1838 / 162 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

breitete Geruͤcht, Dom Miguel sey in Portugal gelandet und

habe sich mit Remechido vereinigt, bewirkte ein Fallen der Por⸗ tugiesischen Papiere von 25“ auf 21.

Großbritanien und Irland.

London, 6. Juni. Der Fuͤrst und die Fuͤrstin von Lei— ningen werden morgen hier erwartet, um den Kroͤnungs-Feier— lichkeiten beizuwohnen.

Die Wittwe des beruͤhmten Reisenden Belzoni hat von der Koͤnigin eine Summe von 900 Pfund als Unterstuͤtzung erhalten.

ö Der . Cambridge hat das Patronat uͤber das hiesige juͤdische Waisenhaus angenommen.

Unter den hier umlaufenden Geruͤchten uͤber eine Modifi— cation des Kabinets befindet sich auch eines, wonach nur einige Plaͤtze unter den Ministern gewechselt werden, aber keine Kon— servativen in das Ministerium eintreten wuͤrden. Lord Glenelg

sollte namlich, diesem Geruͤcht zufolge, ganz ausscheiden und

Herr Spring Rice an seiner Statt Minister der Kolonieen werden, Lord J. Nussell den Posten des Kanzlers der Schatz— kammer und Lord Mulgrave das Ministerium des Innern er— halten. Lord Conyngham wuͤrde dann, an Stelle des Letzteren, Lord-Lieutenant von Irland und der Herzog von Devonshire, an dessen Stelle, Ober-Kammerherr werden. Es ist indeß ge— stern schon bemerkt worden, daß man die Entfernung des Gra— fen Mulgrave aus Irland fuͤr sehr unwahrscheinlich haͤlt.

Der Globe sagt: „Sowohl in Holland als anderwaͤrts gewinnt der Glaube, daß die Differenzen mit Belgien binnen kurzem erledigt seyn werden, immer mehr Grund. Die Hollaäͤn— dischen Papiere bleiben fortwährend im Steigen, und viele tleine Kapitalisten sind sehr geneigt, ihr Geld in diesen Fonds anzulegen.“

Der Franzoͤsische Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat dem Englischen Gesandten in Paris eine Note uͤberreicht, worin er denselben von der durch das Franzoͤsische Geschwader am 16. April begonnenen Blokirung der Mexikanischen Hafen benachrichtigt und dabei bemerkt: „Indem ich Ihnen diese Maßregeln anzeige, Mylord, beeile ich mich, hinzuzufuͤgen, daß die von der Regierung des Koͤnigs zur Ausfuhrung derselben ertheilten Befehle so gehalten sind, daß sie die Ausuͤbung eines 36 Nechts und die gebuͤhrende Ruͤcksicht auf die Un— abhängigkeit neutraler Flaggen, so wie den aufrichtigen Wunsch, der Schifffahrt neutraler Fahrzeuge so wenig Ungelegenheiten als moͤglich zu verursachen, mit einander vereinigen. Davon wird die Regierung Ihrer Großbritanischen Majestaͤt einen be— sonderen Beweis in der Maßregel finden, welche Britische Pa—⸗ ketboͤte, die zur Befoͤrderung der Korrespondenz verwendet wer— den, von den Wirkungen der Blokade ausschließt. Diese Aus— nahme schien uns indirekt aus dem liberalen Grundsatz hervor— zugehen, der durch den 13ten Artikel der Post-Convention vom 11. Juni 1833 sanctionirt ist, und wonach die Post-Verbindun— gen zwischen den beiden Ländemn selbst im Falle eines Krieges fortdauern sollen.“

In Briefen aus Veracruz vom 13. April wird von neuem versichert, daß die Mexikanische Regierung fest entschlos⸗ sen sey, die Forderungen der Franzoͤsischen nicht zu bewilligen. Santana soll der Regierung seine Dienste angeboten haben, und die Garnison des Kastells San Juan de Ülloa soll bis auf 1010 Mann verstaärkt und auf sechs Monate verproviantirt worden seyn.

Vor der Kriegserklaͤrung zwischen der Argentinischen Re⸗ publik und Bolivien war der General O'Brien von dem Ge— neral Santa-Cruz an den Praͤsidenten der Argentinischen Re— publik, General Rosas, abgesandt worden, um demselben Aus— gleichungsvorschlaͤge zu machen; der Krieg begann aber schon, während Herr O'Brien sich nach Buenos-Ayres begab. Bei seiner Ankunft daselbst ließ ihn Rosas ins Gefaͤngniß werfen, und sechs Monate lang wurde weder ein Fenster noch eine Thuͤr des Gemachs geoͤffnet, in welchem O'Brien eingekerkert war. Der Gefangene erhielt seine Nahrung durch eine Oeff— nung von oben. Endlich gab Rosas ihn frei, jedoch unter der Bedingung, daß er sich unmittelbar nach Europa einschiffen sollte. Die Englischen Blaͤtter fordern nun die hiesige Regie—⸗ rung auf, da O'Brien ein Englischer Unterthan ist, fuͤr die unwuͤrdige Behandlung desselben Genugthuung zu verlangen. Es koͤnnte daher moͤglicher Weise geschehen, daß der Praͤsident von Buenos-A Ayres zugleich mit England und Frankreich zu thun bekaͤme. Rosas, gegen den sich so viel Klagen von allen Sei— ien erheben, soll ein ganz ungebildeter Mann seyn, der von der Landwirthschaft ploͤtzlich zur Regierung des Staats gelangte.

Nach Berichten vom Cap bis . 7. April waren am großen Flusse 3 440 Männer, Weiber und Kinder von den Kaffern, unter dem Haͤuptling Dingan, getoͤdtet worden.

Belgien.

Bruͤssel, 6. Juni. Der Fuͤrst von Ligne wird auf seiner Mission zur Kroͤnung der Königin von England von dem Ba— ron von Hoogvorst, dem Grafen von Dandelot und dem Gra— sen von Aerschot begleitet seyn. .

Nachstehenden Artikel des „Eclaireur de Namur“ theilt die Kolnische Zeitung als ein Stylproͤbchen Belgischer re— volutiongirer Blatter mit: „Wir vernehmen aus sehr guter Quelle, daß das Comits von Arlon nur ein Wort zu sprechen haben würde, um 2060 Polnische Degen zu vereinigen, die be— reit seyn wurden, sich durch Preußen den Weg nach ihrem he— roischen Vaterlande zu bahnen. Der neuerliche Aufruhr des Volks von Koblenz und die wohlbekannten Gesinnungen jenes von Aachen gestatten nicht, auch nur auf einen Augenblick den wunderbaren Erfolg eines so ritterlichen und patriotischen Kreuz— zuges in Zweifel zu ziehen.“

Deutschland.

Hannover, 9. Juni. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin ist gestern Nachmittag von Berlin hier wieder eingetroffen. ; In den Sitzungen der zweiten Kammer vom 19. bis 25. Mai wurde der Gesetz-Entwurf uͤber das gerichtliche Verfahren in Kriminalsachen berathen. Der die Kriminal-Untersuchungen gegen Staatsdiener betreffende Paragraph veranlaßte einige Erörterungen. Mehrere Mitglieder glaubten befürchten zu müssen, daß aus der jetzigen Fassung desselben die Nothwen— digkeit einer regiminellen Genehmigung zur Einleitung der Un— tersuchung gefolgert werden koͤnne. Es wurde deshalb folgende Fassung dez fraglichen Paragraphen beantragt: „Von jeder wider einen Staatsdiener eingeleiteten Untersuchung und ver- hängten Suspension muß der betreffenden Verwaltungs-Behoͤrde ungesaumt Nachricht gegeben werden. Einer Genehmigung der letzteren zur Einleitung des Verfahrens bedarf es jedoch nicht.“ Dieser Antrag, durch welchen eine Bestimmung des Kriminal— Roder, nach welcher Dienstvergehen nur auf Veranlassung der

vorgesetzten Dienst Behörde untersucht werden sollen, abgeaͤndert

v U wird, wurde von der Kammer mit großer Majoritaͤt ange—

nommen. Weimar, 9. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog ist am Nachmittag des Sten d. M. von Berlin zuruͤckgekehrt, nachdem am Abend zuvor Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Groß⸗ herzogin wieder hier eingetroffen war.

Speyer, 7. Juni. Gestern Abend wurde unsere ganze Stadt durch die Nachricht uͤberrascht, Se. Masestaͤt der König seyen eben (nach sieben Uhr) hier eingetroffen, nachdem Höchst— dieselben, von Aschaffenburg kommend, bei Oppenheim den Rhein passirt und von Oggersheim aus sich auf eine Stunde nach der Rhein-Schanze begeben hatten. Alsbald war das Post und Gasthaus zum Wittelsbacher Hofe, in welchem Se. Majestaät abgestiegen waren, von einer jubelnden ung umgeben. Auch fand um 10 Uhr ein Fackelzug statt. Se. Masjestaͤt sind heute um halb acht Uhr nach Germersheim gereist, um die dortigen Festungs-Bauten in Augenschein zu nehmen. Höͤchstdieselben trafen Nachmittag wieder hier ein. Um 3 Uhr fand die Vor— stellung saͤmmtlicher Beamten statt. Auf diesen Abend ist ein Ball (Lim Harmonie⸗Saale) veranstaltet. Morgen fruͤh werden sodann Se. Majestaͤt die Ruͤckreise nach Xe nu, antreten.

Italien.

Neapel, 29. Mai. Die Englische Flotte unter Admiral Stopford ist gestern im Golf von Baja und auf der hiesigen Rhede angekommen. Die Flotte, die an 3500 Seeleute zahlt, scheint hier lange stationiren zu wollen, da der Admiral auch seine Familie mitgebracht hat. Ueber den Zweck der Anwesen— heit dieser Flotte ist hier nichts Naͤheres bekannt.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann von Sachsen ist gestern von hier nach Palermo abgereist.

Spanien.

Madrid, 25. Mai. (Allg. Ztg. Indem man den ei— gentlichen Ursachen nachforscht, in deren Folge die ploͤtzliche Bewegung eines Theils der Baskischen Karlisten zu Gunsten des Friedens und ihrer Fueros ausgebrochen ist, erinnert man sich, daß im November 1836 der bekannte, als Demagoge ver⸗ schriene Don Lorenzo Calvo de Rozas den Cortes einen ge— heimen Plan vorlegte, durch dessen Ausfuͤhrung die Beendi— gung des Buͤrgerkrieges unmittelbar herbeigeführt werden sollte. Da Herr Calvo de Rozas gerade jetzt, wo jene Be— gebenheiten im Norden die allgemeine Aufmerksamkeit vorzuͤglich beschaͤftigen, die Einleitung zu seinem Plane bekannt gemacht hat, so beeile ich mich, Ihnen das Wesentlichste daraus mitzutheilen. Im Juli 1834 beauftragte Herr Martinez de la Rosa eine ge— schickte, der Baskischen Sprache kundige Person, sich in die insur— girten Provinzen zu begeben, den Charakter des Krieges und die Mittel, ihn zu beendigen, zu studiren. Außer einem entsprechen— den Koͤniglichen Befehl ertheilte er ihm auch muͤndliche Vorschrif— ten. Der Beauftragte, vertrauter Freund Calvo's, theilte die—

sem den Zweck seiner Reise, und spaͤter auch die muͤndlichen Vor— schriften mit. Bald nach seiner Ankunft in den Provinzen wußte er von angesehenen Personen und Maͤnnern, dle auf die Armee des Don Carlos Einfluß hatten, das Versprechen zu erwirken, diesen gefangen auszuliefern. Er meldete dies an Martinez de la Nosa, welcher ihm antwortete, er werde ihm angeben, was er zu thun habe. Dies unterblieb jedoch, und als Toreno Minister— Praͤsident wurde, meldete ihm der Beauftragte, er sey mit den einflußreichen Personen uͤbereingekommen: 1) die im Aufstand be— griffenen Truppen sollten Don Carlos verlassen, sich nach Hause

begeben und die Waffen in Frankreich oder in dem Lande selbst

niederlegen; 2) die dies bewirkenden Personen sollten, da sie sich vor der Hand in Spanien nicht fuͤr gesichert hielten, sich nach Frankreich zuruͤckziehen, jedoch vorausgesetzt, daß man ihnen nach erfolgter Entwaffnung vermittelst der Hinterlegung bei einem,

das Vertrauen der Regierung Isabellens II. genießenden Hause

eine Pension sicher stellte, die fär die am meisten Beguͤnstigten

eine jaͤhrliche Summe von 36,000 Realen nicht uͤberschritte. Den uͤbrigen Bewohnern des Landes sollte die Aufrechthaltung ihrer Fueros, und einigen eine kleine Entschaͤdigung fuͤr die durch die Truppen der Köoͤnigin ihnen zugefuͤgten Verluͤste ga— rantirt werden. Hierzu war damals (18535) die Hinterlegung von 6 bis 8 Mill. Realen erforderlich; allein Toreno erklaͤrte dem Beauftragten, er koͤnne nicht uͤber eine solche Summe verfugen. Letzterer kam nach Madrid, als Mendizabal Minister— Praͤsident wurde, und suchte diesen, wiewohl mehrere Monate lang vergeblich, zu sprechen. Endlich theilte er ihm schriftlich den Stand der Sache mit, ünd Mendiza— bal setzte einen aus jenen Provinzen gebuͤrtigen Diplo— maten von dem Plan in Kenntniß, um seine dortigen Verwandten zu befragen, was an der Sache sey. Diese unterrichteten sich, aber die in den Plan Eingeweihten erklärten ihnen, daß sie nur mit dem Beauftragten selbst, und mit keiner dritten Person ver— handeln wuͤrden. Darauf ließ Mendizabal zwei Proclamationen drucken, in denen die Soldaten des Don Carlos aufgefordert wur— den, sich in Bayonne einzustellen, um dagegen täglich 4 oder 6 Realen zu erhalten. Da man in der einen die Aufrechthaltung der Fueros versprach, und in der andern dies wegfiel, fo hielt man beide fuͤr untergeschoben, und die angeknuͤpfte Unterhandlung hatte damit ein Ende. Calvo de Rozas aber erklaͤrte spaͤterhin dem Unterhändler, er werde suchen, die Koͤnigin, welche ver— muthlich von dem ganzen Plane nichts wisse, von demselben in Kenntniß zu setzen. Er wandte sich deshalb an eine Person, die er nicht nennt, und welche die Koͤnigin davon benachrichtigen sollte. Diese Person hatte mit Calvo, dem Unterhändler, und noch zwei Anderen, im Palaste drei Zu— sammenkuͤnfte, in denen man uͤbereinkam, der Koͤnigin, welche nichts wußte, Alles zu entdecken, und falls sie ihre Zustimmung gaͤbe, von ihr einen eigenhäaͤndigen Befehl, der dem Beauftragten zur Beglaubigung dienen sollte, und die Summe von 6 bis 8 Mill. Real. in Pariser Banknoten zu ver— langen, welche bei einem von der Koͤnigin zu bestimmenden Banquier hinterlegt werden sollten, um nur uͤber den erforder— lichen Theil desselben, und zwar erst nach Aufloͤsung der Kar— listischen Armee, verfugen zu können. Die Koͤnigin ergriff mit Freuden den Plan, und erklärte, daß, wenn sich in ihrem Schatze nicht hinreichendes Geld vorfände, sie Kostbarkeiten zum Be— laufe jener oder einer groͤßern Summe veraͤußern werde. Gleich darauf aber rief Mendizabal den Beauftragten zu sich, und be— fahl ihm, augenblicklich Madrid zu verlassen.

Madrid, 30. Mai. Der neue Franzoͤsische Botschafter am hiesigen Hofe, Herzog von Fezensac, uͤberreichte vorgestern der Königin sein Beglaubigungsschreiben. Die Rede, welche er bei dieser Gelegenheit an die Koͤnigin zu richten beabsich— tigte, hatte er zuvor dem Grafen von Ofalia mitgetheilt. Er tadelt darin das Benehmen der fruͤheren Minister, iobt dage— gen den jetzigen Zustand der Dinge und wuͤnscht der Koͤnigin Gluͤck zu dem Erfolg ihrer Waffen und zur Wiederherstellung

nehme. Des Quadrupel-Traktats wurde in der Rede

der Disciplin in der Armee; er spricht sodann die Ho

aus, daß es der Weisheit und Mäßigung der . rer Majestät gelingen werde, den Thron der jungen 9 Y zu befestigen und schließt mit der Versicherung, daß dan gn der Franzosen das groͤßte Interesse an dem Schicksal S. Kön

dacht. Die Königin dankte dem Botschaster fuͤr die chenen Gluͤckwuͤnsche und sagte, daß sie nie daran reh. habe, daß ihr Oheim und Verbuͤndeter an dem . 96 niens und ihrer geliebten Tochter lebhaften Antheil nehm N In der vorgestrigen Sitzung der Deputirten Kammet e die Diskussion des Zehnten-Gesetzes. Die Herren Lusa . amn Huelves sind die Einzigen, welche die gänzliche Abschaffun un Zehnten verlangen; dagegen glaubt man, daß etwa ) n det tirte fuͤr die Beibehaltung des ganzen Zehnten stimmen Ser. Der General Latre hat gestern seine Functionen als C den. Minister wieder uͤbernommen. (Die fruͤher mitgetheilt, richt, daß er seine Entlassung genommen, ist daher ungegr n

Spanische Graͤnze. Man schreibt aus Bayonne y Juni: „, Am 20. Mai hat Don Carlos mit seinen M. stern und der Junta Estella verlassen. Gleich nach einc reise wurden der General-Auditeur Barxicarti, der Fin riategui und der Bischof von Leon verhaftet (s. das geh. Blatt der St. 3.). Zwei Stunden spaͤter wurde der Epe de schossen und man glaubt, daß der Fiscal und der BVischif z selbe Schicksal haben werden. Am 30. Mai kam Don llt in Tolosa an, passirte am 1. Juni die Linien von Andoain musterte seine Truppen. Wie es heißt, hat er das gegen y Generale Zarigtegui und Elio ausgesprochene Todesurthes n staͤtit. Der General Maroto, welcher sich in Border n hielt, hat die Wachsamkeit der Polizei getaͤuscht und ist— 31. Mai in Tolosa angekommen, wo er, an der Stelle nn Guergus, das Kommando uͤbernehmen wird.“ Die Quch— dienne bemerkt in Bezug auf den obigen Bericht uͤber y, Bischof von Leon und die beiden andern Personen, daß zn Publikum in der That sehr leichtglaͤubig seyn muͤsse, um y, gleichen Dinge fuͤr wahr zu halten.

Portugal.

Lissabon, 19. Mai. (Allg. Ztg.) Gestern kamen n einemmale die sonderbarsten Sagen in der Stadt in Umsan Man erzaͤhlte sich an der Böͤrse, daß eine Miguelistische V. schwoͤrung entdeckt worden, an deren Spitze die Infantin Ir bel Maria, die gewesene Regentin, stehe; dieselbe sey verhast worden; auch sey in Folge dieser Verschwoͤrung eine Miguch. stische Guerilla schon bis Loures (11. Stunden von Lissihen vorgeruͤckt; einige Regimenter seyen in der Nacht gegen se ausmarschirt. So unwahrscheinlich dieseszalles klang, so musn doch etwas vorhanden seyn, was die 3 zu einem solchen Geruͤchte gegeben. Ich erfuhr endlich aus bester Auele, daß man wirklich eine Miguelistische Korrespondenz von den Umgebungen jener Infantin gefunden, die, da sie sich seit einl— gen Jahren der strengsten ,, . gewidmet, viele Gess—⸗ liche in ihrer Wohnung hat. An dieser Korrespondenz ha die Infantin selbst Theil gehabt, doch soll durchaus noch nichtz von einer Verschwoͤrung entdeckt seyn; sie betreffe blo den gesunkenen Zustand der Religion, und insofern hefuͤrchtet man, daß diese Korrespondenz in Verbindung stehe mit den ge heimen Umtrieben der Priester, die jetzt das Land aufzuwje— geln suchen, um ihr Reich wieder herzustellen. Die Infantin hat bis jetzt keinen Verdruß von dieser Entdeckung geheht Sie erhielt nur eine kleine Warnung, mit dem Rath, die ih dieser Sache verwickelten Geistlichen, worunter mehrere frühere Moͤnche, von sich zu entfernen. Was die Guerrilla's be— trifft, so ist zu bemerken, daß die Bewohner von Mafia und der Umgegend meistens Miguelistische Gesinnungen haben. Es sollen häufige Zusammenkuͤnfte unter ihnen stattfinden. Da mo der groͤßte Theil von ihnen zu den bewaffneten National-Gardenge hort, die folglich mit den Waffen Unfug treiben konnten, so ht sich der General-Administator von Lissabon, zu dessen Distutt Maffra gehort, mit 00 Mann Infanterie und 20 Mann Ku vallerie dorthin begeben, um jenen Leuten die Waffen obzunch= men. Ob ein solches Verfahren, da sie sich derselhen noch gat nicht zu einem gesetzwidrigen Zwecke bedient haben, rein konsi— tutionnell ist, lassen wir dahin gestellt seyn; manche der Tages—⸗ blaͤtter werden aber wohl nicht unterlassen, uͤber despotisches Verfahren zu schreien.

Lissabon, 31. Mai. Die beginnenden Wahlen nehmen jetzt die ganze Aufmerksamkeit der politischen Welt in Anspruch. Tag und Nacht finden Versammlungen der verschiedenen Par— teien statt, um sich uͤber die Wahl“ Operationen zu herathen. Man will indeß bemerkt haben, daß die Chartisten nicht mit derjenigen Einigkeit zu Werke gehen, wodurch eine politisch Partei allein . gewinnen kann.

Der Civil-Gouverneur von Lissabon ist, auf die von ihm gemachte Anzeige, daß das 15te Bataillon der Nation al⸗-Gande fen seiner Organisirung 30, )090 Patronen mit Kugeln und lch ohne Kugeln erhalten habe, beauftragt worden, den Obersten Jose das Mantas, der jenes Bataillon kommandirt, außzuför— dern, uͤber die Verwendung jener Patronen Rechenschaft abzu— legen. Der General-Major Graf das Antas ist an die Stelle bt Barons von Villar Terpim zum interimistischen Commamut des dritten Militair-Distrikts ernannt worden. Die Truppen dieser Division haben am 6. Mat mit großem Enthusiasmus die Constitution von 1838 in Chaves beschworen. Der Gene— ral gab bei dieser Gelegenheit ein glänzendes Fest, dem die Civil und Militair-Behörden, so wie die angesehenen Familien beiwohnten, selbst Spanische Damen von der Graͤnze kamen zu diesem glaͤnzenden National-Feste nach Chaves.

In der Stadt Anciges kam es vor wenigen Tagen zu einem ernstlichen Kampf zwischen den Einwohnern und einem Polizei-Beamten und neun anderen Personen, welche n Verhaftungen vornehmen wollten. Der Polizei-Beamte und einer seiner Begleiter wurden verwundet. Die Einwohner, hen streuten sich endlich, nachdem sie noch dem Dom Miguel Viva gebracht. ; ö

Fünf von den kleinen Guerilla-Banden in Algarbien, ö. don den Truppen der Koͤnigin verfolgt werden, hahen den . nen angebotenen Pardon angenommen und wesentlich dazu ö gewirkt, einige starke Trupps ihrer fruͤheren Kameraden au den festen Stellungen im Gebirge zu vertreiben.

Moldau und Wallachei.

Eine Mittheilung aus Bucharest in dem Var sen ga füuͤr den Deutschen Buchhandel giebt interessante . richten uͤber die Fortschritte, die seit einem Jahrzeh ie nn Pflege der National, Litergcur und Fer literarische Berkehr

ausgespy

Spanien nicht 2 * ; . zꝛiungʒ ch arest nur eine Buchdruckerei, seitdem aber sind vier

3

ei, unter dem Schutze und der Unterstuͤtzung der Gele ren, gemacht haben. Vor jener Zeit gab es nur drtige che Zeitung in der National, Sprache, jetzt schon drei. eine . rerscheinen eine periodische Schrift: „Muzeum natio- ue vom Konrektor Agron herausgegeben, und eine „Mode— lng, die beide ansehnlichen Absatz haben. Ver 1837 gab

der dortigen

es 1 saasten Gange, zu welchen in kurzem noch eine fuͤnfte n r, ien he, g die Geschichte der Wallachei in ng endes sprache, von welcher bereits der dritte Band erschie—⸗ . t. Ein Wallachisches Wörterbuch, von den Lehrern der r ephotie St. Sava unter der Leitung des Direktors Marc nsc und des Ritters von Poyenar seit Jahren bearbeitet, nthder Vollendung entgegen. Außerdem wird ein Walla— r, , n osischez Wöoͤrterbüch von dem Professor Vaillant und . g an zd ssch Wallachisches von dem Professor Malitsch her⸗ he. pen. Ein sorgfaͤltig bearbeiteter Hof- und Staats-Ka— , . 1838 mit geschichtlichen und statistischen Anmerkun 'em Wallachischer und Französischer Sprache 8 der Hof⸗ ichhändler Walbaum heraus, der zugleich einen olkskalender seferte von welchem er mehrere 1060 Exemplare zur unentgelt— schen Vertheilung an die aͤrmere Vevsolkerung des Landes der Fegierung übergab. Dieser thaͤtige Mann, der seine Buch „mnblung 1828 gründete und seildem eine Buchdruckerei und mne lithographische Anstalt mit derselben verband.; hat fur seine mastrengungen, den Bewohnern des Landes die Mittel zue Zerbreitung der, Aufklaͤrung und Volksbildung zu verschassen, Ann von der Regierung oͤffentlich bekannt gemachtes Belobungs— ; Schreiben erhalten.

ö

Berlin, 12. Juni. Des Koͤnigl. General-Lieutenants und General Gouverneurs von Neu⸗ Vorpommern, Herrn Fuͤrsten NRalte zu Putbus Durchlaucht, dessen Abreise nach Londen be— Lits in Nr. 159 dieser Zeitung gemeldet worden, begiebt sich über Hamburg nach genannter Residenz, um in der Eigenschaft mes ärßerordentlichen Botschafters Sr. Majestaͤt des Königs

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53.

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8

in Allerhoͤchstkers Namen der bevorstehenden Feier der Kro nung Ihrer Majestät der Koͤnigin von Großbritanien beizu⸗ wohnen. In dem Gefolge Sr. Durchlaucht befinden sich außer dem ihm als Botschafts-Secretair beigegebenen Kammerherrn Interesse des Einzelnen daran gelegen seyn muß, „daß kein

und Legations-Segretair Grafen Arthur von Bernstorff als Eh— ren-Kavaliere der Botschaft; der Legations-Secretair Graf Maxi⸗ nilian von Hatzfeld, der Kammerherr und Legations-Seeretair

Graf Albert von Pourtales, der Kammerherr von Saldern auf lepien, der Freiherr von Krassow und der Lieutenant im ersten

Garde⸗Regiment, von Berg. Stralsund, 6. Juni. dem Land⸗Kasten im Regierungs-Bezirk Stralsund veranstaltete Eubscription zu freiwilligen Beitraͤgen, Behufs eines zu bil— denden Provinzialfonds zur Versorgung derjenigen Armen, niche zwar dem Lande im Ganzen, grundsaͤtzlich aber keiner einzelnen Kommune angehoͤren, nicht von dem erwarteten Er— solz gewesen ist, so haben die zum Kommunal-Landtag versam— nelten Stande sich veranlaßt gesehen, zur Ausschreibung einer Armen-Steuer uͤberzugehen, um auf diesem Wege dem Beduͤrf⸗— niß abzuhelfen und die gemeinschaftliche Last gleichmäßig zu vertheilen. . k J. Juni. Auch wir entbehren der Heil— len nicht. In einem freundlichen Garten dicht an der Pro— menade des hie sigen Orts, sprudelt eine solche in einem dazu eingerichteten Häuschen, die, obgleich chemisch noch nicht un— sersucht, verzuͤglich eisenhaltigen Ocker und Schwefeltheile ent— hilt und bei Nheumatismen und gichtischen Anfaͤllen ihre Vohltharigkeit schon oft an den Tag gelegt hat. Sie wird suptsächlich zum Baden benutzt und das Haus hat zu dem Eibe mehrere bequem eingerichtete Badezellen. Eine andere Mineralquelle entspringt etwa 2 Meilen von hier in Kl. Szitt— hhmen, deren Ruf sich immer mehr verbreitet und welche der res⸗Physikus Pr. Friese vom Fiskus gekauft hat, nebst dem nithigen Terrain zur Anlegung eines Badehauses und Ver— simnmlungssaals, wodurch die Anstalt mehr Ausdehnung erhal— un wird. Obgleich nach der Analyse nicht eben reich an Eisen, Natrn und Kohlensaure, ist sie doch gegen Gicht, Rheuma— ismen, Laͤhmungen, so wie zum Trinken gegen einige andere Rankheiten recht wirksam. Eine dritte Quelle im Dorfe Thu— ren, etwa eine halbe Meile von hier, verlor ihre Kraͤfte und wersiegte, als man ihr 1789, bei dem Bau eines Gesundbrun— nens, nachgrub. Die Justiz⸗Beamien hiesiger Provinz haben eine Unter— küätzungs-Anstait beduͤrftiger Kinder von Beamten dieser Art iu Insterburg gestiftet, deren Statuten unterm 12. Januar o. S von des Koͤnigs Majestät genehmigt worden sind. . Treslau, 9. Juni. Von den heftigen und verheerenden Gewittern, welche fich seit kurzem ereigneten, wurde das, wel— s am 26sten v. M. mehrere Ortschaften des Hirschberger males traf, besonders fuͤr Voigtsdorf verderblich. Es entlud 6h nämlich zu beiden Seiten der Berge des Dorfes gerade Er Mittagszeit durch einen Wolkenbruch; der herabströͤmende Iten schwellte den Dorfbach zu einem Strome an, welcher ie Gaͤrten üͤberschwemmte, fast alle Bruͤcken, Steige, Zaͤune he und gut gebaute Holzschuppen und alles, was sich darin dland, nat fortriß. Ein Haus ward so unterspuͤhlt, daß es [, Einsturz nahet. Binnen einer Stunde waren die schoͤnen Hirten mit Steinen überführt und der Wassergraben so zerrissen und i gtoßen und kleinen Steinen angefuͤllt, daß das Wasser gezwungen pn, sich an vielen Stellen durch die Garten einen neüen Lauf cuchen. In der evangelischen Kirche stand das Wasser bei ih: bis zur sersten Altarstufe. Seit 1779 hat Voigtsdorf In so grole Wassersluth erlitten, und selbst die damalige war 5 h, schlimm. Die Gemeinde duͤrfte schwerlich im Stande L den verheerten Boden ohne fremde Huͤlfe wieder in guten and zu setzen, da schon vor zwei Jahren das Wasser dem— ing r cthailgg geworden war. Am naͤmlichen Tage suchte z ein Wolkenbruch heim, der vielen Schaden ' deb urg, 2. Juni. Fuͤr den hiesigen Regierungs— halt? ne ene, Landbau, Inspektorstelle errichtet und dem e umeister Pelizaeus in Minden ertheilt worden, welcher c Oscherß eben seinen Sitz nehmen wird. In Folge des— n en die Landb aukreise dieses Bezirks, deren kuͤnftig acht hun erden, king andere Kintheilung erhalten. Die mit Er, u e se e fahrten Schifffahrt von der Elb Dampsschiff⸗ luce . . hierselst ins Leben gesetzte regelmäßige Fahrt n Penh „un Samburg mit dem Dampfschiff „Kronprinz Fortharen en . erfreut sich eines uͤber alle Erwartung guten nen m . Schiff welches jeden Sonntag von hier und z Mee och von Hamburg abgeht, und aufwärts den Weg teilen) in 33, abwarts in 16 Stunden zuruͤcklegt, hat

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stets volle Ladung und abwaͤrts durchschnittlich 50 bis 60 Pas⸗

sagiere. Die Gesellschaft beeifert sich 6 das zweite großere Schiff, welches fuͤr Soh bis 1009 Etr. Ünterraum und“ beque— men Platz fuͤr mehr als 100 Reisende hat, noch im Lauf des Sommers in die Fahrt zu bringen und soll auch mit dem Bau des dritten Dampfschiffs vorgeschritten werden, damit fuͤr die Verbindung mit Hamburg in dieser Art keine Unterbrechung zu besorgen ist. Die beiden ersten Schiffe sind hier gebaut und nur die Dampf⸗Maschinen aus Holland bag rn worden.

Merseburg, 9. Juni. Die hiesige Koͤnigliche Re ierung hat in ihrem Amtsblatte ein Regulativ vom 20. Mai uͤber das Flößen mit Langholz auf der Saale bekannt gemacht, welches bestimmt, von welcher Groͤße und Beschaffenheit die Floͤße seyn, bei welchem Wasserstand und unter welchen anderen Bedingun gen sie uͤber die verschiedenen Wehre auf der Saale gehen und daß die Floͤße, wenn sie das Wehr statt der Schleuse passiren, . n n das angeordnete Schleusengeld zu entrichten aben.

Halle, 9. Juni. Der hiesige Kunst-Verein hat seine diesjährige Gemaͤlde-Ausstellung am Isten 8. M. eroͤffnet und der bereits ausgegebene Katalog zählt ohne den Nachtrag mehr als 600 Nummern. Da der Raum des Lokals nicht gestattet, mehr als den dritten Theil dieser Zahl auf einmal aufsustellen, so wird von Zeit zu Zeit eine Abwechselung damit stattfinden. Unter den jetzt aufgestellten befinden sich besonders historische

Gemaͤlde von Grothaus, Karing, Mila, Muͤcke, Rosenfelder

un? Stilke, Genrebilder von Heß, Holm, Kaltenmoser und Pistorius, Landschafts,, Marine und Architektur-Bilder von

Ahlborn, van Behr, Blechen, Brandes, Ohemunt, Hasenpflug,

Lasinsky, Onoglio, Schirmer und vielen andern, Fruchtstuͤcke

von Schultz u. a.

Koblenz, 4. Juni. Von den 5 hier eingebrachten In—

dividuen, welche wegen Verdachts, den Gemeinde⸗Rechner Licht

Da die im vorigen Jahre von

im Dorfe Wied bei Altstadt in der Nacht vom 30. zum 31. Ja—⸗ nuar d. J. beraubt und toͤdtlich gemißhandelt zu haben, einge—

zogen, von denen aber zwei bereits im verflossenen Monat wie⸗ der auf freien Fuß gestellt worden waren, hat sich der Gast⸗

wirth Imhaͤuser aus ,., am 2ten d. M. mit seinem m

baumwollenen Halstuch i rresthause erhenkt.

Str af⸗Gesetz gebung. So wie dem Staate bei Handhabung der Gerechtigkeit im

Unschuldiger verurtheilt wird“, so liegt ihm andererseits im

Interesse des allgemeinen Wohls auch die Pflicht ob, dafar zu

sorgen: „daß kein Schuldiger freigesprochen oder mit einer ge— linderen als der gesetzlichen Strafe belegt werde“.

Aus diesem Grundsatze folgt im Allgemeinen, daß nicht nur dem Angeklagten, sondern auch der Staats-Verwaltung ein Rechtsmittel gegen jedes Straf-Erkenntniß freistehen sollte.

Der Deutsche Kriminal-Prozeß gestattet jedoch der Staats— Verwaltung kein solches Rechtsmittel und die Preußische Kri— minal-Ordnung hat hieran nichts geaͤndert.

Nur im fiskalischen Untersuchungs-Verfahren hat die All⸗— gemeine Gerichts-Hrdnung in gewissen Faͤllen das Rechtsmittel der K fuͤr zulaͤssig erklart.

Als in der neuesten Zeit Dezember 18335 §. 4 in Untersuchungssachen wegen Steuer und gegen Beamte wegen Dienst-Vergehen sowohl dem Ver— urtheilten, als der betheiligten Staats- oder Dienst-Behoͤrde das außerordentliche Rechtsmittel der Nichtigkeits-Beschwerde bewilligt worden war, konnte der in der Praxis oft hervorge— tretene Uebelstand nicht unbeachtet bleiben, daß in den gegen Beamte wegen gemeiner oder Dienst-Vergehen eingeleiteten Kriminal-Untersuchungen der vorgesetzten Behörde kein Mittel gegeben war, unrichtige Gesetz⸗Erklaͤrungen, Ansichten c, welche in den Erkenntnissen erster Instanz aufgestellt worden, zu rü— m 39 durch ein Erkenntniß der hoheren Instanz beseitigen zu lassen.

Man gelangte zu der Ueberzeugung, daß das bei fiskali— schen Untersuchungen der vorgesetzten Behoͤrde verstattete Rechts⸗ mittel der Aggravation auch bei Kriminal- Untersuchungen gegen Beamte gestattet werden muͤsse, da kein innerer Grund vorlag, in dieser Beziehung zwischen den Kriminal- und fiska—⸗ lischen Untersuchungen einen Unterschied eintreten zu lassen.

Auf den Antrag der Justiz-Minister und nach eingeholtem Gutachten einer Staatsraths⸗-Kommission haben daher des Kö⸗ nigs Majestaͤt mittelst Allerhoͤchster Kabinets-Ordre vom 235. Maͤrz 1834 (Gesetz⸗ Sammlung fuͤr 1834 S. 63) festgesetzt:

daß auch in den wider Civil-Beamte, es sey wegen Bienst— Vergehen oder wegen gemeiner Verbrechen eingeleiteten Kri— minal-Untersuchungen dem Departements-Chef des Beamten, sowohl im Falle der Freisprechung, als wegen zu gelinde er— scheinender Bestrafung das in fiskalischen Untersuchungen zu⸗ laͤssige Rechtsmittel gestattet und das in der Prozeß-Ordnung Tit, 35. S5. 98 99 160 vorgeschriebene Verfahren mit einigen in beiden Formen der Untersuchung zu beobachtenden Mo— dificationen in Anwendung gebracht werden solle.

/ Zu diesen Modificationen gehoͤrte insbesondere auch folgende Bestimmung des 5§. 1:

„Das Rechtsmittel muß binnen drei Monaten nach Eroͤff— nung des Erkenntnisses angemeldet werden, widrigenfalls die Rechtskraft eintritt“,

welche bei einigen Gerichten zu der Meinung Veranlassung gab, wie es nur erforderlich sey, daß das Rechtsmittel innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten eingelegt werde, dann aber zur näheren Ausführung und Begruͤndung der Aggravation eine anderweitige Frist in Antrag ge— bracht und gestattet werden konne.

Diese Meinung konnte nicht fuͤr die richtige erachtet werden.

Im §5. 98 Thl. J. Tit. 35 der Allgemeinen Gerichts-Ord— nung ist naͤmlich fuͤr fiskalische Untersüchungen festgesetzt, daß die Behoͤrde, welche von dem Aggravations- Rechtsmittel Ge— brauch machen will und kann, dasselbe binnen vier Wochen von der Publication des Erkenntnisses angerechnet, durch Ein— reichen der schriftlichen Ausführung einzulegen habe, welche sodann dem Denunciaten zur schriftlichen, binnen praͤ— klusivischer Fris einzureichenden Begntwortung mitzutheilen, und daß nach Ablauf dieser Frist mit Vorlegung der Akten zum Spruche zu verfahren sey.

Nach dieser Gesetzstelle muß also die Anmeldung und Aus— fuͤhrung des Rechtsmittels innerhalb jenes Zeitraums erfolgen, die Gestattung einer zweiten besonderen Frist zur Ausfuhrung aber ist unzulässig.

Die Allerhoͤchste Kabinets Ordre vom 25. Marz 1831 halt in ihrem Eingange fuͤr beide Formen der Untersuchung die Be⸗ stimmung des §. 98 insoweit ausdruͤcklich aufrecht, al sie die— selbe nicht abaͤndert.

Der oben woͤrtlich angefuͤhrte 5. 1 derselben erstreckt nur die Anmeldungsfrist von vier Wochen auf drei Monate, keines⸗

in der Verordnung vom 14. k 1 ) soͤhnt werden. Oft hat man bei diesen Anlaͤssen Preußens er—

weges aber modifizirt et, oder eine andere Stelle des Gesetzes den §. 98 in der Beziehung, als solcher bestimmt, daß mit der Anmeldung des Rechtsmittels auch die Ausführung binnen der gesetzlichen Anmeldungsfrist verbunden werden muͤsse. Diese letztere Bestimmung ist daher durch die Allerhöͤchste Kabinets⸗ Ordre vom 25. März 1834 fuͤr beide Formen der Unter suchung

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ach der ebengedachten Kabinets-Ordre sollte nur die Frist uͤberhaupt verlaͤngert, nicht aber sollen diejenigen Handlungen veraͤndert werden, welche innerhalb des Laufes derselben vorzu— nehmen sind. Die Frist sollte verlaͤngert werden, weil sie zu kurz war. Zur bloßen Anmeldung des Rechtsmittels mit der Befugniß der Behörde, nach Ablauf der Frist das Rechts mittel auszufuͤhren, oder demselben wieder zu entsagen, war ein Zeitraum von vier Wochen lang genug, wohl aber konnte sie oͤfter zu kurz seyn, um innerhalb derselben auch die Ausfuhrung zu bewirken, und gerade zum Zwecke dieser wurde sie erstreckt, so daß außer den festgesetzten drei Monaten eine besondere Frist zur Ausfuͤhrung des Rechtsmittels um so weniger stattfinden konnte, als auch bei dem Rechtsmittel der Nichtigkeits-Beschwerde nach 5. I1 der Verordnung vom 13. Dezember 1833 die An⸗ meldung und Ausfuͤhrung desselben binnen der gesetzlichen Frist erfolgen muß.

Erwägt man, daß die fiskalische Behoͤrde, welcher das Rechtsmittel zusteht, schon vor der gerichtlichen Untersuchun und wahrend des Laufs derselben alle zur Sache gehoͤrigen fak— tischen Punkte zu ermitteln, aufzuklären und dem Inquirenten vorzulegen hat, mithin auch nach erlassenem Urtheile die Män— gel der Untersuchung sofort aufzustellen im Stande seyn muß, die etwa später ermittelten einzelnen faktischen Umstaͤnde aber, so wie die Rechtsausfuͤhrung sehr wohl binnen der Frist von drei Monaten beibringen kann, so erscheint eine besondere wei— tere Ausfuͤhrungsfrist fuͤr die Behoͤrden eben so unnoͤthig als sie mit den, dem Angeschuldigten gebuͤhrenden Ruͤcksichten un⸗ vereinbar ist.

So wenig nun auch die Auslegung der Allerhoͤchsten Ka⸗ binets-Ordre hiernach zweifelhaft erscheinen mochte, so war es doch nothwendig, j eseitigung des verschiedenen Verfahrens der Gerichte eine Allerhoͤchste Declaration zu erwirken, welche unterm 29. April d. J. erfolgt und durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt gemacht, auch in Nr. 150 der Staats⸗-Zeitung ihrem Inhalt nach bereits mitgetheilt worden ist.

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der St. Ztg., S. 668, Sp. 2, Z. 9, statt: „Waare“, lies: Wolle.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Ueber dte letzten Französischen Kammer-Verhand— lungen in Betreff des Unterrichtswesens.

Das Unterrichtswesen ist wieder in der Franzoͤsischen Kam— mer zur Sprache gekommen. Verschiedene Ansichten sind ver— nommen worden, aber ein weiterer Erfolg wird wohl nicht dar— aus r ,. Alle die einzelnen Momente, die sich be—⸗ kaͤmpfen, moͤgen jedoch leicht zu einer friedlichen Einheit ver—

waͤhnt, warum ist man nicht auch jetzt darauf gekommen, man wuͤrde die gesuchte Idee hier schon verwirklicht gesehen haben.

Jene Versöhnung des Streitigen aber erblickt man hier also. Zunaͤchst ist die Trennung derer, welche nur eine niedere Bildung gewinnen koͤnnen, in den Elementarschulen, von den Uebrigen, welche der hoͤheren nachstreben, außer Zweifel. Fuͤr jene sind die Gegenstaͤnde beschränkter und auch deren Behand⸗ lung ist eine andere.

ö Bei denen, welche eine allgemeine, hoͤhere Bildung suchen, wird sich eine große Verschiedenheit in Betreff ihres spaͤteren Berufslebens geltend machen wollen. Aber der wird so begeg— net: Eine allgemeine, rein menschliche Bildung soll ihnen allen werden, die naͤmlich in die Uebung und Entfaltung aller Geisteskräfte, und in die Einweihung in alle die be— sonderen Kenntnisse, welche die fortgeschrittene Zeit for— dert, zu setzen ist. Hier kommt denn allerdings eine nicht ge— ringe Zahl von Gegenständen zum Vorschein; aber die noth— wendige Ueberwaͤltigung derselben, und dabei die noch wichti⸗ * nregung und Leitung der eigenen Selbstthaͤtigkeit der un, und der Spielraum, welcher der Individualität inner⸗ halb des Gebiets der allgemeinen Leistungen gelassen werden muß, werden alle ihr Recht erhalten, wenn 15) die hinlängliche Zeit dem Schulunterrichte zugestanden wird und nicht in Monden gelernt werden soll, wozu Jahre noͤthig sind; 2) wenn nicht alle Gegenstaͤnde zugleich, sondern viele nach einander, oder ver— bunden vorgetragen werden, und endlich 3) wenn man das ge⸗ hoͤrige Maß beobachtet. Nur einge fuͤhrt soll die Jugend in die Gegenstaͤnde werden. Dabei ist aber nicht Obersflaͤchlichkeit zu fuͤrchten, denn es kommt nur auf die Hauptpunkte und den eigentlichen Kern der Sache uͤberall an, und auf die klare Dar— legung des inneren Zusammenhanges aller einzelnen Momente. Das Detail oder die sogenannte Gruͤndlichkeit, die im Massen— haften besteht, sind nur schaͤdlich: in diesen liegt das multa.

Die Gegenstaͤnde, welche dieser allgemeinen Bildung an— gehören, zu bezeichnen, ist hier nicht am Orte; darauf kommt es auch jetzt eben nicht an, ob man uns einen mehr oder we— niger einraͤumt; im Ganzen wird man leicht einig seyn. Nächst diesen giebt es nun Unterrichtszweige, die einem oder dem anderen spaͤteren Lebensberufe speziell als Vorbereitung noͤthig sind und die also zu jenen allgemeinen hinzutreten; als Beispiel nennen wir das Hebraͤische. Diese Verschiedenheit ist aber zum Theil nur relativ und konnte anderntheils leicht auch zu einer sehr großen Zahl von Absonderungen fuͤhren. Zwei Haupttheile genuͤgen jedoch; in den Gymnasien und hoheren. Buͤrgerschulen stellen sie sich dar. In kleinen Städten, die beide nicht neben einander haben koͤnnen, wird eine oder die andere Art der Anstalt die Grundlage bilden und durch Neben stunden und Erlassen einzelner Gegenstaͤnde, der benannten An— stalt, zugleich fuͤr diejenigen Sorge getragen, welche dem andern Bildungskreise eigentlich zufielen. Mehr als solche Besonde— rungen der allgemeinen Bildungs-Gegenstaͤnde gehort nicht in die Schulen uͤberhaupt; dafuͤr sind dann die Spectalschulen al— ler Art, die auf Grundlage der allgemeinen Bildung ihr Fach lehren moͤgen.

Der in jenen Verhandlungen aufgestellte Satz, daß aus den so getadelten Schulen vor 50 Jahren doch alle die Maͤn⸗ ner hervorgegangen, die der Stolz Frankreichs sind, und die Schulen also doch nicht so schlecht seyn konnten, ist in verschie— denen Formen und Beziehungen nur zu oft schon ausgespro— chen worden. Er ist aber eben so unwahr als verderblich. Nach ihm ware uͤberall jedes Fertschreiten aufgehoben! Er hätte hei— ßen muͤssen, nach der oft angewandten Form: „ungeachtet

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