1838 / 123 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

er re, , ü de nee.

uber sein nahes Wiedereintreten in das Kabinet verbreiteten Gerüchte waren durchaus ungegruͤndet. Herr Thiers soll mehr

ats je in Ungnade seyn, weil man ihn beschuldigt, die engsten Verbindungen mit den OppositionsDeputirten zu unter halten. Der Moniteur enthalt Folgendes: „Die Fregatte „la Ne—

rede“ ist nach einer 32tägigen lieberfahrt von Port au Prince

wieder in Brest eingetroffen. Diese Fregatte hat die zur Zah— lung der ersten Annuität noöͤthigen Gelder am Bord. Die zranzöͤsischen Kommissarien sind von zwei Haptischen Kommis— sarien, den Senatoren Ardoin und Lavillevaleir, begleitet. Da

die „Nereide“ auf der Reise einige Leute verloren hat, so muß

fi eine 20täͤgige Quarantaine abhalten. Man kann daher die Kemmissarien nicht vor dem 20. Mai in Paris erwarten.“ Man hat uͤber Aegypten Nachrichten aus Lahore bis zum 15. Januar. Der General Ventura, Exil-Gefährte des Gene— rals Allard, und wie dieser in Runschit Sing s Diensten, hatte

vom Ragah einen Urlaub erhalten, um Frankreich zu besuchen.

In einem Schreiben von der Navarresischen Gränze

vom TZ2. April heißt es: „Die Karlisten setzen ihre Aushebun⸗ In Estella ist so eben ein neues Corps

gen in Navarra fort. . mit den dazu nöthigen Offizieren von 1300 Mann errichtet worden; ein Bataillon ist in dem Bastan-Thale und ein ande⸗

varra wird ausruͤsten koͤnnen. Die Soldaten des Don Carlos

sind sehr unzufrieden damit, daß er die Feinde der Generale

Villareal, Elio, Zariategui und Gomez um sich duldet.“ In einem Schreiben aus Bayonne vom 24. April heißt es: „Die Bewohner von Leiza sind dem Beispiele von Veraste—

die Provinzen zu verlassen. Mehrere Baskische Offiziere ha— ben dem Mußagorri ihre Dienste angeboten und selbst unter

den persoͤnlich dem Don Carlos zugethanen Offizieren bemerkt Mumnagorri war früher Notar in

man einige Unschluͤssigkeit.

Oñate und wohnt erst seit 1832 in Tolosa. Er wuͤrde sich ge—

wlß nicht in ein solches Unternehmen eingelassen haben, wenn

er nicht des Erfolgs versichert gewesen wäre. Seine wahre

Gesinnung, so wie der eigentliche Zweck seiner Partei ergiebt

sich aus folgendem Schreiben, das er an Don Carlos gerichtet hat:

„Senor! das Gluͤck meines Landes, das Gluͤck Spaniens, haben mir eine heilige Pflicht auferlegt; sie befehlen mir, Mittel zur Beendigung des Buͤrgerkrieges aufzufinden, dieser Geißel,

die Alles zerstoͤrt, ohne einen Zweck zu haben, ohne die Stimme

des Mitleids zu hoöͤmren. Boden verschwunden; 100,009 andere sind in das furchtbarste Elend versetzt. Diese Zerstöͤrung, dieses Ungluͤck ist mit Ihnen gekommen. Das Herz des wahren Spaniers blutet bei solchem Mißgeschick. sen, mein Vaterland von den Graͤueln des Bürgerkrieges zu befreien. Werde ich dies edle Ziel erreichen? Der Tod allein kann mich daran verhindern, aber ich werde ihm Trotz bieten. Ew. Königl. Hoheit werden leicht einsehen, daß Sie diese Provinzen ver⸗ zssen aüssen. Sie und Ihre Rathgeber haben dieselben zu Wuͤsten gemacht, Sie haben daselbst uͤberall Trauer verbreitet, Sie haben Leichname darin aufgehäust, verlassen Sie dieseiben in der kuͤr— zesten Frist. Haben Sie Freunde daselbst, so mögen Sie Ih— nen folgen. Haben Sie Rechte auf die Krone Spaniens, so erden wir sie nicht bekämpfen. Aber wissen Sie, daß dies ein rein persoͤnlicher Krieg ist, wissen Sie, daß wir Na— varresen und Basken niemals einen andern Koͤnig anerkannt haben, als unsere Fueros. Sie wollen regieren! Gehen Sie doch in die Provinzen, die Sie anerkennen, kaͤmpfen Sie doch mit denen, die Sie zum Throne berufen, damit ihr Degen zwi— schen Ihnen und Isabella, zwischen Ihnen und allen anderen Praätendenten enischeide, aber rechnen Sie nicht mehr auf die; Anstrengungen der privilegirten Provinzen. Es ist schon zuvielQl

Blut vergossen worden fuͤr die Ernährung der Schma⸗ rotzeüz, mit denen Sie sich umgeben. Verzichten Sie auf die Hoffnung, den Ruf der Unabhängigkeit, der

ads einem Munde ertoͤnte, zu ersticken; meine Stimme ist die Stimme aller unserer Landsleute, mein Wunsch ist auch der ih— ige, in unseren Thaäͤlern, in unseren Bergen werden unsere Tide wiederhallen. Verlassen Sie den Navarresischen Boden! Reisen Sie ab! Wir wollen ein wenig Frieden, wir wollen einen Tag der Ruhe. Bringen Sie Ihre Zerstsrungs-Prinzi⸗ pen anderswo zur Ausfuhrung, aber bedenken Sie wohl, daß die geͤttliche Gerechtigkeit die Fürsten eben so gut trifft, wie die gerisigsten Menschen. Gott erhalte Sie! Hauptquartier der unabhängigen Atmee in Verastegui, den 19. April 1838, F. Muß agorri.““ Die Quotidienne will erfahren haben, Guergus stehe tn Begriff, Bilbao zu belagern, sey am 21sten in Alzontegui angekommen und habe den Bewohnern der Städte in den Ge- richts Bezirken von Llodio, Durango u. s. w. anbefohlen, sich mit den bei der Belagerung noͤthigen Geraͤthschaften in seinem

Großbritanien und Irland.

Partaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 27. April. In der heutigen ersten Sitzung des Doerhauses nach den Osterferien wurden nur Bittschristen uͤber⸗ reicht und einige Fragen an die Minister gerichtet. Unter den vorgelegten Petitionen befand sich auch eine von den Londoner Buchhändlern gegen den Plan der Minister, durch welchen den Englischen Schriftstellern gegen den Nachdruck im Auslande Schutz gewährt werden soll. Sonst kam nichts Bemerkenswer— thes vor, außer daß Lord Melßourne erklärte, die Ernennung lues Rechts-Konsulenten füuͤr den Grafen Durham, eine Maßregel, welche die Tories sehr getadelt hatten, sey unter— lassen worden, weil man sie fuͤr unnoͤthig gehalten.

Unterhaus. Sitzung vom 25. April. Zu Anfang der heutigen Sitzung des Unterhauses, der ersten nach den Fe— rien, waren nur wenig Mitglieder zugegen; nachdem jedoch einige unbedeutendere e, , n e abgemacht waren, hatten sich nach und nach 178 Mitglieder eingefunden, allerdings im— mer noch eine geringe Anzahl für die interessante Frage, welche heate an der Tagesordnung stand, nämlich die zweite Ker esn n ker Talföurdschen Bill über das Verlagsrecht. Noch mehr aber muß es Wunder 6 daß sich während der vierstuͤndi⸗ gen Debatte uͤber diese Bill das Haus allmͤlig wieder bis auf

73 Mitglieder leerte, denn so viel nahmen nur an der ersten

Abstimmung uber die Maßregel Theil; bei einer zwei⸗ ten Aöstimmung war die Zahl noch um vier geringer geworden.

4 Ehe diese Dis kussion ** wurde noch von dem Tory Herrn Wynn der Antrag gestellt, daß die Zusammensetzung des Wahl- Ausschusses für Yarmouth verschoben werden solle, weisf der Mayor dieses Ortä, der die Stimm-⸗Register in Hann

30,0090 Familien sind von unserem dies nicht Viele ermuntern, den Weitkampf auch zu verfuchen und

Ich fuͤhle mich zu dem wichtigen Auftrage beru- das Gemeinwesen sein Recht bat, sich auf Kosten der Einzeluen zu

eben so gate Ansprüche auf längere Patente hätten, wie Antoren auf wird behaupten wollen, daß,

Hauptquartiere einzufinden. „verlorene Paradies“ ist ein Werk, welches durch seinen Eisinder auch seteine Vollendung erhielt. .

vollkom]mmnung. Den Urhebern solcher Werfe also den vollen Vortheil

sirengung aufmnntern.“

wallung des Gesübls durchgegangen ist; (legenheit erbalten hat, die Rechts-Ansprüche, auf welche sie sich stützt,

1 - Tede des Schristsiellers eder mit dem Tage des Erscheinens eines res im Bertizarana formirt worden. Wenn Don Carlos Waf⸗, r ; f 2

sen genug hat, so glaubt man, daß er 17 Bataillone in Na⸗

j 8 35fraa j . . zus gefolgt, und wenn die Auführer der lünabhaͤngigen fich nur mit einer Erörterung der Rechtsfrage aufhalten, ob in unserem ge—

acht Tage lang halten, so ist es fast als gewiß anzunehmen, daß Don Carlos gezwungen seyn wird, zu seiner Sicherheit

——

suchunge / Ausschuß zu! entziehen. Dieser Antrag fiel aber mit

160 gegen 78 Stimmen durch. Nun begann Herr Talfourd seinen Vortrag zu Gunsten der von ihm eingebrachten Bill, gegen die eine große Anzahl Bitischriften von Buchhaͤndlern, Druckern und anderen Personen dem Hause uͤberreicht worden waren. Der Redner äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: „Als ich im vorigen Jahre die Ehre hatte, die zweite Lesung einer Bill zu beantragen, die der gegenwärtigen im Wesentlichen ganz

ähnlich war, brauchte ich das Haus kaum mit einer einzigen Bemer⸗—

lung ju belästigen, denn es zeigte sich damals fasi keine Spur von der QTipesition, die sich seitdem dagegen erheben hat. Ich bedaure es indeß nicht, daß die Maßregel nicht in der damaligen ersten Auf—

erst gehörig zu prüfen und die Felgen ju erwägen, welche sie für Einzelne, so wie sür das ganze Publikum haben dürste. Um die Debatte abzutürzen, will ich gleich vorweg erklären, was ich für das Prinzip dieser Bill halte: nämlich, daß die jetzige Dauer des Verlagsrechts viel zu kurz ist für das Maaß der Gerechtigkeit, welches die Gesellschaft den Schrifisiellern schuldig ist, besonders de— nen so wenig ihrer auch seyn mögen deren Ruf langsam mächst, aber dann auch um so langer dauert. Ob diese Zeit auf 60 Jahre eder auf eine mittlere Dauer ausgedebnt werden, ob sie mit dem

Werkes beginnen, wie sie bei Werken, welche stückweise erscheinen, berechnet werden soll, dies Alles sind Detail -Fragen, die das Haus heute Abend nicht zu entscheiden braucht. Das Verbot von Ausjügen, die bloß auf den Gewinn des Excerpirenden 2 und einige andere Bestimmungen, gehören in die— selbe Klasse. Indem ich die Ansprüche der Autoren auf eine solche Erweiterung ihrer Rechte vertheidige, will ich das Haus nicht

meinen Rechte ein immerwährendes Verlagsrecht festgesetzt war, nech auch mit einer philosophischen Erörterung darüber, ob ein solches Recht überhaupt in der natürlichen Gerechtigkeit begründet ist. Ich bezuüge mich, den Mittelweg einzuschlagen und die Frage aufzusiel— len, eb wohl eine richtige Mitte zwischen den beiden Ertremen ge— wähll worden isit. Was läßt sich zu Gunsten des jetzigen Gesetzes sagen, als daß es seit 1811 besteht? Ist in einer Dauer von 28 Jah— ren etwas so Magisches entbaiten, daß man das Gesetz nicht ändern könnte? Welche Gerechtigkeit liegt darin, daß das Verlagsrecht mit dem Tode des Schriftstellers erlöschen soll, wenn er den ge— setzlichen Termin desselben überlebi! Gerade dann bedürfen ja seine Hinterbleibenden erst recht den Genuß der Vortheile, die ihnen ein längeres Eigenthum des Verlogsrechts gewähren würde. Ich gebe gern zu, daß die Ausdehnung des jetzigen Zeitraums unter 500 erscheinenden Werfen nur Einem nützen dürfte, und daß wir also ein Gesetz für diesen 500ten Fall geben würden. Aber warum sollen wir dies nicht! Es ist der große Preis, den unter den 500 Konfurxeu—, ten nur das wahre Genie, die wahre Tüchtigkeit gewinnt. Und würde

etwas Tächtiges und Dauerndes zu schasfen? Würde dadurch nicht die Literatur selbst einen würdigeren Charakter erhalten? Wenn man mir cinwendet, daß das Pablifum durch die Bill benachtheiligt wer— den würde, indem ihm dadurch die Mittel, sich zu unterrichten und zu bilden, theurer zu stehen kämen, so antworie ich darauf, daß

bereichern, und noch dazu auf Kesten von Individuen, die dem Ge— mtinwesen den größten Rutzen geleistet haben, und denen es mehr verdankt, als Beifall und Bewunderung jemals veraelten können. Die Preßfreiheit ist auch nicht die Freiheit des Schleichhandels und des Diebstahls. Die von mir vorgeschlagene Ausdehnung des Ver— lagrechts kann überdies den Interessen der Schriftsieller niederen Ranges nichts schadén, während sie den ausgezeichnetsten Autoren den Voribeil gewähren wird, den sie verdienen. Männer, wie Words worth, die erst spät die ihnen gebührende Anerkennung ihres Talents ge— funden haben, können bei dem jetzigen Stande des Gesetzes ihren Erben lei⸗ nen Gewinn von ihrer geistigen Arbeit binterlassen. Und auch Männer, wie Walter Scott, die schon während ibres Lebens reichen Lohn sür ihre Werke eingeärndtet haben, dürfen deshalb nicht eines weiteren An— spruchs verlustig gehen, wenn die Gerechtigkeit für deuselben spricht. Nehmen Sie das Prinzip dieser Bill an, so werden Sie den Schrift— stellern und Lesern eine große Lebre der Gerechtigkeit ertheilen; Sie werden beweisen, daß, wo sich Tugend und Genius vereinigen, die Gesetzgeber Englands bereit sind, die edlen Werke beider zu beschützen, und daß Sie nicht einen geringfügigen Vortbeil auf Kosten der Zier— den und Wehlibäter der Welt bewilligen wollen. Was die Verglei⸗ chung zwischen industriellen und geistigen Erfindungen, zwischen Dampfmaschinen und Gedichten, was die Behauptung anbe— trisst, daß es unrecht seyn würde, die eine Art von Talent zu beschützen und die andere nicht, daß mechanische Erfindungen

ein längeres Verlagsrecht, so ist in jenen Fällen der Werth der Er— sindung gleich fühlbar, der Begehr nach den erfundenen Dingen solgt gleich daraus, und der Erfinder erfreut sich, je nach der Nützlichkeit feines Werkes, eines baldigen und sicheren Lohns. Eine pateuntirte Ersindung ist oft nichts wester als ein Schrint weiter in einer Reihe von Ideen, eine Felzerung aus etwas Pothergehendem, auf die frü— her oder später gewiß auch ein Anderer gekommen wäre; wer aber wenn Shakespeare nicht den Lear, Richardson nicht die Clarissa geschrieben hätte, andere Dichter oder Novellisien diese Werke gedichtet haben würden! Die pralti— schen Wissenschaften schreiten siufenweise vorwärts, und sie könnten durch ein zu ausgedehntes Privilegium in Stocken gebracht werden. So ist es aber nicht mit der Literatur. Eine Maschine ist nie so vollkommen, daß sie nicht verbessert oder erweitert werden könnte, je nachdem neue Bedürfnisse und Verhältnisse entstehen. Aber das

Fielding's Tem Jones bedarf keiner Ver⸗

davon aaf 60 Jahre sichern, heißt nicht, dem Geuse anderer Autsren Fesseln legen: wohl aber kann ein solches Gesetz Andere zu edler An—

Herr Hume widersetzte sich der Bill von dem Gesichts— punkte aus, daß sie eine Beeinträchtigung des Publikums seyn wuͤrde; auf die Rechtsfrage wellte er gar nicht eingehen, und er bewegte sich in dem engen Kreise des allergewöhnlichsten Nuͤtzlichkeits-Prinzips umher, ohne den hoheren geistigen Nutzen, auf den Herr Talfourd aufmerksam gemacht hatte, in Betracht zu ziehen. Sonach schlug er als Amendement vor, daß die Bill erst nach sechs Monaten zum zweiten male verlesen werden solle. Das Amendement fand bei Mitgliedern aller Parteien Unterstuͤtzung; der General-⸗Prokuratör sowohl als der General-Fiskal sprachen gegen die Bill und fuͤr das jetzt bestehende Gesetz, in— dem sie die darin fuͤr das Verlagsrecht festgesetzte Dauer von 25 Jahren oder, wenn der Autor laͤnger lebt, von Lebenslang lichkeit fuͤr hinreichend hielten. Man darf daher wohl anneh— men, daß die Bill, wenn uberhaupt, doch nur unter bedeuten den Modisicationen durch das Unterhaus gehen wird. Aus— druͤckliche Vertheidigung fand sie fast nur bei denjenigen Mit— gliedern des Hauses, welche als Schriftsteller unmittelbar bei der Frage betheiligt sind; namentlich sprachen sich Herr D'Israeli und der literarisch gebildete Kanzler der Schatzkammer dafuͤr aus. Endlich wurde die zweite Verlesung der Bill mit 39 gegen 35 Stimmen genehmigt. Die Gegner der Bill ver— suchten dieselbe alsdann noch dadurch zu beseitigen, daß sie den Antrag machten, sie an eine besondere Kommission zu verweisen, welche ihre Beraihungen wenigstens im Laufe dieser Session

eri ere das um l, wurde unter Zustimmung der Minister ohne Weiteres

ein großes Banket gegeben worden.

8 22 5* * w W 28955*2 18 1 1 * 15 2 ——

an den Ausschuß des ganzen Hauses verwiesen. unterhaus. Sitzung vom 26 April. Die Oppossn

gegen die Bill uͤber das Verlagsrecht gab sich heute von Nen kund, indem Herr Wakley anzeigte, daß er im Ausschusse n Aussetzung der Berathungen uber die Bill auf sechs Mon beantragen werde, sobatd die Tagesordnung wieder zu der 8. fsuͤhre. Sir R. Peel stellte hierauf den Antrag, daß eine e mission niedergesetzt werde, um daruber Bericht zu erstatin wie es jetzt mit den durch die Wahl- Ausschuͤsse ver ursacht. Kosten gehalten werde, ein Punkt, der in der letzten 10 vieler Unzufriedenheit Veranlassung gegeben hat. Der Ann

3 ench migt. Das Haus vertagte sich schon um 9! Uhr. ng

Unterhaus. Sitzung vom 27. April. Heute nu den dem Hause im Sul sidien-Ausschusse die Veranschlagun ' suͤr das Feldzeugamt vorgelegt, unter denen sich auch ein Pon von S0, 282 Psd, fuͤr die reitende Yeomanry befand. R, Hume trug auf Streichung dieser Ausgabe an, weil in Miliz-Corps von gar keinem Nutzen fuͤr das Land sey n! nur dem Parteigeiste immer neue Nahrung gebe. Die Torn welche in dieser Miliz eine bedeutende Stuätze haben, vert digten dagegen jenen Posten des Budgets und benutzten di Gelegenheit zugleich, um den Ministern neue Vorwürfe ih, die in der Jeomanry schon vorgenommenen Reductionen ͤ machen. Lord John Russell suchte diese Reductionen zi Theil dadurch zu rechtfertigen, daß man vermittelst derselh. die Kosten habe decken wollen, welche durch die Absendung w Kavallerie nach Kanada verursacht worden. Nach langen D. batten wurde das Amendement des Herrn Hume endlich m 203 gegen 57 Stimmen verworfen und die von dem Mis sterium verlangte Summe bewilligt. .

London, 27. April. Es ist noch nichts Offizielles darüh⸗ bekannt geworden, ob sich die im vorgestrigen „Globe“ enthé tene Nachricht bestätigt, daß die Kroͤnung der Koͤnigin wah scheinlich bis zum August werde verschoben werden. Dublin Tory-Blaͤtter hatten zwar schon vor mehreren Tagen das G. ruͤcht gebracht, daß man es doch unpassend gefunden habe, die Ceremonie gerade an dem Todestage Georg's IV. vorzunehme,, und daß man sie daher vermuthlich um acht oder vierzehn Tag, wo nicht noch laͤnger, aufschieben wolle. Der „Coucier“ abe erklaͤrte dies Geruͤcht in seinem vorgestrigen Blatte fuͤr unge gruͤndet. An demselben Tage enthielt, im Widerspruch hiernmi der „Globe“ die Anzeige, daß in der Nachmittags stattfinden den Geheimeraths-Versammlung der Aufschub der Kron zur Sprache kommen wurde. Der „Courier“ dagegen meld bloß, daß die Berathungen auf die Kroͤnungs-Ceremonie B zug haben sollten. Seitdem schweigen die ministeriellen Blu ter ganz uͤber diese Frage. Daß die Königin aber die Ress nach Irland aufgegeben hat, scheint nach der Erklärung da ministeriellen Blatter entschieden zu seyn. Sie sagen zwar jetz, die Nachricht von diesem Vorhaben sey uͤberhaupt ein bloß Geruͤcht gewesen, indeß nach der Bestimmtheit zu urtheilen, mit welcher sie selbst fruͤher davon sprachen, und da auch O' Con. nell in einer Versammlung zu Dublin den Besuch der Koͤnigin schon oͤffentlich angekuͤndigt hatte, mochte wohl eher der Ver muthung der Oppositionsblätter zu glauben seyn, welche meinen, daß die Reise wirklich beschlossen gewesen sey, daß die Koͤnigis es aber bei der von O Connell in Irland erneuerten Agitatlon unpassend gefunden haben moͤchte, ihren Entschluß auszufuͤhren.

Obgleich die Irläaͤndische Armen-Bill im Unterhause und auch in Irland selbst so vielen Anklang gefunden hat, so be muͤht sich O'Connell doch immer noch, seiner Ueberzeugung, daß ein Armengesetz uͤberall, nirgends mehr aber als in Irland verderblich sey, Eingang zu verschaffen. Noch am 18. d. M. berief er eine Versammlung in Dublin ein und setzte die Er nennung eines Comité's durch, welches sich uͤber die Mittel be— rathen soll, die n, . der Armengesetze in Irland zu ver, eiteln. Mehrere der Anwesenden erklärten uͤbrigens geradezuw, daß sie an den Berathungen dieses Comité's keinen Theil nehmen wollten. Am folgenden Tage wurde auf O Connell's Vorschlag ein su genanntes Central⸗-Kollegium fuͤr die Wahler⸗Registrirung errichtet, in welchem die Tories eine Erneuerung der katholischen Asso ciation erblicken wollen. Der Zweck dieses Instituts, an dessen Spitze O'Lonnell selbst als Präsident gestellt worden ist, und welches sich monatlich einmal versammeln soll, besteht in de Beaufsichtigung der Wähler -Listen. Zu diesem Behufe solln in allen Staͤdten und Grafschasten Lokal Comitès eingesetzt wer den, welche an das Central“ Kollegium zu Dublin uͤber de Stand der Wähler-Listen berichten und dafuͤr sorgen sollen, daß die Tories keine fingirte Stimmberechtigungen registriren lassen. Zur Bestreitung der Ausgaben steuert Jeder, welcher dem Ver eine beitritt,! Pfund bei; auf diese Weise sind gleich in de ersten 76 Pfund eingekommen.

Das Unterhaus hat jetzt die offiziellen Finanzberichte pu blizirt. Die Brutto-Einnahme betrug am 5. Jan. 50,592, 69) Pfd. 2 Shill. 61“ Pence, wovon fast 7pCt. fuͤr Erhebungt— kosten abgehen; die Ausgaben 51,319,113 Pfd. 13 Shil, Pence mit Einschluß jener Kosten.

Dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Pal merston, ist am 235sten von seinen Konstituenten in Tiverto⸗ ; Lord Palmerston benutzte diese Gelegenheit, Um die Verhäͤltnisse Englands zu den Ver einigten Staaten zu schildern, die er in einem sehr guͤnstigen Lichte darstellte, indem er versicherte, daß die Englische Regie rung durch den guten Willen, den die , , und das Voll von Nord-Amerika bei dem Kanadischen Kampfe gegen Englam gezeigt haͤtten, vollkommen zufrieden gestellt sey.

Auch zu Dublin und Bath sind große Versammlungen weg Aufhebung der Neger-Lehrlingszeit gehalten worden, und“ heißt, daß die Minister, in Folge der wiederholten und min druͤcklichen Aeußerungen der oͤffentlichen Meinung zu Gunst!⸗ einer unverzuͤglichen Emaneipation, ihre Opposition gegen die; Maßregel, die am 8. Mai von Sir J. Wilmot wieder zu Sprache gebracht werden wird, aufgegeben haben.

Am Montag und Dienstag kam es auf der großen westle chen Eisenbahn zu einem so blutigen Handgemenge zwischel den Arbeitern, daß das Militair einschreiten mußte.

Sir Francis Head, der bisherige Gouverneur von Oben, Kanada, ist von New-PYork in London angekommen und bereits eine Konferenz mit dem Kolonial-Minister gehabt.

Nach Berichten aus Buenos Ayres vom 7. Februt soll der Insurgenten Chef Don Fructuoso Rivera sich von Montevideo wieder auf Durazno zuruͤck . haben. Die Regierung von Buenos-Ayres hat, ** en Nachrichten zu⸗ folge, Schatzkammerscheine zum Belaufe von 2 Millionen Dol lars ausgegeben und dafuͤr Abnehmer zum Preise von 60 pt. gefunden. An der hiesigen Börse wollten Einige die Glaub

gewiß nicht beendigt haben wuͤrde.

Der Antrag wurde aber

würdigkeit dieser Nachricht in Zweisel ziehen.

st * = ] * wie die interessantesten Privat- Sammlungen ꝛ1c. und 1

gierung, welches diese Stelle auch mittheilt, so wie das Han— Ldelsbiad erklären fich damit vollig einverstanden.

Nieder lande.

Am sterdam, 25. April. Se. Majestät der König und dessen Sohne besuchen täglich unsere offentlichen Anstal⸗

werden uͤberall Lon den, Einwohnern mit Jubel begrüßt. Mor. gen nach dem Gottesdienste werden Se. Majestaͤt nach dem Haag zurückkehren. * . :

. Die Arnhemsche Courant tadelt ein unter dem Titel Opfoer en briesterdwang (Aufruhr und Priesterzwang) er— schtenenes Gedicht, als dessen Versaster eine Magistratsperson zenannt wird, wegen der darin geführten heftigen und beleidi— zenden Sprache gegen die Roͤmische Kirche und ihr Oberhaupt. Nachdem es einige Stellen aus jenem Gedichte mitgetheilt, sagt das Blatt: „Auf diese Weise druckt man sich uber das Ober— haupt der katholischen Religion in einem Lande aus, wo diese Religion gesetzlich anerkannt ist und ein Drittel der Bevoͤlke— ung sich zu den Bekennern derselben zaͤhlt, welche sich in je— der Hinsicht als gute Burger betragen und folglich das Recht besitzen, zu verlangen, daß man ihre religiöse Ueberzeugung ehre. Was wurden die Protestanten sagen, wenn man hinsichtlich der reformirten Neligion eine solche Sprache fuͤhrte? Glaubt man, daß, wenn die verschiedenen Glaubensparteien Schmaͤhungen dieser Art gegen einander erschienen ließen, das Gluck und die Ruhe der Niederlande nicht darunter leiden wurden? Aber wir hoffen, daß die Katholiken vernuͤnftig genug seyn werden, diesem Beispiele nicht zu folgen, und daß die - protestantische Re⸗ gierung, so weit sie kann, ihre Mißbilligung in dieser Hinsicht aussprechen wird, damit es nicht in den Augen der Katholiken scheine, als sehe sie mit Wohlgefallen dieselben verunglimpfen.“ Das Fournal de la Hape, das halbofsizielle Blatt der Re—

Belgien.

Bruüͤssel, 28. April. In der heutigen Sitzung der Ne. praͤsentanten⸗ Kammer brachte Herr Metz die Luxemburgischen Angelegenheiten zur Sprache. Die Versuche, die man im Deutschen Theile des Großherzegthums macht, um die Vevbl⸗ kerung von Neuem zu insurgiren, scheinen von einigen Seiten Widerstand gefunden zu haben. Inzwischen wollen wenigstens die Deputirten des Luxemburgischen und Limburgischen das Ihrige thun, zu welchem Zwecke sie sich heute in der Kammer zu einer Adresse an den Koͤnig vereinigten, in welcher sie darum bitten, daß man sie nicht, den 2 Artikeln gemäß, an Holland üͤberlassen moͤge. Obwohl Herr de Brouckere auf die sofortige Ueberweisung dieser Adresse an eine Kommission bat, hat die Kammer doch die Diskussion daruͤber bis zum Montage ver- schoben. * Der Graf H. von Mérode wird Belgien bei der Kroͤnung des Kaisers von DOesterreich repraͤsentiren. Er uͤbernimrüit diese Mission auf seine eigenen Kosten und wird von mehreren At— tach's begleitet werden.

Am 27. d. M fand hier eine Versammlung von Deputir— ten aus Limburg und Luxemburg statt. Es soll eine aus den Herren Meß, Pollenus, Simon und de Puydt bestehende Kom, mission erwählt worden seyn, welche beauftragt worden waͤre, einen Plan des jetzt von ihnen zu besolgenden Verfahrens zu entwerfen. .

Nachdem vorgestern der Gesetz-Entwurf uͤber die Eingangs“ zoͤlle, die der fremde Taback zu entrichten hat, votirt worden war, begann die Repraͤsentanten-Kammer die allgemeine Erör⸗ terung des Gesetz Entwurfes uͤber die Aus- und Einfuhr von Holz. Die Herren de Langhe und Felix von Merode brach— ten Amendements in Vorschlag; der eine trug darauf an, daß Bretter, Latten u. s. w., welche zum Hopfenbau benutzt werden, bei ihrer Ausfuhr mit einer Abgabe von 5 pCt. belegt wuͤr⸗ den; der zweite beantragte, das Schiffbauholz mit einem Ein⸗ gangszoll zu belegen. Der Finanz-Minister widersetzte sich die— sen Amendements. Die Herren de Brouckére und Pirmetz be— kaͤmpften den ganzen Gesetz-Entwurf, und trugen auf dessen Verwerfung an, weil er unpolitisch und nicht zeitgemaͤß sey.

Das Commerce Belge theilt die Nachricht mit, daß am

27sten d. M. ein Kabinets-Courier aus London angelangt ist,

welchen Herr van de Weyer mit Depeschen an unsere Regie⸗ rung abgesendet hat. Nachdem der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten sich mit dem Inhalt derselben bekannt gemacht, begab er sich in den Palast, wo er eine ziemlich lange Unter⸗ redung mit dem Koͤnige hatte. Wahrscheinlich beziehen sich die Depeschen auf die Mittheilungen Lord Palmerston's an unsern Gesandten uͤber die Moglichkeit der Abtretung eines Theils von

wohl ohne Grund, behaupten, gegen eine Geldentschaͤdigung zu verzichten geneigt seyn soll. Herr van de Weyer hatte sich nach

dem Tode seines Vaters einen Urlaub erbeten, um seine Fami lien-⸗Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; auf wiederholtes

Ansuchen der Regierung hat er sich jedoch entschlossen, seinen Posten n London nicht in dem Augenblicke aufzugeben, wo die Interessen Belgiens daselbst verhandelt werden.

Deutstch land.

Hannover, 29. April. Die hie sige Zeitung enthaͤlt Nachstehendes: „In verschiedenen Zeitungen haben wir Auf— saͤtze gelesen, welche sich Anspielungen auf die Echtheit der vor einiger Zeit in unserer Zeitung mitgetheilten Rede erlaubt ha— ben, die Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von Cambridge bei Gelegenheit eines Gastmahls gehalten hat, welches er dem 9Os— sizier Corps des zweiten Garde-Bataillons vor dessen Abmarsche von London gab. Eine solche Handlungsweise koͤnnen wir nur als einen abermaligen Beweis von den boͤsartigen Absichten der Korrespondenten jener Zeitungen betrachten. In Folge der uns ertheilten hoͤheren Ermächtigung erklären wir nicht nur gedachte Feitungs-Artikel fuͤr voͤllig unwahr, sondern geben zugleich un— seren Lesern die bestimmteste Versicherung, daß Se. Koͤnigl. Ho— heit der Herzog von Cambridge der Veroffentlichung der bei dem erwahnten Gastmahle gehaltenen Rede Ihren vollkommen— len Beifall gegeben haben, und daß des Herzogs Wunsch von Anfang an dahin gegangen sey, daß Seine Änsichten uͤber die offentlichen Angelegenheiten des Königreichs Hannover zur all— gemeinen Kenntniß gebracht wurden.“

Kassel, 30. April. Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht von Preußen sind gestern hier ein— getroffen und im Gasthof zum Koͤnig von Preußen abgestiegen. Abends traf auch Se. Königl. Hoheit der Erbprinz von Oranien hier ein und stieg ebendaselbst ab. Se. Koͤnigl. Hoheit der

. Prinz Albrecht von Preußen wollte diesen Morgen wieder nach Berlin abreisen. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin, Hoͤchst— dessen Gemahlin, werden, dem Vernehmen nach, noch einige

sortsetzen. seite des Deutschen Buchhandels, die Mißgriffe der Verleger

Sachsischen e der Presse und Censuͤr vorgeworfen wurde, desto mehr glauben

uberschrieben, in der Zeitschrift „Unser Planet“ hier aufmerk—

Limburg, der Holland nach den 24 Artikeln zufallen mußte, auf den diese Macht aber, wie unsere Blaͤtter, wahrscheinlich

err f , n, nac, dem, äs

Leipzig, 1. Mai. Je seltener bisweilen die Kehr⸗ rundloser vor kurzem der

oͤffentlich dargestellt werden und je elbststaͤndigkeit in Sachen

Regierung Mangel an

wir auf einen Aufsatz, „die partie hontense des Buchhandels.“

sam machen zu muͤssen, da letztere noch kein großes Publikum erlangt hat. Hier spricht in Nr. 38 und 39 jener Blatter ein Mann von Fach ernst und eindringlich von der ungescheuten Wiederauflage und Verbreitung unsittlicher Buͤcher, warnt vor dem Umsichgreifen und den Folgen solchen schamlosen Begin— nens und bezeichnet dabei nicht undeutlich diejenigen Buchhaͤnd— ler, welche solche verbotene Wege zum schnoöͤden Gewinne be- treten haben. Dabei gedenkt er mit Stolz einer unterm 29. Januar d. J. in Gemaͤßheit der Ministerial-Verordnung vom s3ten dess. M. erlassenen Eirkular-Verordnung der hiesigen Kreis— Direction, wodurch den Censoren die unnachsichtlichste Strenge gegen sittenverderbende und besonders die Geschlechts-Sinnlich— keit anregende Schriften, zur erneuten Pflicht gemacht wird, wodurch die Offenheit im Säͤchsischen Buchhandel eben so, wie die Festigkeit der Regierung, sich am besten ausspricht.

Die in dem hiesigen Lokal-Blatte zu viel besprochene Sache wegen Ablassung einer Parzelle von der Universitaͤt zum Pri— vatgebrauche, so wie die hier, auffallend genug, öffentlich sehr wenig verhandelte Irrung eines Lehrers an hiesi⸗ ger Buͤrgerschule scheinen theils auf sich zu beruhen, theils den ordnungsmaͤßigen Gang zu gehen. Am besten, bei— des wäre unterblieben; indessen mag der Akademie bei der Ver— weigerung jenes Grundes zum Privat-Gebrauche wohl die An— sicht eines im Universitaͤts- und Bibliothekenwesen sehr erfahre—

nen Mannes vorgeschwebt haben, der bei Einsicht der Original— Risse des hiesigen Augusteums mit großem Aerger, aber sehr

richtig bemerkte, „daß das vornehmste Attribut der Universitaͤt, die Bibliothek, dabei so unwuͤrdig stiefmuͤtterlich bedacht wor— den sey“, und die durch des Lehrers Mißgriff in Religions— Ansichten Gekraͤnkten moͤgen erwägen, daß nichts Neues unter der Sonne geschieht, Alles im Leben sich wiederholt.

Die von Dresden, wenn auch nicht offiziell, doch ziemich verbuͤrgt hier eingegangenen Nachrichten versichern, daß die so— fortige, d. h. mit der 14ten Einzahlung (den 31. Mai) eintre— tende Verzinsung der Leipzig-⸗Dresdener Eisenbahn-Actien von der Regierung genehmigt worden sey. Insofern das Unterneh— men noch nicht vollendet, mithin auch nicht bestimmt zu uͤber— sehen ist, ob und in weichem Maße es rentirt, welche Zinsen gewonnen werden, und ob die Einnahme diese und die Unter⸗ haltungs⸗-Kosten deckt, ist der dadurch entstandene Vortheil nur in der Einbildung, denn das Kapital allein giebt die Zinsen und nur vom Kapitale; darum kann auch jetzt von einem Steigen der Actien nicht die Rede seyn, und nur bewirkt werden, daß mancher sofort das Ganze an 30 pCt. noch einzahlt, um seine 100 Rthir. verzinst zu erhalten, unbekuͤmmert, ob nicht die Interessen ausbleiben, unterbrochen, nicht gewonnen werden koͤnnten.

Madame Schroͤder-Devrient ist hier angekommen, um das einheimische und fremde kunstliebende Publikum in einigen, man

sagt zehn, Gastrollen zu erfreuen. Die Kuͤnstlerin wird morgen

mit Bellini's „Romeo“ beginnen. Ob Haizinger's noch kom— men werden, ist sehr unbestimmt.

Munchen, 28. April. Ihre Majestaͤt die Königin ist heute von hier uͤber Wuͤrzburg nach Aschaffenburg abgereist, wohin ihr morgen auch Se. Masestäͤt der Koͤnig folgen wird.

Stuttgart, 28. April. Nachdem die Abgeordneten

Kammer in ihren letzten Sitzungen das Zollgesetz und das

Zoll-Strafgesetz berathen und angenommen, namentlich aber beschlossen hatte, dem Regierungs- Entwurfe gemaͤß, und im Widerspruch mit den Antraͤgen ihrer Kommission, auch das Erkenntniß uͤber hoͤhere Strafen wegen Zoll-Defraudationen auf dem Wege der Verwaltungs-Justiz fernerhin fallen zu lassen, wurde heute wieder auf die Berathung des Straf⸗ Gesetzbuchs zuruͤckgegangen. Die Kammer der Standesherrn hat den groͤßten Theil ihrer desfallsigen Beschluͤsse, welche haͤufig und bedeutend von denen der zweiten Kammer ab— weichen, mitgetheilt. Zur grsßern Erleichterung der bevorste— henden Debatten und zur Abkuͤrzung der Verhandlungen theilte der Chef des Justiz-Departements, Geheimerath von Schwab, alsbald die Ansichten und Aeußerungen der Staats-Regierung uͤber die abweichenden Beschluͤsse der Staͤnde mit. Dieser Vor— trag wird gedruckt, und dann uͤber das Ganze in der naͤchsten Woche berathen werden. . Stuttgart, 29. April. Folgendes ist der vollständige In— halt des unserer Staͤnde⸗Versammlung vorgelegten Gesetz-Ent— wuhrfs, betreffend das Verbot des Nachdrucks und der Nachbil— dung literarischer und kuͤnstlerischer Werke:

„Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Zum Schutze des Erwerbes durch literarische und künsilerische Er— zeugnisse verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge— . Raths und unter Züstimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:

l. Von dem Umfang des Rachdrucks-Verbots. Art. J. Die im Königreich oder einem andern im Deutschen Bunde begriffe nen Staate erschelnenden Druckschriften und musikalischen Werke dür— fen während des hiernach (Art. 8 und 9) bestimmten Zeitraums obne Genehmigung der Versasser oder ihrer Rechtsnachfelger durch die Presse, die Steinschreibekunst oder auf ähnlichem mechanischem Wege nicht vervielfältigt werden. Art. 2. Den Druckschriften und musi⸗ falischen Werken sind Manuskripte, welche den Augebörigen eines Deutschen Bundesstaates zum Verfasser haben, so wie Rachschrif— ten von Kanzelreden und Lehrverirägen, welche in einen Staate des Deutschen Bundes gehalten wurden, gleichgestellt, so daß diesel⸗ ben während des hiernach (Art. 8. und H) fesigesetzten Zestraums auch von den rechtmäßigen Besitzern der Manuskripte und den Ver— fertigern der Nachschristen ohne die Genehmigung der Urheber oder ihrer Rechtsnachfolger auf mechanischem Wege nicht vervielfältigt werden dürfen. Art. 3. Jede im Widerspruch mit den vorsieben⸗ den Bestimmungen vorgenommene Vervielfältigung von Drugschrif— ten, musikalischen Werken, Manuskripten und Nachschriften begrün— det als verbotener Nachdruck Bestrafung und Schaden -Ersatz. Art. A. Als verbotener Nachdruck wird auch der unveränderte Ab— druck einzelner Aufsätze oder Abschnitte eines Werkes augesehen, wo— sern ein solcher Abdruck als für sich bestehende Schrift oder als der Haupt⸗ Inhalt einer solchen erscheint. Art. 5. Dagegen wird nicht als verboten betrachtet: 1 die Aufnahme unveränderter Auszüge einer Schrift in ein nach seinein Haupt Jahalte neues selbstständiges Werk oder in eine zu einem eigenthümlichen literarischen Zwecke bearbeitete Sammlung von Auszügen aus den Werken mehrerer Schriftsteller; 2) die Ausgabe eines Werks, in welchem der Tert der Schrift eines anderen Bersassers neu bearbeitet ist, und 3) die Ausgabe der Ueber— setzung eines Werkes, so wie die Ausgabe ueuer. Uebersetzungen von Werken, von welchen zuvor schon von Anderen llebersetzungen in der⸗ selben Sprache erschienen sind. Die Bestimmungen der Jiffer 1 und 2 finden auch auf mustkalische Werke Anwendung. Art. 6. Eine

.

Augzugs aus demselben dein Nachdruck ⸗Verbot nicht.

weise abgedruckt werden.

lenderjahres an, in welchem sie verfaßt oder gehalten wurden.

nahme, man seine Absichten mißdeuten, und glauben wurde, er

Fer r Rn iber ent Werte? namen sich die Finzu⸗ filgung, Weglassung oder Abänderung von Anmerkungen, Abbildun⸗ gen, Karten, Regisiern entziebt den Abdruck eines Werks eder eines Wenn jedoch die zu einer Schrift verfaßten Anmerkungen oder Erläuterungen den Haupt⸗-Inbalt eines neuen Werks ausmachen, se kaun mit denselben auch der Tert, auf welchen sie sich beziehen, voll ständig oder auszugs⸗ Art. 7. Druckschriften und musikalischen kommt der Schutz gegen den Nachdruck nur alsdann ju, wenn auf dem Tltelblaite derselben der Name oder die Handels Firma und der Wohnort des Verlegers und, wo ein Verleger nicht vorhanden ist, des Herausgebers und das Jahr des Drucks angegeben sind. Art. 8. Der Zeitraum, während dessen das Nachdrucks-Verbot wirksam ist, wird duf zwanzig Jahre von der Zeit des Erscheinens einer Schrift an, fesigesetzt. Das Kalenderjahr des Erscheinens wird in diesen Zeitraum nicht eingerechnet. Bei Manustripten und Rachschriften von Kanzelreden und r, ,, . fängt der Zeitraum des Rachdruck-Verbots mit dem Ablauf des 2

Bei⸗

aus mehreren Bänden oder Heften bestehenden Werken, die ein in sich zusammenhängendes Ganzes bilden, beginnt der Zeitraum mitn dem Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der letzte Band oder das letzte Hest erschienen ist. So ost jedoch in der Aufeinanderfolge der einzelnen Bände oder Hefte eine Unterbrechung von mehr als drei Jahren eintritt, werden die bis zum Anfange dieses Zeitrauuis er—⸗ fchienenen Bände oder Hefte als ein für sich bestehendes Werk und die später erscheinende neue Folge desselben wird als ein neues Wert bebandelt. Bei Werken aber, welche fortlaufende Samm— lungen von Aufsätzen und Abhandlungen bilden, wird jeder einzelne Band als ein Ganzes betrachtet. Art. 9. Von dem im Art. 8. festgesetzten Zeitraum sinden die Ausnahmen statt: 1) daß Druqc⸗ schriften und musikalische Werke, welche in dem Handel verzriffen sind, nach Ablauf von drei Jahren von der Zeit des vollendeten Ab⸗ satzes an, wofern nicht in diesem Zeitraum von dem Verfasser oder Verleger eine neue Auflage derselben veranstaltet worden ist, abge⸗ druckt werden dürfen, und 2) daß bei Schriften, deren Ausgabe von der Staats-Regterung für öffentliche Zwecke, z. B. für den Gebrauch in Schulen, veranstaltet wurde, das Nachdrucks, Verbot in so lange sortdauert, als es von der Staats-Regierung nicht aufgehoben wird, möge nun das Verlagsrecht derselben von der Stagts⸗Regierung un⸗ mittelbar ausgeübt werden, oder einer öffentlichen Anstalt oder einen Dritten überlassen worden seyn. Art. 109. Während der Dauer des Nachdrucks-Verbots (Art. 8. und 9 ist auch die Uebernahme von Exeinplaren eines Nachdrucks zum Handel verboten, es mögen dieselben in einem der Deutschen Bündesstaaten oder in einem nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Staate veranstaltet worden seyn. (Schluß folgt.) Schweiz.

Kanton Thurgau, 21. April. Allg. Ztg.) Der Prinz Ludwig Napoleon ist bei den letzten Wahlen als Mitglied des großen Raths in dem Distrikt von Ußnang Steckborn proponirt und in dem von Dießenhofen erwaͤhlt worden. Dieser Schritt von Seiten des Thurgauischen Volkes ist eine bezeichnende Er— wiederung auf die Forderung Frankreichs. Der Prinz aber, obgleich er sich durch diese Aeußerung sehr geschmeichelt fuͤhlte, schlug jene Wuͤrde aus, indem er sagte, daß, wenn er sie an

Werken

habe den Wunsch, sich in die innern Angelegenheiten der Schweiz zu mischen, so daß er dem Kanton nicht nützlich seyn konnte.

Spanien. Madrid, 19. April. Die Abreise des Infanten Don Francisco de Paula, welche auf morgen festgesetzt worden ist,

bildet noch immer den allgemeinen Gegenstand der Unterhaltung. Sein Gefolge wird aus 20 Wagen und seine Eskorte aus 12060 Mann bestehen. Große Schwierigkeiten hat es gemacht, soviel Geld auszubringen, um wenigstens einen Theil von dem zu be— zahlen, was der Staat dem Infanten schuldig ist; aller Muͤhe ungeachtet war jedoch nicht mehr als eine Million Realen, und auch diese groͤßtentheils noch in Papieren, herbeizuschaffen, die dann dem Infanten statt der vierzehnmonatlichen Ruͤckstaͤnde uͤbergeben wurde.

Griechenland.

Athen, 12. April. (Allg. Ztg.) Die Hoffnung, von dem Klephten-Unwesen jetzt befreit zu seyn, hat sich leider nicht bewaͤhrt. Der groͤßte Theil unserer u bals cle Tian mußte vergangene Woche schnell nach der Gegend von Rume— lien aufbrechen, um die dortigen Graänzen, von welchen nicht unbedeutende Horden verheerend ins Land brachen, zu verthei⸗ digen, und die Verwegenen wieder zuruͤckzutreiben. Doch ist bei diesen Vorfaͤllen die Politik nicht mit im Spiele. Die erste Aushebung der Konseribirten ist voruͤber; sie ging uͤber alle Erwartung gut. Allenthalben zogen die Rekruten frohen Muthes ein, und geben Hoffnung zu einem wackern National— heere. Heute geht ein abermaliger Transport Ausgedienter, i444 Koͤpfe stark, von hier nach Triest ab. Mit dem Lloyd schen Dampfschiffe, welches am 8Sten d. hier eintraf, passirten fuͤnf Preußische Artillerie- Offiziere und Unteroffiziere auf ih— rer Reise nach Konstantinopel hier durch.

Vereinlgte Staaten von Nord-Amerika.

New-York, 3. April. Nachdem die Sub-Treasury⸗Bill im Senate endlich mit einer Majoritaͤt von 2 Stimmen durch— gegangen war, Herr van Buren also hier einen kleinen Sieg errungen hatte, wurde sie, wegen einiger Amendements, noch einmal an das Repraͤsentantenhaus zuruͤckgebracht. Hier aber ist sie fuͤrs Erste liegen geblieben, denn eine Motion, daß sie, weil die vom Senat darin vorgenommenen Veraͤnderungen nicht mit den Ansichten des Repraͤsentantenhauses uͤbereinstimmten, auf die Tafel des Hauses niedergelegt werden solle, wurde mit 106 gegen 98 Stimmen angenommen. Der Wasphingtoner Globe, das Organ des Praͤsidenten, behauptet zwar, daß un ter 32 abwesenden Mitgliedern 22 zu Gunsten der Bill ge— stimmt haben wurden, Und daß jene Abstimmung deshalb nicht

so anzusehen sey, als ob die Regierung im ? epraͤsen tantenhause in der Minoritäͤt ware; indeß man fragt

sich doch, warum sie dann bei einer so wichtigen Maßregel nicht alle ihre Streitkräfte sammelte, und es scheint vielmehr, daß die Bill bei dem groͤßten Theile des Volks wirklich sehr unbeliebt ist. Bekanntlich follte durch dieselbe allen Banken die Befug— niß entzogen werden, der Regierung als Depositarten fuͤr die oͤffentlichen Einkuͤnfte zu dienen; die letzteren sollten dagegen gewissen Unter⸗Schatzbeamten, Agenten und Einnehmern in den verschiedenen Theilen der Vereinigten Staaten anvertraut wer— den. Die Gegner der Bill gehen davon aus, daß die Banken groͤßere Sicherheit gewährten, als einzelne Individuen, daß die Maßregel der Central⸗Regierung eine zu große Macht uͤber die oͤffentlichen Gelder und dadurch uͤberhaupt eine zu bedeutende Gewalt verleihen wuͤrde, die fuͤr die allgemeine Freiheit gesähr lich werden konnte.

In den Staͤdten Detroit, Sandwich und Malden an der Kanadischen Graͤnze hat sich ein Verein zur Unterstuͤtzung der wahrend der Insurrection in Gesangenschast gerathenen Inde