Oel, theils durch 2 wird, hat im vergangenen ahre 805,107 Fr. gekostet. . ;. hi rn fr, ft Abendblatt enthaͤlt nachstehende telegraphische Depesche aus Bayonne vom 6. November: „Ich erfahre auf indirektem Wege, daß Espartero in Pam pelona die Moͤrder des Generals Darsfiel auf das haͤrteste bestraft hat. Es fehlt mir noch an Details. 3 In einem Privatschreiben aus Bayonne vom 15ten wird die Bewegung des Generals Espartero in der Richtung nach Pampelona durch die Absicht erklärt, einen bedeutenden Trans— ort an Schießbedarf und Proviant, der auf der Straße von Valcarlos aus Frankreich erwartet wird, gegen etwaige Angriffe der Karlisten zu beschuͤtzen.
Großbritanien und Irland
London, 18, Nov. Gestern besuchte die Koͤnigin auch Das Coventgarden⸗-Thegter, wo Lord Byron 's Tragoͤdie „Wer⸗ ner“ von Macready fuͤr die Buͤhne eingerichtet, uͤnd der erste Akt der Oper „Fra Diavolo“ gegeben wurden.
Graf Pozzo di Borgo ist vorgestern in London eingetroffen at gestern bereits im auswaͤrtigen Amte eine Unterredung ord Melbourne gehabt.
Lord John Russell giebt heute Abend dem Sprecher und mehreren Mitgliedern des Unterhauses ein politisches Diner.
Am 15ten d. ist Sir R. Peel von neuem zum Rektor der Universitaͤt Glasgow gewahlt worden. Lord John Russell, Sir John Campbell Und Herr O'Connell, die von den Whigistischen und radikalen Studenten vorgeschlagen waren, erhielten nur 44 unter 1200 Stimmen. J
Die Times behauptet, daß unter dem jetzigen Ministerium die Sklaven⸗Emancipations⸗Akte fast zu einem todten Buchsta— ben geworden sey, und daß das Lehrlings-System, statt den Uebeln der Sklaverei ein Ende zu machen, deren Graͤuel in den meisten Faͤllen nur verschlimmert habe; und nicht etwa die Tories seyen es, von denen diese Vorwuͤrfe ausgingen, sondern die Liberalen selbst, denn erst kuͤrzlich habe der Herzog von Sussex in einer nti⸗Sklaverei⸗Gesellschaft den Vorsͤtz gefuhrt, wo man uͤber die unnuͤtze Verschwendung der 20 Millionen Pfd. Sterling, die den Herren der ehemaligen Sklaven als Entschadigung zuerkannt worden, Klage gefuͤhrt und aus druͤck⸗ lich erklaͤrt habe, daß die Einreichüng von Bittschriften beim Par⸗ lament zu Gunsten der bedruͤckten Neger noch so nothwendig sey, als jemals; in einer kuͤrzlich zu Birmingham gehaltenen großen Versammlung von Abgeordneten der inneren Graf⸗ schaften Englands seyen ähnliche Beschluͤsse efaßt worden, und eine Anzahl von Englaͤnderinnen habe eine Petition an die Köͤ⸗ nigin vorbereitet, welche naͤchstens uͤberreicht und worin Ihre Majestaͤt um Huͤlfe fuͤr ihr leidendes Geschlecht in ihren eige⸗ nen Kolonial⸗-Besitzungen gebeten werden olle. Gestern hatte übrigens eine Deputation der hiesigen Anti-Sklaverei, Gesell— schaft, aus mehr als 100 Mitgliedern derselben bestehend, unter denen sich auch Herr O'Connell befand, eine Zusammenkunft mit Lord Melbourne, um Sr. Herrlichkett eine Adresse zu uͤber— reichen. ö
n gte faͤngt auch die Times an, die Fortschritte Frank— reichs in Afrika anzugreifen und die Franzosen deshalb zur Zielscheibe ihrer Schmaͤhungen zu machen, indem sie dieselben nur die modernen Vandalen nennt, von Verletzung der Heilig⸗ keit des Harems spricht, von Mißachtung alles Eigenthums⸗ Rechts, und dergleichen mehr. „Sonst“ so schließt sie ö. Artikel, “ wird . gefuͤhrt um des Friedens willen. Hier aber ist der Krieg der einge andene Zweck, Verheerung die ein⸗ ige Frucht, und wer sich uͤber die Eintracht zweier so großer ö wie England und Frankreich, die sich jedoch nur auf die beiderseitige Abwesenheit von Angriffs-Plaͤnen gegen die Unabhaͤngigkeit und Unversehrtheit anderer Staaten gruͤndete, wer sich uͤber diese Eintracht freute, weil er sich die wohlthaͤtigsten Folgen fuͤr beide Lander davon versprach, dem muß die unge rechtigkeit, welche Frankreich jetzt begeht, und dessen wiederer⸗ wachende militairische Eroberungssucht die groͤßten Besorgnisse verursachen; denn diese Sucht wird, wenn sich ihr auch unser jetziges kleinmuͤthiges und unfaͤhiges Ministerium nicht wider setzt, binnen kurzem doch die Eintracht zerstoͤren, von der man so viel erwartete, und die kaum eingeschlafene Erbitterung lan⸗ gen Kampfes wieder wecken. Ein Angriffs⸗System von Sei⸗ ten Frankreichs zerreißt das bestehende Buͤndniß, verletzt Groß⸗ britaniens Interessen und wird uns bald zu menschenfreundli⸗ cher Sympathie zu Gunsten derjenigen aufregen, welche Frank— reich verfolgt und ausrottet.“
Niederlande.
Amsterdam, 20. Nov. Der Kommissions⸗- Entwurf zur a , des Haarlemer Meeres ist von Sr. Majestaͤt dem Departement des Wasserstaates“ zur Pruͤfung uͤberwiesen wor⸗ den. Nach demselben wuͤrde, wie man vernimmt, jenes Meer, mit Ausschließung des Spiering- aber mit Inbegriff des Ka⸗ ger⸗Meeres, eingedeicht und sodann mit Huͤlfe von Dampf⸗Maschi⸗ nen das Wasser herausgepumpt werden, um in die Bucht des Rhein⸗ landes zu fließen. Eine betrachtliche Vorbucht fuͤr die Schleusen von Halfweg Cam Spiering⸗Meer) wuͤrde beibehalten vermittelst Anle⸗ gung eines Deiches durch dieses Meer von Vyfhuizen nach Sloten. Breite Umgangs-Kanaͤle wurden zur Befoͤrderung des Ablau⸗ fes des Buchtwassers dienen und ein verbreiteter und verbes⸗ serter Wasserweg von dem Kager-Meer nach den Schleusen von Katwyk ö, Vielleicht auch wuͤrden kraͤftige Dampf⸗ Maschinen in Sparendam angewendet werden, um die ver klei⸗ nerte Bucht von Rheinland auf der zum Mahlen erforderlichen Hohe zu halten. Man rechnet, daß die Kosten 8 Millionen betragen, und daß 17,500 Buͤnder der besten Bauflaͤche wuͤr⸗ den gewonnen werden.
He n e, aus Surabayag vom 22. Juni berichten von dem regen Leben und Treiben, welches die Anwesenheit des Prinzen Heinrich der Niederlande dort hervorgerufen; die ihm zu Ehren veranstalteten Feste hatten große Menschenmassen auch aus der benachbarten Gegend herbeigelockt. Die Sultane von Madura und Sumanap hatten sich gleichfalls eingefunden.
Man schreibt aus dem Haag vom 17. Nov.: „Gestern ist der Minister-Rath versammelt gewesen, um sich mit Vorschlaͤ⸗ gen zu Berxaͤnderungen der Gesetze uber Durch-, Aus, und Einführ⸗Zöͤlle zu beschaͤftigen.“
Belgien.
Bruͤssel, 17. Nov. Die Sitzung der Nepraͤsentanten⸗ Kammer ,, wo uͤber die oͤffentliche Schuld und die Interessen derselben debattirt wurde, gab auf Veranlassung Herrn Dumortier's, der uͤber die seit sieben Jahren auf hun⸗ dert Millionen angewachsene Schuld und das wachsende Budget Klage fuͤhrte, bemerkenswerthe Aufschluͤsse uͤber die Velgischen Finanzen, die keinesweges entmuthigend lauteten. In den Jah— ren 1831 und 1832 wurden Anleihen bis zum Betrage von
und mit
ö
. illionen zu guͤnstigen Zinsen aufgenommen, Diese 3 n en 3 . . zurückgeführt. Eine Aufnahme von 30 Millionen, bestimmt zum Bau der Eisenbahnen und Anlegung neuer Wege, ist, nach der Behauptung des Finanz Ministers, eine Anwendung des Geldes, die mit jedem Tage vortheilhafter wird, sie fuͤhrt dem Budget von . die Summe von 4,8So0, 00 Fres. als Einnahme vön den Eisenbahn en, zu. Zehn andere Millionen waren bestimmt fuͤr öffentliche Arbeiten, die ebenfalls mit den Jahren ihre Interessen bringen wuͤrden.
Sehen Sie“, schloß der Minister, „was wir beschafft haben, Und dies nennt inan Deficit? Ich leugne, daß seit 1852 ein Defizit vorkam.“
l . Antwerpener Précurseur meldet, daß am 5öten d. ein Anfang zur Ausfuͤhrung des, zwischen Belgien und Hol⸗ land geschlossenen Traktats wegen Anlegung eines Mitteldeiches in dem Lilloschen Polder stattgefunden habe, zu welchem Zweck ein Holländisches Detaschement durch die Belgischen Gemeinden Beerendrecht und Zandvliet nach Bergenopzosm marschirt sey.
f ch l ann
Hannover, 22. Nov. Heute sind hier durch die Se⸗ setz⸗Sammlung folgende Koͤnigliche Verordnungen publizirt worden: . .
Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover c. ꝛc. Nachdem C ar Unser Patent vom 31. Oktober d. J. des Crab, nets⸗Ministerium aufgehoben haben und dadurch es k worden ist, in Hinsicht der Geschäfts-Ordnung für Unser, Ka inet und die verschiedenen Ministerial⸗ Departement weitere . gen zu treffen, so verordnen Wir, wie folgt: §. 1. Unser ö und Kabiners-Minister ist Unser einziger Rath in Unserm Kabi⸗ nette. Derselbe hält Uns über die an Unser Kabinet gehörenden 49. genstände (5. 8) die erforderlichen Vorträge. Davon sind 39 ie Militair- und Justiz-Sachen ausgenommen. Erstere soll ls. J nser Staats- und Kriegs-Minister, letztere Unser Staats⸗ und Justiz: Minister vortragen, welcher in den wichtigern Fällen auch n,, einen schriftlichen Bericht Uns zu erstatten hat. Von 1Unsern e len soll es indeß abhängen, ob Unsere Staats- und Depgrtements— Winister des Inwnern und der Finanzen über die Gegenstände ö. Berichte Uns noch einen mündlichen Vortrag halten sollen. ; en Vorträgen Unserer Staats- und Departements⸗Minister, mit Aus— nahme der des Staats- und Kriegs-Ministers, wohnt. Unser Staats⸗ und Kabinets-Minister jedesmal bei. Gedachter Minister ist befugt, von den verschiedenen Min isteria Departements die ihm zu seinen Uns zu erstattenden Vorträgen nöthig scheinenden Akten zu for gern, Der⸗ selbe fann von den Ministerial⸗Departements über jeden Gegenstand Auskunft und Rechenschaft verlangen, auch die von ihnen getroffenen Maßregeln und Anordnungen in der Absicht suspendiren, um dar⸗ über Unsere Befehle sofort einzuholen. Die Behörden müssen als⸗ dann dessen Anordnungen, wofür er Uns verantwortlich ist, unwei— gerlich befolgen. Alle an Unser Kabinet eingehenden Schreiben sollen an Unsern Staats- und Kabinets⸗Minister zur Selbsteröffnung ge— bracht werden. S. 2. Folgende Geschäfte Übertragen Wir sofort noch besonders Unserm Staaits⸗ und Kabinets⸗Minister: 1 die Min⸗ gelegenheiten Unsers Königlichen Hauses; 2) die Leitung der Ber⸗ handlungen mit der allgemeinen Stände⸗Versammlung und den Pro⸗ vinzial-Landschaften. Das Landes-Archiv soll von jetzt an Un serm Staats- und Kabinets⸗Minister unmittelbar , In der Folge sollen auf Unsere weitere Verfügung zu dem Wirkungs⸗ kreise Unsers Staats- und Kabinets⸗Ministers gleichfalls gehören: 1) die Angelegenheiten, welche die BVerhältnisse zum Deutschen Bun⸗ destage betreffen und 2 die auswärtigen Angelegenheiten. w Die bisher bestandenen Ministerial⸗ Departements bleiben mit dem einem jeden beigelegten Wirkungskreise vorerst im Ganzen unver—
q ĩ j ände⸗ ändert; nur wollen Wir, daß schon von jetzt an folgende Verã k eintreten: 17) die Angelegenheiten der allgemeinen Stände—
und der Provinzial-Landschaften sollen nicht ferner zu dem . des an,, gehören, sondern von Unserm Staats- und Kabinets-Minister besorgt werden (8. 2). 2 Die Land⸗Dro⸗ steien sollen zu dem Wirkung skreise des Ministerium des Innern gehören. 3) Dasselbe soll gleichfalls die Vorschläge zur Besetzung derjenigen Stellen auf Unseren Aemtern machen, welche unmittelbar von Uns verliehen werden, und die übrigen Stellen auf, denselben besetzen (8. 8). Der Staats- und Minister des Junern ist aber verbunden, in gedachten Besetzungs-Fällen zuvor die zuständige Land⸗Drnstei mit ihrem Berichte zu hören. A) Die Oberau ssicht über die Königliche Bibliothek in Hannover und die Feset Sammlungs⸗Kommission soll von dem Ministerial-Departement der Geistlichen und Unterrichts⸗ Angelegenheiten geführt werden. — 5§. 4. Die Staats⸗ und ö tements-Minister führen die ihnen von Uns anvertraute Verwa tung selbstständig, unter unmittelbarer Verantwortlichkeit gegen Uns Aller— höchst selbst. Wird ein Staats- und Departements Minister durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert, die Verwaltung zu führen, so werden Wir, auf die Uns gemachte Anzeige, einen der übrigen Staats- und Departements⸗-Minister damit sogleich beauftragen. Die Ministerial-Departements haben in den ihnen angewfesenen Wir— kungskreisen: die Vorbereitung und Ausführung der dahin einschla⸗ genden Gesetze, Verordnungen und Instructionen; die Besorgung alles Dessen, was auf Anstellung, Suspendirung, Entlassung, Pensionirung und Unterstützung des denfelben untergeordneten Personals, wie auch auf die Bestätigung der von Corporationen oder von einem Einzelnen Präsentirten, sich bezieht; die Entscheidung der vor dieselben gehö⸗ renden Gegenstände, Alles jedoch unter Beohachtung der im §. 8. in Hinsicht der an unser Kabinet gehörenden Gegenstände enthaltenen Bestinimungen. Die aus den Ministerial⸗Departements erfolgenden Ausfertigungen werden nur allein von den Staats⸗ und Departe⸗ ments⸗Ministern, welche Uns dafür verantwortlich sind, unterzeichnet. Reskripte mit der Bezeichnung: „Kraft besonderer Königlicher Boll⸗ macht“ dürfen von den Staats- und , , n,, n, nicht erlassen werden. — 5. 5. Die Staats⸗ und Departements Minister haben die von ihnen zu erstattenden Berichte an Uns zu richten, und sie sollen die darauf von Uns zu ertheilenden Befehle unmittelbar von Uns oder in Unserem Namen durch Unseren Staats und Ka⸗ binets-Minister erhalten. Jeder Staats- und Departements⸗Minister ist schuldig, jährlich am Ende des Monats Februar eine möglichst ge⸗ naue und vollständige Darstellung seiner gesammten Verwaltung in dem abgelaufenen Jahre Uns vorzulegen und am Schlusse derselben die vorzunehmenden Verbesserungen und Abänderungen anzuzeigen. Der Staats- und Finanz-Minister hat Uns monatlich einen Saupt Kas⸗ sen-Ertrakt zu übergeben. Jeder Staats—⸗ und Departements Minj⸗ ster muß, insofern ein Gegenstand seines Wirkungskreises in den ei⸗ nes anderen Ministerial- Departements einschlägt, mit dem zuständi⸗ gen Mintster Rücksprache nehmen und mit ihm geme inschaftlich han⸗ deln. Können sie sich nicht vereinigen, so haben sie darüber an Uns abgesondert oder gemeinschaftlich zu berichten. — 5. 6. Die bisherigen Geheimen Kabtnets⸗Räthe verrichten, wie die bereits ange⸗ stellten General⸗Secretaire, die Geschäfte der General⸗Secretalre in den betreffenden Ministerial⸗Departements. Die Genera. Seeretgire führen die Oberaufsicht über die Registratur und die Geschãäfts¶ Ver⸗ waltung des Kanzlei-Personals ihres Departements. Die bei 6 Ministerial⸗Departement angestellten Referenten sind nur für dasselbe bestimmt und stehen mit den übrigen Ministerial⸗Departements über⸗ all in keiner Verbindung, da, nach Unserem Willen, , ment ein geschlossenes Ganzes ausmachen muß. Auf gleiche Weise ; ; je⸗ des Ministerial⸗Departement sein abgesondertes Kanglei⸗Personal ha en. Die Staats- und Departements-Minister haben daher dafür Sorge u tragen, daß sowohl letztere, als die unmittelbar vorhergehende Vr rf nach und nach zur Ausführung gebracht werde. — 5. 7. Die an ein Ministerial-Departement eingehenden Schresben sollen an den Staats- und Departements-Minister zur Selbsteröffnung und er. theilung an die verschiedenen Referenten seines ö bracht werden. Hierauf ist sodann deren Eintragung in das Produf⸗ ten⸗Buch zu besorgen. — S. 8. Die an Unser Kabinet gehörenden
J
egenstände sind folgende: 1) Alle Gesetze, Verordnungen und ,, es mag auf neue, oder auf . bung und Abänderung, oder auf authentische Erklärung der von denen ankommen. Wird dazu der Antrag von einem Un Staats- und Departements⸗ Minister gemacht, so werden Falls wir denselben genehmigen, den, Uns mittelst Bg tes, vorgelegten Entwurf zur Berathung Unserem Stan Rathe, über dessen Anordnung und Einrichtung Wr 1 Entschließung nächstens erbffnen wollen, durch Unseren. Staatz Kakinets Minister zustellen lassen. Auf den, von linserem S Vathe gemachten Antrag werden Wir Unsere Entschließung, ahn Sollten Wir aber Abänderungen in der Gesetzgebung für nbthig nützlich halten, in Beziehung auf, welche Unsere Staats- und 5 tements-Minister Uns keine Anträge gemacht haben, so soll der genstand dem zuständigen Ministeriat⸗Departement zur Bearh⸗ und Abfassung eines Gesetz- oder Verordnungs⸗Entwurfes zugt werden, worauf Wir sodann auf die vorhin bemerkte Weise ven werden. 2) Die Budgets der verschiedenen Ministerial⸗Departt vor dem Anfange eines jeden Rechnungs-Jahres. Sollten best Umstände eine Ueberschreitung des Budgets von einiger Erhehl nothwendig machen, so ist dazu jedesmal Unsere Genehmigung! derlich. 3) Wichtige außerordentliche Finanz-Maßregeln. J Prüfung der jährlichen Verwaltungs-Darstellungen Unserer S und Departements-Minister und der monatlichen dau pt assn trakte Unseres Staats- und Tinanz⸗Ministers (8. 5). 3) Di nennungen a) der Gesandten, Residenten, Geschäfisträger, Lega Secretafre, General-Konsuln und Konsulnz b) der Referenten n Ministerial⸗Departements und der Mitglieder aller Landes Koll zu welchen letzteren aber nicht die dahei angestellten Secret rechnen sind; c) der Ober⸗-Forstmeister, Forstmeister und Forssu d) der ersten und zweiten Beamten auf Unseren Aemtern; n Präsidenten der verschiedenen Previnzigl-Landschaften und g schaften; der Präsidenten und Vice⸗Präsidenten der algen Stände⸗Versammlung; h der Professoren bei der Universität gen; des Historiographen und der Arch ivare; ) des Stadt⸗ Di und Stadtgerichts-Direktors Unserer Residenzstadt. 6) Die nung und Bestätigung der eygngelischen und Römisch-kathg Geistlichen, welche im Range höher stehen, als Pfarrer und Pn 7) Die Ernennung zu den Dignitäten in den männlichen und lichen Stiftern und Klöstern, wie auch die Verleihung von Kann und Vikarien-Präbenden und Anwartschaften in den mann und weiblichen Stiftern und Klöstern. S) Neue Besoldungtn Besoldungs-Zulagen, insofern letztere nicht bereits etatsmäßh— 9) Ertheilung von Titeln, welche den Charakter von Rath din nen noch höheren verleihen. Dasselbe gilt von Rang⸗Ertheisn 19) Bewilligung lebenslängiger Pensionen. 1I) Gnaden; Gest Remunexrationen und außerordentliche Unterstützungen, insofen in den Budgets der Ministerial⸗ Departements dazu ausgesetzten; nicht hinreichen. 12) Entlassung vom Dienste im Dig zi plingt. solcher öffentlichen Diener, welche nicht lediglich zur ela sse au ter gehören, auch nicht auf Kündigung stehen, nach Anhörn darüber vom Unserem Staats-Rathe Uns zu erstattenden Gungjn 13) Die Bestätigung der Kriminal⸗Urtheile, wodurch auf Til inn oder auf lebenslängige öffentliche Arbeitsstrafe erkannt wan ohne Unterschied, ob zugleich ein Antrag auf Begnadigung gun wurde oder nicht. 14) Die Begnadigung der zur Strafe des u oder zu einer mehr als fünfjährigen öffentlichen Arbeit ostrafe n theilten Verbrecher. 18) Abolitionen krimineller Untersuchungen. Uebertragung der Zuständigkeit eines Gerichts auf eine andert dentliche Gerichts-Behörde, nachdem Wir darüber das Gutachten seres Staats⸗-Rathes vernommen haben. 17) Sliftung von kommissen und Majoraten, wie auch Ertheilung der Lehnbriefe Fürstliche und Gräfliche Lehne. 18) Standes: Erhöhungen und leihungen von Virilstimmen in der ersten Kammer der allgem Stände⸗Persammlung. 19) Ertheilung der Erlaubniß zur Tr fremder Orden und Ehrenzeichen. 20) Veräußerungen oder Belt gen Unserer Domainen, wovon jedoch n n n, ,, welche in Folge der unterm 23. Juli 1833 verfünzigten 2ibt rßhung siatißinden, 21 Die Stadt⸗-Verfassungs-Utunden, Bestätigung wichtiger öffentlicher Anstalten. 22) Alle wich Sachen, welche die Verhältnisse zum Deutschen Bundestage ben oder in den auswärtigen Angelegenheiten vorkommen, vorzüglich es auf Abschließung von Verträgen ankommt. 23) Entscheidun unter den Ministerlal-Departements über ihre Wirkung kreise tenden Streitigkeiten, nachdem Wir das Gutachten lUlnseres Sl Rathes darüber eingezogen haben. 24) Beschwerden über die Unseren Ministerial-Departements begangen seyn sollenden Gesch Verzögerungen. — Diese Verordnung soll durch die erste Abthei der Gesetz⸗ Sammlung Er allgemeinen . . . ver, 14. vember 1837. arnst August. ö . Gesehen: G. von Schelt „Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannober Die erfolgte Regierungs⸗-Ceränderung macht ein neues Formuln den Uns zu leistenden Huldigungs-Eid erforderlich. Wir habe ein solches entwerfen lassen und befehlen allen Behörden des gi reiches, in den vorkommenden Fällen des angeschlossenen Fornt sich zu bedienen. Nachdem Wir durch Unser Patent vom J. n ber d. J. erklärt haben, daß die nerbindliche Kraft des Staath Ct gesetzes vom 265. September 1833 erloschen sey, so haben samm Behbrden, wie dieses sich ohnehin von selbst versteht, die abu den Dienst-Eide auf gedachtes Staats-Grundgesetz auf keine auszudehnen. Die gegenwärtige Verordnung soll durch die erss 5 der Gesetz⸗ Sammlung zur allgemeinen Kenntniß gh werden. — Hannover, 14. November 1837. Ernst Augnst. Gesehen: G. von Sch elt Nachstehendes ist der oben erwahnte Huldigung s⸗Ei, er den Dienst-Eiden zu praͤmittiren ist:, ö „Dem Allerdurchlauchtigsten Großmãchtigsten Fürsten und Herrn Ernst August, König von Hannover, Königlichen Prin mn Großbritanien ünd Irland, Herzog von Cumberland, Her Braunschweig und Lüneburg 20, Unserem Allergnädigsten Herm Ihr geloben und schwören einen Eid zu Gott und auf fan Wort: daß Sr. Königlichen Majestät Ihr wollet treu, hold n terthan seyn, Dero Bestes wissen und nach äußerstem em fördern, Arges aber, fo viel an Euch ist, kehren, wehren u l auch in Rath und That nicht seyn, darin wider snchstern Königliche Majestät oder Dero Lande und Lente gehandelt, ö oder gethan werden möchte, sollte, wollte oder könnte, n Se. Königliche Majestät nach dem Willen des Allmächtigen ( ; seine göttliche Güte lange Zeit zu verhüten. n e , wolle) mit Tode abgehen wärde, alsdann Sr, König igen heit dem Kronprinzen und Deroselben eheleiblichen mann Erben, nach dem Rechte der Erstgeburt in absteigende i wenn aber deren keine vorhanden sind, sodann denjenigen gh des Königlichen Hauses, welchen die, Erbfolge nach dem ö. h Erstgeburt zusteht und Deren eheleiblichen männlichen Eren steigender Linie, und wenn auch Deren nach dem un ec fen Rathe der göttlichen Vorsehung keine mehr vorhanden nl. alsdann des regierenden Herrn Herzogs von der jetzigen l telschen Linie Fürstlichen Durchlauchtigkeit und den fuccession männlichen Leibes-Erben der Wolfenbüttelschen Linie, und 3j jeit nah dem Rechte der Erstgeburt, obiges Alles geblihren woll et.“ 9 Muͤnchen, 17. Rov. Nachstehendes ist die Forts der Auszuͤge aus dem Landtags⸗Abschiede; in „I. Das Finanz⸗Gesetz, welches Wir mit dem Budget haben lassen, und das in seinem Eingange die Art der ständischen 66. genau bezeichnet, auch nur im Zusammenhalte mit der . üÜrkunde Tit. VII. S§. 3, 4, 3 und h betrachtet werden kann, 7 als von Uns — unter solcher Voransfetzung unprajudisir ich sagte gemeinsam bindende Verfassungs⸗Urkunde und fur dien f Krone sanctionirt, mit Beziehung auf Unsere allgemeine Ertl das Budget unter Ziff. VI anfügen. Anbelangend den Zusatz inß dieses Gesetzes in Betreff der rijbrigungen wollen Wir'lediz ö
achen, daß wir im 8. 6. i, err. bezeichnet haben. ö inden zu dem Gesetz Entwurfe über die n von den Stgats-Lasten und über die ntragten Modificationen Unsere rnach ausgefertigte nne , igten Wunsch, daß die icht die den, Kreisen überwiesenen
ria
oranschläge zu . Et ett
hen zur Prüfung vorgelegt werden möchten
nigung und Aufnahme in 3ollwes en. a.
den Modificationg⸗ sches in Gemäßheit der Be
uli 1834 ug bei Konferen
a. Zoll ⸗-Gesetzgebung.
Abth. I. R. der im Jahre 1836
das Gesetz nich
die Verwendung derselben für die . Wir ertheilen den von den Ausscheidung der Kreis— Bildung der Kreis-Fonds Genehmigung, und erlaffen das VIII. anliegende Gesetz.
Den bei⸗
allen Land? Neubauten,
betreffen, den Land⸗ . haben Wir zur Ge— t, geeignet gefunden.
) Wir genehmigen hier⸗ Antrag der Stände
zum Zoll-Gesetze,
stimmung des Landtags-Nbschieds vom und nach der diesfallsigen näheren er— ̃ zu München z der Bevollmächtigten sämmilicher
stattgehabten Gene⸗ Vereins -Regierun⸗
auf Unseren Befehl an die diesjährige Stän de⸗Versammlung ge—
t worden ist und deren nach das Zoll-Gesetz in der F er 8. enthält. 2 Stände zum Zoll⸗Strafgesetze, 6 bei vorerwähnter General⸗Ko
genehm, Straf⸗ Ge
1
l-Ordnung
Gerichte gebrachten Personen gegen die b adloshaltung sollen klagen können.“ 3)
Zustimmung erha
und Wir ertheilen somit
sten hat, sanctioniren
Fassung, welche die Beilage unter 2LEben so sind uns die Modifsications⸗ Anträge über dessen Hauptgrundsätze gleich⸗ nferenz das Nöth dem unter setze Unsere Allerhöchste Sanction. Wir, unter Bez
ige erörtert wor— Ziff. X. anliegen⸗ 3) Zugleich bestim⸗
iehung auf den im Schlußsatze des 5. 1969 der
vom Jahre 1833, zum neuen Zoll⸗Gesetze S. 39: „daß ohne augenfälligen Verdacht behufs der körperlichen Visitation vol
rige Zoll⸗Ordnung, wie sich dieselbe nach der
. 1834 Abth. J. R. nach Aussch
gin ein Zoll-Gesetz und in eine Zoll-Ordnung,
bemerkten General⸗Konferen; gemäß, pöer von Uns genehmigten ständischen à
ch das Regierung s-Blatt verkündet werden en Wir, daß das Zoll⸗-Gesetz so wohl, als die Zoll-Ordnung, welche der im Jahre 1833 verkündeten Zoll-Ordnung zu tre—
die Stelle haben, un chen Besti jnung und
d eben so das Zoll⸗Straf⸗Gesetz
eidung der früheren
etreffenden Beamten auf Wir wollen, daß die nun!
im Landtags⸗Abschiede Zoll⸗Ord⸗ den Verabredungen der
gestaltet hat, unter Hinzufü⸗ ntraͤge ebenfalls
ohne Verzug
soll. Endlich 5) ver⸗
„welches statt der ge⸗
mmungen vom 1. Juli 1834, die Verletzungen der Zoll⸗
die Bestrafung dieser Verletzunge
dung kommt, mit dem 1. Januar 1838 in
sollen. ände allen
Jahre 1837, 1838 und 1830 getroffenen en, ertheilen Wir auch dem hlerauf be durch Unsere Genehmigung mit dem Bei
6) Anerkennend
die Bereit willig in dem denselben
n betreffend, zur An; Vollzug gebracht wer, keit, mit welcher die
mitgetheilten Vereins-Zoll-Tarif für Abänderungen zugestimimt züglichen Gesammt ?? eschlusse fügen, daß jener Tarif nach den
ragsmäßigen Bestimmungen bereits seit dem 1. Januar des gegenwär⸗
n Jahres angewendet werde. D) Zoll⸗Vertr des Reiches 1) den Vertrag
m dessen B rtrag mit d
l-⸗Verein vom 10. Dezember ssson der freien Stadt Frankfurt vom 2. der Rechte Unserer Krone heresen im Verhältnisse ussts der Zoll-Vereins⸗ theilen lassen, und, mit besonderem
schlusse der
enspolle Erweiterung des Zoll-Ve
ellen zur B
mit dem G
eitritt zum Zoll-Verein vom 12.
äge.
Wir haben den Stän⸗ roßherjogthum Baden Mal iss5; 2) den
em Herzogthum Nassau über dessen Anschluß an den
1835 und 3)
23
zum Ausland, sowie
den Vertrag über die
. ; anuar 1836, unbescha— hinsichtlich der Vertretung der Handels⸗
in Ansehung des Ab-
und Handels-erträge in geeigneter Weise Wohlgefallen
aus dem Gesammt⸗
Stände, deren dankbare Anerkennung der durch diese
eförderung seines Handels und
reins für Bayern neu eröffneten seiner Industrie entnom⸗
n. Mit dieser Unserer Königlichen Erklärung verbinden Wir die
ssicherung,
daß die Vorbehalte, w
ium Zwecke der Ausbildung des Zoll-⸗Vereinsd
lch des damaligen Landtags- zl
ist, wie in
hin ganz so, wie bisher, schlen bibec mit aller Sorgfalt w
dete Postul
elche, und wie
solche schon im Jahre urch neue Abschlissse in⸗
bschiedes sanctionirt worden, in der
dem ständischen Gesammt⸗Beschlusfe zum Frommen des zn neuerdings auch für die Zukunft bezeichnet worden; auch fer⸗
ate.
Behufs der Erreichung erden benutzt werden. W. Gleichmäßig genehmigen Wir die Gesammi * sst der Kammer auf die weiter gestellten Verminderung oder auch Aufhebung, so anderen Gebühren, im Interesse de und des Handels, wenn die übri
des gemeinsam ge— Be⸗
Postnlate, nämlich: 1) wie die Erhöhung der Zoll⸗ r Landwirthschaft, der Indu⸗ gen Vereinsstaaten nach den Be—
mungen der in Mitte liegenden Zollverein s⸗ Verträge sich diesfalls ver⸗ baren sollten, oder wenn für das Königreich Gebühren, welche eine privative Einnahme Landwirthschaft, der Industrie oder des Handels eine Herabsetzung
Verminderung, für jeitgemäß erachtet werden wollte, unter dem verfügen, daß, wenn asse hiernach getroffenen Abände—
behalte zu
gen des Tarifs bei der ng der Stände nicht erh
beider Kammern wieder aufhören, und dag
le und sonstigen Gebühren nach den früheren agen wieder erhoben w
l⸗Gewichts
nen Gewichtes für Berech
tarife, un
und xresp. zur Aufnahme dieses nung der Zoll,
ung des Tarifs im Gauzen nicht erzielt wer
zländischen einem Fall
es sey denn,
Fabriken und
Bayern in Ansehung bilden, in Interesse
nächsten Stände⸗Versammlung die Zustim⸗ alten, selbige mit dem Schlusse der Sitzun—
egen die abgeänderten gesetzlichen Bestim⸗
get erden sollen; 3) die Modification einzelner cissätze behufs der endlichen Einführung des
3 schon angegebenen Gewichtes, als allge⸗
r z Abgaben im Vereins- ter der Bedingung zuzulassen, daß dadurch eine
Er⸗
de; daß die den ver—
Gewerben unentbehrlichen rohen Stoffe
e auch nur der kleinsten Erhöhung unterworfen wer—
daß das Interesse der andw
und des Handels in llebereinstimmung mit
haltenen 3
ugeständnisse es dringend
erfordere;
irthschaft, der Indu— dem im Postulate l. und daß endlich
Zustimmüng der nächsten Stände⸗Versammlung in derselben Weise
in dem ob
usseegeld betreffend:
östen Fu treffen,
henden Chauffeege beseitigen vermögen, bis etwa in
tinstimmen u die stän . ende Cha . en bestehe
aben. ste Sanctso
, wo in C
Ausführun eingestellt
I. vorbehalten bleibt;
en genannten Postulate J. vorheh
a) mit Rücksicht
welche . Mißverständnsß d⸗Erhebung nach Erford allen V de Chausfẽe⸗Geld⸗Regulative zur dische Zustimmung in der Ärt b) das noch ussegeld ausschlie Zölle zu verw
nischen inntweinbrennerei⸗Apparate für Andere in Betrieb setzt, gehalten werden soll,
gen Vorschriften und
amt⸗Beschlüssen Uufere aller—=
zugleich,
ng der Branntwein
ug des M (Zortsetzung
hinsichtlich der noch fort—
alten bleibe. 3) Das
auf die gelegenheitlich der eneral⸗Konferenz erhobene Erinneru
ug, solche Einrichtun⸗
erniß der Verhältnisse ereins : Staaten auch ; Ausführung kommen, und Weise, wie im ferner zur Erhebung Pflaster⸗
n und
tungen fest—
zur Entrich⸗
— — — —
Zwickau, 18. Nov. (Leipz. Allg. Ztg.) Der iesige Stadtrath hat beschlossen, auf einem der De re hegen Cf wo man Sieinkohlen zu finden hofft, den Abbau derselben selbst zu ubernehmen, und zu diesem Zwecke das dazu noͤth ige Kapital durch Actien aufzubringen, um fuͤr die Gemeindemitglieder, welche sich nicht dabei betheiligen wollen, keinen Zwang eintreten zu lassen. Jedoch beschraͤnkte man sich vorerst darauf, diese Actien nur Bewohnern der Stadt anzubieten, und nur im Falle dieselben auf diese Weise nicht untergebracht wuͤrden, ihre anderweitige Verbreitung zu bewerkstelligen. Die Vertreter der Gemeinde beschlossen überdies, fur dieselbe 250 Actien zu nehmen. Im Ganzen sollen 2500 Actien ausgegeben, und für die vorlaͤufigen Bohrversuche fuͤr die Actie 4 Thlr. in vier Terminen einge⸗ zahlt werden. Wenn man bedenkt, wie wenig und auf welche zweckwidrige Weise jene unterirdischen Schaͤtze, welche viele Meilen weit an den Mulde⸗Ufern hin liegen, bis jetzt zu Tage gefordert worden sind, so kann man diesem Unternehmen den
guͤnstigsten Erfolg versprechen. d
Ween, 17. Nov. (Schles. Ztg.) Gestern Abend wur— den auf Allerhoͤchsten Befehl fuͤr den derewigten Erzherzog Alexander feierliche Andachten und heute ormittags das See⸗ len-Amt in der Hofburg Pfarrkirche abgehalten, wobei der ganze Hof anwesend wai'
Der nach London bestimmte Tuͤrkische Botschafter hat
sich direkt auf seinen Posten zu be⸗
gestern Wien verlassen, um geben.
Aus Triest wird durch Briefe vom m12ten d. die am Abend zuvor daselbst am Bord des Dampfschiffes „Levant“ erfolgte Ankunft Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen August von Preußen und mehrerer Koͤnigl. Preußischen und Kaiserl. Oesterreichischen Offiziere gemeldet. Sie kommen saͤmmtlich von Athen, wo sie an auf der Ruͤckreise von Konstantinopel einige Tage verweilt atten.
Briefen aus Odessa zufolge,
sollen die daselbst vorgekom— menen Pestfaͤlle keine
weiteren Folgen gehabt haben.
Spanien.
Madrid, 8. Nov. Unter den neuernannten Senatoren befinden sich der Herzog von Gor, der Herzog von Saragossa, der General Orga, der Bischof von Zamora, Don Garcia Ochoa und der Brigade, General Chacon. Es sind jetzt noch 0 Senatoren zu ernennen.
Die Regierung hat beschlossen, daß es denjenigen Perso— nen, welche von der Krone zu Senatoren ernannt und die zu⸗ gleich zu Deputirten gewahlt worden sind, nicht gestattet seyn soll, sich fuͤr die zweite Kammer zu entscheiden; vielmehr so ll der vakante Sitz in derselben durch den stellvertretenden Depu⸗ tirten eingenommen werden. Auf diese Weise wurde auch Herr Mendizabal noch in die Kammer kommen.
Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt einen Bericht des General Oraa an den Kriegs-Minister uͤber das Treffen, welches am 25. und 26. Oktober auf der Ebene von Villar de Eañgs zwi⸗ schen den Christinos und Karlisten stattgehabt. Diesem Be⸗ richt zufolge, sind von den Truppen der Koͤnigin ein Offizier und neun Mann getoͤdtet und ein Offizier und siebenzig Mann verwundet worden. Der Verlust des Feindes soll jedoch weit bedeutender seyn.
Mädeid, in Ned e im eingegangenen Meldungen zufolge, hier angekommen, und man glaubt,
Ministerium des Innern sind bereits I6 Deputirte daß bis zum 19ten wenig⸗
endlich d) daß
Verkürzungen der dation
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Kunst⸗
irken, die sich
renz vom 12.
undsätze verein⸗
daß mit dem Augen—⸗ Fabrication alz⸗Aufschlages dort. folgt.)
sondern, wie mir selbst ein Marine?
stens 100 hier anwesend feyn werden. Heute Abend versam— meln sich die Deputirten in der Casa de San Felipe el Real, um sich uͤber die Kommission zur Verifizirung der Vollmachten zu berathen. Als wahrscheinlitche Mitglieder dieser Kommission nennt man unter Anderen die Herren Olozaga, Mon, Mageus, Tastro und Pacheco. Der Letztere ist der Herausgeber des „Españoll!“. Morgen soll eine aͤhnliche Versammlung stattfinden, in welcher) die Ernennung des interimistischen Praͤsidenten zur Sprache kommen wird. Bekanntlich darf, nach den Bestimmungen der neuen Constitution, die Kammer erst nach der Annahme des Reglements ihren Praͤsidenten definitiv ernennen. Als Kandidaten fuͤr die interimistische Praͤsidentschaft bezeichnet man die Herren Riva Herrera, Olo aga, Mon und den Herzog von Gor. Als Praͤsidenten des Senats wird am Def der Erzbischof von Toledo, von den Exaltirten dagegen Derr Arguelles beguͤnstigt.
Der Brigadier Flinter wird, wie es heißt, das Kommando eines Kavallerie Corps erhalten, um Andalusien von den diese Provinz verwuͤstenden Raͤuber⸗Banden zu reinigen.
Saragossa, 11. Nov. Gestern Abend ist der General Don Santos San Miguel hier angekommen, um den General Carrera zu ersetzen. Zugleich traf der General Nogueras mit den Pferden hier ein, welche zum Transport des Artillerie- Trains der Armee des Centrums gedient hatten. Die Ruͤckkehr des Generals Nogueras erregte hier einiges Mißvergnuͤgen, da man fuͤrchtete, er werde neue Contributionen fordern. Es er— giebt sich jedoch jetzt, daß er einen heftigen Streit mit Oraa gehabt hat und jetzt, unter dem Vorwande, fuͤr seine Wunden zu sorgen, sich nach Madrid und von da nach Amerika bege⸗ ben will. .
Espartero ist am Bataillonen Infanterie Lodosa aufgebrochen.
November an der Spitze von neun und vier Schwadronen Kavallerie nach Neun andere Bataillone und zwei Bat⸗ terien sollen seine Operationen in der Richtung von Estella, Pampelona und Puente la Reyna unterstutzen. Vier von Oraa's Offizieren, die ihre Entlassung sind hier angekommen, und man glaubt, es wuͤrden rere diesem Beispiele folgen.
In Elisondo wird, wie es eißt, ein ehemaliges Militair⸗ Hospital in einen prachtvollen Winter Palast fuͤr Don Earlos umgeschaffen.
genommen, noch meh⸗
, . . Lissabon, 30. ö 3tg.) Geburtstage unseres Koͤnigs Don Fernando kuß bei Hofe, der jedoch nicht sehr zahlreich
Gestern am 21sten war großer Hand- besucht war. Mit⸗
tags salutirten, wie gewohnlich, die Kanonen der Forts und der Kriegsschiffe. Alle Portugiesischen Schiffe hatten nur ihre ge⸗ wohnlichen Flaggen aufgehißt; die Englischen und Franzoͤsischen chiffe aber waren von den Mastspitzen bis zum Verdeck herab mit vielen Hundert Flaggen und Wimpeln geschmuͤckt. Hielten es die Portugiesischen Flotten ⸗ Offiziere nicht der Muͤhe werth,
auch ihre Schiffe zur Ehre des Koͤntgs herauszuputzen, eine
solche Aufmerksamkeit den Auslaͤndern uͤberlassend, weil es ei⸗ nem auslaͤndischen Prinzen galt? Nein, das war es nicht, Offizier erklaͤrte, lag der
Schiffe so viele lich damit schmuͤcken zu koͤn⸗ man denn mit den vielen Hun— dert Flaggen an efangen, womit man noch vor kaum einem Jahre, bei der ermaͤhlung der Königin, die Schiffe so hoch⸗ zeitlich geputzt hatte, so zieht man die Schultern bis an die Ohren und antwortet: en has sei! (ich weiß es nicht). Wahr⸗ scheinlich sind sie von den Motten zerfressen. So pflegt es hier mit den meisten Dingen zu gehen, die bloß durch Nachlaͤssigkeit den Untergang finden. Am Abend sollte die Königliche Familie im Theater erscheinen, wo die Oper Margarida von Anjou ge⸗ geben wurde mit Meyerbeer's herrlicher Composition. Um halb 8s pflegt das Theater anzugehen, da aber der Hof, auf welchen man an diesem Tage warten mußte, erst um 9 Uhr erschien, so hatte das Auditorium keine geringe Geduldprobe zu beste⸗ hen, die es auch, mit Ausnahme einiger periodischen Donner durch Fußgetrampel, mehr in der Absicht eine Abwech⸗ selung in die Stille zu bringen, als den Aufzug des Vor . zu verlangen, gluͤcklich bestand. Endlich erschien der er— ehnte Augenblick, der Vorhang der Koͤniglichen großen Loge oͤff⸗ nete sich, und da stand der hochgewachsene junge schoͤne Konig in stattlicher Generals⸗-Uniform in der Mitte, ihm zur Rechten die Koͤnigin in neuer Bluͤthe, zur Linken die ebenfalls noch ju⸗ gendliche hohe Kaiserin; hinter ihnen die ersten Hofchargen und dienstthuenden Kammerherren und Hofdamen. Man empfing sie mit Haͤndeklatschen, auch einige Stimmen erhoben sich zu einem Biva, allein sie verhallten ald wieder ohne allgemeinen Ein⸗ klang. Die Logen waren durchgaͤngig mehr von Herren als Damen besetzt, und unter diesen waren . Kinder als Er— wachsene. An solchen Festtagen pflegten die Damen sonst gleich mit ihren weißen Tuͤchern bei der Herd zu seyn, und die Vi— va's anzufeuern, die tausend flatternden Tuͤcher und Faͤhnchen aus allen Logen machten einen herrlichen Effect. Theilen denn die Damen auch den Groll der Maͤnner, oder haben sie keine weißen Tuͤcher mehr?
natuͤrlichst. Grund darin, daß keines der Flaggen besaß, um es fest nen. Fragt man, was hat
Jil ghd.
Berlin, 21. Nov. Die Regierungs⸗Amtsblaͤtter publiziren eine Verfuͤgung des Koͤnigl. Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, welche auf den Grund einer Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 29. Maͤrz d. J. bestimmt, daß den von den Magistrats-Behoͤrden anzustellenden Stadt⸗ und Ar⸗ men-Aerzten kuͤnftig nicht mehr gestattet seyn soll, den Titel „Stadt⸗Physiker“ zu fuͤhren, der jenen ö noch hier und dort durch den Mißbrauch einer fruͤheren Gbservanz beigelegt wird. Vielmehr soll der Titel als Physikus, so wie das damit verbundene Recht, die vorgeschriebene Uniform tragen zu duͤr⸗ fen, bloß den von dem Ministerium bestallten, im Staatsdienst stehenden Kreis- oder Stadt⸗Physikern zustehen.
— Vom Lgsten bis 24sten d. M. ist in hiesiger Residenz Niemand an der Cholera erkrankt oder gestorben.
— Da die Cholera-Epidemie in der , Branden burg und den benachbarten Provinzen fast uͤberall erloschen ist, so sind die bei dem Auftreten jener Seuche zur Verhuͤtung der weiteren Ausbreitung derselben durch die Fluß Schifffahrt an— geordneten Revisions Anstalten zu Schwedt, Neustadt⸗Ebers— walde, Spandau, Brandenburg, Fuͤrstenwalde, Crossen und Landsberg an der Warthe, so wie eine in Havelberg bestandene aͤhnliche Anstalt, fuͤr jetzt wieder aufgehoben worden.
Mete orologische Beobachtung.
Morgens Abends 6 Uhr. 10 uhr.
1837.
Nachmittags 23 November.
Nach einmaliger 2 Uhr.
Beobachtung.
e Quellwärme 7,09 R. Flußwärme 3,19 R. Bodenwärme 3.80 R. Ausdünstung O, a3“ Rh. Niederschlag O0, 401 Rh. Wärmewechsel 4 8,00 3, 00.
3,22 R.. Sh pCt. SW.
Luftdruck Luftwärme ... Thaupunkt ... Dunstsattigung Wetter
338, 10 Par.
4 5,49 R.
4 3,690 R. S pCt. regnig.
—
337, 33 Par. 337,41 Par. 7.89 R. 4 3,3 0 R. t 5.02 R. 4 1,10 R. 80 pCt. 79 pCt. trübe. trübe. SW. SW. Wolkenzug ... SIG. —
Tagesmittel: 337 01“ Par... 5,60 R..
—
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Deu 21. November 1837. ; m EÜ Licher Hon d. 2. n . & e(a- Cours. Zert.
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Ausvärtige Börsen.
Amsterdam, 19. November. Nieder. wirkl. Schuld 83/8. 50so do. 101166. Kanz Bill. 22/4. Nene Anl. 205/ . Ant werpen, 18. November. Tinsl. 514. Neue Außs. 2055.
Frankfurt a. M., 21. November. p, Met. long. GC. G, os, . a G. Bauk: Actien 1678. * 1677. Cage mu go Fi, 1183s. 1181/3. Tos zu 100 Fiz.
Hreuss. Hriim. Sch. G3 / S8 12. do. A0 /, Anl. 1911. Br. Poln. Loose 67 /a. 6 ä. SIso Span. Ani, 11. jz 2, fon 3 /. S? /i.
2120 /g Sonn. rita 9 sj.
Paris, 18. November. d C6 Rente fin eour. 168. — 39, fin cour. 80. 95.
enp. tin eour. 100. A0. soso Span, Rente 21. PHassive A5/s. ortug. 21.
8 29 3 0o
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