Schule in Eins verschmolzen haͤtte. Sobald diese Aenderung der Central-Section bekannt wurde, erhob sich von den katho⸗ lischen Banken der Kammer her eine heftige Opposition, die mit großen Worten den Liberalen vorwarf, das Verderben der Staats, Universitäten zu wollen; denn diese Anstalten sind mit besonde— ren polytechnischen Institutionen dieser Art versehen, und da⸗ durch hauptsaͤchlich im Stande, den freien Universitaͤten die Spitze zu bieten. Es begann eine hitzige Diskussion, die bald von dem speziellen Fall auf das Allgemeinere überging, denn die Frage streifte in naͤchster Naͤhe an eine der Grundla— gen unserer Constitution, an die Freiheit des offentlichen Un⸗ terrichts. Die Katholiken bestritten der Regierung das Recht, neben den schon bestehenden Staats-Anstalten fuͤr den hoͤ⸗ heren Unterricht noch neue zu gruͤnden, und verlangten, die Mi— litairschule solle nichts seyn, als was ihr Name besage, das heißt, eine Anstalt zur Erlernung und Application der dem Offizier noöͤ⸗ thigen Wissenschaften. Das Ministerium wollte diesem Verlan— gen sehr gern beitreten, und bis dahin erklaͤrte es sich mit der Majoritaͤt einverstanden, das Projekt der Central⸗Section zuruͤck⸗ zuweisen. Da mit einemmale warf man die Frage auf, wo die Schule etablirt werden solle; die Liberalen sagten, in Bruͤssel, wo sie schon provisorisch besteht, und sie mußten so sagen, denn nur so konnte sie von ihrer ebenfalls in Bruͤssel bestehenden Univer⸗ sitt prositiren; das Ministerium, dem im höͤchsten Grade daran elegen ist, die Schule unter seinen Augen, seiner unmittelbaren
ufsicht zu haben, sagte ebenfalls in Bruͤssel, und so geschah es, daß es mit der Opposition, die aͤußerste Linke, wie man in Frankreich sagen wuͤrde, mit eingeschlossen, gemeinschafliche Sache machte. Die katholische Partei sah sehr wohl ein, daß durch diese Wendung die Stellung der Hauptfrage. verändert war; gelang es ihr, den Sitz der Schule anderswo als in Bruͤssel zu fixiren, so fiel das Projekt einer polytechnischen Schule, und Alles, was daran hangt und daraus folgt, von selbst zusammen. Deshalb sammelte sie alle ihre Kräfte, und vorgestern, wo uͤber den ersten Artikel des Gesetzes abge— stimmt wurde, erlitten die Minister und ihee neuen Freunde eine vollkommene Niederlage. Die Majorität entschied sich fuͤr die Errichtung der Militairschule in einem festen Platze, den man dafür mehr geeignet hielt als die Hauptstadt. Weil die Diskussion sehr entschieden eine politische Wendung genom— men hatte, so koͤnnte man glauben, daß die Minister sich vor diesem negativen Votum zuräckziehen wuͤrden, wie das in Eng— land und Frankreich gewiß geschäͤhe. Doch scheint dies fuͤr den Augenblick noch nicht einzutreten; gewiß ist aber, daß eine Menge von Ereignissen in der inneren Geschichte der Parteien, die sich dem Lichte der Oeffentlichkeit entziehen, eine Art von Erkaͤltung zwischen dem Ministerium und der Majoritat herbeigeführt hat, die uͤber kurz oder lang zu einem Bruch führen muß. Der ei— genthümliche Gang der hiesigen Verhaltnisse, die zunehmende Entwickelung der Bank-Partei, die Bemuhungen der Liberalen, die starken Punkte ihrer Stellung, die sie zum Theil verloren haben, wieder einzunehmen, und vor allen Dingen die falsche Stellung, in welche die Katholiken sich oft zur Regierungs⸗Gewalt versetzt sehen — alle diese Umstaͤnde werden nothwendig uͤber kurz oder lang einen Minister-Wechsel herbeifuͤhren.
Bruͤssel, 245. Nov. Die Repraͤsentanten-Kammer setzte am 25. November die Berathung uber die einzelnen Artikel des Militairschul-Gesetzes fort und nahm mit einer Majoritaͤt von 59 Stimmen gegen 12 ein Amenbement an, wodurch die Zöglinge am Anfange des zweiten Studienjahres gehalten sind, sich fuͤr einen sechsjahrigen Dienst in der Belgischen Armee verbindlich zu machen. Ein anderes Amendement, welches Gent als die Stadt bestimmte, wo die Militairschule errichtet werden sollte, damit die Zöglinge zugleich die Vorlesungen der Univer— sitäts-Professoren besuchen koͤnnten, wurde, obwohl sich der Minister dagegensetzte und die Wahl des Orts dem Ministe— rium uͤberlassen wissen wollte, mit einer Majoritaͤt von 38 ge— gen 28 Stimmen angenommen.
An die Repraͤsentanten-Kammer ist der von Herrn Des— maisieres verfaßte Bericht der Central-Section uͤber das Bud— et des Kriegswesens far 1838 vertheilt worden. Darin ist der Wunsch ausgesprochen, daß künftig kein Budget ohne voraus— gegangene Prufung der Rechnungen von dem vorigen Jahre bewilligt werden moge, und es wird verlangt, daß im Interesse der Disziplin und der Wohlfahrt der Armee haͤufigere Inspec— tionen stattfanden. Die Central-Section hat uͤberdles eine Re— duction des wirklichen Standes der Armee von 3000 Mann beantragt, auch anderweite Einschränkungen in den Forderungen der Regierung beschlossen, welche erstere sich beinahe auf die Summe von 12, Mill. Francs belaufen.
Man sagt, daß oie Eisenbahnen so weit fertig sind, um von Tirlemont nach Waremme und selbst bis Loncin, eine kleine Strecke vor Ans, eroͤffnet werden zu können. Man weiß nicht, an wem die Verzögerung liegt.
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Hannover, 2. Dez. Nachrichten aus Rotenkirchen zu— folge, hatten am vorgestrigen Tage eine Deputation der Univer— sitaͤt Göttingen, ,, . aus den Professoren Bergmann, Gie— seler, Bauer, Eonradi und Herbart, so wie eine Deputation des Magistrats und der Buͤrgerschaft von Goͤttingen, sich zu Rotenkirchen eingefunden und Audienz bei Sr. Majestät dem Könige gehabt, Allerhöchstwelchem , Adressen uͤberreich—⸗ ten, in denen sie ihre Mißbilligung des von sieben Professoren der Landes-Universität gethanen Schrittes (s. unten) aussprechen und Se. Majestaͤt Ihrer unverbruͤchlichen Treue und Anhaͤnglichkeit ver⸗ sichern. Se. Masestät sollen den Deputationen erwidert haben, Sie hätten niemals Mißtrauen gegen die Stadt und Universi— tat (Göttingen gehegt, und daher aufs tiefste nur bedauern koöͤn— nen, daß einige der dortigen akademischen Lehrer ihre Stellung so sehr hätten verkennen und durch eine zur offentlichen Kunde gekommene Erklarung auf so unangemessene Weise sich gegen bas Patent vom 1. November aussprechen konnen. Am Abend zuvor hatten vie Bürger von Einbeck Sr. Koͤnigl. Masjestat in RNotenkirchen eine solenne Fackel-⸗Musik gebracht.
Die hiestge Zeitung enthalt üachstehendes Schrei— ben aus dem Göttingenschen. „So wenig es auch se meine Sache gewesen ist, in politische Angelegenheiten mich zu mischen und daräber meine Ansicht öffentlich mitzuthei— len, so legt iir doch meine Anhänglichkeit an König und Va— terland bie Pflicht auf, davon in ber durch die Zeitungen ver— hreiteten Protestationsz⸗ Angelegenheit ber Sleben Göttin- genschen Prosessoren eine Ausnahme . machen. Glaub ten bie herren Prosessoren Dahlmann, Albrecht, Jacob und Itzilhenm (hrimm, Gervinus, Ewalb ünd eber die von des Könlgg Masestat in dem Patente vom 1, November o, Y. sur uvls Un gilt ten unh älnherbinblichkeit es Stgats - Grundgesetzes vom Ke, nenten eg ] Mig gutgesprochenen Grande nicht Ihei⸗ len zu können, glaubten sle lin Gegenthell, bie sortddiiernhe
; 1365
Gultigkeit un verhindliche Haft * dess ben ansehmen zu muͤs— sen, und hielten sie sich in ihrem C ewissen an ihren darauf ausgedehnten Dienst-Eid ferner gebunden, so mußten sie dieser ihrer innern Ueberzeugung das ihnen vom Koͤnige verliehene oͤffentliche Lehr-Amt auf der Universitaͤt Göttingen zum Opfer bringen und bei ihrer vorgesetzten Behoͤrde, dem hohen Uni— versitaͤts-Kuratorium in Hannover, um ihre Entlassung aus dem Koͤniglichen Dienste nachsuchen. Was haben aber die sieben Herren Professoren gethan? In einer, vom 18. November d. J. , datirten, an das Universitäts-Kuratorium gerichteten Vorstellung haben sie, um sich, wie sie sagen, vor den Konflikten sicher zu stellen, welche jede nächste Stunde bringen koͤnnte, die Gruͤnde zu entwickeln sich bemuͤht⸗ warum das erwaͤhnte Staats-Grundgesetz nach wie vor fuͤr gul— tig und rechtsverbindlich gehalten werden muͤsse, und warum sie sich durch den von ihnen geleisteten Eid ferner als gebunden betrachteten. Aber des Gesuches um Entlassung aus dem Koͤ— niglichen Dienste ist in gedachter Vorstellung mit keiner Sylbe gedacht worden. Die Vorstellung ist also in der That eine Art von Manifest, welches sieben in Koͤniglichem Dienste stehende Maͤnner gegen ihren Landesherrn und Dienstherrn erlassen ha— ben. Jeder Unbefangene und Unparteiische wird einräumen muͤssen, daß erwahnte, beim Universitäͤts-Kurutorium uͤbergebene Vorstellung einen sprechenden Beweis von einer in der That außerordentlichen Anmaßung enthalte; denn da die Herren Pro— fessoren durch ihre Vorstellung ihre Dienst-Entlassung nicht zu erwirken beabsichtigten, so konnen sie nur in der Ueberzeugung gelebt haben, daß die von ihnen in ihrer Vorstellung voͤllig un— berufener Weise angeführten Gruͤnde von einem solchen Ge— wichte und einer solchen Staͤrke waͤren, daß sie Seine Maje— staͤt den König, sobald sie nur zu Allerhoͤchstdessen Kennt— niß gelangten, bewegen wuͤrden, das nach der sorgfaͤltig— sten und umstaͤndlichsten Untersuchung und Pruͤfung aller Gruͤnde und Verhaltnisse erlassene Patent wieder aufzuhe— ben. — Wahrlich, ein solcher Glaube, eine solche Ueberzeugung kann nur Maͤnneen eigen seyn, welche ihre Ansichten und Mei— nungen immer fuͤr richtiger und besser halten, als die aller übrigen Menschen. Allein die Absicht, welche die sieben Goͤt— tingenschen Professoren bei Abfassung ihrer Vorstellung gehabt haben, ist nicht bloß auf Hervorbringung einer anderen Ueber— zeugung bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gerichtet gewesen, son— dern ungleich weiter gegangen, sobald man annehmen koͤnnte,
im Königreiche, sondern auch im Auslande unmittelbarer oder mittelbarer Weise selbst bewirkt haben. Bei der Verbreitung stellt sich auch der Umstand allerdings als sehr auffallend dar, daß Franzoͤsische Zeitungen von dem Vorhaben der sieben Goͤt— tingenschen Professoren bereits fruͤher unterrichtet gewesen zu seyn scheinen, als selbst noch die Vorstellung bei dem Universi— laͤts-Kuratorium eingegangen ist. Ware die Theilnahme gedachter Professoren an der großen Verbreitung der Vorstellung in recht—⸗ liche Gewißheit gesetzt, so duͤrfte ihre Absicht, die treuen Die— ner Sr. Königl. Majestat aufzuregen, und auf diese Art Unru— hen im Lande zu erregen, wohl keinem erheblichen Zweifel un⸗ terliegen, und die Urheber der Verbreitung wuͤrden die Strafe zu erwarten haben, womit die Gesetze Handlungen dieser Art belegen. Mag es nun fuͤr jetzt mit der Verbreitung der Vorstellung zu⸗ sammenhaͤngen, wie es immer wolle, — woͤruͤber hoffentlich eine anzustellende Untersuchung das erforderliche Licht verbreiten wird, — die Vorstellung kann, meiner innigsten Ueberzeugung nach, keinen Koͤniglichen Diener, welcher mit dem n n, der aus seinen Dienst-Verhaältnissen gegen des Koöͤnigs Majestaͤt entste⸗ henden Verpflichtungen auch nur einigermaßen vertraut ist, in seiner Treue und Ergebenheit gegen seinen rechtmäßigen Landes— herrn wankend machen. Denn der Konig ist sein alleiniger Dienstherr; diesem allein wird der Diensteid geleistet, und folg— lich muß es auch von ihm allein abhaͤngen, ob er dem oͤffentl— chen Diener seinen Diensteid ganz oder zum Theil erlassen, ihn folglich davon entbinden will. Wenn daher des Königs Maje— stat in Allerhoͤchstderen Patente vom J. November d. J. die Koͤnig— lichen Diener von ihrem Diensteide in so weit entbunden haͤ— ben, als derselbe auf das Staats⸗Grundgesetz von 1833 ausge— dehnt war, so haben Allerhoͤchstdieselben offenbar in ihrem voll⸗ sten Rechte gehandelt, wie jeder wird einraͤumen muͤssen, wel— cher mit ähnlichen oͤffentlichen Verhaͤltnissen nicht ganz unbekannt ist. Welche Ansicht haben aber die Herren Professoren in ih— rer Vorstellung von dem Verhaͤltnisse des oͤffentlichen Die— ners zu seinem Koͤnige? Um ihre Ansicht vollstaͤndig ken— nen zu lernen, braucht man nur den Schluß ihrer Vor⸗ stellung zu lesen, welcher nach der mir davon vorliegenden Abschrift, die ich fuͤr echt halten muß, dahin lautet: „Und was wuͤrde Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Eid unserer Treue und Huldigung bedeuten, wenn er von solchen ausginge, die eben erst ihre eidliche Versicherung freventlich verletzt haben?! Also jeder Koͤnigliche Diener, welcher, eingedenk seiner Pflichten gegen des Koͤnigs Majestät, sich von einem Theile seines Diensteides mit Recht entbunden haͤlt, soll fre— ventlich seine beschworne Dienstpflicht verletzt haben! Nein, eine solche Lehre ist, wie ich offen gestehen will, fuͤr mich, der ich meine juristische Ausbildung noch der alten guten Zeit ver— danke, zu stark, und ich muß wahrlich von ganzem Herzen die auf der Universität Göttingen studirende Jugend bedauern, falls ihr die Lehrer des oͤffentlichen Rechts Grundsaͤtze dieser Art vortragen sollten, mit welchen die Staaten nicht bestehen köͤn⸗ nen, und welche fur die kuͤnftigen Staatsdiener eine unversieg— bare Quelle von den unangenehmsten Vorfaͤllen nothwendig werden muͤssen.“
Kassel, 2. Dez. (Kass. Ztg.) In der Staäͤnde⸗Sitzung vom 30. November nahm Herr Eberhard das Wort: Aus oͤf— fentlichen Blattern sey bekannt, daß in Muͤnchen ein Muͤnz— Kongreß zwischen den Königreichen Bayern und Wuͤrttemberg, den Großherzogthümern Baden und Hessen, dem Herzogthum Nassau und der sreien Stadt Frankfurt stattgefunden. Der Kurstagt sey den Verhandlungen fremd geblieben, obgleich fast im dritten Theile des Landes zur Stunde noch der 2461. Fuß eingeführt sey. Nun habe Darmstadt eine Verordnung erlas— sen, wonach die im 25 Fl. Fuß ausgeprägte Scheidemuͤnze der nicht zur Convention gehörigen Staaten im Werthe herab- be— ziehungsweise außer Cours gesetzt werde, was allerdings dem Verkehr mit dem überall angränzenden , seyn müsse. Er trage daher darauf an, die Staats- Regierung. um Aufschluß über die zu treffenden Mittel zu ersuchen. — Dieses wurde beschlossen.
Bremen, J. Dez. Bel dem hiesigen Spanischen Konsu—
late ist von dem Gouvernement in Havang die ofsizielle Nach icht eingegangen, daß die drei Matrosen, welche am Bord des
Spanischen Schisses „Armonta“, Capitain Castaños, von Ha— ang auf hier bestimmt, im April d. J. sich der Meuterei schul—
daß die Urheber der Vorstellung deren Verbreitung nicht nur
König und Herr!
förderung.
daselbst von einem Kriegsgerichte verurtheilt und am 27 am Vord des in Havana liegenden Kriegsschiffes „Sober erschossen worden sind.
dig machten und in Ketten nach Havang zuruͤckgeschickt wur
Dresden, 3.
Dez.
—
festgesetz worden, Es begaben sich daher heute früh gegen h die Mitglieder beider Kammern in die evangelische Hof⸗ Sophien⸗Kirche, um der Predigt zum
11 — 14, hielt und dabei in Betracht zog: „Wie viel die h rige Erfahrung zu bedenken giebt, daß es noch keiner Ges bung gelungen ist, die Laster sinnlicher Rohheit aus der Mitt. Christen zu verbannen.“ — In Folge der Hofmarschall⸗Amte ergangenen Ansage zum Landtags⸗ Absg versammelten sich nach 11 Uhr Vormittags die Staats) ster, so wie die am Hofe vorgestellten Herren vom Hof, J und Militair-Etat, in den Zimmern der Königin. Bes 6 begaben sich die stndischen Abgeordneten in das Kön gk* und zwar in den ersten Saal der Prinzessin Augusta . Hoheit. Zu gleicher Zeit fanden sich, in Folge der ergah Einladung, das diplomatische Corps und die am Koͤnig! vorgestellten Fremden in der zweiten Etage des Koͤnigl. ses ein, und wurden durch den Ceremonienmeister in Thronsaal eingeführt, wo sie seitwaͤrts des Thrones ihre] einnahmen. Nachdem die Abgeordneten in den Thronsag gefuͤhtt worden waren, traten die Praͤsidenten der Kamn deren Stellvertreter, so wie die Secretaire, in die den umgebenden Schranken ein; die Herren aus der ersten Ka rechts, die aus der zweiten Kammer links vom Throne Die uͤbrigen Abgeordneten nahmen, je nachdem sie der oder zweiten Kammer angehoͤrten, rechts oder links auße der Schranken ihre Platze ein. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin ten beschlessen, bei der feierlichen Verabschiedung der Lanz
Versammlung gegenwaͤrtig zu seyn, und Allerhoͤchstdieselbe⸗
gleitet von den Prinzessinsien des Koͤniglichen Hauses, ersch im Thronsaale und nahmen auf der Platz, auf welcher auch Se. Hoheit der hier anwesende zog von Mecklenburg-Schwerin und des Prinzen Albert Kön Hoheit sich einfanden. Kurz darauf erhoben Sich Se. Myjn der Konig, begleitet von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen John und unter dem Vortritt saͤmmtlicher zu dieser Feierlichkeit schienenen Civil, Militair- und Hofbeamnten zum Throne. Nn dem Se. Koͤnigl. Majestaͤt auf seibigem Platz genomnen, gaben sich die Staats-Minister, so wie der Hofstan if d ihnen bestimmten Stellen auf beiden Seiten des Throne, Jie nach richteten Se. Majestaͤt der König vom Throne herch s gende Worte an die versammelten Abgeordneten:
„Meine Herren Stände! Als Ich Sie das letztemal an
Ich die zudersichtliche Hoffnung aut,
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terthanen vor Augen gehabt und treu und fest im Sinne der 6 und der Verfassung gehandelt zu haben, und habe Ich dtn gende Ueberzeugung, daß auch Sie, Meine Herren Stänhmsc gleiches Zeugniß zu geben im Stande sind, so lebe Ich det Mm Zuversicht, daß Gott Unserm redlichen Streben feinen Cas n versagen und die ausgestreute Saat zum fröhlichen Gedtesm gen wird.“
An den Stusen des Thrones stehend, verlas nun e heime Regierungs-Rath Muͤller den Landtags“ Abschi überreichte denselben dem Staats-Minister von Lindenan dessen Haͤnden Se. Majestät der Koͤnig ihn zu empfang ruhte. — Der Praͤsident der 1Isten Kammer hielt nun in men der Staͤnde folgende Gegenrede: ,
„Allerdurchtauchtigster, Größmächtigster König, Allergn Als wir uns das letzte Mal versammth an dieser uns hochwichtigen Stelle, gelobten wir uns selbst, tr tätig zu arbeiten für das Wobl des theuren Vaterlandes um eutgegenzukommen nnserer weisen Staals-Regierung bei def Ist uns dies geglückt — und freudig vernehn dies aus Ew. Königl. Majestät cigenem Munde, — so düm uns der frohen Koffnung hingeben, unsere Pflichten gegen und Vaterland erfüllt, unserem Berufe genügt zu haben.“ mild und wohlwollend ausgesprochenen Gesinnungen, die da Walten unseres Kochverehrten Königs durch wehen, sind uns den Lohn für unsere Mühen, für die lange, oft wohl auch schwen unserm Berufe willig geopferte Zeit. Jedenfalls nimmt unter den der an diesem Landtage an die Stände gelangten Vorlagen d minal Gesetzhuch den ersten Platz ein, und es darf wohl er v den, daß dasselbe nebst dem in dessen Folge umzugestalten den? und Forst-Strafgesetz, an eben dem Landtag, an welchem de die Stände Versammlung gelangte, von dieser als ein vollsie arheiteles Ganze an die hohe Staats Regierung zurückgegeben Doch über alle Theile des gesammten Stagtdiebens verbre
(Sächs. Bl.) Durch Allerhůch än Dekret vom 6. November war der Schluß der bis jetzt in R samkeit gewesenen Staäͤnde-Versammlung auf den heutigen]
Landtagsschlusse beizun
nen, welche der Ober⸗Hofprediger Hör. v. Ammon äber Rome J
vom Koͤnigl. ] mne, böchst schätzbare
dazu errichteten Qn
zeschäfts that Mees . eld thmöet. in cht. fesschert, der Kredit des San des ens? befestigt/ für Kirche und Schule mit Pietät gesorgt, der auf Armee sich beziehende Theil der Gesetzgebung bereitwillig beachtet Handel und Gemerbe nicht vergessen. Eben so entsprachen die de willig den Alltrhöchsten anf Begründung und Vervollfomm— milder 2lastalten gerichteten Absichten, Ein befonders wohl— des Gefühl gewährte es ihnen aber, ihre treue Anhänglichkeit Liebe hei der Beraihung des Haus⸗Kesetzes an deu Tag zu legen, i ersülte sie mit Freude, ibre Anhänglichkeit an ihr ange⸗ as Fürstenhaus auf diese Weise beurfunden zu können. u cs, die materiellen Interessen, die, auf diesein Land— oft in Erwähnung kommend, das
)
J
t Aas ständische Wirken bis— m nicht zu erleichtern schienen, so fanden sich doch, geleitet von
naufrichtigen Sinn für das allgemeine Besie, bad *die Mittel
Ausgleichung. aben Ew. Königl. Majestät in den Höchstselbst
ns gerichteten Worten, sowie in dem Landtags-Abschied uns nur Beweise von Huld und gnädigem Wohlwol— gegeben, so mögen auch UÜllerhöchstdleselben auf das voll fommenste m überzeugt seyn, daß wir, dies dankbar anerkennend, mit Liebe Frene an Ihnen hängen. „Wie erschüttert war nicht das ganze als man den geliebten König im fernen Lande der Kraufhent segehen wußte, wig wahr und groß aber die Freude, Höchst Sie, hier König, bald darauf wieder gläcklich in unserer Mitte zu Diese Beweise trener Liebe, so wie die Hoffnung, daß anch 6 Landtag dem theuern Vaterlande segensresche Früchte bringen ist Ihrem Herzen der schönste Lohn für die Sorgen der Re— 1g. Für uns aber ist der schönste Lohn Ew. König!. Majestät sedenbeit, und von eben dieser Hoffnung, dem Vater fude genützt saben, helebt, kehren wir zurück in die gtwohnten Kreise mit dem
het a keit? Hicfes Lafztags 5 ders glühende Zustand der Pf
ssien Bunsch, Gott erhalte den König und das ganze König Haus!“ Jach Beendigung dieser Rede empfing aus den Händen Majestät der Präsident von Gersdorf den Landtags- Ab— und hierauf erklaͤrte der Staats-Minister von Lindenau amen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs den Landtag fur geschlos⸗ — Die sämmtlichen Stände stimmten alsdann in ein des igs Majestaͤt vom Praͤsidenten der ersten Kammer darge⸗ htes Hoch ein. — Hierauf erhoben Sich Se. Majestaͤt der big und verließen, unter dem Vortritt der Cortége, den bonsaal, worauf auch Ihre Majestaͤt die Koͤnigin in dersel— Begleitung, mit welcher der Eintritt erfolgt war, sich in rhoͤchstihre Gemaͤcher zurückzogen. — Gegen 3 Uhr Rach— ags fand Koͤnigliche Tafel statt, wozu die Minister, die sidenten, Vice⸗Praͤsidenten, Sekretarien und saͤmmtliche Ab⸗ sdͤneten beider Kammer, die Ober-Chargen des Koͤniglichen s, die Königlichen Ministerial-Räthe und die Kommissarien dem Landtage eingeladen waren. Wahrend der Tafel brach, Se. Majestaͤt der Koͤnig die Gesundheit: „Auf das Wohl landes und aller getreuen Staͤnde“ aus, ibelcher sich Ihre ztsät die Königin ünd die höͤchsten Herrschaften anschlossen; af die den hoͤchsten Herrschaften gegenuͤber sitzenden Praͤ— men der beiden Kammern, im Namen sämmtlicher Stände sehs zu erwidern die Ehre hatten.
keipzig, 30. Nov. Aus der so eben von dem Directo— m des statistischen Vereins bekannt gemachten „vergleichen— zusammenstellung der Geborenen, Gestorbenen, getrauten ann und Kommunikanten im Königreiche Sachsen im Jahre zi entlehnen wir folgende Angaben. Die Zahl der Geböor— mtetrug 65,525 (687 weniger, als im Jahle 1835), darun⸗ nb uncheliche (davon in Dresden 94; in Leipzig 242; (hLnnitz 131; in Budissin 43 überhaupt 101
Jahr 1835); — Sag Zwillings-Paare und
16 Contgeborne. Auf die Städte kommen 21
Geburten.
1 17
(igsz mehr, als
f die Staͤdte 16,626,
Die grsßte Sterblichkeit
geringste im Oktober stattgefun—
ahre starben 16,519, vom Ihsten
30, 367. und die
va evölkerung des
nnigr
. „abgesehen von der Ver⸗ eru
Ein⸗ anderung herbeigeführt wird, Individuen angewachsen, und im Vergleich der am 1. Dezember 1833 gezählten Volks menge um 2.37 pCt. iegen seyn. — Die Zahl der Trauungen betrug 15,321 (320 iger als im Jahre 1835). Unter den getrauten Paaren be⸗ den sich 175 gemischter Religion, worunter 71 mit Katholi⸗ Es duͤrfte indeß anzunehmen seyn, daß unter dieser i manche Paare doppelt aufgeführt befinden, da sie oftmal in Kirchen getraut werden. — Die Zahl der Kommunikanten us „7llPos0 Ga, 7oz mehr als im Jahre 1835). Sie uber, ht die Jährige Durchschnitts zahl (1567, 93873) um 4, 596. München, 39. Nov. Das Regierungsblatt enthalt zende Königl. Allerhoͤchste Verordnung, die Eintheilung Königreichs Bayern betreffend: ⸗ . 9. .. von Gottes 6ngden König von Bavern, Pfalzgraf bei ge hn von Bavpern, Franken und in Schwaben : c. 1c. Die nien . hat unter Unserem Scrpter inehrere der edelsten nnn ell sstemme vereinigt, deren Vergangenheit reich an den sten Vorbildern jeder Tugend und jeglichen Ruhmes ist. In sicht, die Erinnerung an ditse erhebende Vergangenheit mit der enger zu verknüpfen, die alten,
irt durch fortlebende Bande . eheiligten Marlen der Uns untergebenen Lande möglichsi f etzustellen, die Eintheilung Unseres Reichs und die Benen. ö einzelnen Haupt-Landesiheile auf die ehrwürdige Grundlage e cht⸗ zurückzuführen, und so die durch alle Zelten ben ihrie t nglichteit Unserer Unterthanen an Thron Und Vaterland, . tsthümlichkeit und das Nationalgefühl zu erhalten und iumer! siu defestigen, haben Wir beschlossen und verordnen, was folgt: e ef as en ger, Bahern bieibt, wie bisher, in acht Kreise ö l, Art. II. Die acht Kreise des Königreichs nehmen fol. 6h usnnungen an;: J. Ober-Bavern, il. Nieder⸗Bavern, III. Pfalz, r hfalt und Regensburg, V. Qber⸗Franfen, VI. Mittel- Fran. 9. Unter- Franken und Aschaff0enburg, VIil. Schwaben und a, Art. III. Der Keeis Ober-Bavern begreift in sich: 1) den . Isar⸗Kreis, mit Ausnahme der Stadt Landshut, Ri nd erich Landshut und Rilsbiburg, welche an deu derber, Bayern übergehen; 2) die Landgerichte Altötting garn g hensen vom dermaligen Unter-Donaukreife; z5 das ö. Wc solstadte vom dermaligen Regenkreise; 3) die Land— 4. 8 ach, Friedberg, Rain und Schrobenbausen vom bis— h ber⸗Donaufreife. Art. IV. Der Kreis Rieder-⸗Bapern um ⸗ 4 den dermaligen Unter-Donaukreis, mit Auznäah: des gerichts Cham, welches an den K ö er Landgerichte Burghausen und f-Bavern übergehen; 2) die Eta e Landshut und Pils Jerichte Abensberg,
fisgericht Zaizkofen vom dermaligen
3) die g, dann das Herr— Art. V. Der Kreis
.
det sich aus dim bit henngtn Rhein reife. der⸗Pfai und Regensburg besteht: Laus dem dermaligen Regenkreise, mit Ausnahme a) des Landgerichts Ingolstadt, welches an den Kreis Ober⸗Bavern, h) der Land⸗Gerichte Abensberg, Kellheim und Pfaffen⸗ berg, dann des Herrschafis-Gerichts Zaizkosen, welche an den Kreis Rieder-Bayern; endlich e) der Land- Gerichte Beilngries, Eichstäͤdt und Kipfenberg, welche an den Kreis Mittelfranken übergehen; 2 aus dent Land-Gerscht Cham vom bisherigen Ünter-Donau-Kreife; 35 aus dem Land- Gerichte Hilpoltstein vom dermaligen Rezat⸗Kreise; 4 aus den Land⸗Gerichten Eschenbach, Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Tirschturenth und Waldsassen vom dermaligen Ober Main ⸗-Kreis. Art Vll. Der Kreis Ober-Franken enthält: 1) den dermaligen Ober—
Art. VI. Der Kreis
Vl Main Kreis, mit Ausnahme der Land-Gerichte Eschenbach, Kemmath, Nenstazt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Waldsassen, welche an den Kreis Ober-Pfalz und Regensburg übergehen; 2) das Land⸗Gericht Lerzogeganrach vom dermaligen Rezat Krelse. Art. VII. Der Kreis Mittel-Franken faßt in sich: II den bisherigen Rezat-Kreis, mit Aus— hab me a) des Landgerichts Herzogenaurach, welches an den Kreis Ober-Franken, b) des Landgerichts Hilpoltftein, welches an den Kreis Obher⸗Pfalz und Regensburg, ) der Landgerichte Monheim, Rördlin— gen und Wemding, dann der Herrschafts-Gerichte Bissingen, Harburg, Mönchsroth, Oettingen und Wallerstein, welche an den Kreis Schwaͤ— ben und Neuburg übergehen; 2 aus den Landgerichten Beilngries, Eichstädt und Kipfenberg vom bisherigen Regeukreise. Art. IX. Der Kreis Unterfranken und Aschaffenburg wird aus dem dermaligen Un— ter-Mainkreise gebildet. Art. X. Der Kreis Schwaben und Neuburg faßt in sich: ) den dermaligen Ober⸗Douaukreis, mit Ansnahme der Landgerichte Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen, welche an den Kreis Ober-VBapera Übergehen; 2) die Landgerichte Monheim, Nörd— ingen And Wemding, dann die Herrschafts-Gerichte Bissingen, Har⸗ burg, Mönchsroth, Settingen und Wallerstein vom dermaligen Rezat⸗ Kreise. Art. XI. Für die' obere Verwaltung wird in jedem Kreise eine Kreis-Regierung, und für die obere Justizpflege ein lppellations⸗ Gericht, wie bisher, bestehen. Die Sitze der Kreis-⸗Regierungen und der Appellations-Gerichte bleiben, so lange Wir nichts anderes verfü— gen, unverändert. Art. XII. Die Vorslände der Kreis⸗Regierungen werden in Zukunst ausschließlich den Titel: „Reglerungs-Präsident“ ühren. Der Titel: „Gtneral-Commissair“ ißt abeschafft. Die Re⸗ ierungs⸗-⸗Präsidenten behalten jedoch ihren bisherigen Rang. Art. XIII. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem ]! Januar 1838 in Wirksamkeit. Unsere Staats-Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzuge beauftragt. München, 20. No—⸗ bember 1837. Ludwig. Freiherr v. Schrenk. T. Wirschinger. Stagtsrath v. Abel. Auf Königl. Alltrhöchsten Befehl, der Gene— ral⸗Secretair: Fr. v. Kobe! l.“
Span ien.
Madrid, 21. Nov. Die Deputirten-Kammer ist noch keinesweges vollzaͤhlig, doch lassen sich die anwesenden Mitglie⸗ der in drei Klassen theilen: 15 Exaltirte, repraͤsentirt durch die Herren Caballero, Isnardi, Sereiz, Gallardo u. s. w.; 2) Ge— maͤßigte, repräsentirt durch den Herzog von Veragua, den Her— zog von Gor, die Herren Riva Herrera und Mendrano; 3 Endlich der tiers-parti, repraͤsentirt durch die Herren Olozaga, Rufino und Carasco. Diese letztere Klasse duͤrfte, allem An— schein nach, die Majoritäͤt in der Kammer haben.
Der Anfuͤhrer des Karlistischen Streif⸗Corps, welches (wie bereits gemeldet) kuͤrzlich vor Aranjuez erschien und einige Rei⸗ sende ausplünderte, ist, wie man jetzt erfahrt, ein beruͤhmter Guerilla Führer des Unabhaͤngigkeits-Krieges, Namens Massena. Vor einiger Zeit zwangen seine Soldaten den Marquis von Alcantarg, ein Lösegeld zu zahlen, obgleich der Sohn deffelben Kammerherr des Don Carlos ist.
. .
— — Lissabon, 18. Nov. Castro Pereira und der Bis— conde von Bobeda sind aus dem Ministerium ausgeschieden. Der Letztere hat sich mit eigenen Haͤnden fuͤr die Ruͤckstaͤnde, die der Staat ihm schuldig war, bezahlt gemacht und ein Glei! ches für seine Freunde und Verwandten gethan. Der Erstere kehrt mit Schmerz in sein Hotel⸗garni zuruck; er hatte minde— stens Baron zu werden gehofft. Sa daͤ Bandeira, der zu Al— lem geschickt zu seyn glaubt, ist von der Marine zu den aus— waͤrtigen Angelegenheiten uͤbergegangen, hat aber naturlich den
ö h 92 r 195. Vorsitz
sit Veinisterrathe beibehalten; jetzt steht der Visconde an seinem Platz, denn er ist taub und kurzsichtig. Der Baron von Bomm, der sich ebenfalls zu Allem geschickt meint, ist Marine-Minister und interimistischer Kriegs Minister gewor⸗ den. Seine Vertheidigung Braganzä's im Jahre 1826, wo er sich von dem Marquls von Chaves uͤberrumveln ließ, und Madeira's, wo er ohne Grund die Flucht ergriff, dann
Ebenen von Feira, dies Alles ist e fuͤr eine Armee, die man, wie
fi Die Farbe des Ministeriums ist
jedoch dieselbe geblieben, nur daß sie etwas matter geworden. nd dies Ministerium will die Poͤbel-Klubs umstuͤrzen, was 'eilich fur Leute von anderen Grundsaͤtzen kein so schwieriges zeschaͤft ware; diese Klubs ihrerseits aber brauen eine vierte rfassung zurecht, die Quintessenz des Portugiesischen Libera⸗ lismus, ie das Land, welches das Ungluͤck gehabt hat,
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womit sie ihnen das Licht zu geben, begluͤcken wollen, sobald es ihnen ge⸗ lungen seyn wird, sich von ihrer Aristokratie, wie sie sich ausdruͤcken, loszumachen. Unterdessen haben die Miguelisten abermals ihr Spiel verfehlt. Rebocho, Brigadier unter Dom Miguel, wollte sich in den beiden Provinzen von Beira festsetzen, wurde aber total geschlagen und mußte sich nach Spanien retten. Quingostas, der in Minho dasselbe Schicksal hatte, mußte seine Schaar auf⸗ loͤen. Die Entfernung Don Alvaro's da Costa, der zur Armee des Don Carlos gehoͤrt, von der Portugiesischen Graͤnze, muß den Miguelistischen Plan zerstoͤren, wenn wirklich ein solcher vorhanden war. Ob die Chartisten schlafen, weiß ich nicht; sie haben ihre Depots in Spanien unter Schwalbach, Leiria, Vasconcellos und Ozorio, und aus den Portugiesischen Nord⸗ Provinzen desertiren fortwaͤhrend Truppen, ohne daß die scharf— sichtige constitutionnelle Polizei zu entdecken vermag, wohin die Reise geht.
Lissabon, 21. Nov. (Times.) Die Debatten uͤber die Umgestaltung der Verfassung nehmen noch taglich die Haupt— Aufmerksamkeit der Cortes Mitglieder in Anspruch. Man glaubt, daß ihre Arbeiten in dieser Sache naͤchste Woche zu Ende seyn, und daß dann, nach Einbringung des Budgets, die Kammer sogleich wird geschlossen werden. Allen Militairs, die an dem letzen Kampfe Theil genommen und zur Vertheidigung der Na— tional Freiheit mitgewirkt haben, ist vom Kongreß eine Dank— sagung votirt worden. Heir Furtado de Mello beantragte noch ein besonderes Dank-Votum an die National-Garde fuͤr ihren unermüdlichen loyalen Eiser in der Bekämpfung der Rebellen, wodurch sie das Land und den constitutionnellen Thron vor den unheilvollen Folgen bewahrt, die der letzte Buͤrger' krieg hatte haben konnen. Auch dies wurde von der Kam— mer einstimmig angenommen. Herr Valentim legte eine Petition vor, worin die Minister um eine Erklärung daruber ersucht wer— den, ob die Regierung noch Geld habe, um die Linien Truppen zu besolden, und, wo nicht, welche legislative Maßregeln nötbig
EFinsicht, als poetischem Geiste. Es ist zu wänsc
chen und Philbellenen die Mittel finde, die *
St. Schuld-Seh.
seyn möchten, umz Niesen wuͤnschenswerthen Zweck zu erreich Das . r n , ich fffgh . ie;
die Flüsse Zaje und Sado würde ain Song ßend ert g 4 Die Minister sollen fest enkschlossen seyn, keine weiter en. Anf ii hen im In- oder Auslande zu kontrahtren und oil Bed ůrfrysse der Nation auf jede Gefahr hin aus den Huͤlssguellen des Lan⸗ des zu bestreiten. Heute ging hier daß unverhuͤrnte Gerncht⸗ daß die in Spanien versammelten Chartistischen Streit krofte un z ter den Baronen Leiria und Setubal uͤber ie Gränze gegan⸗ gen und in Braganza eingeruͤckt seyen; so viel ist gewiß, daß dz Desertion zu ihnen hin täglich zunimmt. Der Gouvchhchr' von Badajoz hat die hiesige Regierung um 140 Mann Kavallerie er⸗ suchen lassen, die ihm helfen sollten, die Karlo⸗Miguelistischen Guerillas zu zersprengen, welche um jene Festung herum reifen und die Provinz Estremadura beunruhigen. Das Gefuch ist bewilligt worden, die Truppen aber sind noch nicht abgegangen. Der Franzoͤsische Gesandte, Herr Bois le Eomte, gab am Sonntage dem bisherigen Minister der auswaͤrtigen Angelegen?t heiten, Herr Castro Pereira, bei Gelegenheit der Resignatien— desselben, ein Diner, zu welchem auch der Belgische Gesandte, Gen c= ral Goblet, eingeladen war, der sich vor einiger Zeit mit Herrn Bois le Comte uͤberworfen hatte, jetzt aber wieder mit ihm aus- gesohnt ist. Lord Howard de Walden wird, dem Vernehmen nach, von dem ihm bewilligten Urlaub zu einer Reise nach England fuͤr jetzt keinen Gebrauch machen. Heute Abend wer— den Ihre Majestaͤten den fremden Gesandten zu Ehren im Pa— laste ein Diner geben.
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Berlin, 5. Dez. Der Herr Ober⸗Praͤsident der Rhein⸗ provinz hat unterm 29. November folgende Bekanntmachung er— lassen: „Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 21. Rov. bringe ich hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß, daß der Herr Dom⸗Dechant hr. Johann Huͤsgen unter dem 27. durch einstimmige Wahl des hochwuͤrdigen Metropolitan-Dom-Kapitels zum Ka— pitular-Verweser des Erzbisthums Koͤln bestellt ist, und diese Wahl heute die Staatsgenehmigung erhalten hat. Koblenz, den 29. November 1837. Der Ober-Praͤsident der Rheinpro— vinz. (gez) von Bodelschwingh.“
Die verwittwete Post-Direktoͤr Schmidt zu Luͤben, im Reg.⸗Bez. Liegnitz, hat der dortigen staͤdtischen Armen-Kasse zur Unterstuͤtzung von zehn Buͤrgerwittwen 2000 Rthlr., der evangelischen Kirche daselbst 260 NRthlr., der Kommunakl-Schul— kasse 200 Rthlr. und der Schule zu Brauchitschdorf gleichfalls 200 Rthlr. testamentarisch ausgesetzt.
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w Den 5. Dezember 1837.
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