1838 / 83 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wenn auch beide Theile diese Bedingungen

—— ? 1 3 nicht so leicht entwaffnen lnfsen

durften, und daß der Vuͤrgerkrieg auch ohne bestimmte Ober⸗ haͤupter fortgesetzt werden wuͤrde. 1 * * Großbritanien und Irland. F

nts⸗-Verhandlungen. Oberhaus. iz

. 89h dieser Sitzung kam außer der

leb erreichung einiger Bittschristen und Verlegung von Papie⸗

e r rd e n werden sollen; als Grund ihres Gesuchs

Khrte fie an, daß es sehr schwer halte 6 3 Schottische Synode von

schaͤrfung des von den katholischen Bee m, nr, zn

. Lord Face st fir. 6b der Geheimerathsbefehl noch in

treichung oder Registrirung dieser Na⸗ men anbefehlen soll. Die Veränderung, welche der Minister

dieser Session vielleicht . Parlamentssitz noch dadurch haͤtte behaupten koͤnnen, da . . paar Hundert unrechtmaͤßigen Waͤhlern durchgesetzt, bei den nachsten Wahlen nach der Auflösung des jetzigen Par⸗ laments diese ganze ;

ben wuͤrde, ais waͤre die Verfaͤlschung ihrer Wahlberechtigun⸗

. gar nicht bekannt, und ohne daß er ein anderes Ab⸗

u nehmen, Wahlen von Anh . O' C darin wieder einen

Schottischen Reform Akte zselsern ; nee . . .

der sich der Motion des Ministers widersetzte und die Ver⸗ . der Eroͤrterung derselben auf zwei Monate als Amen⸗

in Folge deren Ich

noch nicht gerichtet, bis die Ankuͤndigung der vorliegenden mi⸗ nisteriellen auf diese Wen e muß ich erklären, daß ich das Recht eines Ausschusses, die Waͤhler⸗Liste zu oͤffnen, nicht im mindesten bezweifle. Fuͤr Eng⸗ land ist die Frage durch den Gosten Abschnitt der Englischen Reform ⸗Akte entschieden, der die Befugniß Listen ausdruͤcklich ertheilt. zwar nicht ausdruͤcklich gesagt, aber das allgemeine Argument, welches diese Akte liefert, ist um desto schlagender; denn im 25sten Abschnitt derselben heißt es, nichts von dem, was darin ent⸗ 8 solle so angesehen werden, als ob es die Befugniß eines usschusses, die Guͤltigkeit einer Waͤhlerstimme oder den von dem Sheriff oder den A pellationsrichtern zugelassenen oder verworfenen Anspruch auf Registrirung in , . ziehen, irgendwie beschränken oder hemmen sollte. Diese Bestimmun . also nicht etwa erst das Recht, die Waͤhlerlisten zu oͤff⸗ nen, diefes Rechtes ais eines vorher schon bestehenden. In Schott, land und in Irland gab es schon eine , r, ehe die Reform. Atten dort eingeführt wurden; in England aber nicht. Also setzte die e . Atte, ind em sie zum erstenmal eine Registri⸗ rung in England begründete, aus druͤcklich fest, daß die Ausschuͤsse das Recht haben sollten, dieselbe zu revidiren; wogegen die Schottische Akte sich damit begnügte, die fruͤher schon ausgeuͤbte Befugniß aufrecht zu erhalten, und die Irlaͤndische Akte, die diese BVe— ugniß niemals in gweifet zog, gar nichts daruͤber . Sir dward Sugden ging hierauf zu dem zweiten Punkt über,

naͤmlich daß, wenn ein Ausschuß uͤber die Guͤltigkeit der Waͤh⸗

Wegnahme von Sklavenschiffen nichts h

Kolonie, Jamaika, angestellt worden sinz.

ondern, im Gegentheil, es ist eine legislative Anerkennung

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ler Liste entschieden habe, das Haus das Recht besitze, durch den Sprecher die * er- Liste in Gemäßheit des us schuß⸗ Berichts abändern zu lassen. „Die Unions⸗Atte“, sagte er in dieser Beziehung, setzt Gleichförmigkeit des Wah] Geseges in England und Irland fest. Die te Akte Georgs L.. bestimmt in den Abschnitten 0 und AJ, daß das . diejenigen Befehle erlassen koͤnne, die ihm in Folge eines usschuß⸗Berichts ange⸗ messen schienen. nd die Irlaͤndische Reform- Akte verord⸗ net im 55. Abschnitt, daß, sofern sie durch dieselbe nicht aufge⸗ oben oder verändert würden, alle Gesetze und Gewohnheiten in Betreff der Wahlen in voller Kraft bleiben sollten. Auf diese Weise ist also die Befugniß des Hauses, eine Berichtigung der Wählerlisten anzubefehlen, es mag sich von England oder von Irland handeln, außer allem Zweifel.“ Das End⸗Resul⸗ tat der Debatte war, daß Lord J. Russe ll erklaͤrte, er wolle seinen Antrag zurücknehmen, wenn Sir E. Sugden mit seinem Amendement eln Gleiches zu thun bereit se aber er werde dann dem Hause nächstens einen anderen orschlag machen, namlich den, die Wirkung der oben an efuͤhrten stehenden Re⸗ solution des Hauses mit Hinsicht auf chottland und Irland zu suspendiren. Antrag und Amendement wurden hierauf zu⸗ ruͤckgenommen.

London, 17. Maͤrz. Nach dem letzten Lever, das sehr glaͤnzend war, ertheilte die Köonigin dem Britischen Gesandten in e Sir Henry Williams Wynn, vor dessen Ruͤck⸗ reise auf seinen Posten, eine Abschieds⸗ Audienz. Man hat be⸗ merken wollen, daß seit der letzten ministeriellen Krisis Lord Melbourne öfter als je, oft zwei und dreimal des Tages, zur Köoͤnigin gerufen wird, auch daß oͤfter Kabinets⸗Rath ist, dem , . alle Minister beiwehnen. :

er Zweck der von Lord Glenelg im Oberhause eingebrach⸗

ten und bereits zum zweitenmale verlesenen Bill zur Verbesse⸗ rung der Skiaven⸗Enancipations⸗Akte ist, den Maͤngeln abzu⸗ helfen, welche sich bei der Ausfuͤhrung der Sklaven Emancipa⸗ tions⸗Akte, namentlich in Bezug auf das Lehrlings⸗-Verhaäͤltniß, gezeigt haben. Der Kolonial⸗ dinister entwickelte die rund⸗ zuͤge der Bill, welche auf den Bericht einer im Jahre 1836 eingesetzten Kommission gestuͤtzt ist, deren Untersuchungen haupt⸗ saͤchlich mit Ruͤcksicht auf die Verhaͤltnisse der groͤßten Sklaven⸗ Die Uebel, welche

diese Kommission aufgedeckt hat, und welche die vorliegende Bill abzustellen bezweckt, sind vorzuͤglich folgende: mangelnde Gleich⸗ maͤßigkeit bei Bestimmung und Anwendung der Strafen gegen die Lehrlinge und die Herren . fehlerhafte Zusammen⸗ setzung des Tribunals, dem die erthbestimmung der Sklaven Käbertragen ist, die sich freikaufen wollen; mangelnde Sicherstel⸗ lung der durch die Emancipations⸗Akte eingefuͤhrten Spezial⸗ Richter gegen vexagtioͤse gerichtliche Verfolgung von Seiten der durch sie verurtheilten Herren von Lehrlingen; ungenuͤgende Negulirung der Arbeitsstunden der Lehrlinge; mißbraͤuchliche Beibehaltung der durch die Emancipations⸗Akte streng verbotenen koͤrperlichen Zuͤchtigung von Frauenzimmern. Lord Glenelg wies nach, daß man vergeblich bemuͤht gewesen sey, die verschiedenen Kolonial⸗ Versammlungen zum Eingehen in den Geist der Emancipations⸗ Akte und zur Abstellung der n, Beschwerden zu ver, anlassen, und daß daher jetzt nichts Anderes übrig bleibe, als ein ergänzender Beschluß des Parlaments. Zu diesem Zwecke schlage er die Bill vor und bemerke noch ganz besonders, daß bleselbe auch eine Bestimmung enthalte uͤ·ber eine Revision der nach Anordnung der Emancipations⸗Akte vorgenommenen, aber auf nicht genuͤgende Weise , . Eintheilung der Lehr, linge in Ackersleute und Nicht— lckersleute, von denen jene erst am 1. August 1840, diese schon am 1. August dieses Jah⸗ res sollten emanzipirt werden. Lord Brougham sich mit den Grundsaͤtzen der Bill, wie mit den De⸗ tails derselben, im Allgemeinen einverstanden, meinte aber, daß alle gesetzlichen Anordnungen zu nichts fuͤhren wuͤrden, so lange man sich noch berechtigt halte, dem Neger seine Menschenrechte nach Belieben auf eine gewisse Zeit vorzuenthalten, und so lange

man ihn nicht ohne Weiteres emanzipiren wolle. Auch der Herzog

von Wellington billigte die von den Ministern beantragte Maß nahme und sprach sich sehr entschieden gegen den starren Wider⸗ stand der Kolonial-Versammlungen aus, die es gar nicht aner— kennen zu wollen schienen, daß die so bedeutende den Pflanzern gewordene Entschaͤdigung denfelben auch angemessene Pflichten gegen ere fruͤheren Sklaven auferlege.

Ueber das Resultat der vorgestrigen Debatte in Betreff der Korngesetze bemerkt der Courier; „Das Unterhaus hat gestern Abend mäaͤt einer Majoritaͤt von 205 Stimmen entschieden, daß es sich nicht in den Ausschuß verwandeln wolle, um die Wir— kungen der jetzigen Korngesetze in Erwaͤgung zu ziehen. Wir bedauern diese Entscheidung, obgleich wir keine andere erwartet haben. Das Unterhaus besteht hauptsaͤchlich aus Land⸗Eigen⸗ ihuͤmern, welche durch eine Aufhebung der Korngesetze offenbar eine temporaire Verminderung ihrer Einkuͤnfte erleiden wuͤr⸗ den; es darf daher nicht uͤberraschen, daß jene Versammlung es fuͤr unzweckmaͤßig . ., die Diskussion einer Frage zu un— terstuͤtzen, gegen die sogar die greße Masse des Volks, deren Interessen doch am meisten dabei betheiligt sind, eine unbegreif⸗ liche Apathie zeigt. ̃ nicht gewohnlicher Stärke, koͤnnte das Parlament dereinst be⸗ wegen, auf die Erörterung der Brodtaxe einzugehen, und waͤh⸗

rend Hunderttausende sich dazu draͤngen, um Petitionen gegen

das neue Armengesetz und die Lehrlingschaft der Neger zu unter,

zeichnen und mit ihrem Athem die Segel der Popularitaͤts⸗Jaͤger

anzuschwellen, werden nur in langen Zwischenraͤumen einmal einige vereinzelte Petitionen gegen eine Abgabe eingebracht, die nicht nur den Preis eines jeden Brodtes,; welches die arbei⸗ tende Klasse verzehrt, verdoppelt, sondern ihr zugleich die besten auswaͤrtigen Märkte fuͤr den Absatz der Erzeugnisse ihres Flei⸗ ßes verschließt. Da das Englische olk eine so strafbare Gleich⸗ guͤltigkeit gegen seine eigene ohlfahrt zeigt, so erregt es uns weder Erstaunen noch Verdruß, zu sehen, daß die Landbesitzer, welche die uͤberwiegende Zahl im Unterhause bilden, sich wei⸗ gern, den ersten Schritt in einer Maßregel zu thun, die fuͤr den ersten Augenblick ihre Einkuͤnfte schmaͤlern wuͤrde, obgleich sie, wie wir glauben, am Ende eben so wenig dabei verlieren wurden, als irgend eine andere Klasse im Königreiche. Herr Villers berechnet den direkten Verlust des Englischen Volks durch die gegenwaͤrtige Brodtaxe auf 15 Millionen fd. jaͤhr⸗ lich! Da wir die Details dieser Berechnung nicht vor uns ha⸗ ben, so koͤnnen wir uͤber ihre Genauigkeit nicht urtheilen; wir

erklaͤrte h

Nur eine aͤußere Gewalt, und zwar von.

Meile von der Stadt, von dem Vesitzer, Grafen Baudissin, ju miethen und ihn der Prinzessin Wilhelmine und deren Ge⸗ nahl als interimistischen Wohnsitz bis um Wiederaufbau des Ichlosses anzubieten. Im Falle dieses Anerbieten angenommen werden sollte, warde dieser Landsitz schon im Mai zur Auf— nahme des hohen Paars eingerichtet seyn konnen.

Deutschland. Hannover, 20. Maͤrz. Se. Durchlaucht der Erbprinz

hen, und mehrere Jahre wuͤrden vergehen, bevor mehr La um Ackerbau wurde verwendet werden. Wenn man jetzt, m ö Chandos sagt, in Hamburg den Waizen zu 31 Schillinz den Quarter kauft, so können wir init Sicherheit annehmen, daß de selbe Waizen mindestens auf 10 Sh. steigen wurde, wenn man ihm Britischen 983 öffnete. Ein fester Zoll von 10 Schilling⸗ so wie 10 Schillinge fuͤr Fracht, fuͤr Versicherung und fur d Gewinn des Kaufmanns, wurden den Preis auf 60 Schillin erhohen, so daß der Verlust des Gutsbesitzers keines weges deutend seyn wurde. Einen Verlust wurde er jedoch im] von Bentheim ist hier angekommen.

erleiden, und warum soll er sich demselben en m, ö S9Snabruck, 18. März. (Bremer Ztg.) Von Seiten pe, wenn er sieht, daß das Volk, welches jetzt den Verlust des hiesigen Magistrats und der Buͤrgervorsteher ist in der ver⸗ eidet, sich demselben geduldig unterwirft? Aber der indir] siossenen Woche die, die Aufrechthaltung des Staatsgrundgesetzes be⸗ Verlust, den das Volk durch die gegenwartige Anordnung ⸗] wveckende Beschwerde an den Deutschen Bund abgegangen. Dr.

täglich durch den Unterschied des Preises, den er jetzt fuͤr sein B wählt, wir wissen aber, daß ihm sowohl von dieser Stadt als bezahlen muß, und desjenigen, den er zahlen wuͤrde, wenn der a aon den Hoyaschen Flecken die Anfrage geworden, ob er nicht waͤrtige Getraidehandel auf einen liberalen Fuß gestellt worden wi Deyutirter für sie werden wolle. Allein er hat beide Anerbietungen Der don dem fremden Getrgide erhobene Einfuhrzoll wur Nnrschieden abgelehnt, auch wuͤrde Osnabrück, wenn es nicht die möglich machen, von den Auflagen des Landes eine enim] Pahl eines Deputirten zu einer Staͤnde-Versammlung nach chende Sumine zu erlassen. Das Arbeitslohn der arbeiten] em Patente von 1819 unumwunden abgelehnt hatte, zuver⸗ Klasse wuͤrde erhoͤht werden, denn die Einfuhr des Getrag] Bsiig keinen anderen Deputirten, als Pr. Stüve, gewählt haben. würde nothwendig die Ausfuhr von Manufaktur Waaren in Dresden, 21. März. Se. Königl. Hoheit der somit auch die Re rc nach Arbeit vermehren, und nn prinz Johann hat eine auf die Bauer von mehreren Monaten letztere ist es, welche das Arbeitslohn bestimmt, nicht aber . Perechnete Reise nach Italien und Neapel heute fruͤh von hier Preis der Nahrungsmittel. Aber nicht allein das Brod wi ber Prag und Linz angetreten.

wohlfeiler werden. Ein großer Theil von dem Lande, wen Sresden, 15. Maͤrz. (Leipz. Allg. Ztg.) Das neueste jetzt zum Ackerbau dient, wuͤrde als Weide benutzt und ] Btuͤck des „Gesetz, und Verordnungsblattes. enthält bekannt= geri Englands reichlicher mit Vieh versorgt werden. a 6 zwei für die Ausbildung unserer Verfassung wichtige Ge⸗ Schifffahrts⸗Interesse wuͤrde nicht nur dadurch gewinnen, das tze, das neue Hausgesetz und das Gesetz uͤber das Ver⸗ Herbeischaffung des fremden Getraides mehr chiffe erford „hren des Stagtsgerich tshofes. Das Hausgesetz von waͤren, sondern auch dadurch, daß der Ausfuhr-Handel bedem Böl, das die Gebuͤhrnisse der Glieder des Koͤnigshauses nach der werden wuͤrde. Daß die Manufaktur⸗ und Handels⸗Inter üherem Herkommen festsetzte, erhielt durch die Verfassungs— rkunde den Charakter einer provisorischen Bestimmung und

gewinnen wuͤrden, ist so klar, daß es keiner Auseinandersenn ͤ bedarf. Lord Chandos sagt, die ee, dr,, , wu . achte neue gesetzliche Verfuͤgungen nöthig, welche im April beschuͤtzt; worum wolle man also diesen Schuß dem Ackerbau 3 den Ständen im Entwürfe vorgelegt wurden. Dieser ziehen? Aber weshalb, fragen wir, bedarf der Manufatn] Entwurf wurde mit wenigen i, ,,. angenommen, und jenes Schutzes, wenn es nicht wegen der uͤbertriebenen mur die Bestimmung, „daß fuͤr jeden ohn des Koͤnigs vom steuerung seiner Nahrungsmittel ist? Wir hoffen, den! fuͤllten zwoͤssten Jahre an jährlich 19, 00 Thaler fuͤr Erzie⸗ noch zun erleben, wo jede Spur jenes beklagenswerthen lung und Unterhalt als ein aus der Staatskasse zur Civilliste stems, das man das beschuͤtzende zu nennen pflegt verschn] li leistender Zuschuß festgesetzt werden sollten, wude angefoch⸗ ben uͤnd der Verkehr mit unseren auswaͤrtigen Bruͤdern ] in, weil man sie im Widerspruche mit §. 23 der Verfassungs—⸗ keiner anderen Abgabe belastet seyn wird, als mit deren Urkunde fand, nach welchem die Erziehung der Koͤniglichen Kin, welche die Staatsbeduͤrfnisse durchaus erfordern. er aus der Civilliste bestritten werden soll, daher denn auch Aus Jamaika sind Nachrichten bis zum S. Frbrunr n dem neuen Gesetze diese Verfuͤgung sich nicht wiederfindet. gekommen. Die King ston Chronicle vom 2. Februar n Das Gesetz zeichnet sich vor ähnlichen Anordnungen Deutscher det, daß sich auf. Euba, in dein Distrikt Tallada, die Nenn Fuͤrstenhaͤuser durch manche eigenthuͤmliche Bestimmungen aus. empoͤrt, einige Pflanzungen verbrannt und mehrere Mensh] Bir geben den wesentlichen Inhalt der 8 Paragraphen an. getödtet haͤtten. Den lezten Nachrichten zufolge, waren scha0¶ Der König fuͤhrt als Familienhgußt die Aufsicht uber alle Glie⸗ die Empbrer von der Muͤiz vollig eingeschloͤssen, und mu oft, er des Königlichen Hauses. Ohne seine Genehmigung duͤrfen die Empörung bald zu unterdrücken. Auch auf ein k sich nicht in einen fremden Staat begeben, und keins der groͤßten Pflanzungen an der Westseite des Demerara han Hen kann ohne seine Erlaubniß sich vermählen. Ohne die Ünruhen stattgefunden. Die Legislatur von Montserrat! zmliche, durch eine besondere Urkunde zu beglaubigende Ein⸗

ich fuͤr die Aufhebung des Lehrlings-⸗Systems mit dem ; ziligung des Königs ist die Ehe eines Prinzen des Koöͤniglichen

dieses Jahres erklaͤrt. hauses unguͤltig und deren Nachkommenschaft nicht successions⸗ ugust dieses Jah öhig; vermählt aber eine Prinzessin des . ee, Niederlande. y ch 6 1 ,,. . * n ö) , n

erdam, 18. Maͤrz. Die gestern an der hi Runzegsg ein zwar nicht unguͤltig, die Prinzessin hat aber kei⸗

, n., ge mn hꝛachẽ cht! von einer guͤns en Anspruch auf Aussteuer. Die nicht ebenburtige Ehe eines Wendung unserer Differenzen mit Velgien (s. das Hang Hrinzen hat auch bei der Einwillung des Koͤnigs keine recht- cen gar n Lzänrsterdam ll gestrigen Vlatte der Staats che Wirkung auf Stand, Titel und Wappen, Erb— Im Handelsblatt ge in der Regierung, das Hausfideicommiß, die Se—

i u bestaͤtigen. . . . s zr ! versichern zu duͤrfen, daß ndogenitur, Apanage, Aussteuer und Witthum. Der gestrigen Geruͤchte vollkommen gegruͤndet waren. Der Klichtige fuͤnfte Abschnitt des Gesetzes umfaßt die Be—

immungen uͤber Apanagen, Aussteuer und Witthum, und es

Vornehmlich sollen die Winke zu gt demselben die Verfuͤgung zum Grunde, daß, um der Staats—

rangement genehmigt. . . n n linden nferc⸗ vertretenen Maͤchte dazu bein (se, keine unbestimmte und uͤbergroße Last zug dle gen, das

lere diesem wichtigen Entschlusse , aximum der in diesem Abschnitte, außer dem Witthum der , , , ,, Serten der . Bnigin, angegebenen jährlichen Leistungen auf, die Jahres— rung einlge Mittheilungen an das diplomatische Corps un mme, von 1b 0s ithlt. festgesetzt werden sollz. sos daß im nen,, gebs, wech zsentanten der großen Machte g U eines Mehrbedarfs entweder die einzelnen Betraͤge von digen freudige Nachricht auch sogleich ihren Regierungen i m Koͤnige verhaͤltnißmäßig gemindert oder besondere Postu— er. fer . te wegen eines großeren Erfordernisses an die Staͤnde ge— Das Handelsblad entlehnt in Bezug auf obige acht werden sollen. Alle Apanagen und Witthuͤmer koͤnnen richt?? *in 'n herne eren erh ehe nenden Pre Turf ur den! * mit Bewilligung des Koͤnigs im Auslande verzehrt wer— , versichert, daß König Wilhelm an. Zum Unterhalte des Kronprinzen wird, wenn er sich bens eschluß gefaßt hat, die z Artikel zu unterzeichnen, jenbuͤrtig vermählt, eine aͤhr liche Apanage von 60,000 Rthlr., Herr Dedel die desfallsigen Aufträge bereits erhalten ha, Rerdem aber von erfuͤlltem 2lsten Jahr an 30,000 Rihlr— eine diesen Entschluß betreffende Mittheilung in der left ele. Die Apangge der nachgebornen Soͤhne des Koͤnigs nnen en dn Keenlern gemacht worden ist, daß kraͤgt von ihrem 21sten Jahr an 20,000 Rthlr,, und wenn . be Sen wnme ne fen intercsstrte Mutglieder des dipl . ebenbuͤrtig vermählt haben, fuͤr den aältesten derselben schen Corps durch den Minister des Auswärtigen drr Leun fuͤr den der folgenden aber 10,9090 Rthlr. Zur Ein Kenntniß gesetzt worden sind u. s. w. Diese wichtige Nat 6 des Kronprinzen, wenn er unvermaͤhlt einen eigenen Hof⸗ wird ohne Zweifel bald öffentlich bekannt gemacht werden . g ö ter den do ihr, wenn er sich spaͤter ben bär tig schon ist sie unter wohlunterrichteten Leuten gißemeh ö ( m . e, n n ,, . , . erich r., bei spaͤter

tet. Alles deutet darauf hin, daß es kein falsches Folgenden ebenbuͤrtigen Vermaͤhlungen aber 15,066 gĩihir al

i lgiens jetzt definitiv anerkannt? . . . ,, Staats-Kasse gezahlt. Stirbt der Kronprinz vor seinem

, g, ͤ ater mit Hinterlassung von Kindern, so wird die A iesigen Blatter enthalten den Tagesbefehl z wird die Apanage , . Cin er n, . das Kommando der 3. ö. nachgelassenen Sohne und Töchter vertheilt. Ein ten Infanterie⸗Division niederlegt und dem General z eborener Prinz hat von seiner Apanage den Unterhalt sei⸗ de Favauge uͤbergiebt. auses und seine Hofhaltung, die Versorgung seiner Soͤhne,

r Ausstattung seiner Tochter und die Wüthuͤ —;

; t Versammlung der Boͤrsen Sit 3 ie, Witthuͤmer in seiner 39. fi 9 ö. . 2 die Hh 3 greg nie zu bestreiten; doch wird zur Etablirung der Soͤhne, wie Holländischen Fonds bemerklich gemacht. Die Eourse sim alle um 1 pCt. gestiegen.

Dänemark.

at naͤmlich ein auf der Basis der 24 Artikel beruhendes

iglichen Hauses aus der Seitenlinie, ein den sechsten Theil BW waͤterlichen Apanage betragender Beitrag aus der Staats⸗ sse gezahlt. Die Apanagen der nachgebörenen Sohne des In on ö . n, . . 3 3 323 ; unn chaltes der Prinzessinnen auf die maͤnnliche Nach⸗ uͤber den Schloßbrand angestellten amtlichen unter uch nmmenschgft uͤber. Der Koͤnig kann, wenn er es zur Erhal— . Succession nöͤthig findet, einen Prinzen aus der nach- ] ien l 7. mit einer jährlichen Apanage von 40, 000 Rthlrn. 1 . ein Prinz aus einer Nebenlinie mehr als drei ö. el. eben hat, von welchen das aͤlteste wenigstens 12 , ist, so ivird demselben ein jährlicher Zuschuß von öh lthlrn. zu seiner Apanage aus der Staats-Kasse ge— . werden, der jedoch mit dem Tode jenes Prinzen aufhört. ö. Tochter des Königs erhäͤlt vom 21sten Jahre an bei Leb— 9 ö. [, jahrlich 6600 Rthlr. Nach dem Tode des ö 6. Aber bei Lebzeiten der verwittweten Königin, bleiben

vermaͤhlten Prinzessinnen in dem Hause und unter der

d ein Fenster im Schlosse hell erleuchtet sey, der V 2. . aber durch die Annahme beseitigt, noch Bauleute in Zimm Entstehung des Brandes ist nichts Naͤheres konstatirt u. Das akademische Konsistorium stattet durch einen Anschh schwarzen Brette den Studiren den, welche durch „unve 9. nen Eifer und muthvolle Thaͤtigkeit“ sich um die Rettum Universitaͤts Bibliothek verdient gemacht haben, fe,, ab, und das „Wochenblatt“ enthaͤlt eine aͤhnliche dan V j zeige der Bibliotheks-Kommission an das Publikum.

a9 ufsicht ihrer Mutter und n ü r . er Bibliothek ( 0 die er e nd erhalten zu ihrem Unterhalt eben— . , ui S bbb Hande , ,. von G6o0g Rthlen. Tritt aber eine nicht, 9g do, 99, ĩ mit Genehmigung des Koͤnigs aus dem muͤtterlichen

ist) bereits wieder eingerichtet. Der Königl. Vaumki ten

alten sie jedoch fuͤr uͤbertrieben. Der direkte Verlust ist nicht o groß, wie Manche 3 glauben, sonst wuͤrde das Manufak⸗ tur Interesse schon längst vernichtet worden seyn. Man darf nicht glauben, daß an den fremden Maͤrkten Getraide zu demsel⸗ ben Preise zu haben seyn wuͤrde, wie jetzt, wenn die Haͤfen Großbritaniens plotzlich gegen einen maͤßigen Zoll geöffnet wuͤr⸗ den. Die vermehrte Nachfrage wuͤrde sofort den Preis erhoͤ⸗

sause, um ein eigenes Haus r legtem 25sten daus zu bilden, was ihr nach zuruͤck, ; den Befehl zum siss ' dern olten Jahre freisteht, so erhält die nachgelassene Toch⸗ ö, iesiger Einwohner ha ne Abfi ; ihres Hause 2 ,,, adelichen Gute . sindungs⸗ Summe von Soho Rthirn. aus der Staats, 0 .

rach Koch reiste am Freitag Morgen fogleich nach Kope

gega seidet, bietet aller Berechnung Trotz. Jeder Arbeiter venin Ymjpe is zwar nicht von der Stadt Fürstenau zum Vr d irren er⸗

r jeden ein eigenes Etablissement begruͤndenden Prinzen des

Wind guͤnstig ist, morgen den hiesigen

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Kasse. Jede Prinzessin aus der Königlichen Hauptlinie erhält 6 Aussteuer 50 000 Rthlr., jede aus der Nebenlinie 20, 0900

thlr. aus der Gtaats . Kasse Die verwittwete Königin erhalt ur Bestreitung der gesammten Kosten ihres Hofhaltes ein jaͤhr⸗ iches Witthum von 10, 000 Rihlrn, und es wird ihr zur Ein— richtung eines beonderen Haushaltes in einem Koͤnigl. Schlosse eine Abfindungs⸗Summe von 30, 900 Rthlrn. aus der Staats⸗ Kasse aa lt, Die Wittwe des Kronprinzen erhalt ein jährli⸗ ches Wiithum von 25,000 Rthlrn. aus der Staats⸗Kasse.

Weimar, 18. Maͤrz. (CLeipz. Ztg.) Sichern Nachrich⸗ ten zufolge, werden unsere höoͤchsten Herrschaften sich in der Mitte des kuͤnftigen Monats nach Berlin begeben, und dann von da aus die Reise in die Baͤder antreten. Der Großherzog wird nach Karlsbad oder Eiche gehen.

Hamburg, 20. Maͤrz. Diesen Morgen 4 wir das schoͤne Schauspiel, sieben verschiedene Dampfschiffe und ein Se⸗ gelschiff, welches, da der Wind Suͤdost und folglich unguͤnstig war, von einem der Dampfschiffe am Schlepptau geführt wurde, hier an⸗ kommen zu sehen, womit die Schifffahrt dieses Jahr wieder eroͤff⸗ net wurde; außer diesen sind noch 25 bis 30 Schiffe allein zwi⸗ schen Gluͤckstadt und der Luͤhe im Ansegeln, die alle, wenn der ͤ afen erreichen werden; auch sind diesen Morgen mehrere Schiffe von hier abgegangen, und die Fahrt nach und von Harburg ist gleichfalls wieder her⸗ gestellt. Unterwaͤrts der Elbe befindet sich noch viel Treibeis, welches aber der Schifffahrt nicht sehr hinderlich ist. Die Schifffahrt der Elbe ward am 30. Dez. v. J. durch Treibeis gestoͤrt, am 11. Januar war die Elbe bis Blankenese mit fe⸗ stem Eise bedeckt, welches nachher bis unterhalb Stade sich er— streckte, und vom 14. Januar an konnte man mit Pferden und Schlitten nach Harburg fahren.

Muͤnchen, 15. März. (Nürnb. Korr.) Sicherm Ver⸗ nehmen nach ist dieser Tage ein Allerhoͤchster Erlaß an saͤmmt⸗ liche Kreis-Regierungen ergangen, des Inhalts, daß zwar die Freiheit der Diskussionen uͤber politische Gegenstände innerhalb der gesetzlichen Graͤnzen wie bisher ungeschmaͤlert erhalten, je⸗ doch zugleich der excentrischen Richtung und der Leidenschaftlich⸗ keit, mit welcher diese Diskussionen von einem gewissen Theil der Tagespresse seit kurzem gefuͤhrt wurden, ernstlich gesteuert werden soll.

Karlsruhe, 17. Maͤrz. Heute fand die zweite Sitzung der ersten Kammer statt, worin uͤber die von der zweiten Kam⸗ mer genehmigten Gesetz⸗Entwuͤrfe hinsichtlich des Baues einer Eisenbahn von Mannheim bis an die Schweizer-Graͤnze auf Staatskosten Bericht erstattet wurde. Die mit Pruͤfung dieser Gesetze beauftragte Kommission hatte sich fuͤr unbedingten Bei⸗ tritt zu den Beschluͤssen der zweiten Kammer ausgesprochen. Dann wurden auf Antrag des Berichterstatters zwei Eingaben des Freiherrn v. Heinau, die Eisenbahn betreffend, an die Pe⸗ titions⸗Kommission verwiesen, worauf sich die Kammer in gehei⸗ mer Sitzung versammelte.

Wiesbaden, 19. Maͤrz. Durch ein landesherrliches Edikt

at Se. Herzogl. Durchlaucht die Eroͤffnung der diesjährigen ersammluͤng uͤnserer Landstaͤnde auf den 30sten dieses Monats

festgesetzt. Schweiz.

Basel, 16. Maͤrz. (Leipz. Allg. Ztg.) Waͤhrend wir am Montag und Mittwoch, den 5. und 7. Maͤrz, irn Kar⸗ neval oder unsere , Narrentage feierten, bereitete sich bei unsern Nachbarn und ehemaligen Kantonsbuürgern auf der Landschaft ein Sturm vor, der in dem Augenblicke, wo ich diese Zeilen schreibe, zwar noch nicht ausgebrochen ist, der aber in kurzem das seit 1833 bestehende, von der Eidgenossenschaft auf 5 Jahre garantirte Staatsgebaäͤude von BaselLandschaft ergreifen und in seinen Grundfesten erschuͤttern wird. Die Un—⸗ zufriedenheit mit dem gegenwaͤrtigen Zustande der Dinge ist in allen Theilen des neugebildeten Kantons dieselbc. Man sieht endlich ein, daß man bei dem bisher befolgten Verfahren nicht laͤnger bestehen kann. Die große Masse setzt voraus, daß man sich nur von Stadt Basel getrennt, um keine Abgaben irgend einer Art mehr zu bezahien, weshalb sie sich hartnaͤckig wei⸗ ert, selbst die zur Erhaltung des Gemeinwohles wie die zur

esoldung der verschiedenen Staatsbeamten unumgaͤnglich erfor⸗ derlichen Summen zusammenzubringen. Bisher hat die neue Regie⸗ rung, von der sich nach und nach alle Urheber der gewaltsamen Trennung zwischen Stadt und Land (Gutzwyler, v. Blarer, Emil Frei, Singeisen, Debarri ꝛc.) zuruͤckgezogen, von den Summen und vom Verkaufe derjenigen Gegenstaͤnde kuͤmmer⸗ lich sich erhalten, welche der Landschaft durch die Theilung des Staats⸗Vermoͤgens zugefallen waren; aber diese precaire Huͤlfs⸗ quelle, die man fuͤr unversiegbar hielt, ist jetzt erschoͤpft, und die Regierenden, an deren Spitze sich ein nicht ganz talentloser Mann, Herr Aenishaͤnsli, neben gaͤnzlich umsichtslosen Leuten befindet, wissen nicht mehr, was sie beginnen oder lassen sollen. Eine politische Umgestaltung in Basel⸗-Landschaft ist unvermeid—⸗ lich. In welchem Sinne sie ausfallen werde, laͤßt sich jetzt noch nicht vorausbestimmen. Im Regoldswylerthal, in Gelterkinden, Oltingen, Anweil, Maisprach, Buus und Wintersingen scheinen sich die meisten Stimmen fuͤr einen bedungenen vernunftgemaͤßen Wiederanschluß an Stadt-Basel erklaͤren zu wollen. In den Thalgelaͤnden von Diegten, Nauh⸗Eptingen, Zeglingen, Rineburg,

Tecknau, Rothenfluh und Arisdorf scheint man einem solchen

Entschluß ebenfalls nicht ganz abgeneigt, obschon noch viele Stimmen sich dawider erheben. Der katholische Landestheil, der vom ehemaligen Bisthume Basel dem Kanton dieses Namens 1815 zugetheilte Bezirk Birseck, dringt auf Anschluß an den Kanton Solothurn. Die laͤngs den beiden Hauptstraßen des Landes befindlichen Gegenden sind im hoͤchsten Grade unschluͤssig und haben bis zu diesem Augenblicke noch keine entscheidende Mei—⸗ nung ausgesprochen, auf die sich irgend eine Folgerung begruͤn⸗ den lassen koͤnnte. So viel ist jedenfalls gewiß, daß ebensowohl Muttenz, Prattelen, Moͤnchenstein, Binningen und Bottmingen auf der einen Seite, als Lausen, Sissach, Buckten, Laͤufelfingen, Langenbruck, Waldenburg und Hoͤllstein auf der andern, der Rohheit, Anmaßlichkeit und Eigensucht der „Residenzler,“ wie man in Basel⸗Landschaft die Bewohner von Liestal, Hauptort des neuen Kantons, nennt, herzlich muͤde ist und aus allen Kraͤften dar⸗ auf hinarbeitet, das oberherrliche Joch, welches das Residenzstaͤdt⸗ chen den uͤbrigen Landbuͤrgern aufzulegen sich bemuͤht, auf eine energische Weise fuͤr immer zu beseitigen. „Keine Hauptstadt mehr!“ hoͤrt man auf allen Seiten rufen. Die Herren von Blarer, Gutzwyler und Singeisen verlangen, daß bei der be— vorstehenden Verfassungs-Revision der Sitz der Negierungs—⸗ Behoͤrden nach Arlesheim verlegt werde. Die Partei von Emil Frei, Hug und Aenishäͤnsli mochte Sissach (Flecken von 11580 protestantischen Einwohnern, oͤstlich von Liestal), abwech⸗ selnd mit diesem Städtchen, zum Sitz der Regierung machen, dergestalt, daß sie ein Jahr in dem einen und das folgende Jahr in dem anderen verweilen wuͤrde. Aehnliche Entwuͤrfe, oder viel⸗

mehr bloße Geruͤchte, sind noch gar viele im Umlauf; es wuͤrde nicht der Muͤhe werth seyn, denselben eine, wenn auch nur voruͤbergehende Aufmerisamkeit zu schenken. Der gewesene Pfarrer von Liestal, Walser, arbeitet in seinem „Basel⸗Landschaftlichen Volksblatt“ aus Kraͤften darauf hin, den unaufhörlich steigenden Unwillen noch zu vermehren und sich durch Beförderung eines vollständigen po⸗ litischen und gesellschaftlichen Chaos fuͤr die doppelte Nieder⸗ lage zu rächen, welch er durch seine Absetzung vom Pfarramt und durch die vom Landrath am 8. Marz ihm verweigerte Er⸗ theilung eines Staatsbuͤrger⸗ oder Landrechtes erlitten hat.

dit einer sehr zahlreichen Familie begabt, ohne eigenes Ver—⸗ mögen, ohne andere Existenzmittel und Aussichten in die Zu⸗ kunft als die, welche sich auf seine in einem halben Bogen ein⸗ mal wöchentlich erscheinende ziemlich platte Zeitung ünd auf seine bodenlosen Nachdrucker⸗Speculationen begruͤnden lassen, hat keine einzige Gemeinde im Lande ihn als Ortsbuͤr ger an⸗ nehmen wollen, und alle Muͤhe, welche Dr. Frei schon seit v. J. zu solchem Zwecke sich ü en, ist gaͤnzlich fruchtlos geblie⸗ ben. Der Gesammtanblick, den Basel Tandschaft unter solchen Umstaͤnden gewahrt, ist wahrhaft betruͤbend.

Spanien.

Madrid, 9. Maͤrz. Die Deputirten⸗Kammer hat in ih⸗ rer heutigen Sitzung beschlossen, den Einwohnern und der Gar⸗ nison von Saragossa fuͤr ihre tapfere Vertheidigung gegen die Karlisten eine Dank⸗Adresse zu uͤbersenden.

Der Correo Nacional bestaͤtigt die (bereits erwahnte) Nachricht von der Niederlage des Karlistischen Corps unter Tallada und der Gefangennehmung dieses Anfuͤhrers. Demsel⸗ ben Blatte zufolge, hat der General Oraa dem Ministerium ger. daß die Karlisten unter Forcadell durch die National⸗

arde . aus Ceuta r m. worden sey.

Das Kuͤsten-⸗Wachtschiff „Isabella II.“ hat drei Fahrzeuge weggenommen, die an der Kuͤste von Catalonien Schleichhandel mit Salz, Taback und Schwefel trieben.

Madrid, 10. März. Der General Espartero hat am 2. März nachstehende Proclamation an die von ihm komman⸗ dirte Armee erlassen: Seit dem September habe ich unaufhörlich die Regierung Ih⸗ rer Majestät ersucht, der Armee das zur Auszahlung des Soldes der Offiziere und Soldaten so dringend nöthige Geld zu übersenden. Ich forderte, wenn auch nicht Alles, da der Zustand der Ration dies nicht erlaubt, doch einen so bedeutenden Theil, als irgend möglich, aber bis ben ,. ich nicht erhalten können, was ich so dringend verlangte. Wiederholte Gesuche um Schube, Kleidungsstücke und Le⸗ bensmittel haben keinen besseren Erfolg gehabt, so daß ich enöthigt ewesen bin, Gewalt zu gebrauchen und sogar meine kn rf kiff zu ompromittiren, damit es der Armee nicht an den täglichen Rationen fehle und sie im Stande sey, die Operationen auszuführen, die auf den Linien von Medtanas stattgefunden und den Tapferen, die daran Theil genommen, neue Lorbeeren erworben haben, indem sie ihre wür⸗ digen Waffen-Gefährten, die Garnison von Balmaseda, aus der gefährlichen Lage befreiten, in der dieselben sich befanden. Bei diesem Stande der Dinge habe ich mich genöthigt gesehen, zu befehlen, daß man die I . der Provinzen, welche i weigerten, die auf ihre Bistrikte ausgestellten Anweisungen anzuer⸗ kennen, gefangen nach meinem Hauptquartier bringe, eine Maßregel, die zwar meinem Charakter widerstrebt, die ich aber doch ergreifen mußte, da alle meine Bestrebungen nur darauf gerichtet sind, den tapferen Soldaten, die ich kommandire, den r, r. Unterhalt u verschaffen. Es blieb mir nur noch ein Ausweg übrig, und ich abe diefen eingeschlagen; ich habe mich an den National-Kongreß gewendet, ihm die kritische Lage der Armee geschildert und ihn gebe, ken, da meine Gesuche bei der Regierung vergebens gewesen, schnell geen net Maßregeln zu ergreifen, um das Loos der Tapferen, die i ommandire, zu erleichtern und ihnen, so wie mir selbst, die Mitte zu gewähren, uns des uns gewordenen wichtigen Auftrages entledi⸗ gen zu können. Kameraden! ich habe nichts ünterlassen, um Eure Lage zu verbessern; Ihr seyd davon überzeugt; aber wisset auch daß ich, fest entschlossen, nicht den Degen aus der Hand zu legen, so lange noch ein einziger Feind unserer geliebten Königin Isabella und der öffentlichen Freiheiten zu bekämpfen ist, zu Eurem Besten e. Opfer bringen werde, hoffe aber auch meinerseits, Ihr, mit ö Beharrlichkeit, die den Spanischen Soldaten charakterisirt, die Entbehrungen und Beschwerden des Krieges mit en,, tragen werdet, und daß der Ruhm für Euch der stärkste Sporn seyn wird. Die Lage unserer Feinde ist mit der Eurigen nicht zu vergleichen. Aller Hülfsmittel beraubt und ohne Lebensmit⸗ tel, sehen sie ihre Existenz mit jedem Tage schwieriger werden. Die Überall durch die Rational-Waffen über sie errungenen Siege müs⸗ sen die Stunde des entscheidenden Triumphs beschleunigen, und Ihr werdet dann in den Schoß Eurer Familien zurückkehren im Glanze Eurer Tugenden und beladen mit den Beweisen der Dankbarkeit Eurer Königin und des Vaterlandes. Bis mir andere Summen enn, habe ich die Vertheilung von 160, 000 Realen befohlen. les ist Alles, was ich bis jetzt erlangen kennte, und ich will, daß dies der Armee angezeigt werde, damit ein Jeder sich von der Billig⸗ keit überzeugen könne, mit der er behandelt worden. Kameraden! Bewesset Tapferkeit und Ausdauer und Euer General verspricht Euch den Sieg. Hauptquartier Haro, den 2. . Graf von Luchana.“

Turkei.

Konstantinopel, 21. Febr. (Allg. Stg.) Aus Syrien lauten die Berichte dahin, daß allerdings bei den Truppen Ibra⸗ him's eine große e , n werde, daß derselben aber keinesweges eine feindliche Absicht gegen die Pforte zu Grunde liege, sondern daß sie durch die große Aufregung veranlaßt werde, welche in jener Provinz fortwährend sich kundgebe— Es haben sogar einzeine Scharmuͤtzel zwischen den Truppen Ibra⸗ him's und einigen Haufen Eingeborenen stattgefunden, die sich in eine Art von Partisan⸗Corps gebildet haben, und die Aegypti⸗ schen Eindringlinge zu beunruhigen suchen. Die Dispositionen Ibrahim a n sind aber gut getroffen, und alle jene ver⸗ einzelten Versuche, seine Macht zu schwaͤchen, tragen vielmehr dazu bei, sie noch mehr zu 2 Fuͤr die Pforte kann daraus nur Unangenehmes erwachsen, da die Aegyptier gewohnt sind, sie als Anstifterin aller en, , . anzusehen, die Ibrahim bereitet werden. Auf diese Weise wird der Haß nur dermehrt, der bereits einen hohen Grad erreicht hat, und Ibra⸗ 61 wie seinen Vater zum Erbfeind der Pforte machen muß. Die Pforte ist freilich wohl unschuldig an jenen Vorkommnissen, allein sie verbirgt die Freude nicht, die sie bei jeder Meldung von Ereignissen, welchè den Aegyptiern scheinbar zum Nachtheil gereichen, empfindet. .

In der letzteren Zeit ist haufig mit Serbien kommunizirt worden; ein Expresser ward an den Fuͤrsten Milosch geschickt.

Die Verstärkung der Englischen Stationen im Mittel⸗ Meere scheint den Admiral Roussin zu beunruhigen. Die Pforte ist daruͤber erfreut; sie glaubt, daß dies lediglich in ihrem In⸗ teresse geschehe und daß die Englische Regierung mehr Schiffe

) Den „Berlinischen Nachrichten! und der Leipziger Zeitung zufolge, soll in Triest am 1Aten oder 18ten d. M. die Nachricht von

dem Tode Ibrahim Pascha's eingegangen seyn.

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