1838 / 151 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

, ,. der Denunzianten⸗-Antheile in Zollsachen.

1820 p. z!) hatte den Zoll- und Steuer ⸗Beamten, mit Aus— nahme der Mitglieder der Haupt- Aemter, in allen durch sie entdeckten Zoll Vergehen, zwei Drittheile von der rechtskräftig erkannten Strafe und dem Werth der konfiszirten Waaren zu— esprochen, das uͤbrige Dritth ei fuͤr huͤlfs bedürftige Witwen und Waisen solcher Beam— ten fließen. sicht auf die Kontrebande und contra ventiones beschäftigten Be— amten“ die Hälfte der Strafe und des Consiscationswerths zu, und bei Einfuͤhrung des neuen Zoll- und Steuer-Systems Lon 1818 sprachen dieselben Gruͤnde der Beschwerlichkeit des Dien!

6

sein 3 ihrer Bestrafung ein wirkliches Geld- Interesse hatte, ein Umstand, der Berufs ein noch gehaͤssigeres Ansehen gab und ihm nicht nur bei der ohnehin wenig pruͤfenden Menge, sondern so— gar seiner Glaubwuͤrdigkeit vor Gericht schaͤdete. i g die Allgemeine Gerichts- Ordnung Thl. teils ungeachtet, bestimmt hatte, daß in Aceise⸗ und Zollsachen Eonfiscation und Strafe der deppelten Versteuerung sschon als

nur Eines Accise- oder Zoll⸗Beamten wider sich uns nicht zu widerlegen oder entkraften gewußt habe, und es in dieser Be— iehung keinen Unterschied machen konnte, ob der Denunzianten⸗

ntheil! / oder */ betrug, obgleich auch nach der in den Rhein— landen geltenden Franzoͤsischen Kriminal- Gerichts- Ordnung Art. 154 u. 189. die Protokelle der Zoll⸗Beamten vollen Be

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats- Zeitung M 150.

erfolaung der Defraudanten und der treue, welcher sie zu widerstehen haben, dafuͤr, ihnen diese Be⸗ lohnung sogar in einem noch etwas hoheren Maße zuzugestehen. So sehr dies nun auch seinem Zwecke entsprochen hat und die Wachsamkeit auf Zuwiderhandlungen gegen die Zoll⸗Gesetze da⸗ Durch erhoht wurde, so setzte es doch den ehrliebenden Zoll⸗ Beamten insofern, den auf seine Anzeige zur Untersuchung ge⸗

In land.

Zoll, und Steuer ⸗Verwaltung.

as Gesetz vom 31. Dezember 1819 (Gesetz⸗ Sammlung

Annahme, jene lex specials

̃sollte zu einem Unterstuͤtzungs⸗

Schon nach dem feuͤheren Straf-Edikt in Accise—

Versuchung zur Un—

eugniß gegen letztere nicht unbefangen schien, weil er bei

eine neue veränderten

diesem ohnehin unerfreulichen Theil seines nung fast nur inzwischen sehr sen berichtigte

Obgleich JI. Tit. 33. 76 78., des schon damals gesetzlichen Denun zianten-An—

2

nach

weis liefern, wenn sie nicht foͤrmlich als Faͤlschung angefochten werden, und obgleich dergleichen Bestimmungen um Fo noth⸗ wendiger sind, als bei den auf Nebenwe angehaltenen Defraudanten die Beamte einzigen Beweismittel sind und, wollte man ihnen keinen Glau— ben schenken, die Verfolgung der meisten solcher Faͤlle aufgege⸗ ben werden mußte, so haben doch die Gerichte. häufig, in der habe andere Beamten⸗Verhaͤltnisse in Bezug auf Denunzianten-Antheile vor Angen gehabt, davon abgesehen, die Glaubwuͤrdigkeit der Zoll allgemeinen Grundsätzen von der Glaubwuͤrdigkeit der Zeu— z gen und Angeber beurtheilt und deshalb nicht anerkennen und Zollsachen vom 26. Maͤrz i7s7 stand den „mit der Auf« wollen, weil die Beamten wegen ihres Denunzianten⸗Antheils bei der Sache betheiligt sind. Es war daher noͤthig geworden, die Glaubwürdigkeit der Denunciationen der Zoll-⸗Beamten, bis zum Beweise des Gegentheils, durch ein deutliches keiner An— ieselben fechtang ausgesetztes Gesetz festzustellen, das Publikum aber s der Graͤnz⸗Aufsichts-Beamten, der persoͤnDnlichen Gefahr bei durch strenge fur ihre Denunciationen vorgeschriebene Formen und schwere Strafen falscher Angaben zu sichern. Dies geschah durch das, im Einverständniß mit den zollvereinten Staaten zu— gleich mit einem neuen Zoll-Gesetz und einer Zoll⸗-Ordnung, ab— gefaßte und in der Gesetz⸗ Sammlung 1838 Nr. 5 bekannt ge— machte Zoll⸗Strafgesetz vom 23. Januar d. J. Von diesen die erforderliche Einheit und Uebereinstimmung der Zoll-Gesetzge— s bung in den Vereins Staaten herstellenden und befestigenden stellten Personen gegenuͤber, in eine ünangenehme Lage, als Gesetzen, welche von Bevollmaͤchtigten der Vereins-Staaten auf der 1836 zu Muͤnchen abgehaltenen General⸗Konferenz wa— ren vorbereitet worden, sind das Zoll-Gesetz und die Zoll⸗Ord⸗ der Erfahrung und den Verhältnissen und Beduͤrfnis⸗ und vervollstaͤndigte Umarbeitung des Zoll— Gesetzes und der Zoll- Ordnung so wie der ergaͤnzenden und abaͤndernden spaͤteren Verordnun“ gen, wodurch zugleich dem längst gefuͤhlten Beduͤrfniß ab gehol— fen wurde, aus der Menge dieser successiven, zum Theil nicht ( mehr guͤltigen, zum Theil verwickelten Vorschriften, das Be— dann stattfinden solle, wenn der Denunziat die Angabe auch stehende kuͤrzer und in' besserer Uebersicht und Anordnung zu— n Die Strafbestimmungen mußten ö aus⸗

geschieden und ein besonderes Straf-Gesetz abge weil hier bei der Verschiedenheit der Verfassungen in den Ver— einsstaaten eine solche Uebereinstimmung, wie in Ansehung der beiden anderen Gesetze nicht zu erreichen war und nur auf moͤglichst gleichfoͤrmige Grundlagen fuͤr die einzelnen Zoll-Straf—

aßt

gen und zur Nachtzeit n⸗A Aussagen häufig die

eamten nach den

vom 26. Mai

18i8,

werden,

Gesetze eines jeden Vereinsstaats hingearbeitet ü Daher enthalt das diesseitige einige wesentliche, aus Rua auf jene Gleichfoͤrmigkeit gemachte Veränderungen, di 2 l mehr auf Milderung als auf Verschärfung der Strafen . oh gehen, und mit denen noch die durch eigene Erfahrungen Kn lich gemachten Verbesserungen verbunden wurden. in Beziehung auf die Denunzianten bestimmt Gesetz §. 32, daß das, von 2 eine von ihnen entdeckte Uebertretung des Zoll-Gesetz vorgeschriebenen Formen aufgenommene Protokoll einen vol n Beweis der Thatsache begründen eigener Wahrnehmung angeben und §. 61. daß die bisher gesetzlichen Straf-Antheile der nunzianten fortfallen, die Geldstrafen und der Erlös au Confiscation aber zu einem besonderen Fonds fließen s der zu Gratificationen fuͤr die zur Wahrnehmung des Zoll Ir teresse verpflichteten Beamten, init Ausschluß der hoͤheren, d. zur Unterstuͤtzung ihrer Wittwen und Waisen bestimmt seyn sol Neuerlich hat eine in den Amtsblaäͤttern der Regierung, bekannt gemachte Kabinets-Ordre vom 18ten v. M. geordnet, daß zu jeder dieser beiden Bestimmungen die Hůlst der Zufluͤsse verwandt und zu Gunsten der letzteren Bestimmun auch von der Strafe, welche nach der Eigenthuͤmlichkeit . Maisch-Steuer Einrichtung mit dem Betrage von 100 Rthl auf jede verschwiegene oder nicht der Anmeldung gemaͤß ausn; . fuhrte Operation bei der Maisch⸗Bereitung, durch §. 5 der Kabine; Ordre vom 10. Januar 1824, gesetzt ist und dem Entdecker bisher gan zu Theil wurde, diesem ein Drittheil abgezogen werden soll. Dadug erhaͤlt der Fonds fuͤr die Wittwen und Waisen der Zoll um! Steuer⸗Beamten eine Verstäͤrkung, Beamten wird die verdiente Belohnung fuͤr unverdrossene Thi tigkeit, Muth und Treue nicht entzogen, sondern nur die ge⸗ hässige Betheiligung an dem Ertrag des einzelnen Straffals in eine ehrenrollere ihnen von ihren Oberen nach zuerkannte Aufmunterung aus oͤffentlichen Geldern verwar del, die so wie sie ihrem eigenen Gefuͤhl besser zusagen, sie auch in Ausuͤbung ihres Amtes bei anderen hoͤher stellen wird. Der geringe Unterschied aber, der ihnen unmittelbar gegen sons hiernach weniger zufließen mochte, kommt ihren Hinterbliebenen zu Statten und die neue Einrichtung wird ihnen daher nicht minder als die fruͤhere fuͤr ihre dienstlichen Anstrengungen zum Sporn gereichen.

oll⸗ oder

soll, welche sie darin

deren er bedarf und diesen

werden ko

( raͤt = lane i ; Tleses Straf euer Beamten uͤber

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ungen naͤher an

Verdient

8 2 —— * . C 2 2 Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten. digter Wesipreußischer Pfandbriefe, welche diese Nach weisung. Nr. bis incl. Bekanntmachungen. fi b ite Konvertirung von jetzt ab big zum 1. Im Danziger Departement Helligenbrunn 1— 418. Oeffentliche Bekanntmachung 15. August d. J. bei den Westpreußischen 1 zig z Gnieschau 1220.

die Einlösung und Konvertirung der West. Provinsial⸗Landschafts⸗Directionen zu Tan zig, Rr. bis incl. Klein Gollenkau 1—8.

preußischen Pfandbriefe betreffend. Marienwerder, Bromberg und Schneidemühl Wac mierz 1—3. Domachan . 1—17. 20. 21. Nachdem des Königs Majestät Allergnädigst geruht oder hier in Berlin in dem Comptoir des 3 C. 1. 3-5. 0 = 21. 26— 53. Klein Dönnemörse 1-10.

baben, durch die Aüerhöchste Kabinels-Ordre vom Wesipreußischen General-Landschafts- Agenten Swaroszyn und Soschyn 6. 11. 13 17. 28 2. Gr. Dönnemörse 4A. et B. 1– 10.

24. Februar d. J. (Gesetz Sammlung Rr. 1871) L. Lessing (Saakschen Markt Nr. 12) bewir— 37 4M. A7. A9 58. Gr. Dönnemörse Lit. A. 1. 3. A.

1) sowohl die Westpreußische Landschaft zu ermächti— ken wollen, eine Prämie von zwei Prozent 60-67. 69. 70. 73 - 85. Dargelan 1— 23. gen, die Zinsen der bereits ausgeferligten Wesi— baar ausgezahlt, der konvertirte, init dem Kon— S7 109. 112 - 116. Ccenskowo D. et E. 112 4 preußischen Pfandbriefe nach deren Einlösung vertirungs⸗Stempel versehene Pfandbrief so—⸗ 118 - 143. 14858 - 150. Cjzarlin 1. 8. 7 - 10. 12 25. 23 -*. eder auf den Grund der Vereinigung mit den fort zurückgegeben und den Inhabern zugleich Stendzitz und Zuromin 1. 2. A- I7. 20. 22 - 22. Celbau 1—9.

Inhabern von vier Prozent auf drei und ein halb eine Eipfangs⸗Pescheinigung Recognition) 26 28. 30. 31. 33. 34. Bissau, 1 -= 12. Prezent berabzusetzen und die ferner neu aus zu. über die zu dem Pfandbrlefe gehörenden und S6 -= A0. Brodnitz 1–—8. 10. = ö fertigenden Pfandbriefe zu drei und ein halb Pro— noch nicht fälligen Coupons, welche mit dem Rynkowken 1—95. 97 - 11. Bozestowo B. et J. 1-7. * 12. 14. 16 - 3). ent zinsbar auszugeben; Pfandbriese einzureichen sind, ertheilt wer- Pysczenice 1230. Borjestowo H. 1. 3 —7. 2) als auch Allergnädigst zu besiimmen, daß diese den soll. Plochoczyn 7 = 12. 12216. 18 19. Borjesiowo A. 1—3. konrertirten Westpreußischen Pfandbriefe zwar Die eingereichten Coupons zu vier Prozent 21 —31. 33. 34. 39–- 25 Borruczvn B. 1—16. Seitens der Landschaft den Inhabern, aber nicht Zinsen werden bei der Konvertirung zurückbe— 28 80. 82. 88 = 89. 61. Borrenczyn 1—ů3, der Landschaft von den Inhabern gekündigt wer⸗ halten, wogegen von den Präsentanten der 65. 67 69. 71 92. Bohlschau B. 121. den dürfen, demnach diese Pfandbriefe mit einem vorgedachten , , , ,. (Re⸗ 9M 98. Bohlschau A. 1 2. J auf obige Allerböchste Festsetzung sich beziehenden cognitionen) in dem bevorstehenden, mit dem Alt und Reu Paleschken 3 11. 13 17. 19. 20. 22. Bendomin 2— 4. 7. 11— 28. 28 - 32. Vermerk, mittelst eines auf denselben zu setzenden 2. Januar 1839 anfangenden Zins-Zahlungs—⸗ 23. 29. 80. 32. 34. Slempels, versehen werden sellen; Termine, eben so die Beträge dieser ünterdessen Gr. und Kl. Malsau 1—1. IJ. Im Marienwerder Departement.

so macht die Westpreußische Landschaft von den ihr verfallenen halbjährigen Coupons, als auch Lubieschvn 1– 35. . .

bieruach zustebenden rechtlichen Befugnissen dadurch die nenen drei ein halbprozentigen Coupons, Liebenau und Randen 1—28. ö. Baalau 135. 16— 18. 20— 2.

Gebrauch, daß sie sämmtliche Wesipreußische Pfand⸗ entweder hierselbst, wenn hier die Konvertirung Kopitkowo 1—ů6. 12. 17. 31 ꝙↄ3. 39. 27 A3. .

briefe zur Auszahlung der darin verzeichneten Sum— bewirkt ist, oder von der Provinzial⸗Landschafts Kamienica 1-36. Bruch J

men und der fällig gewordenen Zinsbeträge, und zwar Direction, bei welcher die Konvertirnng ge-⸗Klonowfken 1— 4. 6—- 26. Brzoczownken und Telkwitz 1—– 23. 28. 26.

nach Adlauf der unten näher besnimmten Kündigungs—⸗ schehen, in Empfang zu nehmen sind; Gr. Klincz 1—7. 9— 14. 19— 21. 24. Buchwalde 1— *.

fristen, biermit den Inhabern förmlich auftündigt, sich b) den Pfandbriefs-Inhabern, welche diese Kon-Janischau 7. M- 11. 13 16. 18 - A. gbgug 1 .

aber auch bereit erllärt, den Inhabern Wesipreußischer vertirung hierselbst oder bei einer der Pro⸗ M - A7. A9 33. 383 66. Grünfelde 1 = 13. 15. 30-22. 25. 26.

Pfandbriefe, welche dieselben freiwillig in Pfandbriefe u drei ein halb Prozent jährlich ziusbar konvertiren lassen wollen, augemessene Prämien zu bewilligen.

IJ.

IÜ.

vinzial-Landschafts⸗-Directionen in dem Zeit—⸗ raum vom 16. August bis zum 15. Sepiem⸗ ber d. J. bewirken, mit Beibehaltung der vor⸗ stehenden Maaßgaben, eine Prämie von einem und einem halben Prozent;

den Pfandbriefs-⸗Inhabern, welche diese Kon— vertirung in dem Zeitraum vom 16. Septem⸗ ber bis . 15. Oktober d. J. bewirken, unter Beibehastung der vorgedachten Maaßgaben, eine Prämie von einem Prozent, entweder hier, oder ven der betreffenden Provinzial-Land— schafts. Direction, je nachdem die Konrertirung

Was nun die Auszablung der Kapital- und Zins— beträge für die gekündigten Wesipreußischen Pfand briefe betrifft, so fordert die Westpreußische Land⸗ c) schaft die Inhaber der in dem beiliegenden Ver eichniß aufgeführten Pfandbriese im Gesammt⸗ l . von Sieben Millionen Thaler bierdurch auf, ihre Pfandbriefe in coursfähigem Zustande mit den dazu gehörenden, nech nicht fällig gewor denen Zins- Coupons sogleich und spätestens bis 1 zum 15. Juli c. J. bei der Westpreußischen Pro— hier oder dort geschehen, baar ausgezahli vinzial-Landschafis-Direction, zu deren Departe⸗ werden; —;

ment der Pfandbrief gehört, gegen eine Recog d) den Inhabern solcher Wesipreußischer Pfand⸗ nition über die geschehene Kündigung und Depo— briefe, welche in dem beiliegenden Verzeschnisse sition ad depositum niederzulegen, demnächst aber nicht aufgeführt stehen und erst zu Johannis in dem darauf folgenden, mit dem 2. Januar 1839 als gekündigt zur Einlösüng kommen 1839 anfangenden Zins-Zahlungs-Termine die würden, eine Zins-Entschädigung ven ein

Baarzahlung des, Kapitals und der untezdessen Viertel Prozent flir das halbe Jahr, ven Weih verfallenen balbjährigen Zinsen gegen Rückgabe

g ͤ nachten 1838 bis Jehannis 1859, zugleich mit der Recognition bei der betreffenden 'Provinjal—

den vorgedachten Prämien, baar ausgejzahl tiwird. Landschasts-Directien in Empfang zu nehmen. Nach dem 15. Okiober 8. J. werden bei den dann

Gleichzeitig fordert, die Wesipreußische Landschaft noch vorkommenden freiwilligen Konvertirungen Prä— die Jubaber aller übrigen, nicht in dem beiliegen- mien nicht mehr gezahlt.

den Berzeichnisse aufgeführten Westpreußischen Die Pfandbriefs-Jnhaber, welche die baare Einlö— Pfandbriefe hierdurch auf, ihre Pfandbriefe in sung ihrer Pfandbriefe durch die Westpreußische Land— coursfühigem Zustande mit den dazu gehörenden, schaft wünschen, werden bei dieser Veranlassung noch noch nicht sälllg gewordenen Zns-Coupons wä- nuf die Nachtheile aufmerksam gemacht, welche nach testens am Weihnachis-Termine und bis zum deu bestebenden Gesetzen für sis entstehen, wenn sie 15. Januar 1839 bei der, Westpreußischen Pro. die gekündigten Pfandbriefe nebst den dazu gehören— vinzial⸗Landschasts- Directien, zu deren Teparte⸗ den, nech uͤicht fälligen Zins Coupons nicht bis resp. ment der Pfandbrief gehört, gegen Empfangnahme den 18. Juli d. J. uͤnd i. Jannar 1839 ad epos: der vorbemerkten Recegnitien ad depositum nie- tum der Provinstal-Landschäfts-Direction eingeliefert der zulegen, demnächst aber in dem darauf felgen⸗ haben oder die nin zustehenden Kapitals- und Zins⸗ den, mit dem 1. Juli 1839 aufangenden Zins- Beträge nicht resp. am 2. Januar und 1. Juli 1839 Zablungs-Termine die Baarzahlung des Kapitals erheben sollten.

und der untendessen verfallenen halbjährigen Zin—⸗ Berlin, den 28. Mai iss.

sen, gegen Rückgabe der Recognition, bei der be⸗ Königliche Westpreußische General-Land— treffenden Provinzial-Landschafts-Direction in schafts⸗Direction

Empfang zu nehmen. und die mit der Ausführung der Pfandbriefs-Kon— In Hinsicht der freiwilligen Konrertirung der rertirung von dem Wesipreußischen General. Landtage Westpᷣreußischen Pfandbriefe wird hierdurch be⸗ beauftragten Konimissarien.

stimmt, daß . gej.: Freiberr v. Rosenb erg. Benckendorf v. n den Inhabern sämmtlicher vorstchend gekün⸗ Hindenburg. 6rnß v. d. Goltz.

*

Alt und Kirchen Jahn Alt Jahn

Goschyn

Gohra ,

Ober und Nied.⸗Buschkau Gr. und Kl. Boroschau

Beonczack

Bankau Zalesie Wyczeczyn Wyczechowo Wovanow Uhlkau

Groß Turze Tockar

Tillau

Gr. und Kl. Schlatau Sulmin Szierbienezyn Stenzlau

Sizmazino Senzlau

Russoczin Reinfeldt

Mariensee Krokkow

Kielno Klein Katz

Kamelan

1—6. 9. 16. 353. X. 8. 9. 12. 14. 15. 17. 18. 20. 22 - 27. 29 - 31. 33.

86 38. A0 A9. 5I. 33 64. 66 - 69. 71 —- 97. 1060 105. 105 107.

109 128. 130 135. 138. 141. 143 -— 147.

1 —9.

1— 3.

1“ —52.

—30. 32 36. 38 59.

62-64. 66— 68. 75. 76.

2— 4. 6. 8. 10. 12 —-— 16. 18. 19. 191 33.

1 8 7

2 = 70.

1— 49.

1. 6— 70.

1 4. 6— 51.

1—56.

1 B65.

1—. 7—22—

1—73.

1 -= 6 .

1—17.

1. 3 17.

R. Ss - 143. 18 - 22. 39 58.

1— 4. 6. 7. 9 8.

A. 7— 221. 24 - 45. A7 - 2. 64. 65.

1—. 11—a 5. 17 —24. 26. 83

1—0.

1—18.

1—7. 9— 18. 30 *. 36. 57. 61. 62. 65. 67 - 785. 79. S0. S2. 83. 85 93. 97. 100. 101 a. 1019.

1— 12. 16—o 0. 31 —37. 39 A8.

38—16. 18 22. 24 38. A0 - A8. 30 - 67. 70 - 159.

1—13. 15 —· 22. 2M 25.

2

24 - 37.

Hintersee Hohendorff

Keilhoff Krastudi Lantensee Leistenau

Limbsee Littschen

Micherau Paulsdorff

Peterwitz Plaut Rhodau Rosainen Riesenwalde

Seybersdorff Stangenberg

Teschendorff

Klein Tromnau Trankwitz Warzeln

Bartos zewice Bialoblotti

Bielitz

Boguszewo

Brzeczno und Turzno Chelmonie

Choyno

3

( .

e meine

*

Allg

Pteußische Staats-Zeitung.

Berlin, Freitag den 1stn Juni

K

———

1838.

——

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Masestaͤt haben Allergnädigst geruht, den seit⸗ erigen Abtheilungs-Dirigenten bei der Regierüng zu Königs erg in Pr., Ober⸗-Regierungs-Rath Ewald, in der naͤmlichen

Eigenschaft zur Regierung zu Oppein zu versetzen und dagegen Lei erstgenannter Regierung den seitherigen Regierungs-Rath

von Blumenthal zum GOber⸗Regierungs- Rath und Abthei⸗ lungs-Dirigenten, so wie den seitherigen Regierungs-Assessor Lkebius zu Oppeln zum Regierungs-⸗Rath zu ernennen.

Ihre Durchlauchten der Erbprinz und die Prinzessin

Agnes von Anhalt-Deß au sind nach Deßau abgereist.

Der bisherige Ober ⸗-Landesgerichts⸗Referendarius Gu st av Eduard Heinrici ist zum Justiz-Kommissarius bei den

saͤmmtlichen Untergerichten des Kreises Heydekrug und bei den

Ulntergerichten zu Kaukehnen, Seckenburg und dem Patrimo— nial⸗Gericht der Grafschaft Rautenburg, mit Anweisung seines Wohnorts in Heydekrug, im Bezirk des Ober Landesgerichts zu Insterburg, bestellt worden.

Im Bezirk der Koͤnigl. Reglerung zu Merseburg ist der bisherige Dukonus C. A. Burg— hardt zum Superintendenten der neu gebildeten D. zes Bäel— gern ernannt; ö ; ö ; u Erfurt ist die evangelische Pfarrstelle zu Waldstädt, im M *eist Langensalza, dem Kandidaten des Predigtamts, F. V. V. Schroͤr aus Moͤrtitz bei Eulenburg, verliehen worden.

Abgereist: Se. Erlaucht der Kaiserl. Russische General-

Lieutenant und General⸗Adjutant, Fuͤrst Nichael Gorrtsch a— koff, nach Warschau.

Se. Execellenz der Geheime Staats-Minister Rother, nach Luͤben in Schlesien.

Der General⸗Major und Commandeur der 15ten Division, von Colomb, nach Koln.

Der General-Major und Commandeur der 6ten Infante— rie⸗Brigade, von Schaper, nach Torgau.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland und Polen.

. Varsch au⸗ 27. Mai. Der Kaiserl. Oesterreichische wirk⸗ liche Geheime Rath, ehemaliger Gesandter in Neapel, Fuͤrst kudwig Jablonowski, ist von Wien hier angekommen.

; 6 den letzten 6 a eng. man fuͤr den orzez Roggen 23/3 Fl. eizen 261/39 Fl., Gerste 1713/30 Fl. ahi ae , gr ' z 20 Fl., ste 1713/30 F

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 25. Mal. Zu Anfang der heutigen Sitzung erstattete Herr Corn Be— richt uͤber verschiedene bei der Kammer eingelaufene Bitischrif— ten in Betreff der Waarenmaͤkler. Es wurde in diefen Bitt— schriften darauf angetragen, die Bestimmung, durch welche nur

ine bestimmte Anzahl von Waarenmaklern geduldet werde,

, , , . die jetzigen Inhaber eines solchen Privilegiums zu

13. 5 7. 7235 2, enischdigen, und es, gegen gewisse Buͤrgschaften, Jedermann

32 A1. AS A5. AM. ). 1—10. 12 —20. 22 4. 1—11. 13 —6561.

1— 32. 1—77. 79. 81. S5. S7 - g.

35 35. :feeijustellen, das Waarenmaäkier- Geschaͤft zu betreiben.

3— 19. 21 23. 26. 27. 0. .

über das Budget faͤr

Go, oh

Die

Kommission trat diesem Antrage bei, der aber von mehreren Deputirten und auch von dem Handeis⸗Minister bekaͤmpft, und demnachst von der Kammer mit großer Majoritaͤt verworfen wurde. Hierauf wurde das Budget fuͤr das See-Ministe— lum votirt. Bei der darauf stattfindenden Berathung das Handels ⸗Ministerium ge—

lang es dem General Bugeaud ein Amendement durchzubrin⸗

gen, durch welches dem Mäinister eine Mehr-Summe von

Fr. zur Unterstuͤtzung und Belehrung der Ackerbau

1— 63. 65 105. 107 159. . treibenden Kiasse bewilligt wurde. Bei dem Kapitel uͤber die

10M 106. 108 - 11. 112 182. 183. Ic. 13 -= 203.

1 = 418.

161 - 160.

1 = 10. ; 1— 11. 13 20. 31-3

35 67. 71 83. 85 - 3.

S) = 93. 93 -= 99. 101 166.

13. 7 10. 12— 91.

1— 10. 12 50. 32 –- 66.

3— 10. 12 28. 27 66.

137.

1. 8 9. 11 20. 22 24. 26. 28. 29. 33— 38 37 1. A7. 50. 53 ). 8 62.

2-17. ;

3. 4. 6 - 11. 13—- 31. 33 -* 37 - 57.

1–=30. 35. 18. 30. 11 1. 49 351. 53. 55. 86 –- 0b. 63-79. 81 - 92.

1—106.

1837.

1 = 1. 6 —- 31. 38 10. 12 11 A6 56. 58 - 6. 66 60. 7l. 72.

125. 7 - 74 1213. 16—27. 29 1—80.

1228

133. 25. 27. 28. 30. 31. 1—30. 32 55. 57 ** 1 48.

estͤte erhob sich eine lebhafte Debatte und Herr Mercier äußerte sich sehr tadelnd uͤber das ganze System. Besonders Peschwerte er sich daruber, daß in dem Zanzen Lande zu wenig fuͤr die Remonte geihan wurde. Die Privat-Zuͤchter zoͤgen

vort, Postpferde zu produziren, und die Königlichen Gestute

dichten fast nur daran, die Vollblut-Race zu verbreiten, und

duch ihre Productionen auf den Pferderennen zu glänzen.

Herr de la Fressange trug in einer sehr ausfuͤhrlichen Rede

zuf eine vollständige Umgestaltung der Gestuͤte an. Die wei— tere Erorterung wurde auf den folgenden Tag verschoben.

Paris, 26. Mai. Gestern ertheilte der Koͤnig den De— ßutationen der Staͤdte Havre und Dieppe, die ihre Besorgniß uber den Ausgang der Unterhandlungen wegen der Eisenbah— nen aus druͤckten, eine Privat- Audienz. Er gab ihnen die Ver— scherung, das Ministerium werde nichts vernächlassigen, um dies

w. Unternehmen so viel als moglich zu fördern.

er Marschall Soult hat ein Hotel in London auf zwei

Nonat fuͤr 1500 Guineen (i, 500 Rihle.) gemiethet.

Der Englische Kabinets / Eourier Bromn ist gestern Abend mit Depeschen, in Bezug auf die Deigischen Angelegenheiten, ler angekommen, die als sehr wichtig bezeichnet werden. Der elbe Courier ist heute fruͤh wieder von hier nach Bruͤssel ab⸗

gegangen. Gleich nach Er⸗

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fand sise nde Satzung rem 33. Mg,, (let g der heungen Sitzung fragte der Präsident die Angeklagten,

Okgleich in dem gesirigen Biatte der St. Jig. das gegen Su— bert und Win e n gefällte Uriheil ber its mitgetheilt en ist, so

ob sie ibrer Vertheidigung noch etwas hinzuzufügen hätten. Hierauf erbob sich Laura Grouvelle und sagle mit tir fbewegter Stimme: „Meine Herren Geschwornen. Wenn ich in diesem Augenblicke das Wort nehme, so geschicht es nicht, um meiner Bertheidigung noch et⸗ was bin zuznufügen, sondern es treibt mich das gebieterische Bedürf— niß. einen öffenilichen Ben eis meiner Dautbarkelt demjenigen zu ge⸗ ben, der vor 32 mit so vieler Innigkeit und so villtm Mushe mein Leben geschildert hat. Meine Bewunderung für ihn gieicht meiner Dank harkeit. Ihm und Ihrer gewissenhaften Erklärung werde ich die Freiheit, und inchr als de Freiheit, das Leben meiner Mut— ter verdanken! Ja, m. H., mein Herz prophezeit es mir, und es bat mich niemals geiäuscht, daß Sie uns nicht rennen werden. Sie werden uns Alle der Freiheit wiedergeben, und heute Abend, wenn Sie in Ibre Familie zurückkehren, wenn Sie von Wesb und Kin— dern uniringt sind, wird Jeder von Ihnen sich freudig sagen können: Ich habe sie ihrer alten Mutter wiedergegeben. Ünd nun, m. H., erlauben Sie nur noch, ein Gewissen zu trösten, welches, wie sch laue, nicht ruhig ist. Valentin, ich verzeihe Euch! Habert, Herr von Vauquelin und ich, wir verzeihen Euch die schändlichen Erin, dunzen, deren Ihr Euch gegen uns bedient habt. Wenn Ihr je— mals unglücklich seyd, wenn Ihr krank weiden solltet, wenn alle Herzen sich von Euch entferntesß, so erinnert Euch, daß ich auf der Welt bin, und daß es mir nicht zusteht, die Menschen zu richten, sondern sie zu pflegen, zu lieben und zu trössen. Pie übrigen An⸗ geklagten erklärten, daß sie nichts weiter zu bemerken hätten, und bierauf wurden die Debatten geschlossen. Der Präsident faßte hierauf die Beralhungen zufammen und legte daun der Jury 32 Fra⸗ gen vor,. Um 1163 1Ühr zogen sich die Geschwornen suů ihr Brera— thungs-Zimmer zurlck und um Mi, Uhr lfeß sich die Klingel verneh⸗ men, die die Rückkehr der Jury verkündete. Es trat augenblicklich die tiefste Siille in der Bersammlung ein. Einer der Geschwornen verlas die Erklärung der Jury, durch welche dle Frage hinsicht⸗ lich eines Attentats gegen das Leben des Königs, in Bejug auf alle Anzeklagten, verneinend beantwortet wurde. Hubert ward der Berschwörung gegen die Regierung, begleitet mit Handlungen, die Ausführung derselben vorzubereiten, für schuldig erllärt. Laura Grouvelle, Steuble, Vinzent Giraud und Annat werden ebensalls der Verschwörung jür schuldig erklärt, aber nicht begleitet von Handlungen, um die Ausfübrung derselben vorzubereiten, und mit mildernden Umständen. Der Präsident ließ bierauf zuerst Leprour, von Pauquelin und Valentin hereinführen und zeigte ihnen an, daß sie freigesprochen wären. Hierauf traten die übrigen Änge— klagten in den Saal. Laura Groöuvelle stürzte ibrein Bruder in die Arme und drückte ihrem Vertheidiger die Hand. Der Adrookat Lirago umarmte Hubert. Der Präsident. „Ich fordere das Barreau zur Mäßigung und zur Ruhe auf.“ Der Gerichtsschreiber verlas hierauf das Urtheil, aber kaum hatte er die Stelle gelesen, die sich auf die Erklärung der Jurv, in Bezug auf Hubert bezog, so ereignete sich ein Auftritt, der Angst und Schrecken in der Versammlung verbrei— tete, Hubert hatte sich ein Messer zu verschaffen gewußt, welches er rasch hervorzog und sich dasselbe in die Bruß stoßen wollte. Die Munizival. Gardisten, die nehen bm standen, fielen ihm schnell in die Arme und entrissen ihm seine Waffe. Eine unbeschreibliche Aufre⸗ gung gab sich in diesem Augenblicke unter den Zuschauern fund. Ver Prasident befahl, , . ob sich Hubert verwundet habe. Mit Mühe gelang es den Munizipal- Gardisten, denselben zu ben ältigen, und sich zu Üüberjeugen, daß er sich nicht verletzt habe. Scine Ver— theidiger und seine Mitangeklagten drängten sich um ihn, versuchten ibn zu beruhigen, und sprachen ibn Muth zu. Hubert: „Ja, ich werde Muth haben! (zu den Geschwornen) Wie! Ihr wagt es, dle Tugend zu verurtheilen? .. . Diese Frau ist unschuldig!“ Der Genergi-Prokurgtor trug darauf an, daß, dem Gefetze vom 9. September 1835 gemäß, Hubert aus dem Saale entfernt werde, und daß der Gerichtshof in feiner Abwesenheit das Uriheil fälle. Hu— bert; (mit großer Heftigkeit, „Ihr nennt Euch Franjzosen, Ihr Elenden! Schmach und Schande wird Euer Leos seyn! Wie gern bätte ich Euch mein Blut ins Angesicht gespritzt!‘ Das Publikum, das einen immer mehr gesteigerten Antheil an diesem Auftritte nahm, drängte so gewaltsam vorwäris, daß die Barriere, die die Zuschauer ven dem vorderen Raume des Saales trennt, einstürzte, und die Stadt⸗Sergeanten, die Zeugen, die Advokaten und die Journalisten beinahe mit umgerissen wurden. Auf Befehl des Präsidenten ward hierauf der Saal geräumt und nur ein kleiner Theil der Zuschauer wieder eingelassen. Steuble war mittlerweile einem Munizspal⸗Gar⸗ disten ohnmächtig in die Arme gefallen. Nach einigen Augenblicken kam er aber wieder zur Bisinnung. Laura Grouvelle war fort— wäbrend um Hubert beschästigt und durch ibr Zureden be⸗ schwichtigt, schien derselbe feine Fassung wieder zu gewinnen und setzte sich ruhig auf die ank der Angeklagten nie⸗ der; aber nach wenigen Augenblicken schrie er wieder mit unmäßiger Wuth: „O menschliche Gerechtigkeit! Das Blut Morev's wird ge⸗ rächt werden!“ Der Präsident befahl hierauf neuerdings seine Wegführung und die Gensdarmerie enifernte ion mit Gewalt aus dem Saale. Der Gerichtsschreiber las hierauf die Erklärung der Juro zu Ende. Herr Billiard, ein vormaliger Präfett, der die Erlaubniß erbalten baite, der Laura Grouvelle zu aͤssistiren, erhob sich, um einige Worte zu sagen, wuide aber von dem Präsidenten mit der Bemerkung unierbrochen, daß er nicht das Recht habe, das Wort zu nehmen. Herr Favre (Veriheidiger der Laura Gronuvelle): „Ich bin bestürzt und niedergeschmettert! Da meine Worte vor den Geschwornen keine Gnade gefunden haben, so erkläre ich, daß mein Herz mit Schmerz und mit noch einem anderen Gefühle erfüllt ist. Der Gerichtshof weiß, welches Gefübl ich meine!“ Herr Bil— liard (mit lauter Stimme): „Ich schwöre vor Gott und den Vienschen, diese Frau ist unschusdig!“ Der Präsident: „Schwei— gen Sie, mein Herr!“ Die Vertheidiger der übrigen Angeklagten batten nichts weiner hinzuzufügen und der Gerichts hof zog sich darauf in sein Berathungs zimmer zurück. Als derselbe nach einer Stunde wieder eintrat, stellten die Vertbeidiger verschiedene Anträge, um sich Cassations⸗ mittel vorzubebalten. Der Vertheidiger Steuble's ließ es sich bescheinigen, daß seinem Klienten der Vorgang mit Hubert und das Urtheil, durch welches er aus dem Saale fortgefübrt worden sey, nicht verdollmeischt worden wäre. Ein anderer Vertheidiger machte bemeiklich, daß einer der Geschwornen während eines Plaidovers ein Journal gelesen habe. Der Präsident weigerte sich, dies zu Protofoll zu nehmen, well eine solche Bemerkung gleich hätte gemacht werden müssen. Hierauf verlas der Präsident das Urtheil des Gerichtshofes. Kubert ward zur Deportation verurtheilt, Laura Grouvelle und Steuble zu 3jäh⸗ riger Gefängnißstrafe, Annat zu zjähriger Festungsstrafe und Vin⸗ zent Giraud zu 3jäbriger Gefängnißstrafe. Alle fünf wurden sollda— risch in die Kosten verurtheilt. Nachdem hierauf der Präsident den Verurtheilten angezeigt hatte, daß das Gesetz ihnen 3 Tage zur Ein—

kemmen wir doch noch einmal etwas augführlicher auf die letzte Siz⸗ zung zurück, ibeils weil das Urtheil selbst einiger Berichtigungen be⸗ darf, iheils weil jene Sitzung die einzige in dem ganzen Prozesse ge⸗ wesen ist, die ein lebhafteres dramatisches Interesse daͤrbot⸗

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legung der Cassatien bewillige, erklärte derselbe die Sitzung für auf⸗ gehoben, und die Verurtheilien wurden abgeführt.

Im Journal des Déhats liest man: „Wir glauben versichern zu koͤnnen, daß die Schwierigkeiten, die sich zwischen dem Ministerium und den Eisenbahn“ Compagnieen k 62 hatten, gestern beigelegt sind, und daß die betreffenden Gesetz— Entwuͤrfe der Kammer noch heute vorgelegt werden sollen.“ r n. der Post, um 46. Uhr, war dies noch nicht geschehen.

Die Pairs- Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetz⸗ Entwurf uͤber die Irren⸗Anstalten mit einigen Amende—⸗ ments angenommen, die eine nochmalige Berathung der Depu— tirten Kammer uͤber diesen Gegenstand nothwendig machen.

Nachstehendes ist, der Gazette des Tribunaux zufolge, der wesentliche Inhalt der dem Testamente des Fuͤrsten Talley⸗ rand angehaͤngten Erklaͤrung: Der Fürst beginnt mit der Ver— sicherung, daß er die wahrhaften Interessen Frankreichs stets im Auge 9 und allen andern Ruͤcksichten vorgezogen habe. Sich dann uͤber den Antheil aussprechend, den er an der Reck— kehr der Bourbonen im Jahre 1814 genommen, giebt er zu ver— stehen, daß er Alles aufgeboten habe, um sie uͤber ihre wahre Lage aufzuklären und sie auf den zweckmaͤßigsten Weg, hinsicht⸗ lich ihres Benehmens, zu fuͤhren. Er weist den Vorwurf, Napoleon verrathen zu haben, zuruck. Er habe sich nur dann erst von ihm getrennt, als er nicht mehr, wie bisher, Frank— reich und den Kaiser mit gleicher Liebe habe umfassen konnen. Nicht ohne ein lebhaftes Gefuͤhl des Schmerzes sey die Trennung vor sich gegangen, denn er danke dem Kaiser fast sein ganzes Vermoͤgen. Er fordere seine Erben auf, dies niemals zu ver— gessen, und es ihren Kindern und Kindes-Kindern zu wieder— . damit, wenn eines Tages ein Mitglied der Familie

onaparte sich in Noth befinde, sie sich beeilten, ihm nach allen Kraͤften Huͤlfe und Beistand zu leisten. Auf bie Vorwuͤrfe antwortend, daß er nach und nach allen Regierun— gen gedient habe, erklaͤrt er, daß er sich daraus kein Gewissen machen koͤnne, und daß ihn dabei der Gedanke geleitet habe, man koͤnne einem Lande, in welcher Lage es sich auch befinde, stets Gutes erweisen, und dieses sey die Aufgabe des Staats— mannes. Der Fuͤrst Talleyrand bedient sich in dieser Schrist derselben Worte, die er in den letzten Jahren seines Lebens oft zu wiederholen pflegte: daß sich unter allen Regierungen, denen er gedient habe, keine befinde, die nicht mehr von ihm empfan— en, als ihm gegeben haͤtte, und daß er keine derselben verlas— ä,. bevor sie sich nicht selbst verlassen haͤtte. Nachdem er Bestimmungen in Bezug auf mehrere wichtige Papiere ge— troffen hatte, erklaͤrt er, daß er in Bezug auf eine sehr zahl— reiche Sammlung von Handschriften und Briefen nicht dieselbe Sorgfalt anzuempfehlen brauche, indem er gern eingestehen wolle, daß er beim Ankauf derselben sich haͤufig habe taäͤuschen lassen. Er verfuͤgt in dieser Beziehung folgendermaßen: „Was jene Papiere betrifft, so moͤgen diejenigen Personen, denen ich einen Theil derselben geliehen habe, und diejenigen, die mir eine Menge derselben entwendet haben, weil sie einen wichtigen Fund zu machen glaubten, solche als Geschenk behalten.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 25. Mai. Der Herzog von Wellington hat dem Ministerim einen neuen Beweis von seiner versöͤhnlichen Gesinnung gegeben; er selbst war es heute, der auf die Tages— ordnung antrug, als der Bischof von Exeter eine Reihe von Resolutionen in Vorschlag brachte, welche gegen das ministe— rielle Unterrichts ⸗System in Irland gerichtet waren, und die er mit einer dreistuͤndigen Rede unterstuͤtzte. Das Amendement des Herzogs, dem sich die Minister natuͤrlich anschlossen, wurde mit einer Majoritaͤt von 45 Stimmen angenommen.

Unterhaus. Sitzung vom 23. Mai. Sir Robert Peel äußerte sich heute vorlaufig folgendermaßen uͤber das von ihm mit Bezug auf die Irläͤndischen Maßregeln beabsichtigte Verfahren: „Ob eine bedeutende Aussicht vorhanden ist, diese Angelegenheiten zur Erledigung zu bringen, daruͤber kann ich natuͤrlich nichts sagen; so viel aber will ich erklaͤren, daß ich fuͤr mein Theil nichts zu thun gedenke, was die gegenwärtige Aussicht auf ihre befriedigende Ausgleichung truͤben könnte.“ Es scheint hiernach fast, als ob Sir R. Peel die fruͤhere An— zeige Lord J. Russell's, daß er es mit Hinsicht auf die Zehn— ten fuͤr jetzt bei Beantragung der einzigen Resolution, den Zehnten in einen Grundzins zu verwandeln, wolle bewenden lassen, in dem Sinne einer Konzession von Seiten der Minister betrachtete und deshalb auch in der Opposition gegen die Munizipal- und Zehnten, Bill gelinder zu Werke gehen wolle. „Ich werde mich“, fuhr er fort, „dem Anträge, daß das Haus sich zum Ausschuß uͤber die Munizipal⸗Bill kon⸗ stituire, nicht widersetzen, und wenn ich den edlen Lord (John Russell) recht verstanden habe, daß er dem Hause, gleich nach dem es mit den Ausschuß-Verhandlungen uͤber diese Bill fertig seyn wird, eine Gelegenheit geben wolle, die Zehnten⸗Frage in Erwägung zu ziehen, so will ich uͤber die bloße Reihefolge der beiden . keine Diskussion weiter veranlassen.“ Die Opposition hatte bekanntlich fruͤher darauf gedrungen, daß die Zehnten⸗Bill vor der Munizipal⸗Bill vorgenommen werden solle; die Minister hatten ihr darin auch nachgegeben; da sie sich aber trotzdem bei Gelegenheit der Zehnten-Resolutionen wieder einem heftigen Partei⸗Angriff von Seiten ihrer Gegner ausge— setzt sahen, so kehrten sie zu der fruͤheren Reihefolge zurück, es koͤnnte daher jetzt von Sir R. Peel seinerseits als ein klei— nes Zugestaäͤndniß zu betrachten seyn, daß er sich diesem Be— schluß nicht widersetzen will, wenn nicht immer noch die dritte Lesung der Munizipal⸗Bill zuruͤckbliebe, welcher die Dis kussion der Zehnten Maßregel vorangehen soll, so daß der QOpposition die Möglich— keit vorbehalten bleibt, sich jener auf ihrer letzten Station zu widersetzen, wenn sie sich uͤber diese mit dem Ministerium nicht einigen kann. Sir R. Peel sagte ferner: „Indem ich mich also darauf verlasse, daß nach den Ausschüß- Verhandlungen