1838 / 200 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

schließt daraus, daß die Session der Konferenz nicht von langer Dauer seyn werde.

Amsterdam, 13. Juli. Dem Niederländischen Blatte, Avondbode, schreibt man aus London: „Der von Bruͤssel hierher zuruͤckgekehrte Herr Vandeweyer hat dem Lord Palmer ston, als Praͤsidenten der Konferenz, folgende Mittheilungen emacht: Daß in jedem Falle seine Regiẽrung die 24 Artikel, o wie sie jezt bestehen, nicht annehmen koͤnne, weil diese Re⸗ 8 seit i831 entdeckt habe, daß in der Berechnung ihres

nthenis an der Schuld, unabhaͤngig von der Grundlage, wor auf diese Berechnung beruht, große Irrthuͤmer zu ihrem Nach— theile begangen worden seyen, welche Irrthümer vorläufig, ehe die Vollziehung beschlossen werden konne, berichtigt werden muͤssen. Frankreich dringt 69 darauf, daß man diese Bemerkungen in Er⸗ wägung ziehe, und Lord Palmerston ist, wie man behauptet, nicht abgeneigt, das Ganze mit der Konferenz zu revidir en. Keine Ver— sammlung der 2 fand bisher statt, und es hat wegen der Feste keine Gelegenheit gegeben, an die Angelegenheiten zu denken; man hat nur unter der Hand die Mitglieder von den neuen Einwuͤrfen Belgiens in Kenntniß gesetzt. Es steht zu befürchten, daß die Beendigung dieser Angelegenheit auf diese Weise noch sehr entfernt sey, denn wenn die Mitglieder neuer Instructionen beduͤrfen, dann wird man noch viele Zeit verlie⸗ Ten. Es scheint, daß der Irrthum 3 Millionen betrage, allein ich kann nicht sagen, ob es sich von 3 Millionen Rente oder Kapital handelt. Ein Bruͤsseler Blatt hat von einer neuen, durch den König der Niederlande nach London gesandten Note gesprochen, worin dieser eine schnelle Antwort von der Konfe⸗ renz verlange und erklaͤre, daß er seine Zustimmung zu den 24 Artikeln zuruͤckßziehe, wenn diese noch einmal in Berathung ge—⸗ ogen werden follten. Ich glaube zu wissen, daß die Englische

egierung eine solche Note nicht erhalten hat. Dies ware übri⸗ gens nur eine Wiederholung dessen, was der Konig von Anfang

gesagt hat.“ Belgien.

Bruͤssel, 14. Juli. Gestern Abend wurde mit dem Dampfwagen des Herrn Dietz, der zur Befahrung der ge— wohnlichen Wege bestimmt ist, in Gegenwart einer vom Gou⸗ verneur ernannten Kommission ein neuer Versuch angestellt. Derselbe fiel indeß weniger befriedigend aus als die fruͤheren, und die Maschine mußte sogar auf der Halfte des Weges von Anderlecht nach Bruͤssel angehalten werden, bis der Dampf sich in hinlaͤnglicher Menge entwickelt hatte. Der Wagen kehrte hierauf wieder um und begann seine Fahrt von neuem. Durch das Rollen desselben werden uͤbrigens die Pferde eben so we— nig wie durch das Geraͤusch jedes anderen agens erschreckt.

Deutschl(and. . ;

Munchen, 18. Juli. (A. 3.) Se. Maj. der Koͤnig wird, heute angekommenen offiziellen Nachrichten zufolge, am 2isten, Ihre Maj. die Königin aber am 22. Juli hier ein⸗ treffen. Der König wird nur einige Tage hier verweilen. Fuͤr die Kaiserin von Rußland sind in der Residenz die Appartements, die der hochselige König Max bewohnte, neu und glänzend moöͤ⸗ blirt; ob sie dieselben beziehen wird, ist noch unentschieden. Der Kaiserin Aufenthalt in Muͤnchen wird vorerst nur sehr kurz seyn, wohl aber wird Ihre Maj. nach ihrer Ruͤckkehr aus Kreuth mehrere Tage unter uns verweilen. An letztem Orte wird jetzt alle Vorsorge getroffen, der hohen Frau und ihrem Gefolge eine wuͤrdige, und, so viel es die beschränkte Lokalität gestatiet, begueme Aufnahme zu bereiten; doch bleibt es immer wahrscheinlich, daß die Monarchin vorziehen wird, in Tegern⸗ see zu wohnen, wo sich in den weiten Raͤumen des Schlosses de ,,, , was Pracht, Geschmack und Bequemlichkeit bie⸗ ten koͤnnen. . : * 9

Dresden, 17. Juli. Se. Majestäͤt der Kaiser von Ruß— land begaben Sich bald nach Ihrer Ankunft nach Pillnitz, um Ihren Majestäten dem Koͤnig und der Koͤnigin einen Besuch abzustatten, besuchten nach der Ruͤckkehr von Pillnitz Ihre hier anwesende, im Hotel de Saxe wohnende Frau Schwester, die Kronprinzessin der Niederlande Kaiserl. Hoheit, nahmen mit Ihrer Majestaͤt der Kaiserin die Koͤnigl. Gemaäͤlde⸗Galerie in

Augenschein und empfingen sodann den Gegen ⸗-Besuch Sr. Majestaͤt des Koͤnigs. Mittags speisten beide Kaiserl. Majesta⸗

ten in Ihren Zimmern.

Gestern wurde eine Probefahrt auf der Eisenbahn bis zur Weintraube gehalten. Es war freundlicher Sonnenschein und die Fahrt laͤngs den Bergen n wirklich reizend, und da man hoch auf dem Damme faͤhrt, so uͤbersieht man das liebliche Elb⸗ thal nach beiden Seiten. Es wird schwer halten fuͤr den Tag der Eroͤffnung, den 19. Juli, und die naͤchsten Tage noch Bil⸗ lets zu erhalten, und gewiß wird es auf diesem Theile der Bahn fortdauernd nie an Fahrlustigen fehlen. Bei der „Wein⸗ traube“ ist ein neuer Saal erbaut worden, und der Wirth hat nicht weniger als 15 Kellner angenommen.

anno ver, 17. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der Groß⸗ fuͤrst Thronfolger von Rußland hat, wie verlautet, die vergan⸗ gene Nacht in Uelzen zugebracht, wird heute in Celle und mor⸗ gen hier eintreffen. ,

ie hiesige Zeitung giebt heute nachtraͤglich noch einige rn n, aus den Verhandlungen der zweiten Kamm er uͤber die Verfassungs- Urkunde. Die von den Standen selbst han⸗ delnden Kapitel gaben zu vielfachen Debatten Anlaß, woruͤber es in der genannten Zeitung heißt: „Auf die Bemerkung ei— nes Mitgliedes, welches bei der Vertretung in der zweiten Kam⸗ mer ein richtiges Verhaͤltniß durchaus nicht beobachtet hielt, wurde von mehreren Seiten auseinandergesetzt, wie sich die jetzige Repraͤsentation historisch gebidet habe, wonach ein Mit⸗ glied jedoch das Fortbestehen der Vertretung der Stifter fuͤr gerechtfertigt zu halten nicht vermochte, Zum §. 72 machte Herr Prof. Reiche mit Herrn Dr. Christiani darauf aufmerk— sam, daß in dem Paragraphen keine Ruͤcksicht darauf genommen worden, daß die Prinzen des Königlichen Hauses der Anglikanischen Kirche iger n seyen, und hielt des⸗ halb eine Aenderung fuͤr nothwendig. Der Kommissions⸗ Antrag zu diesem Paragraphen wurde angenommen. Auf die Anfrage eines Mitgliedes, ob nicht nach Ansicht der Regierung die Staͤnde sich als Repräsentanten des ganzen Lan⸗ des zu betrachten haͤtten, erwiederte der Regierungs⸗Kommissa⸗ rius' daß man den Ausdruck Repraͤsentanten vermeiden muͤsse,

da derselbe zu großen Mißdeutungen fuͤhren koͤnne, die mit dem

Art. 5] der Wiener Schluß⸗-Akte nicht ju vereinigen seyen, wo⸗ egen indeß andererseits bemerkt wurde, daß der Satz von je—

er praktisch befolgt sey. Um die Erreichung des bei dem Beschlusse

zum 5. 63 beabsichtigten Zwecks, die rechtsguͤltige Erledigung der Verfassungs⸗Frage durch Wiederherstellung des nach dem Staats⸗ Grundgesetze bestandenen Verhaäͤltnisses der Stände moͤglich zu machen, proponirte ein Mitglied, statt des Kommissions⸗Zu⸗

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satzes, den 5. 107 des alten Staats⸗GSrundgesetzes aufzunehmen. Dem ' widersetzte sich indeß ein Mitglied, weil die Aufnahme die“ ses Satzes zu dem von dem Proponenien beabsichtigten Zwecke nicht nothwendig sey und durch Einruͤckung des Worts „Repraͤ⸗ sentanten“, das höoͤchsten Orts Widerwillen finde, in der Sache selbst nichts geandert werde. Von dem Proponenten selbst, wie von den Herren Christiani, Lang, Siemens, S. Lang und Sassen wurde dagegen der Antrag entschieden vertheidigt. Es wurde von dieser Seite bemerklich gemacht, daß, wenn die kuͤnftige Staͤnde-Versammlung werden solle, was die fruͤhere n, sey, die Aufnahme des Satzes, zumal jetzt, wo die

bsicht der Regierung dahin gehe, dem Lande jedes Organ zu entziehen, das seine Rechte geltend machen konnte, durch die dringendste Nothwendigkeit geboten werde, die Aufnahme auch um so unbedenklicher gehalten, als die Staͤnde⸗Versammlung seit 23 Jah⸗ ren repräsentative Rechte besessen habe, wie auch von dem Deutschen Bunde stillschweigend anerkannt sey, unter welchen Umstaͤnden der nach der nicht offiziellen Aeußerung eines Mitgliedes hoͤchsten Orts vorhandenen Abneigung gegen den Ausdruck ein so ent— schiedenes Gewicht nicht beigelegt werden koͤnne, daß man des Ramens wegen die Sache 5pfern durfte. Das vorhingedachte Mitglied glaubte dessenungeachtet dem Antrage sortwaͤhrend sich opponiren zu muͤssen, da der Ausdruck „Repraͤsentan t“ jeden⸗ falls einer verschiedenen Auslegung faͤhig sey, namentlich der Folgerung Raum geben wurde, als konnen Staͤnde das Land nach außen hin vertreten, ein Recht, das ohne Zweifel dem Landesherrn ausschließlich zustehe. Von der anderen Seite wurde dagegen der Repräsentativ⸗Eharakter der Staͤnde, der schon den alten Korporativ-Staänden zugestanden habe, die ihr Recht bei Kaiser und Reich haͤtten geltend machen koͤnnen, wieder— holt behauptet, wie denselben namentlich auch das Recht vindizirt wurde, bei Streitigkeiten mit dem Koͤnige uͤber die Berfaͤssung sich ans Schiedsgericht zu wenden, was indeß wie— derum bestritten wurde, da, wenn ein solcher Austrag zwischen Landesherrn und Staͤnden beliebt sey, die Negierung es sey, welche das Schiedsgericht anzurufen habe. Nachdem noch die Herren S. Lang und Siemens, welcher Letztere ubrigens mit einer Wiederherstellung der staatsgrundgesetzmaͤßigen Compo—⸗ sition der Stände fuͤr die Verfassungs- Frage selbst nichts er— reicht hielt, den Antrag um so bedenklicher erklart hatten, als man gegenseits nur den Ausdruck fuͤr eine Sache bekaͤmpfe, de⸗ ren wahre Bedeutung bei spaͤteren Paragraphen zu bestimmen seyn werde, erklaͤrte sich eine große Majoritaͤt fuͤr den Antrag. Beim 5. 79 erklärte sich der Regierungs⸗Kommissarius gegen den Kommissions⸗Vorschiag, weil eine Publicitaͤt der staͤndischen Verhandlungen mehr nachtheilig als vortheilhaft sey, wogegen ein Mitglied die Annahme der Regierungs-Proposition, nach den gemachten Erfahrungen, die es ergeben haͤtten, daß eine verstaͤndige Oeffentlichkeit, namentlich fuͤr die Regierung sehr vortheilhaft sey, fuͤr unmoglich hielt. Ein anderes Mit⸗ glied proponirte als Verbesserung des Kommissions⸗An⸗ irages den 5. 115 des Staats- Grundgesetzes zu sub⸗ stituůiren. Dieser Antrag veranlaßte eine sehr lebhafte . liche Debatte. Zunäͤchst erhob sich dagegen Herr O.⸗I.,R. Nerd en, der mit Herrn Hofrath Huͤpeden eine angemessene

eroͤffentlichung der Verhandlungen, die allein es verhindern könne, daß nur theilweise wahre Mittheilungen, wie sie in der letzten Zeit mit Umgehung der Bundes⸗Beschluͤsse in auswaͤrti⸗ gen Zeitungen erschienen seyen, Eingang faͤnden, zwar fuͤr sehr wuͤnschenswerth, die Tribuͤnen-Oeffentlichkeit dagegen nicht angemessen hielt, bei welcher, wie der letztere Herr Votant bemerkte, Befangenheit einzelner Mitglieder, und andererseits Berechnung der Reden auf das Publikum zur Befriedigung persoͤnlicher Eitelkeit und damit Verlangerung der Verhandlun⸗ gen als unausbleibliche Nachtheile sich zeigen wuͤrden. Dage⸗ gen wurde der Antrag von den Herren Christiani, Meyer, Con⸗

radi, Bening, Siemens, Dr. Lang, Dr. Meyer und Wehner

entschieden unterstuͤtzt. Man berief sich zur Widerlegung der erwaͤhnten Nachtheile der Tribuͤnen⸗-Oeffentlichkeit auf die waͤh⸗ rend des Bestandes derselben gemachten Erfahrungen, wonach die Vortheile die etwaigen Nachtheile bei weitem uͤberwoͤgen.

Als Hauptvortheile der Zulassung von Zuhorern wurden ange—

führt, daß dadurch eine Garantie der mehreren Beobachtung des Anstandes gegeben werde, und daß man eine Kontrole der Treue der Mittheilungen in den Zeitungen, so wie ein Mittel gegen Mißbrauch derselben erhalte. Ein Mitglied rieth üm so mehr zur Annahme der Regierungs-Proposi— tion, als die Tribuͤnen-Oeffentlichkeit den unvermeidlichen Nachtheil habe, daß durch das Bekanntwerden warmer, rascher Worte Mißstim mungen in erster Kammer und damit Stoͤrun⸗ gen entstaͤnden (wogegen indeß ein Mitglied auf den Grund eigener Erfahrung versicherte, daß hier gefallene verletzende

Aeußerungen in erster Kammer bei der Abstimmung nie influen⸗

zirt haͤtten), namentlich aber, weil die Ansicht des Koͤnigs der Deffentlichleit entgegen sey. Diesem letzteren Argumente ver⸗ mochten indeß die Herren Dr. Ehristiani, Dr. Meyer und Adv. Detmold Gewicht um deswillen nicht zuzugestehen, weil der Herr Votant dergleichen Eröffnungen offiziell zu machen nicht im Stande sey, indem sie es repröbirten, daß derselbe die Per⸗ fon des Königs vorschiebe, wo richtiger nur vom Kabinet die Rede seyn könne, wobei auch das letztgedachte Mitglied auf

den Widerspruch, in den der Herr Votant mit seinen Aeuße⸗

rungen vom Jahre 1832 gerathe, wo derselbe der vollkomme⸗ nen? Oeffentlichkeit im Interesse der Empfehlung der Verfassung das Wort geredet habe, hinwies. Obwohl nun der gedachte Votant, indem er sein Recht der freien Aeußerung vertheidigte, wonach er auch die Ansicht des Königs anfuͤhren konne, sobald er es angemessen halte, es nicht in der Ordnung fand, auf seine Aeußerungen aus fruͤheren Zeiten zuruͤckzukommen, zumal schon die in einem so langen Zeitraume gesammelte Erfahrung ein Abweichen von der fruheren Ansicht rechtfertige, so glaubten doch die HH. Christiani und Conradi jene Anfuͤhrung, zumal nachdem der genannte Deputirte vor einigen Tagen sein politi⸗ sches Glaubensbekenntniß ausfuhrlich dargelegt he e, vollkommen in der Ordnung halten zu müssen. Bei der Abstimmung wurde der Verbefferungs⸗Antrag mit 7 gegen 20 Stimmen angenommen. Den von der Kommission vorgeschlagenen §. 90 a hielt der Herr

Regierungs⸗Kommissarius fuͤr uͤberfluͤssig, weil die Rechte der

Staͤnde im Entwurfe genau bestimmt seyen. Ein Mitglied be⸗ merkte, daß, seiner Inf t nach, unter verfassungs maͤßigen Rech⸗ ten hier nur solche verstanden werden koͤnnten, zu denen die Prodbinzial⸗Landschaften ihre Einwilligung ö haͤtten. Ein zweites Mitglied verwahrte die Rechte der Corporationen aus— druͤcklich gegen das Motiv , „daß durch diese Vertretung gleichzeitig jede anderseitige inmischung in die Sigg von Verfassungs Verletzungen ausgeschlossen seyn solle.! Ein drittes Mitglied wurde dadurch veranlaßt, bemerklich zu machen, daß, wie durch die Allgemeine Zeitung bekannt geworden sey, der Hannoversche Bundestags⸗Gesandte in der Sitzung vom 25. Mai

erklaͤrt habe, den einzelnen Corporationen stehe das Recht nicht zu,

aͤber Verfassungs ⸗Verletzungen beim Bunde Beschwerde zu fuͤhren. Der Kommissions⸗Vorschlag wurde angenemmen. D

Kommisstons-Vorschlage zum §. 9! erklaͤrte sich der gierungs⸗Kommissarius ebenfalls entgegen, weil es ein feststehen des staatsrechtliches Prinzip sey, daß die Entscheidung der dop⸗ eiten Frage, ob überhaupt ein Gesetz zu erlassen, und ob sselbe an die allgemeine Staͤndeversammlung oder an die Landschaften gebracht werden solle, lediglich vom Der Kommissions⸗Vorschlag wurde in⸗ Auch dem Kommissions⸗Vor, rungs⸗ Kommissariug

Provinzial⸗ Landesherrn abhaͤnge. dessen gleichfalls angenommen. „92 erklaͤrte der Herr Regie da in den Reichs-Gesetzen sich gar keine Bestim, finde, ob den Staͤnden ein Zustimmungsrecht eziehung zustehe, und man det, Staates Verfassung zuruͤckgehnn muͤsse, wonach fuͤr Hannover, wenngleich nicht zu leugnen sa, daß sür einzelne Provinzen, Landtags -⸗Abschieden, die in seyen, ein Zustimmungsrecht der Stande si dasselbe durch das Herkommen laͤngst beseitigt sey, indem viel auf welche von den Gerichten immer erkannt Zustimmung der Stande vom Landesherrn er, lich das Prinzip des Patents von 1819, daz n Rechte auszuüben haben, zu Grunde egen diese Erklaͤrung des Regierungs— Mitglied feierlich, indem wenig— das der dortigen Landschaft zugestandene, ongreß⸗Akte verbuͤrgte unbeschraͤnkte Ein ls aufgehoben sey. Ein anderes Mitgliel daß nach Aufhebung des Staats-Grundgesetze; bei der jetzt in anerkannter Wirksamkeit stehenden Verfassung nach dem Patente von 1819, in welchem nur von den allge- nicht von den Provinzial-⸗Staͤnden die Rede sey, Recht auf Zuratheziehung zustehe, indem achte Patent fruͤher bestandene andere Rechte be—= Die Frage der Nothwendigkeit der Zustimmung schien demselben dabei nur fuͤr die mit dem Steuer ahend beantworty⸗ wenngleich theort

schlage zum § sich entgegen, mung daruͤber oder nur das Recht auf Zurath halb auf jedes einzelnen wie Bremen und Luͤneburg, au deß mehrfacher Auslegung faͤhiß ch folgern lasse, di

faͤltig Gesetze, worden, ohne lassen seyen, ledi Staͤnde nur ihre bisherige gelegt werden konne. Kommissarius protestirte ein stens fuͤr Ostfriesland durch die Wiener K willigungsrech war der Ansicht,

Ständen nur das durch das ged seitigt seyen. der Stande wesen in Verbindung stehenden Gesetze bez far andere Gesetze aber, ber werde streiten lassen, nach den gemach Mangelhaftigkeit der auf diese Wei kommenen Gesetze verneinend beantwortet, jeden telweg eingeschlagen werden zu muͤssen, dern ien der erlassenden Gesetze zur Br f von einem dritten Mitgliede, wi wie von saͤmmtlichen Provinzial“ Lanb⸗ der fruͤhere Be mungsrechts werde nachge⸗ daß es ganz Gesetz⸗ Entwurf

werden zu koͤnnen, tisch sich immer daruͤ— ten Erfahrun zu Stande ge falls aber der Mit Staͤnden nur die Prinzip rathung vorzulegen, ches uͤbrigens bemerkte, etwa mit Ausnahme der Hoyaschen, sitz und die Ausuͤbung des Zustim wiesen werden konnen, der Willkuͤr der Regierung anheimgestellt sey, : in Cienso oder nur in ihren wesentlichen Grundzuͤgen vorzule gen. Ein viertes Mitglied hielt es, bei dem jetzt weggefallenen mmergerichts, den fruͤher die Staͤnde fuͤr die Deutsche Freiheit verletzend Deutschen Wesen widerstrebend, wenn den der Reichs⸗-Verfassung und jetzt bei veraͤnder⸗ anden in der Nothwendigkeit begruͤndete Zustimm Eben so glaubte ein fuͤnftes muͤssen, fuͤr den Kommissions⸗ ustimmungsrecht der Staͤnde, der die Rechte der Unterthanen ge da ferner dessen s⸗ Urkunde taͤnde⸗ Ver

gen uͤber die

darauf hingewiesen wurde,

Schutze des Reichs-Ka haͤtten anrufen koͤnnen, und dem ganzen Staͤnden das in.

(Kass. Ztg.) Der Landtags ⸗Abschi 12ten d. M. vorgelegt, von den war folgenden riedrich Wilhelm, Kurprinz n nach Anhörung Unseres Gesam Zustimmung der getreuen Landstän folgenden Landtags ligen Landtags⸗Perlth Mitwirkung der auf den 12. Nopben 16. März 1638 aufgelösten, so wie n nde Versan / cht eit der mn in Blokade-Zustand erklärt werden. Der Oberst Osma, wel⸗ imath, jedoch! anuar 1837, well ich der Bestrafung a sischerei⸗Vergehen, pril i837, die 6

Kassel, 17. Juli. welcher den Landstaͤnden am selben aber abgelehnt worden i

„Von Goties Gnaden Wir Mit⸗Regent von Hessen ꝛ., h Staats⸗Ministeriums und mit am Schiusse des gegenwärtigen Landtages, schied ertheilt: .Es sind in der derma unter der verfassungsmäßigen ber 1836 einberufenen und auf den 18. April 1838 lung, nachfolgend Dezember 1836, Mlltairpflichtigen, welche sich au nlande, aufhalten, betreffend; 2) vom 3. J Forst⸗Bezirke, hinsichtl llenen Forst-, Jagd⸗ und ichte; 3) vom 25. tertel Kröntbaler angehend; I vom! er das Dienst-Verhaͤltniß der Post-Beamte die Klassensteuer betreffend; j837, die Beförderung des Leinen-Gewerbes bezwe 28. Juni 1837, über das Klafter⸗Maaß des Brenn so wie die Taxe desjenigen, Hausbedarfe im Oekonomie uni 1837, in Betreff der ferneren G esetzgebung; 9) vom 28. J der Steuern und Abgaben betreffend; Über die Abtretungen wegen der ferneren G 12) vom 30. Oktober 1837, und Abgaben betreffend; 13) vom 20. tere Bestimmungen zu dem Ch 1833; 1) vom 223. Dezember 1837,

einberufenen dermaligen St setzt von Uns erlassen wo

die Untersuchung der Diensttaug ßerhalb ihrer He

eberweisung einzelner in denselben vorgefa bestimmte Unter⸗Ger tung der halben und

Juni az, lib 6) vom 11.

ckend; 7) vo holzes übe welches aus Staats⸗Waldunge Preife abgegeben wird; 8) vom Ültigfeit der bestehenden uni 1837, die einstweilige F 10 vom 11. Juli Eisenbahnen; 11) vom 39. itigkeit der bestehenden Zoll-Gesetz die einstweilige Forterhebung der Sten Dezember 18437, übe

Tarife vom 31.

ausseegeld⸗ die inländischen wo

cher, Biber und Flanelle betreffend; 18) vom 28. Dezember 1837, ollgesetz; 106) vom 28. Dezember isz7?, über die Bestrafung

der siebertreiungen der die Eingangs, Durchgangs, und Llusgangs— Abgaben betreffenden Anordnungen, sowie die Einfuhr-⸗Verbéie; 17) vom 30. Dejember 1837, die einstweilige Forterhebung der Steuern und ao e, betreffend; 18) vom 30. Dezember 1837, in Betreff auntger Übänderungen des Gesetzes vom 18. Februar 1851, iber die Wahlen der Abgegrdneten zu den Landtagen und die den Gemeinde— ewolmächtigten sowie den Wahlmännern in den Land-Gemeinden

Mn leistende Vergütung; 19) vom 30. Dejember 1837, die Aufbe⸗ hang des Mühienbannrechts betreffend; 26, vom 1. Februar 1täs, regen Erhäbung des Durchgangg, Zolles im Kreise Schaumburg; 2h vom 18. Februar 1838, die Aufhebung des Gebotes der Schlie⸗ ung der Taubenschlge wahrend der Saatzeit betreffend; = 23) pom' 28. Februar 1838, über die einstmweilige Forterhebung der Zieuern und Abgaben; 23) vem 26. März 1838, die Ergänzung nnd Wie derhersteüung der Währschafts- und Hypotheken⸗Bücher be⸗ treffend; 21) vom 31. März 1838, wegen der Abänderung der Forschrift im zweiten Satze des 5. 21 des Rekrutirungs, Gesetzes vom 25. Oktober 1831; 222 vom 31. März 1838, über den Hausir, Handel; 26) vom 34. Mai 1838, die einstweilige Fort, Er—⸗ pebung der Steuern und Abgaben betreffend; 27) über einige Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 1. Oktober 1831, wegen der Beschränkung der Militair⸗Gerichtsbarkeit. 5. 2. So⸗

baun haben Wir den getreuen Landständen Entwürfe zu den nach—

benannten Gesetzen vorlegen assen, welche bis dahin nicht ha—

ken jur. Erledigung gebracht werden können, nämlich zu

Gesetzen: ) über die Ablösung der Beholzigungs⸗-Gerechtsame; 2

über die gleichmäßige Besteuerung des , . 3 0

die Besteuerung der Gewerbe; M über allgemeine Einrichtungen der

Armenpflege; 3) über die Gerichtsharkest der Landes-Universität. (Fortsetzung folgt.)

Oesterreich.

Wien, 13. Juli. (Nuͤrnb. K.) Gestern reiste der Erz— herzog Palatinus, welcher einige Tage hier im Ci. der 8, serlichen Familie zugebracht hatte, auf einem Donau⸗Dampf⸗ schiffe wieder nach Ofen ab. Ihre Maj. die Kaiserin Mut— fer hat eine Wallfahrt nach Mariazell in Steyermark angetre⸗ ten, begiebt sich von da nach Ischl, und dann zum Besuche Höchstihrer Koͤnigl. Anverwandten nach Bayern. Die Ruͤck—

röeise, so heißt es, wird Ihre Maj. von Regensburg auf einem

Dampfschiff machen, wiewohl Viele meinen, da re Maj. nichts destoweniger einen schnellen Ausflug nach . a d: nehmen durfte. Vorgestern verließ die Herzogin von Berry wieder unsere Residenz. Als nahe Anverwandte war sie im— . an * ö , n erschienen und erfreute ich von Seiten de ofes all jener zarten Au s. ĩ

welche Ungluͤck heiligt. ; fte wn n,

Teplitz, 18. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der Er Franz Karl uind deffen Gemahlin die . , gestern Abend um gif, Uhr hier angekommen.

Spanien.

Madrid, 8. Juli. Die Koͤnigin hat, auf Er Obersten und ber Soldaten des 7 , mee, bie, , sin“, den Grafen von Luchana zum Ehren-Oberst diefes Corps

ernannt. . Schließung der Cortes ist abermals aufgeschoben Die Armee des Centrums wird bald ihre Operationen b ginnen; die Kolonne Oraa's, aus 500 Mann lf nr fen zzßh Pferden und 8 den, . bestehend, ist am 5ten von Cariñena 4bmarschirt und am Abend desselben Tages in Belchite ange⸗ kommen, die Division von Aspiroz hat dieselbe Richtung, aber durchs Gebirge, genommen, und die Division von Pardiñas, welche aus 5 Bataillonen Infanterie, 2 Compagnieen Sapeurs und A Kanonen besteht, ist am 6ten in Daroca angekommen. Dem Casteilano wird aus Bilbao geschrieben, daß Munagorri bald 6 zahlreiche Bataillone werde aufstellen kön⸗ . ö. daß alle Welt uͤber die Wahl des Anfuͤhrers erstaunen Die Koͤnigin hat abermals sieben Pairs ernannt, unt denen sich der Conseils⸗Praͤsident Graf von Ofali e n ral Latre und Herr Remisa i , , n.

Die Post aus Andalusien it heute angekomme Inge items Nachrichten von . ü Inn ga 26

Spanische Gränze. Der Morning Chronicle wird

us San Sebastian unterm 5. Juli geschrieben: „Mehrere

ier angekommene Karlistische Ueberlaäͤufer haben ausgesagt, d n der gi; von Elorrio ernstliche liulehhr , . en. Gestern erhielt ich ein Schreiben aus Sarré, worin der ortgang der Unternehmung Muñagorri's sehr guͤnstig geschil⸗

* wird. Er hat jetzt 2500 Mann voliständig ausgeruͤsiet.

ie Bewohner von Biscaya und Guipuzcoa erwarten seine inmarsch mit der groͤßten Ungeduld, ö. ich irre n r g licht, wenn ich annehme, daß die erwähnten Unruhen bei lorrio mit der Sache Muñagorri's im Zusammenhang stehen. n , der fruͤher bei der Artillerie der Legion stand, ist 9 uñagorri uͤbergegangen, und zwei oder drei Andere wer⸗ en in einigen Tagen seinem Beispiele folgen. Lord John *. der Oberst Colquhoun und der General Jaureguy sind e in Socoa gewesen, wo sie, wie es heißt, abermals eine nterredung mit Muñagorri ee. haben. Wer das Kom⸗ mando uͤber die Truppen in Sarrs uͤbernehmen wird, ist noch ein Geheimniß, doch nennt man allgemein den General Jaure⸗ guy, der allerdings auch am geeignetsten dazu ware.“ z In der Sentinelle des Fr ee liest man: „Die arlistische Regierungs⸗Junta von Catalonien 3 ein Dekret

dee, wodurch die Orte Ripoll, Campredon, Manreza, Cer⸗ 4

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ardong, Puycerda, Balaguer, Tremp und rinige andere

het bisher mit der Blokade von Pam pelona beauftragt war lach Estella berufen und zu gleicher Zeit sind die ltalden n richtigt worden, daß diejenigen Personen, welche die Blo— a. esetze verletzen, kuͤnftig nicht mehr sofort erschossen, son⸗ en nach Estella gebracht und dort vor ein Kriegsgericht ge⸗ r sollen. Der größere Theil der Karlisten steht h chen Eschauri und Estella, die Truppen des Generais Espar⸗ o sind von Logroño bis Lerin en échelons aufgestellt, und der

en , nnr Leon befindet sich mit seiner Division im

K Inland.

Potsdam, 19. Juli. Gedaͤchtniß feier ; . r = kira verewigten Königin. 6 1 3 b geging heute in den Fruͤhstunden durch Gesang, Gebet un 3 in der Hof- und Ggrnison-Kirche hierselbst n ze reich versammeltes Publikum. Nach geendigter . erste Dischof Pr. Eylert hielt, erfolgte die von ihm ver

Sd d richtete Trauung nachstehender sechs unb ö g nachsteh sech emittelter, tugendhafter ohann Ludwig Ernst Sasse, Unteroffizier im 1sten Sarde⸗ Regiment zu Fuß und ln e ; * Wilhelmine Lehmann. 2) 1. Joseph Neumann, Unteroffizier im 1sten m, n,. zu Fuß und Jungfrau Christiane 3) , , , ,. Grenadier der Isten Garde⸗ Garnison⸗Lompagnie und Jungfrau Karoline Wil⸗ elmine Heidecke. 3) Wilhelm Heinrich Schulze, herrschaftlicher Bedien⸗ ter und Jungfrau i Christiane Mußhake. 5) Johann hri st op ilhelm Braemer, Drechs⸗ . und Jungfrau Karoline Wilhelmine er. 6) Karl August Gottschalck, Zimmer⸗Gesell und Jung⸗ . , ge n ; * ach beigebrachten Zeugnissen von glaubhaften Herrschaf⸗ ten und Vorgesetzten, haben genannte . 2 * lange und treue Dienstzeit, Sittenreinheit, Krankenpflege und untadelhaften Wandel, wie die Maͤnner durch gewissenhafte Pflichterfuͤllung und musterhaftes Betragen, sich rühmlich aus— gezeichnet. Die Königl. Luisen⸗Stiftung hatte die Freude, aus ihren Mitteln einem jeden dieser sechs Brautpaare ein Ausstat⸗ tungs-Geschenk von 100 Rthlrn. uͤberreichen zu koͤnnen, und hegt die Hoffnung, daß solche Wohlthat, geknuͤpft an einen un— vergeßlichen Namen, zur Befoͤrderung ehelicher Gluͤckseligkeit von Gott gesegnet seyn werde! g Der Familien-Rath fur Luisen's Denkmal.

Paderborn, 15. Juli. Wollmarkt. Auf den dies sährigen wurden gebracht: 2105 Ctr. Wolle (1100 Ctr. feine, 09 Ctr. mittel und 905 Ctr. , n,. und bis auf 150 Etr, verkauft. Die Preise der feinsten Wolle stellten sich um 10 bis 12 Rthlr., der feinen um 8 bis 10 Rthlr. und der Mittelwolle um 6 bis 8 Rthlr. hoͤher als im vergangenen Jahre, und zwar im Durchschnitt: fuͤr die feinste Wolle 80 bis 90 Rthlr., fuͤr die feine 65 bis 80 Rthlr, fuͤr die Mittel— wolle 50 bis 65 Rthlr., fuͤr die beste, gut gehaltene Landwolle in der ersten Veredlung 3 bis 30 Rthlr., für die ordinaire Landwolle 30 bis 36 Rthlr. Die Waͤsche der Wolle war vorzuͤglich. Die Verkäufer der feinen Wolle waren theilweise mit dem dies— jaͤhrigen Verkaufe nicht zufrieden, dagegen wurden ihre Erwar⸗ tungen hinsichtlich der ordingiren und groben Wolle überall be—⸗ friedigt, zum Theil uͤbertroffen. Uebrigens hatten manche Pro— duzenten die Wolle schon waͤhrend der Schur verkauft, wes— ö u Markte gebrachte Quantum geringer als voriges ar.

Neueste Nachrichten von der Bevoslkerung des Preußischen Staats.

Zweiter Artikel.

Dem Geschlechte und Lebensalter nach hat die Zaͤhlun saͤmmtlicher Einwohner des Preußischen Staats zu Ende n] Jahres 1837 folgenden Bestand ergeben: ;

a. männliches Geschlecht. Kinder bis zum vollendeten Jten Jahre...... 1,412, 127 vom Anfange des 8ten bis zum vollendeten Liten Jahre 1B 065,161 x x 15ten ! 45sten * 3, 370, 986 * v A6sten v * x 6o0sten 781, 490

7 Uebersechszigjahrige. ..... .... .... ..... 409, 459

von allen Lebensaltern zusammengenommen 7, G65, 225

. x »15ten v. * x 5sten 3,298, S38 . 1 4Atzsten 9 Y hoMsten 92, 7J45 Ueberseche zigsahrig e...... .. 430,574

ö ö

von allen Lebensaltern zusammengenommen T058d, 902 uͤberhaupt Einwohner beiderlei Geschlechts 14,098, 125 Hiernach befanden sich unter 1 Million Einwohner dic ãᷓ⸗

schnittlich: a. männlichen Geschlechts.

Kinder bis zum vollendeten Jten Jahre... ..... 100, 164

vom Anfange des Iten bis zum vollendeten 14ten Jahre 5, 553 . * 15ten 9. * x 45sten » 239, 109 5 2 46sten 5 65osten * 55, 432

eher sechgzigsaͤhriggt . . . 6 . 29, 044

von allen Lebensaltern zusammengenommen Go, 302

weiblichen Geschlechts. Kinder bis zum vollendeten Jten 85 9. *. 99, 483 vom Anfange des Sten bis zum vollendeten 14ten Jahre 73 359 . v 15ten * A6sten * 233,991 , , Abösten «= . G6bsten⸗ 83, za Uebersechszigjaͤhrige. ... ...... ... ...... 30, 5a 1

von allen Lebensaltern zusammengenommcn N T õ uͤberhaupt Einwohner beiderlei Geschlechts 1,066, 000

Ohne Ruͤcksicht auf den Unterschied der beiden Geschlechter

befanden sich uͤberhaupt im Durchschnitte unter 1 Million Ein⸗ wohner

Kinder bis zum vollendeten Jten Jahre.. ...... 199, 647 vom Anfange des Sten bis zum vollendeten läten Jahre 148,912

x x 1I5ten * 45sten * 473, 100 A6sten . bosten 118, 756

9 v Uebersechs ziguͤhrige... .... ö Sg, 8d

; zusammen wie vorhin 1,000, 000

c e —' 000600 Es bestand hiernach sehr nahe an e, 41 h ch sehr nah ein Fuͤnfth eil der ge⸗ ensjahr noch nicht vollendet hatten; und die Zahl der groͤ Kinder vom Anfange des Sten bis zur g fes hig e . Jahres betrug. noch etwas uͤber ein Siebenthei der ganzen Bevoͤlkerung: die Untervierzehnjäͤhrigen uͤberhaupt waren dem⸗ nach nahe an 'sao der Nation, wovon sich also mehr als ein Drittheil in einem Lebensalter befindet, worin es theils gar nichts, theils nur wenig zu dem gesammten jaͤhrlichen Erwerbe derselben beitragen kann. Dagegen besteht nur etwas mehr als ein Sie bzehntheil oder nicht ganz S Prozent der gesammten Volks⸗ ö d e n x. nr 6 ohne Zweifel der groͤßte Theil noch zwischen dem sechszigsten i , . . . in . ,, ö. 6 . auch nicht mehr großer Anstrengungen sähig, d bei koͤrperlichen Arbeiten eine 1h aͤußern, besonders aber durch ihre Erfahrung und Beharrlich⸗

olkszahl aus kleinen Kindern, die das siebente Te⸗

unde Leute, wenn

nicht viel minder verderblich wurden, als

keit sehr nuͤtzlich werden können: derjenige Theil der Bevölke⸗ rung, welcher wegen Alterschwäche zum Erwerbe sast ganz un⸗ fähig ist, und durch Anderer Arbeit ernaͤhrt werden muß, er⸗ scheint 4 verhaͤltnißmaͤßig sehr Cern, und betragt wahr⸗ scheinlich noch bei weitem nicht ein Drittheil aller Uebersechs⸗ igjährigen oder ein Funfzigtheil der ganzen Volkszahl.

as Erfuͤllen der Pflicht der Dankbarkeit gegen die abgelebten Greise kostet demnach der Nation sehr viel weniger, als die Pflege der Hoffnungen fuͤr die Zukunft, welche der Kindheit gewidmet werden muß.

Beide Geschlechter waren einander im Ganzen der Zahl nach so gleich, daß der Unterschied fast nur zufällig scheinen koͤnnte: es waren nämlich unter 715 Einwohnern 31 maͤnn⸗ lichen, und z58 weiblichen Geschlechts. In den einzelnen Le— bensaltern zeigt sich der Unterschied etwas bedeutender. Nach einer sehr allgemeinen Erfahrung werden gegen 190 Madchen 105 bis 106 naben eboren: dieser e, ee wird zwar durch die großere Sterblichkeit der Knaben schon in den ersten Lebens— jahren aufgezehrt; indessen veranlaßt er doch, daß bei den Kin⸗ dern unter 7 Jahren auf 150 Mädchen noch 151 Knaben kom⸗ men. Die scg nahe liegende Erwartung, daß hiernach unter den groͤßern Kindern zwischen dem Anfange des Sten und dem Ende des 1äten Lebensjahres eine vollkommne Gleichheit der beiden Geschlechter stattfinden werde, bestäͤtigt sich jedoch durch die vorliegende Süh lung keinesweges: die 3 ahl der Knaben Überstieg vielmehr die Anzahl der Mädchen fast üm 3 Prozent. Dieses auffallende Ergebniß bildet jedoch, wie sich weiterhin eigen wird, keinesweges eine Regel: es wechselt vielmehr das Verhaͤltniß beider Geschlechter in diesem Lebensalter sehr man⸗ nigfaltig, je nachdem Kinder-Krankheiten, vorzuͤglich Masern, bald dem einen, und bald dem andern Geschlechte ver⸗ derblicher werden. Auch in dem Zeitraume des kraͤftig— sten Lebens vom Anfange des l5ten bis zur Vollendung des 5sten Jahres ergiebt die zu Ende des Jahres 1837 vollzogene Zahlung einen unerwartet bedeutenden Ueberschuß von männlichen Einwohnern; es kommen naͤmlich nahe 46 Maͤnner gegen 45 Frauen in diesem Lebensalter. Vorausgesetzt, daß die Altersangaben im Ganzen zuverlaͤssig sind, wuͤrde sich dieses Verhaͤltniß nur dadurch erklären lassen, daß in diesen Zeitraum des Lebens die Schwangerschaften und Geburten fallen, welche theils unmittelbar, theils doch in spaͤtern Folgen das Leben der Frauen abkuͤrzen, wogegen während eines langen Friedens kein außerordentlicher Abgang an Maͤnnern in diesem Lebensalter stattgefunden hat. Nach dem Schlusse des 5sten Lebensjahres andert sich indeß das Verhaͤltniß der Anzahl beider Geschlechter. Jene Gefahren, welche die besondere Bestimmung des weibli⸗ chen Geschlechts mit sich fuͤhrt, hoͤren auf; die Crn gig en uͤber⸗ wiegt nunmehr bei dem männlichen Geschlechte; namentlich ver⸗ staͤrkt durch Nahrungssorgen, heftigere Leidenschaften und viel—⸗ leicht am meisten durch den Mißbrauch des Branntweins. In dem Zeitraume vom Anfange des a6sten bis zu Ende des Ghosten Jahres ergiebt die Zaͤhlung von 1837 einen so erheblichen Un— terschied, daß gegen sieb en Maͤnner acht Frauen vorhanden waren. In dem spaͤtesten Lebensalter nach dem sechzigsten Jahre fei sich dieser Unterschied weniger bedeutend, indem die Zäh⸗ ung gegen ig Manner 20 Frauen giebt.

zie Zaͤhlung zu Ende des Jahres 1816 ergiebt sehr be⸗ trächtliche Abweichungen in Bezug auf Alter und Geschlecht der Einwohner gegen die einundzwanzig Jahre spaͤtere von 1837. Obwohl jene aus den im ersten Artikel angegebenen Gruͤnden weniger zuverlassig seyn duͤrfte, als diese: so wird doch eine Ver⸗ leichung beider nicht ganz unbrauchbar zur Erläuterung der 6. vorkommenden Verhaäͤltnisse seyn. 6 ergab namlich die aͤhlung zu Ende des Jahres 1816 Einwohner a. männlichen Geschlechts und zwar: . Knaben bis zur Vollendung des 7Jten Lebensjahres 1,948, 013 vom Anfange des 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 796, 576 x x 18 . 45. ö 2, 246, 104

vx . 46. 5. * * 60. * 698,119 eher sech n nne, zh oz Zusammen d T5

be. weiblichen Geschlechts. Maͤdchen bis zur Vollendung des ten Jahres. 1,036, 8] vom Anfange des Sten bis zum vollendeten aten Jahre 772, 403 v 15ten 9. * ö 5sten 2, 403, 2 15

. v A46sten 0 * bhosten 679, Uebersechszigjaͤhrige.. ... ö 9 e . ö . Zusammen 5, 215,555

von beiden Geschlechtern zusammengenommen Jö, Jö, db?

Haͤtte zu Ende des Jahres 1816 eben dasselbe Verhaͤltn der Einwohner des Preußischen Staats nach de er, u Geschlecht bestanden, welches sich am Ende des Jahres 1837 vorfand, so wuͤrde die damals gezählte Bevoͤlkerung in den vor⸗ stehenden Abtheilungen nach folgender Anzahl vorhanden gewe⸗

sen seyn. ;

2. männliches Geschlecht. Knaben bis zur Vollendung des 7ten Hare .. . 1,036, 002 vom Anfange des Sten bis zum vollendeten 14ten Jahre 7JSl, oz

* * 15ten » 45sten 8 7 4A6sten 6. 33 16 uebersechszigsaͤhrige... .... ..... 6 zbo, 72

Zusammen von allen Lebensaltern 5, i. 7

b. weiblich es Geschĩecht. Madchen bis zum vollendeten ten 4 .. 1,029, 530 vom Anfange des Sten bis zum vollendeten Liten Jahre Fog, 195

* ' 15ten * A5sten . . 0 A6sten 6 ö * n ebersechs ziglahrigꝛ ..... ...... ...... 3160?

von allen Lebensaltern zusammen 3, Ti, fo uͤberhaupt Einwohner wie vorhin Io, so, dp

Es waren demnach zu Ende des Jahres 1816 im Preu—

ßischen Staate 33,817 männliche Einwohner weniger, und

eben so viel weibliche mehr, als vorhanden gewesen sei den, wenn damals schon eben dasselbe Deren w

zahl beider Geschlechter bestanden haͤtte, welches d k Ende des Jahres 183 ergab. leses . . 2 o

zahlreichen Heeren und so großem Nachdrucke in den Ja

ren 1813 bis 1815 gefuhrten Kriege so wenig befrem

vielmehr der bemerkte Unterschied viel 2 2 den Zeitumstaͤnden nach erwartet werden konnte. Indessen ist 63m en, daß waͤhrend der Abwesenheit der Ehemaͤnner und

ahrungssorgen und Angst dem weiblichen Geschlechte die Gefahren und

Entbehrungen der Feldzuͤge dem maͤnnlichen.

In Bezug auf die verschiednen Stufen des Lebensalters