1838 / 329 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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aber verwindern. Sowohl der für die ganze Periode festgesetzte Ta⸗ rif, als diese in der Zwischenzeit eintretenden Veränderungen, sind öf⸗ ansporte ohne Unterschied

Enthält der neue Tarif

1E. 222

einzureichen.

§. 35. Wenn über die Anwendung des Bahngeld⸗ oder des Fracht⸗Tarifs zwischen der Gesellschaft und Prioat⸗Personen Strei⸗ kigkeiten entfehen, so kommt die Enischeidung hierüber, mit Vorbe—⸗ halt des Rekurses an das Handels⸗Ministerium, der Regierung zu.

5§. 36. Die aus dem Post-Regale entspringenden Vorrechte des Stadt, an festgesetzten Tagen und zwischen bestimmten Orten Per⸗ gehen, soweit es für den Betrieb der Eisenbahnen nöihig ist, die in seuem Regale enthaltene Ausschlie⸗ ßung des Privat-Gewerbes aufzugeben, auf, dieselben über, wobei der Post-Verwaltung die Berechtigung vorbehalten bleibt, die Eisenbah⸗ nen zur Beförderung von postmäßigen Versendungen unter den nach—

sonen und Sachen zu befördern,

folgenden näheren Bestimmungen zu benutzen:

1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihren Betrieb, soweit die Ratur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Post-Verwaltung zu bringen.

2) Sie übernimmt den unentgeltlichen Transport der Briefe, Gel— der und aller anderen dem Postzwange unterworfenen Güter. 83) Sie übernimmt ferner den unenigeltlichen Transport derjenigen

Postwagen, welche nöthig seyn werden, um die der Post anver—

trauten Güter zu befördern.

a) Findet es die Posi-Kerwaltung nöthig, der Gesellschaft Re jur Beförderung zu überweisen, so ist die Gesellschaft verpflich= iet, dieselben vorzugsweise vor anderen Personen auf derjenigen Klasse von Bahnwagen, die dazu von der Post für immer be— stimmt werden sollen, gegen Entrichtung des gewöhnlichen Per—

sonengeldes dieser Wagen, zu beförde D) Die nen Personen unentgeltlich zu beförde

r die angemessene

sich abstuft.

ben, wenn die zweite innerhalb Un

der SGesellschaft mit Berücksichtigun

rn.

esellschaft ist verpflichtet, die mit Posi⸗Freipässen versehe⸗

vorausgesetzt, daß diese

nur enen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlichem Post-Fuhrwerk zurücklegen.

6) Wird der regelmäßige Post⸗Betrieb auf einer Eisenbahn derge—

6 durch die Schuld der Gesellschaft unterbrochen, daß die

ost-⸗Berwaltung ihren Betrieb einsiweilen durch andere An⸗

sialten zu besorgen genöthigt wird, so ist die Gesellschaft zum

Erfatz des hierdurch veranlaßten Kosten Aufwandes verpflichtet.

§. 87. Wird eine Lonknrrenz im Transport auf der Eisenbahn

verstattet (59. 27), so sind die Konkurrenten gegen die Post zu densel⸗

den Leistungen verpflichtet, wie die ursprünglichen Unternehmer (5. 36).

1 Vertheilung dieser Lasten unter den verschiedenen

1 fit bei Ertheilung der Konzession Bedacht zu nehmen.

§. 8a. Bon den Eisenbahnen ist eine Abgabe zu entrichten, welche im Verhältnisse des auf das gesammte Abzug aller Unterhaltungs⸗ und Betriebs-Kosten und des j inne zu behaltenden Beitrags zum Reserve⸗Fonds, treffenden Ertrags Die Höhe dieser Abgabe 39 aber erst dann regulirt wer⸗

erer Staaten konzessionirte Ei⸗ senbahn drei Jahre in vollständigem Betriebe gewesen ist und dadurch ju einer ange messenen Regulirung die nöthigen Erfahrungen gesam⸗ melt worden sind; bis dahin ist die Post für den Verlust, welchen sie

durch die Cisenbahnen in ihrer Einnahme erweislich erleidet, von je⸗ der im 5§. 36. zum Vortheile der

ru,

Post bestimmien Leistungen zu ent chädigen.

Von der Entrichtung einer Gewerbestener bleiben die Eisenbahn⸗

Gesellschaften befreit.

§. 39. Der Ertrag der im §. 388. vorbehaltenen Abgabe soll zu keinen andern Zwecken, als jur Entschädigung der Staats⸗Kasse für die ihr durch dse Eisenbahnen entzogenen Einnahmen und zur Amor⸗ ßsisatson des in dem Unternehmen angelegten Kapitals, verwendet

lctien⸗Kapital, nach

13530

werden. Ueber die Art dieser Verwendung werden Wir Unser Han⸗ dels. Ministerium mit besonderer Anweisung versehen.

5§. 160. Rach vollendeter Amortisation soll dem Unternehmen eine solche einm, gegeben werden, daß der 147 des Bahngeldes *. 84 der finterhaltung der Bahn und der Verwaltung nicht

ersteige.

5§. 31. Sollte künftig eine Konkurreng in der Traneport⸗Unter⸗ nebmung bewilligt werden (59. 27), so wird den Konkurrenten gleich⸗ falls eine angemessene Abgabe aufgelegt un d darüber in der Konzes⸗

sion das NRöthige bestimmt werden. §. A2. Dem Staaie bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn

mit allem Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen.

Hierben ist, vorbehaltlich jeder anderweiten hierüber durch güt⸗ liches Einvernehmen zu treffenden Regulirung, nach folgenden Grund⸗ sätzen zu verfahren: 2

1) Bie Abtretung kann nicht cher als nach Berlauf von dreißig Jahren, * dem Zeitpunkt der Transport-Eröffnung an, gefor—⸗ dert werden.

2) Sie kann ebenfalls nur von einem solchen Zeitpunkt an gefor⸗ dert werden, mit welchem, zufolge des 5. 31, eine neue Fest⸗ setzung des Bahngeldes würde eintreten müssen.

z) Es muß der Gesellschaft die auf Uebernahme der Bahn gerich⸗ fete Absicht mindesiens ein Jahr vor dem zur Uebernahme be— stimmten Zeitpunkte angekündigt werden.

) Die Entschädigung der Gesellschaft erfolgt sodann nach folgen⸗ den Grundsätzen: ;

a) der Staat bezahlt an die Gesellschaft den fünfundzwanzig⸗ fachen Betrag derjenigen jährlichen Dividende, welche an sämmtliche Actionalre im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ausbezahlt worden ist.

b) Die Schulden der Gesellschaft werden ebenfalls vom Staate Ubernommen und ju gleicher Weise, wie dies der Gesell—⸗ schaft obgelegen baben würde, aus der Stagts-Kasse berich⸗ tigt, wogegen auch alle etwa vorhandenen Aktiv⸗Forderun⸗ gen auf die Staat s⸗Kasse übergehen.

) Gegen Erfüllung obiger Bedingungen geht nicht nur das Eigenthum der Bahn und des zür Tran spertellnternehmung

ehörigen Inventariums sammt allem Zubehör auf den Staat ber, *fondern es wird demselben auch der von der Gesell⸗ schaft angesammelte Reserve⸗Fonds mit übereignet.

a) Bis dahm, wo die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft nach vorstehenden Grundsätzen regulirt, die Einlösung der Actien und die Uebernahme der Schulden erfolgt ist, ver⸗ In. die Gesellschaft im Besitze und in der Benutzung der

ahn.

§. 4s. Zür Kriegs-Beschädigungen und Demolirungen, es mögen solche vom Feinde ausgehen, oder im Interesse der Landes. Vertheidi⸗ gung veranlaßt werden, kann die Gesellschaft vom Staat einen Er⸗ satz nicht in Anspruch nehmen. ;

§. AM. Die Anlage einer zweiten Eisenbahn durch andere Unter⸗ nehmer, welche neben der ersten in gleicher Richtung auf dieselben Orte mit Berührung derselben Haupipunkte fortlaufen würde, soll binnen einem Zeitraum von dreißig Jahren nach Eröffnung der Bahn nicht zugelassen werden, anderweile Ferbesserungen der Communication zwischen diefen Orten und in derselben Richtung sind jedoch hierdurch nicht beschränkt.

§. 15. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach der Bestimmung des Handels⸗Ministeriums, den Anschluß anderer Eisenbahn⸗Uünternebmun⸗ gen an ihre Bahn, es möge die beabsichtigte neue Bahn in einer Fort. setzung oder in einer Sesten⸗Verbindung bꝛstehen, geschehen zu lassen und der sich anschlie ßenden Gesellschaft den eigenen Transport⸗Betrieb auf der früher angelegten Bahn, auch vor Ablauf des im §. 26. ge⸗ dachten Zeitraur⸗“ gestatten. Sie muß sich gefallen lassen, daß die zu dlesem Bet erforderlichen baulichen Einrichtungen, z. B. die Anlage eiues zweiten Geleises, von der sich anschließenden Gesellschaft bewirkt werden. Das Handels-Ministerium wird hierüber, so wie über die Verhältnisffe beider Unternebmungen zu einander, und beson⸗ ders wegen der vor Ablauf der ersien drei Jahre (8. 26) statt des Bahngeldes zu entrichtenden Vergütung, das NRöthige bei der Kon⸗ zession des Anschlusses fesisetzen. 3

§. A6. Zur Ausübung des Llufsichtsrechts des Staates über das Unternehmen wird, nach Erttzeilung Unserer Genehmigung (§. 1), ein beständiger Kommissarius ernannt werden, an welchen die Gesell⸗ schaft sich in allen Beziehungen zur Staats-Verwaltung zu wenden bat. Derselbe ist befugt, ihre Vorstände zusammen zu berufen und deren Zusammenkünften beizuwohnen. .

§. 7. Die ertheilte Konzession wird verwirkt und die Bahn mit den Transportmitteln und allem Zubehör für Rechnung der Gesell⸗ schaft öffentlich versieigert, wenn iese eine der allgemeinen oder he⸗ sonderen Bedingungen nicht erfüllt und eine Aufforderung zur Erfül⸗ lung binnen einer endlichen Frist von mindestens drei Monaten ohne Erfolg bleibt. 9

S. 38. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Verhãltnisse der Eisenbahn-Gefellschaften zum Staate und zum Puhlikum, sollen auch bei den Unternehmungen derjenigen Eisenbahn⸗Gesellschaften, deren Statuten bereits Unsere Genehmigung erhalten haben, zur An— wendung kemmen. ;

§. 19. Wir behalten Uns ver, nach Maßgabe der weiteren Ey⸗ fahrung und der sich daraus ergebenden Bedürfnisse, die im gegeu⸗ wärtigen Gesetze gegebenen Bestimmungen, durch allgemeine Anord⸗ nungen oder 2 künftig zu ertheilende Konzessionen, zu ergänzen und abzuändern und nach Umständen denselben auch andere ganz neue Bestimmungen hinzuzufügen. Sollten Wir is für nothwendig erach⸗ ten, auch den bereits , ,,. oder in Gemäßheit dieses Ge⸗ setzes zu konzessionirenden esellschaften die Beobachtung dieser Er= gänzungen, Abänderungen oder neuen Besitimmungen aufzulegen, so müsfen sie sich denselben gleichfalls unterwerfen. Sollte jedoch durch neue, in diefem Gesetze weder festgesetzte noch vorbehaltene (8. 38.) und, sofern von künftig zu konzessionirenden Gesellschaften die Frage ist, später als die ihnen ertheilte Konzession erlassene Bestimmungen eine Beschränkung ihrer Einnahmen oder eine Vermehrung ihrer An g⸗

aben herbeigeführt werden, so ist ihnen eine angemessene Geld. Ent. on dafür zu gewähren. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 3. RNobember 1823s. (L. S8) Friedrich Wilhelm.

Müff ling. v. Kamp. Mühler. v. Roch ow. v. R ö n. ura inn n,, v. Stüůlpnagel ag. ; für den Kriegs⸗M 1 eglaub Sn.

Meteorologische Beobachtung.

18638. Morgen Nachmittags Abends Nach einmaliger 23. November. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. Beobachtung. Cufidrud. . . . . 38M, 61 Par. S3 M7 1 Par. Sz M, oli Par. Quellwärme 7,30 R. Luftwãarme.. 3,80 R. , 900 g. 7,00 R. Jluß warme 0,20 g. Tbaupunkt... 670 R. 6,60 R. 710 R. Bedenwarme dos A. Dunstsattigung SI pCt. 7A pCt. 92 pCt. Autdünstung O” . Wetter...... heiter. heiter. halbheiter. Niederschlag O. Wind ..... SO. OSO. SO. Wärmewechsel M Wolkenzug .... SO. 7,5 0.

, 6,90 R.. 82 pCt. SO.

Tagesmittel: 3327 Par.. 5,90 R..

Au twärtige Börgaen. Amaterdam, 20. November. ; Niederl. wirkl. Schuld 5z7 /.. Boj, do. 10116. Kanz, Bill. 211. So/so Span. 1666. Pansive Ausg. Sch. Linnl. S! / Preuti. prim. So. 122i. Foln. 121. Gexterr. Met. l03* /.. Antwerpen, 19 November. LZinsl. Nl /-

Neue Anl. i6* /. G. Frankfurt a. M., 22. November.

O erterr. do / Met. 1068 a6. A0 / oil / 9. 99/9. 215, 90, dj? e. 10, 253165 G. Bank- Actien 1767. 1766. Partiaf· pi Id? /. 6. Lodse IM So FI. 1327/5. 1323/5. Loose ru 160 EI. 2733 G. Preum. Främ. - Sch. 681. G. do. 0/0 Anl. 10316. Br. oln. Lone 681, 681 / . So / Span. Anl. A*. Al. 21.909 oll. d33/) 6 dl / g. Eisenbahn- Aetien. St. Germain 660 Br. Veraailles reulite Ufer 3738 6. do. inkes Ufer 260 G. Strassburg- Bazel 350 hr. Bordeaux. Teste Sambre- Meuse 91. Ma. Leiprig · Dre den -

Köln. Aachen 9s Br. Comp. - Centrale e , 28. November. n

Rank · Actien 1268. 12166 gl. Rusnm. 1072 1/8. Sai, Port.

30/9 900. —2— Neue Anl. —« . London, 17. Novemher.

Cons. 206 9aolss. Belg. . Neue Anl. 1712. Passive Alsi- Ausg. Sch. 7äsg. 2120/0 Uloll. zam Me. So /g 1007 500 Port. 312. o. doso 207. Engl. Russ. Bras. 79. Columb. 2851/. Mer.

2335. Peru 18. Chili —. ö Wien. 20 November.

59/9 Met. 10713. 0 / 100 /.. 3 9/ 81/4. 216, * 19, 282. Fank-Actien 1505. Neue Anl. —.

Königliche Sch auspiele.

Montag, 26. Nov. Im Schauspielhause, Die Einfalt vom Lande, u spiel in Abth., von Dr. C. Toͤpfer. Hierauf: Humoristische Studien, Schwank in 2 Abth., von C Lebruͤn Dienstag, 27. Nov. Im Opernh ause. Ein Mann hilst dem andern, Lustspiel in 1 Akt, von Frau v. Weißenthurn. Hierauf: Der Seeraͤuber, großes Ballet in 3 Abth., von

Im

a 1 aesc. 25 La zeconde representation de- Jean, ou: Je Feducallon, vaudeville en 3 parties, par Mr. Théaulon. Mr. Saint. Auhin remplira le röle de Jean.)

Mittwoch, 28. Nov. Im Schauspielhause. Lebende Bil der. 1) Albanerinnen an einer Fontaine. 2) , 3) Mönche und Soldaten spielen in einer Schenke arten. 5 Italianerinnen einen Liebesbrie lesend. 5) Zwei Madchm in der Sylvesternacht. 6) Eine Stiefelbude in einer kleinen Pommerschen Stadt. Hierauf: Der Majoratserbe, Lustspiel in Abth., vom Verfasser von: Luͤge und Wahrheit.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 26. Nov. Herr und Sklave, Melodrama in? Akten, vom Freiherrn von Zedlitz. (Herr Gruͤhn: Den Skla ven.) Hierauf: Der Barometer macher auf der Zauber⸗Insel,

Zauber⸗Posse mit Gesang in 2 Akten, von Ferd. Raimund.

err Plock: Tutu. ) * Begehren: Der Verschwendet,

in 3 Akten, von Ferd. Raimund. Müusit vom Kapellmeister Konradin Kreutzer. (Herr Lang: Valentin.)

Mittwoch, 28. Nov. Zum treuen Schäfer, komische Oper in 3 Akten. Musik von Adam.

Musik von W. Muͤller. Dienstag, 27. Nov. Original⸗Zauber ⸗Mährchen

In Vertretung des Redacteurs: Wentzel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Bekanntmachunge

Allgemeiner Anzeiger fur

den 29. Dezember e,, Vormittags 11 Uhr, 1808 geschledenen ersten Ehefrau, Friederike, ebornen l c warben. Ilum( gejengt hat, und welche bei seinem Wenn nen Rr. 7, ist erschienen:

betankttnn cls unbekannte ven Rerik daselbsi bei der Mutter rückgetblietzen sind, Taschenbuch fuͤr die Einwohner des Preu⸗

n.

Auf Ansuchen des hiesigen Bürgers und Saaten

ohann Gottfried Gabriel Bohn werden alle diejeni⸗

2 welche aus irzend einem Rechtsgruunde Forderun- öffentlich bekannt gemacht, und werden sie angewiesen, den Nachl gen und Ansprüche an das von ihm gekaufte, bisher

don der Wüiwe des Perücke nmachers Knö

bierselbst an der Fleischerstraße sub Nr. 6 belegene Wohnhaus e. . machen zu können glauben sollten, hier⸗ o

mittelt aufgefordert, solche in den auf

hl besesn

den 9. und 23. k. Mts. und 7. Dezbr. d. J.,

Morgens 10 Uhr, vor dem Stadtgericht angesetzten Liquidati nen anzumelden und gehörig nachzuwetsen, der in Fermino den 21. Dezember d. J. den Präklusion damit.

ons ⸗Termi⸗ bei Strafe u erkennen⸗

Datum Greifswald, den 25 Oktober 18383. Direktor und Assessores des Stadtgerichts,

Dr. Hoefer.

Avertissement.

Rachdem über das Vermögen des hiesigen Kauf⸗

manns Johann Ferdinand Carl Cassube,

wozu nur

ein Waarenlager und sonstige Mehiliar⸗Gegenstäude

chören, bei dem Stadtgericht zu Königsbe urs durch die Verfügung vom 20 August net worden, so ist ein Termin zur Anbring

licher Forderungen auf

rg der Ken⸗ d. J. eröff⸗

angesetzt und durch Ediktalien bekaunt Eren l chen sowohl jeni⸗ Gläubigern wird dieser Termin edachtem Taze zur bestimmten Zeit auf dem tgerichte vor dem Deputirten, Herrn Stgdtge⸗ gefordert, sonst richts Raith Wichert, zu Anbringung und Wahr⸗ (Ehefrau gemäß machung ihrer Forderungen entweder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu gewärtigen, daß sie ausbleibendenfalls mit ihren For— derungen präklndirt und ihnen ein ewiges Stillschwei⸗ gen die übrigen Gläubiger werde auferlegt wer⸗ Denen hier mit keiner Bekanntschaft versehe⸗ nen Gläubigern werden die Justiz⸗Kommissarien Cre⸗ linger, Steffen. Meier namhaft sie sich wegen Beitreibung ihrer und sie mit Vollmacht versehen könõnen. Königsberg, den 6. September 1838. Königl. Preuß. Stadtgericht.

Winther.

hierdurch nochmals werden zur Theilung seines in circa 706 Fl. bestehen⸗ asses in Person oder durch Bevollmächtigten = binnen A Monaten dahier zu erscheinen biermit auf⸗ mit besonderer Berücksichtigung der Kesiden, wird das Erbe des Erblassers zweiter Zum Gebrauch für Hausbesitzer, Saus⸗ und Familien

seiner letztwilligen Verfügung lüberlassen. väter, Lehr- und Brotherren, Wertheim, den 14. September 1838.

Großherzoglich Badisches Amt« Revisorat

die Preußischen Staaten.

Bel Carl Hevmaun in Berlin, Heil. Geisistraß

ßischen Staats,

Gewerbtreibende aller Klassen ꝛc. Auch unter dem Titel: Vollständiges Archiv alter Verordnungen, Rerfügungen, Poli—

m mr m m er-,

2 **.

emacht, an welche

handlungen zu haben:

No. 68 enth.:

Erbvorladung. Die Kinder oder ihre Nachkommen, welche der Hoehefeld gestorbene Bürger und Schuhmacher⸗ ö fier Johann Michael Silbereisen, während seiner innig, Brama in 2 Aufaügen.

ung sämmt⸗

Riederlaffung in der Franzssischen Gemeinde zu Ber⸗ lin, von 7oz bis 18035, mit feiner von ihm iin Jahr!

Lustspiel in 1 Aufauge. von L. Schneider.

————

Der Oberst von i8 Jahren,

Nach dem Französischen Pr. 74 sgr.

zei⸗Gesetze und Bestimmungen, welche aͤnf die bürgerlichen Verhältniffe und das Ge⸗

L ite rar i sch e A nz e i g en. schäftsleben der Einwohner des Preuß. Staats Sr

Bei A. W. Hayn, Limmerstrasse No. 29, ist so orderungen wenden (hen erschienen und daselbst, so wie in allen Buch-

zug haben. weite unveränderte Auflage.

ueber 8oo Seiten groß Strap, fauber karton, 1 Thlr.

Both's Bühnen-Repertoir des Auslandes ete. Bd. 1X. mit einem banwissenschaftlichen Rachtrag (welcher bew

sonders für Hausbesitzer wichtig ist5 13 Thlr.

und vollständige s Buch für ähnlichen Preis n nicht exislire.

schaft genug für dessen Werth!

lioni. d n usplelhause: 1) Les Rivaux d'eux · mèmes, eomèdie en Lern fruits

Man kann drelst behaupten, daß ein fo i z ii Ge/

n , n, , , n,. Ick sluntliche Königl. Pelijei Kommissarien. i In 11 Tagen erscheint die No. 69: Sie ist wahn- daffelbe aus Tete f an hen weren u

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitung.

* 329.

w

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der König haben dem Amtsrath Koppe zu = Wollup bei Kuͤstrin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit

der Schleife zu verleihen geruht.

Bei der am 23sten und 24sten d. M. fortgesetzten Ziehung der 5ten Klasse 7Sster Koͤnigl. KlassenLotterie . 2 Ge⸗ winne zu 5000 Rthlr. auf Nr. 7223 und 15,000 nach Brieg bei Bohm und nach Bromberg bei George; 11 Gewinne zu 2606 Rthlr, auf. Nr. 21.1. 24280. 33,1658. 33 317. 37. 7e. 45, 055. 15, 166. 79,2508. Sa, 681. S7, 633 und 110, Sil in Ber— lin 2mal bei Alevin und bei Seeger, nach Breslau bei Schrei— ber, Brieg bei Boͤhm, Cöln 2mal bei Reimbold, Duͤsseldorf bei Spatz, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegnitz bei Leit= gebel und nach Trier bei Gall; a1 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1616. 2668 soꝛ. 7237. 19, 116. 13, 133. 13, 179. 5,953. 22, 123. 22, 966. 25, 197. 37,9 1. 41, 129. 142, Ss. A, 12. 15, 16s. I6, 093. 46,719. 49,337. 3i, 269. 33, 976. 35,283. 36, 7ad. 38, 630. 67, 009. 73, 734. 74,503. 76,227. 76, 419. S5, 099. S3, 371. 5, M7. gl, 332. 91, 827. 94,970. g6, 209. 96, 831. 97, 387. 98, 237. 108, 0 12 und 116,682 in Berlin bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Burg, 2mal bei Matzdorff, bei Mestag, bei Moser und 2mal bei Geeger, nach Barmen bei Holzschuher, Breslau 4mal bei Schreiber, Brieg bei Boͤhm, Colberg bei Meyer, CLoͤln zmal bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rotzoll, Duͤsseldorf bei Spatz, Halle 2mal bei Lehmann, , , in Pr. bei Burchard und bei Samter, Landöberg a. . W. 2nial bei Borchardt, Magde— burg bei Buͤchting, Merseburg bei Kieselbach, Muͤhlhausen bei Blachstein, Muͤnster bei Lohn, Naumburg bel Kayser, Neiße bei Jaekel, Neuß bei Kaufmann, Potsdam 2mal bei Hiller, Stargard bei Hammerfeld, Stettin bei Wilsnach und nach Warmbrunn bei Grimme; 13 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 324. 1686. 4878. 5675. 6896. S868. 106,267. 13,312. 14,849. 18, 013. 6,184. 21,037. 21,1965. 25, S809. Z6, Soz. 28, 185. 31 29. zz, 289. 6,528. 37, 856. zo, 33. 16,739. 19, 06. 50, 885. da, gs. 8,796. Sz, 222. 68, 86. S9, SS3. 7l, 518. 73, 075. 76, 146. 77, 52i. 7özi83. SI, 606. S3, ob. Sz, 236. 7,050. S, 266. S9, 985. 9s, 2j. 108,973 und 111,963 in Berlin bei Borchardt, 3zmal bei Burg, bei Grack, bei Klage, bei Matzdorff, bei Meslag und 5mal bei Seeger, nach Barmen 2mal bei Holzschuher, Breslau 2mal bei Lohn, bei Gerstenberg und 2mal bei Xe rn Bromberg bei Schmuel, Coͤln Bmal bei Reimbold, Duͤsseldorf 2mal bei Spatz, Frankfurt bei Decker, Glogau bei Levysohn, Koͤnigsberg in Pr. Zmal bei Burchard, Krotoschin bei Albu, Liegnitz 2mal bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Buͤchting, Po—⸗ sen bei Bielefeld, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Stettin 8e ** lin, Trier bei Gall, Waldenburg bei Schuͤtzenhofer, Wesel bei Westermann, Wittenberg bei Haberland und nach Zeitz bei Zürn; 90 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 6681. 9195. Ii, Sz. 13, 039. 15, 170. 17, S59. 19, i35. i9, Sg3. 20,532. 20, 93. 2,5165. 21, So9. 22, 650. 23, 949. 26, 146. 27, Sas. 28, 333. 29, 143. ? 33,071. 33,204. 36, 129. 36,583. 36,762. 36, 907. 37,261. 37, 656. 10, a38. 10,500. A1, 278. 43, 092. 13, 11. 43,716. 13,739. 14,109. 45, 510. 46,116. 18,131. 50, 467. 51, 739. 52, 5. S5, 022. 55, 712. 57, 285. 57, 930. 60, 395. 62, 899. 55, g6s. 67, 106. 68,337. Jo, 89J. 72,681. 73, O67. 73, 988. 74,799. Iö, 62. 76, 351. 6,541. 6, S69. SI, 82. S3, 239. Sa, 6ꝛz. , 633. S6, 01. S7, 1062. S8, 263. S9, 126. gh, 573. 2, 392. 92, S6. gr, 29. gö, dz. 7 220. 97, 931. 98, 658. 98, 500. 99, 662. 100, 139. 101, 192. 102, 982. 103,263. 103,666. 101,912. 105,733. 109,791 und , r ie Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 26. November 6 Königl. Preußische General-Lotterie⸗Direction.

Das 36ste Stuͤck der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthalt: unter r. 1948. die Allerhoöͤchste Kabinets Ordre vom 18. Oktober d. J die Erhebung der Hafengelder, der Abgaben fuͤr die Benutzung besonderer Anstalten und der Gebuͤhren fuͤr gewisse Leistungen in den Hafen zu Dar und Neufahrwasser und zu Pillau, so wie der Schifffahrts⸗ Abgaben in den Städten Koͤnigs— berg und Elbing betreffend. Berlin, den 27. November 1838. Gesetz Sammlung s⸗Debits⸗omtoir.

Zeit ungs⸗Nachrichten. A us land.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 17. Nov. Se. Masestaͤt der Kaiser treten im Beginn der näͤchsten Woche, in Begleitung des Herzogs Maximilian von Leuchtenberg, und vorzuͤglich um Letzterem diese alte merkwuͤrdige Hauptstadt des Reichs in ihrem emen Detail zu zeigen, eine Reise nach Moskau an. Die brigen erlauchten Glieder des Kaiserhauses beabsichtigen, am lgten d. Zarskoje⸗Selo zu verlassen und sich zum Winter in die Kesidenz zu begeben. Der Großfuͤrst und die Großfuͤrsätin Mi⸗ chael haben schon seit einigen Wochen ihre bisherige Herbst—⸗ Residenz Pawiowst gegen ihr hiesiges Palais vertauscht. Am ãL2ten d. traf aus Berlin der an unserem Hofe akkre— ditirte Königl. Daͤnische Gesandte Graf Blom ein. Der Contre⸗Admiral Chrutschow, Chef vom Stabe unfrer Flotte im Schwarzen Meer, ist wegen seiner umsichtigen Dis⸗ positionen, welche er bei dem Auslaufen der von ihm an der

.

Ostkuͤste genannten Meeres befehligten Eskadre, in dem Schap⸗ sucha⸗Fluß zu treffen wußte, mit dem Stanislaus Orden erster Klasse velohnt worden.

Die in Reval ju lieberwinterung bestimmte Eskadre un⸗ serer Ostsee⸗ Flotte ist schon seit einigen Wochen in dortige Rhede eingelaufen und liegt jetzt abgetakelt im Hafen. Die nasse Wit⸗ 9 im Juli und August hatte unter den Matrosen viele Krankheiten, vorzuͤglich Augenuͤbel, veranlaßt.

2 Herr 8eh Cockerill in Luͤttich hat in diesen Tagen vom Manufaktur. Departement des Finanz⸗Ministeriums ein sechs⸗ jähriges Privilegium auf die Anwendung des Mittels, Eisen und Stahl durch den Galvanismus gegen den Rost, so wie Zink und andere Matalle gegen die Oxidation zu sichern, er⸗ halten. In mehreren sehr holzarmen Gegenden der Provinz Kurland hat sich auf den besondern Betrieb des Finanz-Mini— sters, die Torf⸗Gewinnung in den letzten Jahren sehr ergiebig erwiesen. Unter 29 dortigen der Krone angehoͤrigen Bauer—

Berlin, Dien stag den 27st November

Familien, welche durch Torf ihren Holzmangel zu decken gead⸗ thigt wurden, ist innerhalb sechs Jahren eine früher fuͤr dieses Beduͤrfniß verausgabte Summe von 7I, 409 Rubel erspart wor⸗

den: gewiß Bevoͤlkerung staates, fuͤr welche Forsten und Preis ⸗Steigerung die Holz⸗ mer druͤckenderes Beduͤrfniß zu werden beginnt. Die in Kurland bereits ausgebeuteten Torfmoore dienen den Landleuten gegenwartig zu Viehtriften, nach Verlauf einiger Jahre hofft man sie in nutzbare Hauschläge, und noch spaͤter, bei sorgfaͤltiger Kultur ⸗Erhaltung, in Kornfelder umzuwandeln.

Von unserem talentvollen jungen Landschaft⸗Maler Stern— berg, der seit kurzem aus den Suͤd-⸗ Provinzen zuruͤck ist, wo er reiche Skizzen fuͤr kuͤnftige Arbeiten zu i . Gelegenheit gn sieht man hier jetzt schon einige Tableaus, Scenen aus dem

olksleben in der Urraͤne darstellend, welche allgemeinen Bei— fall finden und zu großen Erwartungen fuͤr die Zukunft berech tigen. Vorzuͤglich zieht eines die Aufmerksamkeit Aller auf sich: die n. Dster⸗ Sonntags einer Land⸗ Gemeinde in gedachter

Von der vor einigen Monaten hier erschienenen interessan⸗ ten Broschuͤre des Herrn von Hagemeister uͤber den Europaͤischen Teng in der Tuͤrkei und in Persien, ist so eben in Riga eine

eutsche Ueberfrtzung erschienen, die gewiß bei ihrer vielseitigen Wichtigkeit, die ste der Statistik und Handels⸗Politik darbieiet, im Auslande ein großes Interesse erregen wird.

In unsern Deutschen Provinzen Liev⸗, Ehst⸗ und Kurland geht man damit um, einen Ge ngen Verein in der Weise zu begruͤnden, wie er in Deutschland und andern Europaͤischen Laͤn⸗ dern zum Behuf wissenschaftlicher, n n h naturhistorisch er Zwecke, schon seit mehreren Jahren besteht; durch ihn wurden die in diesen Provinzen schon bestehenden literarischen Gesell— schaften enger mit einander verbunden, und der Geist fuͤr wis— senschafilichen Verkehr , geweckt werden. Der Verein . sich jährlich einmal im Junt oder Juli, während der Ferien⸗

eit der Lehr⸗Anstalten, jedesmal auf drei Tage, abwechselnd in den vier Central-⸗Städten: Mitau, Riga, Dorpat und Re— val, zu versammeln. Mitglieder desselben konnen nach dem Plane nur Gelehrte aus den Ostsee⸗Provinzen seyen.

Frankrecch.

Paris, 21. Nov. Der Moniteur parisien enthaͤlt Folgendes: „Der Name der Person, die an dem Gitter der Tuilerieen auf eine so ungluͤckliche Weise ums Leben kam, ist jetzt bekannt. Es war ein Grenadier des 58sten Linien⸗Regi— ments auf Urlaub; er nannte sich Nicolas Fohr, war 25 Jahr alt, aus Virming im Meurthe⸗ Departement gebuͤrtig, und wohnte in Paris bei einem seiner Verwandten. Nachdem dem Könige gemeldet worden, daß der Vater des ungluͤcklichen Opfers sich fast in Armuth befindet, befahl er sogleich, ihm eine Summe vvn 1000 Fr. auszuzahlen, und ihm eine jährliche Unterstuͤtzung von 300 Fr. zu sichern.“

Herr Thiers ist gestern Abend in Paris eingetroffen.

Es scheint sich immer mehr zu bestäͤtigen, daß von dem Ausscheiden der Minister des oͤffentlichen Unterrichts, des See⸗ wesens und des Krieges die Rede ist, und nur die Schwierig⸗ keit, passende Nachfolger zu finden, einer Umgestaltung des Ka⸗ binettes noch im Wege steht.

An n , Boͤrse wirkten die Geruͤchte von einer Ministerial⸗Veraͤnderung sehr nachtheilig auf die Course der Fran zoͤsischen Fonds. Die 3proc. Rente fiel von 111. 20. auf LI0. 60. und die 3 proc. schloß zu Ol. 85. Auch die Eisenbahn⸗ Actien begannen wieder ihre ruͤckgaͤngige Bewegung. Die Spa⸗ nische aktive Schuld war zu ö ausgeboten.

Das Journal du Commerce glaubt mit einiger Ge— wißheit anzeigen zu koͤnnen, daß das Ministerium Befehle er⸗ theilt habe, an der Belgischen Gränze ein Armee Corps von Vo, 000 Mann zusammenzuziehen.

„Warum“, sagt das Journal des Debars, legt die Opposition einen so großen Werth auf den Satz: Der Kö, es herr t, aber er regiert nicht? Steht derselbe in der Charte? Keinesweges. In der Charte steht nur die Ver—⸗ antwortlichkeit der Minister, eine Verantwortlichkeit, die sich auf alle Handlungen der Regierung ausdehnt, so daß der Koͤ⸗ nig ohne verantwortliche Minister weniger Herr seiner Handlun⸗ gen und weniger frei ist, als der geringste seiner Unterthanen. Aber deshalb verlangen wir auch, daß der König mit verantwortlichen Ministern und mit den Kammern auf constitutionnelle Weise regiere. Wir haben die Journale der Opposition oft gebe— ten, uns zu erklaren, was es heißt, herrschen ohne zu regieren. Sie antworten nichts darauf, sondern ziehen es vor, mit heuch— lerischem Unwillen uͤber die Verletzungen der Charte zu schreien, als ob ihr alberner Wahlspruch eine Erfindung der Charte ware, und als ob die Nechte und die Freiheiten eines großen Volkes in einem solchen Wortspiele ausgedruͤckt werden duͤrften.

in anderen

Diese Art zu antworten, uͤberrascht üns nicht; wir wurden

ein sehr , , . Wink auch fur die heilen unseres großen Kaiser⸗

durch die 69 n onsumtion ein im⸗

1838.

ö

uns im Gegentheil wundern, wenn man versuchte, uns elne andere Antwort zu ertheilen; einmal, weil es unmsögl ch ist, einen ernstlichen Unterschied zwischen herrschen und regieren zu machen, weil es keinen Akt des Köͤnigihums giebt, der nicht zugleich ein Akt der Regierung ware, und dann, weil die Or, positien bei ihren Erörterungen sich ungemein wenig um dis kümmert, was man Vernunft, Rechtlichkeit und Billigkeit nenn Maͤnner von so erhabener Tugend und von so wunderbar Einsicht sind nicht den kleinen Regeln der Moral unterworfen durch welche das Leben der Völker gesichert wird. Der Kön regiert, haben wir gesagt. Hört ihr die Laͤsterung? Der regiert! Also läßt man die Maske fallen! Also tritt der Dee= tismus keck mit seinen unverschämten Ansprüchen hervor. Die Charte wird mit Fuͤßen getreten! Der Koͤnig regiert! Un deshalb haben wit die Juli, Revolution gemacht! Sinn Konig zu haben, der regiert, welch' Ungluͤck fuͤr ein Vol Welche Demuͤthiqung! Welche Sklaverei! Ist es nicht daß alle guten Bürger, alle tugendhaften und einsichtigen Ma ner eine heilige Ligue bilden, um das Königthum in jene m- jestätische Dummheit zu zwingen, welche ihren Ruhm und (hre Stärke ausmacht? Welch' armseligts Gewäsch. Nun ja, t= König regiert! Es ist unmoglich, daß ein König, der seinen gesunden Verstand besitzt, nicht regiere. Wen beruͤhren denn * Sorgen der Regierung näher als ihn? Wer hat, wie er, eine Krit zu verlieren, oder auf seinem Haupte zu hefestigen? Ein abgesek⸗ Minister tritt in s Privatleben zuruck; der König aber bleibt und wer die Regierung Fehler begangen hat, se bleiben diese Fehler mir ihm. Der König hat also zu viel Interesse an der Regterun⸗ als daß er sich nicht in dieselbe mischen sollte, und alle Wah! spruͤche der Welt werden die Natur der 2 nicht verandern Aber der König regiert nicht wie Ludwig IV. oder wie Kar! er 863 auf constitutionnelle Weise, und dies ist das Worn, das ihr immer uͤbergeht, ihr rechtlichen Leute. Auf constitutie nelle Weise regieren,; 5. h. durch verantwortliche Minister, nit der Majoritit der Kammern und im Einverstaͤndnisse mit * offentlichen Meinung regieren.“

Das Journal des Débats enthaͤlt folgenden Artik. „Mehrere Journale melden, daß das Ministerium sich endlich entschlossen habe, eine Renten⸗Konversions⸗Maßregel vorzulege: und daß dies gleich nach Eröffnung der Sefsion gescheh⸗ werde. Man ist so guͤtig, uns zu fragen, was wir ven einem solchen Beschlusse denken, und eines jener Journale, sere Antwort anttzipirend, zweifelt nicht, daß, nachdem wir di Reduction lange bekämpft haͤtten, wir jetzt geneigt seyn wuͤrdt . dieselbe aus allen Kraͤften zu preisen. Die Meinungs⸗Veraͤnt rungen uͤber die Renten Reduction sind in der That haͤufig gewesr aber wir haben uns von dem Beisptele noch nicht fortreißen lafst und unsere Ueberzeugung bleibt unerschuͤttert. Was die Behauptun⸗ betrifft, daß die Regierung im Begriff stehe, einen Gesetz⸗ En! wurf uͤber die Konversion vorzulegen, so glauben wir nicht, doe dieselbe richtig und daß irgend etwas der Art beschlossen ser Es ist wahr, daß das Kabinet eine Maßregel an sich fuͤr g recht und gut haͤlt, die uns ungesetzlich und schlecht erschein Die Ueberzeugung des Ministeriums hat sich in dieser Hinsick: noch nicht geandert, aber die Lage ist gegenwartig der Art, das es Niemand wagen wird, die Verantwortlichkeit einer sofortige⸗ Ruͤckzahlung zu ubernehmen. In der letzten Session wies das Ministerium die Konversion als unzeitig zuruͤck. Sind denn jetzt etwa die Umstaͤnde guͤnstiger geworden? Ist jetzt etwa der Augenblick, eine so ümfassende und langwierige Finanz Operation zu versuchen? Vor allen Dingen erklaͤren wir laum, daß Frankreich uns niemals weniger bedroht erschienen ist. Es , , . einer Sicherheit, die taglich zunehmen wird.

ber die Ruhe und die Zukunft gehören uns nur unter der Bedingung an, daß wir eine unbeschraͤnkte Freiheit in un— seren Bewegungen erden, Sobald diese freie Bewegung . wird, so ist Frankreich in Bezug auf alle Fragen in achtheil. Wie sollen wir die gerechten Reclamationen Belgiens vertheidigen, wenn der Arm nicht unsere Worte unterstuͤtzen kann? Ünd wer kann es sich verhehlen, daß die Ereignissa in jenem Lande seit einigen Tagen eine seltsame Bedeutung erlar gen? Und muß nicht dem ungluͤcklichen Spanten, welches mehr als jemals in Flammen seg⸗ eine bestaͤndige Aufmerksamkeit ae,. werden7 Wo soll man inmitten seiner bestaͤndigen mwaälzungen, bei der Kuͤhnheit der Factionen, die jenes Land , . etwas Stabiles finden, welches die Sicherheit des olgenden Tages verbuͤrgt? Aber es giebt noch eine weit wich tigere Frage, obgleich der Schauplatz, wo sie verhandelt wird, entfernter liegt und veshalb unsere unmittelbare Aufmerksamkeit weniger in Anspruch nimmt. Niemals haben vielleicht die Verwickelungen im Orient die Ruhe der Welt ernst⸗ licher bedroht. Die beiden Mächte, die unvermeidlich dazu bestimmt scheinen, sich auf dem Schlachtfelde zu begegnen, nä⸗ hern sich einander täglich mehr; schon beruͤhren sich ihre Vor— posten. Die Orientalische Politik unterltegt in diesem Augen“ blicke einer Veraͤnderung, oder, deutlicher gesprochen, einer Re—⸗ volution. England hat durch seinen neuerlichen Handels- Traktat mit der Pforte, den beruͤhmten Traktat von Unkiar⸗-Eskelessi, das Werk des Russischen Einflusses, so gut als vernichtet; durch einen zweiten Handels / Traktat mit Oesterreich sichert es sich Positio⸗ nen bis in das Schwarze Meer. Vor wenigen Jahren kampirten Russische Soldaten in Konstantinopel; in diesem Augenblicke mansvrirt vor den Dardanellen eine Tuͤrkische Flotte, gemein schaftlich mit Englischen Kriegsschiffen. In allen Armeen des Orients stehen fa n mn und Rußland gegenuͤber. Kann menschliche Weisheit dafuͤr buͤrgen, einer so drohenden Kollision noch lange vorzubeugen? Und wenn jene beiden großen Köoͤrper zu— sammenstoßen, welche Erschuͤtterung wird die Folge davon seyn! Mit solchen Eventualitaͤten im Auslande darf man die Wirk samkeit Frankreichs nicht fesseln. Es muß frei, und den Um— staͤnden gemäß, den Inspirationen seiner Ehre und seiner In« teressen folgen können. Unsere innere Lage macht es eben so Di . jetzt an eine Ruͤckzahlung der Staatsschuld zu den— ken. Was ist aus jenem Uebermaße von Kredit geworden, van

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