1837 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gen? meinte man, Chilt wuͤrde nicht einen Mann in Peru lan⸗ den nnen, da Santa⸗-Cruz seine wohlorganisirten Streitkräfte

längs der ganzen Kuͤste aufgestellt hatte.

Belgien.

Bruüͤssel, 23. April. (Allg. Z.) Auch bei uns fehlt es nicht an ministeriellen Krisen, obschon unser gegenwaͤrtiges Ka⸗ binet mehr als einer seiner Zorgänger die Majoritaͤt in der Kammer hat. Die Theilhaber der verschiedenen neuerlich ge— baldeten Gesellschaften tragen viel zur Verbreitung dieser Ge— üchte bei, weil von dem jetzigen Ministerium verschiedene ihre Interesse verletzende Maßregeln ausgingen, wie z. B. die Ein— fuͤhrung einer verhaͤltnißmaͤßigen Registrations-Gebuͤhr fuͤr alle auf Actien zu gruͤndenden Gesellschaften, statt der bisherigen sixren Abgabe, und dann die große Strenge bei Ertheilung neuer Verwilligungen, so wie die dabei stattfindenden Beschraͤnkungen, von denen freilich manche bis zue Uebertreibung gehen. Kurz, die Partei der Banken ist es, welche das gegenwärtige Mini sterium zu stuͤrzen sucht, und dennoch hat dasselbe seit 18 Mo— naten Bewilligungen zur Bildung von Gesellschaften ertheilt, deren Kapital sich auf 260 Mill. Franken beläuft; Es laßt sich nicht leugnen, daß die Banken, und besonders die General⸗-Sgeietaͤt, dem Lande durch Belebung der Industrie wesentliche Voͤrtheile geleistet haben; allein man muß auf der anderen Seite auch anerkennen, daß der Associationsgeist einer kräftigen und weisen Organisation bedarf, um die gewuͤnschte Wirtüng hervorzubringen, und diese Ruͤcksicht hat wahrscheinlich die Regierung bei ihren Bestimmungen hinsichtlich der Gesell— schaften und bei ihrem Verbote der Ausgabe von Banknoten oder Bankbilleten geleitet. Indeß sollte man, unserer Meinung nach, auch nicht nach allgemeinen Prinzipien verfahren, und dieselben Bestimmungen auf jede Geselischaft anwenden. Warum 6 einer Handels⸗-Geselischaft, wie der zu Bruͤgge, verbieten,

anknoten zu einem mit ihrem Kapital in Verhaͤliniß stehenden Belauf auszugeben? Dies ist der Konflikt, der die in diesem Augenblicke wegen einer Minister-⸗Veraͤnderung umlaufenden Geruͤchte erklart.

Die Deputirten⸗-Kammer beschaͤftigt sich in diesem Augen— blicke mit Diskussion eines Gesetz⸗Entwurfes, welcher Modifica⸗ tionen im Zoll-Tarif fuͤr Franzoͤsische Einfuhr bezweckt. Der heftigen Opposition nach zu schließen, die sich gegen ihn erhebt, dürfte er wenigstens nicht in seiner dermaligen Fassung ange— nommen werden. Eine bedeutende Anzahl von Deputirten stuͤtzt sich darauf, daß man, bevor Frankreich Handels⸗Konzessionen zu ingmhen seyen, gegenseitiger und gleichgeltender Vortheile ver⸗ sichert seyn muͤsse. Es handelt sich indeß jetzt nur datum, Aus— nahmen von dem Tarif zu streichen, die der Koͤnig von Holland am 18. Januar 1824 eingefügt hatte, weil die Franzo⸗ sen den Eingangs-Zoll auf Leinwand und Schlachtvseh erhöhten, wogegen er Glaͤser und Glas-Waaren aller Art, Tuͤcher, chemische Sauren und Getraide-Branntwein, dann die Einfuhr zu Lande von Wein und Weinessig bot, und hohe Zoͤlle auf Porzellan, Fayence, irdenes Geschirr und Schiefer legte. Das Verbot der Wein-Einfuhr zu Lande ward seit der Regierungs-Aenderung aufgehoben, die uͤbrigen Vestimmungen bestehen noch. Diese Prohibitiv⸗ Maßregeln will man jetzt durch fuͤr alle Nationen gleichgeltende Zölle ersetzen. Die Frankreich zu machenden Konzessionen k sich auf ge⸗ göossene und geschliffene Glaͤser und auf die Weine. Die letz— teren bezahlen jetzt im Faß zu Land und zur See 3 Fr. 38 Cent. der Hectoliter. Die Regierung schlaͤgt vor, diesen Zoll auf 2 Fr.

herabzusetzen; die Central⸗Section der Kammer aber besteht auf 3 Fr. Die Diskussion uͤber diesen Gegenstand ist sehr lebhaft, da eine starke Partei durchaus keine Zugestaͤndnisse ohne Gegen— seitigkeit machen will. Der Handels-Direktor suchte in seiner Rede zu heweisen, daß Frankreich in neuerer Zeit Reduc— tionen zu Gunsten Belgiens in seinem Handelstarif getroffen habe, und daß man jetzt keine unbilligen Ausnahmen hinsichtlich seiner machen muͤsse, die es von seiner guͤnstigen Stimmung zuruͤckbringen koͤnnten. „Die Unbilligkeit unsers Zolltarifs in Betreff Frankreichs“, sagte er unte Anderem, „scheint mir so augen⸗ faͤllig, daß, wenn es 1831, wo es um seine bewaffnete Interven⸗ tion angegangen wurde, die Zuruͤcknahme der Ausnahms⸗Be⸗— stimmungen zur Bedingung gemacht haͤtte, man dieselbe durch Acclamation bewilligt haben wurde.“ Die Opposition in der Kammer ruͤhrt von einigen Flandrischen Deputirten her, welche wuͤnschten, daß Frankreich die Zoͤlle auf ihre Leinwand noch mehr herabsetze, so wie das Verbot der Baumwollenzeuge aufhebe, und dann von den Deputirten von Luͤttich und Verviers, die mit den hohen Zoͤllen auf Tuͤcher in Frankreich unzufrieden sind, während der Gesetz⸗ Entwurf vorschlaͤgt, die bisher verbote— nen wollenen Tuͤcher dieser Nation gleichen Zoͤllen wie die an— derer Laͤnder zu unterwerfen. Diese Deputirten neigen sich au— genscheinlich zu einem Anschluß an den Deutschen Zollverein. Endlich vergrößert sich der Kern der Opposition noch durch jene, welche aus politischem System jeder Hinneigung zu Frankreich entgegen sind. Der Betrag der im Jahr 1855 von Belgien nach Frankreich gelieferten Waaren belief sich auf 60 Mill Fr., während Frankreich nur fuͤr 31 Mill. nach Belgien einführte— An Boden-Erzeugnissen hat Frankreich Belgien fuͤr 11 Mill., und Belgien an Frankreich fuͤr 42 Mill. geliefert.

Brüssel, 26. April. (Rhein- u. Mosel⸗3.) Mini— sterielle Bewegungen in England und Frankreich machten un— sere Projektenmacher glauben, man müßte hier ebenfalls einer entscheidenden ministeriellen Krisis entgegengehen. Van de Weyer soll, mit Konzessionen in Betreff des Englischen Han⸗ dels versehen, herübergekommen seyn aus England, un dem Brüsseler Kabinet bei der Ueberreichung dringende Vorstellun— gen zu machen, dieselben ja anzunehmen. Das gegenwärtige Mi— nisterium, nicht einverstanden mit diesem Plan, soil sich geweigert haben, der Kammer diese neuen Konzessionen vorzulegen. Der Ge— sandte van de Weyer soll darauf die Verantwortlichkeit dieser

Angelegenheit ganz und gar zu übernehmen versprochen haben,

so daß, wenn der König damit einverstanden, jener die Stelle des Gesandten mit der eines Ministers der auswärtigen An⸗ gelegenheiten verwechseln und der Kammer vorlegen werde, was dem jetzigen Ministerium zu kuͤhn und viel zu gewagt erscheint, da mit dieser einzigen Proposition die Popularitaͤt der Regierung, ja selbst die des Koͤnigs zu Grunde gerichtet sey. Hatte dieses Geruͤcht nicht so vielseitigen Eingang gefunden, wurde ich jede Bemerkung und gewiß jede Widerlegung uͤber— fluͤssig gehalten haben, doch darf ich es unter gegenwärtigen Umstaͤnden nicht unberuͤhrt lassen. Die Mission, die man van de Weyer geben will, scheint mir aus mehrfachen Gruͤn— den eine Erdichtung: da er recht sehr wohl weiß, daß er eben so wenig wie jeder andere Minister, der Kammer irgend etwas die Nationalehre Verletzendes vorschlagen darf, eben so wenig wie der Konig seine Genehmigung zu Konzessionen solcher Art geben möchte. Der etwas verlängerte Aufenthalt des Belgischen Ge⸗

ver⸗

308 sandten am Britischen Hofe hier mag allerdings Grund geben zu verschiedenartigen Vermuthungen; doch was man auch daraus schließen mag, so bleibt es doch gewiß, daß Geruͤchte, wie sene, nicht den entferntesten Glauben verdienen. Die Lage Belgiens ist nicht von der Art, daß man eribarten darf, es werde auf so bedeutende Konzessionen eingehen, wie sie nicht ohne Scheu vorgetragen werden konnen. In weit bedraͤng⸗ teren und kritischern Lagen ist es nicht leicht gewesen; wie viel weniger darf man jetzt mit Vorschlägen der Art kommen. Wenn nicht andere, noch unbekannte Gruͤnde eine ministerielle Krisis hervorrufen; die Mission van de Weyer's duͤrfte es wohl schwer—

lich thun. en schland.

Kassel, 3. Mai. (Kass. Ztg.) In der Sitzung der Staͤnde⸗Versammlung vom 2. Mal berichtete Herr Schwarzen⸗ berg Namens des Budgets-Ausschusses uͤber den Etat des Han⸗ dels und Gewerb⸗Vereins, worauf sodann der uͤber den Antrag des Herrn Knobel, die Ablssung der Feldhuten betreffend, von Herra Auffarth erstattete Bericht diskutirt und beschlossen ward, den Antrag des Herrn Knobel der Staͤnde-Versammlung zur Beruͤcksichtigung zu empfehlen. Endlich wurde der von Heirn Scheuch Namens des Rechtspflege-Ausschusses uͤber die Aufhe— bung der Stationsgelder erstattete Bericht diskutirt und be— schlossen, diese Angelegenheit nebst verschiedenen von Herrn Wipperman gestellten Amendements dem Rechtspflege-Ausschuß noch zur Begutachtung zu uͤberweisen, und die Staats ⸗Regie⸗ rung zugleich um moͤglichste Beschleunigung der mit dem Erb— Land⸗Postmeister wegen dessen Enitschäͤdlgung eingeleiteten Ver— gleichs Unterhandlungen zu ersuchen. Die Sitzung wurde dar— auf geschlossen.

Altenburg, 30. April. Die Schließung unseres Landtages hat am 20sten d. M. durch dte Verkündigung des Landtags-Abschiedes stattgefunden. Da Letzterer von der Wirk— samkert der Versammlung die vollstaͤndigste Uebersicht giebt und von ihren Verhandlungen bisher nur wenig mitgetheilt werden konnte, so wird das nachstehende Aktenstuͤck auch fuͤr auswaͤr— tige Leser von Interesse seyn. Der Landtags-Abschied lautet, wie folgt:

„Die mannigfachen und zum Theil sehr schwierigen Aufzaben,

welche den Gegenstand der landschafilichen Thätigkeit bei dem derma⸗

ligen Landtage bildeten, sind gelöst. Des regierenden Herzogs von Sachsen-Altenburg Durchlaucht können daher feinen weiteren Austand nehmen, die um Sie versammelten getreuen Landstände wieder zu entlassen. Zu Einhaltung eines guten Geschäftsganges hat getrene Landschaft auf die einzelnen Berathungs-Gegenstände einzelne Erklãä⸗ rungen abgegeben; diese sind von St. Herzoglichen Durchlaucht je⸗ desmal soglelch erwogen und ohne Verzug die darauf zu nehmende Entschließung gefaßt worden. Von den berathenen Gesetzen sind mehrere schon ins Land ergangen; auch hat getreue Landschaft auf einzelne Erklärungen bereits die landesherrlich; Ergegnung erhalten. Nur wenige Punkte sind es daher eigentlich, über welche der gegen— wärtige Landtags-Abschied sich zu verbreiten hat. .

Desto lieber aber ergreifen Se. Herzogl. Durchlaucht diese feier— liche Veranlassung, um Sich im Allgemeinen über die Verhandlung des ganzen Landtags auszusprechen. Daß dies nur im Sinne der vollkommensten Zufriedenheit und uneingeschränkten Anerkennung ge⸗ schehen könne, gereicht dein landesväterlichen Herzen Sr. Herzoglichen Durchlaucht eben so zur hohen Freude, als es jedem der getreuen Stände zur Beruhigung gereichen wird. ;

In Wahrheit das Vertrauen, mit welchem Se. Herzogliche Durchlaucht den Abgeordneten Ihres Landes auch bei diesem Zusam⸗ mentritt derselben entgegengekommen sind, die rückhaltlose Offenheit, welche in Höchstderen Geiste und nach Ihrer Anweifung von den lan⸗ desherrlichen Kommissarien zu beachten war die redlichen Bemil— hungen des Landesherrn und seiner Organe sie sind auf das reich⸗ lichste vergolten worden durch die gleichen Gesinnungen und Anstren⸗

ungen der getreuen Landschaft. Dieses einmüthige Streben nach Beförderung des Gemeinwohls, diese Liebe zum theuren Heimath⸗ lande, dieser stete Hinblick auf ein gemeinsames Ziel machten es leicht, sich über die Mittel zu solch edlem Zweck zu vereinigen; und so ist die ungetrübteste Harmonie in Zweck und Mittel das schöne Eigen⸗ thum dieses Landtags geworden ein Eigenthum, was Ihn, die ganze Landschaft und jeden einzelnen Abgeordneten ehrt, was späteren Ber⸗ sammlungen zum Muster dienen wird, und weiches mit Hülfe der allwaltenden Vorsehung unter deren Schutz und Schirm Gesin⸗ nung, Wille und Erwägung zu Beschluß und That erwachsen, dem geliebten Vaterland zu Rutz und Frommen gereichen wird.

Dies sind die Betrachtungen, mit denen Se. Herzogl. Durchl. die stattgefundenen Berathungen überschauen.

Es ist kein Zweig der Staatsverwaltung, schritt zum Bessren geblieben wäre.

Im, Fache der Gesetz gebung sind die Gesetze

i über die Abwendung, Unterdrückung und Bestrafung von Störungen der öffentlichen Ruhe, so wie über die Entschädigung der dabei Beschäidigten ),

2 über den JInstanzenzug in Kriminalsachen, und?)

s) über den Anzeige-Beweis, welche der landschaftlichen Bera— thung unterlegen haben, inmittelst kund gemacht worden. Hinsicht⸗ lich des erstern hätte Seine Herzogliche Durchlaucht wohl geglaubt, daß getrene Landschaft eine nähere Herbeiziehung der Gemeinden zu Leistung der n , . Pflicht 3) durch die dafür angeführten Gründe für unbedenklich hätte erachten können; da inzwischen die ins Mittel gebrachten Bestimmungen über diesen Punkt den Zweck allerdings erreichen helfen und von der Vesonnenheit und dem Rechtlichkeitssinn aller Unterthanen die Noth⸗ wendigkeit einer Anwendung dieses Gesetzes hoffentlich als erledigt anzunehmen ist, so haben Höch adieselben kaum nöthig, zu dem ver⸗ öffentlichten Gesetz den fesien Vorsatz des Landesherrn, der Justiz in Bestrafung derartiger Verbrecher unbedingt freien Lauf zu lassen *), zu wiederholen, und dazu die weitere Beinerkung zum Voraus beizu⸗ fügen, daß Sie im eintretenden Falle die Pflichken der Justiz in Un⸗ tersuchung, Bestrafung und Ersatzvermittelung mit allcn zu' Gebote siehenden eigenen und bundesmäßigen Mitteln auf das Nachdruck⸗ samste unterstützen werden.

) Die Sporteltaxe für Inspections- und Ephoral-Gebühren ist unter Benutzung der von getreuer Landschaft dazu gestellten Bemer⸗ kungen erlassen werden, und die Ertlärung getreuer Landschaft über die Sporteltare für Untergerichte, Anwälte und Notare wird eine demnächstige Revision derselben zur Folge haben.

5) Die landschaftliche Schrift über die Einrichtung eines oder jweier Kriminalgerichte wird eine weitere kommiffarische Erbrterung der Sache zur Folge haben, für welche Se. Herzogl. Durchlaucht die vorgeschlagenen landschaftlichen Deputirten gern genehmigen, für die aber der Umstand, daß inzwischen mit Erbauung eines wesentlich ver— größerten und sicherern Gefängniß-Lokals beim Amt Kahla schon all—

der ohne einen Vor—

1) Die Entschädigungsoflicht ist jetzt so geordnet: Es haften solidarisch und so, daß der Beichadtgte das Recht der Wah hat, wen er zuerst belangen will: in die wirklichen Urhetrer, der Beschadigüng, 2 jeder Theilnehmer an dem Ver— brechen, bei dessen VBerübung die Beschadigung erfolgte, z. B. dem Aufruße u. dal 3 jeder Zuschauer, der nach den Ein schreiten der Srts, ot er Polizei⸗Vehörde sich nicht jogleich entfernte, 4 die Kommune, wo dee Schaden stittung vorfiel, wenn ihr oder ihrer Behörde eine grobe Vernachlassigung oder Verschuldung bei Vorbeugung oder Hampfung eines, Auflaufs u f i' zur Last iallt.

2) Vg die Carolina nur Verurtheilung auf Geständniß (nicht auf Anzeigun⸗ em zulaßt, die von ihr voragusgesetzte Tortur aber nicht mehr augewendel wird, 8,war es, erforderlich, die von den Landesgerichten schon iangst“' angenommen? Verurtheilbarkeit auf Jndicien noch in förmlichem (öesetz auszusfprechen

Zo. daß sie unbedingt verhaftlich würden, und ihnen der Rückanspruch an die Urheber des Schadens frei biteb, wahrend fie jetzt nur verhaftlich sind, wenn sie sich in culpa befinden. ;

c keine Amnestie zu bewinlgen.

zuweit für eine Einstellung oder anderweite Benützung des Baueg vorgeschritten worden ist, ein erhebliches Moment der Erwägung dar⸗ bieten wird. .

Für die Bereitwilligkeit, mit welcher getreue Landschaft den von Höchsidenselben noch persönlich bei der Sröffnung des Landiggt empfohlenen Antrage auf eine durchgreifende Gehalts Verhbesserung der gering dotirten geistlichen Stellen s) entgegenkam, haben Se. Herjo) Durchl. derselben bereits besonders den landesherrlichen Dank zu n. kennen gegeben. Durchdrungen von der Wichtigkeit des Schtihie⸗ auch für das allgemeine Beste, wiederholen Sie diese Anerlennnn mit der Bemerkung, daß seitdem unter Mitwirkung und einstimm gem Beirrirt landschaftlicher Abgeordneter umständliche und gründltz Verhandlungen stattgefunden haben, auf deren Grund Höchstdiesehn im Begrisse stehen, die vöthigen Befehle zur Ausführung zu gig Besonders erwünscht war es Höchstdenenfelben dabei, daß für die oft i, rige Lage der Substituten während der beiden Quartale, wo der h trag der ganjen Sielle (also auch des während des Lebens des E niors dem Substituten zugewiesenen Besoldungstheils) den Erben Senior und der Wittwenkasse zufließen, gesorgt werden konnte. N weitern Verwilligungen im Bereiche des Kirchen- und Schulwesen namentlich jene . ö

„für den Neubau eines Gymnasiums 6), für die s) Lehrer am Gymnasium und am Lyceum zu Eisenberg, 9) für das Schullehrer⸗Seminar und

109) die Taubstummen?) bethätigen den fortdauernden erfreulich Antheil getreuer Landschaft am lÜlnterrichtswesen. . .

Hinsichtlich der beiden letzten Gegenstände sind im Sinne h landschaftlichen Erklärung die geeigneten Anordnungen getroffen wa den, wobei Se. Herzogliche Durchlaucht indessen noch zur Zeit dahin Restellt seyn lassen, inwieweit die Abminderung des Postuläts für n Seminar mit der beabsichtigten Ausdehnung desselben vereinbar hi ben werde.

11) Durch die sehr umfänglichen und gediegenen Berathungg welche getreue Landschaft der Ehe-Ordnung und

12) dem Gesetz über kirchliche Umlagen gewidmet, haben diese) den Gesetz- Entwürfe unstreitig in mehr als einer Beziehung wonnen. Nur über einige Anträge in Bezug auf die Ghe⸗Ordun haben Se. Herzogliche Durchlaucht das nochmalige Gutachten der hörde zu erfordern für nöthig erachtet, um sodann dieses so wie? zweite erwähme Gesetz verkündigen zu lassen.

Wahrhaft wehlthuend war Höchstdenfelben in Bezng auf lt res die Wahrnehmung, daß die Vertreter der, bisher von Parochn Lasten befreit Gewesenen sich mit den übrigen Abgeordneten über künftige Beitragsverhältniß in freier Vereinigung verständigt hah Hat die geistliche Oberbehörde durch beide Gesetze für zwei wich Gegenstände ihrer Wirksamkeit, und mit ihr die Betheiligten sichere Grundlage gewonnen, so werden Se. Herzogl. Durchlaucht g

13) mit Beachtung der von getreuer Landschaft gestellten Bem kungen, und insbesondere ihrer sehr erwünschten Amräge wegen richtung von Leichenhäusern oder Leichenhallen in Städten und g ßeren Ortschaften demnächst wegen des Begräbniß-Wesens im Lan weitere Vorsehung treffen.

1) Den Handels- und Verkehrs-Verhältnissen, insbesondere Herstellung eines gleichmäßigen Münzfußes und

15) dem Eisenbahn-Unternehmen s werden Se. Herzogliche Durch laucht ferner ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden.

16) Durch die befriedigende, ebenfails im erwünschtesten Einve ständniß zwischen Berechtigten und Verpflichteten abgegebene Erkli rung getreuer Landschaft über das Frohn- und Trift-LAbiösungsges wird das baldige Erscheinen desselben möglich gemacht und könn Se, Herzogliche Durchlaucht nur lebhaft wünschen, daß es aller R theiligten billigen Wünschen entsprechen werde, cine Hoffnung, die durch seine dermalige Gestaltung wesentlich befördert. *

177 Mit der Publication dieses Gesetzes wird auch jenes ihn die Ablösung des mehr als 5 pCt. betragenden Lehngeldes hinsichll dieses Mehrbetrags, dann des Gesammt- und Sterbelehngeldes um der Erbe⸗Gebühren erfolgen können, worüber Se. Herzogliche Darch laucht schon länger im Besitze der landschaftlichen Vernehmlafsun sind. Daß die hierbei in Erwähnung gekommene Ablöfung des 5p oder geringeren Lehngeldes auf dem Wege der freien Vereinigun auch ferner in bisheriger Weise nicht ausgeschlossen sey, das bedan kaum einer besonderen Erwähnung. .

auf gleiche Weise nothwendig, dem Verpflichteten angemessene Wa freigeben und gegenüber die berechtigte Stelle nicht willkürlich im E trage verkürzen will, Se. Herzogliche Durchlaucht haben daher q derweite genaue Erörterung und Begutachtung dieser Angelegenhe unter Benutzung fremder Erfahrungen, angeordnet, einstweilen a freie Vereinigungen in obigem Sinne zu gestatten befohlen.

19) Den Anträgen getreuer Landschaft Über die Brand-⸗Bersich rungs⸗Anstalt und den damit

20) in Verbindung stehenden Bemerkungen über Feuer-TVis tionen . lokale Einschätzungen wird umfassende Folge werden, wie auch

21) durch die Erklärung getreuer Landschaft über die Arm und Gerichts-AUerzte,

22) über das Impfwesen und

235) über das Leuchtenburgische Institut 9) diese Zweig n inneren Verwaltung weseniliche Förderung erhalten häben. Rr mentlich hoffen Se. Herzogliche Durchlaucht durch die Anstell ung ch eigenen Predigers auf der Leuchtenbürg, Verfetzung der Irren⸗Anst nach Altenburg, unter der ferneren thätigen Leitung Fer A u fsich . diese Anstalt einer nothwendigen Verbesserung zugeft U sehen. .

24) Die wünschenswerthe Unterstützung der naturforschenden sellschaft ist durch Erlassung des Miethzinses gern befördert won nnd wenn

28) bei der durch di landschaftliche Verwilligung möglich gent denen Anstellung eines Rathes bei dem Regierungs⸗Kollegiüm! Wahl Sr. Herzogl. Durchl. auf einen getreuer Landschaft bekannt! achtungswerth gewordenen Mann!) hat fallen fönnen, so wird damit zugleich der Beweis ergeben, daß Gesinnung, Fleiß und stung von Höchstdenenselben gern anerkannt wird.

26) Die umständlichen Verhandlungen über das Finanzweschl ben zu einem erfreulichen und beruhigenden Ergehnisse geführt.

Sämmtliche geschehene Verwilligungen annehmend, haben 6 Herzogliche Durchlaucht den Ober-Stener-, den Kammer“ und i Militair⸗Etat im Sinne der Verständigung getreuer Landschaft n den landesherrlichen Kommissarien ausfertigen laffen und den gess len Bemerkungen und Anträgen allenthalben die thunlichste Bert sichtigung gewidmet.

27 Der Erlaß der Schulsteuer und einiger anderen kleinen J. gaben vom 1. Januar dieses Jahres an ist in dem Steuer⸗Ausschtj ben bereits angeordnet, und die möglich gewordene

28) größere Ueberweisung zur Verzinsung und Tilgung der Lu desschuld!! von Sr. Herzoglichen Durchlaucht um so bereit will bestätigt worden, je noihwendiger es ist, die Wunden dez Krieges Frieden zu heilen. .

20) In Gemäßheit von ganz neuerlichen Verhandlungen liegt Hoffnung nahe, daß auch in anderen Vereinsstaaten die bisher in

selben noch bestandenen Kommunal⸗Pflastergelder demnächst in NW

fall kommen werden, und sollten

„s son tr, jährlich, die allmälig flüssig werden, so daß die geringsie / liche Stelle 3j Rthlr., nur die sadteschen Kollaboraturen, als Durchg an gsstes e d ithlr;, die Landpfarrer als Regal 36 Rrhlr, die beschiöerlichern bis 466 gti Gehalt, meist uneingerechnet die Wohnung, haben. C; 33 M Nttzl. aus den Ueberschüssen der Landes-Vank, wozu der Herth 5000 Rihlr. aus der Kammer fügte. Y Pramien für Handwerker, die Taubstummen lehren, und für Schu llehrn die sie Antzrrichten. Demnachst Unterweisung der Schul-Sentinaritten in Unt richt der Tautstummen. ö J Se von Leipzig uber Altenburg nach dem Voigtland und Bayern (Nürnberhh eine Beste, worauf das Zuchthaus und jetzt noch unheilbare Irre. 16, ein bisheriges, sehr verdientes Mitglted der Landschaft. zuki 11 Sie betrur mit Inder riff aller eisernen Kapitale 7h06, 136 Rthlr. i ger sind nur die Landes-Bank und Institut?. Zur Tilgung sind überwielen? Ende 1840: 61, 136 Rihlr, zufammen.

Nilitair⸗-Etat

z0) die ununterbrochenen Bemühungen Sr. erzegl. Durchlaucht in solchen Fällen, wo das e rm ng i if den r Ae. Lemmunal! Abgaben erhebt, das in Höchsbero Landen en, eine Kommungl⸗-Abgätbe auf dem Blere betantrtlich nicht mehr ruht er— eugte Bier auf den Grund der Gegenseitigkeit davon ausgenommen. zu sehen, nicht noch zum gedeihlichen Zweck gelangen, inaugenehme aber unvermesdliche Folge davon sehn, daß den hie igen Kommunen gestattet werde, auf eigenes und fremd eingehendes Bier eine enisprechende Abgabe zu legen, während! der sich bisher bethä⸗ tigte rege und Sr. Herzogl. Durchlaucht ungemein erfreulich gewesene Eifer für C erbessernng der inländischen Bier⸗Production an sich die beste Gewähr giebt, daß dieser hochwichtige Verkehrszweig bald wie— der seine frühere Höhe und selbsiständige Geltung erlangen werde.

Unter den einzelnen Postulaten ist

31) jenes für die Universität Jena noch besonders zu gedenken. Getreue Landschaft hatte eine Bewilligung desfelben noch zur Zeit für nicht sattsam begründet erkannt. Es sind nun seitdem micht nur anderweite dringende Vorstellungen in diefer Hinsicht auch von Seiten des Kurators und Regierungs⸗Kommisfarius geschehen, son⸗ dern es haben diese auch schon bei mehreren Höfen umfassende Aner— feunung und Aufnahme gefunden, so daß Se. Herzoͤgliche Durch⸗ laucht, wenn ein Einverständniß hierunter vorliegen wird, Sich peranlaßt sehen müssen, den Gegenstand auderweit au kandschaft gelangen zu lassen, in welchem hen bei dem Jutenesse getreuer Landschaft für das Unterrichts⸗ wesen und der Wichtigkeit der Universitat für das ganze gand, und selbst in unmittelbar materieller Hinsicht für deñ an— gränzenden westlichen Landestheil sich im Voraus der sicheren Hoff⸗ nung hingeben, das ferner würdige Bestehen dieses Juwels der Sach⸗ n Ernestinischen Länder auch hierdurch gesichert zu schen.

ze Der direkte Steuer⸗Erhebungs⸗Dienst und der Steuer⸗Auf⸗ ichts-Dienst ist nach Eingang der desfallsigen landschaftlichen Erklaͤ⸗ ung ,, geordnet und die Geudarmerie vermehrt worden.

„bar thunlich, wenigstens für jetzt, den landfchastlich n Autré; nach, ö nur 3 n, n g e n , Ersparuiß den Schulden⸗Tilgungs⸗Fonds zu erh en.

33 Während die ann,, fortwährend die hölle Aufmerksamkeit. Sr. Herzoglichen Durchlaucht in Anspräch ueh⸗ nen 6. per d e i den eiten

32) erwünscht, daß getreue Landschaft mit den ihr vorgelegten Rechenschafts⸗Berichten sämmtlicher dazu geeigneter Kassen . hends ginverstanden war und dies von ihr zu machen gewesenen we— igen Bemerkungen ihre Beachtung finden konnten.

35) Die Erwartung, daß die Unterhaltung des Marstalles mit iner geringern als dersenigen Summe zu hestreiten seyn werde, wel⸗ hr sich als Durchschnitts-Bedarf, namentlich in Ansehung der Fou— äge, aus der Wirklichkeit ergab, dürfte sich nach den neuerlichst vor⸗ päommenen Erörterungen nicht bestätigen, da die Haupt⸗Grundlage os Tedarfs die Zahl der zum Dienst erforderlichen Pferde und dergleichen, sich, zumal bei der eigenthümlichen Beschaffenheit der hie⸗ sijen Residenz, nicht mindern lassen wird und die Thätigkeit und Um— ht der Marstall-Verwaltung sich bei erneuerten Veraniassungen nur won . 6 . .

z) Die erhandlungen und Erklärungen getreuer Landschaft i Benng auf das Josephinische Fideskounniß 6 ö. andere , ö Berbfndung, stehende Punkte, so wie über die spezielle Verwendung künftiger Einnahme⸗Ueberschüsse bei der Kammer-Kasse haben S*

derjog. Durchlaucht einen so erfreulichen Beweis umsichtsvoller nud Secur Ergebenheit gewährt, daß Höchstdiefselben Sich nicht versagen önnen, dieserhalb noch besonders Ihre volle dankbare Anerkennung . .

37) Als eine der schwierigsten Aufgaben der diesmaligen Vera⸗ thung stellt sich das Wegebaugesetz dar. Der Eitlarnenn ' en. wel⸗ deren Ergebnisse enthält, haben Se. Herzogliche Durchlaucht sorg⸗ iltige Erwägung gewidmet und freuen Sich, daß deren gesammter 1 2. 35. werden können.

Von dem Wunsche geleitet, daß nunmehr durch vereinte Thätig— eit der Kreishauptleute, durch die Min rn h n, ö ier und den Eifer der Kommunen in diesen Zweige der Verwaltung das etwa Versäumte bald nachgeholt und durch erstmalige Gründ? lichkeit den steten Nachbesserungen werde vorgebeugt werden, find

11824 geltene

Falle Höchfsidiesel⸗

ĩ z . ö Ragasbesondere Se. Herzoglie 1 ö 18) Die Ablösung des geistlichen Zehnten ist für jede Gesetzn ĩ Herzogliche Durchlaucht damit einverstanden, daß bung eine der schwierigsten Aufgaben, wenn man, wie doch Beide

den Kommunen, an welche bisherige Landstraßen zur Erhaltung über— diesen werden nach Maßgabe des bisherigen Erfahrungs⸗Aufwan⸗ des eine Unterstützung halb aus dem Straßenbau⸗Fonds und halb aus jer Obersteuerkaffe zufließe daß einzelne Genieinden, welche zu— leich Brücken überkommen, die jetzt nicht von der Kammer gebaut ind, deren Herstellung aber nun nothwendig wird, ein Beitrag zu teren erster Herrichtung aus eben denselben beiden Fonds zu Theil berde w ünd daß die Straßenstrecken innerhalb der Do— nanial⸗-Forste ausschließlich von der Kammer erhalten werden. 8) Auch hat die Erwägung, daß in den letzten Jahren den ein— nen Gemejnden durch das Gesetz über Heim th- und Armenwesen icht unerhebliche neue Ausgaben erwachfen sind, Se. Herzogliche nch! . die 9 . gg ß. Vorschläge darüber er— stten zu lassen, in welchem Maße Höchstihre Domainen-Pe mnsichtlich der seit dem 29. April n , , . i swotbenen Forst. und anderen Grundstücken, Hemeindebeschlüssen, augemessene Beiträge zu gewissen Arten von Bemtinde⸗ Ausgaben leisten möge, und behalten Sich Höchstdieselben ot, dieserhalb die geeignete Verfügung zu treffen. 30) Die reichlichen Verwilligungen zum Chausseebau nz) konnten . Iwo i hen Durchlaucht nur wohlgefällig seyn; den fie beglei⸗ nden emerkungen und Anträgen wird entsprechende Prüfung und Beachtung von Sr. Herzoglichen Durchlaucht uicht entgehen und auch fuer dem Zustande der Kunsistraßen jm Lande die bisherige pünkft⸗ che Verwastung gewidmet bleiben? Sehr erwünscht wird es dabei öhstdenfelben seyn, wenn durch Cin? Chaussce, Lon Ronneburg ich Zeitz der ersigenannte Ort, durch eine von Klosterlausnitz über m if nach Tautendorf zu bauende die genannten und andere an— injende Ortschaften und durch cine von Roda über Quirla bis an se vier Arme anzulegende Chaussee, insbesondere die Stadt Roda ne we en tliche Erleichterung ihres Gewerbs⸗Verkehrs finden können. *) A0) Auf die eingehende Erklärung getreuer Landschaft über den

Al) sowie auf ihre Zustimmung zur Gleichstellun der Osfi, ie . Civil. Dienern in Beziehung . die . if er ] Cn r es n atzn Unterstütz ung des Diener⸗Penstons-Fonds aus . ne asse, sind bereits die erforderlichen Verfügungen allent— r , Tasselbe wird hinsichtlich ibrer Anträge . mehrere Gegenstände der Wahl⸗Ordnung ic erfolgen, M Se. Herzogliche Durchlaucht besonders bei dem beste . Eins ernchinen, zu Erleichterung ker ratet ü end ö. ö e zersichtlichkeit der Gesetze, Bestimmungen, wonn grundgesetz⸗ ch die wirkliche Zustimmung getreuer Landschaft erfor erlich ist oder ) nur ihre Begutachtung eintritt, auch bei den in Folge des gegen⸗ sen Landtags ins Land ergehenden Hatenten nicht immer genau . scheiden mögen, so sey hier ein für allemal erklärt, wie es naar log ichen Durchlaucht Absicht ist, sowohl bei der Sanction als , en, an i n. Landschaft gelangenden gesetz⸗ . . kh en Inhalt des Grundgesetzes F§. 21 = 216 ein?

1) ein Familien⸗ Ei 2 ei ilien-Eigenttzum des Herzogli 5 ö e Hir i Finanz⸗Periode gg, inn) . , ., 5 . ird eine Chaussee von Altenburg nach Zeitz gebaut. m kost . der, s iner . p Ct, seineg Gehaltes Fihrlich abgiebt und nach sei⸗ in n, ,, , ugch Nr. az der Pensionsfonds) da i . nit, wahrend die hinterblieben? Wit wenn . üngste bis zum zurückgelegten 21sten eben s jak r 2. ant ge h dun tas Can niche Fenton und nach dem ziölchen dez Gatten ein Gehastẽã⸗ d fr gn, . blauf die nur erwahnte Penston ein reift. ö 3 9. len rn f hen; keine Aenderung in der Berechtigung oder Zusammen⸗ um ae n Seni ur üichs Zu 9. mn, g air bei Gesetzen, die das Eigen— baer lien , . Person aller n,, berühren, jo wie be der

so wird es eine

Steuer⸗Aufseher anzustellen und mit dieser

1831 und künftig von Privaten! unabhängig von den

weigerte sich, ihren Besitz anzuerkennen. eine Organisation gebildet und den Titel

Dies sind die Eröffnun en, die Se. Herzogli . getreuen Landschaft vor 3. er af n , , len haben. Während es Obliegenheit der Herzoglichen Behörden seyn wird, nach den ihnen höchsten Sris ertheilten Anweisungen die erlaffe⸗ nen Gesetze und Anordnungen ins Leben treten zu lassen, werden die einzelnen Abgeordneten dem Schoß ihrer Familien und ihrem Privat⸗ beruf zurückgegeben ihren Versammlungssaal mit dem erhebenden Bewußtseyn verlassen können, nur das Rechte und Gute gewollt und treu für Fürst Und Vaterland, oft mit großer Aufopferung und An— strengung, gewirkt zu haben. Das Zeugnsß ihres eigenen Bewußt⸗ seins, die vertrauensvolle Zufriedenheit ihres um das Wobl seiner geliebten Unterthanen innigst besorgten Landesherrn und die Achtung ihrer Mitbürger begleiten sie; und so schließen Se. Herzoglich= Durchlaucht der regierende Herzog zu Sachsen⸗-Altenburg den gegen⸗ wärtigen Landtag mit dem Vorbehalte, nöthigenfalls getreue gand— schaft oder deren Deputation außerordentlicher Weife einzuberufen, . e nis en hren lieben und getreuen Ständen und jedem t h it landes ĩ 8 t ,,, n n lich n Huld und dankbarer Anerkennung Gegeben Altenburg, am 20. pril 1837. . i zu Sachsen. Traun. von Wüstemann. Hermann.“ Hamburg, 3. Mai. Der Freiherr 3 von anf . Kaiserl. Oesterreichischer bevollmaͤchtigter Miniser, hat dem Se—⸗ nat das allerhöͤchste Beglaubigungsschreiben heute in herksmm— licher Weise uͤbergeben. . Bremen, 2. Mai. (Br. Ztg.) Das nach Bremen be— stimmte Spanische Briggschiff „Armonia“, Capitain Joaquin de Castaßos, war auf seiner Reise von Matanzas schon in der Nords e unsern der Weser-Muͤndung angekommen, als am 26. April d. J. Ahends gegen 10 Uhr eine Meuterei am Bord aus— brach. Drei Matrosen, so vernehmen wir, waren die Haupt— Naͤdelsfuͤhrer; sie sollen auf baares Geld, das am Bord befind⸗ lich war, es abgesehen haben; zu diesem Zweck sollten der Ca— pitain und der Steuermann ermordet, das Schiff auf den Strand gelagt werden, und hofften die Verbrecher, demnaͤchst landein⸗ warts zu entkommen. Der Steuermann, Francisco Pou, fiel von Messerstichen durchbohrt; als aber die drei Raͤdelsfuͤhrer in die Kajuͤte traten, dem Capitain gleiches Schicksal drohend, fan⸗ den sie diesen vorbereitet; ein Pistosenschuß streckte den ersten zu Boden, die beiden andern, Francesco Morales und Fernando Sanchez, eilten aufs Verdeck zurück, bemaͤchtigten sich des Schiffs boots und stachen in See. Schnell gegebene Noth ⸗Signale führten einen Oldenburgischen otsen⸗Kuiter herbei, mit dessen Huͤlfe das Schiff nach Bremerhaven gebracht ward, Die bei⸗ den Entflohenen werden durch Steckbriefe verfolgt.

Portugal.

Lissabon, 16. April. (Englische Bl.) Eine Denk— schrift, welche vor vierzehn Tagen die g n n. und . den Kaufleute Lissabons der Regierung übergaben, um zu er⸗ langen, daß aile im Zollamte liegenden Guͤter auch nach dem 1 ten d., wo der neue Tarif in Kraft getreten, gegen die alten Abgaben einklarirt werden dürften, hat nicht aüein Erhoͤrung gefunden, sondern die Erlaubniß ist selbst ungebeten auf alle Schiffe die bis zum 10ten d. ankommen wuͤr⸗ den, so wie auf Porto und die anderen Haͤfen des Koͤ⸗ nigreiches, ausgedehnt worden. Die Zoll / Einnahmen im Maͤrz sind uͤprigens ungewoͤhnllch bede

beliefen sich auf 52 Contos, wovon A0.

gationen, das Andere in baaͤrem Gelde.

Wunsche bei, noch

Der Finanz⸗Minister

Madeira und Porto

geistige Getraͤnke he

ft gezogen werden, nicht versucht habe, die Nichtach⸗

ge zu raͤchen.

Au st r ali n.

23n einem Schreiben aus London heißt es: sation der Kuͤsten von Neuholland macht mit einer Schnelligkeit Fortschritte, deren man noch vor wenigen Jahren nicht haͤtte erwarten sollen. Fruͤher begaben sich die ankommenden Auswan⸗ derer nach Sidney, von wo aus sie Ländereien im Innern an— kauften; aber die Heerden haben sich unter diesem prächtigen Klima so schnell vervielfältigt, daß sich die Bevölkerung nach und nach so weit ins Innere gedraͤngt hat, daß die Entfernung von der Seekuͤste ihre Produkte fast werthlos macht. Die Bevoͤlke— rung ist nicht dicht genug, um schnelle Transportmittel zuzulassen, und der Werth der Wolle ꝛc, die von den Graͤnzen der Kolonie nach Sidney gehracht wird, ist kaum noch hinreichend, den Transport zu bezahlen. Daher breiten sich die Ansiedler au— tzerhalb der Graͤnzen des Gouvernements von Sidneh an den Küsten hin aus, wo sie Weiden und unbegraͤnzte Ländereien finden. Aber die Englische Regierung erkennt diese Besitznahme nicht als ein legales Recht zum Landbesitz an, da der ganze Bo⸗ den von Australien als Kron-Domaine angesehen ist, und nur durch die Krone vergeben werden kann. Früher, wo man das Bedürfniß fühlte, die Bevoͤlkerung der Straf⸗Kolonieen zu ver⸗ groͤßern, pflegte die Krone ausgedehnte Landerelen umsonst her⸗ zugeben, aber der Mißbrauch, der damit getrieben wurde, und der Werth, den das Land in der Umgegend der Staͤdte erhielt, haben zur Folge gehabt, daß kein Land an Einzelne mehr ge— schenkt wird, sondern von ihnen in oͤffentlichem Aufstreich er— kauft werden muß. Im October letzten Jahres beschloß nun das Gouvernement in Port Philipp, einer Provinz, welche bas suͤdöstliche Ende von Australien bildet, eine neue Straf⸗Kolonie zu bilden. Man fand dort eine Menge Ansiedler, welche sich eines großen Landstrichs bemaͤchtigt hatten, aber die Regierung Sie hatten unter sich Port Philipp⸗- Com- pagnie angenommen; auf ihre Vorstellungen sind sie eingeladen hörden, zwei Repraͤsentanten nach Sidneh zu schicken und ihre Anspruche dem Gouverneur vorzulegen. Es ist wahrschein lich, daß diese des Beispiels wegen verworfen, aber in der Aus fuͤh⸗ ung des Aufstreichs der Laͤndereien große Schonung gegen die bisherigen Inhaber beobachtet werden wird. Das Gouverne⸗ ment hat Truppen, Straͤflinge und eine Administration hinge⸗ schickt, welche sich vor Allem damit beschäftigen wird, die neue Provinz zu vermessen, die zu reservirenden Kron⸗Domainen zu bezeichnen und

„Die Coloni⸗

die übrigen zum Verkauf anzubieten. England besitzt je t drei Kolonieen auf der Suͤdkuͤste . Australien, die Et 9 Sound, die der Sfd⸗Australischen Compagnie und Port Phi⸗ lipp, und die Kuͤstenflaͤchen, welche diese Etablissements von ein⸗ ander trennen, werden sich bald mit klꝛinern Ansiedlungen be⸗ decken. Die unermeßliche Quantitat von Weidegrund, welche da⸗ durch den Schafheerden von Australien zuganglich wird, ist fuͤr die Deutsche Wollzucht ein sehr bedenklicher Umstand. Das Gou⸗ vernement von Van Diemensland hat einen Versuch gemacht, die Reste der Eingebornen zu ceivilisiren, welcher besser als die in den meisten Theilen der Welt gemachten aͤhnlichen zu gelin⸗ gen scheint. Man hatte im Jahr i824 in Folge der Ermordung vieler Europäer durch die Eingebornen und der gaͤnzlichen De⸗ moralisirung der letztern durch entlaufene Straͤflinge noͤthig ge⸗ funden, den Rest der Eingebornen zusammenzubringen, und elne Art von Kolonie, zuerst auf einer Halbinsel und spaͤter auf ei⸗ ner Insel, Flinders⸗Island, aus ihnen zu bilden. Man suchte sie an Ackerbau und häusliche Beschaͤftigung zu gewöhnen, aber wie fast immer in solchen Fallen: die groöͤnte Zahl unterlag bald, trotz der mildesten Behandlung, dieser Aenderung aller ihrer Ge— wohnheiten. Aber der gegenwärtige Direktor des Etablissements, Robinson, ist mit unendlicher Muͤhe und mit Anwendung aller denkbaren Vorsichts-Maßregeln so weit gekommen, daß er den Rest derselben an regelmaͤßige Beschäftigungen gewöhnt, ihnen den Sinn fur individuellen Besitz und Erwerb beigebracht, und ihre moralische Kraft so weit wieder hergestellt hat, daß die Sterblichkeit unter ihnen ganzlich aufgehört und ihre Zahl in den letzten sechs Monaten des Jahres 1835 von 116 auf 120 zugenommen hat. Wer die Berichte der Jesuiten über ihre Missionen in Suͤd⸗Amerika, die der Franziskaner uͤber ihre Eta— blissements in Kalifornien, oder die der Wissionen in den Su d⸗ seeinseln uͤber die Entwoöͤlkerung derselben gelesen hat, wird sogleich einsehen, daß dieses scheinbar so unbedeutende Resultat ein un⸗ fehlbares Zeichen ist, daß der Stamm den so schwierigen und zerstoͤrenden Uebergang von der Barbarei zur Civilisation gluͤck⸗ lich bestanden hat. Ein sonderbares und wohl etwas vorzeltiges Produkt ihrer neuen Civilisation ist ein Journal, das von den Eingebornen ausschließlich redigirt wird, und unter dem Titel „lhe Aboriginal Flinders land Ghronicle“ jeden Sonnabend in einem halben Bogen erscheint, welcher zwei Pence kostet. Sie haben eine Abendschule, eine Sparkasse, zu der sie sehr fleißig beitragen, und halten alle Dienstage einen Markt.“

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B erlin, 6. Mai. Die Resultate der Verwaltung der General⸗ Feuer⸗Societaͤts. Direction in Posen haben sich fur das Jahr 1836 fol⸗ gendermaßen gestaltet: Der gesammte Versich erungswerth betrug am Schlusse des Jahres in den Städten 12,994, 725 Rthlr. und auf dem platten Lande 13, 207 025 Rthlr., in Summa 26,201,756 Rthlr.ͥ, was gegen den Versicherungswerth von 25,5 7, 975 Rthir. pro 1835 uberhaupt 651,675 Rihlr. mehr betragt. Wie— wohl der Zugang im Ganzen etwas geringer als im Jahre 1835 ausgefallen ist, was wohl dem Umstande zugeschrieben werden muß, daß in der letzten Zeit des vergangenen Jahres wegen der bevorstehenden neuen Feuer⸗ Societas Einrichtung Anmeldungen zum Zutritt oder zur Erhohung der bestehenden Versicherungs— saͤtze theils unterblieben, theils von der General Feuer ⸗Soeietais⸗ Direction zuruͤckgewiesen wurden, so ist doch die Zunahme im— mer betrachtlich und insbesondere bei den Stäeten ein er— freuliches Zeichen von der überwiegenden Vermehrung der massiven Gebäude im Verhältniß zu den nicht massiven. Die Einnahmen im vergangenen Jahre von uͤberheupt 206,290 Rthlr. uͤbersteigen die des Jahres 1835 von 113,718 Rthlr. um die Summe von 92,572 Rihlr., und zwar in Folge der im ver— gangenen Jahre wegen der ansehnlichen Brände in den Städ— ten Schneidemuͤhl und Uscz erfolgten bedeutenden Ausschreibung suͤr das 2te Semester 1834 und das Iste Semester 1835. Die Ausgaben pro 1836 betragen nach Abzug der Vorschuͤsse 169 37 Rthlr., und haben gegen die des Jahres 1835 um 14,129 Rehir. zugenommen. Der weit großeren Einnahme ungeachtet, betra— gen die Reste pro 1836 gegen die Reste am Jahres schlusse 1835 gegen 9360 Rihlr. weniger. Wegen schleuniger Abw ckelung der noch verbliebenen Reste ist das Noͤthige verfügt. Der Zu⸗ stand der Kasse laßt hoffen, daß den Interessenten oer Sociẽ at eine der noch auezuschreibenden Beitrags⸗Raten wird erlassen werden können. Der Gewinn, welcher durch die zinsbare An— legung der Bestaͤnde dem Feuer⸗Socielaäͤrs, Fonds erwachsen ist, betraͤgt gegenwartig schon uͤber 16, 060 Rthlr.

Aus Magdeburg geht uns unterm 3Zten d. M. fol⸗ gendes Privatschreiben zu: „Es ist erfreulich, zu bemerken, daß bei dem im Geschaäͤftsgange noͤthig gewordenen Fortschreiten, auch der hiesige Platz in keiner Beziehung zuruͤckbleibt und daß namentlich unser Handelsstand, den Anforderungen der Zeit fol⸗ gend, durch Erzielung rascherer Transport- Müͤrtel als der seit⸗ herigen, der vermehrten Konkurrenz zu begegnen sucht, welche in Folge neuerer Staats, Einrichtungen sowohl im Waaren⸗ als Tran sit-Geschaͤft mit verschiedenen anderen Plaͤtzen Deutschlands zu bestehen ist. Nachdem daher im vorigen Jahre der Plan zur Anlegung einer Eisenbahn nach Leipzig zur Reife gekom⸗ men, indem das ersorderliche Kapital durch Actien- Zeichnungen unter sofortiger Anzahlung von 10969 zusammengebracht wor— den ist und die Unterhandlungen mit de? hohen Staatshehoͤrde uͤber diesen Gegenstand bereits so weit gediehen, daß hoffentlich binnen kurzein der Bau der Bahn selbst wird beginnen koͤnnen mußte natürlich das Haupt Augenmerk auf ein bestimmtes und geregeltes Ineinandergreifen der verschiedenen Verbindungs⸗ wege gerichtet werden, wenn nicht der Zweck jenes Unternehmens wenigstens theilweise verfehlt werden sollte. Es erschien daher um so angemessener, die Aufmerksamkeit in dieser Beziehung auf den fur Magdeburgs Handel so wichtigen Elbstrom zu richten als der schon seit einigen Jahren beispiellos niedrige Wasser⸗ stand, namentlich auf den Verkehr mit Hamburg hoͤch st nach theilig einwirkt, da die Schiffer wegen Mangels an Lein pfaden strom⸗ aufwärts mit den groͤßten Schwierigkeiten zu kämpfen haben so daß die Guͤter oft Wochen lang unterweges bleiben. Wir dankbar es auch anerkannt wird, daß unsere, alles Gute befoöͤr⸗ dernde Regierung bereits bemuͤht gewesen ist, durch Anlegung von Buhnen in der Elbe das Fahrwasser geregelter ju bisden, so bleibt doch fuͤr die raschere Communication selbst noch vieles zu wuͤnschen uͤbrig, welches nur durch eine zweckmäßig eingerichtete Dampsschifffahrt herbeigeführt werden kann. Zur Erreichung dieses Zweckes hat sich nun mit Anfang dieses Jahres hier eine Gesellich aft gebil⸗ det, welche die Befahrung der Elbe mittelst flach gehender Dampfoste zu unternehmen beabsichtigt, indem dee Sch ffe so konstruirt werden sollen, daß solche nicht mehr als hoch stens 18 Zol. Wasser ziehen, auf welche Weise der niedrigste Wasser⸗ stand kein Hinderniß fuͤr die regelmaͤßige Verbindung mit Ham— burg in den Weg legen wird. Das erste Schiff, zu 40 Pferde Kraft eingerichtet, ist bereits hier in Arbeit, ünd wenn dieser