1837 / 328 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Köͤnigliche Schauspiele. U . 25. . Im ,,, Die Ge⸗ wister, Schauspiel in 5 Abth., von E. Leutner.

h . Die . Oper in 3 Abth. Musik von Auber. .

Sonntag, 26. Nov. Im , Die Nachtwand⸗ lerin, Oper in 3 Abth. Musik von Bellini. Hierauf: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Akt, von Hoguet..

Im Bcheasder nfe. Griseldis, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Fr. Halm.

Montag, 27. Nov. Im Schauspielhause: Donna Diana, Lustspiel in 3 Abth., nach dem Spanischen, von West. (Mad. Lrelinger, so wig die Dlles. Bertha und Clara Stich werden , wieder auftreten. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Eine Treppe . Schwank in 1 Akt, mit Benutzung eines Franzoͤsischen Vaudevilles, von A. Cosmar.

———

1322 Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 23 Nov. Norma. Oper in 2 Akten, nach dem Italiaͤnischen, von Seyfried. Musik von Bellini.

Sonntag, 26. Nov. Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗ Maͤhrchen in 3 Akten, von F. Raimund. Musik vom Kapell— meister Konr. Kreutzer. (Herr Karl Quandt, vom Theater zu Pesth: Julius von Flottwill, als erste Gastrolle.)

Montag, 21. Nov. Der Rattenfänger von Hameln. Ro— mantisch⸗komische Oper in 3 Akten. Franz Glaͤser.

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Mar kt⸗Preise vom Getraide.

Berlin, den 23. November 1837.

Zu Lande:

28 Sgr. 9 Pf. und 1 Rthlr. 17 Sgr. E Pf.; Roggen 1 Rthlr. 38 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr.

Musik vom Kapellmeister

Weizen (weißer) 1 Rthlr. 28 Sgr., auch 1 Rthlr.

3 Pf.; Linsen 2 Rthlr, auch 1 Rthlr.? Sgr. 6 Pf. Eingegan sind 168 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasser: Weizen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Retz 10 Sgr.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 22 Sgr. 5 Pf. 6 gegangen sind 93 Wispel.

Mittwoch, den 22. November 1837.

Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 3 Rthlr.; der Centner 9

1Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

Branntwein⸗Preise.

Allgemeine

vom 17. bis 23. November 1837. Das Faß von 200 Quart nach Tralles 3 pCt., nach Rich 20 pCt., gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung: Ka Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr., auch is 3 15 Sgr.; Karta Branntwein 18 Rthlr. 18 Sgr., auch 14 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf.

ntag den 26st November

G

Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel Kartoffeln 15 Sgr., auch? Sgr. 6 Pf.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der König haben Sich in der Nothwendig⸗ hefunden, der amtlichen Wirksamkeit des Erzbischofes von

Redacteur Ed. Cotte!. m

Gedruckt bei A. W. Hayn.

*. .

„Clemens August Freiherrn Droste zu Vischering, ein

Bekanntmachungen. A n 6

. 9 ; ) it iehung auf die den Stralsundischen Zeitun- der akademischen Studien ver k ö Die Zahlung von

en in extenso inserirten Proelamen vom hentigen Tage werden alle und jede, welche an das den Ge— schwistern von Hagenow, namentlich dem D. v. Ha— genow, der Fran Hofgerichts-Räthin Ziemßen, geb. v. Hagenow, dem Carl v. Hagenow, saͤmmilich hier— selbst, dem Wilhelm v. Hagenow auf Medrow und dem Gustav v. Hagenow auf Langenfelde, ferner densten, wodurch Geschwistern Hennings, deren Mutter eine geborne v. Hagenow gewesen, als namentlich der verehelichten

Dallmer zu Schoritz, der Doktorin v. Hagenow hier- nach einem Zeitraum selbst, der verehrelichten Otto zu Stralsund und der beginnt un d,wofür die Kaufsumme oder der jährliche Beitrag sich geringer stellt, je läu⸗ den zu mpfehlenl

der Pastorin Otto, geb. Hagenoip, hierselbst aus demger jener Zeitpünkt hinausgesetzt wird. ö Es übernimmt alte Kl. Rieköhr d. d. 30. August 1811 an der mit demsauf Kapitalfuß oder durch Zahlung eines

unverehelichten Maria Hennings ebendaselbst, so wie Testamente des weiland Eigenthümers Buchholz auf

Rießbrauchs-Rechte der Wittwe des Letzteren belasteten jährlichen Verlassenschaft des genannten Testators z n Erbrecht aus irgend einem Grunde Rechtens begrün—

ten, hiermit geladen, solche in einem der auf leuchten und

den 30. Oktbr. 21. Novbr. und 12. Dezbr. d. J, dessen verschiedenartige Geschäftszweige zu benutzen, wie es in allen Theilen des Teut—

anberaumten Liquidations-Termine vor dem Königl. schen Baterlandes so häufig geschieht. Selbstverständlich bei Vermeidung der Präclusion, welche durch den am Krankheiten auf P—rämien keine Zulage ver—

Morgens 10 Uhr, Hofgericht gebührend anzumelden und nachzuweisen,

3. Januar k. J. zu publicirenden Präclusiv-Abschied langt. verhängt und ausgesprochen werden wird. Datum Greifswald, den 30. September 1837. —̃ Königl. Preuß. Hofgericht von Pommernsfordern bei und Rügen. v. Möller, Praeses.

Berlin, im di n, a dn n g.

Rachdem der Herr Canonicus Werner hierselbst

durch seinen General-Bevollmächtigten, den Tuchbe—⸗

reiter Dauber allhier, zu vernehnien gegeben, daß er

treffen wünsche, und zu dem Ende um die Erlassung Kupferstich e, einer Edictal-Ladung gebeten hat, so sind alle diejeni⸗ gen, welche an den gedachten Canonicus Werner aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun⸗ gen machen, zu deren Angabe und Bescheinigung auf Sonnabend, den 10. Februar 1838, des Morgens um 19 Uhr, unter der Verwarnung zu Rathause verabladet wor— den, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, als dem— jenigen beitretend angesehen werden sollen, was die Mehrheit beschließen wird. Stade, den 11. November 1837. k t 8 e.

bewirkt werden

Bekanntm achun vom Königl. Baverschen Kreis- und Stadtgericht Nürnberg., Rachdem sich der Küchenschreiberssohn Friedrich Hein⸗ rich Philipp Müller von hier, innerhalb der ihm durch

ürgestreckten Frist weder in Person noch durch Einzahlung mit

einen Bevollmächtigten diesseits gemeldet und seinen ett bis jum 21. Dezember d. J., von welchem Tage

ärtigen Aufenthaltsort nicht angezeigt hat, so . Du,. gegenwärtigen Aufenthaltso t angezei it, so die Quittungen wurde derselbe durch diesseitiges Erkenntniß vom 21lsten den Ferren 9 d. M. für verschollen erklärt mit dem Anhange, daß ö

Nürnberg, den 21. Oktober 1837.

gerichts-Direktor Busch.

Dentsche Lebensversicherungs-Gesellschaft.

1828 zu Lübeck ins Leben trat, gab Veran—

lassung zu den später in Deutschland errich— v. Oppen. San sen anus ge Cppenheim. Schnitz— ler. C. E. Dahmen. A. Lamberts.

teten? Instituten ähnlicher Art, und mit wahrer Freude sieht man, daß der Segen

rathung sichern, ihren Söhnen den E, tritt ins bürgerliche Leben erleichtern kön—

auf Kapitalfuß oder durch jährlichen Bei—

Beitrags, ö zustehende Reisen in entfernte Welttheile u. s. ib. u. s. k nig r, , mn hann; Die große Gemeinnützigkeit ,, dete Ansprüche machen zu können sich befugt erach-stuts wird auch dem Berliner Publikum ein—

Piäne und Formulgre zu den üblichen Ge—

Kupferstich-Auction zu Dresden. Den 21. und 223. Februar 1838 wird durch Unter— mit seinen Gläubigern ein gütliches Arrangement zu zeichneten die Versteigerung der

gen und mehrerer werthvollen Kupferplatten rc. zu dem Rachlasse des Königl. Sächs. Pensionairs der ; f Kunstakademie Herrn Professor Johann Philipp Veith's handlungen zu beziehen: Landwirthschaftliches Conversations-Lexikon für Praktiker und Laien. Herausgegeben von Sig. Mit ö. . . gemi chen Gesell

mann,, ei Ven 8k Mitgliede der patrio n und ökonomischen Gesell— ö ; , ien. K. Hofbibliotheken-Kunsthändler und . in . . . ,. . Gabe erwarten. Der Preis ist h öch st billig gis dam, Cassel, Dresden, Carlsruhe, Wien und Breslau. ö ba vier . ; f . , ee, ö. V ,. . it dem so eben ausgegebenen zwölften Hefte ist enthaltend die neuesten Driginal-Compositionenrn

Königl., auch Stadt- und Raths-Auctionator. nunmehr die erste Hälfte 9. ö . Louis Berger, Gh gin. Cramer, Die Verlagshandlung verfehlt sselt, Kalkbrenner,“) darum nicht, die Aufmerksamkeit des landwirthschaft Moscheles, Reissiger, 9 ö lichen Publikums auf den reichen und gediegenen In- traits, Hac-Simile der Handschrift der berühmte halt der bis jetzt erschienenen zwei Bände, oder 12 Hefte, Componisten, Dedicatien. zu lenken. Sowohl dieser wie dessen umsichlige Bear⸗ pier. or Prezent eder 23 Thaler auf jede beitung empfehlen dieses Werk gewiß als ein vollstän diges Panorama der gesammten Landwirthschaft aller als ein getreues Abbild ihres Zustandes in der Bergangenhest und Gegenwart als ein vollständiges biographisch-literarisches Fundbuch für den Praktiker und Laien. Es erfüllt recht eigent— le Bi ; , lich das augenblickliche Bedürfniß der Nachweise über fin Berlin, Stechbahn Nr. 3, an E. S. Mitt 24. e, n , 36 1 Lord Byron's ausgewaͤhlte Dichtun daher nicht nur eine kostbare Büchersammlung für diefe 5 n 3 ; 7 Wissenschaft, sondern bietet zugleich den grlo der , , erleichterten und richtigen Auffaffung und Beurtheilung

auf portofreie Verlangschreiben sofort zu haben: in Berlin bei Herrn Asher, Leipzig bei Herrn Maler Börner und Herrn Rud. Welgel, München bei Herrn Kunsthändler Herrmann, Weimar bei Herrn Buaͤchhändler Hoffmann, Bermann, K. zu Dresden durch die Walthersche Hofbuchhandlung. Dresden, am 19. November 1837.

Rheinische Eisenbahn-!Gesellschaft. Erste Einzahlung von zehn ha n.

ü 8 8 18 r s re Wer diesseitige öffentliche Bekanntmachung vom 25. Oktober . . Actigngirs werden . , auf

i Beke un §§. 11, 15 und 16 des Statuts aufgefordert, die erste 9 *

rich . Joh. Dav. Herstatt, dessen hierorts hiuterliegendes schwesterliches Erbe al Sal. Sppenbelin jun, & Comp., z76 Fl. nunmehr gegen Cantion an dessen nächste Erbin ausgehändigt werden soll. Joh. Heinr. Stein in Köln, 8 ,,. e, n, ,. d Stadt- oder dem Hrn. Carl Adenaw in Aachen Der König!. Baversche Kreis- und Stadt— zu leisten. Die dagegen zu empfangenden Quittun— gen werden auf zehn Prozent oder 25 Thaler für die ten u ! Alclie lauten, inden das früher bezahlte ein halb Pro, ihrer ö m, 3h bis e often ö Das ganze Werk erscheint in 20 bis 24 Heften oder 8 y zorzüglich nh ! . ,,, 1 Bünden. cher kB end en gls zo 'Kazendflkn or, k ö 36 lufenthast in der Erz-Diszese Köln koͤnne ihm unter die. wird auf Velin-Druckpapier im größten Sctap-Format, merksam, daß die gefällige und elegante luft kompreß, mit ganz neuen Lettern gedruckt. Alle 3 bis stattung dasselbe ganz besonders empfehlen Wochen erscheint ein Heft ven 10 Bogen, welches Dieses Werkchen eignet sich ganz besonders 1 n breschirt a0 far, kostet, wonach das Ganze bis Mitte burtstag- und Welhnachtsgeschenken und mh lehr en Aufenthaltsort zu wahlen, von wo auser sich

(br. Schaffhausen und

zent in Anrechnung kommt. ,, , Köln, den 24. Sktober 1837. Dies Institut, das mit dem 1. Dezember Die Dirt ion der Rheinischen Eisenbahn—

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

J . und dfe neuen flachen Lehmdächer, oder die Kunst, wie auch . . nen, wodurch sie die Mittel , . ohne Hülfe von Handwerksleuten, sondern nur mit jeder 8 Thlr. Sächs, ch affen u. J. w. Tagelthner z zebäude ö ; ĩ— (, .

fi ug, w . Auflage in 4 Bänden vereinigt erschienen und . . n . * 1 h manche Per sonzn in späterm Alter sich her- den besten ' Erfahrungen jn Deutschlaͤnd und Frankreich. anlaßt sehen dürften, einen Theil ihres Ka⸗ Bearbeitet voh g. .

pitals der Societät anzuvertrauen, um sich höhere Zinsen als die üblichen zu sichern. Die Zahlung von aufgeschobenen Leibren— groß.

Ein⸗

Leibrenten, wodurch

führen. Lehmann. gr. Svo.

nam ntlich Beamte, entweder hält man durch denselben feuerfeste,

j reren Fk ; eitraum von mehreren Jahren die Jeb

'

endlich Wittwengehalte

ö 6 1 dasselbe veranlassen, recht oft

G Ir Bb. wird für

8 . ch nl,

sicherungs-Gesellschaft. Augu st 1837.

Auge deutlich erscheint.

Handzeichnungen, Radirun— .

und sind die gedruckten Verzeichnisse

Wien bei Herrn

Carl Ernst Heinrich.

den Werkes vollendet.

datirt seyn werden, bei uns oder bei Gegenden und Völker;

Gesellschaft.

k. J. vollendet seyn wird.

der Lebensversicherung s-Gesellschaften, der sich seit länger als hundert Jahren über zahllese Familien Englands verbreitete, auch sich im Deutschen Vaterlande wirksam eigt, und daß der Schmerz vieler Familien, ie ihren Versorger verloren, dadurch ge—

p einer angenehmen sorgenfreien Existenz

o ten. ,,,

Das obengenannte Institut erfreuet sich wird hier Alles in obiger Beziehung zu einer allgemeinen Theilnghme und Aner-wissen Röthige mitgetheilt, ohne die Gränzen

kennung schon aus dem Grunde, weil es des Anstandes eine große Vielseit igkeit von Geschäftszwei— gen hat und dadurch auf viele Berhaltnisse des Lebens segensreich einwirkt.

Es übernimmt nicht allein Versicherungen auf das Leben einzelner Personen, wie auf das zu Gunsten einer bestimmten Person im Ueberlebungsfalle und guf zwei verbundene Personen, sondern es übernimmt auch:

C. 5. K

Aussteuern für Kinder bei einem gewissen nen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Ber— z ö Alter, wodurch Aeltern ihrenslin (Stechbahn Nr. 3j, Posen und Bromberg bei E.

Töchtern eine Aussteuer bei der Verhei-S. Mittler,

Literarische Anzeigen.

Geschenk fuͤr Neuverehelichte oder Enthüllung der Geheim nisse. mildert wurde, indem sie die Sorgen für Ein Lesebuch für . und nicht junge Eheleute,

ihr Fortkommen hoben und ihnen die Mittel welche sich über Alles reich vermehrte Auflage.

weshalb diese reich vermehrte . . , o fällig aufgenommen werden wird. Es st zu' haben bei Oesterreichische 1 Zeitschrift 1537. st erschicnen und in allen Buchhandiungen,

und in dessen Handlung in Wrietzen a. d. O.

Für Grundbesitzer, , und ĩ

Bei G. Basse in , ist so eben erschie⸗ Entsatz von Bil

Zu haben in der .

Geheftet. 15 sgr.

zarten ünd sorgsamen Style

nur im Geringsten zu überschreiten, uflage gewiß nur bei— echt in Berlin, Brliderstraße Rr. 24, VIII. Heft.

handlungen versendet worden:

Hausbesitzer. Anwendung . den Seekrieg.

in Greifswald bei L. Bamberg:

Preis 135 sgr.

ee 22 . . . 3. 9 n . . ö , alle Buchhandlungen um die genannten Preise zu bejt

! . t ö hafte Gebäude und Wohnungen; man wird daher für trag sich eine Rente erkanfen können, die , 6 3 . / * h e if. gewiß nicht abgeneigt seyn, dieser Bauart ; . . ührende Anerkennung zu Theil werden zu lassen. Dehmigke, Burgstraße Nr. 8, angenommen. Ganz besonders ist der Pisé-Bau in holzarmen Gegen—

. nn So eben ist bei uns erschlenen und durch alle Buch— . Versicherungen auf handlungen, zu Berlin in der Stuhrschen, Schloß⸗ einer 1 von Romanen und Eraahlun

Morgen- und Abendbetrachtungen auf alle Tage des J

18 Heft mit 2 Stahlstichen. epidemische Druckpapier 5 sgr., Velinpapier G6 sgr. ; Die ses . von . . dessen . für en echt christlichen Geist des Fuhalts und die Gedie⸗ rr 1. ; ö ; * ; genheit der Ausführung bürgt, erscheint zur leichtern , , sundheits-Attesten sind unentgeltlich abzu- Anschaffung in Lieserungen, jede zu obigem Preise. Das Gauze umfaßt 2 Bände, jeder geziert mit einem schönen Sighlstich und in Stahl gestochenem Titel, und Agent der Deutschen Lebensver-swird vor Ablauf des kommenden daß es bereits vom 1. Januar an ununterbrochen be Cara fa, Cursehmann, Donizettiz Hale nutzhar ist. Papier und Druck sind gut; letzterer ab⸗IIuth, Kücken, Loewe, Mme. Mal ib ran, sichtlich etwas groß, damit er auch dem schwächeren delssohn- Bartholdy, Meyerbeer, Pang Subseribentensammler erhal— ten auf 12 Exemplare das 13e gratis. Friedrich Kornsche Buchhandlung in Nürnberg.

Jahres beendigt, so

Ju Verlage der J. G. Cal ve schen Buchhandlung in Prag ist so eben erschienen und durch alle Buch- den innern Werth.

Nicolaischen Buchhandlung in Berlin (Brüderstr. Nr. 13), Elbing, Stettin, Stolpe u. Thorn.

une, ö ö So eben erhielt ich eine bedeutende Sendung der ict Rath erholen können. Ste neuesten Englischen Kupferstiche, schönsten Steeple Chases ete. et. Friedrich Krebs, Kunsthändler, Französische Strasse No. Al, am Gensd'armen' Platze,

Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buch⸗ zu haben:

Inhalt: 1. Ueber die Dampfschifffahrt und ihre II. Briefe über den ao 1836 und das Treffen bei Hernani 1837. III. Der Feldzug 1797 in Italien, Inner Oester⸗ reich und Tyrol (Schluß des zweiten Abschnittes). IV. Literatur. V. Militair-Veränderungen.

u setzen.

Lias nach dem Antritte seiner Wuͤrde suchte der Erzbischof

it derselben verbundene amtliche Wirksamkeit auf eine sauszuuͤben, welche, ganz unverträglich mit den Grund- ten der Monarchie, von keinem andern Bischofe derselben sspruch genommen wird, auch in keinem andern Deutschen zugelassen ist.

bie. Majestaͤt der Koͤnig durften ein solches Benehmen um niger erwarten, als Allerhschstdieselben in den Rheinlan⸗ hie Herstellung der daselbst waͤhrend der vorangegangenen schaft in tiefen Verfall gerathenen katholischen Kirche durch on allen Angehsrigen derselben dankbar aufgenommene on Seiten der Staats-Behoöͤrden treu und gewissenhaft efuͤhrte Vereinbarung mit dem Paͤpstlichen Stühle, so wie große Anstalten für die Bildung und Erziehung der ka— schen Bevoͤlkerung und Geistlichkeit Sich mit besonderer gfalt haben angelegen seyn lassen. Den Erzbischof mußte auf das eindringlichste an seine Pflicht erinnern, daß er seinerseits nichts verabsaͤumen dürfe, um die freund‘ Verhaͤltnisse, welche sich waͤhrend des Verlaufes der let—⸗ ahrzehende zwischen der Stagts- und katholischen Kirchen, 6 bei föͤrderlichem Zusammenwirken der beiderseitigen zrden gebildet hatten und die er bei dem Antritte seiner side vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwickelung zu erhalten. ft diese gerechte Erwartung zu erfüllen, welche von ihm

eine seiner Wahl vorausgegangene schriftliche Versiche⸗ zu einem vollen Vertrauen befestigt worden war, setzte er mt Wilkür uͤber die Landes-Gesetz' hinweg, verkan!tte das . Ansehen und brachte verwirrende Störung in geord— Verhaͤltnisse. ö

Der Preis des Jahrgangs 1837 von 12 Heften wie auch der aller frühern Jahr ang. von 1818

Die Jahrgänge 1811 1813 sind in einer nm

N 1 2. 4 . J hc zufammnen ebenfalls 3 hir. 6 e die , Sammlung von 1811 1836 auf Einmal abnz Mit Abbildungen. erh lt dieselbe um z wohlfeiler. .

Von dem Unterzeichneten ist diese Zeitschrift

Wien, den 6. Oktober 1837. J. G. Heubner, Buchhändle, In Berlin werden Süubscriptionen bei Luzn

gesunde und daner⸗

Durch alle Buchhandlungen, Berlin, S tuhra ist gratis zu erhalten: J

Schauspielen, Gedichten, Briefen, Biograph e Denkwürdigkeiten, Reisen, historischen und men werthyollen Schriften aus dem Verlage mn FE. A. Brockhaus in Leipzig, welche sich zur Errichtung und Ergänzung vonh, vat- und Leihbihliotheben eignen und zur sehr in theillaften Bedingungen erlassen werden.

ah res C. sch. gr. 8Svo. geh.

So eben ist erschienen: ; Iltes Album für Gesang und Pianq Neueste Original- Compositionen der berühmte

Meister, als: ö. waren eben so fruchtlos,

gezen die bestehenden Gesetze; derfelbe C. G. RKeissiger, Truhn. J Portrait von C. M. v. Weber, Fac. Similia! Boielld'ieu, gatel, Cherubini, Spohr, 6 v. Weber, Weigl. 9 Vignetten und Dedicat gez. von ausgezeichneten Künstlern. Goldtitel. P geb. 37 Thlr. Pracht. Ausgabe 6 Thlr. . , . Die Namen der beriihmten Komponisten verblldschaftlichen Verhältnisse mit dem Päpstlichen Die große Verbreitung so ) enthalten, der Strenge der Gesetze auf das Verfahren Allgemeine Anerkennung, welche das 1ste Lllbum Erzbischofes Anwendung zu geben. Driginal-Beiträgen von Ba uck, Bellini, Curs Rechte Allerhoͤchstihrer Krone zur mann, Eckert, Field Mme Hensel, geb. Me icher Stoͤrungen ; e h, , ,, Mlle. Puget, C. G. Reissiger, Rossini, Sp z ? ö. T. a 6 tini, , , n, eine . Ie abe. zur zlufrechthaltung des Friedens und der Eintracht für diese den Gesangfreunden sehr zu empfehl

wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen; er scheute sich zuletzt nicht, selbst Schritte zur Aufregung zmuͤther zu thun. er

Verhinderung ver—

ö.

Am 1. Dezember erscheint: ; d

2

gstens der Ausuͤbung der amtlichen Wirksamkeit des ge— sten Praͤlaten in aller und jeder Beziehung ein Ziel zu Al. Hi 1en delssohn.Barthol Taubert. Mit dend gewordenen Nothwendigkeit mittelst Allerhoͤchster Ordre löten d. M. zu erlassen und die Vollziehung der solcher— st beschlossnen Maßregel dem Ober-Praͤsidenten der Rhein“ linz, von Bodelschwingh, zu uͤbertragen geruht, welchem in

Eigenschaft die dortige Wahrnehmung des landesherrli— Masestits, Rechtes girca sacra obliegt. Die demselben ertheilte nahere Anweisung ging insbesondere dahin, rin einer mit aller Wuͤrde einer feierlichen Handlung haltenden Konferenz, unter Zuziehung mehrerer durch ihre he Stellung ausgezeichneter Zeugen dem Praͤlaten auf Brund der ihm vorzuzeigenden Allerhoͤchsten Ordre zunaͤchst srage: ob er bei seiner obenerwahnten Erklarung beharre, legen, im Falle dieses Beharrens aber anzukündtgen habe: usubung feines erzbischoͤflichen Amtes und folglich auch

Auf schönstem Not leg. gebunden. Subseriptions-Preis 3.

Pracht · Ausgabe 6 Thlr. Schlesingersche Buch. u. Musikhans in Berlin, unter den Linden No. d

An alle Buchhandlungen wurde so eben wet

Leipzig, bei A. Wienbrack. Sv6. geh. ly Bei vorstehendem Buche, welches sich nich durch eine wohlgetroffene Auswahl der Gedtt«n

n . 3 , , Ton ] J mtanden von Sr. Koͤniglichen Majestät nicht langer ge— den; es stehe ihm jedoch frei, sich außerhalb jener se in seinem Heimathslande, der Provinz Westphalen,

l schir ifklch oder auch persoͤnlich nach Rom zu wenden rhindert seyn wuͤrde, sofern er nur, damit weiterer Ver⸗ in der Verhaͤltnisse vorgebeugt werde, das Versprechen n wolle, hinfuͤhro keinerlei Amtshandlung vorzunehmen; falle der Verweigerung dieses Versprechens wuͤrde ihin da⸗

dadurch bald einer sehr günstigen Aufnahme in deten Publikum erfreuen.

Bei Burmeister C Stange, unter den ö Nr. 22, . erschienen und in allen Bu lungen zu haben: ; die in der Nähe feiner Heimath belegene Stadt M Ber ö. . . i tz e. ö. eventuellen Bestimmung Sr. Königlichen Sin,

Cab . 6 Pillard. i ,. Wohnsitz angewiesen und seine unverzuͤgliche

l gngrck⸗ 2so⸗ 9 dahin veranlaßt werden müssen. ; 377 X ber-⸗Praͤsident ist am Montage, den 20sten d. M, ges eisung nachgekommen, und hierbei von Seiten des Erz⸗ die . beharrlicher Wiederholung seiner fruͤheren Erkls— r: a nn , von ihm verlangten Versprechens ver— n K lern ach hat aus dem oben angefuhrten drin— ** ö , nn, , na, beran let e der Erzbischof schon am Abende desselben Ta⸗ J . Kn l dern . , müssen, nach Minden abzureisen. Die ä Göhner en Kngust rnei6. ere d sen g hren dens ihn zie seinel Wöäle, Preis 1 Thir. z szr. ihn im Gebraliche dienen ens en, angézeihen zu lassen eschraͤnk e einer personlichen Freiheit nicht mehr PbHranken, als es der Zweck, ihm die Ausuͤbung erzbischoͤf⸗

worunter die

Bet Windolff C Strüiese u Gen beg, der Verein s-Buchhandlung, Schloßfreihein

isse. Landes⸗Bischoͤfe so se keit j JMraͤ⸗ Die zunaͤchst auf Anordnung der hoͤchsten Staats-Behoͤr⸗ , H ö auf unmittelbaren Allerhoöͤchsten N wiederholten Versuche, den Erzbischof auf guͤtlichem For Einri ĩ ingriffe i . wiederholt he, d. uf em Formen und Einr Lingr i r⸗ seüher die Schranken seiner Amts⸗Befugnisse zu verstaͤn⸗ e ,,, . dar als die Warnungen uͤber die bmeidlichen ernsten Folgen seines fortgesetzten Widerstre⸗ erklärte viel⸗ „ä der Anwendung der von ihm aufgestellten Grund⸗

. einseitige und alle Form, wie schon die Natur dor Sa— d her (ungen in dem Gange der Verwaltung eines ( ö. k zichtigsten Theile der offentlichen Angelegenheiten, vorzuͤg⸗ Universitäͤt, welche ihm als Ihren Unterthanen, fuͤr welchen Zweck die goͤttliche Vor, ĩ ?

g. Ihre Bemuhungen ungusgesetzt gesegnet hat, blieb Sr. glichen Majestaͤt hiernach kein anderes Mittel uͤbrig, als legenheit einzumischen, so weit sie eine reine Lehrfrage ist. So ö sie . schon fruher . Berufung eines ausge—

H r . zeichneten Lehrers, welcher jener Schule dur e ar 3u diesen Ende haben Se. Majestaͤt die erforderliche Ver ; ; . k g mit groͤßtem Bedauern und nur in Betrachtung ihrer

„zur nothwendigen Sicherung des eben bezeichneten Zwek⸗

licher Amtshandlungen unmoͤgli u m i . 9 glich achen, unumgaͤnglich In Beztehung auf die kuͤnftige Verwaltung der Erz ⸗Didzese

Koͤln sollte, nach der Allerhöchsten Ordre vom 15ten d. M., das

2

Metropolitan Kapitel daselbst, unter Mittheilung dieser Aller, höoͤchsten Verfuͤgung, aufgefordert werden, nach den kanonischen BVorschriften diejenigen Maßregeln einzuleiten und zu treffen, wꝛlche zur Aufrechthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischoͤflichen Amtes angemessen sind;, auch uͤber diesen Vor gang an den Papstlichen Stuhl mit den ihm geeignet scheinen⸗ den Antraͤgen sofort unmittelbar zu berichten.

Demgemaͤß hat der Ober-Praͤsident von Bodelschwingh, während eine gleichzeitig in den Amtsblaͤttern der Rhein-Pro⸗ vinz erschienene amtliche Bekanntmachung das Publikum von der getroffenen Maßregel unterrichtet und naher daruͤber be— lehrt, das Metropolitan⸗Kapitel am 21. November feierlich ver. sainmelt, demselben die entsprechende Eröffnung gemacht und ihm zu diesem Behufe auch das nachstehend abgedruckte Schrei⸗ ben des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, Freiherrn von Altenstein, vom 15ten d. M. zugestellt.

Noch am demselben Tage ist sodann von dem Metropo⸗ ltan⸗Kapitel die interimistische Verwaltung der Erz⸗Didzese Koln übernommen worden.

a

Schreiben des Geheimen Stagts⸗Ministers ꝛc. Frei⸗ herrn von Altenstein an das Metropolitan ⸗Kapitel zu Koͤln.

Dem Hochwuͤrdigen Metropolitan-Kapitel sind die Vor⸗ gänge nicht fremd ,,, durch welche der Herr Erzbischof,

Freiherr Clemens lugust Droste zu Vischering, der Koͤniglichen Regierung in immer steigendem Maße Anlaß zur Unzufrieden— heit und zu ernsten Mahnungen gegeben hat. Es kann dem Kapitel nicht entgangen seyn, daß die von dem gemaͤßigten Benehmen und gesetzlichen Verfahren aller uͤbrigen katholischen

laten gegen die bestehenden Gesetze und Verordnungen, seine ichtachtung aller vorgeschriebenen Und rechtlich bestehenden

lichen Rechte und sein schrankenloses Einschreiten gegen Perso⸗ nen welche die allgemeine Gerechtigkeit nicht erlaubte, seiner Willkuͤr zu überlassen, mit Unabwelsbarer Nothwendigkeit die

Krise herbeiführen mußten, welche nur die ausharrende Geduld und große Langmuth einer milden Regierung fast bis zur Auf—

loͤsung aller Ordnung im Lande, ja bis zur Gefaͤhrdun .

. g der

oͤffentlichen Ru zschi ö

Auch unter diefen Ümslanden locstn! ff hen Ruhe hat hinausschieben konnen.

Majestaͤt der Koͤnig aus Rucksicht auf die bestehenden

Stuhle politan⸗Kapftel vollständig vorzulegen, will ich hier nur kur ; h hter nur kur

. 1. an die erheblichsten Punkte erinnern, ) ;

Zur Wahrnehmung

Indem ich mir vorbehalte, diese beschwerenden Umstaͤnde mit ihren Belägen unverzüglich Einem Hochwuͤrdigen Metro;

; die dabei zur Sprache kommen. Bekannt und urkundlich festgestellt ist zuvoͤrderst das die allgemeine Gerechtigkeit sie vorschreibt, entbehrende Einschrei— ten des Herrn Erzbischofs gegen jene ö der . ; e ichuͤler und Freunde des verstor⸗ benen Hermes mißfaͤllig und verdaͤchtig waren. Niemals ist es der Regierung in den Sinn gekommen, weder die Hermesische Lehre in Schutz zu nehmen, noch uͤberhaupt sich in jene Ange—

einen offenkundigen Beweis gegeben, so hat sie auch diesen Grundsatz, den sie nie verlassen wird, seit dem Erscheinen des Paͤpstlichen Verbotes der Hermesischen Schriften aufs Unzwei⸗ deutigste bethaͤtigt. Ungegchtet das Paäpstliche Breve vom 26. Sep tember 1835 ohne alles Vorwissen der Regierung ergangen, und derselben nicht offiziell mitgetheilt war, daher auch von ihr offiziell nur ignorirt werden konnte; so ist nichts destoweniger vom An⸗ fange an von ihr dafuͤr gesorgt, daß die verbotenen Hermesischen Schriften auf der üniversität beseitigt wurden. In diesem Sinne sind die ernstlichsten Verfügungen an die Professoren er⸗ gangen, auch von denselben, so weit der Regierung bekannt ist, gebührend beachtet worden. Allein dieses hat den Herrn Erz⸗ bischof nicht zu befriedigen vermocht. Trotz der freundlichen Aufforderung, die ihm deshalb zuging, ist er nicht einmal zu bewegen gewesen, jene Prosessoren vor sich zu lassen, und ihnen zu erlauben, sich vor ihm durch mündliche Verantwortung, ja selbst Vorlegung ihrer Hefte zu rechtfertigen, oder seine Beleh— kung daruͤber zu empfangen. Eben so hartnaͤckig und eigen— sinnig wies er in der damals, um die Stoͤrung des akademi— schen Unterrichts zu verhindern, mit ihm gehaltenen amtlichen Besprechung das nach jener Weigerung um so billigere Ver— langen zuruͤck, ihnen anderweitig bekannt zu machen, was er an ihrer Lehre zu tadeln sinde und gebessert zu sehen wuͤnsche. Ja, er verwarf selbst den Vorschlag, sich nach der ihm zustehen— den Befugniß durch Beaufsichtigung der Vorlesungen den Besitz von Thatsachen zu verschaffen, auf welche hin er der Regierung seine Beschwerden einreichen und die Entfernung sener Lehrer verlangen konnte. Vielmehr ist bekannt, wie er mit Nichtachtung aller vorgeschriebenen Formen und ohne Anfuͤhrung irgend eines sachlichen Grundes selbst eingeschritten ist und eigenmächtig das Verbot der akademischen Vorlesungen verhängt hat. Die Wege, die er eingeschlagen, um jenem Verbote Oeffentlichkeit und Geltung zu verschaffen, sein Rundschreiben an die Beichtvater zu Bonn, der Gebrauch oder vielmehr Mißbrauch, dem Beicht⸗ stuhl und Kanzel ausgesetzt waren, und die verderblichen Fol— gen dieser Vorgänge sind so offenkundig geworden, daß sie hier nur angedeutet werden duͤrfen. Die Aufloͤsung der Zucht, die Herabwuͤrdigung der . die Verspottung der Änordnun— gen der Obrigkeit, die Veroͤdung des Konvictoͤriums, die Sto, rung des akademischen Unterrichts fuͤr so viele zum Dienste der Kirche heranreifende Jünglinge das sind Folgen, die vor Aller Augen liegen. Allein die weitere Folge der Zu⸗

lassung einer solchen Handlungsweise wuͤrde so unvermeidlich die Zerstorung aller Universitaͤts Bildung und hie Verdraͤn—⸗ gung aller wissenschaftlichen Studien seyn, daß man kaum zwelfeln darf, es sey mit jenem Verfahren von dem Erzbischofe an,, , der Umsturz der Deutschen Universitaͤts Bildung, o weit an ihm lag, bezweckt worden. Es ist nun daraus zu

erklaͤren, weshalb der Herr Erzbischof den durch eine Ueberein— kunft zwischen seinem Amtsvorfahr und der Regierung geord— neten, der erzbischoͤflichen Gewalt und geistlichen Aufsicht jede / billige Garantie gewaͤhrenden Geschaͤftsgang hinsichtlich jenes Kon victoriums gaͤnzlich unbeachtet ließ und den Inspektor dessel⸗ ben aufs haͤrteste behandelte, weil er in den Schranken jener Ordnung geblieben war. Eben so kann es kaum anders, denn als eine Fortsetzung desselben Verfahrens und eine Verfolgung desselben Planes betrachtet werden, wenn der Herr Erzbischof seitdem die von seinem Amts vorfahr im Einverständniß mit der

Regierung vegruͤndete, durch zehnjährige Erfahrung bewährte Einrichtung des erzbischoͤflichen Priester⸗ Seminars umgestaltet hat, ohne dem Köoͤniglichen Unterrichts ⸗Ministerium auch nur die geringste Kenntniß davon zu geben. Ünd doch kann Niemand in Abrede stellen, daß, abgesehen von dem oben erwahnten Um⸗ stande, der Staat dabei betheiligt sey, wenn die Zeit des vor— geschriebenen Aufenthalts im Seminar von einem Jahre auf zwei verlängert werde. Es ist hiernach nicht zu verwundern, wenn er in den letzten Tagen, nach den der kegierung zuge— kommenen Berichten, saͤmmtliche Lehrer des Seininars außer Thaͤtigkeit gesetzt hat, ohne daß er mir davon im geringsten An— zeige gemacht haͤtte. ö

Eine nicht geringere Beschwerde hat der Herr Erzbischof zweitens dadurch begruͤndet, daß er sich uͤber die Vorschrift der Gesetze, nach welcher Paäpstliche Bullen und Breven, eben wie neue bischoͤfliche Verordnungen nur mit Vorwissen und Ge— nehmigung der Regierung vollziehbar sind und im Lande verbind— liche Kraft erlangen, ganz ruͤcksichtslos hinausgesetzt hat. In sei— nem oben erwahnten Rundschreiben an die Beichtvater zu Bonn sagt er mit klaren Worten, daß Breven dogmatischen Inhalts der Staats Genehmigung gar nicht beduͤrfen, Und daß deren zu Rom vollzogene Publication hinreiche, um ihnen uͤberall verbindliches Ansehen zu verschaffen. Diese Behauptung widerspricht schnur⸗ straks den Gesetzen der Monarchie, dem Staatsrechte und der Praxis aller Deutschen Laͤnder: einem Rechte und einer Praxis, die nicht nur zur Sicherung der Staats⸗Gewalt, und zur Auf⸗ rechthaltung des allgemeinen Friedens, sondern auch zur Ver— meidung schwerer Irrungen und Stsrungen innerhalb der ka— tholischen Kirche des Landes heilsam und um so nothwendiger sind, als selbst Entscheidungen uͤber die Lehre fast immer mit faktischen Verhaͤltnissen zusammenhaͤngen, und gerade um ih nen die geforderte Geltung zu verschaffen, in der Ausführung mit den Landes⸗Gesetzen veresnbarlich gemacht werden müssen. Wenn es also in dem Bereiche der Koͤniglichen Macht liegt, von der— gleichen Entscheidungen hinsichtlich ihrer verbindlichen Kraft fuͤr Unterthanen und Staats-Beamte Einsicht zu fordern, so ist das Bestehen auf einem solchen Rechte keinesweges eine Ein mischung in die Lehre der Kirche, welche darin berührt seyn kann son; dern nur die Aufrechthaltung der Grundbedingungen des Be⸗ stehens des Reiches. Es kommt auch im vorliegenden Falle außer dem oben angedeuteten Mangel offizieller Mittheilung, hinzu, daß kein katholischer Bischof der Monarchie, ja der Heir Erzbischof selbst nicht, sich an die Regierung Behufs jener Pu⸗ blication gewandt, und daß diese, so viel bekannt geworden auch in anderen Deutschen Landern nicht stattgefunden hat.

Ganz von derselben Art und Tendenz ist drittens die in den offentlichen Blaͤttern vielbesprochene Aufstellung von acht zehn Satzen, welche den Priestern, die als Veichtvaͤter zuge⸗ lassen werden wollen, und anderen Geistlichen der erzbischfli⸗ chen Diszese Koln als Bedingung ihrer Wirksamkeit zur Unter⸗ schrift von ihm vorgelegt werden sollten und wirklich vorgelegt worden sind. Die Aufstellung einer solchen neuen Bedingung ist offenbar eine neue Verordnung, welche als solche der landes⸗ herrlichen Genehmigung bedarf. Sie greift ferner durch die bedins gende Kraft, welche der Unterschrift beigelegt wird, tief in die Rechte Einzelner ein und bedarf deshalb einer besonderen Beachtung. Endlich aber enthalt der achtzehnte Artikel jener Thesen, woͤ— durch auch in Sachen der Disziplin jeder Rekurs gegen Miß— brauch der erzbischoͤflichen Gewalt an den Landesherrn unbe— dingt ausgeschlossen wird, einen unmittelbaren Eingriff in das landesherrliche Recht, wie es in allen Deutschen Landen und fast allen christlichen Staaten Europa's seit Jahrhunderten be— steht. Eine so bedeutende, so bedenkliche, so gesetzwidrige An— oldnung ward aer von dem Herrn Erzbischof vorgenommen, ohne daß er der Negierung auch nur eine Anzeige zu machen fuͤr gut befunden haͤtte.

Nicht minder gesetzwidrig und mit noch beschwerendere n Umstaͤnden verbunden ist endlich vier tens das Verfahren des Herrn Erzbischofs hinsichtlich der gemischten Ehen gewesen, und

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es muß dieses Unistandes schon hier um so ausführlicher Er— wahnung geschehen, als der Herr Erzbischof sich uicht gescheuet hat, diesen Gegenstand mit Verschweigung der wahren Sachlage als den eigentlichen Grund des ihm angedrohten Verfahrens der Regierung hervorzuheben und dadurch die Gemnther“ auf⸗ zuregen: ein Benehmen, das um so schwererer Verantwortlich⸗ keit unterliegt, als darin schon an sich ein großer Mißbrauch der Koͤniglichen Gnade enthalten ist. Es war nur Wirkung dieser von ihm als Schwache ausgelegten Gnade und Nachsicht daß nach der Abweisung der freundlichsten und zugleich ernste⸗ sten muͤndlichen Vorstellungen, die ihm im Namen Sr— Mazje⸗ staͤt des Königs selbst gemacht wurden, ihm nochmals er schriftliche Abmahnung zugefertigt ward. Die Huld des . sten Monarchen wollte ihm noch eine Frist geben, sich zu , ken; sie wollte ihm den Ausweg offen lassen, dunch' eim nn. Einstellung seiner Amtsthaͤtigkeit allem Einschreiten wegen 996 Vergangenen zuvorzukommen, eder auch sich Zeit zu , um bei dem Oberhaupte seiner Kirche Belehrung zu suchen, w 3 ihm unbedenklich gewährt worden waͤre, wenn 'er m e an en