1838 / 82 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

rb gen Lebensmitteln eine Theurung eintreten zu sehen. In der That sind die Preise derselben allgemein gestiegen und war nicht in geringem Grade. Im Durchschnitt beträgt die Preis Erhöhung 10 bis 12 p6t, der Roggen aber ist selbst um 25 pCt. in die Höhe gegangen. Der Kohlen⸗Bergbau wurde auch im Februar auf das schwunghafteste betrieben, weil die Abfuhr von den Land⸗Debits⸗Zechen ununterbrochen fortdauerte, und weil die Ruhr⸗Debits⸗Zechen nur auf freies Wasser hoff⸗ ten, um die am Rhein und in Holland geleerten Kohlen ⸗Ma⸗ gazine von neuem zu fuͤllen. Auch die Eisenhütten sind durch den ö. nicht in ihrer Thätigkeit gestoͤrt worden, da st ait Ba erkraft durch Dampf-Maschinen vollstaͤndig ersetzen onnten.

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Landtags ⸗Abschied für die Posenschen Provinzialstände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von J Preußen :c. ꝛc.

Entbieten Unsern zum vierten Posenschen Provinzial-Laudtage ver⸗ sammelt gewesenen getreuen Ständen Unsern gnädigen Gruß.

Aus den ron Unserem Landtags -Kommissarius über den Gang der Verhandlungen erstatteten Berichten und aus den Uns vorgeleg⸗ ten siändischen Denkschriften haben Wir mit landesväterlichem Wohl gefallen ersehen, daß Unfere getreuen Stände bei der Abbaltung die⸗ ses Landtages ihre Anhänglichkeit an Uns und den Staat bethätigt, die ihnen vorgelegten Propositionen mit Gründlichkeit erwogen und in den Uns vorgelegten Gefuchen die Gränzen einer Anerkennung verdienenden Mäßigung beobachtet haben. Indem Wir Uns ver⸗ trauengvoll der Hoffnnug überlassen, daß bei ununterbrochener wei⸗ terer Ausbildung dieser Gesinnung sich das Band zwischen der Pro⸗ vinz und dem Staate immer fester schließen, und diese Vereinigung unter dem göttlichen Beistande und unter den Segnungen des Frie⸗ dens in immer erfrenlicheren Wirkungen auf Wohlstand, Glück und Gedeihen aller Klassen der Einwobuer sich offenbaren werde, erthei⸗ len Wir Unseren getrenen Ständen auf die von ihnen abgegebenen Erklärungen folgende Resolutionen:

A. Die dem Landtage vorgelegten Proposttionen betreffend.

Die Entwürfe

1) eines aligemeinen Gewerbe⸗Polizei-⸗-Gesetzes,

2) einer alldemeinen Wege⸗Ordnung,

z) einer Verordnung wegen der ven den Gemeinde -Mitgliedern gemeinschaftlich benutzten Grundstücke und gemeinschaftlich aus— geübten Nutzungsrechte an ländlichen Grundstücken,

A) wegen RWefestigung der Sandschellen, und

5) wegen des Rechts der Kreisstände, für den Kreis verbindliche Beschlüsse zu fassen, .

sind den Ständen der anderen Provinzen zur gutachtlichen Erklärung ebenfalls vorgelegt worden.

Mit den Erklärungen derselben werden auch die des Posenschen Landtags bei der weiteren legislatorischen Erörterung sorgfältig er— wogen und so viel als möglich berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der bei Begutachtung des letzteren Gesetzes angebrachten Bitte, daß die Regierungen angewiesen werden möchten, wenn sie den Beschlüssen der Kreisstände die Genehmigung versagen, den letzteren die Gründe der Versagung zu eröffnen, machen Wir jedoch vorläufig den Ständen bemerklich, daß die Regierungen in solchen Fällen ohne⸗ hin verpflichtet sind, motivirte Bescheide zu ertheilen, und daß, wenn hiergegen in einzelnen Fällen gefehlt werden sollte, die vorgesetzten Behörden auf eingehende Beschwerde Remedur treffen werden.

6) Auf die von Unseren getreuen Ständen gemachten Bemerkun⸗ en über die ihnen vorgelegten Entwürfe einer Verordnung über die anderweite Regultrung der Grundsteuer in der Provinz Pesen, eines Irn n e ss euer, Fkem sfsten segiemenis, einer Anweisung zur Aufnahme der Grundsteuer⸗Kataster und Steuerrollen von den einzelnen, außer dem Gemeinde⸗Verbande legenden Gütern, und einer Auweisung zur Festsiellung der Grundsteuer-Kontingente der Stadt⸗ und Dorfge⸗ meinden und zur Vertheilung der kontingentirten Grundsteuer auf die ertragsfäbigen Grundbesitzungen, wird bei der weiteren Berathung dieser Entwürfe möglichst Rücksicht genommen werden.

Der bei der Begutachtung jener Entwürfe gleichzeitig formirte Antrag, das Ranchfangs⸗Steuer-Kontingent für jedes in keinem Ge— meinde⸗Verbande befindliche Gnt und für jede Stadt- und Land⸗ Gemeinde auf diejenige Summe zu ermäßigen, die sich nach der An⸗ zahl der bei der Publication des zu erlassenden Gesetzes vorhande⸗ nen Rauchfänge unter Anwendung der Steuersätze ergeben würde, welche im Jahre 1833 gesetzlich bestanden, erledist sich dadurch, daß die Rauchfangs-Sttuer zur Zeit nach keinen anderen, und nament⸗ sich nach keinen höheren, als den durch die Reichstags-Fesetze vom 24. März 1809 und 23. Dezember 1811 eingeführten und seitdem fort⸗ während also auch im Jahre 1833 gesetzlich bestandenen Steuersätzen erhoben wird. Wenn jener Antrag aber, wie es scheint, dahin gerichtet seyn soll, daß die Rauchfangs⸗Steuer Überall, wo jene Gesetze bis dahin nicht zur Ausführung gekommen, nach den im Jahre 1833 faftisch besiehend gewesenen geringeren Sätzen festgestellt wer— den mäge, und wenn ferner daranf angetragen wird, die Rauchfangs⸗ Steuer selbst da, wo die durch die obgedachten Reichstags ⸗Gesetze vorgeschriebenen Steuersätze schon seit längerer Zeit Anwendung fan⸗ den' bis anf die vor dem Jahre 1809 gesetzlichen geringeren Sätze zu ermäßigen, so können Wir di sem Gesüche weder in der einen, noch in der anderen Beziehung willfahren, weil die Grundsteuer, nach §. 3 dis Gesetzes über die Einrichtung des Abgabenwesens vom 39. Mai 820, überall nach den bestehenden Grundsätzen und Vorschriften fort⸗ erhoben werden soll, mithin eine Ermäßigung der nach diesen Vor— schriften zu erbeßenden Rauchfangs⸗- Steuer, ohne vorherigen Nach⸗ wejs der Ueberbürdung oder Unbeibringlich keit, unznlässig ist und be⸗ gründete Reclamationen anderer Provinzen hervorrufen würde. Da⸗ gegen werden Wir einzelnen Gemeinden, für welche die Einziehung ker veranlagten Rauchfangs-Steuer nach den bisher gemachten Er— fahrungen febr drückend seyn würde, durch definitive Absetzung eines Theils der Steuer gern eine angemessene Erleichterung zu Theil wer⸗ Den lassen.

ö 7) Die vom Landtage getreffene Wahl der Deputirten zur Mit- wirkung bei Sammlung der noch bestehenden Proyinzial⸗Gesetze und Statuten haben Wir bestätigt.

Die ständischen Anträge betreffend.

1) Obwohl dit AÄnstalten, welche zu Förderung des naturwissen⸗ schaftlichen Unterrichts in den Lehr- ustituten der Provinz getroffen sind, dem entsprechen, was das wirkliche Bedürfniß erbeischt und bei den Gymnasien anderer Provinzen besteht, so sind Wir doch, um Ünsern getreuen Ständen einen Beweis Unsers Woblwollens und ünferer Änerkennung der von ihnen für die Beförderung des Unter⸗ richts gezeigten Theilnahme zu geben, nicht abgeneigt, auf die Er⸗ werbung des Freterschen Naturalien⸗Kabinets einzugehen, wenn solche unter angemessenen Bedingungen bewirkt werden, auch die Verthei⸗ iung unter die verschiedenen Lehr-Anstalten und die Aufstellung des jeder derselben zu kberweifenden Antheils zweckmäßig geschehen kann.

inser Ober-Präsident ist daher mit den weiteren Verhandlungen be— auftragt, von deren Erfolge Unsere getreuen Stände bei ihrer näch⸗ sien Zusammenkunft werden benachrichtigt werden.

D Der Kranken⸗Anstalt der grauen Schwestern u Posen haben Wir, in Anerkennung ihrer Rüßlichkeit, und die Perwendung des Landtags beräcksichtigend, die Febetene jährliche Haus⸗Kollefte in der Provinz bewilliget, wegen deren Bewirkung Ünser Ober⸗Präsident das Weiters besorgen wird.

Die in Antrag gebrachte Steuerfreiheit der Anstalt zu bewilli⸗ gen, milssen Wir zwar Bedenken finden, nicht nur, well dergleichen

rechnung der zu restituirenden indirekten Steuern mancherlei Ver⸗ wickelungen herbeiführt. Dagegen wollen Wir, zum Andenken an die verewigte Prinzessin Louise von Preußen Königl. Hoheit, welche der ÄAnstalt immer ihre besendere Theilnahme geschenkt, und auf de⸗ ren Verwendung jährlich fünfhundert Thaler gewährt worden, diese letztere Summe vom laufenden Jahre an und bis auf Weiteres wie⸗ der bewilligen. Unser Finanz⸗Minister wird wegen Auszahlung der⸗ selben das Weitere verfügen. ö

Daß die Stände aus den der Provinz gehörigen Departemental⸗ Fonds dem Institute eine Untersiützung von 600 Rihir. bewilligt haben, haben Wir mit Beifall vernommen. Auch hat Unser Mini— sier des Innern und der Polizei zu deren Auszahlung bereits die erforderliche Genehmigung ertheilt. 9

9 Dem Antrage, zur Versorgung von verwaiseten und unbemittelten Jungfrauen aus den gebildeten Ständen, ohne Unterschied der Kon⸗ fefsien, eines der aufgebobenen Klöster mit dessen sämmtlichen Ein⸗ tünften zu überweisen, können Wir zwar in letzterer Beziehung um deswegen nicht entsprechen, weil die Einkünfte sämmtlicher Klösier bereits andere, für die ganze Provinz nöthige und nützliche Bestim⸗ mungen erhalten haben, welchen sie nicht wieder entzegen werden föngen. Indessen sinden Wir die Absicht, eine Anstalt der gedachten Art zu errichten, beifallswürdig, und werden deren Ausfübrung durch UeVberweisung der Gebäude eines dazu schidklichen Klosters und sonst gern befördern, wenn die Mittel der Unterhaltung auf anderem Wege zu beschaffen sind Am angemessensten wird dies zu bewirken sevn, wenn diejenigen Familien, welche ibren weiblichen Mitgliedern und Nachkominen Stellen in der Stiftung sichern wollen, der zu errich⸗ tenden Ansialt ein angemessenes Kapital Üübereignen oder eine hypo— thekarisch einzutragende Rente sichern. Ist auf diese Weise ein Fonds r . so werden Wir der Anstalt die Rechte einer tommen Stiftung, und somit die Befugniß verleihen, Geschenke und Vermächtnisse anzunehmen, dadurch ihre Mittel zu vermehren und ihre Wirksamkeit zu erweitern. Diejenigen, welche auf diese Weise zu Errichtung der Stiftung beizuwirken geneigt sind, mögen sich mit ihren Anträgen an den Ober-Präsidenten der Provinz wenden, wel⸗ cher, nach Maßgabe des Erfolges, den weiteren Plan auszuarbeiten, das Statut zu entwerfen und an die betheitigten Minister wegen Er— iheilung Unserer Bestätigung zu berichten haben wird.

) Wir genehmigen, daß die Kosien für Unterhaltung der Irren— Heilanstalt zu Owinsk, in soweit sie nicht aus den Departemental— Fonds gedeckt werden, von der Provinz aufgebracht und zu diesem Behufe auf die Kreise und weiter auf die Gemeinden und einzeinen Besitzungen nach der Seelenzahl veriheilt werden. Die hiernach in jeder Gemeinde aufzubringende Quote dagegen ist in derselben Art, wie in Unserem Landtags-Abschiede vom 29. Juni 1835 unter 1. 7. Rr. 2 wegen des Bedarfs der Corrections⸗Ansialt zu Kosten bestimmt worden, gleich anderen Kommunal-⸗-Bedürfnissen aufzubringen.

3) Bie Vorschrift des §. 160 des Anbanges zur allgemeinen Ge— richtsordnung, nach welcher nur ein gewisser Theil des Diensteinkom⸗ mens der Beamten zu Erfüllung von Schuldverbindlichkeiten im Wege der Execution in Auspruch genommen werden kann, ist wegen Sicherung des öffentlichen Dienstes erforderlich, weil ohne solche ein Beamter aller Sustentations-Mittel beraubt, folglich zu Verwaltung seines Amtes ganz außer Stand gesetzt werden könnte.

Daß diese Vorschrift aus ganj gleichem Grunde auch auf die Geisilichen anwendbar sey, ergiebt sich aus . 161 des Anhanges zur Gerichtsordnung. Hieraus geht aber zugleich die Ursache hervor, aus welcher auch bei Erfüllung der Verbindüchkeit, welche den Geistlichen jum Baue und zur Erhaltung kirchlicher Gebäude ebliegt, obige Vor— schrift in Anwendung kommen muß, da entgegengesetzten Falls, wenn bedeutende Baukosten erforderlich sind, das ganze Diensteinkommen eines Geistlichen auf Jahre hinaus zu Bestreitung dieses Aufwandes absorbirt werden, während dieser Zeit also der Geistliche ohne alle Sustentations-Mittel, folglich das Kirchspiel oft ohne, Seelsorger bleiben würde. Unsere getreuen Stände werden sich hieraus selbsi überzeugen, daß die gedachte Gesetzessielle auch fernerhin auf das obige Verhältniß angewandt werden muß.

6) Wenn auch Unsere getreuen Stände in ihrem wegen des Ge⸗ brauchs der Polnischen Sprache beim öffentlichen Unterricht und bei den Verhandlungen der Behörden Uns vorgelegten Gesuche im Allge⸗ meinen eine Modifizirung des wegen dieses Gegenstandes erlassenen Regulatios in Autrag bringen, so ergiebt sich doch aus dem speziellen Inhalte, daß ihre eigentliche Büte nicht anf Modifizirung, sondern nur auf Aufrechterhaltung des Regulatips gerichtet ist. Diese aber liegt ohnehin in Unseren Absichten. Wenn Wir daher, da spezielle Falle, in welchen die Behörden den darin emhaltenen Vorschriften juwider gehandelt und die dagegen erhobenen Beschwerden in geord⸗ netzu Instanzenzuge keine Abhülfe gefunden haben, nicht angeführt sind, dir Sache auf sich beruhen lassen könnten, so eröffnen Wir Un— seren getreuen Ständen dech Folgendes:

Was zuvörderst die Aniwendung der Polnischen Sprache in den Lehr⸗-Anstalten betrifft, so findet solche in den niederen Schulen der von Polnischen Unterthanen bewohnten Orte neben der Deutschen, als Unterrichts-Sprache bereits statt, außer wo es an beider Spra— chen fundigen Lehrern fehlt; welchem Mangel durch Heranbeldung einer hinreichenden Zahl beider Sprachen kundiger Personen für das Elementar-Schulfach nach und nach wird abgeholfen werden können. Beim Marten, Gomnasinm zu Posen ist in den beiden unteren Klassen die Polntsche Sprache ebenfalls die Unterrichts-Sprache. Außerdem wird in den übrigen Klassen der Religions Unterricht jedem Schüler in seiner Muttersprache eriheilt. Weiter mit dem Gebrauche der Polnischen Sprache zu gehen, würde nachtheilig seyn, indem die Polnischen Schüler dann niemals die Gewandtheit in der Deuischen Sprache erlangen könnten, die für sie unentbehrlich ist, um sich auf Deutschen Universitäten für den höheren Staatsdienst, so mie für den geistlichen und Lehrstand auszubilden, worauf der Gymnasial⸗ Üünterricht doch vorzugsweise berechnet seyn nruß. Für den höheren wissenschaftlichen Unterricht in der Polnischen Sprache und Literatur fehlt es zur Zeit durchgängig an geeigneten Lehrern.

Bei dem Gymnasium zu Lissa ist die eine Hälfte der Schüler Deutscher, die andere aber Polnischer Herkunft, diese Letzteren indes— sen aus Gegenden, in denen beide Landessprachen im gemeinen Ber— kehr gebraucht werden. Sie sind daher schon beim Eintritte der Deut— schen Sprache so weit mächtig, daß sie gieich mit Nutzen dem in Deutscher Sprache ertheilten Unterrichte beiwohnen können. Die Er— richtung des Polnischen Coetus für die unteren Klassen dieses Gym— nasiums ist daher nicht Bedürfniß und hat auch, wegen der nicht vor— handenen übrigen Bedingungen, bisher nicht erfolgen können.

Was demnächst den Gebrauch der Polnischen Sprache in den öffentlichen Verhandlungen und die Anstellung beider Sprachen kun— diger Beamten in der Provin; Posen betrifft, so werden bei der Be⸗ setzung der Stellen im Justiz- und Berwaltungsfache die der Polni⸗ schen Sprache kundigen Personen jederzeit vorzugsweise berütcksichtigt, und da aug den Eingebornen der Provinz nych immer nicht die er— forderlich Anzahl von Kandidaten zu den Richter, und höheren Ver⸗ waltungs⸗Aemiern vorhanden ist, zür Abhülfe dieses Uebelstandes so— gar bedeutende Summen jährlich verwendet.

Durch Unsere Ordre vom 20. Mai 1830 ist ein Betrag von 2000 Rihlrn. jährlich zu Unterstültzungen angewiesen werden, um acht, mit guter Korbilkung verfthtue und mjt Anlagen für das höhere Richteramt ausgerüstete Referendarien aus anderen Prorinzen in das Großherzogthum zu zithen, unter der Bedingung der Erlernung der Polnischen Sprache und der vollständigen Aushildung BVehufs der dritten Prüfung.

Diese Unterstützung ist von wohlthätigen Folgen gewesen, indem die Kenntniß der Polnischen Sprache dadurch unter den Beamten sehr an Umfang gewonnen hat. Durch Unsere Ordre vom 19. Ofto⸗ ber v. J. ist gestattet worden, daß statt 8 Referendarien Referen⸗ darien uud 8 Anskultatoren Unterstiltzungen aus diesem Fonds enhal— ten, theils um den Letzteren eine um so längere Frist für das Stu⸗ dium der Polnischen Sprache zu gewähren, und iheils um die Zahl der Thꝛilnehmer zu vermehren.

Außerdem werden auf den Grund der ersteren Ordre noch 1009 bis 1250 Riblr. jährlich auf gleiche Weise zu Unterstützungen für A

Bewilltgungen Exemplisicationen erregen, sondern auch, weil die Be⸗

bis 5 Regierungs-Referendarien verwendet so, daß im Ganzen

seit dem Jabre 1830 bereits über 20 000 Rtblr. zur Beförderung Kenntniß der Polnischen Sprache in der höheren Beamten⸗Klasst an, gewiesen worden sind.

Die getreuen Stände Unseres Großherzogthums Posen werden bieraus die Ueberzeugung gewinnen, daß nichts unterbleibt, was dajn führen kann, die Ausbildung von Beamten, welche beider Sprachen mächtig sind, möglichst zu befördern und dadurch zugleich das Ber, trauen der Polnisch sprechenden Bewohner der Provinz zu den darin angestellien Beamten immer fester zu begründen. ;

Weit vollständiger würde allerdings der Zweck erreicht, und zu⸗ gleich Unserer Staais⸗Kasse eine nicht unbedeutende Ausgabe erspan werden, wenn Wir nicht die bereits im Landtags ⸗Abschiede vom 2n Dezember 1828 unter B. 1. gemachte Bemerkung ungern wiederholen müßten, daß noch immer elne bedenkliche Abneigung der Eingesesf, nen' der Provinz Polnischer Abkunft, besonders in den böheren Ständen, vorherrscht, sich dem Staatsdienste zu widmen, und si dazu durch die vorgeschriebenen Prüfungen zu qualtfigiren; daher auch, beim Mangel engeberner Kandidaten, die vom Landtage ge, wänschte vorzügliche Berücksichtigung derselben unmöglich wird.

Wir werden, wenn Wir diesen. nur durch die dortigen Familien, väter Polnischer Abkunft abzustellenden Mangel fernerhin nicht meh bemerken, darin ein vorzügliches Merkmal treuer und anhänglich Gesinnung mit Wohlgefallen anerkennen. ? ;

Aus diesen Eröffnungen werden Unsere getreuen Stände sich he scheiden, daß die allgemeinen Anregungen, zu denen sich dieselben ver, anlaßt gefunden, nach der Lage der Sache nicht am gehörigen Ort angebracht snd, und daß Unserer Seits nichts weiter gescheben kam Wir verhoffen daher ernstlich, daß sie sich in Zukunft dergleichen gän⸗ lich enthalten werden.

Sollten dagegen spezielle und begründete Beschwerden, dun Abhüsfe bei den Minisierien vergeblich gesucht worden ist, zu Unsen Kenntniß gebracht werden, so werden Wir solche abzustellen zu jez Zeit bereit seyn.

7 Das Gesuch Unserer getreuen Stände, den Kreisständen n Befugniß der Landraths⸗Wahlen wieder einzuräumen, zu gewährtn müssen Wir zwar noch zur Zeit Anstand nehmen. Da Wir indessu die Fortschritte, welche der Geist der Ordnung, Unterthanentreue und Anhänglichkeit in den letzten Jahren in der Provinz gemacht hat, mit Wohlgefallen bemerkt und anerkannt haben, so behalten Wir Un bei weiterer Entwickelung, Ausbildung und Befestigung dieses Gen sies für die Zukunft weitere Entschließung vor.

s) Was die nachgesuchte gänzliche Begnadigung der bei der Pol⸗ nischen Insurrection betheiligten edit dn anlangt, so haben Wir die Verwendung der geireuen Stände, wie dieselben aus Unserer seit⸗ dem publizirten Ordre vom 35. August d. J. werden ersehen haben, stattfinden lassen. Wir erwarten, daß die Betheiligten dieses Aktes landesväterlicher Gnade eingedenk bleiben und sich derselben sietz würdig beweisen werden.

9) Wir finden kein Bedenken, aus den von Unseren getrenen Ständen geltend gemachten Gründen eine Modification der Kreit— Srdnung für das Großherzogthum Polen vom 20. Dezember lxz binsichtlich der nach 5. 9. derselben für die Abgeordneten der Städte bei den Kreistagen erforderlichen Qualification eintreten zu lasstn, und haben bestimmt, daß künftig in denjenigen Städten, in welchen die revsdirte Städteordnung eingeführt ist, die Magistrats⸗Mitglieder und Stadtverordneten, in den übrigen Städten aber die Bürgermts— ster auch ohne Grundbesitz, die Beigeordneten und Mitglieder der Ge meinde⸗Räthe, in den letztbenannten Städten dagegen zwar nur, wenn sie Grundbesitzer sind, jedoch ohne Rücksicht auf die Dane des Besitzes, zu städtischen Abgeordneten bei den Kreistagen solln u wählt werden fönnen, sofern die S. 6. vorgeschriebenen allgemänmn Requisite bei ihnen vorhanden sind. Demgemäß haben Wir die en forderliche Verordnung vollzogen und deren Publication durch di Gesetz⸗ Sammlung angeordnet. (Schluß folgt.)

Meteorologische Beobachtung.

Tagesmittel: 33229“ Par.. 4 2,50 R.. 0,9 R.. S7 Ct. W.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 16. März.

Niederl. wirk!. Schuld S385 5 d os/9 do. 1023/8. 23. dosg Span. 19. Passige AI/g8. Ausg. Sch. —=. Tina. II Freusz. Pram. Sch. 1141/3. Poln. ilG!/g. Hesterr. Met. 102! /.

A ist werpen, 15. März.

Zinsl. 53/4. Neue Anl. 19. G. Frankfurt a. M., 17. Märx. Oesterr. 509 Met. 1067ss3. G. Aoso 191. G. 21720 619 6135. 100 265/16. 26163. Hank. Actien 1743. 17A1. ara] hl 1511527. G. Loose zn 500 FI. 1221/8. 122. Loose zu 100 FI. 265.6. Breuss. Präm. Sch. G65sa. G. do, A409 Anl. 10213. G. Poln. Loos 667 / g. 663 / 4. 50 /o Span. Anl. 11718. 1134. 21 / 2969 Holl. 535 / g. S3 5 /i Hamburg, 19. März.

kank-Actien 11A0. 1437. Engi. Russ. 1081/7. 50/9 art. . ( 30/9 19. Neue Anl. 1712.

London, 14. Mär.

Cons. 39/9 931 / s. kelg. —. Neue Anl. 21/2. Ausg. Seh. 73 / 9. 21/200 Iloll. 50 / do. olg 201sa. Engl. Russ. —. Bras. 768 /4. eru —. Chili —.

Paris, 16. März.

zo/ J Rente fen eour. 1098. 10. 30, sin cour. 80. 20. So /o Nes au eompt. 99. 60. 30/ Span. Rente 21! /8. Passive M /a. . bortug. 21! / j.

Passive —.

Passive M So /g Port. z0is Colummb. =. Men.

Wien, 16. März. Boso Met. 10631132. Aol 1603s19. zon 807g. 2120/0 Ib —. Bank -Actien 141M /.. Neue Anl. 6091.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 22. Maͤrz. Im Schauspielhause, auf Beg ren: Der Parta, Trauerspiel in 1 Akt, von M. Beer. Hip auf: Vor hundert Jahren, Sitten-Gemaͤlde in A Abth., E. Raupach.

Freitag, 2. März. Im Opernhause: Der hinkende Th fel, pantomimisches Ballet in 3 Abth., bearbeitet von Hogut

Im Schauspielhause: 1) L'cpée de mon pere, val deris⸗ en 1 Acte. 3) La premiere représentation de: Les Indeépen dan coméllie nouvelle en 3 actes et en prose, du théâtre français, Serihe.

Koͤnigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 22. Marz. Der Vater der Debuͤtantin, Posse in A Akten, nach Bayard, von B. A. Herrmann. Vorher: Der Obrist von sechzehn Jahren. Lustspiel in 1 Akt, frei na dem Franzoͤsischen, von B. A. Herrmann. .

Freitag, 23. Marz. Des Adlers . Romantisch⸗ komische Oper in 3 Akten, von Karl v. Holtei. Musik vom Kapellmeister Franz Glaͤser. (Herr Eicke: Richard.)

Redacteur Ed. Cottel. r

. Gedruckt bei A. W. Hayn.

Paris, 16. Marz.

1838. Morgens Nachmittags Abends Nac einm liger 20. März. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. Reobacht ung. r

'uftdrug . . ... 33306 Bar. 332,55 „var. 33 128 war. Queuwaemt 6,8 MA. zuftwärme ... O20 R. 4 32 R 4 27 R. ] Flusiwarme O, 8“ R Ehaupunkt ... 267 R. 4 53,85 R. 17 R. I Bodenwarme O72 R Dunstsaitigung 81I ot. 7 ot. 92 vE6t. Ausdünstung Golo Rh Weiter...... · Schnee. trübe regnig. Niederschlag (¶. 112“ Rh. Wind . . ...... W. W. W. Wärmewechsel 4 3,50 Wolkenzug ... 2 P 2300.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Freitag den 23st Marz

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Geheimen Ober-Baurath wein zum Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath zu ernennen und Bestallung hieruͤber Allerhoͤchsteigenhaͤndig zu vollziehen

6. Majestaät der Koͤnig haben den bisherigen Oekonomie— mmissions⸗Rath Wendland zum Ober⸗Kommissarius bei der tral Kommission zu Muͤnster mit dem Range und Charak— mnes Landes Oekonomie und Regierungs-Raths zu ernen—

geruht. Der Justiz-Kommissarius Eduard Langer zu Oppeln ist

ech zäm Notarius im Departement des Ober-Landesgerichts Ratibor bestellt worden.

Der bisherige Ober- Landesgerichts Referendarius Karl ssnitz ist zum Justiz-Kommissarius bei den Land- und btgerichten zu Allenstein, Wartenburg, Bischowsburg, See— und Passenheim, unter Anweisung seines Wohnsitzes in tenburg in Ostpreußen, bestellt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der General-⸗Major und snandeur der ten Division, Prinz George zu Hessen, Neu⸗Strelitz.

Der General⸗Major und Commandeur der Sten Landwehr⸗ gade, von Brandenste in, und

Der General⸗Major und Commandeur der 5ten Kavalle⸗ Brigade, von Kurssel, von Frankfurt a. d. O.

Der General-⸗Major und Lommandeur der Eten Landwehr⸗ Dgade, von Tietzen und Hennig, von Torgau.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General, Lieutenant und eral' Gouverneur von Neu⸗Vorpommern, Fuͤrst zu Put— , nach Dresden.

Z3eitungs-⸗Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Der Koͤnig arbeitete gestern mit den istern des Krieges, der Justiz und des Handels, und lh ff in Begleitung der Koͤnigin eine Spazierfahrt euilly. Das Journal des Dabats enthaͤlt heute folgenden Ar— „Man hat uͤber die Konferenz des Conseils-Praͤsidenten der Renten-Reductions-Kommission verschiedene Geruͤchte in auf gesetzt. Einigen Erzaͤhlungen zufolge, staͤnde die jetzt Namen des Ministeriums abgegebene Meinung in Wider— h mit dessen fruͤheren Erklaͤrungen; nach anderen Versionen der Conseils-Praͤsident aus dem Vorschlage des Herrn Gouin

an der, 1 r kanz -R PbinetsFrage gemacht. Wir glauben volllommen gut unterrich,;

seyn, wenn wir dersichern, daß in jener Konferenz nichts gesagt hen ist, was zu dergleichen Behauptungen Anlaß geben te. Es ist Ungerechtigkeit oder Mangel an Gedaͤchtniß, man dem Ministerium eine veränderte Sprache in Bezug die Reduction vorwirft. Das Kabinet hat sich bei zwei ren Gelegenheiten oͤffentlich uͤber jene Maßregel ausge— hen: zuerst bei der Vorlegung des Budgets und dann bei Debatten uͤber die Frage, ob der Vorschlag des Herrn in in Erwaͤgung zu ziehen sey. Es erklaͤrte in der Einlei— des Budgets, daß die Reduction gesetzlich und nuͤtzlich aber zu gleicher Zeit ließ es die ernstesten Zweifel uͤber zeitgemäßheit der Maßregel durchblicken. Bei Gelegenheit Gouinschen Vorschlages wiederholte das Ministerium die— Erklaͤrung, gesellte sich aber dem allgemeinen Wunsche nach gruͤndlichen Pruͤfung der Frage zu. Was hat nun das isteruum vor der Kommission erklaͤrt? Daß, seines Exach— die Maßregel rechtlich begruͤndet sey und in ihrer Aus— ng Vortheile darbieten werde; daß aber das vorhergesehene derniß sich entgegenstelle, und daß die Umstaͤnde die Reduc— unzeitig machten. Wo ist da der Widerspruch? In wiefern ht das Ministerium von seinen fruͤheren Erklaͤrungen ab? Ministerium glaubt jetzt, wie zu Anfang der Session, an Besetzlichkeit und den Nutzen der Reduction. Was es aber Als nur vermuthete, das ist ihm jetzt zur voͤlligen Gewiß— geworden. Wir haben, wie man weiß, auch uͤber die bei— seersteren Punkte eine verschiedene Meinung. Wir bedauern, die Regierung die Gesetzmaͤßigkeit einer Maßregel aner— t hat, die uns ungerecht scheint; wir beklagen es, daß sie Sache far nuͤtzlich halt, die uns nachtheilig erscheint; aber wuͤnschen uas wenigstens Gluͤck dazu, daß das Kabinet die uction in diesem Augenblick fuͤr ungusfuͤhrbar erklaͤrt. Diese liche Erklaͤrung von Seiten dessen, der den wahren Zustand Dinge am besten kennen muß, macht eine Verschiebung un— eidlich. Wir vertrauen der Zeit, um eine Reaction in den uͤthern hervorzubringen. Wir glauben ferner, versichern zu en, daß man vollständig im Irrthum gewesen ist, als man

Bt hat, daß Herr Mols aus der Reduction eine Kabinets—⸗

ze machen wolle. Das Ministerium weiß zu gut nöthig den Gemuͤthern die Ruhe, und den Geschaͤften die meidung aller Unterbrechungen ist, als daß es die Kabi—⸗ Fragen ohne Noth vermehren sollte. Es hat so eben erst

sesen, daß es, wenn die Pflicht es erheischt, der Gefahr

rw extremen Mittel die Stirn zu bieten weiß, ohne sich durch dis Zahl, noch durch die Starke seiner Gegner

. zu lassen; aber es weiß auch eben so gut, mit wie e. egenheiten und Gefahren fuͤr die offentlichen Angele⸗ h . Krisen verbunden sind. Und wo ist die 6. igkeit, sich diesen Gefahren auf Anlaß der Reduction

auszusetzen? Warum bel dieser Gelegenheit zu einer

neuen parlamentarischen Krisis Anlaß geben? Das Kabinet wird sich einen solchen Fehler nicht zu Schulden kommen las— sen. Die Reduction ist in keinem Programm irgend eines po— litischen Systems besonders aufgefuͤhrt; und wenn wir die bei— den Kaußersten Oppositionen ausnehmen, die bie Maßregel uͤber⸗ einstimmend verlangen, weil sie eine Verlegenheit fuͤr die Regie⸗ rung darin erblicken, so hat sie bei allen Parteien eben sowohl Gegner als Anhaͤnger. Es ist eine rein oͤkonomische und finanzielle Frage; sie interessirt allerdings die Ruhe und den Wohlstand des Lan— des im höoͤchsten Grade; aber die Annahme oder die Verwer— fung derselben enthaͤlt weder die Billigung noch die Verurthei⸗ lung des volitischen Systems der Reglerung. Man muß dar— aus schließen, daß eine Maßregel, bei der das Ministerium nicht die Initiative ergriffen hat, daß eine Maßre— gel, die nicht gegen dasselbe gerichtet worden ist, die weder seine Ehre, noch sein Regierungs-System beruͤhrt, unmoglich eine Kabinets-⸗Frage werden kann. Wir gehen noch weiter und behaupten, daß es nuͤtzlich und wichtig ist, daß man wisse, die Reduction koͤnne fortan kein Ministerium mehr toͤdten; es ist dies das beste Mittel, sie mit voͤlliger Uneigennuͤtzigkeit gepruͤft zu sehen. Die Sache der Staats Glaͤubiger kann nur dabei gewinnen; denn wenn es feststeht, daß die erwähnte Maßregel nicht den Sturz des Ministeriums zur Folge haben kann, so wird mancher Ehrgeizige nicht mehr so eifrig darauf drin,

n der Charte de 1830 liest man Folgendes: „Meh⸗ rere Zeitungen melden nach dem Constitutionnel, daß an dem Unwoͤhlsein, welches den Minister des Innern vor einigen Ta—⸗ gen nöthigte, die Rednerbuͤhne zu verlassen, eine sehr lebhafte Errterung Schuld gewesen sex die in einem, kurz vor Eroͤff⸗ nung der Sitzung, in den Tuilerieen gepflogenen Minister⸗ Rathe stattgefunden habe. Zur Widerlegüng dieser boͤswilligen Behauptung mogen die wenigen Worte hinreichen, daß an jenem Tage uͤberhaupt, weder in den Tuilerieen noch sonst wo, ein Minister⸗Rath gehalten worden ist.“

Der Handels⸗Minister hat an die Handels -Kammern der Seestaͤdte ein Rundschreiben erlassen, in welchem er den mit Nord⸗ Amerika verkehrenden Kaufleuten Vorsicht in ihren Unterneh⸗ mungen anraͤth, indem in den Vereinigten Staaten eine Kri—⸗ sis, hnlich der des vergangenen Jahres, zu befuͤrchten sey

Wan meldet aus Toulon vom 11Iten d., daß Yussuf⸗Bey sich auf dem Dampfschiffe „Fulton“ nach Algier eingeschifft

habe. Er ist zum Oberst, Lieutenant bei den Spahi's ernannt worden und begiebt sich nach Oran, wo sein Regiment steht,

Herr Paganini ist von der Direction des Casino, wesches seinen Namen fuͤhrt, bei dem hiesigen Tribunale erster Instanz wegen Kontraktbruches verklagt worden. Er hatte sich namlich anheischig gemacht, das Interesse jenes Instituts dadurch zu foͤrdern, daß er sich reg ma ßig in demselben oͤffentlich hoͤren lassen wolle, war aber bis jetzt dieser Verpflichtung noch nie nachgekommen. Der Gerichtshof hat ihn verurtheilt, fortan woͤchentlich zweimal zu spielen, oder jedesmal 6006 Fr. Entschaͤ⸗ digung zu zahlen. err Paganini e sofort gegen dieses Ur⸗ theil appellirt haben.

Großbritanien und Irland.

Parlaments. Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 15. März. Der Herzog von Wellington uͤber⸗ keichte eine Petition der Bewohner von Macclesfield worin um Aufhebung der Lehrlingschaft der Neger in den Kolonien mit dem J. August 18358 gebeten wird. Der Herzog fragte so⸗— dann den Lord Brougham, was er in Bezug auf diesen Ge— genstand zu thun denke. Lord Brougham erwiederte, es sey wohl am angemessensten, in Uebereinstimmung mit obiger Pe⸗ tition in dem Gesetz-⸗Entwurfe, welcher dem Hause vorliege, die Jahreszahl 1838 statt 1840 zu setzen. Hierauf bemerkte der Graf von Haddington, er habe aus den Nachweisungen uͤber die am' 31. Maͤrz zu entlaͤssenden Miliz Corps ersehen, daß in Schottland nicht weniger als sechs Corps aufgeloͤst werden sollten, unter denen vier ganze Regimenter und nur zwei einzelne Trupps waren. „Der edle Viscount gegenuber (Lord Melbourne)“, fuhr er fort, „sagte gestern Abend, daß das Ministerium bei der Auswahl der zu entlassenden Miliz sich durch zwei Umstaͤnde habe leiten lassen, einmal, weil es ein⸗ zelne Trupps seyen, und dann, um die Verfassung dieser Trup⸗ pen⸗Gattung zu revidiren, die während der Brandstiftungen im Jahre 1836 auf eine etwas zu schnelle Weise ausgehoben wor⸗ den waren. Dieser letztere Grund findet nun aber auf Schott⸗ land keine Anwendung, weil daselbst keine Brandstiftungen vor⸗ gekommen sind und viele Milizen schon vor jener Zeit ausge⸗ hoben wurden. Ich moͤchte daher wohl wissen, ob es nach dem 31. März in Schottland noch ein Miliz⸗Corps geben wird.“ Lord Melbourne erwiederte, er glaube wohl, daß dies der Fall seyn werde, er wisse zwar nicht genau, wie die Sachen staͤnden, doch halte er es nicht fuͤr wahrscheinlich, daß ein sol— ches Corps dort nothwendig seyn wuͤrde.

Unterhaus. Sitzung vom 14. März. Herr M. J. O' Connell uͤberreichte eine Petition des Lord Belfast und des Herrn Gibson, welche, durch einen der Majorität nach aus Tories bestehenden Wahl⸗Ausschuß ihrer Parlaments⸗Sitze fuͤr Belfast verkustig erklart, jetzt wenigstens von der Bezahlung der Kosten far die Verhandlung vor dem Ausschuß befreit seyn wollen. Nach einer leidenschaftlichen Unterredung uber die Sache, in welche sich auch der Sprecher einmischen mußte, weil Herr Hume eine Aeußerung Sir J. Owen's, der ihn zur Grdnung rief, „impertinent“ nannte, was er nachher in „unge⸗ hoͤrig“ modisizirte, wurde die Petition zurückgenommen. Eine von Herrn V Smith eingebrachte Bill uͤber die Abgraͤnzung der Munizipal⸗Bezirke (nicht der Wahlorte) wurde von dem—

felben nach einigen Debatten, die sich auf bloße Formalitaͤten be⸗ zogen, wieder zuruͤckgenommen. Unterhaus. Sitzung vom 15. März. Nachdem zur

Wahl eines neuen Parlaments⸗Mitgliedes fuͤr Maidstone an die

Mitglied fuͤr , . und trug darauf an, daß das Haus sich in einen Ausschuß verwandeln mochte, um die Wir⸗ kungen der bestehenden Korngesetze zu untersuchen. In der Rede, die der Antragsteller hielt, bezeichnete er diese Gesetze als die grausamste und ungerechteste aller von dem nicht refor⸗ mirten n dem Volke aufgebuͤrdeten Lasten und setzte aus einander, daß die Aufhebung der dem Gemeinwesen jährlich 15 Millionen Pfund Sterling raubenden Korngesetze durchaus nicht den eigentiichen Landbauer und Pächter treffen würde,

sondern nur die großen Grund ⸗Eigenthuͤmer, welche die Pacht

dann erniedrigen mußten. Keine Verbesserung des Lebens der Gesellschaft sey noch ins Leben getreten, ohne daß die Par—⸗ tei, deren Einzel⸗Interessen darunter leiden duͤrften, den Schutz der Gesetzgebüng fuͤr sich aufgerufen. Der Redner fragte die Landeigenthuͤmer selbst, ob sie hofften, sich langer in einer dem Gemeinwohl des ganzen Landes widerstreitenden Stellung hal⸗ ten zu koͤnnen. Wenn er den Verlust, den die durch die Korn⸗ Gesetze dem Lande auferlegte Brodsteuer fuͤr das Britische Volk nach sich ziehe, auf 15 Millionen Pfund Sterling jahrlich be—⸗ rechne, so habe er dabei den Verlust der Industrie noch gar nicht in Anschlag gebracht, die durch die Eroͤffnung der Haͤfen faͤr fremdes Getraide und durch die davon zu erwartende Reciprocitat anderer Staaten unberechenbar gewinnen wuͤrde. Die Rede schloß mit dem angefuͤhrten Antrage und mit dem Hinzufügen, daß der An, nahme desselben eine Motion auf Abschaffung der Korngesetze folgen werde. Sir William Moles worth unterstuͤtzte den Antrag. Der Marquis von Chandos, der dagegen auftrat, bemerkte, daß, wenn auch der Antragsteller es nicht geradezu gesagt hatte, doch aus der ganzen Art, wie diese 3 behandelt worden, schon hervorgegangen wäre, daß man mit nichts Geringerem ne, seyn wurde, als mit der gaͤnzlichen Abschaffung der orngesetze. (Hört, hoͤrt h) „Ich fordere nun die ehrenwerthen Herren gegenuber auf“, fuhr er fort, „mir ein einziges Bei⸗ spiel anzufahren, daß die Agrikulturisten jemals versuücht haͤi⸗ ten, eine Maßregel einzubringen, die der Klasse der Manufak⸗ turisten nachtheillg gewesen wäre. Ich stimme damit uͤberein, daß feststehende Irn von dem größten Nutzen fuͤr den Paͤch⸗ ter sind; aber ich leugne es, daß die Aufhebung der Korngesetze dieses Resultat Deren fr wuͤrde. Ich glaube vielmehr, daß dadurch gerade das Gegentheil wuͤrde bewirkt werden. Wollte man dle Korngesetze aufheben, so wuͤrden die Handwerker bald u ihrem Schaden sehen, daß dann das gegenwärtige hohe Ar⸗ Kun sdhn nicht fortdauern koͤnnte. Man muß nicht verges⸗ sen, daß seit anderthalb Jahren 103,209 Quarters Getraide eingeführt worden sind. Welches wuͤrde nun der Zustand des Landes seyn, wenn der Englische Pächter mit dem des Konti⸗ nents wetteifern mußte? Der Quarter Weizen aus der Ostsee wird in Hamburg mit 31 Schillingen ö und dieser nam⸗ liche Weizen wuͤrde in Hull mit einer Preis-Erhöhung von 18h. 3 Pence fuͤr den Quarter eingefuͤhrt werden, Ja, wenn wir ganz von vorn anfangen koͤnnten und keine Steuern no thig haͤtten, da moͤchten vielleicht die Korn-Gesetze enibehrlich seyn; so aber, wie das Land gestellt ist, wuͤrde es eine Unge⸗ rechtigkeit gegen den Landbebaüer seyn, die Korn⸗Sesetze auf⸗ zuheben. Aus den Vortragen der beiden vorigen Redner und der geringen Aufmerksamkelt, die ihnen das Haus geschentt hat, ergiebt sich, daß nicht viel Neues mehr uͤber die Sache zu sagen ist. Was die Minister anbetrifft, so sehe ich nur ei⸗ nen einzigen im Hause (Lord J. Russell), und dieser hat ganz ruhig feine Abend⸗Siesta begonnen, um sich von den Amts eschäften des Tages zu erholen. Gelachter.) Man hat große nr z erregt, daß die Korngesetze ein außerordentliches Steigen des Getraidepreises hervorbringen wurden, ihre jetzige Abfassung aber muß dagegen schuͤtzen. Der Landbebauer for“ dert nur den Schutz, den man allen anderen Einwohner-Klas⸗ sen angedeihen läßt; er will kein Monopol, sondern bloß gleich⸗ mäßige Gerechtigkeit, und indem ich diese fordere, werde ich mich gewiß nicht umsonst an das Unterhaus gewendet haben.“ Nachdem die Debatte noch eine Zeit lang fortgedauert hatte, ohne ein besonderes Interesse darzubieten, und ohne daß ein Minister daran Theil nahm, wurde der Antrag des Herrn Villiers mit 300 gegen 95, also mit einer Majorttaͤt von 205 Stimmen, verworfen. Alle Mitglieder des Hauses, die bei dem Grundbesitz betheiligt sind, Tories wie Sahigs⸗ unter Letz⸗ teren auch Lord J. Russell, stimmten gegen den Antrag. Unterhaus. Sitzung vom 15. März. Auf eine Frage Sir R. Peel s zeigte Lord Palmerston an, daß die auf die Graͤnz⸗Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten be⸗ zuͤglichen Dokumente im Drucke begriffen seyen und in der nächsten Woche vorgelegt werden sollten. Dem Herrn Milne, welcher Auskunft uber die Verhaͤltnisse Englands zu Persien zu erhaiten wuͤnschte, antwortete Lord Palmerston dahin, daß die umlaufenden Geruͤchte, als ah. Herr M Neil, der Briti⸗

als sey offene Feindschaft zwischen Persien und 2 aut⸗ gebrochen, fuͤrs erste, bis zum Empfang offizieller Nachrichten, auf sich beruhen muͤßten. Amtlich sey dem Ministerium nut bekannt, daß die Britischen Offiziere in der Persischen Fran bis auf einen, den Schach auf feinem Zuge nach Herat nich begleitet, und daß sich auch dieser eine nicht als Militair bei dem Heere befinde. Als der Schach sich den Granzen von 8 genähert, sey ein Bote mit Depeschen des Herr WM Reil auf seiner Ruͤckkehr nach Teheran von einigen Sol⸗ daten des Schach aufgefangen, in das Lager desselben zuruͤck= ebracht, dort feiner Depeschen beraubt, grausam. gemiß⸗ andelt und, ungeachtet der Verwendungen des Britischen Obersten Stodart, erst nach gergumer Zeit wieder freigegeben worden. Dieser Verletzung des Voͤlkerrechtes wegen habe Herr M Reil Genugthuung verlangt und dem Britischen Ministerium angezeigt, daß er, sollte ihm dieselbe verweigert werden, alle di⸗ plomatischen Verbindungen abbrechen und entweder als Privat⸗

Stelle des verstorbenen Herrn Wyndham Lewis ein Ausschrei⸗

ben erlassen worden war, erhob sich Herr C. P. Villiers,

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ziehen werde. Vor zwei Tagen seyen neuere Deyeschen von Herrn M Neil eingetroffen, in welchen er melde, daß ihm noch

sche Gesandte am Persischen Hofe, den Schach verlassen, und

mann in Persien bleiben oder sich auf Tuͤrkisches Gebiet zur ch

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