1838 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ij Te, d, er, ü Feen,

werden, als durch jene Debatte.

tente, irt iugender Tat gethan Herr Duvergier d Hauranne

zeigte, wie Frankreich von Occupation zu Occupation, von Er— oberung zu Eroberung gelockt worden, und wie doch alle er— neuerten Anstrengungen zu keinem Nutzen, zu keinem Ziel ge— fuͤhrt, sondern nur eine immer großere Ausdehnung und eine immer längere Fortdauer derselben noͤthig gemacht hatten. Der Civil⸗Intendant von Algier, Herr Bresson, bekraͤftigte durch jedes Wort seiner Entgegnung die Behauptungen des ersten Redners nur noch mehr. Graf Mols, der Afrika aus amtlichen Berich—⸗ ten kennt, versicherte der Kammer, die Araber wollten sehr gern gute Freunde der Franzosen werden und ihnen gehorchen; zu—

Lech er klaͤrte er, daß 50,600 Mann das Hoͤchste sey, was an ruppen fuͤr Afrika zu verwenden wäre. Herrn Bresson's per

*

soͤnliche Bekanntschaft mit Afrika widerspricht der ersten dieser Erklärungen; und General Bugeaud, der mit den dortigen Ver— haͤltnissen eben so vertraut ist, widerspricht der anderen, indem er erklart, daß schon jetzt 100,000 Mann daselbst erforderlich seyen. Das Verfahren der Regierung wurde uͤbrigens von dem

Grafen Mols zienilich gut vertheidigt. Er ging von dem un

widerleglichen Argument der Fatalitaͤt aus: weder das Land, noch die Regierung hätten anders handeln koͤnnen, als sie ge—

handelt.“

In Amerika sind nun bereits drei verschiedene Blokaden im Gange, eine in Mexiko, die andere in Buenos-Ayres und die dritte in Chili; die beiden ersteren von Seiten Frankreichs, die letzte von Seiten Englands. Die von Frankreich angefuͤhr⸗ ten Beweggruͤnde zu jenen beiden sind bekannt. Es ist auch schon gemeldet worden, wie eifersuͤchtig die hiesigen Blaͤtter sich daruͤber aͤußern; von der gegen Buenos-Ayres ins Werk gesetz— ten behaupten sie geradezu, daß sie nur deshalb angeordnet worden, weil die Negierung dieser Republik den Britischen Handel mehr beguͤnstige als den Französischen. Als am 30. Maͤrz das Englische Schiff „Annabell“ von Buenos-Ayres absegelte, lag der Franzoͤsische Admiral mit seinem Geschwader Durch jenes Schiff hat man nun auch von der dritten Blokade, von der gegen Chili von Englischer Seite angeordneten, die erste Nachricht erhalten.

schon vor diesem Hafen.

Das Britische Geschwader hatte sich deshalb vor den Hafen von Valparaiso gelegt, weil der Capitain eines Englischen Kauffahrteischiffes in Chili erschossen und der dortige Britische Konsul mit seinen desfallsigen Vorstellungen von der Chilischen Regierung kurzweg abgewiesen worden. So sagt wenigstens der ministerielle „Globe“. Ein ausfuͤhrlicherer Bericht uͤber diese Angelegenheit wird erst mit dem nächsten Paketboot er— wartet. Von Montevideo hat man Nachrichten bis zum 19. März. Die dortige Regierung wollte eine Anleihe von 200,000 Pacatores negoziiren, um die Beduͤrfnisse des Staats zu decken. Ueber den Buͤrgerkrieg in jener Provinz vernimmt man nichts Neues; die Kavallerie litt so sehr durch die anhal— tende Duͤrre, daß sie noch keine Operationen wieder hatte un— ternehmen koͤnnen. Der Ober-Befehl uͤber die National-Armee war dem Bruder des Präsidenten, Don Ignacio Oribe, uͤber⸗ tragen worden.

Belgien.

Luͤttich, 8. Juni. Der Courrier de la Meuse erklaͤrt die Nachricht, daß der Bischof van Bommel das Bisthum Gent erhalten solle, fuͤr unbegruͤndet.

Drei Personen, welche den 7. Maͤrz Bibeln, die von Col⸗ porteurs der Bibelgesellschaft zum Verkauf auf unserem Markt angeboten waren, ve , ,., und umhergeworfen hatten, r get zu einer Geldbuße von drei Franken verurtheilt werden.

Das Dampsschiff, welches kuͤnftig die Maas befahren wird, ist gestern in Seraing vom Stapel gelassen worden.

Deutschland. Hamburg, 14. Juni. Der Koͤniglich Preußische Bet—

Tdh in Ni rid pc it cim VR: pc q. Tcuũchrẽndðer᷑qischer Saus . abgegangen ist, um fuͤr die Herrschaften Quartler zu be— orgen.

Das Regierung s-⸗Blatt vom 9. Juni enthaͤlt eine UeNbereinkunft mit den Paͤpstlichen Staaten wegen gegenseitiger Freizügigkeit.

Luxemburg, 3. Juni. Das Journal de Luxembourg enthalt in einem Artikel unter der Ueberschrist „die Wahrheit uͤber das, was im Luxemburgischen vorgeht“ unter Anderem Folgen— des: „Es scheint noͤthig, auf die wahre Lage der Dinge hinzu— deuten. Wir wollen zuerst an einen Punkt erinnern. In allen ih⸗ ren Erklaͤrungen hat die Regierung zu Bruͤssel namlich versichert, daß sie die Beziehungen des Großherzogthums zum Deutschen Bunde achten, und der freien Ausuͤbung der daraus hervorgehenden Nechte kein Hinderniß in den Weg legen wolle. Nun ist es aber ausgemacht, daß die Verträge der Festung einen strategi⸗ schen Vertheidigungs-⸗Rayon von vier Stunden zusichern, den die Garnison besetzen kann, wenn sie es fuͤr angemessen haͤlt, und den fremde Truppen nicht betreten durfen. RNichtsdestowe— niger hat sich die militairische Behoͤrde vorlaͤufig auf zwei Stun— den beschraͤnkt, nimmt aber in diesem Umfange das Recht der militairischen Polizei, den ortlichen Behoͤrden gegenuͤber, im ausgedehntesten Sinne in Anspruch. In dem kleineren Rayon durfen von Belgischer Seite weder Aushebungen, noch Waffen— Vertheilungen, noch irgend etwas, was sich auf militairische Operationen bezieht, vorgenommen werden. Diese Anordnun⸗ gen sind der Belgischen Regierung mitgetheilt, und von ihr ge— nehmigt worden, wie aus der amtlichen Korrespondenz hervor— geht. Nach diesen Anordnungen ist man, so oft es noͤthig war, an So entwaffnete die Garnison im Jahre 1832 die uͤrger- Barde, und ließ die Fahnen, welche einige Gemeinden aufgerichtet hatten, wegschaffen. So wurden im Jahre 1833 acht bewaffnete Belgische Zoll-⸗Beamte, welche man im Rayon der Festung angetroffen, in dieselbe ab— gefuͤhrt. Wir koͤnnten mehrere ahnliche Thatsachen anfuͤhren, aber wir wollen nur bemerklich machen, daß die Belgische Re— gierung die Gesetzlichkeit derselben anerkannt hat, und daß die Militair⸗Behoͤrde nie ermangelt hat, die Burgemeister an ihre Pflicht und die auf ihnen lastende Verantwortlichkeit zu erin—⸗ nern. Es war auch schon gaͤnzliche Stille eingetreten, als das Geruͤcht von der Annahme der 24 Artikel neue Unordnungen herbeifuͤhrte. Am 25. April sah man die feindliche Fahne zu Strassen; ein Detaschement der Garnison ging dahin ab, for— derte die Einwohner auf, sie wegzuschaffen, und als dies nicht geschah, hieb es den Baum nieder. Man ging noch sehr scho— nend zu Werke, aber man drohte fuͤr die Zukunft, und ließ den abwesenden Burgemeister auffordern, Rechenschaft abzulegen. Dieser gab fremden Aufwieglern die Schuld. Man erinnerte ihn nichtsdestoweniger an seine Verantwortlichkeit. Zugleich ließ die Militair⸗Behoͤrde ein Rundschreiben an alle Burgemeister des Bezirks ergehen, in welchem dieselben aufgefordert wurden,

das Aufrichten der Belgischen Fahne zu verhindern; fuͤr Ueber tretungsfaͤlle wurden sie nicht nur persoͤnlich verantwortlich ge—⸗ macht, sondern auch die Gemeinden mit militairischer Execution be⸗ droht. Einen Monat spaͤter traten die Ereignisse von Nieder— anwen und Hostert ein; diesmal ließ man nicht bloß die auf— ruͤhrerische Fahne wegschaffen, sondern man ließ auch die Trup⸗ pen bis zum folgenden Tage auf Kosten des Burgemeisters und der Gemeinde dort verweilen; zugleich ließ die Militair-Be— horde eine neue Ermahnung an die Burgemeister des Rayons ergehen, und drohte ihnen mit schaͤrferen Maßregeln, wenn sich ein ähnlicher Fall wieder ereignen sollte. Dies ist der wahre Hergang der gemeldeten Begebenheiten. Woruͤber be— klagt Ihr Euch nun, Ihr unverbesserlichen Anfeinder alles dessen, was nicht in Eurem Kram paßt? Kennt Ihr nicht laöngst die Gränzen, die Euch gezogen sind? Vergeblich haͤuft Ihr Sophismen auf Sophismen, um Eure Ausschweifun—

schasfter Fuͤrst Putbus und der Königlich Hannoversche Bot⸗

schafter Graf Alten nebst Gefolge, sind gestern am Bord des Dampfschiffes „Britannia“ nach London abgegangen.

Hannover, 15. Juni. Die Gesetz- Sammlung ent— haͤlt folgende Bekanntmachung? „Nachdem auf deshalb ergan— genen Antrag die allgemeine Staäͤnde⸗Versammlung des Koͤnig— reichs die Forterhebung der jetzigen Steuern, und zwar: der Grund⸗Steuer, der Haͤuser⸗Steuer, der Personen⸗, Besoldungs⸗ Gewerbe- und Einkommen⸗Steuer, der Salz⸗Steuer, der Stem⸗ pel Steuer, der Brenn⸗Steuer, der Bier⸗Steuer, der Ein⸗ Aus- und Durchgangs-Abgaben, des Mahl- und Schlacht— Licents, so wie der Nebeneinnahmen von den Steuern, nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Verordnungen fuͤr das Jahr vom 1. Juli 1838 bis dahin 1839 bewilligt und sich zu— gleich mit dem anderthalbmonatlichen Erlaß an der Personen— und Gewerbe-Steuer fuͤr diejenigen Steuerpflichtigen, welche in dem bevorstehenden Rechnungs-Jahre vom 1. Juli 1838 bis dahin 1839 in der Jten bis zur 12ten Klasse der Personen— Steuer stehen, einverstanden erklärt hat, so wird solches hier— durch zur offentlichen Kenntniß gebracht, und sind demnach diese Steuern bei den zu deren Erhebung angeordneten Rezepturen zeitig zu erlegen. Hannover, den 9. Juni 1838. Königlich Hannoversches Finanz⸗Ministerium. Schulte.“

Dresden, 13. Juni. Wenn voriges Jahr die Preise der Wolle hier um 20 25pCt. niedriger als I8aö sich stellten, so hat sich die Hoffnung, sie dieses Jahr wieder hoher gehen zu sehen, zunaͤchst durch das guͤnstige Ergebniß des Breslauer Woll— markts und dadurch, daß etwa 16,006 Stein schon auf den um— liegenden Ritterguͤtern verkauft worden, vollkommen bestaͤtigt. Es mochten ungefaͤhr 25,0060 Stein am Markt seyn, welche bis auf einige ganz kleine Partieen, die auch zum Theil nachtraͤglich be⸗ reits angebracht sind, rasch und besonders am ersten Tage zu sehr erhöhten Preisen verkauft wurden. Man zahlte fuͤr Super ⸗Elektoral 24—= 39 Rthlr., Elektoral 19 23 Rthlr., Mit⸗ telwolle 16 171. Rthlr., ordinaire Wolle 121 14 Nthlr. Diese Steigerung hat indessen den Stand von 1838 noch nicht ganz wieder hergestellt. Hauptkaͤufer waren Englaͤnder und Niederlaͤnder, welche Letztere voriges Jahr ganz fehlten. Ueber die Waͤsche war, trotz der unguͤnstigen Witterung, keine Klage, und der Fortgang der Sächsischen hf le. Schaͤfereien bietet fortwährend die erfreulichsten Resultate.

Munchen, 11. Juni. Der naäͤchsten Donnerstag stattfin— denden Frohnleichnams-Prozession wird, in Abwesenheit Sr. Majestaͤt des Königs, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz mit 8 f Cortége beiwohnen. Sämmiliche Hof- und Staats—⸗

eamte, bis zum Range der Kollegial⸗Raäthe, sind gehalten, dabei in großer Galla zu erscheinen. .

Ihre Masestaͤt die Herzogin von Braganza begiebt sich Ende dieser Woche nach dem Landhause Ismaning, und wird nach kurzem Aufenthalt daselbst mit Ihrer Durchlauchtigsten Mutter und der Prinzessin Theodolinde nach Ischl abreisen,

neue Aufregung zu Stande bringen, um den einzigen Platz,

gen zu entschuldigen; vergeblich behauptet Ihr, daß die Entfaltung Eurer Fahne im strategischen Rayon keine feindselige Handlung ist. Nicht zufrieden, die Provinz, Aemter und Pfruͤnden errungen zu haben, moͤchtet Ihr eine

der sich von derselben frei erhalten hat, an Euch zu reißen. Ihr schreiet uͤber Gebiets-Verletzungen, wie die Spitzbuben „Halt den Dieb!“ rufen, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken. Hoöͤrret also auf, das Land zu taäͤuschen; sein Schicksal ruht gluͤck⸗ licherweise nicht in Euren schwachen Haͤnden, und wenn es in seinem ganzen Umfange wieder erstehen soll, wenn es seine po— litische und kommerzielle Wichtigkeit wieder erhalten soll, so wird dies auf andere Weise geschehen, als Ihr es im Sinne habt.“

Spanien.

Ma drid, 4. Juni. In der gestrigen Sitzung der Depu— tirten⸗Kammer gab die Nachricht von der Ueberrumpelung der Stadt Ciudad Real durch die Karlisten zu einer kurzen De— batte Anlaß, indem einige Deputirte dem Ministerium vorwar— fen, es vernachlaͤssige die Mancha. Der Kriegs-Minister wies jedoch diesen Vorwurf zuruͤck, indem er an die letzten Ereig⸗ nisse erinnerte und bemerkte, daß es bei den schnellen Streif— ug der Karlisten unmoglich sey, zu wissen, wo sie erscheinen wurden.

Ein Reisender erzählt, daß zwei Navarresische Bataillone auf die Nachricht, daß die Generale Elio und Zariategui er— schossen werden sollten, von Ciranqui nach Estella marschirt waͤ— ren und die Gefangenen befreit haͤtten.

Der General Diego Leon meldet aus Carcar, daß er am 26. Mai mit der ersten und zweiten Division und den Trup— pen der provisorischen Brigade von Lerin nach Hallo aufgebro— chen sey und diesen Ort, ohne Widerstand zu finden, besetzt habe.

Die Morning Post enthaͤlt Folgendes uber den Ur— sprung des Wortes „Ojalateros“, mit welchem bekanntlich die Kastilischen Anhaͤnger des Don Carlos bezeichnet werden: „Denjenigen, welche die Spanischen Nachrichten lesen, muß das Wort „Ojalateros“ aufgefallen seyn, womit die Partei be⸗ zeichnet wird, die den kleinen Hof des Don Carlos umgiebt, und es muß ihnen viel Muͤhe gemacht haben, den Sinn dessel— ben. aufzufinden. „Ojala!“ ist ein Ausruf der Verwunderung und des Erstaunens und wird von den Spaniern bei allen Ge— legenheiten gebraucht. Er erleidet die mannigfaltigste Anwen⸗ dung und druͤckt, nach der Art, wie man ihn ausspricht, Ver— achtung, Wunsch oder Hoffnung aus. Es ist das Lieblingswort Aller, die nicht gern selbst arbeiten, sondern sich von Anderen bedienen lassen. Wenn der Wagen eines Landmanns im Mo⸗ rast stecken geblieben ist, so wird er, statt seine Krafte selbst anzustren⸗

gen, ein halbes Dutzendmal „Ojala!“ ausrufen, in der Hoffnung, daß durch irgend ein Wunder sein Wagen wieder floti gemacht werde. Die Unthaͤtigen, Tragen und Taugenichtse, die am

Hofe herumlungern ünd, statt eine Flinte zu ergreifen und fuͤr

schluß vom 28.

gen Himmel senden, werden daher „OYalater oss genan werden von den tapferen Landleuten, die seit vier a. 2 was sie besitzen, dem Don Carlos zum Opfer gedra w gehaßt, und der Ojalatero ist eine allgemein verachtet. e T t

Zugleich werden aber auch die Zinngießer „Ojalateros“ und da nun jene Lungerer am Hofe mit Orden u tionen versehen sind, so wird jenes Wort auch in di ziehung auf sie angewendet, indem das Volk behaupt

Sterne und Orden seyen von Zinn.“ ptet,

Turkei.

Konstantinepel, 22. Mai. Bemerkenswerthe vals— Ereignisse haben sich im Laufe der vergangenen . —ͤ zugetragen. Das Ministerium ist noch immer mit * nn tigen Arbeiten beschaͤftigt, durch welche eine Reform! ki Verwaltung bezweckt wird. Nach dem Urtheile Sache zl diger wuͤrden der Regierung große Vortheile daraus e in Man spricht noch immer, obgleich in sehr unbestimmte uin drucken, von der Reise, welche der Großherr auf dem ut schiffe „Peiki Scherket“ unternehmen will, und die voß . nach Smyrna gerichtet seyn wurde. Man glaubt soa zit Se, Hoheit nach dem Besuche in dieser Stadt auch die j gende Gegend in Augenschein nehmen werde, um sich nin von den Beduͤrfnissen des Landes zu überzeugen. st

Der Kapudan⸗Pascha ist von seiner Inspections Ress den Schiffswerften von Gumlek zuruͤckgekehrt; derselbe e * zufrieden mit den daselbst angefangenen Bauten seyn— 96 lek ist ein Hafen des Marmora-Meeres zwischen Jing 1 Mudania. lu

Namik⸗Pascha ist zum General-Direktor der Dann Verwaltung ernannt worden, mit der Verpflichtung, r ö. 6 Sanitaͤts⸗Rathes, an dessen Spitze Abduihal gin eht, zu leiten.

Herr Henry Bulwer, Britischer Gesandtschafts/ Seettn in Konstantinopel, ist am vergangenen Sonnabend auf ein Englischen Brigg hier angekommen.

Aegypten.

Alexandrien, 16. Mai. Dem Journal de Smynm zufolge, ist die Unterwerfung der Drusen noch keineswegs bald zu erwarten, und soll die Aegyptische Regierung l Gerücht durch ihre Agenten absichtlich verbreitet haben, ohn dasselbe jeder Begrundung ermangelt. Nach Privat⸗Berichn waͤre vielmehr die Lage der Dinge noch immer ziemlich! selbe, und Ibrahim Pascha soll jetzt durch Unterhandlunn. die er sehr eifrig betreibt, das zu erhalten suchen, was er nn die Gewalt der Waffen nicht erzwingen konnte. Selbst in wenn es Ibrahim Pascha gelänge, meint das genannte In die Empoͤrung der Drusen durch Bestechung und List zu filn und einen Vertrag mit ihnen zu schließen, fo wuͤrde dieser ze von keiner langen Dauer seyn. Uebrigens wäre Mehmed 1 sehr viel an der Beruhigung Syriens gelegen, die ihm alt wohl am Ende durch Anwendung so ungeheurer Mittel gelt, gen muͤsse. In diesem Falle wuͤrde das Schicksal der Dusen wegen der Reizbarkeit seines Charakters sehr zu beklagen seyn, selbst wenn sie sich nur nach einem feierlichen Vu trage unterwerfen sollten, und es waͤre zu wuͤnschen, da eine Europaͤische Macht intervenire, um dem Blutyergit ßen Einhalt zu thun. Mehmed Ali haͤtte uͤbrigens not ganz andere und weiter aussehende Pläne, und er ginge jeh

der Pforte zu brechen. Dieser Fall wuͤrde schon früher ein treten seyn, wenn ihn nicht der Aufstand der Drusen zur r,, tagung seines Lieblingsplanes gezwungen haͤtte. Um Grünh zum Bruche wurde er nicht verlegen sęyn, und habe er muh schon mehrere bereit; er weigert sich aufs entschiedenste, den Tribut zu , . und die Vorstellungen des Franzoͤschen und Englischen Konsuls haben ihn nicht dazu bewegen Knnen. Vor der Empoͤrung der Drusen sollen schon bedeutende Gfat— kraͤfte in Syrien zu dem erwaͤhnten Zwecke zusammengehbzen gewesen seyn, und die in dieser Provinz versammelten Trum sollen sich auf mehr als 40, 000 Mann belaufen. Die in Ey rien ankommenden Verstaͤrkungen gehen alle nach Aleppo c. Auch auf der Flotte wird aufs eifrigste geruͤstet; ein Theil hu selben ist schon ausgelaufen. Ohne Bedeutung soll es auch nicht seyn, daß Mucktar-Bey, der Minister des öͤffentlichen Un. terrichts, mit mehreren Ingenieuren in der vorigen Woche nach Syrien abgegangen ist.

Mexiko. Der zwischen Spanien und Mexiko am 28. Dezember lözß

abgeschlossene, von der Koͤnigin⸗Regentin von Spanien am I

November 1837 und von der Mexikanischen Regierung am Februar 1838 ratifizirte „definitive Friedens- und Freundschast⸗

freien, souverainen und unabhangigen Staat an und vergshe - auf ewige Zeiten auf alle Herrschafts-, Hoheits- und Eigen- thumsrechte in Beziehung auf alle zu der Republik gehörigen Territorien. Vergangene Unbill soll auf immer vergessen seyn, undfir alle dabei betheiligten Spanier und Mexikaner wird eine allgemeine, ausnahmslose Amnestie ausgesprochen. Den beiderseitigen Buür⸗ gern und Unterthanen sichern die kontrahirenden Staaten wechsel⸗ seitig unparteiische Rechtspflege und Anerkennung aller, unter irgend einem Titel unter Lebenden oder von Todeswegen wohl erworbenen Rechte. Sobald als moͤglich soll ein Handelt“ und Schifffahrts-Traktat auf die Basis völliger Reciprocitaͤt atze schlossen werden. Schon jetzt wird bestimmt, daß die badet seitigen Buͤrger und Unterthanen bei dem Ein- und Ausfiht— handel gleich der am meisten begunstigten Nation sollen behan delt werden. Die Buͤrger und Unterthanen des einen Stan sollen im anderen bei ihrem dauernden oder zeitweiligen Auf enthalt vollkommene Sicherheit fuͤr ihre Person und . nießen, und von jeder Dienst- und Contributions Pflicht,

dieselbe nicht auch die Einheimischen trifft, te freit seyn. In Beziehung auf die Beitrage zu allgemeinen Lasten und Steuern, wie andererseits auf den Genn aller Freiheiten in Ausäbung ihrer Gewerbe und in der Nusti; pflege sollen sie gleich den eigenen Buͤrgern und Unterthann behandelt werden und den Gesetzen und Verordnungen hee Wohnorts unterworfen seyn. In Beziehung auf die ve Spanischen Regierung und ihren Behoͤrden fruͤher zu 26 U des Mexikanischen Schatzes kontrahirten, durch Kongreß⸗we uni 1824 von Seiten der Mexikanischen n publik als eigene anerkannten Schulden, so wie auf die . Spanische Ünterthanen von Seiten der Republit verfi z Confiscationen verzichten die paciscirenden Staaten we ö seitig auf alle und jede Reclamattonen und Entschäͤdigung Anspruͤche.

soweit

die Sache des Don Carlos zu kaͤmpfen, Gebete fuͤr dieselbe

selbst in einzelnen Fallen von 6 = 7 Rthlr. fuͤr den Stein gegen

sehr stark damit um, sich unabhaͤngig zu erklaͤren und offen 3

großer Theil der

Traktat“ enthalt in acht Artikeln im Wesentlichen folgende Br .

stimmungen: Spanien erkennt die Republik Mexiko als eine Ausstellungen mit einer Auction von

Inland.

Bromberg, 12. Juni. Se. Königl. Hoheit der nprin * a fruͤh gegen 2 Uhr, in eg benen des . Flottwell, welcher Se. Königl. Hoheit an der 3 u. der Provinz bewillkommt hatte, von Schneidemuͤhl, oselbst sie zu Mittag gespeist, hier ein, und traten bei Rem ? ngs⸗Praͤsidenten Wißmann ab,. Um 9 Uhr nahmen Sie

egieru m. ĩ 3 der Mitglieder der Regierung, des Ober-Lan 24 mr n v3 Magistrats, der anwe⸗

nd- und Stadtgerichts, * n und der Geistlichkeit an, ließen darauf das . Milttair vor der Stadt paradiren und gaben huldvoll, . größten Freude der Stadt, deren Bitten nach, in dem fest⸗ 5 geschmuͤckten Saale des Rathhauses ein Dejeuner einzuneh— men. Begleitet von den Segenswuͤnschen der zahlreich versam— melten Bevölkerung Der Stadt und Umgegend, setzten Se. Königl. Hoheit die Reise nach Schwetz und Graudenz um

j2 Uhr Miitags fort.

dirschberg, 11. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz nch anr sch zee, gi. Majestaͤt des Königs), Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm, Höͤchstdessen Gemahlin, und Ihre Kinder. JJ. KK. HH. die Prinzen Adalbert und Wal. Remar und die Prinzessin Marie sind gestern Abend nach 9 Ühr, von Berlin kommend, auf Schloß Fischbach angelangt.

Breslau, 13. Juni. Gestern sind Ihre Koͤnigl. Hohei— ten der Prinz von Oranien und der Erbprinz von Oranien, von Berlin kommend, in Heinrichau eingetroffen. e

Am 2ten d. M. hat ein starkes Gewitter mit Hagel in chreren Ortschaften des Falkenberger Kreises, als Kirchberg,

rr, Petersdorf, Sulzdorf und Baumgarten, alle Feld—

fruͤchte vernichtet.

Stettin, 14. Juni. Wir liefern hiermit den ver— heiß enen General-Bericht über den diesjährigen Bollmarkt. Dieser Markt, dessen eigentliche Dauer fuͤr die Tage des 15. s5. und 16. Juni bestimmt war, nahm schon von vorn herein eine großere Unregelmäßigkeit an, als selbst seine Vorgänger ge— zeigt hatten, indem viele Käufer schon am 10ten hier eintrafen und auch die Haupt-Zufuhr am 11Iten und 12ten d. anlangte. Das Geschaͤft begann schon am Iten, und zwar unter so gün— stigen Umstaͤnden, daß ein großer Theil der Wollen unmittelbar nach dem Eintreffen oder nach einem nur kurzen Lager verkauft wurde, dergestalt, daß eine vollstaͤndige Belegung des Marktes gar nicht stattfand. Die Frage hielt auch mit wenigen Inter— ballen bis heute an, und was von gut gewaschenen Wollen vor— handen war, wurde rasch zu Preisen veräußert, welche den Ver— fzufern einen Avance von 3 Rthlr., 31 Rihlr., 4 Rihlr., ja

voriges Jahr ergaben; aber auch selbst die weniger guten und mangelhaft gewaschenen Wollen fanden einen, gleichwohl nicht so vortheilhaften Absatz an Fabrikanten. Von den Englischen

Kaufleuten wurde weniger als gewöhnlich gekauft und die Haupt

Belebung des Marktes geschah durch Deutsche Wollhändler und Fabrikanten. An Kaͤufern war diesmal eine großere Zahl ge— genwaͤrtig als fruͤher, selbst aus Frankreich und Oesterreich. Das ganze Markt-Quantum schloß, nach den Thor-Berichten von gestern Abend, mit 19,550 Ctr., und wenn man die heutige Zufuhr von . 1020 « hinzuzieht, so stellt sich das Total ohne Beruͤck— sichtigung der noch von Vor-Pommern unter— = weges befindlichen cireg 1800 Etr. auf Ic,5 70 Etr., von denen beinahe Alles abgesetzt wurde und nur ein sehr kleiner Bestand am heutigen Tage verblieb. Ein Verkaͤufer wurde diesmal durch die von dem hiesigen Zweig⸗Verein der Pommerschen Oekonomischen Gesell— schaft auf heute veranstaltete Thierschau und Preis-Bewerbung fuͤr Zucht⸗Widder zu einem langeren Aufenthalte bewogen, wozu sich außerdem noch viele fremde Oekonomen eingefunden hatten. Zu dem von dem Koͤniglichen hohen Ministerium des Innern bewilligten Staats-Preise von 200 Rthlr. konkurrirten 10 Schaf- Boͤcke, und es wurde derselbe von den Richtern dem Widder des Herrn Ober-Amtmann Heldberg auf Stretense zu— erkannt. Zu den von dem Herrn Ober⸗Praͤsidenten von Bonin be— willigten Provinzial-Preisen von resp. 120 nd wn Rthlr. kon— kurrirten gleichfalls 10 Böcke, deren Probenwahl, Scheerung und Waͤsche unter Aufsicht der gewahlten Kommissarien geschah, um demnaͤchst uͤber die Sieger zu entscheiden. Zur Thierschau wurden mehrere ausgezeichnete Schafe, Milchkuͤhe, Stärken, Ochsen und Bollen von der Zucht der Provinz vorgefuͤhrt, welche allgemein durch ihre Schoͤnheit gefielen. Gegen Abend wurden Versuche mit der Anwendung der von dem Herrn von Maltzahn auf Sommersdorf angeschafften Schotti— chen Tief-Pfluͤge angestellt, und . sollen diese laͤndlichen chottischem und anderem Rindvieh beschlossen werden.

Koͤnigsberg, 12. Juni. Am ö5ten d. M. brach in den Scheunen vor der Stadt Wormditt spaͤt Abends, als ein gro— ßer Theil der Buͤrger sich auf einem Ball der Schuͤtzen-Gefell⸗ schaft befand, ein Feuer aus, welches in 2 Stunden 67 Scheu— nen, fast eben so viel Schoppen, bedeutende Vorraͤthe an Nutz— holz und Balken, nebst vielen Gartenzaͤunen und Obstbaͤumen in Asche legte und wegen der Schnelle, mit der es um sich griff, die Rettung des Inventars, worunter auch Schafe und anderes Vieh, unmsglich machte, so daß die meisten der aͤrmeren Acker— buͤrger fast alle ihre Habe verloren haben, und der Schaden

auf 40 50,090 Rthlr. geschaͤtzt werden kann. Unstreitig wuͤrde

die ganze Stadt, welche nur durch ein kleines Gewaͤsser von den Scheunen getrennt ist, ein Raub der Flammen geworden seyn, hätte sich der Wind nicht gluͤcklicherweise bald nach dem Ausbruch von ihr abgewendet.

Nordhausen, 14. Juni. Das Saͤnger-Fest, welches von den Manner Singvereinen des Harzes am Iten d. M. bei den Ruinen der Burg Schwarzfels im Hannoverschen gehalten wurde, hatte an 200 Theilnehmer nebst den beiden Mustk⸗Di— rektoren von hier und Klausthal und uͤber 4000 Zuhoͤrer ver— sammelt. Der Total⸗Eindru „welchen die Ausfuͤhrung mehre— rer, zum Theil großeren Gesangstücke, von so geuͤbten vereinig— ken Choͤren, müt trefflichen Solostimmen und ' stellenweise ein— fallenden Blase⸗Instrumenten, unter sachverstandiger Direction,

hervorbrachte, wurde noch groͤßer gewesen seyn, wären Witte— kung und Oertlichkeit guͤnstiger gewefen. Dem Vernehmen nach, soll ein ähnliches Fest im naäͤchsten Jahre in oder bel un, serer Stadt gehalten werden.

Mühlhau fen, 6. Juni. Zwischen hier und Treffurt ist

f

hiesigen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft fuͤr den Nieder- und Mit⸗ ee h n, der „Herzog von Nassau“, welches in Holland ge— baut ist und eine Englische Niederdruck-⸗Maschine von 80 Pfer⸗ den Kraft hat, stellte am ten d. M., nachdem es gegen 3 Uhr Nachmittags von hier in Mainz angekommen war, eine Lust— fahrt nach dem Rheingau an, die den Sommer uͤber alle Sonn⸗ tage wiederholt werden soll. Pers daran Theil genommen und kamen auf dem mit vielen Flaggen geschmuͤckten Schiff, unter lautem Jubel vom Ufer, 3 Stun den nach der Abfahrt in dem 8 Stunden entfernten Ruͤdesheim an. die Anzahl der Theilnehmer bis 500 stieg, und nachdem das Schiff unterweges an mehreren Orten, wo es Halt machte, noch wenigstens 100 Personen aufgenommen hatte, traf es um 9! Uhr wieder vor Mainz ein. Die ausgezeichneten Leistungen des Schiffes, die alle Wünsche befriedigende Anordnung und Be— dienung und die herrschende Fröhlichkeit machten diese erste Lust— fahrt zu einem wahren Triumphzug und versprechen derselben auch ferner den besten Erfolg.

mehreren Europaͤischen Staaten, besonders aber in Deutschland, Frankreich und England, das Streben kundgegeben, die beste— hende, mehr oder weniger mangelhafte Gesetzgebung zur Ver— hinderung des Nachdrucks und der damit verwandten Nachbil— dung von Kunstwerken in einer Weise zu ergaͤnzen und zu ver— bessern, wie es der Wunsch, das Aufbluͤhen von Literatur und Kunst zu foͤrdern und zu schuͤtzen, erforderlich machte. Was in dieser Beziehung von der Gesammtheit des Deutschen Bundes, und was von Seiten der Preußischen Regierung insbesondere geschehen ist, ergiebt sich aus dem Bundes-Beschlusse vom 9. November . J. und dem unmittelbar darauf publizirten Preu— ßischen Gesetze vom 11. Juni v. J., welche die Staats⸗Zeitung in Nr. 351 v. J. ihren Lesern vollständig mitgetheilt hat.

thung stand, hatte die Preußische Regierung nicht verkennen mogen, daß auch die erschoͤpfendste Sorgfalt in der Durchbil— dung der gesetzlichen Bestinmungen, um Schriftsteller und Kuͤnstler, so wie deren Rechtsnachfolger, gegen Beeintraͤchtigung durch Nachdruck und unbefugte Nachbildung ihrer Werke zu sichern, keine ausreichende Garantie fuͤr die wirkliche Erreichung dieses Zweckes gewaͤhren wuͤrde, so lange man nicht zwei Erfordernissen genaͤgte, welche die bisherige Er als besonders beruͤcksichtigungswerth bezeichnet hatte, naͤmlich:

seit dem isten d. M. ei r r, ,. Uugee ht st d. M. eine wöchentlich amal gehende Kariol⸗Post

Duͤsseldorf, 12. Juni. Das treffliche Dampfboot der

Ungefähr 300 Personen hatten

Bei der Ruͤckfahrt war der Zudrang noch großer, indem

Zur Gesetzgebung über den Nachdruck. In den letztverflossenen Jahren hat sich fast gleichzeitig in

Schon waͤhrend das ebengedachte Gesetz noch in Bera—

ugleich h r;

1) daß von Seiten der Polizei⸗-Vehoͤrden, sobgld die Existenz eines Nachdruckes oder einer unbefugten Nachbildung zu ihrer Kenntniß kommt, von Amts wegen eingeschritten werde, um sowohl durch Beschlagnahme der betreffenden Exemplare deren weitere Verbreitung zu verhindern, als auch durch die dem Berechtigten hlervon gemachte Mit—

theilung dem Letzteren es moͤglich zu machen, seine Rechte

durch die weiteren gerichtlichen Schritte selbst zu wahren und zu verfolgen; / .

2) daß die technische Frage, ob wirklich ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung vorhanden sey, in allen den Faͤl— len, wo sie dem Richter zweifelhaft erscheint, vvn Sach— verständigen entschieden werde.

Das er ste dieser Erfordernisse fand bereits vor Publication des neuen Gesetzes seine Erledigung durch die Cirkular-Verfuͤgung des Koͤnigl. Ministeriums des Innern und der Polizei vom 14. März v. J., welche (wie in Nr. 97. der Staats-Zeitung naͤher erwähnt worden) unter dem 26. Maͤrz d. J. noch ferner erläutert und, da sie fruͤher nur auf den eigentlichen Nach— druck sich bezog, auch auf das analoge Verhaͤltniß un befug— ter Nachbildungen von Kunstwerken ausgedehnt worden ist. Einer besonderen Bestimmung hieruͤber bedurfte es uͤbri— gens in dem Gesetze vom 11. Juni v. J. nicht, da die gedach— ten Eirkular-⸗Verfuͤgungen * Begruͤndung schon durch die all— gemeine Obliegenheit der Polizei, strafbaren Handlungen vor— zubeugen, erhalten hatten. .

Anders verhielt es sich dagegen mit dem zweiten der vor— erwahnten Erfordernisse. Es konnte dem Richter, falls nicht eine besondere diesfaͤllige gesetzliche Vorschrift erfolgte, zweifelhaft er⸗ scheinen, ob es uberhaupt und wann zulaͤssig sey, daruͤber ein sachverstaͤndiges Gutachten zu erfordern, ob im konkreten Falle ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung vorliege?

Wie allgemein auch das Verbot des Nachdrucks und der damit verwandten Rechtsverletzungen gefaßt werden und wie speziell man auch die Ausnahmen, die nicht unter das Verbot begriffen seyn sollen, bezeichnen mag, so bleibt es doch im be— stimmten Falle haͤufig fuͤr den Richter, der mit dem Technischen des Geschaͤfts nicht genau vertraut ist, aͤußerst schwierig, zu un⸗ terscheiden, ob nach der Absicht des Gesetzgebers anzunehmen sey, daß dem Verbote zuwider gehandelt worden. Wird schon bei dem eigentlichen Nachdrucke einer Taͤuschung des Richters durch Scheingtuͤnde nicht uͤberall vorgebeugt werden können, so steigert sich die Schwierigkeit der dem Richter obliegenden Beur— theilung noch mehr, sobald von der Nachbildung von Kunst— werken die Rede ist. Die Technik ist hier eine sehr verschiedene und komplizirte und ihre umfassende Kenntniß bei dem Richter nicht unbedingt vorauszusetzen. Um so dringender wird es da— her fuͤr solche Falle, dem Richter durch ein Gutachten von Sach— verstaͤndigen zu Huͤlse zu kommen.

Aber auch in einer anderen Beziehung bedarf derselbe einer solchen Unterstüͤtzung, naͤmlich bei der Abschã zung der dem Verletzten zuzuerkennenden Entschaͤdigung. Die Erwägung der Schwierigkeit, welche es fuͤr den Verletzten hat, genau den Be— trag des ihm zugefuͤgten Schadens nachzuweisen, hat darauf geführt, in den §§. 11 und 30 des Gesetzes vom 11. Juni v. J. ein Maximum und Minimum nach dem Verkaufswerthe einer gewissen Anzahl von Exemplaren der rechtmäßigen Ausgabe zu bestimmen und der richterlichen Beurtheilung einen weiten Raum zu lassen; innerhalb dieser Gräunzen nach Maßgabe der Besonderheit des konkreten Falles den Betrag der Entschaͤdi⸗ gung festzusetzen, insofern der Berechtigte nicht einen hoͤheren Schaden nachzuweisen vermag. Fuͤr diese Beurtheilung des wirklich erwachsenen Schadens wird es indessen dem Richter haufig an sicheren Anhaltspunkten fehlen, da diese in der Regel nicht gefunden werden koͤnnen, ohne eine genaue Kenntniß des buchhaͤndlerischen und ähnlichen Verkehrs zu besitzen, und fuͤr diesen Fall ist es daher noͤthig, der richterlichen Beurtheilung durch ein sachverstaͤndiges Gutachten eine ausreichende Basis zu verschaffen.

Von diesen Gesichtspunkten aus ist in den §5. 17 und 31 des Gesetzes vom 11. Juni v. J. die Bestimmung getroffen worden, daß, wenn es dem Richter zweifelhaft erscheint, ob

oder wenn der Betrag der Entschädigung bestritten wird, der Richter das Gutachten eines aus Sachverstaͤndigen gebil— deten Vereins einzuholen habe. Die Bildung eines oder meh— rerer solcher Vereine ist in den erwähnten Gesetzesstellen einer besonderen von dem Königl. Staats⸗Ministerium zu erlassenden Instruction vorbehalten worden, und diese Instruction nunmehr unter dem 15. Mai d. J. erfolgt. In Nr. 161 der Staats Zeitung ist die gedachte Instruction ihrem ganzen Inhalte nach abgedruckt. t Bei Abfassung dieser Instruction konnte es nicht die Ab— sicht seyn, den zu bildenden Vereinen von Sachverständigen fuͤr ihre Entscheidungen in materieller Beziehung irgend Vor schriften zu machen; ist hier das Gesetz vom 11. Juni v. J. selbst die leitende Norm, und es kam nur darauf an, zu bestimmen: wie viel Vereine von Sachverstaͤndigen und an welchen Orten sie zu bilden seyn wurden, aus wie vielen Mit, gliedern jeder Verein bestehen solle, wer die Mitglieder zu er⸗ nennen haben werde und wie im Allgemeinen der Geschaͤfts— gang bei den Vereinen einzurichten sey? Mit dem Gesetz vom 11. Juni v. J. ist in Beziehung auf manche Gegenstaͤnde, welche dasselbe behandelt, eine ganz neue Bahn betreten worden. Um so mehr kommt es daher darauf an, die moͤglichste Gleichfoͤrmigkeit der von den Sach ver staͤndi⸗ gen bei Abgabe ihrer Gutachten zu befolgenden Prinzipien zu sichern und so die Ausbildung einer festen Praxis zu befoͤrdern. Mit Ruͤcksicht hierauf ist in der Instruction angeordnet wor— den, daß bis auf Weiteres Vereine von Sachverständigen fuͤr die ganze Monarchie nur in Berlin errichtet werden sollen r . Die Gegenstaͤnde, uͤber welche nach dem Gesetze vom 11. Juni v. J. die zu bildenden Sachverstaͤndigen⸗Vereine ihr Gut— achten abzugeben haben werden, theilen sich ihrer Natur nach in drei von einander sehr verschiedene Kategorieen, je nachdem es sich namlich entweder um den Abdruck von Schriften und der ihnen im Wesentlichen gleichstehenden geographischen, topo— graphischen, naturwissenschaftlichen und ahnlichen Zeichnungen, oder um die Vervielfaͤltigung und Bearbeitung musikalischer Compositionen, oder endlich um die Nachbildung von Kunst— werken handelt. Zur Beurtheilung der Fragen, welche inner— halb dieser drei verschiedenen Kategorieen den Sachverstäͤndigen zur Begutachtung vorgelegt werden moͤchten, bedarf es eigen⸗ thuͤmlicher Kenntnisse, je nachdem der betreffende Gegenstand der einen oder der anderen Kategorie angehoͤrt. Selten wer— den sich diese Kenntnisse in einem Sachverstaͤndigen vereinigt finden, und daher * man es vorgezogen, nach Maßgabe jener drei Klassen von Gegenstaͤnden auch rei verschiedene Vereine von Sachverstaͤndigen zu bilden, die ubrigens in der Zahl ihrer Mitglieder, deren Ernennung und Vereidigung, so wie in dem Allgsmeinen ihres Geschaͤftsganges, einander voͤllig gleichge— tellt sind.

t 8 den Vorschriften, welche das Gesetz vom 11. Juni selbst schon gegeben, ist in der Instruction darauf Bedacht ge⸗ nommen, daß unter den Mitgliedern dieser Vereine sich jeder⸗ zeit auch solche Individuen befinden, die als Buch-, Musikalien⸗ oder Kunsthaͤndler mit dem gewerblichen Verkehr vertraut sind, eine Einrichtung, die um so nothwendiger war, als ohne eine genaue Kenntniß der gewerblichen Verhaͤltnisse die Frage uͤber den Betrag der dem Verletzten zuzubilligenden Entschädigung sich nicht mit ausreichender Sicherheit beurtheilen laͤßt.

Die uͤber die Zahl der Mitglieder jedes Vereines und ih—

rer Stellvertreter in der Instruction getroffenen Bestimmun⸗ gen, wohin namentlich die gehoͤrt, daß zur Fassung eines guͤl—⸗ tigen Beschlusses uͤber das zu erstattende Gutachten die Anwe— senheit von wenigstens fuͤnf Mitgliedern, einschließlich des Vor⸗ sitzenden und der etwa zugezogenen Stellvertreter, erforderlich ist, leisten dafur Gewaͤhr, daß die Berathung, so wie sie durch die Abgabe schriftlicher Gutachten Seitens zweier Mitglieder rundlich vorbereitet wird, eine moͤglichst vielseitige und er⸗ choͤpfende werde. Mit dieser Ruͤcksicht ist aber auch in der Instruction darauf hingewirkt worden, den Geschaͤftsgang selbst bei den Vereinen nach Moglichkeit zu vereinfachen. Ueber den— selben sind vorlaͤufig nur allgemeine Grundsaͤtze in der Instrue⸗ tion aufgestellt worden, indem die nahere Ausfuͤhrung der letz⸗ teren dem Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts und ö uͤberlassen bleibt.

Vermischte Nachrichten.

Griechenland. Den Mittheilungen des „Sotir“ vom 8. Mai zufolge, waren die auf der Insel Hydra ausgebroche⸗ nen Unruhen bereits damals schon gaͤnglich beschwichtigt. Nicht viel Neueres giebt das Journal de Smyrne vom 19. Mai. Der Munizipal⸗Rath von Athen 9 nach demselben eine Art Adresse bekannt gemacht, worin er seine Mißbilligung der Vor— faͤlle auf Hydra zum Ausdruck bringt. Es sind Maßregeln er— griffen worden, um sich der Anstifter dieses Aufstandes zu be— mächtigen, und das Kriegsgericht wird auf Koͤnigliche Ordre, die von allen Mitgliedern des Staatsrathes unterzeichnet ist, die Frevler nach dem Straf-Kodex zu richten haben. Man verspricht sich hierbei viel Nachsicht von Seiten der Regierung und hält sich zu solchem Glauben berechtigt, weil die Bevoͤlkerung doch allgemein von einem besse— ren Geist beseelt erscheine und die Nachrichten, welche aus den verschiedenen Provinzen der Peloponnesos und von Rumelien einliefen, in dieser Hinsicht einen hoöͤchst befriedigen⸗ den Charakter zu Tage legen. Nach einem Artikel aus Athen vom 28. Mai der Allgemeinen Zeitung erscheint uns Hydra wie eine Saite, welche noch die letzte tonlose Schwingung macht. Die Unruhen sind gestillt, aber die Truppen werden noch nicht von dieser Insel abgerufen. .

Da in diesem Augenblicke die Bewohner von Hydra ei⸗ nige Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben, so duͤrfte es viel⸗ leicht fuͤr manchen Leser nicht uninteressant seyn, ein uͤberschau— bares Bild ihres Eilandes zu gewinnen. Hydra ist ein Fels, welcher sich aus dem Meere unter 37,20 N. Br. von Nord nach Suͤdwest in einer Ausdehnung von 4 Meilen erhebt und mit der Kuͤste der Peloponnesos einen Kanal bildet, in welchem wei unbewohnte Inselchen sich befinden, bekannt unter dem . Hydron. Der Boden ist unfruchtbar und zum Anbau seiner Natur nach ganzlich untauglich. Man ist daher auf das⸗ jenige beschraͤnkt, was das Meer bringt. Die Stadt breitet sich an der steilen Felswand im Halbkreis wie ein Amphithea—⸗ ter aus und bietet durch die uͤbereinander gethuͤrmten weißen Haͤuser einen heiteren Anblick dar. Sie ist bis jetzt vielleicht die schoͤnste Stadt in ganz Griechenland. Die neuen Haͤuser namentlich von Conduriotis, Miaulis, Buduris, Tzamados sind in einem regelmäßigen und eleganten Styl erbaut. Nur die Straßen nehmen eine milde Beurtheilung in Anspruch. Vor der Revolution 1821 war die Bevölkerung

ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung ic. vorhanden sey,

von Hydra auf 17,000 bis 18,000 Einwohner geschaͤtzt. Im

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