ö. 1. Protokoll der Konferenz, gehalten im ausGwärtigen Amt am 6. Dezember 1838. Gegenwärtig: Die Bevollmächtigten Oesterreichs, Frankreich, Großbrilaniens, Preußens und Rußlands. Die Bevollmãchtigten Desterreichs, Frankreichs, Großbrilansens, Preußens und Rußland, jn der Konferen; vereinigt, haben Kenntniß genommen von der bei⸗ gefügten Rote (Anhang , welche am 28 Norember dieses Jahres den Bevollmächtigten Frankreichs, Großbritauiens und Rußlands n denen Desterreichs ünd Preußens, die dabei als Bevollmächtigte Deuischen Bundes handeiten überreicht wurde. Die Bevollmäch⸗ der fünf Höfe, nachdem sie den Stand der vertrauli⸗ Unterbandlungen in Erwägung gezogen, womit sie sich, beschäftigt gehalten,; nach Anleitung der am 44. Mãrz d. J. der Kon— ferenz durch den Berollmächtigten St. Majestät des Königs der Nie⸗ derlande gemachten Eröffnungen, um zu einem guten. Einverst ande nisse hinsichtlich solcher Regulirung der Differenzen zwischen Holland und Belgien zu gelangen, wie sie beiden Parteien annehmbar erschei⸗ ren möchten, baben in Vorschlag gebracht, den Regierungen der Nie⸗ erlande und Belgiens die hier beigefügten Artikel (Anhang B.) mit⸗ zutheilen, welche während des Laufes der Unterhandlungen aufgestellt
warden, als auf gerechten und billigen Bedingungen beruhend, und in Bezug auf welche es, zur Befestigung der allgemeinen Ruhe, von der höͤchsten Wichtigkeit seyn vürde, wenn sie von besagten Re⸗ gierungen so bald als möglich angenommen würden. Die zu⸗ gleich bier beigefügten Entwürfe (Anhang C. und D.) der beiden Roten, beslimmt, um eventualiter den Bevollmächtigten von Rieder⸗ sand und Belgien mit den auge hängten Entwürfen (E, E und 6) der jwischen den fänf Mächten und Holland, zwischen Holland und Belgien und zwischen den fünf Mächten und Belgien abzuschließen⸗ den Verträge haben die Genehmigung der Bevollmächtigten von Oesterreich, Großbritanien, Preußen und Rußland gefunden, wäh⸗ nd der Bevollmächtigte von Frankreich erklärte, nicht autorisirt zu sehn, dem Wortlaut und dem Geisle des gegenwärtigen Protofolles Ind der beiden Noten C und N seine Genehmigung zu ertheilen, shalb er diese Aktenstücke ad referendum nehme. — In Folge die⸗ ser Erklärung haben die Bevollmächtigten der vier anderen Höfe den von Frankreich eingeladen, dieses Proötokell nebst den Anhängen zur Tenninit seines Hofes zu bringen, undhaben sie das Vertrauen zu erkennen
Taeben, daß das Französische Kabinet, allezelt von dem Wunsche be⸗ sest, mit seinen Alliirten vereinigt zu bleiben und mit ihnen zur hihaltung des allgemeinen Friedens so wie der Traktate mitzu⸗ elch? die Grundlagen desselben ausmachen, keinen Anstand erde, ciner Regulirung beizutreten, die, aus demselben Ge— e und in Geimäßheit' einer richtigen Würdigung der Um, rfen, eine baldige Erledigung der Angtlegenheit, als einen aärgznstand ven allgemeinem und dringendem Interesse, herbeizuführen bestimmt ist. (ez) Senfft. H. Sebastiani. Palm er ston. Bülow. Pozzo di Borgo.
I. Protokoll der Konferenz, auswärtigen Amt am 23. Januar 1839. Die Bevollmächtigten von Oesterreich, Frankreich, zreußen und Rußland. Nachdem die Bevollmäch⸗ der fünf Höfe vereinigt waren, hat der Bevollmächtigte von reich der Konferenz Keuntniß gegeben, daß er von feiner Re— Ankorisation bekommen, dem Inhalte des Protokolls vom 533, welches von ihm al referendum genommen wor— relen und die beiden Roten zu unterzeichnen, deren vorgedachten Protokolle (sub C und D) angehängt Se bastiani. Palmerston. Bülow. Pozzo di Borgo.
III. Protofoll der Konferenz, gebalten im auswärtigen Amt am 23. Januar 1839,
Gegenwärtig: Die Bevollmächtigten Oesterreichs, Frankreichs, Hroßbritaniens, Preußens und Rußland. Die Bevollmächtigten der fünf Höfe haben Kenntniß genommen von der Note (A.), welche der Belgische Bevollmächtigte am 14ten d. der Konferenz über⸗ Site, eben so von deu drei besonderen Denkschriften n , welche der gedachte Bebollmächtizte zu gleicher Zeit eingereicht. Da die gedachte Note den Vorschlag enthält, eine Summe von z Mill. Fr. zu bezahlen, als Entschädigung für das Grund-⸗-Gebiet, welches Belgien in Gemqäßheit des Traftats vom 15. Rorember 1831 dem Könige der Nie⸗ derlande zurückgeben soll, so haben die Bevollmächtigten von Preußen und Desterreich, in Gemäßheit der Justructionen ihrer Höfe, erklärt, daß der Beschluß des Deutschen Bundes es nicht zulasse, daß dieser Bor⸗ schlag in Erwägung gezogen werde. — Die Bevollmächtigten von Frankeeich, Großbritanien und Rußland haben in dieser Erklärung igen hinreichenden Grund gefunden, um dem Borschlage der Belgi⸗ schen Regierung keine Folge zu geben. — Die drei besondern Denk⸗ schriften enthalten eine Reihe von Recklamationen in Bezug auf Ein— zelnheiten; man ist jedochlder Meinung gewesen, daß bei dem Stande, in welchem sich die Unterhandlungen jetzt befinden, es ohne Zweck seyn würde, wenn man aufs Reue zur Berathung dieser Gegenstände Üüserginge. Man ist daher übereingekommen, dem Belgischen Bevoll— mächligten die Antwort zukommen zu lassen, deren Inhalt dem ge—
genwättigen Protokoll angehängt ist. (zer) Senfft. Sebastiani. Palmerston.
Pozzo di Borgo.
Das Handelsblad macht bemerklich, daß aus den ven ihm mitgetheilten Attenstuͤcken hinreichend hervorgehe, daß alle jene Zeitungs-Nachrichten, wonach die Londoner Konferenz an Holland und Belgien einen Termin von vierzehn Tagen ge— stellt, binnen welchem sie dem letzten Beschlusse der fuͤnf großen Mächte beigetreten seyn mußten, womit zugleich die Anweisung Ferbunden feyn sollte, ihre Heere zu eutlassen, ganz und gar
(ze) Senfft.
Bülo w.
ungegruͤndet gewesen seyen.
6 mn.
Bruͤssel, 29. Jun. Der Moniteur Belge enthaͤlt heute wieder ein zahlreiches Verzeichniß von Armee⸗Befoͤrderungen, und zwar bei der Kavallerie.
In der heutigen Sitzung der Repraͤsentanten⸗ Kammer fragte Herr Pirson den Minister der auswärtigen Angelegen— heiten, ob es wahr sey, daß er Mittheilungen aus London er⸗ halten, und ob er glaube, die Kammer davon früher oder spaͤter in Kenntniß setzen zu konnen? Der Minister antwortete. Ich hoffe, nächstens im Stande zu seyn, der Kammer einen Be— richt abzustatten, aber ich kann den Tag, wo derselbe wird vor— gelegt werden können, nicht genau bestimmen. Der Bericht wird ohne Zweifel sehr bald asgestattet werden. Herr Pirson:
Also kann der Herr Minister in diesem Augenblick auf die durch nich an ihn gestellte Frage, ob die Regierung einen Vertrag oder ein Protokoll von London erhalten habe, nicht antworten, und er kann den Tag. nicht bestimmen, wo, er im Stande seyn wird, sich vor der Kammer zu erklaren? Der Min ister „Ich kann nicht sagen, ob der Bericht am Freitage werde vor,
rden. J 2 Graf F. von Merode ist aus Paris zutuͤckgekehrt und wohnte gestern einem Ministerrathe bei, in welchem, wie es heißt, die Ansichten sehr divergirend gewesen seyn sollen.
Der Independant erklärt die (im gestrigen Vlatte der, Staats -Zestung erwähnte) Nachricht des Pariser „Messager. aber die Belgischer Seits geschehene Anwerbung des ehemali gen Polagischen Generals Skrzynecki fuͤr ungegruͤndet.
Die Studenten der vier Üniversitaͤten haben Adressen an den König gesandt, um von ihm die Ermächtigung und die Mittel zur Oeganifation eines Studenten Corps zu begehren.
1418
Die Adresse der Studirenden der freien Universitãt Bruͤssel mag hier als ein Beleg zu dem Geiste, den diese Aktenstuͤcke athmen, mitgetheilt werden. Sie lautet folgendermaßen: „Sire, die National⸗Unabhaͤngigkeit und die Integritaͤt unseres Ge— biets sind bedroht. Männer, die sich selbst als Schiedsrichter unserer Schicksale aufgeworfen haben, wollen uns zwingen, jetzt einen Vertrag zu vollziehen, der im Augenblicke einer Krisis, für Umstaͤnde, gemacht wurde, die nicht mehr bestehen — einen seit sieben Jahren in Folge der Nicht-Annahme von Seiten Hollands nichtigen Vertrag, und dem wir uͤbrigens nur beige— täöeten waren, indem wir gegen die uns angethane Gewalt pro⸗ testirten. Sie wollen, daß Bevölkerungen, die durch die Lage, die Sitten und den Willen Belgier sind, unter ein gehaͤssi⸗ ges Joch, das sie in Verbindung mit uns abgeschuͤttelt haben, zurückkehren. Sie haben gesagt, Sire, daß unsere Rechte mit Beharrlichkeit und Muth vertheidigt werden wuͤrden. Vertrauend auf diese edeln Worte, hat ganz Belgien laut ge⸗ gen jeden Angriff auf seine Nationalität protestirt. Es hat be⸗ griffen, daß eine Nation der Freiheit und der Sympathie der anderen Völker unwärdig ist, wenn sie, die Ehre und die Menschlichkeit unter die Fuße tretend, einen Theil ihrer Kin— der aufopfert, ein Opfer, das zu vollbringen, sie nicht das Recht hat, denn sie leben unter dem naͤmlichen Titel, wie sie: es ist ihre heilige Pflicht, sie zu vertheidigen. Erzogen unter dem Einflusse der im Jahr 1830 eroberten Instituͤtionen, die sich unter Ihrer Regierung befestigt haben, Sire, haben die Bel— gischen Studenten ebenfalls mit Glauben und Hoffnung die Worte Euer Masestaͤt aufgenommen. Sie haben die National— Begeisterung getheilt. Unter den ernstlichen Umstaͤnden, in welchen das Vaterland sich befindet, haben sie es fuͤr ihre Pflicht gehal⸗ ten, ihren Glauben an die großen Ideen, die gegenwaͤrtig dem Leben der freien Volker zur Grundlage dienen, dadurch zu bewei— sen, daß sie ihr Leben fuͤr die Vertheidigung dieser Ideen darbrin— gen. Sie haben sich vereinbart, um uͤber die Mittel zu bera— then, im Falle eines Angriffs dem Vaterlande zu Huͤlfe zu eilen. In dieser Hinsicht war der Entschluß der Universitaͤten einstim— mig. Sie sind uͤbereingekommen, Sire (und durch diese Bitt— schrift erledigt sich das Comité der freien Universität seines An⸗ theils bei dieser Aufgabe), von Ihnen die Ermaͤchtigung und die Mittel zur Bildung eines Studenten -Corps zu verlangen, sich im Nothfalle ünter dem Kommando der Offiziere, welche ie Ehre haben wurde, Ew. Majestaͤt zur Ernennung vor— zuschlagen, organisiren und auf Ihren ersten Ruf bereit seyn ärde, gegen den Feind zu marschiren. Sire, obgleich wir be— dauern, daß Belgien seine Unabhängigkeit durch einen neuen Kampf befestigen muß, werden wir stolz darauf seyn, beim Be—⸗ ginn unserer Laufbahn mit der ganzen Nation zur Vertheidi— gung des Vaterlandes, der Freiheit und der Menschheit mit— wirken zu koͤnnen. Bruͤssel, 27. Januar 1839.“ — Das Amsterdamer Handels blad schreibt aus Bruͤssel: Nachricht von der durch den Grafen Sebastiani gesche— n Unterzeichnung des Konferenz ⸗Beschlusses ist, wie ein Donnerschlag mitten unter das Kriegsgeschrei unserer Stimm— fuͤhrer gefahren, die, wie Sie aus der Rede des Herrn Des— champs ersehen haben werden, den Beitritt Frankreichs fuͤr un— moͤglich hielten. Ueberdies wissen die Herren jetzt, daß Frank— reich beschlossen hat, die Sache auf eine erste Weise anzugrei⸗ fen uud kurz und buͤndig mit unseren Volks⸗Aufwieglern zu verfahren. Um dem zuvorzukommen, daß ein Belgisches Corps es unternehme, sich mit den Revolutionslustigen in den Fran— zoͤsischen Graͤnz-Propinzen verbinde, sollen nicht bloß 30 — 0,69, sondern 80, 960 Mann nach der Belgischen Gränze maͤrschiren. Man haͤlt dies hier sehr geheim; nur der Konig Leopold ist davon unterrichtet und natürlich sehr erfreut dar— uͤber, denn ihm persönlich wird nichts angenehmer seyn, als die Differenz mit Holland auf eine friedliche Weise erledigt zu sehen.“
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Antwerpen, 27. Jan. Das Hollaäͤndische CTisternen⸗Schiff, das beauftragt ist, die Hollaͤndische Eskader mit suͤßem Wasser zu versehen, ist am 23sten d. bei den Vorposten durch die Bel— gische Patasche angehalten und nach Antwerpen gebracht wor— den. Dieses Anhalten ist um so merkwuͤrdiger, als dieses Schiff seit langer Zeit seinen Vorrath an suͤßem Wasser an dem Orte Stroyendorp einnahm, ohne je beunruhigt zu werden, und jetzt wurde es, wie man sagt, wegen Mangels an Papieren ange⸗ halten. Indeß scheinen unverzuͤglich Reklamationen in dieser Hinsicht statt gehabt zu haben, denn wir vernehmen, daß das Schiff noch heute Morgens nach hoͤhern Befehlen freigegeben werden und seinen Weg nach Holland fortsetzen wird.
Deutschland.
Munchen, 30. Jan. (Nuͤrnb. KY Ihre Majestaͤt die Koͤnigin von Sachsen und Ihre Königl. Hoheit die Kronprin— zessin von Preußen haben an den Gruͤnder des „Central⸗Wai⸗ fen-Vereins“, Direktor r. Beiling, eine namhafte Unterstuͤtzung an Geld gesendet. —as von Sr. Heiligkeit dem Papste bestaͤ— tigte Kollegiat-⸗Stist oder die Probstei an der hiesigen Hofkirche zu St. Kasetan (ehemaligem Theatinerkloster) wird in den ersten Tagen des Februars eroͤffnet werden. — Zuverlaͤssig wird, gleich zeitig mit der Bamberger nördlichen Reichsgraͤnze⸗Eisenbahn, im Fruͤhjahr mit der Mänchen-Salzburger Eisenbahn begonnen. An der Spitze des Unternehmens steht das Haus Eichthal. Der Ingenieur Nitzel, bisher Vorstand einer Section der Muͤnchen-Augsburger Bahn, hat bereits die Muͤnchen⸗Salzbur⸗ ger Bahn zur Haͤlfte nivellirt. Den Bau leitet der Koͤnigliche Ingenieur von Toulon. Um die Muͤnchen Salzburger mit der Muͤnchen⸗Augsburger Bahn in schnellste Verbindung zu brin— gen, ist nur noch die Frage, ob von der Ausmuͤndung der Letz— teren durch die Stadt, uͤber die Isarbruͤcke und durch Haid— hausen bis zur geeigneten Abfahrtsstelle nach Salzburg mit Om— nibus gefahren werden soll, oder ob von erwähnter Ausmuͤn⸗ dung direkt aber die Theresienwiese der Weg geleitet, ein Bo— gen äber Großhessellohe gebildet, und so bei der Muͤnchen⸗ Salzburger Eisenbahn die alte Roͤmerstraße uͤber Helfendorf nach Rosenheim ꝛc. ꝛc. beobachtet und verfolgt werde. Pecu⸗ niaire Hindernisse oder gewisse Differenzen sind nicht zu befuͤrch⸗ ten; bei Umgrabung der alten Roͤmerstraße duͤrften sich manche Alterthüͤmer und geschichtliche Monumente finden. — Die mehr⸗ seitigen Stimmen, welche meinen, das Haspelmoos sey ein we— sentlicher Umstand des Aufenthalts btim Bau der Munchen. Augsburger Bahn, durfen beruhigt seyn, indem dasselbe durch Kanäle abgezogen, und nun so trocken gelegt ist, daß wie auf Kies gefahren werden kann.
Hannover, 31. Jan. (Hannov. Ztg.) Der vormalige Hofrath und Prosessor, Herr Dahlmann, hat in der Nr. 27 der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 27. Januar 1839 ein Ministerial-Restript, datirt von Hannover, den 21. April
1834, durch den Druck 2 offentlichen Kunde gebracht ). Die— ses Reskript war dem Herrn ꝛe. Dahkmann in Dienst-Angele⸗ genheiten zugegangen, mithin der Natur der Sache nach sei— ner amtlichen Discretion anvertraut, Die, wie uns scheint, nie⸗ mals mit dem Amte aufhoͤren sollte. Die in dem Reskripte enthaltene einleitende Darstellung des damaligen Standes der Dinge, hinsichtlich des Königl. Familien-Statutes, hatte keinen anderen Zweck, als den, einer ungefaͤhren Andeutung uͤber die obwaltenden Verhaͤltnisse. Es konnte dabei keine Veranlassung gefunden werden, mit dem Herrnꝛc. Dahlmann, den die ganze Sache nicht weiter anging, als insofern Gutachten von ihm gefordert waren, auf eine spezielle Eroͤrterung uͤber die von jedem Einzelnen der Durchlauchtlgsten Agnaten abgegebenen Erklärungen einzugehen. Welche Bewandniß es im Uebrigen mit der in dem Reskripte enthaltenen nicht voͤllig richtigen Angabe gehabt, ist dem Herrn 17. Juni 1838 durch ein Schreiben eroͤffnet wor— letztgedachte ate anntmachung Majestaͤt der Ko ler hoͤchsti lichen Familien⸗Statute, unt Grundes abgelehnt haben, daß nauen Zusammenhange Grundgesetze vom 26. dem Letzteren gefolgert werden nicht bewogen finden koͤnnten.
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Zürich, 27. Jan. 1. 3.) Gestern hat der Erziehungs— Rath mit 8 gegen 7 Stimmen den Dr. Strauß in Stuttgart zum ordentlichen Professor der christlichen und Kir— chen-Geschichte an hiesiger Universitaͤt ernannt. Die Wahl be— darf jedoch noch der Bestaͤtigung von Seiten Regierungs⸗ raths, und diese duͤrfte bedeutende Schwierigkeiten finden, we— niger in der Gesinnung dieser Behoͤrde, als den Folgen, weiche die That des Erziehungsrathes schon jetzt nach sich zu ziehen beginnt. Denn nicht nür hat die Kirche durch §. T des Gesetzes über die Organisation des Kirche das Recht und die Pflicht uͤberkommen gegen eine solche Besetzung der einzigen Lehrstelle fuͤr die Dogmatik zu protestiren und wird dies auch thun, sondern es werden auch die mannigfaltigsten Stimmen, welche sich schon vor der Wahl aus den verschieden— sten Klassen des Volks warnend und selhst drohend haben vor— nehmen lassen, sich aufs neue erheben und beim großen Rathe, der sich zufaͤlliger Weise in dieser Woche versammelt, mit dem Verlangen einkommen, daß die vom f
Erziehungsrathe getroffene Wahl entweder kassirt oder doch Vorsorge gegen ihre Bestaͤti⸗ gung getroffen werde.
«) Dles geschah in einem Schreiben an die gedachte Zei⸗ tung, welches wir zum vollen Verständniß des obigen Artikels aus der Hannoverschen Zeitung hier nachliefern: „In meiner Schrift: „Zur Verständigung ꝛe. S. 53 habe ich angeführt, daß der Entwurf des Königl. Hannoberschen Familten-Statuts oder Hausgesctzes die Zustimmung der Durchlauchtigsten Agnaten erhalten habe. Da dieser Aeußerung oftmals und in sehr verschiedenartigen Beziehungen öffent⸗ lich Erwähnung geschchen ist, so bitte sch um die gefällige Aufnahme des Beleges, auf weichen sie sich stützt, in Ihr Blatt. Das wörtlich fopirte Original befindet sich in meinen Händen. Jedweder mag nun selber beurlheilen, was von der Sache zu halten fey. Se. Majestät der König haben vorlängst geruhet, das auf die Grundlage eines am 3. Fe⸗ bruar 18353 von dem Hofrathe Dahlmann erstatteten Gutachtens und das demselbꝛn beigefügten Entwurfes bearbeitete Königl. Familien⸗Statnt, ntit wenigen äallerhöchsten Ortes beliebten Abänderungen, in der Maße und Fassung zu genehmigen und im Konzepte zu unterzeichnen, wie die abschriftliche Anlage ergiebt. Auch ist die Zustimmung der volljährigen Durchlauchtigsten König!. Prinzen zu denselben nachmals erfolgt. Sodann aber haben Se. Königl. Masestät Uns den Befehl ertheilt, des Beitrittes zu dem Hausgesetze halber mit der Herzogl. Braun— schweigischen Regierung in Communtcation zu treten, welcher Aller⸗ höchsten Vorschrift vermittelst des gleichfalls in Abschrift nebengehen⸗ den Schreibens vom 16. September ä. pr; ein Genüge geleistet wor⸗ den ist. Das Herzoögl. Braunschweigische Ministerium hat nunmehr das gedachte Statut einer Prüfung unterzogen und Bemerkungen, zu demselben gemacht, welche auf Modisicationen des Gesetzes abzielen. Bei der dermaligen Lage der Sache würden Wir Uns nur in dem Falle veranlaßt finden können, bei Sr. Majestät dem Könige auf Abänderungen des Statutes anzutragen, wenn eine sorsfaltige Erwä⸗ gung der Ausstellungen des Herzogl. Braunschweigischen Ministertums die iüleberzeugung ven der Roihiwendigkeit, oder doch von dem üherwie⸗ genden Nutzen solcher Modisicationen bei Uns begründen sollte. Ehe Wir uzwischen zu einer deßfallsigen Berathung übergehen, wünschen Wir die gutachtliche Meinung des Hofrathes Dablmann üher die Bemerkun⸗ gen des Herzoglich Braunschweigischen Minssteriums zu vernehmen und schließen zu dem Ende eine Abschrift derselben an. Da des Herzogs von Brauuschweig Durchlaucht beabsichtigen, für höchsidero Heriog⸗ liches Haus gleichzeitig ein Familien⸗Statut zu errichten, und Uns den abfchrfftlich nebengehenden Entwurf desselben mit dem Aunsinnen haben zukommen lassen; die Zastimmung Sr. Majestät des Könige, e wie der Durchlguch tig sten. A naten dazu zu erwirken; so wollen Wir auch über diesen Gegenstand, hinsichtlich dessen Wir namentlich auf das Succꝛssions⸗ Verhältniß aufmerksam machen müssen, zuvor einer gutachtlichen Aeußernng des Hofrathes Dahlmann entgegen sehen. Wir bejtugen demselben Unsere besondere Dienstgeflissenhbeit. — Hannover, den 21. Aprll 1831. — Königlich Großbritanisch-Han— noversches Kabinets⸗Ministerium. w Strahlenveim.“ sen, An den Hofrath und Professor Dahlmann zu Göttingen.“
Das Gutachten, welches die hiesige theologische uͤber die Berufung des Dr. Strauß an die Universitaͤt als Professor der Dogmatik und hat, ist gegen denselben ausgefallen. wird in demselben darauf gelegt, daß Strauß bis gativ aufgetreten und die positive Seite der Idee und Ersche
nung Ehristi ganz unberuͤcksichtigt gelassen habe.
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Zurich, 28. Jan. Der Vorort hat : gelegenheit einen Beschluß gefaßt, der geeignet ist in Wallis, sondern an manchen Orten cid allerlei boͤßartige Berechnungen, die man auf Behörde gegruͤndet haben mag, mit Einemme gen. Der Regierungs Rath hat naͤmlich, gestuͤtzt fatzungs - Beschluß vom 27. Dezember 1839, der Staats-⸗Rath beauftragt, in der Verfassungs - Angeleger Wallis nicht zu interveniren. Beschluͤsse rathes vom letzten Dezember sieht er Konstituante fär rechtmäßig an. Ober-Wallis gegen alles Geschehene wurde unberücksichtigt gelassen. . interveniren, we
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Von der Italiänischen Gränze Die Gesellschaft Jesu hat nunmehr de bruck ganz und das Gymnasinm daselb men; noch im Laufe dieses Jahres gedenk Hälfte der Professuren mit ihren Priestern Anschein nach duͤrfte diese neue Kolonie des geistlichen Ordens rasch emporbluͤhen; schon h rere Rovizen aus verschiedenen Standen ein Aus Florenz erfahrt man, daß Ihre K Frau Großherzogin von Toscana sich Leibes⸗-Umständen befinde. — Aus Moden— vor mir, in welchem gemeldet wird, daß der Erzherzog Ferdinand von Este, G Galizien, fuͤr den Fall sein Sr. Koͤnigl. Hoheit des E Universal-Erben eingesetzt Este ist bekannt
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men. Waͤhrend dies ? Hau den Provinzen in großer Besorgt iß Unternehmungen der Karlisten in de
Spanische Gränze. schr Januar, daß Pater Cyrillus, Bischo zum Praͤsidenten des Karlistischen Man erwartet, daß dies Ereigniß der Sieg uͤber den retrograden Theil roto in den Stand setzen werde, seine den militairischen Operationen zuzuwenden, bes c Karlisten in diesem Augenblicke nicht an Gelde mangele
Ein vom Phare de Bayonne mitgetheiltes aus Saragossa vom 21. Januar meldet, daß der ne Ayerbe nach Calatayud marschirt sey, um in Gemeinschaft dem Brigadier Parra eine militairische Bewegung auszu ren; der Letztere soll sich jedoch geweigert haben, zu marf hiren, da ihm keine Befehle zugegangen seyen, weshalb auch der Ge neral Ayerbe gendͤthigt gewesen, nach Daroca zuruͤckzukehren
Die Post ist auf dem Wege von Saragossa nach Madrid von
den Karlisten angehalten worden, die sich damit begnugten, die Pferde mitzunehmen. ö
Konstantinopel, J. Jan. Der Sultan hat dem Gra— fen Mols, ehemaligen Praͤsidenten des Franzoͤsischen Ministe— riums, den Nischan Iftischar verliehen. J
. Chosrew Pascha, Praͤsident des Minister⸗Conseils, ist be—⸗ reits von seiner Krankheit soweit hergestellt, daß er seine Ar⸗ beiten wieder begonnen hat. .
Am letzten Freitag fand eine große Berathung der Mini— ster der Pforte statt. Man glaubt, daß die neüesten Nachrich⸗ ten aus Persien der Gegenstand derselben gewesen seyen.
Aus Trapezunt wird gemeldet, daß Herr Bell, von dem es fruͤher hieß, er sey in jener Stadt angekommen von den Russen in Tscherkessien gefangen genommen worden sey.
Die Hoffnung, die Differenzen zwischen Persien und
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Zuͤr ich Kirchengeschichte abgegeben Ein besonderes Gewicht
149
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en, daß der Schach sich entschie— Vorschlage des Londoner Kabi— he Botschafter, Herr kommen sey, bereits
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l der Wa⸗ on mi In dieser im Bremsen in einem denselben nach Wagenmeister daher denn die ꝛ e zu raugiren sind ch möglichst gleichmäßig auf den
k ; daß schleunig angehalten nnd also gebremset werden muß, und wird die Nothwendigkeit des Anhalteng zuerst von einem Wagen-Aufsichts-Beamten erkannt, so hat derselbe jene Nothwendigkeit den übrigen Wagenwärtern durch eine Mnndpfeife mit welcher jeder Wagen-⸗-Aufsichts-Beamter versehen seyn muß, zu sig⸗ nalisiren, damit dieselben ebenfalls die Bremsen anziehen, und das Signal durch ihre Pfeifen weiter verbreiten. Dies wird besonders dann nölhig P seyn, wenn das Signal von dem hintern Ende des Zuges kommt, damlt dasselbe auch zum Maschinissen gelangt, und diefer die Ma⸗ schine ebenfalls anhält. Die Wagen-Anfsichtsbeamten, welchen Brem— sen anvertraut sind, haben demnach genau auf dies Signal, so wie auf dasjenige, welches ihnen der Maschinist zum Bremfsen giebt (5.
), zu achten. j ö S. 735. Die Wagen-Aufsichtsbeamien sind verpflichtet, nach jeder Fahrt die Wagen genau zu un rsuchen, und sich auf diese Weise zu Überzeugen, ob dieselben auch nicht schadhaft und zur nächsten Fahrt brauchbar sind. ö . . Der Wagenmeister muß bei jeder Fahrt Werkzeuge mlt sich führen, um den an den Wagen vorfallenden Schäden wo mög⸗ lich sogseich abhelfen zu können. ;
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S. 74.
§. 753. Derjenige Wagenmeister, welcher nach 12 Uhr Mittags fuer in Potsdam aafommt, hat die Ucbereinstimmung d iin * „ortigen Bahnbefes mit der auf dem er nr m nn. 21 ö i ren. Jeder Wagenmeister muß daher auch mit einer a e n .
Fer 1iIBbr des Berliner 1bhofes 3 regnlir term, . ah der Uhr des Berliner Bahnhofes zu regulirenden Uhr verschen ie Wagenmeister und Wagenwärter nehmen an der Aus—
den Bahnhöfen und auf der Bahn, dem Pubfi⸗
den in dem Abschnitte V. folgenden näheren Be⸗
hrten im Finstern und
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vordern Seite mit m weißem Glase und erleuchten sollen. e anzubringen, w
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so wie die Bahnwärter terrichten sollen. dagen, auf welchem nach st eine große Laterne mit ärts gekehrt zu befestigen. zens tragbare Handlater⸗ fönnen und den Wageu— Erleuchtung dienen. Der ills oben zwei große weiße z, die andere aber nach
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er Fahrt im Dunkeln muß r, dem Stande des Bahn⸗ gewöhnlichen Straßenla⸗
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ahnwärters kein Hinder⸗ e mit rothem Glase. Ist Wagenzug anhalten muß, ein, und zeigt die Laterne 1 r darauf achten, wo der Dampf— wenn es Tag mchbenfalls das Hin⸗ upfwagen also ein der Bahn⸗ ittelst der La⸗ . wo der Dampf— von den folgenden Bahn—
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ßerhalb der über die Bahn oder die dazu gehörigen arauf zu reiten oder
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der Barrieren oder sonstigen die Bahn führenden Ueber⸗ oder sonstigen Verschluß⸗— Anhalten mit Fuhrwerk und pareillen ist untersagt. uf den e als auf d uniformirten der Polizei zus
Ordnung mitwirkenden
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allgemein afe stattfindet, mit einer willkürlichen — ing! er funfstg Thalern Geldbuße zu ahnden. 8. 98. Die Bestinmi ᷣ ; big 97 sollen auf den Tabn⸗ höfen und an den Bahn schlagen werden; der Man— gel dieser Public Anwendung der obigen Strafbestimmungen i §. 99.
Bahn sind, sofern nicht nach den
Eintrag. ö 28 . * . Ir Srd 6 1 Zur Ausübung der zur Erhaltung der a, , 66 Polifel auf den Bahnhöfen und auf der Bahn sind zunächst die dlus⸗ seher der Bahnhöfe, das Wagen und das Bat nm arte Persynal . se we dse Waaen? und Bahnmeister befugt und verpflichtet. Alle diese wie die Wagen ind Bahnmeister besug J . zbreud ihrs Beamte der? Gesellschaft müssen uniform int seyn und, wahren ihrt Dienstes stets in Uniform erscheinen; auch müssen die Wagen⸗ und die Bahnwärter, so wie die Llufseher der Bahnhöfe Rummern an ih— ren Mützen führen, ; ö J. IJ50. Die Auswahl und Annahme der nach §. 97 zur polizeili⸗ chen Äufsicht berufenen Beamten is lediglich der Gesellschaft selbst ni berlaffen Es bleibt jedoch dem Königl. Polizei⸗Präsidium iu Ber⸗ lin vorbehalten, zu deim für das Geschäft der Auswahl anberaumten Termine einen Kömmissarius abzusenden, welchem es zuszeht, die An⸗ stellung derjeni en Individuen zu untersagen, welche er für untauglich erachtet; die Eiklärung hierüber muß aber gleich im Termine, unter allgemeiner Angabe der Recusationsgr inde, erfelgen. Zu dem Ende isi dem Königl. Polizei⸗Präsidium der angesetzte Termin drei Tage (erber anzuzeigen, und gleichzeitig ein Rationale sämmtlicher zur Aus⸗ vor zujelg 45 — ; wahl gelangenden Individuen unter Bemerkung ihrer Wohnungen mit⸗