1838 / 360 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

r r Diese Summe soll nach der Velgischen Vant zu erleichtzhn 3 * 3 Besien des Baterlandes erfüllen.

und nach, und je nachdem die Beduͤrfnisse es erheischen, dem gedachten Institute in Schatzscheinen oder in baarem Gelde, und zwar unter dem Titel einer öSprocentigen Anleihe, ausge⸗ ahlt werden. Art. 2. Ferner wird der Regierung ein Eric von 1,500, 00 Fr. eroͤffnet, um fuͤr Rechnung der Bel⸗ gischen Bank und unter deren Garantie die schuldigen Sum⸗ men zu entrichten, welche von denjenigen reklamirt werden soll⸗ ten, die bei der Sparkasse jenes Institutes Geld deponirt ha⸗ ben! Die zweite Anleihe wird ebenfalls 5pCt. Zinsen tragen. Art. 3. Die Regierung wird die 1 Bedingungen zur besten Verwendung der eg ummen feststellen und die Zeit so wie die nöͤthigen Garantieen fuͤr die Ruͤckzahlung näher destimmen. Art. 4. Um die oben erwähnten Kredite herbei, Eiben, ist die Regierung ermächtigt, Schatzscheine bis zum

elaufe von A Millionen nach den Bestimmungen des Gesetzes

vom 169. Februar 1833 anzufertigen.“ Dieser Gesetz⸗Entwurf wurde sofort einer Kommission überwiesen. Die Kammer ging darauf zur Eroͤrterung des Kriegs-Budgets uͤber. Mehrere

Mitglieder sprachen sich uͤber die gegenwartige Reg. des . 3 agen scheinen

aus. Herr de Puydt meinte:; „Seit einigen die Umstaͤnde durch die Thron⸗Rede des Königs der Franzosen noch ernster geworden zu seyn; ich lasse mich jedoch durch diese Rede in meiner Ansicht nicht stören. Ich wußte ja bereits vom Hoöͤrensagen, daß die Französische Regierung uns der Diplomatie uͤberlasse. Ich weiche davor nicht zuruͤck, denn ich 8 Vertrauen zu unserer Sache, und diejenigen, welche die

reiheit wollen, muͤssen auch alle Konsequenzen ihres Willens tragen.“ Herr Simons fuhrte unter Anderem an, daß von 1360 Gemeinde⸗Raäthen des Limburgischen und Luxemburgischen ein einziger Buͤrgermeister aus Liebe zur Oranischen Dynastie sich geweigert habe, die Bitischriften zu unterzeichnen; ja sogar aus der Stadt Mastricht hatten sich Freiwillige zur Vertheidi⸗ M der Belgischen Sache gemeldet; man duͤrfe daher auch der

ewalt nicht weichen. Herr von Hoffschmidt erklärte, man muͤsse die Ruͤcksichten, die man bisher Linn England und Frank reich gezeigt, jetzt aufgeben und die Voller zu den Waffen ru— fen. Nur der Feige sinde keine Sympathie, Belgien aber habe sich den Ruhm als seinen Theil erwählt. Herr Brabant bedauerte, daß der Effektiv⸗Bestand des Heeres nur 52, 000 Mann beirage; er wuͤnschte zu wissen, wo die noͤthigen Stämme seyen, um die im Budget au gef m en 110,000 Mann vollzählig zu machen. Der Kriegs-WMinister sagte: „Man hat die Besorgniß geaußert, daß unsere Armee nicht hinreichend stark sey. Ich kann jedoch die Versicherung ertheilen, daß wir die Kraͤfte der Hollandischen Armee sehr genau kennen, und daß wir voll⸗ kommen im Stande sind, jeder Ueberraschung zu begegnen. Allerdings ist der Sold nur fuͤr eine Armee von 30,000 Mann festgesetzf, aber die Regierung besitzt auch die Mittel und die vollstaͤn⸗ digen Stamme zu einem Heere von 110, 000 Mann. Ja, wenn die Umstaͤnde eine noch größere Anstrengung noöͤthig machen soll⸗ ten, so wuͤrden wir auch hierzu die Mittel zu finden wissen.“ Herr Dumortier war der Ansicht, daß Belgien, nachdem 2 und England seiner Sache abtruͤnnig geworden, am

nde besser thun wuͤrde, sich mit den Nordischen Maͤchten zu verbinden. Indessen gab er selber zu verstehen, daß er diese Phrase nur ausgesprochen, damit man sie in Frankreich verneh⸗ men moge. Nach dem Schluß der Debatte wurde das Bud⸗ get, 49,829, 000 Fr. betragend, von den anwesenden 61 Mit— gliedern einstimmig bewilligt.

Im Commerce Belge liest man: „Wir wissen aus gu—

ter Quelle, daß die Fuhrer der kriegssuͤchtigen Partei Demon⸗ strationen in ihrem Sinne beabsichtigen, von welchen sie sich viel versprechen. An einem bestimmten Tage, sobald die Regie⸗ rung Miene macht, sich einer energischen Protestation gegen die Bestimmungen der Konferenz zu entziehen, sollen die Studi renden der freien Universitaͤt zu Bruͤssel, so wie der Landes Universitaͤten zu Gent und Luͤttich, auf den Ruf ihrer bereits be⸗ zeichneten Häupter, wie Ein Mann sich erheben, die Straßen dieser drei großen Staͤdte, patriotische Lꝓieder anstimmend, durchziehen, eine Art von Kriegs Gesetz proklamiren und dabei erklaren, daß sie sich in die ersten Reihen der Freiwilligen stellen, welche den Feind zu⸗ ruͤckweisen wollen. Die Studirenden der freien Universitaͤt zu Bruͤssel sollen unter der Anfuͤuͤhrung eines Luxemburgers, die von Gent unter der eines Polen, und die von Luͤttich unter der eines Mannes der Belgischen Revolution sich befinden. Alles ist verabredet, die Rollen sind vertheilt und vollstaͤndig einstudirt.“ In der vorigen Nacht ist hier im ehemaligen Hotel der Messagerieen ein heftiges Feuer ausgebrochen, welches ohne die rasch herbeigeeilte Huͤlfe uͤberaus gefährlich haͤtte werden köͤn⸗ nen, da sehr viel Heu und Stroh dort gelagert war.

Man schreibt aus wen vom 20. Dezember. „Am Sonn⸗ tage hatte sich ein zahlreiches Publikum in das Theater bege— ben. Nach dem ersten Stucke verlangte man mit allgemeinem Geschrei die Brabangonne. Der Direktor zeigte an, daß fuͤr den Augenblick Niemand von der Gesellschaft dieselbe singen ksnne. Gleich erbot sich ein Grenadier unserer Garnison, die Brabangçonne zu singen; sein Anerbieten ward mit donnerndem Beifall angenommen. Leute von Löwen, mit Studenten vermischt, die Straßen unter Absingung patriotischer Lieder.“

Das hier garnisonirende 10te Regiment hat heute Befehl erhalten, sich zum Abmarsche bereit zu halten. Das erste Auf gebot der 3 wird, wie es heißt, einberufen wer⸗ den, um den Garnisondienst zu versehen.

Schweden und Norwegen.

Christiania, 13. Dez. Von den zum naͤchsten Storthinge gewählten 100 Mitgliedern sind 52 schon vorher Storthingèé— männer gewesen, die ubrigen 18 neue. Unter sammtlichen 109 sind 5 Amtmänner und 27 andere Beamte, 16 Prediger, 12 Taufleute und 246 Bauern; die uͤbrigen 16 bestehen aus Pro— kuratoren, Kirchensaͤngern, Lehns männern und nur einem einzi— gen bargerlichen Gewerbtreibenden, dem Uhrmacher J. J. Jaschke.

Gothenburg, 19. Dez. Auf die Anrede, welche Namens der von hier abgegangenen Deputation der Polizei ⸗Buͤrgermei⸗ ster Eckström in Uddewalla an Se. Maßjestät gehalten, hat der König in folgender Weise geantwortet:

Menne Herren? Es macht mich jedesmal glücklich, wenn ich BeTeife don dem Andenken der Einwohner Scibenburgs eihalte. Diese Statt, deten Lage so wichtig und vortheilhast ist, kann deren aicht anders geni⸗-ßen, als mit Wahrnehmung der öffentlichen Srd= nung

Abends durchzogen Gruppen junger

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grundgesetzmäßige Pflicht zur Ruhe und im Meint mehr als dreijährige Ab⸗ wesenheit ruft mich wieder zu dem Brudervolke. Ich werde ihm die Versicherung von der Dankbarkeit der Schweden fisr dasselbe miibrin⸗ gen und bin Ihnen Bürge für seine Dankbarkeit. Die glückliche Einigung beizubehalten, weiche stets zwischen den Einwohnern Ihrer Stadt und der 8 n n des Königreichs slaitgefunden, können Sie iets auf meine unbeschränkte Hingebung und mein ganzes König liches Wohlwollen rechnen.“

Dänemark.

Kopenhagen, 21. Dez. Die Stände⸗Versammlung zu Roeskilde wird, einem Koͤniglichen Reskripte vom Aten ie. zufolge, morgen oder spaͤtestens am 24sten d. M. ihre Sitzungen

werde Ich Meine

beendigen.

Deutsch land.

Frankfurt a. M., 25. Dez. Nach den neuesten Nachrichten aus dem Haag wird die Niederländische Regierung vorerst keine außerordentlichen militairischen Maßregeln in Be⸗ ug auf die Ruͤstungen Belgiens treffen. Trotz aller fortdauern⸗ den militairischen Vorbereitungen in Belgien duͤrfte die Hollaͤn⸗ disch⸗Belgische Differenz zuverlaͤssig eine friedliche Ausglei⸗

chung finden.

Februar ihre Sitzungen wieder aufnehmen.

Die letztere ist vornehmlich und unbedingt verciigt mit der

Rabe im Königreiche; denn wird sie gestärt, so wird Aucs bießge⸗

siellt, oc ebl Handes, Schifffahrt, als der Ackerbau. ner Jorer Stadt erkanaten mit mit diese Wahrheit schon vor 26 Jabeen Sie erianera sich des Ganges der Eteigansse. Wir bkaben jensents des Meeres nnsere Rechte wieder erobert. Wan deßaupiet, sie seyen unvosständig. Benn die agesetzgeben se Macht Mir dir Aenderungen, die sie wänscht, ju erkennen giebt,

Die Einmch⸗

die Vermehrung der

dere

Die Bundes-Versammlung wird in der Mitte des Monats Es ist nicht un— wahrscheinlich, daß bis dahin der Bundes ⸗Praͤsidial⸗Gesandte, Herr Graf von Muͤnch-Bellinghausen, aus Wien zuruͤck ist.

Der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerin⸗ und Strelitzsche Bundestags-Gesandte, Herr Geheime Rath von Schack, ist nach Mecklenburg abgereist.

Die Bundes⸗Eentral⸗Kommission hielt am verflossenen Sonnabend wieder eine Sitzung.

Die Boͤrsen⸗Geschaͤfte sind hier, namentlich wegen Besorg⸗ niß vor Geldmangel, fortdauernd gedruͤckt. Heute waren in der Effekten⸗Societaͤt die Fonds wieder slau, und es ist auch vorerst keine wesentliche Besserung der Course zu erwarten. Die Taunus, Eisenbahn⸗Actien notirten heute nur noch 5 Fl. Agio fuͤr das Stuͤck, also 102 pCt.

Spanien.

Madrid, 12. Dez. (A. 3.) Die geheime Geschichte der noch nicht ganz uͤberstandenen ministeriellen Krisis gelangt nun, mehr nach und nach zur Oeffentlichkeit. Sobald der General Alaix nach seiner Ankunft sich der Koöͤnigin-Regentin vorstellte, befragte ihn diese, welche Personen wohl der Graf Luchana im Ministerium zu sehen wünsche. Auf seine Antwort, er sey beauftragt, auch nicht die entfernteste Andeutung irgend einer Person zu machen, befahl ihm Ihre Masjestät, mit dem Depu⸗ tirten Olozaga zu sprechen und ihr dann die Personen zu bezeich⸗ nen, welche Beide fuͤr die geeignetsten hielten. Zugleich druͤckte sie den Wunsch aus, den Herrn Pita Pizarro, als einen thaͤtigen und dem Throne ergebenen Mann, als Finanz ⸗Minister beruͤcksich⸗ tigt zu sehen. In der Nacht vom Aten kam Alaix mit den Herren Olozaga und Pizarro zusammen und versicherte Erste— rem, die Nord⸗Armee wuͤrde sich freuen, ihn als Praͤsidenten des neuen Ministeriums zu sehen, da man voraussetze, daß er, als so scharfer Tadler saͤmmtlicher fruͤheren Minister, gewiß im Besitz der Mittel ware, um der Verwaltung eine bessere Rich⸗

tung zu geben. Allein Herr Olozaga weigerte sich standhaft, so⸗

wohl das angetragene Amt zu uͤbernehmen, als auch die Personen, die er fuͤr geschickt hielt, zu bezeichnen. Endlich lehnte er beides ganz bestimmt ab, sagte jedoch dem General Alaix zu, das neue Kabinet im Kongresse unterstuͤtzen zu wollen. Herr Pita dage—

en weigerte sich nicht, das Finanz-Ministerium zu uͤber nehmen, fel man nicht etwa einen faͤhigeren Mann, als er sey, finden konnte. Alaix legte darauf der Koͤnigin ein Verzeichniß von 20 oder 39 Namen vor, damit sie nach Belieben wahlen moͤchte. Darauf erschien aber am Sten Abends Herr Olozaga aufs neue bei dem Kriegs-Minister und erklaͤrte ihm, seine politischen Freunde hatten ihn getadelt, daß er das angetragene Ministerim aus— geschlagen habe; er habe daruͤber nachgedacht und glaube nun— mehr ein Ministerium bilden zu können, welches den Wuͤnschen und Beduͤrfnissen der Nation entspräche. Er selbst wollte die schwere Last der Praͤsidenischaft auf feine (ziemlich breiten) Schul⸗ tern nehmen; sein Freund Cantero (ein reich gewordener Kraäͤ— mer, Deputirter fuͤr Madrid, Mendizabalist und von exaltirten Ansichten) sey bereit, das Marine⸗ und Handels-Ministerium zu ubernehmen, und vielleicht wuͤrde er den Deputirten Sancho uͤberreden, als Minister des Innern einzutreten. Als Finanz⸗ Minister schlug er den in Paris befindlichen reichen Banquier Aguirre Solarte vor; er hätte mit diesem in Paris gesprochen und glaube, daß er einwilligen wurde, falls man ihn ermaͤch— tigen wolle, die Minen von Almaden zu verkaufen, denn dies sey das beste Mittel, um Geld zu belommen. Bis uͤbrigens Herr Aguirre Solarte nach Spanien kame, koͤnnte Herr Can— tero den Finanzen vorstehen und mit seinen großen (bisher ver⸗

borgen gebliebenen) Kenntnissen und Verbindungen (mit Boͤr⸗

sen⸗ Spekulanten) große Dienste leisten. Allein die Herren Alaix und Pita errötheten zu dem Vorschlage, die Minen von Alma⸗ den, das schoͤnst: Juwel der Krone Spaniens, zu verkaufen, und Letzterer wies ihn entschieden zuruͤck, weil der Nation noch an— Huͤlfs quellen offen staͤnden. Aldix zeigte endlich dem Herrn Olozaga an, er habe der Koͤnigin berelts ein Verzeichniß von Per sonen uͤberreicht, werde jedoch Ihre Majestät von dieser Zusam⸗ menkunft in Kenniniß setzen. Die Königin bezeichnete darauf die HH. Antonio Gozalez, Silvela, Chacon und Pita Pizarro als die zu ernennenden , . und uͤbertrug dem Herzog von Frias die Ausfertigung der Dekrete, noch ehe die drei Ersteren befragt worden waren, ob sie annähmen. „Indem ich g. sonen ernenne, die zur progressiven Partei gehören“, sagte Ihre Majestät, „zeige ich der Nation meine Unparteilichkeit; wollen sie nicht annehmen, so moge die Nation erfahren, daß die Schuld nicht an mir lag.“ Am Iten entsagten die Herren Gonzalez und Silvela den Posten, zu denen sie ernannt waren, und an demselben Tage machte ein vertrauter Freund Mendizabals und Calatrava's dem General Alaix den Antrag, ein Ministerium zu bilden, dessen Präsident der Deputirte Sancho seyn wuͤrde, der sich nur noch einige Tage Bedenkzeit ausbaͤte. Dieser wohl gemeinte Antrag erschlen dem General Alaix als eine bloße In— trigue, um die Bildung des Kabinets zu verzögern, und er wies ihn, als eine Beleidigung der offentlichen Meinung, mit Ver— achtung zuruck. Am Ften endlich wurden die Herren Inis, Arra⸗ zola und Hompanera zur Königin gerufen und nach einigem Zögern zur Annahme bewogen. Man hat die Höflichkeit gehabt, dem Herrn Perez de Castro seinen ruͤckstandigen Gehalt nach Lissabon zu übermachen, indem man darauf rechnet, daß er ebenfalls ge⸗ faͤllig seyn und die Präsidentschaft (bernehmen werde. Der Fi⸗ nanz Minister Pita hofft den Namen des Spanischen Pitt zu verdienen und y . Hüuͤlfsmittel fuͤr den Unterhalt und

Armee aufzutreiben. Er hat unter Anderem

den Plan, Privilegien fur die (bis jetzt verbotene) Einfuhr 2 laändischer Baumwollenwagren meistbietend zu versteigern; d Einfuhr warde einer Steuer von 25 bis 30 pét, 1 ftegen, damit die Eatalonischen Fabrikanten nicht zu sehr l drückt wurden. Ich bemerke Ihnen hierbei, daß man den ih. lichen Betrag der durch Schleichhandel in Spanien ern gefuhrin Vaum wollen waaren auf 5 bis 7 Billionen Piaster schäzt, ne! denen nichts in die Staatskasse fließt. Der von Herrn pm beabsichtigte Plan wurde ihm von einem Englaͤnder angegeben und soll als erster Versuch dienen, ein neues Zoll⸗Systen n Spanien einzufuͤhren.

Turkei. Von der Montenegrinischen Gränze, 1. Dez. gal gendes ist im Wesentlichen der Inhalt der zwischen den Wes,

ren von Bosnien und Herzegowina einer- und dem Vladil

von Montenegro andererseits abgeschlossenen Convention vns 4. November d. J. (Nr. 338) tig zugefuͤgten Beschaͤdigungen sollen als gegenseitig ausgeglichen betrachtet werden. 2) Der Schade, der künftig veranlaßt we, den sollte, wird, je nachdem er von den Montenegrinern oder von den Tuͤrken veruͤbt ist, von dem Vladika oder von dem he, treffenden Pascha zu ersetzen seyn. 3) In den beiderseitigen Laͤndern ist der Verkehr gegenseitig frei gestattet. I) Das lang: streitige Gebiet von Grahowo gehdrt von nun an als integth render Theil zu Montenegro und hat der hohen Pforte nu den gewohnlichen Tribut zu bezahlen. 5) Außer dem erwihn ten Tribut werden die Grahowaner nichts Anderes, z. B in Taxe und Steuer oder unter sonstigem Titel, zu entrichten hö⸗ ben. 6) Keinem Tuͤrken darf mehr ein Drittel, sondern nur ein Viertel der Produkte von den den Tuͤrken gehdͤrigen Grund— stuͤcken Grahowos bezahlt werden. 7) Es wird sich gegenselnn die Ratification dieses Vertrages von Seiten der Höfe pon Konstantinopel und Petersburg vorbehalten.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗Pork, 6. Dez. Gestern Abend ist die gewoͤhnlth⸗ Jahres⸗Botschast des Praͤsidenten, womit der Kongreß eröffnet worden ist, hier angekommen. Ein hiesiges Opposttio ns-Blan bemerkt uber dies Dokument: „Wir haben niemals eine Bot— schaft von weniger allgemeinem Interesse gelesen. Ihr Suhl ist unter der Mittelmäßigkeit, und mit Ausnahme einer aher maligen Anpreisung des Unter-Schatzamts-Systems und der fruͤheren Wirksamkeit desselben, was der Erfahrung von neun Zehntheilen des Volks widerspricht, enthalt dies Aktenstuͤck nicht, was der Aufmerksamkeit werth wäre. Der Angriff gegen die Bank der Vereinigten Staaten und die Versicherung des Pri— sidenten, daß er den Staats Institutionen geneigt sey, ist nicht Anderes, als was Jedermann erwartete, obwohl ersterer un, gerecht und letztere unwahr ist.“ Die Botschast beginnt fo gendermaßen: .

„Mitbürger des Senais und des Hauses der Repräsentanten! Ich wünsche Ihnen Glück dazu, daß Sie sich unter so glüclicht TÜmständen wseder zur Erfüllung Ihrer ofsiziellen Pflichten versam—= melt haben. Obgleich die Aerndie nicht überall den Erwartungen entsprochen hat, so sind doch im Ganzen die Arbeiten des Llckerbauern reichlich belohnt worden; die verschiedenen Industrie⸗Zweige blühen; überall in den verschiedenen Klimaten unstres Landes herrscht Ge— sundheit; nichts bedroht unseren Ftieden nach außen, und nichts hn im Innern die brüde lichen und häuslichen Bande geschwächt, welch die einzige Garantie sind für die Fortdauer uuserer glücklichen Unten, die, in der Stunde der Gefahr entstanden, bisher durch alle Wecht fälle in unseren National-Angelegenheiten ehrenvoll aufrecht erhalln worden ist. Diese Segnungen der Vorsehung müssen wir mit Eh furcht und Dank anerkennen. Mit dem gegenwärtigen Jahr schließ das erste halbe Jahrhnndert unserer Föderatip⸗Verfassung, die, wäh⸗ rend sie sich in der anerkannten, praftischen und unbegräͤnzten Wünk— samkelt der Volks-Sonverainetät von allen anderen unmierscheidet, sich durch die Erfahrung vollkommen bewährt hat.“

Der Praͤsident schildert hier sehr ausführlich den glücklichen Einfluß, den die Verfassung der Vereinigten Staaten auf die Wohlfahrt des ganzen Laudes wie des einzelnen Bürgers ge— habt habe, und geht dann zu den auswärtigen Verhalinissen äber. Er bemerkt zuvöͤrderst, daß die Vereinigten Staaten mit allen auswärtigen Mächten im Frieden lebten, und er freut sich, dem Kongreß anzeigen zu koͤnnen, daß bereits Schritte gethan seyen, um die freundschaftlichen Verhaͤltnisse mit Mexiko wit derherzustellen. Die in dieser Beziehung eroͤffneten Unterhant lungen haͤtten zur Abschließung eines noch nicht ratifüzirten Traktats zwischen den beiden Regierungen gefuͤhrt, nach welchen die Entscheidung aller streitigen Punkte einer befreundeten Macht Ubertragen werden solle. In Bezug auf die nor dös⸗ liche Graänze der Vereinigten Staaten bemerkt er, daß seit der letzten Mittheilung an den Kongreß, kurz vor dem Schlusse, det letzten Session, kelne offizielle Korrespondenz mit der Britischen Regierung stattgefunden habe. Es sey jedoch zu hoffen, def die Britische Regierung das Anerbieten, eine gemeinschaftlich Kommission zur Regulirung dieser Angelegenheit zu ernennen, annehmen und demgemäß den Britischen Gesandten in Washmne ton unverzuͤglich instruiren werde. Ueber die Kanadischen Angelegenheiten aͤußert sich der Praͤsident folgendermaßen:

„Ich hatte gehofft, daß die Achtung vor den Gesetzen und die Rc sicht auf den Frieden und die Ehre des Vaterlandes, welche die Bil⸗ ger der Vereinigten Staaten steis Harakterisirten, einen Theil densel⸗ ben abgehalten haben würden, die Insurrection in dem Gebsete einet Macht zu unterstützen, mit der wir im Frieden leben und mit der die Bereinigten Staaten in den freundschafilichsten Verbaͤltusssen zu blei⸗ ben wünschen. Zu meinem tiefen Bedauern mut ich Ihnen 9 anzeigen, daß dies nicht der Fall ist. Ich bin auf offizielle un an⸗ dere Weise davon unterrschtek worden, daß viele ger der Pere nigten Staaten sich verbunden haben, um von unferein Gebiete aus feindliche Einfälle in Kanada zu machen und die Insurtection zu unter⸗ stũtzen, wodurch sie die Verpflichtungen und Gesetze der Pereinigten Staa len und ihre eigenen Pflichten als Bürger verletzten. Dies ist zum Theil schon dadurch bestätigt worden, daß Bürger der Vereinigten Staaien, in Verbindung mit Kanadiern und Anderen, sich des Eigenthums unserer Mitbürger bemächtigt, einen feindlichen Einfall in Kanada untern umen und militairifche Sperationen gegen die Behörden und das Volk von Ranada ausgeführt haben. Das Resultat dieses verbrecherischen An⸗ griffs auf den Frieden und die Ordnung eines bengchbarten Lande fst, wie zu erwarten stand, verderblich für die Verführten oder Gr tinschten, welche daran The l nahmen, und zum Rachthetl derer aut⸗ efallen, zu deren Besten das Ganze angeblich unternommen wurde.

uf die Nachricht von diesen Bewegungen unter unseren Milbůr⸗ gern haben die Kanadischen Behörden die Miliz bewaffnet und übet⸗ haupt alle Vorkehrungen getroffen, um die Kosonie gegen einen griff von Seiten der Vereinigten Staaten zu schützen. Ex demnach n beiden Seilen der Gränze eine Stimmung, die ein schul⸗ ses und kräftiges Einfchresten erfordert. Bei einer Insurrection in Kanada müssen die Bereinigten Staaten vermöge der sreundschastlichtn Gesinnungen, welche sie gégen Großbritanien hegen, und in n, sichligung der Pflichten gegen sich selbst, eine strenge Neutralität be obachten und iöre Bärger verbindern, die Gesetze zu verletzen, b die Reiierung hält es er eine noch hörn Ve yl icht n alle Verfuche von Seiten unferer Mitbürger den Frieden eines 83 des zu stören, in welchem Ordnung herrscht, oder wiederhergestellt wo

*

1) Die sich bisher wechseli,

herrsch

z in unterdrücken. Zu allen Zeiten haben die Regierung und das den . Nord⸗Amersta dẽn größteñ Abscheu gefühlt, eint Ratten, mit der m Frieden 1 ben zu berauben, oder Verbindungen zu diesem Zweck

= Feindliche Einfälle von Seiten unserxer Mitbürger mn

s

en. kee Länder und dort verübte Gewaltthätigkeiten sind steis für y so strafbar gehalten worden, wie ähnliche Störungen der offen t⸗

hen Kube in ünserm rigegen sqhde= Nirgends und von Nieman—⸗ en find diese unschätzdaren Grundsätze des Völkerrechts so heilig ge⸗ worden, als von jenen graßen und guten Männern, die die Ünabhängigkeit unseres Baterlandes erklärten und end⸗ 5 sie befesfsgten. Sie verkkudigten und bebaupteten dieselben in einer frühen und schwierigen Periode unserer Geschichte, nd sie wurden später in die Strafgesetze aufgenommen, de⸗ getreue Ausführung stets als eine mit der Aufrechthaltung en serẽt Rationai- Ehre unzertrennlich verbundene Pllicht betraäte n men sst und, wie ich hofft, betrachtet werden wird. Daß das Volk ar erelnigten Staaten sich für die Berbreltung so sceien politischer ersunion en. wie bie unsrigen sind, interessirt, ist weht sehr uatũr⸗ ch; auch können die guten Wünsche für alle diejenigen, welche jetzt r die Erlangung derselben kämpfen, unseren Bürgern nicht im Cerbtichen gemacht werden und die Regierung hat weder das Recht, noch auch hoffentlich die Neigung, sich ein zumischen. Od aber die nieressen und die Ebre der Vereinfgten Staaten eine Theilnabme nem selchen Kampf. verlangen i m Kongreß auheimfält.

ttzen und 2 2 ; e müffen daher schnell und mit Energie unterdrtlckt werden, und

ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich dabei auf die herzliche und allgemeine

dem gegenwärtigen Zustande der Dinge an der Kanadischen Gräuze hinreichend sind, wird der Kongreß enische den. Hierauf bemerkt der Präsident, daß Rußland nicht ge⸗

neigt sey, den Berein ten Staaten abgeschlossenen Traktats zu erneuern, worin festge—

sez e e d, oder auf den anliegenden Inseln, nördlich vom 50?

0 N. B., . ö fr, tigen Gewaͤsser von den Schiffen beider Nationen gleichmäßig

von H Bolibisch en Confoͤderation erwähnt, zu den inneren Angelegen⸗

heiten uͤber.

Vereinigte Staaten vom La Plata.

Buenos⸗Ayres, 15. Okt. (Börs. Halle.) Die Feind⸗ n von Seiten der Franzoͤsischen Flotte haben jetzt ihren nfang genommen. Auf das am 28sten v. M. eingereichte Uiimatum des Admiral Le Blanc ist, obgleich man noch immer darauf hoffte, keine Antwort erfolgt; heute kam nun die Nach⸗ richt hier an, daß am 1Iten d., von der Franzoͤsischen Flotte die am Eingang des Uruguay gelegene Insel Martin Garcia mit Sturm genommen worden, nach einer guten Vertheidigung der dortigen Besatzung, welche 12 Todte und 19 Verwundete hatte. Die Überlebende Mannschaft wurde heute hier ans Land gebracht. Von Franzoͤsischer Seite sollen 10 Mann getoͤdtet und verwundet seyn. Ber diesem Sturm haben drei Schiffe, die zur Partei von Don Fructus Rivera gehören, der bekanntlich Montevideo einge⸗ schlossen hält, mitgewirkt, und die Insel ist 2 Stunden, nach⸗ dem sie genommen war, von dem Franzoͤsischen Kommandanten an sie uͤbergeben worden. Der Franzoͤsische Admiral beschuͤtzt demnach nun öoͤffentlich die Partei von Don Fructus Rivera, der in kurzem gewiß im Besitze der Städte Montevideo und Paysanda seyn wird, welches die einzigen Platze sind, worin sich die legitime Regierung bis jetzt hielt. In Montevideo durfte nun wohl der Buͤrgerkrieg bald beendigt seyn, was dann einen großen Einfluß auf die hiesigen Angelegenheiten ausuͤben wird. Der Gouverneur von Santa soll von dem Bruder des vo— rigen Gouverneurs Lopez, der gegen ihn die Waffen ergriff, geschlagen worden seyn, was indeß noch der Bestaͤtigung be— darf. Bekommt nun Fructus Rivera, wie es wahrscheinlich sst, in der Banda Oriental die Oberhand, so wird sich gewiß eine starke Coalition gegen Rosas bilden, der dieser wohl nicht lange im Stande seyhn wird, zu widerstehen, namlich: Banda Hriental, Corrientes, Entrerlos und Santa Fé, zu denen dann die große Anzahl seit 1829 von hier verbannter und entslohener Indioiduen, alle unter dem Namen Unitarios bezeichnet, treten werden. Die Sachen in den beiden Republiken des Rio de la Plata sind jetzt so verwickelt als moglich, und wann und wie sie sch endlich entwickeln werden, daruber ist es schwer, ein Ur⸗ theil za fallen.

Inland.

Berlin, 28. Dez. Die letzte Tages⸗Fahrt von Potsdam hierher am 25sten d. M. dauerte 21. Stunden, indem die Ma— schine, muthmaßlich wegen nicht hinreichenden Wasser⸗-Vorraths, in der Gegend von Zehlendorf zweimal, zusammen laͤnger als

Ula Stunden, stehen blieb, und erst eine andere Maschit . hine von Berlin herbeig eschafft werden mußte.

Köln, 25. Dez Einer Bekanntmachung des Herrn Ober Praͤsloenten von Bodelschwingh in der 3 12. und Stembelferibell in dirmen Ang eg nheite n fur alt enn,

in Betreff der Beitrage fuͤr die am Rhein Ueberschwemmten

entnehmen wir zur Ergäaͤnzung unserer Nachricht uͤber eben die— sen Gegenstand in Nr. 335 der Staats-Zeitung: Es gingen folgende milde Beitrage ein: Nthlr. Sgr. Pt. X. Gnaden⸗Geschenk Sr. Majestaͤt des Kͤnigs. 3000 E. Aus dem Auslande und anderen Provinzen. S 29 2 2 C. Aus der Rhein⸗Provinz: Reg. Bez Duffeldorf

5 Koln ... 9210 25 2

Aachen 1171285 1

* 2 w 9. ..

: v oblenz. . 1832 8

ö Vom Königlichen Militair. ...... ö 8186 214 Aus dem Kteren Unterstuͤtzungsfonds fur die

z Wasserbeschaͤdigten der Rhein Niederungen 1500 . Zinsen von mehreren bei der Königl. Bank ic.

hinterlegten Kollektengeldern ...... 83 271 8

Humma aller eingegangenen Unterstuͤtzungsgelder 33088 2 8

970ꝛ 20 11

J ( ĩ 1

herr von Myllus, Koͤnigl. Geheimer n , beim Rheinischen Appellationsgerichts hofe, Ritter des Rothen Adler⸗-Ordens dritter Klasse, am Lungenschlage.

ben, und behalten Uns über

1478

die nach Verhältniß der Abschätzungen an die einzelnen Kreise vertheilt wurden.

Köln, 24. Dez. Heute starb hier * Karl Joseph Frei⸗

ustizrath und Senats⸗

die Abgabe teingsweges so boch festgesctzt, daß wbeilig werden könuie, zumal ohnehin die Perschiffung der Düngungs⸗ MWaterialien, jusoweit solche nicht Gegenstände des

Schifffahrts⸗Abgabe zu entrichten. und indem die Schiffe, welche mit

Dünger beiaden siad, nur mit der Hälfte der tarismäßigen Lbgabe

belegt sind, ist bereits eine ausreichende Hearn lng gewährt, und 1

e dem Landbau nach⸗

andels sind, nur selten in der Art vorkommt, daß eine Hebestelle berührt wird. Bei der Berufung auf die den Dünger⸗Trangpert auf Chausseen betref= fende Bestimmung ist übersehen, daß das durch den Tarif vom 28.

pril Jsas festgesetzte Chauffeegeld ungleich höher, als die den Dün—

ger treffende Schifffahrts Abgabe ist, daß nach Unserer Ordre vom

Landtags-Abschied

für die zum sechsten Pro vinzial-Landtage der Kur— und Neumark

Brandenburg und des Markgraf— thums Niederlausitz versammelt gewesenen Stände.

Wir Friedrich Bilhelm, von Gettes Gnaden, König von

Preußen :c. c. Entbieten Unferen zum vorigjäbrigen revinzial⸗ Landtage der Kur- und Neunarf Brandenburg und des Markgrafthums Ri⸗e⸗ derlausitz verfam niclt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigsten Gruß, geben denselben wegen ihrer aufs Neue bethängten Gesinnun⸗ gen treuer Anhänglichkeit, bewiesenen Einfichi und Sorgfalt Unter landesräterliches Weblgefal— len zu erkennen, und ertheilen ihnen auf die rungen und Anträge den nachfolgenden gnädigsten Bescheid. 2

so wie wegen der in ihren Berathungen Uns vorgelegten Erklä⸗ Auf die Erklärungen über die vorgelegten Propost—

tionen. Die von Unseren getreuen Ständen über die ihnen vorgelegten

Gesetz- Entwürfe abgegebenen Gutachten, nämlich äber;

Ih) den Entwurf eines allgemeinen Gewerbe-Polizei⸗Gesetzes und

die dazu gehörigen Entwürfe;

2 eines Gesetzes über Aufbebung und Ablösung der Zwang s⸗

und Bannrechte in den früher Sächsischen, Großherzeglich Hessischen und Herzoglich Nassauischen Landestheilen, der Stadt Wetzlar, dem Fürstenthum Erfurt und Neu Vorpommern Bezug auf die Auflösung,

so wie 3) eine Enischädigungs-Ordnung in

aus schließlicher Gewerheberechtigungen;

I) den Entwurf einer Verordnung wegen Befestigung der Sand⸗

schellen, und Abwendung der Versandungen im Binnenlande;

o) den Entwurf ciner neuen Wege- Ordnung;

6) die Verhandlungen über die Redaction des Provinzialrechts 6 Mark Brandenburg und zwar des Kirchen- und Schulrechts in s⸗ esondere;

7) den Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse der Kreis stände, Namens der Kreis-Corpotation Ausgaben zu beschließen;

8) den Entwurf cines Gesetzes wegen näherer Bestimmung der den Witaltedern der Stadt- und Land-Gemeinden an den ländlichen Grundssücken und Gründgerechiigkeiten derselben zuständigen Rechte;

9) den Entwurf einer Peroidaung wegen Theilung der Koppel⸗ Jagdin und einer dazu gehörigen Aussührungs-Orduung;

FDerden bei der definitiven Redaction dieser Gesetze gebührende Er— wägung seinden.

10 Die im Entwurfe dem Landtage vorgelegt gewesene Vererd⸗ nung über die Volljährigkeit in Lehnssachen für die ehemals Säch⸗ sischen Landestheile, haben Wir in Foige des beistimmenden Gutach⸗ tens Unserer getreuen Stände unterm 7. Januar d. J. berelts er⸗

lassen.

B. Auf die ständischen Petitionen.

1) Der Antrag auf gesetzliche Bestimmungen wegen Ablösbarkeit des Krug-Verlags-Rechis, der Abdeckerei-Berechtigungen und des Schmiede zwangs in den älteren Landestheilen, wo dergleichen Zwangs⸗ rechte noch bestehen, wird bei Gelegenheit der ferneren Berathungen kber das Se erbe- Polizei Gesetz in Erwägung genommen werden.

2 Die Wahlen verschiedener Deputirten zu Berathung des Mär⸗

kischen Provinzial-Rechts in Stelle der verstorbenen und ausgeschie⸗

denen haben Wir mittelst Unserer Ordre vom 22. Januar d. J. be⸗ reits bestätigt.

3) Eben so hat der Antrag wegen der Vorketathung des ent⸗ worfenen neuen Feuer-Societäté«-Reglements für die Kur- und Neu⸗ märkischen Städte bereits seine Erledigung gefunden.

I) Die Verthellung der Servis Abgabe nach cinem anderen, der wirklichen Prästatlons-Fäbigkeit, mehr entsprechenden Maßstabe ist Gegenstand der bei Unseren Ministerien schwebenden Berathungen, deren Resultat zu seiner Zeit dem Provinzial-Landtage zur Begut⸗

achtung vorgelegt and michin die Geiegenheit gegeben werden wird, der stöndischen Denischrift geänßertzn Wünsche ausführlich

die in ; zur Sprache zu bringen.

5) Wir haben Uns zwar in dem Landtag ?-Abschiede vom 20. De⸗ zember 1827 nicht abgeneizt erklärt, bel dem nicht zu verhoffenden KBieder⸗ Eintritte ähnlicher ungünstigen Preis-Verhältnisse, wie sie in den damals vorangegaugenen Jahren stattgefunden, den Grundstener⸗

pflichtigen der Altinark, inso weit es die Kräfte Unserer Staats-Kassen

der Grundsteuer zu Hülfe der Uns vorgelegten Peti⸗ lion noch auf andere Weise die Ueberzeugung gewinnen können, daß

zulassen würden, durch zeitweisen Erlaß an zu kommen. Wir haben aber weder aus

die gegenwärtigen Zeitverhältnisse von der Art wären, um eine solche temporaire Ermäßigung

mäßigung . Gesuch einzugehen. In Hinsicht auf den ferneren Antrag,

ein feststehendes Kontingent ͤ der Remissiouen die Ueberschüsse jedes Kreises den überlassen, ist zu bemer⸗

vinzen in Bestreitung di Ständen desselben zur Dispesitien zu fen, daß die Bezugnahme auf die westlichen

welt eingreifender ist, als es auf den ersten Anblick erscheint. n dessen werden Wir diesen Antrag im Zusammenhage mit der im

findlichen anderweiten Rezulirung

Eröffnung vor.

6) Tem Gesuche wegen Ausdehnung der Sportel⸗ und Stem

pelfresbeit, welche den Armen-Anstalten und milden Stiftungen be⸗ relts bei prozessualischen Verbandlungen zusteht, auch auf die Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben Wir stattgegeben, und Unsere Minisler 2s Justiz und der Finanzen demgemäß angewiesen.

Was jedoch die erbetene Bewilligung einer allgemeinen Sportel⸗

Städte und Landgemeinden betrifft, so wird dieselbe bei der Revision

des Stempel-Gefetzes und der Sportel-Taxe in näbere Erwägung

gezogen werden. . . 7) Die bereits entworfene neue re , en n, worin die erforderlichen Bestimmungen wegen auaemessener Uusssbung der

sien Provinzial Landtage zur Begutachtung vorgelegt werden.

Zur einstweiltgen Abstellung der angezeigten Beschwerden baben Wir dem Slaats-Ministertum aufgegeben, in Erwägung zu nebmen, ob nicht durch eine befondere, bald * publizirende Verorduung der

ev.

vorliegenden Petition zu entsprechen

s Das Gesuch um Gewährung eines wohlfeilen Salzes zum Ge⸗ brauche für das Vieh haben Wir immittelst durch die Ordre vom 21. Juni d. J. bewilligt.

M) Sie Befteinng der mit Düngungs-Materialien beladenen Schiff g- Gefäße, weiche die Wasserstraßen jwischen der Elbe und Oder befahren, von der durch den Tarif vom 18. Juni 1828 vworgeschriebe⸗ nen Schifffabrts; Abgabe anzuorduen, müssen Wir Bedenken tragen. Selbst die unbeladenen Fahrzeuge sind nicht ganz befreit, sondern ha ben Uach Unserer Ordre vom 7. August 1835 den sechsten Tbeil der

9. Juni 1836 nur Fuhren mit thierischen Dünger Überall, Fuhren

mit 2nderen Düngungs⸗Materialten dagegen nur innerhalb der be⸗

treffenden a ,. und nur insofern vom Chausseegelde befreit wer⸗ den, als fle Bestellungsfuhren sind, und daß die in Ansehung der Düngerfahren genommenen Rücsichten nach der Ratur der Verhalt⸗ nisfe auf die Verschiffung von Düngungs-Materialien nicht Anwen⸗ dung finden. Auf der Lippe zahlen nach dem Tarif vom 19. Mai 1523 (Rr. 6) Fahrzeuge mit Dungungs Materialien beladen die nicht unbedeutende Abgabe für unbeladene Schiffe.

Die Rhein- Schifffahrts⸗Abgaben sind ganz anderer Ratur, als diejenigen, welche auf künstlichen Wassersttaßen für den Gebrauch der Schieusen und zur Ungterhaltung derselben entrichtet werden.

so, Der auf Erhähung des Eingangs-Zolls von Mecklenburgi⸗ schem Schlachtvieh und Butter gerichteie Vorschlag soll einer ge⸗ naucren Prüfung unterworfen werden und wird bei den Berathun⸗ gen über die nächste Abänderung des Tarifs mit den Zoll-Vereins— Statt in weltere Erwägung kommen.

1I) Dem Antrage, die Bestimmungen Unserer Srdre vom 2. Ok⸗ tober 1832, wonach die stenerfteie Einführung ven Weizen- und Rog⸗ gen-Mebl in Duantttäten über Einen Centner aus einer mahl und schlachtsteuerpflichligen Stadt in die andere nicht weiter statt inden darf, sondern sowohl die landesherrliche Steuer, als der Kommunal⸗ Zuschlag ven solchen Sendungen in derjenigen Stadt entrichtet wer⸗ Fen mnß,. in welche dat Mehl zum Verbrauch eingeführt wird, auch

auf Fleisch und Fleischwaaren auszudehnen, kann nicht entsprochen

werden, da tine stbelg zu einer solchen Beschränkung des Verkehrs

eine gleiche Veranlassung, wie bei dem Mehl war, nicht vorhanden

ist, und anderentheils es nicht möglich seyn würde, den rechtlichen Verkehr mit Fleisch und Fleischwaaren zwischen einzelnen der Schlacht⸗ stener unterworfenen Städten in äbnlicher Weise zu erbalten, wie

folches in Absicht der Mehl⸗Bereitung, nach Inhalt Unserer Ordre

vom 21. Oftober 1832, durch Gestaitung des Vermahlens ehne Ent⸗ richtung der Mahlsteuer hat geschehen können.

2, Wenn ferner Unsere getreuen Stände darauf antragen: Un⸗ sere Oidte vom 17. Januar 18366 dahin zu deklariren, daß die Ein⸗ schätzungen der Gutsbesitzer nicht von den Drts⸗Behörden, sondern

nur von dem Landrathe bewirkt, und die Reclamationen dagegen nur

diesem und der kreisständischen Kommission zur Begutachtnug vorge⸗ legt werden, so sind Wir in der Haupisache hierauf einzugeben nicht aFgeneigt, behalten Uns jedoch den Erlaß einer näheren Vestimmung die serhalb vor.

z Die erbetene Uebertragung der Kollatur des von dem Kur⸗ fürsten Friedrich Wilhelm unterm A. Januar 1686 gestifteten Univer⸗ sitäts Stipendiums für eingeborne Märker an die KRKommunal⸗Land⸗ lane ist mit den Anordnungen der Stiftungs- Urkunde, wodurch die Verleibung dieses Stipendiums ausdrücklich landesherrlichen Beam⸗ ten aufgetragen ist, nicht zu vereinigen, und der Antrag überhaupt nicht durch folche erhebliche Gründe nnterstützt, welche Unz veranlas⸗ i konnten, von den bestimmten Anordnungen des Stifters abzu⸗ gehen

Da indeß in der Stiftungs⸗Urkunde die Collation dieses Stipen⸗ dium Zwesen Geheimenräthen übertragen ist so haben Wir, damit diese Bestimmung genau erfüllt werde, dahin Anordnungen getroffen, daß die Berleivung künftig durch zwei Beamte derjenigen Die nst⸗Ka⸗ tegerle, auf welche nach dem Sinne der Urkunde obige Benennung

der Grundsteuer nothwendig zu machen, und Wir müssen daher Änstand nehmen, auf das, eine solche Stener⸗Er⸗

die Grundsteuer der Alt.

mark nach deren Betrage im Jahre 1828 wie in den wesilichen Pro⸗ ju verwandeln, und nach

Provinzen nicht voll⸗ ständig zutrifft, übrigens auch die verlangte Kontiugentirung der Grundstener für die Altmark oder für die einzelnen Kreise derselben

erke be⸗ des Remissionswesens und der Fortschreitung des Güterwechsels für diejenigen Landestheile, in wel⸗ chen die Westphaäͤlische Grundstener bestehr, in nähere Erwägung zie⸗ den Gegenstand zu seiner Zeit weitete

Wald freu - Berechtigung aufgenommen worden sind, wird dem aach

zu beziehen ist, bewirkt werden soll.

12) In Betracht der Zweifel, welche über die Auslegung des §. 78. des Gesedetz egen der den Grundbesitz betreffenden Rechts Berhãlt⸗ nisse und wegen der Real⸗Berechtigungen in denjenigen Landesthei⸗ len, die vormals cine Zeit lang jm Kögigreich Westphalen gehört baben, vom 21. April 1825 entstanden sind, haben Wir Unserm Staais⸗Miniserium befohlen, die Frage, ob die ültmãärkischen Privat⸗ Bancrlchne für fortbestehend oder aufgchoben zu erachten, und welche Rechtt im letzteren Fasle an die Stelle des aufgehobenen Lehns. Perbältniffes Fetreten sind, unverzüglich einer näheren Erörterung zu unterwerfen, und Uns den Entwürf einer Declaration vorzulegen, wie Wir denn anch gleichzeitig bis zu deren Erlassung die Sugpen⸗ ston fämmilicher des falls hei den Gerichten und bei der General⸗-Kom— mission auhängigen Prozesse angeordnet haben.

18) Bei der bereits eingeleiteten Berathung der in Beziehung auf die Sparkassen zu erthrilenden gefetzlichen Vorschriften wird au die für dieselbe in Anspruch genommene Konzession, Bücher au por= teur ausstellen zu dürfen, in nähere Erwägung gezegen werden.

16) Anlangend die in Anregung gebrachte Abhülfe gegen die überhand nehmende Wilddieberei, so ist .

a) dieserbalb bercits eine besondere Verordnung entworfen und dem Staats-Ministerium zur Berathung vorgelegt worden, wo⸗ durch nicht nur die bestehen den materiellen Straf⸗Bestimmungen

geändert, sondern auch die bisherigen schwierigen Formen des

Beweises erleichtert werden sollen;

) dem Antrage wegen erweiterter Befugniß der Forst⸗ und Jagd Beamten zum Gebrauch der Schußwaffen ist durch das in⸗

zwischen publizirte Gesetz vom 31. März d. J wegen des Waßf⸗ sengebrauchs der Forst⸗ und Jagd⸗Braniten im Wesentlichen ge⸗

nügt worden. .

) Das Staats⸗Ministerium ist beauftragt worden, uber die bean⸗ tragte Einschränkung der Erlaubniß zum Besiß von Schießge⸗ wehren an Üns gutachtlich zu berichien, worüber Dir Uusere Entschließung verbehalten. ;

q) Das schon bestehende Berbot, daß kein Wild bei Strafe der Consiscation ohne nnverdächtiges Legitimations-Attest in die Städte eingebracht werden darf, ist zur allgemeinen Anwen⸗

dung im ganzen Bereich der Provinz in Erinnerung gebracht

worden, und die demnächst zu vubltztrende Ferst⸗ und Jagd⸗

Polizei⸗Ordnung wird nech augemessenere Bestimmungen in

Betreff des Wild⸗Berkaufs und Trans portes festsetzen.

17) Die Ausfübrung des Verschlags wegen Deportation unrer⸗ desserlicher Verbrecher in übersecische fremde Länder unterliegt geoeßen Schwierigkeiten. Es sind bereits deshald mit auswärtigen Regierun⸗ gen Verbaudlungen gepflogen worden die aber zu keinem Resultat geführt haben, da sich bisber kein Staat zur ebernabme schwertr Verbrecher bat verstehen wollen und dieselben auch in den Bereinig⸗ ten Staaten von Rord Amerika nicht mebr jugelassen werden. Gleich⸗ wobl haben Wir Unserem Staats⸗Mmisterium aufgetragen, diese An⸗ gelegenbeit noch weiter zu verfolgen. .

18) Der Antrag *** Declaration der Gesinde⸗Ordnung dem

s. Rovember 1810 dabin, daß die Bestimmung des §. 77. dersel⸗ ben auch auf die Stellrertreter der Dienstberrschaft in Anwendung femme, ist zur weiteren Ersrterung im legislatertschtn Wege gestellt worden. h 19) Dem zur Spracht gebrachten Bedürfnisse eines n Verfabrens in Betreff der poltzeiltchen An⸗ und Abmeldungen dei Wobnungè Berändernngen sst deretts mittelst einer durch die Aͤnts⸗ dlätter Fudlijirten Verfügung Unseres Winisters des Innern und der Pelizel an das Oder⸗-Präsidium der Prorinz adgedolfen worden. wodurch alle Sans. Eigentbümer, Aftervermterber, Schlafftellen dalter. Dienst⸗ und Lebrderrschaften, sowebl in Städten als auf dem dlatten Tande, dei Bermeidung einer nambaften Strafe angewitsen sind Die dei idnen an- und abzledenden Persenen rechtzeitig den Velizei · Be⸗ hörden namdaft * machen.

20) Wegen Wirdereinfübrung don Legitimation. und Au g stellung von Uiteffen über den örtlichen Gesundbetts⸗-Zustand detm erde handel ißf derelts in Folge eines ädalichen Antrages des cerrädri= gen Preußischen Provinzial - Landtazes Unser Minister deg Junern

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