terschied an Rang oder Vermögen in diesem Hause seyn moͤge, so waͤ— ren doch alle Mitglieder ohne Unterschied Repraͤsentanten des Vol— kes, und der edle Lord koͤnne von den unteren Klassen noch Manches lernen. Als Prinzip der Untersuchung stellte er auf, daß Nie— mand die Fruͤchte Anderer ärndten duͤrfe, wenn er in Stande sey, fuͤr sich selbst zu arbeiten. Auch zweifelte er nicht, daß man auf der Liste sehr viele vornehme Herren und Damen finden wurde, die ihre Vorfahren aus der Zeit der Plantage— nets und des Koͤnigs Harold herleiteten. Lord Stanley, der hierauf das Wort nahm, aͤußerte seine Verwunderung dar⸗ uber, wie das Blatt sich gewendet habe, indem er die Mi— nister Grundsaͤtze predigen hoͤre, die sie fruͤher selbst verwor— fen. Den Radikalen wuͤnschte er zu ihrem Siege Gluͤck, aber nicht dem Ministerium zu seiner Unterwuͤrsigkeit. Als Mitglied
des Greyschen Kabinets erklärte er sich für uͤberzeugt, daß Graf
Grey sich eher die Hand abhauen lassen, als eine unver— diente Pension bewilligt haben wurde. Insbesondere machte er auf die Gehaäͤssigkeit aufmerksam, mit- welcher man die rei— cheren und dir armeren Klassen einander entgegenzustellen suche, und ferderte das Haus auf, emeritirte Offiziere, Witt— wen und Waisen nicht durch eine solche Untersuchung zu betruͤ⸗ ben. Die Verantwortlichkeit einer sotchen Maßregel wälzte er auf die Minister und ermahnte die Mitglieder, sich vor dem Vorwurf der Unpopularitait nicht zu scheüen, denn die Popu— lgritt, auch im loöͤblichsten Sinne des Wortes, sey nur ein kläglicher Sporn und ein noch klaͤglicherer Leitstern fur den Chr— geiz eines Staats mannes. (Hört, hört! Lord John Russel beantwortete diese Rede in etwas aufgeregtem Ton, und der Kanzler der Schatzkammer resuümicte die Diskussion, worauf (wie gemeldet) das Peelsche Amendement mit einer Majoritàt von 62 Simmen verworfen und der ministerielle Antrag angenommen wurde.
London, 12. Dez. Die Koͤnigin soll einen katholischen 8 ĩ 2 . . . . 6 C.. Edelmann, den Grafen von Fingal, aus einer der aͤltesten Ir— F h f ö 8 . . * landischen Familien, zu einem ihrer Kammerherren ernannt ha 61
7
Die (gestern erwaͤhnte) Koͤnigl. Botschaft an die beiden Parlamentshäuser lautet folgendermaßen: „Victoria Regina. Ihre Majestäͤt erwarten, in Betreff der bereits gesetzlich aus— gesetzten Bewilligung fuüͤr den Hofhalt Ihrer Königl. Heh. der Herzogin von Kent, der vielgeliebten Mutter Ihrer Majestäͤt, vertrauensvoll von dem Eifer und der Loyalität dieses Hauses, daß es bereitwillig zu solchen Maßregein mitwirken werde, welche der Rang und die Stellung Ihrer Königl. Hoh. und ihe näheres Verhältniß zu dem Thron erheischen durften.“ In den politischen Kreisen wird behauptet, daß Lord Dur— ham bald auf seinen Gesandtschafts-Posten nach St. Peters— burg zurückkehren werde. Man wundert sich, daß die, der Morning Ehronicle zufolge, dem Grafen von der Koͤni— gin ertheilht Erlgaubniß zur Annahme des ihm von Sr. Maje— staͤt dent Kaiser von Rußland verliehenen St. Andreas-Ordens och iminet nicht in der Hof⸗-Zeitung angezeigt worden. Die Times behquptet, der Graf sey näch den bestehenden Vor— schristen nicht berechtigt, die Insignien eines fremden Ordens anzunehmen. ; . In einer Kohlenmine unweit Neweastle sind durch ein
Schlagwetter kürzlich wieder 15 Manner und 12 Knaben ge⸗ toͤdtet worden.
Belgie n.
ᷣ Bruͤssel, 12. Dez. In der Sitzung der Repraͤsentanten⸗ 8 6 ger, i. Vammer vom 1Iten d. M. machte Herr de Metz auf einen im
Journal d' Arlon enthaltenen Artikel aufmerksam, nach wel
chem die Großherzogliche Regierung in Luxemburg entschlossen sey, sich in Besitz des Gruͤnenwalder Busches zu setzen und die— sen selbst mit Waffengewalt zu vertheidigen. Der Minister des Innern erklärte, daß es mit der Sache allerdings seine Richtigkeit habe, und daß die Regierung sich auch bereits beeilt hätte, die noͤthigen Reclamationen anzuordnen. Der Minister spraäch die Hoffnung aus, daß der Deutsche Bund auf die letz tern Rücksscht nehmen werde. Die Herren Hoffschm idt und Dumsörtier meinten, man haͤtte nicht bloß zur Biplomatie, sondern auch zu den Waffen seine Zuflucht nehmen sollen, wor— auf der Fingnz⸗Minister entgegnete, daß die Regierung die Würde des . gewiß wahrzunehmen wissen werde.
Deut sichlan d.
Hannover, 15. Dez. Seine Majestaͤt der Koöͤnig haben den Staats und Kriegs⸗Minister, auch Minister der auswäͤr— tigen Angelegenheiten, General Grafen von Alten, seinem wie— derholt ausgesprochenen Wunsche gemaͤß, von den ihm als Mi— nisier der auswärtigen Angelegenheiten obliegenden Geschaͤften enthoben, und die Geschäfte eines Ministers der auswärtigen Angelegenheiten dem Staats- und Kabinets-Minister von Schele übertragen. Das desfallsige Allerhoͤchste Rescript an den Staats— und Kriegs Minister Grafen von Aiten lautet wie folgt:
„Eenst August von Geites Gnaden König von Hanasoer, Kö— niglicher Prin; von Großbritanien und Irland, Herzog von Cum— berland, Herjog zu Braunschweig und Lilneburg c. 1. Unsern wohl— geneingt- und gnädigsten Willen zuvor, Hoch- und Wohlgeborner, Rath, besonders Lieber und lieber Getreuer! In Berüctsichtigung des wiederholt von Euch ausgesprochenen Wunsches, daß Euch durch Enthebung von den Euch als Minisser der auswärtigen Angelegen heiten obliegenden Geschäften in bereits vorgerücktem Alter eine Ge— schäfBs Erleichterung möge zu Theil werden, haben Wir nicht geglaubt, der Wigfahrung Eures desfallsigen bestimmten Antrages läuger An— siand geben zu dürfen. Wie Wir übrigens nicht umbin können, bei dieser Gelegenheit danlbar die ausgezeichneten Dienste anzuerkennen, welche JIor während einer geraumen Reihe von Jahren Uns und Unsern Vorgän⸗ gern an der Regierung mit unwandelbarer Ergebenhrit und dem trenesten Esfer geleisttt habt, so gereicht Uns die angenchme Hosf⸗
näang ju einer oesc⸗ndern Genugthuung, daß durch die Euch zu Theil. gewordene Geschäfts-Ecleichterung Ihr mögtt in den Stand gesetzt
sepn, noch lange Eure nuunermüdete Thäligteit Uns und dem allgem.?
un B st u in dem Euch übrigens ven Uns anvertrauten Geschüftz.· kerise za id en. Wir verbleiben Euch mit wohlgencigt- und gn!‘
digsteni Wilen stetz beigethan. — Hannever, den II. Di zember 1837
Dae nin da dan e, m Ernst Augu st.
G. von Sch ele.“
Se. Koͤnigl. Majestät haben ferner dem Geheimen Rathe und Landorosten von Bar nin Osnabruͤck die nachgesuchte Dienst⸗Entlassung unter Beilegung won Pension und unter An— erkennung der treuen und langjhrigen Dienste desselben, er⸗ theilt, und die dadurch bei den Tanddrostein u Osnabruͤck er— ledigte Stelle eines Landzresten dem bisherigen Justiz-Kanz— lei⸗Direktorn Grafen von Wedel daselbst, verliehen.
Bertchten aus Göttingen zufolge, hatten die sieben Pro— fessoren⸗ welche den bekannten Protest unterzeichnet, nunmehr ihre Vorlesungen geschlossen, 3
Die hlesigen Landes blätter berichten; „Ein bisher we— nig bekanntes Lokalblatt, Os nabruͤcksche Unterhaltungs— Blatter betitelt, welches vorzuͤglich gewerbliche und andere ge⸗
1422
meinnuͤtzige Kenntnisse zu verbreiten suchte, ward vor kurzem gegen den Willen des Redacteurs benutzt, um in einer Beilage einen Artikel zu verbreiten, der, unter dem Scheine, die Vor— theile des Staats-Grundgesetzes im Vergleich mit fruͤherer Zeit hervorzuheben, mehrere handgreifliche Unrichtigkeiten enthielt, und wobei die Absicht des Verfassers, Unzufriedenheit und Miß⸗ trauen zu verbreiten, nicht undeutlich hervorging. Der bis he⸗ rige Redacteur, der bloß aus Liebe zur Sache und in der Hoff⸗ nüng, durch Berbreitung gesunder und loyaler Ideen nuͤtzlich wirken zu koͤnnen, sich der Redaction unterzogen hatte, hat diese demnächst aufgegeben.
Dresden, 13. Dez. In Mähren ist leider die Rinder— pest ausgebrochen. Da sie sich, sicheren Nachrichten zufolge, weiter ausdehnt, so sind hiesigerseits alle moglichen Vorkehrun— gen wider ihre Verbreitung getroffen und an der Boͤhmischen Granze entlang die schärfsten Vorschriften wegen Zuruͤckweisens aller Begenstände, durch welche das Uebel uns zugebracht wer— den koͤnnte, ergangen.
München, 13. Dez. Die schon seit langerer Zeit beste— henden Beschwerden des Publikums über die unrichtige Anwen— dung des Anfässigmachungs‘ Und Verehelichungsgesetzes von Selten der Gemeinden, wobei meistens ohne irgend ein festes System nach bloßer Willkuͤr Und persoͤnlicher Gunst verfahren wird, welches Verfahren auch auf mehrere Personen der Koͤnigl. Hofdienerschast angewendet worden, haben ein so eben bekannt ge⸗ machtes Königl. Reskript an die Regierung des Isarkreises ver— anlaßt, worin das Koͤnigl. Mißfallen uͤber diefe Erschwerung der Verehelichung Königl. Hofdiener ausgedruͤckt wird, von wel— chen man den Nachweis pragmatischer Rechte verlange, was bei mechanischen Leistungen ganz üngeeignet sey, während die Hoffnung auf Penston fuͤr Wittwen und Kinder bei Wohl— verhalten wohl ein sichererer Erwerb sey, als mancher der im Gesetz uͤber Verehelichung fuͤr hinreichend zur Begründung aus⸗ gesprochenen, nachdem bei üͤbelm Verhalten Grundbesitz, Er— werb und Gewerb ebenso wie ein Hofdlenst verloren gehe, die— ser aber sogar noch mehr Sicherheit gewähre, indem derselbe bloß von eigner moralischer Gesinnung, und nicht auch von außern Einflüͤssen abhange, wodurch Guterbesitz, Gewerb und Erwerb so leicht zer ort werden koͤnnen. Die Koͤnigliche Re— gierung des Isarkreises, Kammer des Innern, wird Sorge tragen, daß im Sinne dieser Andeutungen von den Gemeinden und Polizei⸗BVehoͤrden verfahren werde ꝛc. — Man hofft nach diesen sehr bestimmten Königlichen Aeußerungen, daß dieselben auch bei Ansassigmachungsgefuchen anderer Klassen Bayerischer Staate burger von Seiten der Gemeinden angewendet werden mogen, was so sehr im wahren Interesse des Staats und der Moral liegt, um nicht Findel- und Waisenhäuser, Kinderbe— wahr- und Versorgungs⸗-Anstalten mit einer Unzahl unehelicher Kinder bevölkert zu sehen, von denen ein großer Theil die Rechte einer ehelichen Geburt und die Fuͤrsorge ihrer Aeltern wieder erhalten konnte, wenn letztern nach gegebenen Beweisen von Fleiß und Arbeitsamkeit die Verehelichung gestattet wuͤrde. Bekanntlich ist zu Muͤnchen die Zahl der jahrlich unehelich gebornen Kinder eben so groß, als der ehelichen, ein Verhaͤltniß, welches fast in keiner Europaischen Hauptstadt existirt, und daher auf eine sehr unrichtige Anwendung der Verehelichungs-Gesetze schließen laͤßt. .
In Folge der neuen Territorial-Eintheilungen der Kreise stellt sich die Bevölkerung derselben wie nachstehend: Ober— Bayern 61h, 13 Seelen, Nieder⸗Bayern 566, Si Seelen, Pfalz zätz, 2 Seelen, Schwaben 518,6 3 Seelen, Ober⸗Pfalz und BVaireuth 37,255 Seelen, Mütel-Franken 497 367 Seelen, Ober-Franken 461, Sa Seesen, Unter⸗Franken und Aschaffenburg 502, 753 Seelen.
Stuttgart, 12. Dez. (Sddeutsche Bl.) Nachdem am Sten d. M. Se, Hoheit der Herzog Alexander von Wüurt— temberg mit seiner Gemahlin, der Prinzessin Marie, hier ein— getroffen war, um die Prinzessin Sr. Masestaͤt dem Koͤnige, dem erlauchten Haupte seiner Familie, vorzustellen, erblickte man die Prinzessin zuerst nach ihrer Aukunft auf einer Ausfahrt, welche sie, um die Stadt und die naäͤchste Umgebung zu sehen, an der Seite Ihrer. Majestaͤt der Koͤnigin machte. Die Zuͤge ihres Gesichts verrathen den kuͤnstlerischen Geist, und werden durch die Rede angenehm belebt. Man erkennt in ihnen die Abstammung von den Bourbonen zu Neapel und dem Oester— reichischen Kaiserhause. Am ten war Ball bei Hofe. Vor— gestern erschien sie mit der Koͤniglichen Familie in der kleinen Familien Loge des Theaters, wo Robert der Teufel vor gedrängt vollem Hause gegeben wurde. Gestern ward den hohen Gaͤsten ü Ehren ein HofKonzert gegeben, und heute haben sie ihre — ö nach Koburg angetreten, um den Winter in Gotha zuzubringen. Wir sind uͤberzeugt, daß sowohl der Empfang von Seiten des Königlichen Hauses als der Glanz der Hoffeste den Neuvermaͤhlten freundliche Erinnerungen zuruͤcklassen werden.
Seitdem die „Blatter aus Prevorst“ eine Ärt von regel⸗ maͤßig erscheinender Zeitschrift geworden sind, von welcher in zwanglosen Heften von Zeit zu Zeit wieder eine neue Lieferung ausgegeben wird, sinden sich von allen Seiten Mitarbeiter ein, welche ähnliche Stoffe ausbeuten. Ueber die Seherin von Groß— glatthach, welche eine Zeitlang so viel Gerede veranlaßte, ist ein dickes Buch im Umlauf, das einen Kameral-Verwalter zum Verfasser hat. Der Kameral-Verwalter gehoͤrt zu den Gläͤu— bigen und scheint es auch dann geblieben zu seyn, als der nach Stuttgart beorderten „Seherin“, unter aͤrztlicher Beobach⸗ tung der truͤgerische Somnambulismus ausging. Ueber eine andere Somnambule zu Weilheim an der Teck berich⸗ tet eine Schrift, welche bereits die zweite Auflage erlebt hat und allerdings höchst wunderbare und unerhörte Dinge zu er— zaͤhlen weiß. Die Seherin hat namlich nicht nur zwei Feg⸗ feuer und die Hölle — denn es giebt ihr zufolge drei Grade= der Unseligkeit — sondern auch simmtliche Planeten und die
Sonne bereist, woselbst sich, die Seligen befinden, und dabei
unter Andern Goethe als Lehrer im Uranus getroffen. Sokra— tes ist in gleicher Eigenschaft in der Venus, Jung-Stilling im Jupiter angestellt; in der Sonne findet sich eine Lehranstalt für Kinder, welche im Alter von 8 bis 9 Jahren verstorben sind. Man sieht, daß die Richtungen immer confuser werden. Heidelberg, 15. Dez. (Karlsr. Ztg.) Wie auf allen
Deutschen Universitaͤten, so hat sich auch auf unserer Hochschule
die Zahl der Studirenden in den letzten Jahren beträchtlich vermindert. Thatsache benutzen, um durch Geruͤchte im Publikum und in oͤffentlichen Blattern die wissenschaftlichen Leistungen und den BGeist der Studirenden deshalb zu verdaͤchtigen. Die Abnahme der Studentenmasse ist eine allgemeine Erscheinung und hat ih— ren Grund in eigenthüͤmlichen, durch ganz Deutschland greifen⸗ den Verhaͤltnissen. Wie die Verminderung der Zahl der Stu— direnden auf den Deutschen Universitäͤten eine allgemeine ist, so sind auch die Ursachen allgemein dieselben und nicht weit zu
suchen. Der unverhaͤltnißmäßige Zudrang zum Studiren war
Nur Unkenntniß oder Böswilligkeit konnte diese
Departement vorläufig dem Marine— Minister Ullba ü
eine allgemeine Klage; alle Faͤcher sind uͤbersetzt; in dielen len mußten und muͤssen die jungen Maͤnner acht, zehn,
und mehr Jahre bis zur zinstellung warten, und- die! glinzenden Änfangsstellen stehen in keinem Verhaͤltniß mi! dazu erforderlichen Anstrengungen und Ausgaben. Der ) Friede, so wie die Aufhebung der druͤckenden Zoll Vwewh haben Handel, Industrie und Kuͤnste aller Art emporgehe eine Menge von Individuen finden hier Aussicht auf . tiges, oft glänzendes Fortkommen. Die strengeren Enhyrj gen, welche sich auch bei uns im Badischen in den letzten
ren so wohlthaͤtig erwiesen, schrecken unfleißige und llnbefs kraftig ab. So sffnen sich für die Zukunft ieder besset:; sichten; bei fortwährend sich minderndem Zudrang werden tige junge Leute wieder fruher Anstellung sinden, und e und Kirche sichern sich durch strenge Maßregeln gegen um dige und untüchtige Diener. Es ist dermalen der lleßn der Rechts-Kandidaten und derjenigen der Gottes Geli ; so groß, daß sie zehn Jahre und daruͤber bis zur Ansta warten muͤssen. Bleibt jedoch die Zahl der Studirenden,; gegenwärtig, so duͤtsten sich binnen kürze: Frist wieder Aussichten eroͤffnen. ö
— — Frankfurt a. M., 15. Dez. Man hrt hin fast von nichts sprechen, als von der Entwerthung der pen denen nicht in den Staaten der Suüddeutschen Muͤnz⸗ Lonh geschlagenen Sechs- und Dreikeeuʒz erstůcke⸗ denn diese n genheit liegt in der Praxis einem großen Theil des Puhls sehr nahe. Schon seit dem Anfang dieser Woche weigern die hiesigen Handels und sonstigen Geschäsftsleute, die denn ten Scheidemuͤnzen anzunehmen. Natuͤrlich ward dadu gemein der Drang um so staͤrker, ihrer los zu werden, n stand nicht zu vermuthen, daß eine solche Masse von den wertheten Scheide münzen sich hier vorfande, als es wirlli Fall ist. Man weiß nun aber hier gar nicht, wo m entwertheten Gelde hin, denn auch die Geld wechsler wollen damit zu schaffen haben. So erregt diese Muͤnz-Entwer unter den niederen Klassen hier und in der Umgegend ene Unzufriedenheit, und dem Mittelmann, aber noch weit me aͤrmeren Klaͤsse, muß ein so unerwarteter und in ihren ungerechter Verlust in dieser Jahreszeit um so druckenden da Holz und Lebensmittel in hiesiger Gegend sehr theuen tikel geworden. Die Devalvation der halben und vierte nen berührte nur wenig die niederen Stande und deshal⸗ nahm man damals auch von ihnen wenig oder keine & daruͤber. Obgleich nun aber Kurhessen nicht der Ming Muͤnz-Convention beigetreten, so verweigert man in dem) Hanauischen doch auch bereits die Annahme der verschie Herzegl. Saͤchsischen Sechs- und Dreikreuzerstücke.
Die in raschem Gange sich befindende Untersuchung! die, wegen Waagren-Diebstahl, inhaftirten Handlungt h linge und ihre Helfershelfer ist sehr weitlaͤuftig geworden, die jungen Verbrecher nicht an einen, sondern an verschic auswärtige Orte ihre gestohlenen Waaren zum Verkauf um deten und auch hier viele Kunden gehabt haben sollen.“! tuͤrlich trachtet das Gericht, so viel als moͤglich von den stohlenen Waaren wieder in den Besitz der rechtmaͤßigen E
thuͤmer zuruͤckzuführen, und so duͤrften auch viele Kaͤuser g
Waaren in Schaden gerathen. ;
Der Winter hat sich nun in strengerer Weise bei uns gestellt, und die Vollendung vieler in Arbeit begriffenen? bauten ist dadurch unterbrochen worden. So viel man ing jetzt schon vernimmt, wird im naͤchsten Fruͤhjahr die Ban in und außerhalb unserer Stadt noch in staäͤrkerem Mase g chen, denn eine Menge Plaͤtze sind zum Bebauen bereitz kauft und viele andere werden noch angekauft. Auch alf sogenannten Gallusfelde, auf welchem ein neues Stadhz entstehen soll, wird die Zahl der bereits daselbst erbauten nen Häufer nächstes Jahr vermehrt werden. Doch t Uebelstand fuͤr dieses zum Haäͤuseranbau bestimmte Feld en sich darauf die Gasfahrik und das Pulver-Magazin bt
Letzteres soll und muß allerdings entfernt werden, wen
Taunus⸗-Eisenbahn, wie es im Plane lag, das Gallusseld! schneiden soll, was uͤbrigens aber auch noch nicht ausgn ist. Wie man wissen will, so stehen die Hemmnisse gehn Ausfuͤhrung der Taunus-Eisenbahn auf dem Punkte, sch zugleichen, was auch bei dem nachbarfreundlichen Entgegen men der bei dieser Unternehmung betheiligten Regierunn erwarten ist. Fuͤr den Handel in den Eisenbahn? Artitz aber das großere Publikum wenig Sympathie wehr, um die Spekulanten ex pßrofesso befassen sich noch damit.
ö,
Rom, 2. Dez. Der Paͤpstliche General-Konsul de nischen Inseln, Ritter Moretti, ist aus Corfu hier eingen um einige, schon seit langerer Zeit bestehende streitige h genheiten der kaiholischen Bevölkerung jener Inseln m Kirche in Ordnung zu bringen.
Man spricht viel von einer Promotion neuer Kitz da so viele durch den Tod abgerufen wurden. Wie en werden mehrere Praͤlaten als Kandidaten zu dieser Wh zeichnet, doch duͤrfte vor nächstem Februar kein Konsst gehalten werden, worin eine solche Ernennung erfolgen n
Spanien.
Madrid, J. Dez. (Allg. Ztg.) Die Zeitungen g ten fast nichts Anderes, als Anzeigen von aufgefangenen und den frechsten Rzuber-Anfallen. Binnen acht Tagen die Diligence von Aranjuez zweimal ganz in der Niheß Stadt, wo Truppen stehen, angefallen und die Reisendg
geschleppt, um Löͤsegeld von ihnen zu erpressen. In der M
wurde ein reicher hiesiger Kaufttgnn, Verwandter Ma bal's, mit anderen Reisenden fortgeschleppt; die Räuber s ten 8060 Piaster fuͤr ihn; als sie das Geld erhielten, ig lillos nicht nur jenen Kaufmann, sondern auch den ehll ger erschießen. Mehrere Morgen wurden den nach A kommenden Bauern an der Bruͤcke von Segovig von hi neten Räubern die Pferde weggenommen, und Niemann, es, sich allein auf eine Viertelstunde von der Stadt zu nen. Eben so unangenehm ist es, einen Schritt aus din
zu thun, weil der Fremde von den Betilern segleich!
und schaarenweise verfolgt wird. Bisher erhielten die sen ihr Brod in den Kloͤstern; seit deten Aufhebung elf sie es auf der Straße; aus diefen Bettlern werden Dicht aus den Dieben Räuber unter dem Namen Karlisten. 2. unser Zustand; Auflösung aller politischen, buͤrgerlichen, ses religiösen Verhäͤltnisse. z Das Ministerium ist noch unverändert, nur ist 84 nister des Innern, Perez, seine Enitlassung bewilligt, 6 * worden. Es scheint, daß Herr Pio Pita abermals in tt nisterium, und vielleicht gar an dessen Spitze treten wön
kmuthe, daß die Franzoͤsische Botschaft ihn unterstuͤtzt; auch err Villiers, sonst nicht sein Freund, bemuͤht sich jetzt sehr um n, weil Herr Pita sich wegen seines Benehmens als Finanz⸗ Ainister mit dern Hefe gut steht, und auf der anderen Seite, zwanzigiähr iger. Verschwöͤrer, noch viele Verbindungen mit men Gesellschaften und den Revolutionairs hat. Abermals seltsamer Zustand! Der Ex-Deputirte Cabrera de Nevares, ein altirter von 1823, ist zum Gefe politico der Provinz Madrid nannt worden, demnach scheint dem General⸗Capitain Quiroga ue Entlassung bevorzustehen. Ich vermuthe, daß der bisherige pnmandant von Burgos, Don Laureano Sanz, der hierher beru⸗ ö ist, ihn ersetzen soll. Die Regierung hat den Herrn Campu— no von seinem Posten in Paris abberufen, und dagegen den Mar⸗ s von Espejg zum Gesandten am Hofe der Tullerieen er— unt. Der Marquis ist General und Senator, und zeichnete h schon in der Proceres Kammer durch seine Opposition ge⸗ 6 das Ministerium Mendizabal aus; vor kurzem war er in is, wo man jetzt einen militairischen Gesandten fuͤr noͤthig l, Indessen wird der Marquis nicht eher dorthin abgehen, bis die Regierung die noͤthigen Geldmittel zu seiner Ein— hung ausfindig macht. Herr Campuzano fuͤhrt also die Ge⸗ siste noch und soll auch später dem Beispiele feiner Vorgaͤn⸗ , Frias und Alava, folgen wollen, nämlich in Paris zu szen. Vorlaͤufig steht er mit seinem alten Freunde Bardaji feinem gespannten Fuß, und hat den bekannten Herrn Mar— mmi hierher geschickt, um die Minister mit dem Verspreche: her Anleihe und den Englischen Gesandten mit dem Ver, chen eines Handels-Vertrages zu koͤdern. Andere behaup—
dagegen. Herr Marliani' fuͤhre Absichten ganz anderer sͤtur im Schilde, mit denen vielleicht das Eintreffen ande— Emissaire von Paris in Verbindung steht. Einer dersel⸗ s, der in den hiesigen geheimen Gesellschasten viel gilt, ver⸗ herte mir gestern, kuͤnftige Woche werde der große Coup zen die Retograden ausgeführt werden. Wir werden sehen! lan erwartet hier den Ex-General Cordova, der ein weites bd fur seine Plane sinden wird; denn jetzt ist er weder Se— sior, nech Deputirter, noch General; er muß sich alse erst zu za machen. Ueber die Wahlen von Madrid ist noch immer chts entschieden, und der Spanische Demosthenes erstickt vor zuth, weil er, von dem Senat ausgeschlossen, seine Reden gen den Franzoöͤsischen Philipp nicht anbringen kann, wozu sch die Verhandlungen uͤber die Adresse eine gute Gelegenheit geben hätten. Der Entwurf dieser Adresse wurde heute im senat verlesen. Die Wahl⸗Kommifssioen hatte bei den Deputir⸗ darauf angetragen, in allen Bezicken von Madrid die Wah⸗ ju wiederholen, und dabei die Wahler, welche bei der ersten öh nicht hatten zugelassen werden sollen, auszuschließen, nahm fm diesen Antrag zuruck, und nun wird man den des Heren hucho, namlich die Wahlen in Madrid vollstaͤndig zu wieder— len, diskutiren. In demselben Sinne machte heute im Se— nt die Vollmachten-Kommission einen Antrag.
Nadrid, 3. Dez. In der gestrigen Sitzung der Depu— ftan Kammer richtete der Graf de las Navas einige Fragen die Minister in Bezug auf die angeblich von dem Türiner— uabinet dem Don Carlos gewährte Unterstuͤtzung. Der Kriegs— inter erwiderte, daß ihm, so lange er sich im Kabinet be— sde, nicht bekannt geworden sey, daß die Karlisten von Genug n, erhalten hatten; auch befänden sich, um dies hindern, Spanische Schiffe an der Genuesischen Kuͤste.
p ort ug al Lissabon, 17. Nov. (Allg. Ztg.) Obgleich durch eine entlich Aufforderung des Herrn A. v. Humboldt von neuem f den merkwardigen Sternschnuppenfall der ersten Halfte des onats November aufmerksam gemacht und aufgefordert, zu gruͤnden, ob derselbe mit den Erscheinungen des tellurischen agnetismus in bemerkbarem Zusammenhange stehe, hatte man t, aus Mangel an den noͤthigen Apparaten, keine magnetischen
eohachtungen anstellen koͤnnen. Doch wird diesem Mangel bald
geholfen werden, da sich der Koͤnig Don Fernando sehr dafuͤr in— essit. Oberst v. Eschwege, welcher zu den Beobachtungen auch ei— nhiesigen Astronomen aufgefordert, verwendete mit diesem meh⸗ re Nächte dazu, um auf den Sternschnuppenfall aufmerksam zu n Beide bemerkten wahrend der drei Nächte vom 13. bis zum „Nov. auch nicht einen einzigen Sternschnuppenfall, dagegen in Nacht vom 13. auf den 45. ein ziemlich starkes Nordlicht von ab huhr Abends bis gegen Mitternacht, wahrend die Temperatur 1Amosphare von 16177, bis zu 140 (Cent. M fiel. In der folgen⸗ n Nacht sahen sie ein noch weit stärkeres Nordlicht, welches die inße noͤrdliche Hemisphaͤre einnahm, bis zum Zenith sich erstreckte dtiefer am noͤrdlich en Horizont einem Feuer glich (ohne Strah⸗ ngen), dessen Intensitaͤt nach Osten, Westen und Suden nach nach schwacher wurde. Gegen 9 Uhr wurde es zuerst be— ett, und zu bedauern war daß sich der Himmel um 11 Uhr, die Feuerroͤthe am staͤrksten erschien, ganz mit dicken Wol— n bedeckte, die mit großer Geschwindigkeit von Norden nach lden zogen. Zwischen den anfanglich sich oft zertheilenden Wel— n lam das Phänomen immer wieder zum Vorschein, allein da dlich der Himmel sich ganz bedeckte, und kleine Sprengregen fie⸗ ne so glaubte man, die weiteren Beobachtungen aufgeben zu issen. Erst gegen 5 Uhr Morgens begab sich v. Eschwege wie— r ans Fenster, um sich nach dem Wetter umzuschauen; der immel hatte sich wieder aufgeklärt, die Sterne funkelten in zler Pracht, und das Nordlicht stand noch immer am Him— ll, jedoch mit weit schwaͤcherer Roͤthung, die sich mit dem her rüäckenden Tage verzog und noch lange vor Sonnenauf— 4 gaͤnzlich verschwunden war. Die Temperatur war bis äs C. gefallen izr E. — jo, R.). Am l5ten war die sttlere Temperatur stuͤndlicher Beobachtungen — 14,8 C., der chte Stand des Thermometers in den Mittagsstunden von bis ] Uhr 17/9 C., der niedrigste 119 C. — Es duͤrfte h nicht am unrechten Orte seyn, hier zu bemerken, daß h jahren schon sich in ganz Portugal Niemand mir sneter? allen Beobachtungen abgiebt, aus denen man ein Re— h ziehen könnte. Früher beschäftigte sich damit mehrere ( g lang der QOberst Franzini, aber auch seine Beobachtun⸗ fr en nur bruch stuckweise bekannt. Bei allen offentlichen . ten des Unterrichts mangelt es an den gehsrigen Instru— en, selvst die der Akademie der Wissenschaften sind in e zraurigsten Verfassung, alle schadhaft, fo daß nicht einmal rometer mehr existirt, der noch gebraucht werden koͤnnte.
(
n Ba serschiedentlich ist darauf angetragen worden, den großen As-
watnnitgugltzher physikalischer Instrumente ausbessern zu las⸗ kn das Gouvernement beauftragte auch den einzigen hier tzen m deschtckten Mechanikus Warques, es ins Werk zu 6h . 6 dieser, der eine gute Besoldung vom Staate be— zahlt ö. dem überdies, noch alle seine Gehuͤlfen vom Staate eh nf erden, entschuldigt sich damit, daß inan ihn und seine
en nun auch seit langer Zeit nicht bezahlt habe, er folg—
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lich nichts fuͤr seine Werkstatt mehr anschaffen koͤnne, um seine Arbeiten zu betreiben. Auf diese Art geht hier Alles den Krebsgang, Kuͤnste und Wissenschaften werden vernachlaͤssigt, und selbst mit dem besten Willen kann man nicht vorwärts schreiten, da es immer am Besten, d. h. am Gelde fehlt; denn umsonst will hier Niemand arbeiten, und mit der Liebe zu den Wissenschaften steht es hier so erbaͤrmlich, daß ihnen zu Gefal⸗ len Nieman) seine Zeit, viel weniger sein Geld opfern will.
Lissabon, 35. Dez. In dem von den Portugiesi en Tortes angenommenen Stagts⸗Grund⸗Gesetze 36. ö . j folgendermaßen: „Der Titel des Königs ist König von Por— tugal und der Algarben, der beiden Meere diesseits und jenseits Afrika, Herr von Guinea und der Eroberungen, der Schiff⸗ fahrt und des Handels in Aethiopien, Arabien, Persien und Indien.“ Der Köͤnig erhaͤlt, wie fruͤher, den Titel Allergetreuste Majestat. In einem der folgenden Paragraphen wird der Eid des Köͤnigs bei der Thronbesteigung folgendermaßen bestimmt: Ich schwoͤre, die Röͤmisch⸗katholische apostolische Religion und die Integrität des Königreichs aufrecht erhalten, die politische Constitutien des Portuglesischen Volks und die Gesetze des Koͤ⸗ nigreichs beobachten und beobachten lassen und zum alleinigen Besten des Volkes wirken zu wollen.“
Die Tabackspächter haben gegen die projektirte Tabacks— steuer protestirt, und die Behörden erklaren, die Grundsteuer oder den Zehnten auf dem platten Lande nicht ohne Lebensge⸗ sahr einsammeln zu können. Mehrere Kapitalisten sollen sich indeß erbeten haben, die ausstehenden Zehnten fuͤr 2660 Contos
an sich zu kaufen. 2282 Ein Wechsel von 14h00 Pfd. Sterk, den der Portugie⸗
sische Finanz Agent in Lon on auf den hiestgen Schatz gezogen, ist mit Protest zuruͤckgewiesen worden. — Die Post Lon Pöeto nach Lissabon ist zwischen Condeira
und Coimbra beraußt worden.
f rk a.
Bon a4, 18. Not (Allg Ztg. Die Expeditionen folgen sich in dielem Lande ohne Unterbrechung. Kaum ist Konstan⸗ tine mit Sturm genonimen, so geht schon wieder von einer neuen Unternehmung die Rede. Die Besetzung des Staͤdtchens Stora, eines kleinen Seehgfens zwischen Bong und Bugia ist jetzt das Tagesgespraͤch. Will man Konstantine behalten, so ist der Besitz Stora's eine Nothwendigkeit, denn zwischen beiden ist die Enifernung nur 26 Stunden, während dieselbe von hier nach Konstantine fast das Doppelte betraͤgt. Eine alte roͤmische Straße führt von Stora in direkter Linie durch die Gebirgs— thaäler nach Konstantine. General Valle hat von dem Kriegs⸗ Minister die Besetzung jenes kleinen Seehafens verlangt, und man zweifelt nicht an der Einwilligung von Paris, sobald die Franzoͤsische Regierung ernstlich entschiossen ist, die Haupt⸗ stadt der Provinz besetzt zu halten. Ueberdies ist es jetzt Zeit, an die Occupation Belida's zu denken, welches nach dem Vertrage mit Abdel-Kader zu dem Franzoͤsischen Gebiete ge— hort. Die Truppen, welche der General Danrämont im Juli nach Belida sandte, um dort als Garnison zu bleiben, wurden von Kabylen mit Flintenschuͤssen empfangen und ge— noͤthigt, zuruͤckzukehren. Der Gouverneur schrieb deshalb an den Emir, welcher rversprach, die Provinz Titteri bald in eigener Person zu besuchen, und überall die Ordnung herzu— stellen. Belida' s Vesetung durch friedliche Uebereinkunft oder durch Waffengewalt sollte gleich nach Danrémont's Ruͤckkehr von Konstantine stattfinden. — Horace Vernet ist mit dem vorletzten Dampfschiffe hier angekommen. Bekanntlich soll diefer Kuͤnstler die Eistürmung Konstintine's malen, und deshalb auf den Schau⸗ platz selbst sich begeben. Indessen geht wahrscheinlich vor eini⸗ gen Monaten kein Truppen-Detaschement nach Konstantine ab. Vernet beschaͤftigt sich inzwischen, die Portraits der vorzuͤglich— sten Offiziere, welche die Bresche erstiegen, aufzunehmen; dar⸗ unter befinden sich Oberst Lamoriciere, Vberst Lieutenant Beau— fort, Capitain Levaillant ꝛc. Letzterer, der juͤngste Sohn des beruͤhmten Reisenden, kommandirt jetzt provisorisch das Ba⸗ taillon der Zuaven. Gewiß haben alle Fremden, welche Algier besuchten, von dem Capitain Levaillant sprechen gehoͤrt, dem kühnsten Jager, dem ritterlichsten Manne der Franzoͤsisch-Afri⸗ kanischen Armee. Derselbe geht mit seiner Flinte allein bis in das Land der Hadjuten, um den Eber und die Hyäne zu jagen. Bei der Erstuͤrmung Konstantine's toͤdtete derselbe sechs Kabylen mit eigener Hand, und obwohl seit sieben Jahren bei allen Expeditionen an der Spitze der Axantgarde, hat er doch noch niemals eine Wunde erhalten. — Nach den neuesten Nachrich⸗ ten aus Algier tritt die Cholera dort sehr verheerend auf. Dennoch ist man hier gensthigt, mit dem heute obgehenden Dampfschiffe „Sphinx“ 150 Kranke nach Algier zu senden, . die hiesigen Spitäler die Zahl der Kranken nicht mehr assen.
8 nl g n d.
Berlin, 18. Dez. Das im heute ausgegebenen 22sten Stuͤcke der Gesetz⸗ Sammlung enthaltene Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung lautet wörtlich also:
Wir Friedrich Wilhelu, von Gottes Gnaden König von Preu— en e., L.
Damit dem Eigenthum an den Werken der Wissenschaft und Kunst der erforderliche Schutz gegen Nachdruck und Nachbildung ge⸗ sichert werde, haben Wir Uns bewogen gefunden, die darüber . henden Gesetze einer Abänderung und Ergänzung zu unterwerfen, und verordnen demuach auf den Autrag Unseres Staats-Ministeriums und nach erfordertem Gutachten Unseres Siaatsraths, für den gan⸗ zen Umfang Unserer Monarchie, was folgt.
§. 1. Das Recht, eine bereits herausgegebene Schrift, ganz oder lheiliwweise von neuem abdrucken eder auf irgend cinem mechanischen Wege vervielfältigen zu lassen, stebt nur dem Autor derselben oder denjenigen Mu, welche ihre Befugnig dazu von ihm berlciten.
S 2. Jede solche neue Vervielfältigung, wenn sie obne Geneh⸗ migung des dazu ausschließlich Berechtigten (5. 1) geschieht, heißt Nachdruck, und ist verboten.
§. 3. Dem Nachdruck wird gleich geachtet, und ist daher eben— falls verboten, der ohne Genehmigung des Autors eder seiner Rechts⸗ nachfolger bewirkte Abdruck
a) von Manustkripten aller Art
b) ven nachgeschriebenen Predigten und mündlichen Lehrvorträgen,
gleicheiel, ob dieselben unter dem wahren Namen des Autors
heransgegeben werden oder nicht. Dieser Genchmigung bedarf auch der rechtmäßige Besitzer eines Ma—⸗ nusktipts eder einer Abschrift desselben (litt. a.), ungleichen nachge⸗ schriebener Predigten oder Lehrrorträge (litt b.).
§. . Als Rachdenck ist nicht aujuseben
I) das mörtliche Anfähren cin elner Stellen eines bereits gedruck⸗
ten Werkes;
2) die Aufnahme (i njelner Ausätze, Gedichte u. s. w. in kritische
. litt rat: hisiorisch Werke und in Sammlungen zum Schul— rauche; 16. . r , . bereits gedruckter Werke.
Ausnahmsweise sind jedech Ücbersetzungen in f * dem Nachdrucke gleich zu achten: setung . .
a) Wenn von einem Werke, welches der Verfasser in einer todten
Sprache bekannt gemacht hat, ohne seine Genehmigung eine
Deutsche Uebersetzung herausgegeben wird. ̃
b) Wenn der Perfasser eines Buches solches gleichjeilig in ver⸗
schiedenen lebenden Sprachen bat erschtinen? lasst n, und, ohne
seine Genehmigung eine neue lUlebersetzung des Werkes in eine der. Sprachen veranstaltet wird, in welchen es ursprünglich er⸗
6 ist. Hat der Perfasser auf dem Fiteloiarte der ersten
usgabe bekannt gemacht. daß er eine lülebersetzung, und in wel⸗ cher Sprache, herausgeben wolle, so soll diese Uebersetzung, wenn sie innerhalb zweier Jabre nach dem Erscheinen des Ori⸗ ginals erfolgt, als mit deim Original gleichjeitig erschienen be. handelt werden.
S. 3. Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Rachdruck und diesem gleichgesteilte Handlungen (6§. 2 und 3) soll dem Auor e,, ,,. Predigt oder Vorlesung während seines Lebens zu⸗ ommen.
S. 6. Auch die Erben des Autors sollen denselben Schutz noch . Jahre lang nach dem Tode ihres Erblassers genteßen, ohne Unterschied, ob während seines Lebens ein Abdrück bereits erfchienen ist oder nicht. Nach Ablauf dieser dreißig Jahre hört der Schutz die⸗ ses Gesetzes auf. .
F. 7. Insofern von dem eigentlichen Nachdruck die Rede ist (SS. 1. und 2. setzt die in den 53. 5. und 6. vorgeschriebene Dauer des Schutzes voraus, daß der wahre Rame des Verfassers auf dem Titelblaite oder unter der Zueignung oder Vorrede angegeben ist. Eine Schrift, die entweder unter einem anderen, als dem wahren Namen des Verfassers erschienen oder bei welcher gar fejn Berfasser Giannt ist, soll funfzehn Jahre lang, von der ersten Herausgabe der— clben an gerechnet, gegen den Rachdruck geschützt seyn, und zu Wahr⸗ nehmung des Rechis auf diesen 3 der Verleger an die Sielle des unbekannten Rerfassers treten. Wird innerha mb dieser funfzebn Jahre der wahre Rame des Verfassers von jhm selbst oder von seinen Erben vermittelst eines neuen Abdruckes, oder eines neuen Tiselblat⸗ tes für die vorräthigen Exemplare bekannt gemacht, so wird dadurch dem Werke der Anspruch auf die in den §§5. 5. und ö, bestimmte Dauer des Schutzes erworben.
&. 8. Akademien, Universitäten, öffentliche Unterrichts Clnstalten, gelchrte und andere erlaubte Gesellschaften genießen das ausschtieken de . ur neuen Herausgabe ihrer Werke dreißig Jahre lang. Diese Frist if
a) hei Werken die in einem oder mehreren Bänden eine einzige
Aufgabe behandeln, und mithin als in sich jzusammenhängend betrachtet werden können, zu denen namentlich auch die lexila⸗ lischen zu zählen sind, von dem Zeitpunfie ihrer Vollendung an,
b) bei Werken aber, die nur als fortlaufende Sammlun sen von
Aufsätzen und Abhandlungen über verschiFe dene Gegenstände der gelehrten Forschung anjzusehen sind, von dem Eischeinen cines seden Bandes an zu rechnen.
Veranstalten jedoch die Verfasser besondere Ausgaben selcher Auf⸗ sätze und Abhandlungen, so kommen ihnen die Bestimmungen der §§5. 5. und S. zu statien.
§. 95. Das ausschließende. Recht zur Veröffentlichung und Ver— breitung von Schriften, welches dem Auter und dessen Erben zust ht,
kann von diesen gan; eder iheilweise durch eine hierauf gerichtele Ver— einbarung auf Andere übertragen werden.
S. 10. Wer das, den Autoren, ihren Erben oder Rechlsnachfol— gern zustehende, ausschließend: Recht dadurch beeinträchtigt; daß er obne deren Genchmigang von demselben Gebrauch macht, ist den Beeinträchtigten voll ständig zu entschädigen verpflichtet nud bat, außer der Consiscatjon der noch vorräihigen Exemplare, eine Geldbuße ven funfzig bis iausend Thalern verwirkt.
F. II. War das Werk von den Berechtigten bercits heran agege⸗ ben, so ist der Betrag der Entschädigung nach Beschaffenhcit der Um— stände auf eine dem Berfaufswerthe von funfjtg bis tausend Exim— plaren der rechtmäßigen Ausgabe gleichkeimnmende Summe rich teylich zu bestimmen, insefern der Berechtigte nicht einen höheren Schaden nachzuweisen vermag.
5. 12. Die konsiszirten Exemplare der unrechtmäßigen Ausgabe sollen vernichtet oder dem Beschädigten auf sein Verlangen überlassen werden. Im letzten Falle muß ssch jedech der Beschädigie die ron dem Verurihbeilten auf diese Exemplare verwendeten Auslagen auf die Enischädigung anrechnen lassen.
§. 13. Wer widerrechilich vervielsältigte Werke wissentlich zum Verkauf hält, ist dem Beeinträchtigien, imtt dem unbefugten Vervi.l— fältiger solidarisch zur Entschädigung verpflichtet, und bat, außer der Lonfiscatien, eine nach Vorschtift des §. 10 zu bestimmende Geld— buße verwirkt.
§. 14. Das Vergehen des Rachdrucks ist vollendet, wenn Erem⸗ plare eines Buches vorgesunden werden, welche den gegenwä ligen Vorschriften zuwider angefertigt worden find. 32
§. 15 Die gerichtliche Untersuchung der in den D , d, , bhri⸗ eichneten Vergeben ist nicht von Amtswegen, sendern nür auf den ntrag der Verletzten einzuleiten. Will der Verleger der Schrift den
Antrag nicht machen, so kann dieses von dem Autor oder dessen Er— ben gescheben, insofern dieselben noch ein von dem Verleger unab— hängiges Interesse haben.
F. 16. Rach einmal erfolgter Einleitung der lliatersuchung kann die Zurücknahme des Antrages zwar in Bejiebung auf die Entschä— digung statifinden, nicht aber in Beziehung auf die Censiecatien und Geldbuße.
Kl. Scheint es dem Richter zweifelhaft, ob eine Druckschrift als Nachdruck oder unerlaubter Abornck zu betrachten, oder wind der Betrag der Entschäbkigung bestritten, so hat der Richter das Guià— achten eines aus Sachverständigen gebildeten Vereins einzuholen. Die Bildung eines oder mehrerer solcher Vereine, die vorzüglich aus geachteten Schriftstellern und Buchhändlern bestehen ollen, blc,bt iner besenderen, von Unserem Staats-Ministerium zu erlassenden Instruction vorbehalten.
F. 18. Was vorstebend in den S§. j, 2, 5y bis 17 über das aus— schließende Recht zur Vervielfältigung von Schristen verordnei ist, sindet auch Anwendung auf geographische, tepographische, nainrwis⸗ senschaftliche, architestonische und ähnliche Zeichnungen und Abbil— dungen, welche nach ihrem Hauptjwecke nicht als Kunstwerke (8. 21.) zu betrachten sind.
K. 19. Dieselben Vorschriften gelten hinsichtlich der ausschließen—⸗ den Befugniß zur Vervielfältigung musifalischer Compositionen.
§. 20. Einem verbotenen Nachdruck ist gleich zu achten, wenn Jemand von musifalischen Compesttjouen Auszüge, Arran zements für einzelne Instrumente, oder sonstige Bearbeitüngen, die nicht als tigenthümliche Compesitionen ketrachiet werden können, chne Geneh⸗ migung des Berfassers herausgiebt.
F. 21. Die Vervielfältigung ron Zeichnungen eder Gemälden durch Kupferstich, Stahlstich, Helzschnitt, Lithographie, Farbendinck, Uebertragung n. s. w. ist verboten, wenn sie ohne Genehmigung des Urhebers des Original-Kunstwerks eder seiner Rechtsnachfolger be— wirkt wird.
§. 22. Unter gleicher Bedingung ist die Vervielfältigung von Skulpturen aller Art durch Abgüffe, Äbformungen n. s w. verboten.
F 23. Hinsichtlich dieser Verbofe, 8. 21 und 22, macht es fei— nen Ulnterschied, ob die Nachbildung in einer anderen Größe, als das nachgebildete Werk, oder auch mit anderen Abweichungen von dem— selben vorgenommen werden ist; es seven denn die Veränderungen so überwiegend, daß die Arbeft nicht als eine bloße Nachbildung, sendern als ein eigenthümliches Kunstwerk betrachtet werden künnte!
S. 2. Als cine verbotene Nachbildugzg ist es nicht zu betrach— ten, wenn ein Kunstwerk, das durch die Malerei oder eine der zeich⸗ nenden Künste betvorgebracht worden ist; imittelst der plastischen Kunst, oder umgekehrt, dargestellt wird.“
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