1838 / 362 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gend Jemankeni geschehenen Miütheliung fesisiche, die Ver, . ö el r t . ichen Eurorkischen Staaten besteht die aus unzurei sie in ; ] 2 x 226 * haftung desselben ohne Weiteres eintreten 6 gleichviel welche 6 . 6 . 2 darsten micht gen , rden. I ern, g. ie, g. Einrichtung ee welcher ö zer, T h nnr se, n er, , rn, , aan rr err m nnn e ern r inc el 9 g angemessen erscheinen, die Die erste von den Provinzial-Behörden gegen seine ng. erung bei den Cemmuünicationen zwischen dem katho⸗ lei Personen in sich. Die Eine ist von der Regierung gewahlt; nicht fäumen würde, diesen Angriff zu rächen, und es war zu be⸗

3 fürchten, daß, wenn in den Gegenden, in welchen wir unseren Han⸗

del auszubreiten suchten, die Flamme des Krieges einmal angefacht

Gegenstände diese Mütheilung betroffen haben moͤge woruͤber icati

ö -. . 1 ge, ubl ; F *. . .

hinterher die spezielle Untersuchung stattfinden . * . . m. . eines Bischofs widrigen Handlungen ergriffene Maßregel war nunm gesey andes⸗Klerus und dem Römischen Stuhle vermittelnd diese ist ein Beamter des Staats, von dem Könige ernannt

Und auch dies war noch nicht genug, Eine von dem Kö, Veranlassun 2 Ein wirt * 9 / Land Dekane gerichtete Aussorder ung, sämmtlic 1 * Denn da der Papst keinen Att der Gesetzgebung in sie lebt von dem Budget, das heißt von dem Gelde der Steuer 86

d. . unterm 25. Junt erlassene Verfügung er, torität in 2 2 ö z . 81 . erzbischoͤflichen lin if. Suh enden 9 fremden Staate ausüben darf, so hat die Landes⸗Re—⸗ pflichtigen; die Zweite hangt vom Payst ab. Als Beamter des . ö 82 3 i

rie das Runldschreiben des Ersbischoses an die Geistlichkeit, zweiten Ant stand ab war; 30. Januar c. abzuliefern, und das gleichzeitige Verbs. *mn vermoͤge ihrer legislatorischen Gewalt zu bestimmen Staates hat der Priester verschiedene Pflichten zu erfuͤllen, de⸗ re,, ? n

dessen wir oben erwähnt, fur nichtig und kraftlos, indem . h . Antrage stand aber entgegen, daß schon bei Gelegen Verkündigung desselben von der Kanzel. Di erbot zn rung ; Verord ie A d ; x zu erfüllen, de., fultat vor ukeugen, Kean füße . General- Gouverneur den Capt-=

den d ; ö. eit der im Jahre 1828 ; zel. ie Verbreitung r Paͤmpstlichen Verordnung die Anwendung zu gestatten nen er sich ni t entziehen darf. ndem der Geistliche den tain 8,

außerdem eine Strafe darauf setzte, wenn jemand auf irgend w . ö 6 *. ye die Aufregung der Gemuͤther bezweckenden Schreiben r * ö so wie sie bei den Meldungen und ommunica- Platz . 2 ihm bietet, in, 13 er ,,

une Weise lich darnach richten sollte, während zugleich der lichen Provinzen bestehende Praxis zur Sprache 2 s⸗ 6 8 verhindert werden. Wer sich daher nicht ga ue nen der eistlichen nach Rom vermitteind eintritt. Nur in er sich unter Anderem auch, denjenigen Bewohnern seiner Pa lige und verngnftige Welfe abzufinden, Se. Herrlichkeit ihren Cin⸗

Sch der Regierung demjenigen verheißen ward, weicher we— en dan nen srnn, döf hiervon Sr e, n war, er Theilnahme an dem Verbrechen des Erzbischofs esu igien, so viel bekannt, ist durch die Constitution von 1831 rochie, die ihn auf ihrem Todtenbette darum er suchen, die Seg⸗ fluß bei Sr. Hobest anwenden würde, um das freundschafiliche Ber⸗

gen Richtbeachtung der in dem Rundschreiben enthaltenen Vor, hatte, das Fortbestehen derselben in Frage zu n ge me; r we en n n. Dal r abweichende 2 nungen der Kirche zi rtheilen Dan Hat nicht, daß die Frei, 6 D 4 nin r g en 6 e er, ehoöͤrden ungesäumt Folge zu lei esem Standpunkte aus ist auch bis ĩ . ; / ; abm mit dem ibm eigenen Vertrauen iu die Redlichkeit und Frenndschaft

9 ge zu leisten Ganz von dies⸗ p st auch bis jetzt der heit des Gewissens durch eine solche Verpflichtung beeinträch, der Britischen Ratten den Vorschlag des Ecneral Couvericuis der

schriften bei der geistlichen Behörde Anstoß geben mochte. Wer s zter . d s⸗ * 3 ? te. Wer der Erzbischof von Köln, Graf von Spi . ; * 4 aber sollte glauben, daß Alles dieses verordnet worden sey, nach⸗ ae ; . . von Spiegel, in einem gleichwohl einige Geistliche und Pfarr-Verwes . Da ĩ d apstli Stuhl ö ; . 1 . ö x , nach, unterm 13. Oktober 1831 erl— j 8 . eser sich ni r zwischen dem Papstlichen Stuhle und den Organen tigt ist; man sage nicht, die reli ioͤse Freiheit sey gefährdet wor t it l es euer erlassenen Hirtenbriefe, durch welchen halten ließen, dem ausdruͤcklichen Verbote zum Troß vieh ee. ea , Kirche in , durch die Königliche Regie⸗ den, weil *. Sein fen far e dr ih ui g en . 2 9a. ,, ,, = Wenn diese in einzelnen Fallen ihre der unbußfertig gestorben ist. Es giebt keine andere Gewissens⸗ sche Armer Herat belagere; das imn ganz Afghan sian Intriguen an⸗

dem kurz vorher emli 2 des o 3 m wen ) * = . 2, 8. 9 , * 5 , . a,. 33 2 , , 2 zufertigte, sich erwahnte erzbischsfliche Schreiben von der Kanzel oder wi vermittelt worden. , . erthellt worn n war, daß es der Wille des Königes bezog, hatte der Paͤpstliche Hof , mn, . des öffentlichen Gottesdienstes zu verkuͤndigen so that a nutelung versagte, so geschah solches nur in strenger folge, sache, we es gilt, fuͤr einen Sünder zu bitten und ihn in ge, ze sponncn schen und eifrigst verfolgt. würden, um den Einfluß bad sey, sie bei der Gewissens— und Religionsfreiheit zu schützen, an Hirtenbkiefes, nicht das Nin deste en bien Bren is ngä wen, 8 3 Posen ihre Pflicht, indem sie durch eine Versigu ter Beruͤcksichtigung des oben bezeichneten Zweckes. Dies weihter Erde zu betten; es giebt keinen Gewissensfall, wenn es die Autorität Perssens bis au die Üfer des Indus und selbfs dar ber ichen, ihre Vorfahren standhaft sestgehalten haben. Größer als) det. Von der einen Seite konnte daher dess 3 gewen⸗ vom 21. April e. eine Nachweisung jener Geistlichen verlan n namentlich von dem in der Allocution beruͤhrten Falle, in gilt, im echten und wahren Geist der katholischen Kirche zu han— binaus auszudehnen, und daß der Persisch? Hef sich nicht nur Be⸗ Wir es mit Worten auszudrücken vermögen, ist der Schmeri, Zulassung derselben nicht in Zweifel essen stillschweigende um nach Umständen das gesetzliche Verfahren gegen die zt, chem die Regierung gerechten Anstand nahm, die Unter⸗ deln. Der Bischof von Clermont hat, nach unserer Ansicht seidigungen ' gegen die Beamten der Beiltschen Cesandiscäaft laub, womit Wir in Erfahrung gebracht, in welchem Maaße jene An, der anderen war doll fem, g dr fe en. ö 9 min 9 ieh f den Etz uin sungs Atte ziniger Professoren unter das in Bezug auf seine Pflichten als Weamter des Etäcres vernachlössigt; er hai e, n n, ,,, * , bese, dio 6 f 3 ö i⸗ In Beziehung auf den Er ü . m 56 e 2 ; x h ; ; z rinzipien und Zwecken seiner ianz mit Großbritanten dur z 9 zbischof selbst lag bereits ein hh ermesschen Schriften ergangene Breve vom 25. Sytem, die Mission nicht erfullt, womit die Regierung ihn beauftragt 3 an Werspruch sianden. Rachdem der Capitain Burnes ö.

schlaͤge zur Verletzung und zum Verderben der Kirche be ie si ? E D 6 d gonnen chen Anfrage, wie sie der Erzbischof von Dunin beabsichti 2 E j ; ĩ , zbischof absichtigte, rer Thatbestand zur Eröffnung einer foͤrmlichen untersuchin 835 nach Rom zu befoͤrdern. Eine solche persoͤnliche Un— . . diesem Gesichtspunkte aus hätte die Regierung Zeit mit sruchtlosen Unterbandlangen in Kabul zugebracht halle, er⸗ das Unrecht betrachten müssen, dessen sich der Prälat schuldig gab es sich daß Dost Muhammed Kan, indem er sich baupischlich

gemacht hat. Das Ministerium hätte also, unter diesen Um, auf den Beistand Persiens verließ, in Bezug auf seint Mißhelligtei⸗

ständen, eben so strenge gegen den Bischof von Clermont ver⸗ len mit den Seiks so unmärige Forderungen stellie daß der Gene—⸗ aus Röcksicht auf die Freundschaft des Maharad⸗

fahren muͤssen, wie man gegen einen raͤfekten verfahren wuͤrde ral Gouverneur, . des Maharg? ber sein Departement 3. , an. e . schat undschir Singh, sich nicht nm schlirtzen tente e eh' hat das nicht gewagt und das ist der Fehler, den sie begangen nn Erwägung vorzufgen. Es ergab sich fernen daß Tost Muham * / med Khan ehrgeizige Bergrößerungs-Pläne entworfen bade, welche at. ] ; ; die Sicherheit und Ruhe der Gränzen Indiens gefährdeten, und daß Gestern ist hier ein Mann, Namens Lepagnez, in einem . Offen geßtebi. är werde zur Aae rd dieser Pläne sich fremden

Es wurde erklaͤ . s al d 1 s⸗ rr se . v5 1112 é sa⸗ . lärt, daß, sobald die Thatsache einer selchen, ven einzelne mildernde Vorschriften desselben fur alle nder der ka dem Verfahren des Erzbischofs sich vereinigende schwe u 1 re eb.

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und ausgefuhrt worden sind. ieselben erhalte er gerade ĩ 8 ;

wer, Ter . , , . w ,, , Stuhl als Centrum der Einheit der katholischen ver. Hierauf trugen auch die Ministerien an. Des Kum nas Akte hatte der Papstliche Stuhl von Niemanden ge—

offen und unverkennbar dahin geht, die Kraft und das 26 her ö. , . j h n ,. halten wuͤrde, die abstrakte Allgemein⸗ Majestaͤt wollten jedoch in Allerhoͤchstihrer Langmuth en r. die Königliche Regierung konnte sich um so weni⸗ ͤ 2 er kirchlichen Regeln und Satzungen in Erinnerung zu laten y. goͤnnen, sein Unrecht einzusehen und dasselbe 2 Ken gen finden, dieselbe nach Rom zu befoͤrdern, als sie,

der von Gott gestifteten Kirchen-Verfassung von Grund zu hri r stuͤrzen und jene Gegenden von n , Jm e, bringe, d blehnent ; * freie Zuruͤcknahme seines Umlaufs-Schreibens wieder Breve vom 26. September 1835 ignorirend, auf keine schen Einheit zu trennen. Denn nur mit Verletzung und gam lich 5 4 a ehnenden Bescheid des ¶MMinisteriums der geist⸗ machen. Unter gleichzeitigem Erlaß eines vaͤterlichen * 1 dazu beitragen durfte und wollte, das Parteiwesen uͤber ,, e , , n,, ,. ä,, d, e g öl eis eine se ann es geschehen, daß irgend eine weltliche Ge herr⸗ 24 . le⸗ toßherzogthum osen vom 12. April d. J. 3ei i ; sche, 37 Gesetze e cd, el , , ö ö. 1 , , 6. an 86 Majestaͤt 3 23. April 1838 Nr. 112) chien n Diel d e n , r, ,. die Koͤnigliche Regierung dem Ersten Stuhles in den Weg stelle, mit welchem nach dem Vestimmungen und Grundsatzen der , n . den n,, den Auftrag, den Erzbischof mit dem Beschlusse ö. . niemals Veranlassung gehabt, die Verletzung der bestehen⸗ Alter von 107 Jahren gestorben. Derselbe war bis zum letz, Beistandes bedienen, der ihm zu Gebote stche. Endlich unter ützte er gan Viren iss. des heiligen Ireneüs wegen seiner überwiegenden Bischoͤfe des hot ligen tic Polen im Sehn . . zu eröffnenden Untersuchung bekannt zu machen, n gesetzlichen Vorschristen äber den Verkehr mit Rom zu ten Augenblicke seiner Sinne vollkommen mächtig und von effen die Absichten Perstens in Afghanistan, von denen er wohl wußte da Hoheit die ganze Kirche, d. h. die Glaͤubigen aller Orte, uͤber⸗ sassenen Bulle Papstes Benedikt NIV. „magnas nohi z ö ei aber demselben zu erklären: en. Sie ist vielmehr dem Klerus des Landes das Zeugniß einer unerschuͤtterlichen Heiterkeit. Er war in Paris im Jahre sie feindselig gegen die Brimische Macht in Indien sepen, und zwang durch einstimmen muͤssen. Wer aber eine andere Weise ihrer Regie⸗ tionis“ verfahren zu duͤrfen Dies 3 n* 5 ee, n, m, . Se. Majestät wollten sein Vergehen noch als eine (ij dig, daß er die Reinheit ihrer Absichten gewuͤrdigt und die 1731 geboren, und hatte diese Stadt nur zweimal in seinem die größte Fiichtachtung der Zwecke und Interessen der Brüischen rung einfuͤhren wollte, der wurde, wie der heilige Eyprianus weniger bewilligt ,. a 3 chen e ann n ,,,, seines On, . detrachin aft nden Vorschriften stets beobachtet hat. Leben berlassen; das Linemal, um einen Ausflug nach Versailles i ,,. 6 J. . . 4 e 5 / h ö ö sei andlungsweise ĩ 1 ĩ ĩ z ; ; ' ; icht zu en. ar ar, daß die Bri⸗ ö gsweise selbst als eine solche amn Dieser Zustend. alter Ordnung wurhe pls i durch eine das anderemai, um einen Spaziergang nach Monimgrenen zu üsche Regierung ihre Vermittelung Rich weiter anwenden könne, um m Beherrscher der Seilhs und Dost

trefflich gesagt hat, die Kirche zum Menschenwerke zu machen ĩ 4 j efuͤhr ĩ ĩ ö esgesslcWeghaso babe n Wird an, Falz Uns fers Tharsachen . Hi, , 3. 6 ,, . und demgemaͤß unter Aufhebung der von ihm h dahin unerhoͤrte, die Gemuͤther in die höoͤchste Aufregung machen. Fast alle bedeutenden Schriftsteller des USten Jahrhun- das gute Vernehmen zwischen de gesetzt worden ie Geistlichen gerichteten Verfuͤgungen die gesetzliche Or, ge. Thatsache gestoͤrt. derts waren ihm persoͤnlich bekannt gewesen und er er hlte Muhammed Khan herzustellen, und die feindselige Politik des Letzte⸗ eine Menge scherzhafter Anekdoten von ihnen. Er trank nie⸗ ren jeigte zn deutlich baß, fo lange Kabul unter seiner Serrschaft

und Verfuͤgungen aus authentischen Urkunden be ; ĩ s.

Unser Tln gend , i,. u a d e ee nr e , , , n,, seiner Vorstellung 69 wiederherzustellen bereit sey; jede Beschraͤnkung di egen Ende Marz d. J. wurde in der Preußischen Rhein⸗

ö. ö *ich . Br n ,. ö, itz wes⸗ Gewissensfreiheit Allerhoͤchstihrer katholischen Unterthunmn opinz unter dem Namen des damaligen Geschäͤftstragers der mals Wein oder Ligueur, und das einzige Fleisch, von dem er blisbe, die Ruhe unserer Rachbarn nicht gesichert und, die Intertslen

lige Amt; welches Bifs verwalten, Unge duferlegte Pficht, ante zes den Antrag des Cezbischef⸗ n m ,,. erial Beschei⸗ in dieser, wie in jeder anderen kirchlichen Angelegenheit s „chen Runtictur zu Brässei, Aitspsius Spin emspbem zuweilen az? der G ennelnesteisc. Sr ln gewöhnliche Nahrung Bitter deen de f n far fer, bie, nnen d.

Wiederholung der in Unsrer fruͤhern Allocution laut erhobenen) dem Kaͤniglichen Befe ö 96n 3 iesen, der jedoch, statt dem Allerhoͤchsten Willen Seiner Koͤniglichen Masestaͤt gm Maͤrz datirter Erlaß an einen diesseitigen katholischen Geist! waren Gemuͤse und Fruͤchte. Sein Leben war so regelmäßig Hencral Hoizdern gur hält as hier fin mihchig. Un, n, n =.

Resherechen auch den fe (bene von Uns angefuhrten. der und n n, 3 . 6 ,. 6 ,. nn nnn ,. Geistlichen solle Zwang angethan wen en, theils in schriftlichen, t eils in gedruckten Exemplaren, daß er, bis wenige Tage vor seinem Tode, keinen Tag all n g, e,. mn, ,, , gere Dezem⸗ z ichen Einsegnung einer gemischten Ehe; wogtgn nlich verbreitet, worin di Wahl des Dechanten Br. HuͤJgen voruͤbergehen lassen, ohne in einem Kaffeehause auf dem Bou⸗ Helma le: Angriff 9 did wurde nh hen em men und

Kirche offentlich zugefuͤgten Beeintraͤchti t gungen einen oͤffent, ber 1837 istlichkeit sei ; , an die Geistlichkeit seiner Diözese am 27. Februar aber auch Se. Majestaͤt, jenem Grundsatze getreu, eben s Kapitular⸗Verweser der Erz⸗Didzese Koln als unkanonisch levard Beaumarchais dem Domin ospiele zuzusehen. Die Stamm, sorigesetzn, ungeachtet der feierlichen Ind airterhelten Born ellungen gaͤste jenes Kaffeehauses nannten ihn nur den ben, tternele; er] Hen Gennichtn Hefandten amm Perfsschen Hofe und nachdem jedes il⸗

lichen Einspruch auf dem Fuße solgen zu lasser 38 ei i ; /

Derohalben, ehrwauͤrdige ere ssn I wie Stimme ,, n m,. 64 quf ö wenig jemals dulden, ober einem Bischofe gestatten wimnn nner, ein von ihm ausgegangenes Fasten Nꝛandat für

, apostolischer Freiheit erhebend, heute den die in derselben , , n n, , , . einen Gewissenszwang durch Androhung von Em ug erklirt und in Betreff der damaligen Fastenztit be. hat ihnen durch sein Testament sein ganzes Mobiliar mit dem] kr dublarngemessent Lnerbleten jur VBermihtelung gemacht und zu el und die Erde als Zeugen an und fuͤhren hiermit unerlaäßliche Bedingung der Zulasst obten als en gegen diejenigen Geistlichen, welche dergleichen Ehn mt wird, daß die Glaäͤubigen von, derselben Dis pensation unsche vermacht, daß sie sich eben so lange, wie er desselben rückgewlesen worden war. Die Vila gern, haben sich mit einer der über Alles, was zu deren Schaden und Nachthelle in Preußi, ciner gemischten . 3a 8 a uu der kirchlichen Trauung ohne vorhergegangene Versprechen der Verlobten in Benntf hrauch machen könnten, welche der Erzbischof im Jahre vor- bedienen moͤchten. ; ; Gerechtigtest ihrer Sache würdigen Tapferkeit vertbeidigt, und der scher Kirche veruͤbt worden ist, die allernachdruͤcklichste Beschwerde, Papstes Pius Vll. Cob ezugnahme auf, das Breve des der Kinder-Erziehung, durch kirchliche Einsegnung volsihn xtthett habe. Man schreibt aus Oran vom 13ten d.: „Gestern langte Fencenl sch urerneuk hegt die Hoffnnng, daß ihr Feroismns sie in Eines aber ist es, was in so herber Trübsal ung wieder er, er tr ns di gi hon daͤsselbe diese nicht verordnet) be, einzufuͤhren, und eine solche gesetzwidrige eber schteitung zn TWh Cchcheit des Dokuments wurde durch das Bestzndniß bei dem Konsul 2h derer Un Krnber aüs, der ihm die rer mies gern, feels änder aten gi Heeren, S. muthiget, naͤmlich die unuͤberwundene Seelenstärke, welche ö 5 * , ie Geist .. welche sich nicht , . danach ihm zustehenden Kirchenzucht Bis zu jener Anmaßung, dem Spinell außer Zweifel gestellt Qb der, Papstlich. Btuhi ] Botschaft uͤberbrachte, daß der Emir nach Mascara zur uckgetehr: n n , 1 ö. . von Posen und. Gnesen im Wettelfer mit , ,, . von jeder Wuͤrde, jedem sch der Erzbischof in seiner Verordnung vom 27. gebtta en Geschäftsträger zu diefem Erlasse ermaͤchtigt habe, wie sey, un daß die Stadt Aim Maldeh sich ihm unterworfen ,,, e r e e n , ,, em Glaubens⸗Muthe des Koͤlnischen Kirchenfuͤrsten, durch Zuvor noch, am zo. Gehrer 1838, hatte der Erzbischof ein . auszudehnen. demselben versichert wurde, war nicht sofort zu ermitteln. habe. Abdel Kader schickte sich an, nach Miliang abzugehen, kee eren, Der General-Gouverneur bat neuerdings durch eine ) 9. April d. J. dem Erzbischofe durch bu indeß (* besorgen stand, daß der Versicherung des Spi wo er wahrscheinfich den Winter mit seiner regelmäßigen Armee Depesche des Herrn Macheisl erfahren, daß derselbe durch die

Behauptung der Lehre und Disziplin der Kirche wege n der von ihm in Polnischer S ö gemischten Ehen an den Tag gelegt hat. Auch 9. n ; olnischer Sprache verfaßtes Umlaufsschreiben an Ober⸗Praͤsidenten gemachte Mittheilung schi , di j ird; sei ; ̃ ! di wahrlich nicht bezweifeln zu Eure 3. alle . die Geistlichen erlassen, worin er seine bisherigen Verhandlun⸗ ten Eindruck nicht . zu 1 r n, y , n nn,. ö , , ,, mn, . , , . i e 6 in beiden Theilen des Preußischen Reiches, eingedenk der fin ö. . , ,. Regierung, unter g nzlicher Hintan, den Tage, mittelst Erlasses eines neuen Hirtenbriefes e. em Schritte dieser Art noch andere folgen und ernste Auf⸗ Großbritanien und Irland. bewiesenc Geringschützung gezwungen worden sey, den Ho Stelle, welcht sis innehaben, der zöurde, womit sie bekleidet tzung der der Obrig eit schuldigen Ehrerbietung, in höchst auf⸗ Aufhebung seines Umlaufs⸗-Schreibens vom 30. Januar und n ungen in der Provinz herbeigefuͤhrt werden konnten, so er— London, 22. Dezember. Es scheint hier kaum noch ein ] des Schachs zu” verlaffen und das Lufhören alles Berkebr sind, des Eidschwures, woßurch sie sich bei ihrer feierlichen , an renn; än er sich mlt den von der darauf folgenden Erigsses vom 23 Februar, der Diözesan, C tag gema estät der König die Ordre vom s. Arrii d. J, Zweifel darüber , ür, daß Lord Brougham der Verfasser In icchzn beiden. Meg enn ns dfn, Ge fer, , 4 Inguguration varzflichiet Haben, dachenige in he, Wr, r, Fan res! olni . n 3 oleslaus Il, getodteten, als lichkeit eine andere Belehrung uͤber ihr zu beobachtendes Vm che die gegen die Verbreitung der Erlasse „auswaͤrtiger des neulich erwähnten, im Tone des aärgsten Sanscuͤlottismus 2 . ö ,, 3 9 . . richtungen mit Festigkeit leisten werden, was den kanonischen fern * ehrten Bischofe Stanislaus vergleicht, zuletzt mit haiten bei der kirchlichen Einsegnung gemischter Ehen zu u licher Oberen! uͤber religiöse und kirchliche Verhaltnisse zu abgefaßten Schreibens an die Koͤnigin ist. Ministerielle und 1 n. 1. = n i, d , . in Agra. Vorschriften der Väter und den apostolischen Unterweisungen . ‚. 63 nile g ung n. ö 14 Abschrift desselben, mit Anrufung der Köniz ls eifenden Maßregeln den bestehenden Gesetzen und Einrich“ Oppositions⸗Blaͤtter sind daruber einerlei Meinung. Um eine ö h w Akt der . 3. en sich felbst zu betrachten 3. angemessen ist. Und auch dessen halten Wir uns versichert, daß Mit diesem meinen Briefe, als der Stimme des Hirten, . e, Seiner Masestät zu uͤberreichen. Als er spaͤterhin da gen gemaß vorschreibt. Probe von der Insolenz zu geben, mit welcher der Verfasser Die Bberbäupter von Kandahar, Brüder des in Kabu: herrschen⸗ der Durchlauchtigste König nach der ihn auszeichnen den Erha— macht auch Eure Schaͤflein bekannt; ermuntert besonders die , . 2 r . ,. Der Röͤmische Hof hat späterhin das Verfahren des Spi⸗ dieses Briefes die Königin anredet, hebt ein ministerielles Blatt i. , , n sich ö , ,,, * : nderun att u ! J ĩ ? ĩ ißbil⸗ ; ; ü j rt, obgleich sie ebenfalls vollkommen wisen, die selbe g . 9g „Aufhebung auf eine deshalb . Beschwerde förmlich gemißbil⸗ nur folgende Stelle hervor: „Ich erkenne Sie als 2 här hne cz rer fel r Berna Ratten an Ire er le i.

benheit seines Sinnes billigeren Entschließungen Raum katholischen Muͤtter To 8 ge⸗ hen und Töchter, eben so wie alle Glaͤubi⸗ , bend, der katholischen Kirche die Befolgung ihrer Gesetze ver— en, daß sie mit eben dieser Treue und Anhanglichkeit i hedienen zu dürfen, weil er sonst Hesorgen müsss, sic t eil d. J. blei ini in ei i ; ß . glichkeit in dem n , w. 9 e, sich vor den Der Allerhöchste Erlaß vom 9. April d. J. bleibt jedoch verainin an. Ich bin ein erfahrener Mann, der eine c 8 . . Augen seiner Geistlichkeit herabzusetzen, nahm der Ober, Ph so mehr in voller gin üg als der Papst in dem das pflicht; von Jahren auf dem Ruͤcken hat. Ich beuge mich ehrerbietigst ö e,. , ,,,, von achtzehn, das man in meiner ten von Kabul, fühlie der Geueral⸗Gouverncur, wit wichtig es sey,

statten und Niemanden erlauben werde, ihrer Freiheit in den lauben dieser heiligen Kirche beharren und jedes lebens— Weg zu treten. Lasset uns darum, , Bruͤder, zu laͤngliche Buͤndniß mit den ,, , von i ,, . a . 86 6. die Hoffnung zu geben, daß auh rige, der richterlichen trafe unterliegende Verfahren des vor Ihnen, einem Maͤdchen dem Berge, von a uns Huͤlfe kommen wird, die Augen meiden. ö. unsch bei Sr. Majestät dem Könige Eingang finden bischofs von Posen betreffenden Theile der Allocution die, und jeder anderen Familie Europa's wie ein Kind behandeln sofort Baßregeln zu ergreifen, um den Fortschritten der fremden In⸗ emporrichten und Gott, den llmaͤchtigen, in dessen Hände Auch in einem spaͤteren Schreiben an das Dom--Kapitel ls ; ; ; als „unuͤberwundene Seelenstarke“ preist und allen katho— wuͤrde, welches sich ganz in das zu fuͤgen hätte, was triguen und den Angriffen segen unser Gebiet Einhalt zu ibun. die Herzen der Koͤnige sind, im gemeinsamen Gebete demuͤthig Gnesen vom 16. März d. J hellt er 33. apitel zu Ploͤtzlich ward er wieder anderes Sinnes und versucht in en Bischsfen der Preußischen Monarchie dasselbe, die Pflich Anderen am genehmsten und angemessensten schienn;, Seine Aufmerksamkeit wurde unter diesen Umsiänden natürlich auf anflehen, daß Er dieses unfer Begehren mit geneigter Zustim⸗ und giebt diese ] , 5 . er sich als Märtyrer dar iner Immedigt⸗Eingabe vom 21. April d. J. dem Zuruf Er. gegen ihren Sonverain und ihren Eid verletzende die dessen Neigung man nie befragen, um dessen Ansicht die Stellung und bie Ansprüche des Schach Sudschah ul Mult gerichtet et. mung aufnehmen und so bald es seyn kann zu seinem̃ sehn gig ieser geistllchen Behoͤrde anheim, ob nicht „wegen dajestät die Deutung zu geben, daß durch denselben sein Rich des Verfassung untergrabende Verfahren zumuthet . man sich nie kuͤmmern, dessen Zustimmung man nie zu etwas nes Monarchen, der, als er noch auf dem Throne saß, den von der Britischen lichstgewsnschten Ausgange wolle gilangen sassin seiner Verfolgung die Musik in den Kirchen und das Lauten zur Erlassung der Eirkular-Schreiben und zu den darin en ; zntzolen wurde, was end a keres menschliches Wesen Regierung damals für nöthig erachteten Maßregeln eines gemeinsamen j der Glocken einzustellen sey. haltenen Anweisungen bestaͤtiget sey einho . ö gend em gn ae. Wahl Widerstandes gegen äußere Feinde herzlich beistimmte und, als sein 6B. Diese Folgereihe gesetzwidriger Schritte machten der Königl. So lter und nichtsbedeutend diese Ausflucht erschei zußer ihm selbst betraf, es mmuͤtzte sich denn um die Wahl eines Kerch burgh bie zegenwättizen Heberrschsrt desslben alutdin wurde. In d östli ĩ 6 Regierung ein ernstliches Einschreiten z un e? F. t. muͤdete die Mild d L 9 , N . . . , . Briiishzs. Erber fn ,h dn e nd, , mn m, IJ en oͤstlichen Provinzen des Preußischen Staates, Rein? Bischof darf, nach den Landes, Gese e lt ht. ; ilde und angmuth Sr. Majestaͤt des Köniz 3 e it un 9 8⸗ 49 ch r 1 ch ten. noch demuͤthige ich mich vor Ihnen, da mir daran liegt, mei. Mittheilungen mehrerer Offiziere, die in Afghanistan gewesen, ging s ten, in Religions, dennoch nicht; Der Chef, Prästdent drs Ober Appellation nen Grundfaͤtzen Ihre Gunst, meinen Ansichten Ihre Billigung klar hervor, daß die Barutsei-äuptlinge wegen ihrer Uneinigkeit und A u 8 Ian d. u gewinnen. * Dieser Mann, fuͤgt jenes Blatt hinzu, hatte Unbeliebtbeit auf keine Weise geeignet waren, nůtzliche Bundes genos⸗

welche von evangeli ; ĩ 2 ö : . ö. i . 1 , , n e, , betten ohne Erlaubniß des Staates neue Gerichts in Posen ward beauftragt, ihm unmittelbar und zun nig machen. soͤnlich te n, , in welcher ernsten Lage er sich befinde z 1 h in den Zeiten des Halsband ⸗Prozesses leben follen, da ware er sen . 6 . . und ** bei e gn ern. ran kre ich. j frie ei len und nothwendigen Vertheidigungs⸗Raßregein zu untersiützeu. So an seinem Plat gewesen, et, der Iich in die Pair ie eingedrangt lange sse jedoch nichts gegen unsere Interessen und unsere Sicherheit unter⸗

Geistlichen kirchlich ei ; . n . . e , nr, m , Der ern 6. . 6. , ö Eri bniß k mi hen lg, , auben abzufordern. Dies ist namentlich fuͤr di Dis zes ; . iese Erlaubniß welchen er Jeine erschuldung und deren Folgen zu ermesen i i igen ? schmei ies 16 ̃ Gnesen . Posen nicht ,,. den . . ,, er en rr ve r n rn, Königlichen Wil⸗ habe, zur Zuruͤcknahme enn Erlasse . 6 Minu . ne. I nn nen 2 . an ,. . 9 renn n, ö . e, ,,,, . fen ꝛc. Gorczensty und ꝛc. Wolicky anerkannt und befolgt, son⸗ lichkeit seiner Didgese zur wescntlichst zd i worin er die Gerst⸗ 27. Februar c., mit dem Anheimstellen einer hierbei ven ih Der Karscha Clauzel ist in Paris eingetroffen, worden, auf der Stelle mit seinem Geifer uͤber die Monarchie ener Häuptlinge völlig gerechtfertigt nnd ür unserr eigene Sicher dern auch von dem dermaligen Erzbischofe von Dunin, in sei, stehenden R z (, weichung von dem be⸗ zu wählenden, seine Person und Wurde schonend beruͤcksichti Der Nefsager sagt in Bezug auf die Ereignisse zu Cler- hergefallen sey. heit unerläßlich, Die Wohlfahrt unserer Besttzungen im Osten erfor⸗ ner Eigenschaft als ehemaliger Kapitular⸗Verweser, mittelt nner ehe n t en nne, anweiset, erlassen. . genden Form und Fassung, zu vermoͤgen. t Folgendes: „Der Entschluß der Regierung, die Angele⸗ Im Hafen von Neweastle sind der Chevalier Benkhausen, dert es, daß wir an unferer Westgränze einen Ber ündeten haben, der urkundlichen Bersicherung vom 29. Januar 1836 bezeugt wor, ; ach den . Gesetzen, indem diese keinem Geistlichen Als inzwischen in einem Noten⸗Wechsel mit dem Piy⸗ heit des Bischofs von Clermont bei dem Staats Rathe an⸗ Russischer General⸗ Konsul in London, und ein Russischer dabei interessirt ist, jeden Angriff zurückjuweisen und die Ruhe wie⸗ Denn ndr Gan eg nun weder ein Landes-Gesetz gegeben hät, wel, . hang zur irchlichen Trauung gemischter Ehen auflegen, lichen Stuhle von demselben erklärt wurde, daß die Allocution gig zu machen, regt die Journale an, das Benehmen der Schiffs⸗Eapitain, der zu den Aufsehern aber die Schiffsbauten derber ustellen, nicht ader Häuptlinge, die sich einer feindlichen Macht ches der Geistlichkeit den Zwang zur kirchlichen Trauun (aner arf aber auch kein vorläufiges Versprechen der Verlobten wen vom 19. Dezem zer. . J. nichts Weiteres habe seyn sollen, lierung auf das enischiedenste zu tadeln. Die leginimistische in St Petersburg gehört, vor einigen Tagen angekommen, um are fene End Eroberung und Kerpröß rungs- plätz ante i en, gemischten Ehe auferlegt hatte, noch vorausgesetzt werd r gen der Kindererziehung von den Geistlichen gefordert werden. als eine oͤffentliche Protestation gegen eine oͤffentliche Handlung, sse gin de meg. 4 . , n,, . 9 8 9 n . 9 x 3 * ,. Rach ernstlicher und reiflicher Erwägung war der General Geu⸗ daß einem Verfahren, welches der le r. . a 2 7. 5 . Erle vom 17; August 1825. GesetzSamml. wonach also der Papst, kein Gebot, am wenigsten ein solches 8 non, nn gin, n ̃ 3 n , n . , n, . e n, . , pern ur iter eas dos so8 obi dis drin gent Reitnendigt et. al. dit Didzese bebe chere, Gleichgalttgteit gegen die Vorf n 9. ö ö. , , mit diesen Bestimmungen und der von fuͤr die Bischoͤfe der oͤstlichen Provinzen des Preußischen Stan Journale der age gien Linken uͤbergegangen ist, erregt in ; Aus Lissab on vom ten d. M. wird eschrieben, daß die n ,, 6 a . 3 Kirche zum Grunde liege, so läßt fich nur annehmen, daß die . R Ln ezeugten ,. hatte der Erzbischof den Geistlichen tes, beabsichtige, ward auch dieses dem Erzbischofe mitgetheilt That einiges Staunen. Die Maßregel des Kabinets ist, Besatzung der Graͤnzfestung Almeida den nfanten Don Se⸗ rität in ganz Afghanistan sich Se. Herrlichkeit durch das einsimmige Geistlichkeit, in genauer Kenntniß und weiser Erwägung aller .. iözese die Abnahme dieses BVersprechens zur Pflicht allein weder dieses, noch die eindringlichsten Vorstellungen und Niemand verkennt, ein neuer Fehler, welchen man denen bdastian, Sohn der Prinzessin von Beira, aus deren erster Ehe, Zeugniß der besten Auter täten übckfeugt halte. Der General- Seu, in jenen Landern von gemischter Bevölkerung stattfin denden Le— ö Ra i jn Bi ; Warnungen hatten den Erfolg, ihn in die gesetzlichs Bahn sesellen muß, die alle Tage begangen werden; aber man zum König von Portugal proklamirt habe, und daß diese Ve. dern sur war ferner der Meni, daß es gerecht und billig av, daß en, , , gr, e der zunaͤchst Betheiligten und tig . e ,, , e , , en,. der l V ck z ihm die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß es sich fatzung mit anderen Garnisonen in Verbindung stehe. . 5 er, de. 4 . 3 das Wohl der katholischen Kirche am besten zu foͤrdern glaubt 4 ä. al fönach der letzte Versuch der Guͤte an dem hartng, t dur d ͤ en en e n ais wegen scingt un veränderlichen Srcnnd een 8 wenn sie sich des Verlangens ie. 5 Hul e . u. f Tit. X. Th. II. Allg. L. R.). der Erzbischof hatte sich gen Trotze des Erzbischofs gescheitert war, blieb nur 4 Ein . . 234 , . . d, . Das aus Ostindien hier eingegangene Manifest, welches Regierung aufgefordert werde, an den beabsichtigten Dperationen Een gärloblen enthielt, Auf die se Weise bi 9 n eine seine Befugnisse welt überschreitende, ungesetzliche Juris⸗ schreiten der obri kelhlqhen Gewalt übrig! Durch eine Mini . rd auf einen einfachen Verweis hinauslaufen. im Namen des dortigen General Gouverneurs von dessen Se⸗ Theil zu nehmen;. Herr Vtachagbten wurde daher im vergangenen, Uebung eine Gewohnheit ple , , n a , diction angemaßt, in der Absicht, seine Diszesan-Geistlichen zur rr er fen n won 25 e 3 . Konig⸗ . * . ( ir, si . n n, rm . . , r , nn naghten, ö 6, n gh . debe e fen * 9 3 1 e 53 = e ; ; ö ö 28. 3 . ' ä i i T 2 ö dern ins Mittel geireten ist, neo die abstratte Allgemeinheit des , . Landes⸗Gefetze zu verleiten. Die Landes⸗Ge⸗ licher Autorisation, die Verfuͤgungen und An wei ungen des von ö Hm l di cus! Dres oder von . n,. sehr ebrenwerthe General- Gouverneur ven Indien, in 26 dere ef . n k Gebots mit einem besonderen widerstrebenden Beduͤrfnisse oder (Alg. Landr. Th. Il. Tit. M ö Erzbischofs, als gesetzwidrig und die öffentliche Ordnung stöͤrend, weise der Kammer die Rede, er wird eben so wenig die Ueberetnstimmung mit dem böchsten Raihe, di Zusammenziehung Ge. Sohelt. indem ihm seine gegenwärtigen Besitzungen garantirt werden. Zustande des Volkslebens auszugleichen war. Per d 9 andr. Th. Il, Tit. XX. S. 1515) außer Kraft gesetzt. Die Königliche Regierung übteé, hiermt sbräuche abstellen, die schon vorgekommen sinde als denjeni, Beitischer Truppen zum Yienst jenfest des Indus cngesrdnet bat, so ssch berpflichtet, zu der Wiederein gung de Schachs auf den Thron Der Königlichen Regierung mußte es daher ganz uner war, 9 ö . hen, unehrerbietigen Tadel oder Verspottung ein Recht aus, welches kein Staat der Christenheit sich streitig vorbeugen die noch erst kommen sollen. Was sonst die halt es Se. m nr, für angemessen, nachstehende Darlegung der seiner Borfabren mitzuwirken. Die Freunde und Feinde einer der tet seyn, als der Erzbischof von Dunin, ag kei. a. (. , wien , , ,,. 2 ö. Sie hob auf, was ungesetzlich war; sie 14. zbilligung des Berragens des Klerus betrifst, so hat sich n nde die n ü aden a n , ee lf rf n . n,, Zeugniß uͤber das Best aer . ; ; 3 1 ; gierung ver! vor der efolgung gesetzwidriger Anweisungen und verhi öffentliche b machen. = Es ist bekannt, die Verträge, welche die Beitische Re. ; ö . ö ; JJ ,, , , , , se ride, , , ü ,,,, aUlägestelll'hattt, im Anfang? des Jaht es 183 pibzzlich be, e enis ehr. wel 6 g =. Lin je gr ßerem Ansehen nerhin den Landesgesetzen gehorchen wurden. BVischof von Elermont, dem Unwillen gegenuͤber, den er durch . . ö Den n '! 2 der . 6 3 dus di: Staaten klar geworden, daß die Interessen derselben mit denen der den gent dagegen austrat und bei dein Min isterium he zal ichen ,. J 13 ö er dergleichen nfug vorn n e desto stren⸗ Gegen den Erzbischof selbst wurde dem bis dahin aut e ünduldsamteit hervorgerufen hat, ünbeweglich blieb so 3 we 1 g. fre chrc und er wen hann dreien cdrenwertben Compagnie identtsch find. E Emits von Smd ward Ar, srgenh eiten die Erleubntß nachs . . * ß derselbe estraft werden. Der Erzbischof hatte seine gesetzten gerichtlichen Verfahren freier Lauf gelassen. d er es, und diesmal mit weit befferen Gruͤnden, auch dem ĩ fn 2 bl ich n Einsluß sich den ein Aus. unter günstigen Bedingungen eine garantirte Unabhängigkeit angebo⸗ Pius Ill. vom 25. Marz 235 ,,, . , ? , . aufgefordert, die Gläubigen mit dem In- r sspruchẽ des Staats-Rathes gegenuber seyn. Wer weiß, ob lusch 36 ern en nf 1 mee n * h ir. n anf ken und die Integrität von Herat Unter dessen gegenwärtigem Bederr⸗ publiziren oder seine wegen der gem ischten . a nn , . n nn, 2 nf nnr, Pos , . 96 3 8er 66 3 es Urthei nicht far i. und seinen Dien e, rin pd . ö . n ber . 6 * J en n, . ker n e, wire i en, n e en eld Gewissens / Skrupel dem ; n 4 ; . , . = osen entnimmt die oeution vom 13. September d. J. 4 I, ob sie nicht uͤber t reien werden! Wer Verträge nötbigen Maßregeln ibren Beistand zu leiden, wurde gegen ; ; . . zu , , . i ,,, r. 9 . ,,, a n . r n , 1. April 1838 (Geseg, ene , 5 mallh, . die k len Angelegenhei⸗ 6 . , , . . e n n , n mr m. en rer. noch den anderen Antrag gewähren; d ; 8. ! kaff S. 240) einen Anlaß zur Klage. Die Königliche Regierun immer schwach ist, nicht späterhin durch irgend ein Zuge⸗ Se l ,. e, gan ; 8 3 Breve nur fuͤr die er sr. nr. n nn , nes i n , nn, , 363 . r , n, , ae ,. 1 , , nn t , , is. Arn . 1 * 7 ah, 6 83 2 365 ,,, Man ersieht bieraus, daß dei Abfassung dieses Manifestes in worden war, und so wenig es in der Absicht des Papstes la Bandniß mit den „Abtrünnigen“ ., ö n t edens und der Ver / ie jetzt begangen n indem sie fuͤr einen Verfolger der verneur die Nachricht, daß die Truppen des Dost Mudammed Judien die Aufbedung der Belagerung ren erat und die Rückkehr st 9⸗ ß „Abtrünnigen“ zu vermeiden. So vlele in liebsten der Vergessenheit uͤberliesert haͤtte. iester gilt? Die Ma rezel des Ministeriums ist nicht allein Khau plötzlich und ebue alle Veranlaffung die Truppen unseres alten des Schachs nach men noch nicht a war.