueberlieferungen so vieler verschiedenen Regie— rungen, mit den Bedürfunissen unferer Verfassung und unseres Zeit—⸗ alters in Einklang zu bringen. Auch dies wären würdige Möoönu⸗ mente, und gewiß nicht die minder nöthigen, um dem ungeduldigen Aufschwunge der Gemüther zu genilgen. Sie haben die Gegenwart , m. H.; Ihre Aufgabe ist jetzt, auch die Zukunft zu ichern.“
Mehrere Stellen in diesem Berichte erwarben sich den lauten Beifall der Versammlung. Die Berathungen uber den betref⸗ fenden Gesetz⸗Entwurf werden, aller Wahrscheinlichkeit nach, am nächsten Dienstag (28.) beginnen.
Zehn Redner haben sich bereits fuͤr und sechs und dreißig wider den Gesetz- Entwurf uber die Trennung der Gerichtsbar⸗ keiten einschreiben lassen.
Die h eutige Sitzung der Deputirten⸗-Kammer war den bei derselben eingegangenen Bittschriften gewidmet. Die wich⸗ tigsten, die zum Vortrage kamen, sieben an der Zahl, ruͤhrten von dem Handelsstande zu Nantes, Lorient, Morlaix, Havre und Rouen, von mehreren Kaufleuten des Seine, Seine und Marne, Seine und Oise⸗, und Dise⸗ Departements, so wie von den Besitzern der Eisenhammer in Basse⸗Indre bei Nantes her. In allen wurde eine noch größere Er— mäßigung des Zolls von fremden Steinkohlen als die im vorigen Jahr eingefuͤhrte, verlangt. Der Berichterstatter trug auf die Ueberweisung dieser saͤmmtlichen Bittschriften an die Minister des Handels und der Finanzen an. Herr Duchatel (der Finanz⸗Minister) erklaͤrte, daß er sich dieser Ueberweisung zwar nicht widersetze, daß er jedoch, als ein entschiedener Vertheibiger des Prohibitiv⸗Systems, nicht unbemerkt lasfen duͤrfe, wie durch die vorsährige Herabsetzung des Zolles die inländischen Stein⸗ kohlen-⸗Bergwerte bereits gelitten dätten. Der Graf Jaubert war der Meinung, daß ein Zoll⸗Gesetz zwar seiner Natur nach veran⸗ derlich sey, daß man indessen doch nicht alle halbe Jahre Hand an das⸗ selbe legen dürfe. Der Graf von Harcourt sprach sich zu Gunsten der Handels Freiheit aus, die er als ein Beduͤrsniß unseres Zeitalters darstellte. „Als ich“, äußerte er, „im vorigen Jahre die Ermäßigung unseres ganzen Zoll-Tariss, der unserer Industrie nur schadet, verlangte, wurde laut geschrieen, und kaum tonnte Herr Jaubert seine Entruͤstung verbergen. Jetzt sehen wir nun aber, wie unsere groͤßten Handelsstaͤdte dieselbe Sprache fuͤhren. Paris, Rouen, Havre, Nantes, Lille, Dunkirchen u. a. O. beklagen sich laut und erklären, daß ihnen die Steinkohle zur Ausuͤbung ihrer Gewerbe eben so nothwendig sey, wie die Luft zu ihrer Cxistenz. Es giebt ein sehr einfaches Mittel, ihren Beschwerden abzuhelfen:; man hebe unsere Zoll⸗ linien auf. Gestatten Sie mir schließlich noch eine Betrach⸗ tung. Sie kennen Alle das Chinesische Reich. (Allgemeines Ge— laͤchter. In China war nun seit undentlichen Zeiten der Opium verboten; nachdem aber das Oberhaupt des himmlischen Reiches sich überzeugt, daß es durch dieses Verbot sich selbst einen un⸗ berechenbaren Schaden zugefügt, hat es dasselbe aufgehoben. Lassen Sie uns nicht uncivilistrter seyn als die Chinesen und den Zoll von fremden Steinkohlen aufheben.“ Herr Mey⸗ nard war der Meinung, daß eine solche Maßregel weniger den Franzoͤsischen Konsumenten, als den Englischen und Belgischen Pro⸗ duzenten nutzen würde, und Herr Duhois lenkte die Aufmerksam⸗ keit der Versammlung auf die Handels, Convention zwischen Frankreich und Belgien, in deren Folge ein neues Belgisches Zoll⸗Gesetz zwar versprochen, von den dortigen Kammern aber noch immer nicht votirt worden sey. Der Handels⸗Minister be⸗ merkte, daß das zu erwartende Zoll⸗Gesetz im Laufe der dies jaͤh⸗ rigen Session der Belgischen Kammern jedenfalls vorgelegt und die den Belgiern gemachten Zugestaͤndnisse dadurch erwidert wer— den wuͤrden. „Wir konnen wenigstens versichern“, sagte der Minister, „daß das Zoll⸗Geseßz zur Berathung kommen wird, und wir halten uns uͤberzeugt, daß die Bel⸗ gischen Kammern fuͤhlen werden, wie nothwendig es ist, Frank⸗ reich ein Aeguivalent fuͤr das zu geben, was es Belgien bewil⸗ ligt hat. Das Gegentheil läßt sich nicht annehmen. Sollte geichwohl unser Vertrauen in dieser Hinsicht getaͤuscht werden, so wurde die Franzoͤsische Regierung nur das eigene Interesse wahrnehmen und den Kammern die hierzu geeignelen Maßregeln vorschlagen.“ Nach dieser Erklaͤrung wurden di? erwahnten Bitt⸗ schrijten ohne Widerspruch an die Minister der Finanzen und des Handels verwiesen. — Die uͤbrigen Petitionen, die in die⸗ . . zum Vortrage kamen, waren faͤr das Ausland ohne Interessc.
Die Instruction in der Meunierschen Sache, die vor acht Tagen beinahe beendigt schien, ist durch neue Umstände wieder perwickelt worden. Man behauptet, Meunier habe erklaͤrt, daß Lavaux ihn im Pistolen-Schießen geuͤbt habe. Dieser aber und Lgcoze leugnen jede Art von Theilnahme an dem Verbrechen. Man glaubt, daß die Debatten vor dem Pairshofe erst gegen den 26. Marz werden eroͤfftet, und daß außer Men nher nur die obengenannten Lavaux und Lacaze vor Gericht erscheinen werden.
Das Journal de Paris enthält heute folgenden Artikel: „Die politische Presse bietet seit einigen Tagen ein seltsames Schauspiel dar. Sie hatte einen ziemlich regelmäßigen Gang angenommen. Die ministeriellen Journale machten der Ma jo⸗ fitaͤt der Kammer den Hof und silligten die Handlungen der Regierung. Die Oppositions- Journale tadelten Alles, sowohl die Minister als die Majoritäͤten, und zuweilen auch die Mi— noritaͤten, wenn diese nicht pünktlich ihten Aufforderungen ge⸗ Es war ein Kampf des persoͤnlichen Ehrgeizes. Um das Wesen der Sache bekuͤmmerte man sich nicht sehr. Die Presse hatte ihre Tages Ordnung wie die Kammern; sie debat⸗ tirte gut oder schlecht und damit war Alles beendigt. Nun ist