1838 / 109 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Königs, daß die Unterhandlungen wegen der Belgischen Frage, die seit dem 21. August 1833 vertagt sind, wieder aufgenemmen werden möchten, und sein Vertrauen, daß die fünf Höfe geneigt seven, diesel⸗ ben fortzusetzen und zu einem zufriedenstellenden Schlusse zu brin⸗ gen. Diese Mittheilung hatte keinen Erfelg, und die sechzebn Wonate, welche feit jenem Zeitpunkte wiederuni verslessen sind, ha—⸗ ben noch keinesweges die Fosfnung des Haager Kabinets verwirk— licht, daß die gewünschte Losung der Frage zu Stande gebracht wer—

den möge. Auf diese Weise fortdauernd getäuscht in seiner billi— gen Erwartung, auf dem Wege der Unterhandlungen bessere Bedin⸗ gungen für seine getreuen Unterthanen zu erlangen, hat der König die Ücherjeugung erlangt, daß das einjige Unterpfand, welches er noch zu geben vermag für die unabänderliche Sorgfalt, die er der Kern hn derselben geweibet bat, so wie das einzige Mittel, um sei⸗ nen Abfichten die wahre Würdigung zu verschaffen, darin bestehe, daß er ganz und in allen Bezichungen den Bedingungen der Trennung (Hollands von Belgien) beiträte, welche durch die Höfe ron Sesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Ruß⸗

fand für desinitiv und unwiderruflich erklärt worden sind. Dieser

lleberzeugung gemäß haben, Se. Majestät Ihrem Bevollmächtigten den Befehl ertheilt, mit den Bevollmächtigten der fünf in London zur Kon⸗ ferenz vereinigten Mächte, die 24 Artikel abzuschließen und zu unterzeichnen, zu welcher Unterzeichnung die Bevollmächtigten des Königs durch die vom 15. Oflober 183! datirte Rote Ihrer Exrcellenzen cin⸗ geladen worden sind. Da nun das Ende dieser langwierigen Ver⸗ handlungen erreicht worden ist, so gebraucht das Haager Kabinet cine, wie es hofft, überflüssige Vorsorge, wenn es durch den Unter— zeichneten zu erkennen giebt, daß in dein unverhofften Falle mangeln⸗ der , ,. Uebercinstimmung der Ansichten und Handlungen bei allen bei der Sache interessirten Parteien, die gegenwärtige Er⸗ füürung als nicht erfolgt angesehen werden müsse (que dans le cas

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inespéré d'un dèfaut de coincidence reciproque, de vues et d 'action cher toutes les parties interessees, 4 déclaration devra ètre considèrée comme non avenue). Nachdem der Unterzeichnete sich durch Vorstehendes der ihm durch seine r , zugekommenen Befehle eriedigt hat, beuntzt er die Gelegenheit, Ihren Excellenzen, den Herren Bevollmächtigten der Höfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland die Versicherung seiner Hoch— achtung zu erneuen. (gez) Dedel.“ Eine Abschrift dieser Note wurde von dem Niederlaͤndischen Finanz⸗Minister den Generalstaaten in der vielbesprochenen ge⸗ heimen Sitzung vom 13. Marz mitgetheilt. Erst in der letzten offentlichen Sitzung der Generalstaaten im April wurde ihnen gestattet, das Geheimniß, welches auf den damaligen Mitthei—⸗ lungen des Finanz⸗-Ministers ruhte, zu brechen; und erst heute erhalten wir in den Hollaͤndischen Blattern den Inhalt derselben. In dem Vortrage, welchen der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten bei der Mittheilung der obigen Note am 13ten vorigen Monats in der zweiten Kammer der Generalstaaten

gehalten hat, sagte er unter Anderem:

Bevor ich zu dem Haupt⸗Gegenstande meiner Mittheilung, näm⸗ lich zur gegenwärtigen Lage der Belgischen Angelegenheit übergehe, erachte ich es für nöthig, Sie mit einem Umstande bekannt zu machen, der, so unbedeutend er auch ursprünglich war, doch durch die Haltung, welche Großbritanien und Frankreich dabei angenommen, einiges Gewicht bekommen hat. In dem strategischen Kreise der Deutschen Bundes -Festung Luxemburg, innerhalb welcher der Bund stets das Prinzip feslci hr fen. keine Belgische Kriegsmacht oder Au— torität zu dulden, liegt der unter dem Ramen Grünewald bekannte Busch, welcher, den Verhandlungen der Londoner Konferenz zufolge, der Großherzogl. Regierung fortwährend verbleiben soll. Nachdem die Belgier im Jahre 1831 eine Holjfällung daselbst versucht halten, wurde solches als ungesetzlich erklärt, und durch einen Bundes— Beschluß den Belgierg die Benutzung des Busches untersagt. Das bereits gefällte Hol; wurde zur Verfügung der Luxembnr— zischen Beamten gestellt, und die Militairmacht der Festung erhielt ken Auftrag, diese nr n, zu unterstützen. Gegen Ende des Jahres 1833 wiederholten die elgier ihren Versnuch, indem sie sich dabei auf eine am 21. Mai edachten Jahres zwischen den Nieder landen mit Frankreich und roßbritanien geschlossene Uebereinkunft beriefen. Die Bundes: Bersammlung erneuerte jedoch ihr frühere s Berbot und ermächtigte den Ober Befeblsbaber von Luxemburg aber—⸗ mals, über die Ausführun desselben streng zu wachen, worauf denn auch das Holzfällen gänzlich unterblieb. (Der Minister führte nun⸗ mehr aus, wie in Gemäßheit diests Beschlusses seit den Jabren 1833 bis 1837 die Großherzogliche Behörde die Forst⸗Verwaltung des Grü⸗ newaldes ausschließlich besorgt habe, und daß, wenn die Belgier auch ihrerseits einige Forsiwächter ernannten, diese doch nur dem Namen nach ihr Amt bekleidet hätten. In Uebereinstimmung damit sey auch sowohl zur Pflege des Grünewaldes, als zum Besten der Festung im vorigen Jahrt eine Holzfällung angeordnet worden, die durch einen Bundesbeschluß dem 12. Oftober 1837 unter den Schutz der Besatzung gestellt wor— den sey Riemand, so fuhr der Minister fort, kam es bei dieser einfachen und mit der Ratur der Sache so übereinstimmenden An— ordnung in den Sinn, daß dieseibe, da Belgien ohnehin den Wald wicht benutzen durfte, und keine Aussicht hatte, ihn jemals zu be⸗ sitzen, dennoch zu Beschwerden von Seiten Englands und n ftr nf⸗ Lkniaß geben würde. Diese haben indessen einen zahlreichen Noten⸗ wechsel zwischen dem Englischen und dem Französischen Gesandten beim Rsederländtschen Hofe, Lord Palmerston und unserem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Anlaß gegeben. In diesen Roten haben beide Mächte jene Maßregel als eine Berletzung der Conven— ion vom 21. Mai 1833 dargestellt, und den materiellen Punkt bei bem hiesigen Hofe zur Sprache gebracht, der seinerscits das Erstere ganz nn Abrede stellte, und die materielle Frage als eine rein Deutsche bezeich⸗ nete, die Niederland gar nichts anginge. Am 16. Dezember hat der Fran⸗ züsische Gesandte in Frankfurt in dieser Sache ebenfalls eine Note an den Bandestag gerichtet. Da der Letztere vertagt war, und erst in diesem Monat seine Sitzungen wieder beginnt, so ist jene Rote bisher noch unbe— antwortet geblieben. Inzwischen haben die in Frankfurt auwesenden TMitglieder einen temporairen Beschluß gefaßt. Gegenwärtig finde sch mich nun veranlaßt, Ihre Aufmerksamkeit ganz besonders in Au⸗ sprucz zu nehmen. Die in meiner letzten Mittheilung angekündigten vertrauiichen Communicationen an die Höfe von Berlin, Wien und Petersburg hatten felgende , Die RNiederländische Regierung, nachdem sie alle möglichen Auswege sorgfältig untersucht, haite die Idee einer vorläufigen Ausführung der 24 Artikel gefaßt. Siese vorläusige Ausführung sollte stattfinden, unbeschadet der Rechte eines Je⸗ ben und unter Vorbehalt einer Schluß⸗Regociation, die zu einem endlichen Abkommen führen sollie Bever es jedoch diesen Entwurf den sämmtlichen fünf Höfen mittheilte, wünschte das Haager Kabinet vorher mit de— nen von Preußen, Oesterreich und Rußland die Sache in vertrau— liche Erwägung zu ziehen. Diesesmal, wie früher, ist die Regierung jn ihren Erwartüngen getäuscht worben; und hat sie von ihrer Idee, bie so sebr geeignei war, eine Abmachung herbeizuführen, das gehoffte Resultat nicht gehabt. Rußiand zeigte sich zwar bereit, den Vorschlag in London untersiützen zu lassen, aber sowohl in Petersburg als in Wien und Berlin wurde er ungünstig beurtheilt, und zwar, als wäre damit nur cin neuer rovisorischer Zustand zu erwarten. Oester⸗ reich und Preußen erklärten sich demnach auch nicht geneigt, mitzu⸗ irken, und verlangten außerdem, daß die Frage wegen des Limburg⸗ schen zu Gunsien des Deutschen Bundes entschieden werde. Die Re⸗ eitrun3 hat sich demnach, nachdem ihr auch dieses Hülfsmittel ge⸗ kemmen war, mit dem vollen Bewußtseyn, fu allen Zeiten das Ih⸗ tige gethan ju haben, zu dem Schritie entschlossen, der in der Note, i lan hner an die Londoner Konferenz erlassen hat, näher erläutert ist.“

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 8. April. In Folge der noch immer anhaltenden strengen Kälte sind die Tagelshner in den weniger fruchtbaren Provinzen, wie z. B. in Dalekarlten, in Bohus und in dem Elfsborgt Lan benannten Theile Wesigothlands

der in Pruntrut erscheinenden

A4 fast an unbeschaͤftigt, so daß ihre deg die Aufmerksamkeit eg ch

der erung auf sich gezogen hat. er König hat bereits betraͤchtliche Summen fuͤr diese Provinzen an 2 Ein Theil derselben ist zum Ankauf von Mehlvorraͤthen bestimmt, welche unter die uͤrftigsten vertheilt werden sollen. Außerdem will man in jeder Provinz an Privatpersonen auf be⸗ stimmte Zeit Geld vorstrecken. Diese muͤssen sich dage— gen verpflichten, einer genauer bestimmten Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen Beschäͤftigung zu geben, denselben einen vom Statthalter der Provinz festgesetzten Lohn zu zahlen, und ihnen auf ihre eigenen Kosten und zu einem festen Preise Le⸗ bensmittel zu liefern. Durch diese Bestimmungen ist fuͤr den Unterhalt aller Arbeitsfaͤhigen gesorgt, und man hat auch an die Kranken gedacht. Außerdem hat die Regierung einer Menge unbeschaͤftigter Leute noch eine andere Erwerbsquelle eroͤffnet. Im Mai beginnen nämlich die Arbeiten am Trollhaätta⸗Kanal, und es werden dazu 5 bis 809 Arbeiter erfordert. Zu den Ar— beiten bei Waxholm werden 400 Menschen gebraucht. Zu den Festungsanlagen von Carlsborg, Carlsten und Carlserong sind auch zu jeder ungefaͤhr 400 Arbeiter noͤthig. Auf diese Weise werden mehr als 2000. Menschen waͤhrend des Sommers Be⸗ schaͤftigung finden.

Der letzte Bericht des Baron Gyllengranat, Befehlshabers der Schwedischen Flotte im Mittellaͤndischen Meere, aus Alexan— drien ist vom 19. Februar datirt. Wir entnehmen demselben einige Angaben. Am 26. Januar, dem Geburtstage des Koͤ— nigs, veranstaltete derselbe einen Ball am Bord der „Jose⸗ phine“, zu welchem er den Schwedischen General-Konsul und die uͤbrigen in Alexandrien anwesenden Europaͤer einlud. Auch an einige Tuͤrkische Beamte waren Einladungen ergangen. Im Ganzen versammelten sich 120 Personen. Den 28. Januar,

den Namenstag des Koͤnigs, feierte Herr Anastasy als Repraͤ—⸗ sentant der Schwedischen Nation durch ein glänzendes Fest, zu welchem 650 Personen eingeladen wurden. Als Herr Anastasy die Gesundheit des Koͤnigs Karl Johann ausbrachte, hallten alle Saͤle von wiederholten Lebehochs wieder. Den 3. Februar reiste der Baron Gyllengranat in Begleitung mehrerer Offiziere nach Kahira, wo er von dem Vice Koͤnig und dessen Sohne Said⸗Bey auf die zuvorkommendste Weise aufgenommen wurde. Er machte die Hin- und Ruͤckfahrt nach *

Schiffe des Vice⸗Königs. Am 11. Februar war er schon wie⸗ der in Alexandrien angekommen.

ahira auf einem

Deutschland. Hannover, 16. April. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz

Friedrich von Preußen (Sohn Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin von Hannover) ist in hiesiger Residenz eingetroffen.

Die Königin hat dem Schuͤtzen-Verein in Osnabruͤck einen

silbernen Pokal geschenkt und dies demselben in einem sehr huld— reichen Schreiben angezeigt.

Leipzig, 165. April. Man wundert sich allgemein,

daß auch nach der letzten General-Versammlung der Leipzig—⸗ Dresdner Eisenbahn⸗Gesellschaft die Actien dieser Bahn im Fal—⸗ len begriffen und im letzten Courszettel mit 93 2 pCt. notirt sind. Die Mehrzahl hoffte, durch die baldige Verzinsung der gemachten Einzahlungen, welche mit uͤberwiegender Stimmen⸗ Mehrheit durchgegangen war, die Actien in die Hoͤhe zu brin—⸗ 3 und dadurch leicht und schnell Erkleckliches zu gewinnen.

llein bei der ziemlich ungewissen Aussicht, daß die Regierung

die Genehmigung zu einer solchen gegen die Statuten getroffe— nen Bestimmung geben werde, bei dem Schwanken in der Ge⸗ setzgebung, ob dem einen oder anderen Actionair, der sich in Entrichtung der erforderten Einzahlung saͤumig beweist, dies verziehen werden kann oder nicht, wobei wir auf ein Gutachten in der Zeitschrift fuͤr Rechtspflege und Verwaltung erstes Heft bei Tauchnitz hier) aufmerksam machen, das wohl einen litera— rischen Gegner finden duͤrfte, und bei dem vielleicht grundlosen Mißtrauen, ob auch in einem Jahre die Bahn bis Dresden fahrbar seyn wird, finden wir es sehr natuͤrlich, daß die Eisen⸗ bahn-Actien mehr im Fallen sind, der bald auf einander folgen— den , ,, , , als eines Grundes mehr zur noth— wendigen

ist die ungemeine Thaͤtigkeit des Direktoriums, wie der Arbei⸗ ter an der Bahn dankbar anzuerkennen; nach dem bis zum 31. Maͤrz gehenden Berichte sind 7215 Arbeiter angestellt und 10

ersilberung der Actien zu geschweigen. Uebrigens

deilen Planie fertig, so daß nur die Vollendung der Elbbruͤcke

bei Niesa⸗ die Ueberbruͤckung des Zschollau⸗Thales und der Tun— nel bei Obenau als bedeutende Schwierigkeiten uͤbrig bleiben.

Die in einem hiesigen Lokalblatte veroͤffentlichte Differenz

zwischen der Universitaͤt einer- und dem Stadtrathe, wie dem Professor Dr. Schwartze hier andererseits wegen Ablassung eines

heils des der ersteren zugehorigen Grundes und Bodens in

der Naͤhe der Stadtmauer zu dem vom letzteren beabsichtigten Gebaͤude hat weniger um des Cena d cds illin! . des dabei stattfindenden Tones Theilnahme erregt. Wer dabei unbedingtes Recht hat, ist nach solchen, auch von Behoͤrden ge— fuͤhrten Streitigkeiten schwer zu bestimmen; genug, daß der Universität ein etwas zu starres Festhalten am Bestehenden vor— geworfen, der staͤdtischen Behoͤrde dagegen ein freundliches Ent—

egenkommen, dem einzelnen Privatmanne gegenuͤber, beigemes⸗

en worden ist und uͤberdies anerkannt werden muß, daß Letzte— rer der Kommune, wie der Universitaͤt manche vortheilhaften Zusagen zu wohlthaͤtigen Zwecken gethan hat.

Das zur Befoͤrderung des Mozart-Denkmals in Salzburg

von einer aus Dilettanten zusammengetretenen Gesellschaft hier unter des Musik⸗-Direktors Pohlenz Leitung beabsichtigte Kon⸗ zert wird in kommen der Woche stattfinden und nur Compositio⸗ nen des gefeierten Meisters zur Auffuͤhrung bringen. Unter Anderem wird Frau Dr. Frege, sonst Livia Gerhard, uns durch ihre seelenvolle Stimme entzuͤcken und Fraͤulein Fink ein Pia⸗ noforte⸗Konzert von Mozart spielen. Ob Madame Schroͤder⸗ Devrient von Dresden, die zu Gastspielen auf der Buͤhne er⸗ wartet wird, gerade anwesend seyn und thäͤtig mitwirken wird, ist noch unbestimmt.

Muͤnchen, 143. April. Ein Ausschreiben der Koͤniglichen

Regierung von Oberfranken vom 30. März bringt die Anpflan⸗ zung von Maulbeerbaͤumen da, wo klimatische 8

verstatten, in Erinnerung, indem es der ausdruͤckliche Wille Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ist, daß der Seidenbau, fuͤr welchen das Klima unseres Vaterlandes in den meisten Gegenden, nach nunmehr gemachten gruͤndlichen Erfahrungen, hoͤchst vortheilhaft ist, auf das Kraͤftigste zu befoͤrdern sey, und deshalb in kurzem großartige allgemeine Etablissements in Bayern entstehen wer⸗ den. Insbesondere sollen die Kirchen⸗Verwaltungen sich bestre⸗ ben, die Kirchhoͤfe mit Maulbeerbaͤumen zu bepflanzen, und mit dergleichen Hecken zu umgeben.

erhaͤltnisse sie

Sch weiz.

indem jene in den meisten Gegenden des Staates schon Maaße und Gewichte durch das Gesetz fuͤr allgemein und im öffentlichen Leben allein guͤltig erklart wurden. 3 diese Maaße und Gewichte unter sich gegenseitig in einen solchen Zusammenhang zu bringen, moͤglichst leicht aus einander hergeleitet, und folglich auch mit einander eben so leicht verglichen werden konnen.

Die erste Schwierigkeit, welche hierbei zu uͤberwinden war, entstand aus dem Mangel an Uebereinstimmung zwischen den aͤmtlich aufbewahrten Probemaaßen und Probegewichten. ren auch die Unterschiede grossentheils nicht so erheblich, daß sie einen wesentlichen Einfluß auf Wirthschaft, Verkehr und Han— del aäͤußern konnten, so blieb es doch nothwendi zug auf wissenschafiliche Untersuchungen, keinen welche Räume und Schweren das Gesetz unter den Naaße und Gewichte

residirenden Bischof von Lausanne und Genf ein Ka nen, der vielleicht weit fuͤhren wird und jedenfalls uͤber die Zustände im Kanton Freiburg einiges Licht Dort hat nämlich die Geistlichkeit auf das Vol weit großeren Einfluß als die Regierung, und seit der . Erneüerung des großen Rathes in den Jahren 18 verfuͤgt sie auch uͤber die Mehrheit des großen Rathes. lichkeit ist hauptfächlich daran gelegen, den Unterricht?? Handen zu behalten, und seit ihr dies bei der vor ei g errichteten technischen Central⸗Mittelschule nicht sie dieselbe ohne Unterlaß. Der Erziehungs⸗Rath wagt Kredit⸗Begehren zur Vermehrung der Lehrkräfte und Bil tel dieser Anstalt vor den großen Rath zu bringen, Existenz aufs neue in Frage zu stellen, da sie ohnehin Stimme des Praäͤsidenten ihr Daseyn verdankt, welch Gesetz uͤber ihre Errichtung, wo die Stimmen gleich waren, fuͤr die Annahme enischied. Ein Blatt, um saͤtzen der Regierung Eingang zu verschaffen, kann der Erfahrung, nicht bestehen, da sich nur wenige Abo finden, die Muth genug haben, der angedrohten Hz Grimm einer fanatisirten Masse Trotz Darum waͤhlen die Liberalen die „Helvetie“ Es bildete sich ein Verein von Korrespondenten Nummer dieses Blattes mit Artikeln versah, di die Emancipation des Volksunterrichts von der Ge zwecken. Die zunehmende Verbreitung der „Helvätie“ n ton Freiburg veranlaßte ein Rundschreiben des Bischoß, n Dekane, wodurch ihnen, und durch sie den Orts pfun pfohlen wird, alle Mittel, die ihre Klugheit ihnen einge zuwenden, um die „Helvétie“ aus dem Das keineswegs fuͤr die Oeffentlichkeit bestimmte Rundsch fiel den Freiburger Korrespondenten der „Helvétie“ in die und wurde in ihrem Organ dem Publikum mitgethelt Bischof nennt das Blatt ein journal anticatholique; als h verbrechen werden der „Helvétie“ angerechnet: daß sie z dem Papst verdammten Lehren des Abbe Lamennais gu den Abfall zweier Ungluͤcklichen (den Uebertritt der kath ö Geistlichen, Hugi zu Solothurn und Chorherr Schne Baden) eine conversion à l'svangile genannt habe; daß ij rer Aeußerung die Roͤmischen Bannstrahlen hoͤchstens noh den Ammen gefuͤrchtet werden u. s. w. Freiburger Korrespondenzen, deren keiner Erwähnung git sondern darum, weil das Blatt das Volk dekatholisire in liser), soll es aus dem Kanton vertrieben werden. Daß gn schreiben kam gerade zur oͤsterlichen Zeit, wo der Geisstt besondere Mittel zu Gebot stehen, auf die Glaͤubigen zu ti Die „Helvétie“ erklärt, sie werde nun keine Schonung gegen den Bischof beobachten, und hat, neben manchen keleien in einem ersten Brief à Monseigneur Pierre Tobie, de Lausanne et Genéve in partibus infidelium, einen regeln Angriff begonnen. Dem schon fruͤher erschienenen Gesehh⸗ die Zehnt-Abloͤsung ist im vorigen Monate (13. Maͤrz) essn fassendes Gesetz uͤber den Ablauf aller Feudallasten nach welches dem Kanton Freiburg zur Ehre gereicht. Die Zissn Erblehen werden mit Prozenten des Gutswerths, die gh inse und Ehrschaͤtze um den 20⸗ und Al fachen Ertrag an Abgaben nach ahnlichen Bestimmungen losgekauft. Dill ist ob ligatorisch, unter Beihuͤlfe des Staates. enthaͤlt in 13 Titeln 157 Artikel, und verdient die Behn derjenigen, welche sich fuͤr den Gegenstand interessiren.

Maaße und Gewichte,

auf BVeraulassung der Schrift:

e und Gewichte der deutschen Zoll— ten und vieler andrer Lander und Han— ihren gegenseitige sten amtlichen

chnet von C. ungs⸗Sekretair,

r ue be bekannten

Maaß d ichti

„Dl. m staa ward beabsichtigt,

n Verhaͤltnissen. und anderen zuverläßigen Anga⸗ L. W. Alde feld, Königl. Preu⸗ Premier ⸗Lieutenant a. D. ꝛcC d Tuͤbingen. Verlag der Cotta'schen Buch— 8. 316 ünd XVIII. in 8.“

Menschen haben einen deutlichen Begriff von Genauigkeit im Messen und Wiegen, welche sselben nach Verschiedenheit der Verhaͤltnisse for⸗

ßischer Regier

Stuttgart un

handlung. 183 Sehr weni 80. ; auch in Be⸗ eifel daruͤber zu lassen, von ihm gebrauchten Benennungen der Durch einen Befehl des General-Direktoriums vom 28. Oktober 1773 ward in den preußi von 139,13 pariser Linien, als gesetzlich anerkannter rheinläͤndi⸗ Wenn auch wohl Gruͤnde vorhanden Maaß⸗ und Gewicht—

Wiegen muß im gemeinen Leben schnell eilen Werkzeugen verrichtet werden; weil größern Genauigkeit, als hierdurch er⸗ Aufwand auf bessere Werkzeuge und an 3 bei der Anwendung derselben keinesweges verguͤten daß sehr häufig auch solche Personen deren Bildung wenig Vorsicht und Verrichtungen erwarten laßt. llen oder andern Maaßstaͤben ist bei erfahren so viel Unsicherheit ausgesetzt, daß eis vorzuͤglicher Sorgfalt dabei gelten Wiederholung desselben, die sogleich von den⸗ d mit denselben Werkzeugen geschieht, nicht Hundert weniger oder mehr giebt. unde beispielsweise bei einem Stuͤcke Tuch, was sein sollte, nur eine Unsicherheit, ob es einen er kuͤrzer als dieses Maaß waͤre. In den mei— insicherheit im Laͤngenmaaße viel groͤßer: die vorstehende Annahme nicht uͤberstieze; großere Unsicherheit, als die Meisten erwar⸗ s entstehen, wenn durch das Messen von ße von Flaͤchen, oder durch das d Dicken die Groͤße von Koͤr—

Nessen und d leicht mi

„Vortheile eir schen Staaten eine Lange

scher Fuß, eingefuͤhrt. sein mochten, bei Abfassung der neuen Ordnung von dieser Bestimmung abzuweichen, namentlich um eine Uebereinstimmung mit dem Linie laͤngern Fuß vorzubereiten: so uͤberwog doch die Betrach⸗ tung, daß damals, schon bereits seit vierzig Jahren, nicht nur erker, sondern auch die mit gröͤßerer Maaßstaͤbe fuͤr die Feldmesser und be⸗ sonders fuͤr wissenschaftliche Arbeiten, nach dieser Bestimmung verfertigt waren; und es ward daher die Laͤnge von 139, 12 pa⸗ riser Linien als preußischer Fuß zur Grundlage des neuen Maaß- und Gewicht-Systems angenommen. H bar ergiebt sich die Lange des Zolles als eines Zwoͤlftheils des zwoͤlf Fußen, des Fadens im S im Bergbau von acht—⸗ weiter alle beim Vermessen von L olz und Torf vorkommenden Flachen lfach um Wissenschaft und Leben verdiente J. A. Eytelwein, vormals Direktor der hoͤchsten tech⸗ ußischen Staats, untersuchte bereits röße der in Berlin aufbewahrten els und des Quarts: das Ergebniß dieser Untersuchungen, dessen Zuverlaͤßigkeit seine Kenntnisse und ist in der von ihm herausgege— artig ünd vormals

und dem dazu kommt,

d messen muͤssen, amkeit bei diesen der Laͤngen gewohnlichen V schon fuͤr eine un, wenn eine ben Personen und n eins auf vier

Wiener, nur um eine pariser

die Zollstoͤcke fuͤr Hand w Genauigkeit verfertigten

Kanton zu verhr Ellen lang ieraus unmittel⸗

dll laͤnger oder n Fällen ist die enn' sie aber auch wuͤrde doch eine

Fußes, der Ruthe von sen als halbe Ruthe, und des Lachters ig Zollen: so wie auch aumaterialien, Brennh Breiten die Grö und Koͤrpermgaße. m von Laͤngen, Breiten un t werden soll.

aaße wuͤrde diese Unsicherheit eins auf zwei tragen: das ist, es wuͤrde bei Morgen von 186 MRuthen zweifelhaft blei⸗ Ruthe daruͤber oder darunter gegeben waren. rde unter gleichen Bedingungen die Unsicher⸗ achsen: das ist, es wuͤrde zweifel— Kiafter Brennholz von 108 Ku— weniger als das gesetzliche Beim Gebrauche der Scheffel oder andern essen des Getreides und andrer trockner die Unsicherheit noch dadurch gesteigert, daß der welcher gemessen werden soll, mehr oder weniger Selbst bei demjenigen Messen des idete Kornmesser

nischen Baubehoͤrde des pre einige Jahre fruͤher die G

Bei Flaͤchenm Probemaaße der Elle, des Scheff

undert mehr em preußischen ob o einer ] zei Koͤrpermaaßen wuͤ it aufm fuͤr das Hundert anw zst bleiben, ob man in einer tfüß 13555 Kub erhielte.

zohlmaaße z haaren wird

Also nicht wegen oder weniger be sein Pflichtgefuͤhl verbuͤrgen, benen Vergleichung der gegenw in den koͤnigl. preußischen Staaten eingefuͤhrten Maaße und Gewichte enthalten. Er fand hiernach durch nit dem vorstehend bezeichneten preußischen Fuße berliner Probe-Elle zu 25,ů63 Zollen; den Inhalt Probescheffels zu zos8 1311, und den Inhalt des Auf den Grund die— aaß- und Gewicht-Ordnung die Elle zu 2515, Zollen, der Scheffel von sechszehn Metzen zu Drittheil der Metze zu 64 Hierdurch ward erhal—

Vergleichung die Laͤnge de des berliner berliner Quarts zu 6517411 Kubikzollen. ser Angaben ist in der M

ikfuß mehr oder

cht eingeschuͤttet wird. e welches im Großhandel durch vere lernte Gehuͤlfen nach bestimmten Vorschrif⸗ verrichtet wird, ist eine Unsicherheit von einem Viertel scheffel auf die Amsterdamer Last von 56! nim Mehr oder Minder unvermeidlich. sicherheit des Messens, welche aus dem verschiednen Zustande r Auflockerung entsteht, so groß, daß hier das Wiegen in der egel an die Stelle des Messens treten muß. Bei Fluͤssigkei⸗ welche mit Hohlmaaßen gemessen werden sollen, wird die sicherheit noch großer durch die Gefahr des Ueberfließens d Verschuͤttens, bei vollstaͤndig angefuͤllten Maaßen: bei der ersteuerung ist daher auch hier das Wiegen statt des Mes— s eingeführt worden.

Zum Wiegen von Schweren unter einem Pfunde dienen ch im gemeinen Leben die bekannten Einsetzgewichte, welche s Pfund immerfort zweitheiligt in Halbe, Viertel, Achtel s.st. bis auf das Pfennig-Gewicht, oder Viertel Quentchen rabtheilen; das letztere ist „312 des Pfundes, und es ist hier cht noͤthig geachtet worden, in der Eintheilung weiter zu gehn, eil gewöhnliche Waagen, welche das Wiegen von ganzen Pfun— n aushalten, auf tleinere Theile des Pfundes keinen merkli⸗ en Ausschlag mehr geben wuͤrden. Bei dem Verwiegen von delgestein und beim Probiren der edlen Metalle kommen al—⸗ rdings viel kleinere Eintheilungen des Pfundes in Anwendung: her auch Waagen, die nur mit viel kleinern Gewichten, als n eines Pfundes beschwert werden konnen. n Waagen fuͤr wissenschaftliche Untersuchungen, deren Aufbe— ahrung und Gebrauch einen hoͤhern Grad der Bildung vor— ssetzt, kann wohl uberhaupt angenommen werden, daß sich e Sicherheit des Wiegens kaum über eins auf fünf Hun— ert erstreckt:; wonach also beispielsweise es zweifelhaft bleibt, bb statt eines Centners ven 110 Pfund nicht etwan 7Loth mehr der weniger empfangen werden.

Wie hoch oder niedrig man auch geneigt sein moͤge, die olgen Lieser Unsicherheit des Messens und Wiegens für den zebrauch in der Wirthschaft, Verkehr und Handel anzuschla— en: so lehrt doch jedenfalls die Erfahrung, daß im Kleinen ar keine Kenntniß davon genommen wird; im Großen aber . Gewohnheiten gebildet haben, wonach Fehler inner— lb der angegebenen, oder anderer, meist weiterer Graͤnzen werden. Verschiedenheiten in den gleich zan und Gewichten, welche innerhalb dieser raͤnzen fallen, haben daher keinen Einfluß auf Wirthschaft, 1. sind 14 der That nur die . 9 lig von Maaß und Gewicht auf das K . ng gebildet, welche unterm 16ten

ganzen chiednen P Magße und

Kubikzollen, und das Quart als ein D Kubikzollen gesetzlich bestimmt worden. daß acht Ellen gerade siebzehn Fuß lang sind, ade neun Metzen enthaͤlt, also neun Scheffel 7 Quarte einem Kubikfuß gleich sind. Groͤße der daß sie auf fluß bleiben.

d besonders ange

æpreußischen Schef⸗

Schef⸗ ein Kubikfuß ger Bei Mehl ist die

16 Kubikfußen, und 2 Die Unterschiede dieser Bestimmungen von der Probemaaße sind durchgaͤngig so unbetraͤchtlich, Verkehr und Leb lle ist nur um

en ganz ohne Ein drei Hunderttheil⸗Linien kleiner, das ist um Etwas, das nur durch Gebrauche der Ellen in gemei— Der preu⸗ zolle großer als der berliner seines Inhalts: das ist bei dem Messen des Getrei⸗ durch besonders dazu angelernte und ver— tet bleiben muß. Die größte Abweichung art ist um 1171 das ist um noch das gewohnliche Verfah⸗ eine Sicherheit

Wirthschaft Die preußi als die berliner Probe-Elle, die Lupe erkannt, und bei dem nem Leben durchaus nicht beachtet werden kann. ßische Scheffel ist um 131,14 Kubik Probescheffei, also um beina auch um eine Groͤße, welche des im Großhandel, eidete Leute unbeach findet bei dem Quarte statt; das preußische Qu er als das berliner Probequart,

Spanien.

Die Berichte uͤber die von dy Garcia in Almaden angerichteten Zerstoͤrungen lauten schn dersprechend; nach einigen sollen alle zum Gruben⸗-Bettiht thigen Maschinen und Geraͤthschaften zerstoͤrt und die Ch selbst sehr beschaͤdigt worden seyn, waͤhrend nach anden angerichtete Schaden nur unbedeutend ist.

Madrid, 6. Maͤrz.

Jaca, X. April. Vorgestern Nachmittag wurden bit varresischen Karlisten unter Tarragal Las Eillas von der Kolonne der Nord-Armee unter dem oh sten Don Jose de Coba angegriffen. außer einer großen Anzahl von Todten und Ver wungen 300 Gefangene und zogen sich nach der Sierra de Gug̃nas zuruͤck. Bei Morreno in der Nähe von Huesca und be zanigo wurden sie abermals von den Truppen der Königin gegriffen und ihnen noch viele Gefangene abgenommen. ) Ankunft einer Verstaͤrkung machte es ihnen möglich, den 6 lego⸗ Fluß zu passiren.

Kubikzoll klein etwas uͤber 13 seines Inhalts: aber ren bei dem Messen der Fluͤssigkeiten gewahrt k gegen Fehler, die R bis 5 auf Hundert also mehr als diese weichung von nahe 2! Nach der Maaß- un gg des Gewichtes, welches ein Warme von funfzehn Grad Reaumuͤr im In Folge dieser Verbindung des chte weiß man das Gewicht eines Ku⸗ sobald bekannt ist, wie sich sein des destillirten Wassers verhaͤlt: große Bequemlichkeit nicht senschaftliche Untersuchungen, sondern selb st ge Anwendung Es ward bei dieser ßische Pfund dem Doppel bringen, daß ein halbes preu bei dem Wiegen der edlen köoͤlnischen Mark dienen koͤnnte, o tenswerthe Fehler zu verursachen. wein in den Verhandlungen des Gewerbfleißes in Preußen vom gemachten Untersuchungen fol Pfund nach der vorangefuͤhrte

zwischen Barbasm

Die Karlisten verlöt

auf 100 betragen. ; d Gewicht⸗Ordnung ist ein preußisches Kubikfuß destillirten Abgefehen von Wassers bei einer luftleeren Raum wiegt Maaßes mit dem Gewi bikfußes von jedem Koͤrper, spezifisches Gewich giebt eine

t zu dem

Inland.

manigfal⸗ der Wirthschaft. Bestimmung zunaäͤchst beabsichtigt, das preu— ten der koͤlnischen Mark so nahe zu ßisches Pfund selbst zum Gebrauche Metalle fuͤr die Muͤnze statt der hne irgend hier noch beach— Aus den von Herrn Entel— Vereins zur Befoͤrderung des Jahre 1827. S. 212 bekannt preußisches halbes

Bauwesen

är zuläßig erachtet werden. amigen Maaßen

gt, daß ein n gesetzlichen Bestimmung 233,30 113 Grammen

Bßerkehr und Handel:

i F . ; 2 . ie eg: der An wenn gt. Nach den fruͤhern Ermittelungen desselben wiegt die koͤlnische Mark nach den

in Berlin aufbewahrten Probegewichten 2333312

hiernach ist ein halbes Pfund des neuen Gewichtes nur schwerer, als die bis dahin in der berliner Münze gebraͤuchliche Mark

Der Unterschied beider Gewich oder fast , Prozent. Nach . das haibe Pfund des vormaligen berliner

9 2 Mai 1816 fuͤr preußischen Staat Gesetzeskraft erhielt. desselben hatten bis dahin ihre besondern elche sich nicht nur im Andenken, son— e fuͤr das Innere der Wirthschaften g haben, und wahrscheinlich noch uͤber enschenlebens hinaus erhalten werden. Aber r Maaße und Gewichte, n. Theile der Einwohner in dem ganzen theils weil die Kennt— ar, als deutsche Kultur gierung sich in allen Theilen zerhandlungen bediente. 3 auptsächlich der rheinlaͤndische Fuß und rliner Elle, Scheffel, Quart, Wohlbeachtend die oͤhnung von alt hergebrachten so viele Wirthschaftsregeln auf, eingeimpfte Begriffe dennoch so heilsame Gleich—⸗ r alle Landestheile mit den

Gewichte, w st im Gebrauch tdem noch erhalte auer eines M eben diesen besta velche dem gebildeter Imfange des Staates niß derselben laͤn eicht; theils we

Oo, oaοιαs Grammen.

te betragt daher nur nahe */ra den Vergleichungen desselben wog Handels Gewichtes 234,207 Grammen.

nden schon damals

bekannt waren: 7s, . . verbreitet w keußi

des Staats derselben bei . rsten Klasse ie koͤlnische Mark: zu d entner und der magde großen Schwierigkeiten der Entw Maaßen und Gewichten, woran

Anschauung von Jugend ; versuchte die Regierung die ellung der Maaße und Bewichte fuͤ

Da nun das jetzt gesetzliche preußische halbe Pfund wiegt

so war das erstere Gewicht nur schwerer das ist nahe 55, oder nur wenig uͤber ! / Prozent.

aben wogen ferner acht Unz spotheken gebrauchten Medi

233,8 0 114 ᷣ—ᷣ—VQiuůiueᷣ,mI:· „„

O, a0 αso Grammen, a ,

erbrechen verleiten durfte. Die Einnahme der war im Jahre 1837 mit Einschluß des Bestan aus dem Jahre 1836: 1909 Rtihlr. Rthlr., und ist mithin am Ende des Jahres ein S1I Rihlr. verblieben.

ehoͤrten h

er letzten be

Die Ausga denselben An

den berliner zinal⸗ Gewichts

238,771 Grammen.

Dagegen aber wiegt ein halbes Pfund des jetzt gesetzlichen preußischen Gewichts, wel⸗ ches 16 Lothe enthaͤlt

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Der Unterschied beider Gewichte beträgt hiernach schon beinahe 2 Prozent.

Aus dieser Darstellung ergiebt sich klar, daß gar kein Be⸗ denken vorhanden seyn konnte, das vorstehend bezeichnete preu⸗ ßische Pfund fuͤr gleich geltend mit der in der Muͤnze bis da⸗ hin gebräuchlichen kölnischen Mark an 1 weil das Wiegen im Handel mit edien Metallen Unterschiede nicht mehr angiebt, welche geringer sind als /, Prozent; der vorstehend angegebne Unterschied aber mehr als neunmal geringe ist. Auch konnte es nicht bedenklich erscheinen, das neüe preußische Pfund an die Stelle des berliner Handelspfundes zu setzen; da der Unterschied beider auch noch weniger als , Prozent, also weniger als i Theil des Gewichts betrug, welche bei den kostbarsten aller Waaren, welche noch nach Pfunden ge⸗ wogen werden, im Handel ganz unbeachtet bleibt. Das Apotheker⸗ gewicht wird niemals bei dem Materialhandel mit solchen Waa⸗ ren, welche zur Arznei dienen, sondern nur bei der Bereitung von Arzneien nach ärztlichen Vorschriften, gebraucht. ierbei aber fand die Ober⸗Medizinal⸗Behoͤrde des preußischen Staats kein Bedenken, auch den vorerwaͤhnten Unterschied von beinahe zwei Prozent fuͤr unerheblich zu erklaͤren; und es konnten da— her zwei Lothe des jetzt gesetzlichen preußischen Gewichts statt der ünze Medizinalgewicht fortan gebraucht und die Gewichte der Apotheken hiernach eingerichtet werden. Der preußischen Maaß- und Gewicht⸗Ordnung liegen hier⸗ nach drei wesentliche Zwecke zum Grunde. Erstens die Große der preußischen Maaße und Gewichte dergestalt fest zu stellen, daß daruͤber niemals mehr ein Zweifel entstehen kann, welches das Original ist, dessen Kopieen sammtliche zum oͤffentlichen Verkehr bestimmte Maaße und Gewichte im preußischen Staate seyn muͤssen. Es sind dieses der bei der Ministerial⸗Behöͤrde fuͤr Gewerbe und Handel niedergelegte Probemaaßstab, und die auf den Grund desselben angefertigten und eben daselbst ver⸗ wahrten Hohlmaaße und Gewichte. Jedes andere Probemaaß und Probegewicht, dessen sich die Behoͤrden zur Verwaltung der Aufsicht uͤber Maaß und Gewicht bedienen, ist nur in so weit richtig, als es mit diesen Originalien uͤbereinstimmt: und die Maaße und Gewichte, welche im Verkehr und Handel wirk— lich gebraucht werden, sind wiederum nur Kopieen von diesen Kopieen; wobei es wesentlich nur darauf ankommt, daß sie von jenen ersten Kopieen niemals um etwas abweichen, was bei dem , . Verfahren im Handel und Verkehr noch beachtet wer— den kann. Zweitens sollten saͤmmtliche Langen-, Flaͤchen⸗, Koͤrper⸗ und Hohlmaaße unter einander, eben so auch saͤmmtliche Ge⸗ wichte unter einander, und endlich auch gegenseitig Maaße und Gewichte in eine solche Verbindung gebracht werden, daß ein leicht uͤbersichtliches Verhaäͤltniß zwischen ihnen bestuͤnde: dieser Zweck konnte nicht in der Ausdehnung erreicht werden, worin er in dem neuen franzoͤsischen Maaß- und Gewichtsystem erreicht worden ist. In diesem sind alle Verhältnisse zehnihei— lig: im preußischen Systeme ist nur das Feldmaaß zehn— theilig; das Werkmaaß zwoͤlstheilig; das Ellenmagß sech zehntheilig; das Lachtermagß achtzigtheilig; das Gewicht auch nach seinen besonderen Anwendungen im Waarenhandel, Muͤnzwefen und in der Medizin verschiedentlich getheilt Fer⸗ ner ist das Verhaͤltniß der Elle zum Fuße 8: 17; des Scheffels um Kubikfuße O: 16; des Quarts zum Scheffel 1: 38; des fundes zum Gewichte des Kubikfußes destillirten Wassers 1: 66. Auch mit diesen Zahlen rechnet man allerdings sehr viel leichter als mit den durch Vergleichung der alten Probemaaße und Ge— wichte gefundnen Verhaltnissen derselben: aber allerdings rech⸗ net man nicht so bequem damit, als mit einer durchgreifenden Dezimaleintheilung. Die Beschraͤnkung, welche sich die preu— ßische Regierung vei der Verfolgung dieses zweiten Zweckes auflegen mußte, beruhte darauf, daß sie einen dritten, sehr sorgfaͤltig zu beachtenden nicht vernachlaͤßigen wollte. Drittens sollten naͤmlich die neuen Maaße und Gewichte von denjenigen gleichnamigen, welche bis dahin schon am allge— meinsten bekannt und gebraucht waren, nirgend soweit abwei⸗ chen, daß ein in Wirthschaft, Verkehr und Handel erheblicher Unterschied zwischen ihnen bemerkbar werden koͤnnte. Die gu— ten Gruͤnde, welche die Regierung fuͤr die Beachtung dieser Ruͤcksicht hatte, sind bereits weiter oben angegeben worden. Es bedurfte dieser Auseinandersetzung, um klar zu machen, daß es bei Vergleichungen der Maaße und Gewichte verschied⸗ ner Laͤnder zwei sehr verschiedne Zwecke giebt, deren Verwech— selung . sehr lästige Verwirrung der Begriffe fortwaͤhrend unterhaͤlt. ͤ Es kann naͤmlich einerseits die Absicht sein, das Verhaͤlt— niß verschiedner Maaße und Gewichte gegen einander, mit aller der Genauigkeit zu erforschen, welche nach dem jedesmaligen Zustande der Mittel möglich ist, wodurch solche Unterschiede be— merkt und gemessen werden koͤnnen. Dieses Unternehmen ist in so fern ein endloses, als die Fortschritte in der Mechanik und Optik fottwaäͤhrend neue Mittel darbieten, bisher noch nicht wahrnehmbar gewesene Unterschiede zu entdecken und zu bestim⸗ men. Eine Graͤnze, wie weit die Genauigkeit hierin gehen wird, laͤßt sich durchaus nicht angeben; indem die Wissenschaf⸗ ten foͤrtschreiten, ruͤckt jedes Zeitalter dieselbe weiter vorwaͤrts. Es ist aber dieses Unternehmen in den meisten Faͤllen zugleich ein durchaus unzuverlaͤßiges. Was man zu vergleichen vermag. sind in der Regel nicht die selten zuganglichen Originale der Probemaaße und Gewichte felbst; fondern nur Kopieen derselben, welche im besten Falle doch den Originalien nur in so weit gleich sein koͤnnen, als der Meister, welcher sie verfertigte, mit seinen Sinnen und Werk— eugen reichte. In den bei weitem meisten Fallen koͤnnen die 6 der Maaß, und Gewichts-Verhaͤltnisse nicht auf Ver⸗ gleichungen beruhen, welche der Verfasser einer Schrift daruͤber felbst angestellt hat: es muͤssen diese Angaben daher von andern Schriftstellern entlehnt werden, und es ist alsdann nur selten moglich, den Grad der Genauigkeit zu bestimmen, welchen man ihnen zutrauen darf. Sehr selten ist angegeben, mit welchen Werkzeugen und bei welcher Beschaffenheit der Atmosphaͤre die Vergleichung angestellt wurde; und fast immer bleibt die Stufe der Schärfe und Uebung unbekannt, worauf sich die außern Sinne desjenigen befanden, welcher die Vergleichung anstellte. Andrerseits kann aber auch nur beabsichtigt werden, inner⸗ 6 der aus der Erfahrung bekannten Graͤnzen der Genauig- eit im Messen und Wiegen, welche durch das in der Wirth— schaft, dem Handel und Verkehr zur Zeit uͤbliche Verfahren er— reichbar ist, die Verhaͤltnisse der in diesen Geschaͤften vorkom⸗ menden Maaße und Gewichte anzugeben. Hierdurch erhalt nicht nur der Gewerbtreibende eine sehr nuͤtzliche Anleitung, die Maaße und Gewichte anderer Lander mit den in seinem Va— terlande uͤblichen J vergleichen, und danach die Unterschiede in den Preisen der Waaren und Lebensbeduͤrfnisse zu wuͤrdigen: sondern es kann auch der Staatswirth sowehl für die Aus, äbung, als selbst fuͤr rein wissenschaftliche Untersuchungen sich

Gens, 10. April. (Allg. Ztg.) Seit kurzem hat zwischen n er, und dem in Freiburg

dalichst geringsten Spfern zu erreichen: dieses konnte nur ge, also letzteres weniger - , enen

keine andern Angaben zu seinen Vergleichungen von Maaßen

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