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zutheilen. Nach erfolgter Annabme sind die gedachten Beamten von Seinen des Königl. Polizei-Präsidiums zu vereiden, 1 J. 1091. Die Polizei Aufsichtsbeamten der Gefellschaft (56. 90) sind befugt, die Uebertreter der in diesem Reglement gegebenen n,, . Vorschrfften zu pfänden. eder wenn die Pfändung nicht ,, zu arretiren und an die betreffende Volißei⸗Dbrigteit abzuliefern. Diejenigen, welche sich der Widersetzlich keit schuldig machen j 2 . Bestrafung nach S 97 unterliegen, snd in der Regel n, e er. tiren. In allen Fällen haben die Aufsichtebeamten die Contraver an demselben Tage, wo sie gescheben in, ihren Vorgesetzten anzuzeigen, welche sefort bei der nach 8 102 kompetenten n, nne, g,, ren. Der Letzteren liegt alsdann, sefern nicht zur gerichtlichen . suchunz Beranlassung ist, die Untersuchung, Festsetzung, und , rung der Strafe cd. Da übrigens in der Regel die Anfsichtẽtz eam, ren wesen ihrer ander weinigen Dienst⸗ Verrichtungen. die Arretirungen nicht selbst zu Ende führen lönnen so ist es e , , die 6 ,, durch Mannschaften aus dem auf der Eisenbahn, besfndli chen , . per onal in Bewachung nehmen und an den Bestimmung ort 4 * ie ern u lassen. In diesen Fällen hat der betreffende Aufsichtsbeamte dem Transporte ine mit seiner Nummer bezeichnete Arrgtirungstarte mit⸗ zugeben, welche vorläufig die Stelle des schrift chen Rapport vertritt. 5. 102. Die Polizeibehörde für die Strecke ven. Berlin bis zu dem ldmark Zehlendorf verläßt, ist: das Königl.
— —
d 2 2KRrT Bie Te Punkte, wo die Bah n die Fe
1 2 * ö . Ser . * Br his vMwots- Polijei⸗Präsidium zu Berlin, n e Strecke von dort bis Pots 4 9 1591 119 — 439 or dam? das Königl. Polizei Direktorium zu Potsdam, bei welchen daher 1: das Sri 9 e — ( ( . 96 4. d bi dieses Reglements festzusetzenden
ch die auf Grund der §§. 92 ; . lizeistrafen in gleicher Art, wie die übrigen Polizeistrafgelder zu ver einnahmen und zu verreck rigkeiten sind von
po
msind. Andere Ortso
der Verwaltung der Polizei in diese Angelegenheiten ausgeschl ssen In Ansehung der Rekur bl es in den, bei dem Königl Polizei cftorium zu P n Fällen bei den bisher dieserha zestander Verb i 3 n i dem Königl. Poli zei⸗Präsidium zu Berlin anhängigen Fällen bildet dagegen die dritte Abtheilung deffelben die erste Instanz, und die erste Abtheilung
Rekurs -Instanz. Hinsi htlich der Berufung auf richterliches Gehör
stehenden Bestimmungen sein Bewenden.
s. jozs. Die Gesellschaft hat strenge darauf zu sehen, daß die in Gemäßheit der 5§. 31 ff. zur Leitung der Dampfwagen und zur Be aufsichtigung der Bahn und des Transportbetriebes ven ihr bestellten Beamten den ihnen zur Pflicht gemachten Dbliegenheiten pünktlich
kommen. Eben so hat dieselbe mit Nachdruck darauf zu halten daß sämmtliche Beamte, denen nach 8. 99 die Ausübung der zur Er⸗ baltung der Srdnung nöthigen Polizei auf der Bahn und den Bahn— böfen zusteht, die ihnen übertragenen Befugnisse nicht überschreiten und sich in keiner Art Ungebührnisse gegen das Publikum zu Schul den kommen lassen.
8. 103. Geringere Vernachlässigungen oder Verletzungen der in
der einen oder andern Hinsicht den vorgedachten Beamten der Gesell— schaft obliegenden Verrichtungen und Pflichten iind im Disziplinar⸗ wege durch Verweise und Ordnungsstrafen von Seiten der Königli⸗ chen Regierung zu Potsdam, oder des Königl. Polizei⸗Präsidiums zu Berlin, resp. von dem zur Ausübung des Aufsichtsrechts des Staats bestellten Kommissarius zu rügen. Der Letztere kann Verweise erthei⸗ len und Srdnungsstrafen bis auf Höhe von fünf Thalern festsetzen, falls seiner Ansicht nach eine höhere Strafe eintreten muß, ist die Festsetzung derselben der Königl. Regierung, oder dem Königl. Poli⸗ zei⸗Präsidium zu überlassen. Die zur Aufklärung der Sache nolhwen⸗ bigen Verhandlungen sind auf Erfordern von dem Syndikus der Ge⸗ sellschaft zu führen. Die Einziehung der festgesetzten Ordnungestrafen, allenfalls durch Abzug an dem Gehalte, liegt der Gesellschaft ob. Die eingehenden Strafgelder fließen einer von der Gesellschaft zu verwal⸗ renden Kasse zur ÜUnterstützung armer Unterbeamten derselben zu.
§. 195. Sofern den im §. 103 gedachten Beamten der Gesell⸗ schaft erhebliche Dienst⸗ Vernachlässigüngen, oder grobe Pflichtwidrig— keiten zur Laßt fallen, sind dieselben sofort ihres Dienstes zu entlassen; insbesondere ist jede Trunkenheit im Dienste mit sofortiger Entlassung zu ahnden. Auch bleibt es der Königl. Regierung zu Potsdam und dem Königl. Poltzei⸗Präsidium zu Berlin, so wie in dringenden Fäl— leu dem Kommissarius (5. 194) vorbehalten, die augenblickliche Ent⸗ lassung eines jeden der vorgedachten Beamten zu verlangen, welcher nach ihrem Erachten den ihm übertragenen Tienst ungenügend ver waltet, oder wegen ungebührlichen Benehmens, dazu nicht geeignet ist. Außerdem soll, sofern nicht nach den allgemeinen strafrechtlichen Be⸗ stimmungen eine härtere Strafe eintritt, eine jede grobe Fahrlässigkeit in der Erfüllung der durch gegenwärtiges Reglement bestimmten Dienstobliegenheiten mit einer Geldbuße bis zu funßfiig Thalern, oder einer Gefängnißstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.
166. Außer den §. 99 gedachten Aufsichtsbeamten kann auch den köhern Beiriebsbeamien der Gesellschaft, wie dem Spezial Direk⸗ tor, Inspeltor u. s. w. die Mitwirkung und Leitung bei der Handha⸗— dung der Polizei auf der Bahn und den Bahnhöfen übertragen wer— den. Es bedarf jedoch hierzu der besonderen Genehmigung und Vex— eidung der betreffenden Beamten von Seiten des Königl. Polizei⸗Prä— sidiunis zu Berlin. Auch bleibt es sowohl dem, Letzteren, als der Kö⸗ nigl. Regierung zu Potsdam jederzeit vorbehalten, denselben die in dieser Hinsicht ihnen übertragenen Befugnisse ohne, Weiteres wieder zu entulehen. Bei Ausübung der polizeillchen Functionen müssen diese Beamren sich gleichfalls durch Uniform als dazu mit berufen kennt lich machen. .
§. 107. Die Königl. Polizeibeamten und Gendarmen sind befugt und verpflichtet, wo sich die Gelegenheit dazu trifft, ebenfalls auf die Befolgung der eben §S§. 92 ff. gegebenen polizeilichen Vorschriften Seltens des Publikums zu halten, auch den Beamten der Gesellschaft vorkommenden Falles in Ausübung ihres Aufsichtsdienstes Beistand zu lessten.
Berlin, den 19. Januar 1838.
Der Finanz ⸗Min ister. von Alvensleben.
Berlin, 4. Febr. Zur Ergänzung der gestern abgebroche— nen Mittheilungen uber das Fest der Freiwilligen im Jagor— schen Saale theilen wir hier zunächst die Rede des Herrn Hauptmann von Olberg mit: ⸗
„Fuͤr das Wohl unseres geliebten, hochverehrten Koͤnigs, des Vaters seines Volkes, welches unter seiner weisen Regie⸗
rung seit dem letzten Kriege gegen Frankreichs Kaiser einer segensreichen Ruhe sich ersreut; für das Wohl unseres theuren Vaterlandes, welches in dieser Ruhe blähet und gedeihet, haben wir mit Treue und Innigkeit unsere Wunsche hier ausgespro— chen, wo wir fröhlich vereinigt sind, Um das Andenken an
; wichtige Zeit zu feiern, in welcher der eherne Grund ge— lent᷑ an,, n. . Ruhe und Wohlfahrt unseres Vater— landes. Laffen Sie nun, verehrte Waffenbruͤder, in unserer Freude uns auch Derer erinnern, welche — in jener hochher⸗ zigen Zeit, zu gleichem Zweck mit uns vereint, — Ich jetzt nicht mehr, wie wir, des irdischen Daseyns freuen! Doch nicht die Freude will ich stoͤren, nicht zur Trauer soll uns diese Erinne— rung stimmen! Nein! — Anstatt uns vom heiteren Genusse des Lebens zu entfernen, sol vielmehr der Gedanke an den Tod, an die Ewigkeit, uns zu demselben ermuntern. Wir Alle ha⸗ ben ja einst im ernsten Kampfe dem milden Himmelsboten wie einem vertrauten Freunde heiter in das Auge geschaut und wuͤr— den ihm, gleich unseren Waffenbrüͤdern, die er damals von un— serer Seite rief, eben so gern gefolgt seyn, wie wir ihm jetzt u folgen bereit sind, wenn er uns mit den vorangegangenen amekaden wieder vereinigen will! Mit heiterem Ernst und treuer Bruderliebe wollen wir daher jetzt derer gedenken, die einst mit uns im Entzuͤcken der Begeisterung fuͤr unsere hei—⸗ üg Sache zum Kampfe zogen, und denen das Gluck zu Theil wurde, fuͤr der Mitbürger Freiheit Wohl und Leben, fur des Thrones und des Volkes ehrwürdige Rechte sich dem edlen Un⸗
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tergange zu weihen, die mit ihrem Opfertode bewiesen, was ihr Vaterland, ihr geliebtes Volk ihnen galt! Wohl Allen denen, die, wie sie, in pflichtgetreuer Erfuͤllung des Berufes ruhmge⸗ krönt hingehen zum Vater! — Sie haben zwar die Fruͤchte ih⸗ rer Thaten auf Erden nicht mehr gesehen, doch werden sie in ihrer Verklärung des vollbrachten Werkes sich freuen, denn nicht umsonst sind sie gefallen! Ihr Blut und Tod ward des Volkes Segen, und die Erinnerung an das Opfer, was dem Vaterlande sie gebracht, wird ewig fortleben in dem Herzen des Volkes und die heranwachsenden Geschlechter zur edlen Nacheiferung anspornen. Manch theuren Namen wird uns diese Erinnerung vor die Seele fuͤhren! Vor Allem aber strahlet uns in seiner Glorie der Name Scharnhorsts entgegen. Scharnhorst's, des weisen Denkers, des erfahrenen Rathes unseres allverehrten Koͤnigs, der mit Umsicht und Ausdauer unter dessen weiser Leitung das große Befreiungswerk vor— bereitete, was wir ausfuͤhrten, dessen seltenem Talente es ge⸗ lang, bei den beschränkten Mitteln des beschraͤnkten Staates und unter den Argus-Augen eines zahlreichen, argwoͤhnischen Fein— des unbemerkt eine Armee zu schaffen, ja, das ganze Volk zu bewaff nen! Herrlich hatte er seine Aufgabe gelost, groß war das Werk, was er vollbracht! Doch auch er sollte die Fruͤchte seiner Thaten nicht aͤrndten! Nur mit seinem Blute besiegeln durfte er sie noch, als er schon im ersten Kampfe mit dem Feinde, der Ersten Einer, die Todeswunde empfing, an der er staͤrb, um in dem Herzen des dankbaren Volkes ewig fort, zuleben. So wie er, fiel noch manche Bluͤthe unseres Volkes! unter diesen auch der edle Dichter, der durch sein Lied nicht nur die Jugend und den aͤlteren Krieger zum Kampfe ent⸗ flammte, sondern auch den wackeren Buͤrger in der Heimath fuͤr die heilige Sache unseres Landes begeisterte. Doch auch von denen, die siegreich aus dem großen Kampfe mit uns heimgekehrt und in des Friedens Ruhe noch die Fruͤchte ihrer Thaten, ihres edlen Eifers geaͤrndtet und genossen, hat seitdem so mancher schon das Zeitliche gesegnet! Unter ihnen der von uns Allen hochgeehrte Kanzler Hardenberg! der seine Zeit so richtig erkannte, der ihr vorauszueilen verstand, dessen helles Seher-ÄAuge die Zukunft ahnete, und der das Vertrauen seines Koͤnigs glänzend rechtfertigte, indem er Hand in Hand mit Scharnhorst, im Stillen Großes wirkenz, den Segen vorbe— reitete, dessen Preußen jetzt genießt. Aber fruͤher noch als er, schied auch der Mann von uns, dessen Name strahlend uͤber alle großen Manner seiner Zeit hervorragt, der uns Allen ein treuer Fuͤhrer im Kriege, ein leitender Stern im Kampfe war, der, als der hehre Tycus des wahren Kriegers, uns Allen ein uncrreichbares Vorbild bleibt, der Mann des Volkes, den der Soldat mit Dankbarkeit und festem Vertrauen so bezeichnend nannte: „un ser Vater Bluͤ cher“, der Held, der unter drei Regenten mit Auszeichnung treu gedient, der noch nach zuruͤck— gelegtem J0sten Lebensjahre das Vaterland vom Joch der Ty— rannei befreite, und dessen fester Wille uns zweimal als Sie⸗ ger in des Feindes Hauptstadt fuͤhrte, wo er — wie unser Ka— merad Bercht so trefflich ausgesprochen:
In seinem Zorn zuletzt
Auf den Montmartre ein Punktum gesetzt,
Wie es keins giebt in der ganzen Welt! Auch er endigte sein thatenreiches Leben im Frieden — zu sei— ner großen Freude jedoch unter dem Klange der Waffen und dem Donner der Geschuͤtze: Denn noch am Tage vor seinem Ende wurde sein Krieblowitz, von dem, zum Manoͤver in jener Gegend versammelten Schlesisch en Armee-Corps erstuͤrmt und — schon der Sprache nicht mehr mächtig — nickte der ster— bende Held noch, freundlich lächelnd, beim Schalle des Kano— nendonners, indem er, heiteren Blickes, mit der Hand nach Oben deutete und ließ sein Bett noch nach dem Fenster wen— den, um die, seinen Garten erstuͤrmenden Tirailleurs zum letz— tenmale zu sehen! Wie getreu er aber bei seinem unvergeßli— chen „Vorwärts“ beharrte, sprach er auch noch auf seinem Sterbebette dem ihm zu seiner großen Freude besuchenden, ge— liebten Monarchen aus, indem er dankbar von demselben Ab— schied nahm, mit den Worten: „Ich fuͤhle, daß ich nicht mehr
weit vom Ziele bin, aber — koͤnnte ich es auch — um keh⸗ ren wuͤrde ich doch nicht.“ — Sein Andenken wird in uns
nie erloͤschen, aber auch in unserem Volke nie untergehn, dessen weise, väterliche Regierung das „Vor warts des alten Feld— herrn zum Wahlspruch ihres wohlthaͤtigen Strebens gemacht hat. Von seinen treuen Stuͤtzen unseren edlen Fuͤhrern war Bülow dem Feldherrn schon vorangegangen, bald folgten ihm auch Kleist und York, so wie sein Freund, der kluge Rath, der ritterliche Gneisenau und immer lichter wurden seitdem die Reihen unserer Fuͤhrer und Kameraden. So sind denn auch aus unserer Mitte, von denen die wir heut vor einem Jahre zu gleichem Zwecke froͤhlich hier vereinigt waren, drei theure Waffengefäͤhrten von uns geschieden: Kuhlmay, Roy und der uns allen besonders lieb und werth gewordene Klentze, den wir heute um so schmerzlicher vermissen, als sein kraͤftig, edles Wort unsere Verfammlung stets so freudig belebte und dessen Verlust wir gewiß alle tief empfinden. Als Gelehrter, als Universitaͤts-Lehrer, als Stadtverordneter, als praktischer Geschäftsmann unablaäßlich wirkend war Klentze ein treuergebe⸗ ner Diener seines Koͤnigs und Vaterlandes, ein nuͤtzlicher Mit⸗ burger seiner Stadt, ein eifriger Vertheidiger des Rechts und des Gemeinwohles, so wie ein zärtlicher Gatte, ein sorgsamer Vater, ein treuer Freund und uns ein biederer Kamerad. Von der Natur mit seltenen physischen und geistigen Gaben reichlich ausgestattet, von edlem Geist und rastloser Thätigkeit fuͤr Recht und Wahrheit beseelt, stand er da in seiner ausgezeichnten Persoͤnlichkeit in markiger Lebensfuͤlle, in strotzender Gesund— heit mit irdischen Guͤtern vom Geschick genugend bedacht, an der Seite einer vortrefflichen Gattin, umgeben von liebenswuͤr— digen, hoffnungsvollen Kindern, befreundet mit den edelsten Geistern, mit den Hochgestelltesten dieser Stadt, geachtet und geliebt von allen, die ihn kannten, als er unerwartet, in voller Heiterkeit und Frische des Lebens, mitten unter großen Ent— wuͤrfen, plotzlich wie durch die Wirkung feindlichen Geschosses, uns schnell entrissen ward. Gleichsam, wie beim Beginn des Gefechts von feindlicher Kugel toͤdlich verwundet, sank er am Morgen — nachdem ich — vielleicht der Letzte von uns, die wir hier versammelt sind — ihn heiter und anscheinend wohl, um 8 Uhr erst verlassen hatte, eine Stunde späaͤter schon, zum Tode krank, auf sein Lager, um nicht wieder aufzustehen. Doch war auch sein Ende seines Lebens wuͤrdig: denn, die ihm dro— hende Gefahr vom ersten Augenblicke an erkennend, schaute er, während eines schmerzvollen Kampfes, wie einst auf dem Schlacht, felde als wackerer Streiter, dem Todes -Engel heiter in das Auge, und ehe noch die Sonne zur Ruͤste gegangen war, hatte er schon heldenmuͤthig uͤberwunden und war siegreich unseren vorangegangenen Kameraden gefolgt, mit denen er gewiß —
wenn ein Erkennen von Jenseits zur Erde heruͤber moglich ist — jetzt heiter auf uns niederblickt und sich freut, seinen biede⸗
*
ren kammeradschaftlichen Geist So lassen Sie uns denn, meine the seinem Sinne, mit heiterer Brud uns stets ehrenwerthe, theure denen erheben und ihnen mit herzlichen Gruß zurufen:
„Sie leben hoch!“
Der Kamerad Foͤrster brachte noch die Gesundheit der drei Ehrengaͤste Ihrer Excellenzen von Staͤgemann, von Boyen und von Merckel aus, worauf der Zweite derselben mit herz— lichen Worten erwiederte und mit dem Toast schleß: „Zollern und Preußen fuͤr immer.“
Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 3. Februar.
unter uns fortleben zu sehen. uren Waffen⸗Gefährten in erliebe das Glas auf das Andenken der von uns Geschie—
Allgemeine
Preußische Staats:-Zeitung.
Bertin, Mittwoch den 6ten Februar
Abgang.
Zeitdauer Zeitdauer
Abgang
von um Uhr St.
von um uhr et M.
Potsdam Berlin
Meteorologische Beobachtung. Morgens
1839.
3. Februar.
ging so weit, daß er die Statuette der Dlle. Rachel von sei— nem Kamin nahm, und sie der jungen Kuͤnstlerin zu Fuͤßen warf. Sollte den Anspruͤchen der Dlle. Rachel Genüge gelei— stet werden, so wuͤrde sie jahrlich etwa 100,000 Fr. gerdienen, Es ist allerdings wahr, daß sie allein dem Théätre frangais wieder auf die Beine geholfen hat, aber sie wuͤrde auch zu dem Untergange desselben beitragen, wenn man dergleichen Forde— Es scheint, daß der erste Kontrakt mit der
Dlle. Rachel ohne die ausdruͤckliche Zustimmung des Vaters ab,
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Die Königliche Akademie der Künste hat den Ofen-Fabri⸗ kanten Cornelius Gormann hierselbst zu ihrem akademi— schen Kunstler ernannt und dessen Patent unter heutigem Datum ausfertigen lassen.
2 N. M. Berlin 10 Abds.
/n Mg. 915 1 Potsdam 12 M
Nach einmaliger
Beobachtung. rungen bewilligte.
Luftdruch. . . .. 336 309 Par. 337,1“ Par. Luftwärme .. —
Thaupunt̃t.. Dunstsättigung Wetter. .. . ...... Wind .. Wolkenzug ....
Tagesmittel:
B
1nꝶ‚t ü cher
Berlin, den 26. Januar 1839.
Direktorium und Senat der Kön geschlossen worden ist, und so wuͤrden allerdings die Gerichte,
auf Antrag der Familie, denselben aufloͤsen muͤssen. hofft man noch lmmer, daß letztere vernuͤnftigen Vorstellungen Gehör geben wird; denn wenn auch wicht in Abrede zu stellen ist, daß eine Kuͤnstlerin, wie Dlle. Rachel, berechtigt ist, Unge— wöhnliches zu fordern, so muß dies Ungewöhnliche doch nicht den Stempel der Gemeinheit an sich tragen. einem Kuͤnstler bemerkt also nothwendig seine
Quellwärme 6,70 R. Flußwärme O, 09 R. Bodenwärme 1,549 R. Ausdünstung O, 9 4 Rh. Niederschlag O, 292 Rh. Wärmewechsel
37, Oe har. ichen Akademie der Kuͤnste.
Angekommen: Der Erb-Hofrichter und Erb-Land⸗Hof⸗ meister im Herzogthum Schlesien, Graf von Schaffgotsch, von Warmbrunn. ;
Der Königl. Großbritanische General ⸗Major von der Ka—⸗
vallerie, de Tüyll, aus dem Haag.
z Wenn man bei
daß ihm Geld die Houptsache und so no unst eine Nebensache ist, so wird er, wie reich er auch uͤbrigens ausgestattet seyn möge, in der Schäz⸗ zung des Publikums unmerklich sinken und untergehen.“
Großbritanien und Irland.
337 81“ Par.. — 3, 090 R.. — 389
Den A. Februar 1839
Zeitung s-Nachrichten.
e d eld Coer-· ZGttel.
London, 28. Jan.
4 8
Lord Melbourne wird am Montag, den 4. Februar, den Tag vor der Eroͤffnung des Parlaments,
1
St. Schuld- Sch.
Pr. Eugl. OI. 30. 4 Prüui; ch. d. Se eh. - Kurm. hl. ii. I. C. 4 Niu. Iut. Sc. 4 doSckhuldvera chr. 8) Berl. Stadt · Obl. 4
Königab. do.
Elbintzer do. 11
Danz. do. u Th.
Wentpr. Pfaudhr. 2s 10116, Grossh. Pos. do. 4
Aua wärt i
Präm. - Sch.
Linsl.
Ufer 579 Br.
Bordeaux- Teste —.
50/9 Rente
( Rente I9/..
Bank, Actien —. Neue Anl. 177* /
Dienstag, 5. Febr. Trauerspiel in 5 Abth., von E. Raupach. Hoftheater zu Dresden: Antonio Montecatino.
Im Opernhause. Mufik von Bellini.
vom Koöͤnigl.
Gastrolle. Herr Rott:
Marco.)
Mittwoch, 6. 2 Abth., mit Tanz. hierin wieder auftreten)
Die eingegangenen tigt und wird ersucht, solche holen zu lassen, widrigenf werden muͤssen.
Im Schauspielhause: Désonville, dans l'emploi des amoureuses: nir d'un sils, vaudeville en? ville en 1 acte. (Dans la première piece Mad. Ile Je Mathilde, et dans la seconde, J. Febr. Im Schausp Trauerspiel in 8 s Namens, von Bulwer), Im Konzertsa Subscriptions⸗Ball.
es Theater. Capitain Paul- nach Alexander Dumas, von B. A-
1) „Die Un⸗ 2) „Olymp ⸗Walzer“, ls⸗Spende“, Walzer von Strauß von Lanner.
Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten= L. Angely. Vorher: List und Phlegma.
Donnerstag, wiederholt: Eugen Aram, Roman gleiche
Sonnabend, ses. Letzter diesjaͤhriger
Königs städtisch Dienstag, 6 Schauspiel in 5 Akten,
Herrmann.
In den Zwischen-Akten wen widerstehlichen“, Walzer vo von demselben. 32) „Karneva 4) „Gabrielen⸗Walzer“,
Mittwoch, 6. Febr. Posse in 5 Akten, von BVaudeville-⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.
Donnerstag, J. Febr. Unterhaltung in 2 Abtheilungen. (Im Kostüm.)
In Bertretung des Redacteurs: Wentzel.
einer großen Anzahl von ministeriell gesinnten Mitgliedern des
Oberhauses, worunter namentlich Graf von Lovelacd und Lord Vernon, welche die Adresse beantragen und unterstuͤtzen wollen, in Downing ⸗Street ein großes Bankett geben. .
Louis Napoleon hat Leami nach Birmingham und durch die
Die letzte Versteigerung der in den Waaren— ber Ostindischen Compagnie lagernden, unverkauft gebliebenen oder von Niemand in Anspruch genommenen Guͤter fand am ͤ Während aber fruher, als die Compagnie noch ihr Handels⸗Monopol besaß, diese Versteigerungen, bei de— nen stets eine Menge der kostbarsten Erzeugnisse des Morgen— landes in der größten Auswahl zum Verkaufe kam, Hunderte von Kauflustigen, selbst aus dem Auslande, herbeigezogen hat— ten, fanden sich diesmal nur etwa zehn Personen ein; freilich war auch die Mengt der sfeilgebotenen Waaren verhältnißmäßig gering, und außer alten Weinen, namentlich Schirasweinen, kamen keine Gegenstaͤnde von Werth vor.
Die ultraradikale Weekly Dispatch sagt in einem Ar— tikel uͤber die Kanadischen Gefangenen und die Habeas⸗Corpus— „Nach unserz Meinung werden Na— tional⸗Prahlereien, wie alle anderen, staͤrker und anhaltender, je mehr sich die Thatsache herausstellt, daß das Ding, mit dem man groß thut, nicht existirt oder, wenn es auch anzutreffen ist, sich wenigstens nicht im Besitze der Großsprecher befindet. So ist es mit unserem Lande der Fall. Die Engländer haben sich von jeher mit Freiheiten gebruͤstet, die entweder nirgends bestehen oder, wenn sie sich finden, wohl bei anderen Nationen, nicht aber unter uns. In sehr wenigen Theilen der Erde hat man je die Freiheit so wenig gekannt als in unserem Lande. Unsere Gesetze sind unser Stolz gewesen, obgleich sie mit Recht zum Gegenstande der Verachtung und der Lächerlichkeit bei al— len verständigen Auslaͤndern geworden sind, und obgleich sie nur eine ungewisse Rechtspflege fuͤr den Reichen Armen aber alle Gerechtigkeit versagen. Akte enthält einen Vorwurf fuͤr unser Land, denn sie setzt einen nothwendigen Schutz gegen Barbarei voraus, und dennoch sprechen wir immer mit Wohlgefallen von einem Institut aus senen jammervollen Zeiten, in welchen dasselbe ein nothwendi— ger Schutz war.“
Der unter Jenner's Namen gestiftete Schutzpocken⸗Impfungs⸗ Verein in London hielt vorgestern seine jährliche Haupt-Ver— welche sehr zahlreich besucht war, da in der neuesten Folge der bedeutend gestiegenen Zahl von Pockenkran⸗ ken die Meinung sich verbreitet hat, daß die Vaccination viel von ihrer Wirksamkeit verloren und die Pockenseuche ihre alte Boͤsartigkeit wiedererlangt habe. Vorstande des Vereins, Dr. Epps, vorgelesenen Bericht ergab sich, daß die Zahl der durch dessen Vermittelung geimpften Kin— der im Jahre 1830 in London 4675 betrug, seitdem immer ge— stiegen ist und 1838 sich auf S589 belief. seine Thätigkeit nicht bloß auf die Britischen Inseln beschränkt, sondern sie auch auf die Kolonieen und auf das Ausland aus⸗ gedehnt, da man den von dem Vereine gelieferten Impfstoff . Die Hudsonsbai-Gesellschaft hat es sich angelegen seyn lassen, unter den zahlreichen Indianer“ stammen, mit welchen sie in Handels⸗Verkehr steht, Impfstoff zu
Die Neapolitanische und andere Europäische Regie⸗ rungen, so wie Brasilten, Buenos⸗Ayres, Korfu, die Sandwich—⸗ Inseln, sind durch den Verein mit Impfstoff versorgt worden. In Beziehung auf die herrschenden Ansichten uber die vermin— derte Wirksamkeit der Vaccine bemerkt der Bericht, Dr. Epps habe im Jahre 1835 frischen Impfstoff von Kühen erhalten und mit demselben mehrere Kinder geimpft; da man aber nicht ge— funden habe, daß die dadurch erzeugten Pocken vollkommener gewesen waren, so sey man dem fruheren Verfahren treu blieben, den Impfstoff von Geimpften zu nehmen. habe gezeigt, daß dieses Verfahren durchaus er Berichterstatter sagte, die Meinung, daß die Schutzpocken ihre ursprüngliche Wirksamkeit verloren hatten, moge sich allerdings auf Thatsachen grunden, suchte sie aber aus verschiedenen Ursachen zu erklären. vaccinirenden Aerzten bekannt, wann die Impfung vollstandig ge⸗ lungen sey, so wie auch zweitens Manacher nicht wisse, zu wel⸗ enommen werden muüͤsse, um vollkom⸗ ine dritte Ursache aber fand Dr. Epps in dem Umstande, daß die Aeltern die geimpften Kinder selten in die Impf⸗Anstalt zuraͤckbrächten, um sie untersuchen zu las⸗ n in solchen Fällen wegen unvoll naturlichen Pocken entstanden.
rthr. Pfandhr. Pomm. Pfandhr. 31 Kur. u. Neum. do. 31
ö Warschau, 1. Febr.
Polen.
Das Statut fuͤr die durch Vermit⸗ telung des Herrn Steinkeller hier begruͤndeten Actien„Gesell⸗ schaft zum Bau einer Eisenbahn von Warschau nach der Oester— reichischen Graͤnze hat die Kaiserliche Bestaäͤtigung erhalten. Die Linit wird uͤber Grodzisk, Skierniewice, Rawa, Tomaszew, Petrikau, Radomsk, Czenstochau, Zarki, Dombrowa und die in der Nähe befindlichen Kdͤhlenbergwerke nach der Przemsza fuͤh—⸗ ren Die Speculation der Actionaire stuͤtzt auf 8 Einnahmen aus dem Transport von sen, Zink, Quadersteinen, Kalk, Holz, Getraide, Brannt— wein und anderen Gegenständen, die aus jenem Theil des Lan⸗ des kommen, der aller Communicationen mit Warschau entbehrt, oder von solchen, deren Transport auf der Przemsza und Weich⸗ m von Statten gehen und zu theuer zu stehen uf Personen⸗ Transport ist gar nicht gerechnet. den man schon
Rückat. C. uud 3.
Seh. d. K. u. N. 1 Gold al marco Neue Ducaten Friedrichnud'ꝰ or
ton verlassen, um eine Reise Nanufaktur⸗ u machen.
lederlagen
8
ich ausschließlich
24. Januar statt. alz, Steinkoh⸗
Börsen.
Amsterdam,“ Niederl. wirkl. Schuld Sas / g. 50/9 Span. 17* /.
zo, do. Io? sel zu langsa
Ausg. Sch. — Gesterr. Met. 1011a. Antwerpen, 29. Januar. Neue Anl. 173 /9. EFrankfurt a. M., OQesterr. 50 Met. 10/9 251/19 E. Loose zu 500 FI. 1401/4. 140. bräm. - Sch. 697 /g G. 687. So / 9 Span. Anl. 62s. 61a. kisenbahn-Actien. do. linkes Ufer 220 G.
Kanz Bill. 26/1. , , , Waaren⸗/ Transport Sicherheit auf 4 Millionen Centner geschätzt. Bahn erforderliche Kapital ist z Millionen Thaler) veranschlagt. Diese Summe duͤrfte mit den bahnen verglichen, sehr gering erschei⸗— nen, es wird jedoch bemerkt, daß die natuͤrlichen Verhaͤltnisse des Landes große Erleichterungen darbieten, und daß die Guts⸗ llen moglichen Huͤlfleistungen be⸗ die Veranschlagung nicht n Kapitalisten, die fuͤr alle Falle eine
Das zur Anlegung dieser 31. Januar. u 21 Millionen Gulden (3! !. Akte unter Anderem: bartial Obl. Loose zu 100 FI. 284 G.
do. A0/9 Anl. 1021/3 6.
henk - Actien Kosten auswärtiger Eisen Poln. Loose 211290 Holl. 315/16. 3379. Versailles rechtes Strassburg - Basel 345 Br. Sambre. Meuse M0 Br. Leipzig-Bresden 92! / Br. Köln. Aachenh S8 Br. Comp. · Centrale 89. Br.
baris, 29. Januar.
50/9 Neapl. 99. 50. 30/9 Span-
besitzer jener Gegend sich zu aà reit erklart haben; man glaubt daher, zu niedrig gemacht zu haben. Doch ist, um de fich bei dem Unternehmen betheiligen wollen, Garantie darzubieten, den Actionairen von der Regierung ein t. aus den Staats-Fonds gesichert worden, wenn Die Subscrip⸗ Compagnie in Lon⸗ Zinsen oder Divi⸗ dem festen terling wird Im Ganzen sollen 5200 u 100 Pfd. Sterling oder ie reine Einnahme, nach hort bis zu 10 pCt. den Actio⸗ der Actie einkoͤmmt, soll nach nem Amortisations⸗Fonds verwen⸗ ls noch unter die Actionairs vertheilt 10 für 100 getilgt wer⸗
St. Germain 610 Br.
Zins von 4p die Dividende diese Höhe nicht erreichen tion auf die Actien wird bei Harman und don eroͤffnet werden, denden von den Actien Gulden fuͤr in Empfang nehmen koͤnnen. Actien ausgegeben werden, 4200 Gulden (100 Rthlr.). stellung eines Reserve⸗Fonds, ge nairen; was uͤber 10 pCt. gewissen Verhaͤlt der Rest aber ebenfa Die Actien sollen allmaͤlig zu und nach Einlösung saͤmmtlicher Actien wird die Bahn Der Bau soll in vier Jahren vollen— die Arbeiten werden gleich zu Anfange dieses sobald die Plaͤne definitiv entworfen und
wien, 30. Januar. wo man auch die
das Pfund
währen, dem abeas / Corpus⸗
Königliche Schauspiele. ö. Im Schauspielhause: Tasso's Tod, (Herr Emil Devrient, Torquato Tasso, als Herr Franz: nissen zu ei
Norma, Oper in sammlung,
(Dlle. Lowe wird
Eigenthum des det seyn, und Fruͤhlings beginnen, von der Regierung genehmigt
Der Vice ⸗Direktor der
Meldungen um Billets sind beruͤcksich bis Dienstag Mittag 12 Uhr, ab— alls dieselben anderweitig verkauft
Aus dem von dem ärztlichen
Kanzlei des Königl. Polnischen Staats⸗Sekretariats, Herr Johann Hube, ist zum außerordent— lichen Staatsrath ernannt worden.
Frankreich.
Der Graf Montalivet stattete ge stern Marschall Soult einen Besuch ab. Man versichert, rbringer eines Königlichen Handschreibens gewesen. Mols und Herr Lacave Laplagne wurden gestern Abend in den Tuilerien empfangen.
Da es beim Ausbleiben der Franzoͤsischen Posten durchaus an politischem Stoff fehlt, so mag es wohl erlaubt seyn, nach ⸗ iesigen Theater⸗Zeitung mitzutheilen; ein in so kurzer Zeit „Große Be⸗
Das Gluͤck
Pour le premier dähut de Mad. Paul I) Toujours, ou: l'ave- 2) Kettly, vaude- Paul remplira le celui de Kettly.)
ielhause. Zum erstenmale Akten (nach dem Ludwig Rellstab= le des Schauspielhau⸗
Der Verein hat
actes, par Seribe.
Paris, 29. Jan. fuͤr besonders wirksam haͤlt. Abend dem er sey Uebe
Der Graf verbreiten.
stehenden Artikel aus einer h um so mehr erlaubt seyn, da es sich um Europaisch beruͤhmt gewordenes Talent handelt: Entrüstung im Théätre francais! Familie geblendet, die sogleich einen als unvernuͤnftigen Vortheil daraus zie⸗ der Vater dieser Schauspielerin den Mit ⸗ atre français eine niederschmetternde Er verlangt fuͤr seine Tochter 1) sogleich den 2) eine persoͤntiche Zulage von Fr. jährlich; 3) ein Spiel-Honorar von 509 Fr. fuͤr auftritt und 4) ihr durch eine abgekauft werden kann. . Schauspieler
Samson, der Lehrer Rachel's, hat sich bei dieser Gelegenheit sehr gut benommen. Er hat seiner Schaͤlerin sogleich erklart, daß er sie nicht mehr bei sich sehen und keine Art von Verant— wortlichkeit fuͤr ihr Betragen
wegung, große der Dlle. Rachel hat ihre eben so unschicklichen, hen will. Gestern hat gliedern des The sung eingereicht.
vollen Antheil eines Societaire;
den ausgefuͤhrt:
liche Erfahrun wirksam sey.
3 lassen. Es bestehen ieselben aus einem
Es sey erstens nicht allen einem Anhangt,
nige der Rieberlande und Sr. Maje
1 geln e Re elfe. Riederländischen Regierung 9 bringen. -=
neten enthalten fich bier jeder Augeinander w benen sit mit Kücsicht aus einge Bestimmun gen, die von den jenigen der 2 AUrtitkel abweichen, geleitet worden; diest eᷣ= en, fn fore Totalität dem Scharfsinnt des Sager Kabine entgehen, und die nter n. schmelcheln sich gern, . der König der Rlederlande,
Große musikalisch- scenische Abend . jeden Abend, wo seine einen viermonatlichen Urlaub,
stzusetzende Summe
Und dies cher Zeit der Impsstoff
men wirksam zu seyn.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
sen, und häufig seye kommener
Schutz ⸗ Impfung die
bernehmen konne. Sein Zorn
aber . sich viertens die Impfung darum nicht schuͤtzend, ĩ
weil sie zu einer Zeit unternommen worden sey, wo ihr voller Einfluß auf den gesammten Organismus durch eine andere Haut-Krantheit eine Storung erlitten habe. Nur wenn man alle diese Urfachen entfernt habe, koͤnne man zu einem sicher en Schluß uber die Wirksamkeit der Vaccine kommen.
Niederlande.
Amsterdam, 31. Jan. Folgendes ist Lnach der Holläͤn⸗ dischen Ueberfetzußg) der Inhalt der in dem Protokoll der Lon=
doner Konferenz vom 6. Dezember 1838 erwähnten Mote des
Preußischen und des Oesterreichischen Bevollmächtigten: Anhang A zum Protokoll vom 6 Dezember 1838 Die Bevelmächtigten von Oesterreich und Preußen au Ihrt Exgcel⸗ lenzen die Bevollmächtigten von Frankreich, Großbritauien und Rußland. London, 28. Ror. 1838. Die unterzeichneten Bevollmächtigten ven Oesterreich und Prien zen, bekleidet mit der Bollmacht und beauftragt mit der Wahrneh⸗
mung der Interessen den Deutschen Bundes bei der Unterhandlung in Betreff der Holländisch⸗Belgischen Angelegenheiten, haben mit Leid=
wesecn in den öffentlichen Atten, welche bei der Gröffnung der gesetz⸗ gebenden Kammern in Brüssel an das Licht gekommen eine Sprache
wahrgenommen, durch welche laut dag Vornchmen an den Tag gelegt
wird, die Zurlckgabe zu verweigern sowohl des Grundgebietes, wel⸗ che, nach Artikel 2 der am 13. Dlteber 1881 ven der Londoner Kon⸗ ferenz fesigestellten 21 Artikel, dem Großberzogthume Laren burg ver-
bleiben soll, als desjenigen Theiles der Provinz kimburg, welcher, nach dem Aten der gedachten Arttkel, dem Könige der Niederlande ge. hbören soll, entweder in dessen Eigenschaft als Großberjog ven Lurem-⸗
burg, oder um mit Holland vereinigt zu werden, — ohne daß gegen jenẽ Alten von Seiten der Belgischen Regiernng weder die durch inen felerlichen Traktat eingegangene Berbindlichkelt, noch die Rechte
cines Britten geltend gemacht worden, denen diest Ätten geradeju wider⸗
prechen. Die Unterjeschneten könuen um so weniger umhin, in der Ver⸗
,,, jener Gessunungen einen Eingriff in die echte es Deutschen Bu die nur vorläufig in dem Besitze des vorgedachten Grundgebietes ge—
ndes jzu erblicken, als solches von einer Seite geschfeht,
duldet wird, und die also aus eigener Machtvollkommenheit dirsern fattischen Besitz in ein bieibendes Recht veräudern will, was in dem vorliegenden Fallt als ein Gewalistttich erscheint. — Die Rechte des Deutschen Bundes auf das Großbersegihum vuremburg, gegründet auf die Traktate von 1815, anerkannt durch die Konferenz seit dem Beginne der Unterhandlungen, und positiv gegtn dit Belgiscen ÄAn— maßungen durch die Protokelle RX und ** wahrgenommen, sins, so weit ste denjenigen Theil des Großberzogthums beireffen, der nach dem 2teu der 37 Artikel an Belgien gebören soll, übertragen auf den an dessen Stelle gekommentu Theil des Limburgischen, — eint Ucher— tragung, von welcher die Bundes- Versammlung ihre Zustimmung zu der Gebiets Regultrung des Luxremburgischen abt ängig machte, und womit sie, in Gemäßheit der Äutorisation, die den n, . durch Beschluß vom 15. Juni d. J. iu Theil wurde, sich jaf ic den. gestellt erklärte. Hierauf folgt, daß das durch die fünf Möchte durch Protokoll Rr. XIX anerkannte Recht, kraft dessen „die übti— gen Staaten selche Maßregeln uehmen würden, als fie für notb= vendig halten möchten, um ihrer gesetzmäßigen KUutorftät Uchtun un verschafftn, oder sie in allen ihnen zugeböreuden Landen wieder herzustellen, auf welche durch die damalige Erklrung der Bel— gischen Regierung Änsprüche erhoben worden, und die außerhal? bes für neutral erklärten Belgischen Gebietes gelegen waren
welches Recht auch spätäter weder durch einen Akt der Bundes. Ber. sammlung, noch durch die fünf Höfe eingeschränkt werden — jetzt seine Anwendung findet, sowohl auf den Theil des Großberzoglbums
Luxemburg, welcher dem König Großherzog durch den ten der 24 *r tikel zuerkannt worden, als auf den oben erwähnten Theil der Pro— vinz Limburg. — Die Unterzeichneten, ohne im mindesten sich zu ge— siatien, den Beschlüssen der Bundes⸗Versammlung vorzugreifen, über laffen es dem Deutschen Bunde, ob derselbe in Folge der jüngsten Provocationen der Belgier von den Rechten Gebrauch machen mill. Die sie hler vindinirten, und welche die Belgische Regierung in Ge⸗— mäßheit der gegen die fünf Höfe durch Traktat vom 18. November
1831 eingegangenen Verbindlichkeiten zu achten verpflichtet ist. — Die Unterzeichneten ersuchen die Herren Bevollmächtigten von Frant⸗ reich, Großbritanien und Rußland, sämmtlich von vorgedachten Rech⸗ ten vrotokollarischen Vermerk zu machen, wie die Unterzeichneten es
ihrerseits durch das gegenwärtige Attenstück thun. — Sie baben die
Ehre u. s. w. (gez) Senfft. Bülow. Die Note an den Königl. Niederländischen Gesandten, mit
welcher die Konferenz die Mittheilung ihres Protokolles vom
td. Dezember 1838, so wie die tipulationen des neuen Trak— tates begleitet hat, lautet folgendermaßen
(Anhang C. zum Prototoll vom 6. Dezember 1838.)
Die unterzeichneten Bevollmächtigten von Oesterreich, Frankresch= Großbritanien, Preußen und Rußland haben die unterm 14. Mär! d. J. durch den Herrin Bevollmächtigten Sr. Masestat des Köntas der Rfederlande an sie gerichtete Mittheilung, durch welche Sc. Ma— jestät sich bereit erklärt, die am 21. Oktober von der Konseren sess⸗ gesiellten 21 Artikel durch Seinen Bevollmächtigten unterzeichnen n laffen, in reifliche Erwägung gejogen. Sie haben jugleich ker van dem Haager Kabiget geäußerten! Berettwilligteit, einige beson dere Puntst durch eine mit den A Uirtitein dbereinstimmende Mod fallen aus, führbarer zu machen, ihre Aufmerksamfeit geschen kt. und wit der Berpflich⸗ tung, zu gleicher Zeit auf die Beränderunzen Rilchscht jn nebmen, xe dc Verlauf von sieben Jahren in den n,, berkeigefü hrt, haben sie im Laufe iner gebeim⸗vertraulichen län gern eben ung hre Sorgfalt darauf gerichtet, sich mit einander nber einen n ,. teien annehmlichen Vorschlag zu verstän digen, um . . . * Belgische Differenz durch einen desinstiven in,. 6 . Ra dar Zirl Ihrer Arbesten gelangt, fad, Len die ir, re,. SGiankdt, az Resullat derselbken Sr. Masestat een, 6 . derlaud; Jur Annahme darsu bieten, nnd diesem Ende 1 * e. gtr, E Geenen ern, n, . , , re,. . bel er Konfeten . Lie bien gar fürn Traftate . . Maseffät dem Könige der Rieder ande, ne
ünf Mächten * . 2 e,. 5 Sr. Majestät dem 6 sidt dem Könige der Belgier und Die se kienstilke, so wie dit gegenn artige
ttzung Be⸗
nicht leselben erkennend, fich veranlaßt anden