1838 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bei Hofe, in den Comptoirs und in den Laͤden einen Namen geschaffen, und veranlaßt haben, daß man ihm vielleicht noch mehr witzige Einfaͤlle zugeschrieben hat, als deren aus seinem Munde wirklich hervorgegangen sind. Der Fuͤrst von Talleyrand hat die Versammlung vielleicht noch weit mehr durch die Art seines Vortrages als durch seine Rede selbst in Erstau⸗ nen gesetzt. Die Brillen sind im Instiiute fast allgemein; aber die Augen des Fuͤrsten, obgleich sie sich im Februar 1751 zum Erstenmale geoͤffnet haben, beduͤrfen jenes Huͤlfsmittels noch nicht, welches so vielen unserer Gelehrten, die das 19gte Jahr— hundert hat zur Welt kommen sehen, unentbehrlich ist. Deine tin me ist fest, sicher und deutlich. Alles, was er sagte und las, wurde in allen Theilen des Saales vernommen. Auch brachte Herr von Talleyrand einen Eindruck hervor, der ihm schmeichelhast seyn muß, wenn er uͤberhaupt noch nach seinen großen Erfolgen in der Sphäre des höͤhern politischen Lebens suͤr etwas der Art empfänglich seyn kann. Nach Beendigung seiner Rede (aus der wir uns einen Auszug vorbehalten, indem die heute hier eingegangenen Franzssischen Zeitun gen nur sehr unvollkommene Bruchstuͤcke mittheilen) erhob sich der 2 Herr Droz, und dankte dem Fuͤrsten mit ge—⸗ raͤhrter Stimme fuͤr den Eifer, den er bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt habe, und der von der ganzen Akademie durch die Gefuͤhle der tiefsten Erkenntlichkeit erwiedert werde.“ Der Bildhauer David hat die Baäͤste des Dr. Hahnemann angefertigt, und ist dieselbe von den zahlreichen Schülern und Freunden des Erfinders der Homdopathie in dessen Wohnung auf eine feierliche Weise aufgestellt worden. Es wurde bei die⸗ ser Gelegenheit eine zu Ehren Hahnemann's komponirte Ode von den Saͤngern der großen Oper unter Kallbrenner's Leitung ausgefuhrt, die sich den lauten Beifall des ebenfalls anwesenden Herrn Cherubini erwarb. Vidoeg ist jetzt gegen Caution freigelassen worden. glaubt, daß die Instruction seines Prozesses noch mehrere Mo— nate dauern werde. Valentin fahrt noch immer fort, dem Instructions Rich— ter Gestaͤndnisse zu machen; aber man hat ihn schon auf meh⸗ reren falschen Erklaͤrungen ertappt. Ein Student der Medizin,

Namens Forestier, ist gestern, als der Theilnahme an einem

Komplotte gegen die Regierung verdächtig, verhaftet worden. Er scheint ebenfalls in die Hubertsche Sache verwickelt zu seyn.

Die gestrige Nummer des Journals 1a Mo de ist auf der Post und auf der Expedition dieses Blattes in Beschlag genom⸗ men worden. .

Briefe aus dem Hauptquartiere des Don Carlos melden, daß binnen kurzem neue Expeditionen in das Innere Spaniens abgehen wuͤrden.

Der Londoner Banquier Ricardo, durch dessen Vermitte— lung die Spanische aktive Schuld negociirt wu de, befindet sich seit einigen Tagen in Paris. Man glaubt, daß seine Reise ein neues finanzielles Arrangement mit der Spanischen Regierung zum Zweck habe.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Ob erhaus. Sitzung vom. März. Lors Brougham beantragte die Vorlegung von Nachweisungen (H) uͤber die seit zehn Jahren weggenommenen Skla— venschiffe; 2) die Voriegung von Auszuͤgen aus den Tagebuͤ— chern der Britischen Schiffe von dem Tage vor der Wegnahme eines Sklavenschiffes, von dem Tage, aa dem sie stattfand, und von dem darauf felgenden Tage; ) die Vorlegung von ahunli— chen Auszugen aus den Fagebachern aller an der Afeikanischen Kuͤste stationirten Schiffe der Britischen Marine von dem Tag:, an dem ein Sklavenschiff genommen worden; 4) die Vorle gung der Namen und Bemannüng aller Schiffe, die seit zehn Jah⸗ ren an der Afrikanischen Kuͤste stationirt gewesen, und endlich die Namen aller in derselben Zeit weggenommenen Sküaven— schiffe, nebst Angabe des zunächst gelegenen Kustenpunktes, wo die Wegnahme stattgefunden; geschah dies auf dem hohen Meere, so ist die Lange und Breite anzugeben. Nach einigen Bemerkungen wurde der Antrag angenommen. Der Erzbi— schof von Canterbury zeigte hierauf an, daß er am nach— sten Donnerstag eine Petitécon der protestantischen Bewohner von Ober Kanada in Bezug auf den Zustand der Kirche in je— ner Provinz vorlegen werde. Aus einer Unterredung, die in dieser Sitzung noch stattfand, geht hervor, daß die Untersu⸗ chung der Kommission uͤber die Bill zur Abschaffung der Ver⸗ haftung wegen Schulden fast zu Ende gediehen ist.

Unterhaus. Sitzung vom 2. März. Es kam an diesem Abend wenig von Belang vor; man beschaͤftigte sich viel mit Bittschriften, Persoͤnlichkeiten und Lokal⸗Angelegenheiten. Unter den Petitionen bemerkte man eine des Herzogs von Sussex und der uͤbrigen Kuratoren des von Sir J. Soane der Nation hinterlassenen Museums, welche sich uͤber die beab—⸗ sichtigte Zersplitterung und Vertheilung desselben unter das Britische Museum und die National⸗Galerie beschwerten, weil dies den Wuͤnschen des Testators durchaus entgegen sey. Herr Mackinnon fragte, ob die Regierung gegen die Ernennung eines Ausschusses zur Untersuchung der in den Dampf-⸗Maschi— nen eingefuͤhrten Verbesserungen mit Hinsicht auf deren An— wendbartkeit bei den Maschinen der Dampfschiffe etwas einzu—⸗ wenden haben wurde, worauf Herr P. Thompson bemerkte, das Haus sollte die Sache wohl erwaͤgen, ehe es einen sol⸗ chen Ausschuß ernenne, denn so weit sein Gedaͤchtniß reiche, hatten sich in Ausschuͤssen uͤber scientifische Angelegenheiten immer kaum zwei oder drei Mitglieder eingefunden, und das Resultat der Untersuchung sey daher meist von gar keinem Nutzen gewesen. Sir R. Peel wiederholte eine Frage, die er schon vor vierzehn Tagen an Lord Palmerston gerichtet

atte, namlich warum die auf die Graͤnzstreitigkeit zwischen den

ereinigten Staaten und England bezaͤglichen Papiere noch nicht auf die Tafel des Hauses gelegt worden seyen. Lord J. Russell erwiederte, der Staats⸗Secretair fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten habe nicht ermangelt, die Zurechtlegung der verlangten Papiere zu befehlen; als sie ihm aber vorgelegt wor⸗ den nin, derselbe gefunden, daß es nicht die Papiere seyen, die er verlangt hatte, und sey daher genoͤthigt gewesen, neue Befehle deshalb zu ertheilen. Diese Erklaͤrung erregte einiges Geiächter im Hause. Lord Sandon wuͤnschte von den Ministern 2 wissen, wie es sich mit der Behandlung Britischer Schiffe von Seiten der Daͤnischen Regierung verhalte, indem einige solche Schiffe, mit Baumwolle beladen, zu Helsingöͤr angehalten worden und man sie nicht den Sund habe passiren lassen, wofern sie nicht zu Malta in Qua—⸗ rantaine gewesen waren. Hierauf erklaͤrte Herr P. Thomp— son, der Brund davon sey, daß Danemark die Englischen Qua—⸗ rantaine⸗ Gesetze nicht anerkannt habe und daher keine Schiffe mit Waaren, die von verdächtigen Orten hertämen, zulasse, wenn sie nicht in Malta Quarantaine gehalten; hierbei handle ubri⸗

Drury Lane -Theater.

driges in der Eifersucht, mit der Ihre Majestät von ihren M nistern bewacht wird. Aus dieser Verfahrungsweise folgt noth— wendig, daß die Königin mit dem wahren Stande der Dinge 1Saig unbekannt bleibt; sie wird von öffentlichen Mannern, y. Gesinnungen und oͤffentlichen Interessen nichts er— ahren. reg fuͤr die Zwecke der Minister; aber wird sie dadurch auch geeigneter, das Vritische Reich zu regieren? Das ist dis Frage, die jetzt dem weise ist, so wird es nicht lange mit der Antwort zoͤgern.“

Imaum von Muskat und die Abschaffung überschrieben, aus dem erhellt, daß dieser Fuͤrst, falls von der. diesseitigen Regierung ihm geeignete Antraͤge gemacht wuͤrden, sehr geneigt und willig scheint, im Verein mit England kraͤftig zur Unterdruͤckung des Sklavenhandels an der oͤstlichen Kuͤste von Afrika mitzuwirken.

gens Daͤnemark nicht allein fuͤr sich, sondern auch im Namen

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der anderen Ostsee⸗Maͤchte; es weise z. B. Liverpooler Gesund⸗ heits⸗Scheine zuruck, weil es Ansteckung besorge, da ihm die in England bestehenden Quarantaine⸗Vorschriften nicht hinrei⸗

chend schienen, und wenn die Danische Regierung diese Vorsicht

nicht beobachtete, so wuͤrde dies nicht etwa eine Erleichterung fuͤr den Britischen Handel zur Folge haben, sondern wenn sie die Bri⸗

tischen Schiffe durch den Sund passiren ließe, wuͤrden diese in St. Pe⸗

tersburg und in den Ostseehaͤfen nicht zugelassen werden, und dies würde fuͤr dieselben noch großere Ungelegenheiten herbeiziehen, als jetzt. Die Sache sey schwer zu ndern, doch habe er Daͤ— nemark Vorstellungen gemacht, und es werde gegenwärtig dar— über unterhandelt; er fürchte indeß, daß es noch einige Zeit dauern möchte, ehe ein befriedigendes Resultat zu Stande kame, wie— wohl die Regierung alles Mögliche thun werde, um es dahin zu bringen. Den Rest dieser Sitzung nahm wieder die Fort— setzung der Ausschuß-Verhandlungen über die Irlaändische Ar— men-Bill hinweg. Ein von Herrn J. Grattan vorgeschlage⸗ nes Amendement, wonach die Klausel gestrichen werden sollte, welche die Armen⸗Kommissarien ermaͤchtigt, die Auswanderung zu erleichtern und dabei behuͤlflich zu seyn, wurde mit 71 ge— en 25 Stimmen verworfen, und man gelangte bis zur hosten Klausel. Naͤchsten Freitag sollen die Verhandlungen erst wieder aufgenommen werden.

Die Königin besuchte vorgestern das Sie hielt sich aber im strengsten In— kognito, daher die Anwesenheit Ihrer Majestaͤt, ihrem Wunsche gemäß, von dem Publikum auch unberuͤcksichtigt blieb.

Die Tory-⸗Blatter kommen immer von neuem auf die Klage zuruck, daß die Staatsmaͤnner ihrer Partei so wenig an den Hof geladen wuͤrden. Daß Sir R. Peel und seine Gemahlin

London, 3. Maͤrz.

vorigen Sonnabend bei der Koͤnigin speisten, wird als eine seltene

Man

Law⸗Magazine, spricht seinen Unmuth neuerdings in folgen—

Ausnahme hervorgehoben. Eines dieser Blatter, das Monthly—

der Weise aus: „Die Königin der freiesten Nation auf der Erde“, sagt es, „ist jetzt, was die Auswahl ihrer Gesellschaft betrifft, so wenig ihre eigene Herrin, wie es eine Gefangene ist. Als Lord John Russell das Unterhaus aufforderte, die große Summe zu bewilligen, die er für noͤthig hielt, um den

angemessenen Anstand und Glanz des Thrones zu behaupten, da hob er es besonders hervor, daß ein Souverain namentlich Gastfreundschaft uͤben muͤsse, die, beiläufig gesagt, Niemand mit mehre Leuiseligteit und Herablassung zu uͤben verstand, als der verstorbene König Wilhelm IV. Wir mochten nun wohl wissen, wem diese Gastfreundschaft zu Gute kommt? Allerdings sehen wir die Lords Melbourne, Palmerston und Conyngham fast täglich im Palast speisen, aber vergebens h den vertrauten Gaͤsten an der Tafel Ihrer Majestaͤt nach Per— sonen umgesehen, die nicht unmittelbar zu dem Minister um ge—

aben wir uns unter

Wir sind so frei, zu behaupten, daß die Koͤnigin von Koͤnigin aller ihrer Unterthanen ohne Un—

sorten. England die

terschied ist, und daß, wenn man die edelsten ihrer UÜntertha— nen aus ihrer Gegenwart verbannt, dies eben so unbillig ist aus dem Standpunkte der Vernunft und des Rechts, als es die einfac sten Prinzipien unserer Volks- Monarchie vernichtet. Der Palast der Souverainin darf nicht zum Klubhause einer Partei gemacht werden. Es liegt etwas unaussprechlich Wi—

8 ei⸗

Sie wird auf diese Weise offenbar ein passenderes

Englischen Volke vorliegt, und wenn es

Die vorgestern von Lord J. Russoll dem Unterhause vor—

gelegte Bill uͤber die Assisen ind Grafschafts-Gerichte steht in engster Verbindung mit den Verbesserungen, welche in der letz‚ ten Zeit im Englischen Rechtswesen vorgenommen worden sind. Viele Vergehen, die fruher Kapital-⸗Verbrechen waren, koͤnnen bekanntlich jetzt vor die Vierteljahrs Sitzungen gebracht werden, und die Geschaͤfte dieser Gerichtshoͤfe sind daher nicht nur au— ßerordentlich vermehrt, sondern auch viel schwieriger fuͤr die Friedensrichter geworden, besonders in Folge der Verordnung, daß der Felonie Angeklagte sich eines Rechts-Beistandes bedie⸗ nen daͤrfen. Rechts⸗Kontroversen und Feinheiten der Auslegung werden jetzt also haufiger Vorsitzers oͤfter erfordern. tigkeit, daß der Vorsitzer setzen sey. In Uebereinstimmüng mit dieser Ansicht wird nun in der neuen von Lord J. Russell eingebrachten Maßregel vor— geschlagen, die Friedensrichter der Grasschaften, die jetzt als Vor⸗ sitzer der vierteljährlichen Sitzungen fungiren, sollen Maͤnner von Gesetzbildung zu Beisitzern erhalten, um bei streitigen Ge— setzpu ikten deren Vermirteluͤng in Anspruch zu nehmen. naͤchste wichtige Punkt der neuen Maßregel sind die häufigeren Sitzungen des Hofes. nate, wird der Gerichtshof jetzt alle sechs Wochen oder achtmal jahrlich Sitzung halten. jener Friedensrichter selbst in Anwendung gebracht, Vorsitzer wird aus dem Grafschafts-Einkommen bezahlt. Besoldung wird die Ausgaben der Grafschaften nicht vermeh⸗ ren, weil durch die verkürzte Haft vor dem Verhoͤre wieder Kosten erspart werden. ĩ

vorkommen und das Einschreiten des Es ist daher von der hoͤchsten Wich— wohl bewandert in den Landes- Ge⸗

Der Statt, wie fruͤher, nur alle drei Mo—

Die Maßregel wird auf den Wunsch und der

Diese

Eapitain Pechell hat vorgestern im Unterhause auf. Mit—

theilung eines Verzeichnisses aller seit dem Februar 1836 ge— nommenen Sklavenschiffe angetragen, welches bewilligt wurde.

Courier enthält einen laͤngeren Artikel: „Der

Der der Sklaverei“

Die Radikalen erklären das Resultat der Wahl in Mary—

lebone fuͤr eine Folge des Nichterscheinens von mehr als 3490 Waͤhlern, die gegen die Minister grollten. Aehnliches sagt der Oberst Thomson selbst in nachstehender Erklärung an die ihm befreundeten Wähler: „Meine kleinen Posten mit volilkommenem Erfolge vertheidigt. Whigs haben das gefährliche Geheimniß aufgedeckt, daß keiner . ihnen ohne Einwilligung der Radikalen erwaͤhlt werden ann. Radikalen vorzuziehen, so sind die Radikalen durch diesen Um⸗ stand berechtigt, einen Tory wiederum einem Whig vorzuziehen. Unser Beispiel wird nicht verloren gehen.“ Die ministeriellen Blätter sind empoͤrt hieruͤber und erklären das Benehmen meh⸗ rerer sogenannten Reformer far wahrhaft unsinnig. Die Ti⸗

Herren! Wir haben unseren Die

Haben die Whigs ihre Gruͤnde, um einen Tory einem

V

mes aber will den Sieg des Tory-Kandidaten, Lor mouth, keinesweges der Spaltung unter den Liberalen, einer konservativen Reaction zuschreiben, wozu sie da 6 „Es ist wohl zu bemerken“, sagt sie, „z Teignmouth bei dieser Wahl 1227 Stimmen mehr ha bei der vorigen; auch, daß das Auftreten des Ohersten son fast gar keinen Einfluß auf die Wahl hatte, da

211 Stimmen erhielt. Herr Ewart hatte allen Min und Kirchspiels⸗Einfluß auf seiner Seite, und doch wurde dem Felde geschlagen.“

Ein Dubliner Blatt, der Mercantile Observer mit Zuversicht melden zu können, daß nicht nur das Gesetz, sondern auch die Irländische Munizipal-Reforn so wie eine Maßregel zur Abschaffung der Zehnten, sin noch vor dem Schlusse dieser Session zu Ende gebracht wurden. Die Geistlichen warden, diesem Blatte zusoln dem konsolidirten Fonds besoldet werden und die Grass welche jetzt nur die Hälfte der Kosten fuͤr die Polizeim tragen haben, das Ganze bezahlen muͤssen. Es wuͤrden jenes Blatt hinzu, auch noch Maßregeln von geringen deutung damit verbunden seyn, die Hauptsache sey ch voͤllige Abschaffung der Zehnten, wodurch die Moͤglichhz Kollision zwischen den Geistlichen und den Landleuten ven werde.

Das Court-Journal bemerkt: „Der junge Cd welcher, wenn die gegenwärtige Englische Königliche ausstuͤrbe, die ersten Anspruͤche auf den Thron hätte, junge, gegenwartig vierzehnjahrige Lord Temple, Seine mutter, die verstoͤrbene Herzögin von Buckingham-Ch stammt von der aͤltesten Tochter Ferdinando's, des fuͤnstn fen von Derby, ab, dessen Mutter Margarethe die! Tochter der Graͤfin von Cumberland, Eleonore, war.“

Aus den Armee-Veranschlagungen fuͤr das Jaht 1. April 18348 bis 31. Marz 1839, welche so eben fuͤr d terhaus gedruckt worden sind, ergiebt sich, daß der Ansn das Landheer 4 935,910 Pfd. betraͤgt, worunter die Ostn Compagnie A Regimenter Kavallerie und 26 Regiment fanterie mit 682, 938 Pfd. erhalt, so daß die reine Autsg!l die Finanzen der Krone 4,252,962 Pfd. betragt. Die Fa rie besteht aus 3 Regimentern Leibgarden, die 822 Pferde sind, und zu denen 1308 Mann gehoͤren.

Sold und Uniformirung betraͤgt H, 157 Pfd. Ferner g

dazu 23 Regimenter Linien-Kavallerie, 13 Regimenter! Dragoner mit eingeschlossen, welche zusammen 8276 Pfenn

10,67 Mann stark sind. Die Kosten der Erhaltung dieses pentheils betragen 67, 995 Pfd. Die Gesammt⸗-Kavallen

Britischen Heeres besteht mithin aus MoJ Pferden und! Mann, und die Gesammtkosten betragen 552, Sꝛ2Pfd., so dass

ungefaͤhr 8 Pfd. 4 Sh. auf den Mann kommen. Di

fanterie besteht aus 3 Regimentern Garden zu Fuß, welch Offiziere und 5055 Unteroffiziere und Gemeine stark sin,

sammen 5253 Mann, ferner aus 107 Regimentern m Offizieren und 82, 8 Unteroffizieren und Gemeinen, )

men S5, 36! Mann. Die Ausgabe fur diesen Truppens traͤgt 2,627,532 Pfd., so daß ungefahr 30 Pfd. 9 Sh. M Die Infanterie besteht also abs Regimentern, welche zusammen 9l,tzl Mann stark sind, die Gesammt⸗-Ausgabe fuͤr dieselbe beträgt 2, S 9, 615 Pfo,

auf den Mann kommen.

jährlich im Durchschnitt 30 Psd. 15 Sh. auf den Mann.

Von den Edinburger Studenten, die bei den dolk pe fallenen Unruhen betheiligt waren, sind fuͤnf vor Gerich stellt, aber freigesprochen worden, weil das Volk der angren

Theil gewesen. Aus dem Bericht uͤber

bedeutend zunehmen.

Waͤhrend die ministeriellen Blatter die Insurrection n

nada als beendigt darstellen, liest man im Cleveland H

vom 22. Januar folgenden Artikel, der in Zweifel stellt: Schooners „le Pigeon-Blanc“, Detroit abgegangen ist, meldet, daß die

Hardy organisirten. gegangen sind, so muß die

vorlaufig auf sich beruhen bleiben. Den letzten Nachtichten aus New-York zufolge,

der Kongreß der Vereinigten Staaten in Hinsicht der sie soll aber

Man glaubte, daß sie in nate mit großer Mehrheit durchgehen und daß ihre Wl auf den Geldmarkt sehr nachtheilig seyn werde. Das di

Schatzamts-Bill noch nichts vorgenommen; stens zur Diskussion gelangen.

erregte Schrecken werde bis zur Entscheidung der Frage dauern. Die Meinung der

die Banken zu Grunde richten. Man erwartete, die

von New-⸗York werde im April ihre Baarzahlungen h

anfangen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 24. Febr.

sehniicheren Gebaͤude, sind gaͤnzlich niedergebrannt. O

gierung hat bereits Anordnungen getroffen, um den Abghr ten die noöͤthige Unterstuͤtzung zukommen zu lassen. Ein

. mit den Befehlen der und man sieht naͤchstens den

Ordonnanz⸗ Offizier ist heute

nigs nach Wexis abgegangen,

naueren Berichten entgegen. Ueber die furchtbare Getraidenoth,

fuhr vom Auslande gehemmt hat und fortwährend noch)

wird Folgendes aus Smaland geschrieben: „Schon kostet⸗ Gerste 15 R auf der Muͤhle werden schon Stroͤh und Knochen zu 8 einahlen, und die nur das haben, danken dennoch Got:

bes4et werden, und wie Menschen im Auslande, wenn die ser offen gehen und der Segen wieder von außen komm uberall iu Nahrungsstaͤnde; ist nun der Mißwachs allgemein, wie 9 er partiell gewesen), ermoͤgen, wenn auch nur ern, Ilso im Lande kann man suͤr di

gen die Tonne 20, Kartoffeln K Hafer 12,

Aecker koͤnnen ohne Huͤlfe nicht gend ist sie von guten

Schweden ist eigentlich nur (plattes) Land; sem Jahre (seit drei daher ist die Anspruͤche an die, so

haben, auch allgemein.

oder jenen einzelnen Distrikt nichts mehr erbitten,

Die Ausgah

eine vorgestern in Lombardstre⸗ haltene Versammlung der General⸗Dampsschifffahrtẽ⸗Comp ersieht man, daß die Angelegenheiten derselben so guͤnstig stehe nur immer zu wuͤnschen ist, und daß die Zahl der Schi wohl, als die mit denselben beschickten Verladungen,

der die ganze Sach „Der Capitain Kline, Befehlshab— der am 2usten Abend Patrioten, 500 stark, sich zu Gibraltar in den Vereinigten Staaten w melt haben und sich dort unter dem Kommando eines 6 Zu Malden standen etwa 606 Lohalf Da indeß keine neuere Nachrichten aus Nord-Amerika hig

den. Titel II. Von ei Ständen. We hl hclt der wor stehen den l Von den allgemeinen Ständen

allgemeine Stände-Versammlung besteht aus zwei Kammern, welche

apitalisten war, die Bill!

Nachrichten aus Wexid p ist diese Stadt die Beute einer großen Feuersbrunst gen Mehr als zwei Drittheile derselben, und zwar geraden

vermehrt durch harten Winter, welcher nun schon seit so langer Zeit alt

man

die Renten der Liebe dort in Anspruch nehmen, wo sie Gott uns angewiesen hat.“

Deutschland.

Hannover, 1. März. Nachstehendes ist eine Fortsetzung der wesentlichsten Bestimmungen aus dem Entwurfe der Ver— fassungs Urkunde für das Königreich Hannover:

„Drittes Kapitel. Von den Gemeinden und Körper— schaften. 5. 39. Den Gemeinden gebührt das Recht der selbststän— dizen Verwaltung ihres Bermögens und der Anerduung ihrer übei— en inneren Gemeinde-Verhältuisse, wie auch der ihnen obliegenden Bemeinde Abgaben und Leistungen. Die Oberaussicht der Verwal— tungs-Behörden beschtänkt sich darauf: daß die Berwaltung des Ge— meinde-Bermögens den bestegenden Gesetzen gemäz geführt, dassel de möglichst erhalten. dessen Einkünfte der Bestimmung gemäß oerwandt nnd, bei Vertheilung der Gemeide-Abgaben, gleichmäßige Grundsätze befolgt werden. Sollten Beschwerden über die Gemeinde⸗Berwaltung erweben werden, so steht deren Entscheidung den Berwaltungs⸗Behörden zu. S. II. All in Hinsicht der Einrichtung der Land Gemeinden soeust noch rsor⸗ derlichen Bestimmungen souen durch die für die ein zeluen Previnzen ver— fassungs mäßig zu erlassenden Gemneinde⸗Ordauugen getroffen werden. 8. A2. Die Berfassunz und Verwaltung der Städte soll, nach vor— gängiger Unterbandlung mit denselben, durch zu verkündigende, vom Könige zu vollziehende Urkunden oder Reglements nach folgenden Grundsätzen geordnet werden: 1) Die Bürgerschaften ernennen durch freie Wabl ihre Bertreter, jedoch uicht auf deren Lebenszeit; 2) der Bürgerschaften urhmen durch ihre Vertreter an den WablFen solcher Gemeinde⸗Beamten Antheil, welche zu den stinmführenden Mitzlle— dern der verwaltenden Magistrate und der Siadtgerichte geboren. Diese Wahlen bedürfen der höheren Bestärigung. Drei Kandidaten sind jedesmal vorzuschlagen, aus welchen Einer erwählt wird. 3) Die Vertreter der Bürgerschaft nehmen an allen Angelegenheiten Antheil,

welche das Gemeinwesen der Stadt, deren Vermögen, Rechte und

Gerechtigfeiten, wie auch deren Verbindlichkeiten beiresfen, nament— sich an der Beranlagung und Vertheilung neuer, und der abermnali—⸗ gen Prüfung bestehender Gemeinde-Abgaben, Lasten nud Leistungen. z Der Aufsicht der Vertreter ist die Berwaltung des städtischen Rer⸗ mögens und die Rechnungs-Ablage über dieselbe unterworfen. 3) Ge— meinschaftliche Beschiüsse des Magistrates und der Vertreter der Bürgerschaft über die Verwendung der laufenden Einnahme aus dem Gemeinde-Vermögen bedürfen der höhren Bestätigung nicht. Indeß muß der Magistrat im Anfange eines jeden Rechnungs⸗Jah— fis einen von den Vertretern der Bürgerschaft genehmigten Haäus— balis Plan und, nach Ablauf des Richnungs-Jabtes, einen Auszug aus den von den Vertretern abgenommenen siäüdtischen Rechnungen der Bürgerschaft bekannt machen und der die Ober-Aussicht sühren— den Regierungs. Behörde einsenden, welche auch die Vorlegung der vollständigen Rechnungen zu verlangen berechtigt ist. 6) Die Regie, runz kann unter den Mitgliedern der Mazistrate die Person bestim⸗ men, welche die städtische Polizei besorgen sou. Anch kann sie, wo besondere Umsiände solches erforderlich machen, eine eigene Polizei-Be— hörde anerdnen. Die dadurch verursachten außerordentlichen Kosten irägt die Regierung. Aber auch in diesem Falle soll den Magistea⸗ ten die Besorgung Dessen verbleiben, was die Gewerbe-Vethältnisse, die Einrichtung, Verwaltung und Beaussichtigung der Fädiischen Göäter und Anstalten, und der für gemeinsame städtische Zwecke he— sunmten Privat-Anstalten zum Gegenstaude hat. Die einzelnen Siüdten bisher ertheilten Verfassungs- Urkunden oder Reglements solen von neuem geprüst und, unter Berücksichtigung der Lotal-Ver— hältnisse, wie auch unter Zaziehung von Vertretern der Bürgerschaft, abgefaßt werden. §. A3. Den in verschiedenen Previnzen bestehenden ritterschaftlichen Corporgtionen verbleiben ihre statutenmäßigen Rechte. Auch soll ibnen die Befugniß zustehen, mit Königlicher Ge— nehmigung vrovinzielle Vereine und Statuten zum Zweck der Erhal— tung ihrer Güter zu errichten. Viertes Kapitel. Von den Landständen. Titel 1. Ven den Landständen überbaupt. 5. 59. Für die einzelnen Pro— vinzen des Königreichs sollen Previnzial-Landschaften, für das ganze Königreich aber soll eine allgemeine Stände⸗Bersammiung bestehen. §. 66. Previnzial-Landschaften sollen besichen: ) Für die Fürsten⸗ hümer Kalenberg, Göttingen und Grubenhagen, nebst den vormals Heisischen Amtern im Fürstenthume Göitingen, und dem diessritigen Eichsfelte; 2) für das Fürstenthum Lüneburg mit Einschluß der dies— augen Theil: des Heczogthums Sachsen- Lauenburg; 3) für die Grafschaften Hova und Diepbelz, mit den vormals Hessischen Atm— lern in diesen Provinzen; h) für die Herzogthümer Bremen und Verden, mit dem Lande Hadeln; 5) für das Fürstenthum Osnabrück; 6) filr das Fütstentkum Hildesheim, nebst der Stadt Goslar; ?) für das Fürstenthum Osifriesland und das Harlingerland. 5. 61. Die Organisation der Provinzial-Landschaften und die denselben zustehen— den Rechte sollen auf verfassungsmäßigem Wege festgesteut und die zu diesem Zwecke erforderlichen Verhandlungen zwischen der Re—

gierung und den einzelnen Landschaften unverzüglich zugelegt werden. Wegen Einführung landschafilicher Einrichtungen in den Landestheilen, wo solche noch nicht bestehen, wie auch

wegen angemtssener Verbindung bisher getrennter Prerinzial-Land— schaften sollen zugleich die erforderlichen Einlenungen getroffen wer— §. 62. Die * *

in ihren Rechten und Befugnissen sich gleich sind. J. Erste Kam— mer. S. 63. Die erste Kammer soll bestehen aus: 1) den Königli— chen Prinzen, Söbnen des Königs, und den Häuptern der Neben⸗ Linien der Königlichen Familie, 2; dem Herzege von Arenberg, dem Herzoge von Lobtz-Corswaren und dem Fürsten von Bentheim, so lange sie im Besitze ihrer Standesherrschaften sich besinden; 3) dem Erb⸗Landmarschall des Königreichs; 3) den Grafen von Siolberg— Wernigerode und von Stolberg⸗Stolberg wegen der Grafschaft Hobü— stein; D dem General-Erb-Posimeister, Grafen von Platen-Haller— mund; 6) dem Abte von Loccum; 7) dem Äbte von St. Ki schaclis in Ltineburg; 8) dem Präsidenten der Bremischen Ritterschaft, als Direktor des Klosters Reuenwalde; 9) dem oder den katholischen Bi— schöfen; 10) einem auf die Dauer dis Landtags vom Könige zu er— nennenden angesehenen evangelischen Geisilichen; 11) den vom Könige mit einer erblichen Virilstimme bis jetzt beanadigten Majoratsherren; 12) den adeligen Besitzern landtagsfäbiger Rittergüter, welche cinen jährlichen Erkrag von wenigstens sechstausend Fhalern geben; 13) den auf die Dauer eines Landtags zu erwählenden (35) Deputirten adeligen Standes von den Ritterschaften: 13) drei vom Könige auf die Dauer des Landtags ernannten Mitgliedern. Die §. 63 Nr 12 aufgeführten adeligen Besitzer landtegsfähiger Rittergüter müssen dar— aus und aus ihrem übrigen im Königreiche gelegenen Grundoermö— den einen jůhrlichen Ertrag von wenigstens sechstausend Thalern dem ng nachweisen, ohne daß jedoch die Zinsen der auf den Gütern aftenden hypothekarischen Schulden und sonstige fortwährende Lasten

J Absatz gebracht werden sollen. II. Zweite Kammer. S. 68. l n, Kammer soll b stehen aus folßenden, auf die Daucr des ags zu erwählenden Deputirten: 1) drei Depatirten der Stif—

ler: St. Bonifacit in Hameln, St. Cosma und Damiani in Wunstoif,

st. Alexandri in Eimbeck, St. Beata Mariae PVirginis daf . . St. Beatac Mariae zini seibst, des Ee. , , g und des Stiftes Ramelslobe; 3 drei Mitgliedern, 1 he der König wegen des gllgemeinen Klosterfonds ernennt; 3 n Dey ntirten der Universität Göttingen; A) zwei von den evan— aeg Königlichen Konsistorien zu erwählcnden Deputirten; 3) - * Deputirien des Dom kapitels zu Hildesheim; 6) siebenunddrei— 1 hun snren der Städte und Flecken; ?7) achtunddeeißig Deputirten . nmtlichen Grundbesitzer aus den, unter Nr. 6 nicht aufgeführten . und Flecken, aus den Freien und dem Baͤuernstande. 5. 60. ; 9 2 Städten und Flecken zu erwäblenden Deputirten (5. 68. i n ssen: 1) Einwohner der wäblenden städtischen oder Flecken⸗ ** 2 seyn, und 2) entweder ein reines, ein Jahr vor der * , i erworbenes, jährliches Einkommen von dreihundert Tha— mndmnn n. ndlichem oder städtischem Grundbesitze, eder aus ibren im . zirten Kapitalien haben, oder eine jährliche Dienst-Ein— on achthundert Thalern, als Gemeinde⸗Beamte aber von vier—

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hundert Thalern, genießen, oder endlich von ihrer Dissenschaft, ihrer Kunst oder ihrem Gewerbe ein jährliches Einkemmen von tausend Thalern beziehen, auch solches bereits drei Jahre vor der Wahl ge⸗ habt haben. 5. 70. Die Deputirten der Grundbesitzer (8. 68. Nr. 7) müssen: I) Grundbesitzer in der Prorin; seyn, aus welcher sie ge— wäbit werden; 2) aus ihrem wenigstens ein Jabr vor der Wahl be⸗— reits erworbenen Grundvermögen ein reines Einlommen von jährlich dreihundert Thalern haben, ünd endlich 3) dieses Grundvermögen selbst bewirihschaflen, oder doch darauf ihren Wohnsitz haben, auch nicht in anderer Hinsicht einem anderen Stande angthören. 5. 71. Dic Wahl der slädtischen Deputirten geschicht, nach absoluter Stim—⸗ men⸗-Mehrteit, gemeinschaftlich durch die Miglteder des Magistrats, die Bärger-orsteher und Wahlmänner, weiche hierzu, in Gemäßheit der Verfassung jeder Stadt, aus den ju Bürge ⸗-Vorsiehern geeigne= ten Bürgern befonders erwählt werden. Die Wahl der Deputirten der nicht zu din Ritterschaften gehörenden Grundbesitzer geschitht nach absoluler Stimmen-Mehrhtit von Wahlmännern, welche von den Beoollmächtfgten der Gemeinden erwählt werden. III. Gem ein⸗ schaftliche Bestimmungen für beide Kammern. 5. 78. Der König ist berechtigt, in jede Cammer Commissaire zn schicken / um den Sis⸗ zungen beijuwohnen und an den Beratungen, wie auch an den Rommissie⸗ nen und Konferenzen, Antheil zu nehmen. Die Commissaire haben kein Stimmrecht und müssen, bei namentlicher Abstimmung, die Ver— sammlung verlasen. 5. 79. Die Zulassung ron Zuhörern und Schnellschreibern zu den Sitzungen und Verhandlungen der Kammern ist unstatthaf t. §. SJ. Die Kammern sind die allei— nigen Richter über die von ihren Mitgliedern in den Bersammlungen atthanen Arußerungen, in fofern diese nicht hochverrätheri⸗ schen Inhalts sind. Beleidigende Aeußcrungen oder schwere Be— schuldigungen gegen ein eine Indiv. duen berechtigen gleichwohl diese, deshalb kiägbar zu werden. S. 82. Während der Dauer der ständi⸗ schen Versammlung soll kein Mitalied derselben verhaftet werdꝛn kön⸗ nen, ez sev denn, daß die Gerichte wegen Begehung eines schweren Krüuninal-Verbrecheus eine schleunige Verhaftung noibwendig fänden. JV. Zandtag. S5. 83. Die in Hinsicht der ersten und zweiten ammer der allgemesnen Stände vorgengmmenen Ernennungen und Wahltn sind auf den Zeitraum von 8 Jahren gültig, und folglich dauert ein Landtag 6 Jahre. Der König kann indeß den Landtag feüher, zu jeder Zeit, auftösen, einen neuen ansetzen und daber neue Wablen' rön Deputirten ausschreiben. Die beim Schlusse eines Landtages abtretenden Deputirten sind wieder wählbar. F. 84. Der König wird die allgemeinen Stände alle drei Jahre zusammenheru⸗ fen, fo daß während der Dauer eines Landtages zwei Diäten statt— finden. Sollten jndeß Gesetzgebungs, oder andere dringende Ange— legenhriten es fordern, so wird der König auch während des dreijäh— rigen Zeitraumts eine außerordentliche Zusammenberufung der allge⸗ meinen Stände auordnen. 5. 85. Die Sitzungen der allgemeinen Stände-Versammlung sollen, der Regel nach, nicht über drei Mo— nate dautrn. Dem Köntge steht indeß das Recht der Verlängerung der Sitzunzen zu. J. 89. Die allgemeinen Stände sind verbunden, die voni Könige an sie gebrachten Anträge immer zuerst in Berathung zu ziehen, wenn Er dieses verlangt, welches namentlich von dem Budget gilt (Kap. VI. §. 121). S. 90. Wenn in den Kammern ab— zustimmen ist und Beschlüsse gesaßt krerden sellen, so ist in der ersien Kammer mindestens eine Anzabl von fänfundzwanzig, in der zweiten Kammer aber wenigstens die Hälfte von der verfassungsmäßigen An— zahl der Miglieder erferderlich. V. Wirksamkeit der all ge— meinen Stände Bersammlung. §. 91. Zum Wirkungskreise der allgemtinen Siände-Bersammlung gehören nur solche Gesetze, roelche die Stenern des Königreichs und solche Gegenstände betref— fen, die, in Gemäßheit der Entscheidung des Königs, allgemeiner ge— setzlicher Bestimmungen bedürfen und daher der Gesfetzgebung der ein⸗ zeinen Provinzial Landschaften nicht können überlassen werden. S. 92. Mit Ausnahme derjenigen Gesetze, welche dit zur Besirestung der Bedürfnisse des Staates erforderlichen Steuern des König⸗ reichs betreffen (Kapitel VI. II.), haben die Stände in Hinsicht aller übrigen zu erlassenden Gesetze nur ein Recht auf Zurathe— ziebung, welches sich auf den wesentlichen Inhalt der ihnen miige—⸗ lheilten Gesetz· Entwürfe beziebt. Ist ein Gesetz mit Beirath der allgemeinen Stände erlassen worden, so muß auch dessen Aufhebung, Abänderung und authentische Interpretation den allgemeinen Stän— den zur Berathung milgeihtilt werten. Dabingegen kaun der Kö. nig solch: Gesetze, welche ohne Beiraih der allgemeinen Siände er— laffen worden sind, allein aufheben und authentisch interpretiren. §. 94. Gesetz-Entwürfe können nur von dem Könige an die allge— gemeinen Stände, nicht aber von diesen an den König gebracht wer— den. Gleichwohl sind die Stände berechtigt, auf die Erclassung neuer, auf die Abänderung und Aufhebung besitbender Gesttze anzutragen. 5. 95. Die Anträge des Königs an die Stände sellen an die allge— meine Stände-BVirfammlung gerichtet werden. Die Erwiederungen und Anträge der Stände an den König können nnr von beiden Kammern gemeinschaftlich ausgehen. S. 95. Verordnungen,

welche nur die Bollziehnng oder die Äufrechthaltung gegedener Gesetzt

nothwendig macht, werden ohne Mitwirkung der Siände erlassen. Außerordentliche, durch das Staatswohl, dier Sichtrheit des Landes oder die Erhaltung der erustlich bedrehten öffentlichen Ordnung diin⸗ gend gevotene Verordnungen und Verfügungen, deren Zweck durch Verzögerung würde vereitelt werden, ist der König zu erlassen befugt. Den allgemeinen Ständen soll daron bei ißrer nächsien Zusammen⸗ fünft Rachricht erihrilt werden. S. 98. Von den vom Könige mit anderen Staaten abgeschlossenen Verträgen sell der allgemeinen Stände Versammlung, fobald dieses die Verhältnisse erlauben, Kennt— niß gegeben werden. S. 140. Die allgemeine Stände-Versammlung ist berechtigt, über Mißbräuche und Mängel in der Rechtspflege oder Verwaltung ihre Beschwerden und Wünsche dem Könige vorzutragen. Weiter darf sie aber in die Landes-Verwaltung sich nicht einmischen. §. 101. Pte allgemcinen Stände können schrifiliche Gesuche, Beschwer⸗ den und BVorstellungen einzelner Unterthauen, keinesweges aber De— putationen von Kölperschäften, annehmen, darüber Beschlüsse fassen, und den Bittstellern von den Beschlüssen durch Protokoll-A Auszüge Kenntniß geben.“ (Forisetzung folgt.) Hannover, 5. Marz. (Hamb. Korr.) Der Herzog von raunschweig und mehrere hohe Gaͤste, welche sich hier zu den stattgehabten Festlichkeiten versammelt hatten, sind saͤmmtlich ab— gereist. Den Beschluß mehrerer Feten machte ein glaͤnzender Fackelzug, von dem Magistrat und den Buͤrgern der Residenz veranstaltet. Eige Deputation, an deren Spitze der Hr. Stadt— Direktor Rumann stand, wurde zu J. Maj. der Köoͤnigin ge— laden. Jeder Einzelne wurde vorgestellt und die Königin dankte Allen für ihre Aufmerksamkeit. Als der Stadt-Direktor Ru— mann die Herren des Magistrats und die Buͤrgervorsteher auch dem Koͤnige vorstellte, mit besonderer Betonung des Schluß— satzes: „Lauter Burger der Residenzstadt Ew. Majestaͤt“, soll der König einige Bemerkungen in Bezug auf die zwischen dem Wahl Kollegium und dem Koͤnigl. Kabinette stattgehabten ge— genseitigen Eroͤrterungen gemacht, jedoch gleich versoͤhnend hin— zugesetzt haben: daß Er von der Loyalität der Buͤrger Hanno— vers sich Überzeugt halte und Seiner Seits Alles zu ihrem wahrhaften Wohle zu thun beabsichtige.

Dresden, 8. Maͤrz. Das Boͤhmische Eis hat sich mit einem hoheren Wasserstande eingesunden, denn seit gestern hat derselbe die Hoͤhe von Juͤber Null erreicht, so daß die der *. nahe gelegenen niederen Stadttheile unter Wasser gesetzt ind.

Der bekannte Compositeur Meyerbeer ist hier angekommen, um, wie verlautet, die Auffuͤhrung seiner Oper, „die Huge— notten“, auf hiesigem Hof-Theater persoͤnlich zu leiten.

Im Woll-Magazin des „Wirthschafts-Vereins“ in Pesth wurden, wie man aus Wien meldet, vom 30. Januar bis zum 22. Februar d. J. 376,852 Pfund Wolle verkauft.

Weimar, 1. März. Des Großherzogs Königl. Hoheit 6. Mittag des 5ten d. M. in Begleitung Ihrer Kaiserl.

oheit der Frau Großherzogin zum erstenmal wieder ausge— ahren. . Manchen, 4. Marz. Bis zum Freitag wird an unserm Hofe Se. then der Herzog Alexander von Wuͤrttemberg mit seiner Zemaählin Königl. Hoheit zum Besuche erwartet; doch werden diese höchsten Persoͤnen, dem Vernehmen nach, nur ei⸗ nen Tag hier verweilen. 9 Wie wir hören, soll unser Hof-Theater einen ähnlichen Jar— benschmuck, wie das neue Postgebaäude erhalten. Die beiden Giebelfelder sowohl, als alles übrige Ornamentale an diesem Bau, soll in enkaustischer Malerei, der Bestimmung dieses Tem⸗ pels entsprechend, geziert, und schon mit dem Eintritt der bes⸗ sern Witterung die Arbeit begonnen werden.

Schweiz.

Basel, 1. März. Vor einigen Tagen gab es in Liestal einen kleinen Auflauf, in Folge eines die Gemeinde, Waldungen betreffenden landräthlichen Beschlusses, durch welchen sich die Liestaler in ihrem Rechte beeinträchtigt glaubten. Sobald die Abstimmung des hohen Landraths in dem Staͤdtchen bekannt geworden war, liefen dessen Bürger zusammen, machten in Wirthshäusern und auf der Straße ihrem Zorne über die Lan⸗ des väter Luft, gaben denselben die verschiedenartigsten Ehren⸗ titel, unter welchen „Stiere“ und „Kaͤlber“ noch die hoͤflichsten waren; und endlich legten die ergrimmten Liestaler sogar Hand an den himmelhohen Freiheitsbaum, der seit dem Beginne der glöriösen Revolution der Rauracher die Hauptstraße der Residenz des neuen Freistaats ziert. Der Baum ist so schlecht und wurmstichig geworden, als unser Landrath; er verdient nicht länger zu stehen, nieder mit ihm! hieß es von allen Sei— ten, und mit dunipfem Gedroͤhne, das die halbe Hauptstadt erschuͤtterte, fiel das kahl und duͤrr gewordene Emblem moder⸗ ner Freiheit auf das Pflaster. Wie geringfuͤgig dieser Umstand auch an und fuͤr sich ist, so enthält er doch ernste Lehren und giebt zu verschiedenen Betrachtungen Anlaß.

Im Kanton Zuͤrich nehmen in gegenwaͤrtigem Augen⸗ blicke die allgemeinen Wahlen fuͤr den Großen Raih alles In— teresse in Anspruch, und es werden dieselben mit einem Eifer betrieben, der an England erinnert. Die Stadt Zuͤrich, welche seit 1820 72 Mitglieder in diese Behörde schickte, ist jetzt nur noch mit 12 darin repraäͤsentirt, und es gilt nun im strengsten Sinne des Worts im genannten Kantön das Prinzip der Kopfzahl.

Spanien.

Madrid, 20. Febr. (Allg. Ztg.) Die polirischen Ge⸗ schäfte haben durch die außerordentliche Thaͤtigkeit des Grafen Ofalia einen ganz neuen Schwung erhalten. Selbst der Eng— lische Gesandte erklaͤrt, daß jetzt seine Noten eine raschere und befriedigendere Erledigung bekemmen, als unter irgend einem der bisherigen Minister der Koͤnigin. Noten, die seit zwei Jahren vergeblich auf eine Antwort harrteng sind durch die Ümsicht und Geschästserfahrung des Grasen Ofalta zur Zufrie⸗ denheit beider Theile aufgeräumt worden, und die vielfachen

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Uebelstaͤnde, welche sich als Folge der Uebereilungen der Hö. Mendizabal und Calatrava in Bezus auf auswärtige Unter handlungen, namentlich mit Mexiko, ergeben haben, sehen jetzt gleichfalls einer Abhuͤlfe entgegen. Das Hauptaugenmerk der Politik des Minister,Praͤsidenten besteht jedoch fortwährend darin, das Franzoͤsische Kabinet zu Gunsten einer bewaffneten Intervention umzustimmen, oder wenigstens die Unterstützung desselben bei Ausfuhrung der beabsichtigten „Transaction? zu erlangen. Letzterer widersetzen sich bekanntlich die hiesigen Exal⸗ tirten aus allen Kraͤften, und nun stuͤtzen sie sich dabei sogar auf eine vor kurzem von Cabrera an seine Truppen erlassene Procla⸗ mation. In'dieser fordert er sie auf, dem von den Moderirten er nennt sie Freimaurer und Sybariten, selbst den Heiden derhaßt) verbreiteten Gerücht einer baldigen Ausgleichung zwi— schen ihnen und dem Don Carlos, keinen Glauben zu schen⸗ ken. „In dem gegenwaͤrtigen Kampfe,“ sagt Cabrera, „bilden die rechtmäßigen Anspruͤche unseres erlauchten Souverains und die erdichteten Isabellens nicht den Hauptfragepunkt (sorman una euestion secundaria). Die Lehrsaͤtze der Iömoralitaͤt, der Gottlosigkeit und der Aufloͤsung, die durch die Tochter Christi⸗ neus repraͤsentirt werden, und die Grundsaͤtze der katholischen Religion, der einzigen Quelle von Ordnung und Gerechtigkeit, die durch unsern tügendhaften Monarchen vertreten sind, bil— den, wie die Revolutionairs selbst bekennen, eine Frage auf Leben oder Tod, und so lange die einen neben den andern be— stehen, ist die Erreichung des Friedens unmoglich.“ Ferner heißt es: „Soldaten! Karl V. wird sich nicht ungetreu. Sei— nem aufrichtigen Herzen sind die Interessen der heiligen Reli⸗ gion theurer, nals die seiner Rechte auf den Thron, die sein Ge— wissen ihn zu vertheidigen verpflichtet.“ Wo ist demnach das Mittel der Ausgleichung? Der Deputirten-Kongreß hat sich nunmehr in sieben Sectionen getheilt; das Loos, welches die Mitglieder einer jeden bestimmte, hat zum Theil sonderbar ver— fuͤgt: so befindet sich z. B. Martinez de la Rosa in derselben Section mit Mendizabal, Seoane und Gollardo. Dennoch hat das Ministerium in jeder Section die Masjoritäͤt. Die einzel— nen Sectionen erwaͤhlten folgende Personen zu ihren Praͤsiden— ten: die erste den Herzog von Gor, die zweite Herrn Barrio Ayuso, die dritte den Grafen Toreno, die vierte Herrn Mata Vigil, die fuͤnfte Herrn Arguelles, die sechste Zumalacarregui, die siebente Herrn Martinez de la Rosa.

Ju l an d.

Berlin, 10. Marz. Nach Briefen aus Königsberg in Pr. soll der Bau an der dortigen Altstaͤdtischen Kirche, dessen Kosten des Koͤnigs Majestät zu uͤbernehmen die Gnade gehabt haben, nunmehr zum Fruͤhjahr rasch beginnen. Der strenge Winter hat die Anfuhr der Materialien sehr beguͤnstigt.

Zur Schiffbarmachung des fruheren, jetzt ganz versan⸗ deten Hafens von Fischhausen im Reg. Bez. Koͤnigsberg hat sich eine besondere Gesellschaft gebildet und bereits einen Bei— trag von 6500 Rthlr. gezeichnet. Die baͤuerlichen Einsassen der Fischhausener Umgegend sind mit der Herbeischaffung der Steine zu diesem Bau sehr thaͤtig beschaͤftigt.

In Arklitten bei Gerdauen im Reg. Bez. Koͤnigs— berg ist unlangst wieder ein Maͤßigkeits⸗Verein zusammengeire— ten und hat seine Statuten durch den Druck zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Mitglieder verpflichten sich in demsel— ben, sich des Genusses des Branntweins und sonstiger gebrann— ter und destillirter Wasser gaͤnzlich zu enthalten, es sey denn, daß ihnen eines derselben als Arznei verordnet wurde.

In Marienburg hat der Brand des Marienthurms

zu schoͤnen patriotischen Ergießungen Veranlassung gegeben.