1838 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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und Privilegien entziehen möchte. Graf Hardwicke uͤbergab bei derselben Gelegenheit der Königin eine Petition von Paͤch⸗ tern und JYJeomen der Grasschaft Cambridge, die zusammen uͤber 12,00 Morgen Landes innehaben und Ihre Majestaͤt ersuchen, die jetzigen Minister zu entlassen.

Der Fuͤrst von Ligne ist als außerordentlicher Botschafter des Koͤnigs der Belgier, um der Kroͤnung der Königin beizu— wohnen, in Begleitung des Botschafts, Secretairs Grafen von Erucquembourg und vier anderer Belgischer Edelleute, des Gra⸗ fen von Arschot, des Baron von Hooghvoorst, des Grafen von Andelot und des Capitains von Moerkerke, als Attaché 's der Botschaft, am Sonnabend hier eingetroffen, am Tower mit einer Salve von 21 Kanonenschuͤssen begruͤßt und von einer Ehrenwache armen worden und hat gestern mit seinen Be⸗ gleitern bei Ihrer Majestaͤt eine Audienz gehabt,

Die Fuͤrstin von Hohenlohe-Langenburg, Schwester der

Koͤnigin Victoria, eine Tochter der Herzogin von Kent aus deren erster Ehe mit dem Fuͤrsten von Leiningen, kann nicht, wie sie es beabsichtigt hatte, zur Kroͤnung nach England kom— men, weil sie eben erst von den Pocken genesen ist und ihr Gemahl, Praͤsident der ersten Kammer in Wuͤrttemberg, an einer Augen⸗Entzuͤndung leidet. Dagegen glaubt man, daß der Fuͤrst von Leiningen, ihr Bruder, zur Kroͤnung hier eintreffen wird. Am naͤchsten Montage, dem Jahrestage der Schlacht bei Waterloo, wird die Königin im Reuen Palaste einen großen Ball geben, der uͤberaus glaͤnzend werden soll. Der d, . von Cambridge wird gleich nach der Kroͤnung eine Reise nach Gibraltar antreten und sich dort, un⸗ ter Leitung des Gouverneurs jenes Platzes, Sir Alexander Woodford, in der Kriegskunst vervollkommnen.

Der Franzoͤsische Botschafter am hiesigen Hofe, General Sebastiani, ist von Paris hierher zuruͤckgekehrt, und der Bri— tische Gesandte in Florenz, Herr Abercrombie, ist uͤber Frank— reich hier angekommen.

Der Oberst Considine, der, wie schon erwaͤhnt, von der Englischen Negierung die Erlaubniß erhalten hat, den ihm an— getragenen Oberbefehl uͤber die Truppen des Bey's von Tunis zu uͤbernehmen, ist gegen Ende vorigen Monats von Konstan— tinopel uͤber Malta in Tunis eingetroffen.

Das Franzoͤsische Blokade⸗Geschwader vor Mexiko soll auf zehn großere und kleinere Schiffe gebracht werden, von denen indeß noch einige in Toulon liegen. Vier Schiffe sollen sich vor das Fort San Juan de Ulloaͤ legen, welches den Eingang zu der Rhede von Veracruz beherrscht, und die anderen Fahr— zeuge zur Blokirung der kleineren Haͤfen verwendet werden.

In Buenos-⸗Ayres herschte, nach den letzten Berichten von dort, große Aufregung, zum Theil durch die Franzoͤsische Blokade, zum Theil durch Niederlagen veranlaßt, welche die Truppen dieser Republik in dem Kriege mit Bolivien erlitten haben sollen, und in deren Folge man sogar fuͤrchtete, daß Ge— neral Santa⸗Cruz, der bereits in Salta eingedrungen seyn soll, die Stadt Buenos⸗Ayres selbst bedrohen konnte.

Belgien.

Bruͤssel, 23. Juni. Unter dem Titel: „Schreiben eines

ehemaligen Deputirten beim Belgischen Kongresse, der im Jahre 1831 zum Prinzen von Sachsen-Koburg nach London gesendet wurde“ ist hier eine Brochuͤre erschienen, welche die Belgische Frage eroͤrtert. Unterzeichnet ist sie vom Grafen Felix von Mé—⸗ rodéè Der Eingang derselben lautet: „Mylord, vor sechs Jah— ren hatte ich zuerst die Ehre, Sie im Foreign-Office zu sehen. Damals war Belgien noch von keiner Macht offiziell anerkannt; Frankreich empfing indeß einen diplomatischen Agenten der suͤd⸗ lichen Provinzen des Königreichs der Niederlande, welche von den noͤrdlichen oder Holland durch die Ereignisse der Septem— bertage getrennt worden waren. Großbritanien trat zwar nicht in so direkte Beziehungen zu der neueingesetzten Regierung in Bruͤssel, aber es schickte doch zuerst Herrn Cartwright, spaͤ— ter Lord Ponsonby hierher. Die Englische Regierung üͤber— zeugte sich ebenfalls von der Unmoͤglichkeit, die aufgeloͤste Ver⸗ bindung zwischen den noͤrdlichen und suͤdlichen Provinzen wie— derherzustellen, und hielt eine voͤllige Trennung derselben fuͤr nothwendig. Lord Ponsonby, welchen ich ver meiner Abreise nach London gesprochen, hatte mir die beste Hoffnung der Ge— währung eines Antrages gemacht, welchen wir im Namen Pel⸗ giens an den Prinzen Leopold von Sachsen-Koburg richten wollten. Die Trennung der noͤrdlichen und suͤdlichen Provinzen des Koͤnigreichs der Niederlande kam voͤllig zu Stande, wenn man etwa Mastricht ausnimmt, welches die Holländischen Truppen besetzt hielten. Die Aufhebung des Waffenstillstandes, der durch die Vermittelung der Herren Cartwright und Bresson eschlossen worden war, und der Einfall der Hollaͤndischen e, fuͤhrten den Traktat vom 15. November herbei, auf ven die Convention vom 21. Mai 1833 folgte. Jetzt (so heißt es an einer anderen Stelle) hat Belgien eine eigenthuͤmliche Nationalitaͤt gewonnen, und die Ereignisse von 1830, durch welche es von Holland losgerissen wurde, sind nur noch eine Episode in seiner Geschichte; man muß das Land jetzt nach einem anderen Maßstabe, als in jenem schwierigen Zeitraume, beurtheilen.“ Der Verfasser sucht sodann zu erweisen, daß die Belgischen Provinzen, Luxemburg und Limburg mit einge—⸗ schlossen, seit ihrer Vereinigung im Jahre 1434 bis auf die neueste Zeit herab, immer derselben Herrschaft unterworfen ge⸗ wesen seyen. Am Schlusse sagt der Verfasser: „Die Auf— rechthaltung des status duo in Bezug auf die Gebietsfrage und eine billige Theilung der Schulden sind nach dem Geiste der Friedens- Praͤliminarien, welche zu London mit dem Prinzen von Sachsen⸗-Koburg, jetzigem Koͤnig der Belgier, verab= redet wurden, die wesentliche Grundlage eines Traktats zwischen Holland und Belgien. Dieser allein koͤnnte alle er— vworbenen und begruͤndeten Rechte wahren, namlich die Rechte der Bevoͤlkerung des Landes, das mit einer hoͤchst nachtheiligen Trennung bedroht ist, die militairischen Rechte des Deutschen Bundes und Hollands, die Gebiets-A nspruͤche Hollands und Belgiens, die finanziellen Rechte der beiden großen Theile des vormaligen Koͤnigreichs der Niederlande, die Rechte der Glaͤu⸗ biger dieses Koͤnigreichs, welche einen Bankerott befuͤrchten müssen, wenn der Kredit Belgiens einen Stoß erhaͤlt, endlich die Anfpruͤche Englands, Frankreichs, Europa's auf einen dauer⸗ haften Frieden.“

An Sonntag nahm die Polizei zwei Individuen sest, welche Geistliche bei einer Prozession verhoͤhnt hatten. Ein hiesiges Blatt erzählt die Veranlassung dazu folgendermaßen: „Der Reichthum des neuen Ornats scheint bei dem Poͤbel den Wunsch erweckt zu haben, die Geistlichen mit Koth zu bewer— fen; der schwache Auflauf, den dies verursachte, wurde durch mehrere Wohlgesinnte zerstreut, welche so rohe Gewaltthaͤtigkeit nicht dulden wollten.“

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Schweden und Norwegen.

Stockholm, 12. Juni. Vorgestern, als am Sonntag Abend, trafen die Dampfschiffe mit dem erwarteten hohen Gaste, Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großfuͤrsten⸗ Thronfolger von Rußland, hier ein. Wie groß aber war das Erstaunen unseres Publikums, als sich mit einemmale das Geruͤcht verbreitete, nicht bloß der Thronfolger, sondern auch Se. Majestät der Kaiser selbst seyen in Stockholm angekommen. In der That bestaͤtigte es sich fehr bald, daß der Russische Monarch den unsrigen auf eine eben so unerwartete als angenehme Weise uͤberrascht habe. In Skeppsholm, wo der Großfürst-Thronfolger bei sei— ner Landung vom Admiral Coyet und, von den Behöͤr— den bewillkommnet wurde und die Equipage Sr. Maje⸗ staͤt des Königs den hohen Gast erwartete, gab sich der Kaiser noch nicht zu erkennen. Vielmehr schlugen Se. Majestaͤt, wahrend der Großfuͤrst nach dem Schlosse fuhr und dort von dem Reichs⸗Marschall und allen hohen Hof⸗Beamten empfangen wurde, ganz incognito und nur von dem General Grafen van Suchtelen begleitet, auf einer Kaiserlichen Schaluppe den Weg nach der am Wasser gelegenen Schloß⸗Treppe ein, von wo Sie sich durch den Garten unmittelbar nach dem Zimmer Sr. Majestaͤt des Koͤnigs begaben, dem sich der Kaiserliche Gast so— fort anmelden ließ. Man kann sich denken, mit welcher freudi—⸗ gen Ueberraschung der Koͤnig diesen ganz unerwarteten Besuch em⸗ pfing. Nachdem bald darauf auch der Großfuͤrst⸗Thronfolger mit dem Kronprinzen von Schweden zum Koͤnige gekommen war, bega— ben sich alle vier hohe Personen zu Ihrer Majestaͤt der Koͤni⸗ gin und zu Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Kronprinzessin, worauf dann der König und der Kronprinz ihren hohen Gaͤsten nach den Zimmern folgten, die anfangs fuͤr Se. Kaiserl. Hoheit den Großfuͤrsten-Throͤnfolger allein bestimmt waren, nunmehr aber auch von Sr. Majestät dem Kaiser bewohnt werden. Spater war großes Souper bei Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin.

Gestern Nachmittag sind auch die beiden juͤngeren Großfuͤrsten von Rußlant die ihren Kaiserl. Vaüter von Berlin hierher begleitet hatten, ans Land gestiegen und im Schlosse von der Koͤnigl Fa— milie empfangen worden, bei welcher Gelegenheit sie auch die Bekanntschaft des jungen Erbprinzen und seiner Geschwister machten. Nachdem die hohen Herrschaften alle bei dem Koͤnige dinirt hatten, machten sie saͤmmtlich eine Promenade zu Wagen durch den Thiergarten. Im ersten Wagen erblickte man die beiden Mo⸗ narchen und ihnen gegenuͤber den Großfuͤrsten⸗Thronfolger und den Kronprinzen. In zweiten Wagen befanden sich die Königin, die Kron⸗ prinzessin, Prinzessin Eugenia und Prinz Gustav, im dritten Wagen die beiden juͤngeren Großfuͤrsten mit dem Prinzen Karl und im vierten endlich die Prinzen Oskar und August. Eine Menge anderer Hof-Equipagen hatten sich noch angeschlossen. Der Thiergarten und die dahinfuͤhrenden Straßen wimmelten von Wagen und Fußgaͤngern, die alle die Hohen Gaͤste sehen wollten, welche die Königliche Familie auf so freundliche Weise uͤberrascht hatten.

Heute haben Ihre Majestaͤten der Kaiser und der Koͤnig, so wie Ihre KK. HH. der Großfuͤrst-Thronfolger und der Kronprinz, mehreren Mandvern der Garde und der Artillerie auf dem Ladugäͤrds-Felde beigewohnt. Die Koͤnigin und die Kronprinzessin, so wie die juͤngeren Prinzen und Prinzessinnen, erschienen dabei ebenfalls zu Wagen. Mittags war großes Diner bei dem Kronprinzen, und Abends ist Ball bei Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin.

Dänemark.

Kopenhagen, 12. Juni. (Alt. Merk.) Am 2ästen d. M., sagt man nun mit Bestimmtheit, wird Rußlands Thronfolger, der Großfürst, hier eintreffen und 8 10 Tage bei uns verweilen. Wie bekannt, ist das Christiansburger Schloß zur Residenz des Großfuͤrsten bestimmt, uͤnd werden daher im Innern und Aeu— ßern desselben feit langerer Zeit die noͤthigen Vorkehrungen zum Empfang des hohen Gastes getroffen. In militairischen Ma— noͤbern wird ein wesentlicher Theil der Festlichkeiten in jenen Tagen bestehen; zur Unterhaltung des Großfuͤrsten wird auch ein Bal pars und das Theater dienen, und von dem hiesigen Balletmeister ist ein Russischer Nationaltanz zu dem Ende kom—

ponirt. Außer den Sehenswuͤrdigkeiten der Hauptstadt wird ihm die Festung Kronburg, das Schloß und die Stuterei zu

Frederiksborg und die alte beruͤhmte Domkirche zu Roeskilde gezeigt werden und sein Weg ihn durch die paradiesischen Ge⸗ genden Seelands fuͤhren.

Deutschland.

Dresden, 16. Juni. Ihre Majestaͤt die Kůͤnigin sind von der nach Muͤnchen und Tegernsee unternommenen Reise gestern Abend wieder hier angekommen und haben Sich sofort in das Sommer-Hoflager nach Pillnitz begeben.

Hannover, 15. Juni. Se. Majestaͤt der Konig sind heute nach Rotenkirchen gereist, um morgen das Gar de⸗Kuͤras⸗ sier⸗Regiment bei Northeim zu mustern. Se. Majestaͤt werden bereits morgen Abend hier wieder eintreffen.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem General- Lieutenant Halkett, dem diesseitigen Gesandten am Koͤnigl. Preußischen Hofe, General-Lieutenant von Berger, dem Landschafts⸗Direk⸗ toͤr von der Wense, dem diesseitigen Gesandten am Königlich

Großbritanischen Hofe, Geheimen Kammer⸗-Rathe von Muͤnch⸗

hausen, und dem Ober⸗Hofmeister von Linsingen das Großkreuz, dem General-⸗Major von Bock und dem Kanzlei⸗Direktor Leist das Commandeurkreuz, und dem Kammerherrn und Reise⸗Mar— schall von Malortie das Ritterkreuz des Guelphen⸗-Ordens ver— liehen. ̃

d Oldenburg, 11. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der Groß— herzog haben die erfreuliche Nachricht empfangen, daß des Prin⸗ zen' Peter von Oldenburg Gemahlin, am ten d. M. in St. Petersburg von einer gesunden Prinzessin gluͤcklich entbunden worden. Die Neugeborene wird in der heiligen Taufe die Namen Alexandra, Paulina, Friederika erhalten.

Muͤnchen, 13. Juni. Ihre Majestät die verwittwete Koͤ— nigin ist heute zum Besuche bei Ihren Majestaͤten in Aschaffen⸗ burg eingetroffen.

a Karl von Seinsheim ist aus Paris hier wieder ein— getrossen.

Frankfurt a. M., 14. Juni. Darf man beson⸗ deren Nachrichten aus Bruͤssel Glauben beimessen, so hat man daselbst noch nicht ganz die Hoffnung aufgegeben, daß es dem Bruͤsseler Kabinet noch gelingen werde, die Großmaͤchte zu uͤber⸗

eugen, daß Belgiens jetzige Verhaͤltnisse die Ausfuͤhrung des Traktats vom 15. November 1831 nicht zulassen. Wir koͤnnen aber kaum glauben, daß das Bruͤsseler Kabinet wirklich eine derartige Erwartung hegen konne, da ja auch ihm, bei genauer Pruͤfung der obwaltenden Umstaͤnde, klar seyn muß, daß na— mentlich eine andere, auf Kosten Niederlands und Deutschlands zu treffende Territorial⸗Entscheidung der Hollaͤndisch⸗Belgischen

Angelegenheit unmoglich ist. Den unbefangen

muß es aber nicht befremden, daß desse nnr en rn n Regierung die Vermittelung anderer Maͤchte nachsucht lz sich dem jetzt wieder in Belgien herrschenden Geiste geg d aus Gruͤnden der inneren Politik, rechtfertigen 1 glaubt. Daß aber die Mächte der Londoner Konferen n J Entscheidung der Hollaͤndisch⸗Belgischen Frage von Eu . Ruͤcksichten geleitet wurden und im Hinblick auf die ; it gien aufgetauchten Umtriebe um so mehr auf den Vein ser Entscheidung dringen werden, bedarf in der That weiteren Bestaͤtigung. n

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Pr 846 S. Majestät des Koͤnigs traf am Montag Abem! der Reise von Berlin nach der Rhein-Provinz hier ein, das Absteige⸗Quartier im Russischen Hofe und setzte des 6. Morgens in der Fruͤhe die Reise nach Mainz fort. 1 schmeichelt sich hier, daß Se. Koͤnigl. Hoheit auf der . wiederum unfere Stadt beruͤhren und einen laͤngern Auf 6. hier nehmen werde. ni

Die Bundes-Versammlung wird, des heutigen Frohnlen nams⸗Festes wegen, auch in dieser Woche wahrscheinlich h Sitzung halten, da die heutige ausgesetzt wurde. tn

Der Koͤnigl. Daͤnische Bundestags⸗Gesandte, Freiherr Pechlin, ist seit wenigen Tagen von der nach Danemark ih nommenen Reise auf seinem hiesigen Posten zurück. 1

Die hier residirende Prinzessin Louise von Nassau lj wurde heute an Ihrem Tösten Geburtstage von der lap ten Frau Landgräͤfin von Hessen-⸗Homburg von Homunm n mit einem Besuche erfreut.

Zur Feier des heutigen Geburtsfestes Sr. Durchlauch m Herzogs von Nassau gab der Herzogl. Nassausche Bundegh Gesandte, Herr von Roͤntgen, ein großes Diner. Ert ist es, melden zu duͤrfen, daß des Herzogs Durchlaucht! fortdauernd einer ungestoͤrten Gesundheit erfreue und es sch mit klar herausstellt, daß die fruͤher verbreiteten besorgsth Geruͤchte durchaus ungegruͤndet waren.

Das gestern in dem Lamboiwald bei Hanau stattgeh Erinnerungsfest an die Entsetzung Hanaus im 30jaäͤhrigen Ki wurde vom Wetter nicht beguͤnstigt, aus welcher Ursache ; von Sr. Majestaͤt dem Koͤnig von Bayern von Aschaffen⸗ aus beabsichtigte Besuch Hanaus gestern auch unterblieb. dem Feste im Walde nahmen aber, trotz des Regenwetters, in Tausende Theil.

Es bestaͤtigt sich vollkommen, daß man schon in der M des naͤchsten Wonats den Fuͤrsten von Metternich zum nutz woͤchentlichen Besuche auf dem Johannisberg erwartet, woh Durchlaucht verschiedene Festlichkeiten veranstalten werden. Die Main-Schifffahrt ist bei dem guͤnstigen Wasserstut fortdauernd belebt, und obgleich die gewohnliche geschaͤstsstlun Zeit schon begonnen hat, so herrscht diesmal in den verschien nen Handelszweigen hier immer noch ziemliche Lebhafiigkit Die Taunusbaͤder sind noch sehr schwach besetzt.

Oesterre ich.

Wien, 13. Juni. heit des Kaisers lautet: „Se. Majestaͤt haben den gestrigen Tag und die verst sene Nacht ruhig zugebracht; die Masern haben ihre vollste dige Entwickelung erreicht und sind gutartig. Das Fieber heute beinahe erloschen. Schoͤnbrunn, den 12. Juni ln 7 Uhr Morgens. Dr. von Raimann. Dr. Guùntner.

ö.

Das neueste Buͤlletin uͤber die Ktank⸗

Italien.

Neapel, 5. Juni. (Allg. Ztg.) Der Englische min Stopford gab heute an Bord des Admiralschiffes „Prinz Charlotte“ ein großes Diner, dem der Koͤnig und die Khnigin, die Prinzen und Prinzessinnen, der Prinz Johann ron Sich sen, der Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar nehbs feine Familie, so wie die Gesandten der fremden Machte beiwohsht. Die ganze Zeit uͤber, daß die hohen Herrschaften sich an Vid befanden, war die Mannschaft oben auf den Quermasthi Schlachtoͤrdnung aufgestellt; Tausende von Barken, mit Ru gierigen besetzt, umgaben die Schiffe, und den ganzen Tag ibt ertoͤnte der Bonner des Geschuͤtzes. Prinz Johann von Saz, sen, der nach einem dreitägigen Aufenthat in Palermo nn gestern wieder zuruͤckkam, wird unsere Stadt in wenigen Tun verlassen.

Spanien.

Spanische Graͤnze. Die Karlisten haben beschlassn Pampelona und alle uͤbrige von den Truppen der Koͤnigin setzte feste Punkte Navarra's eng zu blokiren. Der Kriegs ⸗M

nister des Don Carlos hat in dieser Beziehung am 4 Mai nn den Karlistischen Kommandanten von Navarra, Garcia, ein!

Befehl erlassen, der allen Offizieren und Alkalden mitgethen worden ist und folgendermaßen lautet: ö „Excellenz! Nachdem der König Ihren Bericht und den J berathenden Kriegs-Junta über die Rothwendigkeit, die von, din Feinde hesttzten, festün Punkte eng zu blokiren, gelesen, hat Hich derselbe beschlossen, daß die Blokade zwei Monate in ihrer gaunst Strenge durchgeführt werden soll, unbeschadet der anderweitigen Be schlüsse, die Se. Majestät etwa in Zufunft in dieser Beziehui fasn mögen. Der Ravon wird nach den Lokalitäten mehr oder wenlhet aucgedehnt seyn, und der König behält sich vor, den felben nih n

Vorschlägen der Geueral-Kemmandanten der Provinzen näher j stimmen, wobei für die Juntas oder die Plovin zlal. Depisnst Ausnahmen in bieser Besüchung zu machen sind, doch haelt Licenzen feine Gültigkeit ohne das Visa des respektiven y. Kommandanten, der allein über die Zulässigkeit derselben zu eniste hat. Frühere Befeble, die mit dem gegenwärtigen im Wider pins, hen, sind fortan ungültig. Ich übersende Ew. Excellenz diesen Köngi, Befehl, damit Sie denfelben unverzüglich den Gouverneuren, Vu Kommandanten und Eorps-Befehlshabern des Königreichs zur hg lichsten Befolgung mittheilen, die ihrerseits den Bewohnern der 9 schaften in ihren Distrikten durch die Deputirten, Alkalden ode h) gidorn anzuzeigen haben, daß Jeder, ohne Unterschied des Ring der, drei Tage nach Bekanntmachung dieses Befehls, innerhalb un Meile von Pampelona und einer halben Meile von den ui feindlichen Garnisonen oder befestigten Punkten angetroffen wit auf der Stelle ohne Gnade mit dem Tode bestraft werden enn diesem Zwecke werden, außer der Infanterie, auch Kavallerie schements verwendet werden.“ un

Dieser Befehl wurde am 21. Mai in den Dorfe h Pampelona bekannt gemacht, worauf der Oberst Fernäso, n Norzagaray im Auftrage des Generals Alaix, Vice⸗/ Konig cargèos von Navarra, nachstehenden Tages⸗Befehl erließ: em

„Da die Grausamkeit und Barbarei dieses blutgierige⸗ Befe n die Shnmacht des Feindes beweisen, der, da es ihm nicht ge nur Ey von uns mit den Waffen errungenen Rorthesle zu paralvsiiren, nin raunei gegen den friedlichen ge e n. und den wehrlosen dan s bt auszuüben sucht, so hat Se. Excellenz der Vice⸗König en an Csolln schlossen, vaß folgende Bestimmungen streng befolgt werden lan Aile feindliche Donaniers, Soldaten, Vertraute, übe han h fn der bei der Ausführung der in jenem barbarischen Befehl en

jnmungen behülflich ist, sollen sogleich nach ihrer Verhaftunz . 2 wie groß ihre Zahl auch seyn mag. Dasjenige De⸗ taschement oder die jenig'⸗ Truppen der National Armee, denen der⸗ gleichen ndistduen in die Häude fallen, müssen in ihrem Bericht an Je. Erceülenz nicht zu erwä ng n vergessen, daß die zedachte Bestim⸗ mung ausgeführt worden. Jür den regelmäftgen Krieg bleibt je⸗ doch der Eliotsche Bertzag in Kraft. Wird Jemand, er sen wer er wolle, in demjenigen Tbzile des Landes, der nicht von den Rational— TFrappen besetzt ist, mit Lebensmittelu oder anderen Gegenständen be⸗ sroffen, so werden die Maalthiere, deren Ladungen und elle übrigen Effefien konst z zirt, die betreffenden Per sonen aber freigelassen. Se. Excellenz bebät sich jedoch vor, eine siärkere Strafe zu verhängen, wenn die konfiszirten Gegenstäade von der Art sind, daß das Ver⸗ gehen dadurch ersch wert wird. 16 6

Bereits fand man kuͤrzlich in Carascal die Leichen von fuͤnf Frauen, und vier age zuvor die einer Frau und eines Land— nanns, die sämmtlich von den Karlisten erschossen worden sind, weil sie Kirschen zum Verkauf nach Tafalla bringen wollten. Man schreibt von der Navarresischen Gränze vom 7 Juni: „Am ten ging Carmong mit vier Bataillonen und wel Schwadrenen über die Arga, und marschirte nach Caras— tal, um die Straße von der Nwera nach Pampelona abzu— schneiden. Am (ten kam es in Carascal zwischen den Navar— resen unter Sanz und der Division des General Alaix zu einem Gefecht, welches damit endigte, daß die Karlisten mit Verlust aber die Arga zuruͤckgetrieben wurden. Der Gouverneur

von Pampelona hatte vor kurzem befohlen, einige Karlistische

Gefangene in das dicht bei der Stadt befindliche Fort el Prin- ce zu bringen, allein der Karlistische Oberst Osma legte sich in einen Hinterhalt, befreite die Gefangenen und entwaffnete die Eskorte. Man erzählt, daß in Oñate sieben Ojalat eros⸗ hffiziere getoͤdtet worden seyen.⸗ ;

Ein Schreiben aus Logrosio vom 7. Juni meldet, daß der General Leon el Conde, unterstuͤtzt von einer Brigade des Generals Mendez Vigo, die Karlisten unter Guergue und Carmona bei Ayerbe angegriffen und nach einem blutigen Kampfe Barbastro besetzt habe, wodurch die Straße von Sara— gossa gedeckt werde, In Logroßo wollte man aus Estella die Nachricht erhalten haben, daß Zariategui und alle uͤbrige Ge— fangenen in Freiheit gesetzt worden seyen.

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Inland.

Stralsand, 12. Juni. Es sind zu dem am Jten und Sten d. M hierselbst abgehaltenen Wollmarkt 13,000 Stein Wolle eingetroffen, von welchen 90090 Stein verkauft wurden. Der Ueberrest ist nach Berlin und Stettin verfahren. Wegen der anhaltend kalten und rauhen Witterung in diesem Früͤh— jahre konnte die Wasche und Schur von vielen Landleuten nicht rechtzeitig vorgenommen werden, weshalb die Zufuhr weniger bedeutend waß, als sonst zu erwarten gewesen. Von Kaäͤufern sowohl einheimischen, als auch fremden aus Belgien, Sachsen, Braunschweig, Hamburg und Mecklenburg, war der diesjährige Markt ungemein besucht, weshalb auch trotz der durch die kalte Witterung veranlaßten schlechten Waͤsche, sich die Preise im Ganzen um 10 pt. höher stellten, als im vorigen Jahre. Waͤre die Waͤsche rein gewesen, so hatte unbedenklich das ganze zu Markte gebrachte Well⸗Quantum und zu noch hoheren Prei— sen Absatz gefunden. Da die Wolle dieser Provinz, nach dem Anerkenntnisse sämmtlicher anwesenden Kaͤufer, mit jedem Jahre eine groͤßere Ausgleichung gewinnt, so fand auch in den Prei— sen keine bedeutende Verschiedenheit statt. Es wurde fuͤr den Centner der feinen Wolle 76 Rihlr., der mittleren 65 60 Rthlr. und der ordinairen 50 5 Rthlr. gezahlt.

Koln, 11. Juni. Die Verwaltung des Koͤnigl. Bank— Comtoirs hierselbst ist, nach dem Ausscheiden des in den Ruhe— stand getretenen Direktors, Geheimen Finanz-Raths Brahl, einer Bekanntmachung des Haupt-Bank-Direktoriums zufolge, dem Buchhalter Kastner und Kassirer Jaensch uͤbertragen wor— den. Am 12ten d. M. ist der Fuͤrst von Canino (Lucian Bonaparte) hier angekommen.

Koblenz, 1J. Juni. Als Schiffer de Haas aus Nees heut mit einer Ladung von 732 Ctr. Kaufmannsguͤter, von Rotterdam nach Mannheim gehend, die sogenannte Bank bei St. Goarshausen passiren wollte, welche sehr wild war und bei dem hohen Wasserstande den Uebergang beschwerlich machte, rissen plötzlich die beiden neuen Fahrseile, bei deren Springen sich das Schiff uͤberkruͤmmte, Wasser fing und zuruͤcktrieb, so daß es, aller Anstreugungen und Huͤlfe ungeachtet, erst unter— halb St. Goarshausen gelandet werden konnte. Der Schiffer und mehrere Leute wurden beschäͤdigt; in wiefern die im Vo⸗ den des Schiffs besindlichen Guͤter gelitten haben, wird sich erst am Bestimmungsort zeigen, wohin die Fahrt um so eiliger fort— gesetzt worden it. Am ten d. M. fand zu Altenkirchen die

gertheilung der von der Koͤnizl. Regierung und dem landwirth— schaftlichn Verein ausgesetzten Preise für das beste im Kreise gezogene Rindvieh statt. Obgleich eine solche Preis-Vertheilung erst seit vorigem Jahre eingefuhrt worden war, so zeigten sich doch schon gute Folgen, indem vieles und zum Theil ausgezeich— netes Vieh zur Bewerbung ausgestellt war, und sich aus allen

egenden des Kreises viele Landleute eingefunden hatten.

ie noch wenig bekannten Basaltbruͤche af dem Dattenherg, besonders aber die des Minderbergs bei Linz, gehoͤren zu den merkwuͤrdigsten Naturerscheinüngen der Rhein-Ge— gend und genähren durch die ungeheure Masse der auf wunderbare Weise in regelmäßiger Form zusammengefuͤg— ten und guf einander stehenden Basaltsaͤulen ein Schau— spiel. das in seiner Großartigkeit an den bekannten Riesendamm in Irland erinnert. Der Eigenthuͤmer derselben und ein be— keit williger Führer dahin ist der Gastwirih zum Nassauschen Hof. rn e anderer Beziehung verdient eine Basalthoͤhle, j z in stlich usgebr chen und durch eine Gebirgsspalte malerisch . t, die Sa kriste einer Kapelle auf der Westseite der Lands— . an der hn un weit des Gipfels, bildet, hier beiläufige Er—

ihnung, weil sie dieselbe Saͤulengliederung, wie der Basalt des

en ne zeigt, indem das untere konvexe Ende des einen . n n des andern, gelenkartig und wie , , ,. Kapelle wird von den meisten übersehn, elch die Landskrone und die an deren Fuß aus ihrem basalti— gen Gestein entspringenden Heppinger Mineralquellen befuchen.

Trier, 11. Juni. Se. Excellen ; !. Se. der kommandirende Ge— neral des Sten Armee⸗Corps und 9 ; i Corp neral der Kavallerie, Herr von Borstell, ist gestern hier angekommen. 66

697 Vermischte Nachrichten.

Algier. (Schluß.)

I. Regierung der Provinz Algier unter den Dey's.

Der Chef der Regierung in Algier war waͤhlbar. Rach dem Tode oder der Entsetzung desselben sollte die Wahl seines Nachfolgers nach Mehrheit der Stimmen durch den Diwan erfolgen, welcher aus 60 Buluck⸗Baschi's (Hauptleuten der Mi—⸗ liz Compagnieen) und den Groß-Wuͤrdenträgern bestand. Diese Form wurde jedoch fast nie beobachtet, da gewoͤhnlich der Nach— folger, durch die Empoͤrung der Soldateska gegen den Pascha, die mit dessen Ermordung endete, auf den Thron gelangte.

Diese Miliz, deren Mitglieder zu den hoͤchsten Wurden, selbst zu der des Dey aufsteigen konnten, rekrutirte sich in Kon⸗ stantinopel und Smyrna. Mauren und Araber waren von ihr ausgeschlossen, die Soldaten der Leibwache des Dey, saäͤmmtlich Tuͤrken, Kasten-Janitscharen (Enkicharih und genossen manche Privilegien.

Der Deny vereinte in sich alle Gewalt eines absoluten Herrschers. Seine Ernennung wurde der hohen Pforte durch eine Botschaft angezeigt und erhielt stets deren Bestaͤtigung. Indem der Pascha diese annahm, gab er dadurch nur setne Achtung fuͤr das geistliche Oberhaupt des Islamismus zu erken— nen, ohne sich unter dessen Seuverainetaͤt zu stellen. Er be— trachtete sich lediglich als den Verbuͤndeten des Sultans und nahm von ihm keine Befehle an. Mit den fremden Maͤchten unterhielt er politische Verbindungen.

Die Provinz Algier war in sieben Outhan s (Distrikte) getheilt, die mehrere Stamme enthielten, welche wiederum in Douar's (Vereinigungen von Zelten) zerfielen. Von Algier waren 3 Provinzen abhängig, nämlich Constantine im Osten, Hran gegen Westen und Titery im Suͤden. Sie wurden durch Vey's regiert, welche der Dey ernannte und beliebig absetzte. Die Herrschaft des Dey erstreckte sich hauptsaͤchlich uͤber die Stamme Arabischer Herkunft; uͤber die in den Bergen woh— nenden Kabailen war sie nur nominell. Diese erhielten sich voͤlig unabhaͤngig und zahlten großentheils keinen Tribut.

Die Tuͤrkische Miliz, auf welche allein der Dey rechnen konnte, wurde unter dem allgemeinen Namen Odjac begriffen, deren Unter-Abtheilungen QOrta's hießen. Der gemeine Janit— schar erhielt außer seiner Ration an Brod, Fleisch und Oel eine Jährliche Loͤhnung von 369 Franken, die Hauptleute doppelte Rarlonen und 450 Franken. Der Dey selbst, dessen Namen in die Miliz eingetragen wurde, bezog den Sold des gemeinen Janitscharen. aus den Arabern rekrutirt wurde.

X. . Franzoͤsische Administr ation.

Gleich nach der Einnahme von Algier errichtete der Ober— General eine Regierungs⸗-Kommission, welche die Grundzuͤge der Verwaltung fuͤr die Stadt und deren Gebiet entwerfen sollte. Auf deren Vorschlag ward ein Munizipal-Rath aus Einge— botenen ernannt, dem bald darauf unter dem General Klauzel ein Franzẽsischer Kommissarius beigegeben wurde, welcher den Wir— kungskreis der Franzoͤsischen Maire's erhielt. Die allge—⸗— meine Verwaltung des Landes wurde einem Gouverne— ments Comite uͤbertragen, bestehend aus drei Mitgliedern, fuͤr die Justiz, das Innere und die Finanzen, und praͤsidirt von dem Intendanten der Armee, der den Titel eines Intendanten des Koͤnigreichs Algier annahm. Es beschaͤftigte sich ausschließ— lich mit den einzelnen Zweigen der inneren Verwaltung.

Eine Köͤnigl. Ordonnanz vom 1. Dezember 1851 schuf einen Civil-Intendanten, dem die Leitung saͤmmtlicher Civil— und Finanz⸗Angelegenheiten, so wie die Justiz⸗Verwaltung unter den unmittelbaren Befehlen des damaligen Conseils⸗-Praͤsi⸗ denten Casimir Périer uͤberiragen wurde. Da jedoch dessen Geschaͤftskreis nicht genau bestimmt war, und hieraus Kolli⸗ sionen zwischen ihm und dem obersten Militair⸗Chef entstanden, so wurde, auf den Vorschlag der im Jahre 1843 nach Algier gesandten Afrikanischen Kommission, mittelst Ordonnanz vom 22. Juli 1834, ein General-Gouverneur ernannt, der, unter Leitung des Kriegs-Ministers, die Militair- und Civil⸗Gewalt in sich vereinigte. Unter dem Gouverneur stand ein Conseil, das ) durch den die Truppen kommandirenden Ober⸗9ffizier, 2) den Livil-Intendanten, 3) den Oßer-Offizier der Marine, * den General⸗Prokurator, 5) den Militair⸗Intendanten und 6) den Direktor der Finanzen gebildet wurde.

Die Munizipal⸗Perwaltung der Staͤdte Algier, Oran und Bong ist dem Civil⸗Intendanten und, unter dessen Leitung, ei⸗ ner staͤdtischen Behörde, bestehend aus dem Maire, einem Fran⸗ zoͤsischen, einem Muselmaͤnnischen und, nach den oͤrtlichen Ver⸗ haͤltnissen, einem juͤdischen Beigeordneten, so wie aus einigen Munizipal⸗Raͤthen, übertragen. Einer jeden der zum Gebiete der Stadt Algier gehoöͤrigen 14 Gemeinden ist ein Maire vor— esetzt, der die Civilstands-Register fuͤhrt und die polizeiliche derwaltung leitet.

In der unter dem 2. August 1836 ergangenen Ministerial— Verordnung, welche die Geschaͤftsgebiete des General-Gouver⸗

neurs und der unter ihm stehenden Verwaltungs-Chefs festsetzt,

ist unter Anderem bestimmt:

1) daß das Budget der verschiedenen Verwaltungszweige, so wie das der Kommunen und der kirchlichen und Wohl— thatigkeits-Anstalten nur mit Zustimmung des Kriegs-Mi—

ö ö e . .. darf, .

2) daß es auch dieser Zustimmung bei Errichtung anonymer Gesellschaften, bei Erwerbung gn Ja fuͤr Rech⸗ nung des Staats und bei Veraͤußerung von oͤffentlichem Eigenthum bedarf,

3) daß kein Roͤmisches Breve (außer denen der Poͤnitentiaria) in den Frauzoͤsischen Besitzungen in Nord-⸗A Afrika publizirt, kein vom Roͤmischen Hofe dorthin gesandter Geistlicher mit einem öffentlichen Charakter anerkannt, keine zur christli⸗ chen Religion gehoͤrige Congregation daselbst gestiftet wer— den darf, wenn nicht der General-Gouverneur, nach den 6 des Kriegs⸗-Ministers, seine Erlaubniß dazu er—

eilt hat, ö

) daß i e. Konsular⸗Agent des, Seitens der Fran⸗ zoͤsischen Regierung ertheilten und dem Gouverneur von dem Kriegs⸗Minister zugefertigten Exequaturs bedarf,

5) daß alle von dem General⸗Gouverneur ausgehenden Ver— ordnungen, Proclamationen 2c. im Namen des Koͤnigs Ludwig Philipp erlassen werden muͤssen.

Den Kathli R Kultus.

Den Katholiken, Reformirten und Juden sind zwar di Mittel zur freien Ausuͤbung des Gotre sd nn te , . dec herrscht in dieser Beziehung noch ein provisorischer Zustand, dessen baldiges Aufhoͤren wuͤnschenswerth erscheint. Nach der Einnahme von Algier wurde der katholische Gottesdienst so—

wohl fuͤr Soldaten als Civil-Personen von den Feld-Predigern

Diese dienten zu Fuß, wogegen die Kavallerie

verrichtet. Spaͤterhin beguͤnstigte die Fran e? ĩ Herützerkunft aus Frankreich von Ga ann rg rn e. auf entfernten P⸗unkten des eroberten Landes das geistliche An zu fuͤhren. Eben so ließ sie den evangelischen Gaseg welch e entweder aus innerem Beruf sich nach Afrika begaben oder durch die Französischen Konsistorien dorthin gesendet wurden, ihren Schutz angedeihen, indem sie ihnen Ger n. anwies und Unterstützungen bewilligte, was um so noͤthiger erschien, als die Zehl der Exangelischen bedeutend zugenommen hatte und sich im Jahre 1837 auf etwa 1500 Köpfe belief. Die Juden sind durch die Französische Eroberung aus dem Zu stande der Herabwuͤrdigung, in welchem sie sich unter der Tur⸗ kischen Herrschaft befanden, befreit worden. In ihrer religis⸗ sen Verfassung ist dabei keine Aenderung eingetreten, außer daß man einen Oberen ihrer Nation ernannte, dem die Auf— sicht uber seine Religions⸗Verwandte und das Recht uͤbertragen wurde, die Streitigkeiten zu schlichten, die nicht vor das Tri— bunal der Rabbiner gebracht werden sollten.

XII. Oeffentlicher Unterricht.

Vor 1830 war das Studium der Wissenschaften in der Provinz Algier so gut als gar nicht vorhanden. Lesen, Schrei— ben und der Text des Koran waren die einzigen Gegenstände des Unterrichts in den Maurischen Schulen, und selbst dieser ward nur den Knaben erthielt. In den beiden ersten Jah— ren nach der Occupation entstanden einige Privat-Institute, welche dem Beduͤrfnisse der Europaäͤischen Bevolkerung in die ser Beziehung einigermaßen abhalfen. Im Jahre 1833 fand in Algier die Organisation des öffentlichen Ünterrichts statt, wobei man davon ausging, daß die Regierung nur fuͤr den Elementar⸗Unterricht und die Arabische Sprache zu sorgen habe. Demzufolge wurde im Jahre 1833 zu Algier eine Schule des wechselseitigen Unterrichts fuͤr die Franzoͤsische Sprache, Schrei⸗ ben, Rechnen und das Arabische errichtet, die in kuͤrzer Zeit an 200 Schuͤler zählte, worunter sich auch Mauern und Juden befanden. Es zeigte sich aber bald, daß Primair⸗Schulen nicht uͤberall genuͤgten, und es ward daher im Jahre 18335 zu Algier ein Gymnasium errichtet, worin jetzt in der e g l Arabi⸗ schen, Griechischen und Lateinischen Sprache, in der Geogra— phie, Geschichte, Physik und Mathematik Unterricht ertheilt wird. Gegenwärtig besuchen 1200 Kinder von Europäern, Ju⸗ den und Mauren die Franzoͤsischen Schulen und im Ganzen genossen zu Ende 1837 2287 Kinder den Schul⸗Unterricht. Bis zu den Arabern ist aber der Elementar⸗Unterricht noch nicht ge⸗ drungen. Im Jahre 1835 wurde in Algier eine oͤffentliche Bi⸗ bliothet gestiftet, welche durch den Ankauf von Handschriften eine schaͤtzbare Vermehrung ihres ersten Bestandes erhalten hat.

XIII. Milde Stiftung en.

Vor der Franzoͤsischen Occupation gab es fuͤnf verschiedene Stiftungen dieser Art, wovon drei religloͤsen Ursprungs waren, und die beiden anderen menschenfreundliche Zwecke verfolgten. e ö. . 9 23 und Medina, b) die Marabuts oder Zauia und c) die Moscheen; die anderen hi d) di Andalu's und e) die Scharffa's. wn n ge

Die unter dem Namen Mekka und Medina bekannte fromme Stiftung besteht noch jetzt in allen Muselmaͤnnischen Laͤndern und reicht his zur Entstehung des Islamismus hinauf. Es sind Besitzungen, deren Ertrag zum Vortheil des Tempels und der Nachkommen Mahomed's in die beiden heiligen Staͤdte abgeliefert wird. Der Beitrag der Provinz Algier betrug jaäͤhr⸗ lich 2060 Mahbuts (14 15,000 Franken). Die Stiftungen zu b) bestanden in Gebäuden, welche das Grab eines Heiligen enthielten. Fromme Muselmaͤnner erkauften das Recht, sich in denselben beerdigen zu lassen. Fruͤher wurden sie sehr reichlich beschenkt; jetzt reichen ihre Einkuͤnfte nicht zur Deckung der La— sten hin, welche hauptsaͤchlich in Vertheilung von Natural-Al— mosen bestehen. Die Einkuͤnfte der Moscheen e) wurden zur Bestreitung der Ausgaben fuͤr das zum Gottesdienste erforder⸗ liche Personal und fuͤr die Unterhaltung der Gebaͤude verwen— det. Die Andalu's 4X waren Besitzungen, deren Einkuͤnfte zur Unterstuͤtzung armer Nachkommen der aus Spanien vertrie— benen Mauren dienten, wie solches auch ihre Benennung an⸗ deutet. Ueber die Scherffa's e) sind keine sichere Nachrichten zu erhalten gewesen; nach der allgemeinen Meinung gelten sie fuͤr Nachkommen der Familie Mahomed's; ihre wenigen Be— sitzungen wurden von einem Ukil (Administrator) verwaltet. Im Ganzen besaßen diese Stiftungen ein Vermögen an Liegenschaften und Renten, dessen Ertrag auf 200 Millionen en geschaͤtzt wurde, worauf aber auch bedeutende Lasten

Nach der Besetzung des Landes durch die Franzosen wur— den sie einer sorgfältigen Leitung und Kontrolle unterworfen wodurch sich ihre Einnahmen bedeutend erhoͤheten, so daß an Schlusse des Jahres 1837 eine Mehr-Einnahme gegen das ab— gewichene Jahr von 18,000 Fr. sich ergab.

TVI. Gerichts- Verfassung.

Ueber die Einrichtung der Justizpflege enthält die Koͤnigl. Ordonnanz vom 10. August 1834 die näheren Bestimmungen.

Nach derselben sind Franzoͤsische und einheimische Tribu— naͤle errichtet. Das Verfahren ist sowohl im Eivil- als in Kri⸗ minzl-⸗Sachen ein oͤffentliches, ausgenommen in den Faͤllen, wo die Oeffentlichkeit die Ordnung und die Sitten gefährden koͤnnte.

Fuͤr jede der Staͤdte Algier, Bong und Dran besteht ein Tribunal erster Instanz; außerdem fuͤr Algier ein Handels und ein Ober-Tribunal., Zu dem Wirkungskreise dieses letzteren ge—⸗ hoͤren sommtliche Fr anzdsische Besitzungen in Nord⸗A1frika.

Die Tribunaͤle erster Instanz erkennen in Civil- und Kri— ming

as Ober-Tribunal besteht aus 1 Praͤsldenten, 2 Rich—

tern, I stell vertretenden Richter, dem . des . nigs, dem Substituten desselben, einem Aktuar und dessen Ge— huͤlfen. Er erkennt als Appellations-Instanz in den bei den Tribu— naͤlen erster Instanz und dem Handels“. ö verhandelten Sachen, sowohl in Civil- als Kriminal-Prozessen. lung von Urtheilen in Kriminal-Sachen muͤssen 4 Richter zu— gegen seyn und 3 Stimmen sind zur Verurtheilung noͤthig.

. Den Franzoͤsischen Tribunaͤlen sind Muselmaͤnnische, vom Gouverneur ernannte Beisitzer zugeordnet, und zwar 4 fur Al⸗ gier, für Oran und ? fuͤr Bona, auch sind bei selbigem ei— nige vereidigte Dollmetscher angestellt. J zr 2 , i r gen bezieht ein Gehalt von 12,090

anken, das der Richter betraͤgt 6000 =

. g und das der Stellver

Die Muselmännischen Tribunaͤle sind beibehalten. Di Mufti's und Kadi's werden vom Koͤnige . Sie . hen vom Staate ein Gehalt, dessen Hoͤhe auf den Vorschlag des Gouverneurs bestimmt wird. Der Gouverneur errichte da, wo er es fuͤr noͤthig haͤlt, judische Tribunaͤle, bestehend aus 2 oder 3 von ihm bestimmten Rabbinern, welche ihr Amt un— entgeltlich versehen.

Die Franzoͤsischen Tribunaͤle entscheiden in allen Civil⸗ und

Bei Faͤl⸗

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