1838 / 151 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

uber die Munizipal⸗Bill, und ehe man mit dieser Maßregel weiter fortschreitet, das Haus eine Gelegenheit erhalten wird, die Zehnten Frage zu eroͤrtern, will ich mir meine Bemer kun⸗ en uͤber diesen Gegenstand insbesondere bis dahin ausfsparen. deine allgemeinen Ansichten aber über die jetzige Lage der Ir— landischen Angelegenheiten werde ich dem Hause mittheilen, ehe es sich in den Ausschuß über die Munizipal-Bill verwandelt; es wird jedoch, wie ich glaube, vorher keine Abstimmung nöͤ— thig seyn. Was aber im Ausschusse geschehen durfte, daruͤber kann ich natuͤrlich noch nichts mit Gewißheit sagen. Ich, und wie ich laube, mehrere meiner Freunde wollen im Ausschusse verschiedene orschlaͤge machen, und ich hoffe, diese allgemeine Anzeige wird mich, wenn es im Ausschusse zu einer Abstimmung kommt, von dem Vorwurf befreien, als sey das Haus uͤberrascht wor— den. Ich bedauere es sehr, daß wir uns, unvermeidlicher Um— stände wegen, veranlaßt sehen, diese Angelegenheiten zu einer Zeit der Dession zu erwägen, wo noch so viele andere wichtige Sachen zu erörtern sind; indeß, ich will nicht auf ferneren Aufschub dringen. zollte uͤbrigens der edle Lord gegenüber der Meinung seyn, daß es, ehe die Details dieser Maßregeln im Ausschusse verhandelt werden, wuͤnschenswerth sey, die Be— schaffenheit der Amendements, welche die Opposition vorzuschla— gen beabsichtigt, naher kennen zu lernen, so will ich sehr gern auch die Amendements, die ich zur Irlaͤndischen Zehnten, und zur Irlaͤndischen Munizipal-Bill zu beantragen gedenke, vorher noch genauer andeuten.“ Lord J. Russell erwiederte hierauf: „Der sehr ehrenwerthe Herr hat meine Absichten mit Bezug auf die Zehnten-Bill ganz richtig verstanden, und ich will nur noch hinzufuͤgen, daß es mir nicht nothwendig scheint, den Be⸗ trag des Gründzinses in der von mir zu beantragenden Reso— lution anzugeben. Ich halte es fuͤr dessr daß eine ganz all⸗ gemeine Resolution angenommen und daß jener Betrag erst im Ausschusse festgestellt werde. Was die weiteren Bemerkungen des sehr ehrenwerthen Herrn betrifft, so scheint es mir sehr wuͤnschenswerth, daß ohne allen weiteren Verzug zur Erwaäͤ— gung der , ,. im Ausschusse geschritten werde, und ich will die Erklaͤrungen, die der sehr ehrenwerthe Herr abzugeben beabsichtigt, ehe das Haus sich in den Ausschuß uͤber jene Bill verwandelt, fuͤr eine hinreichende Anzeige von den Punkten betrachten, die er in Frage zu stellen gedenkt. Es freut mich uͤbrigens außerordentlich, von dem sehr ehrenwerthen Herrn . hoͤren, daß er kein Verfahren einschlagen will, welches die ussicht auf eine Erledigung der erwaͤhnten Angelegenheiten ver⸗ eiteln koͤnnte.“ (Hort, hoͤrt!) . Unterhaus. itzung vom 25. Mai. Sir Eard— ley Wilmot scheint guten Rath angenommen zu haben, denn er erklaͤrte heute, daß er in Folge der von ihm zu Anfange einer der letzten . durchgebrachten Resolution zu Gun— sten der unverzüglichen Aufhebung des Lehrlings-Zustandes der Neger keine Bill einzubringen beabsichtige. Er wollte sich zwar andere Schritte in der Sache vorbehalten, Lord J. Russell entgegnete ihm aber, daß das Ministerium sich veranlaßt finde, die Frage jetzt selbst zur Entscheidung zu bringen, weil es nun daruͤber Gewißheit erhalten muͤsse, ob das Haus bei seinem er— sten Beschlusse i die unverzügliche Emancipation oder bei seinem zweiten Beschlusse fuͤr dieselbe beharren wolle. Den er— sten Beschluß hatte es namlich durch Verwerfung der Strick— landschen, den zweiten durch Annahme der Wilmoischen Motion gefaßt. Der UÜnter⸗-Staats-Secretair fur die Kolonieen, Sir George Grey, will daher am naͤchsten Montage eine Reihe von Resolutionen vorschlagen, welche das Haus zu einer definitiven Entscheidung veranlassen sollen. Das Ministerium hat demnach

seinerseits ebenfalls den Rath befolgt, der ihm voni „Courier“ Die Irlaͤndische Munizipal-Bill, die auf Mon sohn in Berlin durch den Statthalter des Königreichs Norwe⸗

ertheilt wurde. tag verschoben war, duͤrste nun aber wahrscheinlich um jenes ministeriellen Antrages willen noch einmal aufgeschoben wer—

den. Hierauf wurde die am Abend vorher vertagte Debatte uͤber den Antrag fortgesetzt, welchen Sir James Graham

auf seine Beschwerden uͤber das widergesetzliche Verfahren bei den letzten Parlamentswahlen zu Hawick, einem der Wahl— orte der Schottischen Grasschaft Roxburgh, begründet hatte. Diese Grafschaft wurde namlich im vorigen Parlamente von Lord John Scott, einem Konservativen, repraͤsentirt; bei den vorjaͤhrigen Wahlen aber trug Herr Elliot, der liberale Kan— didat, den Sieg uͤber jenen davon. Dies Resultat wollte Sir James aus dem pflichtvergessenen Benehmen der Wahlbehoͤr— den, namentlich auch des Lord-Advokaten fuͤr Schottland, so wie aus einer ungesetzlichen Einmischung eines Kabinets-Ministers, des Grafen Minto, herleiten, indem er behauptete, daß die liberale Partei der Waͤhler dadurch ermuntert worden sey und auf diese Weise den Sieg mit Gewalt ö habe. Obgleich nun ein Ausschuß des Unterhauses bereits zu Gunsten des Herrn Elliot gegen eine wider seine Wahl eingereichte Pe— tition entschieden hat, trug Sir J. Graham doch darauf an, daß dem Flecken Hawick das Recht genommen werden solle, bei den Parlamentswahlen fuͤr Roxburgshire noch ferner zu den Oertern zu gehoren, in welchen Abstimmungen stattfinden. Lord Elliot hatte die Rechte von Hawick schon gestern verthei— digt und die Schilderung Sir J. Graham's von den dort vor— gefallenen Unruhen als sehr uͤbertrieben dargestellt, auch der Gegenpartei vorgeworfen, daß gerade sie und namentlich der Herzog von Buccleuch, der altere Bruder Lord J. Scott's, ei—⸗ nen ungesetzlichen Einfluß auf die Wahl auszuuͤben gesucht habe. Heute ergriff nun besonders noch der Lord-Advokat, wegen dessen Abwesenheit die Debatte gestern vertagt worden war, zu seiner Vertheidigung das Wort, und das Resultat der Verhand⸗ lungen fiel zu Gunsten der Minister aus, indem der Antrag Sir J. Graham's mit einer Majoritaͤt von 22 Stimmen ver— worfen wurde.

. Nieder lande.

Aus dem Haag, 25. Mat. Die Staats-CTourant enthält eine Königl. Verordnung, durch welche der Staatsrath Bondt zum Koͤnigl. Kommissarius fuͤr die Anleihe ernannt wird, welche 1 au der von Amsterdam nach Arnheim fuͤh—⸗ renden Eisenbahn aufgenommen werden soll. In demselben Blatte ist eine Kundmachung des Ministers des Innern ent— halten, nach welcher die Gesuche um Actien auf Stempelpapier geschrieben werden muͤssen.

Der Baron von Selby, Koͤnigl. Daͤnischer Gesandter beim hiesigen Hofe, wird den Haag verlassen, um nach seiner Hei— math zuruͤckzukehren.

Dem Vernehmen nach, wird der Großherzog von Baden in Scheveningen erwartet, wo Hoͤchstderselbe die Seebäder ge⸗ brauchen will.

Am 23. d. M. ist hier der General Jan Willem Janssens, Kanzler des Wilhelms; Ordens, 76 Jahr alt, mit Tode abge—⸗ gangen. Er war in Norwegen geboren, trat fruͤh in Hollaͤn⸗ dische Militairdienste, wurde 1797 General-Commissair der Franzoͤsischen Truppen in der Batavischen Republik und einige

haft; die Schwankungen der Preise an den auswärtigen

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621 Zeit darauf General-Gouverieur am Kap, bis diese Kolonie an die Englaͤnder uͤberging. Im Jahre 1806 war er Kriegs— Minister, i810 Gesandter in Paris und dann General⸗Gou⸗ verneur in Indien, so wie im J. 1815 abermals Kriegs⸗Minister.

Am sterdam, 26. Mat. Am , , . ist diese Weche nichis besonders Merkwürdiges vorgefallen; der Umsatz in Holländischen Staatspapieren war mäßig und traf meistens die 212 und Sproc. wirkliche Schuld, deren Preis nicht mehr als / à Ua rCt. variirte; die Actien der Handels- Gesellschaft waren an— fangs sebr begehrt und erreichten 188!“ pCt., als aber später die Frage allmälig sich verminderte konnte man zu 1871 pCi- ankem⸗

men. Oesterreichsche und Russische Fonds blieben preiehaltend. Der Handel in Spanischen Schuld-Tokumenten erhielt 63 ziemlich leb⸗ ärkten erfolg⸗

teu indeß gewöbnlich auch bier, und so vartirten Ardoin-Oblig ationen jzwischen 22 und 211 pCt.; Ceupons zwischen 17 und 16 pCt Die

Brasiljanischen Obligationen erhielten sich fast die ganze Woche über

auf 792 pCt.; die gestern angekommene Englische Post brachie gün⸗ stige Nachrichten aus Brasilien nebst höberer Cours-Notirung dieser

Essekten, iras bier eine Verbesserung von 1 pCt. zur Felge baite; die Pieise der übrigen Südb-⸗Amerikanischen Obligationen sind alle eiwas weichend. Der Geld⸗Cours bei Prolongationen hat sich auf 3 pCt. gestellt; bei gewöhnlichen Leih- und Diskonto-Geschäften kann man aber noch immer zu 21 pCt. ankommen.

Die Lebbaftigkeit ain Geiraidemarkt bat sich diese Weche voll— kommen erhalten, die Speculation sich aber mehr auf Weijen gerxich— tet, der neuerdings merklich höhere Preise bei ansehnlichen Umsätzen erreicht hat. Am gestrigen Markt bezahlte man für in Entrepot ge— lagerten 128pfünd. weißbunten Polnischen Weijen 290 Fe, 1230pfünd. bunten dito 273 Fl., 1209. 130pfünd. Rheinischen erst 218. 2351 Fl. und später für j28. 130pfünd. 218. 255 Fl., 133pfünd. Rosiecker 267 Fi. Im Verbrauch galt 130pfünd. wesßbunter Polnischer Wei⸗ zen 320 FJ, 130pfünd. bunter dito 300 Fl., 120pfünd. Rheinischer 270 Fl. i26pfünd. Pommerscher 260 Fl. Die Frage nach Roggen war gestern wieder häufiger als am vorigen Markitage; für 117pfünd. Preußischen bat man 182 Fl. und 121pfünd. dito in Entrepot 178 Fl. bewilligt. Hafer wurde hech gehalten, doch nicht verhandelt.

Belgien.

Bruͤssel, 27. Mai. In St. Trond haben am vorigen Sonntage kleine Emeuten stattgefunden, die am Tage darauf wiederhölt wurden. Das daselbst stehende Militair hat sich, wie es scheint, mit den niederen Volksklassen uͤberworfen, und nun kommt es taͤglich zu gegenseitigen Neckereien, in Foige de⸗ ren oft blutige Händel entstehen. Wie es heißt, soll das Volk namentlich durch die Rede eines Geistlichen gegen die Solda— ten aufgeregt worden seyn; das Militair hat sich demnach ver— anlaßt gesehen, die ernstesten Vorsichts-Maßregeln zu treffen, und sowohl die Wachtposten, als die Kaserne, in der man neu— lich Feuer angelegt hatte, sind mit doppelten Mannschaften besetzt.

Das in Arlon erscheinende „Echo“ will wissen, daß nun— mehr in allen Orten des Luxemburgischen versteht sich außer— halb des Festungs⸗Rayons die Belgische Fahne iwieder wehe. Ja, die revolutionaire Deutsche Zeitung von Diekirch erzaͤhlt sogar, daß sich die Jugend an den Sonntagen fleißig in den Waffen uͤbe.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 25. Mai. Seine Majestaͤt der Koͤnig gaben am 23sten di, als am Namenstage Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, ein großes Diner, zu welchem außer dem Kronprinzen und der Kronprinzessin auch die hier anwesenden Mitglieder des Reichs⸗ tages, die Seraphinen-Ritter, so wie die Schwedischen und die Norweg schen Staatsraͤthe mit ihren Gemahlinnen eingeladen waren. Es waren im Ganzen uͤber 809 Personen versammelt.

Seine Majestäͤt der König haben dem Hofzahnarzt Wolff—

gen, Grafen Wedel⸗-Jarlsberg, einen kostbaren Brillantring als ein Zeichen des Dankes der Koͤnigl. Friedrichs Universitaäͤt in Christiania uͤbersenden lassen.

Deutschland.

Hannover, 28. Mai. In der hiesigen Zeitung liest man: „Der Hamburger Korrespondent vom 26. Mai enthalt einen von Hannover den 23. Mai datirten Artikel, in dem es heißt: „„Gestern ging hier die Nachricht ein, daß die zur Pruͤfung Und Begutachtung der Osnabruͤcker Eingabe an den Bundestag niedergesetzte Kommission bei der Versammlung darauf angetra—⸗ gen, sich in dieser Sache fuͤr kompetent zu erklaͤren.““ Ob, bei wem, und aus welcher Quelle eine solche Nachricht einge— gangen ist, vermoͤgen wir nicht zu beurtheilen; daß die Nach⸗ richt selbst aber eine reine Erfindung sey, konnen wir versichern, da die fragliche Kommission der Deutschen Bundes-Versamm, lung bis setzt uͤber die erwaͤhnte Osnabruͤcker Eingabe uͤberall noch keinen Bericht erstattet hat, und daher ein Antrag dersel— ben bei der Versammlung nicht hat gestellt werden koͤnnen.“

Deßau, 27. Mai. Ungeachtet wegen der fort— waͤhrend rauhen Witterung viele bedeutende Heerden der Um— gegend nicht geschnitten werden konnten, so waren zu dem vor— gestern und gestern hier stattgehabten Wollmarkte dennoch circa F000 Stein Wolle anhergebracht worden, die, mit geringer Ausnahme, saͤmmtlich verkauft wurde, und zwar zu Preisen, die die vorjährigen wohl um 4 */ Thlr. pro Stein uͤberstiegen.

Das in Nr. 114 der Staats-Zeitung in einem Schreiben aus Halle vom 19ten erwaͤhnte dumpfe donneraͤhnliche Geraͤusch am 165ten d. M. ist auch in hiesiger Gegend an drei verschie—⸗ denen, uͤber zwei Meilen von einander entfernten Orten gehoͤrt worden: naͤmlich gang in der Naͤhe der Elbe in ziemlich genau liegender noͤrdlicher Richtung, und etwa n/a Meile von hier entfernt; demnaͤchst bei Priorau, in beinahe genau suͤdlicher Richtung, 1/, Meile von hler, und endlich bei Meilen dorf in suͤd-suͤd⸗westlicher Richtung, etwas uͤber 2 Meilen von hier entfernt. Das Geraͤusch wurde dem Gerassel, welches ein mit Brettern locker beladener, uͤber hartem unebenem Bo⸗ den rasch hinfahrender Wagen hervorbringt, sehr aͤhnlich be⸗ funden, und erschien mehreren, die es gehort, als ruͤhre es aus dem Innern der Erde her, und finde nur in der Luft einen Wiederhall. Dies gewinnt um so groͤßere Wahrscheinlichkeit, da der Donner wohl nicht in so weiter Entfernung gehort werden moͤchte, als dieses Geraͤusch vernommen worden ist.

Dresden, 27. Mai. Gestern ist unter dem Namen eines Grafen von Mühlingen der regierende Herzog von An— halt⸗Bernburg nebst Gemahlin hier eingetroffen; desgleichen ist der Prinz von Holstein-Gluͤcksburg hier angekommen. Wie verlautet, wird Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Amalie, Gemahlin des Prinzen He gun! am 11. Juni ebenfalls eine Badereise nach Franzensbrunn antreten.

Munchen, 28. Mai. (Nuͤrnb. Korr.) Ihre Masestaät die Kaiserin Wiitwe von Brasilien, Herzogin Amalie von Bra— ganza, traf (wie bereits erwähnt heute Nachmittag 23/6 Uhr

mit den sie begleitenden Personen in der theuren Vater ein. Ruͤhrend war der Empfang von Seiten der heiß gelt n Mutter und Geschwister, welche der Kommenden schon Va mittags 11 Uhr auf der Augsburger Straße entgegeneilten sie mit Freudenthraͤnen des Wiedersehens empfingen, ruh war die Bewillkommnung der anwesenden Familienglieder w. Koͤnigl. Hauses, welche die theure Anverwandte unter dem Vivat ä. Jubelrufen der zahlreichen Volksmenge empfingen. Vor den 3

zogl. S

Leuchtenbergischen Palais und durch die Straßen war eine . theilung des Infanterie-Leib⸗Regiments in Spalier ua , welche als Ehrenwache unter klingendem Spiel und flüegenz! Fahne salutirte. Als die Frau Herzogin auf dem Balkon ö schien und dankte, ertoͤnte lautes Hoch. Der allgeliebten znr seine Freude und herzlichen Willkomm im K. Hef-Theater 12 zu bezeugen, war dem Publikum nicht vergoͤnnt, indem a. Anglikaner und Puritaner“ (Meyerbeer's „Hugenotten“ ar. gen Unpaäͤßlichkeit der Mad. Mink nicht gegeben werden kohmnen und die Buͤhne geschlossen blieb. Das diplomatische Corps iny y) Adel werden Ihrer Majestaͤt der Kaiserin ihre Aufwartung nato.

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Im Antlitze der Wittwe Dom Pedro's spiegeln sich die fruͤhere nn,

muth und Liebenswuͤrdigkeit, die angeborne Herzensgiͤte un erfreuliche Zeichen aͤußeren Wohlbefindens. Die von einen auswärtigen Blatte in viele andere uͤbergegangene Nachtihh als ob das Stammschloß des Koͤniglichen Hauses das Cigt— thum von Ausländern wuͤrde, ist ganzlich falsch. Schon n 6650 Jahren ist die ursprüngliche Burg Wittelsbach gänst, zerstoͤrt, und im Jahre 1831 am Namenstage unseres Kön, wurde auf derselben Stelle, die ein National-Eigenthum das wuͤrdige herrliche Denkmal errichtet, und ein Schulhu— fuͤr die Bewohner von Ober- und Unter- Wittelsbach das erbaut. . Muͤnchen, 26. Mai. Das Regierungs⸗Blatt enthalt s⸗ ( gende Königl. Verordnung, den Verkauf von Geheimmitzt betreffend: t „Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bavern:c:ꝛc. Wir h ben Üns im Rückblick auf die Bestimmungen des organischen Edsn über das Medizinalwesen im Königreiche Bavern vom 8. Sepieng 1848 §. 11. lit. m. veranlaßt gefunden, die bisherigen Normen, i züglich des Verkaufs von Geheimmitteln, einer Rexision unteisteln zu lassen, und verordnen nunmehr, auf so lange Wir nicht amn verfugen, was folgt:; J. Der Verkauf aller kosmetischen Mutel e! Zihn?, Haut- und Haarmittel) wird unter der Beschränkung frei, eben, daß 1) ihre Mischung und Bereitung, insbesondere die hn Schminke, entweder dem Ober ⸗Medizilal. Ausschusse, oder dem Ne dijinal-Ausschusse des betreffenden Regierungs-Bezirtes angczeng, 2) Verkauf und Preis ven diesen begutachtet, sofort z n Verkaufs-Bewilligung von dem Ministerium des Janern das ganze Königreich) oder von der Kreis-Regierung, Kammer a Innern (für den betreffenden Regierungs⸗Bezirk) eriheilt, und rn Verlag dieser Mittel von Zeit zu Zeit einer Visitatisn durch dit in schlägige Polizei-⸗Behörde ünterworfen werde. II. Der Verkauf all anderen, zum inneren oder äußeren Gebrauche bestimmten, bis ses in und außer den Apotheken verkauften Gebeimmiitel, namentlich: der Franffurter Pillen, 2) des Nettare di Napoli, ) der Redlinzn Pillen, A) des Seewaldschen Gicht-Balsams, 5) des Hettschen Anga, Balsams, 6) der Kiesowschen Lebens-Essenz, 7) des Schaueischn Bruch-Balsams, 8) der Morisonschen Pillen, 9) der Lanagschen Pill und 19) des Iresinger Pflasters, wird bei Strafe untersagt, sofim ihre Besitzer dafür kein Privilegium erwerben. III. Bezüglich du Uns vorbehaltenen Verleihung solcher Privilegien bestimmen Wu, was folgt: I) Die heilsame Wirkung des Miütels, für welches da Pririlegium nachgesucht wird, muß vorber von dem Ober-Mrdijinal, Ausschüsse anerkannt worden seyn; 2) die Dauer soll siets a längstens 3 Jahre beschränkft werden, 3) und dabei gleichzeiüz m der Verleihnng die öffentliche Bekanntmachung der Mischung m Bereitung erfolgen, sowie auch 4) der Preis durch den Oder M dijiaal-Ausschuß f.sigesetzt werden; 5) die Bereitung der Mill loinmt zwar ausschließend den Privilegien-Besitzern zu, der Ven aber soll nur in Apoibeken und auf ärztliche Anordnung gesiant werden; 6) die Niederlagen solcher Mittel in den Apotbeken sin der angeordneten jährlichen Visttation zu unterwerfen. LV. Bei lich der Anpreisung geheimer Arzneimittel durch öffentliche Blüm sind die bestehenden Verordnungen zu handbaben. Unser Ministerinmn des Annein ist mit der Bekanntmachung und dem Vollzuge der a genwärtigen Verordnung beauftragt. Aschaffenburg, den 153. Mai lsR (Gez. ) Ludwig.“ Das Fuͤrstenthum Hohenzollern-Hechingen ist der Sid deutschen Muͤnz-Convention ebenfalls beigetreten.

Oesterreich. Wien, 25. Mai. Ihre Majestaͤt die Frau Erzhth zogin Marie Louise, Herzogin von Parma, wird heute a Besuch im Lustschlosse von Schoͤnbrunn erwartet, wo Hoͤch dieselbe bis zur Reise des Kaiserlichen Hofes nach Mail verweilen wird. . Berichten aus Semlin zufolge, ist die Quarantaine⸗zi an der Serbischen Graͤnze wieder auf 16 Tage reduzirt wordn Aus Belgrad ist der daselbst beglaubigt gewesene Oesterreichische Konsul, Herr von Mihanovich, hier eingetrofi Man schreibt von der Serbischen Graͤnze vom 16. My „Die neueste Post aus Konstantinopel bringt wenig Neuighh ten von Belang; die wichtigste Anzeige ist, daß im Rathen hohen Pforte die Stimmen zum Frieden sich zu neigen anf gen, nachdem bisher die Mehrzahl entschieden fuͤr den Kr gegen den Aegyptischen Statthalter war. Es ist diese Aend rung wohl nur das natuͤrliche Ergebniß der Einsicht, das w rechte Augenblick versaͤumt und nun, da Ibrahim Paschan Syrischen Insurrection voͤllig Meister, ein Krieg nur wem gluͤckliche Chançen noch verspreche, dabei aber als ein gefth— siches Wagniß erscheine. Ibrahim Pascha soll uͤbrigens gu im Gegenfatze mit seiner fruͤheren Verfahrungsweise gegen d zum Gehorsam zuruͤckgekehrten Syrier viel Milde zeigen, mi ö von einem Europäischen Staate aus Gruͤnden, sowohl du denschlichkeit als der Politik, als bestes Mittel zu sichera Begrundung der Ruhe und Ordnung in Syrien, auft drin gendste anempfohlen worden seyn soll.

Wien, 26. Mai. Ihre Majestaͤten der Kaiser und, bl Kaiserin haben am 23. Nai die Hofburg verlassen und hin Sommeraufenthalt in dem Lustschlosse Schoͤnbrunn genommej

Der „Bote von Tyrol“ meldet aus Innsbruck vom «, Mai: „KUm 16. d. M. wurden die diessährigen Berathungt des gehn Tyroler ständischen Ausschusses, nachdem sie ben 3. April d. J. an ohne Unterbrechung fortgedauert hatten wieder geschlossen.“

Se. Majestaͤt der ing

von Sachsen sind am 18. d. 1 unter dem Namen eines „Grafen von Hohenstein“ in 1 eingetroffen, von wo Höchstdieselben nächstens die Reis⸗ 1 Istrien und Dalmatien an Bord des Dampsschiffs des Dest reichischen Lloyd „Conte Mittrowsky“ anzutreten gedachten.

Schweiz.

Zurich, 25. Mai. Unsere Zeitung bemerkt; 960 Schwyzer Magnaten und ihre Gehuͤlfen in der Liege ic schaft Haben sich keine geringere Aufgabe gesetzt, als den Bo

Tagsatzung verlangt, h

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̃ Anarchie im Kanton Schwyz zu bezuͤchti⸗ ö it ß e r, n, z daß die 2 bie e re. in Cm das Recht haͤtte, die eidgendͤssischen Kommissarien als Rebellenführer ergreifen zu lassen. Der Beschluß der . Gemeinden Einsiedeln, Kuͤßnacht u. s. w., die Kantons⸗ eh r. den nicht mehr besuchen zu lassen, wird nämlich als das entschei⸗ dende Zeichen der Anarchie angenommen, der, Anarchie, die nun ugegeben wird, seit man darauf verfallen ist, sie dem Vorort ur Last zu segen. Jener Beschluß ist nun aber I. dem ersten luftreten des Vororts gefaßt worden, nämlich Sonntags, als dem verfassungsmaͤßigen Tage der Bezirks Gemginden, während die Beschlusse des Vororts Lom Frestag sind Allein jener De⸗ schuß von Einstedeln, Kuͤßnacht u. . f. war nichts als die Sane; tin des an der Schindellegi gefaßten eren, nn,. und diese Konferenz fand am Donnerstag statt. Wir koͤnnten nun an den staatsrechtlichen Deductionen der Herren Sarner beson— ders aussetzen, wie sergfaͤltig sie den Umstand in den Hinter— und stellhn, daß am C. Mai die abersten Kantons-Aemter und hen delse die obersten Kantons⸗-Behoͤrden verfassungsgemaͤß er— ledigt worden sind. Wir wollen aber zugeben, daß unter der doppelten Voraussetzung, es sey theils der eidgendssische Bund ein Bund der Regierungen, theils seyen die der sogenannten Regierung in Sch ayz entfremdeten Kantonstheile von vorn her⸗ ein als Rebellen zu betrachten, unter diesen Voraussetzungen wol⸗ len wir zugeben, daß jene Deductionen im Wesentlichen richtig. sind. Den Herren ist aber damit noch nicht gelungen, aus der Frage einen bloßen Kampf zwischen dem einen und dem anderen Ver⸗ stöndniß des Bundes, zwischen Aristokratie und Demokratie zu machen. Waͤre es nichts anderes, als dieser Kampf, so hatten sie nicht noͤthig, die zahlreichen Berichte von der Gemeinde am Mothenthurm mit jener Frechheit Luͤgen zu strafen, die, wenn sie zehnmal das gleiche gesagt hat, den beim erstenmal noch schwaͤchen Beweis voll gemacht zu haben glaubt; sie brauchten dann nicht sich uͤber den Verdacht zu entsetzen, die Regierung von Schwyz moͤchte selbst die schäͤndliche Scene veranstaltet haben, und noch weniger brauchten sie denselben Verdacht ge— en die Klauenmäͤnner und Liberalen zu wenden. Allein es find eben diese Thatsachen, worauf es ankommt. Ist auch der Kampf zwischen Aristokratie und Demokratie dabei mit im Spiele, so fragt sich doch mehr noch, welcher Theil hier eine gute, und welcher eine schlechte Sache zu vertheidigen habe. Eine große Anzahl von Ständen wird sich nur hiernach ent— scheiden. Dies fäͤhlen die Streitgenossen der Schwyzer ⸗Mag⸗ naten, und sie geben sich alle erdenkliche Muͤhe, die zur Unter— suchung in den Kanton Schwyz gesandten eidg. Kommissarien als die Diener einer Partei, und ihren Bericht zum Voraus als der Leidenschaft und Rebellion verfallen darzustellen.“

Auf das vom 18. datirte Kreisschreiben von „Landammann und Rath“ des Kantons Schwyz, das eine außerordentliche at Graubuͤnden ablehnend geantwortet. Solothurn hat beschlossen, es sey dem Antrage keine Folge zu geben.

ö. It alien.

Rom, 19. Mai. Am 16ten d. M. stattete der Papst der verwittweten Koͤnigin von Sardinien, Marie Christine, einen Gegenbesuch im Palast Albani ab.

Spanien.

Madrid, 19. Mai. Die Kommission, welche mit der Pruͤfung der verschiedenen Anerbietungen in Bezug auf eine Anleihe beauftragt war, hat die der Herren Laffitts und Sa— font einstimmig verworfen.

Der Herzog von Fézensac ist noch nicht angekommen, doch erwartet man ihn bald, da er bereits in Burgos eingetroffen ist.

Der Karlistische General Simon Torres soll aus seinem Gefaͤngnisse entsprungen seyn und sich den Unzufriedenen in den Baskischen Provinzen angeschlossen haben.

Die Karlisten haben die beiden Forts, deren sie sich bei Bilbao bemaͤchtigt hatten, in die Luft gesprengt.

San Sebastian, 20. Mai. Die Desertion unter den

Karlisten greift immer mehr um sich. Hier kommen die Ueber— laͤufer in solcher Menge an, daß die ganze Citadelle voll davon

ist.

Man glaubt hier allgemein, daß Munñagorri's Unterneh⸗

men gelingen werde, auch haͤlt man sich uͤberzeugt, daß der

Krieg sich seinem Ende nahe.

m

Berlin, 31. Mai. Die heutige Nr. 18 der Gesetz⸗Samm⸗ lung enthaͤlt die Allerhoͤchste Verordnung wegen Einfuͤhrung eines gleichmaͤßigen Verfahrens bei der Insinuation der richter— lichen Erkenntnisse und bei Einlegung der Rechtsmittel, und lau— tet wie folgt:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. c. finden Uns bewogen, zur Einführung eines vlc m sgigen Verfahrens bet der Insinnation richterlicher Erkenntnisse und bei der Einlegung der dagegen zulässigen Rechtsmittel, auf den Antrag Un⸗ seres Staats-Ministeriums und nach erfordertem Gutachten einer aus Mitgliedern des Staatsraths ernannten Kommissien, für alle Provinzen Unserer Monarchie, in welchen die Allgemeine Gerichts— Didnung Gesetzeskraft hat, zu verordnen, wie folgt:

§. 1. Die Verordnung des §. 37 der Verordnung vom 1. Juni 183z über den Mandats⸗, den summarischen und den Bagatell-Pro— zeß soll fortan in allen Civil⸗Prozessen zur Anwendung gebracht wer— den. Es soll daher die Insinualion von Erkenntnissen, Kontuma— masial-, Agnitions⸗-, Putifications-Resolutionen, Prätlusions- und Adsudications-Bescheiden in der Regel binnen acht Tagen nach Ab— faͤssung eder Publication derselben nicht bloß an die Stellvertreter der Parteien, sondern auch an diese selbst erfolgen. Die Parteien erhalten Ausfertigungen, die Stellvertreter Abschriften derselben.

F. 2. Die bei Publication und Zufertigung von Erkenntnissen, Reselationen und Bescheiden bisher vorgeschriebene Belehrung der Parteien durch den Richter über die ihnen zuständigen Rechtsmittel wird hierdurch allgemein aufgehoben.

8. 3. Die Insinuation der Erkenntnisse 2c. an die Parteien ist auf dieselbe Wesse, wie die Instnnation der Vorladungen, nach Vor⸗ schrift der Algemeinen Gerichtsordnung Th. J. Tit. 7. S. 18. u. f. zu bewirken. Es treten jedoch nachstehende nähere Bestimmungen ein:

a) Sind Litiskonsorten vorhanden, so ist die Ausfertignug des Er— keuntnisses 1c. nur Einem derselben zuzustellen. Die übrigen Theilnchmer sind hiervon unter Kif aln einer Abschrift des Tenors der Eatscheidung zu benachrichtigen. Die Benachrichti⸗ gung kann auch durch eint Kurrende gefchehen. Bei Litiskon— sorten, welche zur Verhandlung des Prozesses Deputirte aus ib er Mitte bestellt haben, erfolgt die Zustellung nur an diese. Ist der Aufenthaltsort einer Partei unbekannt, hat insbeson⸗ dere im Laufe des Prozesses nach der Anzeige des mit der In— sinualion beauftragten Beamten eine Partei ihre bisherige Bobnung aufgegeben und über ihren neuen Aufenthalt keine Nachricht zurückgelassen, so erfolgt die Publication des Erkennt⸗ nisses 2c. durch kinen öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle. Dat das Erkenntniß ꝛc. vierzehn Tage lang ausgehangen, so ist die Insinnation für bewirkt anzunehmen.

9)

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e) Eine gleiche Art der Insinuation (8. 3 b) findet siatt bei Prä⸗ flusieng Bescheiden und Kontumazial-Erkenntnissen, welche auf eine Edikial⸗-Ladung ergangen sind.

An Parteien, welche nicht am Orte des Gerichts oder in dessen nächsser Umgebung sich aufhalten, erfolgt die Zusendung durch die Pest. Der Nachweis der Insinngtion wird durch ein Post— Insinuations-Dekument geführt. (Instruction vom 21. Juli 1833, 5. A2. Dasselbe muß außer der Quittung des Empsän⸗ gers das Attest eines vereideten Pesibeten über die gebörig er— felgte Zustellung der verschlossenen Ausfertigung unter Beidrük— fung eines Amtesiegels enthalten.

Zusendungen in das Ausland werden we dies zulässig ist, anf gewöhnliche Weise rekemmandirt.

Wenn das Erkenntniß ꝛc ven der Post als unbestell bar zurilckgeliefert wird, so tritt der Aushang desselben nach der Be⸗ stimmung unter litt. b cin.

Wenn die Partei im Publications-Termine oder nach dessen Abhaltung erklärt, daß sie die Zustellung einer Auefertigung des Erkenntnisses nicht verlange“, eben so, wenn sie dasselbe an— zunchmen oder einen Empfanzschein zu ertheilen verweigert, so vertritt die darüber aufgenommene Registratur oder die An— zeige des mit der Zusiellung beauftragten Beamten die Stelle der Insinuation. .S. A. Die Insiunatien an den Stellvertreter einer Partei ge— nügt: . 9) wenn der Stellvertreter die Gerechtsame einer Partei vermöge einer gesetzlichen Vorschrift wahrzunehmen hat, als sisfalische Behörde, Magtstrat, Vormund, Kuralor, Versteher u. s. w.; oder wenn derselbe zur Empfanguahme des Erkenntnisses ausdrück— lich beauftragt worden ist, es sey in der Prozeß⸗ eder in einer n, . Vollmacht, deren Beglaubigung es jedoch nicht edar 3 wenn die Partei sich im Auslande au einem Orte besindet, wo— hin retemmandirte Zusendungen durch die Post nicht statifinden. Hat die Partei in diesem Falle keinen Stellvertreter bestellt,

40)

6)

5)

)

fo wird ihr cin Mandatar von Amtswegen zugeordnet, der ibre Gerechtsame gleich einem Kurator, §. 1005. Tit. 18. Th. II. des Allgemeinen Landrechts, nach pflichlmäßigem Ermessen wahr— zunehmen hat, ohne daß jedoch die Einleitung einer förmlichen Kuratel erfolgt.

§. 5. Der Lauf der gesetzlichen Frist zur Einlegung des Rechts⸗ mittels der Appellation, der Revisien und der Nichtigkeits-Beschwerde, imgleichen des Rekurses wider Erkenntnisse und der Resiitution ge— gen Kontumazial- und Prätlusions-Bescheide, begiunt mit der Insi— nuation des Erkenntnisses ꝛc. aun die Partei.

S. 6. Eine Ausnahme tritt ein: I) in den Fällen des §. A. Die Frist beginnt in diesen Fällen mit der Insinuation an die dort bezeichneten Stellvertreter der Parteien. 2) In den Fällen des 8. 3.

der Insinuation vertritt. lanf des für den öffentlichen Zeitraums. 3) In Bagatellsachen. standenen Termine, in welchem das uit der Vorladung verbundene Mandat wegen Richt-Erscheinens des Verllagten in die Kraft eines Kontumazial-Erfkenntuisses übergegangen ist,

zember 1833 bestimmte Frist von sechs und zwölf Wochen zur Ein— legung des Rechtsmitteis der Appellation, Revision und Richtigkeits⸗ Beschwerde findet auch Anwendung auf die Einlegung des Rekurses gegen Erkenntnisse der ordentlichen Gerichte, Kabinets Ordre vom 8. August 1832 (Gesetz Sammlung Seite 199): §. 190. der Verord—

Die Frist beginnt mit dem ange⸗

Schaden, welche Privat- Personen erlitten haben, sind unter dieser Summe nicht mit begriffen.

Munster, 25. Mat. (W. M.) Wegen der wiederein⸗ getretenen Verschlimmerung der Witterung in der Nacht vom kon d. M. und der verspaͤteten Acker⸗Bestellung und da die Steigerung der Kornpreise schließen ließe, daß bedeutende Fruchtvorräthe nicht vorhanden sind, hat der Ober- Praͤsident der Provinz in dem heutigen Amtsblatt alle Verwaltungs— Beamten * zu dem ausgedehntesten Anbau der Kar— toffeln, mit Benutzung der vielfältig bekannt gemachten Erspa—⸗ rungs⸗Maßregeln von Keimaugen u. s. w. uͤberall und eifrigst, jetzt, wo es noch Zeit ist und der nothwendige Umbau vieler Roggenfelder die bereiteste Gelegenheit darbietet, hinzuwirken.

Koblenz, 24. Mat. (R. u. M. 3. Nachdem der kalte April dem im Anfange von Sommerwärme begleiteten Mai gewichen, und dieser mit 18 Grad uͤber Null die ganze Natur schnell aus ihrem Winterschlaf erweckt hatte, traten am 10. Mai wieder Nordwinde ein, welche die vom lsten an so hoffnungsvoll be—⸗ gonnene Vegetation hemmten und zu einem wahren Stillstand zwangen; indessen hat der am 12ten und 13ten des Nachts ge— fallene Reif keinen Schaden verursacht, außer in einigen dem Nordwinde ausgesetzten mit ewigem Klee bepflanzten Feldern. Alles ist jetzt auf dem Felde geschäftig, und durch den noch zeitig genug eingetroffenen Regen wachsen die Fruͤchte, Futter⸗ kräuter und Gartengewäͤchse sichtlich heran, und die Bäume haben vollauf gebluͤht. Der Winzer klagt uber den durch den langen und strengen Winter dem Weinstock zugefuͤg— ten Schaden, und seine Klage trifft vorzuͤglich die 2 stoͤcke in den Niederungen, wo fast durchgehends die al— ten Stoͤcke erfroren sind; die jungen fangen an zu gruͤ— nen, und 3 bis 4 Zoll große Schoͤßlinge sind so weit reichlich befruchtet und gegen das vergangene Jahr um 10 Tage vor aus. Aber mittelmäßig steht die Wintersaat; vielleicht wird sie sich durch Regen hervorarbeiten. Das Korn, im Herbste von Schnecken stark beschaͤdigt, entwickelt sich jetzt schon gegen alle Erwartung, und der Weizen und 261 sind noch gut erhal⸗ ten. Wenn auch die Sommersaat, als Hafer, Gerste, Erbsen, wegen der unbestaͤndigen schlechten Witterung erst spät im April

esäet werden konnte, so sproß sie, kaum einige Tage einge— urcht, um so kraͤftiger hervor; die fruͤh gesaͤeten Fruͤchte haben schon erfreulich angepflanzt. Der Kohl, der im Herbste nicht zu hoch getrieben, hat nichts gelitten, aber der durch die Fet—

tigkeit des Bodens hoͤher als gewoͤhnlich gewachsene ist ganz

verschont geblieben. ͤ .: Riuslltchie nie lune 2s dur Kerordnung vom 1. De— werden bei dieser guͤnstigen Witterung ein reichliches Resultat

nung Über die Execution in Civil-Sachen vom 4. *in 1630 (Gee

setz Sammlung Seite 33.); 8. 3. Nr. 2. Tit. 15. Thl. meinen Gerichts-Ordnung und 8. 119. des Anhanges; und auf die Ein⸗ legung des an das vorgefetzte Ministerium zulässigen Rekurses gegen definitive Entscheidungen der General-Kommissionen und der ihre Stelle vertretenden Regierungs-Abtheilungen. In Betreff des Rechis⸗ mittels der Restitution gegen Kontumazial-und Präklusions-Bescheide verbleibt es bei der bisberigen Frist von zehn Tagen.

§. 8. In Injurieusachen finden nur die Vorschriften der 58. bis M. dieser Vekorönung Anwendung; in Anusehung der Fristen zur Einltgung der Rechtsmittel bewendet es bei den bestehenden Bor—

schriften. ; ö. §. 95. Der Tag der Insinnation wird bei allen Fristen nicht mitgerechnet.

§. 10. Die Frist zur Einlegung jedes zulässigen Rechtsmittels

der Allge⸗

ist gewahrt, wenn daffelbe innerhalb des gesetzlich dazu bestimmten

Termins bei einer derjenigen Gerichtsbehörden angebracht wird,; zu deren Ressort die Sache in der ersten oder in einer höhern Instauz ganz oder iheilweise gehört. . Hat die Partei sich irrthümlich an eine andere, inkompetente Ju— sij-Behörde gewandt, so ist die letztere verpflichtet, das . von lmtswegen sofort an das betreffende Gericht zur weitern Verfügung abzugeben. Der Partei wird jedech die Zeit von der Präsentation des Gesuchs bei der inkompetenten Justiz-Behörde bis zur Präsen«

ziation bei dem gehörigen Gericht nicht angerechnet.

§. 11. Ist im ordentlichen Prozesse (Allg. Ger. Ordn. Th. J.

Tit. i4.) mit der Anmeldung des Rechtsmitiels der Appellation nicht

zugleich die Rechtfertigung derselben erfolgt, so wird der Appellant

ohne Unterschied der Fälle, ob er neue Thatsachen oder Beweismittel

anzuführen hat oder nicht, zu einem Termine vorgeladen, um die Rechtfertigung der Appellation zu Protokoll zu erklären, oder die Rechtfertigungsschrift (Appellatious-Bericht) zu überreichen. Die Vorladung zu diesem Termine erfolgt unter der Verwarnung: „daß, wenn der Appellant nicht erscheinen sollte, angenommen wer— den würde, er wolle sich lediglich auf die Verhandlungen der ersten

Instanz berufen.“ Der LAppellat ist von dieser Verfügung zu benachrichtigen. Der Termin muß nach Beschaffenheit der Sache so abgemessen werden, daß dem Appellaten eine Frist von vier bis acht Wochen frei bleibt. Die Verlegung des Termins findet, insofern der Gegner nicht ein—⸗ willigt, nur einmal, und nur dann statt, wenn dieselbe unler An⸗ gabe und Bescheinigung der Hindernngs,Ursachen spätestens im Ter— mine selbst nachgesucht wind. ; §. 1. Alle diefen Bestimmungen entgegenstehende Borschriften der bisber ergangenen Gesetze werden aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 5. Mai 1838 . (Le 85) Friedrich Wil elm. v. Müffling. v. Kamptz. Mühler.

Marienwerder, 25. Mai. (M. A.) Am 10ten k. M., als dem Tage der Stiftung des hiesigen landwirthschaftlichen Vereins, wird derselbe eine Ausstellung interessanter landwirthschaftlicher Gegenstaͤnde, eine Thierschau und Preis-Vertheilung fuͤr die milchreichste Kuh und das beste Mastthier von Ochsen, Schwei— nen und Hammeln veranstalten.

Breslau, 28. Mai. (B. 3.) Die Schlesische General ⸗Land⸗ schafts-Direction hat auch fuͤr den jetzt hier bevorstehenden Woll— markt, zur Erleichterung des Woll⸗Verkaufs Schlesischer bepfand⸗ briefter Guͤter, der in den wenigen Markttagen nicht beendigt wer— den kann, eine Stundung der Pfandbriefs-Zinsen gegen Depo— sition von Wolle in dem landschaftlichen Magazin, bis auf *, des Taxwerths derselben, nachgelassen. Noch hat die Oder, seit dem letzten Hochwasser, nicht einen so niedrigen Stand gehabt, daß bereits alle Schaͤden, welche durch den 35 Eisgang an den Wasserwerken verursacht worden sind, hatten untersucht werden koͤnnen. Aber schon nach den bisherigen Ermittelungen beträgt der Schade, welcher der Kommune Breslau durch den Eisgang verursacht worden ist, mindestens 30, 000 Rthlr. Die

ö

b. und (., wenn ein Aushang an öffentlicher Gerichtsstelle die Stelle erfroren.

Die Frist beginnt bier erst mit dem Abe üushang bestimmten vierzehntägigen

veroͤffentlicht.

Die Baume haben ihre Bluͤthen abgeworfen, und die ganze Frucht des Steinobstes, Kirschen, Zwetschen, Aprikosen, Mirabellen, Pflaumen ꝛc, hat sich, einzelne Strecken ausgenommen, zahlreich und gesund angesetzt, und ist bis jetzt von Honigthau, Haiderauch, Frost und verderblichen Nebeln Das Kernobst, als Aepfel, Birnen, Nuͤsse,

geben. Die Futterkraͤuter stehen mastig, und der ewige Klee eignet sich zum ersten Schnitte. Ueberhaupt sind die hiesigen Fluren gesegneter als im vergangenen Jahre, und, was hoͤchst selten, von Ungeziefer frei. Wir duͤrfen daher, nach dem jetzi⸗ gen Stande der Vegetation zu urtheilen, einer ergiebigen Aerndte entgegensehen.

Duͤsseldorf, 27. Mai. Der zu Ostern v. J. hier ins Leben getretene „Militair⸗Frauen-Verein“, dessen naͤchster Zweck war, duͤrftigen Militair-Familien, so wie Militair⸗-Witt⸗ wen und Waisen, eine moͤglichst wirksame Huͤlfe angedeihen zu lassen, hat jetzt seinen ersten Jahres-Bericht durch den Druck Die Summe saͤmmtlicher Einnahmen betrug im

Laufe des vorigen Jahres nicht volle 800 Thlr., von denen

gegen tzoo den Huͤlfsbeduͤrftigen verabreicht wurden. Dem Be— richt sind auch die Statuten beigedruckt. Aus beiden ersieht man die Wirksamkeit und den Zweck dieser Gesellschaft, welche sich in eigenthuͤmlicher Weise den vielen seit 1813 von Deut schen Frauen gestifteten Wohlthatigkeits⸗ Vereinen wuͤrdig an— reihet. .

ö 26. Mai. (K. Z.) Gestern Abend brachten die Studirenden der hiesigen katholischen theologischen Fakultat dem Professor Dr. Klee einen Fackelzug, um ihre pflichtmäßige Dank— barkeit gegen diesen ihren verehrten Lehrer an den Tag zu le— gen, weil derselbe einen glaͤnzenden Ruf nach Muͤnchen ausge— schlagen. Doch nicht allein Unter den Studirenden der katho— lischen Theologie, sondern allgemein hatte diese Handlung des

Dr. Klee die dankbarste Anerkennung gefunden; denn an dem

Todesfälle sich auf

Fackelzuge nahmen außer den Studirenden der katholischen 6 noch sehr viele von den uͤbrigen Fakultaͤten lebhaften ntheil.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Statistica di doloro ehe furonopresi dal Cholera asia- tico in Roma nell' anno 1837, umiliata alla S. S. di N. 8. Papa Gregorio XVI. dalla Commissione straordinaria di pubblica incolumità. Roma, 1838. 145 8. 4.

Die Dauer der Cholera in Rom, rerglichen mit der in anderen Italiänischen Städten, namentlich Meapel, ist nur kurz gewesen. Am 28. Juli zeigten sich die beiden ersten Fälle, Mitte Oktobers waren die setzten Spuren verschwunden. Abtr, mit Ausnahme Palermo's, war sie wenigstens eine Zeit lang heftiger und verheerender denn ir— gendwo. Es würde am unrechten Orte seyn, hier noch etwas über jene ie Zeit zu sagen, oder gar eutscheiden zu wollen, wer Recht batte, die Korrespondenten in ausländischen Blättern oder das „Dia⸗ rio di Roma“, welches sich über diese heftig beklagte, die Wahrbeit ihrer Schilderungen wiederholt bestritt, ihre Vorwürfe für ungerecht erklärte. Dem Beispiele folgend, welches anderwärts (auch in Rea— pel nach der ersten Epidemie von 1836) gegeben wurde, hat die Sa⸗ nitäts-Kommissien jetzt ihren osfiziellen Bericht bekannt gemacht. So wenig man auch den in dieser statistischen Uebersicht aufgeführten Ge⸗ sammtzablen unbedingten Glauben beijumessen gesonnen sevn und so viele Mängel die Arbeit in dieser Hinsicht baben mag, so ist es doch von unlengbarem Interesse, die Berbältnisse der einjeinen Zahlen fen nen ju lernen und mit denen in anderen Städten zu vergleichen. Was den ersteren Punkt betrifft, so kann man nicht umhin, die un⸗ endliche Ber euend! ! welche zwischen den Angaben der Sanitãts. Kommission und den im Publikum allgemein angenommenen Chiffern obwaltet, mit Verwunderung zu bemerken. Wäbrend nach der mä— Fßigsten Schätzung, die in Rom selbst ven Personen gemacht ward, welche den Gang der Krankbeit aufmerksam verfolgten, die Zahl der etwa 10000 belief, wird sie hier auf nicht viel mehr denn die Hälfte angegeben. Es ist nicht möglich, diese beiden Data in Ueberesnstimmnng zu bringen, selbst wenn man auf der ei⸗ nen Seite viel ablassen, auf der anderen viel zugeben wollte. Na⸗ mentlich dürfte man zwei bezeichnen, worin die effijiellen Chiffern mangelhaft sind. orerst die Statistik der Krankheit bis jur Mitte August eine Zeit, während welcher man ihr TDasein noch nicht offijiell anerkennen wollte, wo wenig oder keine Borberei⸗ tungen getroffen waren und die Listen sebr unvollständig gewesen sevn mögen. Sodann die Zabl der in Privathäusern Gestorbenen, die im Ganzen auf z008 gebrächt wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß in einer Stadt wie Rom eine genaue Beaufsichtigung in letzterem

Falle unmöglich war, selbst wenn man die Scheu, welche Viele beg—