1838 / 328 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

vorgenommen worden, ihrem vollstaͤndigen Inhalte nach folgen⸗ dermaßen: . „Sire! Die Nauen kennte nicht daran zweifeln, daß Ew. Ma—

in Anspruch nehmen. Mit daß die über den Ertrag un die gehegte Besorgniß wege

reude, Sire, hat uns die Nachricht erfüllt, erer Aerndte eingezegenen Erfundigungen n Theuerung des Getraides rerscheuchen. schritte im Ackerban und Haudel, in den Fabrffen, fang und der Schifffahrt, Literatur und der Künste, ien tagtäglich durch seine Nati ei, die Vaterlandsliebe zu befestigen. Sire, Kammer wird mit Sorgfalt die Gesetze prüfen, die ihr angekündigt sind, und En,. Majestäð können bei allen Maßregeln, wesche die Be⸗ dürfnisfe des Landes erheischen, auf deren Mitwirkung rechnen.“ Der Konig kam heute Mittag von Laeken nach Bruͤssel und empfing die Deputation, die ihm obi Die Antwort, welche Se. theilte, ist in den Zeitungen noch nicht enthalten, dech soll sie dahin gelautet haben, daß Se. Majestät sich uͤber die Eintracht freue, welche in Bezug auf die wichtigen Angelegenheiten, die ein Zusammenwirken Aller zur Bewahrung der Rechte des Landes erheischten, zwischen den Kammern

Der Graf Leon von Robiano, Atta Besandtschast am Oesterreichischen Hofe,

Wiesbaden, 12. Nov. Freude der saͤmmtlichen E laucht der

ov. Die Nachricht, d inwohner unserer Sta Herzog nebst dessen ganzer hohen Fam licher Hofdienerschaft schon diesen Winter wohnen wird, hat sich vollkommen bestaͤtigt. tigkeit wird in einem dicht an das neue, Palais stoßenden Privatgebaͤude gearbeitet, laucht vorlaäͤufig beziehen werden. denburg nebst hochdessen Gemahlin, sich zum Besuch in Biebrich befinde Monats eine Reise nach Italien antr ter zuzubringen.

etmold, 18. Nov. Denkmal“

zu dem Behufe bereits 2 gelegt, ich zueignen zu können, wenn der

, e har n erblicken Zuͤrich und Thurgau und bestreiten die Anspruͤche Badens auch fuͤr esonders * das 3 seinen 1 lauf eidgenͤͤssischem Grund un oden, in ahnlicher n, . er nn, diese Ansicht. Ueberdies hat Thurgau an ge. ö . . Gegenrechte gegri otmäßigkeit stehen, zum Geg gegri

ar err r. 2 wischen den Betheiligten einstweilen noch

befindliche Besitzthuͤmer

ug auf unseren Streit mit berzeugt, daß mit Beharr⸗ nteressen des Landes durch Sie, der dieser deutliche und besijmmte Ausspruch des Rational⸗ Willens, der ven Ihrem Throne ausging, war wohl geeignet, den Enthusiasmus hervorzurufen, mit welchem Ihre Worte begrüßt wurden. Indem derselbe die zwischen der Re— gierung und dem Lande herrschende Eintracht darthat, bewies er unsere Kraft. Unsere Rechte, Sire, sind diejenigen, welche jede Natien geltend machen muß: ihre Einheit, die Unthetlkarfest fhreg Gebietes; sie beruhen auf der uralten Rationalität, welche das Bel— gische Volk im Jahre 1830 nur wieder erobert hat. Diese Rechte und wenn Belgien damals Europa bedrehten, so geschah

jestät die Gefühle, weiche dieselbe in Be Holland hegt, theilen würden. Sie war lichkeit und Muth die Rechte und J Sire, würden vertheidigt werden.

dem Fisch⸗ die Entwickelung der Wissenschaften?' der Alles beweist, welche Wohlthaten Bel⸗ und es trägt dazn die Repräsentianten⸗

ierfuͤr geeignet erscheine. her ere n, die Zukunft.

in unsern Mit groß noch nicht voll welches Se. D Der Prinz Peter v der seit einigen t, wird zu Ende eten, um dort den

onalität gewinnt,

fruͤnden, deren Eigner unter en. Des wegen waltet nun e Adresse zu uͤber⸗ bloßer Schriftenwech

reichen hatte dajestät darauf er—

Der „Verein fuͤr das erwähnt in seiner „Nachricht“ uͤber de seines Unternehmens, dankbar der thätigen Theilna von vielen Seiten gefunden und der vielfachen ün und Verguͤnstigungen, deren er ßen her ist ihm von S Allerhoͤchsten Kabinets⸗- Sch sichert worden. Die Privat⸗Theilnahme eine lebhafte Anregung, daß in Berlin neral von Muͤffling, die Bildung eines Ver welcher am 18. Juni d. J., in Nr. 172 der S dem Deutschen Sinne der Bewohner von Preußens H hrer Liebe fuͤr Kunst und fuͤr vaterlaͤndische Ge hmen noch besonders zur Theilnahme ei stuͤtung und Aufmunterung nternehmen dadurch, daß General⸗Postmeister von Nagler der Korres Vereins die Porto⸗Freiheit auf d durch ein Reskript vom 21. IJ ein spaͤteres Reskript vom 27. Juli d. J. auch sonstige thunlichste Erleichterung der mentlich in Beziehung auf die Versendung gesichert wurde. Ferner ist auch von mehreren a ehörden in vielfachen Beziehu die wirksamste Unterstuͤtzung der Die Summe aller Beitraͤge, danten der Vereins⸗-Kasse eingegan gestellt sind, belaͤuft sich auf nahe an 11,900 Rt auf die Halfte dessen, dem daruͤber entwor

Spanien.

Eine so eben erschlenene Proclama⸗ tion bestaͤtigt die Repressalien⸗Juntas in Aragenien,, Valencia und Murcia in ihrem „wichtigen und delikaten Amte und for⸗ dert sie auf, dem General- Gouverneur diejenigen Maßregeln vorzuschlagen, die sie fuͤr das Wohl des Landes als nothwendig erachten. Das Journal de Francfort bemerkt hierzu: „Man kann diese Aufforderung nicht ohne nen Versammlungen fuͤr das Wohl des Landes vorschlagen, die den „wichtigen und delikaten Auftr Mord zu organisiren und ihn zur,]; Vertheidigungs⸗Mittels zu erheben?

Der Herzog von Frias ist so unpopulair geworden, daß er nicht wagt, seine Wohnung zu verlassen und eine Anzahl seiner Freunde fortwährend sich bei ihm befindet, um ihn zu schuͤtzen.

Briefen aus Saragossa vom 7. Nov. zufolge, hat der General San Miguel abermals 7 Karlistische Gefangene daselbst erschießen lassen.

verkannt worden, Drange der Gefahren, schmerzlichere Aufepferungen Ill unter der förmlichen von den fünf Mächten feltst unverzüglichen Ausführung, allen Wechselfällen sichergestellt hätte. der Ersüllung dieser Zusicherung zurückgewichen, Regierung, weit entfernt, in Bedingungen ein jn dem Lande und En. Majestät abgedrungen han ben zu verwerfen und auf späters Zeiten zu spekuliren, um den fer. reignisse zu ihrem Vortheil zu lenlen. Sich gungen eines durch die Umstände erzwungenen unterwerfen, welchen die den Gegenpart bildende Macht zurilckgewiesen, heißt nech feines weges die Verbindsichkest Übernehmen, sich ausschließlich und für sumer, ohne Festse Termins, allen ungünstigen Folgen desselben in fügen. 1 verzůgliche Ausführung, welche eine der Hauptbebingungen des Traftates war, und welche allein im Stande gewesen wäre, Belgien sn die harte Rothwendigkeit einez Zerstückelung seines Grundgäbietes zu versetzen, theils dürch die Schuld Hollands, theils wegen der Lang— muth der vermittelnden Mächte, nicht eingetreten ist, so ist der Stand der Sachen nicht mehr derselbe; seitdem hat die Zeit zwischen uns remburg und Limburg so enge Bande jerreißen kann, ohne das heiligste Recht Ew. Majestät haben uns uns mit einer Schuldeniast zu be⸗— hirt worden, unsere Provinzen zu en bestehende Einheit derselben zu Die Irrthümer, welche bei der

unter dem Madrid, 19. Nov.

eicn willsgte,

terstuͤtzu sich uberall erfreut hat. n

jestaͤt dem Koͤnige mittelst gl. Unterstuͤtzung gewann so dann da durch den Herrn G. soͤrdert wur)

Bürgschaft und der Regierung

chs der Belgischen ist in Bruͤssel ange⸗

Der ausgezeichnete junge Violonist Vieuxtemps ist im Petersburg abzureisen; vorher wird er noch Antwerpen geben.

Die wiächte aber sind vor und die HeHländische willigen, welche man e, zeg es vor, diesel—

reibens Koni chaudern lesen. Was koͤn⸗

erhalten haben, den

neren Gang der E uͤrde eines patriotischen

den harten Bedin Begriff, nach St.

zwei Konzerte in

stadt und dies Unterne rnere Unter Berlin aus dem U

Jahrelan ö tzung eines

Schwede U r ö Da bie un⸗ ch n und Rorwegen

Boͤrs. H.) Nachdem im Koͤnig⸗ Quarantaine / Anstalten ein

erwuchs vn

Des hiesign ußischen Postn bewilligt, und dutt von Kissi orto⸗Auslagen, nn der Zeichnungen, ndern Preußischun en ein lebhafteres Interesse um ngelegenheit zu Theil geworden. welche bis heute an den Ren, gen oder sonst

Stockholm, 16. Nov. ( reiche Griechenland ordentliche worden, ist vom hiesigen Kommerz⸗-Kollegium die Au daß die Griechischen Häfen bestaͤndig als we— ig angesehen werden sollten, bekannt gemacht

en Königl. Preu jener Vorschrift, ; gen Pest verdacht

Die Statstidning von Behauptungen des Regierungs- Form beschraͤnkte der in seiner Abwesenheit nigreiches.

Die Abrei

Griechenland.

Athen, 27. Okt. (A. 8.) Noch sind die beiden Mase⸗ stlten, der König von seiner Reise in das Innere, die Föoͤni— gin von der ihrigen in das Ausland, nicht zuruͤck, werden aber in den näͤchsten Tagen erwartet, und die Freudigkeit der Er—

läßt voraussehen, daß der Jubel des Empfangs in auptstadt allgemein und lebendig seyn wird. That fehlt uns, obgleich der und Zuruckgezo genheit lebt,

und unseren Landsleuten von Lu geknüpft, daß man diese nicht mehr der Völker in verkennen. glauben lassen, daß das Vorhaben,

schweren, die nicht von uns kentra zerstückeln und die seit Jahrhundert vernichten, noch nicht anfgegzeben ist. Beriheilung der Schuld des Königreichs der Riederlanz: würden, sind indes jetzt erwiesen, und elne achtz dargethan, daß die alten engen Bande,

burg an die übrigen Belgischen Prorinze ausmachten, ohne die Ruhe ir ten. Luxemburg ist seit vier Die Belgische Rerolution hat Provinzen nicht erst auftechi erhalten. Diese Provinz, obgl thums führend, ist nie als Deutscher sirunge⸗ und Staats, Atten der Regierung der Riꝑederlande haben die Keun ie solche früher bestan den, obne jemals r Luxemburg aufzustellen. Belgien hat ihre Gräu— rh um nichts vergrößert. Es hat sich von den nord! gerissen, hat einen besonderen militairische Recht des Teuischen B atbiet der Miederl

enthaͤlt noch immer Berichtigungen lig Allehanda“ uͤber die nach der Befugniß des Koͤnigs in Ansehung anzuordnenden Verwaltung des Koͤ—

Aber die Worte

zur Verfuͤgung hlr., also ungefihr was zur Ausfuhrung des Denkmals in fenen Anschlage als nothwendig festgesetz

Die bisherigen Mittel machten es möglich, Herbstes alle diejenigen Arbeiten und Ankaufe lassen, welche nothwendig waren, selbst im naͤchsten Fruͤhlinge und nen und raschen Fortgang zu verschaffen. Leitung ist der Platz, auf den felsigen Kern dleser Felsen⸗ Unterlage hin, wo der Sockel des Unterbaues au dersteinen aufgemauert; die er ben und Wasserbehaͤlter sind a zur Aufbewahrung der Kalk- rbester und Aufseher ge und die fuͤr die Zufuhren nothwendigen Wege im W hauen und zum Theil mit einer usfuͤhrung des Standbildes erfor angekauft; und nur die An zu dem Geruͤste in der Fig den muͤssen.

se des Koͤnigs nach Norwegen soll weiter bis 22ten d. aufgeschoben worden seyn. Es geht die Rede, daß der, angelangte vormalige Ober ein Schwager St. Exc. des Grafen Br Stelle in London anstatt des, noch immer an deren Bekleid Bjoͤrnstjerna annehmen werde.

Deutschland. ( Muͤnch.

Hof in Hellenischer Einfachheit bei seiner Abwesenheit der Mittel⸗ punkt und der rechte Trieb unsers Lebens, besonders des oͤffent⸗ lichen, und unsere Minister gönnen sich in diesem Falle noch der Fall seyn mag, eine behag— die in den Geschaͤften sehr fühl überall, wie wir hören, auf seiner Reise im Innern mit herzlicher Freude und jenem Vertrauen empfangen worden, das seine Gegenwart allwaͤrts erweckt. Er hat besonders in den westlichen Provinzen von den großen und jahlreichen Gebrechen der Verwaltung und der Beamten überzeugen koͤnnen, und Abhuͤlfe, wo sie möglich wohl um so sicherer erwariet werden. Die Ruhe wird fort⸗ aͤtern und solchen in Banden ge⸗—

äahrige Erfahrung bat welche Lugemburg und Linm— n knüpfen, das Glück Aller end eines Landes in Curopa zu stö— abrhunderten mit Belgien vereinigt. eine Bereinigung mit den übrigen ven neuem zu Siande gebracht, sondera nur eich den Titel eines Grokherzog⸗ taat regiert worden. Die Organt⸗

seit einiger Zeit hier wieder Frhr. Sprengtporten ahe), die Gesandten / durch seine schwache Gesundheit ung verhinderten Gen. Grafen

Statthalter, mehr, als es wohl anderwaͤrts liche Sorglosigkeit und Ruhe, bar wird. Der Koͤnig ist

im Laufe dieset vornehmen zu um dem Bau des Denkmale Sommer einen unaufgehalte— Unter Bandel z auf welchem das Denkmal stehen soll, bit der Grotenburg ausgegraben, und auf ist der Grundbau 14 Fuß hoch bis da— fgelegt werden wird, aus Qua—⸗ forderlichen Steinbruͤche, Sandgru—⸗ elegt, eine Schmiede, ein Gebaͤude e und zwei andere zum gen das Wetter

südlichen Provinzen se konstituirt,

Munchen, 19. Nov. einen Unterschies für Lu

Mittag verbreitete sich hier die freudige rier die Nachricht von der Veriobun zogs Max von Leuchtenberg mit J Großfuͤrstin Maria uͤberbracht h jestaͤt des Kaisers an hen Verlobten druͤckte uͤber dieses gluͤckliche Ereigniß und bedauerte nur,

3tg.) Schon gestern Kunde, daß ein C g Sr. Durchl. des Her⸗ hrer Kaiserl. Hoheit der Ein Schreiben Sr. Ma— Ihre Koͤnigl. Hoheit die Mutter des ho— ubel aus, welcher in der Kaiserl. Familie herrschte daß Ihre Koͤnigl. Hoheit nicht im Stande genzeuge desselben zu seyn. Der Herr Herzog hatte von alestaͤt den St. Andreas, Orden erhalten und war z

rinzen wie zum Inhaber eines Husaren- Regiments ernannt worden.

Muͤnchen, 19. Nov. (A. 3.) Der vor gekommene Russische Courier brachte die ossi bevorstehenden Verbindung, hl des Publikums uͤberraschend war, Die Briefe des Russischen M Majestaͤt den König und an Ihre Herzogin⸗Mutter, die behaͤndigte, sollen ung pfindungen eines zaͤrtlichen Vaters Kind dem schoͤnsten Lebensgluͤck Schreiben eines angesehenen

ist, darf nun ron chen Prorinzen los⸗ nig für sich begehrt und hat dat undes, das einzige auf dem Grund.; anerkannt; es hat abren bestand. Die Pro- Ain ibre gegenwärtigen Grän Die früheren Enklaven w Bolland belegene Enklaven ausgetauscht. von Bergrößerungssucht leiten lassen; auch jetzt verla weiter, als Mitbürger zu behalten, di: mit demselben verbunden sind. iiven Jertrages billige Geld⸗-O außer unserem rechtmäßigen Am

dauernd von einzelnen Uebelth

aude ruhende erceptienttlle Recht, dieses Stecht anerkannt, wie es seit 15 J Limburg ist durch Traktate aeschlossen worden.

ir hoͤren, den J Schutze der In land.

Das 35ste Stuͤck der Gesetz⸗Samm⸗ Gesetz uͤber die Eisen bahn-Un,

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König Preußen ꝛc. ꝛc. haben für nöthig erachtet, über die Eisenbahn-Unter⸗ nehmungen und ingbesendere uber die Verhältnssse Gesellschaften zum Staate u treffen, und inisterium g und Raths, wie folgt:

urden gegen andere in ch also nscht ugt es nichts durch rieljährige Gemeinschaft Wenn zur Erlangung eines desin— pfer nöthig befunden werden sellten, 1iheil an der Schuld der Rfederlande, so find wir dereit, auch darein ju willigen, um ein Ünterpfand des Friedens zu geben; aber Holland muß sich jedes A Bevblkerüngen zu berrschen, welche Belgisch bleibe tipathie für Solland selbst eine immerwährende Quelse von Verlegenbeiten seyn würde. Sire, wir begen das Vertraut tigkeit unserer Sache fühlen werden. stützung Belgien nicht entziehen, wie seine eigenen, und das dur ist; es wird die moralische Mach

Belgien hat m si Berlin, 25. Nov.

mwwng enthält nachstehendes ternehmungen:

Sieindecke belegt. Das zur derliche Kupfer ist zum Theil schaffung von Vorraͤthen an Eisen ur hat bis jetzt noch ausgesetzt wer

Beim Aufmauern des Grunde aufgesetzt werden wird, inne zeit eine Fortsetzung der Arb aber auch, und hauptsaͤchlich baues fuͤr diejenigen Ver ausführbar werden Mittel den bisherigen Kosten eine wuͤrdige Ausfuͤhrung des Ganzen wurde, uͤbersteigen sollten.

Im Laufe Zurichtung des schmiede mit der V Vorbereitung fuͤr die Ausfuͤhr

Das Naͤchste im kommenden Fruͤ oder im Anfange des Monats M Grundsteins seyn. 2 Fuß unter der Erdflaͤche, sind Platten aus Glas, Porzellan, Erz oder trotzender Masse, bis zu einer Größe von 11 drat mit passenden Inschriften, welche werden sollen, bestimmt.

Theilnehmer dieses Untern u liefern versprochen haben, oder ichtigen, dieselben bis Ende des oder wenigstens eine genaue Besch zukommen ließen,

b

der Eisendahn⸗ und zum Publikum allgemeine Bestim—⸗ verordnen demnach auf den Antrag Unseres nach erfordertem Gutachten Unseres Staats,

Jede Gesellschaft, welche die Llnlegung einer Eisenbabn as Handels⸗Ministerium zu wenden und kte der Bahnlinie, so wie die Größe des zu lmmten Actien⸗ Kapitals genau anzugeben. a im Allgemeinen nichts zu erin— nach den bereits ertheilten und etwa noch zu erlassenden Justructionen, einer sorafälti⸗ in Folge dieser Prüfung lt, so bat das Handels- Mi⸗ befundenen besonderen Be⸗ aben, eine Frist fesizusetzen, biunen welcher der daß das bestimmte Áctien⸗Kapital gezeichnet einem unter den Actien-Zelchnern verein⸗ sammengetreten sey.

estern hier an⸗ zielle Anzeige einer die, so wenig sie au

s wurde da, wo der Sockel gehalten, theils weil die Jahres⸗ eiten nicht wohl gestattete, theils um in dem Plane des Unter— schoͤnerungen Raum zu lassen, welche wenn die zusammenkommenden

der nur auf das fuͤr Nothwendigste berechnet

des Winters werden die Steinhauer mit der fuͤr den Unterbau und die Kupfer— g des vorraͤthigen Kupfers zur ung der Figur weiter beschaͤfrigt

nsinnens begeben, übtr n wollen und deren An⸗

doch allgemeinen onarchen an Se. Königl. Hoheit die Frau der Kaiserl. Gesandte, Herr von Severin, emein herzlich und gemuͤthvoll die Em— aussprechen, der ein geliebtes entgegen gehen sieht. Nach dem Mannes aus der nächsten Umge⸗ bung des Herzogs fuͤhrte der Kaiser seine aͤlteste Tochter und seiner Gemaͤcher und fragte sie eil. Nikolaus, ob sie wanschten, sich ge⸗ seits ein freudiges Ja erfolgte, und ertheilte ihnen den vater— Der Herzog wird vorerst noch, gegen Ende Dezembers, hierher kommen.

Dresden, 21. Rov. nige fand eine musi Bayersche Kammer Pianoforte und der Prag hoͤren ließen.

n, daß die Mächte die &erech⸗ Frankreich wird seine Unter— dessen Institutionen dieselben sind ch se viele Bande mit ihm verknüpft t nicht außer Acht lassen, die es aus⸗ übt, und die es am Ende verlieren könnte, wenn sogar diejenigen Völ— ker, welche seinen Gränzen zunächst wo nen, eine müßten, das gar keine Ruücksichten uidme auf d Rationalgesüͤhle, welche die Menschen unter einander verknüpfen und das eigentliche Völkerrecht ausmachen. Belgien ebenfalls sehr en unserer Rationalität viel Fen Mächte, welche mit Frankreich und Großbrit Konferenz bilden, und dir seit acht Jahren die And den ges= darn. eine 8

Antheil erregt.

heabsichtigt demselben die Hauptpu der Unternehmung be Findet sich gegen die U nern, so ist der Plan derselben,

hat sich an d

nternebuun

m Systemn e sich fügen ie Erinnerungen und

Materials fung zu unterwerfen.

llnsert landesherrliche Genehinigung erthei nnssterim, unter Eröffnung der eiwa nöthig dingungen und Maß Nachweis zu führen und die Geselischaft, barten Statute, wirklich zu 2. Hinsichtlich der Actien und der Verpflichtungen der Actien⸗ den folgende Grundsätze Anwendung:

fen auf den Inhaber geflellt werden und sind

2) die Ausgabe der AÄctien darf nalbetrags derselben nicht erf theilung auf den Juhaber geste Ueber Partial⸗Zahlungen dur men lautend, ertheilt werden;

s) der Zeichner der Actie ist für die Einzahlung von 0

Lomtualbetrages der Lletie unbedingt verhaftet; vo

flichtung kann derselbe weder durch lebertrazung seines

Anrechts auf einen Dritten sich befrelen,

sellschaft entbunden werden.

benen Vartial⸗Zahlungen in mung ron Conventtonal⸗ hinsichtlich deren Höhe

) nach Ein ahlung von 0 n che Zeichner der Actie übertragen haf, die Wahl, ob sie

a) den ursprün

b) der Abtr ferner in Anspruch nehmen will sellschaft gegen den Cessionar ke

Der hlerüber bon dem Vorstande Beschiuß ist kannt zu machen.

Bei jeber solgenden Cession treten dieselben Bestimmungen ein, lche unter 4. für die erste gegeben worden sind.

Benn nach Einjablung von 30 ECt. die serneren Partial-Zah⸗ lungen nicht eingeben, fo isi die Gesellfch 2) den gadlun deyslichiigen weiter iu V

b) denselb

erarbeitun Großbritanien, wit welchem

g. verbunden ist, wird nicht vergesffen, daß es fältige Vortheile verdankt.

den jungen Herzog in eines vor dem Bildnisse des genseitig anzugehoͤren. legte er ihre Haͤnde in einander lichen Segen.

(Die anderen gro⸗ anien zusammen die friedlichen Absichten lichen Sinn Belgiens kennen gelernt haben, werden riedens für die Zukunft finden.“) sind beren, Sire, Beschlüssen beizutreten, die mit unserer Ehre n e rer jetzigen Str Lung vertinhar sind =*). Wenu aber die Verwendung miß⸗ braüchter Macht dahin zielen sogte, Mitbürger, die dies bleiben wol- len, ihrem Vaterlande ju entreißen, so würden wir uns noch enger um den Thren Ew. Majestät schaaren; wir würden zur Verthesdi— gung des Landes vor keinem Opfer zurückschrecken und die Verant, worilichkeit für Ercignisse nicht sürchien, welche den Staats-Kredit vernichten könnten, darch dessen Hülfe allein unser aufrichtiges Ber— langen, unt unseren nördlichen Nachbarn einen dauernden Frieden zu schließen, verwirklicht werden kann. Die zute Zacht unscrer Trup⸗ ven, ihre Fortschritte in allen Ucbungen und der vaterländische Geist, der sie beseelt, geben Zeugniß für das, was wir an serer Rechte von ihnen zu erwarten haben.

Deeres werden nicht ermangeln, der Gegenstand unserer lebhaftesten Genugthunng, Sire, haben wir erfahren, Ibrer Regierung nnd verschledenen auswärtigen Mäch⸗ Die Handels- und Frankreich und der Sttemanlschen Pforte, so wie die anderen Verträge, die Ew. Majestät uns heoffen affen, werden wir mit aller ibnen gebührenden Aufmerk samkeit prüfen. Wir begen das Vertrauen, daß in dem v. laad di Scelde Schifffahrt von allen Fesseln befreit werden wird. Der lebhafte Aufschwung, der den öffentlichen Bauten und befen— ders der großen Eisenbahn - Unternehmung gegeben worden, währt uns die Hoffnung, dieses Wational-Werk in eint ren rellendcet zu seben, und die Negezien dem letzten 23. Mai genehmigten Änl RKäesaltatg beiragen und benmeist zuzleich die zünehmende Festigkejt nnseres Kredits, so wie das Vertrauen, welches derselbe einsläßt. Das Land hat zie Birkungen des neuen Gesttze stcung der Geschwerenen⸗-Gerichte und die Fürsorge der Regierung Ew. Majestät und der Preoinztal, Eonseils är ade wohlihätige Ein richtungen ju würkigen gew nßt. Die guten Früchte, welche der Wett— eifer im Unterricht und in der Erzlebung der Jugend getragen hat, Die Hesetze über den Elcinentar- und mittleren Unterricht, so wie das über die in dem höheren Unterrscht vor junchmenden Berbesserunzen, werden un sert ernsiliche Aufmerksam keit

Als beider hlinge, gegen Ende Aprils

wird die Legung er Mitte des Baues, Zu Einlagen anderer, der 3 Fuß im Qua—⸗ öffentlich bekannt gemacht wurde es seyn, wenn die welche dergleichen Einlagen sonst noch zu liefern beab— Monats Februar einsendeten, reibung davon bis dahin uns teins danach bestimmt gung soll drei Wochen

vird dann an der Ausfuͤhrung und wenn die Hoff⸗ Aufnahme, welche bisher gefunden hat, ommende Herbst das endet sehen.

wie es heißt,

Bei Sr. Majestaͤt dem Köͤ⸗ kalische Soirée statt, worin sich die Koͤnigl. BVirtuosin Fraͤulein von Dietz auf dem hier anwesende Guitarrist Herr Pique aus

Ihre Majestaͤten der nigin sprachen Allerhöͤchstihren Beifall aus, Dietz erhielt einen Schmuck und Herr Busen⸗Nadel. lichst bekannte Solo ⸗Taͤnzer getroffen und wird dreimal auf hiesigem Hof⸗ Stuttgart, 12. Nov. gung im ganzen L

Derselbe wird in d

rgschaft des niedergelegt werden.

ctien dür stempelfrei; ver Einzahlung des ganzen Nemi— olgen, und eben so wenig die Er⸗ llter Promessen, Interimsscheine ac. fen nur Quittungen, auf den Na—⸗

Erwuͤnscht König und die Koͤ— e

und Fräulein von Pique eine brillantne hren fruͤhern Leistungen hier ruͤhm— in aus Berlin, Dlle.

Die aus i Polin, ist ein⸗ Theater tanzen. ͤ ) Gegenwärtig ist Bewe— ande wegen der in wenigen Wochen v gehenden allgemeinen standischen Wahl. der Leidenschaft von 1832 verfahren, Eifer der ihrer Rechte sich mer der Abgeordneten durfte eine von der je sentlich verschiedene Physiognomie erhalten.

wahrscheinlich die mei Opposition nicht m ihren Kommittenten bereits erklärt, keine neue Wa men. Eine zweite weseniliche Aenderung in der ten-Kammer duͤrfte eine wesentlich andere der ritterschaftlichen Bank seyn. scheinen sehr bestritten werden

wohl mehrere juͤngere Manner die chende Talente und Kenntnisse zutr endlich an sie die Reihe kommen sollte. sicher, vaß einige zum Theil seit lang mer sitzende Mitglieder,

oͤffentlichen Meinung he wieder gewählt zu werden. Im Allgemeinen maäßigte und besonnene, holde Manner eintreten; fruher schlecht organisirte richten, sondern es ustand des Landes, mung, von der Art, daß Ausnahmen best in Beziehung auf gewisse in ihrem nach Ursachen besonders einstußreiche Männer.

damit die Große des S werden kann. Der Tag der Grundsteinle vorher bekannt gemacht werden. Im Laufe des Sommers des Werkes unausgesetz nungen in Erfuͤllung gehen, dies Unternehmen bei Fürsten und Volk berechtigt, so wird vielleicht schon der k Denkmal der Eintracht Deutschlands voll g, 23. Nov. (Boͤͤrs. H) Unsere Elbe ist so voll daß heute weder die segelfertigen Seeschiffe von noch deren aus der See hier ankommen können. ier nach London abgegan⸗ ̃ en und in den Altonaer Ob das heute Morgen nach London ab— kommen wird, steht noch sich viel Treib⸗ on heute uͤber uͤber Harburg

noch Seitens der Ge⸗ ür den Fall, daß die ausgeschrie⸗— üäckstand bleiben, ist die Beslim⸗ Strafen, ohne Rücksicht auf die sonst gesetzlich bestehenden Beschränkunzen,

ur Aufrechthaltung ie Bedürfnisse des Zwar wird nicht mit allein doch mit dem regen Die neue Kam t aufgeloͤsten we⸗ or Allem werden sten Koryphäen der bisherigen aäußersten Mehrere von i

FZüärserge zu seyn. Mit t gearbeitet werden;

Faß 1wischen ; zu denen die ten neue Berhältnisse angeknüpft werden sind.

bewußten Burger. Schifffahrts⸗BVerträze mi J

Prozent hat die Gesellschaft, wenn der sein Anrecht auf einer Andern

glichen Zeichner selner Berpflichtung entlaffen lediglich an den Cesstonar halten, oder

etung ungeachtet, den ursprünglichen Zeichner noch in welchem Fall die Ge⸗ inen Anspruch hat.

der Gesellschaft zu fassende beim Ausschreiben der nächsten Partialjahlung be—

zu erwartenden Trattate mit Hol— ehr erscheinen. von Treibeis, hier abgehe Abgeordne / „Crosby“, Zusammensetzung Die Wahlen der Ritterschaft u wollen; namentlich haben es Standes, welche sich hinrei⸗ die Ansicht, daß jetzt auch End iich ist drittens wohl en Jahren in der Kam— als politisch abgenutzt oder synst in der

rabgekommen, keine H

apt. Golder, gestern von h gen, hat des Eises wegen zuruͤckkomm Hafen legen muͤssen.

gegangene Dampsschiff zu erwarten. Da besonder eis befinden

gen Jah⸗ ug der durch das Gesetz

eibe wird zur Erreichung diefes „Neptune“ durch

s unterwärts der Elbe soll, so hat man die Stader Post sch

s über die Organi— schickt und kam dieselbe diesen Morgen

aft berechtigt, entweder upruch zu nehmen, Schwelz.

en Schweizer⸗Gränze, 16. Nov. Oesterreichischen Note, die aber gleichsam tet werden kann, schwebt nur noch Ein hl nur auf zwei Kantone begraͤnzt, doch von Das Kloster Rheinau, an der Rord⸗ rich, und mehrere Abteien des Kan⸗ ogthume Baden oraus sicht

nseit des Rheins

offnung haben, werden wohl ge— der Regierung nicht prinzipmaͤßig ab, denn nicht nur scheint sich diesmal die Partei der richtigen Mitte besser ein st uberhaupt der polltische und materielle so wie die hieraus sich

en, unter Aufhebung seiner Verpflichtung gegen die schaft, des bereits Gejahlten und aller Rechte aus den en verlustig zu erklären. chem die auf diese Weise ausscheldenden Interessenten beihelligt waren, dürfen neue kictien, Zeich⸗ uungen zugelassen werden.

z es muß jedoch s lange die Bestatigun

1 . Sf senschg i un

werden allgemein anerfannt. Von der nördlich

(L. A. 3.) Außer der als aufgegeben betrach Geschaͤft, das, ob wo allgemeinerem Bela Ost-Gränze des Kantons Zi tons Thurgau sind Grund ziehen von dorther Gefaͤlle. chen Anstalten niöchten einst aufgehoben erzoglich Vadische Regierung auf solche je

bisherigen Zahlun Betrage, mit we

Vie eingellammerte Stelle wurde erst bej den Debatten über die Apcesse auf den Antrag des Ferrn ven Sreucker- jn dielelbe aus— genommen ier felgte in dem Entwurf noch der Satz „Wir sind berelst, Bürde ber auf Soland lastenden gen.“ Dieser wurde aber bei der Disfussson gestrichen.

ergebende Stim⸗ extreme Ansichten kein Gluͤck machen elnen Lokalitäten oder n Kreise aus andern

Unserer landesherrlichen Bestätigung zuvor der Bauplan im Wesenilichen fest⸗

nicht erfolgt ist, beslimmen sich die ihrer Vertreter nach den a 'oriften über Gesellschaflg⸗ und Mandat R.-M.

im Großhe ehen nur in ei

unseren Autheil an der Schuld zu tea

13439

Mittelst der * nnn des Statuts, welcheg durch die Gesetz⸗ Sammlung zu publiziren ist, werden der Gesellschaft die Rechte einer Corporation oder einer auonvmen Gesellschaft erthellt.

FS. 4. Die Genehmigung der Bahnlinie in ihrer vollstãndigen Durchführung durch alle Zwifchenpunkfte wird dem HSandels⸗Ministe⸗ rium vorbehalten; eben so sind die Verhältuisse der Construction, so⸗ wehl der Bahn als der auzuwendenden Fahrzeuge, an diese Gench⸗ migung gebunden. Alle Vorarbeiten un Begründung der Genehmi— gung hat die Gesellschaft auf ihre Kosten zu beschaffen.

S. 3. Die Änlage ven Zweigbahnen kann eben fo, wie die von neuen Eisenbahnen überhaußt, nur mit Unferer landesherrlichen Ge⸗ nehmigung stattsinden.

S. 6. Zur Emission ron LAetien über die ursprünglich fesigesetzte Zahl hinaus ist Unsere Genehmigung nothwendig. Die Aufnahmne von Gelddarlehnen (womit der Kauf auf Kredit nicht gleichgesiellt werden soll) bedarf der Zustimmung des Sandels⸗Ministeriums, wel⸗ ches dieselbe an die Bedingung eines festjustellenden Zinz⸗ und TZil⸗ gungs⸗Fonds zu knüpfen befugt ist.

§. 7. Die Gesetlschaft sst befugt, die für das Unternehmen er⸗ forderlichen Grundsttscke ohne Genehmigung einer Staats- Behörde zu erwerben; zur Gültigkeit der Veräußerung von Gruudstůcken ist jedoch die Genehmigung der Regierung nöthig.

S8 8. Für den Fall, daß über den Erwerb der für die Bahn— Anlage nothwendigen Grundstücke tine Einigung mit den Grundbe— sitzern nicht zu Stande kommt, wird der Gesellschaft das Recht zut Exproprlation, welchem auch die Nntzungs⸗ Berechtigten n n c. sind, verliehen.

Dasselbe erstreckt sich insonderheit:

1) auf den zu der Bahn selbst erforderlichen Grund und Boden;

2) auf den ju den nötbigen Ausweichungen erforderlichen Raum;

s) auf den Raum zur Unterbringung der Erde und des Schuttes 24, bei Einschnitten, Tunnels und Abtragungen;

2) auf den Raum für die Bahnhöse, die 2 und Wärter⸗ häuser, die Wasser⸗Stationen und längs der Bahn zu errichten⸗ den Kohlen⸗Behältnisse zur Versorgung der Damptmaschsnen, und

83) überhaupt auf den Grund und Boden für alle oustigen Anla⸗ geu, welche zu dem Behufe, damst die Bahn als eine öffentliche Straße zur allgemeinen Benutzung dienen könne, nöthig oder ande der Bahn-A1Anlage im öffentlichen Interesfe erforder.

ind.

Die Entscheidung darüber, welche Grundstücke für die obigen Zwecke (Nr, 1— 3 in Anspruch zu nehmen sind, siebt in jedem einzelnen Falle der Regierung, mit Vorbehalt des Retkursez an das Ministerium, zu. Dagegen ist das Expropriations-Recht auf folche Anlagen nicht auszudehnen, welche, wie Waaren-Magazine und dergleichen, nicht den unter Nr. 5. gedachten allgemeinen Zweck, sondern nur das Privat⸗ Interesse der Gesellschaft augehen.

8. 2. Außer dem Expropriations-Rechte wird der Oesellschaft auch das Recht zur vorülbergebenden Benutzung fremder Grundstü cke Behufs der Einrichtung von Interims⸗Wegen, der Materialien⸗Ge⸗ winnung 4, eben so, wie es det der Antegüng und Unterhaltung von Kunststraßen dem Staate zusteht, eingeräumt. In welchem Umfange dieses Recht nach den in den verschiedenen Landestbeilen bestehenden Borschriften geltend zu machen und weiche Grundstücke dabel in An— spruch zu nehmen sind, hat die Regierung, vorbehaltlich des Rekur. ses an das Handels⸗Ministerium, zu besüimmien. Jedoch ist Überall das Ausgraben von Erde zur Ziegel Fabrication und' von Feldstetnen, so wie die Eröffnung von Steinbrüchen und die Benntzung schon vorhandener Steinbrüche, in deu durch gegenwärtigen Paragraphen den Gesellschasten beigeiegten Befugnissen nicht enthalten.

S. 10. Wenn die Gesellschaft ein benachbartes Grundstück zur Unterbringung der Erde und des Schuttes ju Auspruch genommen hat (8.8, Rr. 3), so soll, nachdem dieser Zweck vollsiändig erreicht ist, der Eigenthümer die Wahl haben, dieses Grundstück (nach §. 8) der Gesellschaft fortwährend zu überlassen, eder (nach §. 9) gegen Ersat der Werths⸗Verminderung zurückjunehmen. Sollte jedoch der fort⸗ währende Besitz desselben der Gesellschaft für die Sicherheit der Bahn ini. seyn, so fällt der Anspruch des Eigenthülmers auf Rückgabe

uweg.

n. Die Expropriation erfolgt in denjenigen Landestheilen, wo das Allgemeine Landrecht in Kraft ist, nach Vorschrift der 55. 8 bis 11. Theil J. Titel 11.

Die Regierung ernennt die Taxatoren und leitet das Abschätzungs⸗ Verfahren unter JZuziehung beider Theile. Der Eigenmhümer ist ver⸗ pflichtet, gegen Empfang oder gerichiliche Depositlon des Tarwerths, das Grundstück der Gesellschaft zu übergeben, und wind nöthfgenfalls von der Regierung hierzu angebalten.

Der Eigenthümer fann, weng er mit der Schätzung der Taxato— ren nicht zufrieden ist, auf richterliche Entscheidung über den Werth antragen. Der Gesellschaft steht ein solches Recht nicht zu.

In der Rhein-Provinz, soweit das Allgemeine Landrecht daselbst nicht in Kraft ist, erfolgt die Ausübung des Expropriations⸗Rechts (8. 8) und die Feststellung der Eutschädigungen nach den für die Ex⸗ ptopriation dort geltenden Bestimmungen. .

§. 12. Wenn bei der Entschädigung, außer dem Eigenthůümer, auch Realberechtigte in Betracht kemmen, so hängt es von dem Er⸗ messen der Regierung ab, ob die Enischädigungs⸗- Summe gerichtlich deponirt, oder ob dafür Caution gestellt werden soll, in welchtm letz⸗ ten Fall die Gesellschaft, vom Zeitpunkt der Uebergabe an, landes— übliche Zinsen zu zahlen hat. .

§. 15. Für die vorübergehende Benutzung von Grundstücken (5. 9) ist die Entschädigung in gleicher Art, wie bei der Expropriation (§. 11.), zu besiimmen. Es fann aber für deren Gewährung die Bestell ung einer angemessenen Caution verlangt werden, in welchem Falle die Regierung die Sache intertmistisch zu reguliren hat. .

§. 11. Außer der Geld⸗Entschädigung ist die Gesellschaft auch

ur Linrichtung und Unterhaltung aller Anlagen verpflichtet, welche ie Regierung an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen, Bewässerungs, oder Vorfluths-Anlagen zc. nöthig sindet, damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachtheile in Be⸗ nutzung ihrer Grundstücke gesichert werden. . Entsieht die Nothwendigkelt solcher Anlagen erst nach Eröffnung der Bahn durch eine mit den benachbarten Grundstücken vorgehende Veränderung, so ist die Gesellschaft zwar anch zu deren Einrichtung und Unterhaltung verpflichtet, jedoch nur auf Kosten der dabei inter⸗ essirten Grundbesitzer, welche deshalb auf Berlaugen der Gesellschaft Cautien zu bestellen haben. §. 19. Bei der Zablunz der Geld-Vergütnngen für Grundsiücke—, welche nach 8. 8. der Exprepriatton unterworfen sind, ohne Uuter— schied, ob die Veräußerung selbst durch Erpropriatfon oder durch freien Vertrag bewirkt wird, kommen die, für den Chaussetbau fn den ver— schiedenen Landestheilen hierüber bestehenden gesetzlichen Bestimmun⸗ n zur Anwendung, auch sollen die dabei vorkommenden Verhand- ngen stempel- und sportelfrei erfolgen.

F. 16. Hat die Gesel schaft ein nach §. 8 der Erpropriation unterworfenes Grundstück, sey es durch Expropriation oder durch freien Vertrag, erworben, so soll für dasselbe ein zinspruch sowohl auf Wiederkanf, als auf Vorkauf eiutreten, wenn in der Folge ent⸗ weder die Anlage dieser Eisenbahn aufgegeben oder das Grundstück iu ihren Zwegen enthehrlich wird. '!

8. JI7. . Den Auspruch auf Wiederkauf und Borkauf bat der zei⸗ tige Eigenthümer des durch den ursprünglichen Erwerb (§. 16.) ver⸗ kleinerten Grundstücks.

S. 18. Den Wiederkauf kann dieser Eigenthümer in solchem Falle zu jeder Zeit geltend machen; bestreitet die Gesellschaft das Dafeyn der im §. 16 bestimmten Bedingungen, so tritt richterliche Entschei⸗ dung ein. Die Gesellschaft kaun von ihrer Seite den Eigentbümer auffordern sich über die Ausübung dieses Rechts zu erklären, und er verliert dafselhe wenn er nicht binnen jwei Monaten diefe Ertiärnng abgiebt. Bei dem Wiederkauf zahlt der Eigenthümer den r . lichen Kaufpreis, nach Abzug der durch die bisherige Benutzung in dem Grundstücke entstandenen Wertbs⸗Verminderung. Dagegen kann die Gesellschaft keine Verbesferungen in Aurechnung bringen, wohl aber die von ihr auf oiesem Boden etwa errichteten Jebände „der

Der Vorkauf tritt ein,

wenn die Gesellschaft das ent⸗ 2 gewordene Grundstück ande

rweit zu verkaufen Gelegenheit Sie hat diese Absicht, so wie den angebotenen Kaufpreis, erechtigten Ei ert, wenn er Unterläßt die Gesell scha spruch gegen jeden

enthümer anzuzeigen, welcher sein ch nicht binnen zwei Monaten dar⸗ die Anzeige, so kann der Be⸗ esitzer geltend machen.

lle Entschädigüngs-Anusprüche, welche in Folge der ge an den Staat gemacht und entweder von der r ihrer Zuzichung richterlich fesige⸗ verpflichtet.

sterium wird nach vorgängiger Ver⸗ isten bestimmen, in welchen die An⸗ ollender werden foll, und kann für deren Ein— alle der Nichtvollen⸗ alten, die Aulage, so

Vorkaufsrecht verli über erklärt. rechtigte seinen An

Bahn⸗Anla schaft selbsi

anerkannt oder unte stelit werden, ist die Gesellschaft ; Das Handels⸗ Mini nehmung der Geselscheft die Fr lage fortschreiten und v haltung sich Buürgschaft dung binnen der best wie sie liegt, für Rech öffentlichen Versteiger fern ausgeführt werde. rung die Bestimmung einer Vollendung der Bahn voran

en stellen lassen. nmten Zeit bleibt vorbe uung der Gesellschaft unter der Bedingung zur 8. ju bringen, daß dieselbe von den Antau⸗ ß jedech dem Antrage auf Versteige⸗ schließlicheü Frist von sechs Monaten zur

8. 22. Die Hahn darf dem Verkehr nicht eher ersß als, nach vorgängiger Revision der Genehmigung dazu ertheilt worden. Die Handhabung der Bahn-Pelizel wird Landels Ministerium zu

et werden, Anlage, von der Rem lerung die

nach cinem erlassenden Reglement, der Das Reglement wird zugleich das Verhält⸗ chäst beauftragten Beamten der Gesellschaft

8. 24 Die Gesellschast ist verpflichtet, die Transport-Anstalten soriwährend in solchem Stande die Beferderung mit Sicherheit und auf die der sprechende Weise erfolgen könne; angehalten werden. ellschaft ist zum Ersatz verpflichtet sür allen Beförderung auf der Bahn an den auf oder auch an anderen und sie kann sich von dieser daß der Schade ent⸗ igten oder durch einen ßeren Zufall bewiift worden ist. Die gtfãhrliche g selbst ist als ein solcher von dem Scha— Zufall nicht zu betrachten.

Jahre nach dem auf die Eröffnung wird, vorbehaltlich der Bestimmungen Recht zugestanden, ohne Zulaffüng zu unternehmen und Waaren · Transport Die Gesellschaft muß jedoch

Beginn des Trane pert⸗Berrtebes

und die späteren Aenderungen sofort bei deren Eintriüt, im

alle der Erhöhung aber stchs Wochen vor Auwendung dersel—

en, der Regierung anzeigen und

2) für die angesetzten Preise alle z Waaren, ohne Unierschied der Inkereffcalen, Ausnahme solcher Waaren, durch das Bahn-Reglement oder sonst erklärt ist.

darüber vo

Gesell schaft übertragen.

niß der mit diesem Ges⸗

näher fesisetzen.

Bahn nebst den u erhalten, daß estimmung des

Unternehmens ent sie kann hier n *

Verwaltungs wege

5 25. Die Ge

Schaden, welcher h

derselben beförderten Perso

ersonen und deren Sachen entsteht,

erpflichtung nur durch den Beweis b

weder durch die eigene Schuld des Beschäd

unabwendbaren Ju

Ratur der Unten

dens Ersatz befreiender

26. Für die erssen drei

ahn folgenden 1. Januar

des §5. 45, der Gesellschaft das elnes Konkurrenten den die Preise sewohl für den Personen, als für den nach ihrem Ermessen zu beslimmen.

I) den angenommenen Tarlf beim

nen und Gütern,

Transporibetrleb allein

öffentlich bekannt machen, ꝛand ur Fortschaffung auf befördern, mit deren Transport auf der Babn polizeilich fär unznlässig

. Nach Ablauf der ersten drei Jahre können, port⸗Betriebe auf der Bahn, außer der Gesellschaft selbst, gegen Entrichtung des Bahngeldes oder der zu regulirenden tung (§5. 28 31. vergl. init das Handels⸗Ministerium, nach findet, denselben eine Konzessior F. 28. Auf solche Konkurrenten sind Polizei, der guten Erh zum Schaden⸗Ersatz, den §§. 23. 21. 25. §. 29. Die Höhe sellschaft, in Ermang Unternehmern, berechtigt ist, wird in der Ärt Entrichtung, unter Zu letztrerslessenen Jahren, 1) die Kosten der Unter Zubehör (mit Aussch

zum Trans⸗ auch Andere,

„A2, die Befugniß erlaagen, wenn Prüfung aller Verhältnisse, augemessen 1”zu ertheilen.

„in Ansehung der Bahn⸗ altung ihrer Anstalten, sowie der Verpflichtung dieselben Bestimmungen anzuwenden, welche in die ursprüngliche Gesellschaft gegeben sind. des Bahngeldes, zu dessen elung gütlicher Eint

orderung die Ge⸗ ung mit den Tran estgesetzt, daß dirch NMssen grundelegung der wirklichen Erträge abs ben

daltung und Verwaltung der Bahn nebst

. luß der das Transport henden Betriebs- und Verwaltungskosten) b

2) der statutenmäßige Beitrag für außergewöhnliche, die gaben aufgebracht,

3) die von der G der im 5§. 38 ge

) der Gefellsch

nernehmen ange⸗

ur Ansammlung eines Reservefonds ahn und Zubchör betreffende Aus—

esellschaft zu übernehmenden Lasten leinschließlich dachten) gedeckt werden können; woneben außerdem aft an Zinsen und Gewinn ein der biäherigen eutsprechender Rein-Ertrag des auf die Bahn und Zu— als zu gewähren bleibt, mit der Ertrag, auch wenn die höhere Nutzung des Anlage⸗ als zu 10 pCt. des letzke⸗ auch wenn die Erträge der Vorjahre geringer als zu 6 pCt. Zum Aulage⸗Ka⸗ von der Regierung als insoweit dieselben

behör verwendeten Anlage⸗Kapit weiteren Maßgabe jedoch, daß die er Rein, Erträge der verfloffenen Jahre eine Kapitals gewährt h ren, dagegen umgekehrt, sich nicht so hoch delaufen des Anlage-Kapitals in Ansatz fommen s pital sind auch alle späteren wesentlichen, solche anerk

ätten, nicht höher

hätten, nicht

annten, Meliorationen zu rechnen, durch Erweiterung des Grund- Kapitals bewirkt worden sind. . 30. Die Berechnung des Rahngeldes geschieht in folgender

sellschaft im letzten Vierteljahr der ersten rzulegenden Rechnungen der verslossenen st der bis dahin durchschnittlich gewonnene Dieser Rein- Ertrag

1) Aus den von der Ge Betriebs Periode vo 21/9 Jahre ist zunäch

Ertrag eines Jahres zu ermitteln.

wird nach Verhältniß der s.

auf die Bahn und deren Zubehör

und auf das Fuhr und Trans daju gehörigen Juventar

verwendeten Änlage⸗Kapitalien verthellt

Bahn und deren Zubehör fallende Anth

der im §. 20 Rr. gegebenen Vorschr!

treg der Bahn angenommen.

port- Unternehmen nebst dem

und der hiervon auf die eil, mit Berücksichtigung ften, für den Rein⸗Er⸗ Der sonach festgestellte Rein⸗ Ertrag der Bahn und der jährliche Durchschnitts-Betrag der in dem S. 29, Mr. I 3 bezeichneten Ausgabe- Positsonen, mengenommen, bilden die Theilungssumme, we des Babngeldes zum Grunde zu legen ist. ahn ist nach der Einnahme an Personen— eid zu berechnen und hierbei entweder die Centner= terfiacht nach Verhältniß des Personengeldes zum Frachtgelde auf Personen-Eindeiten oder au nach demselben Verhältniß auf Centner⸗E Die zu 1. ermittelte Summe, durch die 3 oder Centuer-Einheiten reduzirten Fuhr⸗ und Trang port⸗-Betrie⸗ bes zu 2. getheilt, ergiebt die Höhe des geldes für eine Person oder einen Cent Haben bei einer Ba geldes oder für den Güter der Reduction zu 2.

che der Festsetzung

2) Die Frequenz der B und Fracht

ch die Personenjzahl inbeiten zu reduziren. ahl des auf Personen⸗

zu entrichteu sen Bahn⸗ ner Waare.

hn verschiedene Sätze des Personen⸗ Transport stattgefunden, so soll bet

hiusichtlich des Personengeldes uberall nu hinsichtlich des Guüͤter⸗Trans angenemmen werden. Die schließliche Fesi Güter erfolgt deinn nen- oder Centner⸗Eiuheiten mit Rücksicht auf die BVersch den Güter⸗Trangport. Dag Bahngeld isi in besisumten Perioden, lerium für jede Eisenbahn auf wenigsten

r der niedrigste Satz. ports aber ein Durchschnittssatz

stelung des Bahngeldes für Personen und der Reduction auf P legten Verbältnime, isherigen Sätze für

welche das s drel und

chst in dem bei um Grunde edenheit der

Sandels . M

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